Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 171

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der FPÖ), auch wenn ihnen diese Bundesregierung oft triste – um nicht zu sagen, un­zumutbare – Arbeitsbedingungen vorgibt. Sie sind aber in zunehmendem Maße nicht nur durch persönliche Angriffe bei der Ausübung ihres Dienstes in ihrer Gesundheit be­droht, sondern auch durch in immer größerem Ausmaß auftretende Infektionskrank­heiten.

Zwei besonders weit verbreitete und gefährliche Infektionskrankheiten sind einerseits Tuberkulose und andererseits Tetanus. Ich denke in diesem Zusammenhang insbe­sondere an die Vollziehung der Aufgaben im Drogen- und im Arrestantenbereich, aber auch – Frau Kollegin Csörgits hat das ja richtig festgestellt, gerade Hepatitis ist ja eine importierte Krankheit – an die Vollziehung der polizeilichen Tätigkeiten im Fremden- und Asylbereich.

Ich meine, wir sollten alles daransetzen, für unsere Polizistinnen und Polizisten die ad­äquaten Rahmenbedingungen zur Ausübung ihrer dienstlichen Aufgabenstellungen, im Rahmen derer sie sich oftmals bewusst in gefährliche Situationen begeben müssen und auch ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit aufs Spiel setzen müssen, zu schaffen, sodass sie sicher sein können, dass diese Gefährdungspotenziale so gering wie möglich ausfallen, und auch wissen, dass der Republik Österreich, ihrem Arbeit­geber, ihre Gesundheit ein Anliegen ist.

Aus diesem Grund darf ich Sie einladen, diesen freiheitlichen Antrag von mir zu unter­stützen. Ich weiß, dass es im Ausschuss diesbezüglich große Vorbehalte gegeben hat, von SPÖ, ÖVP, aber auch von den Grünen, ich darf Sie aber trotzdem einladen, unse­rer Exekutive diese Wertschätzung zu erweisen und für ihre Gesundheit, die sie ja bei der Ausübung des Dienstes für uns alle aufs Spiel setzt, diesen Antrag jetzt doch noch zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.19

19.19.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35: Gesetzentwurf be­treffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Obersten Sanitätsrat (OSR-Gesetz) erlassen und das Gesetz betreffend die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes geändert wird, in 1226 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwur­fes abstimmen lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Grü­newald, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf Artikel 1 §§ 3, 4, 6 und 7 bezieht.

Wer diesen Abänderungen beitritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

 


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