Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 82

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schutzgipfels mit dem Ziel der Erarbeitung eines „Nationalen Aktionsplanes für mehr Kinderschutz“ (1535 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe nun die Punkte 1 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird, auf.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Strache. – Bitte.

 


11.35.26

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschließen ja heute zum Glück auch eine Verschärfung der Strafen bei Gewalt gegen Kinder, was gut und richtig ist und was wir auch unterstützen, obwohl wir sehr wohl auch kritisch anmerken müssen, dass viele, viele gute Überlegungen, auch der Freiheitlichen Partei, leider Gottes nicht in dieses Gesetz einfließen beziehungsweise Eingang finden, was aber notwendig wäre. Es geht uns zu wenig weit. Und ich verhehle nicht: Es wäre notwendig, hier wesentlich weiter und breiter die Gesetzgebung zu optimieren. Es ist schade, dass das heute nicht stattfindet. Aber wir werden diesem Gesetz natürlich auch zustimmen.

Was wollen wir? – Wir wollen eine unbedingte Anzeigepflicht für alle Personen, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben: Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt und erkannt werden kann, dass es zu Gewaltanwendung gegenüber Kindern und zu Missbrauch von Kindern kommt – ob physisch, psychisch, sexuell, in welcher Art auch immer –, dann soll es eine Anzeigepflicht geben, die ja bis heute nicht vorhanden ist. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ing. Westenthaler.)

Das wäre eine grundsätzliche und wesentliche Verbesserung zum Schutz unserer Kinder. Die Kinder sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft, und wir haben daher eine besondere Verantwortung in diesem Bereich, noch dazu, wenn wir uns die aktuellen Missbrauchsfälle in Erinnerung rufen, die in den letzten Wochen und Monaten, vor allem was die Wiener Kinderheime betrifft, an die Öffentlichkeit gekom­men sind.

Wir wollen weiters die Einführung der Möglichkeit einer medizinischen, sprich chemi­schen Kastration für Personen, welche rechtskräftig nach § 206 des Strafgesetz­buches, also wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, verurteilt wurden. Warum? – Weil man nur dadurch und damit, nachdem der Täter eine Strafe abgebüßt hat, auch sicherstellen kann, dass dieser Trieb nicht mehr vorhanden ist und es daher nicht zu Wiederholungstaten kommen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

All das belegen die Statistiken, und wir müssen das ernst nehmen und sollen nicht so tun, als gäbe es nicht leider Gottes eine hohe Zahl an Wiederholungstätern, die unseren Kinderseelen Grausames zufügen und wo unsere Kinder, die so einen Miss­brauch erleben und so einen sexuellen Missbrauch erleben, ihr ganzes Leben damit zu kämpfen haben und oftmals nie wieder davon wegkommen. Es ist daher wichtig, solche Täter nicht nur entsprechend gesetzlich zu verurteilen, sondern auch unsere Kinder in Folge zu schützen.

Weiters fordern wir den Entfall der Verjährung der Strafbarkeit bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbst­bestimmung in jenen Fällen, in denen die Opfer insbesondere Minderjährige sind. Auch das ist bis heute nicht der Fall. Wir haben daher so absurde Situationen wie jetzt bei den Wiener Kinderheimen, wo Jahrzehnte später Opfer, denen damals Grausamstes zugefügt wurde, erst nach Jahrzehnten den Mut gefasst haben, darüber zu sprechen, aber die Täter nicht mehr belangt werden können. Ja, wo leben wir denn, in welchem


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