Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 222

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

19.01.1020. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1517 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Festlegung von Haftungsobergrenzen des Bundes (Bundeshaftungsobergrenzengesetz – BHOG) erlassen, das AUA-Finan­zierungsgesetz, das Bundesgesetz vom 14. Feber 1973 betreffend die Übernah­me der Bundeshaftung für Darlehen und sonstige Kredite der Flughafen Wien Be­triebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, das Bundesgesetz vom 8. Novem­ber 1973 betreffend die Übernahme der Bundeshaftung für Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite der Vereinigte Österreichische Eisen- und Stahlwerke – Al­pine Montan Aktiengesellschaft, das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979 betref­fend die Übernahme der Bundeshaftung für die Konversion von Anleihen, Darle­hen und sonstigen Krediten der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-Aktien­gesellschaft (Verbundgesellschaft) und der Sondergesellschaften, das Energie­anleihegesetz 1982 und das BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetz aufgehoben und das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz 2013, das IAKW-Finan­zierungsgesetz, das Bundesgesetz vom 3. Juni 1964 betreffend die Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, das Tauernautobahn-Finanzierungsgesetz, das Pyhrn Autobahn-Finanzierungsgesetz und das Arlberg Schnellstraße Finanzie­rungsgesetz geändert werden (1561 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1509 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert wird (1565 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 20 und 21 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Die Diskussion eröffnet Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


19.01.31

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ich weiß nicht, zu wem ich sprechen soll, denn auf der Regierungsbank sitzt niemand.

Grundsätzlich kann man zu den beiden Gesetzesvorlagen sagen – (Abg. Jakob Auer: Elmar, mach schnell!) Ich mache es ohnehin schnell, keine Angst! –, dass Sie im Grun­de genommen in die richtige Richtung gehen. Die Zusammenfassung der Haftungen und deren Obergrenzen sind durchaus sehr positiv zu beurteilen. Auch ein Haftungs­monitoring durch die Statistik Austria ist aus meiner Sicht ebenfalls zu begrüßen und vor allem auch die Prüfung der Bundesgesetze und Verordnungen hinsichtlich der Aus­wirkung auf Familie, Jugendliche und Generationen.

Man muss das Ganze natürlich im Kontext sehen, nämlich in dem, dass eigentlich der große Wurf für die Staatsreform aus unserer Sicht fehlt. Wir warten immer noch auf ei­nen Vorschlag der Regierung, warten darauf, dass die Frau Finanzminister bezie­hungsweise die Regierung uns sagt, wie es in Zukunft weitergehen soll.

Auch beim Finanzausgleich sind es natürlich nur erste zaghafte Versuche. Ich kann im­mer wieder nur auf Beispiele zurückkommen: In Linz gibt es einen Verein, der nach Überprüfung von 25 verschiedenen Stellen gefördert wird, und solange wir das nicht abschaffen, solange wir immer noch diese Doppel-, Dreifach-, Vierfach-Förderungen haben, so lange haben wir auch, was die Staatsfinanzen anbelangt, Probleme. Das ge-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite