Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 55

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über die Bedürfnisse der Universitäten in Österreich erzählt. Wir haben Spitzeninstitu­te, aber Sie tun alles, damit auch diese wenigen Institute nicht den Rang behalten kön­nen, den sie jetzt haben. (Beifall bei den Grünen.)

12.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


12.40.25

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die heutige Debatte offenbart eines, nämlich dass es in diesem Land tatsächlich zwei Gesellschaftsmodelle gibt:

Das Gesellschaftsmodell der österreichischen Bundesregierung, das vorsieht, dass die Menschen unseres Landes entmündigte und mit Steuernummern versehene Melkkühe der Nation sind, abstrakte Steuernummern, die man nach Belieben belasten kann, um die eigene Politik in irgendeiner Form zu finanzieren.

Das zweite Gesellschaftsmodell, von dem ich glaube, dass mittlerweile eine Mehrheit dieses Hauses dieses auch vertritt, ist, dass die Menschen unseres Landes nicht ent­mündigt sind, sondern mündige, leistungsbereite Bürger sind, die die Freiheit haben sollen, ihren eigenen Lebensbereich zu gestalten und ihre Lebensführung auch zu be­stimmen. (Beifall beim BZÖ.) – Das ist unser Modell auch für die heutige Steuerde­batte.

Sehr geehrte Damen und Herren von der Bundesregierung, Sie hätten es ja in der Hand gehabt, keine Belastungen zu beschließen, sondern die 22 Sozialversicherungs­anstalten zusammenzulegen. Sie hätten es in der Hand gehabt, 599 Vorschläge des Rechnungshofes, de facto mundgerecht vorliegend, umzusetzen, um damit endlich in Österreich das System umzustellen, von dem wir seit Jahrzehnten wissen, dass es in die falsche Richtung geht. Und Sie hätten auch die Möglichkeit gehabt, im eigenen Be­reich zu sparen.

Aber was haben Sie tatsächlich gemacht? – Sie haben die Menschen belastet. Und das besonders Verwerfliche ist: Sie haben in der Person Ihrer Justizministerin zumin­dest probiert, in einem Bereich dieser Gesetze, die Sie heute dem Parlament vorlegen, die Diversion für Korruptionisten in diesem Land einzuführen. Ihre eigene Justizminis­terin, die Hüterin der Gesetze, die Hüterin auch der Gerechtigkeit in diesem Land, wird dabei ertappt, dass sie die Korruptionisten aus der Lichtenfelsgasse straffrei gehen lassen will, dass Korruptionisten in diesem Land nicht einer ordentlichen Strafe zuge­führt werden, sondern dass diese Korruptionisten – Strasser und wie sie alle heißen – sich mit Geld freikaufen können. Das hat Ihre Justizministerin bei diesem Belastungs­paket in diesem Gesetz probiert, diesem Hohen Haus zu servieren, und das ist Gott sei Dank aufgrund auch der Kritik aller Oppositionsparteien gescheitert! (Beifall beim BZÖ.)

Und seit gestern wissen wir, dass die Ministerin einmal mehr einen Kunstgriff ange­wendet hat, nämlich mit der Änderung der Strafprozessordnung, offenbar auch an ih­rem eigenen Koalitionspartner vorbei, etwas hineinzuschwindeln, was an den Grund­festen, an den Grundrechten unserer Republik rüttelt: die Aufweichung des Berufsge­heimnisses für Journalisten, für Ärzte, für Rechtsanwälte in der Form, dass in Zukunft nicht mehr der Richter das Verfahren leitet, wenn es um einen Beschuldigten geht, der aus diesen Berufsgruppen kommt, sondern der Staatsanwalt unter Umgehung des Re­daktionsgeheimnisses bei einer Hausdurchsuchung zu allen Unterlagen von Ärzten, Journalisten und Rechtsanwälten (Rufe bei der FPÖ: Notare!) kommt und diese auch verwerten kann – was eindeutig den Bürgerrechten widerspricht. (Rufe bei der FPÖ: Notare!) – Und selbstverständlich auch Notare, sehr geehrte Damen und Herren.

Und da gibt es jetzt zwei Varianten, Frau Minister.

 


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