Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 219

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ren Vorstöße der Zahntechniker, ihre Befugnisse bezüglich der Behandlungstätigkeit in Zusammenhang mit prothetischen Maßnahmen zu erweitern.

Bisher waren die Zahnärzte dagegen. Die Zahntechniker haben das gewünscht. Ich darf hiezu den Landesinnungsmeister der niederösterreichischen Zahntechniker, Herrn Kwasny, zitieren, der meint:

„Ich war seit jeher ein Befürworter der strikten Trennung der Befugnisse. Doch die Be­dürfnisse haben sich geändert. Hilfestellung durch den Zahntechniker direkt am Patien­ten wird von Zahnärzten immer häufiger gefordert. Die Standesvertretung der Zahn­techniker ist daher der Meinung, dass die gesetzlichen Bedingungen der Realität ange­passt werden sollten ().“

Genau das tun wir mit der heute zu beschließenden Novelle. Es wird, wie Kollege Steindl schon festgestellt hat, Rechtssicherheit hergestellt, damit nicht durch allfällige Gesetzesübertretungen die Gewerbeberechtigung verloren geht.

Andererseits soll damit auch erreicht werden, dass Prothesen besser sitzen und den Patienten wohl gedient wird. Kürzere Wartezeiten, geringere Kosten, bessere Anpas­sung durch den Techniker vor Ort: Die Vorteile liegen also gänzlich aufseiten des Pa­tienten. Ich ersuche daher um Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.41


17.41.10Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Wid­mann, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Wirtschaftstreuhandberufsge­setz, das Bilanzbuchhaltungsgesetz und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden, in 1713 der Beilagen, nochmals an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu ver­weisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die für die Rückverweisung sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wie in der Tagesordnung vorgesehen, kommen wir nun zur Abstimmung über den Ge­setzentwurf in 1713 der Beilagen.

Hiezu hat der Abgeordnete Themessl eine getrennte Abstimmung verlangt.

Ich komme sogleich zur getrennten Abstimmung über Art. 3 des Entwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die sich für diese Bestimmung ausspre­chen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich komme nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich Sie um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung für den vorliegenden Entwurf sind, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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