Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 126

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Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.59.019. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1677 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafregistergesetz 1968, das Tilgungsgesetz 1972 und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (1700 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.59.33

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute auch die geplante Änderung des § 112. Wir wurden in den letzten drei Wochen Zeitzeugen eines ungeheuerlichen Vorganges dieser Ministerin; dieser hat auch hier in diesem Haus zu einem Misstrauensantrag gegen die Bun­desministerin für Justiz Beatrix Karl geführt.

Eine Ministerin, die eine Begutachtungsfrist zu Ende gehen lässt und ohne eine erkennt­liche Begutachtungsstellungnahme vor Beschluss im Ministerrat eine Änderung hinzufügt, wo sie einen direkten Angriff auf das Berufsgeheimnis in dieser Republik plant das hat es tatsächlich noch nicht gegeben. Ich erkläre Ihnen noch einmal ganz kurz, worum es gegangen ist. (Abg. Dr. Bartenstein: Das ist ausdiskutiert!)

Das heißt, dass beschuldigte Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, deren Kanzleiunterlagen beschlagnahmt werden, in Zukunft einmal mehr dem Goodwill von Staatsanwälten ausgeliefert sind, die dann das Berufsgeheimnis heben, auch in andere Unterlagen Einblick nehmen können und damit in das Berufsgeheimnis dieser Rechtsanwälte, Notare, auch der Journalisten gegenüber den Klientinnen und Klienten unrechtmäßig eingreifen.

Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, die Sie in den letzten zwei Wochen solche harten Angriffe gegen die Staatsanwaltschaft Wien getätigt haben, in Person Klubobmann Kopf, in Person Klubobmann Amon, dass Ihnen vielleicht schon selbst in den letzten Wochen ein wenig schwindlig geworden ist bei dem, was Ihre Ministerin da selbst geplant hat: nämlich einmal mehr die Staatsanwälte in diesem Land einzuzementieren als Herren des Vorverfahrens, und das wollen wir nicht.

Wir halten es für einen der größten Sündenfälle der österreichischen Justizgeschichte, dass man Untersuchungsrichter abgeschafft hat und durch subjektive und eben nicht


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