Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 140

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strafrechtlich zu determinieren. Der Rechtsstaat darf und kann keine Jagdgesellschaft zur Befriedigung von unlimitierten Informationsgelüsten werden.

Daher lag die wesentliche Gefährdung bei diesem Entwurf natürlich nicht im Bereich der Priester und eigentlich auch nicht bei den Journalisten, denn die verfassungs­rechtlich abgestützte journalistische Grundfreiheit wäre dem entgegengestanden, son­dern im Bereich der Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder und Notare. Der Zugriff auf das, was berufsgeschützt und durch Aussageverweigerungs-Schutzeffekte dem staat­lichen Zugriff tendenziell entzogen ist, ist ein täglicher Wunsch der Strafverfolgungs­behörden. Es ist die rechtsstaatliche Bremse, die wir auch unter dem Begriff der Waffengleichheit fassen, die weiß Gott keineswegs besteht. Waffengleichheit ist ein schönes Wort, aber kein realer Zustand.

Der Rechtsstaat ist in diesem Raum stets das kleine Pflänzchen, das gegossen werden muss, und es ist, was auch oft verwechselt wird, die Aussageverweigerung beziehungsweise die Aussageverweigerungspflicht kein Privileg des Berufsstandes, sondern Ausdruck des Schutzes des vertretenen Bürgers, der jeder von Ihnen sein kann. Jeder kann jeden Tag von Verfolgung, sei sie gerecht oder ungerecht, betroffen sein, und der Rechtsstaat hat die Systematik entwickelt, dass die Vertretung frei von Furcht und unter Wahrung des Berufsgeheimnisses erfolgen muss. Es gibt kein Optionsrecht. Es gibt mehrere Fälle, in denen ein Rechtsanwalt unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht eine Verurteilung hingenommen hat, um das Geheimnis seines Klienten nicht zu verraten, mit dem er sich eventuell frei hätte beweisen können.

Das ist die Bürde, die man als Anwalt übernimmt, die Pflicht – aber der Staat soll gefälligst, soweit es geht, seine Finger davon lassen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Neugebauer und Kopf.)

15.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1700 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kolle­gen zwei Abänderungsanträge eingebracht.

Ich werde zunächst über die erwähnten Abänderungsanträge – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 3 Z 3 § 112 Abs. 1.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 3 Z 3 § 112 Abs. 2.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich wiederum um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

 


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