Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 45

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Unterrichtsausschuss:

Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz (1802 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Gesetz – IVS-G) (1799 d.B.);

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1800 d.B.),

Erdölbevorratungsgesetz 2012 – EBG 2012 (1801 d.B.).

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Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek beantragt hat, dem Verfassungs­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1993/A der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird, eine Frist bis 3. Juli 2012 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzu­führen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.

Die Abstimmung über den Antrag wird nach Schluss dieser Debatte stattfinden.

10.28.15Antrag gemäß § 49 Abs. 5 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolle­ginnen und Kollegen im Sinne des § 49 Abs. 5 der Geschäftsordnung schriftlich beantragt haben, den Antrag 1986/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird, als Tagesord­nungspunkt 4 in Verhandlung zu nehmen und gemäß § 108 der Geschäftsordnung die erste Lesung durchzuführen. (Abg. Scheibner: Ach so? Was ist das?!)

Eine Ergänzung der Tagesordnung kann vor Eingang in dieselbe vorgenommen werden und erfordert eine Zweidrittelmehrheit. (Abg. Bucher: Zur Geschäftsordnung! – Abg. Ing. Westenthaler: Nein, das geht nicht! Was ist denn das für eine Praxis? – Abg. Scheibner: So etwas hat es überhaupt noch nicht gegeben, und die Opposition spielt da mit!)

Zur Geschäftsordnung: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


10.29.21

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in unserem Hause üblich, dass sich vor einer Parlamentssitzung alle fünf Parteien zusammenfinden, um die Tagesordnung zu beschließen. (Abg. Rädler: Mit euch ist ja nicht zu reden!) Das war


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