Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 111

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die Frage des Wieso, die Frage, warum ein junger Mensch die Pflichtschule nicht abschließen konnte, stellt sich nicht. Das ist auch gut so, denn die Gründe sind vielfältig. Es gibt viele negative Erfahrungen, natürlich auch in Schulen, es gibt soziale Umstände, es gibt ökonomische Umstände, und das alles soll einfach hintangehalten werden, um wirklich auch in die Zukunft schauen zu können. Dafür braucht es natürlich ein gutes System von Unterricht und Lehrenden, denn die Anforderung, nicht nur an die Auszubildenden, sondern auch an die Ausbildner und Ausbildnerinnen, ist durch­aus eine große. Es sind eben oft Menschen, die schon eine schwierige Biographie hinter sich gebracht haben.

Keine Frage, ausgebildetes Lehrpersonal ist in diesem System sicher ein guter und wichtiger Teil, aber es braucht mehr. Da ist es natürlich auch wichtig, genau hinzu­schauen: Wer darf – nicht die Prüfung abnehmen, das ist klar – unterrichten? Wer hat auch die Qualifikation, den Menschen das beizubringen, was sie für ihren Pflicht­schulabschluss brauchen? Da, glaube ich, dass all jene, die jetzt schon in der Erwachsenenbildung tätig sind, seit Jahrzehnten, aber kein facheinschlägiges Studium absolviert haben, genau die Richtigen dafür sein können. 

Wenn eine Studentin der Germanistik ihr Studium abgebrochen hat, dann in die Erwachsenenbildung gegangen ist, darf sie jetzt diesen Unterricht nicht vollziehen.

Das ist mir unverständlich, und deshalb bringe ich dazu einen Abänderungsantrag ein. Dieser Abänderungsantrag ist dem ähnlich, den der Kollege schon eingebracht hat. Der einzige Unterschied besteht im Wörtchen „oder“.

Sie meinen, dass es wichtig ist, ein facheinschlägiges Studium und ein Jahr Berufs­erfahrung zu haben, ich sage: entweder – oder. Entweder soll es ein abgeschlossenes Studium sein oder eine zwölfmonatige Berufserfahrung, genau in diesem Bereich, mit Kindern und Jugendlichen, aber auch mit Erwachsenen.

Deshalb der folgende Abänderungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz über den Erwerb des Pflicht­schulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene (1802 d.B.), wird wie folgt geän­dert:

Dem § 8 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:

„Als Vortragende in Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Pflichtschulabschluss-Prü­fung kommen auch Personen in Betracht, welche ein facheinschlägiges Studium an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder über eine zumindest zwölfmonatige Berufserfahrung als Vortragende in der Aus-, Fort- oder Weiterbildung verfügen.“

*****

Ich glaube, dass diese Thematik eine wichtige und richtige ist. Deshalb würde ich mich freuen, wenn Sie diesem Antrag auch zustimmen würden. (Beifall bei den Grünen.)

14.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite