Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 107

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich weise den Antrag 1636/A(E) dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu.

13.33.5212. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1770 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenos­senschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (1884 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Podgorschek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.34.27

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Die Frau Finanzminister ist noch nicht da, aber sie kennt meine Argumente ja mittlerweile, ich habe sie schon im Finanzausschuss kundgetan.

Diese Vorlage würde ich unter den Titel stellen: „Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.“ – So wird das Ganze auch letzten Endes zu betrachten sein.

In Anbetracht von 20 Milliarden €, die Österreicher angeblich in der Schweiz gebunkert haben, hat sich die Schweiz bereit erklärt, 1 Milliarde € quasi als, würde ich sagen, Ablasszahlung an den österreichischen Staat zu übermitteln. Das sind 5 Prozent. Diese 5 Prozent sind für jemanden, der Schwarzgeld in die Schweiz überwiesen hat, durchaus eine ganz tolle Besteuerung. Es ist dann auch eine Frage der Gerechtigkeit, wie man das Ganze betrachtet. Auf alle Fälle: Jeder der hier Anwesenden wäre sehr froh, wenn er nur 5 Prozent Steuern zahlen müsste. Es ist aber auch eine Frage der Gerechtigkeit, ob man ein derartiges Abkommen mit der Schweiz schließt. Man könnte das für die Zukunft auch als einen Freibrief zur Steuerhinterziehung betrachten.

Normalerweise sind es eher Länder, die einen nicht gut funktionierenden Finanz- und Verwaltungsapparat haben, die derartige Abkommen für Steueramnestien schließen, auch Italien hat das in der Vergangenheit immer wieder getan. Ich rechne aber Öster­reich nicht dazu, weil gerade Österreich eine sehr gut funktionierende Finanzver­waltung hat. Also kann das Ganze nur aus einer gewissen Not heraus passieren, und diese Not bedeutet Budgetnot, weil wir diese 1 Milliarde € dringend für das Budget brauchen beziehungsweise ganz dringend auch in Zukunft diese 50 Millionen €, die dann laufend fließen werden.

Zusätzlich hat dieses Gesetz auch ein paar Lücken. Ich habe es im Finanzausschuss schon einmal gesagt, es gehen zum Beispiel die Stiftungen ab. Frau Bundesminister! Sie haben gesagt, die Stiftungen sind beinhaltet. Ich habe aber nach wie vor die Information des Ministeriums, und da steht ganz klar drinnen: „Nicht betroffen sind: Privatstiftungen, Personen-/Kapitalgesellschaften und sonstige Körperschaften und Vereine.“

Da wir wissen – gerade aus der jüngsten Vergangenheit aus Erfahrungen im Unter­suchungsausschuss –, dass oft gerade der Verdacht aufkommt, dass Gelder in Stiftungen geparkt werden  (Zwischenruf der Abg. Mag. Rudas.)

 


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