Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll167. Sitzung / Seite 173

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17.26.3218. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1704/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person (1835 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 18. Punkt der Tagesordnung auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


17.27.04

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sexueller Missbrauch und strukturelle Gewalt sind das Verwerflichste und Abscheulichste, das es gibt, aber dennoch kommen sie vor, auch an wehrlosen und behinderten Menschen.

Das hat auch neulich eine Historikerkommission der Stadt Wien aufgedeckt. Sie hat die Praktiken von Behindertenheimen in den Jahren von 1950 bis 1970 und in den siebziger Jahren untersucht, die in der Stadt Wien vorgekommen sind. Und was da zutage tritt, ist wirklich unglaublich und schockierend.

Kindern wurde zum Beispiel systematisch tagelang Wasser entzogen und sie haben aus der Klomuschel Wasser getrunken. Oder sie mussten das Essen aufessen, es wurde ihnen hineingestopft. Wenn sie es wieder erbrochen haben, mussten sie das Erbrochene wieder essen. Und auch sexueller Missbrauch stand auf der Tagesord­nung – nicht von den Betreuern, sondern vom gesamten Personal. – Diese Vorfälle sind vor allem in Einrichtungen sehr massiv, aber auch im privaten Bereich passiert sehr viel versteckt.

Dass es ein unterschiedliches Strafausmaß gibt für sexuellen Missbrauch an wehr­losen Menschen und Menschen, die sich wehren können, das ist nicht einsichtig und stellt eine Diskriminierung nach der UN-Konvention dar.

Es freut mich daher, dass die Frau Bundesminister bereit ist, dem Parlament bis Herbst eine Gesetzesvorlage zu präsentieren. Was dabei berücksichtigt werden muss, ist aber vor allem auch die Beweisführung, denn wenn da Aussage gegen Aussage steht – und das ist in diesen Fällen sehr oft der Fall –, dann hat oft der Betreuer die Oberhand, und das gehört in dieser Gesetzesnovelle mitberücksichtigt.

Ja, meine Damen und Herren, die Redezeit ist um. – Ich bin ja heute von der Zeitung „ÖSTERREICH“ gekürt worden – ich habe einen neuen Titel –, und zwar zum acht­faulsten Abgeordneten (Abg. Ing. Westenthaler: Eine Frechheit! – Ruf: Eine Gemein­heit!); eine Würdigung, die mir zu denken gibt.

Ich möchte an dieser Stelle den Zeitungsherausgeber Fellner einladen, dass er einmal einen Tag mit mir verbringt (allgemeiner Beifall) – einen Arbeitsalltag, der nicht geprägt sein soll von einem mitleidigen Blick, wie es Medien oft machen, sondern davon, wie die Realität ausschaut: wie Arbeit mit persönlicher Assistenz ausschaut, wie ich Mails diktiere, in Sitzungen Reden halte oder mich vorbereite. Ich glaube, das wäre eine interessante Geschichte. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

17.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


17.32.57

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Dr. Huainigg, wenn Sie darauf hingewiesen haben, dass Sie als achtfaulster Abgeord­neter betitelt worden sind, dann kann ich Ihnen sagen, wir sind froh, dass wir Sie hier


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