Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 107

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.37.48

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend kann ich, glaube ich, sagen, dass dieser ausdrückliche Rahmen, der heute beschlossen wird, doch etwas sehr Wesentliches ist. Eine risikobasierende Nachversorgung wird geregelt, vor allem wird aber auch die Wertschätzung gegenüber Menschen, die Organe spenden, durch diese Versicherungsmöglichkeit, die gegeben wird, zum Ausdruck gebracht.

Dass das in der Praxis immer wieder einen höheren Stellenwert bekommt, kann man sich auch vergegenwärtigen, wenn man sich die Zahlen anschaut. Die Lebendspenden betreffen vor allem Nieren- und Lebertransplantationen, das wurde schon gesagt. Es stehen zurzeit noch 57 Organspenden von lebenden Menschen 673 Organspenden von Verstorbenen gegenüber. Da sieht man schon, welches Ungleichgewicht da vor­handen ist.

Lassen Sie mich auch ein paar Zahlen oder ein paar Dinge zu den Organspenden ver­storbener Menschen sagen, denn da bleibt ja weiterhin die Widerspruchslösung be­stehen, die an sich eine sehr zufriedenstellende Lösung ist. Die Rate in Österreich ist bei zirka 20 Organspenden in Bezug auf 1 Million verstorbener Menschen. Das ist ähn­lich hoch wie in Italien, Frankreich oder Belgien. Hingegen gibt es in Deutschland eine Zustimmungslösung, wie es heute auch schon andiskutiert wurde, und dort liegt die Rate bei 15 Organspenden in Bezug auf 1 Million Einwohner. Daher hat Deutschland im vergangenen Mai ein Gesetz verabschiedet, eine umfassende Reform, wo sie in Zu­kunft die Menschen anschreiben, darauf aufmerksam machen, postalisch befragen wollen, ob sie sich nicht bereit erklären, eine Organspende nach ihrem Tod durchzu­führen.

Interessant ist aber auch, dass das geographisch gesehen sehr unterschiedlich ist. Bremen zum Beispiel hat 60 Organspender bezogen auf 1 Million Einwohner, Nieder­sachsen, also gleich angrenzend, nur 16 Organspender bezogen auf 1 Million Einwoh­ner. Es wird interessant sein, wie hier, wenn die ersten Befragungen ausgewertet sind, die Entwicklung ist.

Ich denke, dass das ein gutes Gesetz ist, eine gute gesetzliche Voraussetzung für die Nachversorgung, für die Wertschätzung der Menschen, die sich zu einer Organspende bereit erklären. Und das ist, glaube ich, eine ganz wesentliche Sache, die mit diesen Rahmenbedingungen stark verbessert wird. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amon.)

14.40

14.40.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Transplantation von menschlichen Organen erlassen und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Arzneimittelgesetz, das Gewebesicherheitsgesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden, samt Titel und Eingang in 1980 der Beilagen, unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehler­berichtigung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite