Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 111

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Wenn man meint, die Patienten sollten auch diese Nebenwirkungen melden, muss man wirklich mit einem hohen Zeitaufwand rechnen, denn es gibt auch zufällige Koin­zidenzen. Also wenn jemand, was nicht selten vorkommt, ein Verhackertes in der Stei­ermark isst – das ist auch nicht selten kontaminiert, weil es nicht gebraten oder ge­kocht ist, sondern frisch –, und er hat dann Bauchweh und sagt: Jetzt habe ich ein neu­es Medikament, das macht Bauchweh!, obwohl es eben etwas ganz anderes war. Also da wäre ich vorsichtig.

Ich glaube, man sollte auch dieses Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen fi­nanziell so ausstatten, dass dort keine Sparprogramme greifen. Manchmal kommt man da schon in einen Sparwahn hinein, der letztlich der Gesundheit, dem Gesundheitssys­tem und den Patienten schadet.

Das wäre es eigentlich schon. – Wir stimmen der Gesetzesvorlage jedenfalls zu. (Bei­fall bei den Grünen.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.34

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Durch die Änderung des Arzneimittelgesetzes soll der geänderten EU-Richtlinie Rechnung getragen werden. Ziel ist es, die Arzneimittelsicherheit in der EU durch ver­stärkte Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zu erhöhen. Pharmafirmen müssen Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsstudien vorlegen, und sie müssen mit den Zulas­sungsunterlagen einen Risikomanagementplan vorlegen. Außerdem kommen auf die Pharmafirmen hinsichtlich auftretender Nebenwirkungen von Medikamenten neue Mel­depflichten zu. In der Gebrauchsinformation wird der Patient aufgefordert, vermutete Nebenwirkungen zu melden. Dadurch werden für die Unternehmen Mehrkosten von 2,88 Millionen € entstehen.

Die Verordnung ist gut, und wir werden auch zustimmen, da mehr Medikamentensi­cherheit gegeben ist.

Wie es mit der Medikamentensicherheit jedoch aussieht, wenn der Versandhandel be­ziehungsweise Internethandel von Medikamenten von der EU erlaubt wird, wird, wenn die Vorlage am Tisch liegt, zu diskutieren sein. Da es viele Argumente gegen diesen Handel gibt, steht das BZÖ einer solchen Freigabe negativ gegenüber.

Um das zu unterstreichen, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Fernabsatz mit Arzneimitteln

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, mit seinen Amtskollegen des Res­sorts Arbeit, Soziales, Konsumentenschutz und Wirtschaft sicherzustellen, dass der Fernabsatz mit Arzneimitteln („Versandhandel“) in Österreich nicht legalisiert wird.“

*****

(Beifall beim BZÖ.)

14.56

 


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