Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 188

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meinung als Sie vertreten haben, bestätigt worden. Aber sie schummeln uns da etwas hinein, und da können wir nicht wirklich mit. Sie haben die Universitäten auch aufge­fordert, sie mögen doch über die Satzungen der Universitäten einfach wieder Studien­beiträge festlegen. Neun Universitäten sind auch Ihrer Aufforderung nachgekommen. Die haben das in den Satzungen festgeschrieben. Das wurde auch von den Studie­renden bekämpft. Diesbezüglich laufen Verfahren beim Verfassungsgerichtshof.

Und siehe da, in dieser Novelle, die Sie uns jetzt vorlegen, wollen Sie einen Versuch unternehmen, dies zu sanieren, und nehmen diese neuen Universitätssatzungen, die diesen Themenbereich betreffen, herein und sagen mehr oder weniger, wir sanieren das rückwirkend für die Universitäten, die meiner Aufforderung gefolgt sind.

Jetzt sind zwei Semester verloren gegangen, in denen Studienbeiträge hätten einge­hoben werden können. Das sind rund 60 Millionen € – ich war eigentlich der Meinung es sind rund 45 bis 50 Millionen €, aber über viele Anfragebeantwortungen sind wir zu diesem Ergebnis gekommen –, die Sie letztlich durch Ihr Verhalten und das Ihrer Fraktion, nämlich der ÖVP, verschuldet haben. Sie haben den Universitäten durch ein Bestemmverhalten in den letzten eineinhalb Jahren 60 Millionen € entzogen.

Jetzt sanieren Sie das in einer unsauberen Weise. Ich weiß nicht, ob das verfas­sungsrechtlich überhaupt hält, wenn man so vorgeht. Eines machen Sie auf jeden Fall, und zwar ein schlankes Gesetz, so wie das UG 2002 mit weniger als 50 Paragrafen konzipiert war – alles andere waren Übergangsbestimmungen –, füllen Sie jetzt an und machen kasuistisch Einzelentscheidungen, so nach dem Motto: Ich muss diese Uni­versitäten abdecken, die ich mit meiner Meinung beziehungsweise mit meiner Auffor­derung hineintheatert habe, und will ihnen jetzt nachträglich Sicherheit geben.

Sie fragen nicht, was mit den anderen zwölf, 13 Universitäten passiert, die das nicht gemacht haben, die nicht Ihrem Aufruf gefolgt sind, sondern die sich auf den rechtssicheren Standpunkt begeben haben. Denen lassen Sie nichts zukommen. Vielleicht kommt einmal aus der Rücklage irgendein Äquivalent. Unfair wäre das in jeder Hinsicht, denn von diesen Universitäten, die das eingeführt haben in den Satzun­gen, wurden Studienbeiträge von den Studierenden kassiert, und die wollen Sie ihnen eigentlich vorenthalten.

Wenn Sie einen Ersatz machen, so wie es ja im Raum steht, für die anderen zwölf Uni­versitäten, zahlen Sie das aus dem Steuertopf. Das ist ungerecht und unsauber und wird vielleicht nicht einmal halten vor dem Verfassungsgerichtshof. Ich habe mir ähnliche Entscheidungen angesehen, wo Derartiges in der Vergangenheit probiert worden ist, und die sind vor dem Verfassungsgerichtshof letztlich ohne Bestand ge­wesen. Das heißt, Sie schreiben bewusst eine Rechtsunsicherheit fort, und das ist eigentlich unwürdig in diesem Bereich, würde ich einmal sagen. Ich finde das nicht in Ordnung, dass Ungerechtigkeiten kasuistisch, anlassbezogen in ein Gesetz gefasst werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus diesem Grund bringen wir folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf und weiterer Abgeordneter zu dem Bericht des Wissen­schaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2011 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Studienförderungsgesetz 1992 geändert werden (2078 d.B.):

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite