Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 213

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

nicht unter Strafe gestellt sind, meine Damen und Herren! Anders in Gerichtsverfahren und in Untersuchungsausschüssen, wo eine falsche Aussage unter Strafe steht.

Im Sinne der Transparenz und Wahrheit sollte dieser Umstand abgestellt werden, Herr Präsident des Rechnungshofes, vor allem im Hinblick auf die Dinge, die bei uns in Salzburg passiert sind und noch immer passieren und hoffentlich aufgedeckt werden.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tadler, Kollegin und Kollegen betreffend „Falschaussagen gegen­über dem Rechnungshof“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend durch eine Gesetzesinitiative dafür zu sorgen, dass falsche Zeugenaussagen ebenso wie die Unterdrückung und Fäl­schung von Beweismitteln gegenüber dem Rechnungshof künftig unter Strafe gestellt werden.

*****

Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

19.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Tadler, Kaufmann-Bruckberger und Kollegen betreffend „Falsch­aussagen gegenüber dem Rechnungshof

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2010 und 2011(III-371/2153 d.B.)

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser hat besonders in Hinblick auf die Spe­kulations­affäre im Land Salzburg darauf hingewiesen, dass falsche Zeugenaussagen im Zuge von Prüfungen durch den Rechnungshof anders als vor Gericht oder einem U-Ausschuss nicht unter Strafe stehen. Gleiches gilt auch für die Unterdrückung und Fälschung von Beweismitteln.

Dadurch wird die Prüfungstätigkeit des RH nicht nur massiv erschwert, sondern weitgehend sogar verunmöglicht. Im Sinne der Transparenz und eines unbedingt zu schaffenden Unrechtsbewusstseins ist diese Gesetzeslücke schleunigst zu schließen. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite