Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 73

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Frau Abgeordnete, Sie kommen aus dem Bezirk Graz-Umgebung und wissen genau, dass gerade nördlich von Graz, im Gebiet Frohnleiten alles andere als die Ausdünnung der ländlichen Infrastruktur auf der Tagesordnung stehen sollte. Trotzdem wird dieses Bezirksgericht geschlossen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf deshalb auch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung der Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, zum Wohle der Bevölkerung, auf die Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten zu verzichten.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren und insbesondere meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten aus der Steiermark, aus dem Bezirk Graz-Umge­bung, nehmen wir 2 000 Unterschriften, die hier sind (der Redner hält neuerlich das Bündel an Schriftstücken in die Höhe) – Frau Abgeordnete, wir können uns das gerne einmal gemeinsam anschauen, vielleicht kennen wir ja den einen oder anderen auch, dem Sie dann erklären müssen, warum wir weitere Schritte setzen, um Frohnleiten, um die Infrastruktur nördlich von Graz weiter auszudünnen –, nehmen wir die ernst!

Ich fordere alle steirischen Abgeordneten auf, diesen Antrag entsprechend zu unter­stützen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.31


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung der Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten

eingebracht im Zuge der Debatte in der 209. Sitzung des Nationalrates der XXIV. GP, am14. Juni 2013 zu Tagesordnungspunkt 2

Das Bezirksgericht Frohnleiten (Bezirk Graz-Umgebung) soll laut den Plänen der Justizministerin im Juli 2013 geschlossen werden. Durch die Schließung des Bezirks­gerichtes werden seitens der Bevölkerung eine weitere Ausdünnung der ländlichen Infrastruktur sowie eine erhebliche Schlechterstellung der gesamten Region befürchtet. Im Gerichtssprengel werden ca. 42.000 Menschen im Norden von Graz durch das BG Frohnleiten betreut. Eine Schließung dieses Standorts würde für die Betroffenen eine massive Verschlechterung bedeuten, da der „Zugang zum Recht“ erschwert werden würde. So müssten die Rechtsuchenden beispielsweise über 30 km zum, nach der Schließung des BG Frohnleiten zuständigen, BG Graz-West fahren, um den Amtstag zu besuchen. Es ist zu befürchten, dass dieser Weg, speziell für Senioren nur äußerst schwer zu bewerkstelligen sein wird. Das BG Frohnleiten hat seinen Sitz in einem historischen Gebäude am Hauptplatz der Stadt Frohnleiten. Dieses Gebäude, in das von der Stadt Frohnleiten vor einigen Jahren EUR 700.000,-- investiert wurden, wird


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