Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 115

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In den siebziger Jahren, in der Zeit des Kalten Krieges, war das Instrument der öster­reichischen Sicherheitspolitik die umfassende Landesverteidigung, die noch immer in unserer Bundesverfassung verankert ist. Heute wird die Sicherheitspolitik auf natio­naler Ebene im Rahmen des Konzepts der Umfassenden Sicherheitsvorsorge, kurz USV genannt, gemacht; und integrales Element der nationalen Umfassenden Sicher­heits­vorsorge ist die österreichische Verteidigungspolitik.

Mit diesem uns vorliegenden Strategiepapier sollte es uns möglich sein – wir wissen natürlich, dass es einer laufenden Evaluierung unterzogen werden muss –, sehr wohl im Sinne einer breiten Sicherheit Österreichs ausgestattet zu sein. Ich nehme hier aus dem Strategiepapier nur einige Punkte heraus.

So ist im Sinne dieser Sicherheitsstrategie eine eigenständige militärische Landes­verteidigung eine unabdingbare Voraussetzung für den Schutz der Souveränität und Integrität. Genauso müssen die Luftraumsouveränität und Luftraumüberwachung sowie Luftraumunterstützung für Inlandsaufgaben gewährleistet sein. Genauso ist der Schutz militärischer Einrichtungen vor Cyber-Bedrohungen entsprechend zu gewährleisten, und das hat im gesamtstaatlichen Cyber-Konzept auch seinen Platz zu finden.

Selbstverständlich muss das Bundesheer, wie in der Vergangenheit auch, zur Bewältigung von Assistenzaufgaben – wir haben das wieder beim Hochwasser-Einsatz gesehen – in den verschiedensten Bereichen auch tatsächlich in der Lage sein. Und wie in der Vergangenheit auch, meine geschätzten Damen und Herren, wird und muss das Bundesheer in bewährter Form seinen Beitrag zu Auslandseinsätzen leisten. Kurz gesagt, diese Sicherheitsstrategie kann als konsequente Weiterentwicklung der im Dezember 2001 beschlossenen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin bezeichnet werden. Letztendlich, geschätzte Damen und Herren, werden wir an der Umsetzung dieser Sicherheitsstrategie gemessen werden, und die werden wir meistern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.20

14.20.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Landesverteidigungs­ausschusses, den vorliegenden Bericht III-218 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 2524 der Bei­lagen angeschlossene Entschließung betreffend eine neue Österreichische Sicher­heits­strategie.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen. (E 313.)

14.21.47 6. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (2200 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdiszipli­nargesetz 2002, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitions­lagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002 sowie das Truppen­aufenthaltsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungs-


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