Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 238

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Es ist ein komplexes System. Da geht es oft um Misshandlung, um Kontrolle, um Isola­tion, um Demütigung, um Machtansprüche, um Einschüchterungen, um das Benutzen der Kinder, um das Schaffen finanzieller Abhängigkeiten, um ökonomische Gewaltan­wendungen, Drohungen, Nötigungen, Zwang, körperliche und sexuelle Gewaltanwen­dungen. – Das alles ist natürlich mit nichts zu rechtfertigen und muss mit allen Maß­nahmen, die einerseits der Legislative, aber andererseits auch der Exekutive bereitste­hen, geahndet werden.

In ungefähr der Hälfte aller Fälle von Betretungsverboten – es sind rund 7 600 im Jahr – sind minderjährige Kinder mitbetroffen. Direkt betroffen werden laut Schätzun­gen der Experten und Expertinnen rund 100 Kinder pro Jahr.

Die selbst erlebte Gewalt, aber auch die Gewalt, die miterlebt wird, ist für Kinder zwei­felsohne dramatisch und natürlich auch traumatisierend.

Wenn der Partner weggewiesen wird, sind Kinder oft ein Instrument für den wegge­wiesenen Partner, zum Beispiel um Nachrichten zu übermitteln, aber auch um Druck auszuüben – keine Frage – oder ihnen Schuldgefühle zu machen.

Die Ausweitung des Betretungsverbotes, die jetzt hier beschlossen wird, nämlich auf Schulen, Kindergärten und Horte für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, die unmittelbar und direkt der Gefährdung von Leben, Gesundheit und Freiheit ausgesetzt sind, ist ein erster Schritt – keine Frage –, aber es ist eben nur ein erster Schritt.

Alle Schutzlücken, die gerade von den ExpertInnen beanstandet werden, werden damit jedoch auf keinen Fall geschlossen. Es steht auch in dem Gesetz, dass Kinder in Ös­terreich einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Schutz und Fürsorge ha­ben. Diesem Satz wird auch dieses Gesetz leider nicht gerecht. Das heißt, auf der ei­nen Seite werden die Schutzlücken nicht geschlossen, was Frauen und den Opfer­schutz anbelangt, und auf der anderen Seite natürlich auch nicht, was die Kinder be­trifft. Da gibt es auch breite Kritik der Opferschutzeinrichtungen, die nicht ganz einge­flossen ist.

Das heißt, das, was die Innenministerin immer wieder angedeutet hat, dass sie ge­meinsam mit den Opferschutzeinrichtungen und gemeinsam mit den ExpertInnen eine nachhaltige, gescheite Novelle für den Kinderschutz umgesetzt hat, das finden wir auf keinen Fall in diesem Gesetz. Es ist einfach leider nur ein erster Schritt.

Gewalt ist mit nichts zu rechtfertigen. Die Exekutive muss unterstützt werden. Die Justiz muss unterstützt werden. Die Opferschutzeinrichtungen müssen unterstützt wer­den. Die Jugendwohlfahrt muss unterstützt werden. Und es braucht ein System von al­len Akteuren und Akteurinnen, um gemeinsam Gewalt tatsächlich zu verhindern. (Bei­fall bei den Grünen.)

21.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


21.50.51

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Bevor ich zum Tagesordnungspunkt einiges sagen möchte, bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (2549 d.B.) über die Regie­rungsvorlage (2434 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizei-


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