Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 142

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„§ 1 Abs. 1 Z 6 bis 8, Abs. 2, 5, 6, 9 bis 11 und 15a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2013, treten mit 1. November 2013 in Kraft.““

Begründung

Zu Z 2 und 3:

Der Budgetdienst des Parlaments ist entsprechend seiner Aufgabe der Unterstützung des Nationalrates bei der Beratung, Beschlussfassung und Kontrolle der Haus­haltsführung zur Teilnahme an den Sitzungen des Fiskalrates mit beratender Stimme berechtigt.

Zu Z 4:

Hierbei handelt es ich um die Genderbestimmung.

Zu Z 5:

Der Fiskalrat benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben u.a. die Daten, welche im Rahmen des österreichischen Stabilitätspakts von Statistik Austria aufbereitet werden (z.B. Planungsdaten). Des weiteren soll der Fiskalrat aber auch die Möglichkeit haben, spezifische Fragen an die Gebietskörperschaften zu richten, wenn z.B. auf EU-Ebene spezifische Analysen angefordert werden, oder wenn der Fiskalrat selbst spezifische Untersuchungen in Zusammenhang mit seinen Aufgaben anstellen möchte.   Die Statistik Austria wird verpflichtet die Daten, die der Fiskalrat zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, diesem auch zu liefern. Von einer gesonderten Informations­verpflichtung aller dem Sektor Staat angehörigen öffentlichen Einheiten wird abgesehen, da diese von Statistik Austria ohnedies im Rahmen der amtlichen Statistik und dem Österreichischen Stabilitätspakt erfasst und ausgewertet werden und somit dem Fiskalrat zur Verfügung stehen und Doppelbelastungen vermieden werden sollen.  Im Artikel 17 des Österreichischen Stabilitätspakt 2012, BGBl. I 30/2013,  der eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG ist, gibt es eine detaillierte Vereinbarung zwischen den Finanzausgleichspartnern über zu meldende Daten und Informationen. Diese sind bereits an die aktuellen EU-Erfordernisse ausgerichtet und können daher für die Zwecke des Fiskalrats verwendet werden. Ebenso muss der Fiskalrat auch die Einhaltung bestimmter Vereinbarungen des  österreichischen Stabilitätspakts prüfen, wie z.B. die Werte in den Kontrollkonten gemäß Artikel 7, weshalb der Verweis auf den Österreichischen Stabilitätspakt zweckmäßig ist. Die Formulierung folgt dem informellen Vorschlag des Staatsschuldenausschusses, ist also praxisnahe.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Damit sich niemand wundert, wenn ich dann nicht zur Abstimmung einläute: Es sind umfangreiche Abänderungsanträge gekommen, und eine kurze Sitzungsunterbrechung nach dieser Debatte würde nicht ausreichen, sodass ich die Abstimmung über TOP 11 verlege und diese nach der Abstimmung über TOP 14 und 15 durchgeführt wird.

Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Widmann zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.23.23

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Kurt! Alles Gute wünsche ich dir. Das mit der SPÖ bei den Wahlen im Herbst wird vielleicht nicht ganz so klappen, denn da habt ihr ein bisschen zu viel angestellt, auch


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite