Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 166

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15.35.16Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punk­te 4 und 5 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Haberzettl. Gewünschte Redezeit: 2 Mi­nuten. – Bitte.

 


15.35.30

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Verehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir kommen zurück zur Materie des zuletzt diskutierten Tagesordnungspunktes: Änderung des Einkommen­steuergesetzes.

Sie wissen, dass seit 1. Jänner 2009 als Folge der Steuerreform die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für die Betreuung von Kindern besteht und dass eine der Vorraussetzungen für die Absetzbarkeit darin besteht, dass das Kind im jeweiligen Kalenderjahr nicht älter als zehn Jahre sein darf.

Die Altersgrenze wird nun für behinderte Kinder auf 16 Jahre erhöht. Damit entsteht eine erhöhte Abschreibemöglichkeit für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, wenn sie behindert sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Es kommt aber weiters auch zu Änderungen im Gebührengesetz. Dazu seien zwei we­sentliche Punkte angeführt, die ja schon in der Diskussion erwähnt wurden, nämlich die Ausstellung von Reisepässen für Kinder – hier wird die Gebühr von 69,90 € auf 30 € gesenkt – und die Ausstellung von Personalausweisen für Personen, die ebenfalls un­ter 16 Jahre alt sind – dafür wird die Gebühr von bisher 56,70 € auf 26,30 € gesenkt.

Die Bewertungsgesetz-Novelle trägt der technischen Entwicklung Rechnung. Es ist jetzt möglich, elektronisch die Übertragung von Daten über Änderungen im Eigentum von Grundstücken an die Finanzbehörde durchzuführen. Damit wäre für die Zukunft auch eine raschere Einheitsbewertung möglich.

Ich darf mir abschließend noch eine Bemerkung zur Frage der Moral in der SPÖ erlau­ben. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das ist gut!) In diesem Hause ist 1 Prozent der Abgeordneten vorbestraft. Wenn ich in die Reihen der SPÖ schaue, finde ich dort keinen dieser Abgeordneten, die eine Vorstrafe haben. Und ich denke, das ist auch eine Frage der Moral. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Riepl: Jetzt sind sie ruhig, die vom BZÖ und von den Freiheitlichen!)

15.37

15.37.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Herren Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz und das Gebührengesetz geändert werden, in 286 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Windholz vor.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

 


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