Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 186

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leben, die Schulentschuldigung unterschreiben darf, ob diese Person sie zum Arzt be­gleiten darf, um zu entscheiden, ob sie Medikamente einnehmen können.

Ein zweiter Punkt ist der Unterhalt. Kollege Steinhauser hat schon auf die verfahrens­rechtlichen Probleme hingewiesen. Was wir diesem Unterhaltsrecht insgesamt und auch dieser Novelle vorwerfen, ist, dass dies keine Gesamtsystemänderung hervorruft, sondern nur kleine Probleme beseitigt. Wir haben in gravierenden Bereichen nach wie vor Lücken.

Wir wissen, dass ein Drittel der Alleinerziehenden armutsgefährdet ist, dass diese Menschen unter der Armutsgrenze leben. Wenn Sie sich diese Zahl, die hier von uns und auch von anderen Fraktionen immer wieder genannt wird, nicht vorstellen können, auch nicht, was das bedeutet, dann kann ich Ihnen nur das vor wenigen Monaten er­schienene Buch der Universität Wien „Kinderarmut in Österreich“ ans Herz legen. Dar­in ist genau beschrieben, was denn Kinderarmut bedeutet.

Kinderarmut bedeutet beispielsweise, andere Kinder nicht nach Hause einladen zu können, weil es erstens entweder nicht den Platz dafür oder zweitens nicht die Mög­lichkeit gibt, diese Kinder mit Jause, Getränken oder sonstigen Dingen zu versorgen. Kinderarmut bedeutet – und das ist ja hinlänglich bekannt –, auf diverse Schulausflüge und Skikurse nicht mitfahren zu können.

Hier raten wir dringend an, schleunigst etwas zu unternehmen, und bringen daher einen zweiten Antrag ein, nämlich den Entschließungsantrag betreffend Unterhalts­sicherung von Kindern:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzule­gen, die gewährleistet, dass jedes Kind getrennt lebender Eltern Anspruch auf staat­liche Unterhaltssicherung in der Höhe des Regelbedarfs hat, sofern sein Unterhaltsan­spruch gegenüber dem zweiten Elternteil nicht besteht.‘“

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Und hier der bereits angekündigte Entschließungsantrag zum Thema Patchwork-Fa­milien:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die gewährleistet, dass die Vertretung in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens auch für unver­heiratete Lebensgefährten möglich wird. Zudem sollte die Möglichkeiten geschaffen werden, dass alle Beteiligten einer Patchworkfamilie (leibliche Eltern, Stiefelternteile verheiratet/unverheiratet, minderjährige Kinder) im Einvernehmen vereinbaren können, wie Rechte und Pflichten in Bezug auf das Kind aufgeteilt werden. Derartige Vereinba­rungen sollen von Pflegschaftsgerichten zu bewilligen sein.‘“

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Meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, nehmen Sie sich selbst ernst: Schaffen Sie ein Familienrecht für alle Familien – egal, ob Patchwork, Regenbogen, Alleinerzie-


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