Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 256

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Abschließend: Auch unser Finanzminister muss erkennen, dass langfristig zumindest ein ausgeglichener Haushalt notwendig ist, und niemand kann auf Dauer mehr aus­geben als eingenommen wird – auch der Staat Österreich nicht.

Ich möchte mich beim Rechnungshof bedanken. Sie haben wieder hervorragende Unter­lagen geliefert. Danke auch an Ihre Mitarbeiter! (Beifall bei der FPÖ.)

21.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Dr. Haimbuchner, Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend Kontrolle des Rechnungshofs der Haftungsnachweise des Bundes

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 25 über den Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss (III-1 und Zu III-1 d.B.) für das Jahr 2007 (307 d.B.) in der 31. Nationalratssitzung am 9. Juli 2009

Der Zahlenteil (Band 2) des Bundesrechnungsabschlusses, in dem die Nachweise der Bundeshaftungen enthalten sind, wird im Wege der Buchhaltungsagentur des Bundes sowie der Bundesrechenzentrum GmbH erstellt. Der Zahlenteil wird vom Bundes­ministerium für Finanzen dem Rechnungshof zur Verfügung gestellt und von diesem gemeinsam mit dem Berichtsteil des RH (Textteil, Band 1 des Bundesrechnung­sabschlusses) dem Nationalrat vorgelegt.

Die Haftungsnachweise werden derzeit keiner vertieften Kontrolle durch den Rech­nungshof gem. § 9 RHG unterzogen, da sie formal nicht zu den Abschlussrechnungen zählen (vgl. Rechnungslegung, §§ 93 ff. BHG).

Durch diese Gesetzesänderung soll eine bestehende Kontrolllücke geschlossen und die Grundlage für die Überprüfung der Nachweise der Bundeshaftungen durch den Rechnungshof geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zu­leiten, die es dem Rechnungshof ermöglicht, einen exakteren Bundesrechnungs­abschluss zu verfassen, in dem er die Möglichkeit bekommt, eine vertiefte Kontrolle der Haftungsnachweise zu führen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.47.19

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja nicht besonders interessant, wenn man im Juli 2009 die Bilanz des Jahres 2007 diskutiert und bespricht, da gebe ich


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