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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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31. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 9. Juli 2009

 

 


Stenographisches Protokoll

31. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode                  Donnerstag, 9. Juli 2009

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 9. Juli 2009: 9.05 – 22.34 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 679/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungs­gesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Nacht­schwerarbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009)

2. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 617/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kol­le­ginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosen­ver­sicherung und gerechtere Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe

4. Punkt: Bericht über den Antrag 441/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die fehlerhafte Anrechnung angeblicher Part­nerInneneinkommen in der Notstandshilfe

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Ge­werbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2. Sozial­rechts-Änderungsgesetz 2009 – 2. SRÄG 2009)

6. Punkt: Bericht über den Antrag 568/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kol­legin und Kollegen betreffend Weiterversicherung für die Pflege naher Angehöriger

7. Punkt: Bericht über den Antrag 113/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige

8. Punkt: Bericht über den Antrag 688/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kol­legin und Kollegen betreffend Einführung eines Generationengeldes in Österreich


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9. Punkt: Bericht über den Antrag 674/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Ridi Maria Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bau­arbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Arbeits­verfassungsgesetz geändert werden

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Dienstgeberabgabegesetz geändert werden (3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 3. SRÄG 2009)

12. Punkt: Bericht über den Antrag 507/A(E) der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei Strom- und Gasrechnung

13. Punkt: Bericht über den Antrag 389/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Notwendigkeit transparenter, nachvollzieh­ba­rer und vergleichbarer Stromrechnungen und Tarifgestaltungen

14. Punkt: Bericht über den Antrag 423/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien (Safer Internet)“

15. Punkt: Bericht über den Antrag 230/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend besseren Schutz der Konsumenten vor „Inlands-Roaming“

16. Punkt: Bericht über den Antrag 595/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz vor ungewolltem Datenroaming in Grenznähe

17. Punkt: Bericht über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rech­nungs­hofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Durchführung des Ver­langens (1/URH2) der Abgeordneten Josef Bucher, Heinz-Christian Strache, Kolle­ginnen und Kollegen auf Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsicht­lich der Partnersuche beziehungsweise der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines

18. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Uni­versitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert und einige univer­sitätsrechtliche Vorschriften aufgehoben werden (Universitätsrechts-Änderungsge­setz 2009), sowie Bericht über den

Antrag 418/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten

19. Punkt: Bericht über den Antrag 553/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau

20. Punkt: Bericht über den Antrag 416/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere finanzielle Ausstattung der Universitäten

21. Punkt: Bericht über den Antrag 417/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Vorziehprofessuren an österreichischen Universitäten in der Höhe von 120 Millionen €


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22. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung

23. Punkt: Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960

24. Punkt: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits samt Schlussakte

25. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2007

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 18

Ordnungsruf ................................................................................................................. 207

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wor­tung 1753/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 42

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 133

Redner/Rednerinnen:

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 133

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................ 136

Otto Pendl ................................................................................................................... 138

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 139

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 141

Stefan Petzner ......................................................................................................... ... 142

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 144

Antrag der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen, dem Aus­schuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den An­trag 247/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten in Österreich gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 10. Juli 2009 zu setzen ........................................ 42

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 42

Redner:

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 146

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 149

Günter Kößl ............................................................................................................. ... 151

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 152

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 153

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 155


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 4

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 156

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 42

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung betreffend Handy-Überwachung sei­tens des Büros für Interne Angelegenheiten:

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 44

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 45

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 45

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 45

Dieter Brosz ............................................................................................................. ..... 46

Mitteilung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer in diesem Zusammenhang  44, 46

Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer betreffend Modalitä­ten bei Abstimmungen über Ausschussberichte ....................................................................................................... 208

Fragestunde (4.)

Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ............................................................... 18

Renate Csörgits (24/M); Karl Donabauer, Josef Jury, Karl Öllinger, Werner Neubauer

August Wöginger (22/M); Stefan Markowitz, Mag. Birgit Schatz, Herbert Kickl, Walter Schopf

Ing. Norbert Hofer (28/M); Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Jochen Pack, Gerhard Huber, Karl Öllinger

Ursula Haubner (31/M); Mag. Birgit Schatz, Mario Kunasek, Franz Riepl, August Wöginger

Mag. Birgit Schatz (30/M); Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Wolfgang Katzian, Gabriele Tamandl, Dr. Wolfgang Spadiut

Ulrike Königsberger-Ludwig (25/M); Johannes Schmuckenschlager, Christoph Hagen, Karl Öllinger, Ing. Norbert Hofer

Ridi Maria Steibl (23/M); Martina Schenk, Mag. Daniela Musiol, Werner Neu­bauer, Erwin Spindelberger

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 679/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosen­ver­siche­rungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeits­markt­servicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009) (249 d.B.) .............................................................................. 43


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 5

2. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (250 d.B.)                          43

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 617/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung und gerech­tere Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe (251 d.B.) ........................................................................................................................ 44

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 441/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die fehlerhafte Anrechnung angeblicher PartnerInneneinkommen in der Notstandshilfe (252 d.B.) ............................................. 44

Redner/Rednerinnen:

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 46

Renate Csörgits ...................................................................................................... ..... 49

Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 51

Dr. Martin Bartenstein ............................................................................................ ..... 53

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 54

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ..... 56

Walter Schopf .......................................................................................................... ..... 58

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ..... 59

August Wöginger .................................................................................................... ..... 60

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 61

Franz Riepl ............................................................................................................... ..... 62

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 65

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ..... 71

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ..... 72

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ..... 73

Entschließungsantrag der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Umsetzung eines umfassenden Lehrlingspakets für Österreichs Jugend  – Ablehnung  63, 75

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Freigrenzen bei der Einberechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstandshilfe – Ablehnung    70, 75

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Unterstützung von Kurzarbeitern – Ablehnung ...............................................................................  74, 76

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 249 und 250 d.B. ........................................... 75

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 251 und 252 d.B.  ............................... 76

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (179 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialver­sicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Pensions­gesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pen­sions­gesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 2. SRÄG 2009) (242 d.B.) .......................... 76


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 6

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 568/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betref­fend Weiterversicherung für die Pflege naher Angehöriger (244 d.B.) ........................................................................................................................ 76

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 113/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Ange­hörige (245 d.B.) .................................................................................... 76

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 688/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betref­fend Einführung eines Generationengeldes in Österreich (246 d.B.) ........................................................................................................................ 76

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 77

Mag. Christine Lapp ..................................................................................................... 78

Ursula Haubner ............................................................................................................ 80

Ridi Maria Steibl ........................................................................................................... 81

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 82

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 83

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ..... 84

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................... 86

Mag. Johann Maier ....................................................................................................... 87

Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ..... 88

Karl Donabauer ....................................................................................................... ..... 88

Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 89

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ..... 90

Staatssekretärin Christine Marek ......................................................................... ..... 91

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ..... 93

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ..... 94

Oswald Klikovits ..................................................................................................... ..... 95

Annahme des Gesetzentwurfes in 242 d.B. .................................................................. 95

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 244, 245 und 246 d.B. ............................ 96

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 674/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Ridi Maria Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden (248 d.B.) .................................................. 96

Redner/Rednerinnen:

Josef Muchitsch ........................................................................................................... 96

Ridi Maria Steibl ........................................................................................................... 97

Herbert Kickl ........................................................................................................... ..... 98

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 99

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 100

Sonja Ablinger ........................................................................................................ ... 103

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Informationspflicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der BUK sowie der ArbeitgeberInnen hinsichtlich der neuen Mitwirkungspflichten von Beschäftigten bei Zustandekommen eines An­spruchs nach dem BUAG – Ablehnung ..........................................................  102, 104

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 103


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 7

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungs­vorlage (206 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden (247 d.B.) ...................................................................................................................... 104

Redner/Rednerinnen:

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 104

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 105

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 106

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 106

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 107

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 109

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regie­rungsvorlage (197 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungs­ge­setz und das Dienstgeberabgabegesetz geändert werden (3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 3. SRÄG 2009) (243 d.B.) ................................................... 109

Redner/Rednerinnen:

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 110

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 115

Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 116

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 117

Renate Csörgits (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 119

Karl Öllinger ................................................................................................................ 119

Dr. Andreas Karlsböck (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 120

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 120

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 122

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 123

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 124

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 507/A(E) der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend Transparenz bei Strom- und Gasrechnung (305 d.B.) ............................................................................................... 125

13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 389/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Notwendigkeit transparenter, nachvollziehbarer und vergleichbarer Stromrechnungen und Tarifgestaltungen (306 d.B.) ..................... 125

Redner/Rednerinnen:

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 125

Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 126

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 127

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 128

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ........................................................................... ... 129

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 130

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 131

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 132

Johann Singer ......................................................................................................... ... 132

Josef Jury ................................................................................................................ ... 156


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 8

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 156

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 157

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 305 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Transparenz bei Strom- und Gasrechnung (E 41) ...................................................... 158

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 306 d.B. ..................................................... 158

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 423/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien (Safer Internet)“ (304 d.B.)                     158

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 230/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen be­treffend besseren Schutz der Konsumenten vor „Inlands-Roaming“ (302 d.B.) ..................................................................................................... 158

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 595/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz vor ungewolltem Datenroaming in Grenznähe (303 d.B.) ...................................................................................................................... 158

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 158

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 159

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 160

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 161

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 162

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ................................................................... ... 163

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 164

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 165

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 166

Martina Schenk ........................................................................................................... 167

Johann Hell ................................................................................................................. 168

Josef Jury .................................................................................................................... 169

Johann Höfinger ......................................................................................................... 169

Johann Singer ......................................................................................................... ... 170

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 304 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien (Safer Internet)“ (E 42)    ............................................................................................................................. 171

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 302 und 303 d.B. .............................. 171

17. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Durchführung des Verlangens (1/URH2) der Abgeord­neten Josef Bucher, Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen auf Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche beziehungsweise der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines (268 d.B.) ........................................ 171

Redner/Rednerinnen:

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 171

Mag. Christine Lapp ............................................................................................... ... 172

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 174

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 176


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 9

Dr. Gabriela Moser ................................................................................................. ... 177

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 179

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ......................................................................  180, 207

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 189

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 190

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 191

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 191

DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ... 194

Dr. Christoph Matznetter (tatsächliche Berichtigung) ........................................... ... 195

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 196

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 196

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 198

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 199

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 199

Christian Faul .......................................................................................................... ... 200

Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 201

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 202

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 202

Dr. Josef Cap .....................................................................................................  203, 208

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 203

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes auf Unternehmen ab 25 Prozent öffentlicher Beteiligung – Ablehnung ............................................................................................................  175, 209

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einwirkung der Bundesregierung auf die Bundesländer Wien und Niederösterreich, im Hinblick auf ihre faktische Beherr­schung als Miteigentümer alle Möglichkeiten zu nutzen, eine Prüfung des Projektes „Skylink“ der Flughafen Wien AG durch den Rechnungshof umgehend stattfinden zu lassen – Ablehnung          182, 209

Kenntnisnahme des Berichts des Ständigen Unterausschusses des Rechnungs­hofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG ........................................................................................................ 209

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 268 d.B. ..................................................... 209

Gemeinsame Beratung über

18. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (225 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert und einige universitätsrechtliche Vorschriften aufgehoben werden (Universitätsrechts-Ände­rungsgesetz 2009), sowie über den

Antrag 418/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Umsetzung Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer der Universitäten (308 d.B.)                    210

19. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 553/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Um­setzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (309 d.B.) ........................................... 210

20. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 416/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend bes­sere finanzielle Ausstattung der Universitäten (310 d.B.) ...................................................................................................................... 210


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 10

21. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 417/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finan­zierung von Vorziehprofessuren an österreichischen Universitäten in der Höhe von 120 Millionen € (311 d.B.) ................. 210

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 210

Mag. Dr. Beatrix Karl .............................................................................................. ... 212

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 214

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 216

Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 218

Bundesminister Dr. Johannes Hahn .................................................................... ... 220

Anna Franz .............................................................................................................. ... 223

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 224

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................ ... 225

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 226

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager .................................................................... ... 227

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 228

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 232

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 233

Mag. Heidemarie Unterreiner ................................................................................ ... 235

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Versprechens von Bundesminister Dr. Hahn, zur Einrichtung einer Medizinischen Universität in Linz einen Runden Tisch einzuberufen – Ablehnung ......................................  216, 238

Annahme des Gesetzentwurfes in 308 d.B. ................................................................ 235

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 308 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die Zielsetzung 2 Prozent des BIP für tertiäre Bildung und einer steten Verbesserung der Verwaltungseffizienz (E 43)............................................................................................................................. 238

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 309, 310 und 311 d.B. .......................... 239

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regie­rungs­vorlage (228 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (289 d.B.)   ............................................................................................................................. 239

23. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (163 d.B.): Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960 (290 d.B.) ...................................................................................................................... 239

24. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vorlage (196 d.B.): Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits samt Schlussakte (291 d.B.)     ............................................................................................................................. 239

Redner/Rednerinnen:

Dr. Ursula Plassnik ................................................................................................. ... 239

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 241

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 242

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 243


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 11

Bundesminister Dr. Michael Spindelegger ......................................................... ... 243

Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 244

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 246

Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 246

Franz Glaser ............................................................................................................ ... 247

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 248

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 249

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 249

Genehmigung der drei Staatsverträge in 289, 290 und 291 d.B. ................................. 253

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 291 d.B. ......... 254

25. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungs­ab­schluss (III-1 und Zu III-1 d.B.) für das Jahr 2007 (307 d.B.) .............................................................................................. 254

Redner/Rednerinnen:

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 254

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 256

Maximilian Linder ................................................................................................... ... 258

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 259

Ing. Norbert Hofer (tatsächliche Berichtigung) .......................................................... 260

Dr. Ruperta Lichtenecker ....................................................................................... ... 261

Franz Eßl .................................................................................................................. ... 262

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 263

Gerhard Steier ......................................................................................................... ... 264

DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ... 265

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ... 265

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 267

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 268

Hannes Weninger ................................................................................................... ... 269

Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle des Rechnungshofs der Haftungsnachweise des Bundes – Ablehnung ...........  256, 270

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 269

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterbezug der Familienbeihilfe während eines Praktikums in der EU (707/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Umsetzung ein­facherer und klarerer Regeln für den Radverkehr als Beitrag zu mehr Verkehrs­sicherheit und zu einem klimafreundlicheren Verkehrsgeschehen (708/A)(E)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz geändert wird (709/A)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gleichstellung von Ausländerinnen und Ausländern bei der Studienbeihilfe (710/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berechnung der Wit­wen- und Witwerpensionen (711/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 12

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Einkommensobergrenze hinsichtlich der Mietzinsbeihilfe (712/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserungen in der Schweinehaltung (713/A)(E)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle von Kurzarbeit (714/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Auflagen und Maß­nahmen zur Kurzarbeit (715/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Kon­junkturmaßnahme „Sanierungsscheck“ (716/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend zweistufige Verwal­tungsgerichtsbarkeit (717/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Gütezeichen­verordnung (718/A)(E)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der Blindenführ­hunde­ausbildung nach Schweizer Vorbild (719/A)(E)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Ver­sprechens von Bundesminister Dr. Hahn, zur Einrichtung einer Medizinischen Universität in Linz einen Runden Tisch einzuberufen (720/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verkabelung von Starkstrom­leitungen (721/A)(E)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Notwendigkeit der Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung der heimischen Bauwirtschaft und insbesondere des Baunebengewerbes (722/A)(E)

Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier, Sigisbert Dolinschek, Wolfgang Zanger, Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Benutzung von UV-Bestrahlungsgeräten durch Kinder und Jugendliche in Solarien (Sonnenstudios) (723/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (724/A)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung des Berufsfeldes von Bilanzbuchhaltern (725/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökoprämie (726/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Hepatitis-Impfung für Feuerwehr­leute (727/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Wassereinbruch in der Albertina – Ursachen, Folgen und Konsequenzen (2651/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erfassung von Eigentümerwechseln bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (2652/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 13

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Einkommensdaten (2653/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Insolvenzen in der Tourismuswirtschaft (2654/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die heimische Milch­produk­tion (2655/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Vergabe öffentlicher IT-Aufträge an zweifelhafte Unternehmen (2656/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend das Internetprojekt „Google Street View“ und Datenübermittlung in die USA (2657/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Umsetzung des Europäischen Paktes für die Jugend (2658/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend den rechtlichen Status und das weitere Schicksal der von den USA in Guantánamo/Kuba inhaftierten Personen (2659/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Aufnahme in den Polizeidienst (2660/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Diebstahl von Erdungskabeln in Süßenbrunn (2661/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend sichergestelltes Diebsgut im EU-Raum (2662/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Sensationserfolg gegen die internationale Drogenmafia (2663/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Gefährdung von Kunst- und Kulturgütern durch Hochwasserschäden (2664/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Verlängerung des Film- und Fernsehabkommens (2665/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Fremdenkriminalität erstes Halbjahr 2009 (2666/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend illegale Einreise erstes Halbjahr 2009 (2667/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schließungsstopp für Postämter (2668/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Hochwasserschäden und Abhaltung des Donauinselfestes (2669/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 14

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Einsatz für die Menschenrechte in China (2670/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend sprunghaft gestiegene Zahl von Tierversuchen an Schwei­nen (2671/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend sprunghaft gestiegene Zahl von Tierversuchen an Hamstern (2672/J)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Herkunft von für Tierversuche verwendeten Amphibien (2673/J)

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Kosten für Informationen des Bundeskanzleramtes (2674/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Verkauf von Bösendorfer (2675/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten für Instandsetzung von Schäden, die durch Vorbereitungsarbeiten für das Donauinselfest verursacht wurden (2676/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ausgleichszulage für EU-Bürger (2677/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Gegendemonstrationen (2678/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Übernahme der Bank Burgenland (2679/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auswirkungen diverser Finanzaffären auf den Finanzplatz Österreich (2680/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 15

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylwerber, die unter verschiedenen Identitäten in Tirol lebten (2681/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylwerber, die unter verschiedenen Identitäten in Oberösterreich lebten (2682/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylwerber, die unter verschiedenen Identitäten in Niederösterreich lebten (2683/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylwerber, die unter verschiedenen Identitäten in Wien lebten (2684/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylwerber, die unter verschiedenen Identitäten im Burgenland lebten (2685/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylwerber, die unter verschiedenen Identitäten in der Steiermark lebten (2686/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylwerber, die unter verschiedenen Identitäten in Kärnten lebten (2687/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Asylwerber, die unter verschiedenen Identitäten in Vorarlberg lebten (2688/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Erfolg des Assistenzeinsatzes an der österreichischen Grenze im ersten Halbjahr 2009 (2689/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Zwangsernährung (2690/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Projekt „KunstlotsInnen“ (2691/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Nachfolge Generaldirektion Naturhistorisches Museum (2692/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Sicherheit von Minister­büros (2693/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sicherheit von Ministerbüros (2694/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Sicherheit von Ministerbüros (2695/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sund­heit betreffend Sicherheit von Ministerbüros (2696/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend Sicherheit von Ministerbüros (2697/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Sicherheit von Ministerbüros (2698/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Sicherheit von Minis­terbüros (2699/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Sicherheit von Ministerbüros (2700/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Sicherheit von Ministerbüros (2701/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Sicherheit von Ministerbüros (2702/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 16

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft und Forschung betreffend Sicherheit von Ministerbüros (2703/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Förderungen für Amnesty International (2704/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Förderungen für Amnesty International (2705/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend geplante Einstellung des gut ausgelasteten Autoreisezugs zwischen Vorarlberg und Wien (2706/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Abschluss des Nordautobahn-Staatsvertrags und Beharren auf Vollausbau trotz Vorliegens massiver dagegensprechender Fakten (2707/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schutz vor unverlangt eingehenden, für Emp­fänger kostenpflichtigen Mehrwert-SMS (2708/J)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Schutz vor unverlangt eingehenden, für Empfänger kostenpflichtigen Mehrwert-SMS (2709/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend industrielle Verwertung von Fleisch-Abfallprodukten und Eiweißprodukten mittels Transglutaminasen (2710/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Nachfrage zur Anfragebeantwortung staat­liche Subvention von menschenverachtender rassistischer Hetze (1832/AB/XXIV.GP) (2711/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 17

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend ÖPUL-Bio-Antrag letztmalig im Herbst 2009 (2712/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Nutzen und Problematik der Verlängerung der S 31 Eisenstadt–Schützen am Gebirge (2713/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend industrielle Verwertung von Fleisch-Abfallprodukten und Eiweißprodukten mittels Transglutaminasen (2714/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidi­gung und Sport betreffend Offiziersanwärter-Ausbildung von Detlef Wimmer (2715/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend: Supergau in der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung? (2716/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Behindertenmilliarde 2008 (2717/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Zugangsbeschränkungen zur Neuen Mittelschule (2718/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderung der Umstellung auf „besonders tierfreundliche Haltung“ (2719/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Finanzierung der „Agraroffensive Zukunftsfeld Bauernhof“ (2720/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend wiederholt höchst fragwürdiges Vorgehen der ASFINAG im Vorfeld von umstrittenen Straßenbauprojekten (2721/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Herbizideinsatz entlang der öster­reichischen Schienenstrecken (2722/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Herbizideinsatz entlang der österreichischen Schienenstrecken (2723/J)

Elmar Mayer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend „ungleiche Behandlung von PensionistInnen bei der ÖBB-Seniorenermäßigung“ (2724/J)

Elmar Mayer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „freien Eintritt für SeniorInnen in Museen“ (2725/J)

Sonja Ablinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Polizei-Einsatz bei 1.-Mai-Demonstration in Linz (2726/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die unzureichende Förderung von Organisationen im Bereich der juristischen und psychosozialen Prozessbegleitung durch das Bundesministerium für Justiz (2727/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend die Novellierung des Glücksspielgesetzes (2728/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Bankenrettungspaket (2729/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Überfälle und Einbrüche in Trafiken in Österreich 2008“ (2730/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Euro-Fälschungen im Jahr 2008“ (2731/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Prüfpraxis durch Sozialversicherungs­träger (Transport, Gewerbe und Bau) – Ergebnisse“ (2732/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Wilderer in Österreich – polizeiliche, staatsanwaltschaftliche und gericht­liche Ermittlungen 2008“ (2733/J)


09.05.09


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 18

Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Praßl, Dr. Glawischnig-Piesczek und Dr. Pilz.

09.05.21Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Redner/innenpulten im Halbrund vorgenommen, die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom Rednerpult der Abgeordneten.

Ich erinnere alle daran, dass Anfrage- und Zusatzfragesteller und -stellerinnen jeder Fraktion jeweils 1 Minute Redezeit zur Verfügung haben. Die Beantwortung der An­frage durch den Herrn Bundesminister soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute betragen.

Kurz vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich – wie bisher auch – mit einem Glockenzeichen darauf aufmerksam machen.

Weiters teile ich mit, dass die Sitzung von 9.05 Uhr bis 13 Uhr vom ORF live über­tragen wird.

Ich beginne jetzt – um 9.06 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur 1. Anfrage, 24/M, das ist jene der Frau Abgeordneten Csörgits. – Frau Abgeordnete, ich bitte um die Frage.

 


Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Vor gar nicht allzu langer Zeit wurde in den öster­reichischen Medien über eine OECD-Studie im Zusammenhang mit Pensionsrechten berichtet.

Sehr geschätzter Herr Bundesminister, daher meine Frage:

24/M

„Wie beurteilen Sie die Ergebnisse der OECD-Studie zu den Pensionssystemen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Ich halte das Ergebnis der Studie für äußerst problematisch und möchte auch begründen, warum.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 19

Es wird uns von der OECD ein zu großzügiges Pensionssystem in Österreich unter­stellt, und als Beleg für diese These wird eine Maximalpensionsberechnung herange­zogen, die nicht mehr der Realität entspricht, die fast nicht vorkommt.

Ein weiterer Punkt: In welcher Form und wie die Einbeziehung der zweiten und dritten Säule in anderen Ländern vorgenommen wurde, ist nicht nachvollziehbar. Trotz inten­siver Bemühungen auf Expertenebene, das OECD-Pensionsmodell nachzuvollziehen, ist das aufgrund der vorliegenden Intransparenz nicht eruierbar gewesen.

Da Österreich beinahe die gesamten Pensionsausgaben im Bereich der ersten Säule hat, ist ein Vergleich, der sich nur auf öffentliche Pensionen beschränkt, wenig aus­sa­gefähig, wenn in anderen Ländern andere Berechnungsmethoden herangezogen wer­den.

Wesentlich in diesem Zusammenhang ist aber vielmehr die Feststellung der OECD, dass die kapitalgedeckten Pensionsfonds im Jahr 2008 im OECD-Durchschnitt einen Verlust von 23 Prozent hinnehmen mussten, während wir in Österreich einen Durch­schnitt von minus 15 Prozent haben. Dieser Verlust von rund einem Viertel des Wertes entspricht einer Summe, die wir uns nicht vorstellen können. Es handelt sich nämlich um 5,4 Billionen Dollar oder 3,9 Billionen €.

Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass sich das Umlageverfahren als krisenfest herausgestellt hat, und das ist genau das, was auch meine sehr persönliche Meinung ist. Die Überlegenheit des Umlageverfahrens in Zeiten einer Wirtschaftskrise, die Tat­sache, dass das Umlageverfahren da viel stabiler ist, wird viel zu wenig heraus­ge­strichen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Bundesminister, Sie haben sich sehr kritisch zu dieser Studie geäußert. Was gedenken Sie zu unternehmen, damit es in Zukunft zu derartigen missverständlichen Auslegungen von Studien nach Möglichkeit nicht mehr kommen kann?

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 20

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich habe mich bemüht, nicht nur Presseaussendungen dazu zu machen, sondern auch den direkten Kontakt zur OECD und zu den dort zuständigen leitenden Mitarbeitern zu suchen. Dieser Kontakt ist hergestellt, und ich werde im September persönlich in Paris im Zuge eines Besuches der OECD versuchen, die Fakten aufzuarbeiten. Wir werden dann auf Expertenebene versuchen, wirklich Äpfel mit Äpfeln zu vergleichen, und ich hoffe, dass es nach diesen Gesprächen auf persönlicher Ebene, aber auch auf Exper­tenebene dann möglich ist, in Zukunft klare Vergleiche zu haben und vor allem auch fehlerhaften Datenaustausch zu vermeiden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Donabauer, bitte.

 


Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Das öster­reichische Pensionssystem wird allgemein als leistungsstark und verlässlich be­urteilt.

Wie sehen Sie die weitere Entwicklung in Bezug auf Leistungsfähigkeit in Anbetracht der Arbeitsmarktlage, der höheren Lebenserwartung, die wir Gott sei Dank feststellen dürfen, vor allem aber in Bezug auf die Migrationsprozesse, wobei zu sagen ist, dass im Gutachten der Pensionssicherungskommission steht, dass hier doch eine Ausge­wogenheit gegeben ist?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter! Ich glaube, dass die öffentlichen Pensionsversicherungssysteme in Österreich sehr wohl krisenstabil sind und auch eine Wirtschaftskrise aushalten.

Wir haben das, was wir an Einnahmenausfällen im heurigen und im nächsten Jahr haben werden, budgetiert. Das ist auf Grund diversester Prognosen der bekannten Institute auch entsprechend eingestellt. – Das ist einmal Punkt eins.

Punkt zwei haben wir es im Rahmen dieser Bundesregierung zusammengebracht, dass sämtliche öffentlichen Mittel, die für Alterssicherungssysteme aufgewendet wer­den, gemeinsam betrachtet werden. Das heißt, das, was wir für das ASVG aufwen­den, und das, was wir für das Beamtenpensionssystem aufwenden, ist jetzt in einer gemeinsamen Betrachtung.

So gesehen werden die Gesamtausgaben von derzeit 5,3 Prozent des BIP bis zum Jahr 2050 auf 6,2 Prozent des BIP steigen, aber gleichzeitig bis 2060 wiederum auf 5,8 Prozent zurückgehen.

Das heißt, langfristig ist damit eine Sicherung des Systems dokumentiert. Und es ist damit auch dokumentiert, dass kurzfristige Konjunktureinbrüche an dieser langfristigen Struktur nichts ändern werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Jury, bitte.

Ich darf darum ersuchen, dass der jeweils nächste Fragesteller, so wie vereinbart, immer gleich den Platz beim Rednerpult einnimmt.

 


Abgeordneter Josef Jury (BZÖ): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Laut einer aktuellen Umfrage unter Jugendlichen glauben 52 Prozent der Befragten, dass es bei ihrem Pensionsantritt zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung der staatlichen Pen­sion kommen könnte.

Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das Vertrauen vor allem der Jugendlichen in die staatliche Pensionsvorsorge zu steigern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter, das Vertrauen kann man nur durch zwei Dinge herstellen: einer­seits durch faktisches Handeln – was ich mich bei der Beantwortung der vorher­gehenden Frage bemüht habe darzustellen, nämlich dass die Absicherung faktisch gegeben ist; und andererseits durch eine massive Information, dass die staatliche solidarisch finanzierte Pension das Stabilste ist, und das werde ich weiter vorantreiben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Die Schwerarbeiter­pen­sion ist seit ihrer Einführung eine einzige Katastrophe. Die Invaliditätspension für unge­lernte Arbeiter ist ähnlich zu beurteilen.

Herr Bundesminister, welche Verbesserungen planen Sie – und wann kommen die endlich?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter, all das, was Sie jetzt an Themen angeschnitten haben, sind auch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 21

meine Themen, und ich werde mich bemühen, das im Laufe des Herbstes ent­sprechend vorzubereiten und auch zur Beschlussfassung vorzulegen.

Was ich so und so machen muss, weil ich ja das Regierungsprogramm ernst nehmen muss und will, ist, bis Jahresende eine Neuregelung über die Weiterentwicklung der Langzeitversichertenpension vorzuschlagen, und das wird in einem Paket geschehen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Neubauer, bitte.

 


Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Bundes­minis­ter! Ihr Parteifreund Dr. Gusenbauer hat in den letzten Tagen für Aufmerksamkeit gesorgt, weil er gemeint hat, es wäre notwendig, jetzt eine Pensionsreform anzugehen, und damit auch verbunden, dass das Pensionsantrittsalter angehoben werden müsste.

Bei einer Anhebung des Pensionsantrittsalters zeigt sich aber, dass die Menschen dadurch auch in die Arbeitslosigkeit geschickt werden und damit auch in die Alters­armut. Können Sie deshalb als Bundesminister ausschließen, dass das Pensions­antrittsalter bestehen bleibt oder dass es angehoben wird? (Heiterkeit.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Was ich ganz elegant tun kann, Herr Abgeordneter, ist, Ihnen zu sagen: Das gesetz­liche Pensionsantrittsalter werde ich, solange ich Minister bin in dieser Regierung, nicht angreifen! – Das ist einmal Punkt eins. (Beifall bei der SPÖ.)

Worum wir uns alle gemeinsam bemühen müssen, ist, dass sich das faktische Pen­sionsantrittsalter etwas verändert. Und weiters müssen wir uns alle darum bemühen – und wir werden das ja heute noch beim Arbeitsmarktpaket besprechen –, dass massive Maßnahmen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzt werden, die dafür sorgen, dass sie länger im Erwerbsleben bleiben können, und zwar als Arbeit­nehmer und nicht als Arbeitslose. Wir haben ja im Arbeitsmarktpaket II einige Maßnahmen drinnen, damit das auch verwirklichbar ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Anfrage 22/M des Herrn Abgeordneten Wöginger. – Bitte.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise steigt auch in Österreich die Zahl der Arbeitslosen. Ende Juni waren rund 230 000 Menschen als arbeitslos gemeldet. Österreich liegt aber im EU-Vergleich laut Eurostat immer noch sehr gut mit 4,3 Pro­zent an zweiter Stelle hinter den Niederlanden – dies auch deshalb, weil die Bundes­regierung und natürlich auch der Nationalrat zahlreiche Maßnahmen wie Konjunktur- und Arbeitsmarktpakete umgesetzt haben. Wir haben auch heute wieder ein sehr umfangreiches Arbeitsmarktpaket auf der Tagesordnung.

Herr Bundesminister, meine Frage:

22/M

„Welche Auswirkungen erwarten Sie sich vom Arbeitsmarktpaket?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Von diesem Arbeitsmarktpaket erwarte ich mir natürlich umfangreichste Auswirkungen für die aktive Unterstützung zur Krisenbewältigung. Das heißt einerseits, neue Chan-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 22

cen für ArbeitnehmerInnen zu eröffnen, das heißt aber natürlich auch, Unternehmen zu unterstützen, damit sie besser durch die Krise kommen.

Von diesem Paket werden rund 325 000 Menschen profitieren. Wir werden rund 35 000 Arbeitsplätze absichern beziehungsweise neu schaffen, was in dieser Zeit aufs Erste niemand verstehen will. Unter anderem werden wir mit der Ein-Personen-Unter­nehmens-Regelung neue Arbeitsplätze schaffen, indem wir diese Unternehmen mittels Förderung zu Zwei-Personen-Unternehmen machen wollen.

Wir nehmen insgesamt 400 Millionen € in die Hand, um da gegenzusteuern.

Kernpunkte des Arbeitsmarktpaketes II sind die Verbesserung bei der Kurzarbeit, die Verbesserung bei der Altersteilzeit, die Förderung von Neuaufnahmen, wie ich schon gesagt habe, von jüngeren Arbeitskräften in Ein-Personen-Unternehmen, Erleichterun­gen bei der Bildungskarenz, beim Soli-Prämienmodell sowie endlich auch die Umset­zung der Einrichtung der Jugendstiftung.

Zusätzlich sollen von der Krise betroffene Menschen noch stärker unterstützt werden. So werden die Aufwertung der Bemessungsgrundlage beim Arbeitslosengeld, die Verlängerung des Übergangsgeldes und die Übernahme der Krankenversicherung beim Entfall der Notstandshilfe diese Menschen deutlich entlasten.

Ziel ist es weiterhin, einen rasanten Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verhindern. Ziel ist es, so viele Menschen wie möglich in Beschäftigung zu halten.

Vielleicht abschließend noch eine Zahl: Das AMS Österreich hat es immerhin ge­schafft, dass von 1. Jänner bis 30. Juni 340 000 Menschen neu vermittelt worden sind, wieder in Beschäftigung sind, in neuen Jobs, in anderen Jobs tätig sind. Das heißt, 340 000 Menschen sind aus der Arbeitslosigkeit herausgeholt worden und wieder in den Arbeitsprozess integriert.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Wöginger, bitte.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Bundesminister! Aus Statistiken und aus unseren Wahlkreisen wissen wir, dass die steigende Arbeitslosigkeit momentan darauf zurückzuführen ist, dass vor allem große Industriebetriebe größere Probleme haben.

Herr Bundesminister, in welchen Bereichen beziehungsweise Sparten erwarten Sie in den nächsten Monaten besondere Probleme, und wie werden Sie diesen entgegen­treten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Weiterhin große Probleme wird es in Teilen der österreichischen Industrielandschaft geben, nämlich in jenen Teilen, wo es eine massive Exportabhängigkeit gibt – und die meisten Industriebetriebe Österreichs haben eine massive Exportabhängigkeit. Ich war erst gestern am späteren Nachmittag in Vorarlberg in einem großen Industriebetrieb mit 1 000 MitarbeiterInnen. Dieser hat eine Exportquote von 96 Prozent. Das heißt, diese Betriebe sind abhängig von dem, was sich in der Weltwirtschaft tut.

Das ist ein Punkt, wo wir versuchen können, mit internationalen Konjunkturpro­gram­men zu helfen. Andererseits geht es auch darum, die Zeit zu nützen, um Qualifikation voranzutreiben, denn nach dieser Schlechtwetterfront kommt eine Schönwetterfront, und je höher qualifizierte ArbeitnehmerInnen wir haben, umso besser für uns alle.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Markowitz, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 23

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herr Bundes­minister! Immer mehr Jugendliche stehen immer weniger offenen Lehrstellen gegen­über. In der Juni-Statistik betreffend Wien haben wir gesehen, dass 1 000 Jugendliche eine Lehrstelle gesucht haben, dem aber nur 290 offene Lehrstellen gegenüberstehen.

Daher meine Frage: Welche konkreten Änderungen werden Sie zur Erhöhung der Zahl der garantieren Lehrausbildungsplätze vornehmen, um den Lehrlingen die im Zuge des Blum-Bonus neu längst versprochene Ausbildungsgarantie zuteilwerden zu lassen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter, die Ausbildungsgarantie wird umgesetzt. Keiner wird es glauben, aber es wird so sein. Wir haben derzeit ... (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Das ist kein populistischer Untergriff. – Wir haben zur Stunde mehr offene Lehrstellen als Lehr­stellensuchende. – Punkt eins.

Punkt zwei: Wir werden die Ausbildungsgarantie umsetzen, mit Einbeziehung der überbetrieblichen Lehrwerkstätten, wo wir die Kapazität ausgeweitet haben. Wir haben zur Stunde 1 700 Plätze in überbetrieblichen Lehrwerkstätten frei; die stehen zur Verfügung. Aber die Stunde der Wahrheit wird im Oktober/November kommen. Dann werden alle Jugendlichen, die einen Ausbildungsplatz wollen, diesen auch bekommen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Schatz, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Minister! Als die Wirtschaftskrise den österreichischen Arbeitsmarkt erreicht hat, gab es eine Gruppe, die als erste davon betroffen war, und zwar die Gruppe der Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen. Seit Monaten sprechen Sie davon, dass es speziell für diese Arbeitslosen eine Leiharbeiter­stiftung geben soll. Im Arbeitsmarktpaket II ist zwar eine Jugendstiftung vorgesehen, in die auch Leiharbeiter gehen können, aber die Leiharbeiterstiftung an sich gibt es noch immer nicht.

Woran ist die Einrichtung dieser Stiftung bis dato gescheitert beziehungsweise bis wann können wir mit deren Einrichtung rechnen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Abgeordnete, einen ersten Schritt in die richtige Richtung werden Sie heute mitbeschließen, sofern Sie dieses Paket mit unterstützen. Von den 2 000 Personen in der Jugendstiftung kommt die Hälfte aus der Gruppe der Leih- und Zeitarbeiter. Aber wichtig ist vor allem, dass das auch von der Industrie und von der Wirtschaft zur Hälfte mitfinanziert wird. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Da waren die Verhandlungen nicht einfach, denn das waren komplexe Themen. Klar ist aber, dass es jetzt bei den Arbeitskräfteüberlassern diesen Zugang gibt, da mitzuzahlen. – Punkt eins.

Punkt zwei: Wir haben natürlich weiterhin bei den Leih- und Zeitarbeitern ein Problem. Dieses Problem bemühen wir uns auch, durch noch eine andere Maßnahme, und zwar durch die „Aktion Zukunft Jugend“ entsprechend zu lösen. Dort haben wir derzeit eine durchschnittliche Verweildauer in der Arbeitslosigkeit von nicht länger als 40 Tagen – wobei 40 Tage eine lange Zeit sind, keine Frage, aber es sind zumindest nicht mehr als 40 Tage.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kickl, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 24

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir wissen und nehmen alle mit großer Betrübnis zur Kenntnis, dass die Zahl der Arbeits­losen weiter steigen wird. Nun ist einer der Bestandteile des heute noch zu be­schließenden Arbeitsmarktpakets eine Valorisierung der Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes, aber wir sollten uns doch darüber einig sein, dass es eigentlich das Ziel des Bezugs von Arbeitslosengeld sein muss, zu verhindern, dass mit dem Bezug des Arbeitslosengeldes automatisch in die Armut abgerutscht wird.

Es ist leider eine Tatsache, dass das Arbeitslosengeld, das man aufgrund des öster­reichischen Durchschnittseinkommens bezieht, nicht dafür ausreicht, der Armutsfalle zu entgehen. Deshalb frage ich Sie ganz einfach:

Warum haben Sie nicht den freiheitlichen Vorschlag aufgegriffen und anstatt der bishe­rigen Bemessungsgrundlage von 55 Prozent eine Anhebung der Bemessungs­grund­la­ge auf etwa 70 Prozent vorgenommen, was dem EU-Durchschnitt entsprechen würde?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter, es gibt da etwas, das Sie sehr kritisieren, nämlich ein überbor­dendes Budget. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass wir uns einer entsprechenden Diskussion stellen sollten und dass wir das ehrlich diskutieren sollten.

Wir haben derzeit, wenn man alle Arbeitslosenbezieher zusammenrechnet, eine Durch­schnittsnettoersatzrate von 60 Prozent. Das ist die Realität. Diejenigen, von denen Sie meinen, dass sie am meisten armutsgefährdet sind – wobei natürlich eine hohe Gefahr besteht, dass man das wirklich wird –, nämlich diejenigen in der niedrigsten Einkommenskategorie, beziehen von Haus aus eine Nettoersatzrate von 60 Prozent, weil es da von Haus aus eine Hinzurechnung gibt. – Punkt eins.

Punkt zwei: Es haben 75 Prozent derer, die in der Arbeitslosigkeit sind, eine höhere Nettoersatzrate als 60 Prozent. Das ist die Realität.

Die Anhebung auf 70 Prozent, wie das in einigen Ländern üblich ist, bedeutet auch andere Spielregeln. Wir haben uns darüber sehr lange und intensiv unterhalten. Es ist ein System immer im Gesamten zu vergleichen.

Es ist schwierig, das ist gar keine Frage, weil man von 55 Prozent Nettoersatzrate auf Dauer nicht leben kann – da bin ich bei allen, die das kritisieren –, aber wir haben uns jetzt einmal zur Verbesserung der Bemessungsgrundlage entschieden, und wir werden weiter daran arbeiten, positive Entwicklungen voranzutreiben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Schopf, bitte.

 


Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Jugendstiftung ist ein sehr wichtiges Thema, und ich hoffe, dass sie einstimmig beschlossen wird. Es wird damit eine sehr wichtige Forderung der Jugendorgani­sa­tionen, insbesondere der Gewerkschaftsjugend erfüllt, und dafür sage ich vor allem im Namen der betroffenen Jugendlichen – es werden zirka 2 000 sein – ein herzliches Dankeschön. Herr Minister, das ist eine tolle Leistung, die Sie da vollbracht haben!

Nun zu meiner ganz konkreten Frage: Ab welchem Zeitpunkt ist man in der Lage, mit dieser Stiftung zu starten? Und wie funktioniert im Detail die operative Arbeit dieser Jugendstiftung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 25

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter, die Jugendstiftung ist informell schon work in progress. Was haben wir getan? – Wir haben eine bestehende Stiftung, nämlich die „Aufleb“, die ja nichts Unbekanntes ist und die es schon seit dem EU-Beitritt Österreichs gibt, reak­tiviert, und sie befindet sich bereits in Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung. Heute erfolgt der Beschluss, und dann kommt noch der Beschluss im Bundesrat. In Wirk­lichkeit wird es rückwirkend in Kraft gesetzt.

Wir werden dafür sorgen, dass die Menschen sehr rasch in diese Stiftung hinein­kommen. Wir müssen zwar noch die Formalbeschlüsse abwarten, aber die Vorarbeiten sind im Hintergrund schon längere Zeit im Laufen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 28/M des Herrn Abgeordneten Ing. Hofer. – Bitte.

 


Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

28/M

„Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Sie die Zahl der armutsgefährdeten und in Armut lebenden Menschen reduzieren, zumal 20 Prozent der behinderten Menschen in Österreich, zigtausende Alleinerzieher und viele Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, in Österreich, einem noch immer wohlhabenden Land, massiv von Armut bedroht sind?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter! Die Bekämpfung von Armut ist der gesamten Regierung ein sehr, sehr wichtiges Anliegen und betrifft natürlich alle Politikbereiche.

Die Auswirkungen sind sehr vielfältig. Demzufolge gibt es da nicht ein einziges Patent­rezept, sondern da hilft nur ein Bündel von Maßnahmen. Eine der wesentlichsten Maßnahmen ist die Umsetzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Ich glaube, damit wäre ein wesentlicher Schritt zur Armutsvermeidung getan.

Dieses Instrumentarium wird vor allem jenen Menschen zugutekommen, die erfah­rungs­gemäß am stärksten von Armut betroffen sind. Das sind Menschen, die über einen längeren Zeitraum von Arbeitslosigkeit betroffen sind, das sind die „Working poor“ – also Menschen, die von ihrer Erwerbstätigkeit nicht wirklich leben können –, das sind natürlich auch Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, das sind auch Men­schen, die schon älter sind, hilfsbedürftig sind und deren Lebensunterhalt mit ihrer Pensionsleistung nicht entsprechend sichergestellt ist.

Durch einheitliche Mindeststandards bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung soll es möglich sein, den eigenen Lebensbedarf entsprechend abdecken zu können, soll es also möglich sein, sozusagen nach unten hin einen Fußboden einzuziehen, wenn ich das so salopp formulieren darf. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass wir uns sehr bemühen, diejenigen, die schon über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind, durch sehr gezielte Beschäftigungs- und Weiter­bildungsaktivitäten wiederum in den Arbeitsprozess zu bringen. Es wird nicht immer der Erste Arbeitsmarkt sein, aber es ist sehr wichtig, dass sich diese Menschen auf dem Zweiten Arbeitsmarkt reintegrieren und dort wieder hineinkommen.


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Es ist keine Frage, dass ein Bündel von weiteren Maßnahmen, die mit der Mindest­sicherung verbunden sind, wie etwa die Einbeziehung in die Krankenversicherung ebenfalls eine spürbare Verbesserung bringen wird.

Bereits jetzt setzen wir durch die aktive Arbeitsmarktpolitik, durch die Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres, durch die 13. Familienbeihilfe und so weiter wesentliche Maßnahmen, die auch der Armutsbekämpfung dienen sollen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Hofer, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Bundesminister, Sie haben jetzt eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgezählt.

Wesentlich ist auch, dass man sich jener Menschen annimmt, die pflegebedürftig sind. Wir haben notwendigerweise viel Geld für notleidende Finanzinstitute in die Hand ge­nommen. Was uns nicht gelungen ist, das ist die Anhebung des Pflegegeldes, um eine Inflationsabgeltung zu erreichen.

Werden Sie in Ihrer Amtszeit als Bundesminister für Soziales diese Inflationsabgeltung beim Pflegegeld – ein Fünftel an Wertverlust haben wir bereits – vornehmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich darf mir zugutehalten, dass es mit dieser Bundesregierung und mit diesem Regie­rungsprogramm seit meinem Amtsantritt zumindest möglich war, mit 1. Jänner 2009 das Pflegegeld anzuheben. Ich darf mir weiters zugutehalten, dass wir die Spielregeln beim Pflegegeld für zwei Gruppen, und zwar für die Gruppe der behinderten Kinder und für die Gruppe der Demenzkranken, verbessern konnten

Die weitere Entwicklung des Pflegegeldes wird natürlich auch weiterhin auf meiner Agenda stehen. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dr. Ober­hauser, bitte.

 


Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Meine Frage betrifft ebenfalls die Mindestsicherung. Sie waren vor Kurzem bei einem Treffen der Soziallandesreferenten in Graz, wo Landeshauptmann Dörfler sein Nein zur Mindestsicherung, zum Mitgang bei der bedarfsorientierten Mindest­sicherung wiederum bekräftigt hat. Können Sie uns sagen, welche Auswirkungen das vor allem auf die Kärntnerinnen und Kärntner haben wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Abgeordnete! Ich danke Ihnen für diese Frage, und Sie werden jetzt über eine sehr kryptische Antwort von mir sehr verwundert sein. Warum? – Weil ich mich bemühe, ohne mediale Öffentlichkeit mit Kärnten einen Weg zu beschreiten, auf dem wir alle Bundesländer in die Mindestsicherung hineinbringen.

Kärnten ist nachweisbar jenes Bundesland, das eine Mindestsicherung hat. Aber das Kärntner Modell ist erst ab dem dritten Kind besser als das vorgeschlagene Bundes­modell. Alles andere daran ist nicht so gut. Es gibt allerdings in Kärnten genau 170 dritte Kinder – um das einmal klarzustellen –, und demzufolge wäre die Masse derer, die unter das Kärntner Modell fallen, mit dem Bundesmodell besser bedient. (Zwischenruf des Abg. Petzner.) Wir werden das in Ruhe weiterverhandeln, nicht auf


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Zwischenrufe eingehen, sondern der Herr Landeshauptmann und ich haben in Ruhe einen Verhandlungszug vereinbart. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Pack, bitte.

 


Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Jeder Mensch hat das Bedürfnis, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, selbst dafür zu sorgen. Menschen werden leider oft über ihre Tätigkeiten definiert, und deshalb ist es besonders wichtig, auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit eines eigenstän­digen Lebens beziehungsweise Arbeitslebens zu eröffnen. Vor allem bei jungen Menschen mit Behinderung ist es wichtig, dass sie eine Lehre abschließen können, dass sie einen Lehrplatz finden.

Daher meine Frage, Herr Bundesminister: Was unternehmen Sie beziehungsweise werden Sie in Zukunft im Hinblick auf die Krise unternehmen, um behinderten Men­schen den Zugang zum Arbeitsprozess zu ermöglichen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter! Punkt eins: Wir nehmen 175 Millionen € in die Hand – das Ganze geschieht über das Bundessozialamt –, um die berufliche Integration so wie in den vergangenen Jahren weiter voranzutreiben. Wir haben 57 699 Förderfälle; das ist ein Anstieg von 11 Prozent.

Seitens des Bundessozialamts wurden zum Zweck der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen insbesondere Maßnahmen der begleitenden Hilfe –Clearing, Arbeitsassistenz, Berufsausbildungsassistenz, Job-Coaching – finanziert.

Weites gibt es individuelle Lohnbeihilfen oder individuelle Lohnförderungen. Das sind Integrationsbeihilfen, Entgeltbeihilfen oder Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen. Außerdem werden Qualifizierungsprojekte und Beschäftigungsprojekte damit finanziert. Darüber hinaus können Menschen mit Behinderung auch das Maßnahmenangebot des AMS verstärkt in Anspruch nehmen.

Mein sehr spezielles Augenmerk gilt den geschützten Werkstätten. Es ist kein Geheim­nis, ein Teil der geschützten Werkstätten hat auch für die Auto-Zulieferindustrie gear­beitet. Wir haben derzeit vier geschützte Werkstätten, die in Teilbereichen ihrer Einrich­tungen kurzarbeiten müssen, weil sie die automotiven Aufträge nicht in dem Ausmaß haben, in dem es Menschen gibt, die das tun könnten. Demzufolge gilt mein sehr, sehr spezielles Augenmerk diesen Einrichtungen. Die müssen und werden überleben. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Huber, bitte.

 


Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundesminister! Heuer im Winter musste ich in Tirol erleben, dass es Familien gibt, die Minusgrade in den Wohnungen haben, darunter auch Familien mit kleinen Kindern. 90 000 Kinder in Österreich leben in akuter Armut. 250 000 Kinder sind von Armut bedroht. Die Eltern arbeiten, aber können sich trotzdem das Heizen nicht leisten. In Kärnten ist es nicht so arg, weil Kärnten eine gute Grundsicherung hat.

Nun meine Frage: Welche konkreten Maßnahmen setzen Sie, damit der Kinderarmut in Österreich schnell und alsbaldig ein Ende gesetzt wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter! Ich darf einmal eine Zahl richtigstellen. Ich weiß, man überbietet


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sich im Moment mit Horrormeldungen, aber nach unseren Statistiken sind es 44 000 Kinder – immer noch viele! –, die armutsgefährdet aufwachsen. – Das einmal zur Klarstellung. – Das sind 44 000 zu viel, keine Frage – damit wir uns da nicht miss­verstehen!

Was tun wir dagegen? – Die Mindestsicherung wird, wie ich zuvor schon erklärt habe, ein wesentliches Modell sein, das zu einer spürbaren Erleichterung führen wird. Die 13. Familienbeihilfe ist ebenfalls eine nicht unwesentliche Maßnahme, um in diesem Bereich zu einer Erleichterung zu kommen.

Wir haben darüber hinaus den Kinderabsetzbetrag und den Kinderfreibetrag erhöht. Wir haben des Weiteren die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten eingeführt, die teilweise durch die diversen Gratiskindergartenaktionen ersetzt wird. Das stellt eine massive Entlastung dar. Wir sind, wie ich meine, auch gut unterwegs in unserem Bemühen, gemeinsam mit den Ländern die Mindeststandards bei der Sozialhilfe, was Kinder betrifft, entsprechend weiterzuentwickeln.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Da braucht man nicht herumzureden: Das, was Sie als Erhöhung beim Arbeitslosengeld bezeichnet haben und was jetzt kommen soll, ist ein schlechter Witz. Das ist keine Erhöhung, das ist keine Valorisierung, sondern es ist bei einem Neuantrag eine geringfügige Verbesse­rung gegenüber vorher.

Jetzt fordern Länder, die Grünen, die FPÖ, alle fordern die Erhöhung des Arbeits­losengeldes oder zumindest eine Valorisierung. Es gibt ja nicht einmal eine Valorisierung, also eine jährliche Wertanpassung.

Jetzt frage ich Sie, Herr Bundesminister: Woran scheitert es, dass die Arbeitslosen wenigstens ein bisserl was erhalten, zumindest eine Valorisierung oder Inflations­an­passung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich kann es nur immer wieder wiederholen: Ich glaube, wir haben bei der Arbeits­losenversicherung mit dieser Maßnahme jetzt einmal erreicht, dass sich die Berech­nungsbasis immerhin um 2 bis 3 Prozent erhöht. – Punkt eins.

Punkt zwei: Wir haben weiters erreicht, dass 75 Prozent von Haus aus eine höhere Nettoersatzrate als 55 Prozent haben.

Punkt drei: Wir werden weiterhin daran arbeiten, dass sich da etwas verändert, aber das Wichtigste ist, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen nicht steigt; das Wichtigste ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik; das Wichtigste ist, dass die Verweildauer in der Arbeitslosigkeit nicht steigt, dass wir die Menschen so rasch wie möglich wieder in Beschäftigung bringen, dass es uns gelingt, vor allem die jungen Menschen so rasch wie möglich wieder in Beschäftigung zu bringen. Ich will da aktiv gestalten! (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 31/M der Frau Abgeordneten Haubner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Gerade die Hochwasserkatastrophe der letzten Tage hat gezeigt, wie wichtig der Einsatz der freiwilligen Helferinnen und Helfer für die Bevölkerung ist, und ein be-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 29

son­ders wichtiger Aspekt, um auch Freiwilligentätigkeit zu leisten, ist die Rechtssicher­heit bei der Ausübung dieser Tätigkeit. Daher meine Frage:

31/M

„Welche konkreten Maßnahmen zur sozial- und arbeitsrechtlichen Absicherung von freiwilligen Helferinnen und Helfern werden Sie umsetzen, damit die Freiwilligenarbeit jene Wertschätzung bekommt, die sie auch verdient?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Abgeordnete, Sie selbst haben anhand eines sehr unangenehmen Beispiels, nämlich des Hochwassers, erwähnt, wie wichtig die Arbeit der Freiwilligen ist und welche Wertschätzung wir ihnen gegenüber auch aufbringen müssen – das ist keine Frage.

Weiters ist der von meinem Ressort – nicht von mir persönlich, sondern von meinen Vorgängern – beauftragte Bericht zur Situation des freiwilligen Engagements vor Kurzem im Rat für Freiwilligenarbeit präsentiert worden, Sie selbst waren ja bei der Präsentation dabei, und wir haben durch diesen Bericht, so denke ich, eine sehr umfassende Darstellung bekommen, was Freiwilligenarbeit für dieses Land bedeutet: Auf der einen Seite, wo überall Freiwilligenarbeit stattfindet, und andererseits, welche Institutionen überhaupt nur mit Freiwilligenarbeit aufrechtzuerhalten sind. Ich möchte jetzt nicht die Feuerwehr nennen, aber alleine nur das, was sich an Vereinswesen bei der Musik oder beim Sport abspielt, geht ja ohne Freiwilligenarbeit überhaupt nicht.

Deshalb geht es mir darum, eine weitere Absicherung voranzutreiben, denn eine sozial­rechtliche Absicherung besteht ja derzeit nur beim Rettungs- und Katastrophen­wesen durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, durch den Ersatz für Verdienst­entgang und so weiter – diese sind geregelt –, aber alles andere ist in Wirklichkeit nicht geregelt.

Das heißt, die Freiwilligenarbeit derer, die mit Blaulicht unterwegs sind, ist einiger­maßen – zumindest unfallmäßig – abgesichert, und da sind auch schwierigste Fälle des Lebens abgesichert. Ich will hier weiterhin versuchen, das voranzutreiben und ein sogenanntes Freiwilligengesetz entsprechend weiterzuentwickeln; wir haben da Beispiele aus dem Ausland. Demzufolge wird diese Freiwilligenarbeit weiterhin einen wesentlichen Teil des Ressorts umfassen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Haubner, bitte.

 


Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Danke, Herr Bundesminister, für die Auskunft. – Ich habe folgende Zusatzfrage: Am 23. Juni hat der Ministerrat die Sonderrichtlinie zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Dienstjahres um ein weiteres Jahr verlängert.

Meine konkrete Frage: Denken Sie daran, in Verhandlungen einzutreten, damit dieses Freiwillige Soziale Dienstjahr auch gesetzlich wird beziehungsweise auch als ein Teil der Berufsausbildung für spätere Pflege- und Gesundheitsberufe anerkannt wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wie Sie schon gesagt haben, gilt diese Sonderrichtlinie weiterhin, und ich habe im Regierungsprogramm die Schaffung einer diesbezüglichen gesetzlichen Regelung über­nommen. Dazu haben Gespräche stattgefunden, und diese werden weiter statt­finden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 30

Wir werden im Laufe des Herbstes dieses Jahres und nächstes Jahr im Frühjahr weiter daran arbeiten, diesen Teil des Regierungsprogramms umzusetzen, denn Fragen, wie Sie sie angeschnitten haben – kann man Engagement beim Freiwilligen Sozialen Jahr eventuell auf berufliche Ausbildung, auf berufliche Qualifikation umlegen? –, gehören natürlich auch entsprechend gestaltet.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Schatz, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Minister, nicht jede Freiwilligenarbeit findet auch so freiwillig statt. Häufig ist diese Form von Arbeit speziell für junge Menschen die einzige Chance, in das angestrebte Berufsfeld einzusteigen – Stichwort: unbezahlte Praktika –:

Wie verhindern Sie, dass unter dem Titel Freiwilligenarbeit junge Menschen, die eigentlich auf der Suche nach einem bezahlten Job sind, quasi mit der Hoffnung, später angestellt zu werden, systematisch auch ausgebeutet werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Abgeordnete, indem man eben einmal klar abgrenzt: Was ist Freiwilligenarbeit – also das, was wir unter Freiwilligenarbeit verstehen –, und was ist „Generation Praktikum“? Und dieser „Generation Praktikum“ müssen wir eine Antwort geben, die nicht ein Freiwilligengesetz sein kann, sondern dieser Generation müssen wir die Antwort auf die Frage geben: Wie ist das Arbeitsrecht zu gestalten, damit das nicht stattfindet? – Das ist mein Credo bei dieser Frage. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Kunasek, bitte.

 


Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­des­minister! Ich möchte noch einmal kurz auf die Unwettersituation der letzten Tage und Wochen zurückkommen, als unzählige Freiwillige vieler Organisationen wieder einmal eindrucksvoll bewiesen haben, welch wichtige Aufgaben sie im Notfall für die Bevöl­kerung erfüllen, und besonders die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr haben in unzähligen Mannstunden den Opfern geholfen und auch Schlimmeres verhindert. Des­halb meine Frage an Sie, Herr Minister:

Wie gedenken Sie, die Leistungen dieser Freiwilligen zukünftig sozial-, aber auch pen­sionsrechtlich entsprechend zu berücksichtigen? (Ruf bei der ÖVP: Freiwillig heißt freiwillig!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Jetzt haben wir eine Grauzone, Herr Abgeordneter, eine Grauzone dahin gehend, wie ich eine Freiwilligenarbeit, die irgendwann zufällig – hochqualitativ, überhaupt kein Thema, aber irgendwann zufällig – stattfindet, pensionsrechtlich absichern soll. (Abg. Strache: Was heißt „zufällig“? Die sind ja ... im Einsatz, das ist ja nicht zufällig!)

Was soll ich da pensionsrechtlich absichern, wenn der Betroffene ja woanders eine Arbeit hat und dort pensionsversichert ist und ich – auch bei aller Anerkennung des­sen, was die Freiwilligen Feuerwehren in Österreich während der letzten Wochen geleistet haben – auf maximal zehn Wochen, auf maximal acht Wochen, auf maximal sieben Wochen komme? Was soll ich da pensionsrechtlich wirklich absichern? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.) – Das ist einmal Punkt eins.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 31

Zweitens müssen wir klar unterscheiden: Was ist Freiwilligenarbeit, und wo geht es darum, es zum Beispiel zu ermöglichen, dass ich Freiwilligenarbeit leiste, indem ich eine Dienstfreistellung bekomme, indem es keine Schmälerung des Entgelts gibt und so weiter. – Das sind Punkte, über die wir gerne diskutieren können, und dort sollten wir auch die Diskussion lassen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Riepl, bitte.

 


Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Statistiken sagen, dass über 3 Millionen Menschen in unserem Land, Bürgerinnen und Bürger Freiwilligenarbeit in diversen Vereinen leisten – sei es beim Arbeiter-Samariter-Bund, sei es beim Roten Kreuz, sei es in Jugendvereinen oder in privaten Initiativen. Meine Frage an Sie lautet:

Wie entwickelt sich eigentlich das im Jahr 2008 gemeinsam mit dem Land Ober­österreich geschaffene Modellprojekt zur Zukunftssicherung des freiwilligen Engage­ments?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter, wie Sie schon gesagt haben, haben wir im Bereich des Landes Oberösterreich ein Modellprojekt laufen, und dazu wurde auch das Unabhängige Landesfreiwilligenzentrum in Linz als Anlaufstelle situiert, eingerichtet. Dieses ULF, dieses Unabhängige Landesfreiwilligenzentrum, ist das erste und einzige Österreichs, das nicht bei einer Organisation eingerichtet ist, aber gleichermaßen für alle Organi­sationen da ist.

Gleichzeitig wurde ein Ideenwettbewerb „GEMA – Gemeinsam aktiv“ für neue Freiwil­ligen­projekte ausgeschrieben. Bei diesem Ideenwettbewerb sind zwischenzeitlich 36 Pro­jekte eingerichtet worden, 20 davon werden über zwei Jahre finanziell gefördert, wobei diese Förderung maximal 5 000 € beträgt: im ersten und im zweiten Jahr jeweils 2 500 €.

Das heißt, Fakt ist, dass sich dieses Modellprojekt gut entwickelt hat und auch für andere Bundesländer ein Beispiel sein könnte.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Wöginger, bitte.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Bundesminister, die freiwilligen Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter erbringen enorme Leistungen für die österreichische Volks­wirtschaft. Sie haben vorhin arbeits- und sozialrechtliche Verbesserungen für Frei­wil­lige angesprochen und Sie haben die Dienstfreistellung erwähnt. Das kann aber natür­lich nur gemeinsam auch mit der Wirtschaft, mit den Vertretern der Arbeitsgeberseite funktionieren.

In Oberösterreich gibt es seit 2007 ein Modell – gerade jetzt im Zusammenhang auch mit der Hochwasserkatastrophe aktuell –, bei dem zum Beispiel Feuerwehrleute ab dem vierten Tag vom Dienstgeber wegkönnen, und 50 Prozent des fortgezahlten Lohnes bekommt der Betrieb rückerstattet.

Können Sie sich vorstellen, eine solche Maßnahme eventuell auch in ein Freiwil­ligengesetz, in ein Paket hineinzunehmen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Was wir mit einem Freiwilligengesetz klar regeln müssen, ist natürlich die Frage etwa-


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iger Entgeltansprüche bei Katastropheneinsätzen, und demzufolge wird das auch ein Thema sein.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen jetzt zur Anfrage 30/M der Frau Abgeordneten Schatz. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Minister, Sie wissen, dass Ihre Parteikollegin und Siemens-Generaldirektorin Brigitte Ederer weiter daran festhält, 700 Software-Entwickler und -Entwicklerinnen auf die Straße zu setzen. Sie selbst rechtfertigen diesen Schritt mit dem Verkauf der Telefoniesparte, wo diese bisher tätig waren, obwohl Siemens zahlreiche Software-Entwicklungsaufträge extern vergibt und die jetzt sozusagen vor der Kündigung Stehenden durchaus in anderen Software-Entwicklungsbereichen eingesetzt werden könnten.

Herr Minister, meine Frage:

30/M

„Welche Maßnahmen werden Sie als Arbeitsminister setzen, um die Kündigung von rund 700 Siemens-MitarbeiterInnen zu verhindern?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Abgeordnete, ich darf einmal ein paar Dinge klarstellen betreffend das, was Sie­mens weltweit entschieden hat und was Siemens in Österreich entscheiden kann (Abg. Kickl: ... verhindern kann!): Wenn Siemens weltweit vor eineinhalb Jahren beschlos­sen hat, die Mobilfunksparte zu verkaufen, dann ist das ein Beschluss, der mich, ehrlich gesagt, nur am Rande etwas angeht. – Punkt eins.

Punkt zwei: Es ist gar keine Frage, dass es mit den betroffenen 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen intensiven Dialog geben muss, vor allem mit den Vertretungen dieser Mitarbeiter. Dieser Dialog ist nach meinem Wissensstand nach den jetzt not­wendigen Protestmaßnahmen eingeleitet, dieser Dialog findet statt: Es geht einerseits darum, dass der Betriebsrat natürlich zu unterstützen ist, wenn die Frage zu beant­worten ist, wie viele Arbeitsplätze wir erhalten können, und wir haben andererseits gleichzeitig selbstverständlich auch eine Arbeitsstiftung und über den waff – da es primär Wienerinnen und Wiener sind – auch entsprechende Gegenmaßnahmen vor­gesehen.

Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass zur Stunde im Rahmen des Frühwarnsystems beim AMS keine einzige Kündigung angemeldet ist. Das ist für mich auch ein Signal, dass alle Beteiligten wissen, dass sie vernünftige Verhandlungen führen müssen.

Was ich von meiner Seite in dieser Frage tun konnte, ist geschehen, so wie bei allen anderen Firmen, nämlich auch zu schauen, ob man andere Modelle entwickeln kann, ob man Trägergesellschaften entwickeln kann, ob man andere Möglichkeiten ent­wickeln kann.

Es ist auch so, dass man, glaube ich – wenn ich richtig informiert bin –, von Gewerk­schaftsseite sehr bemüht ist, einen Sozialplan zu entwickeln, der dieses Wort auch verdient, der also ein wirklicher Sozialplan ist. Und ich gehe davon aus, dass wir auch am Arbeitsmarkt für gut ausgebildete Software-EntwicklerInnen volle Aufnahme­fähigkeit haben, weil wir bei einigen anderen Firmen massive Arbeitszeitüber­schrei­tungen haben. Und massiven Arbeitszeitüberschreitungen kann man am Besten ge­gen­steuern, indem man Menschen aufnimmt und dadurch wieder auf Normal-Arbeits­zeiten für alle kommt.

 



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Schatz, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Minister, danke für diese Aufzählun­gen, ich hätte es aber gerne noch ein bisschen konkreter, wenn Sie sagen, Sie haben da einiges versucht. Ich würde gerne Folgendes wissen:

Gibt es konkrete Bestrebungen, etwa eine Auffanggesellschaft zu gründen? Haben Sie Initiativen gesetzt, um Aufträge im Bereich Forschung und Entwicklung der öffentlichen Hand, die bereits zugesagt sind, vorzuziehen? Oder ist angedacht worden, Kurzarbeit für Siemens in Erwägung zu ziehen? (Zwischenruf bei der SPÖ.) Beziehungsweise sagen Sie, dass die Personen keine Probleme haben werden, am Arbeitsmarkt unter­zukommen, konkret gibt es aber auch Interesse, speziell als Lehrende an HTLs oder Fachhochschulen zu gehen. Wie würden Sie diesen Vorschlag einschätzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Abgeordnete, ich glaube, Sie schätzen die Rolle eines Ministers vollkommen falsch ein: Ich bin keine Geschäftsführung! (Abg. Mag. Schatz: Überschätze ich Sie?) Ich bin keine Geschäftsführung irgendeiner Firma, denn wir haben derzeit bei Hun­derten Firmen Probleme und bei Hunderten Firmen müssen wir dort, wo wir das können, Krisenfeuerwehr spielen – was unsere Rolle ist. Das ist einmal Punkt eins.

Punkt zwei: Derzeit ist man dort am Verhandeln, und das ist das Wichtigste: dass man sich bemüht und auf alle Beteiligten eingewirkt hat, dass es vernünftige Verhand­lungen gibt. Und diese vernünftigen Verhandlungen werden von einem wesentlichen Umstand begleitet – und der ist ganz wichtig! –: Es gibt keine angemeldeten Kün­digungen. Das heißt, wir können da in einer gewissen entspannteren Situation ver­handeln. – Das ist Punkt zwei, und dann bin ich gleich fertig.

Dass Mobilfunk-Entwickler leichter am Markt unterzubringen sind, zeigt das, was wir am Markt haben.

Die Republik Österreich hat an und für sich nicht die Absicht, selbst eine Mobilfunk-Sparte zu führen, denn das ist das, was Sie unter anderem auch damit verlangt hätten, als Sie gefragt haben, welche Aufträge ich an die Forschung vergeben habe.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek, bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Bundesminister, der Bereich, um den es hier geht – die ehemalige PSE – hat sich ja über Jahre dadurch aus­ge­zeichnet, dass er per Definition Forschungs- und Entwicklungsarbeit geleistet hat, ohne das jetzt inhaltlich hinterfragen zu wollen, dazu aber keine geeignete Vertriebsschiene hatte, sondern nur intern gearbeitet hat. Gleichzeitig hat er innerhalb des Unter­neh­mens ein bisschen als „Ergebnisverstecktopf“ gegenüber der deutschen Mutter ge­dient.

Jetzt, nachdem der Markt weggebrochen ist, haben die Leute natürlich berechtigter­weise Angst um ihre Arbeitsplätze, und wir haben eine Gesamtverantwortung, die da zu tragen ist: eine Gesamtverantwortung auf der einen Seite natürlich deswegen, weil Siemens Österreich immer wieder öffentliche Aufträge erhält, gleichzeitig auch mit Berücksichtigung Ihrer ehemaligen Tätigkeit, und natürlich steht Ihnen die General­direktorin auch ideologisch ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich bitte um die Frage! Sie haben die Zeit bereits überschritten.

 



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Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (fortsetzend): Die Frage: Was werden Sie jetzt konkret innerhalb des nächsten Monats unternehmen? – Denn die Bediensteten haben die berechtigte Sorge, dass das Ganze über die Urlaubszeit einschläft und dann natürlich die Maßnahmen vom Unternehmen gesetzt werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek setzt an, sich zu seinem Sitzplatz zu begeben. – Rufe bei der SPÖ: Stehen bleiben! Stehen bleiben!)

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Sie müssen hierbleiben, Herr Abgeordneter! (Heiterkeit.) Darf ich für Sie jetzt noch einmal etwas klarstellen: Ob mir eine Generaldirektorin ideologisch nähersteht oder nicht, ist nicht das Thema, denn das Thema ist: Wie können wir Menschen helfen? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Das wäre ja noch schöner!)

Ich bin zum Beispiel seit gestern mit 1 000 Kündigungen bei einem Transportunter­nehmer in Oberösterreich konfrontiert, der mir zum Beispiel ideologisch überhaupt nicht nähersteht – aber nicht einmal ansatzweise nähersteht! – Diese 1 000 Menschen in dieser Region Oberösterreichs zu vermitteln wird eine ordentliche „Challenge“! – Das ist Punkt eins.

Bei Punkt zwei geht es schlichtweg um Folgendes: Spielen wir ein Thema nicht künstlich hoch! Wir haben dort jetzt vernünftige Verhandlungen, und diese vernünftigen Verhandlungen finden statt – und das war jetzt das Wichtigste, denn Siemens ist zwar groß, aber Siemens ist nicht die Welt. Das ist dieser Punkt. (Abg. Neubauer: Aber die halbe!) Es ist nicht einmal die halbe Welt, denn ich war gestern in Vorarlberg in Firmen, wo ich 100 Mitarbeitern gegenübergestanden bin, die die Kündigung in der Hand hatten und die alle „Hilfshackler“ sind, die nicht hoch entwickelte Ingenieure sind, die nicht hoch entwickelte Techniker sind! Und denen in der Situation in Vorarlberg einen Job zu vermitteln, ist eine größere Herausforderung als bei Firmen, mit denen wir vernünftig verhandeln und wo es am besten wäre, wir verhandelten dort einmal ohne Medien! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Katzian, bitte.

 


Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Bundesminister, ich glaube, wir freuen uns alle über die große Besorgnis, die es hier gibt! – Sie haben ja schon erwähnt, dass es zurzeit auf der betrieblichen Ebene sehr intensive Verhandlungen – auch mit den Interessenvertretungen – gibt, und ich denke, wir alle sind sehr daran interessiert, dass es zu guten Ergebnissen kommt.

Was wichtig ist, ist, dass die Beschäftigten wissen, dass es, wenn es darum geht, Modelle für die Zukunft zu bauen, Institutionen und Strukturen gibt, die das unter­stützen – dafür im Voraus bereits herzlichen Dank.

Meine Frage: Wie schaut, unabhängig von der Situation bei Siemens SIS, die Situation am Arbeitsmarkt im IT-Bereich konkret aus? – Vielleicht, wenn das möglich ist, getrennt, was Wien betrifft und was die Bundesebene betrifft.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die Situation im IT-Bereich schaut folgendermaßen aus: Österreichweit haben wir einen Anstieg an Arbeitsplätzen, an Beschäftigung. Österreichweit haben wir eine Steigerung um 48 Prozent, in Wien konkret haben wir eine Steigerung um 31 Prozent. Das heißt, die Arbeitsmärkte in diesem Bereich sind aufnahmefähig.


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Ich glaube, dass das auch ein möglicher Weg ist, da ganz einfach gegenzusteuern, denn eines ist dem IT-Bereich leider gemeinsam: Wir haben dort, ob wir das wollen oder nicht, gröbere Probleme bei der Arbeitszeitgestaltung, wir haben gröbere Prob­leme mit Arbeitszeitüberschreitungen – die wir zwar durch das Arbeitsinspektorat immer aktiv bekämpfen können, in dem Fall ist es aber manchmal auch schwierig, weil es nur das Verkehrs-Arbeitsinspektorat ist, was jetzt kein Angriff auf das Verkehrs-Arbeitsinspektorat ist, nur teilweise haben wir da zwei Institutionen, die prüfen.

Langer Rede kurzer Sinn: Dieser Arbeitsmarkt ist ein wachsender, und das ist auch das, was mich etwas beruhigt, weil wir in diesem Segment einen Teil der Menschen sehr wohl auch unterbringen könnten, wenn es notwendig ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Tamandl, bitte.

 


Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Herr Bundesminister, gestern wurde hier im Hohen Haus eine Staatshaftung für Großbetriebe beschlossen. Heute folgt das Arbeits­marktpaket II mit einer weiteren Verlängerung der Kurzarbeit und mit einer besseren Möglichkeit für Betriebe dadurch, dass das AMS jetzt ab dem siebenten Monat auch die Sozialversicherung übernimmt.

Glauben Sie, Herr Bundesminister, dass diese Maßnahmen, die wir gestern und heute gesetzt haben, dazu beitragen werden, künftig solche Kündigungswellen, wie Sie sie jetzt geschildert haben, aber auch jene von Siemens, zu verhindern?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 



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Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Abgeordnete, was ich glaube, was wir damit tun können, ist, den Anstieg der Arbeitslosigkeit einzudämmen, den Anstieg der Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten. Das können wir machen. Das beweist auch folgende Zahl – auf diese Zahl sollte man bei allen Schwierigkeiten, die wir haben, auch hinweisen –: Österreich und Belgien sind jene beiden Länder, die von September des Vorjahres bis zum Mai dieses Jahres den geringsten Anstieg bei der Arbeitslosigkeit hatten. Wir hatten einen Anstieg von 0,3 Prozentpunkten. Alle anderen Länder liegen darüber, inklusive Japan, inklusive USA. Damit haben wir, glaube ich, bewiesen, dass die Maßnahmen greifen. (Abg. Strache: Durch die Umschulungen verstecken!)

Diese Eurostat-Statistik ist über Jahre gleich, dadurch ist die Vergleichbarkeit gegeben. In dieser Statistik werden nicht Äpfel mit Birnen, sondern Äpfel mit Äpfeln verglichen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Spadiut, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Bundesminister! 300 Mitarbeiter der Firma AT&S, deren Aufsichtsratschef und Miteigentümer Hannes Androsch ist, werden oder wurden bereits gekündigt. Androsch gibt dabei der Wirtschaftspolitik der Bun­desregierung die Schuld, die AT&S-Produktion nach Shanghai verlagern zu müssen. Er kritisiert, dass bei vielen wirtschaftlichen Akteuren ein Zustand der Realitäts­ver­weigerung herrsche, dass zu spät zu wenig gegen die Finanz- und Wirtschaftskrise getan wurde und sich der Wirtschaftsstandort Österreich seit zwei Jahren verschlech­tert habe, weil die konjunkturelle Entwicklung ignoriert wurde.

Herr Bundesminister, welche konkreten Abfederungsmaßnahmen sind für die gekün­digten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AT&S-Werkes vorgesehen, und welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, jetzt mache ich etwas, was Sie überraschen wird: Diese Beantwortung bekommen Sie schriftlich, weil ich über die AT&S-Verhandlungen, über die Sozialplan-Verhandlungen, über die ganz konkreten Stiftungsverhandlungen nicht so informiert bin, dass ich Ihnen hier eine konkrete Antwort geben könnte. Und bevor ich Ihnen ... (Abg. Grosz: Das wird die Mitarbeiter von AT&S „sehr“ freuen!)

Nein, lieber Herr Grosz, lassen Sie die Kirche im Dorf! Bevor ich da jetzt aus popu­listischen Gründen über Medien eine Antwort gebe, die nicht hundertprozentig ist, beantworte ich das schriftlich. (Ruf bei der SPÖ: Genau!) Ich trage Verantwortung gegenüber diesen Menschen und gebe eine korrekte schriftliche Antwort, die Sie morgen haben werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Das hilft den Menschen mehr, als wenn man hier an der Budel stehend eine Wischi­waschi-Antwort gibt. (Anhaltende Zwischenrufe.) Diese Menschen haben sich korrekte, ehrliche Antworten verdient. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 25/M der Frau Abgeordneten Königsberger-Ludwig. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht. In den letzten Jahren wurde eine Reihe von Gesetzen, unter anderem auch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, verabschiedet. Ziel dieser Gesetze ist es, Dis­krimi­nierungen von Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen und Gleichstellung zu erreichen. Wirtschaftliche und soziale Teilhabe soll gefördert werden, und der Aus­grenzung soll entgegengewirkt werden.

Herr Minister, meine Frage an Sie lautet:

25/M

„Welche Entwicklungen sind im Bereich der Behindertengleichstellung zu beobach­ten?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Danke, Frau Abgeordnete, für diese Frage. Aber zuerst darf ich mich noch für einen Ausspruch entschuldigen, der vielleicht zu salopp formuliert war. Ich habe natürlich das Rednerpult dieses Hauses gemeint, und den volkstümlichen Ausdruck, den ich vorhin verwendet habe, ziehe ich mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.) – Das ist einmal Punkt eins.

Punkt zwei: Frau Abgeordnete, es geht darum, dass das Behindertengleich­stellungs­recht von einem Paradigmenwechsel der österreichischen Behindertenpolitik geprägt ist. Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr als Objekt der Fürsorge gesehen, sondern sollen Angebote der Gesellschaft als Teilhabende bekommen.

Der durch das Behindertengleichstellungspaket erstmals eingeführte umfassende Dis­kriminierungsschutz setzt einen Meilenstein in der österreichischen Behindertenpolitik. Die bisherigen Erfahrungen mit der neuen Rechtsmaterie haben gezeigt, dass durch das Behindertengleichstellungsrecht Selbstbestimmung, Chancengleichheit und Bar­riere­freiheit öffentliche Themen wurden.

Vor allem das Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt hat sich als formfreies Streitschlichtungsinstrument, das für viele Schlichtungspartner durchaus bewusstseins­bildend wirkt, in der Praxis sehr gut bewährt. So bezeichnen 78 Prozent der Befragten


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das Schlichtungsverfahren in einer Erhebung, die das letzte Mal 2007 durchgeführt wurde, als sehr gut.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Königs­ber­ger-Ludwig, bitte.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Minister! Teilhabe und selbst­bestimmtes Leben sind auch sehr eng mit der Teilhabe am Arbeitsmarkt verbunden. Auch in diesem Bereich gibt es ja gesetzliche Bestimmungen, die positiv wirken sollen. Es gibt vor allem auch eine Reihe sehr erfolgreicher Projekte, die Menschen mit Behinderungen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und auch beim Arbeitsplatzerhalt unterstützen.

Meine Frage an Sie, Herr Minister: Inwieweit werden derartige Projekte auch in Zukunft unterstützt werden? Und wie wichtig sind derartige Einrichtungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen aus Ihrer Sicht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Erstens sind diese Einrichtungen, all diese Projekte ein wahnsinnig wichtiger Teil zur Integration von behinderten Menschen in unser Erwerbs-, in unser Arbeitsleben.

Zweitens wird es hier, wie ich ja zuerst schon im Rahmen einer anderen Frage gesagt habe – da habe ich das schon beantwortet –, keinen Rückgang geben, keinen Rück­gang dessen, was wir machen. Dass es da oder dort leichte Veränderungen bei Projekten geben kann, gebe ich offen zu.

Ein Beispiel dafür, wo wir uns bemühen: Die „Aktion 500“ wird jetzt auslaufen, aber wir ersetzen sie durch eine Aktion „Job-Coaching“, bei der es uns auch darum geht, Menschen, vor allem junge Menschen, begleitend in die Arbeitswelt zu integrieren.

Im Bereich der geschützten Werkstätten wird es, das habe ich schon gesagt, massive weitere Unterstützung geben müssen, die wir aber gerne leisten werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Schmuckenschlager, bitte.

 


Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Sehr geschätzter Herr Bun­desminister! Ein wichtiger Bestandteil für die Integration behinderter Menschen in unserer Gesellschaft ist deren Teilnahme an der Arbeitswelt.

Daher meine Frage: Glauben Sie, dass der Kündigungsschutz für Behinderte eine Hürde für diese darstellt, als Arbeitnehmer beschäftigt zu werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Eine endlose Diskussion mit allen Behindertenverbänden, eine Diskussion, bei der es ein massives Für und ein massives Wider gibt.

Wir haben zumindest vereinbart, die wichtigsten Behindertenverbände haben sich mit mir darauf verständigt, dass wir im Herbst eine emotionslose Diskussion über das Thema Kündigungsschutz führen, denn ich greife dieses Thema nur an, wenn es ein tiefes Einvernehmen mit allen Behindertenverbänden gibt – sonst greife ich dieses Thema nicht an.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Hagen, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 38

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Im Jahre 2006 wurde die Behindertenanwaltschaft geschaffen, die für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behinderten­gleichstel­lungs­gesetzes oder des Diskriminierungsverbotes des Behindertengleichstellungs­ge­setzes diskriminiert fühlen.

Vor einigen Wochen war der Vorarlberger Behinderten-Aktivist Hans-Jürgen Holzer während einer Protestfahrt bei Ihnen und hat aufgezeigt, dass 45 000 Behinderte keine Pension erhalten.

Daher folgende Frage an Sie, Herr Minister: Welche konkreten Maßnahmen sind zur Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft beabsichtigt und zur Verbesserung von Behindertenrechten geplant?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Das, was wir jetzt beim Behindertengleichstellungsrecht geschaffen haben, wird einer Evaluierung unterzogen werden. Die Evaluierung dieser neuen Rechtsmaterie wird 2010 stattfinden. Und bei dieser Evaluierung soll es auch um die Frage gehen: Was soll weiter geschehen, was ist notwendig?

Wir haben auch das Instrument des Behindertenanwalts; dieses Instrument funk­tioniert. Wir haben einen Behindertenanwalt, dessen Funktionsperiode zwar ausläuft, aber diese Stelle wird neu ausgeschrieben. Die Anwaltschaft als solche ist, glaube ich, ein sehr wichtiges Instrument und hat sehr gut funktioniert, daher wird es da weiter­gehen.

Was bei der Evaluierung im Jahr 2010 noch alles herauskommt, kann ich Ihnen zur Stunde nicht sagen, denn damit würde ich die Evaluierung vorwegnehmen, und das kann und will ich nicht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister, um das noch deutlicher zu machen: Viele Menschen mit Behinderung arbeiten oft seit Jahren, seit Jahrzehnten Woche für Woche, Tag für Tag, Stunde um Stunde für ein Taschengeld in Werkstätten, in Arbeitstherapie und haben bis heute noch keinen Anspruch auf eine Sozial­versicherungspension. Ich weiß schon, dass Sie nicht allein dafür verantwortlich sind, aber das geht so nicht weiter. Es geht ja schon seit Jahren so dahin: Jeder weiß um das Problem, aber jeder schiebt es auf den anderen.

Der Kollege hat soeben darauf hingewiesen, dass Herr Holzer aus Vorarlberg bei Ihnen war. Was haben Sie ihm gesagt, was in diesem Bereich geschehen wird, und wann wird es diese Pension geben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Das, was ich mit Herrn Holzer besprochen habe, waren Fragen zur bedarfsorientierten Mindestsicherung, weil wir diesen Menschen darauf auch eine Antwort geben. – Punkt eins.

Punkt zwei: Eine weitere Diskussion mit allen Beteiligten ist natürlich notwendig, um zu klären, wie wir jenen, die in diversen Behindertenprojekten arbeiten, eine würdige Altersabsicherung zukommen lassen können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Hofer, bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 39

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Bundesminister, da die Frage nicht beantwortet wurde, darf ich sie wiederholen: Sie kennen die geschützten Werkstätten und die tollen Produkte, die dort hergestellt werden. Diese Menschen arbeiten für ein Taschengeld, sie sind nicht sozialversichert, und es wäre notwendig, für sie eine Sozialversicherung einzurichten.

Werden Sie Maßnahmen setzen, damit diese Menschen nicht mehr für ein Taschen­geld, sondern für einen Lohn arbeiten können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich werde alle Diskussionen darüber fortsetzen, wie wir diese Menschen sozialrechtlich besser absichern können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Damit gelangen wir zur Anfrage 23/M der Frau Abgeordneten Steibl. – Frau Abgeordnete, bitte.

 


Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Bundesminister! Nach wie vor werden 80 Prozent jener Menschen, die Betreuung und Pflege brauchen, zu Hause betreut. Die bessere sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegender und betreuender Angehöriger ist auch seitens der ÖVP ein jahrelanges Anliegen, zu dem wir heute im Nationalrat auch schon Maßnahmen setzen werden.

Nun meine Frage an Sie, sehr geehrter Herr Bundesminister:

23/M

„Welche Entlastungsauswirkungen im öffentlichen Bereich (zum Beispiel durch geringere Inanspruchnahme von Pflegeeinrichtungen, et cetera) wird die Übernahme der Beiträge für die Weiter- oder Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Pflegende bei einer Pflege von Angehörigen ab der Pflegestufe 3 durch den Bund haben?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich meine, dass wir durch diese Maßnahme natürlich eine gewisse Gesamtentlastung des Sektors erreichen werden, ich maße mir aber nicht an, das in irgendwelchen Prozentsätzen zu quantifizieren, das kann ich nicht, die Daten sind mir nicht zugänglich.

Klar ist, dass es durch die Betreuung zu Hause und durch die gegebene sozial­rechtliche Absicherung der betroffenen betreuenden Personen natürlich zu einer geringeren Inanspruchnahme von stationären und teilstationären Einrichtungen kommt.

Es ist klar, dass natürlich auch Fragen zu stellen sind wie: Ist die Betreuung zu Hause überhaupt möglich? Habe ich eine Wohnsituation, in der das möglich ist? Habe ich eine entsprechende Lebenssituation? Es sind auch Fragen bezüglich des Dienst­leis­tungs­angebotes in gewissen Regionen, bezüglich Frauenerwerbsquoten, und so weiter zu klären.

All das sind Dinge, die in diesem Zusammenhang noch zu klären sind, und deshalb kann ich zu dieser Stunde keine wirklich detaillierten Auskünfte – vor allem bezüglich der Quantität – darüber geben, wie hoch das Entlastungspotenzial ist. Dass es eines gibt, ist klar, aber seine Höhe traue ich mich nicht zu sagen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Steibl, bitte.

 



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Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Ich möchte noch einmal konkret auf die Frage beziehungsweise Ihre Antwort eingehen. Welche weiteren Maßnahmen können Sie sich vorstellen, damit die Pflege zu Hause gefördert wird? Das ist schließlich nicht nur der Wunsch aus den Familien, sondern auch aus der Bevölkerung. Zu Hause zu pflegen – natürlich qualitätsvoll zu pflegen – muss oberste Priorität für die zu Pflegen­den haben. Aber es geht ja auch um die Entlastung von öffentlichen Kassen. Wir wissen, dass es massive Probleme gibt, wo es keinen Regress mehr gibt, was auch gut und notwendig ist. Welche Maßnahmen gedenken Sie weiter zu setzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich glaube, dass wir mit dieser Maßnahme für die Pflegestufe 3 betreffend die sozialrechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen jetzt einmal einen Fußboden haben. Die Pflegestufe 3 ist als gewisse Barriere anerkannt, und von der Pflegestufe 7 bis zur Pflegestufe 3 ist jetzt, so glaube ich, alles geregelt. Das ist das eine.

Das andere, das sicher auch noch getan werden muss, ist, die pflegenden Ange­hö­rigen selbst auch mit Urlauberbetten zu entlasten, denn ein Teil der pflegenden Angehörigen schreckt natürlich auch davor zurück und sagt: Ich kann das nicht. Urlauberbetten sind zum Beispiel eine mögliche ergänzende Maßnahme. Es ist aber auch die Frage diverser Dienstleistungsangebote mit Vor-Ort-Betreuung ein Thema, um die Menschen zu entlasten. Und ganz besonders wichtig ist mir auch die Frage der Qualität.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Schenk, bitte.

 


Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Bundesminister, wann ist mit der Um­setzung des im Regierungsprogramm angekündigten Pflegefonds zu rechnen, der vom Sozialministerium verwaltet werden soll?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wir sind derzeit dabei, mit allen Bundesländern einen Dialog darüber zu entwickeln, was dieser Pflegefonds überhaupt tun und für welche Aktivitäten er zur Verfügung stehen soll.

Wir haben derzeit eine relativ klare Rechtslage: Die unmittelbare Pflege ist Angele­genheit der Länder, das Pflegegeld ist Angelegenheit des Bundes.

Wir alle wissen, dass die Herausforderung pro futuro, vor allem was die Pflege betrifft, groß sein wird – gar keine Frage. Wir sind jetzt gerade dabei, mit den Ländern gewisse Ideen zu entwickeln. Ich habe veranlasst, dass diverse NGOs, die in diesem Segment tätig sind, ebenfalls ihre Meinung dazu abgeben können und sollen. Im Laufe des zweiten Halbjahres wird es dazu weitere Diskussionen geben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mag. Musiol, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Im Bereich der Pflege haben wir einen Mangel an geeigneten Plätzen und entsprechen­dem Personal. Herr Minister, welche finanziellen Belastungen kommen Ihrer Ein­schätzung nach auf die öffentliche Hand durch Pflegefehler zu, die genau durch diese Mangelsituation verursacht werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Abgeordnete, ich kann Ihnen diese Frage nicht wirklich beantworten, weil ich


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glaube, dass wir alle eine endlose Diskussion führen würden, ab wann wir einen Pflegefehler haben. Ist der Dekubitus aufgrund eines Pflegefehlers oder aufgrund von Diabetes oder etwas anderem entstanden? – Das ist der eine Punkt.

Was wir tun werden und tun – weil das ein wachsendes Segment der Beschäftigung ist –, ist, Personal auszubilden. Ich darf Ihnen eine Zahl nennen: Wir haben in der AMS-Jahresplanung vorgehabt, für Pflegeberufe 2 500 Menschen zu schulen – Alten­fachpflege, Pflegehelfer und so weiter. Zwischenzeitlich haben wir diese Zahl weit überschritten, wir schulen derzeit schon 4 000 Menschen für diese Berufe, weil wir ganz einfach auch eine Antwort auf die Situation geben wollen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Neubauer, bitte.

 


Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich denke, dass wir zumindest in diesem Punkt einer Meinung sind, wenn ich sage, dass die wahren Helden des Alltags die pflegenden Angehörigen sind. Diese pflegenden Angehörigen brauchen aber natürlich auch entsprechende fachliche Unterstützung. Das freiheitliche Konzept sieht dafür vor, entsprechende Kompetenzzentren einzu­richten, wo diese fachliche Unterstützung auch gewährt werden kann.

Ich frage Sie deshalb: Was werden Sie dafür tun oder werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kompetenzzentren zur fachlichen Unterstützung der pflegenden Ange­hörigen auch umgesetzt beziehungsweise geschaffen werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter, ich darf dort, wo wir grundsätzlich übereinstimmen, noch um etwas erweitern. Ich glaube, es sind alle ganz toll unterwegs, die in der Betreuung von älteren Menschen, aber auch von behinderten Menschen, die großen Pflegebedarf haben, tätig sind, ganz egal, ob sie jetzt in einem Angestelltenverhältnis stehen oder pflegende Angehörige sind.

Wir bemühen uns permanent, die Qualität zu verbessern. Wir bemühen uns auch durch das Kompetenzzentrum Pflege, das es ja bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern gibt. Über dieses Kompetenzzentrum Pflege wurden im Vorjahr 17 000 Haus­besuche gemacht. Diese 17 000 Hausbesuche dienen einerseits dazu, natürlich Qualität zu überprüfen, andererseits auch zu helfen, massiv zu helfen, wenn man qualitative Fragen hat oder auch wenn man ganz einfach nur banale Fragen hat, etwa wie in einer bestimmten Angelegenheit vorzugehen ist. Über dieses bestehende Kom­petenzzentrum wird es einen weiteren Ausbau geben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Spindel­ber­ger, bitte.

 


Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Bundesminister! Bei meinen Sprech­tagen höre ich immer wieder von pflegebedürftigen Menschen beziehungsweise auch von deren Angehörigen, dass sie oft nicht wissen, was sie zu tun haben, welche Ansprüche sie haben, an wen sie sich wenden sollen. Da wir heute auch das 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz mit vielen, vielen Verbesserungen beschließen wer­den, meine Frage: Was gedenken Sie zu tun, um dieses Informationsdefizit für die pflegenden Angehörigen hintanzustellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Das Informationsdefizit können wir nur gemeinsam lösen, nämlich gemeinsam mit den Ländern, mit den Gemeinden. Das heißt, was ich von meiner Seite her tun kann und


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tun werde, ist, einerseits bei den Ländern, andererseits beim Städtebund, beim Ge­mein­debund stärker darauf zu dringen, dass noch mehr informiert wird, noch exakter informiert wird und dass die betroffenen Personen, wenn sie Auskunft wollen, diese auch haben können. Wir im Ministerium haben eine ganz tolle Einrichtung, die enorm gut angenommen wird, das ist das so genannte Sozialtelefon, wobei von Mitarbeitern dieses Sozialtelefons auch die entsprechende Information gegeben beziehungsweise gleich weitervermittelt wird.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister, auch bei den Fragestellerinnen und Fragestellern. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich beende somit die Fragestunde.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1753/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 1753/AB der Anfrage 1716/J der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schubhaftverhängung über eine Familie mit drei minderjährigen Kindern“ durch die Frau Bundesministerin für Inneres abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ferner teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Vilimsky beantragt hat, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Bericht­erstattung über den Antrag 247/A(E) der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten in Österreich eine Frist bis 10. Juli 2009 zu setzen.

In diesem Zusammenhang liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungs­antrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über die Anfragebeantwortung stattfinden. Die Abstimmung wird im Anschluss an die Debatte durchgeführt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4, 5 bis 8, 12 und 13, 14 bis 16, 18 bis 21 sowie 22 bis 24 der Tages­ordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener


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Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 122 Minuten, Freiheitliche 108 sowie BZÖ und Grüne je 95 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF von 10.25 Uhr bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: Für die Debatten zu TOP 1 bis 4, Arbeits­marktpaket 2009, sowie zu TOP 5 bis 8, 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009, steht jeder Fraktion jeweils eine Redezeit von insgesamt 11 Minuten zur Verfügung.

Hinsichtlich der Gestaltung der beiden Debatten wurde Folgendes vereinbart: eine Redner- und Rednerinnenrunde, dann ein Regierungsmitglied mit 7 Minuten, eine weitere Redner- und Rednerinnenrunde, dann wieder ein Regierungsmitglied mit 5 Minuten, allenfalls eine weitere Redner- und Rednerinnenrunde, somit insgesamt 67 Minuten.

Da die Fragestunde kürzer gedauert hat, werden wir noch einmal hochrechnen und die 11 Minuten noch einmal korrigieren, sodass diese Minutenanzahl auf alle Fraktionen aufgeteilt ist. Ich würde aber grundsätzlich jetzt in der Vorgangsweise so fortfahren und dann diese 11 Minuten noch einmal abändern, damit wir eine genaue Berechnung anstellen können.

Das Prinzip Contra/Pro gelangt nur so lange zur Anwendung, als Contra- bezie­hungs­weise Pro-Redner- und -rednerinnen innerhalb der oben angeführten Gesamtredezeit je Fraktion zur Verfügung stehen.

Der Vorsitz führende Präsident verteilt jeweils spätestens vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die für die letzte Runde verbleibende Gesamt-Redezeit zu gleichen Teilen auf die fünf Fraktionen.

Weiters besteht Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fern­sehübertragung aufgerufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung im Grundsätzlichen, die konkreten Minuten werden noch einmal bekannt gegeben.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.26.491. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 679/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungs­ge­setz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarkt­ser­vice­ge­setz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungs­gesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungs­ge­setz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Nacht­schwer­arbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009) (249 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (250 d.B.)


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3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 617/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung und gerechtere Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe (251 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 441/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die fehlerhafte Anrechnung angeblicher PartnerInneneinkommen in der Notstands­hilfe (252 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen damit zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein. (Abg. Bucher: Zur Geschäftsbehandlung!)

Zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

 


10.27.53

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben gestern in den Abendstunden erfahren, dass das Büro für Interne Angelegenheiten über die Staatsanwaltschaft einen Auftrag erteilt hat, das Handy des Abgeordneten Westenthaler zu überwachen. Ich habe vernommen, dass daraufhin von allen Parteien hier im Hohen Haus eine enorme Bestürzung folgte. Wir können und wollen nicht hinnehmen, dass solche Praktiken in Österreich einreißen.

Ich möchte gerne von Ihnen erfahren, welche Schlüsse Sie aus diesem Vorkommnis ableiten und was Sie zu tun gedenken. Wir würden uns wünschen, dass es zu einer Erklärung sowohl von der Innenministerin als auch von der Justizministerin kommt, damit zukünftig klargestellt ist, dass Abgeordnete des Hohen Hauses von solchen Praktiken verschont bleiben. – Danke. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

10.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann, ich kann Ihnen sagen, mir liegen bereits die Entwürfe der Briefe an die beiden Ministerinnen vor. Ich hatte auf Grund der Fragestunde noch keine Gelegenheit, die Entwürfe Korrektur zu lesen. Sie werden sofort nach Unterfertigung auch die Kopie dieser Briefe an die beiden Ministerinnen erhalten.

In diesen Briefen fordere ich die Klärung, nicht nur was den Herrn Abgeordneten Westenthaler betrifft, sondern die grundsätzliche Klärung, wie diese Frage hinsichtlich aller Abgeordneten gehandhabt wird. Gleichzeitig ersuche ich auch darum, dass uns mitgeteilt wird, welche Vorkehrungsmaßnahmen schon getroffen wurden und in Zukunft getroffen werden, damit Derartiges nie mehr wieder vorkommt.

Ob es weitere Debatten in Sachen Immunitätsrecht geben muss, das zu entscheiden, obliegt den Fraktionen. Ich glaube, auch darüber wird in der nächsten Präsidiale zu diskutieren sein, ob es nicht unter Umständen, wie gestern auch schon angesprochen, zu gesetzlichen Veränderungen kommen muss. – Soweit meine Information.

Sie werden nach Beendigung meiner Vorsitzzeit die Briefe bekommen. Ich möchte sie mir in Ruhe noch einmal durchlesen, um mich zu versichern, dass die Fragestellung korrekt formuliert wurde.


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Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Hofer. – Bitte.

 


10.30.45

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich schließe mich dieser Bitte an und ersuche, dass Sie in der nächsten Präsidialkonferenz über die Reaktionen aus den Ministerien berichten.

Als Mitglied einer Bewegung, die aus dem Freiheitskampf 1848 entstanden ist und sich gegen einen Überwachungsstaat äußerst wehrt, weise ich darauf hin, dass eine Überwachung unter dem Deckmantel einer Zeugen-Tätigkeit massiv abzulehnen ist und einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte darstellt. (Allgemeiner Beifall. – Abg. Grosz: Westenthaler ist ja kein Beschuldigter, sondern ein Zeuge gewesen!)

10.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


10.31.03

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es darf überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass die Immunität der Abgeordneten ein besonderes, ein schützenswertes Gut ist, nicht, weil wir als Personen diesen Schutz verlangen, sondern weil wir in unserer Funktion in Ausübung des freien Mandates einerseits natürlich in keinster Weise beeinträchtigt und auf der anderen Seite auch in keinster Weise beeinflusst werden dürfen, von wem auch immer.

Ich bedanke mich daher bei Ihnen, dass Sie meine Anregung von gestern sofort auf­gegriffen haben und diesen Brief jetzt an beide Ministerien oder Ministerinnen richten werden (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber), mit der dringenden Bitte, für Aufklärung zu sorgen und einerseits klarzustellen, was da vorgegangen ist, und zum Zweiten auch klarzustellen, wie in Zukunft die Ministerien gedenken, solche Dinge abzustellen.

Wie schon richtig gesagt wurde, wir werden in der nächsten Präsidiale oder auch zwischen den Parteien darüber zu diskutieren haben, ob allenfalls Änderungen gesetz­licher Art notwendig sein werden. Wir werden das selbstverständlich miteinander dis­kutieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

10.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Dr. Cap, bitte.

 


10.32.34

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte namens meiner Fraktion unsere Betroffenheit zum Ausdruck bringen. Wir waren echt schockiert, als wir das gestern gehört haben. Wir unterstützen die Vorgangsweise der Frau Präsidentin, diese beiden Briefe an Justizministerin und Innenministerin abzu­senden, und wir erwarten uns auch eine sehr klare Antwort und einen klaren Bericht dazu.

Ich bin auch der Auffassung, dass dieser Bericht in der Präsidiale zu diskutieren sein wird. Sollten sich allfällige rechtliche Konsequenzen daraus ergeben, dann sind sie raschest zu ziehen. Allfällige gesetzliche Konsequenzen sind von uns raschest hier umzusetzen. Ich glaube, es ist im Interesse aller 183 Abgeordneten, dass hier klar, schnell, transparent und konsequent agiert wird, denn da werden Grundrechte berührt, und das ist inakzeptabel! Daher möchte ich hier noch einmal meine Betroffenheit zum Ausdruck bringen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ.)

10.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Brosz, bitte.

 



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10.33.36

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Wir haben die Debatte gestern schon geführt. Natürlich ist es auch aus Sicht der grünen Fraktion eine Vorgangsweise, die inakzeptabel ist. Es geht um den Schutz der Abgeordneten, es geht auch um den Schutz der Demokratie in Österreich.

Ich möchte Sie aber bei dieser Gelegenheit ersuchen, nicht nur den Fall Westenthaler nachzufragen – da ist es bekannt geworden –, sondern wirklich generell zu fragen, ob es auch andere Fälle gegeben hat. Ein kleiner Hinweis: Insbesondere bei der Tier­schutzcausa würde es uns sehr interessieren, ob Abgeordnete im Zuge einer Telefon­überwachung ebenfalls überwacht worden sind. Also es geht hier wirklich nicht nur um einen Einzelfall, sondern es geht um das Prinzip, das hier offenbar angewandt werden kann. Das soll dem Haus sehr bald dargelegt werden, und dann sollen auch ent­sprechende Änderungen beschlossen werden können. (Beifall bei Grünen, ÖVP und BZÖ.)

10.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter! Ich habe ja schon gesagt, dass ich hier die generelle Problematik in diesem Brief anführe und nicht nur die konkrete, was den Herrn Abgeordneten Westenthaler betrifft. Aber Sie werden in rund einer Stunde diesen Brief in Händen haben, den ich den beiden Ministerinnen schreiben werde. Die weitere Vorgangsweise wurde besprochen. Wir werden in der Präsidiale darüber weiter zu beraten haben.

*****

Wir sind bei den Tagesordnungspunkten 1 bis 4.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl mit einer gewünschten Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

 


10.35.10

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister Hundstorfer ist, glaube ich, einmal kurz frische Luft schnappen gegangen. Ich hätte es ihm gerne erspart, aber ich kann es ihm nicht ersparen, dass ich ihm heute einen zentralen Vorwurf machen muss, der uns schon die ganze Zeit, seit wir uns mit dieser Krise als Wirtschaftskrise, als Arbeitsmarktkrise und auch als Krise der sozialen Situation insgesamt beschäftigen, auf der Zunge liegt.

Es ist einfach eine Tatsache, dass diese Bundesregierung im Allgemeinen, aber natürlich auch der Bundesminister für Arbeit und Soziales – und das war ja eine große Errungenschaft der Sozialdemokratie, dass man die beiden Ressorts, diese beiden Kompetenzen zusammengenommen hat – im Besonderen bei der Bekämpfung der Wirtschaftskrise, bei der Bekämpfung der Folgen auf dem Arbeitsmarkt, bei der Be­kämpfung der Folgen, was Armut und die soziale Situation betrifft, einen Kardinalfehler von Anfang an gemacht haben und immer wieder machen. Ich werde es Ihnen erklären, damit es plastisch ist und damit man es vielleicht versteht.

Meine Damen und Herren, Sie kennen alle dieses Phänomen, wenn man beim Zuknöpfen eines Hemdes mit dem falschen Knopf beim falschen Loch beginnt. Dann passt zwar der Knopf jeweils in das Loch hinein, und dann sieht diese Sache für sich genommen möglicherweise auch ganz gut aus, aber wenn man das Gesamtwerk betrachtet, dann kommt man drauf, dass es oben nicht zusammenstimmt und unten


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nicht zusammenstimmt und, obwohl es im Detail das eine oder andere Vernünftige und Zusammenstimmende gibt, das Gesamtwerk ein misslungenes ist. (Widerspruch bei der ÖVP.)

Irgendwie erinnert mich diese Hemdsache auch an die Strategie, mit der diese Bun­desregierung an die Krise herangeht. Einzelne Teile stimmen, aber in der Sache passt vieles nicht zusammen. Sie von ÖVP und SPÖ können sich damit zufrieden geben, der Bevölkerung die dritt-, viert- oder fünftbeste mögliche Lösung zu präsentieren. Wir Freiheitlichen hätten es uns zum Ziel gesetzt, der Bevölkerung die beste Lösung zu präsentieren. Ihr Anliegen scheint das nicht zu sein. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischen­ruf des Abg. Mag. Molterer.)

Meine Damen und Herren, bei allen Unterschieden in den Analysen der Ursachen der Wirtschaftskrise sind wir uns über eines einig, nämlich darüber, dass diejenigen, die am wenigsten für diese katastrophale Wirtschaftskrise, für die katastrophale Situation auf dem Arbeitsmarkt und für die katastrophale Sozialsituation können, weil sie eben nicht unverantwortlich spekuliert haben, weil sie nicht gewissenlos herumgezockt haben, weil sie nicht skrupellos ihre Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit gemacht haben, aber trotzdem für all das bezahlen müssen, die Arbeitnehmer in diesem Land sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Da gibt es verschiedene Gruppen von Arbeitnehmern, nämlich einmal diejenigen, die aufgrund dieser Mentalität – die neoliberal ist und wo die SPÖ, im Schlepptau der ÖVP seit Jahren und Jahrzehnten unterwegs, jeden Unsinn macht; ich würde vorschlagen, dass man eine Art politische Abwrackprämie einführt und die der ÖVP ausbezahlt für das Abwracken der sozialpolitischen Werte und Grundhaltungen; die hätte sie sich wirklich verdient – bereits in der Arbeitslosigkeit gelandet sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann gibt es diejenigen, die jeden Tag zittern müssen, wann es denn soweit sein wird, nicht nur für sich, sondern auch für ihre Familien, wann Genosse Androsch drauf­kommt, dass es vielleicht besser ist, in China zu produzieren als in Österreich, oder wann die Genossin Ederer bei Siemens einen Kahlschlag vorbereitet und diesen dann auch durchziehen wird. Da muss man sich als Sozialdemokrat ja fragen: Ist das jetzt eine neue Interpretation des Vollbeschäftigungsgedankens von Bruno Kreisky, dass man die Vollbeschäftigung nicht mehr in Österreich aufrechterhalten will, sondern dass man die Vollbeschäftigung am besten nach China oder sonst wohin exportiert? Sie sollten sich da also bei der Nase nehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Als Drittes geht es natürlich auch um die unschuldigen Opfer. Das sind diejenigen, die schon jetzt unter massiven finanziellen Einbußen zu leiden haben, Stichwort Kurzarbeit. Das ist ja, auch wenn es ein vernünftiges Instrument ist, durchaus auch mit Einkommenseinbußen verbunden.

Verstehen Sie mich nicht falsch, wir sind nicht gegen diese Maßnahmen, die jetzt im Arbeitsmarktpaket drinnen sind, wo es um die Verlängerungsmöglichkeiten der Kurzarbeit geht. Es ist ein vernünftiges Instrument, das auf 24 Monate auszudehnen. Das ist durchaus sinnvoll, weil es für den Arbeitnehmer Vorteile bringt, weil es für den Arbeitgeber Vorteile bringt.

Herr Minister, man hätte natürlich – und das ist uns schon wichtig – ein bisschen mehr darauf achten können, dass auch danach, wenn diese Phase der Kurzarbeit ausläuft, der entsprechende Schutz tatsächlich auch richtig verankert ist und dass wir uns dann nicht mit irgendwelchen Absichtserklärungen herumschlagen müssen. Das ist übrigens auch etwas, was Sie beim Bankenpaket vergessen haben – das, weil Herr Lopatka dasitzt. Da hat man nämlich auch Milliarden den Banken nachgeworfen. Man hat aber darauf vergessen, abzusichern, dass die kleinen Mitarbeiter der Banken beim Schalter


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und sonst irgendwo, die auch nichts dafür können, dass dieses ganze Schlamassel zustande gekommen ist, entsprechend geschützt werden.

Es gibt also von unserer Seite natürlich eine inhaltliche Zustimmung zur Kurzarbeit, einfach deswegen, weil wir es ja im Herbst wahrscheinlich schon mit 70 000 Leuten zu tun haben werden, die davon betroffen sind. Klar ist bei dieser Regelung aber natürlich auch, das möchte ich schon anmerken: Bevorzugt sind einmal mehr die großen Unter­nehmen, weil das System der Kurzarbeit durch die verschiedenen Ebenen, die da einzubinden sind, derart kompliziert ist, dass das eigentlich nur ein Unternehmen, das sich einen eigenen Verwaltungsapparat leisten kann, auch tatsächlich adäquat abwickeln kann. Das ist auch ein Problem Ihrer Politik für den Arbeitsmarkt: Sie haben eine schwere Schlagseite hin zu den großen Unternehmen, meine Damen und Herren! Das ist etwas, zu dem wir Freiheitlichen unser Einverständnis nicht geben können. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben eine Schlagseite in Richtung Großkapital – offensichtlich von der ÖVP ein­ge­fädelt; dort lebt man es Ihnen vor, und Sie machen es nach. Sonst könnte es ja nicht sein, dass wir auf der einen Seite zur Abdeckung von Spekulationsverlusten im Osten Milliarden in die Banken hineininvestieren, dass Sie nichts zustande bringen, wenn es darum geht, den verantwortlichen Managern wenigstens dadurch eine Lektion zu erteilen, dass Sie sie nicht mit fetten Abfertigungen und Prämien in die Wüste schicken, nein, es wird noch munter weiterkassiert, dass wir uns auf der anderen Seite aber gleichzeitig – und das ist doch das Jämmerliche an der ganzen Vorgangsweise – zum Beispiel heute in der Fragestunde vom zuständigen Arbeitsminister anhören müssen, dass wir kein Geld dafür haben, eine entsprechende Anpassung beim Arbeitslosengeld vorzunehmen.

Sollen das 55 Prozent sein oder 60 Prozent: Es ist deutlich weniger als die von uns Freiheitlichen verlangten 70 Prozent  75 wären noch besser! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Wenn Sie sich schon so gerne mit dem europäischen Ausland ver­gleichen, dann sollten Sie einmal diesbezüglich einen Vergleich anstellen. Dann würden Sie nämlich sehen, dass Sie da weit unter dem Durchschnitt liegen und dass im Grunde genommen für einen österreichischen Durchschnittsverdiener das Hinein­fallen in die Arbeitslosigkeit gleichbedeutend damit ist, dass er unter die Armutsschwel­le fällt. Das kann doch nicht der Sinn einer vernünftigen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sein, meine Damen und Herren, und da rede ich noch gar nicht von der Notstandshilfe, bei der dieses Dilemma weitergeht.

Am allerärgsten finde ich es dann, wenn die SPÖ offensichtlich aufgrund der Tatsache, dass der politische Hut – insbesondere in Oberösterreich – schon lichterloh brennt und die Arbeitnehmer sich von ihr abwenden, ihre Betriebsräte mit irgendwelchen Zetteln auf die Reise schickt, auf denen steht, dass die FPÖ angeblich gegen die Erhöhung des Arbeitslosengeldes sei.

Also erstens einmal, das sei Ihnen von der SPÖ Oberösterreich ins Stammbuch ge­schrie­ben, stimmen wir erst heute über diese Valorisierung ab, und wir werden dem Gesetz zustimmen, und zweitens hätten wir viel, viel mehr für die betroffenen Arbeits­losen herausgeschlagen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Anträge liegen auf dem Tisch. Sie sind diejenigen, die das ein ums andere Mal verhindern, weil Sie dieses Geld lieber den Banken nachwerfen – so wie auch gestern, unter den verschiedenen Mäntelchen, die Sie dem Ganzen umhängen. Das ist doch die Wahrheit, also schicken Sie Ihre Betriebsräte nicht mit irgendwelchen Dingen auf die Reise, die nicht den Tatsachen entsprechen! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, die Notstandshilfe wurde schon kurz angesprochen. Das ist auch ein Problem, hinsichtlich dessen man sich fragen muss, ob Ihre Frauenpolitik


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tatsächlich irgendwann einmal realiter über Ihre ideologischen Bekundungen hinaus­kommen wird. Da gäbe es ja genug zu tun! Es gibt 12 000 betroffene Frauen, die aufgrund einer völlig hirnrissigen, unglaublich bürokratischen Regelung durch den Rost fallen – wegen eines Systems der Partneranrechnung, die ja überhaupt kein Mensch mehr nachvollziehen kann und bei der eigentlich im Grunde genommen unterm Strich herauskommt, dass diejenigen, die es am allernotwendigsten hätten und die am allermeisten bedürftig sind, dann am allerwenigsten herauskriegen.

Auch da gibt es freiheitliche Vorschläge, wie wir das beseitigen können, und ich bitte Sie schon, Herr Kollege Cap, im Sinne des von Ihnen immer wieder zitierten neuen Parlamentarismus, diese Dinge auch einmal entsprechend ernst zu nehmen und auch im Sozialausschuss nicht einfach immer mit dem klassischen Njet, das Sie wahr­scheinlich noch aus anderen Zeiten übernommen haben, zu agieren und alles abzu­lehnen, was aus der freiheitlichen Ecke kommt, obwohl es eine deutliche Verbesserung für die Menschen wäre. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Mag. Rudas: Frau Präsidentin, Zeit!)

Ein weiterer Punkt, meine Damen und Herren, der noch wichtig ist, sind die älteren Beschäftigten. In diesem Arbeitsmarktpaket ist einiges enthalten. (Abg. Dr. Barten­stein: Zeit!) – Na, es wird ja läuten, nehme ich an.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie kennen die Regeln. Ihre Fraktion hat für den ersten Block 11 Minuten. Sie selber haben von diesen 11 Minuten 9 Minuten verbraucht. (Abg. Dr. Bartenstein: Das ist echte „Solidarität“!) Das ist ja Ihre persönliche Einteilung. Ich habe Ihnen wunschgemäß die Uhr auf 5 Minuten gestellt; die sind schon längst aufgebraucht.

 


Abgeordneter Herbert Kickl (fortsetzend): Dann komme ich zum Schluss, obwohl es natürlich noch vieles zu sagen gäbe. Meine Damen und Herren, es zieht sich dieses Problem durch, dass es einige Schritte in die richtige Richtung gibt, dass Sie aber insgesamt zu halbherzig agieren und die Chancen zu viel, viel Gutem, das Sie der Bevölkerung tun könnten und für das Sie die Mittel haben, leider einmal mehr ungenutzt vergehen lassen. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Dr. Bartenstein: Viel geredet, nichts gesagt!)

10.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Also noch einmal zur Klärung: Ich schreite erst ein, wenn die 11 Minuten pro Fraktion vorbei sind. Die Runden sind geklärt. Ich stelle die Uhr wunschgemäß, und die Restzeit wird erst im zweiten Block verbraucht. Die Zeit beträgt je Fraktion 11 Minuten Redezeit; so haben wir es auch vereinbart. (Abg. Kickl: Die Lampe hat nach 2 Minuten geleuchtet!) – Nein, nein. (Abg. Mag. Molterer: Diese Fraktion ist sehr „kollegial“! Abg. Dr. Matznetter: Er weiß nicht, was er redet, daher kann es auch ein bisschen länger sein!)

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.45.29

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Herr Kollege Kickl, ich hätte mich wirklich sehr gefreut, wenn Sie die Gelegenheit wahrgenommen hätten, diese wichtigen Themen im Sozialausschuss mit uns gemeinsam zu diskutieren. (Abg. Kickl: Das hätten Sie dann aber anders orga­nisieren müssen, Frau Kollegin!) Da haben Sie natürlich die Gelegenheit nicht wahr­genommen, weil Sie der Auffassung waren – was ich sehr bedauert habe –, dass Ihnen der eine Abänderungsantrag zum 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz nicht recht­zeitig übermittelt worden ist.


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Ich habe Ihnen da schon versucht zu erklären, dass nur ein Satz in den Erläuterungen verändert worden ist (Abg. Kickl: Was ist mit dem 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz?), und dass wir beim 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz leider länger verhandeln muss­ten – so etwas ist eben leider manchmal notwendig – und daher wegen des Abän­derungsantrages die Frist nicht einhalten konnten. (Abg. Kickl: Das ist der Pfusch, von dem ich rede!) Das ist kein Husch-Pfusch, sondern das ist verantwortungsbewusste Tätigkeit.

Wissen Sie, ich werde mich weiter bemühen, die 24 Stunden-Frist einzuhalten, nur Folgendes möchte ich trotzdem in aller Klarheit sagen: Ich bin – bei aller persönlichen Wertschätzung – schon etwas befremdet, dass sowohl die FPÖ als auch das BZÖ persönliche Befindlichkeiten höher stellen als die Schicksale von tausenden Menschen, die arbeitslos sind, die Sorgen haben und um die wir uns kümmern müssen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Widerspruch bei der FPÖ.) Das unter­scheidet die Regierungsparteien – und in dem Fall darf ich auch die Grünen nennen – von Ihnen. Wir machen uns Sorgen um die Menschen, und wir machen eine Politik für die Menschen. – Das vorweg. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Kickl: So wie Sie die Gewerkschaft ...!)

Nun zum wichtigen Arbeitsmarktpaket II: Es ist eine sehr gute weitere Unterstützung in Zusammenhang mit der Krisenbewältigung, und ich darf darauf verweisen, dass es ja nicht die erste Maßnahme ist, die wir gesetzt haben. Wir haben uns bereits bei der Gestaltung des Budgets dahingehend verständigt, dass wir den Kampf um jeden Arbeitsplatz aufnehmen, dass wir insbesondere für Investitionen in Bildung und in Infra­struktur wichtige Budgetmittel zur Verfügung stellen und dass wir auch dement­sprechende wichtige und notwendige Budgetmittel für den Bereich der Arbeitsmarkt­verwaltung zur Verfügung stellen.

Mit dem ersten Arbeitsmarktpaket haben wir Maßnahmen zum Thema Kurzarbeit ge­setzt. Bei diesem zweiten Maßnahmenpaket zur Arbeitsmarktpolitik haben wir sehr viele Verbesserungen vor. Ich darf berichten, dass diese Maßnahmen rund 325 000 Menschen helfen werden und dass damit mindestens 53 000 Arbeitsplätze entweder neu geschaffen oder abgesichert werden.

Die wichtigsten Punkte in diesem Paket sind Verbesserungen der Kurzarbeit, der Altersteilzeit und der Bildungskarenz, es gibt Veränderungen beim Sozialprämien­modell, und es gibt natürlich auch die schon erwähnte Jugendstiftung.

Eine kurze Bemerkung zum Thema Kurzarbeit: Diese wurde weiterentwickelt, sie wurde für ein Jahr befristet und kann jetzt maximal 24 Stunden dauern. (Abg. Dr. Bartenstein: Monate!) – 24 Monate, danke, Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Auch die Beihilfe zur Kurzarbeit wurde erhöht.

Die Altersteilzeit ist auch ein wichtiger Punkt. Da erfolgte die Vereinbarung, dass es zu einem Entfall der Ersatzkraftstellung kommen wird; Kostenersatz im Zusam­men­hang mit Blockmodellen und mit kontinuierlicher Kurzarbeit im Alter wurde festgelegt; und, was auch ganz, ganz wichtig ist, der Zugang zur Altersteilzeit wird erleichtert, und zwar bis zum Jahr 2012, für jene Damen, die 53 Jahre alt sind, und für jene Herren, die 58 Jahre alt sind.

Sehr geschätzte Damen und Herren, ein ganz wichtiger Teil, der mir persönlich am Herzen liegt, ist die Bildungskarenz. Auch da wurden Verbesserungen vorgesehen. Man braucht nicht mehr ein Jahr im Betrieb zu sein, sondern hat bereits nach einem halben Jahr die Möglichkeit, Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen. Auch das hat, darf ich sagen, viele Vorteile, nämlich für den Arbeitnehmer.


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Erstens kann sich der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin weiterqualifizieren, erhält ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes und kann daher auch dement­sprechend neue Qualifikationen für ihre oder seine Stelle erwerben. Zweitens hat das Unternehmen den Vorteil, dass die erfahrenen und qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Firma nicht verloren gehen.

Die Jugendstiftung wurde bereits genannt, sie ist eine wichtige Chance für 2 000 arbeitslos gewordene Jugendliche, die sich dort qualifizieren werden können.

Das Sozialprämienmodell beruht ebenfalls auf einer sehr guten und vor allem sehr solidarischen Überlegung: Wenn in einer Firma Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Arbeitszeit reduzieren und im Gegenzug dazu Arbeitslose oder aber auch – jetzt neu – Lehrlinge aus einer überbetrieblichen Lehrwerkstätte aufnehmen, wird das gefördert. Das ist ebenfalls, denke ich, eine sehr, sehr gute Maßnahme.

Sehr geschätzte Damen und Herren, wir werden um unsere arbeitsmarktpolitischen Pakete europaweit beneidet, und dieses ist ein wichtiger, guter weiterer Schritt!

Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen, Herr Sozialminister, für Ihr Engagement und für Ihre Ausdauer bei der Verhandlung bedanken! Ich darf mich aber auch bei den Sozialpartnern bedanken, die dafür die Vorarbeit geleistet haben. Damit ist wieder sichergestellt, dass jene Menschen, die absolut nichts dafür können, dass wir uns in einer Wirtschaftskrise befinden – nämlich die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen –, eine Zukunft haben. Mit diesem Paket werden Maßnahmen gesetzt, damit sie in eine gesicherte Zukunft blicken können, in der sie auch einen Job haben. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Haubner gelangt als Nächste zu Wort. Frau Abgeordnete, auch für Sie stelle ich, wie Sie gewünscht haben, die Uhr auf 5 Minuten. – Bitte.

 


10.52.00

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Frau Kollegin Csörgits, wenn Sie sagen „persönliche Befindlichkeiten“, dann möchte ich das wirklich auf das Schärfste zurückweisen. Es ist einzig und allein darum gegangen – und das betrifft nicht nur den Sozialausschuss –, dass der Oppo­sition laufend wichtige Materien, deren Studium auch für uns sehr wichtig ist, um richtige Entscheidungen zu treffen, spät vorgelegt werden und wir dann nicht die notwendige Zeit haben, und das war eine Reaktion darauf! (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie der Abg. Mag. Korun.)

Beschlüsse, Frau Kollegin, werden zwar auch im Ausschuss gefasst, aber Gesetze werden hier beschlossen; und hier sind wir alle anwesend, sagen unsere Meinung und werden auch unsere Zustimmung beziehungsweise Ablehnung kundtun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Zeiten wie diesen, in denen es bereits 300 000 Arbeitslose gibt, in denen mindestens 52 000 Menschen in Kurzarbeit und 62 000 Menschen in Schulungen sind, in denen Privatkonkurse steigen und viele Betriebe nicht wissen, wie sie über den Sommer kommen, und in denen Menschen generell von der Politik verunsichert werden, da über Steuererhöhungen debattiert wird, kommt jetzt ein Arbeitsmarktpaket II in der Höhe von 400 Millionen € – ein Arbeitsmarktpaket II, das sicher wichtig ist, das aber viel zu spät kommt, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das vor allem auch ein sehr kleines ist.

Lassen Sie mich drei Punkte herausgreifen. Beim ersten Punkt, der Ausweitung der Kurzarbeit, schließe ich mich dem an, was auch meine Vorredner gesagt haben, nämlich dass Kurzarbeit eine wichtige Maßnahme ist, die aber nur zeitlich begrenzt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 52

sein kann. Daher ist sie auch nicht der Weisheit letzter Schluss, um Arbeitsplätze auf Dauer zu sichern und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.

Was uns seitens des BZÖ fehlt, sind begleitende Maßnahmen zu diesem Kurz­arbeitspaket, denn wir müssen ja davon ausgehen, dass die Menschen, die zur Kurz­arbeit – sage ich – verdonnert werden, Einkommenseinbußen haben. Es sind Men­schen, die laufende Zahlungen haben, die Häuser gebaut oder sich Wohnungen ange­schafft und die Kinder in Ausbildung haben, also solche Menschen, bei denen das Geld sehr knapp wird. Dazu gibt es seitens des BZÖ schon seit Langem den Vor­schlag, steuerlich etwas zu machen. Wir wollen die Lohnsteuer für jene reduzieren, die Kurzarbeit leisten, und wir werden heute auch einen dementsprechenden Antrag einbringen. (Beifall beim BZÖ.)

Betreffend den zweiten Bereich, die Altersteilzeit, denke ich, dass es eine wichtige Maßnahme ist, für Erleichterungen und Verbesserungen zu sorgen, gerade auch für die älteren Arbeitnehmer – dass sie auch als Teilzeitbeschäftigte jetzt leichter unter diese Regelung fallen.

Negativ für uns und aus meiner Sicht ist, dass in Zukunft wieder der Arbeitgeberbeitrag im Rahmen der Arbeitslosenversicherung für die 57- und 58-Jährigen bezahlt werden muss. Das ist etwas, das damals in der Regierung zwischen 2000 und 2006 von ÖVP und BZÖ gestrichen wurde. Dies wird jetzt – zwar zeitlich begrenzt – wieder eingeführt, aber es belastet letztendlich auch wieder die Betriebe; es kommt zu einer Steigerung der Lohnkosten. Gerade in Zeiten wie diesen – in denen die Betriebe unter so vielen zusätzlichen Belastungen leiden, in denen sie nicht mehr wissen, wo sie das Geld für Investitionen und für Zahlungen, die sie zu leisten haben, herbekommen sollen – die Lohnkosten zu erhöhen, das ist der falsche Weg und nicht die richtige Entscheidung! (Beifall beim BZÖ.)

Beim dritten Bereich, der Jugendbeschäftigung, wird die Arbeitsstiftung sehr groß angekündigt. Es ist mir schon klar, dass man Stiftungen in diesem Sinne natürlich braucht, und Stiftungen dieser Art sind grundsätzlich zu begrüßen. Aber ich bitte Sie, Herr Bundesminister, nicht wieder eine weitere Ausbildungsgarantie zu versprechen, denn ich denke noch an die Worte des ehemaligen Bundeskanzlers Gusenbauer, der schon 2008 gesagt hat, dass es eine Ausbildungsgarantie für junge Menschen gibt, und diese ist bis heute nicht verwirklicht. Also seien Sie da bitte vorsichtig und denken Sie auch darüber nach, ob man nicht wieder den Blum-Bonus in einer neuen Form einführen sollte, um vor allem den kleineren und mittleren Betrieben Anreize zu bieten, nicht nur zusätzliche Lehrlinge aufzunehmen, sondern sie sollten für jeden Lehrling, den sie einstellen, auch einen finanziellen Anreiz bekommen. Das wäre der Zugang, den wir für richtig halten. (Beifall beim BZÖ.)

Abschließend möchte ich sagen, dass es zwar wichtig ist, punktuell begrenzte Maßnahmen, wie sie hier in diesem Paket enthalten sind, einzuführen, aber dass uns seitens des BZÖ einfach das umfassende Kraftpaket fehlt, das in Zeiten der Krise not­wendig ist – in Krisenzeiten, in denen gerade die KMUs Wirtschaftsmotoren sein müssen. Es müssen die Betriebe von der hohen Steuerlast und von den Zwangs­mitgliedschaften befreit werden, sie sollen von der überbordenden Bürokratie entlastet werden, damit Geld für die Wirtschaft und für die Menschen frei wird, die es brauchen. Dazu bedarf es auch grundsätzlicher Reformen im Gesundheits- und im Schulbereich. Diese Maßnahmen fehlen mir, diese Ansage fehlt mir. Wir vom BZÖ haben ein entsprechendes Paket eingebracht und wir stehen auch für diese Reformbereitschaft, die ich angesprochen habe. (Beifall beim BZÖ.)

10.57



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 53

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, Sie haben aber den Ent­schließungsantrag nicht eingebracht, halte ich nur fest. (Abg. Ursula Haubner: Er wird eingebracht!) – Er wird erst eingebracht, gut.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Bartenstein – auf dem Weg zum Rednerpult, auf dieses deutend : Ab heute also die „Hundstorfer-Budel“! Allgemeine Heiterkeit.)

 


10.58.04

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem Punkt bin ich mit Frau Abgeordneter Haubner völlig einer Meinung: Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist ernst. Schnell ist das gegangen, noch zum Ende des letzten Jahres hatten wir Vollbeschäftigung. Die Rezession kam fast über Nacht und brachte, mit etwas Verzögerung, dann aber doch die Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt – wobei ich die Entwicklung nicht nur als ernst, sondern sogar als dramatisch einschätze.

Ursula Haubner, du hast gesagt, dass im Moment 52 000 Menschen in Kurzarbeit sind, und wer weiß, wie viele von ihnen keinen Job hätten, gäbe es die Kurzarbeit nicht. Es gibt 57 000 Arbeitssuchende mehr als noch vor Jahresfrist, das ist eine fürwahr dra­matische Entwicklung, und – Hand aufs Herz – es wird in den nächsten Monaten nicht nur nicht besser, sondern schlechter und ernster werden. Es gibt Ökonomen, die sagen, dass es im Jahr 2010 zu einer noch schwierigeren Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt kommen könnte, als das ohnehin schon 2009 der Fall ist, aber dessen sind sich der Sozial- und auch Arbeitsminister Hundstorfer und die Bundesregierung, sind wir uns alle gemeinsam bewusst, und deswegen müssen wir auch die richtigen Maßnahmen setzen.

Da kommt dieses Arbeitsmarktpaket – und darin unterscheidet sich meine Meinung von jener der Frau Kollegin Haubner – zur richtigen Zeit. Dieses Paket ist wichtig. Ja, ein großer Wermutstropfen ist, dass die Hälfte aus einer Gegenfinanzierung kommt, die aus einer Erhöhung der Lohnnebenkosten besteht, noch dazu bei einer relativ sensiblen Gruppe – plus 6 Prozent Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer zwischen 57 und 58, das ist nicht ohne. (Abg. Bucher: Die ÖVP erhöht die Lohnnebenkosten! Das ist wieder einmal typisch!) Aber abgesehen davon sind die Schwerpunkte die richtigen, meine Damen und Herren!

In Sachen Kurzarbeit – auch ein wenig nach den Entwicklungen in Deutschland ge­hend – setzen wir die Schritte, die zu tun sind, nämlich diese auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Frau Abgeordnete Csörgits, Sie haben das schon sehr schlüssig gesagt.

In Sachen Altersteilzeit gibt es ebenfalls – das ist etwas, das mich sehr freut – kein Frühverrentungsmodell. Da gehen wir den Weg, die kontinuierliche Altersteilzeit auszu­bauen und das Blocken – das geht ja eher in Richtung Frühverrentung – zurück­zunehmen. Der Entfall der Stellung der Ersatzarbeitskraft ist auch absolut richtig – also passt. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Fast noch wichtiger ist meiner Ansicht nach – neben Kurzarbeit und Altersteilzeit – aber die Schwerpunktsetzung in Sachen Jugend. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Realität auf dem Arbeitsmarkt zeigt uns, dass zuerst einmal die Jungen gehen müssen. Sie sind zuletzt gekommen, und aus manchmal vielleicht missver­standenen sozialen Erwägungen sind es die Jungen, die zuerst gekündigt werden. Es sind die Jungen, die auf einem schwieriger werdenden Arbeitsmarkt weniger Chancen auf einen Job haben.


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Nicht erst seit gestern oder vorgestern, Frau Kollegin Haubner, liebe Ursula, sondern schon seit Jahren gilt die Ausbildungsgarantie; sie hat immer gegolten – unter Gusenbauer und auch schon unter Schüssel –, sie war schlüssig. (Abg. Ursula Haubner: Aber sie greift nicht!) Leute, die einen Arbeitsplatz oder einen Ausbildungs­platz gesucht haben, haben auch einen bekommen – entweder im ersten Ausbildungs­markt oder eben einen Arbeits- und Ausbildungsplatz im Rahmen von überbetrieb­lichen Lehrplätzen. Das hat in den letzten Jahren funktioniert und wird auch in Zukunft funktionieren.

Diese Schwerpunktsetzung Jugend und dieses genaue Monitoring – was geschieht mit den Jungen auf dem Arbeitsmarkt, mit denen, die schon in Arbeit sind oder waren, oder mit denen, die einen Ausbildungsplatz suchen? – müssen ein Schwerpunkt dieser Regierung sein, und in dieser Frage orte ich auch Konsens unter allen Fraktionen des Hohen Hauses.

So gesehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist dies ein Arbeitsmarktpaket, das Sinn macht, das richtig ist, das auch vom Volumen her passt und zur richtigen Zeit kommt.

Eine Bemerkung noch, weil auch Herr Finanzstaatssekretär Lopatka auf der Regie­rungs­bank sitzt, neben dem Sozialminister, der – vielleicht ist es Ihnen aufgefallen – übrigens auf dem Sessel des Bundeskanzlers Platz genommen hat. Aber wir sagen es nicht weiter, Herr Sozialminister; das bleibt unter uns. (Allgemeine Heiterkeit.)

Herr Finanzstaatssekretär Lopatka ist da, deswegen zum Schluss ein Appell meiner­seits an die Oppositionsparteien: Dieses Arbeitsmarktpaket Nummer 2 ist fast zum Kren­reiben, wenn Sie Ihre Blockadepolitik gegenüber einer OECD-konformen Gestal­tung des Bankgeheimnisses nicht aufgeben. (Abg. Dr. Strutz: Wer schützt das Bank­geheimnis?) Geben Sie Ihre Abwehrhaltung auf! Stimmen Sie mit uns mit, dass sich Österreich in die Reihe der Länder einreiht, die – so wie alle anderen auch – das Bankgeheimnis OECD-konform gestalten! (Abg. Dr. Strutz: Wer schützt das Bank­geheimnis?) Verhindern Sie damit ganz ernsthafte Sanktionen für Österreich, wirt­schaftspolitische Sanktionen (Abg. Weinzinger: Das kann ich mir nicht vorstellen, das sind ja unsere Feinde!), die den Arbeitsmarkt viel stärker treffen könnten, als dieses Arbeitsmarktpaket an Gutem tut! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


11.03.20

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Hundstorfer, ich glaube, Sie bemühen sich; ich glaube, Sie bemühen sich wirklich. (Zwischenruf des Abg. Großruck.) Aber weil ich das glaube, ist es so, dass ich letztlich von dem, was jetzt als Arbeitsmarktpaket 2 vorliegt, enttäuscht sein muss.

Zum Inhalt: Es geht im Wesentlichen um die Verlängerung der Kurzarbeit, und ich sage Ihnen – Sie wissen es –, wir Grünen sind von der Kurzarbeit an sich nicht begeis­tert. Ich persönlich weiß von mehreren Unternehmen, die im Laufe eines Jahres Auftragsschwankungen haben. Das wurde immer so gemanagt: Wenn es mehr Aufträge gibt, werden Überstunden gemacht oder Leiharbeiter beschäftigt, und wenn das Ganze zurückgeht, werden die Überstunden wieder abgebaut. So war das – heuer aber nicht. Heuer ging man zwei, drei, vier Monate in Kurzarbeit. Die Beschäftigten sind davon nicht begeistert, denn sie haben Lohneinbußen. Aber ich weiß auch, dass Gewerkschaft und AMS bei der Prüfung von Kurzarbeitsanträgen nicht besonders kritisch sind. Schwarze Schafe rutschen einfach durch.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 55

Meine Damen und Herren von der SPÖ (Zwischenrufe der Abgeordneten Keck und Schopf), Sie haben im Ausschuss erklärt, Herr Kollege Keck, Ihnen sei das egal. Aber ich muss schon sagen, uns Grünen ist es nicht egal, wo die zig Millionen, die wir bisher für Kurzarbeit ausgegeben haben, hinfließen. Ein Augenzwinkern bei der Bewilligung dieser Kurzarbeitsanträge ist einfach nicht in Ordnung, das muss sich ändern. (Beifall bei den Grünen. – Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Keck und Schopf.)

Was sich auch noch ändern muss, ist die Tatsache, dass kaum jemand, der in Kurz­arbeit ist, diese Phase wirklich für Aus- und Weiterbildung nützt. Das ist etwas, das auch das Wifo deutlich kritisiert hat. Wir Grünen wollen unbedingt, dass Kurzarbeit unmittelbar an Bildungsmaßnahmen für die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterin­nen geknüpft wird. Das wäre wirklich wichtig.

Meine Damen und Herren! Das Paket enthält noch zahlreiche Kleinigkeiten, die nicht abzulehnen sind, das ganz sicher nicht, aber sie erwecken trotzdem den Eindruck, das Ganze sei nur eine halbe Geschichte. Es gibt die Vorbereitungen für die Jugend­stiftung – ja, gut, wichtig –, aber mit nur 2 000 Plätzen. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Wie wir wissen, gibt es auch die Leiharbeiterstiftung noch immer nicht.

Es gibt die Verbesserungen für die Altersteilzeit – ja, gut –, aber Sie verzichten darauf, dass anstelle des älteren Arbeitnehmers, der ausscheidet, ein neuer eingestellt werden muss. Das verhindert zwar, dass der 55-Jährige arbeitslos wird, nimmt aber gleich­zeitig einem Jungen oder vielleicht einer Wiedereinsteigerin eine neue Jobchance. Das ist schade, das ist nur eine halbe Sache.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, keiner der Punkte, die in diesem Paket enthalten sind, ist – ich sage es jetzt einmal im positiven Sinne – ein Knüller; es ist da ein bisschen, dort ein bisschen. Aber es gibt einen Punkt, bei dem ist das Bisschen wiederum der Knüller, das Bisschen ist die Zumutung. Das ist das, was Sie „Valorisierung der Bemessungsgrundlage beim Arbeitslosengeld“ nennen.

Konkret ist es so, dass das durchschnittliche Arbeitslosengeld für Frauen bei 700 € liegt. Mit Ihrer neuen Berechnung werden es vielleicht bis zu 20 € im Monat mehr. Das ist alles! Das ist alles, was Sie in diesem Paket für Menschen, die in Österreich von Arbeitslosigkeit betroffen sind, vorsehen. Ich finde, das ist völlig inakzeptabel. (Beifall bei den Grünen.)

Wissen Sie, was die Damen und Herren von der ÖVP dazu sagen? Herr Abgeordneter Stummvoll hat gestern – heute ist er leider nicht da – erläutert, es sei Zeit für Solidarität in der Familie und für Nachbarschaftshilfe. Das klingt ja gut. Aber haben Sie schon einmal gehört, dass zum Beispiel Arbeitslosigkeit regional kumuliert ist? Es gibt eben Regionen, die besonders davon betroffen sind. Wie soll das dann gehen? Die Leute, die nichts haben, teilen dann noch einmal mit denen, die jetzt wenig haben?! – Ich finde, das ist ein sehr neuer Ansatz von Verteilungspolitik.

Es ist nicht nur ein neuer Ansatz, sondern es ist vor allem ein sehr peinlicher Ansatz. Es ist einfach total peinlich, wie Sie knausern – und ich spreche speziell Sie an, meine Damen und Herren von der ÖVP –; wie Sie bei Familien, die mit 1 000 € im Monat auskommen müssen, knausern und auf der anderen Seite den Banken und den Unternehmen ohne Auflagen in jedem Paket wieder das Geld zuschieben. Das ist echt peinlich. Wir Grünen fordern, dass es endlich ordentliches Arbeitslosengeld und ordentliche Notstandshilfe gibt, denn so kann das nicht weitergehen – wirklich nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Minister Hundstorfer, ich habe gesagt, ich glaube, Sie bemühen sich, und ich hoffe wirklich, Sie bemühen sich auch weiterhin, denn eines ist klar: Mit diesem Paket – mit diesem Paketchen – werden wir nicht weit kommen. Es ist einfach noch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 56

lange nicht gut genug, und dieses Paket wird noch lange nicht reichen. – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

11.08


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


11.08.35

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich muss ein paar Dinge sagen, die die Realität in dieses Haus bringen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.) Ich bin nicht Bundeskanzler, Herr Lopatka und ich haben aber beschlossen, dass wir uns in die Mitte setzen, damit wir euch alle besser sehen. Das ist der wahre Hintergrund, demzufolge haben wir das beide beschlossen. – So weit einmal Punkt eins.

Punkt zwei: Bei den Lehrlingen investieren wir in Österreich bis zum Ende des Jahres 357 Millionen € an Lehrstellenförderung. Diese Summe gab es in diesem Land noch nie. (Abg. Kickl: Diese Krise auch nicht!) Demzufolge werden wir jedem, der eine Aus­bildung machen will, diese Ausbildung auch zukommen lassen können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir haben derzeit, mit Ende Mai – um die Zahlen noch einmal auf den Tisch zu legen –, 121 695 Lehrlinge in Beschäftigung. Diese Zahl ist jetzt im Juni rückläufig. Warum? – Das wissen Sie selbst: weil Lehrverhältnisse auslaufen. Wir sind auf 130 000 Lehrlinge in den Monaten September, Oktober, November vorbereitet.

Wir haben zum Beispiel – ich habe die Zahl vorhin nur oberflächlich gesagt – per 30. Juni 2 450 freie Plätze für Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Das heißt, wir haben eine Aufstockung vorgenommen, diese Kapazität ist vorhanden. Wir werden jedem, der eine Ausbildung machen will, diese Ausbildung zukommen lassen. Das wird funktionieren! Ob Sie wollen oder nicht, das wird klappen, weil wir ganz einfach ein Credo haben, und dieses Credo lautet: Wir wollen dir den Weg in die Ausbildung zeigen, wir wollen dir den Weg in eine berufsorientierte Zukunft zeigen – und nicht den Weg zum Sozialamt! – Das ist der Hintergedanke bei all diesen Ideen, daher auch diese massiven Investitionen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich darf auch etwas zur Kurzarbeit sagen: Wir haben keinen einzigen Abbruch von Kurzarbeit in den letzten Monaten gehabt, der sich in weiteren Auftragseinbrüchen begründete, sondern Kurzarbeit wird dort abgebrochen, wo wieder Auftragseingänge – aus welchen Gründen auch immer – zu verzeichnen sind. (Abg. Öllinger: Die Jagd­gesellschaft des Herrn Mensdorff!)

Liebe Freunde von den Grünen, ich lade Sie wirklich dazu ein: Setzt euch einmal zusammen mit Betrieben, mit beiden Teilen der Betriebe, und diskutiert das einmal leidenschaftslos! Ich darf als Beispiel ein großes Vorarlberger Industrieunternehmen anführen. Ich war im März in diesem Industrieunternehmen, als es dort darum gegan­gen ist: Sperren wir zu? Tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Straße? Was machen wir? – Der amerikanische Möbelmarkt ist nämlich komplett zusammen­ge­brochen, und diese Firma macht Möbelbeschläge, die sie unter anderem auch in die Vereinigten Staaten exportiert. Der Betrieb hat eine Exportquote von 96 Prozent. Im April war dann die Möbelmesse in Köln, und dieses Vorarlberger Unternehmen hat dort so viele Aufträge erhalten, dass es nicht weiß, wie es diese bewerkstelligen soll. Es muss alles aktivieren, was nur irgendwie geht, Kündigungen zurücknehmen, und, und, und.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 57

Wir leben in dieser Irrationalität, ob wir wollen oder nicht. Wir können gewisse Export­märkte nicht steuern. Wir können Bestellungen aus China nicht steuern, wir können Bestellungen aus Großbritannien nicht steuern.

Warum es bei General Motors in Aspern zur Stunde eine 7-Tage-Woche gibt, ist einfach zu beantworten: Es gibt ein Auto, das „Insignia“ heißt – und in Aspern wird das Getriebe dafür gemacht. Das Auto boomt, es ist so. Ich weiß auch nicht, wie es im November weitergehen wird (Zwischenruf bei der ÖVP), irgendwann wird es dort eine Umstellung geben müssen.

Warum bringe ich diese Beispiele? – Kurzarbeit ist gedacht als Überbrückung, Kurz­arbeit ist ein Instrumentarium, um ganz einfach längerfristig zu helfen. Wir haben in Wahrheit erst das achte Monat Kurzarbeit in diesem Land. Die ersten Vereinbarungen sind Ende November, Anfang Dezember unterschrieben worden, und mit dieser heutigen Beschlussfassung wollen wir auch Sicherheit geben. Wir wollen Sicherheit geben für diese exportorientierte Industrie, damit wir dann nicht wiederum mit Büro­kratie irgendetwas verhindern. Diese Sicherheit wollen wir geben. – Punkt 1.

Punkt zwei: Die Trittbrettfahrer werden ausgeschieden. Die Trittbrettfahrer werden aus­geschieden, weil es sehr wohl ein Prüfverfahren gibt. Dieses Prüfverfahren findet statt! Wenn die Sozialpartner etwas unterschreiben, dann unterschreiben sie das, und alle sind sich bewusst, was sie unterschreiben. Sie können mir eines glauben, meine Damen und Herren: Bis diese Unterschriften geleistet werden, dauert es manchmal seine Zeit. Ich höre auch sehr oft Beschwerden: Warum haben noch nicht alle unterschrieben?

Nächster Punkt: ältere Arbeitnehmer. – Es gibt auch bei den älteren Arbeitnehmern in diesem Land etwas, das, glaube ich, in der populistischen Alltagsdiskussion immer ein bisschen untergeht: Wir haben einen Anstieg der Beschäftigungsquote bei den 55- bis 60-Jährigen zu verzeichnen. Im Jahr 2004 lag sie bei 28,8 Prozent und im Jahr 2008 bei immerhin 41 Prozent. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieser Anstieg ist da, das heißt, auch da greifen die Maßnahmen. Es war nicht um­sonst, dass wir die Altersteilzeitregelungen geändert haben, die Ersatzkraftstellung gestrichen haben, damit wir bei Kleinbetrieben, bei mittleren Betrieben dieses Instru­men­tarium endlich auch umsetzbar machen. Es wird sehr bewusst die kontinuierliche Variante mit viel höherem Prozentsatz gefördert als die Blockvariante, weil wir mit dieser kontinuierlichen Variante auf der einen Seite erreichen wollen: länger im Betrieb zu bleiben, Know-how weiterzugeben, Erfahrung weiterzugeben und langsames Aus­gleiten in die Pension zu ermöglichen. Auf der anderen Seite wollen wir auch die Integration von jüngeren Menschen in diese Gleitvariante erreichen. Das hat auch Logik, möchte ich nur sagen – und ich bin auch schon fertig, Herr Präsident.

Lange Rede, kurzer Sinn: Das Arbeitsmarktpaket 2 ist ein wesentlicher weiterer Meilenstein in der Bekämpfung des Anstiegs der Arbeitslosigkeit. Demzufolge kann ich nur alle ersuchen, diesem Paket zuzustimmen. Ich glaube, wir haben mit diesem Paket – aus vielen, vielen Punkten bestehend – eine Antwort gegeben. Zu eben dieser Stunde, in der wir hier sitzen, findet die Europäische Arbeitsminister- und Sozialminis­tertagung statt – das alles ist kollidiert; deshalb bin ich hier und nicht dort –, und dort wurden wir gerade vor einer Stunde gelobt für unsere „Bildungskarenz plus“ und auch für dieses Arbeitsmarktpaket 2. Nicht von ungefähr haben wir den geringsten Anstieg bei der Arbeitslosigkeit in Gesamteuropa zu verzeichnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.17


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 58

11.17.11

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Herr Staatssekretär! Ebenfalls zum Thema Kurzarbeit, weil ich davon über­zeugt bin, dass es ein wichtiges und richtiges Instrument ist, das zurzeit in sehr vielen Betrieben, vor allem auch in Oberösterreich, sehr erfolgreich praktiziert wird. Andern­falls hätten wir weitaus größere Schwierigkeiten in den Unternehmungen.

Ich persönlich bin bei den Verhandlungen immer dabei. Ob in Ranshofen bei der AMAG, ob bei der Firma Engel, ob bei der Voest, ob bei der Firma VOGT, ob bei MAN in Steyr, ob bei KTM in Mattighofen – bei all diesen Unternehmungen habe ich mit­verhandelt, und letztendlich hat es immer betriebsbezogene, faire, vernünftige Verein­barungen gegeben, um gemeinsam zu versuchen, diese Krise – leider ist es nicht möglich, die Krise zur Gänze zu bewältigen – doch einigermaßen zu entschärfen.

Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle nicht nur den Unternehmungen, sondern vor allem den Gewerkschaften, Betriebsräten und Betriebsrätinnen, die sehr engagiert bei diesen Vereinbarungen mitgewirkt haben, danken. Ich denke – wie schon gesagt –, es sind immer wieder sehr tolle und sehr kreative Lösungen durchgesetzt und gemeinsam umgesetzt worden. (Beifall bei der SPÖ.)

Die neue Regelung der Kurzarbeit wird attraktiver, meine Damen und Herren! Es gibt neue, zusätzliche finanzielle Mittel für die Unternehmen. Wir bemühen uns gemeinsam, alle Sozialpartner, Lösungen zu erarbeiten. Natürlich ist es des Öfteren – und das möchte ich an dieser Stelle auch sehr deutlich sagen – ein Problem, wenn die Sozial­partner auf Bundesebene in Wien zunächst Vereinbarungen treffen, Lösungen erar­beiten, Mustervereinbarungen erarbeiten und sie dann nach Hause fahren in die Bundesländer und dort versucht wird, diese Vereinbarungen zu unterwandern, diese Vereinbarungen zu umgehen, Regelungen zu treffen, aufgrund derer letztendlich nur die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Kasse gebeten werden.

Das ist der Grund dafür, dass wir in manchen Betrieben in den Verhandlungen Schwie­rigkeiten haben. Natürlich kann es Kurzarbeit nicht zum Nulltarif geben. Wir vertreten die Auffassung: Kurzarbeit ist nur dann möglich, wenn quasi eine finanzielle Absiche­rung mit 90 Prozent des Nettoeinkommens gegeben ist. Kurzarbeit schließen wir als Gewerkschaft auch nur dann ab, wenn der Betrieb bereit ist, in der Phase der Kurz­arbeit und in einer gewissen Phase danach – in der sogenannten Behaltefrist – einen Kündigungsschutz für die Kollegen und Kolleginnen zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, es gibt leider noch immer Arbeitgeber und vor allem auch Funktionäre, die die Kurzarbeit schlechtreden. Das ist nicht in Ordnung. Ich nenne hier Fakten und Daten: Es ist nicht in Ordnung, wenn der Präsident der Industriellen­vereini­gung Oberösterreich, Herr Klaus Pöttinger, nach Hause fährt, seine Belegschaft zusammenruft und ihr mitteilt: Kurzarbeit ist nicht das richtige Instrument, sondern eine Lohnkürzung von 5,5 Prozent! – Eine Lohnkürzung von 5,5 Prozent wird vorgeschla­gen!

Es gibt eine Alternative, meint Herr Pöttinger, nämlich drei Wochen unbezahlten Urlaub. – Das ist die Ansage von Herrn Pöttinger! (Unmutsäußerungen bei Abgeord­neten der FPÖ – darunter der Abgeordneten Mag. Stefan und Dr. Fichtenbauer –, die gleichzeitig auf die Journalistenloge zeigen, wo ein Fotograf mit einer Teleobjektiv-Kamera steht, dem sich ein Parlamentsmitarbeiter nähert.)

Oder: Herr Haslauer von der Firma Leitz, immerhin langjähriger Vizepräsident der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Er sagt: Kurzarbeit ist schlecht. – In Wien wurde sie vereinbart, in den Bundesländern versucht man, sie zu umgehen. Er hat dort mas­siven Druck auf die Belegschaft ausgeübt, um die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin-


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nen in die Aussetzverträge zu schicken, sodass die Betroffenen Arbeitslosengeld in einer Höhe von nur 55 Prozent beziehen.

Meine Damen und Herren, das ist nicht in Ordnung. Ich denke, Kurzarbeit ist ein wichtiges, ein richtiges Instrument, das hilft, die Krise zu entschärfen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.21


Präsident Fritz Neugebauer: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, darf ich auf die Interventionen betreffend die Damen und Herren Journalisten hinweisen. Sowohl die Frau Präsidentin als auch ich haben in den vergangenen Tagen mit den Repräsentantinnen und Repräsentanten der Journalisten Gespräche geführt. Natürlich wahren wir die Pressefreiheit; es soll nicht der Eindruck entstehen, dass dieses Haus irgendwie Zensur betriebe. Andererseits ist es aber sehr wohl das legitime Interesse der Abgeordneten, dass ihre persönlichen Unterlagen nicht veröffentlicht werden. Wir haben das Zugeständnis der akkreditierten Journalistinnen und Journalisten, dass sie darauf Rücksicht nehmen werden, wiewohl ich zugebe, dass es schwer einzuschätzen ist, ob jemand mit einem Teleobjektiv genau auf einen Laptop hinfotografiert oder ob Panoramaaufnahmen gemacht werden.

Herr Doktor Fichtenbauer, es ist Ihnen nicht entgangen, dass das Hauspersonal sofort aufklärend gewirkt hat. – Das nur zur Information.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. Der Erstredner Ihrer Fraktion hat von 11 Minuten Redezeit 9 Minuten verbraucht, es bleiben Ihnen noch 2 Minuten. – Bitte.

 


11.22.36

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir diskutieren hier das Arbeitsmarktpaket, das der Bekämpfung der Wirtschaftskrise dienen und mit einem Bündel an Maßnahmen den weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit hintanhalten soll. Wir begrüßen prinzipiell die Ausweitung der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate.

Grundsätzlich darf aber bei dieser Diskussion bitte nicht vergessen werden, dass es sich bei diesen Subventionen hinsichtlich Beschäftigungsmaßnahmen und dergleichen um versteckte Subventionen, um Geschenke an die Industrie und um Geschenke an die Wirtschaft handelt. Wir fordern hiefür eine Sicherstellung ein, die einfach nicht gegeben ist.

Unterm Strich muss man sagen, dass bei all diesen Rettungspaketen der Steuerzahler für die Industrie in die Pflicht genommen wird – bei keiner zu erkennenden Gegen­leistung. Das haben wir schon im Rahmen des Bankenrettungspakets angeprangert, wo auch keinerlei geartete Sicherstellungen vonseiten der Regierung eingefordert worden sind. Zumindest eine Arbeitsplatzgarantie hätte abgerungen werden können.

Herr Minister, wenn wir die Kurzarbeit anschauen, muss die Frage gestellt werden: Was kommt nach diesen 24 Monaten? Haben Sie da einen Plan, oder agieren Sie nach dem Motto, es wird dann hoffentlich alles vorbei sein? – Sie sagen uns, Sie hoffen, dass die Krise vorbei sein wird, aber es gibt in Ihren Reihen einen Ex-Politiker, den Herrn Ex-Finanzminister Androsch, der diesbezüglich offenbar eine ganz andere Meinung vertritt als Sie und diese auch artikuliert.

Androsch sagt in einem Interview: Kurzarbeit, wie wir sie jetzt einführen, ist eine Schimäre, bringt nichts. Er selbst verlegt seine Produktion nach China, kündigt 300 Mitarbeiter, verhöhnt die berechtigte Kritik als politisch hilflos, lobt die sozialen Standards in Asien und meint, dass die Sozialpläne in Österreich in keiner Relation stünden. – Der Herr Ex-Finanzminister ist ja, bitte, nicht irgendjemand in dieser Re-


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publik, er ist immerhin angeblich einer der wirtschaftspolitischen Berater des Herrn Bundeskanzlers und damit der Bundesregierung.

Wenn man sich jetzt diese Maßnahmen anschaut, die in diesem Paket stehen, muss man sagen, dass hier eine Halbherzigkeit durchschlägt, die dem Androsch-Kurs voll entspricht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Um es kurz zu machen, der letzte Satz: Eine Benachteiligung der Arbeitnehmer in diesem Paket ist leider offensichtlich. Deshalb muss die Vergabe von Sonderför­derun­gen und Hilfspaketen an die Wirtschaft auch mit Sanktionsmöglichkeiten gekoppelt werden. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Sonst wird der Bundes­kanzler noch zum „Faynachtsmann“ für die Wirtschaft: Geschenke ohne Gegenleis­tungen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


11.25.23

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren hier ein Arbeitsmarktpaket, das zur richtigen Zeit die richtigen Antworten gibt. Herr Kollege Schopf, ich bin inhaltlich bei dir: Die Kurzarbeit ist nicht das Allheilmittel, aber sie ist eines der wichtigsten Instrumentarien, die wir in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit haben und auch einsetzen müssen.

Aber ich verstehe deine Kritik nicht. Wenn du die Firma Pöttinger oder die Firma Leitz in Person von Herrn Haslauer angreifst, nur weil sie einen anderen Zugang zur Kurzarbeit haben (Zwischenruf des Abg. Schopf), muss ich dir als Mandatar, der aus dem Bezirk Schärding kommt, wo sich die Firma Leitz befindet, sagen: Ich würde mir in mehreren Firmen so einen hohen Standard gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wünschen, wie das bei der Firma Leitz der Fall ist. Das möchte ich schon hier erwähnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich weiß ja nicht, ob das wirklich gescheit ist, denn Herr Haslauer verhandelt immer noch die Metallerlöhne auf der Dienstgeberseite, ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, wenn wir ihm hier ausrichten, dass er falsch unterwegs ist, was die Kurzarbeit anbe­langt. Das sollten wir vielleicht überdenken, auch im Hinblick auf die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Metallsektor. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte nur drei Punkte aus diesem Paket herausgreifen, weil es notwendig ist, dass wir diesen Beschluss hier fassen, um der steigenden Arbeitslosigkeit entgegen­zuwirken, obwohl man dazusagen muss – Herr Minister Hundstorfer hat das heute schon gemacht –, dass die Arbeitslosigkeit in Österreich Gott sei Dank weniger rasch ansteigt als in anderen europäischen Ländern. Wir liegen im EU-Vergleich laut Euro­stat an zweiter Stelle hinter den Niederlanden, und das ist auch ein Beweis dafür, dass diese Bundesregierung und wir hier im Hohen Haus die richtigen Maßnahmen zur rechten Zeit gesetzt haben.

Die Kurzarbeit wird notwendigerweise auf 24 Monate ausgeweitet. Es wird auch die Kurzarbeitsbeihilfe erhöht. Ab dem siebenten Monat werden die Sozialversiche­rungs­beiträge übernommen. Das ist eine richtige und wichtige Maßnahme. Derzeit befinden sich 52 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in rund 317 Betrieben in Kurzarbeit.

Ein zweiter Punkt ist die Verbesserung der Bildungskarenz. Bereits nach einem halben Jahr Beschäftigung kann man jetzt die Bildungskarenz in Anspruch nehmen, sich weiterbilden und weiterqualifizieren.


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Ein ganz wichtiger Punkt ist meiner Meinung nach die Einrichtung einer Jugendstiftung. Wir müssen alles daransetzen, um vor allem die Jugendlichen in Beschäftigung zu bekommen. Das ist die richtige Antwort auf die steigende Jugendarbeitslosigkeit. 357 Mil­lionen € für Lehrstellenförderung auszugeben, das gibt es im Vergleich in keinem anderen Land. Das ist wichtig für unsere jungen Menschen, damit sie die notwendige Ausbildung bekommen, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben können und auch in der Wirtschaft eingesetzt werden können. Das ist ganz besonders wichtig. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Alles in allem, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist das ein gutes und notwendiges Paket zur richtigen Zeit. Menschen so lange wie möglich in Beschäftigung zu halten, das ist das Gebot der Stunde.

Ich ersuche um Ihre Zustimmung! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

11.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Mi­nu­ten Redezeit. – Bitte.

 


11.29.00

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Herr Staatssekretär! Grundsätzlich sind Maßnahmen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zu begrüßen. Es gibt 300 000 Arbeitslose, 52 000 Menschen in 317 Unternehmen sind in Kurzarbeit, 62 000 Leute waren im Juni in Schulungen – das sind immerhin um 34 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Ziel muss sein, die Arbeitslosigkeit so gering wie möglich und möglichst viele Leute in Beschäf­tigung zu halten, denn jeder Arbeitslose ist einer zu viel.

Weil gerade diese zentralen Punkte betreffend Ausweitung der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate angesprochen worden sind, ist zu sagen, das ist so ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland. Ich finde das gut, weil einfach viele Unternehmen in Deutschland und in Österreich ihren Sitz haben. Es ist schon problematisch, wenn man dann unterschiedliche Regelungen hat.

Die Übernahme der Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung, die ja praktisch ab dem siebenten Kurzarbeitsmonat das AMS übernimmt, finde ich auch okay.

Ich sage, jemand in Kurzarbeit ist mir immer noch lieber als jemand, der arbeitslos ist. – Das ist einmal das eine, obwohl es nicht das Gelbe vom Ei ist.

Die weiteren Punkte sind die Gestaltung der Altersteilzeit und der Bildungskarenz sowie die Einrichtung einer speziellen Arbeitsstiftung für jugendliche Arbeitslose.

Die Altersteilzeit neu regeln. – Geschätzte Damen und Herren, der Zugang zur Alters­teilzeit wurde von ursprünglich 55 Jahren für Männer und 50 Jahren für Frauen stufenweise angehoben und liegt mittlerweile bei 53 Jahren für Frauen und 58 Jahren für Männer. In der Praxis hat sich gezeigt, dass diese Regelung für die meisten gesund­heitlich beeinträchtigten, älteren Erwerbstätigen völlig unattraktiv ist.

Auch die Zahl der AltersteilzeitbezieherInnen ging aufgrund der strengen Ersatz­kraft­regelungen deutlich zurück. Diese Ersatzkraftregelung wird Gott sei Dank abge­schafft – das finde ich auch positiv. Herr Bundesminister, Sie waren bei der konstitu­ierenden Sitzung der Arbeiterkammer in Kärnten mit dabei. Es ist dort einstimmig eine Resolution von allen dort vertretenen Fraktionen beschlossen worden. Die beinhaltet eben zu diesem Punkt: Die Altersteilzeit soll im Zugangsalter auf dem heutigen Stand eingefroren werden, und für MitarbeiterInnen in Kleinbetrieben muss ein unkomplizier-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 62

ter Zugang zur Altersteilzeit gewährleistet sein. Herr Bundesminister, das muss es auch sein.

Klar ist, dass die Konjunkturpakete und die bisher getroffenen und die zu treffenden Maßnahmen ganz einfach zu spät kommen. Das zeigt auch das Beispiel Androsch, der jetzt mit AT&S nach China absiedelt. Es ist völlig unverständlich, warum keine Ände­rung des Blum-Bonus geschaffen worden ist, wenn immer mehr Lehrstellensuchende immer weniger Lehrstellen gegenüberstehen. Die Schaffung von neuen Arbeitsstiftun­gen für Jugendliche allein ist meiner Meinung nach zu wenig und wird nicht ausreichen. Die seit Jahren vorgesehene Ausbildungsgarantie wurde bis heute quasi nicht umge­setzt.

Ich bringe jetzt noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Markowitz, Kollegin und Kollegen betreffend rasche Umsetzung eines umfassenden Lehrlingspakets für Österreichs Jugend

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz beziehungsweise der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, im Ein­vernehmen mit dem jeweils fachzuständigen Regierungsmitglied sowie – wenn kompe­tenzrechtlich erforderlich – unter Einbindung der Bundesländer im Sinne der Um­setzung nachstehender Maßnahmen umgehend die entsprechenden Schritte für ein umfassendes Lehrlingspaket zu setzen und dem Nationalrat die diesbezüglichen Gesetzesvorschläge vorzulegen:

1. Schaffung eines „Blum Bonus Neu“, mit dem sichergestellt wird, dass Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, generell für jeden auszubildenden Lehrling für die gesamte Lehrzeit eine Prämie erhalten;

2. Gesetzlicher Kündigungsschutz während der gesamten Lehrzeit für alle Lehrlinge, für die der „Blum Bonus Neu“ in Anspruch genommen wird;

3. Gänzliche Gleichstellung der Lehrlinge mit Schülerinnen und Schülern in Hinblick auf Freifahrten, Beihilfen, Förderungen et cetera;

4. Generelle Abschaffung der von den Lehrlingen zu entrichtenden Prüfungstaxen für die Ablegung der Lehrabschlussprüfung;

5. Österreichweit flächendeckende Umsetzung der „Lehre mit Matura“.“

*****

Geschätzte Damen und Herren, das ist uns ein wichtiges Anliegen. Diese Dinge gehören noch umgesetzt. Das, was bisher geboten wurde, ist zu wenig. (Beifall beim BZÖ.)

11.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 


11.33.04

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben erlebt, dass die Bundesregierung derzeit alles tut, um die Arbeitsmarktlage auf dem Niveau zu


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halten, aber wir erleben auch Lohn- und Sozialdumping in einigen Bereichen. Ich habe hier eine Mitteilung eines Innungsmeisters, der die Gewerkschaft und mich ersucht hat, dagegen etwas zu unternehmen. Es treten wieder ausländische Betriebe in Österreich auf, die um 18,50 € Spezialfacharbeiter aus Polen mit einem Überstundenzuschlag, der die Hälfte der österreichischen Normen beträgt, anbieten. (Abg. Dr. Strutz: Die lasst ihr alle rein!) Der ist erst ab einer 50-Stunden-Woche zu zahlen. Hier erfolgt wirklich extremes Dumping, und alles ist inkludiert. Ich denke, wir müssen auch da die Kontrollen verstärken. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Strutz.) Wir brauchen konsequentere Kontrollen und ein noch schärferes Vorgehen bei unlauterem Wett­bewerb wie bei diesem Beispiel.

Herr Bundesminister, ich ersuche Sie, gemeinsam mit dem Finanzminister, der für die Finanzämter zuständig ist, und mit dem Gesundheitsminister, der für die Sozialver­sicherung zuständig ist, diesen Betrieb – den ich Ihnen gerne nennen werde – ganz konkret zu überprüfen, um so einem Vorgehen nicht Vorschub zu leisten, müssen wir doch von politischer Seite her alles tun, um die Arbeitsmarktlage im Griff zu behalten. Wir können doch wohl nicht zuschauen, wie hier Dumpingangebote, die nicht zu akzeptieren sind, in der österreichischen Wirtschaft um sich greifen. (Beifall bei der SPÖ )

11.34


Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor vom Kollegen Dolinschek im Eilzugstempo eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Ursula Haubner, Markowitz, Kollegin und Kollegen betreffend rasche Umsetzung eines umfassenden Lehrlingspakets für Österreichs Jugend

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 679/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertrags­rechts-Anpas­sungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009) (249 d.B.)

Die nicht zuletzt angesichts der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise massiv steigende Arbeitslosigkeit schlägt sich insbesondere im Bereich der Jugendarbeits­losigkeit nieder, die im Juni dieses Jahres bei Jugendlichen bis 24 Jahre um 38,6 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gestiegen ist. Besonders dramatisch ist die Entwicklung am Lehrstellenmarkt. Knapp 4.300 Lehrstellensuchende stehen 2.800 offenen Lehrstellen gegenüber. Damit hat sich die Lehrstellenlücke im Ver­gleichszeitraum des Vorjahres von 842 auf 1.486 im Juni dieses Jahres fast ver­doppelt. Die Anzahl der Lehrstellensuchenden erhöhte sich im österreichischen Durch­schnitt gegenüber dem Vorjahr um 7,3 % während sich die Zahl der offenen Lehr­stellen um 12,8 % reduzierte.

Diese Entwicklung hat mittlerweile dazu geführt, dass beispielsweise in Wien auf eine offene Lehrstelle fast vier Lehrstellensuchende kommen. Die Zukunftsprognosen und die zu erwartenden Entwicklungen geben keinen Anlass zu Optimismus. Denn beson-


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ders alarmierend ist es, wenn neben der Gewerkschaft auch namhafte Experten davon ausgehen, dass im Herbst dieses Jahres eine große Kündigungswelle auf die Lehrlinge zukommen wird. „Gerade jetzt, wo noch zur gleichen Zeit die wirtschaftliche Proble­matik einsetzt, wird es viele Betriebe geben, die sich einfach von den Lehrlingen verabschieden,“ bringt der ehemalige Lehrlingsbeauftragte Egon Blum die triste Lage unmissverständlich auf den Punkt.

Bis dato hat jedoch die Bundesregierung nicht nur nichts im Sinne einer Verbesserung der Situation am Lehrlingsmarkt getan sondern wird bewusst in Kauf genommen, dass Lehrlinge nach wie vor in vielen Bereichen einer Ungleichbehandlung und Schlechter­stellung ausgesetzt sind:

So haben Lehrlinge noch immer Prüfungstaxen für die Ablegung der Lehrab­schlussprüfung zur Abgeltung der Prüftätigkeit der Kammerfunktionäre zu entrichten, während bei Schülerinnen und Schüler diese Kosten selbstverständlich von der öffentlichen Hand getragen werden.

Gleiches gilt für den Bereich der Freifahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Zuschüssen für Heimkosten, etc., wo Lehrlinge vielfach noch immer nicht in den Genuss jener Vergünstigungen kommen, wie sie Schülerinnen und Schülern zuteil werden.

Die im Vorjahr beschlossene Lockerung des Kündigungsschutzes, die vom BZÖ nur unter der Maßgabe einer – wie die Zahlen beweisen – seitens der Bundesregierung nicht eingehaltenen Ausbildungsgarantie für alle Lehrstellensuchende mitgetragen wurde, leistet nun einer Entwicklung Vorschub, die dazu führen wird, dass nicht nur erstmalig Lehrstellensuchende kaum eine Lehrstelle finden werden, sondern darüber hinaus eine hohe Zahl an derzeit noch in aufrechten Ausbildungsverhältnissen befindliche Lehrlinge im Herbst plötzlich ohne Lehrstelle dastehen werden, was die ohnehin angespannte Situation am Lehrstellenmarkt zusätzlich verschärfen wird.

Durch die – mit Ausnahme von Projekten, wie beispielsweise jenes des erfolgreichen Kärntner Modells „Lehre mit Matura“ – nach wie vor nicht flächendeckend umgesetzte Durchlässigkeit des Bildungssystems stellt für viele Lehrlinge die Lehre eine Einbahn­straße dar ohne jene dem modernen Arbeitsmarkt entsprechenden Weiterentwick­lungs- und Fortbildungsmöglichkeiten.

Nicht nur aber gerade in Krisenzeiten ist jedoch die Möglichkeit des Zugangs zu einer fundierten Ausbildung für unsere Jugend und ihre Zukunft von eminenter Bedeutung. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass – wie die Zahlen belegen – mit steigendem Ausbildungsniveau die Gefahr von Arbeitslosigkeit eindeutig sinkt.

Eine solche für die Jugend zunehmend drastische Entwicklung im Bereich der Lehrlingsausbildung erfordert daher einen nationalen Schulterschluss aller Beteiligten und damit eine sich nicht nur auf Ankündigungen beschränkende Lehrlingspolitik sondern eine klare Schwerpunktsetzung, der auch die entsprechenden Taten folgen. So sind insbesondere die Bundesregierung und die Sozialpartner gefordert, in einem gemeinsamen Pakt für die Lehrlinge umgehend jene Schritte zu setzen, die geeignet sind, die Lehrlingsausbildung in Österreich für Unternehmer zu attraktivieren, die Kosten dafür zu senken, den für die Lehrlinge erforderlichen Schutz zu gewährleisten sowie eine gänzliche Gleichstellung von Lehrlingen und Schülern herzustellen.

Aus den genannten Gründen und nicht zuletzt aufgrund der Dringlichkeit einer Schwer­punktsetzung im Bereich der Lehrlingsausbildung stellen die unterfertigten Abgeord­neten nachstehenden


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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bzw. der Bundes­minister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, im Einvernehmen mit dem jeweils fachzuständigen Regierungsmitglied sowie – wenn kompetenzrechtlich erforderlich – unter Einbindung der Bundesländer im Sinne der Umsetzung nach­stehender Maßnahmen umgehend die entsprechenden Schritte für ein umfassendes Lehrlingspaket zu setzen und dem Nationalrat die diesbezüglichen Gesetzes­vor­schläge vorzulegen:

1. Schaffung eines „Blum Bonus Neu“, mit dem sichergestellt wird, dass Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, generell für jeden auszubildenden Lehrling für die gesamte Lehrzeit eine Prämie erhalten;

2. Gesetzlicher Kündigungsschutz während der gesamten Lehrzeit für alle Lehrlinge, für die der „Blum Bonus Neu“ in Anspruch genommen wird;

3. Gänzliche Gleichstellung der Lehrlinge mit Schülerinnen und Schülern in Hinblick auf Freifahrten, Beihilfen, Förderungen etc.;

4. Generelle Abschaffung der von den Lehrlingen zu entrichtenden Prüfungstaxen für die Ablegung der Lehrabschlussprüfung;

5. Österreichweit flächendeckende Umsetzung der „Lehre mit Matura“.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. 6 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


11.34.58

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist es wichtig, bevor ich konkret einiges vorstelle, noch einmal allgemein festzuhalten, unsere Solidarität – und ich hoffe, das trennt uns nicht – gilt allen, die derzeit von dieser Krise betroffen sind, denn die sind nicht die Verursacher.

Unsere Solidarität – Herr Bundesminister, das ist jetzt an Ihre Adresse gerichtet – gilt allen, egal, ob sie wenig qualifiziert sind, ob sie hoch qualifiziert oder durchschnittlich qualifiziert sind. Wir machen da keinen Unterschied, Herr Bundesminister. Ich möchte das nur klarstellen, weil Sie das vorhin so angedeutet haben, als ob die Grünen nur auf die einen schauen würden.

Unsere Solidarität gilt aber auch all jenen, die jetzt von den Auswirkungen der Krise mehrfach betroffen sind, weil es Kurzarbeit gibt und damit auf alle Fälle Einkom­mensverluste entstehen, andererseits denen, die arbeitslos werden. Das sind mehr als je zuvor, und vor allem entwickelt sich das in einem Tempo, das wir uns vor einem Dreivierteljahr – und da schaue ich zur Kollegin Hagenhofer – hier im Haus nicht vorzustellen wagten. Die Kollegin Hagenhofer war die Erste – ich kann mich gut an ihre Rede erinnern –, die im September oder Oktober vom Bezirk Braunau, aus dem ich ja auch komme, berichtet hat, dass dort schon etliche Betriebe auf Kurzarbeit umgestellt haben beziehungsweise Arbeitsplätze abgebaut haben.

Was ich von dem damaligen Ereignis mitnehme, war, dass es noch Monate gedauert hat, bis das Problem in der Innenpolitik angekommen ist. Das ist das, was all diese


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Maßnahmen jetzt prägt. Ja, es passiert schon etwas – das ist richtig: Kurzarbeit dort und ein bisschen Altersteilzeit da. Ich werfe es auch niemandem vor, weil wir noch nicht wissen, wie lange diese Krise dauern wird und wie viele tausende Menschen davon betroffen sein werden. Aber was man mit Sicherheit sagen kann, ist, dass das nicht alles sein kann, vor allem dann, wenn man auch weiß, dass die Menschen, die jetzt mehrfach von der Krise betroffen sind, vermutlich – wenn es nach einigen in der Politik geht – auch diejenigen sein werden, die dann noch einmal draufzahlen sollen, beispielsweise durch die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze.

Was auch immer da an schändlichen Maßnahmen geplant ist, wir wissen es jetzt schon, dass sie kommen werden. Deswegen versuchen ja einige, hinter dem Berg zu halten und zu sagen: Reden wir nicht jetzt darüber, wie wir diese Krise bewältigen! Reden wir erst in ein paar Jahren darüber! Das lehnen wir ab, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Wir lehnen aber auch ab, Herr Bundesminister – da haben wir dann den Wickel –, dass man die Arbeitslosen wirklich kalt abfertigt und sagt: Ihr bekommt keinen Cent! Wir haben Arbeitslose in Österreich, die schon jahrelang arbeitslos sind. Wir wissen das und können die Augen nicht davor verschließen. Einer, der im Jahr 2001 500 oder 600 € Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten hat, der bekommt diese 500 € auch heute noch, im Jahr 2009, obwohl mittlerweile sechs oder sieben Jahre vergan­gen sind. Das ist schandhaft, Herr Bundesminister!

Es ist eine Schande, die vor allem die ÖVP betrifft, die immer dann von Missbrauch redet (Abg. Rädler: Wer soll’s zahlen?), wenn es um Arbeitslose geht. Wenn es um den Herrn Mensdorff-Pouilly geht, der für seine Waffenlobbyistenfirma um Kurzarbeit ansucht, dann ist die ÖVP ruhig. Dann gibt es offensichtlich keinen Missbrauch.

Deshalb wollen wir einen Antrag einbringen, der an Sie auch verteilt wird, den Abän­derungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Schatz, Steinhauser. (Abg. Rädler: Der Bankomat!) Diesen Antrag muss ich nicht vorlesen, Sie haben ihn, er wird verteilt. Es geht in diesem um die Valorisierung des Arbeitslosengeldes. Die gibt es nämlich nicht, und die kommt auch mit dieser Novelle nicht. (Abg. Rädler: Der Bankomat!) – „Banko­mat“?! Hören Sie doch auf mit diesem Blödsinn! Es ist doch wirklich absurd, wenn man eine Valorisierung, eine Wertanpassung, eine Inflationsanpassung einfordert – und zu Recht einfordert –, zu sagen: Bankomat. Das ist zynisch, Herr Kollege!

Der Antrag fordert die Valorisierung. Der Antrag fordert weiters eine Erhöhung der Nettoersatzrate, und der Antrag fordert eine Verbesserung der Informationspflicht bei Kurzarbeit.

Herr Bundesminister, wenn die Sozialpartner Kurzarbeit verhandeln, bin ich überzeugt, in 90 Prozent der Fälle passt es. Aber bei den 10 Prozent, wo es nicht passt oder nicht passen könnte, möchte ich als Abgeordneter in diesem Haus zumindest wissen, welche Firma das betrifft. Das möchten wir wissen! Wir wollen wissen, welche Firmen Kurzarbeit vereinbart haben, wie lange, in welchem Umfang. Das wissen Sie nicht, das weiß ich nicht, das wissen nur die Sozialpartner, die das verhandeln, und ob das in Ordnung geht, das überprüfen auch die Sozialpartner beziehungsweise der Minister. Das ist uns zu wenig.

Ich bringe nun aber auch noch, weil es noch einmal um die Arbeitslosen geht – Herr Kollege, Sie können dann wieder „Bankomat!“ schreien –, folgenden Antrag ein:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Freigrenzen bei der Einberechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstands­hilfe

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, ehestens, spätestens jedoch bis 1. September 2009, dafür Sorge zu tragen, dass die Freigrenzen gem. § 6 Abs. 2 Notstandshilfe­verordnung zumindest verdoppelt werden.

*****

Es kann nicht so sein, dass in der Krise die Arbeitslosen die Einzigen sind, die von dieser Republik nichts erhalten. (Beifall bei den Grünen.)

11.41


Präsident Fritz Neugebauer: Die beiden Anträge, die eingebracht worden sind, stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Schatz, Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialausschusses über den Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs­gesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeits­vertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Ent­gelt­sicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009) (678 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichts (249 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Nachtschwerarbeitsgesetz geän­dert werden (Arbeitsmarktpaket 2009) (678 d.B.) in der Fassung des Ausschuss­berichts (249 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Art. I Z. 3 lautet:

3. § 21 Abs. 1 und 2 lauten:

„§ 21. (1) Für die Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes ist aus den beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger gespeicherten Beitragsgrundlagen aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt das Entgelt der letzten sechs Kalendermonate vor der Geltendmachung des Arbeitslosengeldes heranzuziehen. Sonderzahlungen im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung (§ 49 ASVG) sind


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anteilsmäßig zu berücksichtigen. Durch Teilung des Entgelts der maßgeblichen Beitragsgrundlagen durch sechs ergibt sich das monatliche Bruttoeinkommen. Zeiten, in denen der Arbeitslose infolge Erkrankung (Schwangerschaft) nicht das volle Entgelt oder wegen Beschäftigungslosigkeit kein Entgelt bezogen hat, sowie Zeiten des Bezuges einer Lehrlingsentschädigung, wenn es für den Arbeitslosen günstiger ist, bleiben bei der Heranziehung der Beitragsgrundlagen außer Betracht. In diesem Fall ist das Entgelt durch die Zahl der Versicherungstage zu teilen und mit 30 zu ver­vielfachen. Beitragsgrundlagen, die einen Zeitraum enthalten, in dem Karenz(ur­laubs)geld oder Kinderbetreuungsgeld oder ein Kombilohn (§ 34a AMSG) bezogen wurde oder die Normalarbeitszeit zum Zwecke der Sterbebegleitung eines nahen Verwandten oder der Begleitung eines schwerst erkrankten Kindes gemäß § 14a oder § 14b AVRAG oder einer gleichartigen Regelung herabgesetzt wurde, bleiben außer Betracht, wenn diese niedriger als die sonst heranzuziehenden Beitragsgrundlagen sind. Sind die heranzuziehenden Beitragsgrundlagen zum Zeitpunkt der Geltend­machung älter als ein Jahr, so sind diese mit den Aufwertungsfaktoren gemäß § 108 Abs. 4 ASVG der betreffenden Jahre aufzuwerten.

(2) Beitragsgrundlagen, die Zeiten einer gemäß § 1 Abs. 2 lit. e von der Arbeitslosen­versicherungspflicht ausgenommenen krankenversicherungspflichtigen Erwerbstätig­keit enthalten, gelten als Beitragsgrundlagen aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt. Für Personen, die gemäß § 3 versichert waren, sind die entsprechenden Beitragsgrundlagen in der Arbeitslosenversicherung heranzuziehen. Bei Zusammen­treffen von Beitragsgrundlagen aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt mit Beitragsgrundlagen auf Grund der Versicherung gemäß § 3 sind die Gesamt­beitragsgrundlagen heranzuziehen.“

2. Nach Art. I Z. 3 werden folgende Z. 4. bis 9 eingefügt:

4. § 21 Abs. 3 erster Satz lautet:

„Als Grundbetrag des Arbeitslosengeldes gebühren täglich 70 vH des täglichen Nettoeinkommens, kaufmännisch gerundet auf einen Cent.“

5. In § 21 Abs. 5 wird die Zahl „80“ durch die Zahl „90“ und die Zahl „60“ durch die Zahl „75“ ersetzt.“

6. Nach § 21 a wird folgender § 21 b eingefügt und lautet samt Überschrift:

„Valorisierung

§ 21 b (1) Ist seit der Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes ein Jahr vergangen, so sind für den Fall, dass zu diesem Zeitpunkt nach diesem Gesetz Arbeits­losengeld, Notstandshilfe, eine Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Weiterbildungsgeld, Übergangsgeld nach Altersteilzeit oder Übergangsgeld bezogen wird, die zur Festsetzung des Grundbetrags des Arbeits­losengeldes herangezogenen Beitragsgrundlagen mit dem Aufwertungsfaktor gemäß § 108 Abs. 4 ASVG des letzten Jahres aufzuwerten und der Grundbetrag des Ar­beitslosengeldes erneut festzusetzen.

(2) Liegt im Fall des Fortbezugs (§ 19) von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Übergangsgeld nach Altersteilzeit oder Übergangsgeld der Zeitpunkt der Festsetzung des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes länger als ein Jahr zurück, so sind die zur Festsetzung des Grundbetrags herangezogenen Beitragsgrundlagen mit den Aufwer­tungsfaktoren gemäß § 108 Abs. 4 ASVG der betreffenden Jahre aufzuwerten und der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes erneut festzusetzen.“

7. § 23 wird folgender Absatz 8 angefügt:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 69

„(8) Wurde im Fall des Bezugs einer Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes gemäß § 21b neu festgesetzt, so ist hat eine Neufestsetzung der Höhe der Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung zu erfolgen.“

8. § 26 wird folgender Absatz 9 angefügt:

„(9) Wurde im Fall des Bezugs von Weiterbildungsgeldes der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes gemäß § 21b neu festgesetzt, so ist hat eine Neufestsetzung der Höhe des Weiterbildungsgeldes zu erfolgen.“

9. § 36 wird folgender Absatz 9 angefügt:

„(9) Wurde im Fall des Bezugs von Notstandshilfe der Grundbetrag des Arbeits­losengeldes gemäß § 21b neu festgesetzt, so hat eine Neufestsetzung der Höhe der Notstandshilfe zu erfolgen.“

3. Die Z. 4 bis Z. 15 in der Fassung des Ausschussberichts (249 d.B.) erhalten die Bezeichnung Z. 10 bis Z. 21.

4. In Art I Z. 21 (neu) lautet der § 79 Abs. 102:

„(102) § 21 Abs. 1., 2., 3, und 5. sowie § 21b, § 23 Abs. 8, § 26 Abs. 9 und § 27 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2009 treten mit 1. September 2009 in Kraft.“

5. Art. I Z 16 und 17 in der Fassung des Ausschussberichts (249 d.B.) erhalten die Bezeichnung Z. 22 und Z. 23.

6. Nach Art 3 Z. 6 werden folgende Z. 7 und Z. 8 eingefügt:

7. § 37 b erhält folgenden Abs. 8:

„(8) Die Zahl der EmpfängerInnen einer Kurzarbeitsbeihilfe nach dieser Bestimmung ist jeweils im Folgemonat unter namentlicher Anführung der die Beihilfe erhaltenden Betriebe sowie Angabe der Zahl von Kurzarbeit betroffenen Personen und das Aus­maß der Arbeitszeitreduktion zu veröffentlichen.

8. § 37 c erhält folgenden Abs. 9:

„(9) Die Zahl der EmpfängerInnen einer Qualifizierungsbeihilfe nach dieser Bestim­mung ist jeweils im Folgemonat unter namentlicher Anführung der die Beihilfe erhaltenden Betriebe sowie Angabe der Zahl von Kurzarbeit betroffenen Personen und das Ausmaß der Arbeitszeitreduktion zu veröffentlichen.

7. Art 3 Z. 7 und Z. 8 in der Fassung des Ausschussberichts (249 d.B.) erhalten die Bezeichnungen Z. 9 und Z. 10.

8. In Z. 10 (neu) lautet § 78 (23):

„(23) Die §§ 37b Abs. 3, 4, 5 und 8 sowie 37c Abs. 4, 6, 7 und 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. XX/2009 treten mit 1. Juli 2009 in Kraft.“

9. Art 3 Z. 9 in der Fassung des Ausschussberichts (249 d.B.) erhält die Bezeichnung Z. 11.

Begründung

Das Arbeitsmarktpaket enthält durchaus positive Ansätze, bleibt aber in wesentlichen Punkten weit hinter dem in der gegenwärtigen Situation notwendigem zurück. Insbe­sondere die Tatsache, dass die Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung mit 55 % unverändert eine der niedrigsten in Europa bleibt und nicht erhöht wird, ist


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 70

angesichts des starken Anstiegs der Zahl jener Menschen, die von Leistungen des AMS abhängig sind, politisch nicht zu vertreten. Auch der Verzicht auf eine ernst­zunehmende und nachhaltig wirksame Valorisierung der Leistungsbezüge verschärft die Lebenssituation von arbeitslosen Menschen und kann nicht länger hingenommen werden.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Die Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung.

Die jährliche Valorisierung von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz

Die Erweiterung der Informationspflichten des AMS hinsichtlich Kurzarbeit und Kurzarbeit mit Qualifizierung.

Die Anhebung der Nettoersatzrate verursacht zusätzliche Kosten in der Höhe von ca. € 490 Mio. pro Jahr, reduziert aber in der Folge die Kosten der bedarfsorientierten Mindestsicherung erheblich und erhöht die Nachfrage. Auf diese Weise stellt die Anhebung der Nettoersatzrate nicht nur eine wesentliche Verbesserung der Lebens­situation erwerbsarbeitsloser Menschen dar, sondern ist auch ein wichtiger Beitrag zur Überwindung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise.

Eine jährliche Valorisierung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung verur­sacht im Jahr 2009 zusätzliche Kosten im Ausmaß von ca. € 8 Mio..

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Freigrenzen bei der Einberechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstands­hilfe

eingebracht im Zuge der Debatte über eingebracht im Zuge der Behandlung des Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009) (678 d.B.) in der Fassung des Ausschuss­berichts (249 d.B.)

Die niedrigen Freibeträge zur Anrechnung auf das PartnerInneneinkommen in der Notstandshilfe stürzen Familien in Existenzprobleme. Auf Grund der Einkom­mens­schere sind von der Kürzung der Notstandshilfe zu 90 % Frauen betroffen. Die Freibeträge sind derart niedrig, dass eine Familie mit einem Kind, in der beide PartnerInnen das geschlechtspezifische Medianeinkommen verdienten, im Falle län­gerer Arbeitslosigkeit der Frau auf Grund des fast vollständigen Wegfalls der Not­standshilfe 40 % ihres monatlichen Nettoeinkommens verliert und auf diese Weise sogar unter die Armutsgefährdungsschwelle fällt. Das ist nicht nur eine Entwertung der betroffenen Frauen, sondern auch eine soziale Katastrophe für die gesamte Familie. Angesichts der gegenwärtigen Krise wird diese Katastrophe in den nächsten Monaten verstärkt auf Familien zukommen. Um dies zu verhindern müssen die Freibeträge gem. § 6 Abs. 2 Notstandshilfeverordnung zumindest verdoppelt werden!

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 71

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, ehestens, spätestens jedoch bis 1. September 2009, dafür Sorge zu tragen, dass die Freigrenzen gem. § 6 Abs. 2 Notstands­hilfe­verordnung zumindest verdoppelt werden.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Dr. Lopatka. – Bitte.

 


11.41.33

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Herr Abgeordneter Öllinger meint, dass hier nur „etwas“ gemacht wird und dass das zu wenig sei, so zeigt gerade diese Debatte und dieses Arbeitsmarktpaket II, dass hier viel gemacht wird. Dass es immer mehr sein könnte, dass nicht alles zu 100 Prozent möglich ist, das ist natürlich auch klar, aber wenn wir Österreich mit den anderen EU-Staaten vergleichen, so kön­nen wir schon eines sagen: Dass bis zum heutigen Tag die Maßnahmen, die seitens der Bundesregierung gesetzt werden, ein großer Erfolg sind, denn Österreich liegt an zweiter Stelle, wenn es in Europa um Beschäftigung geht.

Das ist es, was wir auch in Zukunft haben wollen: Dass Österreich an der Spitze bleibt, wenn es darum geht, Menschen in Arbeit zu halten und Menschen Arbeit zu geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Dieses umfassende Paket ist von vielen Abgeordneten schon angesprochen worden, und es ist auch von Rednern der Oppositionsparteien positiv erwähnt worden, wie zum Beispiel vom Abgeordneten Kickl, was die Maßnahmen bei der Kurzarbeit betrifft. Und es ist uns natürlich auch aus der Sicht des Finanzministeriums sehr wohl bewusst, was es bedeutet, wenn wir hier nicht erfolgreich sind.

Meine Damen und Herren, wenn die Arbeitslosigkeit bei uns nur um einen Prozent­punkt steigt, dann heißt das für uns aufgrund der notwendigen Transferleistungen einerseits und andererseits aufgrund des Entfalls von Steuern, von Beiträgen für die Pensionskassen, für die Krankenversicherung, dass unser Budget sofort, schlagartig um mehr als 500 Millionen € belastet wird. Daher ist dieser Weg, in der Krise alles zu tun, dass möglichst viele Menschen in Beschäftigung bleiben, der einzig richtige, und wir werden auch an diesem Weg ganz sicherlich festhalten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Letzte Woche hat die OECD wieder ihren jährlichen Bericht über die Einschätzung der Maßnahmen in Österreich in Wien präsentiert. Dieser Bericht hat zweierlei gezeigt: Einerseits hat man hervorgehoben, dass die neue Form der Budgetierung, dass es dem zuständigen Minister aufgrund des Globalbudgets möglich ist, hier sofort zu re­agieren, wenn es um Kurzarbeit geht, wenn es um Altersteilzeit geht, wenn es um Jugendbeschäftigung geht, als eines der modernsten Budgetrechte überhaupt inner­halb der OECD angesehen wird.

Andererseits hat man hier auch festgehalten, dass wir alles tun müssen, um jenen Menschen, die keine Qualifikation mitbringen – in diesem Bereich haben wir das größte Problem –, verstärkt die Möglichkeit zu geben, durch Qualifizierung wieder in den Arbeitsmarkt zurückzukommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 72

Genau hier setzt dieses Arbeitsmarktpaket II an. Viel Geld wird hier in die Hand genom­men, mehr als eine Milliarde. Eine Milliarde – das ist ein riesiger Betrag – wird hier seitens des AMS für Schulung und für Qualifikationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt; meines Erachtens gut angelegtes Geld.

Die Kurzarbeit, die heute hier schon mehrfach angesprochen worden ist – und ich komme aus einer Region, in der relativ viele Menschen in Kurzarbeit sind –, ist ein ganz wichtiger weiterer Bereich, wo wir 300 Millionen einsetzen, damit Menschen in Beschäftigung bleiben können.

Es sind dies riesige Summen! Es gibt kein zweites Ministerium, wo so viel an zusätz­lichen Mitteln notwendig ist. Trotz der Budgetdisziplin, die wir in anderen Ressorts massiv einfordern müssen, ist eben in diesem Bereich die Notwendigkeit gegeben, viel zu machen, Kollege Öllinger. Wenn auch die Opposition sich schwer tut, diese Leis­tungen zu sehen, die seitens der Bundesregierung erbracht werden, so bitte ich Sie doch, dieses Arbeitsmarktpaket II als das zu sehen, was es ist: als einen ganz, ganz wesentlichen Beitrag, dass junge Menschen in Österreich zu Recht Hoffnung haben können, dass sie, wenn sie aus dem Arbeitsprozess hinausfallen, durch diese Jugend­stiftung wieder in den Arbeitsprozess kommen, und dass für jene, die vor der Pension stehen, die Altersteilzeit jetzt in einer Form gestaltet wird, die es leichter macht, in Altersteilzeit zu gehen, weil der Wegfall der Ersatzkrafterfordernis ein ganz wesent­licher Punkt ist, um leichter in Altersteilzeit gehen zu können.

Und dann ist da eben noch dieser ganz wichtige Bereich der Bildungskarenz. Es ist von Abgeordnetem Wöginger schon angeschnitten worden, dass man hier nur mehr ein sechs Monate langes Dienstverhältnis vorweisen muss und nicht ein Jahr.

Das heißt, es ist das ein Bündel von Maßnahmen, das sich in das einreiht, was diese Regierung immer schon gemacht hat, nämlich die Sicherung und die Schaffung von Arbeitsplätzen an die Spitze aller Bemühungen zu stellen. Mit Unterstützung der Sozialpartner, mit Unterstützung des Wirtschaftsministers ist hier der Sozialminister und somit die Bundesregierung auf einem guten Weg. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Letten­bich­ler. – Bitte.

 


11.47.19

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Werte Besucherin­nen und Besucher auf der Galerie! Es ist uns wohl allen klar, dass wir uns in einer äußerst schwierigen Situation hinsichtlich des Finanzmarktes und der wirtschaftlichen Situation befinden, und es ist noch immer nicht absehbar und es kann niemand sagen, wann es wieder bergauf geht.

Hier im Parlament wurde dazu in den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten sehr, sehr viel gesprochen, aber dank dieser Koalition auch sehr, sehr viel getan. Diese Regierung hat wirkungsvoll und rechtzeitig die richtigen Maßnahmen gesetzt, und, meine Damen und Herren, die Europäische Kommission bestätigt diese Einschätzung übrigens auch. Ob umfassende Konjunkturpakete, das Bankenhilfspaket, eine wir­kungsvolle Steuerentlastung und heute das Arbeitsmarktpaket II – es ist sehr viel geschehen, auch wenn dies die Opposition noch immer nicht wahrhaben will. Diese Bundesregierung wird Österreich gut und gestärkt aus der Krise führen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Arbeitsmarktpaket wird dieser Weg festen Schrittes fortgesetzt. So wird in etwa auch die Kurzarbeit verbessert


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 73

und auf 24 Monate verlängert, wobei diese, das darf ich hier auch anmerken, für die Unternehmen nach wie vor zu kompliziert ist und uns in der Handhabung das deutsche Modell besser gefallen würde.

Es ist seitens der grünen Fraktion angemerkt worden, bei der Kurzarbeit würde es das eine oder andere Mal ein „Augenzwinkern“ geben. Das kann ich als Mitglied des AMS-Landesdirektoriums nur aufs Schärfste zurückweisen! Es gibt hier kein Augenzwinkern! Wenn Sie selbst dabei wären oder eine Ahnung von der Materie hätten, würden Sie wissen, dass auf betrieblicher Ebene, zwischen den Betrieben, mit der Gewerkschaft, mit der Wirtschaftskammer und dem AMS hier ernsthaft und auch hart verhandelt wird und es hier kein Augenzwinkern gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

Es wurde auch seitens der Freiheitlichen die Frage angesprochen: Was passiert nach dem Auslaufen der 24 Monate bei Kurzarbeit? Wer wusste, was vor einem Jahr wirtschaftlich hier in Österreich, in Europa und in der Welt passieren wird? Wir sehen in der Kurzarbeit eines von vielen Instrumenten, das Beschäftigung halten soll und natürlich auch den Betrieben eine gewisse Erleichterung bringen soll.

Ich darf aber auch anmerken, dass die Betriebe nach wie vor sehr, sehr viel Geld in die Hand nehmen müssen, um Kurzarbeit zu ermöglichen. Sie alle wollen Mitarbeiter halten, denn sie alle hoffen, dass es wirtschaftlich rasch wieder bergauf geht und wir dann die Mitarbeiter wieder zu 100 Prozent beschäftigen können.

Es ist seitens der Freiheitlichen quasi durch die Blume gesagt worden, hier erfolge eine versteckte Wirtschaftsförderung für die Industrie, für die großen Betriebe. Ich habe hier die aktuelle Aufstellung des AMS Tirol: Zurzeit nützen 30 Betriebe dieses Instrument der Kurzarbeit. Jetzt sagen Sie mir bitte, wie viele davon 100 Mitarbeiter und mehr in Kurzarbeit haben! – Es sind gerade einmal zehn. Die anderen Betriebe sind kleine Betriebe. Wir haben ein Autohaus, dieses schickt zwei Mitarbeiter in Kurzarbeit. An­dere haben 4, 5, 24, 16, 9, 20, 65, und das könnte ich jetzt für alle 20 Betriebe anführen. (Abg. Dr. Königshofer: Swarovski!) Swarovski hat niemanden in Kurzarbeit, weil diese eben nicht für jeden Betrieb geeignet ist.

Mich wundert ohnehin, wie manche Betriebe mit einem Rückgang von 80 Prozent jetzt über eine Verlängerung der Kurzarbeit nicht nur nachdenken, sondern diese auch noch angehen. Daran sieht man, das Unternehmertum ist sich seiner sozialen Verant­wor­tung bewusst. Kurzarbeit ist nicht ein Mittel, das für jeden Betrieb geeignet ist. Für andere Betriebe muss es eben andere Lösungen geben.

Ich darf aber sagen, dieses Arbeitsmarktpaket II ist sehr gut, und ich ersuche um Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP.)

11.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. Rest­rede­zeit der Fraktion: 1 Minute.

 


11.51.20

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (BZÖ): Hohes Haus! Wenn man heute dem Herrn Minister zugehört hat, konnte man den Eindruck gewinnen, es sei eigentlich alles in Ordnung: Die Maßnahmen greifen, jeder Jugendliche, der eine Ausbildung bekommen möchte, wird sie auch bekommen. – Den Menschen, die auf der Straße stehen, nutzen diese schönen Worte nichts. Allein in Wien suchen 1 200 Jugendliche eine Lehrstelle – 290 Lehrstellen werden angeboten!

Der Herr Minister sagt, wir sollen uns keine Sorgen machen, er schaffe das schon. Herr Minister, die Jugendlichen machen sich Sorgen. Sie heißen Hundstorfer und nicht Copperfield!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 74

Die Fakten sprechen eine andere Sprache: Wir haben 300 000 Arbeitslose. Und wenn man sich hier die Rolle der Sozialdemokraten ansieht, muss man feststellen, die Sozialdemokraten nehmen hier eine Schlüsselposition ein: Genosse Androsch, AT&S: 300 Arbeitsplätze abgebaut ...

 


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege, Sie wollten noch einen Entschließungs­antrag einbringen. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Martin Strutz (fortsetzend): Ich bringe auch einen Entschließungs­antrag ein. Dieser kommt vom BZÖ (Heiterkeit), und es geht hier um eine Unter­stützung zur Kurzarbeit, da in diesem Zusammenhang begleitende Maßnahmen notwendig sind.

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehest möglich einen beschluss­reifen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer im Wege von Lohnsteuerentlastungen weitergehend entlastet werden.“

*****

Es ist nämlich notwendig, nicht nur die Kurzarbeit zu ermöglichen, sondern auch steu­erliche Maßnahmen zu setzen. (Beifall beim BZÖ.)

11.53


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und wird mit verhandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Mag. Widmann, Windholz, Kollegin und Kollegen betreffend Unterstützung von Kurzarbeitern

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 679/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsvertrags­rechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Insolvenz-Entgeltsiche­rungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 957 und das Nacht­schwerarbeitsgesetz geändert werden (Arbeitsmarktpaket 2009) (249 d.B.)

Die Finanz- und Wirtschaftskrise ist auf dem Arbeitsmarkt angekommen. Die Mel­dungen über Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden, häufen sich. Problematisch daran ist, dass die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zum Teil erhebliche Gehaltseinbußen hinnehmen müssen, unverschuldet in diese Lage gekommen sind bzw. die Kurzarbeit nicht als Ausdruck von Willenlosigkeit oder Arbeitsunwilligkeit zu verstehen ist. Aufgrund dieser Tatsachen erscheint es notwendig, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitergehend zu unterstützen.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 75

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen beschluss­reifen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den die von Kurzarbeit betroffenen Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer im Wege von Lohnsteuerentlastungen weitergehend entlastet werden.“

*****

11.53.30

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Arbeitsmarkt­paket 2009 in 249 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- be­zie­hungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzesentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 und Artikel 3 des Entwurfes bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzesentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Ich lade Sie ein, auch in dritter Lesung für den Entwurf zu stimmen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend rasche Umsetzung eines umfas­senden Lehrlingspaketes für Österreichs Jugend.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt. (Abg. Grosz: Mit einer Stimme der ÖVP! Mit der Stimme des Abgeordneten Obernosterer!)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Freigrenzen bei der Ein­berechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstandshilfe.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich um ein Zeichen. – Er findet keine Mehrheit, der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 76

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Unterstützung von Kurzarbeitern.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich um ein Zeichen. – Das findet keine Mehrheit und ist daher abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 250 der Beilagen.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 251 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich um Ihr Votum. – Das ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 252 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist angenommen.

11.56.205. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (179 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversiche­rungsge­setz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­siche­rungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 2. SRÄG 2009) (242 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 568/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterver­sicherung für die Pflege naher Angehöriger (244 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 113/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiter­ver­sicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige (245 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 688/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung eines Generationengeldes in Österreich (246 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 5 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


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Berichterstatter zu allen Punkten ist Herr Abgeordneter Muchitsch, der aber auf eine Berichterstattung verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. Gewünschte Redezeit: 7 Minu­ten. – Bitte.

 


11.57.28

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Präsident, ich bitte Sie, das Blinken des roten Lämpchens hier auf dem Rednerpult so einzustellen, dass ich dann auch weiß, wie lange ich gesprochen habe. – Herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren! Es gibt Leistungen, die der Staat nicht oder nur schwierig finanzieren kann. Ich habe in den letzten Wochen den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren erlebt, um der Hochwasserkatastrophe Herr zu werden. Wir kennen die vielen Freiwilligen beim Roten Kreuz und bei anderen Blaulichtorganisationen, die ihre Freizeit dafür verwenden, Menschen zu helfen. Und wir kennen die vielen, vielen Vereine in Österreich, die sich der Jugendförderung widmen.

Meine Damen und Herren, es gibt auch eine Zelle in der Gesellschaft, die Leistungen erbringt, die auch unbezahlbar sind, nämlich die Familie. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir heute Verbesserungen für pflegende Angehörige beschließen, dann müssen wir uns auch eingestehen, dass ein Modell, das die Familie unterdrückt oder vernach­lässigt, auch den Staat finanziell in große Schwierigkeiten bringt, weil diese Leistun­gen, die die Angehörigen für pflegebedürftige Menschen erbringen, vom Staat nicht allein erbracht werden können. (Beifall bei der FPÖ.)

Daher ist es nicht der richtige Weg, die Kinder gleich nach der Geburt in die Krippe zu stecken, den Opa ins Seniorenheim, auch wenn man ihn zu Hause noch betreuen könnte, und alles dem Staat zu überlassen. Wir haben Gott sei Dank in Österreich noch sehr viele funktionierende Familien, die diese Leistungen auch erbringen. Es sind jene, die wir heute schon einmal als „Helden des Alltags“ bezeichnet haben, die zu Hause die Eltern pflegen oder auch Kinder pflegen, nahe Verwandte pflege, Tag und Nacht für diese nahen Angehörigen da sind, kochen, waschen, Windeln wechseln, Katheter setzen, Wunden versorgen. Alles das ist zu erledigen – und niemand bittet diese Menschen vor den Vorhang.

Daher, meine Damen und Herren, habe ich einen Vorschlag einzubringen: Es werden immer wieder Freiwillige geehrt – zu Recht –, die tolle Leistungen für die Gemeinschaft erbracht haben. Mein Vorschlag wäre, Herr Bundesminister, doch auch einmal diese stillen Helden des Alltags vor den Vorhang zu bitten und Menschen zu ehren, die im Stillen nahe Angehörige zu Hause aufopfernd pflegen (Beifall bei der FPÖ), und auch einmal dafür Sorge zu tragen, dass diese stillen Helden vor den Vorhang kommen.

Meine Damen und Herren! Der Antrag, den wir heute beraten und beschließen, ist einer, den wir bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht haben und der damals abgelehnt worden ist. Und ich freue mich wirklich sehr darüber, dass wir heute – wenn auch als Vorlage der Regierungsparteien – diesen Antrag genau in dieser Form beschließen, nämlich dass wir heute festlegen, dass Angehörige, die Pflegeleistungen erbringen, auch eine pensionsrechtliche Absicherung haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt natürlich das Pflegegeld, aber wenn Sie einen nahen Angehörigen zu Hause über einen längeren Zeitraum pflegen, dann haben Sie zwar das Pflegegeld zur Ver­fügung, aber Sie hätten bisher in niedrigeren Pflegestufen keine pensionsrechtliche Ab­siche­rung gehabt. Und das wird jetzt sichergestellt, dass Dienstgeber- und Dienst-


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nehmerbeiträge bezahlt werden und dass sich diese nahen Angehörigen auch tat­sächlich um die Familie kümmern können.

Und da gibt es nur Gewinner: Der Gewinner ist der pflegebedürftige Mensch, der das große Glück hat, von jemandem versorgt zu werden, den er kennt und den er auch gernhat. Der Gewinner ist der nahe Angehörige, der das große Glück hat, seinen Familienangehörigen durch diese schwere Zeit zu begleiten. Und der Gewinner ist auch die öffentliche Hand, denn die Pflege im Heim ist auf jeden Fall teurer als die Pflege zu Hause.

Meine Damen und Herren, wir haben aber auch Probleme in diesem System, die man offen ansprechen muss: Jeder zehnte Pflegebedürftige in Österreich stirbt, bevor er das Pflegegeld erhält, weil die Verfahren oft sehr, sehr lange dauern. Da müssen wir ansetzen und die Verfahren beschleunigen.

Auf der anderen Seite geben wir sehr viel Geld aus, um Pflegegeld ins Ausland zu bezahlen. Sie wissen ja, dass diese Überprüfung durch einen Arzt erfolgen muss. Es ist – das hat auch der Rechnungshof kritisiert – in vielen, vielen Fällen nicht möglich, bei einem Wohnsitz im Ausland festzustellen, ob es sich hier um Sozialbetrug handelt oder ob tatsächlich eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Und da haben wir als Staat die Verantwortung – hier werden viele, viele Millionen ausbezahlt –, dafür Sorge zu tragen, dass nur jene, die tatsächlich pflegebedürftig sind, auch Pflegegeld erhalten – aber das auch rasch. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Antrag des BZÖ zum Generationengeld wird von uns unterstützt. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es, wenngleich es natürlich in erster Linie Frauen sind – wie von Ihnen beantragt –, die im Alter schlecht versorgt sind, weil sie sich um die Kinder gekümmert haben, aber auch einige Fälle – wenn auch bei Weitem nicht so viele – von Männern gibt, die sich nach dem Krieg, weil sie verwitwet waren, um die Kinder gekümmert haben und dann eben auch eine geringere Pension erhalten. Und wir sollten, wenn wir hier diesen Vorschlag beraten, auch die Männer nicht vergessen. Es sind natürlich weitaus weniger als Frauen, aber es gibt eben auch Männer, die diese Leistungen erbracht haben.

Meine Damen und Herren, wir haben heute auch das Pflegegeld ganz kurz ange­sprochen. Ich bitte noch einmal den Bundesminister für Soziales, auch in einer schwierigen Zeit, in der Geld knapp ist, dafür Sorge zu tragen, dass das Pflegegeld eine Wertanpassung erfährt.

Wir haben die Aufgabe, als Verwalter der finanziellen Mittel der Staatsbürger, als Verwalter des Steuergeldes dafür Sorge zu tragen, dass dieses Steuergeld auch richtig und verantwortungsvoll eingesetzt wird und dass wir jene unterstützen, die wirklich Hilfe brauchen.

Ich bin aber der Meinung, dass wir mehr denn je Sozialmissbrauch strengstens be­strafen müssen, denn wer Sozialmissbrauch begeht, der bestiehlt jene, die wirklich arm sind und wirklich Hilfe benötigen. – Besten Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. Rede­zeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.04.42

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Der Bereich Pflege ist einer, der uns immer wieder beschäftigen wird, und ich denke auch, dass das ein zukunftsorientierter Bereich ist. Dies nicht, weil wir alle hier in der Zukunft davon betroffen sein werden, sondern weil


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wir jetzt die Maßnahmen und Regelungen vorlegen können, die sicherstellen, dass wir die Zukunft gut meistern können.

Heute setzen wir einen sehr wichtigen Schritt, nämlich mit der Übernahme der Kosten für die Pensionsversicherung für pflegende Angehörige ab der Pflegestufe 3, und zwar unbefristet – nicht, wie es im BZÖ-Antrag vorgesehen ist, auf 48 Monate beschränkt, sondern unbefristet.

Ich denke mir, damit sind wir um einen wichtigen Schritt weitergekommen. Und – Kollege Hofer hat vorhin vergessen, das zu erwähnen –: Das Pflegegeld wurde im Jahr 2009 erhöht. Vor allem demenzkranke Personen und behinderte Kinder werden jetzt beim Pflegegeld besonders berücksichtigt. – Damit haben wir zwei wichtige Maß­nahmen, durch die wir für die zukünftigen Aufgaben bei den pflegebedürftigen Menschen gut gewappnet sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sehe da schon einen Unterschied zwi­schen dem, was Kollege Hofer vorher gesagt hat, indem er meinte, es sollen nur die Familien alles machen und die Familien müssen unterstützt werden (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das hat er ja nicht gesagt!), und unserer Position, denn wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind für ein System, bei dem es eine gute Abstimmung zwischen den öffentlichen Unterstützungen und den familiären Unterstützungen gibt.

Es ist so, dass 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen von den Angehörigen betreut werden. Es ist aber auch so, dass sehr viele dieser Angehörigen manchmal angesichts der Verantwortung, die sie tragen, und der Mühsal und Last, die sie auf sich nehmen, Unterstützung brauchen. Und wir als Sozialdemokratinnen und Sozialde­mokraten sind der Meinung, es ist wichtig, dass ein abgestimmtes System an familiärer Unterstützung – gemeinsam mit mobilen Diensten, mit teilstationärer Unterstützung et cetera – gut implementiert wird, das heißt, dass sich Angehörige auch auf den Staat verlassen können und der Staat gemeinsam mit den Angehörigen für die Pflege von pflegebedürftigen Menschen ein gutes System aufbaut.

Das heißt, ein bedarfsgerechtes und praxisnahes Pflegesystem muss die Richt­schnur für unser politisches Handeln sein. Und dazu zählt natürlich die Unterstützung der pflegenden Angehörigen. Es ist so, dass es in den Bundesländern, in Österreich zahlreiche mobile Dienste gibt und dass auch, als wichtige Erholungsmaßnahme, der Urlaub für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen vonseiten des Bundes unterstützt wird. Und das wurde auch ausgeweitet, nämlich dahin gehend, dass es auch Formen der Unterstützung des Urlaubs bei behinderten Kindern, wenn man also behinderte Kinder zu pflegen hat, und bei pflegebedürftigen Menschen ab der Pflege­stufe 1 gibt. Ich denke, das ist ganz besonders wichtig, denn sehr viele Angehörige, die tagtäglich pflegebedürftige Menschen betreuen, sagen zu mir: Nein, wir können nicht auf Urlaub fahren!, et cetera. Es ist aber sehr wichtig, die Kraft und die Einsatzfähigkeit auch mit Erholung so abzufedern, dass auch weiterhin Kraft und Einsatzfähigkeit für pflegebedürftige Menschen bestehen kann.

Die Arbeit im Regierungsprogramm geht weiter, nämlich in die Richtung, dass es in Österreich einheitliche Mindeststandards gibt, dass – was wichtig ist – die leichte Erreichbarkeit des Angebotes für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gegeben ist und dass es eine Vielfalt des Angebotes gibt.

Ich kann zum Beispiel als Präsidentin der Wiener Sozialdienste, wo wir auch einen Bereich der Alten- und Pflegedienste haben, davon berichten, dass es in Wien, im 10. Bezirk, Seniorenwohngemeinschaften gibt. Diese Seniorenwohngemeinschaften sind ein sehr wichtiges Modell, ein neues Angebot, das ermöglicht, dass man vielleicht nicht in den eigenen vier Wänden, wo man 50, 60, 70 Jahre verbracht hat, sondern in


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neuen eigenen vier Wänden gemeinsam, also nicht einsam, sondern mit anderen Leuten und mit guter Betreuung leben kann. Auch das ist ein sehr wichtiges Angebot.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratischen Regierungsmit­glie­der und die sozialdemokratischen Abgeordneten in diesem Haus kämpfen dafür, dass wir für die Zukunft der pflegebedürftigen Menschen in unserem Land gute Modelle finden, damit das Leben gut gemeistert werden kann und diese Herausforderungen gut bewältigt werden können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


12.10.01

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Frau Staatssekretärin! Pflege und Betreuung – und das vor allem sehr qua­litätsvoll – leistbar zu machen und auch in Zukunft zu sichern, ist, glaube ich, eine zentrale Aufgabe einer Gesellschaft, die sich sozial nennen möchte. Daher stehe ich nicht an, zu sagen, ich freue mich sehr, dass wir unter diesem Tagesordnungspunkt heute zwei Themen behandeln, von denen es zumindest bei dem einen wahrscheinlich zu einer einstimmigen Beschlussfassung kommen wird, nämlich dass für jene, die zu Hause eine so wichtige Arbeit leisten, indem sie eben Angehörige, Ältere oder Kranke pflegen und betreuen, dies ab der Pflegestufe 3 auch in ihrer Pension sichtbar wird, dass diese Zeiten keine verlorenen Zeiten sind, sondern als Zeiten für die eigene Alterssicherung gedacht sind.

Ich finde es auch gut, dass die Vorlage der Regierung einen unbefristeten Vertrag vorsieht – etwas, dem wir natürlich zustimmen, weil es eine wesentliche Besserstellung ist.

Ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir gerade an diesem Beispiel erkennen, wie notwendig es ist, dass man aus Fehlern der Vergangenheit lernt – Fehlern der Vergan­genheit insofern, als man bis zum Jahr 2000 diese Familienarbeit viel zu wenig bewertet hat. Bis zum Jahr 2000 hat man die Kindererziehungszeiten mehr oder weni­ger als familiäre ehrenamtliche Zeiten bewertet, aber nicht als das, was sie eigentlich sind: gesellschaftlich so wichtig, so wertvoll und etwas, was den Frauen immer wieder bei den Pensionen, bei der Anrechnung, bei der Höhe der Pensionen fehlt.

Und jetzt, mit diesem Schritt, die Pflegezeiten auch als Pensionszeiten leistbar zu machen, kommen wir dem ein Stück näher.

Wenn ich vom Lernen aus Fehlern der Vergangenheit spreche, komme ich damit auch zu unserem Antrag bezüglich Generationengeld. Wir sehen nämlich noch an 78 000 Frauen in Österreich, dass jene Frauen, die heute über 60, 65 Jahre alt sind und die in ihrer aktiven Zeit gepflegt, betreut, Kinder großgezogen haben, heute keine eigene Pension erhalten beziehungsweise sehr schlecht versorgt sind. Und das kann es nicht sein, dass 78 000 – vorwiegend – Frauen im Regen stehen gelassen werden.

Ich bin bei Ihnen, Herr Kollege Hofer, wenn Sie sagen, es sind nicht nur die Frauen, sondern es sind vereinzelt auch Männer. Daher auch unser Titel „Generationengeld“. Wir haben die Idee von Kärnten aufgenommen, wo man mit einem sogenannten Müttergeld begonnen hat. Aber ich denke, wenn wir es auf ganz Österreich aus­dehnen, dann sollte es unter einer anderen Bezeichnung, aber im Prinzip im gleichen Sinne, behandelt und umgesetzt werden.

Ich lade alle hier ein, im Sinne der sozialen Verantwortung für diese Frauen, die eine schlechte Alterssicherung haben, unseren Antrag anzunehmen, ihre Lebensleistung wertzuschätzen. Und wenn, wider Erwarten, gerade von den Regierungsparteien diesem Antrag nicht zugestimmt wird, dann appelliere ich an Sie, Herr Bundesminister:


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Sie haben gesagt, Sie sind in sehr guten Gesprächen mit Kärnten, was die Mindest­sicherung anbelangt. Schauen Sie sich bei der Mindestsicherung das Kärntner Modell an, denn hier bewertet man diese Zeiten! (Beifall beim BZÖ.)

Hier bewertet man diese Zeiten, indem man für Frauen, die über 65 sind und keine eigene Pension haben, 15 Prozent mehr an Mindestsicherung gewährt. Das wäre ein guter Weg, das wäre ein richtiger Weg, und ich glaube, dann würde es auch hier in diesem Haus eine einstimmige Zustimmung für eine zukünftige Mindestsicherung geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Mit dem muss man leben, mit solchen Erklärungen!)

12.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.14.10

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Wir leben glücklicherweise in Österreich in einer Gesellschaft, in einem Staat, in dem es ein gutes soziales Netz und Unterstützung in allen Lebens­phasen gibt. Es sind vielfältige Maßnahmen, mit denen auf die Notwendigkeiten und Herausforderungen in unterschiedlichen Lebensabschnitten eingegangen wird, und im Alter ist das Pflegegeld dabei sicher ein wichtiger Eckpunkt.

Ich möchte nur kurz auf die Aussagen von Kollegin Haubner zurückkommen, weil sie meinte, dass bis zum Jahr 2000 in Bezug auf Kindererziehungszeiten nichts ge­schehen sei. Ich möchte nur daran erinnern, dass unter der Regierung von ÖVP und SPÖ gerade die Anrechnung der Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht eingeführt wurde. Dass es danach, nach 2000, eine massive Verbesserung gegeben hat, hat sie wahrscheinlich auch vergessen.

Zurück zum Pflegegeld beziehungsweise zur Absicherung. – Wenn man sich die Zahlen zwischen 2003 und 2008 anschaut, stellt man fest, dass die Anzahl von Pflege­geldbezieherInnen nach dem Bundespflegegeldgesetz um 12 Prozent gestiegen ist, wobei die meisten BezieherInnen, 34 Prozent, Gott sei Dank in der Stufe 2 sind. Aber: 68 Prozent der BezieherInnen sind Frauen. Und da muss man sich auch anschauen, welche Erfordernisse es gibt, was ein höheres Alter oftmals auch mit sich bringt. Und man muss auch wissen, dass es zu einem großen Teil gerade Frauen sind, die dann ihre Mütter, ihre Väter, auch ihre Kinder – denn es geht ja nicht nur um alte Menschen oder Menschen in der dritten Lebensphase – pflegen.

An dieser Stelle möchte ich wirklich ein Danke sagen, ein ehrliches Danke für diese aufopfernde Arbeit, die diese Menschen leisten! Ich würde es manchmal, glaube ich, nicht schaffen. Ich weiß, was da an Leistung erbracht wird, ich weiß auch aus meinem eigenen Familienverband, was da geleistet wird. Und dafür soll man, glaube ich, wirklich ein Danke an all diese Personen sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Für die Politik ist das natürlich ein Auftrag, diesen Menschen auch eine gute soziale Absicherung zu bieten. Wir haben ja auch im Regierungsprogramm für diese Gesetz­gebungsperiode festgeschrieben, was heute mit diesem Antrag für Personen, die einen nahen Angehörigen pflegen, umgesetzt wird, nämlich dass, wie schon gesagt, bezüg­lich der freiwilligen Pensionsversicherung in Hinkunft die Versicherungsbeiträge ab der Pflegestufe 3 vom Bund unbefristet übernommen werden. Und ich denke, dass im Bereich Pflege und Betreuung – ich habe es ja schon erwähnt – auch in den vergan­genen Jahren einige Schritte gesetzt wurden. Ich möchte da gerade auf die 24-Stunden-Betreuung hinweisen oder auch auf die Erhöhung des Pflegegeldes, um nur zwei Beispiele herauszugreifen.


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Werte Kolleginnen und Kollegen! Angehörige und Familien erbringen bei der Betreu­ung pflegebedürftiger Familienmitglieder wertvolle Leistungen für den Zusammenhalt der Gesellschaft und der Generationen und eine qualitativ hohe Arbeit. Es ist gut, wenn zu Hause gepflegt wird, aber es ist auch gut – wenn es Situationen gibt, wo es zu Hause nicht machbar ist –, dass es Pflegeheime gibt und dass dort qualitätsvoll gearbeitet wird. Und im Gesamten sollten wir schauen, dass dieses Paket in Österreich auch finanziell abgesichert ist und dass es inhaltlich und qualitätsvoll begleitet wird. (Beifall bei der ÖVP.)

12.17


Präsident Fritz Neugebauer: Es sind da noch zwei Kolleginnen der freiheitlichen Fraktion, mit insgesamt 4 Minuten. Ist es recht, wenn ich das auf zwei Mal 2 Minuten aufteile? (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein bejaht dies.) – Bitte, 2 Minuten für Sie, Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein.

 


12.18.10

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz unterstützen, das wurde bereits ge­sagt.

Aber ein Wort möchte ich schon noch zu meiner Vorvorrednerin sagen: Wir haben es nie in Abrede gestellt – selbstverständlich muss es eine Kombination mit öffentlichen Einrichtungen und der privaten Versorgung geben! Aber eines möchte ich schon festhalten: Wir könnten es uns wahrscheinlich gar nicht leisten, wenn wir nicht diese vielen, vielen privaten Menschen hätten, die ihre Angehörigen pflegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir freuen uns auch darüber, dass ein freiheitlicher Antrag jetzt als Regierungsvorlage zurückgekommen ist und auch angenommen wird – wiewohl ich schon auch anmerken möchte, dass unser Antrag, der gleichlautend ist, im selben Ausschuss keine Zustim­mung fand und auch heute in der Plenarsitzung abgelehnt wird. Das ist mir nicht ganz klar, aber ich nehme das so zur Kenntnis. Wichtig ist das Ergebnis für die Menschen.

Eines muss man aber schon sagen, und darüber dürfen wir uns nicht hinwegtäuschen lassen: Trotz einer Anhebung des Pflegegeldes im heurigen Jahr ist es nach wie vor so, dass die Menschen hier einen enormen Inflationsverlust von ungefähr einem Fünftel zu verkraften haben. Daran gehört also auch weiter gearbeitet, Herr Bundes­minister, und es wäre ganz wichtig, den Menschen auch ordentlich Geld in die Hand zu geben.

Ein weiterer Punkt – und das hat meine Vorrednerin nur ganz kurz gestreift – ist die Tatsache, dass es ja nicht nur erwachsene, alte Menschen gibt, die Pflegegeld bezie­hen, sondern dass es sehr, sehr viele Familien mit behinderten Kindern gibt, die hier wirklich benachteiligt sind.

Es ist nach wie vor ein ganz, ganz schwieriges Unterfangen, für sein Kind, für sein minderjähriges Kind, für sein Kleinstkind Pflegegeld überhaupt zu bekommen. Und hier gibt es ein Modell, das zum Beispiel in Vorarlberg schon umgesetzt worden ist, das ist das Modell mit der sogenannten Selbstgefährdung. Das bedeutet, dass Kinder, die sich selbst gefährden würden, automatisch höher eingestuft werden. Das heißt, für diese bekommt man auch etwas leichter Pflegegeld.

Gerade Österreich als reiches und soziales Land sollte sich dieses Modell zum Vorbild nehmen. Ich denke, die Sozialpolitik einer Bundesregierung ist auch ein bisschen die Visitenkarte der Bundesregierung.


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Einen Punkt möchte ich noch ganz kurz erwähnen, über den wir heute schon einmal gesprochen haben, nämlich die geschützten Werkstätten. Herr Bundesminister, es ist eine Schande in dieser Republik, dass behinderte Menschen, die in geschützten Werk­stätten arbeiten, keine soziale Absicherung haben. Bitte nehmen Sie das in Angriff! (Beifall bei der FPÖ.)

12.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwil­lige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


12.20.43

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen, Herr Bundesminister, natürlich sind wir für das, was heute beschlossen werden soll, für die Verbesserung bei der sozial­recht­lichen Absicherung von pflegenden Angehörigen. Keine Frage, dafür ist vor allem die Kollegin Haidlmayr Jahre gelaufen – gelaufen stimmt in dem Fall nicht, sondern gerollt, auch hier an das Pult heraus –, um dafür zu trommeln. Das ist gut. Damit bin ich aber auch gleich beim Kern dessen, was vom Kollegen Hofer von der FPÖ und auch jetzt von der Kollegin Belakowitsch-Jenewein angesprochen wurde.

Es ist eine tolle Leistung, die von Angehörigen erbracht wird. Aber anstatt den Weih­rauchkessel für die pflegenden Angehörigen zu schwenken, sollten wir einmal die problematischen Bedingungen, unter denen auch Angehörige pflegen müssen, dis­kutieren. Das ist nicht der Honeymoon zuhause. Das bedeutet enorm viel Arbeit auf der einen Seite und bringt auf der anderen Seite – weil diese Arbeit klarerweise unter viel Stress vollbracht werden muss und wird – auch Konflikte. Das ist nicht nur Stress, das sind auch Konflikte, da kommt es auch zu Gewalt. Auch darüber muss man reden, wenn man über diesen riesigen und sicher auch unbedankten Bereich spricht.

Der Dank, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, kommt nicht dadurch zustande, dass wir eine, zwei oder drei Personen präsentieren und sagen: Hier haben wir den besten pflegenden Angehörigen des Jahres, des Monats oder des Tages. Der Dank kommt dadurch zustande, dass wir diese Personen entlasten. Das Entlasten ist meines Erachtens nicht nur eine finanzielle Entlastung. – Da schlage ich jetzt den Bogen zum vorigen Tagesordnungspunkt. – Eine Entlastung von pflegenden Angehörigen wäre auch, und das passiert ja auch in einzelnen Fällen, es wird auch vom Sozialministerium unterstützt, dass Angehörige frei haben, dass sie sich zumin­dest einen Monat lang, sechs Wochen lang, aber auch ein Wochenende lang nicht um ihren pflegebedürftigen Angehörigen kümmern müssen. Das wäre eine riesige Chance gewesen, auch im Zusammenhang – und da bin ich beim vorigen Punkt – mit dem Arbeitsmarktpaket, hier gemeinnützige Beschäftigung zu initiieren. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundesminister, einen Satz noch dazu. Beim Arbeitsmarktpaket, da ist vieles an Bildung enthalten. Keine Frage, gut, richtig. Aber was wir uns gewünscht hätten, das wäre, dass auch über arbeitsmarktpolitische Mittel gemeinnützige Tätigkeiten angereizt werden – wie man das so schön ausdrückt –, dass dafür Geld zur Verfügung gestellt wird, welches den Gemeinden – da schaue ich Kollegen Gaßner an – laufend fehlt und welches weniger wird. Die haben es nicht. Die Gemeinden würden sich freuen, wenn das AMS – mehr als das jetzt der Fall ist – solche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich initiieren und unterstützen würde, so wie das die „Aktion 8000“ vor zehn oder 15 Jahren auch gemacht hat. Das wäre eine tolle Möglichkeit beziehungsweise ein Programm, das ausgebaut werden muss.

Ich komme zu den pflegenden Angehörigen zurück, zum Kern. Ich sage noch einmal – damit nicht irgendein schmollender Angehöriger der Regierungsparteien dann sagt, Sie


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haben ja nur kritisiert –: Wir stimmen zu. Wir haben auch beim vorigen Punkt zuge­stimmt, aber wir kritisieren auch.

Ich lese Ihnen, Herr Bundesminister, jetzt etwas vor, das diese problematischen Bedin­gungen von pflegenden Angehörigen beschreibt. Ich ersuche Sie, Herr Bundesminis­ter, nicht nur in diesem Fall, sondern auch generell für dieses Problem zur Verfügung zu stehen, und ich kann mir vorstellen, dass Sie es auch tun.

Da schreibt mir jemand – und das Schreiben habe ich gestern erhalten, das hat wie die Faust auf das Auge gepasst –, der seinen Vater gemeinsam mit der Ehefrau pflegt. Der Vater, um Ihnen das Problem zu beschreiben, ist Epileptiker, hat Parkinson, hatte einen Unfall mit doppeltem Schädelbruch, kann wegen der Krankheit seit acht Jahren das Bett nicht mehr verlassen und wird zuhause von der Frau und vom Sohn gepflegt. 24 Stunden, rund um die Uhr, allerdings nicht von einer 24-Stunden-Betreuung, so wie wir sie kennen, sondern von den Angehörigen.

Das Problem dabei: Der Sohn ist arbeitslos und er hat währenddessen – er lebt in Kärnten – um Familienhospizkarenz angesucht, um Entlastung, weil ihn das AMS die ganze Zeit nur wurzt. (Abg. Bucher: Das AMS-Kärnten ist aber sehr gut!) Ist Ihnen klar, was ich damit sagen will? – Dieser Betroffene betreut gemeinsam mit der Frau und nur mit diesem Pflegegeld beziehungsweise seinem Arbeitslosengeld ausgestattet seinen Vater 24 Stunden lang. Das AMS sagt zu ihm über die Jahre – er beschreibt mir das, ich könnte Ihnen das jetzt vorlesen –: Du musst arbeiten, wir haben eine Arbeit für dich. Er sagt, ich habe meinen Vater zuhause. – Nein, du musst arbeiten, sonst streichen wir. Der Mann ist von Pontius zu Pilatus gelaufen, unter anderem auch zum Kärntner Landeshauptmann. Dieser hat ihn tatsächlich unterstützt – ich verschweige das gar nicht –, hat beim AMS angerufen, dann war kurzfristig wieder für einige Monate Ruhe. Allerdings dauert die Geschichte jetzt schon etliche Jahre. Immer wieder dann, wenn er zum AMS kommt und dort sein Arbeitslosengeld beziehungsweise seine Not­standshilfe holt, sagt man ihm beim AMS: Okay, im Rahmen dieser Betreuungs­pro­gramme hast du zunächst einmal ein bisschen Ruhe, aber dann, nach drei Monaten kommst du in die Intensivzone, in die Intensivberatung, Schulung oder Arbeit, aber auf alle Fälle nicht Vaterpflege, sonst streichen wir dir das.

Herr Bundesminister, nicht nur in diesem Einzelfall braucht es Lösungen und Verbes­serungen. Ich wäre sehr froh, wenn wir jenseits dieser Verbesserung, die wir heute beschließen, uns auch in dem Fall einig werden, dass man nicht die pflegenden Angehörigen, auch wenn sie arbeitslos sind, bestrafen oder zwiefeln darf. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Königshofer.)

12.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Hundstorfer. 7 Minuten. – Bitte.

 


12.27.53

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter Öllinger, bei aller Klarheit des Falles, den Sie hier schildern, möchte ich eines auch klarstellen: Arbeitsmarktpolitik bedeutet, Menschen wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren, Arbeitsmarktpolitik bedeutet, Menschen zu reintegrieren. Demzufolge ist es klar, dass man von Zeit zu Zeit schauen muss, ob das noch stattfindet oder nicht, denn Sie sind dann der Erste, der gelaufen kommt und sagt, dieser Person fehlt jetzt eine Unmenge an Pensionszeit, und, und, und. (Abg. Öllinger: Nein, nein, nein!) – Karl, bleiben wir bei der Wahrheit, drehen wir uns diese nicht so, wie wir es brauchen. – Das ist Punkt eins.


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Punkt zwei, kommunale Beschäftigungsprogramme – lass dich von der Kreativität des Herbstes überraschen, denn wir brauchen im Herbst ja auch noch gewisse Dinge der Weiterentwicklung. (Abg. Grosz: Und was machen Sie im Sommer?) – Herr Abgeordneter Grosz, ich gehe jetzt auf diesen Punkt nicht ein, denn wir müssen jetzt einmal das umsetzen, was wir bereits beschlossen haben. Zum Beispiel wurde mit 1. Juli, Herr Abgeordneter, etwas umgesetzt, das wir schon im Arbeitsmarktpaket 1 beschlossen haben, nämlich der Kombilohn, mit dem wir älteren Menschen ziemlich intensiv zu helfen versuchen.

Ich darf einmal eines festhalten: Mit der heutigen Beschlussfassung und mit der Be­schlussfassung von vor ein paar Monaten wird der Aufwand für das Pflegegeld um 200 Millionen € erhöht. Das heißt, wir werden heuer nicht 1,6 Milliarden €, sondern 1,8 Milliarden € ausgeben. Das ist der Beschluss der Erhöhung. Das ist das, was heute im Beschluss enthalten ist, pflegende Angehörige, und auch der Zuwachs an Pflegegeldbeziehern.

Ich möchte auch auf einen Punkt eingehen, den Abgeordneter Ing. Hofer ange­sprochen hat: Pflegegeld in das Ausland, Sozialbetrug. Ich darf Ihnen hier ein paar Zahlen liefern, damit wir wissen, wovon wir reden. Wir haben 411 000 Menschen, die Pflegegeld beziehen, sowohl Bundes- als auch Landespflegegeld.

Ich bin vollkommen bei Ihnen, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer nicht länger als 60 Tage ausmachen soll; darin sind wir uns mit allen Sozialversicherungen einig. Diesbezüglich sind wir auf Bundesebene gut unterwegs. Wenn ich es richtig im Kopf habe, haben wir noch bei zwei, drei Bundesländern ein bisschen Nachholbedarf. Aber da sind wir uns, die Bundesländer, wir alle, einig.

Von diesen 411 000 Menschen leben 2 500 im Ausland. Diese 2 500 Personen im Ausland werden von den Vertrauensärzten der österreichischen Botschaften im jeweili­gen Land betreut. (Abg. Ing. Hofer: Der Rechnungshof sieht das anders!)

Auch das ist mit dem Rechnungshof klargestellt, auch das ist aufgearbeitet, da ich Rechnungshofberichte nicht schubladisiere, sondern lese und ernst nehme. (Zwi­schenruf des Abg. Öllinger.) Uns ist völlig klar, wir haben diese 2 500 Fälle im Aus­land. Das heißt, wir reden von nicht einmal 0,4 Prozent des Gesamtbezuges, der im Ausland stattfindet. Nur damit das auch einmal klar ist. Die Vertrauensärzte der österreichischen Botschaften werden sich auch noch entsprechend, vielleicht da oder dort besser, darum kümmern.

Zur Frage nach der sozialen Absicherung der Menschen in geschützten Werkstätten. Ich möchte einmal klarstellen, dass die Menschen, die in den geschützten Werkstätten arbeiten und nur ein Taschengeld bekommen, in der Regel sozial abgesichert sind. Sie sind nicht ausreichend in der Eigenvorsorge abgesichert, aber sie sind abgesichert.

In der Regel sind es Sozialhilfebezieher – sehr viele davon beziehen eine Waisen­pension. Wir haben uns erst vor zehn Tagen mit den Bundesländern im Rahmen der letzten Sozialreferentinnen- und -referentenkonferenz in Graz darauf verständigt, eine schon vor längerer Zeit beschlossene, aber nicht wirklich durchgeführte Arbeitsgruppe zu reaktivieren, in der es darum geht, wie wir diesen Menschen die entsprechende soziale Absicherung, vor allem die Eigenvorsorge, besser geben können. Dieses Projekt wird weiter bearbeitet.

Ich danke für die hohe Zustimmung, denn ich glaube, dass wir mit dem heutigen Be­schluss einen wesentlichen Schritt setzen, das System noch kompakter und vor allem auch sicherer zu machen.

Weiterhin ein Thema muss – und das ist jetzt keine Kritik an pflegenden Angehörigen, sondern soll als Hilfestellung verstanden werden – die Frage nach der Qualität der


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Betreuung, der Qualität der Pflege sein. Hier haben wir mit dem Kompetenzzentrum bei der SV Bauern ein ganz gutes Instrumentarium, mit den 17 000 Hausbesuchen des Vorjahres und mit allen anderen Einrichtungen ist das auch gewährleistet. Wir werden das auch noch verstärkt ausbauen.

Teilweise werden wir auch noch stärker das Angebot von Urlauberbetten propagieren. Viele der pflegenden Angehörigen gehören – sehr salopp formuliert – hin und wieder ein bisschen vor sich selbst geschützt, denn rund um die Uhr zu betreuen bedeutet, dass man auch relativ rasch ausbrennt. Darum ist es manchmal notwendig, dieses Urlauberbetten-Angebot verstärkt anzubieten, damit diese Betroffenen auch einmal fünf Tage wegfahren können und wissen, dass der, den sie betreuen, ordnungsgemäß betreut wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.34.04

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Eine Verbesserung der pensionsrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen im Rahmen der freiwilligen Versicherung ist sehr positiv.

Der Bund übernimmt jetzt die Beiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung ab der Pflegestufe 3 unbefristet und zur Gänze. Es wurde ja schon beim Sozialrechts-Änderungsgesetz im Jahr 2007 bis zur Pflegestufe 4 eingeführt, aber jetzt ist es unbefristet, und das finde ich ausgezeichnet. Das ist auch ein Anreiz dafür, eine Verlagerung von der öffentlichen Pflege in Heimen hin zur privaten Pflege zu Hause durchzuführen. Das ist auch geschafft worden.

Mehr als 80 Prozent der zu Pflegenden werden zu Hause gepflegt, das ist ein beträchtlicher Teil. Wir könnten gar nicht so viele Heime bauen, wie Leute in Zukunft einer Pflege bedürfen oder diese in Anspruch nehmen werden, auch aufgrund der demographischen Entwicklung.

Diese Leute, die die Kranken zu Hause pflegen, leisten einen enormen volks­wirt­schaft­lichen Beitrag und sind sozusagen nicht sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Die Betreuung aller Pflegebedürftigen in Österreich wäre ohne diese Personen eigentlich gar nicht möglich, und deshalb ist dieser Weg der richtige.

Das gesetzliche Pensionsversicherungssystem in Österreich basiert auf der Versiche­rungspflicht der Erwerbstätigen, die Pensionsansprüche werden grundsätzlich von Beitragszeiten und von Beitragsgrundlagen abgeleitet. Bei den Frauen ist es so, dass sie im familiären Bereich sehr stark beansprucht werden und dadurch Versiche­rungslücken auftreten, dass sie oft teilzeitbeschäftigt sind und ein geringes Aktivein­kommen haben und so auch in der Pension benachteiligt sind.

Es sind das wichtige Leistungen für die Allgemeinheit, die diese Frauen leisten. Des­wegen ist es auch notwendig, dass die Kindererziehungszeiten und die Pflegetätig­keiten daheim als Zugangskriterien zur Pensionsversicherungsleistung auch in Zukunft zugelassen werden. Geschätzte Damen und Herren, das ist ein wesentlicher Schritt.

Rund 78 000 Frauen in Österreich würden durch ein Generationengeld, das Frau Kollegin Haubner schon angesprochen hat, besser gestellt werden. Das BZÖ tritt grundsätzlich dafür ein, dass ein Generationengeld in der Höhe von 300 € monatlich als finanzielle Anerkennung unbezahlter sozialer Leistungen bei der Kindererziehung, bei der Pflege für un- und schlecht versorgte Frauen über 60 Jahre eingeführt wird. (Beifall beim BZÖ.)


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Es wird notwendig sein, dass wir diesen Schritt gehen. Wir haben in der Vergangenheit schon einiges bewegt. Die finanzielle Absicherung von Frauen muss uns ein besonde­res Anliegen sein. Man hat in den Jahren 2000 bis 2007 Maßnahmen wie die Anerken­nung von vier Jahren Kinderbetreuungszeiten als echte Pensionszeiten initiiert. Eben­falls wurde umgesetzt, dass Frauen in Österreich nur noch sieben eigene Erwerbsjahre für den Bezug einer Pension benötigen. Der Rest der Zeit kann durch Zeiten der Kindererziehung oder Pflege ergänzt werden. (Beifall beim BZÖ.)

12.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.37.49

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt eine ganz klare Antwort auf die Frage von Kollegin Belakowitsch, warum der Antrag der Freiheitlichen nicht berücksichtigt worden ist: Die Freiheitliche Partei ist aus dem Sozialausschuss ausgezogen, hat sich der Mitarbeit verweigert! (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein und Ing. Hofer.)

Frau Kollegin Belakowitsch, Sie kennen die Geschäftsordnung. Wenn Sie nicht anwesend sind, kann auch über Ihren Antrag nicht entschieden werden. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.) Wären Sie anwesend gewesen und hätten Sie mit uns mitdiskutiert, nämlich mit der sozialdemokratischen Fraktion, der ÖVP und den Grünen, dann hätte Ihr Antrag miterledigt werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Übrigen noch eine Feststellung für das Hohe Haus: Mit dieser Regelung, der Verbesserung der sozialrechtlichen Situation von pflegenden Angehörigen, wird ein weiterer Punkt des gemeinsamen Regierungsübereinkommens von SPÖ und ÖVP umgesetzt; eine Vereinbarung, die wir gemeinsam getroffen haben. Wir sind froh darüber, dass wir auch in der Öffentlichkeit darlegen können, dass wir das Regierungs­übereinkommen, so wie wir es zugesagt haben, umsetzen.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzespaket wird ein wichtiger Schritt in Richtung mehr soziale Gerechtigkeit getan. Viele weitere Schritte müssen noch folgen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf ein Problem verweisen. Was uns noch fehlt, ist beispielsweise eine Pflegeteilzeitregelung. Ähnlich der Elternteilzeit könnte es auch bei der Pflegeteilzeit ein Rückkehrrecht auf die Vollzeitbeschäftigung geben. Darüber sollten wir in der nächsten Zeit diskutieren.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetzespaket enthält viele positive Regelungen. Ich möchte nur auf die Leistungsausweitung für die Zahn­ambulatorien verweisen. Nunmehr soll der Leistungskatalog der Ambulatorien der Gebietskrankenkassen um Maßnahmen der Mundhygiene erweitert werden. Damit können sich auch sozial schwache Personen entsprechende Zahnhygiene leisten.

Für mich als Sportler ist maßgeblich, dass es jetzt zu einer klaren Regelung hinsichtlich der Zahlung eines Betrages von 540 € an Trainer und Betreuer kommt, einer Zahlung, die pauschal geleistet wird und beitragsfrei sein wird.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit werden Unklarheiten beseitigt und wird mehr Rechtssicherheit für Sportler und Vereine geschaffen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.41



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 88

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber mit einer Redezeit von 2 Minuten. – Bitte.

 


12.41.07

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Regierung! Hohes Haus! Herr Kollege Öllinger – jetzt ist er nicht mehr im Saal –, die pflegenden Angehörigen sind der größte Pflegedienst in Österreich. Rund 80 Prozent der Pflegearbeit werden von Frauen erledigt. Ob Mutter, Ehemann oder behindertes Kind, die Betreuung und Pflege von Angehörigen wird in den allermeisten Fällen von Frauen geleistet. An vorderster Stelle muss unbedingt eine ausgewogene Förderung der familiären Arbeit stehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele pflegende Angehörige sind sich der Bedeutung der eigenständigen sozialrechtlichen Absicherung gar nicht bewusst. Sie fühlen sich in der Mitversicherung ihres Partners in Sicherheit. Rund 18 Prozent der Frauen, die ihre Angehörigen pflegen, verfügen über keinerlei persönliche Pensions­versicherung. Ihre eigene Versorgung im Alter ist damit nicht gewährleistet.

Ein erster, nicht unbedeutender Schritt wird nun mit dem Sozialrechts-Änderungs­ge­setz geleistet. Damit ist eine von uns schon lange, auch mittels Antrag geforderte sozialrechtliche Besserstellung von pflegenden Angehörigen nun endlich erreicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Bereich der informellen Arbeit ist aber noch sehr viel zu tun. So müssen zum Beispiel Kinderbetreuungszeiten viel stärker berücksichtigt werden, wie überhaupt der generative Beitrag im Pensionssystem mehr Berücksichtigung finden muss.

Ein weiterer Missstand ist auch jener, dass die Pflege in den Bundesländern unter­schiedlich behandelt wird. Wir fordern daher eine bundesweite, einheitliche Regelung, damit Ungleichbehandlungen in der Pflege endlich bereinigt und abgeschafft werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In weitaus überragender Zahl wollen pflegebedürftige Menschen ihren Lebensabend zu Hause und im eigenen Heim verbringen. Die bessere sozialrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen, insbesondere von Frauen, ist daher oberstes Gebot der Stunde. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.43


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


12.43.35

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregie­rung! Hohes Haus! Meine Damen und Herren, auch Sie, die Sie uns an den Fern­sehgeräten mit beobachten! (Abg. Bucher: Die werden eine Freude haben!) Wenn eine Rednerin der Opposition sagt, dass die Sozialpolitik die Visitenkarte einer Regie­rung ist, dann darf ich Ihnen sagen: Wir können die Visitenkarte jedem geben und jedem überreichen! Sie können mit uns mitstimmen, dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich denke, die Regierung hat auch heute bewiesen, dass sie ihre Aufgaben ernst und umfassend sieht. Haben wir am Beginn Arbeitsmarktpolitik diskutiert, auch mit den angeschlossenen Maßnahmen von Altersteilzeit und dergleichen, so befassen wir uns jetzt mit dem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz, im Besonderen mit dem Bereich Pflege.

Was ist neu? – Neu ist die Tatsache, dass bis dato bei der Pflegestufe 3 nur ein Teil der Pensionsbeiträge bezahlt worden ist, bei der Pflegestufe 4 auch der Dienstgeber­beitrag, und nun ab der Pflegestufe 3 der gesamte Beitrag bezahlt wird, entweder in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 89

Form einer Weiterversicherung oder in Form einer Selbstversicherung. Zwar gibt es kleine Differenzen in der Beitragsgrundlage, aber das ist ein Detail.

Punkt zwei ist, dass diese Leistung bis dato auf 48 Monate befristet war; nun erfolgt diese Leistung des Bundes ohne zeitliche Begrenzung. Das ist ein toller Wurf! Ich denke, dass wir damit allen, die ihre Angehörigen pflegen, nicht nur ein großes Kompli­ment, sondern auch ein großes Entgegenkommen machen und ihnen wirklich auch Anerkennung für diese zweifelsohne schwere Tätigkeit aussprechen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es heißt aber im Gesetz auch: „bei gänzlicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft“. Das heißt, das kann nicht nebenbei gehen, sondern hier muss doch die ganze Zuwendung erwartet werden.

Da Oppositionsredner auch glaubten, dass eine Auszeit und dergleichen notwendig sind, darf ich ihnen Folgendes sagen: Gehen Sie nach Niederösterreich! Wir haben bei uns zum Beispiel die Kurzzeitpflege. Ich darf Ihnen auch sagen, dass nicht nur die Angehörigen großartige Arbeit leisten. Gerade bei der Kurzzeitpflege haben wir eine Reihe von mobilen Diensten, die sich ebenfalls hervorragend und besonders engagiert jener Leute annehmen, die Hilfe brauchen. Das sind, wie der Herr Minister gesagt hat, 410 000 Bürgerinnen und Bürger in Österreich, und das sind etwa 5 Prozent unserer Gesamtbevölkerung. Ich denke, das ist wirklich eine ganz, ganz große Zahl! Wenn wir diesen Menschen hier Unterstützung geben können, dann ist das eine großartige Sache.

Weiters wird auch das Ausgleichszulagen-Bagatellrecht oder -Grenzrecht geändert. Es wird in Zukunft bei Überzahlungen von Beträgen bis zu 50 € jährlich von Rückfor­derungen Abstand genommen. Das ist eine logische Frage der Verwaltungsökonomie. Ich denke, auch hier haben wir gezeigt, dass wir uns der Realität zuwenden und dass die Bürger, deren Befindlichkeiten und Anliegen im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


12.46.51

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Wenn Sie, sehr geehrter Herr Bundes­minis­ter, davon sprechen, dass Sie den Pflegenotstand mit der „Kreativität des Herbstes“ lösen wollen, dann empfehle ich Ihnen, doch den Sommer zu nutzen. Kümmern Sie sich nicht um Ihre Quietsch-Entchen, sondern kümmern Sie sich um das Pflegesystem in Österreich, denn gerade Sie und Ihre Partei waren es, die im Jahr 2006 den Pflegenotstand ausgerufen haben (Zwischenruf der Abg. Silhavy) und bis heute in diesem Bereich nichts zusammengebracht haben! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Die Entwicklung unserer Gesellschaft spricht eine klare Sprache: Wir werden älter, wir sind länger auf der Welt, wir bleiben länger auf der Welt – egal, ob Jung oder Alt, meine Generation wird es treffen wie Ihre – und der Bereich der Pflege wird ein wesentlicher Bestandteil, ein wesentlicher eigenständiger Lebensabschnitt sein. Daher begrüßen wir es auch, dass mit einer Verzögerung von drei Jahren heute der BZÖ-Vorschlag für eine bessere pensionsrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger endlich umgesetzt wird.

Aber wie sieht es sonst in diesem Bereich aus? – Keinerlei gesicherte Valorisierung des Pflegegeldes! Bis heute warten die Pfleglinge und die pflegenden Angehörigen darauf, dass in diesem Bereich etwas geschieht. Keine Absicherung und Entlastung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 90

jener Menschen, denen unsere gesamte Hochachtung gilt, weil sie ihre Angehörigen zu Hause pflegen! Das ist eine große Zahl, die von Ihnen, Ihrer Verwaltung und Ihrer Politik bis heute immer vergessen wird. (Beifall beim BZÖ.)

Sehr geehrter Herr Bundesminister Hundstorfer, noch einmal: Fahren Sie nicht die nächsten zwei Monate auf Urlaub, sondern nutzen Sie die Monate, die vor uns liegen, um in diesem Bereich endlich ordentliche Verhältnisse zu schaffen, die den Menschen in diesem Land wirklich helfen! (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Ich darf jetzt noch etwas erwähnen, um meiner Betroffenheit über Vorgänge, von denen wir heute eingangs der Tagesordnung gehört haben, Ausdruck zu verleihen. Herr Präsident, Sie werden es erlauben.

Dass ein Abgeordneter dieses Hauses von zwei Behörden unseres Landes illegal bespitzelt worden ist, ohne richterlichen Auftrag, ohne gesetzliche Grundlage, dass aus Jux und Tollerei im Jahr 2008 ein Abgeordneter, nämlich Peter Westenthaler, ille­gal bespitzelt worden ist und seine Rufnummern erfasst worden sind, das, sehr geehrte Damen und Herren, führte in jedem Land dieser Erde zu einer Latte von Rücktritten, das führte zu einem Mega-Skandal!

Es ist in keinem anderen europäischen Land möglich, dass eine Behörde in ihrem privaten Rachefeldzug einem Oppositionspolitiker am Zeug flicken will, Rufnummern erfasst und in das Privatleben eines Abgeordneten eingreift, ohne dass eine Begrün­dung dafür vorliegt – ohne dass eine Begründung dafür vorliegt, mit dem Schmäh, ihn in einem x-beliebigen Verfahren als Zeugen zu nennen und ihn dann mit dieser Zeugennennung in die Ermittlungen einzubeziehen!

Das kann mir passieren, das kann Ihnen passieren, aber wissen Sie, was noch viel schlimmer ist? – Das kann den acht Millionen Menschen in unserem Lande passieren, von denen viele heute und jetzt an dieser Berichterstattung im Fernsehen teilnehmen! Wir leben in einem Metternich’schen Spitzelstaat, der sich hier in den letzten zwei Jahren eingeschlichen hat. Das kann jedem Menschen passieren: Eingriffe in das Privatleben, illegale Abhörungen und Bespitzelungen!

Wir erwarten uns Konsequenzen und die entsprechenden Rücktritte in den beiden Behörden! – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol. Rede­zeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.50.14

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte BesucherIn­nen auf den Rängen und zu Hause! Ich möchte wieder zurückkommen zu dem Thema, das die Menschen in diesem Land sehr stark betrifft, nämlich der Pflege. Welches Bild haben wir, wenn wir über die Pflegesituation in Österreich nachdenken?

Wenn ich darüber nachdenke, dann habe ich als gelernte Wienerin als Erstes die Erin­nerung an einen Pflegeskandal im SPÖ-verwalteten Wien, an den Lainzer Skandal. Herr Bundesminister, wir beide waren zu dem Zeitpunkt in Wien auf verschiedenen Seiten politisch tätig und haben diese Situation wahrscheinlich aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Aber was bleibt oder was wir betrachtet haben, war ein Großheim, in dem viele Menschen in einer großen Bettenburg untergebracht waren und eben unter schlechten Bedingungen untergebracht waren.

Das zweite Bild, das ich habe, sind Angehörige, die über die Grenze ihrer Belastbarkeit hinaus tagtäglich die Pflege ihrer Angehörigen übernehmen. Ich frage Sie: Ist das die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 91

Pflegeversorgung, die wir uns für Österreich wünschen? – Ich und die Grünen sagen: Nein! Wir sagen: Raus aus der Pflege durch Angehörige, vor allem in dieser großen Zahl von 80 Prozent! Nicht, weil ich glaube, dass die Angehörigen schlechte Arbeit leisten oder schlecht pflegen, sondern weil ich, wie es mein Kollege Öllinger schon beschrieben hat, mehrfach mitbekommen habe, sei es im eigenen Umfeld, sei es in meiner Tätigkeit als Sozialarbeiterin, welchen großen Belastungen Menschen hier aus­gesetzt sind, Schwiegertöchter, Töchter, Enkeltöchter – und ich wähle hier bewusst die weibliche Form –, wenn sie ihre Eltern, Großeltern, Urgroßeltern pflegen.

Unbestritten ist natürlich, dass die meisten zu pflegenden Personen nicht in anderen Einrichtungen untergebracht werden wollen, sondern dass sie zu Hause und in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen. Aber das kann nicht zu Lasten der Familien stattfinden, das kann nicht ohne Rahmenbedingungen stattfinden, die wir schaffen. Ich denke, dass eine Pflege zu Hause auch möglich sein muss, ohne dass die jeweiligen Angehörigen ihren Beruf aufgeben und ohne dass sie sich dieser schwierigen Belas­tung, vor allem auch, was die Beziehung zwischen ihnen und ihren Angehörigen betrifft, aussetzen müssen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir brauchen daher kleinere Einheiten, kleinere Pflegeeinheiten, in denen gepflegt werden kann. Wir brauchen eine Förderung des adäquaten Umbaus von Woh­nungseinrichtungen, sodass die Personen zu Hause bleiben und dort gepflegt werden können. Und wir brauchen verschiedene Projekte, wie beispielsweise mehrere Men­schen, die in einer Wohneinheit, in einem Wohnblock wohnen, in dem sie gemeinsam einen Pflegedienst anstellen und sich diesen leisten können.

Die Regelungen, die wir heute beschließen, sind wichtige Regelungen für die der­zeitige Situation. Es gibt einfach 80 Prozent Pflege durch Angehörige, daher ist es wichtig, dass es hier pensionsrechtliche Vorkehrungen gibt. Aber ruhen Sie sich nicht darauf aus, Herr Minister, sondern gehen wir einen Schritt weiter und schaffen wir eben Möglichkeiten, dass Angehörige weitestgehend von der Pflegeverpflichtung ausgenom­men werden. Solange es die anderen Einrichtungen nicht gibt, werden sie davon nicht Gebrauch machen wollen.

Aber die Urlaubsbetten, die Sie heute in der Fragestunde schon angesprochen haben, werden sicher nicht ausreichend sein. Es braucht Qualifizierungsmöglichkeiten für die Angehörigen, und es braucht vor allem Supervision. Als jemand, der selbst aus einem Sozialberuf kommt, weiß ich, wie schwierig es ist, mit verschiedenen Situationen umzugehen, die Menschen betreffen, mit denen ich in meiner sozialen Tätigkeit nicht verwandt bin oder verwandt war. Umso schwieriger ist es für Angehörige, die sich in einer Beziehung befinden! Vor diesem Hintergrund braucht es dringend Rahmen­bedingungen, die für alle passen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Staatssekretärin Marek zu Wort. – Bitte.

 


12.54.41

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek: Herr Präsident! Herr Minister Hundstorfer! Meine Damen und Herren! Wir reden heute über ein Thema und diskutieren über Maßnahmen in einem Bereich, der eine der ganz zentralen Herausforderungen für die Zukunft unserer Ge­sell­schaft ist. Es geht darum, dass die Menschen entsprechend würdevoll und respektvoll bei ihren Familien zu Hause gepflegt und betreut werden können. Das ist ja der Wunsch der meisten Menschen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 92

Ich denke, wir sollten dieses Thema mit dem Respekt behandeln, den dieses Thema verdient – auch wenn so mancher Abgeordneter diesen Respekt immer wieder vermis­sen lässt und dabei auch entsprechend unsachlich argumentiert. Das finde ich sehr schade, weil es wenig zielführend ist.

Aufgrund der demographischen Entwicklung betrifft dieser Bereich alle Teile unserer Gesellschaft: die Familien, die Politik, jeden Einzelnen und jede Einzelne von uns, das Gemeinwesen natürlich im Besonderen. Aufgabe der Politik ist es, nachhaltige Siche­rung bereitzustellen und zu garantieren und in einem immer stärkeren Ausmaß Unter­stützung anzubieten, gerade auch für das direkte familiäre Umfeld, das ganz besonders betroffen ist. Darin besteht unsere große Herausforderung.

Ganz wesentlich ist und war für uns immer die Stärkung der Familien und des familiä­ren Zusammenhalts, auch zwischen den Generationen, der natürlich dort besonders belastet ist, wo Menschen von Familienangehörigen gepflegt werden, die sich in vielerlei Hinsicht sehr aufopfern. Viele Rednerinnen und Redner haben das ja bereits gesagt.

Es muss uns gelingen, ein Pflegesystem sicherzustellen, mit dem jeder und jede Betreuungs- und Pflegebedürftige die für sie oder ihn bestmögliche Form der Betreu­ung leistbar erhält. Es geht darum, dass die größtmögliche Wahlfreiheit sichergestellt werden kann, dass die Pflege zu Hause genauso möglich und leistbar ist wie die Pflege in einem Heim und dass die Menschen in Würde bei den Familien zu Hause altern können und dabei die beste Unterstützung bekommen.

Natürlich geht es auch darum, die optimale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und die Arbeitsbedingungen für die Menschen, die im Pflege- und Sozialsystem arbeiten, entsprechend zu verbessern. Auch in der Ausbildung sind noch entsprechende Schritte zu setzen, um dazu motivieren zu können, dass Menschen sich dazu entscheiden, in diesem Bereich zu arbeiten.

Wir sind noch lange nicht auf diesem Weg. Wir haben aber in der Vergangenheit sehr, sehr viele positive Schritte gesetzt und wesentliche Verbesserungen vorgenommen, etwa im Bereich der 24-Stunden-Betreuung, dem Angehörigen-Regress bei der Pflege im Heim sowie der Erhöhung des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2009.

Auch im Bereich des Pflegegeldes hat es wesentliche Verbesserungen gegeben: 4 Prozent mehr für die Stufen 1 und 2; 5 Prozent mehr für die Stufen 3, 4 und 5 sowie 6 Prozent mehr für die Stufen 6 und 7. Zusätzlich haben wir dort, wo es um die Einstufung von geistig oder psychisch schwer behinderten Personen geht, Verbes­serungen vorgenommen, aber auch im Hinblick auf Personen, die an Demenz erkrankt sind, und Familien mit schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen. Hier geht es um besonders schwer betroffene Familien, und sie zu unterstützen war, glaube ich, eine ganz, ganz wichtige Sache.

Wir haben im jetzt vorliegenden Sozialrechts-Änderungsgesetz und auch im dritten, das ja heute noch verhandelt wird – Herr Abgeordneter Donabauer hat die Details erläutert –, ganz wesentliche Verbesserungen vorgenommen. Wenn wir uns die Ent­wick­lungen ansehen, meine Damen und Herren, wie es in den nächsten Jahrzehnten mit unserer Gesellschaft aussehen wird, dann sind wir hier auf einem guten Weg. Dieser ist aber noch lange nicht zu Ende.

Wir haben derzeit etwa 400 000 pflegebedürftige Menschen; im Jahr 2040 werden es mit 800 000 doppelt so viele sein. Auf einen 80-jährigen Menschen kommen heute, statistisch gesehen, viereinhalb junge Menschen; im Jahr 2040 werden es nur noch zwei junge Menschen sein. Insgesamt hat derzeit der Nettoaufwand der öffentlichen Hand für die Pflegevorsorge auf allen Ebenen ein Ausmaß von rund 3,5 Milliarden € –


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 93

nur, um eine Vorstellung davon zu geben, von welchen Dimensionen wir hier sprechen! Ich glaube, es ist wichtig, auch weiter daran zu arbeiten.

Es geht darum, all den Menschen danke zu sagen, die für Angehörige, aber auch ehrenamtlich Pflegearbeit leisten und sich um diese Menschen kümmern. Die Urlaubs­betten-Kurzzeitpflege wurde bereits mehrfach angesprochen. Ich denke, diese Entlas­tung ist – auch, um ein bisschen Luft zu holen und sich selbst ein wenig erholen zu können – eine ganz wichtige Sache, die wir entsprechend ausbauen müssen.

Herr Abgeordneter Öllinger, es geht nicht darum, den Weihrauchkessel zu schwenken und zu behaupten, es sei ohnehin alles so gut. Ganz im Gegenteil! Wir machen einige wesentliche weitere Schritte, die noch lange nicht ans Ziel führen. Entsprechend geht es darum, weiter zu arbeiten, und nicht darum, sich selbst zu beweihräuchern. Es ist wichtig, weitere Schritte zu setzen, und es wäre sehr schön, wenn alle Gruppen im Parlament diese Schritte auch mittragen könnten, und das in einem respektvollen Umgang miteinander. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.00


Präsident Fritz Neugebauer: Ich danke der Frau Staatssekretärin.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


13.00.34

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren, wenn es nicht so traurig wäre, müsste man darüber lachen, was Herr Grosz von sich gibt, mit welcher Polemik er hier auftritt. Grosz behauptet, 8 Millionen Österreicher könnten nun bespit­zelt werden. Ich möchte ihn nur daran erinnern, wer die Ausweitung dieser Ermittlungs­methoden beschlossen hat. Das passierte, als Sie an der Regierung beteiligt waren, Herr Grosz! Wenn Sie hier als Showman auftreten, so will ich mich nicht auf dieses Niveau hinunterbegeben. Wenn Sie davon reden, dass Pflegegelderhöhungen nie stattgefunden hätten, so passierte das unter Ihrer Regierungsbeteiligung. Das müssten Sie noch wissen! (Beifall bei der SPÖ.)

Außer sozialen Rückschritten habe ich während Ihrer Regierungsbeteiligung überhaupt nichts erlebt. Die ASVG-Pensionen sind verschlechtert worden, sämtliche Sozialrechte sind verschlechtert worden – und wir gehen jetzt daran, schrittweise das alles wieder aufzubessern. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Da habt ihr die steirische Gebiets­krankenkasse in die Pleite geführt!)

Deswegen bin ich auch stolz darauf, dass die jetzige Regierung trotz angespanntester wirtschaftlicher Situation die Umsetzung der im Regierungsprogramm niedergeschrie­benen Vorhaben mit entsprechendem Nachdruck betreibt. (Abg. Grosz: Ihr habt die steirische Gebietskrankenkasse ins Finanzdebakel geführt! – Abg. Silhavy: Nicht ablenken!)

Meiner Überzeugung nach ist das vorliegende 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz wieder einmal ein Beweis dafür, dass Minister Hundstorfer die Anliegen der Menschen ernst nimmt und dort die Hebel ansetzt, wo die Menschen der Schuh drückt. Wir alle wissen, dass eine bessere sozialrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen ein nicht wegzuleugnendes Problem ist, weshalb ich froh darüber bin, dass mit dieser Vorlage ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet wird, pflegenden Angehörigen eine eigen­stän­dige Alterssicherung leichter zu machen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Um Missverständnissen vorzubeugen, möchte ich, weil das bisher zu wenig erläutert wurde, sagen, dass durch die heute zu beschließende ASVG-Änderung bezüglich der freiwilligen Pensionsversicherung normiert wird, dass in Hinkunft die Versicherungs­beiträge vom Bund dann unbefristet übernommen werden, wenn eine pflegende Per­son deswegen aus der Pflichtversicherung ausscheidet, sprich den Job aufgibt, um


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 94

nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Pflegestufe 3 zu pflegen. (Abg. Dolinschek: Das habt ihr von unseren Anträgen abgeschrieben!) Diese Begüns­tigung kommt jedoch nur dann zum Tragen – und das ist wohl jedem klar –, wenn die Betreuung der nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung unter gänzlicher Bean­spruchung der Pflegeperson erfolgt.

Das ist aber noch nicht alles, was mit diesem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz umge­setzt wird. Jacky Mayer hat schon gesagt, dass sehr, sehr viele positive Bestimmungen drinnen sind, so unter anderem die Neuregelung der Steuerfreiheit von pauschalen Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen für SportlerInnen, genauso aber auch eine Neuregelung der Steuerfreiheit für Nächtigungsgelder bis hin zur Erweiterung der Begünstigung von Personen, die aus politischen oder religiösen Gründen oder auch aus Gründen der Abstammung verfolgt werden.

Herr Bundesminister! Für mich ist das wieder einmal ein Beweis dafür, dass im Bereich der Sozialpolitik durch Ihr Engagement sehr, sehr viel weitergeht. (Beifall bei der SPÖ.)

13.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Schmuckenschlager. Ebenfalls 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.04.07

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Hohes Haus! Vorredner Donabauer hat schon erwähnt, es ist nicht nur eine hervorragende Visitenkarte, die die Regierung hiemit im Pflegebereich abzu­geben hat, nein, sie trägt vor allem auch die Handschrift der Familienpartei ÖVP. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Cap.)

Es ist ein ganz wichtiger Schritt gelungen, um pflegenden Angehörigen gesellschaft­liche Anerkennung zukommen zu lassen. Wir hatten im Sozialrechts-Änderungsge­setz 2007 noch normiert, dass es ab Pflegestufe 4 zu einer zeitlich befristeten teil­weisen oder vollständigen Übernahme auch der Dienstnehmerbeiträge durch den Bund kommt. Nunmehr haben wir bereits ab Pflegestufe 3 eine vollständige und unbefristete Übernahme der freiwilligen Pensionsversicherung durch den Bund, und das ist ein ganz wichtiger Schritt. Damit wird die Berücksichtigung bei der Pensionsbemessung gestärkt.

Weiters darf ich darauf hinweisen, dass wir mit diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz die Pauschalierung für Aufwandsentschädigungen bei Sportlern beschlossen haben. (Abg. Dr. Haimbuchner: Es lebe der Sport!) Erstmals werden die Grenzen für Steuer- und Sozialversicherungspflicht gemeinsam auf 540 € monatlich angehoben. Das heißt, Zahlungen von Vereinen an Personen unterhalb dieser Freigrenze brauchen weder versteuert noch den Kassen gemeldet zu werden. Das erleichtert immens die Arbeit der Vereine.

In diesem Zusammenhang sind vor allem die Trainer hervorzuheben, die eine ganz wichtige Arbeit gerade auch im Bereich des Jugendsports verrichten, was wiederum präventiv unser Gesundheitssystem fördert.

Diese Erleichterungen für Vereine im Umgang mit den Pflichten gegenüber ihren Funktionären und den Behörden geben natürlich auch Rechtssicherheit und schaffen viele Freiheiten. Es ist ein ganz wichtiger Aspekt dieses Gesetzes, Vereine zu stärken, da von ihnen wirklich wichtige gesellschaftspolitische Arbeit geleistet wird, die der Staat nicht immer übernehmen kann. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

13.06



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 95

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klikovits. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.06.33

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es besteht ein Grundkonsens darüber, dass wir seitens der Regierung alles unternehmen wollen, damit für Menschen, die Pflege brauchen, diese Pflege auch leistbar gemacht und dort Unterstützung gegeben wird, wo sie am nötigsten ist, nämlich zu Hause. Wir wissen, dass mehr als 80 Prozent der zu Pflegen­den zu Hause gepflegt werden. Als jemand, der einer Pflegeorganisation vorsteht, bin ich tagtäglich mit vielen Problemen konfrontiert. Vieles von dem, was heute dazu gesagt wurde, ist natürlich richtig.

Wie vieles, was in der Vergangenheit geschehen ist, wie zum Beispiel die Entkri­mi­nalisierung durch das neue Betreuungsmodell, die Abschaffung des Regresses bezie­hungsweise der Vermögensgrenze, die Anhebung des Pflegegeldes, ist auch jetzt wieder die Änderung bei der Übernahme der Dienstgeberbeiträge ein wichtiger Beitrag, einer von vielen, den die Österreichische Volkspartei mit Nachdruck betrieben hat und der jetzt zur Umsetzung gelangt.

Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Bundesminister Hundstorfer und auch Frau Staatssekretärin Marek haben schon angesprochen, dass es jetzt darum geht, vor allem in der Kurzzeitpflege, bei Tagesbetreuungseinrichtungen mehr zu tun, weil da Bedarf an Entlastung pflegender Angehöriger gegeben ist. Das geht allerdings nur, indem man, sehr geehrter Herr Minister, entsprechende Mittel zur Verfügung stellt. Jene Organisationsbereiche, die diese Tagesbetreuungen, diese Kurzzeitpflege, Urlaubs­pflege anbieten, sind sehr oft damit konfrontiert, dass die Übernahme des Risikos und der vielen Freiräume, die zusätzlich entstehen, nicht getragen werden kann. Deswegen hoffe ich, dass künftighin mehr Möglichkeiten seitens der Bundes­regierung angedacht werden, damit diese wirklich notwendige Tagesbetreuung und Kurzzeitpflege auch tatsächlich erbracht werden kann.

Wichtig ist letztendlich, dass nach Beschluss des Sozialrechts-Änderungsgesetzes die vielen Maßnahmen, die darin enthalten sind, rasch zur Umsetzung gelangen, weil sie den betroffenen Menschen tatsächlich Hilfe gewähren. Ich würde mir wünschen, dass wir die Solidarität, die wir mit dieser Maßnahme beweisen, auch unseren MitarbeiterIn­nen, die tagtäglich in diesen Bereichen arbeiten, insofern entgegenbringen, als wir jenen Organisationen, die diese Leute beschäftigen, noch mehr Mittel zur Verfügung stellen, weil wir derzeit durch den Kollektivvertrag nur sehr, sehr wenig an Gehalt bieten können.

Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Nicht nur aufgrund der demographischen Entwicklung, sondern auch aufgrund der Notwendigkeiten, die wir täglich sehen, ist dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz eine positive Maßnahme zur Verbesserung der Situation für die pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige in diesem Land. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.10

13.10.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 samt Titel und Eingang in 242 der Beilagen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 96

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 244 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 245 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 246 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

13.12.049. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 674/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Ridi Maria Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Insolvenz-Ent­gelt­sicherungsgesetz geändert werden (248 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.12.47

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegenden Novelle des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes 2009 sind sehr lange Gespräche, Verhandlungen mit den Sozialpartnern vorausgegangen. Es wurden wirklich monate­lang Gespräche geführt. Der Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, ist ein wichtiger Schritt, wenn es darum geht, einen fairen und besseren Wettbewerb für die Arbeitgeber in der Bauwirtschaft zu erreichen, wenn es darum geht, gesicherte und richtige Einkommen für die Arbeitnehmer zu erreichen, und wenn es darum geht, und das ist der wichtigste Punkt, ein neues, strengeres und effizienteres Kontrollsystem für die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse im Interesse der Betriebe und der Beschäftigten um­zusetzen.

Mit diesen insgesamt 16 neuen beziehungsweise abgeänderten Bestimmungen geben wir der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse jene Werkzeuge in die Hand, welche sie braucht, um jene schwarze Schafe in der Bauwirtschaft zu erwischen,


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welche nicht ordnungsgemäß den richtigen Lohn an die Arbeitnehmer bezahlen und welche nicht ordnungsgemäß die richtigen Zuschläge an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse abliefern.

Dieser Novelle vorangegangen ist ein Pilotprojekt, dessen Ziel war, schwarze Schafe durch Baustellenkontrollen, durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse zu erwischen. Sehr eindrucksvoll wurden in der Zeit zwischen dem 26. November 2007 – ich habe hier die Statistik – bis 31. Dezember 2008 allein in Wien 568 Baustellen kontrolliert. Bei diesen 568 Baustellen sind in diesen knapp über 13 Monaten 3 118 Bauarbeiter nicht ordnungsgemäß gemeldet beziehungsweise nicht die richtigen Zuschläge für Urlaub und Abfertigung abgeliefert worden. Das sind knapp 20 Prozent aller Bauarbeiter, die in Wien beschäftigt sind. Sie sehen also, das ist ein wichtiger Schritt.

Ich möchte mich bei allen politischen Parteien bedanken, welche heute hier die Zustim­mung geben werden. Laut meinen Informationen wird der Beschluss einstimmig erfol­gen. Ein recht herzliches Dankeschön auch an die Sozialpartner, welche diese Ver­handlungen geführt haben, an die Direktion der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­kasse mit allen Mitarbeitern, welche mitgewirkt haben, an das Sozialministerium mit seinen Experten, Beamtinnen und Beamten, welche diese Sozialpartnereinigung in gesetzliche Bestimmungen gegossen haben.

Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren: Heute ist ein wichtiger und guter Tag in der Entwicklung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, welche seit 1946 die Ansprüche zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im System der Selbstverwaltung regelt und abwickelt. Ein wichtiger Tag der Beschlussfassung, wenn es darum geht, einen faireren Wettbewerb zu erreichen und auch ein entsprechendes Einkommen für die Bauarbeiter zu sichern. Ich bedanke mich bei allen im Namen der rund 125 000 Beschäftigten in den rund 7 800 Betrieben der Bauwirtschaft. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Steibl. Ebenfalls 4 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


13.16.30

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch den Dank an Peppo – in der Steiermark wird er manchmal auch Bau-Peppo genannt – aussprechen, dass er dieses Anliegen, diese Forderung so forciert hat. Ich denke, dass dieser vorliegende Antrag zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz ein guter Wurf ist. Es wurde bereits von meinem Vorredner erklärt, was der Inhalt ist.

Es ist ein sehr umfangreicher Antrag, der die Arbeit am Bau verbessert und auch den Unternehmern, den Bauherren Rechtssicherheit gibt. Vor allem sind es zwei Bestimmungen – die Kontrolle auf den Baustellen, aber auch die Neustrukturierung –, die dazu beitragen werden, dass die Lohnsteuer- und die Sozialversicherungsbeiträge wirklich abgeführt werden.

Ich möchte nur ganz kurz noch auf die Baubranche insgesamt eingehen. Zu Jahres­beginn war sie noch stabil. Wir hoffen, dass sie dies auch weiterhin bleibt. Wenn man Gespräche gerade mit Kleinst- und Kleinunternehmern führt, die von kleineren Auf­trägen leben, so machen die sich jetzt natürlich wegen der Krise Sorgen, wie die Aufträge im nächsten Jahr sein werden. Man muss sehr wohl auch sehen, wo hier die Ängste sind. Wenn es keine Umbauten, Bauaufträge gibt, dann gibt es auch weniger Arbeitsplätze.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 98

Das bedeutet, dass gerade wir seitens der öffentlichen Hand Bauvorhaben weiter forcieren sollten. Wir müssen weiter investieren und unterstützen, um Arbeitsplätze zu sichern.

Das zeigt zum Beispiel auch der Arbeitsklima-Index vom Frühjahr 2009. Da hat sich in der Baubranche die Zahl der Pessimisten seit Herbst von 12 auf 25 Prozent ver­doppelt. Leider herrscht laut Index gerade in meinem Bundesland, der Steiermark, allgemein eine besonders schlechte Stimmung. Ich hoffe, dass dieses neue Gesetz, diese Verbesserung in dieser Hinsicht auch etwas bringt. Umso wichtiger sind jetzt Maßnahmen wie zum Beispiel unser Arbeitsmarktpaket und auch jegliche Unterstützung, Entlastung sowohl für die Wirtschaft als auch für die ArbeitnehmerInnen.

Wir haben vorhin von den Pflegeberufen gesprochen, von diesem Dienstleistungs­bereich. Ich möchte hier auch eine Lanze für die Arbeiter und Arbeiterinnen am Bau brechen. Ich selber weiß durch meine Tochter, die im Baugewerbe tätig ist, was das heißt. Ich hoffe, dass jetzt niemand glaubt, dass ich aus Gründen der Genderge­rechtig­keit oder aus Quotengründen eine Rede zu diesem Thema gehalten habe. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.20.03

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie können sicher sein, dass, wenn es um die Bekämpfung des Sozialbetruges geht, wo immer wir damit zu tun haben, Sie die Freiheitlichen als Mitkämpfer auf Ihrer Seite haben werden. Deswegen ist es für uns keine Schwierigkeit, der gegenwärtigen Gesetzesvorlage, in der es um Verbesserungen im Hinblick auf die Bekämpfung des Sozialmissbrauchs im Bereich der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse geht, unsere Zustimmung zu geben.

Es ist ja erfreulich, dass hier weitere Maßnahmen im Bereich der Baubranche gesetzt werden, weil das in der Baubranche offensichtlich notwendig ist. Ich darf Sie nur daran erinnern, dass wir dazu auch gemeinsam mit den Stimmen der Freiheitlichen bereits in der Vergangenheit einige wichtige Schritte gesetzt haben. Da geht es unter anderem um das In-die-Pflicht-Nehmen der Generalunternehmer, wenn man mit einem dubiosen System von Subunternehmern arbeitet, die ihre Abgaben dann einfach schuldig bleiben – und die öffentliche Hand bleibt dann darauf sitzen.

Genauso wie Sie auch unsere Zustimmung dazu gefunden haben, dass bereits vor dem ersten Tag, vor der Arbeitsaufnahme die Arbeitnehmer angemeldet werden müs­sen. Es ist also sinnvoll, weiter in diese Richtung zu gehen.

Wir hätten natürlich gerne noch weiter reichende Maßnahmen gehabt, die damals nicht durchgegangen sind, nämlich bei schwarzen Schafen in der Baubranche überhaupt konsequent durchzugreifen und einen Ausschluss bei öffentlichen Aufträgen durchzu­setzen. Es gibt natürlich auch in anderen Bereichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Sozialbetrugs, wo wir Freiheitlichen eine Linie vertreten, die insgesamt in die Richtung geht, dass wir einen Straftatbestand Sozialbetrug einführen sollten. (Beifall bei der FPÖ.)

Dazu zählt der Gesundheitsbereich, aber auch so manches, was so elegant unter dem Titel Zuwanderung daherkommt. Ich darf Sie daran erinnern, dass vor noch nicht allzu langer Zeit ein entsprechender Bericht der OECD erschienen ist, der davon handelt,


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welches Bildungsniveau Zuwanderer in Österreich haben – darin wird uns ein er­schrecken­des Zeugnis ausgestellt.

Es ist also nicht so, dass wir die intellektuelle Elite anziehen würden, Leute mit irgendeiner Qualifikation, nein, es ist im Grunde genommen das Gegenteil der Fall. Das bedeutet in weiterer Folge, dass diese Leute weniger aufgrund ihrer großartigen Chancen am Arbeitsmarkt hierher zu uns kommen, sondern dass die Zuwanderung deshalb erfolgt, weil man in unser Sozialsystem zuwandert. Und das ist natürlich etwas, dem wir Freiheitlichen gerne einen Riegel vorschieben möchten. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss, zur Zusammenfassung: Es ist im Grunde genommen gut, dass das Kontrollsystem in diesem Bereich verschärft wird. Es ist gut, dass es einen Datenaustausch mit der KIAB gibt. Man sollte nur überlegen, ob es sinnvoll ist, wenn plötzlich zwei kontrollierende Behörden mit ähnlichen Aufgaben auf einer Baustelle auftauchen. Da könnte man vielleicht die Effizienz noch ein bisschen steigern und die Verwaltung abbauen.

Es ist sinnvoll, wenn die Strafen erhöht werden, und es ist durchaus sinnvoll, wenn auch Bauarbeiter von diesen Regelungen betroffen sind, die sozusagen aufgrund der Entsenderichtlinie nicht unter österreichische Bestimmungen fallen. Es ist dies also insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung, der die freiheitliche Unterstützung findet. (Beifall bei der FPÖ.)

13.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.23.23

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Sozialbetrug, Missbrauch in der Baubranche sollen verhindert, zumindest eingeschränkt werden. Ich finde das gut so. Wir alle wissen, wie es in der Vergan­genheit war: Es gab unzählige Kleinunternehmer und Subunternehmer, die nicht nur ihre Dienstgeberbeiträge an die Sozialversicherungen nicht abgeliefert haben, sondern auch die von ihren Dienstnehmern erhaltenen Dienstnehmerbeiträge nie abgeliefert haben. Irgendwann haben sie sich vertschüsst, und der Sozialbetrug war fertig.

Ich glaube, es war seinerzeit ein wichtiger Schritt, dass man beschlossen hat, in solchen Fällen die Generalunternehmer in die Ziehung zu nehmen und Rückfor­derungen zu stellen. Wenn man jetzt weitere Schritte setzt wie zum Beispiel, dass die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse die Urlaubsentgelte selbst berechnet und nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge diese direkt an die Arbeitnehmer überweist – und nicht mehr an den Arbeitgeber –, so finde ich das in Ordnung.

Ebenfalls richtig finde ich, dass nun sichergestellt wird, dass das Finanzamt wie auch die Gebietskrankenkassen zu ihren Beiträgen kommen, denn diese werden jetzt direkt dort abgeführt.

Die Ausdehnung der Kontrollrechte finde ich okay. Ich habe auch nichts dagegen, dass die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse jetzt auch Zugriff auf die KIAB-Datenbank haben soll. So kann man in diesem Bereich kooperativ vorgehen und den Sozialbetrug hintanhalten.

Ich bin überzeugt, dass man auch in anderen Bereichen so vorgehen sollte, etwa im Gesundheitsbereich – mein Vorredner hat das schon erwähnt –, da gibt es ähnliche Dinge, die noch zu verbessern sind. Aber setzen wir einmal in der Baubranche einen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 100

wichtigen Schritt in die richtige Richtung, um dort Missbrauch und Sozialbetrug hintanzuhalten!

Außerdem ist damit natürlich auch die Wettbewerbsverzerrung nicht mehr so stark gegeben. Es kann doch nicht sein, dass die einen Betriebe die Beiträge ordentlich abführen und die anderen nicht! Wer ordentlich arbeitet, soll auch die Aufträge haben. Das ist auch wichtig für unser österreichisches Sozialsystem! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.25.45

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Muchitsch! Klar, auch wir stimmen dem vorgeschlagenen Antrag zu. Wir finden es gut, dass hier Maßnahmen ergriffen werden. Es sind, wir wurden darauf aufmerk­sam gemacht, auch kleine Punkte drinnen, die wir schon in der Vergangenheit verlangt haben, wie das passive Wahlrecht, alles okay. Trotzdem sei mir – wir haben das ja ansatzweise schon im Ausschuss diskutiert – hier auch noch einmal die Frage gestattet, beziehungsweise haben wir auch einen Antrag, der jetzt nicht diese Frage betrifft, nämlich: Wie könnte man das noch mehr verbessern?

Erstens: Ist es wirklich sinnvoll, dass die Beiträge an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse abgeliefert werden? Wäre es nicht sinnvoller, wenn die Beiträge gemeinsam mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen von der Gebietskranken­kasse – das ist in der Regel die zuständige Kasse – eingehoben würden, weil man so unter Umständen auch früher auf Verdachtsfälle aufmerksam würde? Wenn es zwei verschiedene Stellen sind, haben wir wieder das Problem, dass sich diese unter Um­ständen nicht rechtzeitig, mit zeitlicher Dauer oder Unterbrechung aufeinander abstim­men.

Das ist das eine, und dazu hat es im Ausschuss nur die Feststellung gegeben: Ja, wir werden das weiterdiskutieren.

Das Zweite betrifft die Informationspflichten: § 24 des BUAG sieht zwar Informations­pflichten vor, aber im Wesentlichen im Nachhinein, also jedes Vierteljahr erhalten die Betroffenen einen Leistungsausweis beziehungsweise die Mitteilung, dass sie Beiträge entrichtet haben. Wir haben einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem wir eigentlich anregen wollen, Herr Bundesminister, dass man gleich zu Beginn die Bau­arbeiter informiert.

Das wird natürlich in all jenen Fällen, wo Missbrauch vorhanden ist, nicht treffen. Aber auf der anderen Seite – da es ja auch Verfallsfristen für die Leistungen gibt, die jetzt verschärft wurden – wäre es unter Umständen sinnvoller, die Bauarbeiter gleich zu Beginn darüber zu informieren, dass sie jetzt auch der Bauarbeiter-Urlaubskasse unterliegen, bevor sie noch den vierteljährlichen Leistungsausweis erhalten, nämlich sofort bei Arbeitsbeginn.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Informationspflicht

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 101

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass alle ArbeitnehmerInnen in Berufen und Unternehmen, die mit einer Beitragspflicht zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse verbunden sind, auch tatsächlich von der sie betreffenden Mitwir­kungspflicht hinsichtlich der Feststellung von Ansprüchen auf Leistungen bei sonstigem Verfall der Ansprüche in einer für sie verständlichen Art und Weise Kenntnis erlangen.

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird weiters aufge­fordert, dem Nationalrat ehestens, jedenfalls aber bis 1. Oktober 2009, einen Geset­zes­vorschlag zuzuleiten, der entsprechende Informationspflichten der BUAK, aber auch der ArbeitgeberInnen, gesetzlich festlegt.“

*****

Das wäre eine kleine Verbesserung, die unter Umständen nicht viel brächte – das wissen wir alle nicht –, aber auf der anderen Seite würden – ähnlich, wie es jetzt die Meldepflicht für Arbeitgeber gibt – sofort zu Arbeitsbeginn auch die Arbeitnehmer darüber informiert, dass sie eben bestimmte Ansprüche aus der Bauarbeiter-Urlaubs­kasse erwerben beziehungsweise auch entsprechende Beiträge für sie bezahlt wer­den.

Abschließend eine Bemerkung zum Kollegen Kickl: Immer wenn Kollege Kickl bei praktischen Vorschlägen stehen bleibt, geht es einigermaßen, da könnten wir reden; jedoch immer dann, wenn er ideologisch extemporiert, in diesem Fall über den, wie er sagt, wahnsinnigen Zustrom von Ausländern in unser Sozialsystem, wird es nicht nur grotesk, sondern da ist es völlig daneben! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeord­neten der SPÖ. – Abg. Kickl: Ja! – Abg. Weinzinger: Das ist richtig!)

Wenn wir diesen Zustrom hätten, Herr Kollege Kickl, dann würden unsere Arbeit­neh­mer, die österreichischen beispielsweise, schon längst in jene Länder strömen, wo es bei Arbeitslosenversicherungsbeiträgen beziehungsweise bei den Leistungen wesent­lich bessere Bedingungen gibt. (Abg. Kickl: Da ist aber gerade die Baubranche ein gutes Beispiel!) Sie strömen nicht!

Man strömt auch nicht wegen der besonders überschäumenden Leistungen im Arbeits­losenversicherungsrecht nach Österreich, denn die Leistungen sind nicht gut! Die Leistungen sind schlecht – darin sind wir uns ja eigentlich einig. Man wird also nicht wegen der schlechten Leistungen hierher strömen, es finden sich auch keine Ströme.

Auch die zweite Behauptung, nämlich dass wir einen überdurchschnittlich großen Anteil an unterqualifizierten ausländischen Zuwanderern hätten, wäre zu hinterfragen. Da müsste man natürlich in die Statistik gehen. (Abg. Kickl: Und der Bericht der OECD?! – Abg. Ing. Höbart: Glauben Sie wirklich, was Sie hier sagen?!)

Was als Faktum bestehen bleibt, ist, dass wir sicher ein Riesenproblem haben, weil Arbeitnehmer, die hierher zuwandern und höchstqualifiziert sind, bei den niedrigst­qualifizierten Jobs stehen bleiben, und zwar ein Leben lang; während in anderen Ländern, die mit Zuwanderung besser umgehen, diese Zuwanderer und Zuwanderin­nen nach wenigen Jahren zumindest die Möglichkeit eines Aufstiegs in jene Berufe haben, die sie eigentlich erlernt haben.

In Österreich gibt es aber ein rigides System: Die einzelnen Fachverbände wehren sich massiv dagegen – da können wir jetzt beispielsweise die Ärzte nehmen –, dass Zuwanderer unverzüglich die Nostrifikation ihrer Zeugnisse erhalten. Da gibt es seit Jahren massive Verzögerungen, da muss jedes Papier dreimal beglaubigt und umge­dreht und auch noch mit den entsprechenden Stempelmarken versehen werden, damit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 102

die Leute, die absolut ausreichende und höchste Qualifikationen haben, hier einen Job finden können. Stattdessen beschäftigt man sie lieber als Putzfrau!

Das zu erwähnen, Herr Kollege Kickl – dies sei noch als Anmerkung gesagt –, haben Sie leider vergessen. Das wäre aber wichtig gewesen! (Beifall bei den Grünen. – Zwi­schenruf des Abg. Kickl.)

13.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht im Zusammenhang mit der Materie und somit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Informationspflicht des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der BUK sowie der ArbeitgeberInnen hinsichtlich der neuen Mitwirkungspflichten von Beschäftigten bei Zustandekommen eines Anspruchs nach dem BUAG

eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Ridi Maria Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden (647 dB) idF des Ausschussberichts (248 dB.)

Mit der Änderung des BUAG tritt eine Situation ein, in der Urlaubs- und Abfertigungs­ansprüche von ArbeitnehmerInnen verfallen können, wenn sie nicht selbst überprüft haben, ob die ihren Ansprüchen zu Grunde liegenden Beiträge auch wirklich vom Arbeit­geber bezahlt werden. Dies kann in der Praxis dazu führen, dass Ansprüche verfallen, weil die ArbeitnehmerInnen nicht von der neuen Rechtslage erfahren. Eine umfassende Informationsverpflichtung soll dem entgegenwirken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass alle ArbeitnehmerInnen in Berufen und Unternehmen, die mit einer Beitragspflicht zur Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse verbunden sind, auch tatsächlich von der sie betreffenden Mitwir­kungspflicht hinsichtlich der Feststellung von Ansprüchen auf Leistungen bei sonstigem Verfall der Ansprüche in einer für sie verständlichen Art und Weise Kenntnis erlangen.

Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird weiters aufge­fordert, dem Nationalrat ehestens, jedenfalls aber bis 1. Oktober 2009, einen Geset­zesvorschlag zuzuleiten, der entsprechende Informationspflichten der BUAK, aber auch der ArbeitgeberInnen, gesetzlich festlegt.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin hiezu zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ablinger. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 103

13.32.50

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Öllinger, zum Entschließungsantrag: Sie haben nicht er­wähnt, dass die Dienstnehmer am Beginn im Rahmen des Dienstzettels die klare Infor­mation bekommen, dass sie zur BUAK gehören. Alles andere stimmt, nur: Sie bekom­men am Anfang die konkrete Information.

Zur Reform selbst finde ich, dass es ganz wesentlich ist, dass wir mit dieser Reform darauf reagieren, dass Arbeitnehmer oft eben nicht angemeldet sind, falsch eingestuft werden oder Gehälter nicht ordentlich ausbezahlt werden. Deswegen soll diese Reform sicherstellen, dass gerade bei den Problemfirmen die Arbeitnehmer jetzt schneller zu ihren Urlaubsentgelten kommen, weil die BUAK nun rasch und ohne Umwege direkt an die Arbeitnehmer auszahlen kann.

Wichtig ist auch, dass die Kontrollmöglichkeiten, wie schon erwähnt, erweitert werden, indem nämlich die Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe der BUAK aufgestockt wird und endlich eine rechtliche Basis für die Baustellenkontrolle geschaffen wird. Und: Die Kontrollmöglichkeiten sollen jetzt nicht mehr auf Wien und Niederösterreich begrenzt sein, sondern auf ganz Österreich ausgedehnt werden.

Nicht unwesentlich ist auch, dass die Kontrollbefugnisse an sich erweitert werden, indem die Lohnzahlungen, die Einstufungen und die Meldungen kontrolliert werden. Das heißt, da geht es um so etwas wie Mindeststandards für Kontrollen bei den Prob­lemfirmen. Deswegen ist es auch nicht unwesentlich, dass die Strafen verschärft wer­den.

Insgesamt ist die Novelle eine, die Betrug an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bekämpft, und daher eine Novelle, die Arbeitnehmerrechte stärkt. Deswegen stimmen wir ihr zu.

Ich möchte aber noch in einem Satz darauf eingehen, was wir heute am Vormittag schon im Rahmen des Sozialpaketes diskutiert haben. Herr Minister, wir haben einen Teilerfolg bei etwas, was uns als Frauen ganz wesentlich ist, was die Notstandshilfe betrifft. Wir haben jetzt die Krankenversicherung für Frauen, die die Notstandshilfe verlieren, erreicht. Das halte ich für ganz wesentlich! (Beifall bei der SPÖ.) – Genau! – Denn bisher haben sie, wenn sie die Notstandshilfe verloren haben, alle Ansprüche verloren, sodass fast der Eindruck entstand, sie seien nicht mehr existent.

Trotzdem, Herr Minister, wir bleiben dran! Wir hätten gerne mehr, nämlich dass wir uns die Anrechnung des Partnereinkommens dringender anschauen und das wirklich als Versicherungsleistung ansehen und nicht als Mischung der Sozialleistung. Und ich weiß: Wenn wir das Geld finden, habe ich Sie auf meiner Seite. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.35

13.35.30

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 248 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 104

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationspflicht des Bun­desministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der BUK sowie der ArbeitgeberInnen hinsichtlich der neuen Mitwirkungspflichten von Beschäftigten bei Zustandekommen eines Anspruchs nach dem BUAG.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

13.36.5710. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (206 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Arbeits­verfassungsgesetz geändert werden (247 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zum 10. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.37.24

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit dem Heimarbeitsgesetz von 1960 liegt uns ein Gesetz vor, das schon lange nicht mehr zeitgemäß ist, denn seit Jahren geht die Anzahl der Heim­arbeiterInnen zurück: Alleine von 2006 auf 2007 hat sich die Zahl der Unternehmen, die Heimarbeit anbieten, von 179 auf 154 reduziert. Und wie uns die Statistik zeigt, gibt es im Jahr 2009 österreichweit keinen einzigen Zwischenmeister, also niemanden mehr, der Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter beschäftigt.

Für eine besondere Behörde mit eigener Bürokratie für den Bereich der Heimarbeit besteht also kein Bedarf mehr. Durch die Übertragung der bisherigen Aufgaben an das Bundeseinigungsamt soll jetzt eine Reform dieser Organisation und der Aufgaben erfolgen.

Es wird aber durch diese Maßnahmen auch zu Kostenreduktionen kommen, denn durch die veränderten Kundmachungspflichten können rund 100 000 € eingespart werden, und in Summe kann sich der Staat gemeinsam mit den betroffenen Unter­nehmen pro Jahr mehr als 200 000 € oder 36 Prozent der bisherigen Kosten er­sparen – und das alles, ohne dass es zu Einbußen bei den Heimarbeiterinnen und Heimarbeitern kommt.

Künftig werden das Bundeseinigungsamt und das Sozialministerium für die Heimarbeit verantwortlich zeichnen. Sie sorgen mit dem novellierten Heimarbeitsgesetz dafür, dass die Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter ihre Arbeit realitätsnah und effektiv ge­stalten können.

Es wird aber weiterhin schriftliche Auftrags- und Lieferbedingungen geben, es wird weiterhin Meldepflichten geben, und es wird weiterhin nicht mehr für das Arbeits­inspektorat und die Krankenversicherung ein Einsichtsrecht in Ausgabe- und Abrech­nungsnachweise geben, sondern auch für die Interessensvertretungen. Sie werden auch in Zukunft dafür einstehen, dass die Heimarbeit unter sozial verträglichen Rah­menbedingungen passiert.


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Meine Damen und Herren, im Großen und Ganzen ist dies ein Gesetz, das zeitgemäß ist. Ich möchte zum heutigen Tag nur sagen: Wir werden noch viele Gesetze ver­abschieden, die so wie das Arbeitsmarkt- oder Arbeitspaket 2 vielen Betroffenen hel­fen, diese Krise zu durchtauchen, ohne massivste Notlagen in Kauf nehmen zu müs­sen.

Ich kann dir, Herr Minister Hundstorfer, im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, die ich vertrete – und von diesen sind 6 000 in Kurzarbeit –, nur sagen: Danke, dass du dich mit diesen Maßnahmen für sie eingesetzt hast! Danke, dass sie mit diesen Maßnahmen die Krise durchtauchen können, und danke, dass sie wieder eine Perspektive für die Zukunft haben! (Beifall bei der SPÖ.)

13.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.40.16

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Novelle zum Heimarbeitsgesetz 1960 haben wir durch die Reduktion des Verwaltungsaufwands sowohl für die öffentliche Hand als auch für die Unternehmen eine Erleichterung geschaffen. Einerseits wird der Papier­krieg für die Unternehmen minimiert, und andererseits werden im Bund Kompetenzen gebündelt. Die gesetzlichen Bestimmungen über Heimarbeit werden zeitgemäß gestal­tet; für die Heimarbeiter ändert sich de facto nichts.

Die Betroffenen sind die Heimarbeiter, Zwischenmeister, auch Stückmeister genannt, die, wie wir vorhin schon gehört haben, de facto nicht mehr existieren, sowie Mittels­personen. Die Strukturen im Heimarbeitsgesetz 1960 sind nicht mehr zeitgemäß, und die Anzahl der Heimarbeiter, Zwischenmeister und Mittelspersonen ist stark zurück­gegangen, aber die Novelle wird keine materiellrechtlichen Änderungen für Heimarbei­terInnen nach sich ziehen.

Im Sinne einer Organisations- und Aufgabenreform geht es darum, nicht mehr benötig­te behördliche Stellen abzuschaffen und aufzulösen. Es besteht kein weiterer Bedarf mehr an diesen Behörden. Die Organisationsreform sieht die Abschaffung der Heim­arbeiterkommission und die Übertragung der notwendigen Aufgaben wie die Erlassung von Heimarbeitstarifen und die Katasterführung an das Bundeseinigungsamt vor. Die Hinterlegung der Heimarbeitergesamtverträge wird an das Bundesministerium für Ar­beit, Soziales und Konsumentenschutz übertragen, da wir ja hier sinnvollerweise auch schon die Kollektivverträge liegen haben.

Andererseits haben wir eine Aufgabenreform, durch die es zur Abschaffung des Entgeltberechnungsauschusses, zur Abschaffung der Berufungskommission für Heim­arbeit und zur Abschaffung der Verpflichtung des Arbeitsinspektorats zur Antragstel­lung an den Entgeltberechnungsausschuss auf Überprüfung der Entgeltberechnung kommt.

Sie erkennen vielleicht schon an den Bezeichnungen, dass diese Behörden nicht mehr zeitgemäß sind, und es ist sehr begrüßenswert, diese Kompetenzen zu bündeln und in das zuständige Ministerium hinüberzuleiten.

Für die Unternehmen wird sich Folgendes ändern: Es kommt zu einer Reduktion der Verwaltungskosten für Unternehmen aus gesetzlichen Informationsverpflichtungen, etwa durch die Zusammenfassung aller Meldepflichten, die Unternehmen gegenüber den Arbeitsinspektoraten haben, sowie durch den Entfall des Aushangs der Arbeits- und Lieferbedingungen für Unternehmen und die Vereinfachung der Listenführung für


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Unternehmen. Es kommt dadurch generell zu einer Reduzierung von Verwaltungs­kos­ten und Aufwand für die Unternehmen.

In den Unternehmen wird dadurch die Wettbewerbsfähigkeit erhöht, und damit verbun­den ist hoffentlich auch eine positive Auswirkung im Bereich der Beschäftigung zu erwarten. (Beifall bei der ÖVP.)

13.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.43.33

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Heim­arbeitsgesetz – mein Vorredner hat das ja jetzt ganz ausführlich beschrieben – gilt es in Wirklichkeit zu vereinfachen und den Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anzupas­sen. Das ist gut so, und wir werden dem natürlich zustimmen.

Eines wollen wir hier aber schon hinterfragen. Wir sind immer noch in der Situation, dass es so viele verschiedene atypische Beschäftigungen gibt. Das ist etwas, was wir Freiheitlichen schon lange abgeschafft wissen wollen. Wir wollen nicht Arbeitnehmer erster, zweiter, dritter Klasse haben! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen, dass alle Arbeitnehmer in Österreich die gleichen Rechte haben, dass alle Arbeitnehmer auch den gleichen sozialen Status haben.

Man hat überhaupt das Gefühl, dass sich hier in den letzten Jahren sprunghaft etwas getan hat. Es werden immer mehr neue atypische Beschäftigungsformen geschaffen, statt diese abzuschaffen. Das wäre unser Weg. Dann bräuchten wir auch nicht mehr darüber sprechen, ob das Heimarbeitsgesetz überhaupt noch zeitgemäß ist oder nicht.

Eines ist zu dem Heimarbeitsgesetz schon noch zu sagen: Zum Großteil sind Frauen von diesem Gesetz betroffen. Wenn vorhin einer meiner Vorredner gesagt hat, dass es immer weniger dieser Unternehmen gibt, dann ist das mit Sicherheit richtig. Der Stel­lenwert der HeimarbeiterInnen wird auch ein immer geringerer. Ich glaube, der richtige Weg wäre, endlich atypische Beschäftigungsverhältnisse insgesamt abzuschaffen, zu vereinheitlichen, dann könnten wir uns hinkünftig solche Debatten sparen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.45.12

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir alle hier im Hohen Haus sind der Meinung, dass es einer Reform des Heimarbeitsgesetzes bedarf, die Strukturen nicht mehr zeitgemäß sind und, wie wir schon gehört haben, die Anzahl der Heim­ar­bei­terIn­nen, der Zwischenmeister – da gibt es überhaupt keinen mehr – und der Mittelsper­sonen in den letzten Jahren so stark zurückgegangen ist, dass kein weiterer Bedarf besteht, hier eine Behörde weiter aufrechtzuerhalten.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll eine Organisationsreform, eine Aufgabenreform, eine Abschaffung dieser überholten Gesetzesdefinition der Zwischenmeister und der Mittelspersonen sowie eine Reduktion der Verwaltungskosten für Unternehmen aus gesetzlichen Informationsverpflichtungen vorgenommen werden.


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Wir werden dieser Novellierung unsere Zustimmung geben, da es auf der einen Seite zu einer Straffung der Aufgaben und andererseits aufgrund der Verwaltungsverein­fachung auch zu einer Reduktion von Verwaltungskosten kommt. (Beifall beim BZÖ.)

13.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin hiezu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.46.34

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, auch wir Grünen sind der Meinung, dass es an der Zeit war, das Heimarbeitsgesetz zu überarbeiten. Ich möchte jetzt nicht mehr auf die Details eingehen, weil meine Vorredner das alles schon erläutert haben. Es geht um textliche Vereinfachungen, um inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklungen.

Einen einzigen Punkt möchte ich noch ansprechen: Es verändert sich auch die Art und Weise, wie Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen über ihre Arbeits- und Lieferbedin­gun­gen informiert werden. War es früher so, dass es dort, wo sie das Material abgeholt haben, einen Aushang geben musste, wo zum Beispiel das Gesetz kundgetan worden ist, ist es jetzt so, dass am Beginn des Vertragsverhältnisses die Arbeits- und Liefer­ bedingungen sowie die Regelungen über das vereinbarte Entgelt persönlich übergeben werden müssen.

Wir finden, das ist gut so, aber wenn dann der Vertrag läuft, ist wiederum nur mehr vorgesehen, dass entsprechende Rahmenbedingungen in Form eines Aushanges kund­getan werden. Da ja die HeimarbeiterInnen dort nicht regelmäßig sind, sondern, während der Vertrag läuft, zuhause arbeiten, und da wir auch nicht davon ausgehen, dass Änderungen im Bereich der Heimarbeiter, was zum Beispiel die Entgeltregelun­gen betrifft, über die Medien so kundgetan werden, dass das jeder sofort weiß, sind wir der Meinung, dass es sehr sinnvoll wäre, wenn die Heimarbeiter und Heimarbeiterin­nen, auch während ihr Vertrag läuft, automatisch, wenn es zu Veränderungen der Rah­menbedingungen kommt, über diese Veränderungen direkt informiert würden. Also direkte Information statt Aushang irgendwo.

Wir haben diesbezüglich auch einen Abänderungsantrag vorbereitet, den ich hiermit ein­bringen möchte.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Öllinger, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden (206 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (247 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Art I Z 5 lautet § 8 Abs. 2:

„(2) Das Heimarbeitsgesetz, ein allenfalls anzuwendender Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif sowie das Entgeltverzeichnis sind an sichtbarer Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme durch den Heimarbeiter aufzulegen. Wenn Heimarbeit regelmäßig in die Wohnung oder selbst gewählte Arbeitsstätte des Heimarbeiters gebracht wird, ist diesem anlässlich der ersten Vergabe von Heimarbeit sowie aus Anlass jeder Verän­derung ein Abdruck des Heimarbeitsgesetzes, eines allenfalls anzuwendenden Heim­arbeitsgesamtvertrages oder Heimarbeitstarifes und des Entgeltverzeichnisses zu übergeben. Überdies ist auf Verlangen des Heimarbeiters jederzeit ein Abdruck des


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Heimarbeitsgesetzes, eines allenfalls anzuwendenden Heimarbeitsgesamtvertrages oder Heimarbeitstarifes sowie des Entgeltverzeichnisses zu übergeben.“

*****

Ich hoffe, dass Sie im Interesse und im Sinne der Qualität der Information an Heim­arbeiter und Heimarbeiterinnen diesem Antrag zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in inhaltlichem Zusammenhang mit der Materie und da­her mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Öllinger, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (206 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Arbeits­verfas­sungsgesetz geändert werden (247 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimarbeitsgesetz 1960 und das Arbeitsverfassungsgesetz geändert werden (206 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Sozialausschusses (247 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Art I Z 5 lautet § 8 Abs. 2:

„(2) Das Heimarbeitsgesetz, ein allenfalls anzuwendender Heimarbeitsgesamtvertrag oder Heimarbeitstarif sowie das Entgeltverzeichnis sind an sichtbarer Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme durch den Heimarbeiter aufzulegen. Wenn Heimarbeit regelmäßig in die Wohnung oder selbst gewählte Arbeitsstätte des Heimarbeiters gebracht wird, ist diesem anlässlich der ersten Vergabe von Heimarbeit sowie aus Anlass jeder Verän­derung ein Abdruck des Heimarbeitsgesetzes, eines allenfalls anzuwendenden Heim­arbeitsgesamtvertrages oder Heimarbeitstarifes und des Entgeltverzeichnisses  zu übergeben. Überdies ist auf Verlangen des Heimarbeiters jederzeit ein Abdruck des Heimarbeitsgesetzes, eines allenfalls anzuwendenden Heimarbeitsgesamtvertrages oder Heimarbeitstarifes sowie des Entgeltverzeichnisses zu übergeben.“

Begründung

Die Neuregelung des Heimarbeitsgesetzes fällt hinsichtlich der Informations­verpflich­tungen des Arbeitsgebers gegenüber HeimarbeiterInnen hinter die Standards der bis­herigen Regelung zurück. Die Informationspflicht soll auch in Zukunft die Weitergabe


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 109

jeder Änderung der wesentlichen Rechtsgrundlagen an die HeimarbeiterInnen umfas­sen.

*****

13.50.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 206 der Beilagen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben dazu einen Abän­de­rungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf Artikel I Z 5 des Gesetzentwurfes bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Abänderungsantrag unterstützen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist somit einstimmig beschlossen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hen­des Zeichen. – Auch das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig beschlos­sen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 

13.51.5911. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (197 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungs­ge­setz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Dienst­ge­ber­abgabegesetz geändert werden (3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 3. SRÄG 2009) (243 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zum 11. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 110

13.52.30

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Wir sprechen beim vorliegenden 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 von einer Reihe von Gesetzesadaptierungen, wie zum Beispiel der besseren sozialen Absicherung pflegender Angehöriger, der Mitversicherung von Lebensgefährten, der Ausweitung des Unfallversicherungsschutzes, der Kostenerstattung bei Organspenden und der Ausweitung des Angebots an Zahnambulatorien.

Also ein Konvolut von Gesetzesbestimmungen, von denen ich mir jetzt erlaube, zwei Punkte herauszunehmen, unter anderem – und das wird Sie wenig überraschen – die Erweiterung des Tätigkeitsumfangs der Zahnambulatorien.

Dieser Punkt zeigt uns leider symbolisch die ganze Problematik in der Diskussion der Kassensanierung und der Gesundheitsreform. Über dieses Thema sprechen viele, aber es kennen sich leider nur wenige aus. Es wird hier unpräzise und nicht ganz korrekt gearbeitet, auch argumentiert, und so schauen dann leider auch die Gesetze aus.

Im konkreten Fall stellt die Erweiterung des Tätigkeitsumfangs der Kassen­ambu­latorien – und das ist schwerwiegend – der Sozialversicherungsträger einen Bruch der bisherigen Grundsätze des ASVG dar. Das heißt, es ist das ein wirklich schwer­wie­gender Systembruch, und ich möchte das kurz erläutern.

In den Allgemeinen Bestimmungen des ASVG ist seit Jahrzehnten festgeschrieben, dass gesamtvertraglich vereinbarte Leistungen, also Kassenleistungen, durch einen fixen Honorartarif abgegolten werden. Dieser wird jährlich angepasst. Zuzahlungen durch Patienten sind bei Vertragsleistungen nur im gesamtvertraglich festgelegten Um­fang zulässig.

Weiters ist vereinbart, dass Patienten bei Inanspruchnahme von Kassenambulatorien Zuzahlungen in exakt derselben Höhe zu leisten haben wie bei nicht niedergelassenen Kassenvertragszahnärzten. Dadurch wird eine Wettbewerbsgleichheit zwischen den Zahnärzten, die niedergelassen sind, und den Ambulatorien erreicht. So weit, so gut.

Ich habe mir vor allem die Stellungnahme der Gewerkschaft zu diesem Gesetz ange­schaut, und da wird ja einiges moniert.

Prinzipiell muss festgehalten werden, damit wir uns verstehen, dass sich natürlich kein Mensch gegen die Aufnahme der Mundhygiene in Kassenambulatorien in den Kassen­katalog ausspricht, das heißt, dass der Patient nichts mehr dafür zu bezahlen hat. Das ist etwas durchaus Positives. Aber wogegen ich mich mit aller Vehemenz verwahre, ist diese Doppelbödigkeit, mit der hier diskutiert wird.

Auf der einen Seite beklagt die Stellungnahme zum Gesetz, dass die Ärzte zu teuer wären, dass der Leistungskatalog veraltet ist, auf der anderen Seite wird dabei verges­sen, dass diejenigen, die hier verhandeln, hauptsächlich die Obleute der Krankenkas­sen sind. So wie Sie, Herr Minister, Obmann der Oberösterreichischen Gebietskran­ken­kasse waren, ist es in Wien der Herr Bittner. Die sitzen alle am Verhandlungstisch und verhandeln genau diese Punkte aus – und monieren nun, dass das ein alter, un­zeitgemäßer Leistungskatalog ist, der auch noch patientenfeindlich ist, und dass die Ärzte zu teuer anbieten.

Auf der anderen Seite wird vergessen – das ist ja das Nächste –, dass die Kassen­ambulatorien steuerfrei wirtschaften, das heißt, sie bezahlen keine Steuern, und falls doch ein Defizit aus irgendwelchen Gründen entsteht, wird es natürlich aus den Kas­senbeiträgen abgedeckt.

Das heißt, wir haben bei dieser Diskussion ein wirkliches Grundproblem und eine unglaubliche Doppelbödigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)


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Dann kommt noch dazu, dass die Gewerkschaft in den Entwurf hineinreklamiert hat, dass keine kostendeckenden Kostenbeiträge verlangt werden dürfen. Das wäre ja das Mindeste gewesen, was man fairerweise hätte machen müssen. Es ist hineinge­schrie­ben worden „marktüblich“ – was immer das auch heißen mag.

Deswegen bringen wir jetzt auch einen Abänderungsantrag ein, weil wir natürlich diesem Konvolut hier zustimmen müssen, aber das trotzdem verändert haben wollen. Der Antrag lautet:

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Z 19 lautet:

„19. Dem § 153 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

,Für derartige vorbeugende Maßnahmen sind in der Satzung des Versicherungsträgers marktübliche Kostenbeiträge der/des Versicherten vorzusehen.‘“

*****

Das ist das eine.

Dann möchte ich noch etwas ganz kurz am Rande in dieser Diskussion anbringen. Die Begutachter dieses Gesetzes freuen sich, dass Verträge, nämlich die Kassenverträge, leichter gekündigt werden könnten. – Das ist zum Glück jetzt nicht drinnen, aber allein die Diktion ist etwas, was ich mir von einer Gewerkschaft nicht erwarte, nämlich dass sie es begrüßt, dass Verträge leichter gekündigt werden können. An einer solchen Kündigung hängen nämlich auch oft sehr viele Arbeitsplätze dran.

Dann beklagen Sie auch ununterbrochen die Ungerechtigkeiten in puncto Selbst­behalte. Auch das – da werden wir in Zukunft noch mehr darüber sprechen müssen – ist etwas, wo wir eigentlich hundertprozentig übereinstimmen. Ich verstehe nur nicht, warum Sie nicht hergehen und mit uns diese Selbstbehalte abschaffen.

Das Zweite, wo wir noch einen Abänderungsantrag einbringen wollen, ist die bei­tragsfreie Mitversicherung von Lebensgefährten. Hier geht es im Wesentlichen darum, dass uns der Gesetzestext ein wenig zu weit geht. Es wird nun die Möglichkeit einer Mitversicherung von mit dem Versicherten nicht verwandten Personen insofern erleich­tert, als das Erfordernis der Kindererziehung oder der Pflege des Versicherten entfällt.

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten geht das ein wenig zu weit. Es ist in einer solchen Situation nicht einzusehen, dass kinderlose Kurzzeitbeziehungen – zehn Monate Zusammenleben – schon die gleichen Rechtsfolgen auslösen sollen wie Wil­lenserklärungen durch das Eheversprechen vor dem Standesbeamten und die Betreu­ung gemeinsamer Kinder.

Überspitzt formuliert könnte man sagen, es ist gesellschaftspolitisch das falsche Signal, dass von der Politik einerseits alles unternommen wird, um Mütter von Kleinst­kindern möglichst rasch in die Erwerbstätigkeit zu drängen, und es andererseits mit dem 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz das politische Signal für kinderlose MillionärIn­nenfreundInnen gibt, dass diese nach zehnmonatigem gemeinsamem Haushalt kos­ten­frei mitversichert werden.

Der Antrag liegt vor. Wir ersuchen Sie um Unterstützung. (Beifall bei der FPÖ.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege, Sie haben bei dem einen Abände­rungsantrag lediglich den Artikel 1 Z 19 vorgelesen. Sie müssen noch den zweiten Artikel, Artikel 4 Z 12, einbringen. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 112

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (fortsetzend): Das ist richtig; ich ergänze:

„12. Dem § 69 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

,Für derartige vorbeugende Maßnahmen sind in der Satzung des Versicherungsträgers marktübliche Kostenbeiträge der/des Versicherten vorzusehen.‘“

13.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der vorhin eingebrachte und nunmehr ergänzend verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht im Zusammenhang mit der Materie und daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abge­ordneter

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Ausschus­ses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (197 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­siche­rungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Un­fall­versicherungsgesetz und das Dienstgeberabgabegesetz geändert werden (3. So­zial­rechts-Änderungsgesetz 2009 – 3. SRÄG 2009)

(243 d.B.), in der 31. Sitzung des Nationalrats am 9. Juli 2009.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Ziffer 19 lautet:

„19. Dem § 153 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

„Für derartige vorbeugende Maßnahmen sind in der Satzung des Versicherungsträgers marktübliche Kostenbeiträge der/des Versicherten vorzusehen.““

2. Artikel 4 Ziffer 12 lautet:

„12. Dem § 69 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

„Für derartige vorbeugende Maßnahmen sind in der Satzung des Versicherungsträgers marktübliche Kostenbeiträge der/des Versicherten vorzusehen.““

Begründung

Die Erweiterung des Tätigkeitsumfanges der Zahnambulatorien der Sozialver­siche­rungsträger stellt einen Bruch der bisherigen Grundsätze des ASVG dar.

Gesamtvertraglich vereinbarte Leistungen (Kassenleistungen) sind durch einen fixen Honorartarif geregelt. Dieser wird jährlich angepasst und Zuzahlungen durch Patienten sind bei Vertragsleistungen nur im gesamtvertraglich festgelegten Umfang zulässig. Weiters ist vereinbart, dass Patienten bei Inanspruchnahme von Kassen­zahnam­bu­latorien Zuzahlungen in exakt derselben Höhe zu leisten haben wie bei nieder­gelas­senen Kassenvertragszahnärzten. Dadurch wird eine Wettbewerbsgleichheit zwischen den niedergelassenen Zahnärzten und den Kassenambulatorien zumindest annähernd gewahrt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 113

Die geplante Gesetzesänderung führt dazu, dass auch im Privatbereich Leistungen von Kassenambulatorien angeboten werden sollen. Vorliegend handelt es sich um den Bereich der Zahnprophylaxe woraus sich ergibt, dass der niedergelassene Kassen­zahnarzt sowie der niedergelassene Zahnarzt ohne Kassenverträge mit dem neuen Marktteilnehmer Kassenambulatorium im Wettbewerb stehen werden.

Bekanntlich erwirtschaften die Sozialversicherungsträger seit geraumer Zeit Defizite, die von der öffentlichen Hand oder durch gesetzliche Erhöhungen von Beiträgen abge­deckt werden. Nicht nur ist daher davon auszugehen, dass Kassenambulatorien sub­ventioniert werden, sondern schon allein durch die Tatsache, dass die Einkünfte von Kassenambulatorien nicht der Steuerpflicht unterliegen, liegt ein massives Markt­ungleichgewicht vor.

Dazu kommt noch, dass Kassenambulatorien allein schon aufgrund ihrer Größe und dem damit verbundenen Kostendegressionseffekt einen Kostenvorteil im Vergleich zum niedergelassenen Zahnarzt haben.

Aus unserer Sicht wäre es daher das Mindeste, eine Minderung der Wettbe­werbs­verzerrung zumindest dadurch herbeizuführen, dass Kassenambulatorien verpflichtet werden, Kostenbeiträge in marktüblicher Höhe zu verlangen und ehestmöglich darauf hinzuwirken, dass Prophylaxe bzw. Vorbeugung im Bereich Zahnheilkunde in den Gesamtvertrag aufgenommen wird und der Patient schlussendlich keine Kosten mehr zu tragen hat.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der in seinen Grundzügen vorgetragene zweite Ab­änderungsantrag, der aufgrund seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung hier im Sitzungssaal an die Abgeordneten bereits verteilt wurde, ist ebenfalls ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 11, Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (197 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und das Dienstgeberabgabegesetz geändert werden (3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 3. SRÄG 2009) (243 d.B.), in der 31. Sitzung des Nationalrats am 9. Juli 2009.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (242 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Ziffer 12 lautet:

„12. § 123 Abs. 7a lautet:

„(7a) Als Angehörige/r gilt auch eine mit der/dem Versicherten nicht verwandte Person, die seit mindestens zehn Monaten mit ihm/ihr in Hausgemeinschaft lebt und ihm/ihr seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt, wenn eine/ein im gemeinsamen Haushalt lebende/r arbeitsfähige/r Ehegattin/Ehegatte nicht vorhanden ist, wenn sie sich der Er-


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ziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder nach Abs. 4 erster Satz widmet oder sich durch mindestens vier Jahre hindurch der Kinder­erziehung gewidmet hat.

Die Angehörigeneigenschaft bleibt auch dann gewahrt, wenn die als Angehörige/r geltende Person nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt zu führen oder sich der Kindererziehung zu widmen.““

2. Artikel 2 Ziffer 11 lautet:

„11. § 83 Abs. 8 lautet:

„(8) Als Angehörige/r gilt auch eine mit der/dem Versicherten nicht verwandte Person, die seit mindestens zehn Monaten mit ihm/ihr in Hausgemeinschaft lebt und ihm/ihr seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt, wenn eine/ein im gemeinsamen Haushalt lebende/r arbeitsfähige/r Ehegattin /Ehegatte nicht vorhanden ist, wenn sie sich der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder nach Abs. 4 erster Satz widmet oder sich durch mindestens vier Jahre hindurch der Kindererziehung gewidmet hat.

Die Angehörigeneigenschaft bleibt auch dann gewahrt, wenn die als Angehörige/r geltende Person nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt zu führen oder sich der Kindererziehung zu widmen.““

3. Artikel 3 Ziffer 10 lautet:

„10. § 78 Abs. 6a lautet:

„(6a) Als Angehörige/r gilt auch eine mit der/dem Versicherten nicht verwandte Person, die seit mindestens zehn Monaten mit ihm/ihr in Hausgemeinschaft lebt und ihm/ihr seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt, wenn sie sich der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder nach Abs. 4 erster Satz widmet oder sich durch mindestens vier Jahre hindurch der Kindererziehung gewidmet hat.

Die Angehörigeneigenschaft bleibt auch dann gewahrt, wenn die als Angehörige/r geltende Person nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt zu führen oder sich der Kindererziehung zu widmen.““

4. Artikel 4 Ziffer 8 lautet:

„8. § 56 Abs. 6a lautet:

„(6a) Als Angehörige/r gilt auch eine mit der/dem Versicherten nicht verwandte Person, die seit mindestens zehn Monaten mit ihm/ihr in Hausgemeinschaft lebt und ihm/ihr seit dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt führt, wenn eine/ein im gemeinsamen Haushalt lebende/r arbeitsfähige/r Ehegattin/Ehegatte nicht vorhanden ist, wenn sie sich der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen Haushalt lebender Kinder nach Abs. 4 erster Satz widmet oder sich durch mindestens vier Jahre hindurch der Kin­dererziehung gewidmet hat.

Die Angehörigeneigenschaft bleibt auch dann gewahrt, wenn die als Angehörige/r geltende Person nicht mehr in der Lage ist, den Haushalt zu führen oder sich der Kindererziehung zu widmen.““

Begründung

Mit der gegenständlichen Neuregelung in der Regierungsvorlage soll nunmehr die Möglichkeit einer Mitversicherung von mit der/dem Versicherten nicht verwandten Personen insofern erleichtert werden, als das Erfordernis der Kindererziehung oder der Pflege der/des Versicherten entfällt.


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Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten geht die mit der Regierungsvorlage vor­geschlagene Änderung zu weit. Die Mitversicherung hatte ursprünglich den Sinn, den nicht erwerbstätigen Elternteil, der früher in der Regel durch die Erziehung und Be­treuung der gemeinsamen Kinder in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit massiv beeinträchtigt war, aber durch seine Leistungen für die Gesamtheit der Gesellschaft viel leistete, den Genuss einer sozialrechtlichen Absicherung zukommen zu lassen.

Seit dem hat sich in unserer Gesellschaft einiges geändert. Der Anteil der kinderlosen Personen steigt stetig an, die damit einhergehenden katastrophalen Auswirkungen auf die Systeme zur Sicherung des sozialen Ausgleichs und der sozialen Sicherheit geraten dadurch zunehmend in größte Probleme. Die Finanzierung vor allem des Pensions-, und des Krankenversicherungssystems wird in den nächsten Jahren noch große Probleme bereiten.

Es ist in einer solchen Situation nicht einzusehen, dass kinderlose „Kurzzeit­beziehungen“ (10 Monate Zusammenleben) schon die gleichen Rechtsfolgen auslösen sollen wie (derzeit) Willenserklärungen durch das Eheversprechen vor dem Standes­beamten und die Betreuung gemeinsamer Kinder.

Es ist richtig, dass das Erfordernis der Eheschließung abgeschafft und auch Lebens­gemeinschaften in den Genuss der Mitversicherung kommen, allerdings nur dann, wenn auch Kinder in diesem gemeinsamen Haushalt betreut werden oder über einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren betreut wurden.

Das Faktum, dass viele Paare heute aus den verschiedensten Gründen leider auch kinderlos bleiben, kann als Begründung für die in der Regierungsvorlage vorge­schlagenen Änderungen nicht ausreichen. Da ein gesunder Erwachsener oder eine gesunde Erwachsene, der/die keine Obsorge-, Betreuungs- oder Erziehungspflichten wahrnimmt ist durch die Haushaltsführung eines Zweipersonenhaushalts in keinster Weise in einem Ausmaß in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, das eine Mitversicherung rechtfertigen würde. Wenn es jungen Müttern zugemutet wird relativ kurz nach der Geburt eines Kindes wieder in den Erwerb einzutreten, dann muss die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für kinderlose gesunde Erwachsene allemal zumutbar sein.

Überdies muss es auch weiterhin möglich sein, dass zwei Personen, die keine Familie bilden, auch über einen längeren Zeitraum in einer gemeinsamen Wohnung leben können, ohne dass dadurch ein sozialrechtlicher Anspruch ableitbar ist.

Überspitzt formuliert ist es gesellschaftspolitisch das falsche Signal, dass von der Politik einerseits alles unternommen wird um Mütter von Kleinstkindern möglichst rasch in die Erwerbstätigkeit zu drängen, und es andererseits mit dem 3. SRÄG das politische Signal für kinderlose MillionärInnenfreundInnen gibt, dass diese nach 10 monatigem gemeinsamem Haushalt kostenfrei mitversichert werden.

Überdies wird bezweifelt, ob diese Regelung einer Prüfung durch den Verfassungs­gerichtshof stand hält.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Ab­geordnete Dr. Oberhauser. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.00.04

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es hätte der FPÖ gut getan, im Ausschuss nicht populistisch auszuziehen, sondern sich mit der Materie zu beschäftigen. Dann hätte


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sich nämlich der Kollege Karlsböck erspart, jetzt einen Abänderungsantrag zu etwas einzubringen, das in der Regierungsvorlage längst drinnen steht. In der Frage der Kostendeckung steht nämlich nicht drinnen: marktüblich, sondern es steht drinnen: kostendeckende Beiträge. (Abg. Grosz: Würden Sie erklären, warum wir ausgezogen sind?)

Warum Sie ausgezogen sind, werde ich Ihnen dann schon erläutern. (Abg. Grosz: Ich weiß ja, warum ich ausgezogen bin!) Ja, ja, nur keine Panik! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Lieber Herr Grosz, wenn Sie wirklich glauben, dass dieses permanente Hineinkeppeln irgendjemanden hier aus der Ruhe, aus der Fassung bringt, dann täuschen Sie sich. Mittlerweile haben wir, glaube ich, alle gelernt, dass es am gescheitesten ist, Sie zu ignorieren, denn es ist oft nicht einmal der Mühe wert, darauf einzugehen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Dafür geben Sie mir aber sehr viel Zeit!)

Die Frage des Auszuges des BZÖ und der FPÖ aus diesen Ausschüssen war eine konzertierte Ansage in all diesen Ausschüssen an diesem Tag. Wir haben uns und auch Abgeordnete Renate Csörgits als Vorsitzende des Ausschusses hat sich bei allen dafür entschuldigt, dass es lange gedauert hat, zu lange gedauert hat, um den Abänderungsantrag zum 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz zeitgerecht der Opposition zu übermitteln.

Grund dafür war, dass wir bis zum Schluss noch mit dem Kollegen Amon verhandelt haben, und zwar genau den Punkt, der auch Ihnen zu weit geht, was mich nicht wirklich wundert, nämlich die Frage der beitragsfreien Mitversicherung von Hausgenos­sInnen.

Wir haben uns in den langen Verhandlungen mit dem Kollegen Amon wirklich gefreut, dass er zu überzeugen war für die Linie, die sein Parteivorsitzender Pröll im Perspek­tivenpapier vorgegeben hat, nämlich für den gleichen Teil der gleichgeschlechtlich Zusammenlebenden. Pröll hat mitsamt seiner Perspektivengruppe festgestellt, dass es dringend notwendig ist, die rechtlichen Anpassungen auch für diese Personengruppe zu machen.

Wir haben lange verhandelt, wir haben gut verhandelt, wir haben konstruktiv ver­handelt, und wir haben genau diesen Punkt noch hineingebracht. Und, wie gesagt: Wären Sie drinnen sitzengeblieben, wären Sie nicht ausgezogen und hätten Sie nicht Arbeitsverweigerung betrieben – man kann auch vorher lesen, Sie wissen es ganz genau (Abg. Neubauer: Das ist eine Zumutung, was Sie da machen!); nein, nein, nein! –, hätten Sie nicht Arbeitsverweigerung betrieben, dann könnte man hier sachlich diskutieren. (Abg. Neubauer: Die Vorsitzende sollte sich entschuldigen bei den Leuten!)

Wie gesagt, Sie würden sich die Blamage ersparen, einen Abänderungsantrag einzu­bringen zu etwas, was längst im Gesetz steht.

Alles in allem ist das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz ein sehr, sehr gutes Gesetz. Wir haben gute Beschlüsse gefasst, und ich hoffe, dass diese auch hier breite Zustimmung finden werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Donabauer. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.03.13

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 umfasst


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alle Bereiche der berufsständischen Sozialversicherungsträger sowie das BKUVG und das Dienstgeberabgabegesetz. Wir haben mit dieser Maßnahme einige notwendige Anpassungen durchgeführt, die längere Zeit schon vorbereitet und diskutiert wurden.

Es geht da unter anderem auch um die Ausweitung der Kostenerstattung bei Organ­transplantationen in grenzüberschreitenden Fällen. Ich glaube, das ist eine absolut zeitgemäße, richtige und sinnvolle Maßnahme.

Es geht in weiterer Folge um die Publikation von Gesamtverträgen durch den Haupt­verband im Internet. Auch das ist zeitgemäß und höchst aktuell, und dem kann man sicherlich nur beipflichten und, wie ich hoffe, auch zustimmen.

Außerdem geht es hierbei – und das ist schon bemerkenswert, aber das ist nun einmal die Zielvorgabe – um die Herausnahme der Betriebskrankenkassen aus dem Aus­gleichsfonds der Gebietskrankenkassen im Bereich des Dienstgeberabgabegesetzes. Dieser Ausgleichsfonds für die Gebietskrankenkassen hat sich in den letzten Jahren ständig auf die Gebietskrankenkasse hin fokussiert. Das ist eine weitere Maßnahme – okay!

Von meinem Vorredner wurde bereits angesprochen, dass es auch eine Erweiterung der Angehörigenschaft und somit der Mitversicherung in der Krankenversicherung gibt. Vor allem möchte ich darauf verweisen, dass – wie wir beim 2. Sozialrechts-Ände­rungsgesetz ab der Pflegestufe 3 die Pensionsversicherung seitens des Bundes übernehmen – nun auch hier die beitragsfreie Mitversicherung bei Pflegegeldbezug und bei Pflege eines nahen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 mit einbezogen ist.

Es geht auch – und das ist eine wesentliche Verbesserung – um die Kurzzeitunter­brechung durch einen Aufenthalt in stationärer Pflege oder bei Urlaub der pflege­bedürftigen Personen. Ich halte das für zeitgemäß, für praxisgerecht und für geeignet.

Es gibt einen Teil, der sich auf das Bauern-Sozialversicherungsgesetz bezieht. Ich möchte Ihnen da nicht lange Vorträge halten, sondern bloß sagen: Wir haben uns bemüht, dass das Bauern-Sozialversicherungsgesetz bei den Kostenanteilen der Kin­der so angepasst wird, dass die Bauern heute in sozialversicherungsrechtlicher Hin­sicht gleichgestellt sind. Bis dato mussten die bäuerlichen Versicherten einen Kostenanteil bei Arztbesuch, Facharztbesuch, Ambulanzbesuch und Krankentransport zahlen. Das ist jetzt auch erledigt worden, aber das war nicht einfach.

Ich bedanke mich bei allen, die meiner Gruppe hier großes Verständnis entgegen­gebracht haben und die Durchsetzung dieser Maßnahme erleichtert haben, zumal wir uns diese letztendlich ja selber bezahlen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. Einge­stellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.06.23

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Zu meiner Vorrednerin Dr. Oberhauser, wo immer sie jetzt wieder sein mag nach ihrer Rede, möchte ich schon ganz kurz ... (Abg. Csörgits: Sie ist eh hier!) – Oh, Frau Doktor!

Frau Abgeordnete Oberhauser, wenn es bedeutet, dass Sie sich, wenn Sie mich ignorieren, trotzdem zwei Minuten mit mir befassen, dann fürchte ich mich bereits jetzt schon davor, was Sie dann, wenn Sie mich wirklich ignorieren wollen, mit mir machen werden oder wie Sie sich dann mit mir nicht beschäftigen wollen (Beifall beim BZÖ – Zwischenruf der Abg. Dr. Oberhauser), denn es ist schon ein kleines Meisterstück, jemandem seine Rede fast zur Gänze zu widmen, aber eigentlich von ihm nichts


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wissen zu wollen. Aber das ist halt ein weiteres Meisterstück einer sozialdemo­kra­tischen Abgeordneten, die anders handelt, als sie hier an diesem Pult spricht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute das 3. Sozialrechts-Ände­rungsgesetz und in Zusammenhang damit Verbesserungen. Na, selbstverständlich! Unsere Fraktion wird auch diesem 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz zustimmen, weil es Forderungen enthält, die wir und auch andere Fraktionen dieses Hauses erhoben haben.

Erstens: Verbesserungen der pflegenden Angehörigen – no na werden wir diesen zustimmen, wenn wir sie seit Jahren einfordern!

Zweitens: Verbesserungen beim Kinderbetreuungsgeld – no na werden wir diesen Verbesserungen zustimmen, zumal wir im Jahr 2000 das Kinderbetreuungsgeld eingefordert und auch beschlossen haben, während Ihre Genossinnen und Genossen im Jahr 2000, Frau Oberhauser, davon gesprochen haben – ich zitiere, Herr Prä­sident –, dass das Kindergeld der damaligen FPÖ/BZÖ eine sogenannte Wurfprämie sei.

Ich freue mich, dass Sie sich mittlerweile dieser sogenannten „Wurfprämie“ so ange­nähert haben, dass Sie jetzt Verbesserungen beim Kinderbetreuungsgeld gemeinsam mit uns beschließen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es freut mit, dass auch bei der Kostentragung für Organspenden im 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz eine Verbesserung enthalten ist.

Was mich aber nicht freut, Frau Abgeordnete, ist der Umstand, dass das zwar eine gute Gesetzesmaterie ist, dass aber diese Gesetzesmaterie dem Ausschuss erst eine Stunde und 32 Minuten vor Beginn der Ausschusssitzung zugeleitet wurde.

Sie verlangen von diesem Haus – und das habe ich schon gestern hier gesagt –, sich nach bestem Wissen und Gewissen mit Gesetzesmaterien auseinanderzusetzen, um am Ende des Tages gute Ergebnisse für die Österreicherinnen und Österreicher zu erzielen – das ist das, was sich die Menschen draußen, die Menschen in Österreich von ihren Politikern erwarten –, doch was machen Sie? – Sie leiten quasi wie eine Rolle Klopapier das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz dem Ausschuss erst eine Stunde und 32 Minuten vor Beginn der Beratungen zu – Sie haben es ja auch selbst zugegeben! –, weil sich die Bundesregierung bis eine Stunde und 32 Minuten vor Beginn der Ausschusssitzung nicht einigen konnte, was in diesem Gesetz und in den Abänderungsanträgen überhaupt drinnen stehen soll. Ja, was ist denn das anderes als Pfusch und Chaos?! (Beifall beim BZÖ.)

Bereiten Sie Anträge anständig vor, schaffen Sie als Regierung die Grundlagen für gute Entscheidungen in diesem Haus, ermöglichen Sie Demokratie und geschäfts­ordnungsgemäße Abläufe und machen Sie nicht den Fehler, den Sie offenbar seit acht Monaten am laufenden Band machen, nur weil Sie Streitigkeiten zu bereinigen haben oder offenbar Gesetzesmaterien junktimieren! (Abg. Krainer zeichnet mit dem Finger Kreise in die Luft.) – Was haben Sie denn? Karussell oder was? Ist der Abgeordnete Krainer wieder auf Karusselltour? Machen Sie das im Prater, aber nicht hier im Par­lament! (Beifall beim BZÖ.)

Es kann nicht sein, dass wir hier als Abgeordnete Gesetzesmaterien nicht prüfen können. Wir werden dem zustimmen, aber betonen heute einmal mehr, dass das eine weitere Meisterleistung ist, wie die Regierung mit dem Parlament in Sachen 3. So­zialrechts-Änderungsgesetz umgeht. (Beifall beim BZÖ.)

14.09



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 119

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Csörgits zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmun­gen der Geschäftsordnung und erteile ihr das Wort. – Bitte.

 


14.10.23

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Grosz hat behauptet, dass die Gesetzesmaterie des 3. Sozialrechts-Änderungsgesetzes erst zu Mittag überreicht worden sei.

Ich berichtige tatsächlich, dass die Regierungsvorlage dem Ausschuss am 16. Mai zur Verfügung gestellt worden ist. (Abg. Grosz: Dem Parlament zugeleitet worden, aber nicht dem Ausschuss!) Lediglich der Abänderungsantrag ist den Oppositionsparteien erst zu Mittag zur Verfügung gestellt worden.

Ich meine, dass man vom 16. Mai bis zum Termin des Ausschusses sehr wohl in der Lage ist, diesen Text zu lesen, und bedanke mich sehr herzlich. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. Eingestellte Redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


14.11.00

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass sich die heiße Luft des Kollegen Grosz schon wieder rückstandsfrei aufge­löst hat.

Ganz im Ernst: Wir sind – und wir haben das auch klar gesagt – nicht zufrieden damit, dass die Regierungsparteien Fristen, die vereinbart sind, nicht einhalten. Andererseits muss man, wenn man sich die Sache genau anschaut, zugeben, dass die Materie in diesem Fall mit Ausnahme des kurzen abzuändernden Teils, der dann zwischen den Regierungsparteien noch verhandelt wurde, bekannt war – und selbst das hat man gewusst. (Abg. Grosz: Aber man weiß nicht, wie oft die Regierung die Materie ver­ändert!)

Man hat gewusst, dass es Schwierigkeiten bei der ÖVP gibt, bei dem Passus betreffend HausgenossInnen, wie es jetzt heißt, mitzustimmen. Ich bin froh darüber, dass es letztendlich doch gelungen ist, weil es bei Weitem nicht die Bedeutung hat, die jetzt vonseiten der FPÖ da hineininterpretiert wird.

Man muss sich auch vorstellen, es sind bisher auch HausgenossInnen dort, wo zwei Frauen zusammenleben, die keine geschlechtliche Gemeinschaft eingehen, davon ausge­schlossen gewesen – wo alles Mögliche vonseiten der Freiheitlichen hinein­interpretiert wird. Die leben zusammen. Bei denen besteht vielleicht ein Altersunter­schied von 30 Jahren. Seien wir doch froh, dass es so etwas auch noch gibt, ohne dass es die geschlechtliche Gemeinschaft gibt, wie in diesem Fall oder in manchen anderen Fällen! Und wenn es sie gibt, wird auch der FPÖ vermutlich nicht alles herunterfallen. Es soll so sein, und es soll auch in diesem Fall eine Absicherung geben. Ja, das sichert der Entwurf, und deshalb stimmen wir auch zu.

Ich sage ganz ehrlich: Ich bin sehr froh, dass es diesen Offenbarungseid der Frei­heitlichen Partei in Form eines Abänderungsantrages gegeben hat, und da meine ich jetzt nicht das mit den gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften, sondern das mit den Kostenbeiträgen in marktüblicher Höhe.

Frau Kollegin Oberhauser, da haben wir eine kleine Differenz: Zwischen kostendecken­den Beiträgen, so wie ich sie verstehe, und Kostenbeiträgen in marktüblicher Höhe sehe ich schon eine erhebliche Differenz. Und dass ausgerechnet die Freiheitliche


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 120

Partei herkommt und sagt, es sei angemessen, bei Zahnbehandlung vom Versicherten Kostenbeiträge in marktüblicher Höhe zu verlangen, ist ein starkes Stück. Das ist ein starkes Stück! (Abg. Dr. Karlsböck: Das habe ich schon erklärt!)

Seien wir doch froh, wenn in einem eingeschränkten Rahmen Ambulatorien Leistungen erbringen, die etwas billiger sind als die für viele nicht mehr leistbaren Kostenbeiträge, die auf dem privaten Markt bezahlt werden müssen!

Aber jetzt geht ausgerechnet die Freiheitliche Partei her und sagt: Ja, aber wir wollen, dass auch von den Leuten, die in Ambulatorien behandelt werden, marktübliche Kos­tenbeiträge verlangt werden! Ich weiß nicht, ob Ihnen in aller Konsequenz bewusst ist, was das heißen würde.

Das heißt, wir müssten, wenn wir Ihrer Forderung folgen würden – und Sie wissen, dass beim Zahnersatz die Preise zwischen dem einen Arzt und dem anderen Arzt im privaten Sektor erheblich differieren, um das Ein- oder Zweifache für eine Krone beispielsweise –, jetzt ermitteln, was der höchste, der niedrigste und der Durch­schnitts­preis ist, der beispielsweise für Kronen verlangt wird, und davon müssten wir den Durchschnitt erheben. (Abg. Dr. Karlsböck: Das gibt es alles!)

Ist Ihnen das klar? Und das wollen Sie allen Ernstes den Versicherten zumuten (Abg. Dr. Karlsböck: Das gibt es ja!), wenn sie in Ambulatorien behandelt werden?! Danke, nein! Das soll es nicht sein! (Beifall bei den Grünen.)

14.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung und erteile Ihnen das Wort. – Bitte.

 


14.15.25

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Um alle Missver­ständ­nisse in Bezug auf „kostendeckend“ und „marktüblich“ auszuräumen: Es ist für uns eindeutig so, wie es im Antrag steht:

„Für derartige vorbeugende Maßnahmen sind in der Satzung des Versicherungsträgers marktübliche Kostenbeiträge der/des Versicherten vorzusehen.“

Wir ersuchen, dass das so in das Gesetz hineingeschrieben wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege, ich weise darauf hin, dass das keine tatsächliche Berichtigung gewesen ist. Vorangestellt gehört der zu berichtigende Sach­verhalt.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


14.16.00

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz sind einige Verbesserungen zustande gekommen, die einen wertvollen Beitrag zur sozialen Sicherheit und zur in Österreich gelebten Solidarität leisten.

Die beitragsfreie Mitversicherung für pflegende Angehörige ist ein bedeutender Schritt für viele Menschen, da sie damit zu einem Versicherungsschutz, zu einer Leistung in der Krankenversicherung, aber auch in der Pensionsversicherung kommen. Das ist ein notwendiger und ein guter Schritt, mit dem wir auch das Regierungs­pro­gramm umsetzen.


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Die Frage der Hausgenossen ist auch ein wichtiger Punkt. Dabei geht es um eine bei­tragspflichtige Mitversicherung. Wir können damit Lücken schließen und ent­sprechen damit den Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft.

Zum Thema Zahngesundheit – und da möchte ich schon ein bisschen weiter aus­holen –: Es gibt viele Personengruppen, die einen Zugang zu Gesundheitsleistungen nur dadurch haben, dass es kostengünstige Ambulatorien, insbesondere der Sozialver­sicherungsträger, gibt.

Es gibt für manche Personengruppen, wie etwa Menschen in Behindertenheimen, Behinderte, Menschen, die schwere Erkrankungen haben, keinen Zugang zur Zahn­medizin. Gerade die soziale Krankenversicherung stellt diese Gesundheitsleistung in vielen Bereichen sicher. Mit dem Weg, jetzt auch Mundhygiene, Zahnprophylaxe in diesen Einrichtungen zu ermöglichen, schaffen wir Gesundheitsvorsorge, Vorsorge­medizin, Zahnprophylaxe auch für jene Personengruppen, die es in dieser Gesellschaft viel, viel schwerer haben als andere, Menschen, die auch ein geringeres Einkommen haben.

Ich danke den Mitgliedern der Zahnärztekammer, die dafür Verständnis gehabt haben und diesen Weg auch mitgehen.

Zu den Änderungen in der Unfallversicherung: Ich denke, es ist wichtig, dass man zusätzliche Gruppen einbezieht. Ganz besonders wichtig ist, dass Personen, die in Karenz sind und die in der Karenzzeit Ausbildungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, in der Zeit, in der sie in Ausbildung sind, auch unfallversichert sind. Damit schaffen wir für diese Personen einen Zugang zur Ausbildung, und wir schaffen damit auch die Möglichkeit, dass Ausbildung insgesamt gefördert wird.

Wir haben bei Organtransplantationen Verbesserungen in die Richtung erreicht, dass in grenzüberschreitenden Fällen durch die Ausweitung der Kostenerstattung öster­reichische Patientinnen und Patienten auch dann zu Organen kommen, wenn es einen Spender im Ausland gibt. Damit haben wir, meine ich, einen wichtigen Schritt zur Gesundheitsversorgung gesetzt.

Wir haben beim Wochengeld insofern eine Lücke geschlossen, als man dann, wenn das Wochengeld durch eine Adoption sozusagen nicht abgeholt hat werden können, beim zweiten Kind zu dieser Versicherungsleistung kommt, da es ja eine Leistung der Versicherung ist.

Es geht um mehr Transparenz – es ist eine der wichtigen Forderungen im Gesund­heitssystem, Transparenz zu haben –: Die Verträge, die die Kassen abschließen, müs­sen im Internet veröffentlicht werden.

Und über einen Abänderungsantrag bin ich ganz besonders froh: Es gelingt, einer Personengruppe, die durchaus mit Selbstbehalten belastet ist, einen Beitrag dazu zu liefern (Zwischenruf des Abg. Grosz), gerade in der bäuerlichen Sozialversicherung die Selbstbehalte auch bei Kindern zu reduzieren und damit einen leichteren Zugang zu medizinischen, zu Sachleistungen zu bringen. (Abg. Öllinger: Das war der Preis der ÖVP!)

Ich freue mich darüber, dass wir Selbstbehalte, die ja keine Steuerungswirkung haben, im Gesundheitssystem abbauen können. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Öllinger: Und für die anderen auch, bitte!)

14.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Königsberger-Ludwig. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 122

14.21.04

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kol­le­ginnen und Kollegen! Der Herr Minister hat jetzt ausführlich auf die Verbesserungen, auf die Änderungen im 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz hingewiesen und hat auch darauf hingewiesen, wie wichtig diese Maßnahmen sind.

Ich möchte auch betonen, dass wir die Veränderungen bei den HausgenossInnen begrüßen. Wir begrüßen, dass die Mitversicherung von nicht verwandten Personen erleichtert wird, indem nämlich das Erfordernis der Kindererziehung oder Pflege weg­fällt. Wir sehen darin auch eine Verbesserung vor allem für jene Menschen, deren Kinderwunsch nicht in Erfüllung gehen kann, was als besonders schmerzlich empfun­den wird.

Wir begrüßen auch den gesellschaftspolitischen Fortschritt für gleichgeschlechtliche Partnerschaften – wir begrüßen das ausdrücklich! –, deswegen werden wir den Antrag der Abgeordneten Kickl und Dr. Karlsböck ablehnen, der genau in diesem Punkt einen Rückschritt bringen und diese gesellschaftspolitische Verbesserung wieder rückgängig machen würde.

Ich möchte auch noch darauf eingehen, dass es eine wesentliche Verbesserung im Bereich der sozialrechtlichen Absicherung von pflegenden Angehörigen geben wird, wovon wir heute schon viel gehört haben, auch dass das in der Pensionsversicherung mit dem 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz umgesetzt worden ist. Jetzt setzen wir eben auch diese Maßnahme um, dass für pflegende Angehörige ab der Pflegestufe 3 die Kosten für die Krankenversicherung übernommen werden. Das wird unbefristet sein, und ich denke, das ist eine sehr, sehr wichtige Maßnahme und eine wesentliche Verbesserung für jene Menschen, die ihre Angehörigen pflegen.

Diese Maßnahme reiht sich in eine Reihe von anderen Verbesserungen ein, die im Bereich der Pflege heuer schon umgesetzt wurden – wir haben das heute schon gehört –: Es wurde das Pflegegeld erhöht, und zwar ordentlich erhöht, sodass es die pflegenden Personen wirklich besserstellen wird; es wurde die Einstufung von demenz­kranken Menschen und behinderten Kindern und Jugendlichen verbessert; es wurde ein Erschwerniszuschlag genau für jene Gruppen eingeführt.

Ich glaube – und ich bin überzeugt davon –, dass diese Maßnahmen vor allem beweisen, dass sich die Bundesregierung den Herausforderungen in der Pflege stellt. Ich möchte das Wort „Herausforderungen“, nicht „Probleme“ betonen, weil wir alle gemeinsam wissen, dass es in diesem Bereich große Herausforderungen zu meistern geben wird.

Wir werden ein Bündel von Maßnahmen brauchen, geschätzte Kolleginnen und Kolle­gen, damit wir die optimale Betreuung gewährleisten können, damit wir auch die finanzielle Absicherung für die Dienste, für die Pflege gewährleisten können, und damit wir vor allem auch jene Menschen, die im Bereich der Pflege arbeiten – sei es, dass sie dort beruflich arbeiten, oder sei es in der häuslichen Betreuung, im Familien­verband – gesund halten können, damit wir sie bei ihrer Arbeit unterstützen können. Für all das wird es ein Bündel an Maßnahmen geben.

Ich bin überzeugt davon, dass sich die Bundesregierung dieser Herausforderungen bewusst ist und wir in diesem Bereich in den nächsten Monaten noch sehr, sehr viele Aufgaben zu erfüllen haben – aber es gibt eine Reihe von Arbeitsgruppen, die sich damit beschäftigen. Wenn wir alle mitarbeiten, werden wir diese große Herausfor­derung gemeinsam meistern. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ.)

14.24



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 123

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste und vorläufig letzte Rednerin hiezu zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Höllerer. 4 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


14.24.27

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Wir diskutieren das 3. Sozialrechts-Änderungsgesetz, und – das wurde schon angesprochen – mit dieser Gesetzesmaterie wird ein Maßnahmenpaket umgesetzt, in dem zahlreiche Verbesserungen für Versicherte und Angehörige enthalten sind.

Und wenn heute schon intensiv darüber diskutiert wurde, dass diese Gesetzes­ände­rung sehr spät bekannt wurde, muss ich sagen: Also, spät bekannt wurde sie sicher nicht! Das wurde auch bereits von Frau Abgeordneter Csörgits aufgezeigt, die ja gesagt hat, dass diese Gesetzesänderung ab 16. Mai allen Fraktionen bekannt war, und nur der kurze Abänderungsantrag wurde am Ausschusstag zu Mittag eingebracht. Das ist sicher kein Grund, dass man auszieht, denn auch diese Inhalte waren bestens bekannt! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Also muss es andere Gründe gegeben haben, warum BZÖ und FPÖ dieser Ausschusssitzung nicht beigewohnt haben. (Abg. Kickl: Ja, was Sie alles wissen! – Abg. Dolinschek: Keine Vermutungen, Frau Kollegin! Keine Vermutungen!)

Die Anpassungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz wurden bereits erwähnt: Es kommt dabei zu einem Entfall der Kostenbeteiligung für Angehörige bei ärztlicher Hilfe. Das stellt eine große Entlastung für die Familien dar, weil jetzt auch eine kostenlose Inanspruchnahme für Kinder im Fall der ärztlichen Hilfe und der medizinischen Ver­sorgung möglich wird.

Weiters wird auch mit der Rücknahme der individuellen Kostenbeteiligung beim Bezug von Heilbehelfen und Hilfsmitteln von derzeit 20 auf 10 Prozent – entsprechend den Regelungen im ASVG und im BKUVG – eine weitere Entlastung der bäuerlichen Versicherten umgesetzt. Es ist eine Tatsache, dass die Bäuerinnen und Bauern aufgrund ihrer beruflichen Erschwernisse verhältnismäßig häufig Unterstützung durch Heilbehelfe und Hilfsmittel brauchen, und damit wird vor allem auch jenen, die dauer­haft gesundheitlich beeinträchtigt sind, eine wichtige finanzielle Unterstützung zuteil.

Durch die Erweiterung des Kreises der Anspruchberechtigten auf Mitversicherung in der Krankenversicherung – insbesondere auf Mitversicherung der pflegenden Ange­hörigen – wird ein wichtiger und richtiger Schritt zur sozialen Absicherung einer Per­sonengruppe gesetzt, vor allem betrifft es Frauen, denn diese sind diejenigen, die die Pflege in den privaten Haushalten leisten. – Diese versicherungsrechtliche Erweiterung ist sehr zu befürworten!

Wir haben heute schon gehört, dass 80 Prozent der zu Pflegenden in Privathaushalten gepflegt werden und damit die Möglichkeit haben, ihren Lebensabend in ihren eigenen vier Wänden verbringen zu können. Wir haben auch gehört, dass da eine gewaltige Leistung von den Pflegenden erbracht wird und dass dieser Personengruppe best­mögliche Unterstützung zukommen muss: Es muss selbstverständlich intensiv daran weitergearbeitet werden, dass für diese Personengruppe auch eine Entlastung von der Pflege möglich wird, dass Kurzzeitpflege, Tagespflege, Urlaubspflege für die Pfleglinge in den Pflegeheimen möglich sein muss. – Da muss man auch mit den Ländern inten­siv zusammenarbeiten, damit die Kraft, die im Pflegebereich notwendig ist und investiert wird, auch zukünftig von den Angehörigen erbracht werden kann.

Mit der heutigen Änderung im Sozialversicherungsgesetz wird ein weiterer und wich­tiger Schritt zur besseren Absicherung von vielen Personen gesetzt, und es ist vor allem auch in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ein wichtiges Signal an die Bevöl-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 124

kerung, dass das Sozialsystem weiter ausgebaut und zielgerichtet verbessert wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.28

14.28.30

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 243 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Abänderungsanträge vor: Abänderungsantrag der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen sowie Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile – entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Art. 1 Z 12 des Gesetzentwurfes bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Antrag aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der Art. 1 Z 19 zum Inhalt hat.

Wer diesem Abänderungsantrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ich lasse sohin über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschuss­berichtes abstimmen.

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf Art. 2 Z 11 und Art. 3 Z 10 des Gesetzentwurfes bezieht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Ferner haben die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht, der sich auf Art. 4 Z 8 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 125

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Aus­schussberichtes abstimmen.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der Art. 4 Z 12 des Gesetzentwurfes zum Inhalt hat.

Wer diesen Antrag unterstützt, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Aus­schussberichtes abstimmen.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.32.2412. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 507/A(E) der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei Strom- und Gasrechnung (305 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 389/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Notwendigkeit transparenter, nachvollziehbarer und vergleichbarer Stromrech­nungen und Tarifgestaltungen (306 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.33.20

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns allen als Strombezieher – Gasbezieher sind ja nicht alle – ist natürlich die Problematik bekannt, dass die Nachvollziehbarkeit bei diesen Rechnungen einfach schwierig und kaum möglich ist.

Diese Kritik teilen nicht nur die Kunden von Energielieferanten, sondern auch die Bun­deswettbewerbsbehörde. Auch dort sagt man, dass die Abrechnungen so verwirrend


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und unverständlich gehalten sind, dass ein einfacher Vergleich mit billigeren Anbietern und damit ein Wechsel nahezu unmöglich ist.

Deswegen haben wir auch zu Beginn dieses Jahres einen entsprechenden Antrag eingebracht „betreffend die Notwendigkeit transparenter, nachvollziehbarer und ver­gleichbarer Stromrechnungen“, und die Koalition, also SPÖ und ÖVP, hat daraufhin gleichfalls – einen Monat später – einen ähnlichen Antrag eingebracht, der dasselbe Ziel hat. Ich habe beim letzten Ausschusstermin im Konsumentenschutzausschuss einen Abänderungsantrag eingebracht, der diese Inhalte des Antrages, den die beiden Koalitionsparteien eingebracht haben, ebenfalls beinhaltet.

Ich halte es für sinnvoll, wenn wir in diesem Bereich, was den Verbraucherschutz betrifft, alle gemeinsam arbeiten, und ich bin auch froh, dass wir heute zu einem Fünf-Parteien-Antrag hier im Hohen Haus kommen, der sozusagen eine Vereinfachung der Verfahren beim Wechsel von Gas- und Stromlieferanten beinhaltet, der Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei Rechnungen durch eine Stromkennzeichnung für erneuerbare, fossile und nukleare Energie beinhaltet, dass man die Verpflichtung zur getrennten Rechnungslegung in den Bereichen Netz- und Energielieferung entwickelt und damit auch eine umfassende Preisinformation ermöglicht, dass durch gezielte Informationsmaßnahmen der Netzbetreiber genauso wie der Regulierungsbehörde die Kunden in Zukunft besser über ihre Rechte informiert werden und neue Technologien beim Zählerwesen, wie zum Beispiel Smart Metering, forciert werden, um den Kunden mittels verbrauchsnaher und wiederholter Energieverbrauchsinformation das Thema Energieeffizienz leichter und anschaulicher vor Augen zu führen, und dass dieser Ärger über die Unnachvollziehbarkeit bei den Gas- und Stromrechnungen hintangestellt wird. (Beifall beim BZÖ.)

14.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Steier. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.36.36

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich Sie eingangs noch an den Infostand des Vereins für Konsumenteninformation in der Säulenhalle erinnere, wo Sie bis 15 Uhr Informationen von den Bediensteten aufnehmen können.

Geschätzte Damen und Herren! Transparente Gas- und Stromrechnungen sollen den Konsumenten künftig einen leichteren Preisvergleich und damit auch einen rascheren Anbieterwechsel ermöglichen. Das ist im Wesentlichen das Ziel dieses An­tra­ges 507/A(E), den wir heute diskutieren – und ich darf auch erwähnen, dass diese The­matik integrierender Bestandteil des Regierungsübereinkommens ist.

Konkrete Regelungen sollen den Wechsel des Gas- und Stromlieferanten verein­fachen, transparente Rechnungen sollen zu einer umfassenden Preisinformation der KonsumentInnen beitragen, eine Stromkennzeichnung soll für erneuerbare, fossile und nukleare Energien erfolgen und die Bedeutung von Energieeffizienz soll auch durch neue Technologien verdeutlicht werden.

Dem Wunsch nach verständlichen und nachvollziehbaren Rechnungen für Strom und Gas gehen jahrelange Sturmläufe von KonsumentInnen und von Konsumenten­schutz­organisationen voraus. Wie die Erfahrung zeigt, sind die bisher gesetzten Regelungen noch nicht ausreichend. Für viele Menschen ist ihre Strom- und Gasrechnung noch immer ein Buch mit sieben Siegeln. Für KonsumentInnen ist es oft schwierig, ihre Energiekosten mit Angeboten alternativer Anbieter zu vergleichen.


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Dazu hat vor kurzem der Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil Folgendes festgestellt: „,Die transparente und umfassende Information der Kunden ist eine der Säulen der Liberalisierung des Strommarktes. Im Interesse der Konsumentenfreundlichkeit und der Transparenz muss dem Kunden beispielsweise leicht erkennbar sein, welcher Preis für eine kWh reine Energie zu begleichen ist.

Meine geschätzten Damen und Herren, ich hoffe, dass hier das Wettbewerbs­be­schleuni­gungsgesetz für den Energiebereich, dessen Begutachtung kürzlich abge­schlossen wurde, Verbesserungen bringen wird. In diesem Kontext darf ich auch ein herzliches Dankeschön an die Bundeswettbewerbsbehörde, ihre Bediensteten und an ihren Leiter, Herrn Dr. Thanner, entbieten.

Meiner Ansicht nach, geschätzte Damen und Herren, wäre noch ein Aspekt in dieses Gesetz einzubeziehen: Steigende Energiepreise kombiniert mit höherer Arbeitslosigkeit führen dazu, dass Energie für viele Haushalte kaum mehr leistbar ist. Vor allem ein­kommenschwache Personen kämpfen häufig mit hohen Nebenkosten wie beispiels­weise Mahngebühren, Ab- und Anschaltkosten, Gebühren für Ratenzahlungspläne et cetera.

Dieser Aspekt bedürfte einer detaillierten Regelung, damit nicht gerade jene, die es sich am wenigsten leisten können, massiv finanziell belastet werden. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Hornek: ... das ist aber hauptsächlich die Gemeinde Wien!)

14.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Schatz. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.40.07

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Grüne unterstützen diesen Entschließungsantrag, der zu mehr Transparenz bei den Strom- und Gasrechnungen führen soll. Wie wir jetzt schon gehört haben, kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beschwerden, weil die KundInnen ihre Rechnungen nicht nachvollziehen konnten, weil sie einzelne Punkte überhaupt nicht verstanden haben und weil deshalb ein Vergleich der Konditionen verschiedener Anbieter einfach nicht möglich war.

Die Regierung hat, wie Abgeordneter Steier gesagt hat, diesbezügliche Maßnahmen bereits im Regierungsprogramm angekündigt und verstärkt jetzt ihre Absicht durch diesen Entschließungsantrag. Dieser wiederum wird durch einen Abänderungsantrag ergänzt, der sicher noch einmal Verbesserungen bringt.

Ich möchte auf zwei Punkte dieses Abänderungsantrages noch kurz eingehen. Konkret war es mir ein Anliegen, im Ausschuss darauf hinzuweisen, dass ein Entschließungs­antrag von Regierungsparteien an die eigene Regierung, der nicht einmal in irgend­einer Weise termisiert ist, schon etwas sehr, sehr Zahmes ist und eigentlich nicht sehr viel Sinn macht. Dieser Anregung wurde entsprochen, indem es jetzt die wirklich „scharfe“ Formulierung gibt: „möglichst noch in diesem Jahr“. Aber trotzdem ist das ein Fortschritt, und ich hoffe, dass es wirklich noch in diesem Jahr dazu kommen wird.

Das Zweite ist: Es gab eine Veränderung in Bezug auf das neue Zählerwesen, das im Antrag angesprochen ist, dieses Smart Metering. Es wird nun explizit Smart Metering an den Datenschutz gekoppelt. Das war uns sehr, sehr wichtig, denn es soll nicht dazu kommen, dass die auf diese Art und Weise gesammelten Konsumdaten gegen die Interessen der KonsumentInnen verwendet werden können.

Innerhalb dieses Antrages ist es uns Grünen natürlich ein besonderes Anliegen, dass es künftig erleichtert werden soll oder klar auf den Rechnungen erkennbar sein soll,


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wie hoch der Anteil an erneuerbaren Energien, die man konsumiert, ist, wie hoch der an fossilen Energien und wie hoch der an nuklearer Energie ist. Es ist nämlich so, dass mindestens 5 Prozent des in Österreich von einem durchschnittlichen Haushalt kon­sumierten Stroms Atomenergie ist. Das Ganze findet statt unter der Deckmäntelchen-Bezeichnung „Strom aus unbekannter Herkunft“.

Es sind möglicherweise sogar mehr als 5 Prozent Atomenergie, Minister Berlakovich spricht sogar von 7 Prozent, NGOs von 20 Prozent. Ich finde das letzten Endes absurd. Die Österreicherinnen und Österreicher lehnen die Produktion von Atomstrom ab, die Österreicherinnen und Österreicher wehren sich gegen den Bau und die AKWs im grenznahen Raum, hinten herum haben sie dann aber bis zu 20 Prozent Atomstrom im eigenen Haushalt.

Künftig wird sich das ändern. Ich hoffe, die Regierung geht das schnell an, „möglichst noch in diesem Jahr“. Es ist einfach wichtig, dass jeder ganz bewusst entscheiden kann: Akzeptiere ich, dass ich Atomstrom im eigenen Haushalt konsumiere, oder entscheide ich mich eben ganz bewusst dagegen?! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.43.31

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin noch nicht so lange für den Kon­sumentenschutz meiner Fraktion zuständig, aber ich möchte mich bei den Fraktionen dafür bedanken, dass wir hier zu einer gemeinsamen Lösung gekommen sind, denn gerade, was die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten betrifft, sollten wir hier wirklich eine Meinung und eine Linie haben und zu dieser auch finden, was uns da gelungen ist.

Ich darf zu dieser Materie noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Maier, Dolinschek, Zanger, Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen zum Entschließungsantrag 507/A(E) der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier betreffend Transparenz bei Strom- und Gas­rechnung in der Fassung des Ausschussberichtes (305 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel bezeichnete Entschließungsantrag wird wie folgt geändert:

1. Im Entschließungstext wird der 1. Absatz durch folgenden Text ersetzt:

„möglichst noch in diesem Jahr konkrete gesetzliche Regelungen vorzulegen, welche zur Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren beim Wechsel des Gas- und Stromlieferanten und zur Schaffung eines deutlich rascheren, effizienteren, automati­sierten und einheitlichen Wechselprozesses führen;“

2. Im Entschließungstext wird der 3. Absatz durch folgenden Text ersetzt:

„in den Überlegungen für eine transparente Rechnung eine Verpflichtung zur getrenn­ten Darstellung der Bereiche Netz und Energielieferung in einer Rechnung zu ent­wickeln, um eine umfassende Preisinformation zu ermöglichen, wobei jedenfalls ein einheitlicher Zahlungsvorgang und eine zeitgleiche Zustellung sicherzustellen sind;“

3. Im Entschließungstext wird der 5. Absatz durch folgenden Text ersetzt:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 129

„neue Technologien im Bereich des Zählerwesens – Smart Metering – zu forcieren und konsumentenfreundlich umzusetzen, um dem Kunden mittels verbrauchsnaher und wiederholter Energieverbrauchsinformationen das Thema Energieeffizienz leichter veranschaulichen zu können, wobei der Datenschutz sicherzustellen ist;“

*****

Frau Kollegin Schatz, in diesem Antrag, den wir jetzt hier gemeinsam einbringen und bei dem wir eine gemeinsame Lösung gefunden haben – wir haben auch im Aus­schuss schon darüber gesprochen –, heißt es: „möglichst noch in diesem Jahr“. Diese Formulierung finde ich gar nicht so schlecht, denn wir befinden uns schon im Juli. Wenn wir uns im Jänner befänden, dann könnte man sagen: Da müssen wir noch 12 Monate darauf warten! Aber da wir uns im Juli befinden, haben wir nicht mehr so lange zu warten, und das ist im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten.

300 000 Konsumenten haben jetzt eine getrennte Rechnung. Es würden, wenn man davon ausgeht, dass sich ein Haushalt 200 € pro Umstieg ersparen kann, noch viel mehr Konsumentinnen und Konsumenten auf einen anderen Stromanbieter umsteigen, aber die fehlende Transparenz und auch dieser langwierige Umstiegsprozess halten die Kunden und Kundinnen davon ab. Dafür haben wir jetzt Veränderungen geschaffen. Sie können davon ausgehen, dass wir dahinter sind, dass das so rasch wie möglich umgesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dolinschek.)

14.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. Eingestellte Rede­zeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.46.52

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Ja, wir werden diesem Antrag unsere Zustimmung geben.

Die Strommarktliberalisierung, Gasmarktliberalisierung, Energiemarktliberalisierung gibt es jetzt doch schon einige Jahre, das Problem ist nur, dass viele Konsumenten daraus keinen Nutzen ziehen konnten. Es gab zwar ursprünglich schon auch gesetz­liche Bestimmungen, in denen immer wieder von Transparenz die Rede war – es gibt ja auch nicht umsonst die Energieregulierungsbehörden –, aber das war halt für die Konsumenten nie greifbar.

Es ist teilweise wirklich schwierig, eine entsprechende Rechnung genau zu verstehen. Es gibt Energieunternehmen, die die Rechnungen sehr transparent an die Kunden weitergeben, es gibt aber auch Unternehmen, die das nicht tun. Es gibt auch ein einschlägiges Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes des vergangenen Jahres, in dem sehr ausführlich und klar dargelegt wurde, wo genau die Probleme sind, ins­besondere im Zusammenhang mit irgendwelchen Durchschnittspreisen, mit einem KW-Preis, einem Cent-Preis pro Kilowattstunde. Man kennt sich als Konsument einfach nicht aus und weiß nicht, wie hoch jetzt der effektive Strompreis ist.

Die neue Regelung sollte dazu dienen, hier Transparenz zu schaffen, damit der Kunde auch kontrollieren kann, wie hoch der tatsächliche Energiepreis ist, denn nur dann, wenn er das weiß, wenn er das genau kontrollieren kann, kann er eben auch einen Vergleich anstellen und – wenn er möchte – möglichst schnell einen Wechsel durch-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 130

führen. Auch dieser Wechsel soll erleichtert werden – auch das begrüßen wir selbst­verständlich –, er sollte auch per Mausklick über das Internet funktionieren.

Wir reden sehr viel von Verwaltungsvereinfachung, wir reden vom One-Stop-Shop in der Verwaltung: Da wäre meines Erachtens auch umgehend eine entsprechende Rege­lung zu treffen, weil eben auch die Energiepreise stetig steigen und leider Gottes auch trotz Energiemarktliberalisierung kein richtiger Wettbewerb entstanden ist. Wett­bewerb ist teilweise für die Großabnehmer entstanden, die Industrie kann es sich – unter Anführungszeichen –„richten“ – nona, die kennen sich auch größtenteils besser aus, haben eine stärkere Verhandlungsposition. Aber der einfache Kunde soll ja auch etwas von diesen Regelungen haben, und diesbezüglich ist Transparenz notwendig.

Ich hoffe, dass mit diesen neuen Regelungen die Transparenz greift, sodass sich die Kunden dann wirklich das für sie beste Angebot aussuchen können. Das wäre wichtig, nachdem wir alle wissen, dass die Energiepreise die Haushalte, vor allem auch den sogenannten kleinen Mann, besonders belasten.

Insofern ist das eine gute Sache, und wir werden diesem Antrag zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Tamandl.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minis­ter Hundstorfer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.

 


14.50.22

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur Danke sagen dafür, dass das jetzt ein Fünf-Parteien-Antrag wird, dafür, dass es möglich war, im Interesse aller Betroffenen, vor allem der Konsumentinnen und Konsumenten, zu einer einheitlichen Meinung zu kommen. Danke dafür!

Sie wissen, wir haben das Wettbewerbs-Beschleunigungsgesetz in der Pipeline, womit sehr viel dessen auch umsetzbar wird.

Ich möchte ein Thema noch einmal kurz aufgreifen, das schon vom Abgeordneten Steier angesprochen wurde, da wir davon ausgehen müssen, dass es bei zukünftigen Jahresabrechnungen, vor allem bei den nächsten, da oder dort Konsumentinnen und Konsumenten mit Zahlungsproblemen und Zahlungsverzügen geben wird.

Wir haben bei den zirka 70 Stromlieferanten, die es in Österreich gibt, eine sehr unterschiedliche Landschaft, was die Abschalt- und Anschalttarife betrifft, was die sogenannten Ersatzzähler betrifft – das sind diejenigen, bei denen man mit Karte zahlt.

Ich möchte Sie auch darüber informieren, dass ich zumindest mit den Wesentlichsten in Kontakt getreten bin und dabei bin, das auch auf die zirka 30 Gaslieferanten auszudehnen. Es geht mir darum, da auch die soziale Komponente stärker zu betonen, weil es mir wichtig ist, dass Konsumentinnen und Konsumenten, die schon in Zah­lungsschwierigkeiten sind, nicht noch einmal mit Zahlungen belastet werden, wobei wir alle wissen, dass sie es nicht zahlen können.

Deshalb werden wir – werde ich vor allem – noch Aktivitäten setzen, damit wir bei der kommenden Jahresabrechnung vielleicht doch beispielsweise einen österreichweit einheitlichen Ab- und Anschalttarif haben werden, der – keine Frage, das Abschalten und Anschalten soll nicht gratis sein, das ist nicht das Thema – ein gewisses Niveau hat. Das Gleiche gilt auch für diese Ersatzzähler. Das soll auch damit verbunden sein. Darüber wollte ich bei dieser Gelegenheit noch informieren, und ich danke noch einmal für die Einstimmigkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

14.52



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 131

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lipitsch. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.52.59

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­des­minister! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Kolleginnen und Kolle­gen! Die Bundeswettbewerbsbehörde sowie die E-Control, aber insbesondere die Kon­su­mentenschützer haben in den letzten Jahren zahlreiche massive Beschwerden über die Tarifgestaltung der Strom- und Gasrechnungen erhalten.

Konsumenten haben insbesondere Kritik an den unlesbaren, verwirrenden, schwer verständlichen und kaum miteinander vergleichbaren Abrechnungen der Anbieter ge­übt. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Argumentation bestätigt.

Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere dem VKI und den Mitarbeitern der Arbeiterkammer im Bereich Konsumentenschutz danken, die als Prellböcke gedient haben, denn die Kunden haben sich einfach dort beschwert und haben dort ihren Frust abgelassen. Ein recht herzliches Dankeschön an diese Damen und Herren, dass sie so an diesem Gesetz mitgewirkt haben, um für die Kundinnen und Kunden einiges zu verbessern.

Diese Kritik hat im Regierungsübereinkommen ihren Niederschlag gefunden, und dort steht eindeutig, dass Energierechnungen für Haushalte zukünftig transparenter und vergleichbarer sein müssen.

Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass gerade im Herbst 2008 die Strom- und Gaskunden von mehr als 20-prozentigen Preiserhöhungen getroffen wurden. Und wenn man sieht, dass die Einsteigerpreise nun deutlich heruntergegangen sind, so muss man sagen, diese Preissenkungen sind nur minimal an die Kunden weiter­gegeben worden.

Obwohl die Kunden bis zu 200 € sparen könnten, wenn sie den Gas- oder den Strom­anbieter wechseln würden, trauen sich das viele nicht; diese Erfahrung haben wir gemacht. Grund dafür sind natürlich der mangelhaft entwickelte Wettbewerb, aber auch unmögliche Preisvergleiche und immer wieder die Angst, etwas falsch zu machen und dann entweder ohne Gas oder Strom dazustehen.

Deshalb bedarf es in Österreich einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedin­gun­gen, aber auch der Möglichkeit, dass der Wechsel über das neue Medium Internet durchgeführt werden kann. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir jene Menschen nicht vergessen dürfen, die mit dem Medium Internet nicht umgehen können, auch für sie muss es möglich sein, auf kurzem Wege einen Wechsel durchzuführen.

Es ist daher wichtig, Regelungen zu finden – noch dieses Jahr –, die eine Beschleuni­gung und Vereinfachung der Verfahren beim Wechsel der Gas- und Stromlieferanten ermöglichen und dafür zu sorgen, dass es eine erhöhte Transparenz im Bereich der Strompreisauszeichnung, aber auch der Erkennung der Preise gibt.

In einer transparenten Rechnung muss natürlich auch die unterschiedliche Auswertung des Netz- und Energietarifes vorhanden sein, aber es darf nur mit einem Zahlschein zu bezahlen sein, damit die Kunden nicht verunsichert werden. Es muss in Zukunft möglich sein, dass Kunden auch ohne Studium erkennen können, von wem sie Leis­tungen bekommen und was diese kosten. (Beifall bei der SPÖ.)

14.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. Ein­gestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 132

Ich mache nur darauf aufmerksam, dass diese Debatte um 15 Uhr für die Kurzdebatten unterbrochen wird.

 


14.56.29

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Die Notwendigkeit trans­parenter und nachvollziehbarer Stromrechnungen ist gegeben, ist evident – das geht auf eine Initiative des BZÖ zurück.

Wir haben diesen Antrag bereits im Jänner dieses Jahres eingebracht, wie Kollege Dolinschek schon ausgeführt hat. Vier Wochen später haben die Koalitionsparteien einen ähnlichen Antrag eingebracht. Wenn Sie unseren Antrag schon damals auf­gegriffen hätten und für eine Fünf-Parteien-Lösung auf uns zugekommen wären, dann hätten wir das schon früher umsetzen können und wären heute schon weiter, als wir sind. (Beifall beim BZÖ.)

Im Tarif- und Abrechnungsdschungel kennt sich ja wirklich niemand mehr aus. Auch der Wechsel zu und der Vergleich mit anderen Stromanbietern ist undurchsichtig und führt zu Verwirrungen.

Es gibt einen liberalen Strommarkt, ja, aber der ist so verwirrend und undurchsichtig, dass die Konsumenten den finanziellen Vorteil daraus für sich nicht nutzen können. Alle Versuche einer diesbezüglichen Informationskampagne, auch einer der Bundes­regierung, sind bis dato gescheitert und haben zu nichts geführt.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich mich darüber freue, dass wir jetzt im Juli zu dieser Fünf-Parteien-Einigung gekommen sind und dass unsere Konsumentinnen und Konsumenten in Zukunft transparente, faire und einfache Rechnungen haben wer­den. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Tamandl.)

14.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. Bis zur Unterbrechung sind es noch 2 Minuten. – Bitte.

 


14.58.11

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Liberalisierung der Energiemärkte führt nicht nur zu einer großen Zahl an Anbietern, sondern auch zunehmend zu einer unüberschaubaren Tarif­gestal­tung. Gerade aber in Phasen der angespannten Wirtschaftslage sind die Konsumenten zu Recht daran interessiert, den genauen Überblick über ihre Ausgaben zu behalten und alle erdenklichen Einsparungspotenziale im privaten Haushalt zu nutzen.

Diesem Anspruch auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Tarifgestaltung der Energieversorgungsunternehmen wird mit dem vorliegenden Antrag Rechnung getra­gen.

In Hinkunft sollen die Strom- und Gasabrechnungen für die Haushalte so gestaltet werden, dass sie mit den Abrechnungen anderer Anbieter gut vergleichbar sind. Viele Kunden schrecken immer noch vor einem Wechsel des Anbieters zurück. Dieser würde sich aber in den meisten Fällen bezahlt machen. Man geht davon aus, dass bis zu 200 € pro Jahr an Einsparungen möglich wären.

Daher soll ein solcher Umstieg in weiterer Folge rasch und unbürokratisch auf elektro­nischem Wege möglich werden. An dieser Stelle sind die Leistungen der Energie­regulierungsbehörde, der E-Control, hervorzuheben, die den Verbrauchern nicht nur beim Thema Energiesparen zur Seite steht, sondern bereits jetzt bei einem Anbieter-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 133

wechsel unkomplizierte Hilfestellungen bietet, etwa mit dem Online-Tarifrechner in Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Arbeiterkammer.

Trotzdem kann hinsichtlich der Überschaubarkeit und der Aufklärung über die Rechte der Konsumenten noch mehr getan werden. Dabei sollten wir auch bei jenen Ziel­gruppen Informationsarbeit leisten, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, also vor allem auch bei der älteren Generation.

Ausdrücklich begrüßen möchte ich auch die Kennzeichnung von erneuerbaren fossilen und nuklearen Energieträgern. Ähnlich wie bei der Lebensmittelkennzeichnung ent­wickeln die Konsumenten immer mehr Interesse daran, woher ihr Strom kommt. Dieses Recht sollten wir den Leuten auch zugestehen, denn eines hat uns die Gaskrise vor einigen Monaten auch gezeigt: In der Energieversorgung sollten wir alles dafür tun, um nicht zunehmend in die Geiselhaft politischer Machtspielereien oder wirt­schaftlicher Spekulationen zu geraten. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit der Umsetzung der Intention dieses Antrages wird der Forderung vieler Konsu­men­tinnen und Konsumenten Rechnung getragen. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

15.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 12 bis 13 der Tagesordnung.

15.00.50Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1753/AB

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zu der kurzen Debatte über die Anfra­ge­beantwortung der Bundesministerin für Inneres mit der Ordnungszahl 1753/AB. Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57 a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder von zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollten nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich ersuche nun Frau Abgeordnete Korun als Antragstellerin des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


15.01.44

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Wir haben ein ernsthaftes Problem in Österreich. Wir haben nämlich eine Innenministerin, die wider besseres Wissen die Öffentlichkeit und das Parlament mit der Unwahrheit „versorgt“ hat – unter Anführungszeichen –, und zwar wiederholt. (Abg. Hornek: Das ist eine Frechheit! – Abg. Gahr: Lügen Sie nicht!)

Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, beruhigen Sie sich! Ich werde das genau begründen, wenn Sie erlauben, ich stehe nämlich am RednerInnenpult. (Beifall bei den Grünen. – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Unser Problem ist also, dass wir als Republik Österreich eine Innenministerin haben, die das Parlament und den Innenausschuss des Parlaments mit Unwahrheiten „ver­sorgt“. (Abg. Großruck: Falsch!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 134

Das Pech der Ministerin: Die Unwahrheit ist leider furchtbar aufgeflogen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Die Chronologie des Ganzen: Am 7. April wird ein Vater mit seinen drei minderjährigen Kindern im Alter von vier, sieben und zehn Jahren in Schubhaft genommen. Die psychisch kranke Ehefrau liegt währenddessen im Spital. Bis 10. April bleiben der besagte Vater, der übrigens ein afghanischer Staatsangehöriger und Asylwerber ist ... (Abg. Petzner: Abschiebung!) Sie sollten sich schämen, Herr Kollege! (Beifall bei den Grünen.) Das ist nämlich der Ungeist, den wir hier in diesem Hohen Haus haben, dass, sobald das Wort „Asylwerber“ fällt, auch das Wort „Abschiebung“ fällt. (Abg. Petzner: Rechtsstaat!) Das ist Ihre sogenannte Menschenrechtspolitik. Sie sollten sich schämen dafür! (Anhaltende Zwischenrufe.)

Wenn Sie erlauben, Kolleginnen und Kollegen, fahre ich mit meiner Rede fort.

Der Vater der drei minderjährigen Kinder bleibt bis 10. April, also länger als zwei Tage, in Schubhaft mit Kindern im Alter von vier, sieben und zehn Jahren. (Abg. Strache: Rabeneltern!)

Am 21. April machen meine Kollegin Ruperta Lichtenecker und ich eine parla­men­tarische Anfrage an die Innenministerin. In der Beantwortung sagt die Frau Ministerin unter anderem, dass Minderjährige in Österreich in Schubhaft genommen werden – im Jahr 2008 übrigens mehr als 180, mehr als 180 Minderjährige in Schubhaft allein im Jahr 2008.

Und die Ministerin sagt außerdem – ich zitiere –: „Kinder unter 14 Jahren werden nicht in Schubhaft genommen.“

Und außerdem sagt sie – ich zitiere noch einmal –: „Erlassmäßig ist angeordnet, dass Minderjährige unter 14 Jahren nicht in Schubhaft genommen werden dürfen.“ – Zitat­ende.

Im Innenausschuss am 2. Juli mit ihren Aussagen in dieser Anfragebeantwortung kon­frontiert und mit der Frage von den Grünen, warum sie das Parlament mit Unwahr­heiten „versorgt“ – unter Anführungszeichen –, warum sie Unwahrheiten sagt (Abg. Hornek: Skandalös!), obwohl in diesem konkreten Fall durch mehrere Bescheide – aus denen werde ich dann auch zitieren – belegt ist, dass Kinder im Alter von vier, sieben und zehn Jahren in Schubhaft eingesperrt waren, versteift sich die Ministerin zu einem unglaublichen Zynismus und sagt wortwörtlich – Zitat –: Die sind gar nicht in Schubhaft. Die begleiten nur ihre Eltern. – Zitatende. (Abg. Petzner: Sie wollen die Kinder den Eltern wegnehmen oder was? – Weitere Zwischenrufe. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ein anderes Zitat der Frau Ministerin: Ich erlaube ihnen, bei ihrem Vater zu bleiben.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucher und Besucherinnen auf der Galerie! Ich möchte die Frage stellen: Wie weit sind wir in Österreich eigentlich gekommen? (Abg. Hornek: Das frage ich mich auch!) Wie weit sind wir eigentlich gekommen, dass völlig unbescholtene Kinder in Schubhaft gesperrt werden (Beifall bei den Grünen) und die Frau Ministerin sich auch noch traut, sich im Innenausschuss hinzustellen und zu sagen: Die sind gar nicht in der Schubhaft, die begleiten nur ihre Eltern!? (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Und: Ich bin so großzügig, ich erlaube diesen Kindern, in der Schubhaft zu sein, eingesperrt zu sein! – Dies im Alter von vier, sieben und zehn Jahren! (Abg. Strache: Absurd! Soll man die Kinder ihren Eltern entreißen? Das ist ja absurd!)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die meisten von uns oder sehr viele von uns haben selber Kinder. Ich möchte Sie bitten, stellen Sie sich für eine Minute vor, Sie mit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 135

Ihrem Kind oder mit Ihren Kindern gemeinsam im Alter von vier, sieben und zehn Jahren eingesperrt!

Wäre es möglich, dass Sie sich das eine Minute lang, unabhängig von Ihrer Partei­präferenz und von Ihrer politischen Richtung oder von Ihrer Ideologie, vorstellen? (Abg. Hornek: Bleiben Sie bei der Wahrheit!) Das ist die Wahrheit! Das ist die Wahrheit, dass drei minderjährige Kinder, das jüngste von ihnen vier Jahre alt, ganze vier Jahre alt, drei Tage lang in Schubhaft eingesperrt waren.

Die Ministerin behauptet also, gegen diese Kinder sei gar keine Schubhaft verhängt worden. Pech für die Ministerin, denn der Schubhaftbescheid ihrer eigenen Behörde, nämlich der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, vom 8. April 2009 straft die Aus­sage der Frau Innenministerin Lügen. (Abg. Strache: „Lügt“ ist ein Ordnungsruf! – Abg. Grosz: Ordnungsruf!) Dort steht nämlich: „Verhängung der Schubhaft über Herrn R., auch als gesetzlicher Vertreter von R.H., zehn Jahre alt, R.E., sieben Jahre alt, R.H., vier Jahre alt, derzeit aufhältig im Polizeianhaltezentrum Wien Roßauer Lände im Stan­de der Festnahme.“

Ihre eigene Behörde, sehr geehrte Frau Fekter, sagt, dass diese vier Personen – drei von ihnen minderjährig, alle drei unter vierzehn ... (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein, nein, die Schubhaft ...!) Dann schauen Sie sich, bitte, die Bescheide Ihrer Behörde an! (Bundesministerin Dr. Fekter: Gerade vorgelesen!) „Spruch: Sie werden zur Sicherung der Abschiebung in Schubhaft genommen.“

Dieser Bescheid, sehr geehrte Damen und Herren (Bundesministerin Dr. Fekter: Geht nur gegen den Vater!), richtet sich nicht nur an den gesetzlichen Vertreter, sondern an alle vier Personen. Ich werde weiter zitieren aus den Bescheiden, Frau Ministerin, keine Sorge! (Beifall bei den Grünen.)

Übrigens, diese Schubhaft von drei minderjährigen Kindern und auch des Vaters wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat Oberösterreich für rechtswidrig erklärt, sehr geehrte Damen und Herren. Und die Schubhaft wurde im Nachhinein, weil dieser Schubhaftbescheid rechtswidrig ist, weil er unter anderem überhaupt von der falschen Behörde erlassen wurde, aufgehoben. (Abg. Strache: Man muss sich einmal den Ver­waltungsgerichtshof anschauen!)

Gegen diesen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats hat die Sicherheits­direktion Oberösterreich eine Amtsbeschwerde gemacht. Und wäre es so, wie die Frau Ministerin es mehrmals im Innenausschuss dieses Hohen Hauses behauptet hat, dass über Kinder unter 14 Jahren gar keine Schubhaft verhängt werden kann und darf, dann hätte die Sicherheitsdirektion Oberösterreich in ihrer Amtsbeschwerde aber sagen müs­sen, der UVS-Bescheid kann gar nicht gültig sein, weil eine Schubhaft, die gar nicht verhängt wurde, gar nicht rechtswidrig gewesen sein kann. – Das sagt die Sicher­heitsdirektion Oberösterreich mitnichten, Frau Ministerin!

Ich zitiere wieder: Mit Schreiben vom 6. April 2009 beauftragte die belangte Behörde die Polizeiinspektion St. Georgen im Attergau, die Beschwerdeführer – also den Vater und drei minderjährigen Kinder – und die Ehefrau des Beschwerdeführers festzu­neh­men und in das Polizeianhaltezentrum Wien Roßauer Lände einzuliefern. – Zitatende.

Zu Ihrem Argument, sehr geehrte Frau Fekter, die Eltern würden ja so oft darum bitten, wenn nicht betteln, dass man ihre Kinder bitte, bitte mit in die Schubhaft nehmen soll: In diesem Fall ist es belegt, dass der Auftrag an die Behörde ergangen ist, alle Fami­lienangehörigen, die minderjährigen Kinder inklusive, festzunehmen. Es liegt alles an­dere als eine Bitte, von welchem Elternteil auch immer, vor.

Sie erzählen uns also regelmäßig die Unwahrheit. Das ist die glatte Unwahrheit, dass die Eltern darum gebeten hätten, diese drei minderjährigen Kinder einzusperren.


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Ihr eigenes Beratungsgremium, Frau Ministerin, der Menschenrechtsbeirat, hat schon im Jahr 2001 einen dicken Bericht zum Problem „Minderjährige in Schubhaft“ veröffent­licht.

Im Jahr 2001 hat der Menschenrechtsbeirat schon empfohlen – und ich zitiere –, „eine Inschubhaftnahme von minderjährigen Fremden unter 14 Jahren gesetzlich zu verbie­ten.“ – Das ist die Empfehlung Ihres Beratungsgremiums Menschenrechtsbeirat. Bis heute nicht umgesetzt! Sie rühmen sich sogar dafür, die angebliche Familienpartei ÖVP rühmt sich dafür und sieht überhaupt kein Problem dabei, dass vierjährige Kinder eingesperrt werden. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Letzter Satz: Frau Ministerin, Menschenrechte sind keine freundlichen Empfehlungen, sondern sind einzuhalten, da wir in unserem Land die Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Diese Stellungnahme soll ebenfalls 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte. (Abg. Petzner: Spitzelministerin! Skandalministerin!)

 


15.12.21

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Familienanhaltun­gen: Die Anhaltung in Schubhaft erfordert einen Schubhaftbescheid der Fremdenpoli­zei­behörde. Dieser Schubhaftbescheid, Frau Kollegin Korun – Sie haben diesen hier erwähnt, Sie können das unter dem Deckmantel der Immunität (Abg. Öllinger: Hallo! Was ist das schon wieder? Das ist ungeheuerlich!), ich darf hier derartige personen­bezogene Daten nicht bekanntgeben –, richtete sich ausschließlich an den Vater – ausschließlich! –, und nur er ist in Schubhaft genommen worden. Aber auf Drängen des Vaters und mit schriftlicher Zustimmung des Vaters wurden die Kinder bei ihm belassen, weil er es so gewünscht hat. Das halte ich auch für eine korrekte Vor­gangsweise, die kinderrechtskonventionskonform ist, weil es immer zum Wohl des Kindes ist. (Abg. Strache: Ein richtiges Empfinden eines Vaters!)

Frau Kollegin Korun, auch wenn Sie wider besseres Wissen immer wieder betonen, ich hätte hier die Unwahrheit gesagt, wird es nicht richtiger. Sie bezichtigen mich wis­sentlich, eine falsche Antwort gegeben zu haben, obwohl ich Ihnen im Ausschuss schon gesagt habe, dass Sie in Ihrer Interpretation falsch liegen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wenn beispielsweise eine schwangere Frau in einem Gefängnis ein Kind gebiert und man dieses Kind bei der Mutter belässt, dann hat das Kind auch keine Haft – das muss man zur Kenntnis nehmen –, sondern das Kind ist in Begleitung der Mutter, und in Haft ist nur die Mutter. (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.)

Ähnlich muss man sich das auch hier vorstellen, Frau Kollegin. Alle anderen Abge­ordneten im Ausschuss haben das verstanden, nur Sie wollen es bewusst nicht ver­stehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Der Bescheid ist vom UVS Oberösterreich aus rein formalen Zuständigkeitsgründen aufgehoben worden, nicht aus inhaltlichen Gründen und schon gar nicht, weil die Kinder den Vater begleitet haben. Auch das hätten Sie fairerweise, wenn Sie wirklich bei der Wahrheit hätten bleiben wollen, hier auch erwähnen können.

Gegen Kinder, Personen unter 14 Jahren wird nach wie vor keine Schubhaft verhängt. Es gibt demzufolge auch keine Entscheidung eines UVS betreffend Schubhaft eines Kindes, weil keine Schubhaft gegen Kinder verhängt wird.


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Verwechselt, nämlich missbräuchlich missverständlich dargestellt haben Sie es, wenn Sie sagen, dass die Kinder in Schubhaft sind. – Nein, sondern den Eltern wird es ermöglicht, dass sie mit ihren Kindern zusammenbleiben. Frau Kollegin, ich halte das auch für gerechtfertigt. Wir kennen alle jenen berühmten Fall aus den Medien, wo ein minderjähriges Kind plötzlich abhanden gekommen ist und ganz Österreich dieses Kind dann eine Woche lang gesucht hat, und wir haben nicht gewusst, ist es Schlep­pern in die Hände gefallen, wo hält es sich auf, wie ist seine Situation, ist das Kind gefährdet. Genau das will man verhindern, wenn man die Kinder bei den Eltern belässt! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Behauptung, dass Schubhaft auch gegen jüngere Minderjährige verhängt wird, ist falsch. Diese Behauptung wird auch nicht durch bewusst irreführende Wiederholung zutreffender.

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage habe ich daher klargestellt, dass im Falle der afghanischen Familie nicht über die Kinder die Schubhaft verhängt wurde, sondern über den Vater. Im Einvernehmen mit dem Vater, das auch schriftlich vorliegt, sind die Kinder bei ihm geblieben, und zwar sind die Kinder deshalb bei ihm geblieben, weil er wollte, dass sie nicht auseinandergerissen werden. (Abg. Mag. Steinhauser: Wann war das?) – Bevor die Kinder in das PAZ gekommen sind. (Abg. Kopf: Das ist doch kein Verhör!)

Die Vorgangsweise ist folgendermaßen: Wenn Eltern in Schubhaft kommen, wird geprüft, was mit den Kindern geschehen soll. Die erste Möglichkeit ist: Sie bleiben bei den Eltern, wenn die Eltern das wünschen. Die zweite Möglichkeit ist: Andere Erzie­hungsberechtigte oder Familienangehörige übernehmen die Obsorge für diese Kinder. Wenn auch das nicht möglich ist, werden sie der Jugendwohlfahrt überantwortet.

Im konkreten Fall war die Jugendwohlfahrt eingeschaltet, Frau Kollegin Korun. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Bei Minderjährigen im Alter von über 14 Jahren ist es so, dass im Allgemeinen das gelindere Mittel gewählt wird, dass es dann eine Meldeverpflichtung gibt und dass sie in einer betreuten Einrichtung untergebracht werden.

Bei der afghanischen Familie ging es laut Dublin-Verordnung um die Überstellung nach Griechenland.

Sie von den Grünen haben hier erwähnt, dass wir die Kinderrechtskonvention verlet­zen, was ich entschieden zurückweise, Frau Kollegin Korun. Die Kinderrechtskon­ven­tion enthält kein Verbot der Anhaltung Minderjähriger. Artikel 37 Kinderrechtskonven­tion gewährt einem Minderjährigen im Falle seiner Anhaltung bestimmte Rechte und legt eine weitgehende Fürsorgepflicht des Staates fest. So darf eine Anhaltung nur als letztes Mittel verfügt werden. Diese Regelung wurde in den §§ 77 und 79 Frem­denpolizeigesetz und in entsprechenden Erlässen des BMI umgesetzt.

Laut Erlass des BMI gibt es keine Anhaltung von Unter-14-Jährigen, Vorrang des gelinderen Mittels und Anhaltung nur Ultima Ratio. Für den Fall der Anhaltung sieht die Kinderrechtskonvention vor, dass ein Minderjähriger getrennt von anderen Erwach­se­nen untergebracht wird, es sei denn, eine andere Unterbringung wäre dem Kindeswohl dienlicher. Das heißt, das Kindeswohl steht in jedem Fall im Vordergrund. Bei der afghanischen Familie war auch das Kindeswohl mit entscheidend dafür, dass die Kinder beim Vater bleiben durften.

Entsprechend diesem Prinzip sehen § 79 Abs. 2 Fremdenpolizeigesetz und § 4 An­halteordnung eine getrennte Unterbringung von Minderjährigen vor, wobei jedoch keine Trennung von Familien vollzogen wird, weil es im Allgemeinen immer dem Kindeswohl dient, wenn ein Kind bei den Eltern bleiben kann.


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In diesen Fällen werden Minderjährige von über 14 Jahren gemeinsam mit ihren Eltern angehalten beziehungsweise wird ein Unter-14-Jähriger mit Zustimmung seiner Eltern mit diesen gemeinsam untergebracht, aber es wird keine Schubhaft über diese Kinder verhängt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nun zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung je 5 Minuten.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. – Bitte.

 


15.20.07

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Das ist sicher ein sehr sensibles Thema, aber lassen Sie mich eingangs auch Folgendes klarstellen: Wir leben in einem Rechtsstaat, und ich meine, dass sich jeder – und ich betone: jeder! – nach unseren Rechtsvorschriften zu richten hat. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ. Abg. Dr. Königshofer: Ein neuer Sheriff!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ganze Diskussion über die Schubhaft wäre generell entbehrlich, wenn sich ganz einfach jeder an die Rechtsbestimmungen halten würde. (Rufe bei der FPÖ: Richtig!) Aber leider warten nicht alle auf aufent­haltsbeendende Maßnahmen, sondern tauchen halt in die Illegalität ab. Das weiß jeder hier im Raum. Daher gibt es auch die Schubhaft. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie würden wir das hier diskutieren, wenn die Kinder in solchen Fällen, wie hier zitiert, automatisch von den Erwachsenen getrennt würden? – Dann würde man es ganz genau von der anderen Seite her argumentieren, wie unmenschlich unsere Behörden sind, dass sie Familien auseinanderreißen. (De­monstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Strache: Genau!)

Das liegt doch auf der Hand, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich brauche jetzt nichts zu wiederholen, denn das ist unser Rechtsbestand. (Abg. Öllinger: Mutter in ..., Vater in Schubhaft auseinandergerissen oder nicht?)

Eines, lieber Kollege Öllinger, wird es jedoch nicht geben: Dass man über den Um­weg – mir tun die Kinder ja auch leid! –, weil Kinder mit im Spiel sind, die aufenthalts­beendenden Maßnahme nicht mehr setzen kann. So weit darf es bei uns auch wieder nicht kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich sage auch in aller Klarheit: Was haben wir bei den Beratungen und bei der Beschlussfassung des Fremdenrechtspakets 2005 hier für Diskussionen gehabt! Ich kann mich noch genau daran erinnern, wie dagegen argumentiert worden ist, als wir hier für dieses Paket eingetreten sind. Jeder kennt jedoch die Zahlen vor der Be­schlussfassung des Fremdenrechtspaketes. Vergleichen wir doch einmal die Zahlen vor Inkrafttreten dieses Fremdenrechtspaketes mit den heutigen Zahlen – auch, was die Minderjährigen betrifft! Früher waren Hunderte in Schubhaft, voriges Jahr waren es 20, und heuer sind es bis heute zwei. (Abg. Hornek: Genau so ist es! Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Meine geschätzten Damen und Herren, man muss immer aufpassen, wenn man jemandem einen Rechtsbruch unterstellt. Da lade ich ein, sich vorher einmal das Gesetz anzusehen. Dann sieht man, dass das Innenministerium erlassmäßig klar geregelt hat, dass für Minderjährige keine Schubhaft angeordnet werden darf. Das ist auch klar und jedem bekannt. Also diskutieren wir in Wirklichkeit nur darüber, ob es Sinn macht, die Familie zu zerreißen: ja oder nein? (Abg. Öllinger: Waren Sie jemals


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in Schubhaft: ja oder nein? Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.) Wir diskutieren darüber, ob wir die Kinder privat unterbringen oder der Jugendwohlfahrt überantworten. (Abg. Dr. Fekter: Und ins Heim stecken!)

Diese Diskussion, meine sehr geehrten Damen und Herren, würde umgekehrt aber genauso ablaufen (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun), wie unmenschlich man denn ist, dass man die Familien entzweit.

Es ist ein rechtlicher Unterschied, ob gegen einen Erwachsenen eine Schubhaft verhängt wird oder ob man aus humanitären, menschlichen, auch psychologischen, pädagogischen Gründen und Maßnahmen auf Wunsch der erwachsenen Familien­angehörigen die Kinder bei den Eltern lässt. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

Niemand, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat sich in dieser Republik je darü­ber aufgeregt – und die Frau Bundesministerin hat ein Beispiel angeführt –, dass es in den Justizanstalten querbeet Mutter-Kind-Abteilungen gibt – und die gibt es seit Jahrzehnten, und zwar nicht, weil die Kinder etwas angestellt haben und verhaftet oder in Haft genommen worden sind, sondern weil es halt bis zu einem gewissen Alter der Kinder wertvoll ist, dass die Beziehung mit der Mutter gegeben ist. (Abg. Mag. Steinhauser: Bis zu welchem Lebensjahr?)

Niemand regt sich darüber auf, und ich sage Ihnen: Es kann nicht sein, dass über die Hintertür, dass das Kind auf gar keinen Fall in eine Betreuungseinrichtung darf, für die Erwachsenen keine Schubhaft angeordnet wird. Das kann nicht sein, denn das ist eine Umgehung unseres Rechtsbestandes. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP, Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.25.37

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Kollegin Korun, Sie haben sich hier hergestellt und 10 Minuten lang in unterschiedlichen Satzstellungen dasselbe gesagt. Nur deshalb, weil Sie immer wieder dasselbe gesagt haben, heißt es noch lange nicht, dass es auch richtig ist, was Sie sagen. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Steinhauser: Meinen Sie die Innenministerin? Ich glaube, Sie meinen die Innenministerin! Abg. Mag. Kogler: Es ist ja eine ... von Ihnen, dass Sie immer etwas anderes sagen, in jede Richtung!)

Wenn Sie hier ständig behaupten, Kinder von vier, sieben und elf Jahren waren in Schubhaft, dann haben Sie überhaupt nicht zugehört. Es wurde Ihnen schon des Öfteren gesagt, dass Kinder unter 14 Jahren ganz einfach nicht in Schubhaft genommen werden, und Sie werfen uns vor, wir nennen uns Familienpartei und wollen da nichts tun. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Ja, wir sind eine Familienpartei, und ich kann Ihnen auch erklären, was unser Grund­satz ist. Wollen Sie wirklich, dass Familien auseinandergerissen werden? Kinder mit vier, sieben und elf Jahren allein in einem fremden Land, wo sie die Sprache nicht verstehen, wo sie keinen Menschen kennen, in das sie gerade erst gekommen sind? Und dann werden sie irgendwo hingeschoben, in eine Betreuungseinrichtung oder in ein Kinderheim, wo sie ihre Eltern nicht sehen? Das ist unmenschlich, und das hat auch mit Familie und Familienverständnis überhaupt nichts zu tun! (Beifall bei der ÖVP. Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Sie sollten auch einmal über das Wort „Rechtsstaat“ nachdenken, von dem Sie hier immer sprechen. – Sie beanspruchen immer Worte wie Rechtsstaat (Abg. Strache: Und meinen aber den „Linksstaat“!) und haben heute auch ein paar Mal gesagt, die


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Frau Innenministerin lüge. Frau Präsidentin, ich hätte ganz gerne gehabt, dass Sie sich das auch im Protokoll anschauen, denn es kann nicht sein, Frau Korun, dass Sie die Frau Innenministerin in jedem Innenausschuss, in jeder Plenardebatte als Lügnerin bezeichnen! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Strache: Da ist eigentlich noch ein Ord­nungsruf fällig!) Ich hoffe, dass die Frau Präsidentin das im Protokoll nachlesen wird, dass für Frau Korun dann vielleicht auch ein Ordnungsruf drinnen ist. (Abg. Mag. Kogler: „Unwahrheit“ hat Sie gesagt! Das ist unter Ihrem Niveau! Jetzt fangen Sie auch schon an! Bleiben doch Sie bei der Wahrheit!)

Aber Folgendes möchten wir auch nicht: In Ihrer Anfrage steht auch, dass Sie nicht verstehen, dass man jemanden nach Griechenland zurück abschiebt, wo doch in Griechenland so ein Asylchaos herrscht und alles aus den Nähten platzt. (Abg. Strache: Da fahren die Österreicher auf Urlaub hin!)

Erstens einmal: Griechenland ist ein sicheres Land, einer der 27 EU-Mitgliedstaaten und viel länger Mitglied der Europäischen Union als Österreich. (Abg. Dr. Van der Bellen: Keine Ahnung! Abg. Strache: Da fahren die Österreicher auf Urlaub hin! Die Österreicher auf Urlaub fühlen sich dort unsicher?! Ganz „gefährlich“! Wirklicher Schwachsinn!)

Wenn Sie meinen, dass da ein Asyl-Chaos oder ein Platzen aus allen Nähten besteht, muss ich Sie fragen: Wollen Sie, dass das bei uns auch so ist? Nur weil es Schule macht, dass jemand dort das erste Mal um Asyl ansucht, wohin er dann nicht mehr zurückgeschoben werden kann? Das können wir uns auch nicht bieten lassen, weil es aufgrund der Dublin II-Vereinbarung ganz einfach sichere Länder gibt, und die 27 Mit­gliedstaaten sind es jedenfalls – und Griechenland also ebenfalls.

Aber heute haben Sie sich darauf gar nicht mehr bezogen, weil Sie selbstverständlich wissen, dass es in Griechenland jetzt wieder andere Asylmöglichkeiten gibt und es nicht mehr so stark ist. (Abg. Mag. Kogler: Sie haben das letzte halbe Jahr nichts anderes gelesen als „Kronen Zeitung“! Das haben Sie jetzt bewiesen!)

Wir tun in Österreich sehr viel. Frau Kollegin Korun, Sie könnten mir auch zuhören, denn es ist Ihnen ja offenbar wichtig, dass wir diese Anfrage in einer Kurzdebatte dis­kutieren. (Abg. Mag. Korun: Ich höre Ihnen zu!) Wir tun in Österreich sehr viel, und seit wir den Asylgerichtshof haben, haben wir auch sehr viele Altanträge bearbeitet, wo immer wieder neue Anträge aus immer wieder neuen Gründen gestellt wurden, auch, wenn Anträge bereits abgelehnt wurden; oft ist durch Beratungen – natürlich auch aus Ihren Reihen – Missbrauch entstanden.

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Es kann nicht so sein, dass für Menschen, die zu uns kommen, für Familien, die zu uns kommen, die wirklich verfolgt sind aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Rasse oder weil dort, wo sie herkommen, Krieg ist, dass also für Menschen, die Hilfe brauchen, das Boot voll ist, nur deswegen, weil Menschen nur aus wirtschaftlichen Gründen hereinkommen, das Wort „Asyl“ ganz einfach rechtswidrig in den Mund nehmen und Missbrauch treiben möchten, indem sie sich Asyl erschleichen wollen.

Wir brauchen die Plätze und all unsere Kräfte für solche Menschen, die Asyl wirklich notwendig haben. (Beifall bei der ÖVP.) Dort, wo wir helfen müssen, werden wir auch helfen. Sie können sicher sein, dass wir alles tun werden – mit unserem Koalitions­part­ner, aber auch mit der Frau Innenministerin –, dass alle Menschen, die Hilfe brauchen, sicher in guten Händen sind. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Korun: Das sieht man auch ... Kinder in Schubhaft!)

15.30



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz mit 5 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


15.30.35

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Es findet heute eine Aktion für die Mitarbeiter und für die Abgeordneten dieses Hauses statt, und dabei wird auch der Blutdruck gemessen. Ich würde allen Frak­tionen – bis auf die Grünen – empfehlen, nach den Ausführungen von Frau Korun nicht Blutdruck zu messen, denn die Höhe des Blutdrucks wird von äußeren Umständen durchaus negativ beeinflusst. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Öllinger: Der war super! Sie sind ja wirklich ein ...!)

Daher beginne ich ganz emotionslos mit einem Zitat von Johann Wolfgang von Goethe: „Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten.“ (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Und die Gegend, um die es jetzt konkret geht, ist die Republik Österreich mit ihren internationalen Vereinbarungen, insbesondere was Dublin II betrifft. Da ist es eben pas­siert, dass eine afghanische Familie, die Asyl begehrt und über Griechenland eingereist ist, nach den Bestimmungen, wie sie in der EU gelten – und Frau Kollegin Korun, erkundigen Sie sich bei Ihrer zukünftigen EU-Abgeordneten, Frau Mag. Luna­cek, darüber, wie das funktioniert –, in dieses Land zurück muss. Das ist eine EU-Vereinbarung, so ist es eben. (Abg. Mag. Lunacek: Das Europaparlament wollte das schon ändern, nur die Ministerin Fekter nicht!)

Tun Sie etwas dagegen, in Brüssel, was auch immer, aber die Gesetze gelten jetzt. In dem Fall dürfte es so sein – ich kenne den Akt nicht ganz genau –, dass dieser Familienvater nach Griechenland gehen müsste; Österreich ist nämlich sogar so human, dass die Ehefrau aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in einem österreichi­schen Krankenhaus gepflegt wird. Also darüber, dass Österreich so großzügig ist, haben Sie noch kein Wort verloren! (Zwischenrufe der Abgeordneten Strache und Mag. Korun.)

Ich finde es ausgesprochen in Ordnung, dass das passiert, aber jetzt geht es darum, wo die Kinder hinkommen: in eine psychiatrische Abteilung oder zum Vater – wobei der ausdrückliche Wunsch von ihm vorliegt, dass er von den Kindern nicht getrennt sein möchte. Aber Sie wollen das anscheinend (Zwischenrufe der Abg. Mag. Korun), Sie wollen Kinder von ihren Eltern trennen. Der eine Elternteil ist aufgrund der Geset­zeslage in Haft, der andere im Krankenhaus – und die Kinder mit vier, sieben und zehn Jahren sollen weiß Gott wohin, auf die Straße oder sonst irgendwohin, ohne Sprach­kenntnisse!

Wir haben das bereits vorhin in der Sozialdebatte gehört. Da haben Sie gesagt, dass die Pflegelast nicht bei den Familien sein soll, dass die behinderten Kinder und die Alten möglichst von den Familien weg sollen, damit diese nicht belastet, sondern end­lich einmal entlastet werden von dem, was passiert ist. Schämen Sie sich für eine solche Einstellung! (Beifall bei der FPÖ.)

Dieses zersetzerische Gedankengut, das Sie an den Tag legen, ist unerhört (Abg. Öllinger: Volkszersetzung! Genau! Das ist Ihre Sprache! Da kommt’s heraus!), das kann so nicht passieren, das schadet unserer Gesellschaft nachhaltig. Der beste Nach­weis dafür, dass das der Gesellschaft schadet, sind Ihre Wahlergebnisse. Sie betrei­ben nämlich keine Politik für unsere Gesellschaft, sondern Sie betreiben sie gegen sie, und daher werden Sie von Wahl zu Wahl abgestraft. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin nicht der Wahlverteidiger der Frau Innenministerin (Abg. Mag. Steinhauser: Genau das sind Sie!), aber es ist trotzdem meine Pflicht, darauf hinzuweisen, dass es


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Rechtslage ist, dass Kinder nicht in Schubhaft genommen werden. Das beste Beispiel dafür ist jenes, das vorhin gebracht wurde, von Strafanstalten, in denen junge Mütter nicht von ihren Kleinkindern getrennt werden. Dort gibt es einen Vollzug, bei dem Kinder bei der Mutter bleiben können. Deswegen, weil die Mutter ein schweres Delikt begangen hat, vielleicht sogar eine Mörderin ist, wird das Kind ja kein Mörder, und es befindet sich deshalb auch nicht in Strafhaft, aber es hat das Privileg, bei der Mutter zu sein. Das schätzen wir als Rechtsgut ein wenig höher ein als das, was Sie verlangen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das, was Sie verlangen, ist in Wirklichkeit die Umkehr davon. Sie sagen, sobald ein Kind – und das wurde bereits erwähnt – im Spiel ist, hat das Kind Vorrang, und wenn das Kind in Freiheit ist, dann müssen eigentlich die Eltern nachziehen dürfen und am besten schon das Niederlassungsrecht bekommen – vielleicht sogar die Staatsbür­gerschaft. Es gab erst unlängst im öffentlichen Rundfunk eine Diskussion über das jus soli, laut dem Kinder die Staatsbürgerschaft dem Boden nach erhalten, auf dem sie auf die Welt kommen.

Dann bekommt das Neugeborene die Staatsbürgerschaft, und mit dem Familien­nachzug sollen dann alle, die halt auch noch da sind – die Eltern und so weiter –, gleich dazukommen. (Abg. Mag. Korun: Jetzt verbreiten Sie Unsinn! Jetzt legen Sie mir Sachen in den Mund!) Das ist Ihre Vision davon, wie Sie eine geordnete Frem­denpolitik betreiben möchten. Diese Politik wird aber – und das müssen Sie in einer Demokratie respektieren – von der Mehrheit abgelehnt, und das steht auf jeden Fall auch im Einklang mit den Menschenrechten. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

15.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Petzner zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.35.27

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Innenminister Fekter, bevor ich meine Ausführungen beginne, möchte ich Ihnen mein Handy übergeben. Das können Sie in der Zwischenzeit studieren, überwachen und alle SMS lesen (Ruf bei der ÖVP: ... so „lustig“!), damit Sie es nicht mehr not­wendig haben, über Ihre Beamten im Büro für Interne Angelegenheiten unbequeme Oppositionspolitiker zu verfolgen und abzuhören! Ein beispielloser Skandal! (Beifall beim BZÖ. Abg. Mag. Gaßner: Das interessiert uns nicht!) Da haben Sie mein Handy, bitte schön! (Der Redner dreht sich zur Regierungsbank um und legt sein Mobiltelefon vor Bundesministerin Dr. Fekter auf die Regierungsbank.) Horchen Sie sich an, was Sie möchten, Frau Minister!

Das ist ein unglaublicher Skandal im Innenministerium, den Sie, Frau Minister Fekter wie viele andere , zu verantworten haben! (Abg. Eßl: Das interessiert doch eh niemanden!)

Aber zurück zum eigentlichen Thema, das ist die Anfrage der Grünen. – Die Position des BZÖ dazu ist eindeutig. Wir sagen: Schutz und Hilfe für jene, die unsere Hilfe brauchen und die ein Recht auf unsere Hilfe haben. Wir sagen aber auch: Kein Platz für jene Personen und beinharte Verfolgung und Abschiebung jener Personen, die kein Recht auf Aufenthalt in Österreich haben. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist die Position des BZÖ, und diese Position bedeutet umgelegt auf den aktuellen Fall dieser afghanischen Familie, den die Grünen gebracht haben und das wissen Sie, Frau Korun, es ist eindeutig ein Dublin-Fall –, dass die klare Konsequenz ist, dass Kind und Kegel abgeschoben gehören, weil sie kein Recht haben, sich hier in Öster-


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reich aufzuhalten. Das müssen auch Sie zur Kenntnis nehmen. Nehmen Sie den Rechtsstaat, die europaweiten Bestimmungen und das Dublin-Abkommen bitte zur Kenntnis, bevor Sie sich über den Rechtsstaat und die Regelungen, die wir haben, beschweren! Das ist Faktum. (Abg. Dr. Lichtenecker: Darum geht’s jetzt gar nicht!)

Wovor ich in diesem Zusammenhang auch warnen möchte, meine Damen und Herren, ist, dass wir in Zukunft unzählige solcher Fälle haben werden, wenn diese Novelle der Frau Innenministerin im Bereich des Fremdenrechtes in Kraft tritt. Diese wird nämlich in Zukunft einen massiven Anstieg  und das geben Sie ja auch zu  von Schub­haftfällen bringen. Dann werden wir in Zukunft öfter Frau Korun hier haben, die sich über solche Maßnahmen, die dann erfolgen müssen, aufregt. Das heißt, dass es wichtig ist, eine strenge und gute Asylgesetzgebung zu machen und Personen, die nicht hierher gehören, umgehend abzuschieben. Aber diese neue Novelle im Frem­denrecht  die Sie, Frau Innenministerin, vorgelegt haben reiht sich ja nur in eine ganze Serie von Pannen, schweren Fehlern und Skandalen ein, die Sie in Ihrer Ära im Innenministerium zu verantworten haben.

Erstens gab es da die Causa Mensdorff, die bis heute nicht aufgeklärt ist, da machen Sie überhaupt nichts. Das alles ist Ihnen völlig egal, ganz einfach darum, weil führende ÖVP-Politiker und -Beamte im Innenministerium in diese Causa massiv verwickelt sind. Das alles vertuschen Sie, das ist selbstverständlich. (Abg. Höfinger: Du hältst eine Allerweltsrede! Mit der Rede kannst du ...!)

Zweitens gibt es schwere Pannen und Fehler beim Erstaufnahmezentrum gerade heute gibt es dazu eine Diskussion im Kärntner Landtag. Es gibt keine Gemeinde in Kärnten, die Ihr Erstaufnahmezentrum haben will. Auch der Umgang mit dieser Frage strotzt vor Fehlern, Frau Innenminister, ebenso wie beim Schubhaftzentrum.

Drittens haben wir eine schwere Sicherheitskrise. Gerade heute ist eine Meldung gekommen, dass es ein Plus von 40 Prozent bei den Autodiebstählen gibt. – Sie haben die Lage nicht mehr im Griff, Sie sind nicht mehr Herr beziehungsweise Frau der Lage, Frau Innenministerin. (Ruf bei der ÖVP: Du hast eine Sicherheitskrise!)

Viertens  und das ist der eigentliche Skandal  haben wir heute erfahren, dass ein Abgeordneter dieses Hauses, ein unbequemer Oppositionspolitiker, ja der sich auch mit den Vorgängen in der rot-schwarzen Justiz und in der Staatsanwaltschaft befasst , von Ihrem Büro für Interne Angelegenheiten am 14. August 2008 überwacht wurde. (Abg. Großruck: Da war aber Fekter noch nicht Ministerin! Da war die Frau Fekter noch nicht Ministerin!) Das fügt sich in eine Reihe von Skandalen ein, die Sie in Ihrem Ministerium zu verantworten haben. Für diesen riesigen Spitzelskandal, diese Stasi-Methoden, die an die DDR erinnern und die eine Gefahr für die Demokratie und für den Rechtsstaat sind, für die müssen Sie endlich einmal ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich mache darauf aufmerk­sam: Wir sind bei der Besprechung einer Anfragebeantwortung! – Bitte.

 


Abgeordneter Stefan Petzner (fortsetzend): Da müssen Sie die Konsequenzen zie­hen, Frau Innenminister, und endlich für geordnete Verhältnisse sorgen, ebenso wie bei der Asylrechtsnovelle, die in der vorliegenden Variante nicht akzeptabel ist.

Das Interessante bei dieser Überwachung ist – und das sage ich zum Schluss –, dass genau an dem Tag, an dem die Überwachung stattgefunden hat, das BZÖ in einer Parteisitzung die Spitzenkandidatur Jörg Haiders für die Nationalratswahlen 2008 beschlossen hat – und der damalige Obmann hat Peter Westenthaler geheißen. (Abg. Riepl: Haben Sie zum Thema nichts zu sagen, dass Sie immer was anderes sagen?! Eine Kärntner Unart anscheinend!) Zufall oder Absicht, das frage ich hier!


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Umso mehr bin ich stolz darauf – ich muss das wirklich sagen als damaliger Wahl­kampfleiter –, dass wir über 11 Prozent geschafft und dafür gesorgt haben, dass die ÖVP nicht mehr den Bundeskanzler stellt. (Beifall beim BZÖ.)

Eines kann ich Ihnen versprechen: Sie können unsere Mandatare bespitzeln, verfol­gen, einsperren (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) – es wird Ihnen auch bei der kommenden Nationalratswahl nicht gelingen, den Bundeskanzler zu stellen! Dafür werden wir sorgen, das verspreche ich Ihnen.

Und jetzt (in Richtung Präsidentin Mag. Prammer) geben Sie mir bitte mein Handy zurück! – Danke schön. (Beifall des Abg. Jury. – Anhaltende Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)

15.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Ihr Handy habe ich längst auf Ihren Platz bringen lassen. (Heiterkeit.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 5 Minuten. – Bitte.

 


15.40.47

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ein bisschen bin ich schon verwundert über FPÖ und BZÖ. Dass wir in der Sache, die Anfrage betreffend, unterschiedlicher Meinung sind, ist wenig verwunderlich, dass Sie aber als Oppositionspartei der Innenministerin die Mauer machen, wenn sie dem Parla­ment falsche Auskünfte gibt, das ist ein starkes Stück! Das ist wirklich stark. (Beifall bei den Grünen.)

Offensichtlich haben Sie sich von der Oppositionspolitik verabschiedet. Gerade bei der FPÖ fällt mir das mittlerweile schon auf: Sie ist einer der treuesten Verteidiger der Bun­desregierung; heute, gestern beim Korruptionsstrafrecht. Die FPÖ eine Oppositions­partei, das war einmal, die FPÖ eine Antiprivilegienpartei, das war einmal. Offen­sichtlich haben Sie eine neue Rolle gefunden – Sie selbst haben ja schon betont, dass das Ihre neue Rolle ist. Nehmen wir das zur Kenntnis! Ich glaube, wir müssen das nur draußen in der Öffentlichkeit noch ein bisschen lauter erzählen, denn dort spielen Sie noch die rebellische Nummer. Hier herinnen sind Sie längst kreuzbrav, meine Damen und Herren, längst auf der Seite der Bundesregierung! (Abg. Mag. Stefan: Wir werden an der Regierung nicht vorbeikommen!)

Ich erwarte mir, dass, wenn eine Innenministerin in einer parlamentarischen Anfrage dem Parlament eine falsche Auskunft gibt, alle Oppositionsparteien klare Worte dazu finden! (Beifall bei den Grünen.)

Normalerweise werden unsere Anfragen an die Innenministerin nicht beantwortet, schlampig beantwortet – jetzt haben wir eine neue Spielart, nämlich: falsch beant­wortet. Wir können das noch einmal in einer Leseübung nachvollziehen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wir machen jetzt gemeinsam eine Leseübung, damit wir die Thesen der Frau Innenministerin widerlegen können.

Vor mir liegt ein Bescheid, und darauf steht: Verhängung der Schubhaft. Dann werden Adressaten genannt: Herr R. – und dann, auch Adressat – als gesetzlicher Vertreter der Kinder. Das heißt, der Bescheid über die Verhängung der Schubhaft ergeht auch an Herrn R. in seiner Funktion als gesetzlicher Vertreter. Für alle Juristen ist damit klar, dass die Kinder Adressaten des Bescheides sind, Frau Innenministerin. Das sollte Ihnen auch klar sein. (Abg. Hornek: Das ist Schwachsinn!) – Das ist kein Schwach­sinn, sondern das sind rechtliche Tatsachen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Justiz­sprecher, er sitzt neben Ihnen! (Abg. Hornek: Er sagt ja, dass Sie sich nicht aus­ken­nen!) Er ist Anwalt und kann Ihnen gerne ein Beratungsgespräch geben. Ich nehme an, sogar gratis, nicht wahr, Kollege Donnerbauer? (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)


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Damit ist die Auskunft der Frau Innenministerin einmal widerlegt, meine Damen und Herren!

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wusste die Innenministerin von diesem Fall nichts und hat bei ihrer Beantwortung einmal pauschal angenommen: Es wird erlass­mäßig vorgegangen. Das kann ja sein. Sie ist in der Annahme, dass es einen Erlass gibt, wonach unter 14-Jährige nicht in Schubhaft genommen werden dürfen, und be­antwortet guten Gewissens die Anfrage dahin gehend: Das ist eigentlich nicht möglich, denn es gibt ja einen Erlass.

Spätestens dann, als dieser Fall auf dem Tisch lag, hätte die Frau Innenministerin die Möglichkeit gehabt, zu sagen: Okay, hier ist ein Fehler passiert. Es gibt einen Erlass, aber offensichtlich hat eine mir untergebene Behörde hier einen Fehler begangen und wider den Erlass unter 14-Jährige in Schubhaft genommen.

Dann hätte man sagen können: Wir wollten nicht falsch antworten, aber es kann vor­kommen, dass im eigenen Vollzugsbereich auch Dinge passieren, von denen man nicht will, dass sie passieren, und die man nicht kennt.

Das haben Sie aber nicht gemacht, sondern Sie sind den zweiten Weg gegangen: Sie haben bewusst immer wieder wiederholt, dass unter 14-Jährige nicht in Schubhaft genommen worden sind, und haben damit für diesen Fall, der semantisch ganz klar ist, die politische Verantwortung übernommen. Und jetzt sind wir genau beim Punkt: Sie haben diesem Parlament eine falsche Auskunft gegeben, Frau Innenministerin! (Beifall bei den Grünen.)

Zu dem Argument: Im normalen Strafvollzug gibt es auch Kinder. – Das wird aber sehr restriktiv gehandhabt, nämlich bis zum Alter von drei Jahren, und zwar aus einem guten Grund: weil man weiß, dass das Gefängnis nicht der ideale Ort für Kinder ist. Nur in Ausnahmefällen kann diese Grenze überschritten werden. Jeder weiß, dass das nicht der ideale Rahmen für die Entwicklung der Kinder ist.

Wenn jetzt zynisch argumentiert wird, das alles sei in der Schubhaft kein Problem, dann widerspricht das ganz klassisch dem Regelvollzug. Noch dazu – Frau Innen­ministerin, Sie wissen das – ist der Regelvollzug im Vergleich mit der Schubhaft, mit den Polizeigefängnissen relativ ... (Abgeordnete des BZÖ bilden im Gang zwischen ihren Sitzplätzen eine kleine Gruppe und führen dort Gespräche.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Entschuldigung, Herr Abgeordneter Steinhauser, aber ich möchte jetzt dieses Spiel unterbinden. (Rufe bei der SPÖ: Das ist ja unglaublich! – Zwischenruf des Abg. Petzner. – Abg. Riepl: Sie benehmen sich wie ein Lausbub! – Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Petzner.)

Herr Abgeordneter Petzner, wir haben zu Recht ... (Abg. Petzner: Das ist wirklich unglaublich!) – Herr Abgeordneter, ich fordere Sie jetzt auf, mir zuzuhören! Wir haben gestern ausführlich, wir haben heute in einer Geschäftsordnungsdebatte diskutiert, und wir werden in Zukunft noch des Öfteren über diesen Umstand, den Vorfall, wie immer Sie es bezeichnen wollen, zu diskutieren haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo ist das Ergebnis Ihrer Prüfung, Frau Präsidentin?)

Herr Abgeordneter Westenthaler, man kann natürlich alles sehr, sehr locker sehen – fragen Sie Ihren Herrn Klubobmann Bucher, der hat schon lange meinen Brief! (Abg. Ing. Westenthaler: Aber das Ergebnis ist noch nicht da!) Herr Abgeordneter Westen­thaler, wir wollen doch seriös mit dem Thema umgehen und nicht oberflächlich (Abg. Ing. Westenthaler: Genau so ist es!), und daher erwarte ich mir, dass dieses Spiel jetzt zu Ende ist und wir wieder sachlich diskutieren können. – Danke schön.


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Herr Abgeordneter Steinhauser, Sie sind am Wort! (Anhaltende Zwischenrufe bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (fortsetzend): „Sachlich“ ist ein gutes Stich­wort, da sind Sie bei mir richtig, Frau Nationalratspräsidentin. Ich ersuche nur, mir eine halbe Minute gutzuschreiben, die aufgrund Ihrer Unterbrechung verstrichen ist.

Ein Beispiel dafür, wie unsachlich die Debatte geführt wird: Frau Abgeordnete Tamandl stellt sich hier heraus, redet über einen Fall, den sie nicht kennt, und behauptet beispielsweise, dass die Kinder nicht integriert gewesen seien, nicht Deutsch können. Tatsache ist: Die Kinder können Deutsch, sind in die Schule gegangen! – Auf einem derartigen Fundament diskutieren Sie über solche Fälle! (Beifall bei den Grünen.)

Schlusssatz, meine Damen und Herren: Wir nehmen zur Kenntnis, Frau Bundes­ministerin, dass Sie dem Parlament eine falsche Auskunft gegeben haben. Jetzt ist der Zeitpunkt, sich dafür zu entschuldigen. – Das ist der eine Punkt.

Das Zweite, das wir zur Kenntnis nehmen müssen, ist Ihr Begriff von Menschlichkeit. „Menschlichkeit“ ist für Sie, wenn die Kinder zu ihren Eltern gesperrt werden! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.47.31Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu einer weiteren Kurzdebatte. Diese betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Vilimsky, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 247/A(E) der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten in Österreich eine Frist bis 10. Juli 2009 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf. Der Erstredner hat eine Redezeit von 10 Minuten, Mitglieder der Bundesregierung ebenfalls eine von 10 Minu­ten.

Herr Abgeordneter Vilimsky, Sie erhalten als Antragsteller als Erster das Wort. 10 Mi­nuten. – Bitte.

 


15.48.22

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder interessant, es ist entlarvend, es ist aufregend, die grüne Fraktion beobachten zu dürfen, denn immer dann, wenn irgendwo Asylbetrug, vermeintlicher Asylbetrug und das Sich-Einsetzen für diese Personengruppen das Thema ist, oder wenn es darum geht, gegen die FPÖ zu polemisieren, dann wurlt es im grünen Klub, dann ist Aktivität da. Wenn es darum geht, Tierschutz zu sichern, irgendetwas für die Umwelt zu machen, Basisdemokratie zu sichern, hört man nichts mehr von Ihnen. Irgendwann einmal, bald, nach der nächsten oder übernächsten Wahl, wenn Sie außerparlamentarisch sein werden, vielleicht irgendwelche Nachfolger von Ihnen wieder in der Au hocken, werden Sie von den Grünen Zeit haben, nachzudenken über die österreichfeindliche Politik, die Sie hier betreiben! (Beifall bei der FPÖ.)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir eine kleine Bemerkung zu dieser Handy-Geschichte, die sich da abgespielt hat! Ich halte es wirklich für einen Skandal der Sonderklasse, was sich rund um Herrn Abgeordneten Peter Westenthaler ereignet hat. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten des BZÖ.) – Immer dann, wenn es irgendwo gegen die FPÖ oder gegen das BZÖ geht, hört man vom Präsidium her sehr laute Töne. Da werden die Telefone bemüht, da werden die Zeitungen durch­gerufen, man bemüht sich, Resolutionen zu verabschieden.

Wenn es aber darum geht – ungeachtet, welche Partei das jetzt ist, ungeachtet irgend­welcher Unterschiede –, dass jemand abgehört wird, mit einem Trick von der Beschul­digten- in die Zeugenrolle hineinmanövriert wird, ein Abgeordneter dieses Hauses abgehört wird, dann sind Ihre Regungen sehr, sehr verhalten.

Erinnern wir uns daran: Als Herr Abgeordneter Pilz das gestern zu Recht kritisiert hat, haben zumindest vier Fraktionen des Hauses Applaus gespendet. – Jetzt aber fehlt die Handlung! Es kann nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden, das ist ein kleiner Watergate-Skandal, das ist eine Schweinerei der Sonderklasse, die sich da ereignet hat! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Schade, dass die Frau Innenminister nicht mehr da ist, denn das geht auch in ihre Richtung und in Richtung des Büros für interne Angelegenheiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Thema selbst. Ich habe mir erlaubt – vor aktuellem Hintergrund –, einen Fristsetzungsantrag zu stellen. Sie alle werden die Tageszeitung „Die Presse“ gelesen haben – wir haben es wieder einmal aus den Tageszeitungen erfahren, nicht von der Frau Minister und nicht von irgendwelchen offiziellen Stellen unseres Sicherheitsapparates –: Die Kriminalität erreicht mehr als besorgniserregende Ausmaße. Plus 77 Prozent Zuwachs bei Pkw-Diebstählen in Wien; in Niederösterreich, in der Steiermark, überall fatale Werte.

Laut aktueller Statistik, schreibt „Die Presse“, wird Österreich immer mehr zum „Mekka für Autodiebe“. Besonders gefährdet sind Autobesitzer in Wien. Uns persönlich betrifft das ja nicht, denn es stehen, glaube ich, 20 Polizisten rund ums Haus, die unsere Autos beschützen. Ich kann nur sagen, es wäre besser, diese Polizisten dafür einzu­setzen, die Autos der Wienerinnen und Wiener zu beschützen; die sind nicht sicher. Das ist ein grober Missstand. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber jetzt wird es prekär: Das Bundeskriminalamt – befragt zu diesen gigantischen Zuwächsen – hat für diesen Anstieg keine Erklärung. – Na bumm, das ist toll!

Gleichzeitig gibt es einen Auftrag des Landeskriminalamtes Wien, und zwar drei Tage alt, um 7 Uhr verfasst. Laut Polizei wird zur allgemeinen Lage festgehalten: Nach bis­lang gewonnen Erkenntnissen zeichnen für den überwiegenden Teil der Kfz-Diebstähle ausländische Tätergruppen, welche vor allem aus dem osteuropäischen Raum stam­men, verantwortlich. Hier sind folgende Ethnien hervorzuheben – so das Landes­krimi­nalamt Wien –: Tschechen, Slowaken, Polen, Ungarn, Rumänen, Moldawier und so weiter und so fort. Sie sind in der Regel organisiert, und sie sind untereinander ver­netzt. – Zitatende.

Das ist insofern interessant, als uns die Frau Innenminister im Ausschuss hat wissen lassen, die Osterweiterung sei ein großer Segen und von großem Vorteil für Österreich und vor allem für Wien. Als es dann darum gegangen ist, dass möglicherweise so viele Tätergruppen aus dem Ausland zu uns hereinschwappen, hat uns Herr Abgeordneter Hornek mit der tollen Information bedacht: Es sind die Deutschen aus der Bundes­republik und die Serben; wissend, dass die Serben möglicherweise in großer Zahl die FPÖ wählen. Um uns vielleicht ein Schnippchen schlagen zu können, war das die Analyse der ÖVP dafür, dass ausländische Tätergruppen „wie die Heuschrecken über


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uns herfallen“. – Ich würde das nie selbst sagen, sondern ich zitiere hier niemanden anderen als die Frau Innenminister.

Dann gebärt die Frau Innenminister die tolle Idee, eine Soko Ost einzurichten, was nichts anderes heißt, als dass Polizisten aus anderen Bundesländern abgezogen wer­den – wo dann natürlich die Kriminalität wieder ansteigt –, um möglicherweise irgend­einen Showeffekt zu erreichen. Schaut man sich dann die Kommandierung dieser Soko Ost an und das, was diese Beamten zu machen haben – wissen Sie, was eines der ersten und wichtigsten Aufgabengebiete dieser Soko Ost ist? – Die Mitnahme von Alkovortestgeräten und, nach Möglichkeit, Alkomaten.

Bei aller Wertschätzung dafür, dass man alkoholisierte Lenker aus dem Verkehr zieht – das ist überhaupt keine Frage – und auch entsprechend abstraft, kann es nicht sein, dass man das auch noch zum Vorwand nimmt, um abzukassieren und die Autos ungehindert in den Osten ziehen zu lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

5 Prozent Aufklärungsquote in Bezug auf die gestohlenen Autos! Angesichts dessen, meine ich, müsste doch selbst dem uneinsichtigsten europhilen Befürworter des Eini­gungsprozesses klar sein: Es gibt keine andere Lösung, als die Grenzen Richtung Osten wieder dicht zu machen, Grenzkontrollen einzuführen (Beifall bei der FPÖ), weil die Österreicher ein Recht darauf haben, dass ihr Hab und Gut entsprechend ge­schützt wird und nicht hinter die Interessenlagen internationaler Wirtschaftstreiben­der und Konzerne zu reihen ist, die vielleicht durch die offenen Märkte und die offenen Grenzen Vorteile haben, während auf der anderen Seite die Österreicher die Zeche dafür zu zahlen haben. Prominente Leute in der Europäischen Union sagen ja deutlich und unverhohlen, dass dieser europäische Einigungsprozess auch weniger Sicherheit für die etablierten Länder mit sich bringt. Ich halte das für unanständig, unanständig aus der Sicht jedes rot-weiß-roten und österreichischen Politikers. Sie offenbar nicht, aber Sie werden das vor Ihren Wählergruppen zu verantworten haben.

Es sind nicht nur wir und das Landeskriminalamt und viele andere, die das zum Aus­druck bringen, sondern Sie können das auch in der „Wiener Zeitung“ nachlesen, in der Kriminalisten zitiert werden, die die Hauptschuld am Desaster – ich zitiere – „dem Wegfall der Grenzkontrollen seit der Schengen-Erweiterung“ geben. „Offene Grenzen fördern ungehinderten (Diebs-)Gütertransport ebenso wie die rasche Rückkehr abge­schobener Straftäter, etwa Rumänen, die neben Georgiern und Moldawiern derzeit das Gros der Einbrecher im Osten Österreichs stellen.“ – So weit, so gut; nachzulesen in der „Wiener Zeitung“, keinem geringeren Blatt als dem Verlautbarungsorgan der Republik Österreich.

Darin wird auch noch die Kriminalitätsentwicklung Ende der achtziger Jahre – 1989, Fall des Eisernen Vorhanges –, Mitte der neunziger Jahre und eben jetzt durch den Wegfall der Grenzen beschrieben. Es ist eine exorbitante Kriminalitätsentwicklung zu verzeichnen, aber Sie alle stecken den Kopf in den Sand und wollen irgendwie nichts davon wissen, dass die Österreicher zurzeit wie von „Heuschrecken“ – ich zitiere Ihre Innenministerin – von Ostbanden überfallen werden.

Das Interessante laut Recherche der „Wiener Zeitung“ ist auch, dass Österreicher über­haupt nicht mehr im Zusammenhang mit irgendwelchen Eigentumsdelikten auffal­len, sondern nur noch – schlimm genug, aber dennoch – im Bereich der Finanz- und Wirtschaftsdelikte.

Das ist etwas, das man einmal so zur Kenntnis nehmen muss: dass die Kriminalität eine importierte ist, dass die Kriminalität aus dem Osten importiert wird und dass wir als Politiker, als österreichische, rot-weiß-rot denkende Politiker, die Verpflichtung, und zwar die heilige Verpflichtung haben, primär unser Staatsterritorium zu sichern, und nicht, darauf zu achten, dass dieser europäische Integrationsprozess in aberwitziger


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Geschwindigkeit über die Bühne geht. Unsere Interessenlagen haben sich auf unsere, hier auf unserem Staatsgebiet befindlichen Bürger zu konzentrieren.

Ein Punkt dabei ist natürlich die Schließung von Wachzimmern. Quer durch Öster­reich – wird immer wieder berichtet – erfolgen Zusammenlegungen. Man spricht nicht mehr von Schließungen, sondern man sucht sich zwei aus, die man zusammenlegt. Es wird also nicht eines geschlossen, sondern man versucht es mit dem positiven Begriff der „Zusammenlegung“. – Natürlich sind es Schließungen, und natürlich haben wir dafür Sorge zu tragen, dass die Struktur der Wachzimmer und Polizeiinspektionen bestmöglich erhalten und ausgeweitet wird, nur leider ist das auch nicht der Fall.

Daher mein Fristsetzungsantrag, den Nationalrat diesbezüglich auf den Plan zu rufen, zumindest mittels Beschluss zu gewährleisten, dass die Sicherheitsinfrastruktur in Österreich nicht noch mehr ramponiert wird, und um einmal mehr die Gelegenheit zu nutzen, Ihnen die Augen zu öffnen. Sie wissen es ohnehin, nur sagen Sie es nicht, dass diese Osterweiterung Schuld daran ist, dass wir überfallen werden, dass die Öster­reicher ausgeraubt werden, die Einfamilienhäuser mit einer Zuwachsrate von 70 Prozent überfallen werden, Autos – Zuwachsrate ebenfalls von 70 Prozent – und Motorräder – 40 Prozent – gestohlen werden.

Da braucht es Polizeiinspektionen, da braucht es mehr Polizisten, da braucht es die Zusammenarbeit auf der einen Seite der Exekutive mit den Kommunen, um die Exe­kutive von Verwaltungstätigkeiten zu entlasten, und da braucht es vor allem Ehrlichkeit unter uns, die Probleme so zu sehen, wie sie sind, dann werden wir die Maßnahmen darauf entsprechend abstimmen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nunmehr zu Wort kommenden Rednerinnen und Redner jeweils 5 Minuten beträgt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


15.58.52

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Vilimsky, ich verstehe, dass Sie diesen Frist­setzungsantrag einbringen, aber die Diebstähle in Wien haben nicht wirklich viel damit zu tun, dass in der Steiermark, in Kärnten wieder kleine Polizeiinspektionen eröffnet werden sollen. Aber das sind Ihre bekannten Schnellschüsse, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FPÖ, die Sie sich ja selbst oft als „Sicherheitspartei“ bezeichnen, und die kann ich einfach nicht nachvollziehen. (Rufe bei der FPÖ: Das sind wir!)

Sie von der FPÖ verlangen einmal Tausende Polizisten für Wien, Hundertschaften für diese oder für jene Region, nun entdecken Sie halt wieder den ländlichen Bereich und wollen dort, wo Stacheldrähte abgerissen wurden, wieder Wachtürme errichten. Auf der anderen Seite haben Sie ein Problem mit dem Assistenzeinsatz des Bundes­heeres. – Das passt doch irgendwie nicht zusammen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Aber ja!)

Ich frage Sie: Wenn Ihnen Sicherheit wirklich am Herzen liegt, haben Sie dann eigent­lich sinnvollere Vorschläge als solche, bei denen Sie von Anfang an wissen müssen, dass sie wohl nicht sehr viel bringen werden?

Herr Vilimsky, Sie haben übrigens vergessen, als Sie über den Artikel in der heutigen „Presse“ gesprochen haben, auch den Leitartikel des Herrn Nowak zu erwähnen, in dem dieser ganz klar zum Ausdruck bringt, dass die FPÖ eigentlich überhaupt keinen sinnvollen Vorschlag zur Sicherheitslage und zur Kriminalitätsbekämpfung einbringt. Ich verweise nur darauf, dass das auf der letzten Seite der „Presse“ zu lesen ist.


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Sie haben als Sicherheitsexperten offenbar vergessen, dass auch Sie einen ent­sprechenden Beitrag leisten könnten. Wir kennen Ihre Argumente aber ohnedies schon! – Wenn Sie die Einsparungen im Sicherheitsbereich verhindert hätten, hätten Sie sich damals wirklich einen Namen machen können. Aber das haben Sie nicht getan. Offenbar geht es Ihnen nur um politisches Kleingeld und um Verunsicherung der Bevölkerung. Das muss man auch ganz klar sagen. (Zwischenruf des Abg. Mayerhofer.)

Ich bin auch der Auffassung, dass dem Thema Sicherheit mehr Aufmerksamkeit ge­schenkt werden muss. Ich halte es jedoch für den falschen Ansatz – wie Sie es jetzt mit Ihren Vorschlägen tun –, in der Panik zu versuchen, irgendwelche Löcher zu stopfen!

Der richtige Ansatz kommt vom Herrn Bundeskanzler. Bundeskanzler Faymann hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass 1 000 Polizistinnen und Polizisten in den nächsten Jahren aufgenommen werden. Er hat auch klargestellt, dass weiteres Personal zur Verfügung gestellt werden muss. Daher gibt es aus meiner Sicht einen sinnvollen Vorschlag und entsprechende Überlegungen, wie dies zu bewerkstelligen ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mayerhofer.)

Kollege Mayerhofer! Kollege Herbert! Wenn Sie von einem „geöffneten Polizeiposten“ sprechen, dann sollten Sie wissen, dass es den Begriff „Polizeiposten“ nicht gibt. Und es bringt der Bevölkerung auch nichts, wenn die Dienststellen so wie in früheren Zeiten mit einem Mann besetzt sind. Wir kennen ja diese Diskussion! Der Ansatz kann also nur so ausschauen, dass gute, große, aber auch mit ausreichend Infrastruktur­ein­rich­tungen und Ausrüstung versehene Dienststellen geschaffen werden, die mit kompe­tenten und einsatzbereiten Exekutivbeamten besetzt sind, die über den nötigen Aus­bildungs- und Wissensstand verfügen.

Es muss garantiert sein, dass die Streifen durchgeführt werden können und dass sich die Polizisten auch genügend mit der Aufklärung auseinandersetzen können. Das heißt, es muss auch ein entsprechender Wissenstransfer innerhalb der Polizei­inspek­tion gegeben sein. Das ist bei den kleinen „Posten“ – wie ihr das bezeichnet! – nicht gegeben. Es ist aber auch notwendig, dass die grenzüberschreitende Kontaktauf­nah­me besser funktioniert und Kooperationen zu unserem Namen passen, und das funktioniert nur bei entsprechender Größe. Mit einem Wachzimmer mit der Aufschrift „Polizei“ und geringster Besetzung gaukeln Sie der Bevölkerung ein Sicherheitsgefühl vor, dem die Polizei einfach nicht entsprechen kann.

Übrigens sagt auch Professor Stangl vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie in der heutigen „Presse“, dass im Forschungs- und Wissenschaftsbereich mehr getan werden muss. – Im Jahr 2000 waren die Pläne dafür fertig, die Sicherheitsakademie als Forschungseinrichtung zu etablieren. Auch diese Idee wurde verworfen, und auch daran waren Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Freiheitlichen, beteiligt! Präsidenten Graf war es damals wichtiger, nach Seibersdorf zu gehen, und das Resultat kennen wir ja heute.

Ich glaube daher, ohne weiteres sagen zu können: Wenn all das berücksichtigt wird, und zwar vor allem die administrativen Entlastungen, die entsprechende Ausbildung, die internationale Vernetzung und auch verstärkte diesbezügliche Aktivitäten der Euro­päischen Union, dann werden die Sicherheitskonzepte aufgehen.

Ich glaube, auch davon ausgehen zu können, dass es auf Regierungsebene Einver­nehmen darüber gibt und sich auch der Herr Finanzminister dem nicht verschließen wird. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.03



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 151

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. 5 Minuten. – Bitte.

 


16.03.40

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Es ist sicherlich richtig, dass wir alle, die wir hier im Parlament sitzen, uns bemühen müssen und alle Möglichkeiten schaffen müssen, dass die Polizei engagiert und ziel­genau einsatzbereit ist und sich entsprechend einbringen kann. Das ist unser gemein­sames Ansinnen, und das müssen wir auch entsprechend verfolgen. (Zwischenruf des Abg. Petzner.)

Mit den Ansätzen, die in diesem Antrag, dem eine Frist gesetzt werden soll, enthalten sind, werden wir sicherlich kein Mehr an Sicherheit erreichen! (Abg. Petzner: Ihre Behörde bespitzelt die Oppositionspolitiker!)

Uns muss klar sein – und das ist schon angeführt worden –: Eine Dienststelle, die nicht wirklich rund um die Uhr besetzt ist, bringt für die Bevölkerung keine Sicherheit.

Es wurde schon angesprochen, dass es Zusammenführungen gegeben hat. Dazu muss man sagen: Ja! Dienststellen wurden zusammengeführt, aber das Personal ist in der Region geblieben und ist für die Sicherheit der Bevölkerung weiterhin bereit. Das ist klar, und ich bitte, mit dem Unsinn aufzuhören, dass es in diesem Bereich in der Vergangenheit Einsparungen gegeben hat.

Geschätzte Damen und Herren! Wiederum solche Dienststellen einzurichten wäre ein Aufbau von Doppelgleisigkeiten und wäre wieder eine massive Verwaltungsauf­blä­hung. Das, was wir brauchen, sind wirklich gut ausgebildete Polizeibeamte, denen alle erforderlichen technischen Mittel zur Verfügung gestellt und alle gesetzlichen Rahmen­bedingungen geboten werden, damit sie entsprechend einschreiten können und nicht immer wieder – in diesem Zusammenhang möchte ich die Opposition ansprechen – der Datenschutz ins Treffen geführt und gesagt wird: Das können wir nicht machen, und das ist ebenfalls nicht möglich!

Wenn der Ruf kommt, die früheren Schengen-Grenzen wieder einzuführen, dann möchte ich wie folgt klarstellen: Die Schengen-Erweiterung bedeutet keine Planstel­leneinsparungen; das muss jedem hier klar sein. Die Schengen-Erweiterung hat eine flexible Grenzraumüberwachung mit sich gebracht. All jene Kollegen, die an der Grenze Dienst verrichtet haben, sind heute im grenznahen Bereich im Einsatz und verrichten tatsächlich exekutiven Außendienst und sorgen für die Sicherheit.

Es hat jedoch keinen Sinn, wenn wir die Grenze verlegen. Die Aufgabe, die die Grenzpolizei wahrgenommen hat, wird jetzt von Polizeiorganisationen anderer Staaten durchgeführt, und wir könnten die Leute nicht entsprechend für Prävention bezie­hungsweise Bekämpfung der Kriminalität einsetzen. Im Hinblick darauf hat es keinen Sinn, diese Grenzen wieder zu ändern!

Noch etwas muss klar gesagt werden. Durch diese Erweiterung der Schengen-Grenze sind gerade im grenznahen Bereich in Niederösterreich und im Burgenland ... (Abg. Petzner: Dadurch ist die Kriminalität explodiert!) Aufgrund dieser Erweiterung sind jetzt zusätzlich 140 Streifen tagtäglich rund um die Uhr im Einsatz. Das ist nicht ein Weniger an Sicherheit, sondern sicherlich ein Mehr an Sicherheit!

Es wurden zusätzlich zwölf neue Dienststellen für Ausgleichsmaßnahmen und eine Polizeidiensthundeinspektion im grenznahen Bereich errichtet, ferner wurden zwei Autobahnpolizeiinspektionen und zwei Erstaufnahmestellen geschaffen. Es gibt durch diese Schengen-Erweiterung also sicher ein Mehr an Sicherheit.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 152

Ich glaube, es ist auch ganz wichtig, dass wir die internationale Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich noch forcieren. Die grenzüberschreitende Polizeiarbeit muss weiter forciert werden.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch sagen: Es war eine ganz wichtige Ent­scheidung, die SOKO Ost einzurichten, weil es dadurch ein tatsächliches Mehr an Sicherheit in diesem Bereich gibt. Die SOKO Ost bringt sich im Fahndungsbereich ein und unterstützt auf der anderen Seite die kriminalpolizeilichen Ermittlungstätigkeiten gerade im Raume Wien, Niederösterreich und Burgenland sehr wesentlich. (Abg. Petzner: Das glaubst du doch selbst nicht!)

Ich bitte, nicht nach einer Woche zu sagen, dass die SOKO Ost nichts bringt! Warten wir ab! Ich bin überzeugt, wir werden ein Mehr an Sicherheit haben.

Dabei muss klar sein: Wir haben im Burgenland nicht um 60 Beamte weniger, sondern das Burgenland hat um 140 Beamte mehr. Das gilt ebenso für Niederösterreich, und auch für die Wiener gibt es mehr Sicherheitsgefühl, wenn 200 zusätzliche Beamte im Einsatz sind. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich bin schon beim Schluss: Das Sicherheitsgefühl ist größer, wenn in Wien 200 Beam­te zusätzlich zur Kriminalitätsbekämpfung im Einsatz sind. (Beifall bei der ÖVP.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Herbert mit 5 Minuten zu Wort. – Bitte. (Abg. Mayerhofer  in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Herbert –: Werner, sag ihnen, wie es wirklich ist!)

16.09.33

 


Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich bin einigermaßen irritiert darüber, dass Frau Bundesminis­ter Fekter offensichtlich keinen Wert darauf legt, bei dieser Fristsetzungsdebatte, in der es immerhin um das Thema Sicherheit und ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, das hatten wir auch bei der letzten Sitzung, als wir einen Fristsetzungsantrag diskutiert haben! (Zwischenruf des Abg. Gradauer.) Da dürften Sie offensichtlich gerade nicht im Saal gewesen sein. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Nein! Ich kläre nur auf, weil diese Vorwürfe immer wieder im Raum stehen!

Das ist eine Geschäftsordnungsdebatte, die nur uns selbst etwas angeht, bei der es darum geht, wie wir mit den Ausschüssen verfahren wollen. Daher sind dazu die Minister nicht geladen und – wie ich sogar sagen möchte – ist deren Anwesenheit dabei auch nicht erwünscht. – Bitte.

 


Abgeordneter Werner Herbert (fortsetzend): Frau Präsidentin, ich nehme Ihre Worte gerne zur Kenntnis. Ich denke mir nur, es wäre auch für die Ministerin nicht unwesent­lich, wenn sie erfährt, welche Kritikpunkte vom Plenum hier eingebracht werden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Noch ein Wort zu den Ausführungen des Kollegen Fazekas: Wenn man uns vorwirft, dass wir mehr Polizei fordern, dann sage ich, dass das wohl in der gegenwärtigen Sicherheitssituation und in der Personalkrise, in der die Exekutive steckt, nur recht und billig ist. Ich darf Sie erinnern: Auch Ihr Bundeskanzler hat erst unlängst 2 000 Polizisten gefordert, und zwar erstaunlicher­weise wenige Tage, nachdem mit dem Budget beschlossen wurde, dass es 1 000 Aus­bildungsplätze gibt. Vielleicht ist diesbezüglich eine gewisse Unkenntnis vorhanden, oder vielleicht weiß die linke Hand nicht genau, was die rechte tut. Auf jeden Fall ist das schon irritierend! Wenn Sie der FPÖ ihre berechtigten Forderungen vorwerfen, ist das doch einigermaßen unverständlich! (Beifall bei der FPÖ.)


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Nun zum eigentlichen Thema. – Eine heutige Tageszeitung titelt: „Es wird gestohlen wie noch nie.“ – Ich denke, mit diesen Worten ist eigentlich die Stimmungslage unter der Bevölkerung eindeutig umrissen. Fast jeder von uns kennt – leider! – jemanden, der schon einmal Opfer eines Verbrechens geworden ist. Mittlerweile ist es sogar schon an der Tagesordnung, dass man Personen kennt, die schon zweimal oder öfter Opfer von strafbaren Handlungen geworden sind. Daher sollten bei uns allen die Alarm­glocken läuten! Ich denke, hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

Der damalige Innenminister Strasser hat mit seiner „Polizeireform“, die er ins Leben gerufen hat, eine negative Spirale in Gang gebracht: Exekutivbeamte wurden einge­spart, Planposten gestrichen und die ländliche Sicherheitsstruktur der Polizei ausge­dünnt. Die Exekutive in den Großstädten und Ballungszentren wurde auf ein Minimum reduziert, und die Kriminalpolizei wurde faktisch aufgelöst.

Darüber hinaus wurden die Beamten der Polizeiinspektionen bei ihrer Tätigkeit mit Büro- und Verwaltungstätigkeiten faktisch – um es bodenständig auszudrücken – „zuge­schüttet“. Jeder, der in letzter Zeit einmal auf einer Polizeiinspektion war und dort eine Anzeige erstatten musste, kann ein Lied davon singen, wie wenig kriminalistische Arbeit dahinter steckt und wie sehr die überbordende Verwaltungstätigkeit etwa betreffend das Ausfüllen von Formularen Platz gegriffen hat.

Es ist dies ein fataler sicherheitspolitischer Weg! Die nachfolgenden ÖVP-Minister haben diesen sicherheitspolitisch falschen Weg fortgesetzt, wobei auch die SPÖ als tüchtiger Beitragstäter – wie ich sagen möchte – fungiert hat. (Ironische Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich erinnere daran, dass der ehemalige Bundeskanzler Gusenbauer in der vergan­genen Legislaturperiode als verantwortlicher Beamtenminister 400 Planstellen bei der Exekutive im letzten Regierungsprogramm eingespart hat. (Zwischenruf des Abg. Pendl.) – 400 Planstellen im letzten Regierungsprogramm, Kollege Pendl!

Wie die Wirklichkeit aussieht, wurde heute schon angesprochen. Die aktuelle Statistik ist leider ein trauriger Spiegel der Realität. (Abg. Pendl: Sie leben in einer Scheinwelt!) Diese Statistik zeigt einen Zustand, der einem sicherheitspolitischen Konkurs der Bun­desregierung nahekommt. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ein typisches Beispiel ist auch die bereits angesprochene SOKO-Ost-Regelung. Da wird einfach Personal umgeschichtet, ohne dass man dringend benötigtes zusätzliches Personal zuführt. Ich denke, die Polizistinnen und Polizisten, die trotz dieser tristen Voraussetzungen hervorragende und gut Arbeit leisten, hätten es sich verdient, nicht nur personelle Unterstützung zu bekommen, sondern dass auch endlich strukturelle Maßnahmen ergriffen werden, damit die Bevölkerung wieder ein positives Bild von unserer Exekutive bekommt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.

 


16.15.36

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Über den Fristsetzungsantrag beziehungsweise den Entschließungsantrag der FPÖ kann man streiten. Man muss sich aber sehr wohl den Hintergrund dieser Aktion vor Augen führen, und ich verstehe schon, dass hier jede Fraktion bemüht ist, auf ihre Art und Weise die Sicherheitsproblematik in unserem Land aufzuzeigen, und versucht, Verbesserungen zu erwirken.

Einige Kollegen haben es schon aufgezeigt: Autodiebstähle nehmen zu, den Bun­des­ländern fehlen die Beamten für die sogenannte Soko Ost. Man muss bedenken, dass


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da 200 Beamte aus fünf Bundesländern zusammengezogen werden. Experten sagen, dass das nichts bringt, weil es nur drei Monate dauert.

Einige Beamte kommen aus Kärnten: Dort ist ein Zuwachs an Einbruchsdiebstählen in der Höhe von 81 Prozent zu verzeichnen, und in der Steiermark sind es sogar 104 Pro­zent. Man zieht also Beamte ab, obwohl man sie dort dringend bräuchte. Daher verstehe ich schon, dass hier jeder versucht, irgendwelche Maßnahmen in den Raum zu stellen. Ob diese glücklich oder unglücklich gewählt sind, sei dahingestellt!

Ich muss für meine Fraktion sagen, dass wir über den Entschließungsantrag des Kollegen Vilimsky nicht übermäßig glücklich sind, weil wir das etwas anders sehen: Wenn man an den Ostgrenzen die geschlossenen Dienststellen wieder aufsperrt, dann braucht man Personal, insbesondere auch Verwaltungspersonal, und Geld für die Ausrüstung. Man braucht viele Dinge, die jede Menge Geld kosten, und es wäre ver­nünftiger, dieses Geld statt in die Infrastruktur in Personal zu investieren, damit wir mehr Polizisten bekommen. Die Infrastruktur ist nämlich vorhanden und muss nur bes­ser verteilt werden. – Das ist unsere Ansicht.

Wir sehen auch ein Problem hinsichtlich der unbesetzten Dienststellen. Wenn man einen Ein-Mann-Posten öffnet, der in der Nacht zugesperrt ist und in dem am Tag die halbe Zeit ein Beamter sitzt, weil es natürlich Parteienverkehr gibt, dann ist der Sicher­heit nicht wirklich gedient. Es wurde in solch kleine Posten in der Nacht sogar schon einige Male eingebrochen. Dann wurde alles mit Alarmanlagen ausgestattet, das war wieder ein Kostenfaktor. Dieses Geld wäre besser in Personal investiert. Ich glaube, die Bevölkerung hätte mehr davon.

Ich möchte aber auch einen Vorschlag machen. Kollege Kößl hat angesprochen, dass er es nicht sinnvoll findet, wenn man die Schengen-Grenzen wieder besetzt. Ich glaube, es besteht die Möglichkeit nach dem Schengen-Vertrag, dass man zumindest sporadisch oder vorübergehend wieder Personal an die Schengen-Grenzen setzt. Wir alle wissen, wenn wir uns die Straßenstruktur Österreichs anschauen, dass das Verkehrsnetz im Bereich der Grenzübergänge zusammenführt. Daher hat man an dieser Stelle mit weniger Personal bessere Möglichkeiten, Sicherheit zu gewährleisten oder die Überwachung zu verstärken.

Wie es nicht laufen soll, sieht man bei gewissen AGM-Kontrollen, die jetzt im Rahmen der Schengen-Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Beispiel Pfändertunnel von Hörbranz bis Bregenz: eine Röhre, sieben Kilometer Stau nach Deutschland. Im Radio wird durchgesagt, dass es AGM-Kontrollen gibt, und die Verbrecher machen einen Bogen und fahren auf den kleinen Straßen. So wird man nicht viele erwischen. Das muss man anders machen! Man kann die Grenzen sporadisch wieder besetzen, nämlich so, dass die Gauner beziehungsweise Verbrecher nicht wissen, ob besetzt ist oder nicht. Das kann man auch stundenweise machen. So würde man für die Sicherheit etwas tun und könnte man das Personal richtig einsetzen. Ich hätte das gerne der Frau Ministerin mitgeteilt, aber das können auch Kollegen von der ÖVP, die jetzt hier sind, für mich tun.

Eine weitere Forderung des BZÖ ist die Einführung der Gemeindesicherheitswachen beziehungsweise deren Verstärkung. Speziell im Bundesland Vorarlberg gibt es viele Gemeinden, die sich Sicherheitswachen leisten. Da sieht man schon, dass diese der Exekutive, der Polizei sehr viel an Verwaltungsarbeit und an Kleintätigkeiten ab­neh­men.

Ein ganz wichtiger Punkt – dieser ist hier auch schon angesprochen worden – ist die Verwaltungsoptimierung. Die Polizei wurde in den letzten Jahren, obwohl es immer Verwaltungsvereinfachung geheißen hat, mit Verwaltungstätigkeiten zugeschüttet, und somit verbringen die Beamten den Großteil ihres Dienstes am Schreibtisch. Von


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dort kann man nicht Sicherheit gewähren. Die Beamten müssen hinaus. Das Beste wäre, nur ein Mann in der Dienststelle, der die Verwaltungstätigkeiten macht – darum habe ich auch diesen Vorschlag betreffend Einsetzung von Postbediensteten nicht so schlecht gefunden. Dieser nimmt den Exekutivbeamten die kleinen Schreibarbeiten in der Dienststelle ab, damit sie entlastet werden und dann auf der Straße ihren Dienst zur Sicherheit der Bevölkerung verrichten können. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.20.57

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Wir Grüne stehen diesem Entschließungsantrag inhaltlich natürlich sehr skeptisch gegen­über, werden aber dem Fristsetzungsantrag dazu zustimmen. Ich werde Ihnen auch begründen, wieso.

Sicherheit mit Qualität muss die Devise des Innenministeriums, muss die Devise dieser Republik sein. Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von der FPÖ, die Osterweite­rung ist sicher nicht das Problem, sondern es ist ein fataler Fehler, dass die Innen­ministerin den Spar- und Bürokratisierungskurs weiterführt. Es ist ein fataler Fehler der Innenministerin, dass die subjektive und objektive Sicherheit in Österreich nicht mehr gewährleistet werden und das alles auf dem Spiel steht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht nicht um Verfolgung und um Bestrafung. Im Endeffekt geht es darum, wie ein friedvolles Zusammenleben aller Menschen in Öster­reich ausschauen kann. Im Endeffekt geht es darum, wie die soziale Sicherheit ge­währleistet sein kann. Dafür braucht es ganz klar Sicherheit mit Qualität und keine Stacheldrahtzäune und keine neuen Mauern rund um Österreich. (Beifall bei den Grünen.)

Was ein bisschen in der Debatte gefehlt hat, ist die Situation der Gemeinden und der Städte im Hier und Jetzt, also der Istzustand. Klar ist, dass sich viele Gemeinden, viele größere Gemeinden, viele Städte trotz finanziell schwacher Situation Ordnerdienste leisten, Security-Dienste leisten, Privatsecurity-Dienste leisten, um die Sicherheit in den Gemeinden, in den Städten zu gewährleisten. Obwohl sie durchaus in konjunktur­politische Maßnahmen investieren sollten, müssen sie in Security und Sicherheits­dienste investieren. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das sind auch Arbeitskräfte!)

De facto ist der Istzustand, dass eben der Assistenzeinsatz des Bundesheeres, der schon genannt wurde, in den Regionen an der Ostgrenze beschlossen wurde. Wir alle wissen, dass Security-Dienste, dass Ordnerdienste, dass das Bundesheer nicht die Aufgaben der Sicherheitsexekutive wahrnehmen können. Wir alle wissen, dass das nicht sein soll und auch nicht sein darf. Deshalb braucht es qualitativ gut ausgebildete Exekutivbeamte und Exekutivbeamtinnen.

Es braucht auch mehr Planstellen, die Wiedereröffnung von Polizeiinspektionen in Ballungsgebieten, mehr Präventionsmaßnahmen durch gut ausgebildete Polizisten und Polizistinnen, gerade um Jugendkriminalität zu verhindern. Vermehrte Zusammenarbeit der Exekutive mit Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen, mit Streetworkern, mit Streetworkerinnen ist nötig. Es braucht auch eine Vision der sozialen Sicherheit und der staatlichen Sicherheit in der Republik. (Beifall bei den Grünen.)

Die Sicherheit ist klare Aufgabe des Staates – weder der Gemeinden noch der Städte oder des Bundesheeres. Dieser Antrag liegt seit mehr als sieben Monaten in den


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Schub­laden des Parlaments. Aus oppositionellen Gründen stimmen wir diesem Frist­setzungsantrag zu, weil es letztendlich wichtig ist, darüber zu diskutieren, wie es mit der Sicherheit in der Republik weitergeht. (Beifall bei den Grünen.)

16.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

16.24.30

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Vilimsky, Kollegin­nen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 247/A(E) betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten in Öster­reich eine Frist bis 10. Juli 2009 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

16.25.25Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punk­te 12 und 13 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jury. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.25.42

Abgeordneter Josef Jury (BZÖ): Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich komme nach der Kurzen Debatte und dem Fristsetzungsantrag wieder in die Ebenen der Sachpolitik, nämlich zu einem sehr wichtigen Thema: zu transparenter Abrechnung der Strom- und Gasrechnungen, die, wenn man sich die verschiedenen Abrechnungsarten der verschiedenen Konzerne und Firmen anschaut, einfach untereinander nicht vergleichbar sind. Das Schlimme ist, dass die ältere Generation mit diesen Abrechnungen, mit diesen Vergleichbarkeiten beziehungsweise Nicht-Ver­gleich­barkeiten einfach überfordert ist. (Beifall beim BZÖ.)

Ich brauche mich in der Materie nicht mehr weiter zu verbreitern. Das ist ausführlich von meinen Vorrednern transportiert worden. Ich möchte mich bei allen Parteien für diesen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag bedanken, bei der Frau Kollegin Tamandl und insbesondere beim Herrn Kollegen Maier, aber auch für die kluge Vorsitzführung unseres Konsumentenausschuss-Obmannes Sigisbert Dolinschek (Beifall und Bravo­rufe beim BZÖ), nämlich dass wir relativ unpolitisch den österreichischen Konsumen­ten geholfen haben.

Ein altes Sprichwort gilt hier: Wer rasch hilft, hilft doppelt. – Ich hoffe auch, dass der Nationalrat jetzt rasch in die Begutachtung geht und dass dieses Gesetz mit 1. Jän­ner 2010 in Kraft tritt.

Ich möchte mich auch noch einmal beim Herrn Konsumentenschutzminister Hunds­torfer bedanken, der diese Initiative sehr gut unterstützt hat. – Danke. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Aubauer mit gewünschten 2 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


16.28.14

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuhörer auf der Galerie! Oft heißt es: abgehoben, weit weg. – So sehen viele Bürger das politische Geschehen. Deshalb ist es so wichtig und so schön,


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dass wir heute etwas beschließen, das jedem nützt, jedem Einzelnen von uns. Jeder soll die Energierechnungen leicht lesen und vor allem – was wichtig ist – auch ver­stehen können.

Wir Senioren fordern das schon lange; dass es uns jetzt gelingt, das ist ein erfreulicher Schritt. Es wird damit also leichter, die Preise zu vergleichen. Warum? – Ich möchte hier ein Beispiel nennen. Es kann sich, wenn man den günstigsten Anbieter wählen kann, ein durchschnittlicher Haushalt pro Jahr im günstigsten Fall bis zu 110 € bei den Stromkosten sparen, 114 € bei den Gaskosten. Das wären immerhin 224 € pro Jahr, die ein Haushalt weniger zahlen müsste. Also eine wichtige Verbesserung. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wünschen uns aber noch einen weiteren Schritt, und zwar Verbesserungen für sozial Schwache. Herr Bundesminister Hundstorfer hat es schon am Nachmittag angesprochen: Gerade sozial Schwache, die sich Strom und Gas ohnehin nicht mehr leisten können, zahlen noch weit mehr für Energie als vergleichbare Haushalte, und zwar zwischen 30 und 40 Prozent mehr.

Der Grund sind die Mahnspesen, die Kosten für das Ab- und Anstellen von Strom oder Gas. Was mich verwundert hat war, wie hoch die sein können. Das kann bis zu 240 € kosten. Hier wünschen wir uns Verbesserungen. Danke, Herr Minister, dass Sie das ändern wollen. Unsere Unterstützung haben Sie. (Beifall bei der ÖVP.)

16.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Rädler mit gewünschten 2 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


16.30.33

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Eines der wichtigsten konsumentenpolitischen Anliegen war die Einrichtung eines Konsumenten­ausschusses. (Abg. Pendl: Hervorragend!) Das ist uns in der abgelaufenen Periode gelungen, Kollege Maier. Schon damals haben wir eine zentrale Forderung erhoben, nämlich die Strom- und Energierechnungen transparent zu machen. Seitens der E-Control gab es hier bereits Hinweise, dass zwei Drittel dieser Rechnungen nicht trans­parent, nicht nachvollziehbar sind. Es hat in der Folge weitere Maßnahmen gegeben, die zum Zustandekommen dieses Gesetzes beigetragen haben.

Ich sage, besonders im Namen der älteren Personen, ein herzliches Dankeschön dafür. Es geht nicht nur um die Wettbewerbsfähigkeit – rund 300 000 Menschen machen über das Internet einen Wechsel zu einem anderen Anbieter –, sondern es geht auch um jene älteren Menschen, die hier Transparenz benötigen. Erfreulich ist auch für mich als Bürgermeister, Herr Bundesminister, dass Sie sich für die soziale Komponente gerade in diesem Jahr einbringen wollen. Wir werden auf unseren Sprechtagen von Familien immer wieder damit konfrontiert, dass sie sich die hohen Energiekosten, diese hohen Mahnspesen und so weiter nicht mehr leisten können. Dass Sie sich hier einbringen und dass Sie letztendlich auch uns behilflich sind – ein herzliches Dankeschön dafür und viel Glück! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ. – Abg. Rädler dreht sich zur Regierungsbank um und reicht Bun­desminister Hundstorfer die Hand.)

16.31

16.31.30

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist hiezu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 158

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 305 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Dazu haben die Abgeordneten Tamandl, Mag. Maier, Dolinschek, Zanger, Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht. Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über die dem Ausschussbericht 305 der Beilagen angeschlossene Entschließung unter Berücksichtigung des erwähnten Abän­derungsantrages abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 41.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Konsumen­tenschutz, seinen Bericht 306 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.33.0914. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 423/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien (Safer Internet)“ (304 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 230/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend besseren Schutz der Konsumenten vor „Inlands-Roaming“ (302 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 595/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz vor ungewolltem Datenroaming in Grenznähe (303 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zanger. Gewünschte Redezeit: 3 Minu­ten. – Bitte.

 


16.34.11

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kinder und Internet, das ist eine sehr heikle und schwierige Materie. Im Grunde genommen bin ich sehr froh darüber, dass wir heute diesen Antrag beschließen werden.

Kinder sitzen sehr häufig vor dem Computer und sind im Internet unterwegs; da bietet sich eine Menge an Unsicherheitsfaktoren. Jeder kennt die Problematik mit den Kin­derpornos, der Pornographie generell, und anderen illegalen Seiten. Anleitungen zu


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Selbstmord haben schon mehrmals zu einem medialem Echo und Aufregung geführt. Ich denke, es ist schon notwendig, dass man hier versucht, Regeln aufzustellen, um dem Ganzen einen Riegel vorzuschieben.

Noch interessanter wäre natürlich die Frage, dass man genau diejenigen einmal am Schopf packt, die diese Seiten in das Internet stellen. Ich weiß, es ist sehr schwierig, diesen Menschen auf die Spur zu kommen. Vielleicht lässt sich auch hier irgendwann einmal die Technologie so weit nutzen, dass man diese Spuren effizient rückverfolgen kann.

Wie gesagt, grundsätzlich stimmen wir diesem Antrag zu. Ohne jetzt einen konkreten Punkt dafür zu haben, möchte ich aber trotzdem einen Blick in die Zukunft werfen und vor einer Überreglementierung warnen.

Ich glaube, es ist auch sehr wichtig, dass Kinder und Jugendliche selbst Erfahrungen machen, um einen gewissen erzieherischen Effekt an sich selbst erfahren zu können.

Des Weiteren möchte ich noch auf einen Punkt aufmerksam machen, dem wir Frei­heitliche uns in unserer Initiative in einer der nächsten Ausschusssitzungen widmen werden. Die Abzocke beim Online-Shopping im Internet hat überhandgenommen und auch hier gibt es Initiativen. Das betrifft natürlich auch Kinder und Jugendliche, die von scheinbaren Gratisangeboten im Internet Gebrauch machen und dann überrascht sind, wenn Rechnungen oder gar Mahnungen ins Haus flattern. Da werden wir uns der Thematik der Rücktrittsfristen annehmen, die derzeit in diesem Bereich sieben Tage beträgt. Wir Freiheitliche stellen uns diesbezüglich vor, dass man die Rücktrittsfristen vereinheitlicht. Wir stellen uns hier 14 Tage vor.

Ein weiterer Punkt, der hier mitbehandelt wird, ist ein Antrag von uns betreffend Inlands-Roaming, bei dem ich es sehr schade finde, dass es keine Übereinstimmung gibt. Wenn ich in Österreich nahe der Grenze stehe und über mein Netz einen Telefon­partner in Österreich anrufe, kann es mir passieren, dass ich über das Ausland nach Österreich zurücktelefoniere – ich weiß, Kollege Maier, EU-Richtlinie –, aber es geht hier nicht um einen Eurotarif. Es geht darum, dass ich das Recht habe, zu einem Inlandstarif zu telefonieren. Das möchten wir sichergestellt wissen. Ich bin überzeugt, das könnte man mit ein bisschen gutem Willen auch schaffen.

Zum Schluss, Kollege Maier, dir ein herzliches Dankeschön, dass du heute diesen Stand des VKI, bei dem man sehr viele Informationen einholen konnte, organisiert hast. Ich hoffe, alle Kollegen waren dort und haben sich von der Professionalität des VKI überzeugen können. Ich glaube, es gibt noch ein paar Broschüren. (Abg. Mag. Johann Maier schüttelt den Kopf.) – Nein, sie sind schon weg. Die Betreuer des Standes haben sich auch einen Feierabend verdient.

Jedenfalls herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der FPÖ.)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.38.07

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, alle von Ihnen haben sich hinreichend über die Arbeit des Vereins für Konsumenteninformation informiert. Es wird nicht zum letzten Mal gewesen sein, dass wir über die Tätigkeit des VKI, der erfolgreichsten Sozialpartnervereinigung, informieren werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 160

Konsumentenpolitik ohne VKI wäre nicht möglich, und ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins für Konsu­menteninformation recht herzlich zu bedanken. (Allgemeiner Beifall.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben ganz bewusst zwei Anträge im Konsumentenschutzausschuss abgelehnt. Wir, die Sozialdemokratische Partei, und auch die Österreichische Volkspartei sind der Auffassung, dass Anträge, die veraltet sind, Anträge, die falsch sind, Anträge, die überholt sind, abgelehnt und nicht vertagt werden sollen.

Die EU-Roaming-Verordnung, zu der Kollege Spindelberger noch im Detail Stellung nehmen wird, enthält weiter reichende Regelungen als die beiden Anträge, die wir abgelehnt haben. Die EU-Roaming-Verordnung ist mit 1. Juli in Kraft getreten und die Ausschusssitzung hat am 2. Juli stattgefunden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich nun auch dem gemeinsamen Entschließungsantrag betreffend „Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien“ widmen.

Ich halte vorerst fest, Kollege Zanger, der Konsumentenschutzausschuss hat sich seit seinem Bestehen immer mit Fragen von Problemen im Internet auseinandergesetzt. Die meisten haben vielleicht schon vergessen, dass wir hier in diesem Haus einen einstimmigen Antrag zur Bekämpfung der Internetkriminalität beschlossen haben und einen einstimmigen Antrag zur Internetabzocke, mit ganz klaren Regelungen. Und genau dieser Auftrag, den wir damals der österreichischen Bundesregierung erteilt haben, ist natürlich weiterhin aufrecht. Das heißt, diesen Beschluss, den wir gefasst haben, haben die zuständigen Bundesminister gerade jetzt im Rahmen der Euro­päischen Union weiter zu vertreten.

Nun steht ein Antrag zur Abstimmung, der sich mit dem Schutz von Kindern bei der Internetnutzung auseinandersetzt. Und ich möchte eines klarstellen: Es geht hier nicht um neue Regelungen, es geht um Information, um Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Verbreitung von Informationen, Beteiligung und Vorbeugung.

An Geldmitteln stehen seitens der Europäischen Union für dieses Projekt – das Projekt läuft vom 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2013 – 55 Millionen € zur Verfügung. Damit kann das „Safer Internet Plus Programme“ weiter entwickelt werden. Damit kann in Österreich die Initiative Stopline, eine freiwillige Selbstkontrolle der Provider, weiter entwickelt werden.

Gerade diese Initiative ist enorm wichtig. Seit der Gründung im Jahre 1998 hat es insgesamt 18 500 Meldungen gegeben, von denen 30 Prozent tatsächlich illegale In­halte betroffen hatten. 90 Prozent davon waren Kinderpornographie.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesen zusätzlichen Geld­mitteln kann die Information weiter ausgebaut werden und können Initiativen wie Stopline nachhaltig unterstützt werden.

Ich bedanke mich für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek mit gewünschten 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


16.42.33

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Es gibt keinen Vorteil ohne Nachteil, keinen Nachteil ohne Vorteil. Und so ähnlich ist es eben auch beim Internet, das eine große Hilfe sein kann,


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aber natürlich birgt eine so moderne Technologie auch Gefahren in sich. Da ist auch der Verbraucherschutz gefordert, und da wird er auch in Zukunft immens gefordert sein, dass man in diesem Bereich auch darauf aufpasst, dass die Internetkriminalität nicht um sich greift und dass die Konsumenten vor unlauterem Wettbewerb, vor diver­sen Dingen wie Anleitungen bis zum Selbstmord, zur Selbstverstümmelung, vor Kin­derpornographie und so weiter geschützt werden.

Da wird es notwendig sein, dass wir ständig daran arbeiten, das auch zu verbessern.

Jetzt gibt es ein Gemeinschaftsprojekt der Europäischen Union. Leider wissen wir noch viel zu wenig, wie das eigentlich ausschauen soll, nur sollten wir uns dem nicht verschließen. Das ist einmal das eine Thema: Es ist wichtig, dass wir hier weiter tun.

Was das Inlands-Roaming und so weiter betrifft, sind neue EU-Verordnungen in Kraft getreten, die eine wesentliche Verbesserung bringen in der Form, dass jeder, der sich in Grenznähe aufhält, darüber informiert werden muss, in welchem Netz er ist, um später nicht böse Überraschungen zu erleben, wie dass man, wenn man in Kärnten an der slowenischen Grenze oder an der italienischen Grenze ist, auf einmal einen aus­ländischen Provider hat, oder der Burgenländer einen ungarischen und der Salzburger einen deutschen Provider, und hinterher böse Überraschungen erlebt. Das sollte hintangestellt werden, geschätzte Damen und Herren.

Wichtig ist, dass es in diesem Bereich – und ich bin sehr froh darüber – vor allem im Konsumentenschutzausschuss eine große, breite Zusammenarbeit aller Fraktionen in diesem Haus gibt, und dass wir gemeinsam auch den Verein für Konsumenten­infor­mation in seiner wichtigen Arbeit unterstützen. Es ist ja heute in der Säulenhalle beim Stand des VKI eine Reihe von Broschüren ausgehändigt worden. Man sollte sich diese auch durchlesen, dann ist man sicherlich vor gewissen Gefahren gefeit.

Ich wünsche allen alles Gute bei ihrer weiteren Arbeit zum Wohle der österreichischen Verbraucher (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.44.54

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich widme mich in mei­nem Debattenbeitrag auch dem Thema Inlands-Roaming. Wie mein Vorredner schon ausgeführt hat, ist es sicher ärgerlich und nicht ganz angenehm, wenn man in Grenz­gebieten wohnt oder mit dem Auto fährt, und man hat Mobilnetze aus angrenzenden Nachbarländern mit den entsprechenden Kosten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang darf ich aus­führen, dass unser Abgeordneter Paul Rübig im Europäischen Parlament eine ent­sprechende Initiative gesetzt hat, um einerseits die Transparenz dieser Roaming-Kosten und -Netze sicherzustellen und andererseits auch die Kosten auf ein erträgliches Maß zu senken.

Deshalb wird meine Fraktion, also die ÖVP, diesen Anträgen des BZÖ nicht näher­treten, weil wir glauben, dass mit dieser europäischen Initiative die Dinge besser geregelt sind und weitgehender geregelt sind und letztlich eigene Initiativen oder gesetzliche Regelungen vielleicht diese EU-Regelung sogar konterkarieren.

Darüber hinaus gibt es selbstverständlich auch bei allen Geräten entsprechende Ein­richtungen, um die entsprechenden Netze auszuwählen. In den jeweiligen Einstel­lungs­bereichen hat man die Möglichkeit, die Netze zu sichern. Und ich bin ganz sicher,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 162

dass auch die Europäische Union in nächster Zeit mit angrenzenden Nachbarn wie der Schweiz auch Regelungen treffen wird, wie es viele andere Regelungen mit der Schweiz auch bisher schon gibt, um hier diese Roaming-Kosten und -Gebühren auch zur Schweiz in den Griff zu bekommen.

Ich glaube, hier ist die EU gefordert und hat auch entsprechende Maßnahmen gesetzt. Wir haben meiner Meinung nach für die Konsumenten wirklich ein gutes Angebot in ganz Europa, was die Roaming-Gebühren betrifft. – Besten Dank für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

16.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.47.44

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner hat es schon angesprochen: Die EU-Regelung Daten-Roaming hat noch Umsetzungsprobleme gerade an der Grenze zur Schweiz. Das heißt, dass Urlauber, Urlauberinnen am Bodensee möglicherweise in diese Roaming-Gebühren fallen werden. Es ist ganz klar, dass die Umsetzung rasch vollzogen werden muss, und das ist auch ein verstärkter Auftrag an die Regierung.

Als Kinder- und Jugendsprecherin möchte ich mich aber vor allem dem Thema Safer Internet for Kids widmen, weil ich auch eine Lanze fürs Internet und auch für den ganzen Bereich Internet und Internetnutzung brechen möchte, denn im elektronischen und hochtechnologischen Zeitalter ist das Internet einfach eine großartige Sache. Das Internet schafft Möglichkeiten, schafft Mobilität, schafft Freiheit. Es ist gerade für Kinder und Jugendliche extrem faszinierend, zu beobachten: Was passiert mit dieser Datenübertragung, wenn ich in Wien zu Hause vor dem Laptop oder vor dem Com­puter sitze und eine Nachricht oder eine E-Mail an Verwandte schicke? Die ist dann binnen Sekunden zum Beispiel auf den Cook Islands unter Palmen am Strand. Das ist einfach eine großartige, faszinierende Möglichkeit, Kontakt zu halten, Informationen zu bekommen und auch unterhalten zu werden.

Und das ist auch das Internet. Das große World Wide Web ist eine Unterhaltungs­plattform, und das soll es auch bleiben. Kinder wollen teilhaben an dieser großen Geschichte und an dieser Faszination, aber ich bin davon überzeugt, dass es in einem geschützten Umfeld passieren muss.

Das Internet – das haben wir heute schon gehört – birgt natürlich auch einige Ge­fah­ren, gerade für Kinder und Jugendliche. Hinter den neuen Wörtern wie Cyber-Mob­bing, Cyberbullying oder Grooming finden sich Handlungen von Erwachsenen, die gerade Kinder und Jugendliche psychisch unter Druck setzen, in die Enge treiben und auch – das kommt leider auch vor – missbrauchen.

Die EU hat ziemlich rasch bemerkt, dass sich da einiges in Bewegung setzt, und sie setzt auch Maßnahmen. Österreich ist da mitgezogen, und im World Wide Web finden Sie auch die Seite Saferinternet.at, eine Plattform für Beratung, für Broschüren und auch für Aufklärung, etwa auch Workshops in den Schulen, wie Internet gerade auch zu Hause, wie der Computer sicher gemacht werden kann, wie die Gesetzeslagen sind bezüglich Seiten mit kinderpornographischen Inhalten und auch nationalsozialistischen Inhalten. Wenn Sie so etwas bemerken, können Sie das ganz einfach unter www.stopline.at melden. Das ist unbürokratisch, und dort wird man sich dann darum kümmern, dass genau diese Seiten nicht mehr im Netz sind.

Das alles ist richtig und wichtig und erscheint auch sehr wirkungsvoll, aber der Antrag – meine Kollegin im Ausschuss hat das auch schon angesprochen – wirkt ein bisschen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 163

wie ein „Nonanet“-Antrag. Als österreichische Parlamentarierin und als Parlamenta­rierin eines EU-Landes erwarte ich mir schon, dass, wenn Projekte von der EU ausgeschrieben werden, wenn Calls kommen, die Gelder, die für so großartige Pro­jekte von der EU abgeholt werden können, keinen Entschließungsantrag brauchen, son­dern dass das automatisch funktioniert.

Wenn dieser Antrag sozusagen eine Willensbekundung ist, dann ist das völlig okay. Wenn dieser Antrag dafür da ist, um vielleicht eine positivere Ausgangssituation zu haben, um Gelder zu lukrieren, müssen wir uns prinzipiell überlegen, wie wir mit den Calls der EU umgehen, und ob nicht bei jedem Call dann sozusagen ein Ent­schließungsantrag dieses Nationalrates wichtig wäre.

Was fehlt in dem Antrag? – Das sind jetzt zwei Forderungen der Grünen. Es fehlt die Vision: Wo soll es hingehen? Ich weiß, dass Projekte aus der EU klare Richtlinien haben, aber: Wie setzen wir sie um? Wo kommt es hin? Und: Wie geht es weiter? Das ist das eine.

Und das Zweite ist: Es fehlt die Beteiligung der Bundesjugendvertretung oder ein klares Bekenntnis zur Beteiligung der Sozialpartner Bundesjugendvertretung, weil gerade die unheimlich viele Ideen haben, wie Kinder und Jugendliche im Internet geschützt werden können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.52.51

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Konsumentenschutz und alles, was damit zusammenhängt, ist natürlich eine Querschnittsmaterie, und demzufolge ist dieser Entschließungsantrag auch eine massive Unterstützung dieser Querschnittsmaterie. Es ist keine Frage, dieser Antrag wird gestellt. Es ist keine Frage, dass wir mit saferinternet.at hier etwas in Bewegung bringen und weiter in Bewegung bringen. Und es ist auch keine Frage, all das, was schon gesagt wurde, findet ja de facto statt. So stehen zum Beispiel das Jugendministerium, das Unterrichtsministerium, auch hinter dieser Aktion, und daher ist ja auch eine inhaltliche Miteinbeziehung der Bundes­jugendvertretung über diese Schiene gegeben.

Traurig ist, dass wir unsere Bemühungen, was Kinderpornographie betrifft, weiter vor­an­treiben müssen, dass wir, was vor allem auch den Schutz der Kinder vor gewissen Seiten betrifft, unsere Bemühungen weiter verstärken müssen, weil hier weltweit immer noch etwas in Bewegung ist, was wir alle schon ganz gerne anders sehen würden. Aber es ist eben so.

Wir haben auch über mein Ressort, über den Internetombudsmann natürlich immer wieder Fragen in diese Richtung. All das läuft da zusammen bei Saferinternet, weil das ja auch ein Partnerprojekt von Saferinternet ist. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt – es wurde auch schon erwähnt, aber ich möchte es nur noch einmal sagen – ist die Frage, was mit der EU-Richtlinie über Roaming-Gebühren verbunden ist.

Es sei mir gestattet, noch einen Punkt zu erwähnen. Wir haben jetzt erstmals eine Regelung, was Daten-Roaming betrifft. Diese Lösung ist neu, die gab es bis zu dieser Richtlinie nicht. Und auch hier, glaube ich, haben wir einen richtigen Schritt in eine sehr, sehr richtige Richtung getan.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 164

Was wir aber, wie ich glaube, trotzdem alle tun müssen, ist, weiterhin Information zu betreiben, weiterhin Information von jungen Menschen zu betreiben: Was heißt 1 000 Frei-SMS? Was sind die Kosten, wenn die 1 000 enden? Was heißt 1 000 Minuten telefonieren, was sind die Kosten der 1001. Minute? – Ich weiß, wovon ich rede: Ich habe drei Kinder und kann Ihnen ein paar Telefonrechnungen zur Verfügung stellen. (Heiterkeit.) Wir müssen hier also weiter arbeiten.

Es ist auch die Frage: Wie kann ich Datenmengen kontrollieren? Wie kann ich mich bei Überschreitung der Datenmenge auch über Kosten informieren? Hier haben wir noch entsprechenden Handlungsbedarf, und hier ist unter anderem auch eine Regelung im Telekommunikationsgesetz möglich.

Eine Regelung im Telekommunikationsgesetz ist auch für die Schweiz möglich. Auch da werden wir tätig werden.

Ich habe nur noch einen technischen Hinweis, weil das verlangt wurde: Wenn ich im Inland stehe, an der Grenze, und fälschlicherweise mit einem ausländischen Netz telefoniere, möchte ich trotzdem die inländischen Gebühren! – Das ist technisch nur dann umsetzbar, wenn wir alle mit GPS-Suchsendern versehen sind. Dann geht es. Aber ich glaube, das wollen wir auch nicht. Ich denke, wir sind glücklich, dass wir das nicht haben. Es ist aber ein wesentlicher Schritt, wenn die Information erfolgt, dass ich einen Netzwechsel habe.

Ich habe das heute Vormittag schon erwähnt: Ich war gestern in Vorarlberg, und mein Handy war auf einmal im Schweizer Netz. Wenn man in Altenrhein landet, ist man im Schweizer Netz, das ist so, und daher ist die Information sehr, sehr wichtig. (Abg. Grosz: Man sollte sich überhaupt andere Telefonnetze holen, weil dann kann die Innenministerin nicht überwachen!)

Demzufolge möchte ich noch einmal ... (Abg. Grosz: Aber Sie werden auch überwacht, Herr Minister, keine Sorge!) – Ob ich überwacht werde oder nicht, ist jetzt nicht das Thema. Das Thema, um das es hier geht, ist, Kinder vor Internetzugriffen zu schützen, Kinder davor zu schützen, dass sie nicht pornographische Seiten sehen, und dass Kinder nicht zur Kinderpornographie missbraucht werden. Darum geht es, das ist das Thema. Das wollen wir behandeln, und das müssen wir auch tun.

Daher danke ich auch für diesen Antrag, und ich darf sagen, dass die österreichische Bundesregierung, natürlich in dem Fall koordinierend durch das Bundeskanzleramt, auch die entsprechenden Förderanträge bei der Europäischen Kommission einreicht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Entschuldigen Sie vielmals, ich habe noch eine Werbeeinschaltung für den Verein für Konsumenteninformation vergessen: Wir haben eine neue Broschüre, „Sicher unter­wegs im Internet“ (diese Broschüre vorweisend), weil es auch darum geht, vor allem in der Frage von Kaufverträgen via Internet die Verbraucher explizit zu informieren und aufzuklären, was damit alles verbunden ist, damit auch hier gewisse Risiken von Haus aus ausgeschaltet werden, wenn ich weiß, worauf ich mich einlasse. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindel­ber­ger mit gewünschten 3 Minuten. – Bitte.

 


16.58.26

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Hohes Haus! Es war fast auf den Tag genau vor einem Jahr, als wir hier darüber diskutiert haben, dass sich die Probleme mit den Roaming-Gebühren speziell dann ergeben, wenn wir uns im grenznahen Raum bewegen. Das hat in der Vergangenheit des Öfteren dazu geführt, dass nicht nur die


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Handy-Nutzer, sondern auch die Internet-User, die in Grenzgebieten wohnen oder dort urlauben, mitunter wirklich böse Überraschungen erlebt haben, wenn dann die Rech­nungen eingetrudelt sind, weil eben für die Benutzer nicht erkennbar war, in welchem Netz sie surfen oder telefonieren.

Wir haben in Kenntnis dessen damals in einem Fünf-Parteien-Antrag die Bundes­regierung aufgefordert, auf EU-Ebene tätig zu werden, damit, wenn wir im Internet surfen oder telefonieren, automatisch Mitteilungen an uns erfolgen, ob mit SMS, Popups oder was auch immer, damit wir über den Tarifwechsel und die neue Kosten­situation informiert werden.

Es ist eine angenehme Situation – es gibt ja auch Positives in der EU, und ich sage das, weil ja immer nur „gematschkert“ wird –, wenn ich heute berichten kann, dass mit der Verordnung 544 des Europäischen Parlaments und Rates vom 28. Juni unseren damaligen Forderungen zur Gänze Rechnung getragen wurde.

Mit dieser Verordnung wurden nämlich per 1. Juli nicht nur die Roaming-Gebühren abermals gesenkt beziehungsweise Roaming-Obergrenzen eingeführt, sondern dar­über hinaus auch – und das ist ja wesentlich – Maßnahmen gesetzt, die das Problem unerwartet hoher Rechnungen beseitigen. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Das wird künftig dadurch bewerkstelligt, dass die Mobilfunkbetreiber ihren Roaming-Kunden immer dann, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat einen Daten-Roaming-Dienst nutzen, die individuellen Informationen über diese Tarife zukommen lassen müssen.

Daneben sind die Mobilfunkbetreiber zur Vermeidung sogenannter Rechnungsschocks ab 1. März 2010 auch noch dazu angehalten, uns nicht nur eine, sondern sogar mehrere Obergrenzen anzubieten und eine Meldung abzugeben, wann wir in die Nähe dieser Obergrenzen finanzieller Art kommen. Das ist für mich wesentlich, weil ich dann als Kunde darüber entscheiden kann, ob ich weiterhin diese Dienste empfangen will oder nicht.

Das heißt daher, dass mit dieser Verordnung künftig grundlegende personalisierte Tarifinformationen zum Zeitpunkt der Nutzung auf mein Mobiltelefon in Form von SMS oder E-Mail auf meinen Computer übermittelt werden müssen – und das auch noch dazu in leicht verständlicher Form, damit wir wissen, was auf uns zukommt.

Deswegen habe ich es nicht verstanden, weil diese Anträge viel, viel weiter gehen als das, was wir im Konsumentenschutzausschuss behandelt haben, lieber Kollege Zanger und liebe Kollegin Schatz, dass ihr eure Anträge nicht zurückgezogen habt. Man sollte auch das positiv zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zanger: Kollege Spindelberger, wenn du mein Luftfahrtkompetenzzentrum nicht blockiert hättest, hätten wir darüber reden können!)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.

 


17.01.39

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Im gegenständlichen Antrag geht es grundsätzlich darum, unsere Kinder vor der missbräuchlichen Nutzung des Internets zu schützen. Einen solchen Antrag kann man natürlich nur unterstützen. Aber mir persönlich und auch vielen anderen Abgeordneten unseres Klubs geht der Antrag viel zu wenig weit. Denn: Man darf natürlich nicht die Eltern aus der Pflicht nehmen. Internet ist eine wichtige Materie. Es würde kaum ein Vater oder eine Mutter das Kind auf das Fahrrad setzen


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und sagen: So, jetzt lerne Fahrrad fahren!, und weggehen. – Beim Internet aber setzt man das Kind vor den Computer und geht weg.

Man sollte das also gemeinsam mit dem Kind machen, und das Kind wird dann immer wieder das Erlebnis haben, einen an neuen Entdeckungen teilhaben zu lassen. Ich erlebe das bei meiner Tochter: Wenn sie eine neue Seite entdeckt, dann kommt sie und sagt: Mama, Papa, schaut, was ich da entdeckt habe, da kann man schön spielen!, oder so, und zeigt einem das dann gerne. – Ein Miteinander der Eltern wäre hier also ganz wichtig.

Ich sehe da zum Beispiel dieses Video von klicksafe.de, diese Werbung: „Wo ist Klaus?“ – das ist so symbolisch dafür! –, wo die Mutter die Tür aufmacht und dann alles Mögliche in das Haus hereinlässt, was sie im normalen Leben nie tun würde. Aber natürlich, beim Internet, wenn man die Kinder nicht kontrolliert, kann das passieren.

Es wird auch die linke gewaltbereite Szene oftmals verharmlosend dargestellt. Man redet immer über den Rechtsextremismus und ist auf dem linken Auge dann blind. Auch davor gehören unsere Kinder geschützt. (Abg. Mag. Gaßner: Aber vor Rechts auch!)

Jede Art von Gewalt ist abzulehnen. Chatrooms oder Homepages, die auch zum Selbstmord aufrufen und vielleicht frustrierte Jugendliche dazu ermuntern, sollten vor willkürlichem Zugriff geschützt sein. Sexuelle Angebote jeglicher Art sollten vor dem zufälligen Zugriff geschützt werden. Da genügt nicht einfach ein Hinweis: „Bist du älter als 18? – Ja/Nein?“, denn ich glaube nicht, dass ein Jugendlicher dann sagt: Nein, ich bin leider noch nicht alt genug.

Auch die Pflichtschulen sollte man nicht aus der Pflicht nehmen, und vielleicht kann da der Minister in Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsministerium eine gemeinsame Bro­schüre herausbringen. Man zeigt den Kindern die Suchmaschine Google und klärt die Eltern nicht darüber auf, dass es zum Beispiel Programme gibt, durch die man die Kinder vor einem willkürlichen Zugriff auf gewisse Seiten schützen kann.

Man sollte sich als Staat auch überlegen, ob man nicht Programme wie in Deutschland zum Beispiel klicksafe.de oder „Die Blinde-Kuh“ fördert. Das sind Programme, die sehr positiv sind. (Zwischenruf des Abg. Prähauser.)

Ja, das ist eine ganz liebe Homepage. „Die Blinde Kuh“ ist ganz süß für junge Kinder! Für Volksschulkinder ist das eine wirklich herzige Seite, und von dort aus klickt man zu vielen geschützten, also schönen Seiten, wo man sich einfach Informationen über das Internet holt.

Daher: Ja zum Ausbau des Kinderschutzes! (Abg. Mag. Stadler: Wie heißt das Pro­gramm?) Aber unsere Kinder und Jugendlichen sind leider nicht nur durch Kinder­pornographie und Rechtsextremismus gefährdet. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Wie heißt das Programm?)

17.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


17.04.53

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Internet – und das ist heute schon einige Male angeklungen – bietet uns eine neue Möglichkeit der Kommunikation. Es bietet uns Unterhaltung und eröffnet uns auch neue Möglichkeiten des Lernens. Millionen von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern erledigen auch schon einen Teil ihrer Einkäufe über das Internet, oder sie wickeln ihre Bankgeschäfte über das Internet ab


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 167

oder sogar ihre Behördengänge. Es hat also viele Vorteile, die uns im alltäglichen Leben unterstützen und die auch gar nicht mehr wegzudenken sind.

Es ist auch ein Bestandteil des Lebens unserer Kinder – auch das haben die Vorredner bereits angesprochen –, und es ist auch ein Ort, an dem sich skrupellose Kriminelle tummeln. Besonders die Kinder sind die eifrigen Nutzer der modernen Kommuni­ka­tions­technologie, und diese gehören zu den Opfern dieser kriminellen Machenschaften. Wenn man bedenkt, dass 20 Prozent der österreichischen Kinder bereits vor Schul­beginn Zugang zum Internet haben und dass 80 Prozent der Kinder, die in der vierten Klasse sitzen, das Internet nutzen – nicht nur in der Schule, sondern natürlich auch zu Hause sitzen sie vor dem PC –, dann muss man schon einmal fragen: Was machen sie da, und was genau schauen sie sich an?

Die Jüngsten surfen durchs Internet, sie wollen Neues entdecken, sie beschäftigen sich mit Spielen. Bei den älteren Kindern kommt dann schon die Kontaktsuche dazu, und sie wollen sich auch mit anderen Usern austauschen. Da ist eben dann das Chatten in und gefragt, und natürlich auch die Teilnahme an diesen Social Networks, wo auch Gefahren und Fallen für Kinder lauern, denn sie wissen ja nicht genau, mit wem sie dort kommunizieren, ob das nicht doch Erwachsene sind, die sich einfach über diesen Weg an die Kinder heranmachen.

Viele Eltern befürchten auch zu Recht, dass ihre Kinder da mit unseriösen Usern Kon­takt aufnehmen können. Auch die Begriffe wurden heute schon genannt: dieses Child Grooming, das „Kinder locken“ genannt wird und wo stets dieses Anfreunden mit den Kindern und Teenagern in Chatrooms dahinter steht, wo auch pädophile Menschen diese Foren nutzen, um Verabredungen mit Kindern und Jugendlichen anzubahnen. Auch schikanöse und psychische Druckausübung wird als neues Phänomen registriert.

Den Computer einzuschalten – das wissen wir alle – ist zu wenig. Man muss, erstens einmal, auch als Eltern – und da gebe ich Ihnen schon recht, Herr Abgeordneter Vock –darauf achten, was die Kinder genau im Internet machen. Das ist schon wichtig. Man muss aber vor allem auch die Gefahren erkennen und auch wissen, wie man dagegen vorzugehen hat.

Das heißt, Information ist wichtig, und zweitens ist es auch wichtig, dass Gemein­schafts­programme zum Schutz von Kindern weiterentwickelt und ausgebaut werden, damit eine sichere Nutzung aller Kommunikationstechnologien möglich ist.

Das ist die Intention dieses Antrages, und das wird auch von der Regierung unterstützt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


17.08.02

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der vor­lie­gende Antrag betreffend „Schutz von Kindern bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien“ ist zu begrüßen, wenngleich er auch phasen­weise etwas unkonkret gefasst ist. Wir vom BZÖ werden diesen Antrag aber unter­stützen, weil er sich eben auf den Kinderschutz bezieht und wir in diesem Bereich immer Vorreiter waren und uns der Kinderschutz auch sehr wichtig ist. (Beifall beim BZÖ.)

Österreich wird sich an dem EU-Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien beteiligen. Bestehen­de diesbezügliche nationale Projekte werden weiter ausgebaut, und allenfalls sollen neue Projekte im Rahmen dieses Gemeinschaftsprogramms zur Finanzierung bei der EU-Kommission eingereicht werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 168

Das EU-Parlament beschloss im Oktober 2008 das neue Programm. Der EU-Minister­rat hat am 9. Dezember dieses Programm „Safer Internet“ – „Mehr Sicherheit im Inter­net“ – ebenfalls angenommen.

Eigentlich wäre für dieses Projekt, dieses Programm, das erstmals mit EU-Geldern finanziert wird, das Bundeskanzleramt zuständig. Der gegenständliche Antrag wurde zu Jahresbeginn eingebracht. Mittlerweile hat sich vieles von selbst erledigt, und der Herr Minister hat uns auch im Ausschuss gesagt, dass dieser Bericht in absehbarer Zeit vom Bundeskanzleramt vorgelegt werden wird. – „Absehbar“ ist ein dehnbarer Begriff. Ich hätte gerne gewusst, wann dieser Bericht vorliegen wird und wann es die­sen geben wird.

Die Zahlen der Internetnutzung sprechen für sich, meine sehr geehrten Damen und Herren: 74 Prozent aller Kinder im Alter von zwölf bis 15 Jahren nutzen das Internet mindestens drei Stunden täglich. Das Internet gehört mittlerweile zum täglichen Leben dazu. Es ist aber auch so, dass die Eltern hier nicht aus der Verantwortung genommen werden dürfen und das Internetverhalten ihrer Kinder verfolgen müssen und auch beaufsichtigen sollen.

Das neue Programm – es wurde schon vom Kollegen Maier angesprochen –, das von 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2013 läuft, umfasst vier Aktionsbereiche. Ich möchte einen Bereich ansprechen, und zwar den Aufbau einer Wissensbasis durch Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs empfehlenswerter Verfahren auf inter­na­tionaler Ebene. Ich hätte gerne gewusst, mit wem man sich hier austauscht, was hier ausgetauscht wird. Das wurde meines Erachtens im Ausschuss nicht näher erörtert, und das hätte ich noch gerne gewusst. Ich hätte weiters gerne gewusst, in welcher Form die Mobilfunkbetreiber hier eingebunden werden sollen.

Die Mittel, die 55 Millionen €, die der Kollege schon angesprochen hat, die für dieses Projekt zur Verfügung stehen, stimmen mich zuversichtlich. Ich sehe, dass es hier Verbesserungen gibt. Ich glaube, dass es Verbesserungen geben wird. Verbes­serun­gen sind wichtig. Der Schutz unserer Kinder ist sehr wichtig und muss uns allen wichtig sein. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)

17.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


17.11.09

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Eine deutsche Studie zeigt, dass mehr als die Hälfte aller Internet­anwender ihr eigenes Verhalten rund um die Sicherheit und den Datenschutz durch­wegs kritisch sehen. Je jünger die Befragten, desto größer ist die Bereitschaft, Daten preiszugeben. Die meisten Internetanwender beurteilen zudem die Sicherheit von persönlichen Daten als sehr wichtig. Gleichzeitig sind sie aber immer häufiger bereit, persönliche Daten im Netz preiszugeben.

Diese Studie ist natürlich auch auf Österreich umzulegen. Bei Erwachsenen versucht man beim Umgang mit den eigenen Daten Bewusstseinsbildung und Aufklärungsarbeit zu betreiben, bei Kindern und Jugendlichen bedarf es aber weiter gehender Maßnah­men, wie heute auch schon des Öfteren angesprochen wurde. Aufklärung, Begleitung und die Vereinbarung von Regeln sind die wichtigsten Schritte zum Schutz eines Kindes im Internet.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass sich Österreich an dem EU-Gemein­schaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien beteiligt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 169

Zu den Tagesordnungspunkten 15 und 16 gibt es einen negativen Ausschussbericht – nicht weil die Inhalte nicht diskussionswürdig sind, sondern weil wir, wie auch heute schon erörtert, der Meinung sind, dass die neue EU-Verordnung für die zukünftige Weiterentwicklung, für Lösungen viel besser geeignet ist. Nicht nur, dass es hier zu einer Reduzierung der Gebühren kommt, sondern es geht vor allem um den Trans­parenzmechanismus innerhalb der EU, wo ein Mindestschutz eingezogen wird. Ins­besondere werden Mobilfunkbetreiber ihren Roaming-Kunden immer dann, wenn diese in einen anderen Mitgliedstaat einreisen, Informationen über Tarife und über die Netze geben müssen.

Mit dieser Regelung wurde ein Ansatz gewählt, mit dem ein einheitlicher europäischer Weg eingeschlagen wird, der auch unsere Zustimmung finden wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jury. – Bitte.

 


17.13.44

Abgeordneter Josef Jury (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zu allen dreien dieser Anträge unter den Tagesordnungspunkten 14, 15 und 16 werden wir vom BZÖ unsere Zustimmung geben, einfach um diese kriminellen Energien aus dem Internet und aus der Telekommunikation herauszunehmen.

Zum Punkt 14, „Sicher im Internet“, muss ich dem Verein für Konsumenten­infor­mation mit Jacky Maier gratulieren, nur: Mir geht etwas ab. Hier findet man Infor­ma­tionen zu den Themen: Sicher im Internet, Sicher unterwegs im Internet, Online-Shopping ohne Risiko, Unseriöse Angebote erkennen, Mit Musterbriefen recht bekom­men. Aber vielleicht eine Anregung, Herr Kollege Maier und Herr Bundesminister: Wo ist der Schutz der Kinder, Minderjähriger vor Kinderpornographie, vor extremen politischen Seiten – egal, ob von Rechts oder von Links –, Selbstmordforen, Teufels­anbetern? Unsere Jugend ist diesen kriminellen Seiten in ziemlich hohem Maß ausgesetzt, und da wäre mein Vorschlag an den Verein für Konsumenteninformation, das auch in diese Broschüre aufzunehmen.

Zu den Punkten 15 und 16, den Anträgen der Abgeordneten Zanger und Schatz: Natürlich, kriminelle Energien aus der Telekommunikation herauszunehmen, ist immer wieder ein Vorteil für unsere Konsumenten. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

17.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


17.15.53

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ist ein Anliegen, das uns allen natürlich am Herzen liegt und auch in Zukunft am Herzen liegen muss. Wir bemühen uns auf der einen Seite seit Jahren um die Sicherheit für unsere Kinder, wenn es darum geht, im Straßenverkehr sicher unterwegs zu sein, am Schulweg sicher unterwegs zu sein oder am Spielplatz sicher unterwegs zu sein, und um vieles, vieles mehr. Daher, denke ich, ist es aufgrund der Entwicklung des Internets oder der sonstigen Kommunikationstechnologien auch wichtig, sich Gedanken zu machen, wie wir den Schutz der Kinder und der Jugend­lichen auch in diesem neuen Segment vorantreiben können.

Es ist geradezu unglaublich – wir alle wissen das mittlerweile –, welch umfangreiches Gefahrenpotenzial im Internet lauert. Und das sind Gefahrenpotenziale, die sowohl physische als auch natürlich psychische Auswirkungen haben können, denn die Band­breite ist sehr groß: Es geht von sexuellen Belästigungen und Missbräuchen bis hin zu


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Seiten, wo es um körperliche Verstümmelungen, ja sogar bis hin zu Selbstmord geht, wo es aber auch um psychische Einschüchterung und Bedrohungen geht und um Extremisten aller Art, die hier Zugriff zu Kindern und Jugendlichen erlangen.

Daher muss es auch eine vielfältige Aufgabe sein, all diesen Gefahren zu begegnen. Und da bin ich schon bei meinem Vorredner, dem Kollegen Vogt, der gemeint hat, das kann nicht nur eine Aufgabe der öffentlichen Hand sein, hier müssen alle zusam­menarbeiten. – Ja, natürlich: Das beginnt bei den Eltern, das beginnt in der Schule, von mir aus auch schon vor der Schulzeit, wo, wie wir gehört haben, Kinder ja auch schon Zugang zum Internet haben, vielleicht auch schon in den Kindergärten. Es gilt, gemeinsam Projekte zu entwickeln, weiterzuentwickeln und natürlich durch die öffent­liche Hand zu unterstützen und auch voranzutreiben.

Ich sehe uns von der öffentlichen Hand wieder in zwei Richtungen arbeiten. Das eine sind die nationalen Projekte, die wir umsetzen müssen – da gibt es einige gute Ansätze, wie www.stopline.at; diese Programme gehören ausgebaut –, aber da das Internet keine Grenzen kennt, müssen wir auch grenzenlos zusammenarbeiten, um all diesen Seiten, die nicht hingehören, entgegenzuwirken.

Es steht uns jetzt eine Erweiterung dieser Arbeit durch das „Safer Internet“-Projekt ins Haus. Es geht um einen Topf von 55 Millionen €, von dem ich denke, dass wir ihn sehr gut einsetzen können und auch einsetzen sollen.

Daher: Danke für dieses große Bemühen, in diesem gesamten Kreis zusammen­zuar­beiten, um dieser Thematik Herr zu werden oder sie zumindest einzudämmen. Daher kann ich Sie in dieser Frage wirklich nur um Ihre Unterstützung bitten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

17.18


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


17.18.49

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aufgabe der Politik ist es, Kinder und Jugendliche nicht nur zu fördern, sondern auch zu schützen. Als die Schwächsten in unserer Gesellschaft verdienen sie unser besonderes Augenmerk. Heute, im Internet-Zeitalter, sind unsere Jüngsten nicht nur offenkundigen Gefahren etwa auf dem Schulweg – Kollege Höfinger hat das schon entsprechend ausgeführt – ausgesetzt, sondern auch kriminellen Absichten der virtuellen Welt, die zu einem beachtlichen Bestandteil der Realität geworden ist.

Die Tricks übler Beeinflussungen werden immer ausgeklügelter. Entsprechend müssen wir darauf reagieren. Begrüßenswert ist, dass wir hier einen Konsens aller fünf Parla­mentsparteien vorliegen haben. Mit dieser EU-Initiative ist es möglich, viel Aufklärungs­arbeit bei den Kindern, aber auch bei den Eltern und Lehrern zu leisten.

Doch es bedarf noch weiterer Schritte. Gerade bei der Verbreitung der Kinderporno­graphie ist hart durchzugreifen. Die Zahl der Fälle hat sich in den letzten Jahren drastisch erhöht. Unsere Exekutive braucht deshalb einen weitgehenden Handlungs­spielraum, um im Internet kursierendes Material von vornherein unzugänglich zu machen.

Danke an alle betroffenen Ministerien für die Absicht, da Schritte einzuleiten. Es bedarf aber auch der Unterstützung der Wirtschaft auf dem Sektor der Telekommunikation.

Deutschland hat mit dem Einbau von Filtern einen mutigen und vorbildhaften Weg begangen, einen Weg, der nichts mit willkürlicher Zensur zu tun hat, sondern mit einem


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Schutzschirm für unsere Kinder und Jugendlichen. Hier muss Tätern das Handwerk gelegt werden, die unschuldige Kinder zu Opfern machen und junge Leben zerstören.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen in diesem Haus alles unternehmen, um unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.21

17.21.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar zunächst zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 304 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Wenn Sie hiefür eintreten, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ange­nommen. (E 42.)

Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 302 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie dem beitreten, bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist ange­nommen.

Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 303 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie zustimmen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Der Antrag ist angenommen.

17.21.5317. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unter­ausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betref­fend Durchführung des Verlangens (1/URH2) der Abgeordneten Josef Bucher, Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen auf Überprüfung der Geba­rung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bezie­hungsweise der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines (268 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Ing. Hofer. Freiwillige Rede­zeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.22.35

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Austrian Airlines sind oder waren über viele Jahre hinweg ein positives Aushängeschild der österreichischen Wirtschaft. Viele von uns, die im Urlaub waren und nachhause geflogen sind, haben sich gefreut, wenn sie in ein Flugzeug der AUA eingestiegen sind, in die alte legendäre DC-9, die jetzt MD-81 heißt, oder auch in den Airbus. Das heißt, die AUA ist ein Unternehmen, auf das wir alle miteinander sehr stolz waren, ein Unternehmen mit hervorragenden Mitarbeitern, erstklassig ausge­bildet und hoch motiviert. Trotzdem haben wir heute ganz schwerwiegende Probleme in diesem Unternehmen.

Warum gibt es diese Probleme, meine Damen und Herren? – Weil sich die Luftfahrt, diese Branche geändert hat. Weil es große Probleme in der Luftfahrt gegeben hat, Sie können sich erinnern: Golfkrieg, 9/11, Auftragseinbrüche. Damit war die Strategie, die man gehen wollte, nämlich eine Stand-alone-Lösung für die AUA, nicht mehr zu halten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 172

Wir haben in diesem Ausschuss erfahren, dass verantwortliche Manager sehr wohl versucht haben, die Politik davon zu überzeugen, dass es jetzt an der Zeit wäre, eine Privatisierung durchzuführen – allein die Politik ließ sich nicht überzeugen. Ich habe dafür teilweise auch Verständnis, weil es dann wieder geheißen hätte: Sie verkaufen das Familiensilber, sie verscherbeln das. Bei der AUA wäre dieser Vorwurf nicht gerechtfertigt gewesen, denn nichts ist so international wie die Luftfahrt. Hier muss man auch kooperieren, strategische Partnerschaften eingehen und versuchen, Syner­gieeffekte tatsächlich bestmöglich zu nutzen.

Der damalige Staatssekretär Matznetter hat gesagt: Das kommt überhaupt nicht in Frage, das machen wir nicht!, und auch Finanzminister Molterer hat damals allen Bestrebungen einer Privatisierung eine klare Absage erteilt – sehr zum Schaden der Austrian Airlines, auch sehr zum Schaden des Steuerzahlers, denn letztendlich dürfen wir nicht vergessen, dass wir jetzt dazuzahlen müssen, damit wir das Unternehmen verkaufen können.

Es gibt – das muss ich Ihnen auch sagen – keine andere Chance für die AUA als nun diesen Verkauf an die Lufthansa! Wenn das schiefgeht, dann sind wir finanziell schwerst beschädigt. Das Unternehmen in Konkurs zu schicken würde noch viel mehr kosten als diese 500 Millionen €, es würden viele Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz ver­lieren, viel mehr als diese tausend, die jetzt im Raum stehen, es würden viele Mitarbeiter in den nachgeordneten Bereichen am Flughafen Wien ihre Arbeit verlieren. Das heißt, es geht vonseiten dieses Hauses – ich bin davon überzeugt, mit Einver­ständnis aller Fraktionen – die dringende Bitte an die EU-Kommission, dieses Geschäft nicht mutwillig zu gefährden, denn damit gefährdet man Tausende Arbeitsplätze in Österreich. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie der Abg. Mag. Lapp.)

Meine Damen und Herren, ein Wermutstropfen bleibt da meiner Ansicht nach, nämlich der, dass es nicht gelungen ist, Finanzminister Molterer in den Ausschuss zu laden. Ich bin davon überzeugt, dass er uns viele wichtige Auskünfte hätte geben können, warum die Politik damals anders entschieden hat. Der Sinn dieses Ausschusses ist es auch, für die Zukunft daraus zu lernen und Fehler, die man begangen hat, in Zukunft nicht mehr zu machen.

Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr, dass die nächsten Tage für die AUA eine positive Wende bringen werden, und ersuche alle Mitglieder aller Fraktionen hier im Haus, im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag dafür zu leisten, dass die AUA wieder in eine positive Zukunft fliegen kann. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Mag. Lapp.)

17.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


17.26.38

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ho­hes Haus! Wir diskutieren hier den Rechnungshof-Unterausschuss-Bericht zur Privati­sierung der AUA. Der Privatisierungsauftrag ist in schneller Übereinstimmung im vergangenen Jahr über die Bühne gegangen. Trotz Wahlkampfzeiten haben sich die damaligen und jetzigen Regierungsparteien darauf geeinigt, den Privatisierungsauftrag zu geben.

Die wichtigste Festlegung war die Beibehaltung der Marke „Austrian Airlines“, eine wichtige Festlegung war der Kampf um die Arbeitsplätze, nicht nur bei der AUA, sondern für den gesamten regionalen Wirtschaftsstandort. Wir haben im Unteraus­schuss sehr intensive Beratungen durchgeführt und uns von unterschiedlichen Per-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 173

spektiven her diesem Verlangen genähert. (Abg. Bucher: Dann wart ihr aber in einem anderen Ausschuss als wir!) Wir haben uns von Experten die EU-rechtlichen Vor­aussetzungen sowie bezüglich der EU die Wettbewerbsvoraussetzungen angehört.

Wir haben erfahren, wie Entscheidungen im Management gefallen sind, wie Fehler begangen wurden – zum Beispiel, dass es keine Flottenharmonisierung gegeben hat. Wir haben von den externen Faktoren gehört – zum Beispiel, dass der Kerosinpreis gestiegen ist oder von 9/11 – und dass auch die Flughafengebühren dazu geführt haben, dass es im Unternehmen AUA Belastungen gegeben hat. Auch hier hat die jetzige Regierung mit der Senkung der Sicherheitsabgabe im Budget 2009 eine weitere Maßnahme gesetzt.

Wir haben erfahren, dass die Übernahme der Lauda Air im Jahr 2002 und der hohen Schulden auch dazu geführt haben, dass das Unternehmen so dasteht, wie es jetzt dasteht, und dass natürlich der Wettbewerb in der Luftfahrt ein wesentlich stärkerer und intensiverer und vor allem gleich direkt wirkender ist.

Wir haben erfahren, dass andere europäische Luftlinien schon in früheren Jahren sehr hohe staatliche Beihilfen bekommen haben. Wir haben erfahren, dass die hohen Beratungskosten ohne erfolgreiche Veränderungen im Unternehmen gewirkt haben.

Wir haben aber auch die jetzigen Vorstände kennengelernt und als Auskunftspersonen gehört und dabei gesehen, dass sie Expertise mitbringen und den Willen haben, das Unternehmen in gute Gewässer oder in bessere luftige Höhen zu führen. Dass bei der AUA eine hohe Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter-Loyalität gegeben ist, dass die AUA ein großes Identifikationspotential hat und dass es eine große Opferbereitschaft der Belegschaft gibt, beweist das Sparpaket über 200 Millionen €. Trotzdem werden in den kommenden Monaten noch weitere Opfer verlangt werden.

Das Verlangen für diesen Unterausschuss des Rechnungshofes wurde von FPÖ und BZÖ gemeinsam gestellt. Die Gemeinsamkeiten sind dann im Laufe des Ausschusses schnell verschwunden, und so gibt es auch keinen gemeinsamen Bericht vonseiten der Freiheitlichen und der orangen Fraktion.

Die Mitarbeit der FPÖ-Kolleginnen und -Kollegen war wesentlich engagierter als die der BZÖ-Kollegen, denn da hat es meistens einen Theaterdonner gegeben, und dann wurde vonseiten des BZÖ immer wieder mit stürmischen Phasen aus dem Ausschuss­lokal gestürmt.

Von den Grünen haben wir ständig den Vorwurf gehört, dass es für die Privatisierung zu spät ist und uns das Roland Berger-Gutachten nicht im Ausschuss vorgelegt worden ist. Es gab keine konkreten Vorwürfe, sondern es wurde immer wieder nur die Vergangenheit beschworen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler. – Abg. Dr. Moser: Das ist kein Zukunftsvisionsausschuss!)

Der Unterausschuss wurde in vielen Richtungen mit einem Untersuchungs­aus­schuss verwechselt. Es gab immer wieder die Klage, dass die Auskunftspersonen nicht wie Zeugen behandelt werden können und dass man keine Akteneinsicht nimmt. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, das ist eben der Unterschied zwischen dem Unterausschuss und einem Untersuchungsausschuss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die nächsten Tage sind sicherlich ent­schei­dend für das Unternehmen Austrian Airlines. Wir hoffen, dass es für dieses rot-weiß-rote Unternehmen wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den regionalen Wirtschaftsstandort eine gute Zukunft gibt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 174

17.31.26

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss jetzt ein bisschen auf die Märchenstunde der Kollegin Lapp über den Ausschuss replizieren. Der 78-seitige Ausschussbericht der Regie­rungs­parteien, der heute vorliegt, ist das Papier nicht wert, auf dem er steht, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich werde Ihnen auch gleich sagen, warum das so ist. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

Wir haben dazu im Ausschuss – wie die anderen Oppositionsparteien auch – einen eigenen Minderheitsbericht eingebracht. Der Unterausschuss hatte das Ziel, die Miss­stände im Management der AUA herauszuarbeiten, herauszuarbeiten, warum die Privatisierung erst so spät veranlasst wurde. Die Vorgeschichte hätte die Situation früher erkennen lassen müssen. Wer sind die Verantwortlichen? Welche Rolle spielen die Politik, die ÖIAG, die AUA? – Die Ungereimtheiten waren zu durchleuchten.

Was ist passiert im Ausschuss? – Genau nichts! Die Koalitionsparteien, meine sehr geehrten Damen und Herren, nutzten ihr Stimmrecht schamlos aus, um sämtliche Forderungen der Opposition niederzustimmen. Die Opposition wollte zum Beispiel doppelt so viele Personen laden, wie die Regierungsfraktionen zugelassen haben. Ebenso war es bei den Terminen. Die Regierungsparteien waren der Ansicht, dass sieben bis acht Termine reichen würden. Wir hätten wesentlich mehr gefordert, um dies ausführlich zu diskutieren.

Die Opposition und allen voran das BZÖ stellte immer wieder den Antrag, den zustän­digen Finanzminister Molterer in den Ausschuss zu laden. Die Regierungs­parteien haben dies nicht zugelassen. Stattdessen haben sie den amtierenden Finanz­minister Pröll geladen. Dieser gab im Ausschuss auf die Fragen, die diese Zeit betroffen haben, natürlich die Antwort: Er war nicht zuständig. Das weiß er nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein Katz-und-Maus-Spiel, und das akzeptieren wir sicher nicht! (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

Einsicht in themenrelevante Unterlagen wurde dem Ausschuss und uns von der Opposition ebenfalls nicht gewährt. Ich darf hier auch das Berger-Gutachten an­sprechen. Dieses wurde zwei Jahre lang von der ÖIAG unter Verschluss gehalten, und hier wurde eben schon auf die Partnersuche hingewiesen. Das Gutachten wurde dem Ausschuss nicht vorgelegt, trotz mehrmaliger Anträge.

Diese Liste ließe sich fortsetzen; das möchte ich aber nicht tun. Was ich aber tun möchte, ist, die Feststellung zu treffen, dass das Kontrollrecht der Opposition zu einem Lippenbekenntnis verkümmert. Das war auch die letzten Tage, also gestern und heute, in diesem Haus schon der Fall. Das Kontrollrecht der Opposition verkümmert zum Lippenbekenntnis!

Das wollen wir nicht, dagegen sprechen wir uns aus, und ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien, auch daran erinnern: Nach der Wahl ist vor der Wahl, und vielleicht sind Sie früher, als Sie es glauben, wieder einmal in der Rolle einer Oppositionspartei.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Forderung nach einer Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes, die wir schon des Öfteren gestellt haben, bekommt gerade im Hinblick auf den aktuellen Skylink-Geldverschlingungsskandal aktuelle Brisanz.

Ich darf in diesem Zusammenhang folgenden Antrag einbringen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 175

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grosz, Schenk, Kollegin und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes auf Un­ternehmen ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25 Prozent erweitert werden.

*****

Vielen Dank. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

17.35


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Antrag steht mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grosz, Schenk, Kollegin und Kollegen betreffend Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes auf Unternehmen ab 25% öffentlicher Beteili­gung

eingebracht zur Debatte um TOP 17, Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Durchführung des Verlangens (1/URH2) der Abgeordneten Josef Bucher, Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen auf Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines, in der 31. Sitzung des Nationalrates am 09.07.2009

Durch die derzeitige Rechtslage ist es dem Rechnungshof gestattet staatsnahe Unter­nehmen erst ab einer mindestens 50 %igen Beteiligung der öffentlichen Hand zu prüfen. Der Rechnungshof kann auch dann prüfen, wenn ein 'Beherrschungstat­bestand' vorliegt, der einer Mehrheitsbeteiligung gleichzuhalten ist. Bei der Prüfung der AUA hat es eine ähnliche Situation gegeben. Erst nach Einschaltung des Verfas­sungsgerichts konnte der Rechnungshof die AUA prüfen. Diese höchstgerichtliche Entscheidung dauerte bei der AUA damals vier Jahre. Rechnungshofpräsident Dr. Moser nimmt an, dass es bei der AUA besser gelaufen wäre, wenn der Rechnungshof früher hätte prüfen dürfen.

Zurzeit gewinnt die Debatte über die Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rech­nungshofes auf Unternehmen ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25%, durch die Causa Skylink am Flughafen Wien, erneut aktuelle Brisanz.

Um die Flucht aus der Kontrolle zu vermeiden ist es erforderlich die Mindestbeteiligung des Staates auf 25 % herabzusetzen. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser. In Bundesländern wie der Steiermark oder auch dem Burgenland gibt es diese Regelungen seit längerem, auch in anderen gibt es einschlägige Bemühungen, um eine diesbezügliche Prüfkompetenzerweiterung zu veranlassen.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 176

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht dem Nationalrat ehest möglich einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass die Prüfkompetenzen des Rechnungshofes auf Unternehmen ab einer Beteiligung der öffentlichen Hand von 25 Prozent erweitert werden.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.

 


17.35.27

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! In Bezug auf das Prüf­ver­langen der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Privatisierung der Austrian Airlines hat es insgesamt neun Sitzungen gegeben. Als Auskunftspersonen waren die Minister Pröll und Bures, die AUA-Vorstände Ötsch, Malanik und Bierwirth, seitens der ÖIAG Dr. Michaelis, seitens der Personalvertretung Herr Junghans und als Rechtsexperten die Universitätsprofessoren Dr. Eilmansberger und Dr. Nowotny geladen.

Die Beratungen im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses haben gezeigt, dass das Verfahren zur Privatisierung der Austrian Airlines von der ÖIAG trans­parent, offen und entsprechend den Privatisierungsgrundsätzen der Europäischen Union abgewickelt wurde, was auch von den beiden Rechtsgutachtern Universitäts­professor Dr. Eilmansberger sowie Universitätsprofessor Dr. Nowotny bestätigt wurde.

Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise wirkt sich speziell im Luftfahrtbereich aus, mit massiven Rückgängen im Transport- und Passagierbereich. Dazu kommt noch, dass die gesamte Luftfahrtbranche in den letzten Jahren von vielen Krisen geschüttelt wurde. Angefangen vom 11. September 2001, SARS, Vogelgrippe, Irak-Krieg bis hin zu nicht vorhersehbaren Kostenexplosionen bei den Treibstoffpreisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Luftfahrtunternehmen fanden sich medial auf den Titelseiten wieder, so zum Beispiel: Air France spricht Gewinnwarnung aus, British Airways in Schwierigkeiten, Alitalia am Boden, Sabena verkauft, Swissair in Konkurs. Diese Nachrichten mussten zur Kenntnis genommen werden, obwohl in den vergangenen 15 Jahren viele europäische Airlines mit staatlichen Beihilfen in der Dimension von 17 Milliarden € unterstützt wurden und diese Beihilfen allesamt von der Europäischen Union gebilligt wurden.

Ausdrücklich festhalten möchte ich, dass die Austrian Airlines keine Staatshilfe in der Vergangenheit erhalten haben. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Die Befragung im Unterausschuss hat gezeigt, dass die ÖIAG alles unternommen hat, den Interessenten im Privatisierungsverfahren möglichst viel an Informationen zukom­men zu lassen. Es wurde seitens der ÖIAG, im Speziellen von Ing. Wolf als Obmann des Privatisierungsausschusses, nichts unversucht gelassen, auch Air France und S7 als ernsthafte Bieter zu gewinnen und zu einem konkreten Anbot zu bewegen. Bedau­erlicherweise musste das Air France/KLM-Anbot ausgeschieden werden, weil es nicht prozesskonform war.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Befragung der Auskunftspersonen hat ergeben, dass als der gravierendste Fehler in der Firmengeschichte der AUA der Kauf der Lauda Air zu bezeichnen ist. Durch den Kauf der Lauda Air wurden nicht nur exor-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 177

bitante Schulden angehäuft, an denen das Unternehmen noch immer schwer zu tragen hat, sondern die AUA ist durch den Kauf der Lauda Air zu einer relativ großen Fluggesellschaft geworden, die eine völlig inhomogene Flugzeugflotte aufweist, wo­raus beachtliche zusätzliche Kosten resultieren. Deshalb wurde der Kauf der Lauda Air durch die AUA von den Auskunftspersonen Wolf und Junghans als fataler Fehler und wirtschaftlicher Wahnsinn bezeichnet.

Sehr geehrte Damen und Herren, in der derzeitigen Situation geht es darum, alles von uns allen zu tun, damit der Kauf der AUA von der Lufthansa zu einem Ende kommen kann. Kollege Hofer hat bereits angesprochen, welch fatale Nebenwirkungen ein Nicht­gelingen haben würde.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es aus meiner Sicht in hohem Maße bedeutsam, dass auch die Europäische Union die Situation richtig einschätzt und zu einer Entscheidung im Sinne der AUA und des Verkaufes kommt, und dies zum Wohle jener Menschen, die bei der AUA arbeiten, die am Flughafen Wien-Schwechat und bei all den Zulieferbetrieben arbeiten. Es geht um das Schicksal von zigtausenden Österreichern, die in diesen Betrieben arbeiten.

Ich möchte es hier auch nicht verabsäumen, Herrn Vorsitzendem Hofer für seine verantwortungsbewusste Vorgangsweise in Bezug auf die Ausschussführung Respekt auszusprechen. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)

Bei Kollegin Moser, die ich grundsätzlich schätze und die als Verkehrsexpertin gelten kann, kann ich nicht ganz verstehen, was sie mit ihrem parteipolitischen Aktionismus in den letzten Tagen im Zuge von Strafanzeigen erreichen wollte. – Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.40


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte. (Abg. Dr. Moser begibt sich mit einem Luftballon, der die Form eines Flugzeuges hat und die Aufschrift „Austrian“ trägt, zum Rednerpult und legt diesen dort ab. – Zwi­schenrufe.)

 


17.40.26

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege hat es schon gesagt: Es geht uns darum, dass wir aufmerksam machen auf die Hintergründe, aufmerksam machen auf die Vorgänge und aufmerksam machen auf die Verant­wortung! (Abg. Riepl: Sie können das sachlich machen und nicht kindisch! Das ist besser! Dann können wir Sie ernster nehmen!)

1 Milliarde € an Steuergeld, mindestens tausend, wenn nicht mehr Beschäftigte der AUA und relativ viel Steuergeld jenseits dieser einen Milliarde stehen dadurch auf dem Spiel, dass Sie insgesamt – ich meine mit „Sie“ die Regierungsparteien zwischen 2000 und 2007/2008, ist gleich ÖVP, ist gleich FPÖ, ist gleich BZÖ, ist gleich SPÖ – es verabsäumt haben, der AUA rechtzeitig Unterstützung in Form eines strategischen Partners zukommen zu lassen. Das war das Ergebnis im Unterausschuss des Rech­nungshofausschusses.

Das möchte ich Ihnen jetzt im Detail darlegen, denn ich glaube, uns allen hier ist es ein Anliegen, dass Betriebe eine wirtschaftliche, eine ökonomische und auch eine beschäf­ti­gungspolitische Zukunft haben und nicht zum Spielball werden. Besonders müsste das bei Betrieben der Fall sein, an denen die Republik Österreich einen gewissen verantwortlichen Anteil hat, sprich Großaktionär ist.

Die AUA – das war auch die Erkenntnis dieser Untersuchungen, dieser Hearings mit Auskunftspersonen im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses – wurde zum


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 178

Spielball! Darum habe ich sie Ihnen hier zur Veranschaulichung heute in dieser Form mitgebracht. (Abg. Hörl: ... schwirrt ab!) Sie wurde zum Spielball diverser politischer Interessen und zum Spielball eines Verantwortungs-Bermudadreiecks.

Ich kann Ihnen die politischen Interessen gerne der Reihe nach aufzählen. Auf der einen Seite gibt es eine Bundesregierung, damals schwarz-blau, die sehr wohl Be­scheid wusste über die finanzielle Lage, über die wirtschaftliche Lage, auch über die Zukunftsaussichten der AUA, seit die AUA – wie Sie, Herr Kollege Hornek, zu Recht gesagt haben – dazu gezwungen worden war, die Lauda Air zu integrieren. Es war bereits 2000/2001 deutlich sichtbar, dass wir Schwierigkeiten haben mit der Struktur der AUA, mit der Vielfältigkeit der Flotte, mit den unterschiedlichen Dienstverhältnissen et cetera.

Es hat vier Jahre gebraucht – stellen Sie sich das vor, vier Jahre hat es gebraucht, einschließlich des Gangs zum Obersten Gerichtshof! –, um den Rechnungshof in die Lage zu versetzen, im Auftrag der ÖIAG die AUA zu überprüfen und uns im Parlament den gesamten wirtschaftlichen Hintergrund der Situation der AUA im Detail nahe­zubringen. Dieses Ergebnis der wirtschaftlichen Prüfung lag uns bereits 2006/2007 vor, dieses Ergebnis hatte die Regierung viel früher bekommen.

Wie wir wissen, hat ÖIAG-Vorstand Michaelis Mitgliedern der Bundesregierung ab dem Jahr 2002 jedes Jahr, 2003, 2004, 2005, Bericht erstattet über die Notwendigkeit, angesichts der wirtschaftlichen Situation der AUA rechtzeitig einen strategischen Part­ner zu suchen. Das ist eine Tatsache. Das ist durch die Aussagen im Ausschuss belegt, das ist auch durch diverse Dokumente eindeutig abgesichert.

Wir wissen auch, dass immer wieder, aus bis jetzt ungeklärten Gründen, die Verant­wortlichen in der Bundesregierung – die Verantwortlichen, die da Grasser hießen, die da Molterer hießen, die da Bundeskanzler Schüssel hießen, die da in späterer Regie­rungsverantwortung Gusenbauer beziehungsweise Faymann oder auch Matznetter hießen – ständig den Privatisierungsauftrag verweigert haben.

Mein Vorwurf lautet: Michaelis hätte entgegen diesen Eigentümerentscheidungen sehr wohl noch einmal formal das Ersuchen um Privatisierung stellen müssen, denn die Situation der AUA war in all diesen Jahren schlichtweg mehr als turbulent. Ich kann das noch durch zwei Kurzzitate aus dem Rechnungshofbericht belegen: Die AUA hatte die niedrigste Eigenkapitalquote im gesamteuropäischen Flugbereich – im Vergleich die niedrigste Eigenkapitalquote! –, und die AUA hatte auch die schlechtesten Verträge über die Zulieferung von Kerosin. – Das sind zwei Eckpunkte, die das Schicksal eines Flugunternehmens wesentlich gestalten.

Wir haben noch dazu in der Flugbranche eine Situation, oder es liegt genuin in diesem Bereich, dass bei jeder wirtschaftlichen Turbulenz, auch bei Katastrophen oder Terror­anschlägen, die Luftbranche die erste ist, die darunter leidet, Einbrüche zu verzeichnen hat und Rückschläge in finanzieller Hinsicht hinzunehmen hat. Die Kapitaldecke der AUA war minimal, und die Rückschläge verschiedener Natur waren permanent.

Was mussten wir im Ausschuss erfahren? – Die Mehrheit, ÖVP und SPÖ, wollte keine Ladung der verantwortlichen Finanzminister. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Finanz­minister schoben die Verantwortung in Richtung ÖIAG. In Form von Herrn Minister Pröll war ja einmal ein Finanzminister im Ausschuss, und auch er schob die Verantwor­tung in Richtung ÖIAG. Das Finanzministerium weiß von nichts, hört von nichts, sieht nichts, verantwortlich ist die ÖIAG.

Dann laden wir den Vorstand der ÖIAG, Michaelis, und er bekennt in diversen Äuße­rungen, dass er fast drei Mal pro Jahr bei den jeweiligen Eigentumsvertretern der Re­publik, sprich Finanzministern, vorstellig geworden ist und immer wieder Privatisie-


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rungs­ersuchen gestellt hat, aber auf taube Ohren gestoßen ist! Sie können das gerne nachlesen, auch in dem Minderheitsbericht, den wir verfasst haben. Ich zitiere aus Zeitgründen nur ganz kurz daraus:

Wir haben immer wieder hingewiesen, die Sensitivitäten, die uns in unseren Berech­nungen vorliegen, zeigen, dass wir in eine Krise hineinfliegen, wenn es Dinge wie 9/11 gibt, wenn es SARS gibt und so weiter. Wir haben in der wirtschaftlichen Struktur größte Probleme bekommen, größere als andere Unternehmungen. Wir haben recht­zeitig den Eigentümer darauf hinzuweisen, dies auch durch eine entsprechende Privati­sie­rung irgendwie abzufedern.

Dann hat er uns mitgeteilt:

Aus Image-Gesichtspunkten war es schöner, eine eigenständige AUA zu haben.

Diese Image-Gesichtspunkte, das sage ich Ihnen, sind der wahre Grund, warum jetzt womöglich tausend Mitarbeiter auf der Straße stehen, wir 1 Milliarde € zahlen und die Zukunft der AUA nach wie vor völlig ungewiss ist! Am 31. Juli in der EU-Kommission, da wird sich zeigen, ob es überhaupt noch so etwas wie AUA und Lufthansa geben wird oder ob nicht insgesamt ein völlig abgewracktes Zwischen-Flugunternehmen das Ergebnis ist: das Ergebnis Ihrer desaströsen ÖIAG-Politik, Ihrer desaströsen Flug­politik, Ihrer desaströsen Steuervernichtungspolitik! (Abg. Hornek: Also das ist absolut unrichtig!)

Eines gilt, und damit möchte ich schließen (Abg. Hornek: Die Privatisierung ...!): Der Spruch von Fendrich, „Der Papa wird’s schon richten, das g’hört zu seinen Pflichten“, gilt für die Steuerzahler nicht! Die Steuerzahler haben nicht die Pflicht, für diese Fehl­entscheidungen, die Sie getroffen haben, und für diese verantwortungslose Haltung, die Sie im Unterausschuss durch Verweigerung von Zeugenladungen, der Vorlage von Gutachten et cetera an den Tag gelegt haben, aufzukommen.

Das ist nicht gerechtfertigt, und dagegen erhebt sich unser vehementester Protest! Wir sehen nicht ein, dass Michaelis für diese Arbeit 2008 noch Bonifikationen genau in der Höhe seines Grundgehaltes bekommt: Bonus dafür, dass die AUA abgestürzt ist! – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


17.49.04

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dr. Moser, genau deshalb, weil das seitens des Managements und der ÖIAG sehr lange überlegt wurde, sollte nicht das eintreten, was Sie gesagt haben. Hätte es früher schon diesen strategischen Partner gegeben, wäre ich davon überzeugt gewesen, dass wir heute nicht in der Situation stehen, uns darüber unterhalten zu müssen, dass bis zu tausend Beschäftigte möglicherweise ihren Arbeitsplatz verlieren, sondern viel, viel mehr, als das jetzt der Fall ist!

Aber wenn man hier einmal die politischen Hintergründe der Oppositionsparteien auszuklammern versucht, kann ich nur auf das verweisen, was auch zum Verhalten des BZÖ in diesem Ausschuss gesagt worden ist. Das war für mich völlig unerklärlich, denn Sie haben dazu überhaupt nichts beigetragen, außer dass Sie immer ein Theater aufgeführt und dann relativ rasch den Sitzungssaal verlassen haben, Herr Grosz, um schnell der Presse Ihre Mitteilungen zu machen.

Wenn man das Ergebnis analysiert, gilt es festzuhalten (Abg. Grosz: Noch nicht einmal einen Zwischenruf habe ich heute dazu getätigt!), dass unter Berücksichtigung einer äußerst schwierigen wirtschaftlichen Situation in der Luftfahrt allgemein – wir


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haben das ja heute gehört –, also nicht nur in Österreich, vor allem unter dem Eindruck der Ereignisse, die mit dem Jahr 2001 begonnen haben – SARS, weltwirtschaftliche Entwicklung –, auch die Austrian Airlines nicht ungeschoren davonkommen konnte.

Daher war es, glaube ich, sehr weise, dass seitens der Bundesregierung – nachdem auch die ÖIAG gesagt hatte: jetzt ist es so weit, wir brauchen einen strategischen Partner – relativ rasch und verantwortungsbewusst gehandelt wurde, nachdem die wirtschaftliche Situation in dieser Form dargelegt worden war.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte fest, weil es mir sehr wichtig ist – und ich kann das als Bürgermeister mit einer besonderen Betroffenheit sagen, nämlich in jener Stadt, in der der Sitz des Unternehmens mit bis zu 8 000 Beschäftigten ist –, dass bei all den Überlegungen über einen strategischen Partner und so weiter ganz klar – und das hat auch der Unterausschuss ergeben – zum einen die große wirt­schaftliche Bedeutung der Austrian Airlines für unser Land im Vordergrund gestanden ist, die Verknüpfung mit dem Flughafen Wien-Schwechat und der Einfluss auf mehr als 80 000 Arbeitsplätze, die zusätzlich zu den 20 000 am Standort Flughafen generiert werden.

Daher hätte es auch nur zwei Möglichkeiten gegeben, nämlich die Partnerlösung oder die Stand-Alone-Lösung, aber mit dem Nachteil, dass es bei der Stand-Alone-Lösung unmittelbar und sofort zu großen und unangenehmen Restrukturierungen gekommen wäre.

Daher hat sich für mich im Ausschuss ergeben, dass die Entscheidung die richtige war und die Vorgangsweise nachvollziehbar ist. Ich hoffe auch im Sinne des Unternehmens am Standort des Flughafens, all der Beschäftigten und all der Familien (Abg. Zanger: ... aber nicht im Ausschuss!), dass es hier zu einem Ergebnis kommt, das wir uns alle vorstellen. – Ich danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Haimbuch­ner. – Bitte.

 


17.52.05

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Was lernen wir aus diesem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses? – Wir lernen in erster Linie, dass die Geschäftsordnung reformiert werden muss. Der erste Tag ist der beste Tag, um eine derartige Reformierung stattfinden zu lassen.

Schauen Sie, man kann als eine Minderheit hier im Parlament einen Ständigen Unter­ausschuss des Rechnungshofausschusses einrichten. Okay, das ist in Ordnung, das ist ein gutes Minderheitsrecht. Aber man gelangt dann in der Ausschussarbeit schnell an die Grenzen, wenn einfach die Mehrheitsfraktionen, die Regierungsfraktionen nicht bereit sind, für eine entsprechende Kontrolle zu sorgen.

Ich habe das gestern schon mehrmals erwähnt – Herr Kollege Cap ist jetzt leider Got­tes nicht da –: Was haben wir in der Vergangenheit nicht alles gehört über den „Parlamentarismus neu“! Was haben wir nicht alles gehört, was sich ändern wird! Was haben wir von Kollegen Cap nicht alles gehört darüber, wie wichtig die Kontrolltätigkeit des Parlaments ist und wie wichtig Transparenz ist!

Was ist jetzt? – Es ist davon nichts mehr zu hören! Hat sich nur noch die ÖVP durchgesetzt? – Das war ja einmal der Vorwurf des Kollegen Cap (Zwischenruf des Abg. Hörl): Er hat gesagt, nur die ÖVP ist gegen Kontrolle, nur die ÖVP ist gegen Transparenz, und man sollte hier offensichtlich nun alles vertuschen und den Mantel


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des Schweigens darüber hüllen. (Abg. Grosz: Sie vertuschen weiter! Sie sind beide Vertuschungsweltmeister!)

Ich sage Ihnen ganz offen und ehrlich eines: Hier geht es um viel Geld! Hier geht es um viel Steuergeld, um Hunderte Millionen €, und da muss man doch, bitte, als ein Abgeordneter dieses Hohen Hauses dazu bereit sein, dass man zumindest für Aufklärung sorgt: Was passiert mit diesem Geld?

Kollege Kogler hat es einmal vollkommen richtig gesagt; das war meiner Erinnerung nach im Ausschuss. Er hat gesagt: Dass 500 Millionen € geflossen sind, war vielleicht wirklich notwendig. Man kann ja nicht in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich die AUA befunden hat, davon ausgehen, dass überhaupt kein Zuschuss notwendig gewesen wäre. Aber man sollte es zumindest aufklären können! Das wäre doch die Aufgabe des Hohen Hauses, wenn hier Millionen € fließen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von BZÖ und Grünen.)

Es ist auch völlig unverständlich, warum man hier nicht den ehemaligen Finanzminister Molterer oder den ehemaligen Infrastrukturminister Faymann geladen hat. Ich habe auch mehrmals erwähnt, dass ich der Meinung bin, dass wahrscheinlich die ÖVP oder auch die SPÖ mit ihren entsprechenden Parteikollegen nicht einmal Rücksprache gehalten hat. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Vielleicht hätten die Verantwortungsträger durchaus gerne Auskunft im Ausschuss gegeben.

Aber keine Rede davon, sondern man wollte hier eben ein entsprechendes politisches Spiel treiben, indem man sagt: Ihr von der Opposition dürft zwar ein paar Auskunfts­personen befragen, aber weitergehende Befragungen wollen wir einfach nicht haben, hier wollen wir zudecken! – Insofern brauchen wir wirklich eine Geschäftsordnungs­reform, die einen Sinn macht. Dafür treten wir ein! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Es nützt einfach nichts, wenn Kollege Cap hier jedes Mal zum Rednerpult geht und jedes Mal ein neues Märchen darüber erzählt, was nicht alles anders werden soll, wenn er das bei TV-Konfrontationen von sich gibt, wie zum Beispiel bei „Offen gesagt“, wo er dann sagt: Wir wollen einen neuen Parlamentarismus haben, die Leute wollen nicht mehr, dass gestritten wird. – Ja, das stimmt schon, dass die Leute das nicht wollen. Aber die Leute wollen auch, dass man aufklärt, was mit dem Steuergeld in dieser Republik passiert! (Beifall bei der FPÖ.)

Dann wird immer davon gesprochen, dass die Politik mehr oder weniger erst ab dem Jahr 2008 hier eingeweiht worden sei. Das hat Herr Bundesminister Pröll gesagt; er hat wortwörtlich gesagt:

„Am 1.8.2008 gab es den Beschluss im Aufsichtsrat der ÖIAG mit der Empfehlung an die Bundesregierung bezüglich Total-Privatisierung der AUA. Damals war das Signal an die Politiker klar, dass mit der Total-Privatisierung jetzt eine Entscheidung ansteht, die die Bundesregierung zu treffen hat.“ – Zitatende.

Das war also der zeitliche Ablauf, als die Politik eingestiegen ist.

Da ist es schon interessant, sich die Aussage des Herrn Michaelis genauer durch­zusehen, der gesagt hat:

„Nachdem der Investor Al Jaber sich aus diesen bestehenden Verträgen zurückzu­ziehen versucht hat, haben wir bei der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage erkannt, dass jetzt der Zeitpunkt ist, unsere Überzeugungsarbeit bei der Regierung massiv zu verstärken, um den Privatisierungsauftrag zu bekommen.“ – Zitatende.

Man kann nur etwas verstärken, was schon vorhanden ist! Deswegen hat es wahr­scheinlich schon lange Überlegungen gegeben, sich von der Stand-Alone-Lösung zu


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 182

verabschieden und einen Partner hereinzunehmen. Das kann man schon der Aussage von Herrn Michaelis entnehmen.

Leider Gottes befindet sich die AUA in einer sehr, sehr schwierigen Situation. Hoffen wir, dass das Beste für dieses traditionsreiche Unternehmen in den nächsten Wochen und Monaten noch passiert. Wir brauchen dieses Unternehmen, wir brauchen auch die Arbeitsplätze für die fleißigen Menschen in diesem Lande.

Nur kann ich Ihnen eines schon sagen: Die Regierungsparteien haben wirklich nichts dazu beigetragen, dass es diesem Unternehmen in Zukunft noch einmal gut gehen soll, sondern hier wurden in der Vergangenheit eklatante Fehler begangen. Man begeht leider Gottes schon wieder eklatante Fehler, und man weigert sich schon wieder, eine entsprechende Kontrolltätigkeit zuzulassen.

Ich darf nur an das Projekt Skylink erinnern. Hier hat man im Jahre 2002 intern mit Kosten in der Höhe von 360 Millionen bis 380 Millionen € kalkuliert. Mittlerweile geht man davon aus, dass dieses Projekt 830 Millionen € kosten wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine Verdoppelung! Hier geht es um Steuergeld, und hier sind das Land Niederösterreich und die Stadt Wien jeweils mit 20 Prozent beteiligt. Ich höre schon wieder: Na ja, ob da eine Überprüfung rechtlich möglich wäre, ob man das so machen kann? – Ich höre das alles schon wieder.

Wir treten dafür ein, dass es überall dort, wo Steuergeld fließt, eine Möglichkeit der Kontrolle durch den Rechnungshof geben soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Entschließungsantrag des Abgeordneten Haimbuchner und weiterer Abgeordneter ein: „betreffend Einwirkung der Bundes­regie­rung auf die Bundesländer Wien und Niederösterreich im Hinblick auf ihre faktische Beherrschung als Miteigentümer alle Möglichkeiten zu nutzen eine Prüfung des Pro­jektes ‚Skylink‘ der Flughafen Wien AG durch den Rechnungshof umgehend stattfinden zu lassen“.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allem auch von den Regierungsfrak­tionen! Wenn Ihnen das Steuergeld wichtig ist, wenn Ihnen das Geld der Steuerzahler wichtig ist, wenn Ihnen Kontrolle und Transparenz wirklich wichtig sein sollten, dann stimmen Sie diesem Entschließungsantrag zu! (Beifall bei der FPÖ.)

17.59


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haimbuchner und weiterer Abgeordneter betreffend Einwirkung der Bundesregierung auf die Bundesländer Wien und Niederösterreich im Hinblick auf ihre faktische Beherrschung als Miteigentümer alle Möglichkeiten zu nutzen eine Prüfung des Projektes „Skylink“ der Flughafen Wien AG durch den Rechnungshof umgehend stattfinden zu lassen,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 17 über den Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Durchführung des Verlangens (1/URH2)  der Abgeordneten Josef Bucher, Heinz-Christian Strache, Kolle­ginnen und Kollegen auf Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Air­lines hinsichtlich der Partnersuche bzw. der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines in der 31. Nationalratssitzung am 9. Juli 2009


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Im Profil Online vom 13.06.2009 wird folgende Chronologie über den Bauskandal Skylink dargelegt.

„Die Chronik der Ereignisse im Detail:

6. April 2001 Der damals zehnköpfige „Lenkungsausschuss“ (im Fachenglisch „Steering Committee“, kurz SC, genannt) der Flughafen Wien AG tritt zu seiner ersten Sitzung zusammen. Er besteht aus den drei Vorständen Herbert Kaufmann, Gerhard Schmid und Kurt Waniek, Bereichsleitern, Architekten, Projektmanagern, externen Beratern und Vertretern von Bauunternehmen. In den darauf folgenden Monaten werden bis zu 20 Verantwortliche an den „SC-Meetings“ teilnehmen. Bereits im November 2000 hat die Architektengemeinschaft Itten-Brechbühl/Baumschlager-Eberle den Auftrag erhalten, erste Entwürfe für den stufenweisen Ausbau des Flughafens zu zeichnen. Das Projekt wird damals noch unter der Bezeichnung „TNO“ („Terminalerweiterung Nord-Ost“) geführt.

11. Februar 2002 Die mit der „Projektsteuerung“ beauftragte Stuttgarter Beratungs­gruppe Drees & Sommer (später stößt auch das Wiener Ziviltechnikerbüro Fritsch, Chiari & Partner, kurz FCP, hinzu) stellt dem Lenkungsausschuss in dessen sechste Sitzung erstmals „Projekt Skylink“ vor. Eine Repräsentantin der Deutschen kommt schnell zur Sache. Demnach sei nach einer ersten „Grobkostenschätzung“ mit „deutlich höheren Kosten“ zu rechnen. Vorstandssprecher Kaufmann hält dies nach eigener Aussage für „keinesfalls akzeptabel“ und legt Wert auf die Feststellung, dass eine „Überarbeitung des Projektes“ stattfinden müsse. Intern kalkuliert man zu diesem Zeitpunkt mit Baukosten zwischen 360 und 380 Millionen Euro.

20. März 2002 Anlässlich der siebten Ausschusssitzung wird das erstmals abgeänderte Projekt Skylink, internes Kürzel: P-003770, vorgestellt. So wurde unter anderem „Pier Süd“, also die Andockstelle für Flugzeuge, von 20 auf 18 Positionen verkürzt (am Ende werden es ¬derer überhaupt nur 17 sein).

27. November 2002 Die Planungen und erste vorbereitende Umbauarbeiten an beste­henden Bauteilen und Verkehrsflächen laufen bereits auf Hochtouren, erstmals wird intern ein konkreter Betrag für Skylink genannt: rund 360 Millionen Euro Errichtungs­kosten einschließlich einer Reserve für „Unvorhergesehenes“ von 40 Millionen Euro, insgesamt exakt 401,8 Millionen Euro. Bis Mitte 2004 wird hauptsächlich weiter geplant und verhandelt, die Aushubarbeiten für das Terminal und den angeschlossenen Pier werden für Mai 2005, die Fertigstellung für Juni 2008 angesetzt.

15. Juni 2004 Herbert Kaufmann und Architekt Dietmar Eberle (für die mit der weiterführenden Planung betraute Arbeitsgemeinschaft P.ARC-Moser-Neumann, kurz PMN) stellen die Kapazitätserweiterung erstmals öffentlich vor. Vorstand Herbert Kaufmann damals wörtlich: „Herzstück und größte Investition der nächsten Jahre ist das neue Terminalprojekt Skylink, das bis Anfang 2008 in Betrieb gehen wird.“

1. Oktober 2004 Der ÖVP-nahe Christian Domany, einst Generalsekretär des Sparkas­senverbands, später der Wirtschaftskammer und bis April 2004 auch im Flughafen-Aufsichtsrat vertreten, folgt auf Kurt Waniek. Domany verantwortet fortan unter ande­rem den Bereich „Zentrale Projektbegleitung Bau“ und ist damit auf Vorstands­ebene für Skylink zuständig. Die börsennotierte Gesellschaft – 20 Prozent Stadt Wien, 20 Prozent Land Niederösterreich, zehn Prozent Mitarbeiter, 50 Prozent private und institutionelle Anleger – bleibt ein Musterbeispiel für Parteienproporz. Vorstands­sprecher Herbert Kaufmann verdingte sich seinerzeit unter anderem als SPÖ-Nationalratsabgeordneter, Vorstand Gerhard Schmid als Büroleiter von Helmut Zilk.

15. Dezember 2005 Der Flughafen ist im Jahresverlauf zur Großbaustelle geworden, Abbruch- und Aushubarbeiten durch Unternehmen wie Bernegger, Alpine Mayreder


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und Porr sind angelaufen. Im Herbst ist die deutsche Hochtief-Gruppe als so genannter Hauptbaumeister mit der Errichtung des Rohbaus beauftragt worden, ein Konsortium um die Strabag mit der Glasfassadenkonstruktion. Im Rahmen der 22. Sitzung des Lenkungsausschusses berichten die Projektleiter dem Management, dass das „geneh­migte Budget“ von knapp mehr als 400 Millionen Euro eingehalten werden könne.

18. April 2006 Das Steering Committee tritt zu seiner 23. Sitzung zusammen. Vom Terminal ist zu diesem Zeitpunkt mit Ausnahme des Fundaments und einzelner Seitenteile noch nicht viel zu sehen. Im Gegenzug werden Kaufmann, Domany und Schmid an diesem Tag erstmals mit massiven Verzögerungen im Planungsbereich konfrontiert. Das Wiener Planungsbüro Freudensprung Engineering GmbH (FEG), aus einer EU-weiten Ausschreibung als „Bestbieter“ hervorgegangen, ist anscheinend Wochen in Verzug. Im Sitzungsprotokoll wird wörtlich festgehalten: „Der Leistungs­stand der Firma Freudensprung ist weiterhin mangelhaft.“ Und weiter: „In Bezug auf den Projektstand ist der Stand der Haustechnik bereits terminlich und kostenmäßig kritisch.“ Dessen ungeachtet gehen alle Beteiligten weiterhin davon aus, dass Termine und Kosten halten werden.

4. Juli 2006 Die Haustechnik wird zum handfesten Problem. Das Planungsbüro FEG bleibt offenbar fortgesetzt wesentliche Unterlagen schuldig, die Realisierung der so genannten technischen Gebäudeausstattung rückt in immer weitere Ferne. Im Verlauf des 24. Meetings werden die drei anwesenden Vorstände nervös. So steht im Protokoll unter „Fragen des Vorstands“ etwa zu lesen: „Warum ist FEG überhaupt beauftragt worden?“ oder: „Besteht für den Vorstand Handlungsbedarf?“ Der vom Flughafen abgestellte Projektleiter Thomas Lampl spricht gegenüber seinen eigenen Vorständen Klartext: „Planungsverzögerungen liegen vor; diese haben jedenfalls terminliche Aus­wirkungen auf die Rohbauarbeiten, welche nicht mehr kompensierbar sind.“ Die Verantwortlichen verlegen die Skylink-Fertigstellung erstmals vorsorglich von Juni auf Oktober 2008.

11. Oktober 2006 Im Dezember 2005 sind die Projektmanager dazu übergegangen, interne Präsentationen mit einem Ampelsystem zu versehen, wobei nur Grün für „planmäßig“ steht. Bei der 25. SC-Zusammenkunft stehen die Ampeln der Kapitel „Haustechnik“, „Kosten“ und „Termine“ auf Gelb-Rot oder überhaupt Rot. „Der Stand der Haustechnik ist sowohl in der Planung als auch in der Durchführung gleichbleibend kritisch“, so Projektchef Lampl an die Adresse seiner Vorgesetzten. Zu allem Übel ist auch noch die 40 Millionen Euro schwere „Risikovorsorge“ aufgrund eines Mehr­aufwands bei „Honoraren“, „Gebäudeausrüstung“, „Fassade“ und „Innenausbau“ so gut wie aufgebraucht.

Das gesamte Management scheint mit der Situation bereits jetzt heillos überfordert, insbesondere die weitere Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro FEG stellt die Verantwortlichen vor schier unlösbare Probleme. In dem Sitzungsprotokoll sind mehrfach bange Fragen des „Vorstands“ (die expliziten Namen der Fragesteller sind nicht immer angeführt) an die eigenen Leute niedergeschrieben: „Was kostet eine externe Verstärkung FEG durch ein Planungsteam?“ „Warum wurde nicht früher versucht, den Vertrag zu kündigen?“ „Wie sieht die Zukunft aus?“

Spätestens an diesem Tag wird allen Beteiligten klar, dass die budgetierten Kosten von insgesamt 400 Millionen Euro nicht halten werden. Laut einer neuen „Hochrechnung“ soll Skylink nun 419,73 Millionen Euro kosten, die Fertigstellung Ende Oktober 2008 wird als „gefährdet“ eingestuft.

16. November 2006 Die Flughafen Wien AG veröffentlicht die Ergebnisse des dritten Quartals 2006. Die Kosten- und Terminprobleme werden mit keinem Wort erwähnt.


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21. November 2006 Der Lenkungsausschuss trifft sich zu seiner mittlerweile 26. Besprechungsrunde. In den vorgelegten Unterlagen steht die Kostenampel nunmehr auf Dunkelrot, die Projektrisikovorsorge ist endgültig aufgebraucht, die Haustechnik­planung steht faktisch still. Im Protokoll heißt es wörtlich: „Im Zuge der Budgetgeneh­migung wurden Errichtungskosten von ca. 360 Millionen Euro und eine zugehörige Risikovorsorge von ca. 40 Millionen Euro errechnet. Derzeit errechnen sich Errich­tungskosten von ca. 390 Millionen Euro ... und eine Risikovorsorge von ca. 40 Mil­lionen Euro und damit 432 Millionen als Gesamthochrechnung.“ Und: „Die Einhaltung des genehmigten Budgets ist aus derzeitiger Sicht nicht mehr möglich.“ Auch der Zeitplan Oktober 2008 wird verworfen. Neuer Termin für die Inbetriebnahme: 31. März 2009. Bemerkenswert ist vor allem der Schlusssatz aus diesem Dokument: „Der Vorstand legt abschließend fest, dass nach der nächsten Aufsichtsratssitzung eine Regelung zur Kommunikation des Projektstatus nach außen festgelegt werden muss.“

7. Dezember 2006 Noch immer gleicht die Haustechnik einer Baustelle, die Hoch­rechnungen für das gesamte Projekt belaufen sich bereits auf knapp 440 Millionen Euro. In den Unterlagen zu dieser 27. Sitzung des SC findet sich auch ein vom Vorstand abgefasster denkwürdiger „Vorschlag für die Kommunikation nach außen ab 2007“. Da heißt es: „Aufgrund von Problemen im Rahmen der Gebäudetechnikplanung musste der Planungsprozess umstrukturiert werden. Die anstehenden Themen können nun zügig abgearbeitet werden. Die Fertigstellung des Projekts ist für Anfang 2009 geplant. Die Kosten des Basisprojekts ohne Gepäckförderanlage liegen im Rahmen des genehmigten Budgets.“ Tatsächlich gelangt diese Mitteilung so niemals an die Öffentlichkeit.

20. Dezember 2006 Der von Hochtief aufgezogene Terminalrohbau (Gebäude und Dach) ist so gut wie fertig, mit dem Haustechnik-Planer FEG verkehren die Projektver­antwortlichen mittlerweile per Anwalt.

18. Jänner 2007 Der Flughafen veröffentlicht das vorläufige Jahresergebnis 2006. Zum Projekt Skylink heißt es lediglich: „Die geplanten Ausbauvorhaben werden auch 2007 fortgesetzt. Das Leitprojekt der kommenden Jahre bildet die Realisierung der Terminal­erweiterung Skylink.“ Konkrete Hinweise auf die manifesten Kosten- und Termin­probleme bleibt die Führungsetage weiterhin schuldig.

21. Februar 2007 Der Aufsichtsrat der Flughafen Wien AG unter dem Vorsitz von Johannes Coreth, seit 1997 im Amt, muss das Skylink-Budget auf Antrag des Vorstands auf 425,4 Millionen Euro aufstocken.

22. März 2007 Der Flughafen publiziert den Jahresabschluss 2006. Zu Projekt Skylink wird notiert: „Ausbauarbeiten gehen zügig voran. – Ergänzend zu den täglichen operativen Herausforderungen galt es 2006, die Vorhaben zur Absicherung des zukünftigen Wachstums voranzutreiben ... Das Herzstück dieser Kapazitätserweiterung bildete der Terminalausbau Skylink, dessen Inbetriebnahme im Frühjahr 2009 geplant ist.“ Wieder kein Wort über die wahre Lage vor Ort.

7. Mai 2007 Der Lenkungsausschuss tritt zum 30. Meeting zusammen. Zwischen­zeitlich hat eine Haustechnik-Arbeitsgemeinschaft die Planungen von FEG übernom­men, Monate hinter dem Zeitplan. Darüber hinaus wurde der Projektsteuerung Drees & Sommer/FCP auch noch das Wiener Ziviltechnikerbüro Vasko + Partner Ingenieure beigestellt. Die dem Vorstand nun referierten Kosten liegen mittlerweile bei 450 Mil­lionen Euro, noch einmal elf Millionen mehr als zum Jahreswechsel. In den vorgelegten Dokumenten finden sich neue Aufwandsposten wie „Planung der technischen Gebäudeausstattung“, „Planungsleistungen“ seitens der Architekten und der Projekt­steuerung, „außerordentliche Valorisierung Fassade“ oder „zusätzliche Baubetriebs­kosten durch spätere Fertigstellung“; dazu wird ausdrücklich auf „noch nicht be­wert-


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bare Risiken bzw. Kosten“ verwiesen. Die bei dieser Gelegenheit niedergeschriebene Äußerung eines Vorstands sagt alles: „Die Kosten steigen von einer Berichterstattung zur nächsten; werden das nächste Mal 44 Millionen Euro berichtet?“

20. Juli 2007 Die Vorstandsdirektor Gerhard Schmid unterstellten Flughafen-Revisoren Manfred Kerschbaum und Günter Grubmüller übermitteln dem Management ein sensibles Memo. Sie sind eine Art Bindeglied zum Salzburger Ziviltechnikbüro Spirk & Partner, das beim Projekt Skylink die so genannte Begleitende Kontrolle, kurz BK, durchführen soll. In dem Dokument heißt es: „Von der Begleitenden Kontrolle wurde Handlungsbedarf seitens Steering Committee bzw. Vorstand festgestellt.“ Spirk & Partner hat in einem drei Tage zuvor ausgelieferten „BK-Quartalsbericht“ unter ande­rem festgestellt: „Die Zusammenführung aller – zum Teil noch ungeprüfter – Kosten­informationen ergibt aktuell ca. 431,9 Mio. ohne Risikovorsorge; damit wird die Kostenzielvorgabe ... annähernd erreicht. ... Der aktuell gültige Steuerungstermin­plan ... mit Zieltermin Inbetriebnahme 15.06.2009 scheint nach den derzeitigen Erkenntnissen bzgl. Instabilität der Ausführungsplanung ... kaum noch realisierbar.“

27. August 2007 Um 14.30 Uhr treten Kaufmann, Domany und Schmid mit elf Projektverantwortlichen zur 31. SC-Runde zusammen. Die Sitzung zieht sich über dreieinhalb Stunden und muss am nächsten Tag um acht Uhr für noch einmal zwei Stunden fortgesetzt werden. Das Haustechnikdilemma verzögert den weiteren Innen­ausbau, die Nerven liegen blank. Es stockt an allen Ecken und Enden. Die angestrebte „Forcierung“ der Bauarbeiten, um zumindest den nunmehr anvisierten Termin 15. Juni 2009 halten zu können, soll nicht budgetierte Mehrkosten von 26 Millionen Euro ver­schlingen, auch Decken und Bodenbelag bereiten Probleme. Das Management übt nun erstmals offen Kritik an der Projektsteuerung und den Architekten – und beschwört dennoch den Mannschaftsgeist. „Herr Domany stellt fest, dass das Ziel, die Inbetrieb­nahme VIE-Skylink am 15.6.2009, nicht durch die Fokussierung der Kräfte auf gegenseitige Schuldzuweisungen gefährdet werden darf. Vielmehr sind sämtliche Kräfte auf die gemeinsame Zielerreichung zu legen.“

18. September 2007 Die Mängelliste wird immer länger. Die Begleitende Kontrolle stellt in einem Bericht an das Management Defizite in den Bereichen Planung, Koordination und Steuerung fest: „Aus Sicht der Begleitenden Kontrolle ist zu erwarten, dass bei Nichtbereinigung der Defizite die schon jetzt erkennbaren Schwierigkeiten bei den Ausbauleistungen zunehmen und zu einer unhaltbaren Situation auf der Baustelle führen werden. Die daraus entstehenden Behinderungen werden sich in Mehrkosten, wesentlichen Terminverlängerungen und Qualitätsverlusten niederschlagen.“ Bis Ende Oktober steigt die Hochrechnung auf bereits 461,4 Millionen Euro ohne Risikovorsorge. Spirk & Partner schreiben: „Das Änderungsmanagement weist derzeit Mehrkosten von ca. 46,2 Millionen Euro aus.“ Einmal mehr wird „Handlungsbedarf seitens SC bzw. Vorstand“ eingemahnt.

14. November 2007 Der Aufsichtsrat der Flughafen Wien AG billigt eine weitere Skylink-Budgetaufstockung von 425,4 auf nunmehr 512,6 Millionen Euro. Die Öffent­lich­keit erfährt wenig überraschend auch davon nichts.

Auf eine profil-Anfrage verweist die Gesellschaft heute auf ein „Rechtsgutachten“, wonach man „Veränderungen in der langfristigen Investitionsplanung“ nicht ad hoc melden müsse. Die Stellungnahme des Flughafens im Wortlaut: „Wir sind verpflichtet, unseren langfristigen Gesamtinvestitionsplan für den gesamten Flughafen (der Skylink ist neben anderen Projekten wie Erweiterungen von Parkhäusern oder des Office Parks ein Teil dieser langfristigen Investitionsplanung) sowie die Gesamtinvestitionen des laufenden Geschäftsjahres zu veröffentlichen.“ Das sei auch geschehen. „Wir sind nicht verpflichtet, getrennt davon die prognostizierten Gesamtkosten für einzelne Pro­jekte zu veröffentlichen.“


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22. Jänner 2008 Wieder ein Memo der Revisoren an den Vorstand: „Zum Kostenrisiko führt die BK ... aus, dass dieses von ihr derzeit nicht realistisch beurteilt werden kann. Der BK fehlen wesentliche Informationen zu den Projekten, die zwar im Zusam­menhang mit Skylink bearbeitet werden, jedoch im aktuell für P-003770 genehmigten Budgetwert von 512,6 Millionen Euro nicht enthalten sind ... Als letzten der BK bekannten Wert der Kostenhochrechnung sind 568 Millionen Euro angegeben.“

16. Juli 2008 Die Wiener Immobilienentwicklungsgesellschaft und Raiffeisen-Tochter Raiffeisen Evolution wird mit der Gesamtprojektleitung betraut, nachdem das Gesprächsklima mit Architekten und Gewerken unter den Nullpunkt gefallen ist. Einer der Anwesenden ruft in die 33. Runde: „Wir haben eine große Projektkrise.“

31. Juli 2008 SC-Sitzung Nummer 34. Mittlerweile ist nur mehr von einer „Teilinbetrieb­nahme“ im Juni 2009 die Rede. Und auch die Kosten ziehen munter weiter an. Dem Vorstand werden unvermittelt drei Szenarien präsentiert: Im günstigsten Fall („best case“) sei mit Kosten von 571 Millionen Euro zu rechnen, im wahrscheinlichsten („real“) mit 612 Millionen Euro, im schlimmsten („worst case“) gar mit 655 Millionen Euro.

21. August 2008 Der Flughafen veröffentlicht das Halbjahresergebnis 2008. Erst jetzt erfährt die Öffentlichkeit zumindest einen kleinen Teil der Wahrheit: „Die Terminal­erweiterung VIE-Skylink wird nicht wie bisher geplant im Juni des Jahres 2009 eröffnet werden können. Grund dafür sind unter anderem vermehrte Behördenauflagen, die Optimierung des Retail- und Gastronomiekonzepts bzw. eine notwendig gewordene Neugestaltung der Projektorganisation, die den Zeitplan für die Inbetriebnahme ver­zögern. Daraus und auch aus Preissteigerungen erhöhen sich die zu erwartenden Kosten für das Projekt auf 657 Millionen Euro inklusive Reserven. Die Terminal­erweiterung Skylink wird ab Oktober 2009 schrittweise in Betrieb genommen.“

17. September 2008 Das Skylink-Budget muss vom Aufsichtsrat ein weiteres Mal aufgestockt werden. Diesmal auf gleich 657,3 Millionen Euro.

4. November 2008 36. Sitzung des Lenkungsausschusses. Die dem Management von den eigenen Leuten präsentierten Termine und Kosten werden immer erratischer. „Kaufmann ersucht um Bestätigung der Richtigkeit der veranschlagten 657 Millionen Euro und zeigt sich verwundert, dass dieses Szenario vor 14 Tagen noch nicht bekannt gegeben wurde.“

„Domany teilt mit, dass in den letzten drei Monaten alles funktioniert hat, und ersucht, nicht alles infrage zu stellen.“ „Schmid ... weist darauf hin, dass vor zwei Wochen im AR-Präsidium und vor sechs Wochen im Gesamtaufsichtsrat ein Szenario dargestellt wurde, das plausibel war. Jetzt gäbe es innerhalb von sechs Wochen die Wahl zwischen Pest und Cholera.“

28. Jänner 2009 Der Kostenrahmen von 657 Millionen Euro wird dem Management bei der 37. und vorerst letzten Sitzung bestätigt, von einer Teilinbetriebnahme im Jahr 2009 ist allerdings keine Rede mehr. Man spricht nun von „überwiegender Fertig­stellung“: „Auf die Frage von Hrn. Kaufmann zum Fertigstellungstermin laut dem letzten Terminplan per 13.11.2009 und auf die Frage, was überwiegende Fertigstellung bedeutet, antwortet Hr. Eberhard (Christian Eberhard, Projektleiter von Raiffeisen Evolution, Anm.), dass Teilbereiche erst im Jahr 2010 fertig gestellt werden können.“

Herbert Kaufmann will sich zu all dem heute nicht äußern. Aus seinem Umfeld ist zu hören, er habe, obschon auf Vorstandsebene formell gar nicht zuständig, eine „sehr engagierte Rolle gespielt“ und von den Projektverantwortlichen wiederholt und ultimativ „Lösungsvorschläge eingefordert“.

18. Februar 2009 Der Flughafen gibt das vorzeitige Ausscheiden von Vorstand Christian Domany per 1. März 2009 bekannt. Der Rückzug erfolgt angeblich aus freien


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Stücken. Begründung: Domanys Ehefrau wolle „neue Aufgaben mit europäischer Verant­wortung übernehmen“, wobei er sie „unterstützen“ werde.

20. Februar 2009 Memo der Begleitenden Kontrolle an das Management: „Die BK stellt ... fest, dass die im Erläuterungsbericht zur letztgültigen Kostenverfolgung angeführten höchsten Risiken (Planungs- und Ausführungszeiträume) schlagend werden.“ Am gleichen Tag ernennt der Flughafen-Aufsichtsrat Ernest Gabmann, einst ÖVP-Wirtschaftslandesrat in Niederösterreich und einer der engsten Vertrauten von Landeshauptmann Erwin Pröll, zu Domanys Nachfolger per 1. März. Ohne jede Ausschreibung.

13. März 2009 Mit Norbert Steiner wird abermals ein neuer Skylink-Projektleiter ernannt – er ist bereits der dritte. Sein Vorteil: Er hat ein Vertrauensverhältnis zu Ernest Gabmann. Steiner soll im April 2009 die Arbeit aufnehmen. Unabhängig davon dementiert das Management mit aller Vehemenz erste Medienberichte, wonach Skylink möglicherweise eine Milliarde Euro kosten werde.

25. März 2009 Der Aufsichtsrat verlängert die Verträge von Herbert Kaufmann, Gerhard Schmid und Ernest Gabmann bis zum 30. September 2014. Einstimmig. Wenig später zieht sich Raiffeisen-Manager Erich Hameseder aus dem Kontroll­gremium zurück.

22. April 2009 Das Management räumt in einer Presseaussendung erstmals eine „Unterschätzung“ der Kosten ein. Demnach werde Skylink nicht, wie zuletzt geplant, 657 Millionen Euro kosten, sondern vielmehr bis zu 830 Millionen. In den Tagen darauf konkretisiert sich auch ein neuer Plan für die Inbetriebnahme: Dezember 2011 – zwei Jahre und sechs Monate hinter dem noch 2007 angepeilten Termin im Juni 2009.

Juni 2009 Von außen sind Terminal und Pier fertig, Innenausbau und Realisierung der Haustechnik jedoch zum Erliegen gekommen. „Natürlich gibt es bei einem Projekt dieser Größenordnung immer wieder Probleme“, heißt es in der profil Ende ver­gangener Woche übermittelten schriftlichen Stellungnahme des Flughafens. „Von den Projektverantwortlichen wurden den für das Bauvorhaben nicht zuständigen Vor­ständen Lösungsvorschläge präsentiert, die auch von den fachlichen Experten unterstützt wurden. Als sich herausgestellt hat, dass das beschlossene Budget von 657 Millionen Euro nicht halten wird, wurden die Konsequenzen gezogen: Es gibt neue Projektverantwortliche, es gibt eine neue Projektleitung, das Projekt wurde neu aufgestellt, und es wurde eine Evaluierung in Bezug auf Kosten und Termine durchgeführt.“

Obendrein sind jetzt die Sachverständigen am Zug. Der Grazer Universitätsprofessor für Handels- und Wertpapierrecht Waldemar Jud, unter anderem stellvertretender Strabag-Aufsichtsratsvorsitzender, soll im Auftrag des Vorstands prüfen, ob sich dieser etwas zuschulden kommen hat lassen. Unabhängig davon geht eine renommierte Wiener Anwaltskanzlei möglichen Unregelmäßigkeiten bei bereits abgerechneten Auf­trägen nach. Auch etwaige nicht näher ausgeführte Schadenersatzforderungen gegen­über Professionisten, Planern und Beratern stehen im Raum.

Reichlich spät.“

Die Flughafen Wien AG weist folgende Eigentümerstruktur auf: 20 Prozent Land Niederösterreich, 20  Prozent Stadt Wien, 10 Prozent Mitarbeiterbeteiligung, 50 Pro­zent Streubesitz. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass durch diese Eigentümer­struktur eine unternehmensbeherrschende Stellung gegeben ist.

Vor diesem Hintergrund stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden


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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert auf die Bundesländer Wien und Nieder­österreich im Hinblick auf ihre faktische Beherrschung als Miteigentümer alle Möglich­keiten zu nutzen eine Prüfung des Projektes „Skylink“ der Flughafen Wien AG durch den Rechnungshof umgehend stattfinden zu lassen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


17.59.36

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn hier mein Vor­redner beklagt, dass wir im österreichischen Parlament zu wenige Minderheitsrechte haben, so muss ich schon darauf hinweisen, dass ein europaweiter Vergleich klar und deutlich ergeben hat, dass wir, europaweit betrachtet, über das minderheiten­freund­lichste Parlament überhaupt verfügen! (Ruf bei der FPÖ: Danke, Frau Abgeordnete!)

Nehmen Sie das bitte einmal zur Kenntnis! Das ist eine Tatsache. Sie können gerne auch in diese Unterlagen Einsicht nehmen, das ist überhaupt kein Problem. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Moser: ... das deutsche Parla­ment! – Weitere Zwischenrufe.)

Nunmehr möchte ich jedoch zum eigentlichen Gegenstand dieses Antrages Stellung nehmen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des AUA-Privatisierungsauftrags ist immer wieder behauptet worden, dass das Verfahren rechtswidrig durchgeführt worden ist. Zur Überprüfung dieser Vorwürfe hat die ÖIAG zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachter Professor Nowotny und Professor Eilmansberger standen im Rechnungshof-Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung und haben uns ausführlich über die europarechtlichen Vorgaben für Privatisierungsprozesse und ihre Bedeutung für die AUA-Privatisierung informiert.

Lassen Sie mich kurz darauf eingehen, zu welchen Ergebnissen die beiden Rechts­wissenschafter gekommen sind.

Dem Erfordernis, dass die Bieter über genügend Zeit und Informationen verfügen müssen, um eine angemessene Bewertung der Vermögenswerte, auf die sich ihr Angebot bezieht, vornehmen zu können, wurde im gegenständlichen Privatisierungs­verfahren bestens entsprochen. Die von der ÖIAG gewählte Vorgangsweise, den Bietern den Zugang zu sensiblen Informationen nur schrittweise anzubieten und mit der Intensität der Teilnahme am Verfahren zu verknüpfen, wurde als zulässig beurteilt. Es ist auch bei von Privaten durchgeführten Unternehmensverkäufen durchaus üblich, den Informationszugang auf diese oder ähnliche Art und Weise stufenweise zu struk­turieren.

Als unproblematisch erweist sich auch die von der Lufthansa geforderte staatliche Restrukturierungshilfe für die AUA in Form eines Schuldenerlasses in Höhe von 500 Mil­lionen €, der bereits angesprochen worden ist. Das damit von der Lufthansa gelegte Angebot eines negativen Kaufpreises statt eines positiven Kaufpreises ist nach Auskunft der Experten daher eine prozesskonforme Bedingung.

Teilweise hat es auch für Aufregung gesorgt, dass der Privatisierungsauftrag die ÖIAG ermächtigt, die AUA bei Erhaltung einer österreichischen Kernaktionärsstruktur von 25 Prozent plus einer Aktie zu privatisieren. Um diesem Privatisierungsauftrag zu ent-


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sprechen, wurde ein Stiftungsmodell gewählt. Stiftungskonstruktionen zur Sicherung nationaler Interessen sind auch bei der Privatisierung der KLM und der Swiss ergriffen worden. Professor Nowotny hat darauf hingewiesen, dass ein solches Konzept den Vorgaben des Privatisierungsauftrags entspricht und die Organe der ÖIAG damit rechtmäßig handeln. Hier haben wir es daher mit einer wohldurchdachten, sinnvollen Stiftung zu tun. Angesichts der jüngsten Erfahrungen mit Stiftungen kann man ja nicht oft genug betonen, dass Stiftung nicht gleich Stiftung ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


18.03.12

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Rein aus wahltaktischen Gründen wurde der Privatisierungs­auftrag lange verzögert. Das ist der kapitalste Bock, den die Republik Österreich je abgeschossen hat.

Dann ist die Wirtschaftskrise gekommen, es hat alles zusammengepasst und es wurde immer schlimmer. Für einen jungen Abgeordneten ist dieser Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wirklich ein lehrreicher Ausschuss gewesen: Die Regie­rung, ÖVP und SPÖ kehren alles unter den Teppich. Jeder Zeuge, den man laden will, wird einem untersagt. Da hat man einiges gelernt.

Jetzt aber rein und ohne Polemik: Wir müssen schauen, die Republik Österreich, ihr als Bundesregierung habt die Aufgabe, wenigstens jetzt das Beste daraus zu machen. Anfang Juli hätte der AUA-Deal, wie ihr das wahrscheinlich abgemacht habt, von der EU schon genehmigt werden sollen. Jetzt soll es noch einmal oder kann bis zu 90 Tagen dauern. Was macht man, wenn die Lufthansa jetzt aussteigt? Was macht ihr mit der Austrian Arrows, mit der Tyrolean? Das ist heute noch die Cashcow, das ist der einzige Bereich, der Gewinne macht.

Gestern waren noch 1 700 Leute bei der Tyrolean angestellt, dann wurde die Kündi­gung von 400 Mitarbeitern ausgesprochen. Die Tiroler haben heute mit Streik gedroht, und siehe da, jetzt sind nur mehr 280 gekündigt. 120 werden als Leiharbeiter, Tiroler werden als Leiharbeiter verliehen.

Nichtsdestotrotz hört man erst jetzt, dass Lufthansa-Konzernchef Mayrhuber gesagt hat, dass dieses Kurzstreckennetz ein Klotz am Bein ist. Die Tyrolean ist ein Klotz am Bein! Bitte, was macht ihr? Ich fordere wirklich schon wochenlang – das wirst du wissen, Kollege Hörl – in Tirol die Regionen Tirol und Südtirol auf, dass man versucht, den „Klotz am Bein“ aus der AUA herauszulösen. Tirol ist eine starke Region. Es gibt Investoren. Es geht auch um die Swarovski-Gruppe, die schon mehr als genug Mitarbeiter abbaut. Warum tut man nichts? Warum wartet ihr immer zu, bis der Katastrophenfall eintritt? Auch die Regierung muss einen Plan B haben, ihr müsst Mut haben.

Diese Kurzstrecken, die Konzernchef Mayrhuber als „Klotz am Bein“ bezeichnet hat, sind die Cashcow. Was passiert damit innerhalb der Lufthansa, wenn wir die nicht rausholen? Dann gibt es kein Graz; die ganzen Regionalflughäfen werden einschlafen. Das Gegenteil ist nötig! Wir brauchen das! Innsbruck braucht es! Bozen braucht es! Wir brauchen auch eine Anbindung Bozen-Wien. Wir können die 1 700 Leute sicher halten. 14 Flugzeuge werden jetzt nicht verkauft, sondern die werden vom jetzigen AUA-Management schnell in Nacht-und-Nebel-Aktionen verschenkt. Das, bitte, kann es nicht sein! Diese 500 Millionen € sind sowieso schon dahin.


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Reagieren wir! Greifen wir ein! Habt Vertrauen in die Zukunft! Wir dürfen nicht aus Angst vor einer Lufthansa in die Knie gehen, die sagt, Tyrolean ist ein „Klotz am Bein“! (Beifall beim BZÖ.)

18.06


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


18.06.48

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Aus den Befragungen im Unterausschuss ist zu entnehmen, und das haben auch die beiden Rechtsgutachter, die schon zitiert worden sind, Herr Professor Nowotny und Herr Professor Eilmansberger bestätigt, dass das Privatisierungsverfahren der AUA von der ÖIAG transparent, offen und den Privatisierungsgrundsätzen der EU-Kommission entsprechend abgewickelt worden ist.

Die Gründe, warum nicht schon früher Privatisierungsversuche gestartet wurden, liegen einerseits in der krisenhaften Entwicklung der gesamten Luftfahrtsbranche in den letzten Jahren und sind andererseits im legitimen Wunsch der verschiedenen österreichischen Regierungen nach einer rot-weiß-roten Airline zu finden, die in gewisser Weise auch Teil der nationalen Identität ist. Die politische und die unter­nehmensoperative Ebene haben sofort nach Bekanntwerden der sich ständig ver­schlechternden wirtschaftlichen Lage im ersten Quartal 2008 und der ersten Anzeichen, dass die AUA ihren eigenständigen Kurs nicht mehr fortsetzen wird können, unverzüglich die notwendigen Schritte und Maßnahmen eingeleitet.

Fest steht nach den Beratungen im Unterausschuss auch die Alternativlosigkeit des Verkaufs der AUA an die Lufthansa, um eine Insolvenz zu verhindern, die unabsehbare Auswirkungen auf den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort Österreich hätte.

Ich möchte noch die vielen MitarbeiterInnen der AUA lobend erwähnen, die eine sehr hohe Bindung zum Unternehmen haben, die sich dadurch auszeichnen und auch bereit sind, in dieser Krisensituation einen persönlichen Beitrag zum Unternehmen zu leisten. Im Rahmen eines 225-Millionen-€-Sparpakets werden Maßnahmen wie Kurzarbeits­modelle, Gehaltsverzicht von ihnen mitgetragen. Nicht nur wegen der Arbeitsplätze im Unternehmen, sondern auch jenen im Flughafen und dessen Umfeld muss alles getan werden, damit die beiden auf EU-Ebene anhängigen Genehmigungsverfahren mög­lichst rasch zu einem positiven Abschluss kommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Lopatka zu Wort. – Bitte.

 


18.09.20

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abgeordneten Becher, Karl, Fazekas und auch Hornek haben ja schon sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Beratungen im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gezeigt haben, dass dieses Verfahren zur Privatisierung der Austrian Airlines von der ÖIAG sehr wohl den Privatisierungsgrundsätzen der EU-Kommission entsprechend abge­wickelt worden ist. (Abg. Grosz: Nichts haben sie gezeigt!) Genau das haben sie gezeigt, was ich jetzt gesagt habe. (Abg. Grosz: Der Privatisierungsauftrag wurde zwei Jahre zu spät gegeben!)

Kollege Grosz, ich glaube, es ist noch Redezeit für das BZÖ vorhanden. Sie können sich gerne zu Wort melden. (Abg. Grosz: Danke für die Einladung!) Ich sehe Sie hier


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nicht auf der Liste, aber Abgeordneter Faul spricht auch noch, also können auch Sie sich noch zu Wort melden. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Grosz: Herr Staatssekretär sind heute zu Scherzen aufgelegt!)

Nein, ich bin nicht zu Scherzen aufgelegt, sondern ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass jetzt ich am Wort bin. Bei der AUA ist mir nicht zum Scherzen zumute, vielleicht Ihnen. Wie überall haben Sie auch hier ein Scherzchen auf der Lippe. Ich nicht! (Beifall bei der ÖVP.)

Seitens des Finanzministeriums wird auch zu dieser Stunde – und es ist nicht über­trieben, wenn ich sage, Tag und Nacht – verhandelt und alles unternommen, um zu einem guten Abschluss zu kommen. (Abg. Dr. Moser: Weil Sie jahrelang nichts getan haben!)

Frau Abgeordnete Moser, ein guter Abschluss wäre auch in Ihrem Sinn und in unser aller Sinn, daher sage ich Ihnen, das, was Finanzminister Pröll auch diese Woche in Brüssel gemacht hat und von Österreich aus macht, ist in dieser schwierigen Situation genau das Richtige, nämlich alles zu tun, um zu einem guten Abschluss für die AUA und somit auch für die Republik zu kommen. (Abg. Dr. Moser: Dem Sie sich jahrelang verweigert haben!) Nicht jahrelang verweigert haben!

Frau Abgeordnete, es muss ja auch für Sie einsehbar sein, dass sich eine öster­reichische Bundesregierung möglichst lange bemüht hat, zu einer Lösung zu stehen, zu dieser berühmten Stand-alone-Lösung, zu einem Zeitpunkt, wo auch sehr viele Experten, nicht alle, aber sehr, sehr viele Experten der Meinung waren, dass es bei der Größenordnung der AUA möglich ist, eigenständig zu bleiben.

Als man gesehen hat, dass das nicht mehr möglich ist, hat man aus Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gegenüber dem Standort Schwechat, aber natürlich auch gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern letztendlich dann den Beschluss gefasst, einen strategischen Partner für die Austrian Airlines zu suchen.

Man hat ja auch in diesem Privatisierungsauftrag ganz klar festgeschrieben, was in unser aller Interesse sein muss, nämlich erstens die Beibehaltung der Marke Austrian Airlines, zweitens die Aufrechterhaltung des Headquarters in Österreich, drittens die Aufrechterhaltung eines für den Standort angemessenen Streckennetzes, und das ist gerade jetzt ein Kampf, der zu führen ist, um auch das Ergebnis, das wir haben wollen, tatsächlich zu erreichen, nämlich auch in Zukunft ein angemessenes Streckennetz haben zu können.

Die bestmögliche Erhaltung der Arbeitsplätze ist in dieser Zeit schwierig genug. Nicht nur die AUA hat hier Probleme. Gestern ist öffentlich geworden: Bei den British Airways hat der Vorstand gesagt, dass 3 700 Jobs sofort gestrichen werden müssen. Der Vorstand von British Airways, einer der größten Fluglinien der Welt, hat von einem Überlebenskampf gesprochen.

Ein ganz wichtiger Punkt für uns ist auch die Bildung eines Gremiums zur Wahrung der österreichischen Standortinteressen.

Dass die gesamte Luftfahrtbranche wie kaum eine zweite in Turbulenzen geraten ist, geht ja nicht nur auf die Finanz- und Wirtschaftskrise zurück, die ja auch alle anderen Branchen erfasst hat, sondern liegt viel länger zurück. Gehen wir zurück bis zum 11. September 2001 oder dann die Vogelgrippe, der Irak-Krieg, die Treibstoffpreis­entwicklung. (Abg. Grosz: Die Schweinegrippe!) Es hat also eine Reihe von nicht vorhersehbaren Ereignissen gegeben, die die Luftfahrt weltweit ordentlich gebeutelt haben.


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Der geeignete Zeitpunkt für eine Privatisierung – ja, nachher kann man immer sagen, früher wäre besser gewesen, denn niemand konnte vorhersehen, was in den letzten Jahren über die Luftfahrt, die internationale Luftfahrt hereingebrochen ist. (Abg. Jury: Es muss doch einen Grund gegeben haben, warum Al Jaber ausgestiegen ist!)

Meine Damen und Herren, dieser Ausschussbericht stellt ja ausdrücklich fest, dass seitens der Verantwortlichen unverzüglich reagiert worden ist, als angesichts der sich verschlechternden Wirtschaftslage im ersten Quartal 2008 Anzeichen aufgetreten sind, dass die AUA alleine keine Chance hat, konkurrenzfähig zu bleiben. Und daher war eben diese Neubewertung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens notwen­dig. Als sich abgezeichnet hat, dass der eigenständige Kurs nicht mehr möglich ist, hat man sowohl auf politischer als auch auf operativer Ebene – und das muss man, bitte, auch auseinanderhalten, was Kompetenz der Politik ist und was Aufgabe der ÖIAG ist – sofort die notwendigen Maßnahmen ergriffen und auch die notwendigen Schritte gesetzt.

Das ist dann in diesen Beschluss vom 12. August 2008 gemündet, die AUA bei Erhal­tung einer Kernaktionärsstruktur in der Größenordnung von 25 Prozent plus einer Aktie zu privatisieren. Bereits einen Tag danach – schneller kann es nicht gehen – hat die ÖIAG umgehend alles darangesetzt, diesen Privatisierungsauftrag möglichst rasch zu erfüllen, und mit der Suche nach einem strategischen Partner begonnen.

Meine Damen und Herren, die Beratungen im Unterausschuss haben deutlich gezeigt, dass in Wirklichkeit am Ende des Tages keine andere Alternative mehr da war, als den Schritt zu setzen, die AUA unter das Dach der Lufthansa zu bringen. Wenn man sich alle Fluglinien weltweit ansieht, dann kann man sagen, ohne dass irgendwer tat­sächlich die Zukunft abschätzen könnte, was die internationale Luftfahrt betrifft, dass die Lufthansa im Vergleich zu allen anderen europäischen Fluglinien ein ganz, ganz starker Partner ist. Wir brauchen diesen ganz starken Partner.

Da auch kritisiert wurde, dass wir 500 Millionen € seitens der ÖIAG und durch eine staatliche Beihilfe eingesetzt haben (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist nicht der Punkt! Wir haben vor allem die mangelnde Kontrolle kritisiert!): Sie wissen es – ich komme auch auf die Kontrolle noch zu sprechen –, meine sehr geehrten Damen und Herren, und sollten Sie es nicht wissen, sage ich es Ihnen gerne, dass es bei anderen Fluglinien im europäischen Bereich 17 Milliarden € waren, die bei der Air France, bei der Alitalia, bei den Olympic Airways notwendig geworden sind. Auch bevor die Übernahme der Swiss erfolgt ist, war eine starke staatliche Unterstützung notwendig. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist nicht der springende Punkt, sondern die mangelnde Kontrolle!)

Meine Damen und Herren! Ich bin sicher, dass es gelingen wird, zu einem positiven Abschluss zu kommen. Wenn das gelingt, sind diese 500 Millionen €, wenn ich das Transportwesen in Österreich in seinen verschiedenen Formen insgesamt ansehe, in Wirklichkeit in Relation zu anderen Bereichen überhaupt nicht überhöht, sondern für den Wirtschaftsstandort, für den Beschäftigungsstandort Österreich gut angelegtes Geld.

Meine Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass bei der AUA eine solche Mit­arbeiterbindung besteht. Jeder, der mit der AUA fliegt, weiß, welch hervorragendes Personal die AUA hat. Es war auch die Bereitschaft gegeben – was sicherlich leicht gesagt ist von jemandem, der nicht betroffen ist, aber in einer solchen Situation nicht einfach ist –, einen persönlichen Beitrag zu leisten, um auch seitens der Belegschaft glaubwürdig Sparbemühungen zu zeigen. Ich bin ständig in persönlichem Kontakt mit der Personalvertretung der AUA und weiß, wie engagiert seitens der Personal­vertretung mitgedacht und im Hintergrund auch mitgearbeitet wird, um alles zu tun,


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damit man seitens der Lufthansa sieht, dass man mit der AUA auch im gesamten Konzern eindeutig gestärkt wird. Es geht natürlich auch um den Flughafen Wien Schwechat, und auch dort um viele, viele Arbeitsplätze.

Was der AUA wie vielen anderen Unternehmungen in Österreich in den letzten Jahren gelungen ist, was hier, gerade was unsere östlichen Nachbarn betrifft, aufgebaut worden ist, das ist schon eine große Leistung gewesen, die gelungen ist, und das ist vor allem auch das, was die AUA einbringen kann, was keine zweite europäische Fluglinie einbringen kann. Das ist es auch, was die AUA letztendlich so wertvoll macht.

Meine Damen und Herren, natürlich sind wir in einer ernsten Situation, zweifelsohne. Diese anhängigen Genehmigungsverfahren, sowohl das beihilfenrechtliche als auch das fusionskontrollrechtliche Verfahren, wollen wir möglichst rasch zu einem Ab­schluss bringen. Und wir werden alles tun, um das auch zu schaffen. Ich kann Ihnen wirklich nochmals versichern, dass wir hier intensivst daran arbeiten, diese notwendig gewordene Findung eines starken strategischen Partners positiv zum Abschluss zu bringen. (Abg. Grosz fordert den Redner mit einem Handzeichen auf, zum Schluss zu kommen.)

Ich bin zuversichtlich, dass es Finanzminister Pröll am Ende des Tages gelingen wird, mit uns hier zu einem guten Ergebnis zu kommen, sodass die AUA eine gesicherte Zukunft hat; dass sie innerhalb eines sehr starken strategischen Daches der Lufthansa einer Zukunft entgegengeht, wo Österreich sagen kann: Ja, es ist uns gelungen, die AUA mit der Beibehaltung der Marke und unter Aufrechterhaltung eines Headquarters in Österreichs sowie unter Aufrechterhaltung eines angemessenen Streckennetzes zu erhalten.

Ich bitte Sie daher, dass wir parteipolitische Scharmützel zurückstellen und das Staats­politische in den Vordergrund rücken, nämlich gemeinsam daran zu arbeiten, dass wir diese große Fluglinie auch in Zukunft haben! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

18.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Königshofer. – Bitte.

 


18.22.05

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein trauriges Kapitel, das wir hier und heute zu besprechen haben. Ich möchte Ihnen nur die Schlagzeile des „FORMAT“ vorlesen, wo es heißt – ich zitiere –: „TSCHÜSS AUA () Die Austrian verabschiedet sich zur Lufthansa – oder verschwindet in der Versenkung.“ (Der Redner platziert die genannte Zeitschrift mit der genannten Schlagzeile gut sichtbar auf dem Rednerpult.)

Ich möchte Ihnen das einmal da herstellen – ich hoffe, man sieht das –, um einmal darüber nachzudenken und nachzuforschen, was hier geschehen ist.

Meine Damen und Herren, ich kann nur hoffen, dass dieser „Deal“, wie das heute heißt, dieser Verkauf an die Lufthansa zu einem guten Ende kommt. Ich hoffe auch, dass das österreichische Herz des Lufthansa-Chefs Wolfgang Mayrhuber stark genug ist, um sich gegen diese eiskalte EU-Kommissarin Neelie Kroes durchzusetzen.

Meine Damen und Herren, da sehen Sie es wieder: Das ist eben unsere Situation jetzt in der EU. Früher waren wir einsam und haben niemanden fragen müssen, wenn wir etwas verkaufen wollten. Heute müssen wir nach Brüssel pilgern, fragen und um Genehmigung ansuchen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) – Herr Matznetter, es ist ja so, wir müssen um Genehmigung ansuchen! (Beifall bei der FPÖ.) Wenn die EU nicht zustimmt, dann geht der Deal in die Hose! Das ist die Wahrheit!


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Wenn der „Deal“ nicht zustande kommt, dann wissen Sie auch, was zu tun ist. Dann wird die Austrian Airlines Konkurs anmelden müssen, weil sie die teuersten Piloten weltweit hat und allein nicht mehr weiter kann.

Zwei Jahre lag ein Roland Berger-Gutachten in der Schublade des Herrn Ötsch – und es ist nichts geschehen! Dann wird man eben auch die Lauda Air, so leid es Niki Lauda wahrscheinlich tun wird, verkaufen müssen; und die Tyrolean Airways, die jetzt als „Austrian arrows“ fliegt, wird man als europäische Regionalfluglinie weiterführen müssen.

Dann werden eben auch die Wiener einmal ihren Arsch bewegen müssen (Unruhe im Saal – Abg. Hornek: Was meinen Sie mit diesem Ausdruck?! – Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP), wenn sie nach New York und Tokio wollen, denn dann wer­den auch sie eine Regionalfluglinie in Anspruch nehmen müssen, wie wir Tiroler, Grazer, Klagenfurter oder Salzburger, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) – Man muss ja einmal die Wahrheit sagen! Die Wiener wollten immer direkt nach Tokio, New York und so weiter fliegen.

Da eine Aufklärung beim Ausschuss nicht möglich war, haben wir – Dr. Martin Graf, Harald Vilimsky, Ing. Norbert Hofer, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und meine Wenigkeit – schon im März eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien geschickt wegen § 153 StGB, Untreue, und § 159 StGB, Gläubigerschädigung, um zu untersuchen und zu ermitteln gegen folgende Verantwortliche und Organwalter: ehemaliger Vorstand Mag. Alfred Ötsch, ehemalige weitere Vorstände Thomas Kleibl, Josef Burger, Vorstände der Austrian Airlines Dr. Peter Malanik, Dr. Andreas Bierwirth, vor allem aber auch gegen den Vorsitzenden des Vorstandes der ÖIAG, Dr. Peter Michaelis, und andere.

Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass in jedem Privatunternehmen das Management für derartiges Versagen haftet und nur in staatlichen und staatsnahen Unternehmen nicht! Deshalb haben wir diese Anzeige gemacht.

Es kann nicht sein, dass Herr Dr. Alfred Ötsch, der früher nie in einem Luftverkehrs­unternehmen gearbeitet hat  (Abg. Hornek: Das ist verantwortungslos in diesem Stadium!) – Fragen Sie lieber bei Niki Lauda nach, er wird in einem Formel 1-Team auch keinen Chef nehmen, der nie in der Formel 1 gearbeitet hat!

Dass sich jemand wie Dr. Ötsch überhaupt so etwas zutraut, die Austrian Airlines an die Wand fliegt und sich dann noch mit 1,1 Millionen € verabschieden will, ist eine Ungeheuerlichkeit! Das kann nicht zugelassen werden! In diesem Sinn soll auch gearbeitet werden! (Beifall bei der FPÖ.)

18.26


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege Dr. Königshofer, ich glaube, dass Sie bei allem Engagement für ein Thema durchaus in der Lage sind, auch ohne Kraft­aus­drücke auszukommen.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Dr. Haimbuchner: Ich hoffe, er kennt die Bestimmungen zur tatsächlichen Berichtigung! – Abg. Dr. Matznetter – auf dem Weg zum Redner­pult –: Danke für diese Feststellung!)

 


18.26.30

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Dr. Königshofer hat unter dem einleitenden Begriff „lieber einsam als gemeinsam“ behauptet, dass, wären wir nicht in der EU, eine solche Zustimmung nicht erforderlich gewesen wäre.


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Ich berichtige tatsächlich: Im Wettbewerbs- und Beihilfenverfahren im grenzüberschrei­tenden Verkehr müssen selbstverständlich Zusammenschlüsse der Genehmigung der EU-Kommission unterworfen werden.

Daher ist diese Aussage unrichtig.

Richtig ist vielmehr: Es wäre jedenfalls zu prüfen gewesen. Sogar Microsoft hat eine Strafe bei den Europäern zahlen müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte.

 


18.27.30

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich glaube, wenn man eine Firma verkaufen und dabei noch 500 Millionen € drauflegen muss, so ist das sicherlich nicht rühmlich und auch sehr ernst.

Die Fakten sind aber so. Ohne noch einmal genau auf die Inhalte einzugehen, die ja der Herr Staatssekretär und Herr Kollege Hornek früher genau ausgeführt haben, möchte ich sagen: Man sollte nicht vergessen, wie es dazu gekommen ist.

Wir wissen, was sich im Luftverkehrsbereich in letzter Zeit abgespielt hat. Wir wissen, dass die AUA eine der wenigen Fluglinien war, die keine staatlichen Zuschüsse – bis zum Schluss jetzt – bekommen hat. Wir wissen auch, dass die anderen Fluglinien, sei es die Swissair, sei es die Alitalia, trotz massiver staatlicher Unterstützungen, wie zum Beispiel die Swissair, in die Pleite gegangen sind.

Wichtig ist, dass der Standort gehalten wird. Und weil mein Vorredner gesagt hat, die Wiener können, wenn sie hinausfliegen, ruhig einmal umsteigen: Da hat er sicherlich recht, aber man muss auch bedenken, dass diejenigen, die herkommen, nicht so gerne umsteigen.

Und dass, was die Wirtschaftlichkeit betrifft, die grüne Fraktion im Nachhinein natürlich immer das beste Wissen hat, wie heute Frau Moser hier gesagt hat (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser), das kennen wir ja aus der Vergangenheit. Aber bedenken wir einmal: In den Jahren 2000 bis 2006, als massiv privatisiert wurde, waren es eigentlich immer die Grünen, die diese Privatisierung am meisten kritisiert haben.

Heute wissen wir: Hätten wir die AUA dazugenommen, hätten wir ein Geschäft ge­macht. Wir wissen aber auch, dass wir mit dieser Privatisierung die ÖIAG saniert haben und sie heute schuldenfrei ist.

Ich bitte wirklich im Sinne des Standortes Wien, im Sinne der AUA, dass wir diese Diskussion vernünftig zu Ende führen. Wir sind nun einmal in dieser Situation, und ich bin mir sicher, dass wir, wenn es darum geht, für den Standort zu kämpfen und zu schauen, dass unser Partner Lufthansa die AUA übernimmt, das gemeinsam besser können, als gegeneinander! (Beifall bei der ÖVP.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


18.30.01

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Wenn Sie sich beim Herrn Präsidenten erkundigt hätten, hätten Sie gemerkt, dass auch ich mich zu Wort gemeldet habe.


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Es war ein kurioser Auftritt, Herr Staatssekretär Lopatka, den Sie jetzt hier geliefert haben – wie auch diese Vertuschung, der SPÖ und ÖVP hier im Parlament im AUA-Unterausschuss Beihilfe geleistet haben.

Dieser AUA-Unterausschuss war jämmerlich. (Abg. Hornek: Sie waren ja im Aus­schuss kaum da, Sie sind dauernd davongelaufen!) Er war ein Feigenblatt für die Regierungsparteien, und er hat schlussendlich nichts Essenzielles zu Tage gefördert, das in irgendeiner Form zum Erhalt der AUA beigetragen hätte. Ganz im Gegenteil: Dieser AUA-Ausschuss war und ist in Wirklichkeit ein Zeugnis für das Versagen der Bundesregierung, gerade in diesem wesentlichen Bereich der Privatisierung der Austrian Airlines.

Keine Zeugen, zumindest keine wesentlichen Zeugen, wurden von der Regierungs­mehrheit in diesem Ausschuss zugelassen. Ich erinnere an den zuständigen Vize­kanzler und Finanzminister Molterer. Sie haben sich mit Zähnen und Klauen dagegen gewehrt, dass wir ihn als Zeugen vor den Ausschuss laden. Ich erinnere Sie an den Ladungsantrag des BZÖ, der Grünen, aber auch der FPÖ, den damaligen Verkehrs­minister Faymann zu laden, damit er in diesem Ausschuss Auskunft gibt. – Auch das haben Sie verhindert.

Was die politische Einflussnahme auf ein Unternehmen bedeutet, haben wir ja gerade bei den Austrian Airlines auch in der Rolle des damaligen Finanzministers und Vize­kanzlers Molterer gesehen. Ich zitiere hier seine Rede von der Regierungsbank aus vom 8. Mai 2008, wenige Tage, bevor der Privatisierungsauftrag erfolgt ist, wo er gesagt hat:

„Unter welchen Voraussetzungen ist die anstrebenswerte Lösung Stand-Alone möglich? – Das ist die anstrebenswerte Variante. Ich hoffe, dass hier alle einer Mei­nung sind.“

(Abg. Hornek: Das ist aus dem Zusammenhang gerissen!)

Fünf Tage später kündigte Molterer den Privatisierungsauftrag an. Und das ist ja gerade der Vorwurf, den wir machen: dass das Management bereits seit dem Jahr 2006 gewarnt und darauf hingewiesen hat, was ein weiteres Versäumnis der Politik bedeutet, Sie aber erst im Jahr 2008 draufgekommen sind, wie man das Unternehmen retten könnte – aber da war es längst zu spät!

Wir Oppositionsfraktionen wollten im Ausschuss Aufklärung darüber, wie, in welcher Form und warum Sie 500 Millionen € Steuergeld in dieses Unternehmen stecken. Wir wollten in diesem Ausschuss Aufklärung darüber, inwieweit das Management und die Politik über diese drohende Pleite überhaupt informell informiert waren. Sie haben uns einfachste Dinge verweigert, wie zum Beispiel die Boston-Consulting-Studie oder die Berger-Studie. Einfachste Studien, die einen Überblick über das Unternehmen gege­ben hätten, haben Sie uns bis heute verweigert! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Sie von SPÖ und ÖVP haben auch die Grundzüge der Transparenz verweigert. Sie haben es daher auch jetzt zu verantworten, dass das Unternehmen so dasteht, wie es dasteht. Jetzt prüft die Europäische Kommission, ob die 500 Millionen € im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens überhaupt gültig sind, womit die Privatisierung noch einmal unzulässig verzögert wird. Dabei stellt die Europäische Kommission in ihrem Verfahren ja nur dieselben Fragen, die auch wir im Ausschuss beantwortet haben wollen! (Abg. Hornek: Unterlassen Sie diesen Schwachsinn!)

Sie, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, haben es nunmehr mit Ihrer Vertuschungspolitik im Ausschuss zu verantworten, dass 7 681 Arbeitsplätze gefährdet sind. (Abg. Hornek: Wenn Sie im Ausschuss geblieben wären, wären Sie nicht so ahnungslos!) Sie, die Sie immer von der stolzen AUA gesprochen haben und von dem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 198

Wunsch, dieses Unternehmen zu retten, haben es zu verantworten, dass dieses Unter­nehmen nicht mehr aus den Schlagzeilen herauskommt und die Mitarbeiter mittlerweile am Basar des freien Arbeitsmarktes gelandet sind! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Das haben Sie zu verantworten, weil Sie hier im Parlament kleinkarierte Parteipolitik betreiben und diese selbst über ein stolzes Unternehmen stülpen! Sie haben es verursacht, dass die notwendige Information, die zur Rettung dieses Unternehmens hier im Parlament ermittelt hätte werden sollen, niemals gekommen ist!

Daher sage ich Ihnen eines: In Zukunft, sofern es nicht zu einer Änderung der Ge­schäftsordnung des Nationalrates kommt, können wir uns solche Ausschüsse schen­ken. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Hornek: Du warst ohnehin die längste Zeit nicht da, du warst im „Cafeteria-Ausschuss“! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von BZÖ und ÖVP.)

18.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.

 


18.34.50

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als Mitglied des Unterausschusses konnte ich mir in den acht Sitzungen ein umfangreiches Bild von der Partnersuche beziehungsweise den Privatisierungs­versuchen für die AUA machen. Die zahlreich geladenen Auskunftspersonen sowie Vizekanzler Pröll und Bundesministerin Doris Bures unterstützten unsere Aufklärungs­arbeit. (Ruf bei der FPÖ: Die waren damals überhaupt nicht involviert! – Abg. Grosz: Aber Molterer!)

Die Vorgänge rund um den AUA-Verkauf wurden geprüft und die Verantwortlichkeiten beleuchtet. Über die rechtlichen Details rund um die Vorgänge der Partnersuche beziehungsweise der Privatisierung der AUA und den EU-rechtlichen Rahmen gaben Gutachter entsprechende Auskünfte. Festzuhalten ist, dass Frau Bundesministerin Doris Bures weder auf die Gebarung der ÖIAG noch auf die AUA beziehungsweise auf deren Privatisierung Einfluss hatte.

Der AUA wurden mit der Übernahme der Lauda Air nicht nur hohe Schulden aufge­lastet, sondern durch die zu vielen unterschiedlichen Fahrzeug- und Flugzeugtypen und die Flugtechnik und die Pilotenausbildung betreffend ist es zu entsprechenden Belastungen gekommen.

Alles in allem kamen wir zum Schluss, dass bei der teilweisen Privatisierung und Übernahme durch die deutsche Lufthansa alle EU-rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden. Entscheidend wird sein, ob der 500-Millionen-€-Zuschuss als Beihilfe zulässig ist oder nicht. Da die AUA bislang im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Fluglinien noch keine staatliche Beihilfe erhalten hat, ist dies zu hoffen.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend möchte ich noch meinen Eindruck vom BZÖ und den Grünen im Ausschuss wiedergeben. Meine Erachtens waren die Abgeordneten der Grünen und des BZÖ nur an einer politischen Inszenierung und nicht an einer seriösen Aufklärung interessiert – sonst hätten sie den Ausschuss nicht verlassen!

Ich bedanke mich beim Herrn Abgeordneten Hofer für seine qualitätsvolle Vorsitz­führung. – Danke. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

18.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 199

18.37.36

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Alle, die jetzt in ihren Ausführungen gesagt haben, sie hätten im Ausschuss umfassend Kennt­nis von all den Vorgängen erlangt und sich ein Bild davon machen können, warum und wieso, möchte ich jetzt fragen: In welchem Ausschuss waren Sie? Und wenn Sie dort waren, wo ich war, dann frage ich Sie: Haben Sie überhaupt eine Ahnung von dem, was wir da feststellen wollten? (Zwischenruf beim BZÖ.)

Der Herr Staatssekretär sagt, hinterher sei man gescheiter. Spätestens, als Al Jaber im Vorjahr sein Angebot auf eine Beteiligung an der AUA zurückgezogen hat, hätte man hellhörig werden müssen. Da hätten die Alarmglocken schrillen müssen. Was ist passiert? – Nichts! Wir wollten diesen Herrn laden und wären ihm dann schon auf die Schliche gekommen, warum und wieso das damals so war. Das muss einen wirtschaftlichen Grund gehabt haben! Wer ein bisschen Verständnis davon hat, der weiß es und kann es nachvollziehen.

Wir wollten Molterer und Faymann laden. – Das haben Sie verhindert. Sie tun in diesem Fall nichts anderes als zudecken und vertuschen! Was hier geschieht, ist reine Spiegelfechterei der beiden Großparteien. Wir wollten das Berger-Gutachten haben, um nachzuvollziehen, warum gewisse Entscheidungen so gefallen sind, wie sie gefallen sind. Das war aber nicht möglich!

Herr Michaelis war sehr aufklärend, als er gesagt hat, die ÖIAG sei ein paar Mal an die Regierungsparteien herangetreten, um einen Privatisierungsauftrag zu erlangen. Offensichtlich wollte das die eine oder die andere Fraktion – oder beide – nicht!

Die Politik hat hier verhindert, meine Damen und Herren! Ich möchte hier jetzt keinen Kraftausdruck verwenden, aber Sie tun nichts anderes, als die Opposition zu „verhinterteilen“! (Beifall bei der FPÖ.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. – Bitte.

 


18.40.01

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Haimbuchner, was wollt ihr von den Freiheitlichen eigentlich? – Einmal kommt ihr daher und sagt: Privatisieren, der Einfluss des Staates muss weg! (Abg. Dr. Haimbuchner: Wir wollen Kontrolle!) Und dann, wenn es schlecht geht, wendet man wieder ein: Der Staat muss her! – Das geht so nicht! (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Und wenn Sie, Frau Dr. Moser, heute das Hohelied der Privatisierung für die Grünen gesungen haben, dann schaue ich zuversichtlich in neue Zeiten der Politik.

Der Zeitrahmen für diesen Ausschuss war einfach falsch. Ihn parallel zum Verkaufs­prozess abzuhalten war nicht im Interesse der 8 000 AUA-Arbeitsplätze und des Standortes Wiener Flughafen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Es war unsere Pflicht, Schaden, den ein mediales Tribunal der Opposition hervorgerufen hätte, abzu­wenden.

Tun gerade Sie, Herr Kollege Grosz, hier nicht so, als ob Sie im Ausschuss etwas für die AUA tun wollten! Sie wollten eine Show haben, und Sie wollten ein Tribunal haben! (Beifall bei der ÖVP.)

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass zu dem Zeitpunkt, wo Sie im Ausschuss gearbeitet haben, der Verkaufsprozess längst eingeleitet und das Management bereits damit beschäftigt war! (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 200

Aus meiner Sicht wäre 2006 der richtige Zeitpunkt für den Privatisierungsprozess gewesen. Es ist schade, dass im Spätherbst 2006, am Beginn und während der Koalitionsverhandlungen nicht der Mut und die Entscheidungskraft der Ära Schüssel aufgebracht wurden. Ich bin sicher, Willi Molterer hätte diesen Mumm gehabt. (Beifall bei der ÖVP.)

Dass die AUA jetzt spart, ist gut. (Abg. Mag. Kogler: Sie haben ja verhindert, dass Molterer geladen wird! Bleiben Sie bei der Wahrheit! Auch wenn es Ihnen schwerfällt!) Aber eines muss man mir als Unternehmer und als Tiroler Abgeordnetem schon erklären: Wieso wird jetzt in Tirol bei der Tyrolean gespart? Warum wird Personal entlassen, das wesentlich billiger ist als das Personal bei der AUA?

Ich glaube, uns bleibt nichts anderes übrig: Hoffen wir, dass uns in den nächsten Tagen die Fehler der Vergangenheit nicht einholen! Hoffen wir für die Arbeitsplätze und die Schicksale der Menschen, die hinter diesen Arbeitsplätzen stehen! Hoffen wir für den Standort Wien als zentrale Drehscheibe für Europa! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Zanger: Handeln statt hoffen!)

18.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Faul. – Bitte.

 


18.41.55

Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Manfred Haimbuchner, ich kann deiner Wortmeldung sogar etwas abgewinnen. Aber ich möchte dich an eine Zeit erinnern, wo wir zwei – ich habe es dem Kollegen Strache letztes Mal gesagt – im Untersuchungsausschuss zu ganz, ganz schwierigen Materien gesessen sind und wo die Kollegen des BZÖ uns diese Auskunft verweigert haben, die sie jetzt wieder monieren.

Herr Grosz, zeigen Sie sich selber das Krokodil, aber lassen Sie die Viecher schlafen, die hätten ja auch schon gerne ihre Ruhe! Die sind ja schon im braunen Sumpf versunken. Jetzt reden wir zur Sache. (Heiterkeit.)

Lieber Kollege Haimbuchner, es ist immer die Frage, was man mit dem Ausschuss erreichen will. Manchmal bin ich auch schon so weit, dass ich dir sage: Ich gebe dir recht, wenn du sagst, du brauchst den Unterausschuss nicht, geht es uns doch immer nur darum, wie wir politisch punkten können, wie wir uns persönlich in Szene setzen können. Und ich frage mich manchmal wirklich, ob es der Sache dient.

Lieber Kollege Haimbuchner, wenn du heute hier moniert hast, man müsste diese und jene Personen laden: Was mir nicht gefällt an diesen Ladungslisten, ist, dass man Leute laden will, die damals, als die Ursachen festgestanden sind, überhaupt keine Verantwortung getragen haben. Man müsste einmal schauen: Wer hat diese Entscheidung zum damaligen Zeitpunkt eingeleitet? Wer hat den Ötsch bestellt? Ging damals nicht Parteipolitik vor Sachpolitik?

Letztlich möchte ich eines noch sagen – für alle, die sich mit dem Aktienrecht aus­kennen –: Herr Finanzminister i. R., ich glaube, dass die schlechteste Form der Darstellung immer diese kombinierte Form zwischen Aktionär und Eigentümer ist, denn man kann nicht Diener zweier Herren sein – auch der Staat nicht. Man kann nicht auf der einen Seite daran mitwirken oder mitwirken lassen, dass man die größten Erträge erzielt, und sich auf der anderen Seite immer schützend vor die Entscheidungen derer stellen, die diese Erträge erwirtschaften müssen.

Also diese Aufgabe auf zwei Seiten kann man nicht erfüllen, und ich sage, der Staat müsste sich hier zurückziehen oder eben die volle Verantwortung übernehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 201

Das, was wir damals bei der Regierungsübernahme auf Ratschlag der Kollegen Schüssel und Grasser gemacht haben, war, die großen Firmen, die Aktiengesell­schaften finanziell auszuhöhlen. Sie haben dadurch keinen Stand, kein Eigenkapital mehr gehabt – Kollege Hofer hat das bereits angesprochen. Letztlich sind sie auch zu Entscheidungen gezwungen worden, Firmen wie die Lauda Air zu übernehmen, eine Entscheidung, die sie als eigene, selbständige Aktiengesellschaft niemals getroffen hätten. Und hier beißt sich die Katze selber in den Schwanz. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Moser: Da war noch die SPÖ am Ruder! Das war noch dem Streicher seine Geschichte!)

18.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

18.45.04

 


Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Insge­samt wurden neun Sitzungen dieses zuständigen Unterausschusses des Rechnungs­hof­ausschusses zur Überprüfung der Gebarung von ÖIAG und AUA sowie betreffend Partnersuche beziehungsweise Privatisierungsversuche für die AUA durchgeführt.

Die Oppositionsparteien haben während der Sitzungen und danach laufend Kritik an der angeblich mangelnden Kooperation der Regierungsparteien im Unterausschuss geübt. Diese Kritik spiegelt sich sowohl in den drei Minderheitsberichten als auch in den Redebeiträgen der Opposition während dieser Debatte wider.

Hohes Haus! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir, die Abgeordneten der Regierungspartei SPÖ, wollten im Rahmen dieses Prüfungsbegehrens mehrere Punkte nochmals im parlamentarischen Rahmen beleuchten und prüfen:

Erstens: die Rechtmäßigkeit und EU-konforme Abwicklung des Privatisierungsver­fah­rens.

Zweitens: die Gleichbehandlung aller Bieter.

Drittens: die Konformität des Anbotes.

Viertens unternahmen wir den Versuch der Aufklärung von Widersprüchen, die sich aus den unterschiedlichen Studien ergaben.

Und ein fünfter Punkt ist die Kontrolle verschiedener Verfehlungen des Managements.

Für die Opposition stand aber nicht die Klärung der obigen Fragen im Vordergrund, sondern es wurde mehrfach versucht, diesen Unterausschuss zu einem politischen Tribunal zu machen.

Das Privatisierungsverfahren war rechtmäßig, und alle drei Bieter wurden gleich be­han­delt und erhielten alle Unterlagen.

Allerdings möchte ich anmerken, dass im Bereich des Managements die letzten Finanzminister bei der Bestellung der Manager beziehungsweise der Geschäftsführer des ÖIAG-Portfolios wahrscheinlich kein glückliches Händchen bewiesen haben.

Viele Menschen sind bei dem Flugunternehmen AUA beschäftigt, und ich hoffe, dass die AUA in naher Zukunft bei ruhigem Wind wieder eine Zukunftsperspektive entwickelt und ihr beworbenes „smile in the sky“ zeigen kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Sacher. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 202

18.47.14

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mit­glieder der Bundesregierung! Wie ein Medium in der letzten Zeit getitelt hat, entwickelt sich die Causa AUA-Übernahme durch die Lufthansa zu einer Nervenschlacht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Nach neun Unterausschusssitzungen und nach der heutigen Debatte kann ich nur appellieren, die Nerven nicht wegzuwerfen, sondern Nerven zu bewahren.

Sehr geehrte Frau Kollegin Moser, ich habe Sie immer als ernsthafte Kollegin kennen­gelernt, aber mit dem kindlichen Plastikflieger, den Sie hier vorgezeigt haben, gehen Sie nicht ernsthaft an dieses Thema heran. (Abg. Dr. Moser: Ich habe gesagt, Sie machen die AUA zum Spielball!) Es scheint ihm schon die Luft ausgegangen zu sein. Es ist wahrscheinlich heiße Luft gewesen, die ihm ausgegangen ist.

Wir brauchen einen kühlen Kopf in dieser Materie, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Herr Kollege Grosz gesagt hat, solche Ausschüsse könne man sich schenken, dann darf ich in Richtung BZÖ sagen: Solch ein Polittheater kann man sich schenken! Es geht um die ernsthafte Angelegenheit der Rettung der österreichischen AUA in Form der Übernahme durch die Lufthansa. Es geht um eine gute Zukunft für die AUA, und es geht um tausende Beschäftigte, die auch in Zukunft dort ihre Arbeitsplätze haben sollen. Es geht um die Zukunft der österreichischen Luftfahrt in einer guten Kooperation. Und ich bin überzeugt, dass die EU dem auch Rechnung tragen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

18.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


18.48.57

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! BZÖ und FPÖ haben zwei Entschließungsanträge eingebracht, die sich zwar nicht mit dem Prüfthema AUA beschäftigen, aber mit dem Thema Flughafen. Dazu ein paar Sätze.

Herrn Rechnungshofpräsidenten Moser ist selbstverständlich beizupflichten, wenn er sagt, die Vorgänge am Flughafen im Zusammenhang mit dem Bau des Skylink müssen überprüft werden, weil eine Kostenexplosion von über 100 Prozent selbstverständlich untersuchungswürdig ist. Nachdem es ein offensichtliches Beherrschungsverhältnis durch zwei Minderheitsgesellschafter in diesem Unternehmen gibt, ist daraus selbst­verständlich auch eine Prüfkompetenz des Rechnungshofes abzuleiten.

Den Entschließungsantrag vom BZÖ habe ich schon mehrfach kommentiert, auch in der Öffentlichkeit: Wir wollen dieser Herabsetzung des Beteiligungsprozentsatzes nicht zustimmen. Der Antrag von der FPÖ geht an sich in die richtige Richtung, nämlich die Prüfung zu ermöglichen. Er richtet sich an die Bundesregierung, die natürlich dafür nicht zuständig ist. Auch die Länder Wien und Niederösterreich sind hier nicht direkt zuständig, sondern aufzufordern sind – und das tue ich hiermit auch – die Organe der Flughafen Wien AG, nämlich dahin gehend, dass sie dem Rechnungshof, wenn er beim Unternehmen an die Tür klopft, bildlich gesprochen, dann auch Einlass gewähren und diese Prüfung ermöglichen sollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Daher noch einmal der dringende Appell an die Organe des Flughafens: Verweigern Sie diese Prüfung nicht, auch im eigenen Interesse, im Interesse der Transparenz im Unternehmen selbst und gegenüber der Öffentlichkeit, die ein Recht hat zu erfahren, was hier passiert ist, weshalb es diese Kostenüberschreitungen gegeben hat und was


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 203

vor allem auch getan werden kann und muss, um so etwas künftig zu vermeiden! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


18.51.27

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich möchte zuerst einmal hier wirklich zum Ausdruck bringen, dass wir alle sehr froh sind, dass der Rechnungshofpräsident hier Schritte gesetzt hat, dass er hier auch eine sehr klare Rechtsmeinung zum Ausdruck gebracht hat und dass der Rechnungshof auch entsprechende Schritte setzen wird, um den Prüfvorgang in Bewegung zu bringen. Und es ist auch in der öffentlichen Dis­kussion die Meinung so, dass ich mir gar nicht vorstellen kann, dass die Organe dieser Flughafengesellschaft anders entscheiden könnten, als die Tore zu öffnen und dem Rechnungshof diese Prüftätigkeit zu ermöglichen.

Vor allem gibt es auch rechtliche Wege, die die Organe beschreiten könnten, damit das auch ohne Problem vonstatten gehen kann. Es ist hier nicht die Bundesregierung zuständig, und es geht auch in die falsche Richtung, wenn man hier die Länder auffordert, tätig zu werden. Ich glaube, es ist hier wirklich ein Appell an die Organe zu richten – und da schließe ich mich meinem Vorredner, Herrn Klubobmann Kopf, an –, diese Prüfung selbstverständlich zu ermöglichen.

Dass der Rechnungshof diese Schritte setzt, ist richtig und wird in der Öffentlichkeit mit Sicherheit positiv aufgenommen und unterstützt werden. Es geht hier, und das gerade in diesen Krisenzeiten, in dieser Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise, um hunderte Millionen Euro. Die Zahlen, die ich hier wiedergebe, stammen aus Zeitungsberichten. Angesichts all dessen sollte man in der Tat dem Rechnungshof eine Prüfung ermög­lichen.

Das heißt, meine Fraktion unterstützt das, was hier der Präsident Moser in Gang ge­setzt hat, und damit sind meiner Meinung nach auch die Entschließungsanträge der Opposition obsolet. Also volle Unterstützung für den Rechnungshof. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


18.53.29

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Mit schönen Verfassungsexperten haben wir es da zu tun. – Meine Damen und Herren, es reicht! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Ich darf kurz einmal den Tagesordnungspunkt in Erinnerung rufen. Bei dieser Kontroll­materie ging es immerhin um den Zustand der AUA, das Zustandekommen dieses Zustandes und um den Verkaufsprozess. Jetzt am Schluss haben die Kollegen Karl­heinz Kopf und Josef Cap noch zu mit dem Flughafenprojekt sicherlich in Zusam­men­hang stehenden Anträgen gesprochen. Alles recht und schön, aber der Reihe nach.

Ganz zu Anfang wollen wir festhalten, dass natürlich alle daran interessiert sind, dass die AUA als solche mit möglichst vielen Arbeitsplätzen und mit ihren sonstigen Funktionen erhalten bleiben soll, wenn auch mit neuen Eigentümern. Um das geht es ja gar nicht. Und das sollte durch diesen Unterausschuss, diesen sogenannten Kleinen Untersuchungsausschuss, auch überhaupt nicht verhindert werden, wie Sie das hier dargestellt haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 204

Ich habe mir alle Reden angehört, zum Teil hier herinnen, zum Teil unten am Fernsehschirm, weil wir nebenbei auch noch andere Sachen zu arbeiten haben. Aber ich sage Ihnen eines: Die Rednerinnen und Redner der Regierungsfraktionen haben konsequent am Thema vorbei gesprochen.

Auch Herr Staatssekretär Lopatka hat eigentlich nichts zum Untersuchungsgegenstand gesagt. Ich habe mich überhaupt gewundert, wie das hier dazupasst. Aber zu einem passt es: zur inkonsistenten Haltung der Regierung, wenn es um Rechte im Parlament geht. So weit ist es gekommen, dass von der Regierungsbank heruntergekeppelt wird, wenn wir darüber reden, ob die Kontrolle im Ausschuss funktioniert! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Aber wie gesagt: Ja zur AUA und zur Erhaltung der Arbeitsplätze!

Mich beschleicht ja ein fürchterliches Gefühl: Wenn Sie versuchen, in Brüssel zu inter­venieren oder zu verhandeln, wie Sie das vielleicht noch nennen wollen, und sich dabei so geschickt anstellen wie bei der Zweidrittelmaterie hier im Haus, wo es um andere Geschichten geht, dann sage ich nur: Gute Nacht, Österreich! Aber tragisch für die AUA, wenn Sie sich dort auch so anstellen.

Jetzt aber zur Untersuchung in diesem Kleinen Untersuchungsausschuss. Das BZÖ hat einen vollkommen logischen und richtigen Prüfauftrag im Rahmen seiner Mög­lichkeiten, die ihm das Minderheitsrecht bietet, eingebracht. Es ging ganz klar um die Vergangenheit – was sollen wir denn sonst prüfen? Die Zukunft? Mit hellseherischer Fähigkeit ist das vielleicht möglich.

Das ganze Rechnungshof-Unterausschuss-Konstrukt ist geschäftsordnungsmäßig den Agenden des Rechnungshofes nachgebildet, nur dass halt Abgeordnete untersuchen. Sie sollten doch wissen, dass in unserer Geschäftsordnung und in unserer Verfassung die Rechnungshofprüfkompetenz ausschließlich eine Ex-post-Materie ist. Aber auch diese Vorlesung müssen Sie über sich ergehen lassen, weil das später noch eine Rolle spielen wird, weil sich Ihre Inkonsistenz fortsetzt. Es ist nur eine Ex-post-Prüfung möglich, also ist auch dieser Kleine Untersuchungsausschuss nur mit Ex-Post-Mate­rien zu beschäftigen.

Heerscharen von Regierungsabgeordneten haben Sie dort aus und ein gehen lassen, die dauernd von etwas anderem geredet haben. Nur eines haben Sie mit Ihren Mehr­heiten wieder verhindert: dass das, was Prüfauftrag war, wirklich hätte untersucht werden können, weil Sie es nicht untersuchen lassen wollen. Und da kommt der erste große Widerspruch, er wurde schon erwähnt: Sie wollten die Zustimmung für das Herschenken von 500 Millionen € zum Verkauf der AUA dazu. Ja, so etwas kann es ökonomisch geben, so blöd das auch ausschaut. Da muss nicht a priori ein Vorwurf gemacht werden, das haben wir auch gesagt. Nur, wenn man untersuchen will, wie es dazu gekommen ist – und erklären Sie uns nicht, dass das nicht aufklärungsbedürftig ist! –, dann kommt wieder die große rot-schwarze Ziegelmauer. Das ist noch die einzige Kompetenz, die Sie hier sehr erfolgreich betreiben: schwarz-rotes Mauern! Gratuliere! (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich kann Ihnen das an einigen wenigen Beispielen belegen. Rufen wir uns nur in Erin­nerung: Sie haben von uns die Zustimmung für die 500 Millionen € haben wollen – aber gleichzeitig verweigert, obwohl ein völlig geschäftsordnungs- und verfassungs­konformer Prüfauftrag vorgelegen hat, die Vergangenheit der AUA zu prüfen! Und da gab es einiges zu prüfen, weil natürlich mit freiem Auge erkennbar war, dass die AUA ja nicht von alleine in diese Krise getrudelt ist. Wenn objektive Umstände vorhanden waren, sodass keine Managementfehler und keine Fehler der beteiligten Politiker vorliegen – wobei doch erkennbar hineinregiert wurde; also darf man auch die Politi­kerverantwortung hinterfragen oder überhaupt dazu Fragen stellen –, wenn da keine


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Befürchtungen vorhanden gewesen wären, dann hätte man ja alle Zeugen hören kön­nen. Aber das war ja nicht gewollt und nicht möglich.

Jetzt erkläre ich Ihnen das einmal. Es war dann durch den Druck der Opposition möglich, Herrn Michaelis und Herrn Sigi Wolf zu hören. Das halte ich eigentlich für einen sensationellen Erfolg dieses Ausschusses, es ist den Abgeordneten dort ja etwas gelungen – gratuliere! Und beide haben zu Protokoll gegeben: Ja, sie haben die politisch Verantwortlichen darüber informiert, und zwar schon jahrelang, dass eine strategische Partnerschaft für die AUA besser ist als dieses ewige Stand-alone-Getue mit rot-weiß-rotem Heckflossen-Gefasel.

Nur weil Sie diese Folklore aufrechterhalten wollten und weil Sie zu feig waren, die wirtschaftspolitische Verantwortung dafür zu übernehmen, kam alles so, wie es gekom­men ist.

Mir war immer klar, dass diese Manager alles andere als meine Freunde sind. Das lässt sich oft genug belegen. Aber dass die nicht so dumm sind, ihre eigenen Erkennt­nisse dem politischen Auftraggeber über die ÖIAG zu verschweigen, das musste allen klar sein. Eigentlich muss man dem Herrn Michaelis und dem Herrn Sigi Wolf dankbar sein, dass sie in diesem Ausschuss wenigstens so weit die Wahrheit gesagt haben.

Nur: Was war denn die Konsequenz? – Die zuständigen Minister und sonstigen Regie­rungskollegen – aber bleiben wir bei den Finanzministern, und zwar Grasser und vor allem auch Molterer, der jetzt als Abgeordnetenkollege hier sitzt – durften nicht geladen werden. Das haben Sie mit Ihrer Mehrheit wieder verhindert, obwohl klare Protokolle vorlagen. Das ist die Sauerei und das ist der Skandal, der hier abläuft!

Sie von ÖVP und SPÖ haben das verhindert mit Arroganz und Penetranz und mit Ihrer Übermacht – und jetzt wollen Sie bei jeder Gelegenheit die Zustimmung der Oppo­sition! Wir haben Ihnen damals gesagt: Wenn sich das Klima hier im Haus nicht ändert, wenn die Abgeordneten, insbesondere jene der Opposition, ihren Aufträgen und Ar­beitspflichten hier im Haus nicht nachkommen dürfen, dann wird das noch Konsequen­zen haben. Und jetzt gehen Sie herum und plärren in der Öffentlichkeit, dass die Opposition schuld ist, wenn die OECD Sanktionen verhängen will. Das ist unglaub­würdig! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von BZÖ und FPÖ.)

Wir haben Sie monatelang darauf hingewiesen, und zwar unabhängig von den Drohun­gen und Junktims, wie Sie das nennen. Es wäre doch nur sinnvoll und richtig, dass in diesem Parlament auch das getan werden darf, was eine wichtige zweite Aufgabe des Parlaments ist, nämlich nicht nur erstens Gesetze zu machen – na selbstverständ­lich! –, sondern zweitens auch die Regierung zu kontrollieren. Das haben Sie regel­mäßig vereitelt! Und das ist Ihnen nicht nur vorzuhalten, sondern das wird auch Kon­sequenzen haben. Deshalb stehen wir heute so da, wie wir hier dastehen.

Sie haben es vergeigt! Und darüber hinaus haben Sie es verhindert, wichtige Unter­lagen dem Ausschuss zuzuleiten, wie etwa die entscheidenden Gutachten, wo genau das drinnen gestanden ist: dass wir eigentlich als wirtschaftspolitische Verantwortungs­träger jahrelang dafür hätten sorgen sollen, dass diese strategischen Partnerschaften zustande kommen. – Nein, rot-weiß-rotes Gefasel zum Schaden von Rot-weiß-Rot. Das ist Ihre Kernkompetenz! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Diese Gutachten wären natürlich ein guter Beweis gewesen. Aber nichts von dem haben wir bekommen! In Wahrheit müssten wir hergehen und dieses ganze Packerl an vertraulichen Protokollen auf der Parlamentsrampe draußen zur Vorlesung bringen, damit das Volk einmal sieht, was Sie als Volksvertreter hier dauernd anrichten, wie Sie zuerst Schaden stiften und dann noch die Kontrolle darüber verweigern. Und dann ist


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am Schluss die Opposition schuld, wenn Ihnen irgendetwas nicht gelingt. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Ich sage, dass der Kollege Molterer froh gewesen wäre, wenn er in den Ausschuss hätte gehen können und dort seine Aussage hätte machen können, aber Sie haben es verhindert. Das ist der politische Stil hier herinnen! (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Jetzt komme ich zu dem anderen Punkt, der hier erwähnt wurde.

Na selbstverständlich ist es sinnvoll, wenn der Rechnungshof die AUA, die Flughafen Wien AG et cetera prüft  – auch im Zusammenhang mit dem „Skylink“-Skandal. Wenn jetzt ein Antrag vorliegt, dass der Rechnungshof dort prüfen darf, dann werden wir diesen Antrag selbstverständlich unterstützen. Aber das Grundproblem ist doch ein ganz anderes. Das Grundproblem ist doch eine Verfassungslücke, die zu schließen ist. (Zwischenruf des Abg. Hornek.) Das Grundproblem ist doch, dass der Rechnungshof­präsident Josef Moser Gutachten braucht, damit er überhaupt beweisen kann, dass er dort hineingehen darf, obwohl eine öffentlich beherrschende Stellung vorliegt. Das sieht man doch mit freiem Auge!

Aber wir haben eine Verfassungslage, dass man das im schlimmsten Fall drei Jahre lang durchkämpfen muss. Und auch bei der AUA war es so, ebenso bei der BAWAG. Ich sage Ihnen eines: Es wäre gescheiter gewesen, wenn der Rechnungshof drei Jahre früher in der AUA gewesen wäre und die Konsequenzen gezogen worden wä­ren. Dann hätten wir jetzt diesen Tagesordnungspunkt hier gar nicht. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Genau das ist Ihre Inkonsequenz, um nicht zu sagen, Inkompetenz. Aber ich glaube es insofern nicht wirklich, als Sie ja die verfassungspolitische Schläue eigentlich haben müssten.

Es ist doch absurd, wenn auf einmal die Rettung der Probleme jene sein soll, dass wir hier quasi einfachgesetzlich beschließen, dass der Rechnungshof im Einzelfall prüfen gehen darf. Wir würden uns als Verfassungsgesetzgeber immer noch selber im Weg stehen, denn selbst dann, wenn wir hier beschließen, der Rechnungshof soll dorthin prüfen gehen, ist es nicht möglich, weil die Flughafen Wien AG jederzeit sagen kann: Das Verfassungsgesetz ist hier nicht eindeutig, es sagt auch etwas anderes!

Deshalb gehört die Verfassung saniert, damit wir dort hinkommen. Und weil Sie so uneinsichtig sind (Zwischenruf des Abg. Hornek), gibt es auch Verhandlungen – oder hoffentlich bald Verhandlungen – über ein Zweidrittel-Paket, über ein Verfassungs­paket, wo es um transparentes Wirtschaften überhaupt geht. Und jetzt erklären Sie uns, dass das mit den anderen Dingen, die jetzt all die Tage im Raum gestanden sind, nichts zu tun hat!

Es ist sehr wohl sinnvoll, wenn der Rechungshof die Banken prüfen darf, wo wir für 100 Milliarden quasi politisch geradestehen. Es ist sehr wohl sinnvoll, wenn der Rechnungshof sofort die AUA prüfen darf, aber Sie wollen das verhindern. Wir aber wollen das junktimieren zum Nutzen der SteuerzahlerInnen!

Sie haben einen Erklärungsbedarf – und nicht wir! Und jetzt kommen Sie noch einmal hier heraus und erklären Sie das! (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Der politische Stil in diesem Haus ist ja tatsächlich endgültig auf dem Tiefpunkt ange­kommen. Den ganzen Tag werden die Medien darüber informiert, dass es über diese Materie Verhandlungen gäbe. Im morgigen „Kurier“ steht, dass gestern Abend, also jetzt oder vor einer Stunde, Gespräche unter den fünf Klubobleuten stattgefunden hät-


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ten. Das haben Sie dort eingehängt; wir haben das im „Kurier“ nachrecherchiert. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

Sie belügen die Öffentlichkeit, sagen dort das, tun hier aber etwas anderes! Das ist das, was wir immer wieder erleben. Hören Sie jetzt endlich auf damit und treten Sie in reguläre Verhandlungen ein, sonst wird nichts weitergehen! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn die OECD vielleicht irgendwann einmal Sanktionen verhängen sollte, dann ist das zumindest Ihre Schuld (Zwischenrufe bei der ÖVP), weil Sie in diesen Dingen nicht so einsichtig sind, wie wir bei diesen Dingen zumindest verhandlungsbereit sind.

So kann es nicht sein: dass in diesem Land einzig und allein das zählt, was die ÖVP vorgibt, was Sie in Ihrem Dämmerschlaf nachschnarchen (Heiterkeit bei Grünen und BZÖ – neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP), und am Schluss müssen alle das tun!

Das kann es nicht sein! Wir werden Sie herausholen aus diesem vorkopernikanischen Zeitalter: Die ÖVP ist nicht der Mittelpunkt des Sonnensystems. Befreien Sie sich von dieser Trabantenbahn! Dann werden wir endlich normal verhandeln können. Aber in der Öffentlichkeit zu lügen, das reicht jetzt nämlich wirklich. Deshalb: Es reicht! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

19.05

19.05.40

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kogler, für den Vorwurf Lüge erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Zu Wort gelangt nun in einer zweiten Wortmeldung Herr Abgeordneter Dr. Haimbuch­ner. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.06.07

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren Kollegen! Das ist ja bezeichnend, Herr Kollege Kopf und Herr Kollege Cap, was für einen Eiertanz Sie schon wieder aufführen, wenn es um Kontrolle geht. Warum fällt Ihnen ein Stein aus der Krone, wenn Sie diesem Entschließungsantrag zustim­men? Ich zitiere:

„Die Bundesregierung“ – also Ihre Parteikollegen! – „werden aufgefordert, auf die Bun­desländer Wien und Niederösterreich“ – wer regiert dort?; Rot und Schwarz – „im Hinblick auf ihre faktische Beherrschung als Miteigentümer alle Möglichkeiten zu nut­zen, eine Prüfung des Projektes ‚Skylink‘ der Flughafen Wien AG durch den Rech­nungshof umgehend stattfinden zu lassen.“

Erklären Sie mir bitte, warum Sie dem nicht zustimmen?

Sie gehen hier heraus und reden von irgendwelchen Organen. Setzen Sie sich einmal ein bei Ihren Parteikollegen in Wien und in Niederösterreich! Ich habe noch nichts ge­hört vom Herrn Kollegen Pröll und vom Herrn Bürgermeister Häupl, wenn es um Kontrolle und um Transparenz geht, wenn es darum geht, zu prüfen, warum hier eine Überschreitung von 100 Millionen € stattgefunden hat, wo es um Steuergeld geht, wo es um ehrlich erarbeitetes Geld von Österreichern geht. Es reicht nunmehr wirklich, was Sie hier in diesem Hohen Haus aufführen! (Beifall bei der FPÖ.)

19.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer zweiten Wortmeldung gelangt Herr Klub­obmann Dr. Cap zu Wort. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 208

19.07.36

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Diese Vorwürfe haben wir nicht notwendig, das müssen wir uns nicht gefallen lassen!

Ich möchte jetzt zu meiner ersten Wortmeldung nach Rücksprache mit der Frau Prä­sidentin noch einen Zusatz machen.

Ich bin der Auffassung, dass wir geschäftsordnungsmäßig nicht die Möglichkeit haben, hier einen Antrag zur Abstimmung zu bringen, der sich an die Flughafen Wien AG oder an den Rechnungshof wendet. Das können wir nicht. Aber was wir machen können, ist Folgendes – ich habe mich, wie gesagt, nach Rücksprache mit der Präsidentin jetzt noch einmal zu Wort gemeldet –:

Wir können in Übereinstimmung mit den Klubobmännern und mit den Mitgliedern der Präsidiale – wir können jetzt auch eine Stehpräsidiale schnell machen, oder wir stim­men das textlich ab – die Frau Präsidentin ersuchen, dass sie namens des gesamten Nationalrates einen Brief an die Flughafen Wien AG-Organe absendet, mit dem Er­suchen, dass sie ermöglichen, dass das, was der Rechnungshofpräsident heute ange­kündigt hat, gemacht wird, nämlich, dass der Prüfung stattgegeben wird und dass der Prüfungsprozess in Gang gesetzt wird. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Nein! Das ist, glaube ich, dann ein Ausdruck der Meinungsbildung des gesamten Nationalrates. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Ich glaube ja nicht, dass Sie irgendein politisches Spiel hier spielen wollen, sondern ich gehe einmal davon aus, dass Sie wirklich wollen, dass der Prüfprozess in Gang ge­setzt wird. Und wenn Sie das wirklich wollen, dann halten Sie uns hier keine Vorträge über irgendwelche Adressaten in St. Pölten, Wien oder sonstwo (Zwischenruf des Abg. Brosz), sondern da geht es ausschließlich darum, was der Rechnungshofpräsident Moser heute angekündigt hat, nämlich dass er prüfen will und dass er in wenigen Tagen vor den Toren der Flughafen Wien AG steht, dass diese Tore offen sind und dass er zu prüfen beginnen kann.

Der Rechnungshof ist ein Organ des Parlamentes (Abg. Mag. Kogler: Ja eben!), und daher können wir, glaube ich, diesen Brief namens aller Abgeordneten in Übereinstim­mung mit den Klubvorsitzenden und Präsidiumsmitgliedern absenden. Und ich würde die Frau Präsidentin ersuchen, dass sie das auch tut. Das wäre dann ehrlich – alles andere ist ein politisches Spiel! (Beifall bei der SPÖ.)

19.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Zur Geschäftsordnung!)

Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


19.09.49

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte mich nicht zur Geschäftsordnung betreffend Abstimmung über die Entschließungsan­träge zu Wort melden, sondern betreffend die Abstimmung über den Bericht des Aus­schusses. Dazu möchte ich Folgendes vorbringen:

Unter der Prämisse (Zwischenrufe bei der ÖVP) – schön zuhören, dann lernt man etwas! –, dass die Geschäftsordnung Sinnvolles gebietet und verlangt, verweise ich darauf, dass mit der Fragestellung, ob ein Bericht eines Ausschusses zur Kenntnis genommen wird und das mit Mehrheit oder Minderheit hier durch die Abgeordneten zum Ausdruck gebracht wird, eine sinnlose Frage gestellt wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 209

Das Zurkenntnisnehmen ist ein Akt der Sinneswahrnehmung durch Lesen oder Hören. Darüber kann man nicht abstimmen. Das ist ein Faktum! Die Abstimmung kann nur in der Frage bestehen, ob ein Ausschussbericht zustimmend oder ablehnend zur Kennt­nis genommen wird.

Ich bitte, bei dieser Frage nach dieser ganz klaren Vorlage vorzugehen und das auch künftig bei Abstimmungen über Berichte von Ausschüssen so zu halten. – Danke viel­mals. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scheibner: Machen wir einen Ausschuss!)

19.11

19.11.30

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Fichtenbauer, hier im Plenum können wir nur das abstimmen, was letztlich der jeweilige Ausschuss beschließt und weiterleitet.

Bei der Weiterleitung des Rechnungshofausschussberichtes wurde beantragt, dass dieser Bericht zur Kenntnis zu nehmen ist oder auch nicht. Sie werden bei der Abstim­mung dann auch vernehmen können, dass sie der Kenntnisnahme zustimmen können oder diese ablehnen können. Damit wird das meiner Meinung nach impliziert. Aber wir werden das Thema einmal in der Präsidiale behandeln. (Abg. Dr. Strutz – in Richtung FPÖ –: Macht euch das im FPÖ-Klub aus!)

Ich schlage vor, dass wir im Sinne der Geschäftsordnung zügig die Behandlung der Tagesordnung fortsetzen und schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofaus­schusses, den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofaus­schus­ses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Durchführung des Verlangens(1/URH2) der Abgeordneten Josef Bucher, Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen auf Überprüfung der Gebarung der ÖIAG und der Austrian Airlines hinsichtlich der Part­nersuche beziehungsweise der Privatisierungsversuche für die Austrian Airlines in 268 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu Ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, seinen Bericht 268 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu Ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausweitung der Prüfkompeten­zen des Rechnungshofes auf Unternehmen ab 25 Prozent öffentlicher Beteiligung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einwirkung der Bun­desregierung auf die Bundesländer Wien und Niederösterreich, im Hinblick auf ihre faktische Beherrschung als Miteigentümer alle Möglichkeiten zu nutzen, eine Prüfung des Projektes „Skylink“ der Flughafen Wien AG durch den Rechnungshof umgehend stattfinden zu lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit. Somit abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 210

19.14.2018. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (225 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Univer­sitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert und einige univer­sitätsrechtliche Vorschriften aufgehoben werden (Universitätsrechts-Änderungs­gesetz 2009), sowie über den

Antrag 418/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Umsetzung Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeit­neh­mer der Universitäten (308 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 553/A(E) der Abge­ordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umset­zung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (309 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 416/A(E) der Abgeord­neten Mag.  Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere finan­zielle Ausstattung der Universitäten (310 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 417/A(E) der Abgeord­neten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Vorziehprofessuren an österreichischen Universitäten in der Höhe von 120 Millionen € (311 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 18 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zum Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.16.01

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zunächst eine Bemerkung zur Stellung der Opposition zu der Frage, wie dieser Ge­setzentwurf zustande gekommen ist. Aber davor, da ich als Kontraredner auftrete,  ein Wort zum Kollegen Steinhauser, der gemeint hat, am heutigen Tage hätte sich die FPÖ aus der Oppositionsrolle verabschiedet, und das nur wegen eines Punktes. Da kann ich, wie ich schon einmal den Grünen ein großes Geheimnis hinsichtlich unserer Wahlwerbung verraten habe, ihnen wieder ein Geheimnis preisgeben: In der Asylpolitik stehen wir der ÖVP durchaus näher als den Grünen. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch eine kurze Bemerkung, nachdem die Akademikerquote in Österreich immer als zu nieder eingeschätzt wird: Es wurde bereits vom Herrn Abgeordneten Fazekas erwähnt, dass es ein Problem gegeben hätte, die Sicherheitsakademie in Österreich zu installieren. Das ist auch hier eine Frage der Akademie.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 211

Bezug nehmend auf die Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti, die gestern gemeint hat, dass bei einem Einbruch zum Teil auch die Opfer schuld seien, möchte ich sagen: Wahrscheinlich bin ich als Hochwasseropfer, der zweimal, 2002 und 2007, das Hoch­wasser im Haus gehabt hat, auch schuld daran, weil ich halt zu nahe am Wasser bin.

Aber nun zur Frage der Oppositionsbehandlung im gegenständlichen Bereich. Ich darf zunächst einmal vermerken, dass die Freiheitlichen trotz eines dicht gedrängten Programms und trotz eines  – nach Meinung der Opposition – relativ kurzen Begut­achtungsverfahrens, das zum Teil sehr intransparent geführt wurde, nicht verhindern wollten, dass hier heute eine Beschlussfassung stattfindet, und dass wir deswegen einem Ausschuss in einer sitzungs- und ausschussfreien Zeit zugestimmt haben, weil wir der Meinung sind, dass eine Reform notwendig ist.

In vielen Punkten ist diese Reform auch sicherlich gelungen, weshalb wir eine ge­trennte Abstimmung verlangt haben, da wir diesen Punkten zustimmen wollen.

Aber es gibt auch Punkte, die nicht unsere Zustimmung finden werden – man sieht ja, dass seitens der Professoren und seitens der Senate massive Kritik im Begutach­tungsverfahren geübt wurde –, weil diese nicht zu unserer Zufriedenheit, aber auch nicht zur Zufriedenheit der Professoren beziehungsweise der Senate geklärt wurden.

Ein Punkt, den ich hier anführen möchte, ist die Rektorwahl. Die Einsetzung der Findungskommission, die jetzt zwischen den Vorsitzenden des Uni-Rates und des Senats funktionieren soll, ist eher ein Thema, wo man sagt: Das dient keiner Ver­brei­terung der Auswahl, sondern das wird in der Praxis unter Umständen sogar zu einer Einengung führen.

Die Festschreibung der Frauenquote mit einer Überlassung an den Gleichbehand­lungsbeirat, falls sie nicht erreicht wird, ist ein Problem, wo man sagen muss: Es ist eigentlich einzigartig, dass in einem Wahlkörper eine Frauenquote so derartig festgeschrieben wird. Dazu meinen die Senate als auch die Professoren, dass die ganz normale Behandlung nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ausgereicht hätte, weil die Frage der Wissenschaftlichkeit nicht unbedingt von einem Gleichbe­hand­lungsbeirat gelöst werden kann.

Auch wird gesehen, dass hinsichtlich der Finanzierung die Autonomie durchaus ge­fährdet wird.

Ein letztes Augenmerk möchte ich richten auf die Problematik – die nicht explizit ange­sprochen wurde, aber im Ausschuss sehr wohl Thema war – in Bezug auf die Frage, wie es mit der gemeinsamen Lehrerausbildung weitergehen soll.

Hier tut sich angeblich etwas auf, wo seitens der ÖVP gemeint wird, hier sei die Päda­gogische Hochschule nicht Bologna-kompatibel wie bei einer Universität, sodass hier die Curricula für ein Joint study, wie hier der Arbeitsbegriff lauten dürfte, eine Schwie­rigkeit darstellen. Mein Ansinnen und mein Wunsch wäre hier eine gute, klare und rasche Vorgangsweise.

Zum Schluss ein „Zuckerstückerl“: Abgeordneter Graf und Kollegen haben im Jänner verlangt, dass der Nationalrat und natürlich die Bundesregierung darauf schauen mögen, dass 2 Prozent des BIP für die Wissenschaft, für die Universitäten zur Verfügung stehen. – Dieser Antrag wurde vertagt, und dann – oh Wunder! – kommt im Ausschuss selbst ein Antrag der Regierungsparteien mit eigentlich demselben Inhalt. Diesem wird dann zugestimmt, und dem Graf-Antrag nicht. – So viel zum Umgang mit der Opposition. (Beifall bei der FPÖ.)

19.20



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 212

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


19.20.52

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Rufe von der Galerie.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich darf den Ordnerdienst ersuchen, die Kundgebung aufzulösen. (Besucher werden von Ordnern von der Galerie geleitet.) – Das ist ge­schehen.

Frau Kollegin Karl, setzen Sie bitte fort!

 


Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (fortsetzend): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde vorhin von meinem Vorredner bemängelt, dass die letzte Sitzung des Wissenschaftsausschusses in der sitzungsfreien Zeit stattgefunden hat. – Das stimmt, der Grund dafür ist aber, dass es nicht möglich war, einen Termin in den zwei Ausschusswochen zu finden. Wir haben mehrere Vorschläge für einen Sitzungstermin in den Ausschusswochen gemacht, aber während der beiden Ausschusswochen weilte der Vorsitzende des Wissenschaftsausschusses, Präsident Graf, im Ausland. Und wir haben dann darauf Rücksicht genommen und haben deshalb die Sitzung des Wissen­schaftsausschusses so anberaumt, dass sie an einem sitzungsfreien Tag stattfindet.

Nun aber zum eigentlichen Thema: Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits im Vorfeld gab es bezüglich der UG-Novelle viele Befürchtungen, die sich nunmehr als unbegründet erwiesen haben. Die befürchtete Beschränkung des freien Hochschulzu­ganges findet ebenso wenig statt wie die Zurückdrängung des Senats bei der Rektors­wahl, eine die Universitäten in Finanznöte stürzende Einbehaltung einer Budgetreserve oder die befürchtete Verpolitisierung der Universitäten. – In all diesen Punkten kann Entwarnung gegeben werden.

Die geplante Studieneingangsphase soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte und den Verlauf des Studiums geben und darf ausdrücklich nicht als quantitative Zugangsbeschränkung genutzt werden. Für Master und „PhD“-Studien können zwar qualitative Zugangsbeschränkungen festgelegt werden, allerdings muss es für jedes Bachelorstudium an einer Universität einen garantierten Masteranschluss geben, der keine weiteren Zugangsbedingungen als die Absolvierung des Bachelor­studiums hat.

Die Wahl des Rektors beziehungsweise der Rektorin wird künftig durch eine Findungs­kommission unterstützt, ohne dass dadurch die zentrale Funktion des Senats einge­schränkt wird. Es wird auch weiterhin keinen Rektor und keine Rektorin gegen den Willen des Senats geben.

Bezüglich der Einbehaltung einer Budgetreserve ist festzuhalten, dass der Wissen­schafts­minister nicht, wie ursprünglich geplant, bis zu 5 Prozent, sondern bloß 2 Pro­zent des Budgets einbehalten kann. Dieses Geld wird bedarfsorientiert durch jährliche Gestaltungsvereinbarungen mit den Universitäten zum Beispiel für die Initiierung neuer wissenschaftlicher Entwicklungen oder die Verbesserung der Betreuungsrelationen vergeben.

Auch die Bedenken bezüglich der Verpolitisierung der Universitäten wurden ernst ge­nom­men, es wurde daher darauf verzichtet, die sogenannte Sperrklausel für Politiker abzuschaffen.

Hinzu kommt eine Reihe von Maßnahmen, die für die Universitäten insgesamt, aber auch speziell für Lehrende und Studierende wesentliche Verbesserungen bringen. Dabei geht es zum Beispiel um die Verbesserung der Studienbedingungen, Begabten-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 213

förderung, die Sicherung der Studienplatzentwicklung und die Wahrung der heimischen Interessen gegenüber deutschen Numerus-clausus-Flüchtlingen, die Aufwertung des akademischen Mittelbaus und die Eröffnung neuer Karrierechancen für die Mittelbau­angehörigen, die effizientere Gestaltung von Habilitations- und Berufungsverfahren sowie eine klarere Kompetenzverteilung zwischen Universitätsrat, Senat und Rektorat.

Wichtig ist aber insbesondere auch, dass die Mitwirkungsrechte der Betriebsräte im Uni­versitätsrat gestärkt werden. Künftig wird es den Vorsitzenden der beiden Betriebs­räte ermöglicht, im Universitätsrat ihre arbeitsverfassungsrechtlichen Kompetenzen wahr­zunehmen. Sie können in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Univer­sitätsrates fallen, zur Umsetzung ihrer arbeitsverfassungsrechtlichen Informations-, Beratungs- und Zustimmungsrechte Anträge stellen. Zur Erörterung und Beschluss­fassung über solche Anträge können sie eigene Tagesordnungspunkte beantragen und sind bei der Beschlussfassung über diese Tagesordnungspunkte auch stimm­berech­tigt. Um ihre Informationsrechte sicherzustellen, ist ihnen unverzüglich jeweils eine Abschrift der Protokolle der Sitzung des Universitätsrates zu übermitteln.

Werte Kolleginnen und Kollegen, abschließend darf ich noch folgenden Antrag einbrin­gen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (225 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) ge­ändert und einige universitätsrechtliche Vorschriften aufgehoben werden (Universi­täts­rechts-Änderungsgesetz 2009) sowie über den Antrag 418/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung Kollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten (308 der Beilagen (XXIV. GP))

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Z 120 wird in § 91 Abs. 4 die Wortfolge „der folgende zum Zweck der Sicherstellung der Einhebung des Studienbeitrages Daten der Studierender zu enthalten hat.“ durch die Wortfolge „der folgende Daten der Studierenden zum Zweck der Sicherstellung der Einhebung des Studienbeitrags zu enthalten hat.“ ersetzt.

2. In Artikel 1 Z 141 werden in § 124b Abs. 4 die Wortfolge „Veterinärmedizinischen Studien“ durch die Wortfolge „Medizinischen Studien und Veterinärmedizinischen Stu­dien“ und in Abs. 6 die Wortfolge „und die Rektorate zu ermächtigen, ein qualitatives Aufnahmeverfahren festzulegen,“ durch die Wortfolge „und die Rektorate ermächtigen, ein qualitatives Aufnahmeverfahren festzulegen,“ ersetzt.

Begründung:

Die Änderungen dienen der Bereinigung von Redaktionsversehen.

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.27



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 214

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. Eingestellte Redezeit: 3 Minu­ten. – Bitte.

 


19.27.30

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich werde versuchen, den jungen Menschen, die hier oben im Chor: „Nein zum UG!“ gerufen haben, etwas meine Stimme zu verleihen und auch zu begründen, warum wir seitens des BZÖ dieses UG ablehnen: weil es im Wesentlichen, wenn man ehrlich ist, weder Fisch noch Fleisch ist. Es ist nicht der große Wurf, den man sich erwartet hat, und es hat auch in der Gesetzesfindung und -werdung einige Unklar­heiten gegeben – eigentlich ist die Opposition hier wieder einmal total ausgebremst worden.

Grundsätzlich gibt es im Uni-Bereich, im Wissenschaftsbereich zu wenig Budget; das haben wir in der Budgetdebatte diskutiert. Das Mehrbudget wird fast durch den Ersatz der Studiengebühren, durch die Höhe der Kollektivverträge aufgefressen.

Es gibt keine erkennbare Gesamtstrategie: Wir wissen nicht, wohin die Wissen­schafts­politik geht, welche Schwerpunkte wir haben werden, welche Standorte wir haben wer­den, welche Maßnahmen in den nächsten zehn bis zwölf Jahren konkret gesetzt werden. Im Regierungsprogramm ist ein Universitätsstandort-Programm angekündigt, bis dato ist das aber nur ein Versprechen geblieben.

Es fehlt das Controlling an den Universitäten, es fehlt die Kostenrechnung, und auf das CERN-Desaster dieser Regierung will ich gar nicht mehr hinweisen – wobei ich an­merke, dass dieser Minister grundsätzlich um ein gutes Gesprächsklima mit der Opposition sehr bemüht und er auch sachlich sehr fundiert ist, aber es gelingt offenbar nicht, seitens ÖVP und SPÖ über parteipolitische Schranken hinaus wirklich gute Ideen der Opposition auch mit einzubinden.

Zur UG-Novelle allgemein – ich habe es schon gesagt –: Man hat wirklich den Eindruck gehabt, es ist ein politischer Tauschbazar, was hier stattfindet: Die ÖVP stimmt der Schulreform mit der Zentralmatura zu, und im Gegenzug stimmt dann die SPÖ eben dieser UG-Novelle zu. – Also es ist sensationell, wie hier fachlich gehandelt worden ist! Die Experten, die Opposition waren nahezu ausgeschlossen: Wir haben dieses Papier kurzfristig bekommen, es hat kein neues Hearing gegeben, es hat keine öffentliche Anhörung gegeben, und es hat auch, wie von uns verlangt, keinen Unterausschuss gegeben, wo man die Dinge wirklich Punkt für Punkt hätte diskutieren können.

Es gab jetzt – wir haben es soeben erlebt – wieder einen Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag. Zwei Abänderungsanträge für eine Novelle: Daran sieht man, wie schlampig, wie schlecht diese UG-Novelle eigentlich vorbereitet worden ist!

Einige inhaltliche Kritikpunkte: Der Senat als das einzige wirklich demokratisch gewählte Entscheidungsorgan an der Uni ist weiter geschwächt worden; ich will es gar nicht mehr näher ausführen. Es ist so, dass der Senat eigentlich nur mehr die Hand heben und zustimmen darf, was der Uni-Rat vorgibt.

Der Uni-Rat hingegen wird aufgewertet, de facto mit direkten Durchgriffsrechten des Ministers. Die Kollegin von der ÖVP wertet das positiv, ich hingegen sehe das ein bisschen negativ, weil das auch auf die Bestellung von Rektoren massiven Einfluss nehmen wird – natürlich parteipolitischen Einfluss in diesem Sinne.

Sie wissen genau, dass diese Findungskommission nicht das bringen wird, was sie eigentlich verspricht, nämlich Objektivität. Ganz im Gegenteil: Sie ist besetzt mit dem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 215

Vorsitzenden des Uni-Rates und des Senates, wobei der Uni-Rat natürlich auch wieder entsprechend vom Ministerium direkt beeinflusst wird. – Das heißt: Gaukeln Sie uns da nicht Objektivität vor! Letztlich ist es nur ein demokratiepolitisches Feigenblatt im Wis­senschaftsbereich, um jene Rektoren durchzubringen, die man auch politisch haben will.

Fazit: Die ambitionierten Vorhaben, die von Ministerin Gehrer gestartet worden sind, um die Autonomie der Unis auszubauen, sind letztlich auf der Strecke geblieben. Es gibt einige wenige gute Dinge in diesem Gesetz, etwa die Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsbestimmungen, die verbindlich eingeführt wurden, oder dass etwa die Angebote für Studierende mit Kindern oder für Berufstätige ausgebaut werden müssen – wobei man hier sagen muss, das ist der halbe Schritt, weil auf der anderen Seite das Budget dafür fehlen wird.

Daher ist das UG, so wie oben angekündigt, abzulehnen, wobei ich sagen muss, dass der Antrag der Grünen, den wir heute bekommen haben, ansatzweise in die richtige Richtung geht, weil es darin wirklich Punkte gibt, die wir unterstützen werden, denn wenn es darum geht, den Senat aufzuwerten, wenn es darum geht, auch die Betriebs­räte mit einzubinden, wenn es darum geht, die Funktion der ÖH im Senat aufzuwerten oder auch die Kontrollrechte seitens des Rechnungshofes im Uni-Bereich zu verstär­ken, dann sind wir auf Ihrer Seite – aber in Summe werden wir das UG ablehnen.

Abschließend ein wichtiger Punkt für Oberösterreich, dieser betrifft die viel diskutierte und auch von Landeshauptmann Pühringer und dem Ärztekammerpräsidenten ange­kündigte Medizin-Uni in Linz, die seit Jahren diskutiert wird, betreffend die wir vielfach Anträge eingebracht haben, bezüglich der, wie wir in Oberösterreich meinen, drin­gender Handlungsbedarf besteht, weil man auch Bedarf an Medizinern hat und weil Oberösterreich generell sehr schlecht mit einer Uni-Struktur ausgestattet ist und nur 5,6 Prozent der gesamten Mittel im Forschungs- und Entwicklungsbereich nach Oberösterreich fließen.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann, Haubner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Um die Forschungs- und Entwicklungslandschaft in Oberösterreich nachhaltig zu stärken, wird der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung aufgefordert, den im Wissenschaftsausschuss für Sommer 2009 angekündigten ,Runden Tisch zur Errich­tung einer Medizinischen Universität in Linz umgehend einzuberufen.“

*****

Lieber Herr Minister Hahn, ich ersuche dich, das durchzuführen. Ich habe dein Wort. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 216

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Umsetzung des Versprechens von BM Dr. Hahn zur Einrichtung einer Medi­zinischen Universität in Linz einen runden Tisch einzuberufen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage mit der das Bundesgesetz über die Organisation der Uni­versitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert und einige universitäts­rechtliche Vorschriften aufgehoben werden (Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009) (225 d.B.)

Oberösterreich lukriert laut Darstellung der Statistik Austria nur rund 5,6 Prozent der gesamten Mittel der Forschungs- und Entwicklungsausgaben des Bundes. Das ist in ummittelbarem Zusammenhang damit zu sehen, dass Oberösterreich im Vergleich zu anderen Bundesländern eine sehr junge und verhältnismäßig kleine Universitäts­land­schaft aufweist.

Dieser Nachteil ist besonders für die junge Bevölkerung in Oberösterreich deutlich spürbar, da viele Studierende Oberösterreich verlassen müssen und auch bereits aus­gebildete junge Menschen kaum Möglichkeiten haben, im universitären Forschungs- und Technologiebereich ihres Heimatbundeslandes, Fuß zu fassen.

Zur Errichtung einer Medizinischen Universität Linz wurden Seitens des BZÖ bereits mehrfach Anträge eingebracht. BM Dr. Hahn hat im Wissenschaftsausschuss für den Sommer 2009 einen runden Tisch zur Entscheidung über die Einrichtung einer Medi­zinischen Universität in Linz angekündigt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Um die Forschungs- und Entwicklungslandschaft in Oberösterreich nachhaltig zu stär­ken, wird der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung aufgefordert, den im Wissenschaftssausschuss für Sommer 2009 angekündigten ,runden Tisch‘ zur Errich­tung einer Medizinischen Universität in Linz, umgehend einzuberufen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Eingestellte Redezeit. 8 Minuten. – Bitte.

 


19.32.52

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Die Verhandlungen zur Novellierung des UG 2002 waren aus sozial­demokratischer Sicht in vielfacher Hinsicht eine durchaus heikle Herausforderung, zum einen, weil es um die Novelle – und nicht um den großen Wurf, der das Ding auf den Kopf stellt – zu einem Gesetz gegangen ist, das wir damals nicht mitbeschlossen haben, weil es nicht unseren Vorstellungen von demokratischen Strukturen an den Universitäten entsprochen hat, und zum anderen, weil der Ausgangspunkt für diese Verhandlungen ein Begutachtungsentwurf war, der gruppenübergreifend an den Uni­versitäten nicht gerade zu rasenden Begeisterungsstürmen geführt hat, sondern sehr kritisch gesehen worden ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 217

Ich kann aus heutiger Sicht sagen, dass sich die Novelle, wie sie vorliegt, sehr deutlich vom Begutachtungsentwurf unterscheidet, und der Unterschied zwischen Begutach­tungsentwurf und Novelle ist zum allerüberwiegendsten Anteil die sozialdemokratische Handschrift in dieser Novelle. Dass Kollegin Karl heute hier steht und als Erfolg Punkt für Punkt das aufzählt, was nicht in diese Novelle hineingekommen ist, obwohl ur­sprünglich vorgesehen, kann ich durchaus als unerwarteten Erfolg unserer Überzeu­gungsarbeit während dieser Verhandlungen werten.

Die Bedenken, die zu diesem Begutachtungsentwurf geäußert wurden, haben vor allem eine mögliche Einschränkung der Autonomie der Universitäten betroffen, die Befürchtung eines größeren politischen Eingriffs und die Befürchtung, dass der bud­getäre Spielraum der Universitäten zu sehr eingeschränkt würde.

Ein Punkt, der uns über diese Punkte hinaus besonders wichtig war, der nicht oder kaum im Begutachtungsverfahren angesprochen wurde, war das Anliegen der Verbes­serung der Studienbedingungen. In all diesen Punkten konnten wir in den Verhand­lungen sehr deutlich etwas bewegen.

Stichwort Senat: Jawohl, der Senat ist das letzte verbliebene direkt gewählte Organ an den Universitäten, in dem alle Gruppierungen der Universitäten vertreten sind – alle anderen Orte der Diskussion und demokratischen Mitwirkung an den Universitäten wurden ja abgeschafft. Ursprünglich war tatsächlich vorgesehen, vor allem in einem dem Senat sehr wichtigen Bereich, nämlich der Rektorswahl, die Kompetenzen vom Senat weg zu verschieben. Hier haben wir uns – das liegt heute vor – auf ein Modell geeinigt, das ein sehr faires ist, das von den Universitäten auch entsprechend anerkannt wird, durch das es auch weiterhin nicht möglich sein wird, gegen den Willen des Senates einen Rektor oder eine Rektorin zu bestellen.

Was den budgetären Spielraum betrifft, so ist es auch bei den Gestaltungs­verein­barungen zu Veränderungen gekommen: Es werden nicht in dem Ausmaß budgetäre Mittel zurückgehalten werden können wie vorgesehen, und wir haben jetzt im Abän­derungsantrag, den wir noch im Ausschuss beschlossen haben, sichergestellt, dass diese Mittel selbstverständlich im vollen Ausmaß an die Universitäten zurückfließen müssen.

Was die Verbesserung der Studienbedingungen betrifft, so werden künftig im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten Punkte zu verhandeln sein, die bisher nicht zu verhandeln waren und die aus Sicht der Studierenden sehr wichtig sind. Es wird gehen müssen um Maßnahmen zur Verringerung der Zahl der Studien­ab­brecher/Studienabbrecherinnen, zur Verbesserung der Betreuungsrelation, zu ver­mehr­ten berufsbegleitenden Angeboten, zu Betreuungsangeboten für Studierende mit Kindern.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der eine Verbesserung für die Studierenden bringen soll, ist, dass es einen zusätzlichen Befreiungsgrund für die Studiengebühren gibt: Künftig sollen nämlich jene, die Studienbeihilfe beziehen, keine Studiengebühren mehr bezah­len müssen. Das ist auch eine Möglichkeit, wie wir einen Teil jener von Studienge­bühren befreien können, die jetzt bei Mehrfachstudien Studiengebühr zahlen müssen.

Wir haben es miteinander geschafft, eine sehr faire und transparente Studieneingangs­phase zu definieren, die keine Knock-out-Prüfung hat, die keine Knock-out-Phase wird und die gewährleistet, dass Studierende auch künftighin mehrere Chancen beim Ein­stieg ins Studium haben werden.

Was den Zugang zum Masterstudium betrifft, so ist dem Regierungsprogramm ent­sprechend die Möglichkeit qualitativer Zugangsbedingungen geschaffen worden, aller­dings unter der Voraussetzung, dass an der jeweiligen Universität den Studierenden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 218

weiterhin facheinschlägig mindestens ein Zugang zu einem Masterstudium ohne weitere Voraussetzungen freistehen muss. Diesbezüglich haben wir im Wissenschafts­ausschuss auch eine Ausschussfeststellung beschlossen, die da Klarstellung bringt.

Ich sage das hier in vollem Bewusstsein: Das ist eine Regelung, die wir als solche und deren Auswirkung wir in den nächsten Jahren beobachten müssen, deswegen haben wir diese Regelung auch befristet. Und wir werden sehr genau beobachten, ob diese Regelung an den Universitäten nicht dafür missbraucht wird, zwei Klassen von Masterstudien zu schaffen, denn in diesem Sinne ist diese Regelung nicht angedacht.

Ein wesentlicher Punkt war auch der Ausbau der Frauenförderung an den Uni­versitäten – die 40-Prozent-Quote ist schon angesprochen worden –: Wir verankern nicht nur die 40-Prozent-Quote, wir wollen auch eine Berichtslegung der Universitäten, falls diese Quote nicht erfüllt wird, welche Maßnahmen vorgesehen werden und in welchem Zeitplan diese Quote erreicht werden soll. Es soll zu einer Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Funktionen kommen und vor allem auch zu einer Förderung von Nachwuchsforscherinnen – mit kleinem „i“.

Es wird zu Verbesserungen für den Mittelbau kommen, zu einer Aufwertung und Stärkung der Angehörigen des Mittelbaus – einer Gruppe, die sehr qualifiziert ist und einen wesentlichen Teil der Arbeit an den Universitäten trägt. Es wird bessere Karriere­chancen für Angehörige des Mittelbaus geben und bessere Mitwirkungsmöglichkeiten. Der Senat wird künftighin neu zusammengesetzt sein: Die Professoren werden nicht mehr über 50 Prozent der Stimmen haben, und der Mittelbau wird hier mehr Sitze haben.

Mehr Mitwirkung ist auch das Stichwort für den Ausbau der Mitwirkungsrechte der Betriebsräte im Uni-Rat: Die Betriebsräte werden künftig im Uni-Rat ein Stimmrecht haben.

Sehr geehrte Damen und Herren! In Summe liegt eine Novelle vor, die aus meiner Sicht eine gute Voraussetzung, ein gutes Gesetz, eine gute Novellierung für zukunfts­fähige Universitäten in unserem Land darstellt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Eingestellte Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


19.40.26

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich gebe meiner Kollegin Kuntzl in vielen Punkten recht. Es ist um einiges besser geworden, als ich befürchtet habe. Das allein sagt ja schon etwas aus, nämlich wenn man fürchten muss, dass etwas noch stärker rückwärts gewandt ist, als man es sich wünscht. Das ist ein Erfolg, und wir werden diesem Rechnung tragen, indem wir getrennte Abstimmung verlangen, um das zu würdigen, was aus unserer Sicht gut ist.

Aber prinzipiell sind wir uns doch darin einig, dass Bildung und Forschung die Welt in den letzten Jahrzehnten verändert hat und auch verändern wird. Heute versuchen wir, die Universitäten zu verändern und mit ihnen die Lebens- und Arbeitswelten der Studierenden und der ForscherInnen. Da fällt es schon auf, dass uns vielfach und in den letzten Jahren zunehmend ein sehr mechanistisches materialistisches Weltbild oder eine solche Sicht der Wissenschaft entgegentritt, wo man meint, man müsste nur hier und dort Verantwortung konzentrieren, etwas verschlanken, etwas betriebs­ähn­licher machen und dann würde schon alles glattgehen.

Es ist noch nicht lange her, dass ich mit Professor Kampitz – damals Dekan der Philo­sophischen Fakultät, ein Freund von mir und Ihr Doktorvater, Herr Minister Hahn –, Neisser und Krejci an der Universität über den Nutzen des Nutzlosen diskutieren


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 219

durfte. Da ist es darum gegangen, die Universität einfach als Raum und Ort der Aus­einandersetzung, des Streitens um bessere Lösungen zu sehen.

Nun sieht man immer mehr, dass man zwar von Autonomie spricht, aber vor einer wirklich freien, autonomen, bunten Vielfalt an Universitäten mehr Angst als Freude hat. Und wenn eine Universität diesen Ort der Auseinandersetzung nicht mehr reprä­sentieren kann und von ihr verlangt wird, nur mehr flotte Produktionsstätte schnell erwerbbaren berufsbezogenen Wissens zu sein, dann ist das schon eine Verkürzung, und davor habe ich Angst.

Es fehlt mir – und das ist die Hauptkritik – ein Konzept über Bildung und Forschung, das über Paragraphen hinausgeht, das die Schule mit einbezieht, das schaut, was im Vorfeld geschieht. – Und Sie kennen die Schulpolitik: Da ist keine kongruente Meinung, da ist keine liberale Gesinnung, da ist nichts von einem dringenden Wunsch, soziale Inbalancen, Chancenungleichheiten zu verbessern. Das setzt sich irgendwie weiter fort bis zu den Mittelschulen, Universitäten. Darüber wird nicht gesprochen.

Es wird nicht darüber gesprochen, was sich die Regierung vorstellt, wie viele Studierende Österreich braucht, wie viele nach der Matura auf die Universität gehen sollen, wie sich die Studierendenströme zwischen Fachhochschulen und Universitäten verteilen sollen. Nichts dergleichen!

Und wenn eine Regierung kein Konzept hat, kann man auch den Universitäten nicht alle zwei, drei Jahre Insellösungen vorwerfen, die man in sich und völlig losgelöst von allem beschließt. Da bekommt man ein Mosaik und Steinchen, die sich zu keinem Bild zusammenfügen lassen. Das ist irgendwie tragisch.

Sie differenzieren auch nicht – das wäre jedoch notwendig –, was wirkliche Ziele und Aufgaben der Universitäten sind und wie sich diese von den Fachhochschulen unter­scheiden. Das Gegenteil passiert: Fachhochschulen und Universitäten verschwimmen immer mehr, indem Universitäten verschulen und Fachhochschulen letztlich vielfach dasselbe machen wie Universitäten oder Universitäten dasselbe wie Fachhochschulen. Das kann es ja nicht sein. Jede dieser Institutionen hat ihre Charakteristika und ihren Stellenwert. Und man muss den Mut haben und sich die Zeit nehmen, darüber zu reden. (Beifall bei den Grünen.)

Was ist passiert? – Die Abhängigkeit der jungen NachwuchsforscherInnen ist in den letzten Jahren so groß wie damals in der alten Ordinarienuniversität. Das widerspricht ja völlig dem Bild einer modernen partizipativen, teamorientierten Universität. Das passt nicht zusammen. Sie haben leider nicht den Mut gehabt und uns vertröstet! Es ist dies ein völlig rückwärts gewandtes, hierarchisches und kontraproduktives Kuriensys­tem mit standespolitischen Sichtweisen der Universität – anstatt sie in ihren Gesamt­inter­essen oder sich mit diesen Gesamtinteressen zu vertreten, sie aufzuweichen oder zu beenden.

Das ist von allen Räten beschlossen worden. Die Räte sind wie Schwammerl aus dem Boden geschossen, aber was es nicht gibt, ist ein Rat, der sich alles aus der Vogel­perspektive anschaut, den gesamten Bildungsbereich oder zumindest den tertiären, und von dort aus Tipps gibt, Ratschläge und Vorschläge macht, denen Sie vielleicht folgen könnten.

Sicher positiv ist, dass in den letzten Wochen das Gesprächsklima offener und konstruktiver geworden ist. Aber nun fällt uns auf den Kopf, dass man gesagt hat, dass es so eilig ist, dass es vor dem Sommer gemacht werden muss, dass es keinen Unterausschuss geben darf. Hätte es diesen gegeben, wären wir vielleicht einen Schritt weiter.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 220

Die größte Gefahr – und das ist, finde ich, ein nicht erfreulicher, ja sogar unerlaubter Trick – ist die Formulierung der Leistungsvereinbarungen. Sie schreiben den Univer­sitäten vor, was sie zu leisten haben. Nur ganz kurz: Studienberatung, Coaching, Mentoring, Betreuungsquoten verbessern, berufstätigen Studierenden ein Angebot machen. – Alles hehr, schön, gut und richtig, aber Sie wissen so gut wie ich und wir, dass das Geld kostet. Und Sie wissen auch, dass Sie leider – das war nicht Ihr Wunsch – über dieses Geld nicht verfügen. Dann aber den Universitäten Leistungen abzuverlangen, in die Verträge hineinzuschreiben, für die de facto keine finanzielle Bedeckung da ist, ist nicht seriös.

Da verstehe ich die Ängste der Studierenden, denn diese müssen fürchten, dass die Unis bei gedeckelten oder nur sehr schwach steigenden Budgets dazu verlockt werden, Studierendenzahlen zu senken, um zu diesen Quoten zu kommen, um diese Leistungen erfüllen zu können. Und das wollen weder Sie noch ich.

Ganz zum Schluss zur Rolle der Universitäten: Ich erinnere mich daran, dass Sie einen Sektionschef namens Kneucker gehabt haben. Mit diesem konnte man stundenlang über die Ziele der Universitäten reden, philosophieren, streiten und hin und wieder auch lachen. Aber diese Qualitäten sind dem Ministerium schon vor Ihrer Zeit lang­sam, aber stetig abhanden gekommen. Diese Leute haben Sie nicht mehr!

Das, was die Autonomie der Universitäten auch im Ministerium auslösen sollte, ist teilweise nicht vollzogen worden. Die Rolle des Ministeriums muss eine beratende sein und eine des Verbündeten der Universitäten. Aber wenn man alles nur mehr mecha­nistisch juridisch betrachtet, ist das kein bildungs- und forschungspolitischer Akt. Und wenn in der Präambel steht: die Gemeinsamkeit der Lehrenden und Lernenden, dann würde ich ganz gerne dazu auch lesen: und des Ministeriums. Denn: Gemeinsam könnten wir, glaube ich, etwas erreichen. Ich bedaure zutiefst, dass das nicht so geschehen konnte, wie es möglich gewesen wäre.

Mein Angebot steht: Ich möchte gerne einen gemeinsamen Schritt weiter machen und lieber heute als morgen beginnen. Vielleicht schaffen wir es, an diesem Punkt fortzu­setzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)

19.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bun­desminister Dr. Hahn zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.

 


19.48.46

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Herr Prä­sident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei allen an diesem Prozess Beteiligten, der ja im Grunde genommen fast zwei Jahre – mit Unter­brechun­gen – gedauert hat, bedanken. Ich möchte in diesen Dank durchaus auch die Oppo­sition einschließen.

Auch die heutigen Ausführungen waren von einer Differenziertheit geprägt, die dem Thema angemessen ist. Ich verstehe, dass man, auch wenn dies mein Wunsch wäre, nicht bei allem und jedem einer Meinung sein kann. Es liegt in der Sache, dass es, wenn man eine eigentlich sehr umfassende Novelle angeht, am Ende des Tages letztlich Kompromisse geben kann. Ich würde mir wünschen, dass die Abstimmung möglichst einhellig erfolgt. Ich bedanke mich aber auch für die jetzigen Debatten­beiträge und auch für jene, wie Herr Abgeordneter Grünewald angekündigt hat, in der Zukunft.

Es ist notwendig, dass wir ständig im Gespräch bleiben. Universitäten sind ein leben­der Organismus, und sie sind es jedenfalls wert, dass wir immer im Gespräch bleiben. Das heißt nicht, dass wir permanent Gesetze novellieren wollen, aber ich denke, jetzt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 221

war es an der Zeit, und die Evaluierung des UG 2002 war auch Gegenstand zweier Regierungsübereinkommen, zweier Regierungsprogramme, weil sich sozusagen im Echtbetrieb die eine oder andere Notwendigkeit der Weiterentwicklung ergeben hat.

Ich möchte in den Dank auch meine Beamtinnen und Beamten mit einschließen, die sich hier auch sehr engagiert in die Debatte mit eingebracht haben. Ich sehe gerade im Zuge der jetzt stattfindenden Leistungsvereinbarungsgespräche, dass sich die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter des Hauses durchaus auch, Herr Abgeordneter Grünewald, sehr beratend, konsultierend in die Gespräche einbringen, was die Weiterentwicklung der Universitäten anbelangt.

Natürlich hat die Entwicklungsautonomie auch insofern einen gewissen Braindrain hervorgerufen, als natürlich die Kopfzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Minis­terium geringer geworden ist. Aber das, was heute da ist, das sind hochkompetente, hochengagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen ich mich ausdrücklich bedanken möchte. Auch bei den MitstreiterInnen, insbesondere bei Frau Abgeordneter Kuntzl und Frau Abgeordneter Karl, möchte ich mich bedanken. Wir haben seit Anfang März viele, viele Stunden insbesondere in diese Novelle hineininvestiert, um am Ende des Tages zu einer runden Sache zu kommen.

Ein paar Anmerkungen zu Debattenbeiträgen und, wie ich hoffe, auch Klarstellungen: Was die gemeinsame Lehrerausbildung anbelangt, so ist jetzt einmal festzuhalten, dass mit dieser Novelle die Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass auch im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung die Bologna-Architektur zur Anwen­dung kommen kann, weil eben nunmehr die Möglichkeit besteht, dass in zu begrün­denden Ausnahmefällen ein Bachelorstudium auch acht Semester dauern kann; der Master bleibt bei den vier Semestern. Damit kann auch in diesem Bereich sicher­gestellt werden, dass wir die Bologna-Architektur umsetzen. Das findet nunmehr auch Eingang in die Expertinnen- und Expertenarbeitsgruppe um eine gemeinsame Lehrer­ausbildung.

Nun, es ist verschiedentlich von Rednern, insbesondere der Opposition, darauf hinge­wiesen worden, es gäbe noch nicht das Grand Design. Ich darf nur darauf hinweisen, dass wir uns ja darauf verständigt haben, ab Herbst zu beginnen, über einen gesamt­österreichischen Hochschulplan, einen gesamtösterreichischen Hochschulraum zu diskutieren, beginnend mit der Fragestellung: Was sind die Anforderungen an den tertiären Sektor am Beginn des 21. Jahrhunderts? Von der Beantwortung und der strukturellen Vorgabe, die wir in Österreich vorfinden, werden wir uns dann letztlich auch der Frage annähern, wie sich dieser gesamtösterreichische Hochschulraum dar­stellen soll, auch etwa im Zusammenwirken mit Universitäten und Fachhochschulen, und dann Entscheidungen und Festlegungen treffen.

Ehrlich gesagt, die Tatsache, dass es bis zum Schluss Abänderungsanträge gegeben hat, zeigt ja nur die Vitalität der Diskussion und die Bereitschaft, auch von Seiten der Regierung auf Anregungen, Anmerkungen der verschiedensten Gruppierungen im tertiären Bereich Rücksicht zu nehmen und dort, wo es sinnvoll erschien und ins Gesamtkonzept hineingepasst hat, dies auch zu berücksichtigen.

Folgender Legendenbildung möchte ich gleich vorbeugen: Ich kann nicht beobachten, wo in diesem Gesetz und auch in der Novelle jetzt ein erhöhtes Durchgriffsrecht des Ministers gegeben wäre. In allen diesbezüglich relevanten Punkten hat sich am Rah­men des Gesetzes nichts geändert. Die von der Regierung zu nominierenden Uni-Räte werden nach wie vor von der Regierung nominiert. Es gibt das Nominierungsrecht durch die Senate, es gibt das ungerade fünfte, siebente oder neunte Mitglied. Also all diese Dinge, die quasi die Unabhängigkeit und Souveränität des Uni-Rates garan­tieren, bleiben gewährleistet. Auch der Umstand, dass ein Mitglied des Uni-Rates auf


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fünf Jahre bestellt wird und praktisch nicht abberufbar ist, zeigt ja letztlich die Unab­hängigkeit.

Dass also eine Möglichkeit gegeben wäre, quasi direkt auf die Rektorswahl Einfluss zu nehmen, diese Indikationen kann ich nicht sehen. Dem muss ich eine Absage erteilen, was ich gerne mache, weil das auch nicht Geist einer autonomen Universität sein kann.

Ich möchte aber schon in Summe festhalten, dass alle an der Universität existierenden Organe letztlich demokratisch legitimiert sind. Es ist jetzt bei einigen Debattenbeiträgen ein bisschen durchgeschimmert, als gäbe es nur in Gestalt des Senates ein demo­kratisch legitimiertes Organ. Es sind jedoch alle Organe der Universität demokratisch legitimiert.

Eine kurze Bemerkung auf eine kurze Anfrage, nämlich, Kollege Widmann, bezüglich der Medizin-Uni Linz: Ich hatte vor Kurzem die Proponenten bei mir. Wir haben vereinbart, in einem nächsten Schritt die Studien, die wir seinerzeit für unsere Stellung­nahme nach Brüssel bearbeitet und verarbeitet haben, mit jenen der Oberösterreicher zu vergleichen, weil da ja signifikante Differenzen im Bedarf ausgewiesen werden. Wir kommen im Schnitt auf 1 000 neue Ärztinnen und Ärzte pro Jahr, die wir gegenwärtig brauchen. Die oberösterreichische Studie kommt auf 1 600 – das ist ein ziemlicher Unterschied. Es gilt jetzt einmal festzustellen, warum man auf derart unterschiedliche Größenordnungen kommt. Das ist der nächste Schritt, den wir bis Ende August vereinbart haben.

Ich möchte vielleicht noch zu den Ausführungen von Kollegen Grünewald sagen: Ich glaube, gemeinsam ist uns ja die Leidenschaft, die Universität weiterzuentwickeln, und von meiner Warte aus muss ich sagen, ich denke, wir müssen mit Humboldt brechen, um Humboldt weiterentwickeln zu können.

Also das, was vor 200 Jahren Humboldt quasi normiert hat, kann heute in der Form nicht mehr so praktiziert werden, aber der Grundgedanke der Einheit von Forschung und Lehre, der gilt. Und es ist jetzt die Frage – und das, denke ich, sollte auch die Diskussion der nächsten Monate bringen –, wie wir diese adäquate, zeitgemäße Interpretation des Humboldt’schen Diktums von der Einheit von Forschung und Lehre vor dem Hintergrund massenuniversitärer Phänomene bewältigen können.

Ich bringe immer folgendes Beispiel: Als Humboldt diese Festlegung getroffen hat, hatte die Uni Wien 5 000 Studierende, heute hat sie, sogar bereinigt um die Mediziner, 80 000. Daher brauchen wir andere, neue Antworten.

In Summe, meine Damen und Herren, glaube ich, bietet die Novelle dieses Univer­sitätsgesetzes eine weitere Klarstellung, was Zuständigkeiten, Kompetenzen betrifft, garantiert, dass alle Prozessabläufe mit Fristen und mit Ersatzvornahmen festgelegt sind, und ist, wie ich meine, ein ganz wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung an den höheren Schulen, was uns nicht davon befreit, die Diskussion weiterzuführen. Das gilt auch innerhalb der Koalition, das ist kein – wie soll ich sagen? – tragischer Befund. Wenn ich mir etwa die letzte Stellungnahme der OECD anschaue, dann muss ich sagen, wir haben für die Zukunft natürlich einen Diskussionsbedarf, und Teil dieses Dis­kussionsbedarfes ist etwa auch eine Entwicklung der Definition, wie ein österreich-adäquates Faculty-Modell ausschauen kann. Auch diese Herausforderung und Auf­gabenstellung haben wir bis Ende der Legislaturperiode zu bewältigen.

Was wir uns gemeinsam wünschen, ist, dass sich unsere Universitäten – und das sage ich, ohne allzu großer Fetischist hinsichtlich des Rankings zu sein – diesbezüglich weiterentwickeln. Aber da muss man natürlich sehen, welche Rahmenbedingungen jene Universitäten vorfinden, die in internationalen Rankings ganz oben sind. Die


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haben Studienbeiträge, die haben Zugangsbeschränkungen, die haben aber auch sehr gute Stipendienprogramme, auch das (Abg. Dr. Grünewald: Und Budget!), und die haben auch Budgets von privaten Unterstützern. Aber Sie müssen auch wissen, dass beispielsweise Harvard aufgrund der aktuellen Situation der Weltwirtschaft gegenwärtig ein um ein Drittel niedrigeres Budget hat. Auch das muss man sehen und berück­sich­tigen.

Alles in allem denke ich, es ist hier eine ordentliche Arbeit abgeliefert worden. Ich bedanke mich nochmals bei allen, die daran mitgewirkt haben. Wenn die Debatte auch noch die eine oder andere Veränderung im Abstimmungsverhalten in Richtung Zustim­mung hervorriefe, dann würde ich mich freuen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. Einge­stellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.59.10

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Ja, sieben Jahre nach Einführung des Universitätsgesetzes liegt nun eine Novelle vor, die sich sehen lassen kann.

Diese Änderung soll die Autonomie der Uni stärken und die Qualität ausbauen. Es gibt eine klare Kompetenzaufteilung zwischen dem Uni-Rat, dem Senat und dem Lektorat sowie zeitgemäße und unternehmensnahe Strukturen. Man darf nicht vergessen, und das freut mich besonders, dass auch die 40-Prozent-Frauenquote eingeführt wird. Das ist wahrlich kein Luxus, wenn man weiß, dass 56 Prozent aller Studierenden Frauen sind. Diese Quote soll in allen Gremien verankert werden.

Natürlich ist es wichtig, dass vor allem in den Spitzenpositionen diese Frauenquote erhöht wird, was uns auch gelingen muss.

Bürokratische Hürden werden abgebaut. Studienberatung, Maßnahmen zur Senkung der Zahl der Studienabbrecher sowie die Sicherung der Studienplatzentwicklung und die Wahrung der heimischen Interessen gegenüber den deutschen Numerus-Clausus-Fächern sind definiert.

Die Einführung einer leistungsorientierten Studieneingangs- und -orientierungsphase führt zu mehr Leistungsorientierung und zu einer fundierten Qualitätsverbesserung.

Ich bin froh darüber, dass wir auch eine Änderung zustande gebracht haben, vor allem in § 124, in dem nun eine Diktion verwendet wird, die nicht ausdrücklich auf Human­medizin beziehungsweise Zahnmedizin abzielt, sondern den Gesamtbereich der Medizin umfasst. Das ist besonders wichtig für die Medizinische Universität Innsbruck, weil somit das Studium der molekularen Medizin eingeführt werden kann, das bereits konzipiert ist. Ohne diese Änderung wäre es wahrscheinlich nicht möglich gewesen, dieses Studium anzubieten, denn ein Ansturm von Hunderten von Studenten aus anderen Ländern wäre zu befürchten gewesen.

Unser Wissenschaftsminister hat dieses Universitätsrechts-Änderungsgesetz unter das Motto „Autonomie stärken und weiterentwickeln“ gestellt. Ich gratuliere zu diesem Gesetz und freue mich, dass wir damit auch die Qualität an unseren Universitäten ausbauen. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei der ÖVP.)

20.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Karlsböck. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 



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20.01.54

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist tatsächlich so, dass in dieser Novelle einige positive Aspekte und viele Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf zu finden sind.

Frau Kollegin Karl, Frau Kollegin Kuntzl, Herr Minister: Ihr Wort in Gottes Ohr, dass das, was Sie hier so positiv beurteilt haben, letztendlich auch tatsächlich so kommen wird und umgesetzt werden kann.

Wir haben als Opposition naturgemäß einige Kritikpunkte anzubringen. Wir sehen es zum Beispiel als sehr kritisch, dass die Übernahme von außerordentlichen Professuren durch den Mittelbau ohne weitere Qualifikationsschritte unmittelbar nach der Habili­tation erfolgt und diese automatisch den Titel ao. Professor verliehen bekommen. Diese werden ohne Berufserfahrung in die Gruppe der Professoren aufgenommen; das lehnen wir ab. Berufserfahrung, meinen wir, ist essenziell notwendig, um die Qualität von Forschung und Lehre innerhalb der Gruppe der Professoren zu sichern.

Außerdem ist es in Zukunft so, dass ein derartiges Berufungsverfahren in die alleinige Kompetenz des Rektors fällt. Da könnte es gelegentlich zu Qualitätsminderungen bei den Bestellungen kommen.

Außerdem sehen wir es kritisch, dass es jetzt zu einer Reduktion der Mehrheit der Gruppe der Professoren im Senat auf 50 Prozent kommt. Das führt unserer Meinung nach wieder zu diesen paritätischen Verhältnissen, die bereits im UOG 1975 und 1993 verankert waren, mit all den negativen Spielformen.

Positiv zu sehen sind – und da bin ich froh, dass es da eine positive Veränderung gegeben hat – die Kettenvertragsregelung und die Lektorenanstellung und –versiche­rung. Universität stellt eine Sondersituation dar. Es wird oft projektbezogen gearbeitet, es wird oft zeitbezogen gearbeitet. Deshalb ist eine Verlängerung der bisher möglichen Befristungsdauer positiv zu beurteilen, weil dadurch den Betroffenen eine Perspektive eröffnet wird, wenn nach Ablauf des befristeten Dienstverhältnisses keine Dauer­stellung zur Verfügung steht.

Die neue Regelung bedeutet jedenfalls keinen Rückfall für das Personal an den Unis, sondern eine ressourcenschonende Regelung, die den Angehörigen der Unis zugute­kommt.

Ein Problem, das sich schon über längere Zeit angebahnt hat, ist die Entwicklung der Autonomie der Unis. Ich betrachte das nämlich als eine gewisse Gefährdung der Bologna-Idee, weil die Autonomie der Universität dazu führt, dass Curricula in einer Art und Weise festgeschrieben werden, sodass sie, wie wir das momentan beobachten können, wirklich massiv auseinanderdriften und innerhalb des Staatsgebietes an den Universitäten bereits echte Probleme auftreten, weil die Studierenden eben nicht so ohne Weiteres von einer zentralen zu einer anderen Universität wechseln können, weil da einfach Barrieren und Hürden aufgebaut werden. Da müsste man sich sogar ein größeres Durchgriffsrecht des Ministeriums wünschen. Wir hoffen, dass es eine größere zentrale Institution geben wird, die eine größere Gesamtaufsicht über die Dinge haben wird.

Und zu guter Letzt möchte ich noch die Situation des Bachelor-Studiums an den Medizin-Unis kurz anschneiden. Da ist zum Glück auch eine Entschärfung eingetreten, denn ein zweigliedriger Ablauf des Studiums Bachelor/Master ist beim Medizinstudium ein Unsinn. EU-weit ist es ja so, dass ein einstufiges, sechs Jahre oder zumindest 5 500 Stunden dauerndes theoretisches und praktisches Medizinstudium zu absol­vieren ist, um EU-konform zu sein, und dass viele europäische Länder sogar ein zweiphasiges Medizinstudium verbieten. (Beifall bei der FPÖ.)

20.05



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 225

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Dr. Oberhauser. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


20.06.01

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gleich anschließend an die Ausführungen des Kollegen Karlsböck zur Frage Bachelor in Medizin: Die Ausweitung des Bologna-Prozesses auch auf das Medizinstudium wurde von vielen Seiten, unter anderem auch von der Ärztekammer, abgelehnt.

Was wir hier versuchen, ist, auf das, was wir in der Medizin erleben – nämlich dass Menschen Medizin studieren und am Ende ihres Studiums dann draufkommen, dass die Arbeit am Patienten, die Arbeit im Spital vielleicht doch nicht das ist, was sie gerne machen würden, und dann ausweichen in Pharmabranche, Medizintechnik, wie auch immer –, zu reagieren. Das heißt, dass wir versuchen, diese Menschen in eine zweite Phase, in ein zweites Studium zu bringen, mit der Möglichkeit, ein zweites Studium mit einem Bachelor zu machen.

Dass für das Medizinstudium per se, für die Erlangung des Titels „Doktor“, Diplom­studium Doktor, auch Sonderregelung, diese 5 500 Stunden beziehungsweise sechs Jahre EU-konform vorgeschrieben und auch vorgesehen sind, das bleibt unverändert.

Vom Kollegen Grünewald wurde, glaube ich, im Ausschuss die Frage gestellt, warum es nach Abschluss des ersten Teiles nicht den Titel Bachelor gibt. Das ist im Prinzip der Versuch, einen Schutz aufzubauen, dass nicht irgendwann irgendjemand auf die Idee kommt, dass man mit dem Bachelor in Medizin, mit so einer Schmalspuraus­bildung dann vielleicht mehr oder weniger Heilpraktiker werden oder sonst irgendwie paramedizinisch tätig sein könnte oder vielleicht auch eine der billig zu verwendenden Arbeitskräfte in einem Spital sein könnte. Deswegen die Nichterlangung des Titels.

Das heißt, ich glaube, dass wir in der Frage des Medizinstudiums einen sehr vernünf­tigen und vor allem einen innovativen Weg gegangen sind, weil es die Möglichkeit gibt, dass man mit dem Grundfach Medizin doch weiter ausweichen kann in Technik, Ökonomie, wie auch immer. Und ich glaube, dass wir auch in dieser Phase Leute brauchen, die das können.

Auch ich möchte mich bedanken, vor allem bei Andrea Kuntzl. Ich habe nur sehr peripher miterlebt, wie anstrengend und wie intensiv diese Verhandlungen waren. Ich glaube auch, dass aus unserer Sicht – Andrea hat es gesagt, es war nicht unser Gesetz, wir haben auch versucht, es anzufechten – Andrea sehr, sehr viel gelungen ist, in dieses Gesetz hineinzuverhandeln. Deswegen sage ich im Namen der Fraktion dir und deinem Team wirklich herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

Bedanken möchte ich mich auch bei den Repräsentanten der Gewerkschaft Öffent­licher Dienst. Es waren einige Punkte, die letztendlich dann noch umstritten waren, wo es sehr knapp war. Das waren dienstrechtliche Dinge, die schon angesprochene Frage der Kettenverträge, wo eine Ausweitung der Kettenverträge, aber nicht nur in der Dauer, sondern auch eine Ausweitung des Personenkreises vorgesehen gewesen wäre.

Es war die Frage der Lektorenregelung, der freien DienstnehmerInnen, des Hinaus­drän­gens von LektorInnen in ein freies Dienstverhältnis, weg aus dem normalen Ange­stelltendienstverhältnis. Auch da ist es gelungen, dass es eine Eingrenzung und eine Einschränkung gegeben hat. Die Frage der Mitbestimmung der Betriebsräte ist auch schon angesprochen worden.


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Das heißt, alles in allem, Herr Minister Hahn, Kollegin Karl, Andrea Kuntzl, vielen herz­lichen Dank, auch den Repräsentanten der Gewerkschaft. Ich glaube, es ist wirklich gelungen, dieses Gesetz zeitgemäß zu novellieren. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ing. Lugar. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.09.37

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wieder einmal ist ein Antrag von uns im Ausschuss niedergestimmt worden. Vielleicht war dieser Antrag wirklich ganz furchtbar, dass es berechtigt war, ihn niederzustimmen. Deshalb würde ich ihn mir gern hier einmal genauer anschauen.

Was steht in diesem Antrag so Furchtbares, dass es notwendig war, ihn niederzustim­men? In diesem Antrag werden folgende Dinge gefordert: eine aufgabenorientierte Verwaltungseffizienz – das heißt, dass Aufgaben möglichst effizient abgewickelt wer­den sollen –; eine sachgerechte Zuordnung von Aufgaben und Verantwortungen – so wie es in einer Firma gang und gäbe ist, dass man natürlich jenem die Aufgaben zuordnet, der sie auch sachgerecht entsprechend bearbeiten kann –; oder eine Ziel- und Wirkungsorientierung – das heißt, dass wir uns in der Verwaltung auf die Ziele konzentrieren und nicht einfach an den Zielen vorbeiverwalten. Das steht in diesem Antrag, und das ist selbstverständlich alles ganz „furchtbar“, sodass Rot und Schwarz das niedergestimmt haben. (Beifall beim BZÖ.)

Was steht noch in diesem Antrag? Wir wollen eine verstärkte Bürgerorientierung, wir wollen eine Verfahrensbeschleunigung, und wir wollen vor allem eine Reform des Gesundheitswesen. Auch das finden ÖVP und SPÖ ganz furchtbar; deshalb haben Sie das niedergestimmt.

Zufälligerweise decken sich diese unsere Forderungen mit einer Empfehlung des Rechnungshofs, der geschrieben hat, dass genau das in Österreich verändert werden muss. Rot und Schwarz interessiert das aber offensichtlich nicht. (Abg. Großruck: Das interessiert uns hundertprozentig!) Rot und Schwarz sind angetreten, um erstens den Rechnungshof, zweitens sämtliche Experten und drittens sämtliche Zeitungsberichte, die in diese Richtung gehen, und sämtliche Informationen, die von der Opposition kommen, zu ignorieren. Die Verwaltungsreform wird auf den Sankt Nimmerleinstag verlegt.

Jetzt frage ich Sie von der Regierung: Glauben Sie wirklich, dass die Österreicher sich eine zweite große Koalition zumuten haben lassen und dann diese Reform­verweige­rung auf Dauer akzeptieren? Glauben Sie das wirklich? Glauben Sie, dass die Öster­reicher von Ihnen wollen, dass Sie sich hier hereinsetzen und einfach nichts machen?! – Wenn das so wäre, hätten wir genauso gut die Beamten regieren lassen können, denn das, was Sie hier zustande bringen, das bringt jeder Beamte in Ihrem Ministerium zusammen: einfach den Ist-Stand fortzuschreiben, einfach ein bisschen anzupassen, einfach zu schauen, wie man durchkommt. Visionen oder wirklich substantielle Veränderungen werden einfach nicht angegangen.

Warum ist das so? Warum werden diese Veränderungen nicht angegangen? – Weil es bei Ihnen offensichtlich niemanden mit Visionen gibt, und wenn doch, dann wird er von der eigenen Partei meistens gleich kleingemacht. (Beifall beim BZÖAbg. Bucher: Oder man schickt ihn zum Arzt!)

Ich kann das schon verstehen. Der Herr Matznetter hat mir letztes Mal im Ausschuss gesagt, das ist alles so schwierig, es gibt so viele Widerstände, und bei den Beamten


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ist ja alles noch viel schwieriger, denn da sind ja so viele definitiv gestellt, da gibt es so viele Pragmatisierte, und da kann man ja gar nichts machen.

Bei Pröll klingt das auch nicht anders. Da gibt es Einflussbereiche, wo dann etwa im Spitalswesen nichts gemacht werden kann, weil die Länder nicht mitziehen, und da muss man Rücksicht nehmen und dort muss man Rücksicht nehmen. – Das ist genau der Punkt. Wenn Sie wirklich angetreten sind, um den Stillstand zu moderieren und uns Sand in die Augen zu streuen, um einfach so weiterzumachen wie bisher, dann kann ich Ihnen garantieren, dass es bei der nächsten Wahl nicht gut um ihr Wahlergebnis stehen wird – und auch nicht gut um Österreich. (Beifall beim BZÖ. Abg. Dr. Grünewald: Bitte sagen Sie einmal „Universität“!)

20.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.13.44

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich darf wieder zur Tagesordnung zurückkehren. Wir reden nämlich gerade über eine Reform – nicht über Stillstand, sondern über die Weiterentwicklung der Universitäten. (Abg. Scheibner: Auch eine Reform kann Stillstand sein!)

Das Universitätsgesetz in seiner aktuellen Fassung inklusive der vorliegenden Novelle wurde sehr, sehr lange und ausgiebig diskutiert und umfassend vorbereitet. Daher gilt mein Dank auch an dieser Stelle Herrn Bundesminister Dr. Johannes Hahn und seinem Team sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ressorts, die uns aufgrund dieser intensiven Vorbereitung heute eine Grundlage vorgelegt haben, die es uns ermöglicht, den Meilenstein in der Universitätsentwicklung weiter zu beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die vorliegende Novelle basiert auf einem uneingeschränkten Bekenntnis zur Auto­nomie, und mit Ausnahme des Kollegen Grünewald kenne ich auch niemanden, der die Autonomie der Universitäten zurückschrauben möchte. (Abg. Dr. Grünewald: Ich auch nicht! Habe ich das gesagt?!)

Maßnahmen der Weiterentwicklung umfassen unter anderem die Leistungsorientierung und Qualitätssicherung ... – Schön, wenn Sie die Universitäten doch nicht an das Gängelband des Ministeriums heranführen wollen, Herr Kollege Grünwald; dann habe ich Sie missverstanden. (Abg. Dr. Zinggl: Deutlich missverstanden!)

Die Förderung der Umsetzung des Bologna-Prozesses ist ein wichtiger Punkt, ebenso die Neugestaltung der Studieneingangsphase und die Möglichkeit des vierjährigen Bachelor-Studiums in begründeten Fällen.

Ziel muss es auch sein – und das drückt sich hier aus –, die Quote der Studienab­brecherinnen und Studienabbrecher weiter zu verringern, daher die Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu fördern und auch die Karrierebetreuung für Studierende und die Kinderbetreuung für studierende Eltern weiter auszubauen.

Die Durchlässigkeit der LLL-Strategie ist auch weiter ermöglicht, da das Master-Studium im Durchgang gesichert ist; auch darauf wurde geachtet. Die 40-Prozent-Quote ist jedoch der wichtigste Punkt in diesem Zusammenhang, denn das ist jener Meilenstein hinsichtlich des Ausbaus der Frauenförderung, der sich seit 1993 durch­zieht. Die 40-Prozent-Quote besagt, dass in allen Entscheidungsprozessen Frauen transparent mitwirken können und ihnen die Opting-out-Methode zur Verfügung steht, dass heißt, wenn sie aufgrund ihrer beruflichen oder sonstigen Belastungen nicht


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wollen, haben sie die Wahl, aus diesem Prozess auszusteigen, aber prinzipiell sind sie drinnen.

Das halte ich für einen riesigen Schritt in der Umsetzung der Frauenförderungs­maßnahmen, mit dem 1993 begonnen wurde, und ich darf in Erinnerung rufen, dass wir 1993 nur 5,3 Prozent Professorinnen hatten, 2006 waren es 11,6 Prozent, und jetzt, 2008, liegt der Frauenanteil bei den Professoren und Professorinnen bei 16,1 Prozent. Das heißt, die Frauenförderungsmaßnahmen wirken, aber wir brauchen noch viel mehr, damit Frauen nicht an die gläserne Decke stoßen. Das wurde als Meilenstein mit diesem Gesetz auch ermöglicht. Daher möchte ich abschließend dem frauenpoliti­schen Beirat meinen herzlichen Dank aussprechen, der den Herrn Bundesminister in dieser Richtung fachlich kompetent und sehr gut beraten hat. (Beifall bei der ÖVP.)

20.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


20.17.20

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben davon gesprochen, dass man gemeinsam sehr viel weiterbringen kann, jetzt und in Zukunft – aber in der Vergangenheit war das nicht wirklich der Fall! Ich erinnere daran, dass bis vor wenigen Wochen die Oppositionsparteien überhaupt nicht eingebunden waren. Es hat nur Geheimniskrämerei gegeben. Die großen Par­teien, die machen das schon.

Ich glaube, dass das einfach ein Mangel an Vertrauen in die Demokratie ist, was sich in diesem Haus immer wieder zeigt, leider auch im Zusammenhang mit der Wissen­schaftspolitik: alles selbst machen und die Kompetenzen und auch die Anliegen der Op­position erst dann einarbeiten, wenn schon von außen ein so großer Druck da ist, dass es gar nicht mehr anders geht.

Ich glaube, dass es mit den Kompetenzen beispielsweise des Kollegen Grünewald sehr leicht möglich gewesen wäre, einiges im Sinne der Universitäten und der Wis­senschaft zu verbessern, und genau dieser Mangel an Demokratie spiegelt sich eigentlich letztlich auch in dieser Uni-Reform wider.

Weil wir da viel zu wenig eingebunden waren, bringen wir einen Abänderungsantrag ein, der so umfangreich ist, dass ich darum bitte, ihn zu verteilen.

Im Wesentlichen möchten wir mit diesem Antrag eigentlich wiederum die oben er­wähnte Demokratie einfordern.

Da geht es zum Beispiel um mehr Transparenz. Es ist doch überhaupt nicht einzu­sehen, warum die Vergütungen, beispielsweise der Uni-Räte, nicht offengelegt werden. Die Uni-Räte geben sich ja selbst ihre Gelder – meinetwegen, darüber kann man auch diskutieren –, aber letztlich sollten wir wissen, welche Uni-Räte sich wie viel geben – ich glaube schon, dass das zur Demokratie dazugehört – und auch, was die Profes­sorinnen und Professoren und auch die Rektorinnen und Rektoren verdienen. Das kann durchaus offengelegt werden.

Ein weiterer Punkt ist die Einbeziehung der Studierenden, also mehr oder weniger der ÖH, in die Beurteilung des Lehrangebotes. Warum macht man das nicht? Das sind mündige Staatsbürger, die sind alle volljährig oder fast volljährig, die waren beim Bundesheer oder beim Zivildienst, manche haben Kinder, das heißt, die sind auch für ihre eigenen Finanzen und so weiter verantwortlich. Nur im Zusammenhang mit dem, was sie eigentlich an Lehre und Unterricht bekommen sollen, schließt man sie aus und entmündigt sie. Das können wir nicht ganz einsehen.


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Die Abgrenzung der Unis zu den Fachhochschulen ist auch etwas, was sehr schwam­mig ist. Im Moment gehen die Unis in Richtung Fachhochschule. Es wird alles sehr verschult, es wird alles immer normierter, und irgendwann einmal haben wir nur mehr Fachhochschulen.

Die Leistungsvereinbarung hat Herr Kollege Grünewald schon angesprochen. Das ist etwas, was den Universitäten jetzt zunehmend auferlegt wird – also mehr Pflichten, mehr Verantwortung –, und ich frage mich in diesem Zusammenhang ganz persönlich, weil ich aus diesem Bereich komme, wie Sie Leistungsvereinbarungen mit Kunst­universitäten machen wollen. Müssen die dann als Leistung möglichst viele Ausstel­lun­gen vorweisen oder bei irgendwelchen Orchestern möglichst viel vorsingen oder vor­spielen? Also das schauen wir uns noch genauer an, das wird noch lustig werden!

Aber diese ganzen Leistungsvereinbarungen, das sind zusätzliche Anforderungen an die Universitäten, und die Frage ist, wer das eigentlich zahlt. Natürlich ist so eine Arbeit auch mit Geld verbunden. So kann die Autonomie nicht funktionieren, dass die Universitäten immer mehr zu tun haben, und wenn es dann irgendwie schiefgeht, sind sie Schuld, mit dem Geld, das sie brauchen würden, schaut es aber schlecht aus. Diese 2 Prozent, die Sie da vom Budget zurückbehalten – na ja, wenn das nicht das Gegenteil von Autonomie ist, dann weiß ich nicht.

Damit entsteht natürlich auch immer wieder so etwas wie Gängelung. Das mag gar nicht beabsichtigt sein, aber automatisch passiert so etwas schon. Frau Kollegin Cortolezis-Schlager, wir – auch Herr Kollege Grünewald – sind selbstverständlich im­mer für Autonomie und deren Ausbau, aber genau das wird nicht gemacht, eigentlich werden die Spielräume eingeschränkt.

Der Senat ist völlig entkräftet und entmachtet, der Uni-Rat bestimmt fast alles. Senat und Rektor zusammen können eigentlich nichts mehr ausrichten, obwohl der Senat ja an sich aus jenen Leuten besteht, die die Uni ausmachen – also aus den Lehrenden, den Studierenden und aus dem Personal.

Ich glaube also, diese Änderung ist eher wenig demokratisch und ein Rückschritt, auch bei der Rektorswahl – diese ist nicht demokratischer, sondern komplizierter geworden. Das beginnt schon bei der Ausschreibung, die ja überkompliziert ist, und wenn alles schiefgeht, dann kann sozusagen der Minister selbst die Ausschreibung machen.

All das hätte zum Vorteil der Unis eingearbeitet werden können, aber dafür hätte es mehr demokratisches Verständnis gebraucht. Ich hoffe, wenn Sie es schon so ankün­digen, dass wir das in Zukunft anders erleben werden. Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

20.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung aufgrund seines Umfanges im Saal verteilt worden, wurde in seinen wesentlichen Kernpunkten erläutert und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kurt Grünewald, Ruperta Lichtenecker, Wolfgang Zinggl, Freundin­nen und Freunde,

zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (225 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und


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ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert und einige universitätsrechtliche Vor­schriften aufgehoben werden (Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009):

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Uni­versitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert und einige univer­sitätsrechtliche Vorschriften aufgehoben werden (Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009), in der Fassung des Berichts des Wissenschaftsausschusses (225 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Art 1 Z.4 lautet § 9:

„§9. Die Universitäten, die von ihnen gemäß § 10 gegründeten Gesellschaften, Stiftungen und Vereine sowie jene Gesellschaften, deren Geschäftsanteile die Uni­versitäten gemäß § 6 mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 50 vH hält, unterliegen der Aufsicht des Bundes. Diese umfasst die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen einschließlich der Satzung (Rechtsaufsicht).“

2. In Art 1 Z.13 lautet § 15 Abs.6:

„(6) Die Gebarung der Universitäten, der von ihnen gemäß § 10 gegründeten Gesell­schaften, Stiftungen und Vereine sowie die Gebarung jener Gesellschaften, deren Geschäftsanteile die Universitäten gemäß § 6 mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 50 vH hält, unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.“

3. In Art 1 Z.25 lautet § 21 Abs.1 Z.2:

„2. Stellungnahme zur Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors durch den Senat. Diese Ausschreibung erfolgt durch den Senat (§ 25 Abs. 1 Z 5 laut UG 2002) muss spätestens 8 Monate vor dem voraussichtlichen Freiwerden dieser Funktion bzw. innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abberufung oder des Rücktritts.“

4. Art 1 Z.27 lautet:

27. § 21 Abs.3 lautet:

„(3) Zusätzlich zu den Vorsitzenden der beiden Betriebsräte besteht der Universitätsrat aus fünf, sieben oder neun Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können. Über eine Änderung der Größe des Universitätsrats entscheidet der Senat mit Zweidrittel­mehr­heit.“

5. Art 1 Z.28 lautet:

28. § 21 Abs.5 und 6 lauten:

„(5) Mit Ausnahme der Vorsitzenden der beiden Betriebsräte dürfen die Mitglieder des Universitätsrats keine Universitätsangehörigen gemäß §§ 125, 132 und 133, keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universität und keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des für die Angelegenheiten der Universitäten zuständigen Bundesminis­teriums sein. Die Mitgliedschaft in mehr als einem Universitätsrat ist unzulässig. Ge­schäftsbeziehungen zwischen einem Mitglied des Universitätsrats und der Uni­versität bedürfen der Genehmigung durch den Universitätsrat, die nur dann erteilt werden darf,


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wenn keine Befangenheit vorliegt. Mögliche Interessenskonflikte haben die Mitglieder dem Universitätsrat unverzüglich zu melden.

(6) Dem Universitätsrat gehören nach Maßgabe des Abs. 3 folgende sieben, neun oder elf Mitglieder an:

1. zwei, drei oder vier Mitglieder, die vom Senat gewählt werden;

2. zwei, drei oder vier Mitglieder, die von der Bundesregierung auf Vorschlag der Bundesministerin oder des Bundesministers bestellt werden;

3. ein weiteres Mitglied, das von den unter Z 1 und 2 genannten Mitgliedern ein­vernehmlich bestellt wird;

4. die Betriebsratsvorsitzenden der beiden Betriebsräte.“

6. Art. 1 Z.32 lautet:

32. Dem § 21 Abs. 11 werden folgende Sätze angefügt:

„Die Vergütung ist im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Dies gilt auch für die RektorIn­nen- und ProfessorInnengehälter.“

7. Art 1 Z.40 entfällt.

8. Art 1 Z.52 entfällt.

9. Art 1 Z.54 entfällt.

10. In Art.1 Z.104 wird dem neuen Abs.7 folgender Satz angefügt:

„Die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der jeweiligen Universität ist für die Beurteilung, ob ein ausreichendes Lehrangebot zur Verfügung steht, beizuziehen.

11. Nach Z.119a wird folgende Z.119b eingefügt:

„119b. Dem §91 Abs.1 wird folgender Satz angefügt:

„Bei Vorliegen von Studienzeitverlängerung, welche der Universität gemäß § 59 Abs 7 zurechenbar ist, sind dem entsprechenden Studienabschnitt weitere Semester ent­sprechend dem Ausmaß der Studienzeitverlängerung hinzuzurechnen.“

12. In Art 1 Z.128 lautet § 103 Abs.2:

„(2) Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis ist der Nachweis einer hervor­ragen­den wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation und der mehrmaligen Lehrtätigkeit an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen zum Nachweis der didaktischen Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers. Die mehrjährige Tätigkeit an Universitätskliniken verbunden mit dem Nachweis einer didaktischen Eignung stellt jedenfalls einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis der didaktischen Fähigkeiten dar.“

13. In Art 1 Z.145 lautet § 141 Abs.8:

„(8) Die Universitäten erhalten von 2009 bis einschließlich 2013 jährlich einen Ersatz für den Entfall von Studienbeiträgen. Der Betrag errechnet sich durch die Zahl der im jeweiligen Semester inskribierten Studierenden, die von der Studiengebühr befreit wurden, multipliziert mit der Studiengebühr.“

14. In Art 1 Z.146 wird in § 143 folgender Abs.22a eingefügt:

„(22a) Bis zum 1. Oktober 2011 ist vom Senat für jedes an der Universität eingerichtete und in Abschnitte gegliederte Bachelor- oder Masterstudium ein an die geänderte Rechtslage angepasstes Curriculum zu erlassen.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 232

Begründung

Die Novelle sieht in der Neuregelung der Kompetenzen von Senat, Universitätsrat, Findungskommission und Rektorat eine weitere massive Verstärkung autoritärer Ele­mente und Möglichkeiten politischer Einflussnahme vor. Dies würde dem Ziel der Stärkung der Autonomie genau entgegen wirken. Die Entscheidungsspielräume der Universitäten würden zugunsten des Bundesministers erheblich eingeschränkt (z. B. § 12 (5), (12), § 141 (8), (9)). Die Stellung des Universitätsrates, eines Organs, dem Angehörige der jeweiligen Universität nicht angehören dürfen, würde zu Lasten anderer Leitungsorgane weiterhin erheblich gestärkt. Demgegenüber sollen die Kom­petenzen des Senates stark geschmälert werden.

Gegenüber dem geltenden UG 2002 stellt die Regierungsvorlage eine Verkomplizie­rung des gesamten Vorgangs der Wahl des Rektors/der Rekorin dar. Es ist nicht einsichtig, welche Verbesserung die Vornahme der Ausschreibung durch den Univer­sitätsrat anstelle des Senats bewirken soll. Noch schwerer wiegt die Kompetenz des Bundesministers, bei Nichtzustimmung des Senats zum Ausschreibungstext die Aus­schreibung selbst vorzunehmen (§ 25 Abs 1 Z 5). Eine solche wäre dann an keinerlei Vorgaben durch Senat oder Universitätsrat gebunden. Dies ist in der vorgeschlagenen Form ein Eingriff in die den Universitäten in Art 81c B-VG garantierte Autonomie und eindeutig verfassungswidrig.

Eine Auflassung von Studien durch das Rektorat, ohne Mitsprachemöglichkeit irgend­eines universitären Organs, ist inakzeptabel. Da die Auflassung von Studien eine Vorlaufzeit benötigt (die Studierenden müssen die Möglichkeit haben, das Studium zu beenden), besteht genügend Zeit, dies entweder in den Zielvereinbarungen mit der betreffenden Organisationseinheit oder über eine Revision des Entwicklungsplans zu regeln.

Noch gravierender wäre das Recht des Rektorats, Curricula auf Grund eines von ihm eingeholten Gutachtens zu untersagen. Dies würde – über die organisatorischen und finanziellen Vorgaben des Rektorates hinaus – einen eindeutigen Eingriff in die inhalt­lichen Kompetenzen des Senats darstellen. Vorstellbar und wohl auch zweckmäßig wäre die Möglichkeit einer Evaluierung, die vom Rektorat und vom Senat gemeinsam in Auftrag gegeben wird.

Diese Veröffentlichung der Vergütung des Universitätsrat wird im Sinne der Trans­parenz der Verwendung von Steuermitteln begrüßt. Ebensolches soll für RektorInnen- sowie ProfessorInnengehälter gelten. Im öffentlichen Dienstrecht war diese Trans­pa­renz durch gehaltsgesetzliche Regelungen (z.B. Gehaltsstaffeln und Funktionszulagen) ohne weiteres gegeben. Weder das Argument der Autonomie der Universitäten, noch das etwaige Wettbewerbsargument sind angesichts des öffentlichen Auftrages der Universitäten überzeugend.

Um die notwendige und gewünschte Erhöhung AkademikerInnenquote zu erreichen, was auch durch die Erhöhung der AnfängerInnenanzahl erfolgen kann, darf der Ersatz für den Entfall der Studiengebühren keinesfalls „gedeckelt“ sein.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hakel zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.22.53

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Minister! Hohes Haus! „Der Mensch ist, was er als Mensch sein soll, erst durch Bildung.“ (Abg. Großruck: Der Mensch ist, was


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 233

er isst!) Dieses Zitat ist zwar schon ein bisschen älter, aber es hat auch in der heutigen Gesellschaft nach wie vor Gültigkeit.

Vor allem in wirtschaftlich schweren Zeiten ist es wichtig, dass in der Bildungspolitik nachhaltig und zukunftsorientiert in Reformen investiert wird und diese auch durch­ge­führt werden. Nach langen Debatten im Bereich der Pflicht- und Mittelschulen kom­men wir heute zu einem weiteren maßgeblichen Gesetz das österreichische Bildungssystem betreffend.

In den letzten Wochen fanden zahlreiche Verhandlungen über die Novelle des Uni­versitätsgesetzes 2002 statt. Gerade im Bereich der tertiären Bildung hat Österreich im internationalen Vergleich in den letzten Jahren doch gezeigt, dass es einiges an Aufholbedarf gibt. Das im Jahr 2002 verabschiedete Gesetz hat diese Lage leider auch nicht wirklich sehr verbessert. Umso wichtiger war es, jetzt eine Evaluierung durch­zuführen und rasch eine Novelle dieses Gesetzes zu beschließen.

Aus sozialdemokratischer Sicht sind es vor allem die Verbesserungen für die Studie­renden, für junge ForscherInnen und natürlich auch für Frauen an Universitäten, die besonders hervorstechen. Dadurch wird das Gesetz aus dem Jahre 2002 wenigstens ein Stück verbessert.

Im Rahmen der Leistungsvereinbarungen zwischen den Ministerien und den Univer­sitäten müssen natürlich noch einige Punkte verhandelt werden: die Maßnahmen, die gesetzt werden müssen, um die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und einer wissen­schaftlichen Karriere voranzutreiben, mehr und bessere Angebote für berufstätige Studierende – davon kann ich selbst ein leidvolles Lied singen – und ein ausreichen­des Lehrangebot für Studierende.

Auch in der Zusammensetzung der obersten demokratischen Organe wird sich einiges verändern. Es wird ab sofort keine absolute Mehrheit für die Kurie der ordentlichen ProfessorInnen mehr geben. Es soll da vor allem zu einer Stärkung des sogenannten Mittelbaus kommen, und zukünftig werden zu den Sitzungen des Uni-Rates auch die VertreterInnen des Betriebsrates eingeladen; sie erhalten auch ein Stimmrecht.

Ganz neu in allen Gremien ist auch die Pflichtquote eines 40-prozentigen Frauen­anteils – erschreckend genug, dass so eine Quote in der Wissenschaft im Jahr 2009 noch notwendig ist.

Alles in allem sind durchaus weitere Evaluierungsberichte zu dem Universitätsgesetz aus dem Jahr 2002 vonnöten, dennoch wurde mit dieser Novellierung in die richtige Richtung gearbeitet.

Auch ich möchte mich bei unserer Chefverhandlerin, der Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl, für ihren starken, tatkräftigen und hervorragenden Einsatz in den letzten Monaten bedanken. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.26.06

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben es offensichtlich wieder mit einem guten Gesetz mit einem strategischen Ansatz zu tun, das die Autonomie verbessert und die Studienzeiten verkürzt. Es ist wieder einmal ein großer Wurf. – Die Werbeaussen­dun­gen sind schon recht gut.

Erinnern wir uns einmal, wie das Ganze angefangen hat, nämlich wirklich mit gar nichts; es hat geheißen, dass der Minister sich nicht dreinreden lässt. Wir erinnern uns


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auch an die Stellungnahmen von einigen Politikern hier im Haus, als ein gefaketes Gesetz aufgetaucht ist, über das dann alle gesagt haben: Aber ich habe es eh nicht geschrieben!

Fein, jetzt ist es ans Tageslicht gekommen. Es wurde diskutiert, und es ist mit einigem Gewalteinsatz der Kolleginnen Kuntzl und Karl dann wirklich zu diesem Entwurf gekommen. Wir mussten es an einem ausschussfreien Tag noch durchziehen. Ich will nicht das alte Wort „drüberfahren“ gebrauchen, aber es erinnert ein bisschen daran.

Gut, kommen wir zu den Punkten selbst. Zur Autonomie ist Folgendes zu sagen: 2002 war ja die Autonomie das große Schlagwort bei dem Gesetz, jetzt habe ich den Eindruck, dass wir ein bisschen zurückrudern; und wenn jetzt der Herr Bundesminister sagt, dass er nicht wirklich erkennen kann, ob es ein Durchgriffsrecht des Ministers gibt, dann ist das genau der Punkt, an dem wir mit unserer Kritik ansetzen: Dieser Universitätskurator schafft schon ein bisschen ein Durchgriffsrecht, und diese Regelung ergibt außerdem eine Schlechterstellung bei den Finanzen – auch wenn es natürlich jetzt wieder einen Zusatz mit der 2-Prozent-Regel gibt.

Beim Senat haben wir es bis jetzt mit einer 50-plus-1-Regel zu tun gehabt, neu ist jetzt die 50-Prozent-Regel. Na ja, Frau Kollegin Hakel, natürlich ist es für den Mittelbau gut, aber international üblich ist es eigentlich nicht. International üblich wäre eigentlich die Mehrheit durch die Professoren, auch wenn es nur eine kleine ist. – Ich bin mir nicht sicher, ob das den österreichischen Universitäten guttut. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Zur Frauenquote muss ich sagen, dass ich es grundsätzlich begrüße, wenn ein ordentlicher Anteil an Frauen in den entsprechenden Gremien vertreten ist. Ob sich in diesem Fall die Quote auch wirklich positiv auswirken wird, das wage ich zu bezweifeln. (Abg. Mag. Wurm: Wie viel ... ist die?) Vor allem ist zu berücksichtigen, dass einige Frauen – die in ihrem Job wirklich hoch qualifiziert sind – dann fürchten müssen, dass man zu ihnen sagt: Na ja, ihr seid eigentlich nur wegen der Frauenquote da. (Abg. Mag. Wurm: Das beweisen sie schon! Da braucht’s ...!) Das ist aber der Kritikpunkt, den wir immer anbringen; ich weiß, dass wir da unterschiedlicher Ansicht sind, aber sei’s drum.

Die Studieneingangsphase ist jetzt flächendeckend und sollte eigentlich qualitativen Kriterien dienen. Wenn nicht jetzt im letzten Abgang noch die Änderung gekommen wäre, dass zusätzlich Prüfungen aus dem folgenden Abschnitt hineingenommen wer­den können, dann hätten wir de facto eine Verlängerung der Studienzeit gehabt.

Ich muss sagen, dass es mich in Summe nicht wundert, dass es vernichtende Stellung­nahmen aller Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten gab, wenn noch kurz vor dem Ausschuss selbst die HTU – die Hochschülerschaft der TU Graz – gesagt hat, dass das Ganze eine vergebene Chance ist.

Ich muss sagen, dass Sie die Gesetze mehr mit den Betroffenen machen sollten, Herr Minister. Sie sollten mehr Zeit einplanen und nicht gegen die Betroffenen arbeiten, sonst braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn es Demonstrationen gibt, die man dann auflösen muss – das ist eben die Sprache der Sprachlosen. Ich hoffe, dass der neue Prozess, den wir jetzt beginnen, wesentlich positiver und ordentlicher abläuft. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin dazu ist Frau Abge­ordnete Mag. Unterreiner zu Wort gemeldet. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 235

20.30.03

Abgeordnete Mag. Heidemarie Unterreiner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Minister Hahn und Spindelegger, die Sie auf der Regierungsbank sitzen, ich wende mich mit einem dramatischen Appell an Sie! (Oh-Rufe bei der ÖVP.) Wie Sie wissen, spielt sich zurzeit in der Albertina eine Tragödie ab: Es hat neuerlich einen massiven Wassereinbruch gegeben, und diesmal ist das nur einige Zentimeter neben dem Ersatzdepot passiert, wo jetzt jene Kunst­werke untergebracht sind, die die wichtigsten in der Albertina sind.

Herr Minister Hahn, ich weiß, dass Sie nicht unmittelbar zuständig sind, und natürlich auch Sie nicht, Herr Außenminister, aber die Albertina ist ja nicht nur ein Museum und nicht nur der Welt bedeutendste, größte graphische Sammlung, sondern sie ist auch ein Forschungszentrum – was wenige wissen – mit großen Bibliotheken, und natürlich sind auch viele Studenten dort, und deswegen, meine ich, kann ich mich sehr wohl an Sie wenden. Sehr geehrter Herr Minister, ich meine, man müsste jetzt sofort ein Katastrophenkomitee bilden (Abg. Strache: Eine Sonderkommission gehört da her!), das sich sofort dafür einsetzt, dass diese unwiederbringlichen Kultur- und Kunst­schätze gerettet werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bitte Sie – Sie beide, die Sie jetzt da sind –, sich für Österreich und für unser Kulturgut einzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend das Universitäts­rechts-Änderungsgesetz 2009 in 308 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolle­ginnen und Kollegen,

Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Karl, Mag. Kuntzl, Kolleginnen und Kolle­gen.

Weiters liegen Verlangen auf getrennte Abstimmung vor, die von den Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen eingebracht wurden.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- und Abänderungsanträgen beziehungsweise Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – ent­sprechend der Systematik des Gesetzentwurfes – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 3 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag betreffend Artikel 1 Z 4 des Gesetzentwurfes eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 236

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 ZZ 5 und 9 des Gesetz­entwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag hinsichtlich Artikel 1 Z 13 des Gesetzentwurfes vorgelegt.

Wer hiefür seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte all jene, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 18 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Z 25, Z 27 und Z 28 vorgelegt.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Nun kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 29 und Z 31 des Gesetz­entwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag hinsichtlich Artikel 1 Z 32 des Gesetzentwurfes eingebracht, und wer diesen Antrag unterstützt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Aus­schussberichtes abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 35 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag betreffend Artikel 1 Z 40 eingebracht, und ich bitte jene Damen und Her­ren, die dem beitreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 237

Damit kommen wir sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Ferner kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 47 des Gesetz­ent­wurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungs­antrag hinsichtlich Artikel 1 Z 52 und Z 54 eingebracht, und ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diese Änderungen aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Aus­schussberichtes abstimmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 ZZ 58, 59, 60, 61, 65a, 65b, 65c, 66, 68, 83, 84, 92 und 93 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich bitte jene Abgeordneten, die sich für die Annahme dieser Bestimmungen aus­sprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 Z 104 eingebracht, und ich bitte all jene, die diesen Antrag unterstützen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung hiefür ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen weiters zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 ZZ 108, 109, 112, 117 und 118 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­an­trag, der die Einfügung einer neuen Z 119b zum Inhalt hat, eingebracht.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Karl, Mag. Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Z 120 vorgelegt, und ich bitte jene, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenom­men.

Nun gelangen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 ZZ 121, 121a, 122, 124, 125 und 126 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 238

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einen Abän­derungsantrag betreffend Artikel 1 Z 128 vorgelegt.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Aus­schuss­berichtes abstimmen und bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aus­sprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen weiters zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 ZZ 129, 131, 132, 133 und 140 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer sich für die Annahme dieser Bestimmungen ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Karl, Mag. Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Z 141 eingebracht.

Wir kommen daher zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 141 in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Wir kommen jetzt zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 142 des Gesetz­ent­wurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diese Bestimmung aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Ferner haben die Abgeordneten Grünewald, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag hinsichtlich Artikel 1 Z 145 und Z 146 einge­bracht.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir stimmen sogleich über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes ab.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes, und ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Rufe bei der ÖVP: Super! Bravo!)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 308 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 43.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Mag. Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des


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Versprechens von Bundesminister Dr. Hahn, zur Einrichtung einer Medizinischen Uni­versität in Linz einen Runden Tisch einzuberufen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, seinen Bericht 309 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschafts­ausschus­ses, seinen Bericht 310 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit und somit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschafts­aus­schusses, seinen Bericht 311 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.

20.45.5522. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (228 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung aus­ländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (289 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (163 d.B.): Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960 (290 d.B.)

24. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (196 d.B.): Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Euro­päischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits samt Schlussakte (291 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 22 bis 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Plassnik. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


20.47.22

Abgeordnete Dr. Ursula Plassnik (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Stabilisierung des Balkans ist ein klassisches Anliegen der österreichischen und europäischen Außenpolitik. Wir arbeiten seit Jahrzehnten an diesem Thema. Eines der wichtigen Instrumente in der Stabilisierung, in der Schaffung von mehr Sicherheit, von mehr Wohlstand in den Ländern des Balkans ist der soge-


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nannte SAP, der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess, und im Rahmen dieses Prozesses haben wir heute ein Abkommen vorliegen, das die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina betrifft.

Dieses Abkommen soll die Beziehungen verdichten, intensivieren. Es ist ein maßge­schneidertes Einzelabkommen für dieses Land. Es bietet eine breite Palette von Maßnahmen, die insbesondere im Bereich der Rechtsstaatlichkeit Unterstützung ge­wäh­ren sollen, die im Bereich der Sicherheit – etwa der Antikorruptionsmaßnahmen oder der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Geldwäsche, des Drogen­handels und der illegalen Migration – greifen sollen.

Es gibt weiters eine Reihe von Bestimmungen, die die wirtschaftliche Zusammenarbeit betreffen, denn auch das ist ja eine der Zielsetzungen in der Stabilisierung der Region. Das heißt, dass auch jene österreichischen Unternehmen, die mit Bosnien und Herze­gowina Handelsbeziehungen oder Investitionsbeziehungen haben, in Zukunft über verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen verfügen werden.

Es ist dies, meine Damen und Herren – und das ist wichtig –, das sechste Abkommen dieser Art. Mit Ausnahme des Kosovo, für das ein gesondertes Verfahren in Aussicht genommen ist, haben wir damit alle Länder des Balkans, alle Nachbarschaftsländer südöstlich sozusagen mit diesem Prozess erfasst. Es ist eine wichtige Etappe, die wir mit diesem Abkommen in die Wege leiten (Beifall bei der ÖVP), und ich bin überzeugt davon, dass sich der Konsens dieses Hauses zu unserer europäischen und österreichischen Balkanpolitik auch heute hier fortsetzen wird.

Wichtig bei diesem Thema ist, dass die Länder des Balkans das Tempo selbst be­stimmen, mit dem sie diesen europäischen Weg gehen. In jedem einzelnen dieser Abkommen ist eine strikte Konditionalität vereinbart, das heißt, ohne die Erfüllung bestimmter Bedingungen und bestimmter inhaltlicher Kriterien ist ein Fortschritt nicht denkbar.

Das ist eine Ermutigung und ein Ansporn, aber auch immer wieder ein Thema von Diskussionen, etwa wenn wir eine österreichische Initiative betrachten, die uns in der nächsten Zeit noch beschäftigen wird, nämlich die Thematik der Visa‑Erleichterungen. Diesbezüglich haben wir Österreicher bekanntlich vorgeschlagen, dass es ent­sprechende Roadmaps geben soll. Die Umsetzung dieses Projektes gelangt jetzt in eine neue Realisierungsphase, und bisher sind auch noch nicht alle Länder auf demselben Implementierungszustand beziehungsweise auf demselben Niveau und können daher noch nicht in gleicher Weise behandelt werden. Der Kurs ist jedoch klar und richtig: Er geht nach Europa, und hier darf es – das ist ein wichtiges außen­politisches Anliegen, meine Damen und Herren! – keine Kunstpausen respektive künstliche Pausen geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Es darf nicht zu Pausen kommen, indem wir Dinge miteinander verknüpfen, die mit­einander eigentlich nichts zu tun haben.

„Partner, nicht Protektorat“, das ist der Übertitel, unter dem diese sogenannten SAA-Abkommen mit den Ländern des Balkans segeln könnten, denn hier wird Hilfe zur Selbsthilfe in bester Tradition der europäischen Außenpolitik gegeben. „Partner, nicht Protektorat“ bedeutet ein anspruchsvolles Programm, insbesondere für Bosnien-Herze­gowina.

Wir haben in diesen letzten Wochen das Tauziehen um die umstrittenen Beschlüsse des Parlaments der Republica Srpska miterlebt. Ich bin davon überzeugt, dass der österreichische Spitzendiplomat Valentin Inzko recht daran getan hat, diese um­strittenen Beschlüsse, die nicht im Einklang mit Dayton und mit den Grundlagen der


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bosnischen Verfassung standen, mit Unterstützung der internationalen Staatengemein­schaft aufzuheben.

Auch wir wünschen uns den Tag herbei, an dem die „Bonn Powers“, also die weitgehenden Rechte des Hohen Vertreters, nicht mehr nötig sein werden, und wir arbeiten aktiv daran, eine Situation zu begünstigen, in der das nicht mehr notwendig sein wird.

Ich möchte aber ausdrücklich auch in Ihrem Namen von dieser Stelle aus Botschafter Inzko zu seiner schwierigen Arbeit gratulieren und ihm für diesen Schritt danken, den er völlig zu Recht gesetzt hat. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

20.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.53.11

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Stabilisierungs- und Assoziie­rungsabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits ist wirklich von zentraler Bedeutung. Ähnliche Abkommen wurden schon mit Albanien, Kroatien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Maze­donien, Montenegro und Serbien abgeschlossen und haben auch dort wertvolle Dienste geleistet.

Die Inhalte dieses Abkommens wurden schon von meiner Vorrednerin, Frau Kollegin Dr. Plassnik, eingehend erläutert. Es geht um die Förderung des Aufbaus eines demokratischen Rechtsstaates, und es geht um die Einhaltung der Menschenrechte sowie selbstverständlich auch der Minderheitenrechte. Vor allem geht es auch darum, funktionierende marktwirtschaftliche Strukturen aufzubauen, und zwar nicht zuletzt auch durch die Schaffung einer Freihandelszone.

Es entstehen hier auch für wirtschaftliche Beziehungen mit Österreich sehr vielversprechende Strukturen, und es eröffnen sich durchaus lukrative Chancen. Es ist dies also eine Win-Win-Situation für beide Seiten, aber es geht selbstverständlich nicht nur um wirtschaftliche Ziele, es geht vor allem um Friedenssicherung auf unserem Kontinent.

Gerade auf dem leidgeprüften Balkan sind Stabilität und Sicherheit immer noch ein zartes Pflänzchen, das intensiv gepflegt werden muss, damit es zu einem robusten Baum gedeihen kann, der vor allem den Stürmen des Nationalismus trotzt. Wie stark diese Stürme sind, muss auch Valentin Inzko nach wie vor erfahren, und wir können unserem Landsmann wirklich nur gratulieren, wie bravourös er diese schwierige Situation als Hoher Repräsentant managt und nationalistischen Querschüssen konse­quent immer wieder entgegentritt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Menschen in Bosnien und Herzegowina brauchen eine Perspektive in Richtung Frieden, Demokratie und Wohlstand, denn nur dann wird der Nährboden für natio­nalistische Tendenzen entzogen und die Chance auf eine baldige vollständige Eigenständigkeit von Bosnien und Herzegowina erhöht.

Mit diesem Abkommen gehen wir einen weiteren Schritt in diese Richtung und damit auch in Richtung eines nachhaltigen Friedens in ganz Europa. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.55



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 242

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.55.54

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Vorrednerinnen! Kollegin Plassnik hat gesagt, dass wir mit dem Bosnien-Abkommen die Beziehungen zu diesem Land verdichten und intensivieren, Korruption bekämpfen und Rechtsstaatlichkeit fördern müssen und bei der Europaannäherung dieses Landes keine Pause machen dürfen.

Ich muss jetzt aber doch einige Anmerkungen zu Bosnien machen. Bosnien ist jetzt 14 Jahre ein Protektorat der internationalen Staatengemeinschaft, zuerst mit amerika­nischer Dominanz, jetzt unter Leitung der EU.

Was ist herausgekommen? – Schauen wir uns den letzten veröffentlichten Index von Transparency International aus dem Jahr 2008 an: Da liegt Bosnien an der 92. Stelle und hat damit Staaten wie Swasiland, Burkina Faso und Madagaskar klar hinter sich gelassen.

Noch schlimmer ist es, wenn wir uns den Report von Transparency International aus dem Jahr 2009 ansehen. Da ist Bosnien einer der wenigen Staaten, in dem – und das ist sehr signifikant – nur weniger als 30 Prozent der Bevölkerung bereit sind, in einer nicht korrupten Firma zu kaufen und dafür mehr zu zahlen. Das verhält sich nämlich auch in Schwarzafrika nicht so. Die Leute wären dort durchaus bereit, für ihre Befreiung aus der Korruption etwas zu zahlen. Aber Bosnien gehört zu den elf Staaten, in denen nicht einmal 30 Prozent dazu bereit sind! Das heißt, dieses Land liegt wirklich im Argen, und das nach 14 Jahren Führung durch die internationale, zuletzt vor allem durch die Europäische Gemeinschaft.

Ohne Herrn Botschafter Inzko schon vorweg etwas Schlechtes zu wünschen, meine ich doch, dass ich noch nicht sehen kann, dass er jetzt in den ersten Wochen schon eine so große Leistung erbracht hat. Wir werden ja sehen: Vielleicht vollbringt Bot­schafter Inzko in den nächsten Jahren Wunder!

Der einzige Grund, warum wir diesem Abkommen trotzdem zustimmen, ist, dass wir diese Abkommen mit den umliegenden Staaten – mit Albanien, Serbien, Kroatien, Montenegro und auch Mazedonien – schon abgeschlossen haben und dass wir in der Nachbarschaft Bulgarien und Rumänien, mit allen dadurch bedingten Konsequenzen, schon in die EU aufgenommen haben. Nur zur Information: Bulgarien und Rumänien stehen im Transparency International Index 2008 auf den Stellen 70 bis 72 ex aequo mit Kolumbien.

Eine Bemerkung noch zum Widerspruch gegen das Abkommen über die Anerkennung von Beglaubigungen mit der Dominikanischen Republik. – Dazu kann ich sagen: Diesbezüglich hat Österreich spät, aber doch gelernt! Ich darf darauf verweisen, dass wir noch in den letzten Jahren Abkommen mit Ländern unterschrieben haben, in denen es diesbezüglich noch schlimmer ist und von denen unsere Rechtsstaatlichkeit in noch viel größerem Umfang unterhöhlt wird.

Zum Beispiel wurde 2005 ein Abkommen mit Nicaragua geschlossen, das uns zwingt, dortige Apostillen zu akzeptieren. Nur zur Information: Nicaragua liegt auf der Skala von Transparency International 2008 auf Stelle 134 und damit weit hinter den meisten schwarzafrikanischen Staaten. 2006 haben wir auch mit Moldawien ein solches Abkommen geschlossen und schon in den neunziger Jahren mit Belarus. Belarus liegt an der Stelle 151 von 180 Stellen in diesem Index.

Das heißt, wir haben schon viel getan, um die Rechtssicherheit und Urkunden­sicher­heit in Österreich zu unterminieren, aber es freut mich, dass wir jetzt zumindest


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 243

Widerspruch erheben und ein bisschen Interesse und Einsatz für die öster­reichischen Anliegen zeigen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.59.41

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch ich komme zum Assoziierungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina: So wichtig es ist, dass man in Richtung der Balkanländer insgesamt das Signal setzt, dass sie ein Teil Europas sind und dass sie von uns beim Aufbau ihrer wirtschaftlichen und zivilen Strukturen sowie der Strukturen im Bereich der Justiz und der Sicherheit unterstützt werden, so wichtig ist es aber auch, ihnen schön langsam, aber doch auch zu sagen, dass das keine Einbahnstraße ist, sondern dass sie jetzt, mehrere Jahre nach Ende der Kampfhandlungen, mehr Selbstverantwortung über­nehmen müssen.

Man muss sich nur ansehen, wie sehr sich die Bevölkerung nicht nur in Bosnien, sondern auch im Kosovo und in anderen Regionen auf die internationale Hilfe verlässt und alle sehr bequem im Bereich der Schattenwirtschaft und im Bereich der Krimi­nalität ihre Geschäfte machen. Herr Kollege Großruck, du weißt ganz genau, dass nach wie vor ein Großteil der dort erwirtschafteten Güter im Bereich der Schatten­wirtschaft erzeugt wird! Im Hinblick darauf ist klar, dass hier stärkerer Druck gemacht werden muss.

Wir stehen dazu, dass man auch die Beitrittsperspektive für europäische Länder offen hält, ganz im Gegenteil zu nichteuropäischen Ländern wie der Türkei, aber wir müssen für das Geld, das wir investieren, und für den Aufwand, den wir haben, auch ent­sprechende Gegenleistungen einfordern.

Wir haben ein Interesse daran, dass diese Region stabilisiert wird, vor allem auch sicherheitspolitisch. Man sollte nicht vergessen, dass es noch nicht allzu lange her ist, dass dieser nationalistische Konflikt bis an unsere Grenzen getragen wurde. Wir haben auch wirtschaftlich ein Interesse, aber es geht nicht an, dass wir diese Länder jetzt auf alle Ewigkeit mit Soldaten, Justizbeamten, Polizisten und vor allem mit einer ordent­lichen Wirtschaftshilfe am Leben erhalten müssen. Vielmehr müssen sie die Verant­wortung in die eigenen Hände nehmen, und zu diesem Zweck muss auch die Staaten­gemeinschaft den Druck auf diese Länder erhöhen. (Beifall beim BZÖ.)

21.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minis­ter Dr. Spindelegger zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


21.02.14

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! So wie ich der Diskussion bisher folgen konnte, ist natürlich die Frage eines SAA, eines Stabilisie­rungs- und Assoziierungsabkommens mit Bosnien-Herzegowina, das zentrale Thema dieses Tagesordnungspunktes. Ich möchte daher auch dazu ganz kurz Stellung neh­men.

Ich möchte erstens sagen, dass wir bisher sehen, dass in der Europäischen Union acht Länder dieses Stabilisierungsabkommen und Assoziierungsabkommen abgeschlossen haben. Österreich wäre das neunte Land. Das zeigt auch, dass wir am Westbalkan ein Interesse haben, und wir unterstreichen dieses somit.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 244

Warum ist das für uns in Österreich und für unsere Unternehmen, die dort investieren, wichtig? – Österreichische Unternehmen sind Investor Nummer 1 in Bosnien-Herze­gowina, und diese brauchen Rechtssicherheit. Sie brauchen einen funktionierenden Rechtsstaat, wo klar ist, dass im Fall, dass es Streit gibt und die Justiz eingeschaltet wird, funktionierende Institutionen vorhanden sind.

Mit diesem Abkommen wird das wesentlich gefördert und auch der Druck erhöht, dass diese Einrichtungen funktionieren. Es gibt eine regelmäßige Überprüfung durch die Kommission, und wenn etwas nicht funktioniert, werden entsprechende Schritte der Europäischen Union gesetzt. Daher ist es aus unserer Sicht sehr zu begrüßen, dass es dieses Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen gibt.

Zum Zweiten möchte ich darauf hinweisen, dass die Situation, die zu Recht ange­sprochen wurde, schwierig ist. Bosnien ist de facto dreigeteilt: vom Staatspräsidium bis zu sonstigen Funktionen ist immer eine Dreiteilung mit drei Personen vorgesehen. In der Regierung gibt es ein Rotationsprinzip: Wenn der jetzige Außenminister von kroati­scher Seite kommt, dann kommt der nächste von serbischer und der übernächste von bosnischer Seite.

Das heißt, wir müssen diese schwierige Lage, die in diesem Land herrscht, sehen und müssen uns daher auch mit diesen Gegebenheiten zurechtfinden. Das ist für viele Länder schwierig, und in Anbetracht des Aufbaus dieses Apparats, in dem überall eine Dreiteilung vorgesehen ist, kann man ermessen, welche Schwierigkeiten es auch landesintern gibt.

Nichtsdestotrotz bleibt das für uns ein besonderes Betätigungsfeld. Wir Österreicher haben in Bosnien einen guten Ruf und sollten diesen auch für die Zukunft ausbauen und stärken.

Ich darf zum Dritten sagen, weil die Rolle von Valentin Inzko angesprochen wurde: Ich glaube nicht, dass wir im Herbst dieses Jahres von einer Verwaltung, die nach dem Dayton-Abkommen nach wie vor mit Hohen Repräsentanten der UNO ausgestattet ist, zu einer EU-geführten Mission übergehen können. Dazu fehlen noch einige Voraus­setzungen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Es sind ja fünf Ziele und zwei Bedingungen festgelegt, und momentan ist nicht abseh­bar, wann das tatsächlich so eintritt, dass wir zu einer ganz anderen Funktion eines Beauftragten übergehen können und nicht mehr „Bonn Powers“ im Vordergrund ste­hen, so wie das jetzt wieder angewandt wurde.

Trotzdem hat Valentin Inzko einen sehr guten Job geleistet. Er ist ein Vertreter, der auch anerkannt ist. Er muss natürlich auch seine Aufgaben wahrnehmen. Er muss die „Bonn Powers“ anwenden, wenn es notwendig ist. Er hat es erst jetzt wieder getan, und wir sollten ihn unterstützen, weil er dort als Österreicher auftritt und auch einen entsprechend guten Ruf im Land genießt. Ich glaube, Valentin Inzko verdient unser aller Unterstützung!

In diesem Sinn begrüße ich, dass Botschafter Inzko diese Aufgabe weiterhin mit dieser Konsequenz wahrnimmt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Großruck mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


21.06.01

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätz­ter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Natürlich stimmen wir diesem Assoziations- und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 245

Stabilisierungspakt mit Bosnien-Herzegowina zu, wie wir das auch bei anderen Län­dern auf dem Balkan gemacht haben.

Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit die internationale Staatengemeinschaft erwäh­nen, die gerade auf dem Balkan ganz wertvolle, wichtige friedenssichernde Arbeit leistet – egal, ob das nun die UNO, die NATO, die Europäische Union, der Europarat oder auch die OSZE, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, ist, auf deren Tätigkeit ich jetzt ganz besonders eingehen möchte.

Mit ihren Feldmissionen, ihren Hauptquartieren und ihren qualifizierten Beraterteams hat diese Organisation sehr viel dazu beigetragen, dass die Demokratieentwicklung in den Balkanstaaten zügig vorangeschritten ist. Diejenigen, die diese Staaten schon länger beobachten – wie ich im Speziellen Albanien –, konnten wirklich feststellen, dass große Fortschritte gemacht wurden.

Lieber Kollege Scheibner, ich gebe dir schon recht: Korruption gibt es natürlich, und es gibt weiterhin organisierte Kriminalität. Das Ganze ist auch eine Frage des Einkom­mens. Unsere Beratungen hatten unter anderem auch die Zielsetzung, dass die öffent­lich Bediensteten, insbesondere die Polizisten, aber auch die Lehrer ent­sprechende Einkommen bekommen sollen, damit sie nicht mehr darauf angewiesen sind, korrupt zu sein. Ich glaube, das ist sehr wichtig.

Wir haben allerdings gestern auch über ein Anti-Korruptionsgesetz betreffend den Nationalrat diskutiert, was natürlich in meinen Augen sinnlos war, denn ich denke, es erübrigt sich, hier darüber zu reden, ob wir korrupt sind oder nicht und welche Gesetze gegen Korruption wären. Ich meine, jeder muss sich selbst verantwortlich sein und Eigenverantwortung zeigen.

Aber wir haben es diskutiert, und offenbar dürfte es auch bei uns in Österreich Korrup­tion geben, wenn wir ein diesbezügliches Gesetz brauchen. In diesen Ländern ist das natürlich vermehrt der Fall, aber sie sind auf dem besten Weg.

Ganz besonders möchte ich auch die Wahlbeobachtungen und die Hilfe bei den Wahlen, die die OSZE leistet, betonen. Wir waren jetzt gerade in Albanien; Kollege Maximilian Linder war mit. Ich hatte die Ehre, als Missionsleiter tätig zu sein, und ich glaube, dass wir dort eine wirklich ganz hervorragende Arbeit geleistet haben, indem wir uns bemühten, zu deeskalieren, Ausgleich zu finden und darauf zu achten, dass nicht die Hitzköpfe – und die Skipetaren sind Hitzköpfe – aufeinanderprallen. Es ist uns zusammen mit den anderen Beobachtern der NATO, der ODIR und auch des Europarates gelungen, eine wirklich gute Arbeit zu erbringen.

Frau Präsidentin! Ich möchte mich bei allen bedanken, auch bei unserem Mitarbeiter in unserem Haus, Herrn Lukas Mussi, der mich bestens und ganz besonders unterstützt hat.

Auch international ist diese Beobachtermission als sehr erfolgreich und gut bezeichnet worden. Das soll jetzt kein Selbstlob sein, ich möchte nur darauf hinweisen, wie wichtig auch unsere internationale Tätigkeit und unsere Erfahrung, die wir einbringen, in diesen Ländern sind.

Ich komme zum Schluss. Da Frau Kollegin Lunacek heute das letzte Mal hier ist, möchte ich ihr zu Ehren einen Vierzeiler bringen:

Unsere Kollegin Lunacek

ziehts aus dem Hohen Hause weg.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 246

Freiwillig geht sie nach Brüssel fort –

und hoffentlich bleiben S lange dort!

(Heiterkeit und allgemeiner Beifall.)

21.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Großruck, ich möchte eines auch noch anschließen: Ich möchte mich bei Ihnen und auch bei allen Abgeordneten unter Ihnen, die sich immer wieder bereit erklären, auf Wahlbeobachtung zu fahren, sehr herzlich bedanken. Ich weiß, das ist eine große Herausforderung, sie ist nicht immer einfach, aber das trägt zur unglaublich hohen Reputation des Parlaments in Österreich bei.

Dafür herzlichen Dank und hohe Anerkennung! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


21.10.29

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte einige Anmerkungen zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Bosnien und Herzegowina machen.

Die Entwicklung der politischen Stabilität am Balkan war in den letzten Jahren eine sehr positive. Das liegt auch durchaus im Interesse von Österreich und wird ganz genau beobachtet. Im Frühjahr dieses Jahres wurde mit Valentin Inzko nach Wolf­gang Petritsch bereits der zweite Österreicher – und als Kärntnerin kann ich das sagen: bereits der zweite Kärntner Slowene – internationaler Bosnien-Beauftragter. Das ist erfreulich und kann sicherlich als Erfolg für Österreichs Diplomatie und Balkan­politik gewertet werden.

Die Annäherung Bosnien-Herzegowinas an Europa ist ein wesentliches gemeinsames Ziel der Länder des westlichen Balkan, und es hat Fortschritte gegeben, die man nicht außer Acht lassen darf, wie zum Beispiel Fortschritte bezüglich des friedlichen Zusam­menlebens der Volksgruppen. Immerhin – Sie brauchen nicht lange zurückzugehen – war die Region in den neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts noch Schauplatz grausamer Kriege und schwerer Menschenrechtsverletzungen. Dennoch muss man die politische Situation heute als fragil bezeichnen; für einen Fortschritt ist die Bereitschaft zum Dialog und zum Kompromiss sicherlich unabdingbar.

Das heute zu beschließende Abkommen soll zur wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung beitragen. Deshalb ist es sehr wichtig, dass es Österreich auch so rasch ratifiziert. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.12.22

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der Europäischen Union mit Bosnien und Herzegowina ist ein wichtiger Vertrag, den wir Freiheitliche begrüßen und dem wir selbstverständlich auch zustimmen. Zweifellos ist er ein wichtiger Beitrag für die Stabilisierung gerade Südosteuropas, einer Problem­zone in der Vergangenheit.

Wer sich mit der österreichischen Militärgeschichte etwas befasst hat, der weiß, dass die Bosniaken eine Elitetruppe in der k.u.k. Armee waren. Wir haben aber auch noch


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andere historische Anknüpfungspunkte, etwa das Jahr 1878, als nach dem Berliner Kongress, nach dem Schiedsspruch Otto von Bismarcks, die österreichische Okku­pation von Bosnien und Herzegowina stattgefunden hat, was in diesem Land – und das muss man auch erwähnen, weil es die historische Wahrheit ist – damals eine unglaub­liche Modernisierung eingeleitet hat, und nicht, wie in anderen Bereichen, eine Aus­beutung besetzter Gebiete.

Meine Damen und Herren! Es wäre aus heutiger Sicht auch widersinnig, wenn die Europäische Union Vollverhandlungen über einen Beitritt mit der Türkei aufnähme, also mit einer hochgerüsteten, vorderasiatischen Militärmacht, aber den europäischen Völ­kern am Balkan keine Beitrittsperspektive eröffnen würde. Dass der Beitritt Kroatiens nicht schon längst erfolgt ist, also spätestens mit dem Beitritt von Slowenien oder auch von Ungarn zu Europäischen Union, das ist den meisten Österreichern ohnedies unverständlich. Natürlich kennen wir die Hintergründe. Also: Die Heranführung dieser südosteuropäischen Staaten an Europa, an Mitteleuropa, liegt auch in unserem eige­nen Interesse.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber doch noch einige Bemerkungen zu einem Thema machen, das natürlich auch die Aufmerksamkeit Europas erregt hat: Das war das Erkenntnis der Verfassungsrichter von Karlsruhe in der vergangenen Woche. Der deutsche Bundespräsident hat den Vertrag von Lissabon, wie die neue EU-Verfassung heißt, ja nicht ratifiziert. Und es war bemerkenswert, dass die Richter darauf hinge­wiesen haben, dass sich Europa, die Europäische Union nicht zu einem zentralis­ti­schen Staat entwickeln dürfe.

Der Bundespräsident hat auch die deutsche Bundesregierung und den Deutschen Bun­destag veranlasst, sozusagen nachzusitzen und über den Sommer darüber nach­zudenken, welche Mitwirkungsrechte der Deutsche Bundestag und auch der Bundesrat in Zukunft haben müssen. Er hat vor allem eines abgelehnt, und zwar die sogenannte Kompetenz-Kompetenz, die sich die Europäische Union anmaßen wollte; diese ist als verfassungswidrig abgelehnt worden.

Wir glauben, das ist ein Achtungserfolg des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, aber auch des linken Abgeordneten Gregor Gysi. Wir Freiheitliche sagen natürlich, dass wir, wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft treten sollte, auch Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof erheben werden. Und dann werden auch die österreichischen Verfassungsrichter beweisen können, dass sie ebenso viel können wie die bundesdeutschen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Glaser zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 3 Minuten. – Bitte.

 


21.16.08

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Einer der Tagesordnungspunkte, den wir jetzt auch beschließen, ist ein Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl, in dem es um eine Index-Anpassung einer ursprünglich verein­barten Ursprungssumme geht. Das ist nicht weiter der Rede wert, da werden wir, so glaube ich, alle zustimmen.

Ich möchte nur ein kleines Beispiel dafür, wie dieses Konkordat auch in der Praxis funktioniert, erzählen. Ich hätte persönlich nie geglaubt, dass das in meinem Bezirk eine Rolle spielen würde, aber es war in den vergangenen zwei Jahren so.

Der Landesschulrat des Burgenlandes hat beschlossen, in einer in sich geschlossenen Region – das ist das Untere Pinka- und Stremtal – eine Hauptschule zu schließen, weil


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die Schülerzahl unter 90 gesunken ist. Das ist im Normalfall nichts Besonderes, man kann durchaus Verständnis dafür haben; aber da es sich hier um eine geschlossene Region handelt, wäre damit das letzte Stück an Identität verlorengegangen. Das musisch-kulturelle Leben, das gesellschaftliche, das sportliche Leben hätte massiv darunter gelitten.

Die betroffenen Gemeinden und die Bevölkerung, vor allem die Eltern waren damit nicht einverstanden, sondern haben überlegt, ob sie mit der Gründung einer privaten katholischen Hauptschule der Schließung entgegenwirken können. Das wurde dann auch angestrebt, allerdings ist mit einer sehr phantasievollen Interpretation von Fristen seitens des Landesschulrates die Inbetriebnahme der Hauptschule, sodass sie direkt die ursprüngliche Hauptschule hätte übernehmen können, verhindert worden, sodass praktisch ein ganzes Jahr lang die Schüler dieser Region nach Güssing bezie­hungs­weise Kohfidisch gehen mussten, also in andere Hauptschulen – auch mit dem nicht deklarierten Ziel, dass dann diese Schule ohnehin nicht funktionieren könnte.

Nun, es war anders: Die Eltern haben sich nicht entmutigen lassen, sondern dieses Ziel wurde weiterverfolgt. 72 Schüler sind jetzt eingetragen. Und wenn alles klappt, wird diese bilinguale, österreichisch-ungarische katholische Privatschule hoffentlich mit September auf Basis des Konkordats zu funktionieren beginnen. (Abg. Scheibner: Das ist wunderbar, Herr Kollege! Sie haben das jetzt sehr breit ausgeführt!) Das ist in meinen Augen eine gute Sache auch seitens des Konkordats. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.18.52

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte den Einspruch bezüglich Urkundenbeglaubigung zum Anlass nehmen, generell zu Abkommen zwischen der EU und Drittstaaten etwas zu sagen und einen durchaus unbefriedigenden Zustand zu konstatieren, weil nationale Parlamente normalerweise überhaupt keine Mitwirkungs- und Mitspracherechte bei diesen Verträgen haben, weil die irgendwo im stillen Kämmerchen ausgehandelt wer­den, wo keiner wirklich durchblickt und wo nicht nur Parlamente, geschweige denn die betroffene Zivilgesellschaft eine Möglichkeit haben, sich irgendwie einzubringen, und wir letztendlich hier im Parlament nur ja oder nein sagen können. Heute sagen wir eben nein.

Viele dieser Verträge, wie zum Beispiel aktuell das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Zentralamerika, haben vordergründig sehr hehre Ziele, in diesem Fall den politischen Dialog, Entwicklungszusammenarbeit und Handelskoope­ration. Real geht es aber meistens nur um Freihandel, wirklich nur um Freihandel! Und es passiert oft genug, dass die Verantwortung von Regierungen für Menschenrechte, für Umwelt, für Recht auf Entwicklung zum Teil aktiv durch diese Verträge untergraben werden.

Das angesprochene Abkommen hat zum Beispiel einen massiven negativen Einfluss auf die Volkswirtschaften Zentralamerikas. Es erodiert Ernährungs- und Ressourcen­sicherheit, Biodiversität und andere Grundlagen von kleinbäuerlicher Wirtschaft, von indigenen Gesellschaften und von Stammesgemeinschaften.

Ich möchte von dieser Stelle aus die Europäischen Kommission wirklich auffordern, in diesem konkreten Fall auf jeden Fall die Studie über die Sozial- und Nachhaltigkeits­verträglichkeit dieses potentiellen Abkommens abzuwarten, die für August erwartet


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wird. Ich glaube, gerade auch deswegen, weil die G8 gestern angekündigt haben, die Doha-Verhandlungen wieder aufzunehmen, brauchen wir eine neue Qualität solcher Verhandlungen, was Transparenz betrifft, aber auch eine neue Qualität, was Inhalte betrifft, damit wirklich Rücksicht auf Menschen und nicht nur Rücksicht auf Märkte genommen wird. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

21.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Hakel zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.21.17

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Wir haben es heute schon gehört, wir werden das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Bosnien und Herzegowina beschließen. Das brauche ich jetzt nicht mehr näher zu definieren, das haben wir schon mehrmals gehört.

Daher komme ich gleich zu einem anderen Punkt, den ich noch ansprechen möchte, nämlich jenen, dass Österreich nicht nur in Europa in Kooperation mit den anderen Staaten der EU die Demokratisierung und politische Stabilisierung eines Landes unter­stützen muss, sondern auch darüber hinaus. Lateinamerika zum Beispiel vollzog im Laufe der letzten Jahre einen sehr großen Wandel. Sehr viele langjährige demo­kra­tische und auch diktatorische Regierungen verloren ihre Macht. Leider, wie wir im Falle der Dominikanischen Republik sehen können, ist der Wandel zu einer demokratischen Gesellschaft noch nicht ganz vollzogen.

Gerade deshalb möchte ich auch einen aktuellen Fall, der in den letzten Tagen pas­siert ist, ansprechen, nämlich Honduras, wo es am Sonntag einen Militärputsch gegeben hat und der Präsident deswegen nach Costa Rica deportiert wurde, weil er eigentlich nur eine unverbindliche Volksbefragung durchführen wollte. Dabei ging es um die Regelung zur Dauer der höchstzulässigen Amtszeit des Präsidenten. So weit ist es eben nicht gekommen. Es gab einen Militärputsch. Diese Ereignisse sind gerade auch aus demokratiepolitischer Sicht aufs Äußerste zu verurteilen.

Ein wichtiges Zeichen setzten sowohl die UNO-Vollversammlung als auch die Staaten­gemeinschaft der EU. Beide verurteilten die Geschehnisse in diesem lateinameri­ka­nischen Land noch am selben Tag durch eine Resolution. Lassen Sie uns diese Resolution der europäischen Staaten unterstützen wie auch die Bemühungen des Präsidenten von Costa Rica, hier eine friedliche Lösung zu finden! Dieser Putsch muss rückgängig gemacht werden, um die Demokratisierungsbewegung wiederher­zustel­len. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Abgeordnete Mag. Luna­cek zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 10 Minuten. – Bitte.

 


21.23.42

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Mich in dieser unüblichen Reihenfolge am Schluss der Rednerliste zu Wort zu melden, hat, wie Sie wissen, damit zu tun, dass das heute mein letzter Tag in diesem Hohen Haus als Nationalratsabgeordnete ist. Das ist meine letzte Rede, bevor ich am nächsten Dienstag offiziell ins Europaparlament wechsle – und ja, Herr Kollege Großruck, freiwillig, wie Sie betont haben. Mein Kollege Alexander Van der Bellen als Außenpolitiksprecher und meine Kollegin Judith Schwentner als Entwicklungspolitiksprecherin werden hier meine Nachfolge übernehmen.


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Lassen Sie mich kurz auf die drei Punkte, die heute hier auf der Tagesordnung stehen, eingehen und dann kurz Bilanz ziehen! Ich ersuche Sie, mir da doch noch Aufmerk­samkeit zu schenken. In Zukunft können Sie es dann nur mehr im Europaparlament machen, wenn Sie einmal dort sind.

Wir Grüne werden allen drei Punkten unsere Zustimmung geben, natürlich auch dem SAA mit Bosnien-Herzegowina. Ich bin froh darüber, dass dies auch Österreich jetzt ratifiziert. Eine Anmerkung dazu: Ich würde mir sehr wünschen – und das geht an Sie, Herr Minister Spindelegger –, dass es gelänge, auch Bosnien-Herzegowina in diese Visa-Erleichterung und Visa-Befreiung hineinzunehmen. Gerade in diesem Land wäre es notwendig, klarzumachen, dass alle der dortigen Bevölkerung reisen können, auch in die EU reisen können und nicht nur diejenigen, die eben auch schon kroatische Pässe haben. Das wäre ganz wichtig und notwendig. Vielleicht ist das noch möglich. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Molterer.)

Ich weiß, es gibt nächste Woche einen Rat, wo das auch besprochen wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie das auch als Ihr Anliegen von hier mitnehmen. – Nun gut.

Vor knapp zehn Jahren stand ich hier das erste Mal bei der Angelobung, dann folgte am Rednerpult meine erste Rede. Ich erinnere mich noch sehr gut an diese meine erste Rede im Herbst 1999. Sie war damals zum Thema Abschaffung des § 209 StGB, der damals ein hohes Mindestalter – 18 Jahre – für schwule Männer festgelegt hat, während es für alle anderen 14 Jahre war, und zum Thema gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Es war dies das erste Mal in dieser Republik und in diesem Hohen Haus, und es war damals sicher nicht ohne etwas ängstliches Herangehen, dass ich hier herausgekommen bin, denn ich wusste, ich bin die Erste, die offen zu ihrer gleichgeschlechtlichen Liebe und ihrem gleichgeschlechtlichen Leben steht, und ich habe dadurch dazu beigetragen, dass die Sichtbarkeit dieser Bevölkerungsgruppe auch in diesem Haus wichtiger wurde (Beifall bei Grünen und SPÖ), und ich habe auch dazu beigetragen – und das sage ich nicht ohne Stolz und Freude hier –, Vorurteile zu bekämpfen und gegen Homophobie anzukämpfen, die leider heutzutage in unserem Land immer noch Realität ist.

Ich hoffe, es werden mir andere in Zukunft gleichtun und auch offen damit umgehen. Das ist notwendig, immer noch, gerade für junge Leute, die sich immer noch davor fürchten, in ihrem Umfeld, in ihrer Familie, im Beruf, in der Schule offen zu ihrem Lesbisch-Sein oder Schwul-Sein zu stehen. Ich hoffe, es werden andere nachkommen, die es mir gleichtun. Ich sage ihnen, sie brauchen sich nicht zu fürchten. Es ist nicht so schlimm.

Manche haben dann gesagt: Du musst aber schon besonderen Mut aufgebracht ha­ben, das zu äußern! Darauf habe ich entgegnet: Wisst Ihr was, die Vorstellung, mich mein Leben lang zu fürchten, dass mir irgendjemand draufkommt, finde ich viel schrecklicher, als vielleicht kurz mit etwas Aufregung das zu sagen, und dann wissen es alle, und sie gewöhnen sich daran! Und das haben wir ja auch hier im Hohen Haus gemerkt. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

Nun gut: Mittlerweile haben sich auch in den Köpfen vieler Menschen in Österreich die Bilder geändert. Wir haben mittlerweile eine hohe Zustimmung auch zur Frage von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Ich hoffe sehr, dass es der Regierung, die jetzt im Amt ist, und den Parteien, die hier im Haus vertreten sind, endlich gelingt und dass sie es endlich schaffen, ein Partnerschaftsgesetz in den Nationalrat hereinzubringen, das diesen Namen tatsächlich verdient und das dazu beiträgt, dass Lesben und Schwule in diesem Land nicht mehr Menschen zweiter Klasse sind; das heißt, inklusive Sozial- und Pensionsversicherung und inklusive Fremdenrecht, auch wenn dieses Wort bei manchen von Ihnen sicher die Haare zu Berge stehen lässt. Aber da geht es


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darum, dass binationale Paare auch in Österreich leben können und nicht auswandern müssen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich bedauere es schon, dass es in diesen fast zehn Jahren nicht möglich war, dass ich hier dabei bin, wenn solch ein Gesetz beschlossen wird. Aber bitte machen Sie es auch ohne mich! Die Grünen werden sich darum bemühen, dass das passiert. (Beifall bei den Grünen.)

Vielleicht noch ein Punkt dazu, um die Regierung davon zu überzeugen und vor allem die ÖVP. Wenn Sie es nicht selber machen, dann wird die europäische Ebene dafür sorgen, dass Sie es irgendwann einmal machen müssen, über die Gerichte, über den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof oder wenn hoffentlich der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt und die Grundrechte-Charta verbindlich wird. Irgendwann werden Lesben und Schwule aus Österreich klagen, und Sie werden es dann irgendwann machen müssen. Also machen Sie es freiwillig! Das würde Österreich besser anste­hen, als darauf zu warten, dass die europäischen Gerichte es ändern. – Gut. Das also zum Bereich eines Teils meines politischen Lebens, dessen der Forderung für gleiche Rechte für Lesben und Schwule. Auch das werde ich im Europaparlament weiter machen.

Als außen- und entwicklungspolitische Sprecherin der Grünen habe ich in diesen zehn Jahren auch sehr viel erlebt, erfahren, aber auch gelernt. Eine Lehre war: Ich aus meiner Nicht-Regierungsorganisationsvergangenheit bin immer davon ausgegangen, dass man in der Außenpolitik und auch in der Entwicklungspolitik globale Interessen vertritt, also Armutsbekämpfung, Empowerment, all diese Dinge – und nicht vorrangig österreichische Interessen.

Ich musste lernen, dass das oft anders ausschaut, dass vor allem österreichische Interessen im Vordergrund stehen und die globalen ziemlich in den Hintergrund geraten.

Ich habe aber auch positive Dinge erlebt, sagen wir es einmal so, einige sehr wohl, und ich möchte auch Ihnen, Herr Minister Spindelegger, dafür danken, dass Sie in der kurzen Zeit, in der Sie jetzt Minister sind, tatsächlich die Kommunikation mit den Abge­ordneten wichtig nehmen. Ich denke, das ist notwendig, und das tut auch gut. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber auch an die frühere Ministerin Plassnik einen Satz: Das, was ich an Ihnen sehr geschätzt habe, war Ihr Einsatz für Frauen in der Außenpolitik. Und da haben Sie wohl auch einiges weitergebracht. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.) Es bleibt noch viel zu tun – für Sie, für mich und für viele andere.

Aber es gab auch bittere Erfahrungen im Rahmen meiner Tätigkeit als Abgeordnete hier. Eine war zum Beispiel die Erfahrung, dass es im Bereich der Entwicklungs­zusam­menarbeit nicht gelungen ist, Österreich hier aus der Schlusslichtposition herauszu­bekommen, was das Budget betrifft.

2002 war die Entwicklungsfinanzierungskonferenz in Monterrey, und in Barcelona gab es den Beschluss der EU-Staaten, bis 2010 auf 0,51 Prozent zu erhöhen. – Nichts ist passiert, und es wird auch nicht geschehen. Das nehme ich als bittere Erfahrung mit, dass eines der reichsten Länder Europas und der Welt nicht bereit ist, hier seiner globalen Verantwortung gerecht zu werden.

Aber, nachdem ich die Hoffnung ja nie aufgebe, denke ich mir, es wird wohl in Zukunft doch gelingen, wenn dann Wirtschaftskrise und Finanzkrise vorbei sind. Eigentlich wäre es aber gerade in diesen Zeiten notwendig, für die ärmsten Länder dieser Welt und die Menschen, die dort unter den Folgen von Wirtschafts- und Finanzkrise leiden,


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aber auch unter den Folgen der Klimakrise, die sie nicht verursacht haben, einen Bei­trag zu leisten. (Beifall bei den Grünen.)

Also, es gibt schöne Erfahrungen, aber es gibt auch nicht so schöne.

Und es gibt einige Erfolge, wo ich mich freue, dass ich und die Grünen daran mitge­wirkt haben, zum Beispiel, dass Österreich jetzt endlich auch die Konvention betreffend die Streumunition ratifiziert hat. Es war unter anderem auf meine und auch auf einige andere Initiativen zurückzuführen, dass das in diesem Haus überhaupt begonnen wurde und dass es dann von der Regierung auch umgesetzt wurde.

Der Ausstieg aus dem Ilisu-Staudammprojekt: Auch das ist etwas, wo ich zu sagen wage, dass es ohne mich, ohne viele Grüne und ohne viele Personen aus der Zivil­gesellschaft, denen ich hiermit auch danken möchte, nicht gelungen wäre, klarzu­machen, dass dieses Projekt unter diesen Umständen keine österreichische Ausfuhr­förderung bekommen soll. Und das ist auch ein Beispiel dafür, dass in Zukunft das Ausführförderungsgesetz geändert werden muss. Da hoffe ich in der Zukunft auf meine Kollegen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich wechsle ins Europaparlament, und das freiwillig und gerne, in einer Zeit, wo Europa eigentlich immer wichtiger wird. Und eines meiner bitteren Erlebnisse ist gerade aus dem letzten Wahlkampf, aber auch schon aus den Jahren davor, nämlich, dass in Österreich über die Jahre die Stimmung gegenüber diesem gemeinsamen Europa im­mer negativer geworden ist. Mittlerweile ist diese Europa-Skepsis in diesem Land, bei allem, was an der EU zu kritisieren ist, etwas, wo ich in den nächsten Jahren auch dazu beitragen will, das wieder zu verändern und klarzumachen, dass wir gerade in Zeiten wie diesen dieses gemeinsame Europa brauchen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Eine Finanzkrise, eine Klimakrise, eine Wirtschaftskrise, eine Nahrungsmittelkrise ist nur gemeinsam in den Griff zu kriegen – und nicht in jedem Land für sich alleine.

Da geht es aber auch in eine andere Richtung: Diese europäische Ebene und die österreichische Ebene müssen stärker zusammengeführt werden – auch in diesem Haus, meine Damen und Herren. Und ich erinnere mich noch, Herr Minister Spindelegger – es ist jetzt über zwei Jahre her; damals waren Sie Zweiter National­ratpräsi­dent –, als wir in Ihrem Büro zusammensaßen und Überlegungen anstellten über Rederecht von Europaabgeordneten im Nationalrat, über Kommissare und Kom­mis­sarinnen, die hier im Plenum reden dürfen, über vielleicht auch Vertreter und Vertrete­rinnen von EU-Agenturen, über Berichterstatter oder Berichterstatterinnen im Europaparlament, die in Fachausschüssen reden könnten.

Es gab damals eine Einigung, zum Beispiel zum Rederecht im Nationalrat – mittler­weile gibt es sie nicht mehr. Ich spreche vom Plenum, nicht vom Hauptausschuss; dort dürfen künftige Europaabgeordnete ohnehin reden. Aber es geht um dieses Plenum hier, es geht um die Öffentlichkeit dieses Nationalratsplenums, und ich halte es für wichtig und notwendig, dass das in Zukunft zusammengeführt wird.

Und das sage ich nicht nur, weil es mich auch freuen würde, vielleicht in Zukunft wieder einmal mit Ihnen hier zu diskutieren, also nicht nur deshalb, sondern ich halte es grundsätzlich für wichtig. Im letzten Außenpolitischen Ausschuss hat der Kollege Cap, als ich gesagt habe, ich werde auch im Europaparlament Außenpolitik machen, gemeint: Ja, ja, die außenpolitischen Ausschüsse im Europaparlament, die freuen sich schon auf Sie!, so nach dem Motto: Eine, die immer den Mund offen hat und immer was zu sagen hat und immer was zu kritisieren hat.

Aber Cap hat recht: Ich werde auch im Europaparlament Außenpolitik machen. Und ich werde hin und wieder auch mit der österreichischen Innenpolitik, aber natürlich auch


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mit der österreichischen Europapolitik zu tu haben, also ich werde auch Ihnen nicht ganz abhanden kommen, auch wenn sich das manche von Ihnen vielleicht wünschen. Und es würde mich natürlich freuen, wenn Sie sich dafür entscheiden, diese euro­päische Ebene und die österreichische Ebene stärker zusammenzuführen, zum Bei­spiel mit dem Rederecht für Europaabgeordnete hier im Plenum.

Vermissen werde ich einige von Ihnen. Vermissen werde ich nicht die schrecklichen Sitze in diesem Haus. (Heiterkeit.) Vermissen werde ich schon auch die verschiedenen österreichischen Dialekte, aber ich tausche sie gegen eine Vielfalt von europäischen Sprachen und Kulturen, und darauf freue ich mich.

Lassen Sie mich deshalb auch Ihnen danken für diese zehn interessanten Jahre, span­nenden, sehr wohl auch konfliktreichen, aber sehr erfüllenden Jahre. Und darf ich mit einem Wunsch enden: Ich freue mich auf zukünftige Begegnungen mit Ihnen und würde mir wünschen, wenn sie in einem österreichischen Nationalrat stattfinden, in dem die europäische Ebene genauso wichtig geworden ist wie die nationale, die regio­nale und die lokale.

Vielen Dank und Ihnen alles Gute! Bis bald einmal! (Allgemeiner lebhafter Beifall. – Abg. Dr. Van der Bellen überreicht Abg. Mag. Lunacek einen Blumenstrauß. – Die Klubobleute anderer Fraktionen reichen Abg. Mag. Lunacek die Hand.)

21.36

21.36.30

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Lunacek, auch wir wünschen Ihnen alles Gute; das hat ja auch der Applaus jetzt gezeigt. Viel Kraft brauchen wir alle, hier in Österreich sowie in Europa, da gebe ich Ihnen absolut recht. – Viel Erfolg, alles Gute!

Es hat sich niemand mehr zu Wort gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über den Einspruch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung in 228 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmi­gung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Bezie­hungen vom 23. Juni 1960 in 163 der Beilagen ge


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mäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkom­men zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits samt Schlussakte in 196 der Beilagen ge­mäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag, die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litau­ische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedi­sche, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und bosnische, kroatische und serbische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

21.40.2325. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss (III-1 und Zu III-1 d.B.) für das Jahr 2007 (307 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 25. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gradauer. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.40.46

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht um den Bun­desrechnungsabschluss 2007 – zu dieser späten Abendzeit eine sicherlich schwere Kost mit vielen Ziffern. Ich habe es etwas leichter, weil nach mir der Herr General­anwalt Jakob Auer sprechen wird, der sich sicherlich um die positiven Seiten dieses Bundesrechnungsabschlusses kümmern wird, sodass ich mich mit den kritischen Dingen auseinandersetzen kann.

2007 gab es Hochkonjunktur. Das BIP ist um 3,1 Prozent gewachsen. Die Folge waren hohe Steueraufkommen, und wir haben um 3,7 Milliarden mehr an Steuern eingenom­men als geplant. Und hier gilt es, den Steuerzahlern generell einmal dafür zu danken, dass sie so brav Steuern abgeliefert haben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Der Wermutstropfen dabei ist, dass wir uns über diese hohen Steuereinnahmen und Mehreinnahmen nicht unbedingt freuen können, weil die Ausgaben entsprechend auch angestiegen sind, nämlich um 2,8 Milliarden, und die Budgetdisziplin wieder einmal sehr zu wünschen übrig gelassen hat. Es ist demnach ein Defizit von 0,5 Prozent oder 990 Millionen € übrig geblieben – trotz bester Wirtschaftslage.

Und man muss fragen: Wie schaut es den bei den anderen EU-Staaten aus? – Von 27 EU-Staaten haben elf einen Überschuss gemacht, nämlich Finnland 5,3, Dänemark 4,4 und Schweden 3,5 – um nur die wichtigsten dieser Positivstaaten zu nennen. Österreich ist das leider nicht gelungen. Wir sind bei 161 Milliarden Staatsschulden


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hängen geblieben – eine gewaltige Zahl! –, wofür wir 8 Milliarden an Zinsen zu berap­pen haben.

Die Bundeshaftungen sind von 72 Milliarden auf 87 Milliarden angestiegen. Und hier hat es eigenartigerweise einen Rechenfehler gegeben, einen Rechenfehler um sage und schreibe 2 Milliarden €. Das muss man sich einmal vorstellen! Daran ist aber nicht der Rechnungshof schuld, sondern das Bundesrechnungsamt.

Deshalb möchte ich folgenden Antrag zu dieser Materie einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Dr. Haimbuchner, Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend Kontrolle des Rechnungshofs der Haftungsnachweise des Bundes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zu­leiten, die es dem Rechnungshof ermöglicht, einen exakteren Bundesrechnungs­ab­schluss zu verfassen, in dem er die Möglichkeit bekommt, eine vertiefte Kontrolle der Haftungsnachweise zu führen.“

*****

Dank der Steuerzahler und der Unternehmungen und der Österreicherinnen und Öster­reicher ist das Jahr 2007 ein sehr gutes Jahr für Österreich geworden, aber 2009 ist Schluss mit lustig. Die Finanz- und Wirtschaftskrise und die sich jetzt schon abzeich­nende hohe Arbeitslosigkeit bringen uns gewaltige Probleme. Das erwartete Defizit für heuer und auch für nächstes Jahr liegt zwischen 14 und 20 Milliarden €, und die Staatsschulden bis zum Jahre 2013 könnten zwischen 250 und 300 Milliarden € aus­machen – gigantische Summen, für die wir 11 Milliarden € an Zinsen pro Jahr zu bezahlen haben!

Herr Auer, vielleicht können Sie dann die Frage beantworten – der Herr Finanzminister kann es nämlich in der Zwischenzeit nicht –: Wo ist ein Sanierungskonzept, wie man von diesen hohen Schulden wieder herunterfindet, und wo sind die bereits seit langem angekündigten Reformen im Bereich Staats-, Verwaltungs-, Gesundheitsreform und so weiter? Man redet immer nur darüber, aber man tut nichts, und das ist das Schlimme.

Der beste Beweis ist die Krankenkasse. Da gibt es jetzt Licht am Ende des Tunnels: 2,5 Milliarden hat man angeblich an Einsparungspotenzial gefunden, aber die dies­bezüglichen Verhandlungen sind in den Herbst vertagt worden.

So wird es nicht gehen! Wenn wir nicht versuchen, konsequent einzusparen, dann werden wir sicher unsere blauen Wunder erleben. Wir müssen Einsparungen vor­nehmen, die der Konjunktur momentan nicht schaden. Ich nenne einige davon: Es ist geplant gewesen, die Kunstförderung – man hat das auch entschieden – um 10 Mil­lionen anzuheben, den Tschad-Einsatz weiterzuführen, den EU-Beitrag in gleicher Höhe zu leisten und die Afrika-Entwicklungshilfe in voller Höhe, 475 Millionen auf fünf Jahre aufgeteilt, zu bezahlen.

Da werden jetzt wieder einige sagen: Ja, die armen Schwarzafrikaner, die dann über das Meer herüberkommen! Ich empfehle allen, lesen Sie das Buch von Volker Seitz: „Afrika wird armregiert“, dann werden Sie wissen, was mit unserem Steuergeld dort passiert, wie es versiegt, welche Korruption dort herrscht und wie Geld in falsche Kanäle kommt. (Beifall bei der FPÖ.)


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Abschließend: Auch unser Finanzminister muss erkennen, dass langfristig zumindest ein ausgeglichener Haushalt notwendig ist, und niemand kann auf Dauer mehr aus­geben als eingenommen wird – auch der Staat Österreich nicht.

Ich möchte mich beim Rechnungshof bedanken. Sie haben wieder hervorragende Unter­lagen geliefert. Danke auch an Ihre Mitarbeiter! (Beifall bei der FPÖ.)

21.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Dr. Haimbuchner, Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend Kontrolle des Rechnungshofs der Haftungsnachweise des Bundes

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 25 über den Bericht des Budgetausschusses über den Bundesrechnungsabschluss (III-1 und Zu III-1 d.B.) für das Jahr 2007 (307 d.B.) in der 31. Nationalratssitzung am 9. Juli 2009

Der Zahlenteil (Band 2) des Bundesrechnungsabschlusses, in dem die Nachweise der Bundeshaftungen enthalten sind, wird im Wege der Buchhaltungsagentur des Bundes sowie der Bundesrechenzentrum GmbH erstellt. Der Zahlenteil wird vom Bundes­ministerium für Finanzen dem Rechnungshof zur Verfügung gestellt und von diesem gemeinsam mit dem Berichtsteil des RH (Textteil, Band 1 des Bundesrechnung­sabschlusses) dem Nationalrat vorgelegt.

Die Haftungsnachweise werden derzeit keiner vertieften Kontrolle durch den Rech­nungshof gem. § 9 RHG unterzogen, da sie formal nicht zu den Abschlussrechnungen zählen (vgl. Rechnungslegung, §§ 93 ff. BHG).

Durch diese Gesetzesänderung soll eine bestehende Kontrolllücke geschlossen und die Grundlage für die Überprüfung der Nachweise der Bundeshaftungen durch den Rechnungshof geschaffen werden.

Vor diesem Hintergrund stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zu­leiten, die es dem Rechnungshof ermöglicht, einen exakteren Bundesrechnungs­abschluss zu verfassen, in dem er die Möglichkeit bekommt, eine vertiefte Kontrolle der Haftungsnachweise zu führen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.47.19

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja nicht besonders interessant, wenn man im Juli 2009 die Bilanz des Jahres 2007 diskutiert und bespricht, da gebe ich


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Ihnen durchaus recht. Würde eine Firma so agieren, wäre es wahrscheinlich ein wenig schwierig, die Bonität nachweisen zu können und einen Kredit bei einer Bank zu bekommen. Das sei durchaus zugegeben.

Trotzdem eine Bitte: Vielleicht wäre es trotz des Erfolges – und ich verstehe, wenn der Kollege Gradauer vor mir die, wie er meinte, kritische Seite beleuchtet hat – möglich, dass sich die Opposition ihre Reden zum Budget des Jahres 2007 durchliest. (Abg. Dr. Haimbuchner: Gute Reden!) Es waren hervorragende Reden – Sie lagen aller­dings in der Prognose völlig falsch.

Meine Damen und Herren! Tatsache ist, dass dieser Bundesrechnungsabschluss sich sehr positiv darstellt. Es war dies das erste Budget des damaligen Finanzministers Wilhelm Molterer und seines Staatssekretärs Christoph Matznetter. Und beide – und das sei offen gesagt – haben eine hervorragende Performance an den Tag gelegt. Das erkennt man, wenn man sich die Ziffern ansieht. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! In Wahrheit wurden alle relevanten Budgetzahlen erfolg­reich bilanziert. Das gesamtstaatliche Defizit ging auf 0,5 Prozent des BIP zurück – eine durchaus bemerkenswerte Leistung! – und war daher weit von der 3 Prozent-Grenze der EU entfernt. Ein deutlich höherer Überschuss in der Leistungsbilanz war zu verzeichnen, sinkende Arbeitslosenzahlen, steigende Beschäftigungszahlen und ein deutlicher Rückgang der Verschuldungsquote erstmals unter dem Referenzwert von 60 Prozent.

Meine Damen und Herren, man könnte daher von einer Erfolgsgeschichte reden. Ja, das sei auch zugegeben, man hätte vielleicht auf der Ausgabenseite die eine oder andere Überlegung anzustellen gehabt, wie der Kollege Gradauer meinte. Allerdings erinnere ich ihn auch daran: Gerade im letzten Jahr war eure Fraktion auch meisterhaft unterwegs, wenn es darum ging, die Ausgaben zu steigern. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Eines wird nicht funktionieren: einerseits der Ruf nach mehr Ausgaben, nach mehr Leistung, und gleichzeitig aber die Ermahnung, dass man zu viel ausgegeben hätte. Diesen Spagat, Herr Kollege Gradauer, muss man mir einmal erklären. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das muss man richtig machen!)

Lieber Kollege Haimbuchner, ich gratuliere dazu! Das zeigst du uns dann einmal. (Zwi­schenruf des Abg. Weinzinger.)

Meine Damen und Herren! Da hier der deutliche Hinweis des Rechnungshofes dar­gestellt wird, wo er die Mahnung ausspricht, alle Gebietskörperschaften in eine Haus­haltsreform einzubeziehen und Finanzierungs- und Aufgabenverantwortung im Finanz­ausgleich zusammenzuführen – da hat er recht! –, darf ich vielleicht gerade zum letz­ten Punkt – Finanzausgleich – auch noch einen kleinen Hinweis geben: Ich ver­stehe nicht, wenn ich mir heuer die Ertragsanteilsvorschüsse an die österreichischen Ge­mein­den, sprich die Auszahlung betreffend die Ertragsanteile an die Gemeinden ansehe, dass sich im Burgenland ein Minus von 3,59 Prozent, in Kärnten ein Minus von 4,71 Prozent, in der Steiermark ein Minus von 3,30 Prozent darstellt und dort, wo die reichsten Gemeinden sind, zum Beispiel in Wien, nur ein Minus von 0,30 Prozent – ich gönne es ihnen ja – und in Vorarlberg von 0,92 Prozent.

Da schreit also die Tatsache wirklich nach etwas mehr Gerechtigkeit. Es kann nicht sein, dass jene Bundesländer, jene Gemeinden, die wirtschaftlich am schwächsten sind, die größten Rückgänge zu verzeichnen haben. Meine Damen und Herren, da wird im kommenden Finanzausgleich ein bisschen mehr Nachdenken gefordert sein. Ansonsten kann man von einem gerechten Finanzausgleich nicht sprechen.


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Diesem Bundesrechnungsabschluss stimmen wir zu. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

21.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Linder zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.51.31

Abgeordneter Maximilian Linder (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsi­dent des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als Wirt fühle ich mich natürlich an der „Hundstorfer-Budel“ recht wohl. Ich glaube, dieser Ausdruck wird bleiben.

Lieber Kollege Auer, wenn Sie von einer hervorragenden Performance des, sagen wir vielleicht einmal, „Dream Teams“ reden: Das war wirklich eine schöne Performance, und auch der Turnaround ist eingetreten. Bis 2007 sind die Schulden regelmäßig gefallen, Jahr für Jahr, ab dem Jahr 2000. Aber 2007 kam der Turnaround, und es ging wieder steil nach oben. Ich glaube, diese Performance ist wirklich nicht rühmenswert und wirklich nicht herzeigenswert.

Wenn wir jetzt die Zeitungen aufschlagen und von einem Schuldenberg lesen, gerät eigentlich unsere Bundeshymne in ein ganz anderes Licht. Ich darf dazu nur zwei Punkte vorbringen:

Wenn man vom Tag der Geburt Christi bis heute jeden Tag eine Viertelmillion Euro verbraucht hätte, hätte man es trotzdem nicht auf mehr als 183 Milliarden € Schulden gebracht. Wir sind schon auf über 190. Wir geben mit 8,1 Milliarden € mehr für Zinsen aus, als wir für die Familien ausgeben. Ich glaube, liebe Kolleginnen und liebe Kolle­gen, so kann es wirklich nicht weitergehen. (Abg. Obernosterer: ... Kärnten!)

2007, im Jahr der Hochkonjunktur, hat man es nicht geschafft, wenigstens das Budget im Griff zu behalten. (Abg. Krainer: Wie war das 2006?) Auch da hat man noch Schulden gemacht. (Abg. Krainer: Und wie war es 2006?) Elf der 27 EU-Länder haben es 2007 geschafft, auszugleichen oder einen Überschuss zu erwirtschaften, aber leider ist das in Österreich nicht gelungen. (Abg. Krainer: Und was war mit 2006? Sagen Sie doch, was mit 2006 war!)

Ich glaube, liebe Kollegen, so kann es nicht weitergehen. Geht doch Reformen an und schaut, was zu tun ist! Ich glaube, wenn man ein bisschen darüber nachdenkt, dass die Verwaltungsreformen anstehen, dass in den Gebietskörperschaften Reformen gesetzt gehören, so wäre es wünschenswert, wenn man diesen Weg ginge.

Ich glaube aber, wenn es nur um Reförmchen geht, und die Koalition knickt schon ein (Abg. Krainer: Was war denn 2006?), wenn es um die Schulreform geht, wenn es um das Krankenkassenpaket geht, dann kann das nicht der Weg sein. Das kann einfach nicht der Weg sein. (Abg. Krainer: Vergleichen Sie doch 2006 mit 2007!)

2007 hat man gespart: im Innenministerium 4,5 Prozent – genau in dem Bereich, wo es um das Thema Sicherheit geht, wo uns heute viele Dinge auf den Kopf fallen. Das, glaube ich, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, kann nicht der richtige Weg sein! (Beifall beim BZÖ.)

Ich weiß es aus Erfahrung: Ich habe eine Gemeinde übernommen, die über zehn Jahre lang eine Abgangsgemeinde war – und mit eiserner Hand, mit Reformen und mit Struk­turveränderungen ist es mir gelungen, die Gemeinde auszugleichen. (Abg. Jakob Auer: Den Haushalt!) Ich glaube, denselben Weg sollte die Regierung auch gehen – nicht aber wegschauen, beim Antikorruptionsgesetz hergehen und sagen, die ausge­lagerten Gesellschaften können weiterwirtschaften, wie sie es wollen; nicht aber bei


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Skylink in die Knie gehen und sagen, wir wollen gar nicht den Rechnungshof kontrol­lie­ren lassen.

Wir, Herr Präsident des Rechnungshofes, stehen hinter Ihnen, und wir wollen, dass der Rechungshof noch stärker kontrolliert, noch mehr in die Papiere schaut und darauf hinwirkt, dass dieses Land von den Schulden herunterkommt, dass wir wenigstens auf 60 Prozent Verschuldung herunterkommen. Das wäre ein wünschenswerter Weg. Ich glaube, liebe Damen und Herren von den Regierungsparteien, unsere Kinder würden es Ihnen danken – denn sonst werden vielleicht unsere Kinder gar auswandern und sagen, in so einem verschuldeten Land können wir nicht mehr bleiben. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Obernosterer: Kärnten ...! – Abg. Hörl: Kärnten ist pleite! Kärnten ist megapleite! – Abg. Dolinschek: So ein Blödsinn! Der Obernosterer hat ja keine Ahnung!)

21.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


21.55.46

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Weil mein Vorredner gemeint hat, 2007 ist es nicht gelungen, trotz einer guten Konjunktur, ein Nulldefizit oder gar einen Überschuss zu machen: Schauen wir uns doch im Vergleich an, was 2006 passiert ist, als die Fraktion meines Vorredners an der Regierung war, und 2007!

Also: War die Konjunktur 2006 besser oder 2007? Haben Sie eine Ahnung? – Ich sage es Ihnen: 2006 war das Wirtschaftswachstum höher. (Abg. Dolinschek – in Richtung des Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser –: Die beste Zeit war zwischen 2000 und 2007! Oder, Herr Präsident?)

Wann sind mehr Schulden gemacht worden? 2006 mit Orange oder 2007 mit Rot? – Weniger als die Hälfte dessen, was die Orangen gemacht haben, haben die Roten gemacht. (Abg. Linder: Von 59 auf 62 Prozent sind wir gestiegen!) Und das noch dazu – weil Sie davon geredet haben, dass man ja bei den Ausgaben hätte kürzen können; ja, richtig! –, obwohl wir im Jahr 2007 für eine absolut unnötige Ausgabe zu zahlen begonnen haben, eine ganz unnötige, die Sie beide mitzuverantworten haben, nämlich die Eurofighter! 400 Millionen € haben wir allein 2007 dafür budgetieren müssen! Ja, das ist eine unnötige Ausgabe gewesen. Stimmt! Wir hätten in diesem Jahr um 400 Millionen € weniger ausgeben können. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber dass diejenigen, die für diese Ausgabe verantwortlich sind, hier herauskommen und das dann noch kritisieren, das ist ja das Ende der Redlichkeit in der Politik! (Abg. Dolinschek: Tatsache ist: Seit Rot regiert, sind wir in den roten Zahlen!) Und dass diejenigen, die für die Budgetpolitik im Jahr 2006 verantwortlich waren, kritisieren, wenn es 2007 weniger Schulden gab, eine niedrigere Schuldenquote als 2006, weniger Arbeitslose als 2006, dass die das kritisieren – ich meine, das ist einfach lächerlich!

Man könnte viel kritisieren. Mir würde viel einfallen, was ich an 2007 kritisieren könnte. Die Regierung ist angetreten mit ganz klaren Dingen, die sie machen wollte:

Sie wollte in die Bildung mehr investieren. – Das ist passiert: Die Klassenschüler­höchstzahlen wurden gesenkt. Es ist der Einstieg in die Neue Mittelschule erfolgt. Jetzt kann man sagen, es war zu wenig oder was auch immer, aber das ist passiert.

Im Sozialbereich ist nicht alles zu 100 Prozent fertig gemacht worden. Die Mindest­sicherung gibt es heute noch nicht. Andere Dinge in der Sozialpolitik sind passiert.


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In der Gesundheitspolitik hat die große Reform nicht funktioniert – das stimmt –, aber Finanzierung, Zwischenfinanzierungen, sodass die Krankenkassen zumindest bis heute halbwegs liquid sind, das ist passiert.

Im Bereich der Umwelt war die Einrichtung des Fonds in Ordnung. Was die Frage betrifft, was wir aus diesem Klimafonds machen, so sind sich die beiden Regierungs­parteien dann ein bisschen im Weg gestanden. Das kann man ehrlich sagen. Aber da müsste man sich ein bisschen mit der Regierungspolitik auseinandersetzen, und dazu sind zumindest FPÖ und BZÖ anscheinend nicht in der Lage.

Prinzipiell sage ich zum Rechnungsabschluss, dieser eignet sich in Wahrheit sehr gut dafür, sich anzuschauen: Wie hat die Politik funktioniert? Womit ist eine Regierung ins Budget hineingegangen, und was ist real dann am Schluss herausgekommen?

Und ich sage schon eines: Was wir hier im Haus machen, ist, dass wir für das Budget fast 200 Stunden aufwenden – an Fraktions-, Ausschuss-, Plenarstunden –, und für den Rechnungsabschluss nicht einmal zwei. Das Verhältnis ist zirka 1 : 100. Ich sage jetzt nicht, dass wir auch für den Rechnungsabschluss 200 Stunden verwenden sollten, aber in ein Budget, in dem es darum geht, was man sich vornimmt, das also quasi in die Zukunft zeigt und darüber Aufschluss gibt, was man machen will, sehr viel Zeit zu investieren und dann kaum Zeit zu investieren, um sich anzusehen: was ist denn real passiert?, was wurde denn wirklich erreicht von dem, was man sich vorgenommen hat?, ist meines Erachtens nicht richtig, und ich glaube, da kann man ein vernünf­tigeres Verhältnis finden.

Da das jetzt, glaube ich, der vorletzte Rechnungsabschluss nach dem alten Haushalts­recht ist – wir werden ja im Herbst den Rechnungsabschluss 2008 haben, der dann der letzte nach dem alten Haushaltsrecht sein wird –, sollten wir uns auch genau anschauen, wie wir in Zukunft, auch in der Zukunft des neuen Haushaltsrechts, dem Rechnungsabschluss einen höheren Stellenwert geben können, als wir das heute tun, indem wir diesen nämlich nicht als letzten Tagesordnungspunkt um 22 Uhr debattieren, eine Stunde im Plenum und eine halbe Stunde im Ausschuss, sondern uns wirklich ernsthaft Zeit nehmen und dafür ein bisschen weniger Zeit ins Budget investieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen. – Bitte.

 


22.00.22

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Präsident! Abgeordneter Kai Jan Krainer hat ausgeführt, dass im Zeit­raum 2000 bis 2007 massiv Schulden gemacht worden wären. (Abg. Krainer: Im Jahr 2006! – Das ist ja falsch! Sie haben gar nicht zugehört!)

Ich berichtige tatsächlich: Im Jahr 1980 betrug der Schuldenstand 35,4 Prozent des BIP, im Jahr 1995 68,3 Prozent des BIP.

Im Jahr 2000 betrug der Schuldenstand 66,5 Prozent des BIP, im Jahr 2007 59,4 Pro­zent des BIP. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ. – Abg. Dolinschek: Also! Super! – So ist es, Krainer! – Abg. Grosz: Schuldenmacherpartei SPÖ!)

22.00



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 261

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort. Ich mache darauf aufmerksam: Die Redezeit von 4 Minuten ist die Gesamt­restredezeit des Klubs. – Bitte.

 


22.01.09

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass wir jetzt, Mitte 2009, den Abschluss von 2007 diskutieren, ist etwas spät. Das ist ein Punkt, wo wir sagen: Das wünschen wir uns das nächste Mal sicherlich zeitnäher.

Aber wenn wir das Jahr 2007 betrachten und uns anschauen, wie toll denn – wie Kai Jan Krainer gerade ausgeführt hat – die Situation war, was denn da weitergegangen ist, komme ich gleich auf den Klimafonds zu sprechen.

Der Klimafonds wurde eingerichtet, und es war eine Dotierung von 150 Millionen € angesagt. Die Dotierung lag dann weit darunter. Er ist zum Selbstbedienungsladen der Ministerien mutiert, und letztendlich hat er zu dem großen Ziel, die Energieeffizienz, die Erneuerbaren weiterzubringen, nicht wirklich beigetragen. Das muss man hier einfach einmal ganz klar sagen.

Wenn man jetzt beim Klima- und Energiefonds weiterschaut und die großen Zukunfts­fragen betrachtet, wird man feststellen, dass in diesem Zeitraum auch die Forschungs­mittel für den Bereich Energie gefallen sind, von dem immer geredet wird und hinsichtlich dessen immer die Frage gestellt wird, was denn da tatsächlich weitergeht und weitergegangen ist.

Aber das wirkliche Problem von 2007 ist nicht die Frage: Hat es Überschüsse gegeben oder einen Abbau des Budgetdefizits und ein ausgeglichenes Budget?, sondern das wirkliche Problem, das wir haben, ist, dass es kein Jahr war, in dem Reformen angegangen wurden.

Die Steuerreform, die längst überfällig war, ist nicht angegangen worden, und das ist ein schwerer Fehler. Die OECD kritisiert, dass wir im Steuersystem drei Bereiche haben, wo wir schwere Mängel haben, und bezeichnet es ganz eindeutig als völlig veraltet. Das eine sind die hohen Lohnkosten, das Zweite sind die niedrigen Ver­mögensteuern, und das Dritte sind die unterdurchschnittlichen Umweltsteuern, die wir haben – drei riesige Bereiche, die wir angehen müssen. Und damit kommen wir gleich zu dem großen Thema Budgetdefizit. (Abg. Dolinschek: Aber der Sprit ist ja teuer genug, oder, Frau Kollegin?)

Das Budgetdefizit wird – ob der Rezession, ob der Bankenpakete – letztendlich explo­dieren, und wir wissen, 2011 werden jährlich Zinszahlungen von rund 10 Milliarden € auf uns zukommen – ein Ausmaß, das tatsächlich bedenklich ist und angesichts dessen es schwierig werden wird. Und da stellt sich natürlich die Frage, wie das zu bewältigen sein wird. Hier einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen und das Steuersystem sozial gerechter und ökologischer zu machen, das wäre längst an der Zeit. (Abg. Krainer: Das ist aber 2007 passiert! KöSt-Erhöhung 2007!)

Der zweite Bereich betrifft die Frage: Wie kann man denn zukunftsorientiertes Wachs­tum generieren? Was kann man denn tun, damit die Steuereinnahmen auch wieder steigen? – Das würde erfordern, in die Zukunftsbranchen zu investieren.

Kollege Krainer, schau dir doch den Bericht der OECD an! Die sagt jetzt ganz deutlich über die österreichischen Konjunkturpakete: Abgesehen davon, dass sie zu klein sind, sind sie auch wenig innovativ.

Sie fahren nicht in diese Felder rein: in die Bildung, in die Forschung, in die Energie­effizienz, in die Erneuerbaren. – Genau das wird kritisiert: die fehlende Innovations-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 262

politik! Und wenn man das Jahr 2000 diskutiert, muss man – ich werde damit meine Anmerkungen zur Vergangenheit abschließen – auch fragen: Wo sind die Fehler passiert, und was soll man zukünftig ausrichten?

Eines muss uns schon klar sein: Die Welt nach der Krise wird nicht so sein, wie sie heute ist, wie sie gestern war, sondern es wird eines ganz klar sein: Entweder wir gehen gestärkt aus der Krise hervor oder geschwächt.

Die momentane Situation verheißt uns nichts Gutes, und das ist etwas, woran wir arbeiten müssen, woran Sie arbeiten müssen und wo Sie mehr Offenheit, mehr Ener­gie und mehr Engagement zeigen müssen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen)

Einen Satz noch: Wir nehmen das Zahlenwerk in dieser Form zur Kenntnis, wiewohl wir die Politik, die 2007 stattgefunden hat, natürlich nicht gutheißen. (Beifall bei den Grünen.)

22.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.05.43

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Linder hat erklärt, er möchte nicht unbedingt, dass seine Kinder in diesem Land leben, wenn es so viele Schulden gibt. Er muss offensichtlich ein Kärntner sein, denn wir haben ja die Kärntner Finanzschulden jetzt herausgenommen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

2001: 356 Millionen €. 2006: 758,4 Millionen €. Das ist also eine ziemliche Steigerung.

Aber heute diskutieren wir den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2007, und es ist von den Vorrednern schon erwähnt worden, dass man da eigentlich günstige Vor­aus­setzungen geschaffen hat, dass sich die österreichische Wirtschaft im Jahr 2007 gut entwickelt hat – besser, als die Annahmen waren – und sich vor allem im inter­nationalen Vergleich sehr, sehr gut geschlagen hat. Die Wachstumsrate lag über 3 Prozent, die Arbeitslosigkeit ging zurück, und der Leistungsbilanzsaldo verbesserte sich.

Wir haben Ausgaben von 69,6 Milliarden € und Einnahmen von 65,7 Milliarden € ver­anschlagt, somit einen Abgang von 3,9 Milliarden €. Die tatsächlichen Ausgaben lagen um 2,75 Milliarden höher und die tatsächlichen Einnahmen um 3,75 Milliarden höher, woraus sich ein endgültiger Abgang von 2,87 Milliarden ergab, der somit um 1 Mil­liarde € unter dem veranschlagten Betrag lag.

Wichtig ist, dass das öffentliche Defizit des Staates gesunken ist, nämlich auf 0,5 Pro­zent des BIP, und dass die Verschuldung des Staates nominell zwar leicht gestiegen ist, aber gemessen am BIP auf 59,6 Prozent des BIP gesunken ist. Damit haben wir die Schwelle von 60 Prozent unterschritten. Wenn das auch in der Zukunft aufgrund der internationalen Wirtschaftsentwicklung nicht zu halten sein wird, so stehen wir im internationalen Vergleich doch sehr, sehr gut da. Wenn man weiß, dass Japan eine Verschuldung von 200 Prozent des BIP hat, dann muss man sagen, dass wir mit unseren 60 Prozent sehr gut dastehen.

Die österreichische Bundesregierung hat bereits auf die internationale Entwicklung re­agiert und hat mit einem Konjunkturpaket wesentliche Grundlagen für eine Reaktion auf diese Entwicklungen geschaffen und damit das Familienpaket, die Sicherheitsof­fensive, die Bildungsoffensive und die Steuerentlastung für die Zukunft ermöglicht, um


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 263

die Ziele der Bundesregierung zu erreichen, die da lauten: die Krise meistern, die Wirtschaft stärken und den Menschen helfen. Ich glaube, der Finanzminister, unser Vizekanzler, ist da auf einem guten Weg.

Und zum Bundesrechnungsabschluss 2007 darf ich sagen, dass dieser aus unserer Sicht auf alle Fälle zu genehmigen ist und ihm zuzustimmen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

22.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Themessl zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


22.09.08

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, dass ich vielleicht doch kurz auf die Vorredner der Koalitionsparteien, der Regierungs­parteien eingehe. (Ruf bei der FPÖ: Das ist auch notwendig!)

Herr Kollege Auer (Abg. Jakob Auer: Hier!), wenn Sie das als „Erfolgsjahr 2007“ bezeichnen und dann noch dem Irrglauben aufsitzen, dass es Ihr Verdienst war, dass das Jahr 2007 so gut ausgefallen ist, dann sind Sie total auf dem Holzweg.

Auch Ihr Kollege Franz Eßl hat gesagt, wenn die Regierung nicht so gut gearbeitet hätte, hätten wir diese Zahlen nicht und hätten wir nicht die Voraussetzung dafür geschaffen, dass wir heute gut dastehen.

Herr Kollege Gradauer hat Ihnen ja erklärt, dass es in Europa, in der EU, von 27 Staa­ten elf Staaten geschafft haben, im Jahr 2007 positiv zu bilanzieren, das heißt, keine zusätzlichen Schulden zu machen.

Wir in Österreich haben das nicht gemacht, obwohl Sie schon in den Jahren 2006 und 2007 in jeder Ihrer Reden behauptet haben, wir sind die Besten, oder wenn wir nicht die Besten sind, sind wir zumindest die Zweitbesten, oder wir sind unter den ersten drei. (Zwischenruf des Abg. Jakob Auer.)

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Bereits im Jahr 2006 – ich muss dem Kollegen Krainer recht geben – waren die Sozialdemokraten nicht in der Regierung, da waren sie in der Opposition. Im Jahr 2006 war der Wirtschaftsaufschwung schon sehr kräftig, und viele Länder in Europa haben diesen Wirtschaftsaufschwung wesentlich besser genutzt als die Republik Österreich. Es hat Staaten gegeben wie Dänemark, Nieder­lande, Irland und andere, die Herr Kollege Gradauer schon erwähnt hat, die wesentlich mehr an diesem Wirtschaftsaufschwung profitiert haben, als Österreich das jemals getan hat. Diese Länder hatten einen Wirtschaftsaufschwung von weit über 4 Prozent, teilweise bis zu 5 Prozent, und wir lagen zwischen 3 Prozent und 3,5 Prozent.

Sie waren im Prinzip ein Bremsklotz in diesem Wirtschaftsaufschwung und kein Motor. Heften Sie sich das ja nicht als Ihren Erfolg auf Ihre Fahnen, wenn Sie im Jahr 2007 nur ein paar Millionen € oder Milliarden € Schulden zusätzlich gemacht haben. Das zum einen. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt kommt das Zweite: Sie wären wahrscheinlich gut beraten, wenn Sie endlich einmal auch auf andere Wirtschaftsexperten hören würden als nur auf das WIFO und das IHS. Die sind in der Zwischenzeit bekannt dafür, dass sie permanent den Tat­sachen hinterher hinken. Das hat angefangen bei der Wirtschaftsprognose für das heurige Budget, bei der sie mit wochenlanger Verspätung dann endlich eingesehen haben, dass sie in ihrer Einschätzung völlig falsch gelegen sind.

Wenn heute ein Herr Bernhard Felderer hergeht und der Regierung ausrichtet, dass es schlecht war, dass man in den Jahren 2006/2007 und 2008 aus diesen guten Wirt-


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schaftsdaten keinen Überschuss produziert hat, um so gerüstet für eine Wirtschafts­krise zu sein, dann ist das bezeichnend dafür, dass IHS und WIFO permanent hinter den aktuellen Daten und Tatsachen nachhinken. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie gehen jetzt davon aus – und das ist Ihre große Fehleinschätzung, der Sie unter­liegen –, dass das BIP in einer Größenordnung von 285 Milliarden €, wie es im Jahr 2008 war, so aufrecht bleibt. Sie rechnen jetzt schon hoch, dass im Jahr 2013 die Verschuldung des österreichischen Staates bei 80 Prozent des BIP liegen wird, weil Sie davon ausgehen, dass das BIP in dieser Größenordnung erhalten bleiben wird.

Ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen! Wenn wir heute einen Wirtschaftsabschwung von 4 bis 5 Prozent haben, dann wird sich auch das BIP dementsprechend reduzieren. Das heißt, Sie können davon ausgehen, dass das Bruttoinlandsprodukt in Österreich im Jahr 2013, wenn diese Entwicklung so weitergeht, bei 270 Milliarden € liegen wird. Und dann haben Sie eine 100-prozentige Überschuldung.

Denken Sie endlich um und schauen Sie, dass Sie Wirtschaftspolitik so machen, wie das teilweise von uns, aber auch von anderen Oppositionsparteien vorgeschlagen wird. Hören Sie endlich auch auf andere Wirtschaftsexperten und nicht nur auf die zwei, die immer hinten nachhinken! (Beifall bei der FPÖ.)

22.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steier. 3 Minuten. – Bitte.

 


22.13.27

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine geschätzten Damen und Herren! Auf Basis der Feststellungen des Rechnungshofes diskutieren wir heute den Budgetvollzug 2007. Veranschlagt waren Ausgaben von 69,5 Milliarden € und Einnahmen von 65,7 Milliarden €. Dank eines überdurchschnittlichen BIP-Wachstums haben die Einnahmen des Bundes den Voranschlag um 3,7 Milliarden € überstiegen, während das Ausgabenplus um 2,7 Mil­liarden € niedriger lag.

Insgesamt betrug das Budgetdefizit 2,8 Milliarden €. In Summe stellt der Rechnungshof fest, dass im Hinblick auf die Schere zwischen Einnahmen- und Ausgabenquote, die Verschuldung des Staates, die Belastungen künftiger Finanzjahre und den Stand der Haftungen strukturelle Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich sind, um eine nach­haltige Budgetsanierung zu erreichen. – Das alles bezogen auf den Vollzug 2007.

Wenn wir 2010 über den Bundesrechnungsabschluss 2009 diskutieren werden, wird sich das Bild angesichts der Auswirkungen der Finanzkrise wohl deutlich gewandelt haben. Einnahmen brechen zunehmend weg, Ausgaben und damit das Budgetdefizit steigen. Diese Tendenz macht punktgenaue Budgetplanungen immens schwierig bezie­hungsweise unmöglich.

Unter den Folgen der Krise leiden ja nicht nur wir Österreicher, ein ähnliches Bild der Staatshaushalte zeigt sich in vielen europäischen Staaten.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die aktuelle OECD-Länderberichtsstudie spricht aber davon, dass wir Österreicher auf die Finanzkrise richtig reagiert haben. Dazu beigetragen hat eine Reihe von konjunkturbelebenden und beschäftigungs­erhal­tenden Maßnahmen, wie zum Beispiel die Konjunkturpakete, ebenso die Steuerent­lastung, die zur Stabilisierung des Inlandskonsums beigetragen hat.

Meine geschätzten Damen und Herren, die eingeforderte Konsolidierung wird sicher­lich weder ausschließlich einkommens- noch ausschließlich ausgabenneutral erfolgen können. Man wird bei jeder einzelnen Maßnahme zu prüfen haben, wie sie sich kon-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 265

junk­turell auswirkt. Ebenso werden wir unser Abgabensystem auf seine verteilungs­politische Effizienz überprüfen müssen. Eindeutig klar ist, dass eine gerechte Las­tenverteilung zur Überwindung der Krise erforderlich sein wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

22.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter DDr. Königs­hofer zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


22.16.15

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Wenn man sich den Bundes­rechnungsabschluss 2007 anschaut, dann sieht man, dass die präliminierten Einnah­men durch gute Konjunktur um 3,7 Milliarden € übertroffen wurden, aber auch die Ausgaben von 69 Milliarden € wurden um rund 2,8 Millionen € erhöht. Da muss man eines sagen: Wäre es dem Finanzminister gelungen, die präliminierten Ausgaben zu halten, dann hätte er beinahe ein Nulldefizit schaffen können. (Abg. Dr. Matznetter: 2008 haben wir es eh, Herr Kollege!)

Eines muss man dazu auch sagen: Die Einnahmen, die Ihnen hier zugefallen sind, sind aufgrund einer guten Konjunktur entstanden und sind sozusagen Windfall Profits – und die erhöhten Ausgaben wurden vom Finanzminister zugelassen.

Ich erinnere mich an eine ÖVP-Werbeeinschaltung aus dem Jahre 1970 vom dama­ligen Finanzminister Koren, in der er inseriert hat: „Der Finanzminister ist der Torhüter der Nation.“ (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.) Jetzt frage ich mich, wer war im Jahr 2007 der Torhüter der Nation? – Herr Kollege Molterer, damals waren Sie Finanzminister. (Ruf bei der ÖVP: Ein hervorragender Finanzminister!)

Laut Ihrem Vorgänger Koren haben Sie sage und schreibe 2,7 Milliarden „Bummerln“ zu viel in Ihr Tor hineinbekommen. Das werfen wir Ihnen vor. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Reden wir einmal von der jetzigen Krise, Herr Ex-Finanz­minister. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.) Jetzt redet jeder von Mehrausgaben. Wir haben 13 Milliarden € Defizit und weitere Defizite, und jeder ist jetzt Keynesianist. Es ist schon richtig, dass man in der Krise mehr Geld ausgeben sollte. Nur sagt John Maynard Keynes auch, in guten Zeiten, wie Sie sie damals im Jahr 2007 gehabt haben, hätten Sie ansparen und Rücklagen bilden müssen. Das haben Sie nicht getan.

Letztendlich fragt man sich, wo die Schulden herkommen – jetzt komme ich schon zum Schluss, Frau Präsidentin –, die Schulden kommen nämlich von der Notenbank. Die Staaten geben Anleihen aus, die Notenbanken und Geschäftsbanken kaufen diese Anleihen, und letztendlich wird hier ein Mechanismus, den man früher die Notenpresse genannt hat, den ich heute die Buchgeldpresse nennen möchte, in Gang gesetzt.

Und schließlich werden Sie eine Inflation erzeugen, die vom Bürger, vom Sparer dann erfordert, dass er die Staatsschulden einmal abzahlen muss. Das hat Ihnen auch ein Kolumnist in der „Presse“ schon gesagt, das kann man in der Ausgabe vom 30. Juni nachlesen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kuz­das. 3 Minuten. – Bitte.

 


22.19.34

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Der Bundesrechnungsabschluss 2007


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 266

zeigt deutlich, dass das Jahr 2007 ein sehr gutes Jahr war. Reales Wirtschafts­wachs­tum, BIP von 3,1 Prozent, Senkung der Arbeitslosigkeit wurde möglich, und das öffent­liche Defizit konnte wesentlich gesenkt werden.

Die Staatsschuldenquote lag unter der Maastrichtgrenze von 60 Prozent. Die florie­ren­de Wirtschaft brachte die Steuereinnahmen zum Sprudeln, insbesondere Lohnsteuer und Umsatzsteuer.

Mittlerweile hat sich die wirtschaftliche Situation dramatisch verändert: Die Produktion ist zurückgegangen, die Exporte sind eingebrochen; Kurzarbeit und Anstieg der Arbeitslosigkeit sind die dominierenden Themen. Es ist daher gut – und vor allem auch ohne Alternative, Frau Lichtenecker –, dass die Regierung den Menschen und der Wirtschaft unter die Arme greift.

In dieser schwierigen Zeit sind Konjunkturpakete, die die Beschäftigung sichern und den Menschen helfen, von größerer Bedeutung als Konvergenzkriterien. Wir sollten uns daher auch nicht vor einem Defizitverfahren der EU nervös machen lassen, denn da sind wir in guter Gesellschaft. Am Ende der Krise wird es wohl kaum ein Land in der EU geben, welches nicht das eine oder andere Kriterium überschritten hat.

Viel wichtiger ist es, dass die Menschen jetzt wissen, dass sie in der Krise nicht alleingelassen, sondern sicher durch die Krise geleitet werden.

Wir dürfen aber auch nicht zur Tagesordnung übergehen, meine Damen und Herren, wenn es darum geht, die Verantwortlichen für dieses Finanzdesaster ausfindig zu machen.

Wir dürfen nicht zur Tagesordnung übergehen, wenn es darum geht, im internationalen Konzert neue Regeln für die Finanzmärkte aufzustellen, weil es nicht so sein darf, dass jene Menschen, die jetzt um ihren Arbeitsplatz zittern, und jene, die sich in Kurzarbeit befinden oder ihren Job schon verloren haben, am Ende der Krise auch noch die Zeche dafür bezahlen müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei einer Staatsschuldenquote von an die 80 Prozent, wie es im Finanzrahmenplan 2013 budgetiert ist, ist es notwendig, zur rechten Zeit auch über den Abbau der Schulden nachzudenken – und in diesem Zusammenhang fällt uns immer wieder die Bundesstaatsreform ein, die alle Gebiets­körperschaften betrifft, eine Verwaltungsreform, mit der die Kompetenzen neu zu verteilen und bei der alle Effizienzpotentiale zu heben sind. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) – Ja, eh.

Viele Experten sind jedoch der Meinung, dass damit nicht das Auslangen gefunden werden kann, weil die Einsparungspotentiale zu gering sind, vor allem aber auch, weil jene, die Kompetenzen hergeben müssen, fast reflexartig reagieren, wenn es um Kompetenzverteilungen geht. Die Diskussion um die Schulreform zeigt das ja auch.

Der Herr Präsident des Rechnungshofes wird mir sicherlich recht geben, wenn ich sage: Wir brauchen mehr Mut, und wir brauchen eine Diskussion ohne Tabus über Rationalisierungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich, um Effizienzsteigerungen zu erzielen und den Bürgerinnen und Bürgern einen leichteren Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Ob die Anstrengungen ausreichen werden, um das Budget ausgabenseitig vollständig konsolidieren zu können, scheint nicht sicher zu sein, vor allem deshalb nicht, weil wir ja auch Bedacht darauf nehmen müssen, das soziale Netz nicht löchrig zu machen. Im Gegenteil: In einigen Bereichen müssen wir uns intensiv Gedanken um eine nach-


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haltige Finanzierung machen, so zum Beispiel im Pflege- und Gesundheitsbereich oder auch im Bereich Pensionen.

Ich bin überzeugt davon, dass wir uns zur rechten Zeit auch Gedanken über eine gerechte Verteilung der Beiträge zur Finanzierung unseres Staatshaushaltes und des Sozialsystems machen müssen, weil es nicht sein kann, dass jene, die jetzt unter der Krise leiden, ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. 2 Minuten. – Bitte.

 


22.23.24

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Krainer hat hier wieder vom Stapel gelassen, wie gut nicht die SPÖ regiere, wie gut die Ergebnisse seien und so weiter. – Bei genauerem Hinsehen kann man ja wirklich nur danke sagen (demon­strativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ), aber nicht in Richtung SPÖ, sondern vor allem in Richtung der österreichischen Wirtschaft, denn unseren Unternehmen ist es hauptsächlich zu verdanken, dass die Staatseinnahmen um 3,75 Milliarden € gestei­gert werden konnten.

Mein Vorwurf an die SPÖ: In guten Zeiten sollte man daran denken, die Hausauf­gaben, sprich: Reformen zu machen. Nicht alles im Budget ist beeinflussbar, aber ganz sicherlich beeinflussbar ist die Sparsamkeit. Denken Sie nur daran, welche Reformen Sie von SPÖ und ÖVP schon hätten machen können – lange Zeit ausgestattet mit einer Zweidrittelmehrheit.

Aber: Was ist das Ergebnis in der Gesundheitsreform? – Null!

Was ist das Ergebnis in der Schulreform? – Null!

Was ist das Ergebnis in der Verwaltungsreform? – Null; da werden Sie sich ja jetzt nicht wundern! Und so geht die Bilanz weiter.

Bevor Sie in die Regierung gekommen sind, haben Sie ja alles schlecht geredet, was von der Vorgängerregierung gemacht wurde. Ich bringe das kurz in Erinnerung: das Kinderbetreuungsgeld, die Pensionsreform, die Abfertigung-neu, die Hacklerregelung – und bei all dem haben Sie gesagt: So ein Pfusch! Sie führen das weiter, und heute wird das von Ihnen – im Gegensatz zu früher – schöngeredet. (Beifall beim BZÖ.)

Sie, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, haben Ihre Zweidrittelmehrheit leider nicht für notwendige Reformen genützt – und an dem leiden Sie heute; aber das Diktat der leeren Kassen wird Ihnen das alles sicherlich näherbringen. Sie von der Koalition müssen Reformen machen – und dafür Sie brauchen zumindest eine der Oppo­sitionsparteien. Sie haben uns ja schon wissen lassen, dass Sie willens sind, einen entsprechenden Unterausschuss im Verfassungsausschuss einzurichten. Als große Ankündigung haben Sie gesagt, Sie werden noch vor dem Sommer damit beginnen, was mich zu der kritischen Frage veranlasst hat, welchen Sommer Sie damit gemeint haben. – Sofort werden wir anfangen!, hat es da geheißen.

Was diesen Unterausschuss betrifft: Wir wollen bereits im Sommer mit den Beratun­gen beginnen, denn jeder Tag früher ist ein gewonnener Tag, aber die Regierungs­parteien SPÖ und ÖVP haben das in trauter Zweisamkeit abgelehnt und verzögern so alles wieder. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 268

Nochmals: In guten Zeiten, so auch noch im Jahre 2007, hatten Sie für solche Refor­men nichts übrig – und auch jetzt zeigen Sie von SPÖ und ÖVP nicht wirklich großen Elan.

Zu ÖVP-Rednern hier beim Rednerpult: Ich frage mich, wie Sie das meinen, Kollege Jakob Auer, wenn Sie hier jetzt jammern und meinen, es gäbe eine Ungleichbehand­lung der Länder. – Na schauen Sie doch einmal, wer in der Regierung sitzt! Sie jammern also, es gäbe eine Ungleichbehandlung der Länder im Finanzausgleich, aber die ÖVP war und ist in der Bundesregierung.

Sie müssen uns nur erklären: Können Sie sich in der ÖVP nicht durchsetzen? Können Sie sich beim Koalitionspartner nicht durchsetzen? – Dann müssen Sie sich eben auch Alternativen überlegen. So jedenfalls haben sie keine Glaubwürdigkeit. (Zwischenruf bei der FPÖ.) – Ja, bei der ÖVP hat man durchaus einen richtigen Zugang, wenn man sagt: Da diktieren die Landeshauptleute. Es ist nur die Frage, wer von ihnen sich stärker durchsetzt.

Da auch Herr Rechnungshofpräsident Moser hier ist, möchte ich sagen: Herzlichen Dank für Ihr Engagement, was das Finanzdesaster Skylink anlangt! (Beifall beim BZÖ.) Heute haben wir wieder erlebt, dass es keine Mehrheit bei den Regierungsparteien gibt, hier für einen ordentlichen Rechtsbestand zu sorgen, damit geprüft werden kann. Jetzt wird zwar gesagt, man hat nichts gegen Prüfungen, aber man wird das juristisch prüfen müssen, ob Sie prüfen können. Ich glaube, dieses Haus wäre gut beraten, hier für einen ordentlichen Rechtsbestand zu sorgen.

Mein Vorredner von der SPÖ hat gemeint, die Verantwortlichen für das Finanzdesaster sind ausfindig zu machen. Ich meine, erweitern wir das ein bisschen: Die Verantwort­lichen gerade beim Skylink-Desaster sind ausfindig zu machen, jene, die dort das Geld beim Fenster hinausgeschmissen haben, und jene, die offensichtlich Parteigänger von Rot und Schwarz sind und die längst abgelöst gehören. Stellen wir auch die kritische Frage, wie Leute, die wir entfernt haben, noch mit tollen Abfertigungen belohnt werden für das, was sie hinterlassen haben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

22.27


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Kirchgatterer ist der Nächs­te, der zu Wort kommt. 3 Minuten. – Bitte.

 


22.27.47

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshof­präsident! Werte Damen und Herren! Hohes Haus! Zuerst möchte ich festhalten, dass die Diskussionen im Budgetausschuss meistens sehr sachlich erfolgen. Der Rückblick auf das Jahr 2007 – das ist schon angesprochen worden – liegt schon sehr lange zurück, bietet aber trotzdem die Möglichkeit, sich die Zahlen vor Augen zu führen und im heutigen Zusammenhang zu sehen.

2007 war ein sehr gutes Jahr; das Wirtschaftswachstum war höher als prognostiziert, es gab zusätzliche Steuereinnahmen, die Arbeitslosenquote ging zurück, die Erwerbs­tätigenquote stieg, es gab ein gewaltiges Leistungsbilanzplus. Wir wissen sehr wohl, dass das nicht nur auf die Politik zurückzuführen ist, sondern dass es viele Öster­reicherinnen und Österreicher waren, die diese Steuereinnahmen erarbeitet haben. Ihnen gebührt der Dank. Das ist auch der Österreichbonus, der hier zum Tragen kommt, nämlich die hohe Bereitschaft zu Leistung, die hohe Bereitschaft zu Bildung und Weiterbildung.

Ich möchte auf die Frage eingehen, wieso sich die Budgetsituation verändert hat. Wir haben lange auf die Steuerreform, die heuer gekommen ist, gedrängt, und wir sind sehr stolz, dass die Umsetzung gelungen ist. Wir hätten sie schon im Jahr 2008 um-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 269

setzen wollen, sie ist eine sehr wichtige Maßnahme für viele, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für den Mittelstand, für die Klein- und Mittelbetriebe. Die Steuer­reform ist auch auf diese Konjunktursituation die richtige Antwort und auch die richtige Antwort zur Frage der Steuergerechtigkeit, betreffend welche es leider in den Jahren davor oft zu einer Schieflage gekommen ist.

In einem Satz darf ich noch etwas erwähnen, was sich nicht in den Zahlen, aber im politischen Klima widerspiegelt. Es war auch das Jahr 2006/2007, in dem es zur „Sozialpartnerschaft-neu“ gekommen ist. Waren vorher die Sozialpartner immer wieder mit raschen Beschlüssen konfrontiert, so ist es jetzt üblich, die Vorhaben mit den Sozialpartnern durchzusprechen.

Das neue Haushaltsrecht wurde schon angesprochen. Hier sind auch die Bundes­länder gefordert. Das neue Haushaltsrecht bringt mehr Transparenz, und genau diese Transparenz ist in vielen Bundesländern gefragt. Ich wünsche mir eine zusätzliche Transparenz im Landesbudget des Landes Oberösterreich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Weninger zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.30.56

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Prä­sident des Rechnungshofes! Vorerst darf ich zum eingebrachten Entschließungsantrag Stellung nehmen und seitens meiner Fraktion durchaus inhaltliches Wohlwollen bekun­den. Wir werden diesem Antrag aber heute nicht die Zustimmung geben, sondern in den Verhandlungen um das Haushaltsrecht im Parlamentarischen Beirat darüber dis­kutieren.

Meine Damen und Herren, nun zum eigentlichen Tagesordnungspunkt: Wir sollten in wirtschaftlich und finanzpolitisch schwierigen Zeiten froh sein, einen sehr positiven Rechnungsabschluss des Jahres 2007 zur Kenntnis nehmen zu können.

Ich möchte es auch dabei belassen und als letzter Redner nach einem fast 14-stündigen Sitzungsmarathon vor allem denjenigen Abgeordneten, die sich im morgigen „Kurier“ über die lange Sitzungsdauer und die intensiven Beratungen hier im Hohen Haus beklagen, eine angenehme, ruhige Nacht wünschen.

Das wünsche ich auch allen anderen, damit wir morgen wieder frisch motiviert und voller Tatkraft ans Werk gehen können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

22.32

22.32.20

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 307 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 270

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle des Rechnungs­hofes der Haftungsnachweise des Bundes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

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Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.33.37Einlauf

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 707/A bis 727/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 2651/J bis 2733/J eingelangt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Freitag, den 10. Juli 2009, 9 Uhr, ein.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.

Die Sitzung wird mit einer Fragestunde eingeleitet werden.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.34.07Schluss der Sitzung: 22.34 Uhr

 

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