Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 269

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Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 315 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

Im Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustim­mung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger wird im Sinne des Artikel 57 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen den vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlun­gen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger be­steht. Daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger nicht zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist angenommen.

20.43.2130. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsge­setz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 idgF, geändert wird (657/A)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.

 


20.43.43

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Idee, dass auch der Nationalrat das ganze Jahr über seinen Betrieb auf­rechterhält, ist eine, die wir schon seit vielen Jahren diskutieren. Letztendlich hat ja auch die geschätzte Frau Präsidentin den Vorschlag gemacht, die Sommerferien auf vier Wochen zu beschränken. Diesem Vorschlag kommen wir selbstverständlich gerne nach, wenngleich wir als Oppositionspartei es gerne sehen würden, dass der National­rat gerade auch in Anbetracht der Wirtschaftskrise, in Anbetracht der großen Heraus­forderungen, vor denen wir alle stehen – nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die po­litischen Entscheidungsträger des Landes –, den Sommer für Beratungen nützt, auch dazu, Anträge und auch Anfragen einzubringen, eben den parlamentarischen Betrieb aufrechtzuerhalten.

Wir vom BZÖ legen großen Wert auf die Feststellung, dass es selbstverständlich ist, dass jeder Politiker/jede Politikerin des Landes Anspruch hat, Urlaub zu machen nach den sehr aufregenden Monaten des Jahres, in denen wir in Hochbetrieb sehr viel zu tun haben, und dass es selbstverständlich ist, dass jeder auch einen Sommerurlaub macht. Es wäre unser Vorschlag gewesen, dass wir den parlamentarischen Betrieb zu­mindest so weit aufrechterhalten, dass wir eben Anfragen stellen können, Anträge stel­len können, das Interpellationsrecht, das für die Opposition sehr wichtig ist, ausnützen können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das bedeutet auch keine Einschränkung, was die Freizeit und die Urlaubszeit der Mitarbeiter anlangt. Wir wissen und schätzen auch, dass die Mitarbeiter des Hohen Hauses eine hervorragende Arbeit leisten – im Dienste der Abgeordneten des Hauses. Dieser unser Vorschlag soll auch keine Einschränkung darstellen für die Leistungsfähigkeit der Abgeordneten des Hauses. Wir wissen, dass auch während der Sommermonate jeder Einzelne von uns selbstverständlich auch in seinem Wahlkreis einer Beschäftigung und Tätigkeit nachgeht, was auch sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, was wichtig ist, um den Wählerkontakt aufrechtzuerhalten.

 


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