Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 263

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Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-19 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

23.02.099. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Fritz Neuge­bauer, Mag. Dr. Martin Graf, Herbert Scheibner, Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (702/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt zunächst einer der Antragsteller, Herr Abgeordneter Scheibner. Ge­wünschte Redezeit: 3 Minuten. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Problematik Ihres Klubs bezüglich der Restredezeit. – Bitte.

 


23.03.00

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Vielleicht können Sie ein bisschen später einschalten, dann ist die Problematik ein bisschen geringer. (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter! Geschäftsordnung ist Ge­schäftsordnung. Wir sind gerade beim Thema.

 


Abgeordneter Herbert Scheibner (fortsetzend): Ja, die ÖVP will früher heimgehen, aber das macht ja nichts. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, es handelt sich hier um eine Konsensmaterie. Das sieht man schon daran, dass einer der Antragsteller Oppositionsangehöriger ist. Ich gehe davon aus, dass wir keine besonderen Probleme bei der Diskussion und bei der Be­schlussfassung haben werden.

Es geht um die Anpassung der Geschäftsordnung an Verfassungs- und Gesetzesän­derungen, die wir in der Vergangenheit gemacht haben – im Bereich der Genehmigung von Staatsverträgen, im Bereich der Beschlussfassung des Bundesfinanzrahmenge­setzes und vor allem – das ist, glaube ich, eine interessante Angelegenheit bezie­hungsweise Regelung – dass auch Mitglieder der Beschwerdekommission im betref­fenden Ausschuss das Wort ergreifen können und wir auch die Leiter der weisungs­freien Behörden im Rahmen von Ausschussberatungen zu den jeweiligen Materien bei­ziehen können.

Ich glaube, da werden wir keine Probleme haben. Nur möchte ich aus aktuellem An­lass auf einige weitere Punkte Bezug nehmen, die wir im Geschäftsordnungsaus­schuss noch behandeln werden, und zwar vor allem die Frage der Untersuchungsaus­schüsse.

Wir alle bekennen uns dazu, dass die Einberufung von Untersuchungsausschüssen in Zukunft ein Minderheitenrecht sein sollte. Ich selbst bekenne mich dazu, habe aber im­mer wieder darauf hingewiesen, dass es darum gehen wird, dem Untersuchungsaus­schuss einen klaren Rahmen zu geben, vor allem was die Zeugenschutzrechte und auch die Rechte von Nichtbeteiligten anlangt, und vor allem wenn es darum geht, dass vertrauliche Akten nicht an die Öffentlichkeit kommen.

 


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