Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 123

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreich aus dem EURATOM-Vertrag

eingebracht in der 45. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 18. November 2009 im Zu­ge der Behandlung von TOP 9, Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 837/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Petra Bayr, Ing. Hermann Schultes, Car­men Gartelgruber, Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Atomener­gie darf keine Klimaschutzmaßnahme sein (425 d.B.)

Im Jahr 1956 wurde die Österreichische Studiengesellschaft für Kernenergie gegrün­det. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft führten zum Beschluss der Bundesregierung über einen Energieplan, der drei Kernkraftwerke in Österreich vorsah. Das erste davon sollte in Zwentendorf gebaut werden. Am 5. November 1978 haben sich die Österrei­cher im Rahmen einer Volksabstimmung klar gegen die Nutzung von Kernkraft ausge­sprochen. Zwentendorf wurde nicht in Betrieb genommen.

Unabhängig davon fließen beträchtliche finanzielle Mittel - jährlich 40 Millionen Euro - aus dem österreichischen Staatshaushalt an EURATOM. Damit finanziert Österreich über diesen Umweg die europäische Atomenergie. Ein Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag und die Verwendung der dafür bisher gebundenen finanziellen Mittel für den Bereich Forschung und Entwicklung wären daher ein Gebot der Stunde. Im Geiste des Ergebnisses der Volksabstimmung über Zwentendorf und des Mitspracherechts der Österreicher in essentiellen Fragen wäre eine Volksabstimmung über den Ausstieg Ös­terreichs aus dem EURATOM-Vertrag zielführend.

Der Salzburger Völkerrechtsexperte Univ.-Prof. Michael Geistlinger hat den bedeu­tungsvollen Hinweis geliefert, dass es "Kraft des Völkergewohnheitsrechts, das durch Art. 56 der Wiener Vertragskonvention (WKV) kodifiziert wurde" möglich ist, aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen ohne die EU-Mitgliedschaft in Frage zu stellen. Ein Umstand, der andersmeinende Gutachten obsolet werden lässt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesregierung wird ersucht, alle Maßnahmen zu setzen, die erforderlich sind, um aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu hat sich Herr Abge­ordneter Schopf zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.31.40

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kollegin­nen! Liebe Kollegen! Ich möchte ebenfalls ein paar Punkte insbesondere zu der sehr wichtigen Konferenz in Kopenhagen sagen. Es ist ja schon erwähnt worden, und ich möchte das unterstreichen, weil es mir wichtig ist: Klimaschutzpolitik darf sicher nicht


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