Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 235

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir haben jetzt nicht zu beurteilen, ob das inhaltlich korrekt ist oder nicht, sondern ob eine Auslieferung stattfinden soll. Und aufgrund der Bewertung des Sachverhalts bleibt aus meiner Sicht nicht anderes übrig, als dieser Auslieferung zuzustimmen.

Aber noch einmal: Wenn man sich anschaut, was vor allem im ersten Akt vorliegt, dann meine ich, dass es wirklich zu einer Debatte führen müsste. Wenn ich mir denke, dass das jedem Bürger/jeder Bürgerin passieren könnte, auf Basis solcher Sachverhalte zu einem Strafverfahren zu kommen, teilweise mit Strafandrohungen, die enorm sind, dann schreckt mich das aus demokratiepolitischer Sicht ordentlich.

Ein Abgeordneter hat wahrscheinlich noch einigermaßen die Möglichkeit, sich auch rechtlich vertreten zu lassen, hat einen besseren Zugang, als ihn viele andere haben. Aber wenn das das Niveau ist, mit dem solche Ermittlungen durchgeführt werden, dann denke ich mir manchmal: Gute Nacht, was da vorgeht! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

21.09

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 470 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 501 St 75/09t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Huber besteht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

21.10.48Abstimmung über Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen, dem Wis­senschaftsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 845/A(E) betreffend sofor­tiges Notbudget von 200 Millionen € für Universitäten eine Frist bis 9. Dezember 2009 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

*****

Wir kommen ferner zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Grüne­wald, Kolleginnen und Kollegen, dem Wissenschaftsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 844/A(E) betreffend Qualitätsverbesserung an österreichischen Hoch­schulen eine Frist bis 9. Dezember 2009 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite