Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 241

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

§ 17 des burgenländischen Raumordnungsgesetzes – alte Fassung, noch vor der No­velle – sieht eindeutig Vorbehaltsflächen vor, und diese Vorbehaltsflächen sind wie folgt definiert – ich zitiere es Ihnen –:

„Im Flächenwidmungsplan können zur Sicherung der allgemeinen Interessen der Bevölkerung ... c) für die Errichtung von öffentlichen Bauten und sonstigen standort­bedingten Einrichtungen und Anlagen, wie Amtshäuser, Kirchen, Schulen ... u. dgl. Vor­behaltsflächen ausgewiesen werden.“

Meine Damen und Herren, ich beweise Ihnen das: Wenn Sie die Regelung über Bau­gebiet und Baumischgebiet lesen, ist dort ausschließlich die Befriedigung der Bau­wünsche für den Einfamilienhausbau und für die gewerblichen Versorgungsbetriebe – Bäckerei et cetera – der Ortsbevölkerung gemeint, aber nicht Ihr Asylzentrum, meine Damen und Herren, Hohes Haus!

Frau Minister Fekter, Sie haben in Absprache mit dem Bürgermeister der Landes­regierung – und das können Sie jetzt nicht dem Landeshauptmann Niessl vorwerfen (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen) – falsche Angaben gemacht, die Landesregierung und die Ortsbevölkerung getäuscht und das Gesetz gebrochen! Das bleibt an Ihnen haften. (Beifall beim BZÖ.)

18.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Ing. Hofer zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm die­ses.

 


18.14.22

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wir stehen vor einer namentlichen Abstimmung zum Misstrauensantrag gegen die Innenministerin. Sie haben ja vorhin auch mitbekommen, dass zwei Mandatare dieses Hauses angekündigt haben, an dieser Abstimmung nicht teilnehmen zu wollen. (Ruf bei der FPÖ: Unerhört!)

Das ist ein Vorgang, den man so nicht akzeptieren kann. Es ist schon öfters vorge­kommen, dass Mandatare bei Abstimmungen nicht hier sind, aber noch nie hat das jemand angekündigt. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Zweitens ist es eine namentliche Abstimmung. Ich ersuche daher, die Sitzung für einige Minuten zu unterbrechen, um den Herrschaften die Möglichkeit zu geben, in den Saal zu kommen. Sollten sie weiterhin ihre Arbeit verweigern, bitte ich, das zum Thema der nächsten Präsidialkonferenz zu machen. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich werde die Sitzung nicht unterbrechen, denn ob jemand seine Stimme abgibt oder nicht, sehen wir ja erst am Ende der Abstimmung – und nicht schon vor der Abstimmung. Daher gehen wir im Abstimmungsvorgang weiter.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Inneres gemäß Artikel 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Abs. 2 der zitierten Verfas­sungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite