Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 263

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fen. Das heißt, wir müssen zu einer demokratischen, zu einer gesunden Weltordnung, zu einem gesunden Wirtschaftssystem vor allem in der Dritten Welt, in den Entwick­lungs­ländern beitragen.

In diesem Sinne hoffe ich, dass dieser gemeinsame Beschluss auch positive Folgen in diese Richtung haben wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.46


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem schriftlichen Ausschussbericht 587 der Bei­lagen angeschlossene Entschließung.

Wenn Sie hiefür eintreten, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 77.)

19.46.544. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 875/A(E) der Ab­geordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung des Antifolter-Übereinkommens (588 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Abgeordneter List. – Bitte.

 


19.47.17

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Justizministerin! Werte Damen und Herren im Hohen Haus! Die Menschenrechtssprecher von SPÖ und ÖVP fordern die Aufnahme des Tatbestandes der Folter in das österreichische Straf­gesetzbuch. Sie begründen ihre Forderungen damit, dass es jahrelang unverständlich milde Urteile gegeben habe, weil das Gesetz nicht genug auf den Tatbestand der Folter eingegangen sei. Nach unserer Meinung, nach Meinung des BZÖ, ist der gefor­derte Folter-Tatbestand durch bereits bestehende Tatbestände im Strafgesetzbuch ausreichend umgesetzt. Weil wir keine Lücken im Gesetz erkennen konnten, werden wir daher auch der Aufnahme des Tatbestandes der Folter in das Strafgesetzbuch nicht zustimmen.

Gleichzeitig, geschätzte Damen und Herren, halten wir fest: Für härtere und schärfere Urteile ist noch genug an Strafrahmen vorhanden. Diese Strafrahmen müssten nur dem Anlassfall entsprechend ausgeschöpft werden. Weil das aber nicht immer geschieht, müssen wir jetzt im Hohen Haus ein Schandurteil der Justiz behandeln. (Beifall beim BZÖ.)

Ganz Österreich, meine Damen und Herren, ist derzeit empört. Die Volksseele kocht. Und warum kocht die Volksseele? – Weil Sie, Frau Bundesministerin, akuten Hand­lungsbedarf im Justizressort haben.

Zur Ausgangslage: Ein Österreicher türkischer Herkunft hatte seine Frau, eine sechs­fache Mutter, mit einem Eisenrohr traktiert und sie mit Dutzenden Messerstichen le­bens­gefährlich verletzt, weil sich die Frau scheiden lassen wollte. Jetzt verurteilte ein Schöffensenat den türkischstämmigen Mann nicht wegen des versuchten Mordes, sondern nur wegen des versuchten Totschlages – ein Delikt, das mit geringerer Strafe bedroht ist. Das Laiengericht und der Staatsanwalt billigten dem Angeklagten – und das muss man jetzt auf der Zunge zergehen lassen – aufgrund seiner türkischen Her-


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