Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 344

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Das, was Sie machen, ist Missbrauch des Christentums, aber nicht Schutz des Christentums. Wenn Sie den Werteverlust bekämpfen wollen, dann signalisieren Sie das durch die Art und Weise, wie Sie Politik machen – und nicht durch Kampfansagen gegen religiöse Minderheiten. (Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Wir sind in einem Europa der religiösen und der kulturellen Vielfalt. Dafür kämpfen wir Grüne, dafür werden wir uns einsetzen – und das werden wir, dessen bin ich mir ganz sicher, auch gegen Ihren Widerstand erreichen. BZÖ und FPÖ sind zum Glück nicht diejenigen, die in unserem Staat in dieser Angelegenheit den Ton angeben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

0.09


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 855/A dem Unterrichtsausschuss zu.

00.09.1921. Punkt

Neuwahl der Ausschüsse gemäß § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Entsprechend § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung sind Neuwahlen von bestehenden Ausschüssen durchzuführen, sobald bei der Präsidentin angemeldete Veränderungen im Stärkeverhältnis der Klubs es erfordern.

Betroffen von Veränderungen sind die eingesetzten Ausschüsse mit bisher 17 bezie­hungsweise 27 Mitgliedern.

Der Nationalrat hat die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder festzusetzen. Die Mit­glieder und Ersatzmitglieder werden auf die parlamentarischen Klubs im Verhältnis der Zahl der ihnen angehörenden Abgeordneten verteilt.

Eine Neuwahl des Hauptausschusses erfolgt nicht, da hinsichtlich der Wahllisten im Sinne des § 30 GOG bislang keine Änderung eingetreten ist.

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz ist nun für die bestehenden Ausschüsse mit derzeit je 17 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern eine Ausschussgröße von je 16 Mitglie­dern und Ersatzmitgliedern einvernehmlich vorgeschlagen, deren Aufteilung auf die Fraktionen sich nach dem d’Hondt’schen System wie folgt errechnet:

Je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf SPÖ und ÖVP, je 3 Mitglieder und Ersatz­mitglieder auf die FPÖ, je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen, je 1 Mit­glied und Ersatzmitglied auf das BZÖ.

Für die bestehenden Ausschüsse mit derzeit 27 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern wird eine Ausschussgröße von je 26 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern einvernehmlich vorge­schlagen, deren Aufteilung auf die Fraktionen sich nach dem d’Hondt’schen System wie folgt errechnet:

Je 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die SPÖ und ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen, je 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf das BZÖ.

Ich komme zur Abstimmung.

Zunächst lasse ich über die Änderung der Ausschussgröße von 17 auf 16 Mitglieder und Ersatzmitglieder abstimmen.

 


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