Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 206

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kitzmüller, Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform be­ziehungsweise Abschaffung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld

Der Nationalrat möge beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, welche die Regelungen des Zuschusses zum Kinderbetreuungs­geld entweder drastisch reformiert oder aber ersatzlos streicht. Bei einer Reform sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

Abschaffung der Bezeichnung ,Zuschuss’ wegen Irreführung,

Änderung der Bedingungen zur Erlangung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld bei getrennt lebenden Eltern,

Verringerung der jährlichen Prozentsätze im Bereich der Rückzahlung,

Erhöhung der Einkommensgrenzen im Bereich der Rückzahlung,

Verringerung der Zuverdienstgrenze auf ein wirklich als sozial treffsicher zu bezeich­nendes Niveau,

Vermeidung von kumulierten Rückforderungen über mehrere Jahre innerhalb eines Ka­lenderjahres.

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Wir haben uns jetzt auch das ganze Programm angeschaut, und im Bereich des Bau­tenausschusses sehe ich relativ wenige Ideen der Bundesregierung. Man sagt natür­lich, die BIG soll Bauten vorziehen, nur: Wenn man das Billigstbieterprinzip kennt, weiß man, es werden diese Bauten wahrscheinlich von irgendwelchen EU-Konzernen durch­geführt; die Kaufkraft in Österreich wird dadurch wahrscheinlich kaum verbessert wer­den.

Dann gibt es eine so genannte thermische Sanierungsoffensive. Tragen muss diese aber der Hausbesitzer, der Wohnungsbesitzer, und nicht die Bundesregierung.

Ich vermisse auch im Bereich des Tierschutzes, dass der Tierschutz in die Verfassung kommen soll. Das ist zwar etwas, worüber es hier einen Allparteienkonsens gibt, aber die Regierung hat es nicht ins Programm geschrieben. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch die Verbesserung des Tierschutzes durch verstärkte und verbesserte Kontrollen, wie zum Beispiel der EU-Tiertransporte, finde ich in diesem Regierungsprogramm lei­der nicht.

Und verunsichert ist die Tierschutzszene derzeit durch eine schwer nachvollziehbare Auslegung des § 278a StGB. Da ist es so, dass die Justiz das in gewisser Weise eigenwillig auslegt.

Es gibt nachvollziehbare Gesetze. Wenn kriminelle Handlungen gesetzt werden, dann soll man diese nach den entsprechenden Paragraphen aburteilen, man soll aber nicht einen Paragraphen in einem Gesetz anwenden, um politisch Andersdenkende auszu­grenzen. (Beifall bei FPÖ und Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Bravo!)

Seien wir dankbar, wenn es noch Vereine gibt, die sich für den Tierschutz engagie­ren – unsere Regierung tut es offensichtlich nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

20.20

 


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