Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 242

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und mit denen man etwas Sinnvolles hätte machen können, wenn ordentlich gerechnet worden wäre, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Ich darf dem Herrn Rechnungshofpräsidenten und seinen Mitarbeitern an dieser Stelle sehr herzlich für die Berichte danken, die leider hier im Parlament nicht die Bedeutung erlangen, die sie eigentlich erfahren sollten. Ich möchte daher noch einmal – ich habe es heute schon einmal getan – die Frau Präsidentin, die Mitglieder der Präsidiale, die Klubobleute ersuchen, bei den nächsten Sitzungen darauf zu achten, dass Rech­nungshofberichte nach vorne gereiht werden, damit auch die Steuerzahler einmal eine Debatte über einen Rechnungshofbericht im Fernsehen mitverfolgen können und sehen können, wie mit ihrem Steuergeld umgegangen wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Neugebauer: Ungeteilte Aufmerk­samkeit!)

21.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, ich bin gerne bereit dazu, wenn sich das Hohe Haus darauf verständigt, dass ich gegen die Vorschläge der Klubs die Tagesordnung gestalte. (Beifall und Ja-Rufe beim BZÖ. – Abg. Grosz: Sie haben die vollste Zustimmung! – Abg. Dr. Jarolim: Ich glaube, der Herr Präsident will das auch nicht!)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


20.34.27

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zur Debatte steht heute auch der Rechnungshofbericht über die Überprüfung der Verfahrensdauer im zivilrechtlichen Verfahren. Es ist sehr erfreulich, dass im internationalen Vergleich unter 28 Staaten Österreichs Justiz ein sehr, sehr gutes Zeugnis ausgestellt wurde.

Im Ranking liegt Österreich laut Rechnungshofbericht an fünfter Stelle. Ich darf der Justizverwaltung dazu herzlich gratulieren. Die durchschnittliche Dauer ziviler Gerichts­verfahren bis zur Entscheidung in erster Instanz lag bei den Bezirksgerichten im Jahr 2007 bei 8,6 Monaten, bei den Landesgerichten bei 16,3 Monaten.

Allerdings muss festgestellt werden, dass es zwischen den einzelnen Gerichten doch beträchtliche Unterschiede gibt: bei Bezirksgerichten eine Streuung zwischen 3,5 und 15,3 Monaten, bei Landesgerichten zwischen 12,8 und 20 Monaten. Da stellt sich natürlich die Frage nach den Ursachen. Zum einen sind es Verfahren, die sich im Zuge von Verkehrsunfällen ergeben sowie allgemeine Schadenersatz- und Gewährleistungs­ansprüche. Interessant sind auch die Berufungsquoten, die da eine Rolle spielen: 30 Prozent bei den Bezirksgerichten, rund 76 Prozent bei den Landesgerichten.

Auch dauern Verfahren, an denen Sachverständigte beteiligt sind, doppelt so lang wie andere; die Dauer zwischen dem Verhandlungsabschluss und der Urteilsausfertigung ist natürlich auch maßgeblich dafür.

Bei der Beurteilung der Ursachen sieht man, dass eine Reihe von Ursachen nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Justizverwaltung zu sehen ist, sondern im Bereich der unabhängigen Richter und der Sachverständigen liegt.

Die Justizverwaltung hat bereits eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, ich zähle auf: elektronisches Geschäftsregister, Kontrollberichte als Grundlage für Dienstaufsichts­maßnahmen, inzwischen auch eine ausgereifte Innere Revision.

Es gibt auch eine Verfahrensdauerstatistik, leider jedoch ohne Ursachenstatistik dazu.

 


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