Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

 

12. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Montag, 24. Februar 2014

 

 


Stenographisches Protokoll

12. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode               Montag, 24. Februar 2014

Dauer der Sitzung

Montag, 24. Februar 2014: 11.00 – 23.52 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale Angele­genheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Aktuelle Lage in der Ukraine“

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesver­mögen erteilt wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuerge­setz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuerge­setz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alko­holsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorgani­sationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bank­wesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundes­gesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), sowie Bericht über die Anträge

164/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stabilitätsabgabe“,

165/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaftsschutzpakt“,

205/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz und

206/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer GmbH „Zero“

4. Punkt: Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz

5. Punkt: Bericht und Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts­gesetz 2002 geändert wird


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 2

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbil­dung Krems (DUK-Gesetz 2004) geändert wird

7. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/11

8. Punkt: Bericht über den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2011/8

9. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/13

10. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis sei­ner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2011 und 2012

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 25

Ordnungsrufe ..................................................................................................  62, 67, 155

Geschäftsbehandlung

Einwendungen der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung ....................................................... 25

Durchführung einer Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung ...................... 49

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz ................................................................................................. 49

Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 51

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 52

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 53

Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................... 56

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 57

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES .............................................................................. 58

Peter Haubner ............................................................................................................... 59

Herbert Kickl ................................................................................................................. 60

Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................... 63

Dr. Georg Vetter ........................................................................................................... 64

Mag. Roman Haider ..................................................................................................... 65

Matthias Köchl .............................................................................................................. 67

Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................. 68

Wortmeldung des Abgeordneten Harald Vilimsky in Bezug auf „ordnungsruf­verdächtige Äußerungen“ des Abgeordneten Dr. Peter Pilz ........................................................................................... 37

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 71

Antrag der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuer­gesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Ver-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 3

sicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugab­gabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücks­spielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisa­tionsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abga­benänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), sowie über die Anträge 164/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stabi­litätsabgabe“, 165/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaftsschutzpakt“, 205/A(E) der Abgeordneten Mag. Ni­kolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfrei­beitrags im Einkommensteuergesetz und 206/A(E) der Abgeordneten Mag. Niko­laus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer GmbH „Zero“ (31 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung an den Finanzausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ..............................................  116, 227

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsidenten Karlheinz Kopf ...................................................................................... 272

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ............................... 274

Aktuelle Stunde (4.)

Thema: „Sicherheit statt Postenschließungen!“ .................................................... 25

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 25

Bundesministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner ..................................................  28, 47

Otto Pendl ..................................................................................................................... 30

Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 32

Harald Vilimsky ............................................................................................................ 33

Dr. Peter Pilz ................................................................................................................. 35

Christoph Hagen .......................................................................................................... 36

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 38

Angela Lueger .............................................................................................................. 40

Mag. Michael Hammer ................................................................................................. 41

Mag. Gerald Hauser ..................................................................................................... 42

Mag. Alev Korun ........................................................................................................... 44

Rouven Ertlschweiger, MSc ....................................................................................... 45

Mag. Nikolaus Alm ....................................................................................................... 47

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 69

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MSE, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Planungs- und Kontrollmängel in der aktuellen Burgtheater-Causa (730/J) ........................................................................................................................... 131

Begründung: Mag. Beate Meinl-Reisinger, MSE ...................................................... 144

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek .......................................................... 149

Bundesminister Dr. Josef Ostermayer ................................................................... 150


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 4

Debatte:

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ...................................................................  155, 180

Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 156

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 157

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 159

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ......................................................................................... 161

Dr. Marcus Franz ........................................................................................................ 164

Mag. Nikolaus Alm ..................................................................................................... 166

Dr. Josef Cap .............................................................................................................. 167

Brigitte Jank ................................................................................................................ 169

Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 170

Leopold Steinbichler .................................................................................................. 174

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 175

Mag. Christine Muttonen ........................................................................................... 177

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 177

Mag. Helene Jarmer ................................................................................................... 178

Wendelin Mölzer ......................................................................................................... 181

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Interpellationsrecht bei Tochterunternehmen von im Bundesbesitz befindlichen Gesellschaften, insbesondere im Bereich der Bundes­theater – Ablehnung .......................................................  173, 182

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale An­gelegenheiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Aktuelle Lage in der Ukraine“                  71

Bundesminister Sebastian Kurz ................................................................................ 71

Verlangen auf Durchführung einer Debatte gemäß § 81 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung                   71

Redner/Rednerinnen:

Dr. Johannes Hübner ................................................................................................... 74

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 76

Tanja Windbüchler-Souschill ...................................................................................... 78

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 79

Dr. Jessi Lintl ................................................................................................................ 81

Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar ................................................................................... 82

Mag. Alev Korun ........................................................................................................... 83

Mag. Christine Muttonen ............................................................................................. 85

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich .................................................................................. 86

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (30 d.B.) ........... 88

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuerge­setz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuerge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 5

setz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgaben­verwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanz­gerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versiche­rungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechts­anwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz ge­ändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), sowie über die Anträge

164/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Stabilitätsabgabe“,

165/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Wirtschaftsschutzpakt“,

205/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz und

206/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Einrichtung einer GmbH „Zero“ (31 d.B.) ............................................................................................................... 88

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 89

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 92

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .................................................................................... 93

Mag. Andreas Schieder ............................................................................................... 96

Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................... 97

Peter Haubner ............................................................................................................... 99

Mag. Nikolaus Alm ..................................................................................................... 100

Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger ..................................................................... 105

Petra Bayr, MA ........................................................................................................... 107

MMag. DDr. Hubert Fuchs ........................................................................................ 107

Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 110

Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................. 115

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 117

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 118

Jakob Auer .................................................................................................................. 120

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 122

Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl ........................................................................... 127

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 128

Bernhard Themessl ................................................................................................... 129

Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 182

Matthias Köchl ............................................................................................................ 183

Mag. Maximilian Unterrainer .................................................................................... 186

Dr. Georg Vetter ......................................................................................................... 187

Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................. 189

Michael Pock ............................................................................................................... 190

Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 192

Elmar Podgorschek ................................................................................................... 193

Brigitte Jank ................................................................................................................ 195

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 196

Ing. Markus Vogl ......................................................................................................... 198

Peter Wurm ................................................................................................................. 199

Mag. Andreas Zakostelsky ........................................................................................ 201

Georg Willi .................................................................................................................. 202

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 204

Mag. Roman Haider ................................................................................................... 206


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 6

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Mag. Ni­kolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung im Körperschaft­steuergesetz – Ablehnung ...  103, 229

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung einer „Klein-AG“ – Ablehnung ............................................................  104, 229

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Kath­rin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinn­freibetrags im Einkommensteuergesetz – Ablehnung              124, 229

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung – Ablehnung ...........................  125, 229

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend die Abschaffung von Gebühren für Mietverträge, Pachtverträge und sonstige Bestandverträge – Ablehnung              126, 230

Entschließungsantrag der Abgeordneten Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verdoppelung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag im Einkommensteuergesetz – Ablehnung  185, 230

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 30 und 31 d.B. ............................................. 227

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (23 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz (34 d.B.) ........................................................................................................................ 209

5. Punkt: Bericht und Antrag des Wissenschaftsausschusses betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (35 d.B.) ......................................................... 209

Redner/Rednerinnen:

Sigrid Maurer .............................................................................................................. 209

Dr. Karlheinz Töchterle .............................................................................................. 211

Rouven Ertlschweiger, MSc ..................................................................................... 212

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 213

Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 214

Dr. Andreas F. Karlsböck .......................................................................................... 215

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 217

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 219

Ing. Manfred Hofinger ................................................................................................ 221

Leopold Steinbichler .................................................................................................. 221

Harry Buchmayr ......................................................................................................... 222

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 223

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 224

Elmar Mayer ................................................................................................................ 225

Genehmigung der Vereinbarung in 34 d.B. .................................................................. 226

Annahme des Gesetzentwurfes in 35 d.B. .................................................................. 226

6. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (25 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Universität für Wei­terbildung Krems (DUK-Gesetz 2004) geändert wird (36 d.B.) ........................................................................................................................ 230


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 7

Redner/Rednerinnen:

Sigrid Maurer .............................................................................................................. 230

Dr. Karlheinz Töchterle .............................................................................................. 231

Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 232

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................... 234

Dr. Walter Rosenkranz ............................................................................................... 234

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 235

Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................. 236

Philip Kucher .............................................................................................................. 236

Katharina Kucharowits .............................................................................................. 237

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 238

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/11 (III-4/37 d.B.) .......................................................................................... 238

8. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes Reihe Bund 2011/8 (III-5/38 d.B.) ................................................................................................................. 238

9. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/13 (III-33/40 d.B.) ........................................................................................ 238

Redner/Rednerinnen:

Elmar Mayer ................................................................................................................ 239

Hermann Gahr ............................................................................................................ 240

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 241

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 242

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 244

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 247

Mag. Ruth Becher ...................................................................................................... 247

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................... 248

Christian Lausch ........................................................................................................ 249

Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 252

Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 252

Johann Hell ................................................................................................................. 254

Johann Singer ............................................................................................................ 255

Ing. Heinz-Peter Hackl ................................................................................................ 256

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 256

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 257

Otto Pendl ................................................................................................................... 258

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 259

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erforderliche finanzielle Mittel für den Rechnungshof“ – Ab­lehnung .................  246, 262

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstützung der Verwaltungs­tätigkeit im Bereich des § 1 Abs. 3 BVG Medienkooperation und Medienförderung (BVG-MedKF-T) für den Rechnungshof – Ablehnung ......  250, 262

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion des im Parteiengesetz festgelegten Korridors für die Parteienförderung des Bundes und der Länder – Ablehnung ............................................................................................................  253, 262

Kenntnisnahme der drei Berichte III-4, III-5 und III-33 d.B. ............................................ 262


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 8

10. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Ein­kommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jah­ren 2011 und 2012 (III-31/39 d.B.) ................................................................................ 262

Redner/Rednerinnen:

Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 263

Johann Singer ............................................................................................................ 263

Wolfgang Zanger ........................................................................................................ 264

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................... 266

Philip Kucher .............................................................................................................. 267

Hermann Gahr ............................................................................................................ 267

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 268

Elmar Mayer ................................................................................................................ 269

Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 270

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufgliederung des Basisgehaltes sowie der leistungsorien­tierten Komponenten im Einkommensbericht – Ablehnung ............................................................................................................  265, 271

Kenntnisnahme des Berichtes III-31 d.B. ................................................................. ... 271

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 69

Petition betreffend „Sicheres Jochberg – Nein zur Schließung der Polizeiinspek­tion“ (Ordnungsnummer 7) (überreicht von der Abgeordneten Carmen Gartel­gruber)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 69

32: Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz

33: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Allgemeine Sozialversi­cherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-So­zialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Apothekenge­setz, das Medizinproduktegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiege­setz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychologengesetz, das EWR-Psy­chotherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heil­masseurgesetz, das Sanitätergesetz und das Zahnärztegesetz und das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (EU-Patientenmobilitätsgesetz – EU-PMG)

Berichte ......................................................................................................................... 70

III-53: Bericht, Reihe Bund 2014/3; Rechnungshof

III-56: Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2014 zum jährlichen Arbeitspro­gramm der Kommission bzw. des Rates; BM f. Finanzen

Anträge der Abgeordneten

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Harmful Practices based on Tradition, Culture, Religion or Superstition (232/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 9

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesicherte Finanzierung für Stra­ßenerhaltung und öffentlichen Verkehr durch eine flächendeckende Lkw-Maut (233/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierung von Kin-
dern österreichischer Väter, notwendige Verbesserung im Staatsbürgerschaftsgesetz (234/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend modernes Volksgrup­penrecht durch Schaffung einer Verbandsklage (235/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend 1-Tageslücke soll kein Hinder­nis bei Einbürgerung sein (236/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ahndung der Verbrechen ge­gen die Menschlichkeit in Nordkorea (237/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Ausgleichs­taxe bei Nichterfüllung der Behinderteneinstellungspflicht (238/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Papa­monats für alle Väter (239/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der parla­mentarischen Bürgerinitiative und der Petition im Rahmen des Demokratiepakets (240/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Interpellationsrecht bei Tochterunternehmen von im Bundesbesitz befindlichen Gesellschaften, insbeson­dere im Bereich der Bundestheater (241/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft geändert wird (242/A)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG), in der Fassung des BGBl. I Nr. 110/1993, geändert wird (243/A)

Mag. Alev Korun, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtli­cher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch) geändert wird (244/A)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Freikauf von der Be­hinderteneinstellungspflicht für den öffentlichen Bereich (245/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Dringlichkeit von Maß­nahmen, um der Landflucht junger Frauen entgegenzuwirken (246/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung von Maßnah­men zur Verbesserung der Einkommenssituation der Frauen in Österreich (247/A)(E)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eines Maß­nahmenpaketes zur Verbesserung der Situation der Frauen in Österreich (248/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dringlichkeit der Einführung der Beweislastumkehr am Strom- und Gasmarkt sowie am Lebensmittel- und Mineralölsek­tor (249/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Photovol­taikanlagen- und Speicherpasses (250/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 10

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erfordernis einer differen­zierteren Analyse und statistischen Darstellung der Einkommensunterschiede zwi­schen Frauen und Männern in Österreich (251/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fracking-Verbot in Österreich (252A)(E)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufgliederung des Basisge­haltes sowie der leistungsorientierten Komponenten im Einkommensbericht (253/A)(E)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstützung der Verwaltungstätigkeit im Bereich des § 1 Abs. 3 BVG Medienkoope­ration und Medienförderung (BVG-MedKF-T) für den Rechnungshof (254/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sterbehilfefonds für Trafikan­ten und Zwang in die Frühpension (255/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Temelίn-Erweiterung und Abänderung des EURATOM-Vertrages (256/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anbau- und Einfuhrverbot von Gentechnikmais in Österreich (257/A)(E)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sonderfinanzierung von Aus­landseinsätzen gem. § 1 Z 1 lit. a und b KSE-BVG (258/A)(E)

Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nutzung von Sy­nergien zwischen Universitäten und Fachhochschulen“ (259/A)(E)

Dr. Sabine Oberhauser, MAS, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das In­solvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz und das Allgemei­ne Sozialversicherungsgesetz geändert werden (260/A)

Johann Hell, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das SP-V-Gesetz geändert wird (SP-V-Gesetz-Novelle 2014) (261/A)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Pflegepraktikum für MedizinstudentInnen (656/J)

Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung von Kindern und Jugend­lichen mit Ergotherapien, logopädischer Therapie und Physiotherapie als Sachleistung (657/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Verhinderungsverlängerung beim Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende (658/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Mühlkreisbahn (659/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Die MUPPETSHOW im Schwimmverband“ (660/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend „Einstellung des Autoreisezugs Wien–Villach–Wien bzw. Wien–Lienz–Wien“ (661/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 11

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend „Anzahl der Frühpensionisten/innen“ (662/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Umsetzung des Program­mes nach § 9a IG-L zur Verringerung der Belastung mit den Schadstoffen PM10 und NO2 für den oberösterreichischen Zentralraum, insbesondere die Städte Linz und Wels (663/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Äußerungen von Victoria Nuland über die Europäische Union (664/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Sonderschullehrerausbildung und Sonderschulen (665/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Was kostete der Österreich Werbung der Austria Tou­rismus Day im Austria Tirol House und warum fehlen dort Tiroler Regionen?“ (666/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend die geplante Schließung von Polizeidienststellen im Burgenland (667/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Fördervergabe an Sozioökonomische Betrie­be (668/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Kosten für externe Gutachten und Beratung im Bereich Kunst und Kultur (669/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Kosten für externe Gutachten und Beratung (670/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Vergütungen für Aufsichtsratsmitglieder der Burg­theater GmbH (671/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Melderegister löscht tausende Doktortitel (672/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Maßnahmen der EU gegen illegale Einwanderung (673/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Inserate und Einschaltungen des BMASK in der ÖGB-Zeitschrift Solidarität (674/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Fördervergabe an Sozioökonomische Betriebe (675/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend jahrelange Verbindungen von „Die Grünen“ in die gewaltbe­reite, linksextreme und anarchistische Szene (676/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Deutschlernen für Asylstatus (677/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 12

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Verschleppung der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen der Ge­meinde Fohnsdorf? (678/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend situationselastischen Bundeskanzler (679/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Ardagger (Bezirk Amstetten) (680/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Wilfersdorf (Bezirk Mistelbach) (681/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Weitersfeld (Bezirk Horn) (682/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Weidling (Bezirk Wien-Umgebung) (683/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Gnadendorf (Bezirk Mistelbach) (684/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Großmugl (Bezirk Korneuburg) (685/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Gutenstein (Bezirk Wr. Neustadt) (686/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Harmannsdorf (Bezirk Korneuburg) (687/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Hollenstein an der Ybbs (Bezirk Amstet­ten) (688/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Stronsdorf (Bezirk Mistelbach) (689/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Statzendorf (Bezirk St. Pölten) (690/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle St. Leonhard am Forst (Bezirk Melk) (691/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Puchberg am Schneeberg (Bezirk Neun­kirchen) (692/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Neusiedl an der Zaya (Bezirk Gänsern­dorf) (693/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Mitterbach am Erlaufsee (Bezirk Lilien­feld) (694/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 13

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Klein-Pöchlarn (Bezirk Melk) (695/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Schwechat-Mannswörth (Bezirk Wien-Umgebung) (696/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Gaaden (Bezirk Mödling) (697/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Eichgraben (Bezirk St. Pölten) (698/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Aschbach-Markt (Bezirk Amstetten) (699/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeidienststelle Zwentendorf (Bezirk Tulln) (700/J)

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundeskanzler­amt betreffend „Versteckte Diskriminierung in Kollektivverträgen“ (701/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Umset­zungsstand der Ermächtigung der Landesverfassungsgesetzgeber zur Ausweitung der Prüfkompetenzen der Landesrechnungshöfe in den Bundesländern (702/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend: Korruption an der HTL Eisenstadt? Reparatur- und Wartungsarbeiten am Auto des Direktors Wagner durch Werkstättenleiter (703/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Bildungskooperationen mit Albanien (704/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend Gratis-Zahnspangen und Finanzierung durch die Tabak­steuer (705/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Zusammenarbeit der Partei „Die Grünen“ mit dem „Schwar­zen Block“ (706/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsmarktförderungen für „Outplacement“, „Sozial­integrative Unternehmen“, „Social Profit (Benefit) Unternehmen“, „Sozialökonomische Betriebe“, „Transitarbeitsplätze“ und „Zweiter Arbeitsmarkt“ in Tirol (707/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend Inserate des Gesundheitsministeriums und nachgeordne­ter Dienststellen bzw. ausgelagerter Unternehmen (708/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung der Polizeiinspektion Vils (709/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Förderungen des Wirtschaftsressorts für Sozioökonomische Be­triebe in Tirol (710/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Millionen für Outplacement, Sozialintegrative Unternehmen, Social Profit (Benefit) Unternehmen, Sozialökonomische Betriebe, Tran­sitarbeitsplätze und Zweiter Arbeitsmarkt (711/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Planstellen bei der Polizei im Bundesland Salzburg 2014 (712/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend: Ernteausfall führt zu Engpass bei Käferbohnen (713/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 14

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, betreffend den Verdacht der möglichen missbräuchlichen Verwendung von Fördergeldern sowie der Pflichtbeiträge der österreichischen Studenten durch die Österreichische Hochschülerschaft an den Universitäten Graz und Wien (714/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister im Bundeskanz­leramt betreffend die Ausgaben für Kunsteinkäufe (715/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Ausgaben für Kunsteinkäufe (716/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend die Ausgaben für Kunsteinkäufe (717/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend die Ausgaben für Kunsteinkäufe (718/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Ausgaben für Kunsteinkäufe (719/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend die Ausgaben für Kunsteinkäufe (720/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend die Ausgaben für Kunsteinkäufe (721/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend die Ausgaben für Kunsteinkäufe (722/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Ausgaben für Kunstein­käufe (723/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Ausgaben für Kunsteinkäufe (724/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend die Ausgaben für Kunsteinkäufe (725/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Ausgaben für Kunsteinkäufe (726/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, betreffend die Ausgaben für Kunsteinkäufe (727/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Wiedereinführung des Jugendgerichtshofs (728/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umwelt- und Anrainerbelastung am Flughafen Innsbruck durch Kerosinverbrennung am Boden (729/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Planungs- und Kontrollmängel in der aktuel­len Burgtheater-Causa (730/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Schließung von Polizeidienststellen in der Steiermark bzw. im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (731/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 15

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend „Korruption im Gesundheitswesen“ (732/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend „Korruption im Gesundheitswesen im Jahr 2013“ (733/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Kriminalitätsentwicklung um Weihnachten 2013“ (734/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend „Krankenstand: Entgeltfortzahlung oder Krankengeldbezug 2013“ (735/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend statistische Vorgaben (736/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Suizid eines Häftlings (737/J)

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Arbeitsgruppe zur unterstützten Entscheidungsfindung (738/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend „Berechnung der Witwenpension“ (739/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Aluminium in Medikamenten und Lebensmitteln – Nachfrage zur Anfrage­beantwortung 14404/AB“ (740/J)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Plastikteilchen in Kosmetika, Lebensmitteln und deren Umweltverfügbar­keit“ (741/J)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Plastikteilchen in Kosmetika, Lebensmitteln und deren Umweltverfügbarkeit“ (742/J)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Plastikteilchen in Kosmetika, Lebensmit­teln und deren Umweltverfügbarkeit“ (743/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schließung der Polizeidienststelle Arnfels (744/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Schließung der Polizeidienststelle Stallhofen (745/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Schließung der Polizeidienststelle St. Stefan ob Stainz (746/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Schließung der Polizeidienststelle Soboth (747/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Schließung der Polizeidienststelle Preding (748/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 16

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schließung der Polizeidienststelle Wildalpen (749/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schließung der Polizeidienststelle Unzmarkt (750/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schließung der Polizeidienststelle St. Peter-Freienstein (751/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schließung der Polizeidienststelle St. Lorenzen bei Knittelfeld (752/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schließung der Polizeidienststelle St. Lambrecht (753/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schließung der Polizeidienststelle St. Katharein an der Laming (754/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schließung der Polizeidienststelle Spital am Semmering (755/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schließung der Polizeidienststelle Ramsau (756/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schließung der Polizeidienststelle Oberwölz (757/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schließung der Polizeidienststelle Kirchdorf bei Pernegg (758/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schließung der Polizeidienststelle Hieflau (759/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Schließung der Polizeidienststelle Gußwerk (760/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Schließung der Polizeidienststelle Söchau (761/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Schließung der Polizeidienststelle Burgau (762/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Schließung der Polizeidienststelle St. Anna am Aigen (763/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Förderungen des Bundesministeriums an den VCÖ in den Jahren 2010 und 2011 (764/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen des Bundesministeriums an den VCÖ in den Jahren 2010 und 2011 (765/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend Förderungen des Bundesministeriums an den VCÖ in den Jahren 2010 und 2011 (766/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen des Bundesministeriums an den VCÖ in den Jahren 2010 und 2011 (767/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Umgang mit dem Interpellationsrecht oder die bewusste Vertuschung von un­angenehmen Daten zur Kriminalitätsentwicklung (768/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 17

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Benefiz-Matinee des Vereins Österreichische Frau­enhäuser am 24. November 2013 (769/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einsatz der Sondereinheit der österreichischen Polizei „WEGA“ (770/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Ungültigkeit der § 57a Begutachtung in osteuropäi­schen Ländern (771/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Inserate der PVA an die ÖAAB-Zeitung „Freiheit“ und die FSG-Zeitschrift „Solidarität“ (772/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Benefiz-Matinee des Vereins Österreichische Frau­enhäuser am 24. November 2013 (773/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Einbrüche in Österreich im Jahr 2013 – Neueinbringung wegen Nichtbeantwor­tung (774/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Umsetzungsstand von im Mittelstandsbe­richt 2012 festgeschriebenen Maßnahmen (775/J)

Ing. Thomas Schellenbacher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Friday Nightskating“ (776/J)

Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend ORF-Teletext-Aussendung vom 6.1.2014 zum Thema familiäre Gewalt (777/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Gewerbeberechtigungen der Sozioökonomischen Betriebe in Tirol (778/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Berührungspunkte ÖW und AWO (779/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Liegenschaftsverkauf (Roßauer Lände 3) durch die Pensionsversicherungsanstalt (780/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Unfälle auf österreichischen Bahnübergängen (781/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Gesamtkriminalität in Österreich im Jahr 2013 – Neueinbringung wegen Nichtbe­antwortung (782/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Drogenhandel in Wiener U- und S-Bahnen einschließlich der Stationsgebäude (783/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Fremdenkriminalität im Jahr 2013 – Unwissenheit der Ministerin? (784/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Übergriffe auf Einrichtungen von Burschenschaften im Zuge des Akademikerballs 2014 (785/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 18

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Unterlassene Sachwalterschaftsumbestellung durch eine Richterin am BG Döb­ling“ (786/J)

Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Das gesunde Ei, das durch Betrugsfälle und falsche Herkunftsbezeichnungen das Vertrauen der Konsu­mentInnen erschütterte muss rasch wieder hergestellt werden!“ (787/J)

Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Das gesunde Ei – das durch Betrugsfälle und falsche Her­kunftsbezeichnungen erschütterte Vertrauen der KonsumentInnen muss rasch wieder hergestellt werden!“ (788/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (239/AB zu 246/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (240/AB zu 248/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Thomas Schellenbacher, Kolleginnen und Kollegen (241/AB zu 251/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (242/AB zu 254/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (243/AB zu 255/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (244/AB zu 256/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Thomas Schel­lenbacher, Kolleginnen und Kollegen (245/AB zu 257/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (246/AB zu 259/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (247/AB zu 260/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Thomas Schel­lenbacher, Kolleginnen und Kollegen (248/AB zu 261/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neu­bauer, Kolleginnen und Kollegen (249/AB zu 267/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Dar­mann, Kolleginnen und Kollegen (250/AB zu 268/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (251/AB zu 269/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neu­bauer, Kolleginnen und Kollegen (252/AB zu 273/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (253/AB zu 277/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 19

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (254/AB zu 241/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Stein­bichler, Kolleginnen und Kollegen (255/AB zu 243/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (256/AB zu 247/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Möl­zer, Kolleginnen und Kollegen (257/AB zu 250/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (258/AB zu 290/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Rie­mer, Kolleginnen und Kollegen (259/AB zu 304/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (260/AB zu 244/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (261/AB zu 272/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (262/AB zu 275/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (263/AB zu 291/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolle­ginnen und Kollegen (264/AB zu 242/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolle­ginnen und Kollegen (265/AB zu 258/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kollegin­nen und Kollegen (266/AB zu 274/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (267/AB zu 249/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (268/AB zu 262/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (269/AB zu 245/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (270/AB zu 252/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (271/AB zu 253/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (272/AB zu 265/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 20

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (273/AB zu 263/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (274/AB zu 289/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (275/AB zu 279/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kol­leginnen und Kollegen (276/AB zu 341/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kol­leginnen und Kollegen (277/AB zu 342/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kol­leginnen und Kollegen (278/AB zu 343/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kol­leginnen und Kollegen (279/AB zu 344/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kol­leginnen und Kollegen (280/AB zu 345/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kol­leginnen und Kollegen (281/AB zu 346/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirkl­huber, Kolleginnen und Kollegen (282/AB zu 351/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kollegin­nen und Kollegen (283/AB zu 352/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (284/AB zu 282/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (285/AB zu 288/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (286/AB zu 301/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (287/AB zu 280/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (288/AB zu 307/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (289/AB zu 308/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (290/AB zu 309/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen (291/AB zu 310/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 21

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (292/AB zu 286/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen (293/AB zu 353/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (294/AB zu 278/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (295/AB zu 284/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (296/AB zu 297/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (297/AB zu 298/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (298/AB zu 299/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (299/AB zu 311/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (300/AB zu 312/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (301/AB zu 313/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (302/AB zu 314/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (303/AB zu 315/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (304/AB zu 317/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (305/AB zu 318/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (306/AB zu 319/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (307/AB zu 320/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (308/AB zu 321/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (309/AB zu 322/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 22

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (310/AB zu 323/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (311/AB zu 324/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (312/AB zu 325/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (313/AB zu 326/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (314/AB zu 327/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (315/AB zu 329/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (316/AB zu 330/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (317/AB zu 331/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (318/AB zu 332/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (319/AB zu 333/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (320/AB zu 334/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (321/AB zu 335/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (322/AB zu 336/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (323/AB zu 337/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (324/AB zu 338/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (325/AB zu 339/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (326/AB zu 340/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (327/AB zu 285/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (328/AB zu 305/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (329/AB zu 306/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (330/AB zu 348/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (331/AB zu 293/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (332/AB zu 294/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 23

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (333/AB zu 295/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (334/AB zu 296/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen (335/AB zu 354/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (336/AB zu 356/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Elisabeth Grossmann, Kolleginnen und Kollegen (337/AB zu 358/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (338/AB zu 362/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (339/AB zu 471/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (340/AB zu 472/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (341/AB zu 427/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (342/AB zu 372/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (343/AB zu 371/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (344/AB zu 365/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (345/AB zu 368/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (346/AB zu 360/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (347/AB zu 363/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (348/AB zu 369/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (349/AB zu 366/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (350/AB zu 370/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 24

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (351/AB zu 359/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (352/AB zu 361/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (353/AB zu 367/J)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 25

11.00.31Beginn der Sitzung: 11 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Tag, meine Damen und Herren! Ich er­öffne die 12. Sitzung.

Das Amtliche Protokoll der 11. Sitzung vom 17. Februar 2014 ist in der Parlaments­direktion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Moser, Schenk, Heinzl und Wimmer.

*****

Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz hat im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Einwendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der heuti­gen Sitzung erhoben. Die Einwendungen betreffen die Absetzung des Tagesordnungs­punktes 3.

Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.

In der gemäß § 50 der Geschäftsordnung stattfindenden Debatte beschränke ich die Redezeit auf 5 Minuten und die Zahl der Rednerinnen und Redner pro Klub auf drei.

Einwendungsdebatte und Abstimmung finden nach der Aktuellen Stunde statt.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

11.01.57Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen damit zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Sicherheit statt Postenschließungen!“

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte

 


11.02.15

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Innenminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Aktuelle Stunde betrifft die von der Regierung geplanten Polizeidienststellen-Schließungen, nämlich 122 an der Zahl. Diese Schließungen muss man einfach thematisieren, denn das ist in unseren Augen ein sicherheitspolitischer Kahlschlag, der da geplant ist, und auf diesen muss man entsprechend eingehen (Beifall bei der FPÖ), da unsere Polizeidienststellen in Österreich wichtig und notwendig sind, insbesondere im Bereich Prävention.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 26

Ich denke, es wird da ein völlig falscher Ansatz gewählt: Wir haben nicht zu viele Poli­zeidienststellen, sondern wir haben zu wenig Polizisten, zu wenig Exekutivbeamte! (Bei­fall bei der FPÖ.)

Es kann doch nicht sein, dass man, wenn man feststellt, dass Beamte fehlen und zu wenig Polizisten ausgebildet werden, zu wenig Planstellen vorhanden und besetzt sind, sagt: Weil wir zu wenig Exekutivbeamte haben, sperren wir Polizeidienststellen zu!, an­statt den anderen notwendigen Ansatz zu wählen, nämlich endlich mehr Planstellen sicherzustellen, mehr Exekutivbeamte auszubilden und mehr Polizisten auf der Straße zu haben. Das muss der Vernunftansatz sein – und nicht die Schließung von Polizei­dienststellen! (Beifall bei der FPÖ.)

Es kommt zu Schließungen in Gebieten, wo man sich nur wundern kann. Da gibt es zum einen das wunderschöne Osttirol, das Defereggental, und es ist geplant, die Poli­zeidienststelle in St. Jakob zu schließen. Wenn man sieht, wie man in diesen Talkessel hineinkommt und wie lange Polizisten, wenn sie in dieser Region gebraucht werden, brauchen würden, um dorthin zu kommen, dann ist das als wahnwitzig und gemeinge­fährlich einzustufen.

Auch die Polizeidienststelle am Bahnhof Klagenfurt soll geschlossen werden, obwohl gerade dort ein Hotspot von Drogendealern und anderen Kriminellen ist, die dort immer wieder auffällig sind. Über eine solche Vorgehensweise wundert man sich doch!

Wenn in der Südsteiermark in Regionen Polizeidienststellen geschlossen werden sol­len, wo man dann Hunderte Kilometer keine mehr vorfindet, frage ich mich: Was ist da­ran vernünftig? Wie agieren Sie da, Frau Innenminister? Werden Sie demnächst, weil wir zu wenig Ärzte haben, Spitäler schließen, anstatt endlich entsprechend Ärzte aus­zubilden? (Beifall bei der FPÖ.)

Meinen Sie, dass die Bevölkerung dadurch, dass wir Spitäler schließen, gesünder wird? Oder meinen Sie, dass wir Schulklassen und Schulen zusperren, damit die Kin­der klüger und intelligenter werden? Was ist da das Konzept dahinter? – Ich kann das einfach nicht nachvollziehen.

122 Polizeidienststellen sollen geschlossen werden – und da ist Wien noch gar nicht inbegriffen! Wien wird ja noch gesondert verhandelt, und da ist dann ein weiterer Kahl­schlag zu erwarten. Mit einer Erhöhung der Sicherheit hat das nichts zu tun.

Schauen wir uns einmal den Verlauf der sicherheitspolitischen Entwicklung in Öster­reich an: Seit dem Jahr 1999 hat sich ja einiges geändert. Wir haben heute gegenüber dem Jahr 1999 – wenn man die Werte vergleicht – um 3 000 Exekutivbeamte weniger! Inzwischen sind ja Beschlüsse gefallen, sind ja auch Entscheidungen getroffen wor­den, sodass es eine EU-Osterweiterung gegeben hat, die Schengengrenze erweitert wurde und dadurch die organisierte Kriminalität verstärkt nach Österreich hereinkom­men konnte, ohne Grenzkontrollen zu erleben, ihre Raubzüge verstärkt vornehmen konnte und auch wieder relativ ungehindert mit dem Diebsgut aus dem Land hinaus­fahren kann. – Und da reduziert man dann die Zahl der Polizisten? Das ist ja der völlig falsche Weg! Da hätte ja die entgegengesetzte Maßnahme gesetzt werden müssen, Frau Innenminister. Ich frage mich, warum Sie nicht dementsprechend gehandelt ha­ben, nämlich die Zahl der Planstellen erhöht und Polizisten ausgebildet haben.

Ich sage, es sind auffallend viele Posten, die in roten und blauen Gemeinden zuge­sperrt werden beziehungsweise vom Zusperren betroffen sind. (Zwischenruf des Abg. Auer.) Wenn man sich das in Österreich insgesamt anschaut, kommt man auf diese Bewertung. Ich frage mich, warum Sie den Kriminellen damit ein Geschenk machen und offensichtlich eine weitere Einladung aussprechen, wo es doch in Zeiten einer stei­genden Kriminalität ganz andere Maßnahmen bräuchte.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 27

Im Jahr 2010 gab es 535 745 angezeigte Straftaten; im Jahr 2012 waren es schon 548 000 angezeigte Straftaten. (Ruf bei der FPÖ: Unfassbar!) Der Vergleich von Wien und München: Im Jahr 2012 wurden in Wien 203 000 Straftaten angezeigt, umgelegt sind das 23,1 begangene Straftaten pro Stunde; im Vergleich dazu in München: 98 500 Straftaten, 11,2 Straftaten pro Stunde. Man sieht also an diesem direkten Städ­te-Vergleich, dass wir in Wien einen ganz anderen Kriminalitäts-Hotspot vorfinden als in München. Die Aufklärungsquote liegt bei uns bei 35,2 Prozent, in München liegt sie bei 60,5 Prozent.

Was heißt das? – Wir brauchen mehr Polizisten! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dr. Nachbaur.) Wir brauchen mehr Polizisten auf der Straße. Es müssen mehr Poli­zisten ausgebildet werden, und es dürfen nicht weitere Einsparungen auf dem Rücken der Exekutive vorgenommen werden – Einsparungen, die letztlich immer die Bevölke­rung treffen. Es ist nämlich die Bevölkerung, die letztlich durch Ihre Einsparungsmaß­nahmen getroffen wird, und viele Bürger sind verzweifelt.

In Wien erleben wir aktuell einen Anstieg der Zahl der Einbrüche sowie der Raub- und Gewaltdelikte. Da muss man doch endlich einmal eine Sicherheitsoffensive machen, anstatt weiterhin den Personalnotstand voranzutreiben, wie Sie das tun! Es fehlen zum Teil bis zu 30 Prozent des Personalstandes, bitte. Das sind die Fakten. Das ist die Realität. Dort ist anzusetzen.

Mit den Polizeipostenschließungen werden diese Personalfehlstände lediglich ausge­glichen, anstatt ausreichend Personal sicherzustellen. Es ist das kein sicherheitspoli­zeilicher Mehrwert für die Bevölkerung, der hier beschlossen werden soll, sondern es ist letztlich eine Einsparung. Man ändert zwar die Zahl der Überstunden, aber zum Nachteil der Sicherheit, denn bisher sind in den Dienststellen Überstunden angefallen, da zu wenig Personal vorhanden war, und diese Überstunden werden jetzt eingespart. Am Ende sind diese Beamten eben nicht auf der Straße zu finden, sondern die Über­stunden der einzelnen Polizisten, die aufgrund der fehlenden Beamten heute in den Dienststellen gemacht werden, werden eingespart. Aber wo ist da der sicherheitspoli­tische Mehrwert? – Es ist eben keiner vorhanden.

Der Personalfehlstand bleibt, wird nicht entsprechend ausgeglichen, und das geht na­türlich auf Kosten der Außendienstpräsenz.

Wir Freiheitlichen fordern daher, dass Exekutivbeamte entsprechend stärker unter­stützt werden, nämlich von den Büro- und Verwaltungstätigkeiten entlastet werden, durch dafür einzusetzende Verwaltungsbedienstete, wo dies möglich ist, damit eben nicht die Polizisten die Schreibarbeit, die Verwaltungsarbeit verrichten müssen, son­dern freigespielt werden. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dr. Nachbaur.)

Wir fordern auch eine eigene Belastungszulage für Exekutivbeamte, welche in Polizei­dienststellen mit einer hohen Mehrbelastung eingesetzt werden.

Respekt vor den Polizeibeamten – das muss man auch einmal sagen –, die tagtäglich ihren Kopf für unser aller Sicherheit hinhalten und damit rechnen müssen, im Dienst verletzt zu werden oder gar ihr Leben zu verlieren, und das bei einer recht schlechten Bezahlung. Ich denke, auch da ist einmal anzusetzen und den Beamten nicht nur Dank, Respekt und Anerkennung auszusprechen, sondern sie auch finanziell, aber auch hinsichtlich der Ausrüstung entsprechend zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Ausstattung und Ausrüstung der Polizeidienststellen ist in vielen Bereichen be­denklich. Rund ein Drittel aller Polizeidienststellen weist akuten Renovierungsbedarf auf. Das führt sogar so weit, dass Beamte um ihr privates Geld Farbe kaufen, den Pinsel selbst in die Hand nehmen und die Polizeidienststelle ausmalen, dass sie selbst Hand anlegen, um entsprechende Verbesserungen zu erreichen, weil das nicht finan­ziert wird. Das ist wirklich ein ungeheuerlicher Zustand. Bei einem Blick in so manche


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 28

Polizeidienststelle muss man sich genieren. Dort gibt es bauliche Mängel, dort werden nicht einmal soziale Mindeststandards eingehalten, wenn es um die Wasch- und Dusch­gelegenheiten geht, die oft nicht ausreichend sind, und vieles, vieles mehr an Defiziten. Das ist mehr als bedenklich.

In vielen Bereichen gibt es nicht einmal behindertengerechte Zugänge. Sprechen wir auch darüber, denn die sollten schon längst umgesetzt sein!

Anstatt hier nach dem Rasenmäherprinzip vorzugehen und die kleinen und wichtigen Polizeidienststellen zuzusperren, sollte man im Innenministerium, in der Zentralstelle lieber einen Sparplan für den eigenen Verwaltungsbereich erarbeiten und umsetzen.

Es fehlt den Beamten in vielen Bereichen an notwendiger Ausrüstung – ein paar Dinge sollte man vielleicht ansprechen: Drogenschnelltester zum Beispiel, die seit Jahren von der Exekutive eingefordert werden, bis hin zu speziellen Schutzwesten, die auch unter der Uniform zu tragen sind, all das gibt es bis dato nicht, obwohl es im Wahlkampf zu­gesagt wurde. (Beifall bei der FPÖ.)

Obwohl Herr Bundeskanzler Faymann das auch bei den ORF-Wahlkonfrontationen versprochen hat, ist bis dato nichts in Sicht.

Ich sage, unterstützen statt aushungern muss für die Exekutive das Prinzip sein, und zwar im Interesse der Bevölkerung, denn die Bevölkerung hat ein Recht auf Sicherheit. Die Menschen arbeiten in diesem Land und zahlen heute Höchststeuern, sie entrichten Höchststeuern – und im Laufe des heutigen Parlamentstages werden wieder Steuerer­höhungen beschlossen werden. Die Menschen arbeiten teilweise ein halbes Jahr für den Staat und dann erst für ihre private Tasche. Und was erleben sie dann? Wie wird mit ihren Steuergeldern umgegangen? – Es wird nicht einmal im Bereich der Sicherheit ihr Bedürfnis entsprechend befriedigt.

Da fühlen sich viele Bürger zu Recht im Stich gelassen, es muss daher eine andere ös­terreichische Sicherheitspolitik geben! Frau Innenminister, Sie sollten sich daher lieber Gedanken darüber machen, ob man nicht hier oder dort vielleicht doch ohne Vorwar­nung die Schengengrenze dicht machen sollte, nämlich in Österreich da oder dort wieder Grenzkontrollen durchführen sollte (Beifall bei der FPÖ), damit die organisierte Kriminalität nicht frei Haus zu uns einbrechen kommen und wieder verschwinden kann. (Beifall bei der FPÖ.)

11.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. Ich mache darauf auf­merksam, dass auch in diesem Fall die Redezeit 10 Minuten nicht übersteigen soll. – Bitte.

 


11.13.04

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Geschätzte Fernsehzuseher! Die Bevölkerung, die Menschen in diesem Land verlangen zu Recht von mir als Innenministerin, dass Ös­terreich auch weiterhin zu einem der sichersten Länder der Welt gehört. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Da ist es meine Aufgabe, Verantwortung dafür zu übernehmen, dass gerade die Polizei ausreichend über personelle Ressourcen, ausreichend über moderne Ausstattung und natürlich auch über eine moderne, zeitgemäße Struktur verfügt.

Wenn wir uns die personelle Ausstattung und vor allem auch die zeitgemäße, moderne Struktur anschauen, finden wir uns im internationalen Vergleich ganz vorne, sind wir hier sehr gut unterwegs.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 29

Wer die Struktur der Polizei kennt, weiß jedoch, dass wir in diesem Bereich Hand­lungsbedarf haben. Daher kommt es auch nicht von ungefähr, dass die Experten un­seres Hauses, aber auch nationale und internationale Sicherheitsexperten und auch der Rechnungshof ganz klar sagen: Wir brauchen diesbezüglich eine Veränderung, es braucht einfach größere Einheiten, um mehr Schlagkraft zu erhalten; mehr Schlagkraft im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität, mehr Schlagkraft im Bereich der Aufklä­rung, mehr Schlagkraft im Bereich der Außendienstpräsenz. Und genau mit dieser Re­form kommen wir all diesen Forderungen nach.

Selbstverständlich war uns von der ersten Minute an klar: Wenn wir diese Reform pla­nen, wenn wir diese Reform umsetzen, wird Gegenwind zu spüren sein, wird uns Ge­genwind ins Gesicht blasen. Aber es liegt meines Erachtens in der Natur der Sache, dass jeder einzelne Bürgermeister, jede einzelne Bürgermeisterin versucht, die Polizei­inspektion zu erhalten, da man sich von liebgewordenen Dingen schwer trennt und weil es natürlich gilt, Überzeugungsarbeit und Informationsarbeit zu leisten.

Ja, bei dieser Reform hat man zwei Möglichkeiten: Entweder man stellt sich auf die Seite des Populismus oder man stellt sich auf die Seite jener, die Verantwortung für die Sicherheit tragen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischen­ruf des Abg. Strache.)

Ich stelle mich auf die Seite der Verantwortung, auf die Seite der Bürgerinnen und Bür­ger, um Sicherheit zu garantieren. Das, was Sie, Herr Strache, machen, ist nichts an­deres als Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strache.) Das ist nichts anderes als Populismus, den Sie seit Jahren, ja Jahr­zehnten betreiben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie wissen ganz genau, dass dieses Projekt „Moderne Polizei“ ein reines Sicherheits­programm ist, dass wir uns mit diesem Projekt keinen einzigen Cent ersparen, sondern dass wir nur ein Ziel vor Augen haben, nämlich mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.

Mit dieser Reform sind selbstverständlich auch ganz klare Aufträge verbunden: erstens die Erarbeitung einer zeitgemäßen Dienststellenstruktur, die dazu verhelfen wird, dass unsere Polizeiinspektionen nachhaltig mehr an Schlagkraft erhalten, dass vor allem die Bürgernähe verbessert und garantiert wird. (Abg. Strache: Nur Schlagworte! – Abg. Mag. Darmann: Mehr Personal ist mehr Schlagkraft!) Diese Reform führt vor allem auch zu mehr an Eigensicherung für unsere Polizistinnen und Polizisten. Alleine Streife zu fahren soll in Zukunft die Ausnahme sein; das heißt, in Zukunft soll es nur mehr Doppelstreifen geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein zweiter Auftrag, der damit verbunden ist, ist das Konzept zur Fach- und Führungs­karriere. Wir wissen ganz genau, dass sich die Formen der Kriminalität verändert ha­ben, dass wir mehr an Spezialistentum brauchen – in den verschiedensten Bereichen, sei es im fremdenpolizeilichen, im verkehrspolizeilichen oder im IT-Bereich, wo auch immer. Gerade mit dieser Reform schaffen wir es, mehr Spezialistentum zu schaffen, schaffen wir es vor allem, die Spezialisten in die Regionen zu bekommen, um dort die Kriminalität bestens bekämpfen zu können.

Bis zum Ende dieser Legislaturperiode wird es gelingen, 1 200 Spezialistinnen und Spezialisten auszubilden.

Zum Dritten: Es ist uns wichtig, die Polizistinnen und Polizisten von Verwaltungstätig­keiten zu entlasten, sodass sie mehr Zeit für die eigentlichen polizeilichen Aufgaben haben. Gerade mit dem neuen Dienststellenkonzept erreichen wir das, aber zusätzlich gibt es dazu auch eine eigene Runde, die ganz klar alle Erlässe, alle Verordnungen, alle Tätigkeiten der Polizistinnen und Polizisten überprüft, um zu schauen, wo es da


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 30

noch Spielraum gibt, um unsere Polizistinnen und Polizisten von Bürokratie, von Ver­waltungstätigkeiten zu entlasten.

Ja, es gilt, diese Polizeireform in den nächsten Wochen und Monaten auf Punkt und Beistrich umzusetzen.

Ich sage an dieser Stelle auch unseren Landespolizeidirektionen und unseren Bezirks­kommanden ein ganz großes und herzliches Danke, die damit ein modernes, zukunfts­trächtiges Dienststellenstrukturkonzept auf den Weg gebracht haben. Es werden 122 Polizeiinspektionen zusammengeschlossen, um mehr an Flexibilität bei den perso­nellen Ressourcen, bei der Diensteinteilung und vor allem beim Streifendienst zu er­möglichen.

Aber selbstverständlich ist es uns auch wichtig, dort, wo Polizeiinspektionen zusam­mengelegt werden, den Gemeinden ein Sicherheitspaket anzubieten, wie eben den Polizeistützpunkt mit der Notruftaste, wo die Polizei rund um die Uhr erreichbar ist, wo die Polizei laufend gerufen werden kann. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.) Sie alle wissen, dass 98 Prozent aller Interventionen über Handy beziehungsweise Telefon er­folgen und sich nur 2 Prozent direkt an die Polizeiinspektionen wenden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Gerade dadurch, dass wir mehr Polizistinnen und Polizisten vor Ort haben werden, wird vor allem das Anfahren schneller erfolgen und die Erreichbarkeit besser gegeben sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ)

Gerade die Sicherheit definiert sich nicht durch die Anzahl der Polizeiinspektionen, sondern dadurch, wie viel Zeit für die polizeiliche Arbeit bleibt, wie viel Streifendienst es letztendlich geben wird. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Selbstverständlich haben wir ein ganz klares Versprechen dahin gehend abgegeben, dass die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten im Bezirk gleich bleiben wird. Das heißt, die Anzahl der Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, für die Bürger­meisterinnen und Bürgermeister bleibt selbstverständlich gleich. (Neuerliche Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Sie sehen also, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Projekt „Moderne Poli­zei“ ist ein reines Sicherheitsprogramm. Mit dieser Reform werden wir es schaffen, so­wohl die objektive Sicherheit als auch vor allem das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken.

Ich sage allen danke, die dieser Reform ihre Unterstützung geben, und ich sage vor al­lem unseren Polizistinnen und Polizisten danke, die tagtäglich für unser aller Sicherheit ihren Kopf hinhalten. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


11.21.25

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zu­schauer vor den Bildschirmen! Es ist oft sehr schwierig, eine sachliche Diskussion zu führen, und Sie, Herr Klubobmann Strache, haben einige Punkte angesprochen, auf die ich schon replizieren möchte.

Ich lade Sie als einen, der dagegen gewettert hat, ein nachzusehen: Es war in der Zeit eines blauen Finanzministers und eines blauen Regierungsmitglieds, das zuständig


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 31

war für den öffentlichen Dienst, als man 3 000 Exekutivplanstellen wegrationalisiert hat. Das, bitte ich, nicht zu vergessen und zu sagen: Wir waren nicht dabei! – Die FPÖ war dabei! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Es war die Regierung Faymann 1, der Vizekanzler und die beiden Oppositionsparteien haben sich lückenlos dazu bekannt, dass man, Frau Bundesminister, weil du mich ge­rade ansiehst, um 1 000 Planstellen und über 400 Verwaltungsplanstellen für die Exe­kutive zur Entlastung des Verwaltungsdienstes aufgestockt hat. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) – Das nur der Fairness halber, um darüber auch seriös und richtig zu diskutieren.

Meine geschätzten Damen und Herren! Die österreichische Exekutive leistet hervorra­gende Arbeit. (Ja-Rufe bei der FPÖ.) Weshalb hält es niemand für notwendig, sich auch nur in einem Satz dafür zu bedanken? Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen der österreichischen Exekutive. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Diese Bundesregierung hat sich vorgenom­men, nach den Reformen der letzten Jahre – lauter gute Reformen – weitere Reformen in Angriff zu nehmen, damit der Zeit entsprechend Sicherheit für den einzelnen Bürger und die einzelne Bürgerin so effizient wie nur möglich auch gewährleistet werden kann. 1 200 Kolleginnen und Kollegen werden in zusätzliche Fachausbildungen gehen, um dem heutigen Trend bei den Erscheinungsformen der Kriminalität auch Rechnung tra­gen zu können.

Meine geschätzten Damen und Herren! Es sitzen ja auch einige Wissende und einige Profis hier. Wir wissen schon, dass wir heuer Personalvertretungswahlen haben, und wir wissen schon, was immer wieder geschieht, wenn Wahlen anstehen, aber eines müssen Sie mir einmal erklären: Wo bleibt die Sicherheit bei Vier-, Fünf-Mann-Dienst­stellen, wenn, aufs Jahr umgelegt, einer krank ist, einer auf Urlaub ist und einer aus dem Nachtdienst heimgeht? Ich glaube, wir müssen schon erkennen, in welcher Zeit wir heute leben, welche Technik, welche Ausrüstung zur Verfügung steht. Wichtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger schnell und effizient Hilfe bekommen. Dazu dient die­ses Konzept, meine sehr geehrten Damen und Herren, und ich glaube, dass Sie so wie bei den letzten Regelungen, die wir in diesem Zusammenhang getroffen haben, auch diesmal zur Kenntnis nehmen werden müssen, dass auch diese Reform eine gute Re­form ist. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich bin schon neugierig auf die kommenden Budgetdebatten, das dauert ja nicht mehr lange. Ununterbrochen listen Sie auf, was der Rechnungshof alles kritisiert. Lesen Sie nach – irgendjemand von euch wird ja die „Presse“ am Samstag gelesen haben –: Der Rechnungshof meint, endlich werde ein Vorschlag seinerseits von der Regierung auf­gegriffen, eben dieses moderne Sicherheitskonzept. Sie kritisieren jetzt das, was der Rechnungshof die ganze Zeit fordert, weil sich eben im Bereich der Technik vieles ge­ändert hat. Den Menschen vorzugaukeln, dass eine leere Polizeiinspektion Sicherheit bedeutet, das, glaube ich, können wir uns schenken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Die gehört auch mit Polizisten besetzt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Bundesregierung und auch die Vor­gängerregierung haben in den letzten Jahren Ihr Minus von 3 000 Exekutivbeamten wieder verbessert um 1 000 Exekutivbeamte, also Exekutivplanstellen, und um über 400 Verwaltungsplanstellen zur Entlastung der Exekutive, und wir werden auch versu­chen, in dieser GP noch weiter aufzustocken, vor allem, und das sage ich ganz klar, in jenen Bereichen, wo die meiste Arbeit ist, also in den urbanen Bereichen, in Wien und in anderen Städten.

Ich glaube, Sie sollten sich genauer ansehen, was gemacht wird. Diese Reform dient ausschließlich den Österreicherinnen und Österreichern, weil damit die Sicherheit durch unsere Polizistinnen und Polizisten tagtäglich rund um die Uhr gewährleistet ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 32

Ich lade Sie ein, mit uns das sachlich zu diskutieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Diese Rede dürfen Sie nicht vor der Polizei halten!)

11.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Amon gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Kickl: Die Vier im Jeep!)

 


11.26.30

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Meine Damen und Herren! Was kann man nach dem Otto Pendl noch sagen? – Du hast es wirklich auf den Punkt gebracht, lieber Otto! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Währenddessen unsere Frau Bundesministerin ein Sicherheitskonzept vorlegt, in dem sie sicherstellt, dass die Polizei näher beim Bürger ist, legt die FPÖ ein Immo­bilienkonzept vor. Sie ist der Meinung, dass die Polizei in möglichst vielen Orten ver­treten sein sollte, aber wir brauchen die Polizei dort, wo Not am Mann und Not an der Frau ist, und nicht dort, wo zufällig von Alters her eine Polizeidienststelle ist. Daher ist dieses Konzept ein richtiges Konzept, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kickl: Vielleicht macht ihr ja ein Geschäft mit den Notruftastern! Vielleicht macht ihr ja wieder einen Schnitt bei der Anschaffung der Notruftaster!)

Herr Kollege Strache, Sie haben vor allem die Wiener Situation bemängelt, aber Wien ist noch gar nicht fertig verhandelt. Also Sie wissen jetzt schon, was bei den Verhand­lungen herauskommen wird. Sie haben also auch hellseherische Fähigkeiten, wozu ich sehr, sehr herzlich gratuliere, Herr Strache!

Sie haben als Beispiel München genannt. Ich finde das sehr beeindruckend, weil Sie nämlich davon reden, dass in München die Aufklärungsrate besser ist als hier in Wien. Gut, dann orientieren wir uns an den Besten. Auch wenn Österreich zu den sichersten Ländern der Welt gehört, wir wollen immer noch besser werden, das ist unser An­spruch und der Anspruch unserer Frau Bundesministerin. Es ist aber schon interes­sant – in Wien haben wir 94 –, wie viele Polizeiinspektionen München hat, Herr Kollege Strache! – 24! Also anscheinend hängen die Aufklärungsquote und die Sicherheit nicht unmittelbar mit den Büros zusammen, die es an unterschiedlichen Stellen gibt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Wie viele Beamte gibt es in München, wie viele in Wien?) Berlin hat übrigens weniger als 50 Polizeidienststellen. (Abg. Strache: Wie vie­le Beamte gibt es in Wien?)

Ich als Bundesländer-Abgeordneter lade Sie dazu ein, Herr Kollege Strache, den Fo­kus nicht ausschließlich auf Wien zu lenken, sondern auch ein bisserl darauf zu schau­en, wie es in den Bundesländern aussieht, wie die Strukturen dort sind, wie es um die Sicherheit auch der Beamtinnen und Beamten bestellt ist, denn, wie gesagt, da kann ich nur Otto Pendl zitieren, eine leere Dienststelle nützt niemandem, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie bemängeln immer, dass es zu wenig Polizistinnen und Polizisten gibt. – Ja, die Frau Bundesministerin hat erst heute Morgen wieder im „Morgenjournal“ gesagt, dass es weitere, dass es zusätzliche Planstellen auch in Wien geben wird. Danke, Frau Bun­desministerin, dass Sie für mehr Sicherheit sorgen werden und das auch im Budget er­kämpft haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber wir waren auch in der vergangenen Legislaturperiode nicht untätig, Herr Kollege Strache! Über 1 000 Planstellen mehr in der letzten Legislaturperiode! So schaut im Gegensatz zu Ihrem Immobilienkonzept ein Sicherheitskonzept aus, meine Damen und Herren!

Was ist in diesem Projekt „moderne Polizei“ noch enthalten? – Eine Steigerung der Außenpräsenz. Ich glaube, das ist das Entscheidende, denn die Bürgerinnen und Bür-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 33

ger wollen eine sichtbare Polizei haben, sie wollen sie sehen. Es reicht nicht das Ta­ferl, sondern es geht um die Polizeipräsenz vor Ort.

Es geht darum, dass wir die Verwaltungstätigkeiten für unsere Beamtinnen und Beam­ten reduzieren. Auch das ist sinnvoll. (Abg. Kitzmüller: Davon reden wir doch eh schon seit fünf Jahren, und es passiert nichts!) Es ist wunderbar, wenn Sie ebenfalls diese Position einnehmen, aber unsere Frau Bundesministerin setzt es um. Das ist der Unterschied: Sie reden, wir setzen um, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Spezialistinnen und Spezialisten in die Regionen hinauszubringen war bisher sehr schwierig. Künftig wird das durch dieses Konzept möglich sein, weil man eben größere Polizeiinspektionen hat.

Herr Kollege Strache, Sie haben angesprochen, dass in der letzten Legislaturperiode angeblich Überstunden gekürzt worden wären. – Das ist falsch! Keine Überstunde ist gekürzt worden, Herr Kollege Strache, bleiben Sie da bitte bei der Wahrheit!

Weiters geht es – das ist uns besonders wichtig – um die Steigerung der Eigensicher­heit der Polizistinnen und Polizisten. Bei Einzelstreifen, die Frau Bundesministerin hat es angesprochen, kam es in den letzten Jahren immer wieder zu tragischen Zwischen­fällen. Durch dieses neue Konzept wird sichergestellt, dass es künftig keine Einzelstrei­fen mehr geben wird, meine Damen und Herren!

Es geht darum, dass wir mehr Sicherheit erreichen.

Frau Bundesministerin, ich möchte Ihnen noch besonders dazu gratulieren – weil das nicht in allen Bereichen so stattfindet, wie Sie sich das vorgenommen haben –, dass Sie wirklich die Fachleute zu Wort haben kommen lassen. Sie haben die Polizistinnen und Polizisten bei der Entwicklung dieses Konzepts mit eingebunden, und es ist ein gu­tes Konzept, ein gutes Sicherheitskonzept und kein Immobilienkonzept, Herr Kollege Strache! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Vilimsky gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


11.31.58

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Nach den rot-schwarzen Sa­tire-Beiträgen nun zur Faktenlage! (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesminister, Sie erinnern sich, dass Sie anlässlich der Debatte über die Wehr­pflicht in Österreich in der „Zeit im Bild 2“ richtigerweise gesagt haben, dass durch eine Abkehr von der Wehrpflicht der Zivildienst Schaden nehmen und die Rettung wahr­scheinlich 10 Minuten später kommen wird. Sie haben recht damit gehabt, und das war auch ein Element dessen, dass diese Abstimmung so ausgegangen ist, wie sie ausge­gangen ist. Ich frage mich allerdings: Wieso machen Sie in der Sicherheitspolitik genau jenen Fehler, den Sie im Bereich der Landesverteidigungspolitik beklagt haben? (Bei­fall bei der FPÖ.)

Sie haben gemeint, Frau Bundesminister, dass mit dieser Reform die sogenannte In­terventionsdauer der Polizei verkürzt wäre. Entweder sagen Sie die Unwahrheit oder Sie sind falsch informiert. Deshalb darf ich Ihnen die Fakten entgegenhalten.

Nehmen Sie bitte den Arbeitsbehelf zum Bundesfinanzgesetz 2012, und zwar die Er­läuterungen zum Bundesvoranschlag, zur Hand! Dann werden Sie sehen, dass die durchschnittliche Interventionsdauer – das ist jener Zeitrahmen vom Verständigen der Polizei bis zum Eintreffen der Polizei – bei 20 Minuten gelegen hat. Jetzt sagt Ihr Ge­neraldirektor für öffentliche Sicherheit – ich zitiere –, die Einsatzzeit – und zwar Bezug


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 34

nehmend auf Ihre Wachzimmerschließreform – sei zumutbar, innerhalb von 20 bis 30 Minuten werde jeder Punkt in Österreich erreicht. Das heißt in weiterer Konse­quenz, dass sich die Interventionsdauer um 50 Prozent erhöhen könnte; abgesehen davon, dass 20 Minuten ohnehin indiskutabel sind und es jetzt bis zu einer halben Stunde dauern wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Hören Sie bitte auf mit diesem permanenten Märchen von mehr Polizisten! Ich erinnere an die Steiermark, an den Pakt der Frau Ex-Innenministerin Fekter – sie ist jetzt nicht hier – mit Schützenhöfer: 300 Polizisten mehr für die Steiermark. Das ist natürlich nicht erfolgt. (Abg. Strache: Die suchen sie bis heute!) Ich erinnere an Oberösterreich. Dort plakatieren die Bürgermeister gegen diese Wachzimmerschließreform, wie Sie sagen. Ich erinnere an Niederösterreich, an die Resolutionen im Landtag, 500 Polizisten mehr, weil es einfach zu wenig sind. Ich erinnere an Salzburg, wo Sie, Frau Bundesminister, über diese Reform informieren wollten und die Bürgermeister dankend abgewinkt und gesagt haben, sie seien lieber im Wahlkampf tätig als sich das anzuhören. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)

Herr Kollege Pendl hat vor allem die Polizeisituation in Wien gelobt. Die Frau Bundes­minister hat angekündigt, 1 000 Polizistinnen/Polizisten mehr für Wien bereitstellen zu wollen. – Das, Frau Bundesminister, ist die Realität: In Wien wurden 1 600 Polizeiplan­stellen abgebaut.

Sie kommen gar nicht nach mit Ihren statistischen Tricksereien, um die Kriminalität schönzureden. Es gab vor einiger Zeit noch monatliche Berichte über die Kriminalitäts­entwicklung, aber diese sind längst gestrichen worden. Ich habe mich erfrecht, möchte ich fast sagen, an Sie, Frau Bundesminister, im Rahmen meines Interpellationsrechtes die Anfrage zu stellen, wie es denn um die Kriminalitätsentwicklung in Österreich be­stellt sei. Sie haben mir vor wenigen Tagen die Antwort gegeben – offizielle Beantwor­tung Ihres Ministeriums –, dass die Zahlen nicht vorliegen. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Unfassbar!) Zeitgleich, am selben Tag, finde ich in einer Tageszeitung ausgewählte Inhalte genau zu jenen Fragen, die ich Ihnen gestellt habe. (Rufe bei der FPÖ: Unerhört!) – Frau Minister, das ist eine Missachtung des Parlaments, die so auf keinen Fall durchgehen kann! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie schließen jetzt 122 Posten und zusätzlich etliche in Wien – vielleicht werden es in Summe an die 150 sein – und vermeinen, damit mehr Sicherheit in der Republik ge­währleisten zu können. Frau Minister, so etwas habe ich noch nicht gehört! Darüber hi­naus ist das auch eine Beleidigung für die Beamten. Glauben Sie wirklich, die Beamten sitzen in den Polizeiinspektionen, lagern dort die Füße hoch oder starren Löcher in die Luft? – Mitnichten ist das der Fall! Die Beamten haben Verwaltungsaufgaben zu erle­digen, für sie ist das Wachzimmer ein wichtiger Stützpunkt. Es werden dort mitunter Delinquenten einvernommen. Jeder, der ein Wachzimmer besucht, wird auch erken­nen, dass dort regelmäßig hektischer Betrieb ist. Wie soll denn das in Zukunft aus­schauen, Frau Minister? Soll der Beamte vielleicht einen Laptop im Rucksack haben und sich dann unterwegs, weil es keine Polizeiinspektion mehr gibt, auf den Randstein hocken und seine Verwaltungsaufgaben machen? Das können Sie doch nicht ernst meinen!

Sie haben ein Loch von 40 Milliarden € in Ihrem Budget gefunden, und jetzt wird quer über alle Ressorts in aller Brutalität gespart. Jetzt verkaufen Sie einen Polizeiwachzim­merschließplan als Reform und als mehr Sicherheit. Wenn dem wirklich so wäre, Frau Bundesminister, wieso ist dann nicht in den Jahren zuvor eine Schließwelle über Öster­reich gerollt? (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Weil das natür­lich genau das Falsche ist! Weniger Polizeiinspektionen bedeuten ein Mehr an Krimina­lität. Das müssen Sie wissen, wenn Sie diesen fatalen Plan durchziehen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.37



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 35

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Pilz gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


11.37.24

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Frau Bundesministerin, Sie haben schon recht, dass Sie nicht der Freiheitlichen Partei folgen, denn leere Wachposten um jeden Preis aufrechtzuerhalten, wo ab und zu ein bis zwei Beamte sitzen, das hat auf Dauer keinen Sinn. Es ist sinnvoll, genau zu prüfen, wo wir Polizeiposten brauchen und wo nicht.

Von den 122 Wachposten, die geschlossen werden sollen – vielleicht weiß das die Freiheitliche Partei nicht –, haben 100 fünf Beamte oder deutlich weniger, manchmal auch nur zwei Beamte. Ich hätte mir von Ihnen erwartet, dass Sie nicht für alle 100 sa­gen, sie werden zugesperrt, sondern bei einigen sagen, ja, sie sind strukturell so wich­tig, dass wir investieren und dafür sorgen, dass es dort mehr Beamte gibt, dass dort or­dentliche Dienstverhältnisse gewährleistet sind. Das gilt für Ramsau, das gilt für Wild­alpen, das gilt für Weißensee, das gilt – das kenne ich persönlich sehr gut – für das ge­samte Lamingtal in der Obersteiermark. Sie haben jetzt das gesamte Lamingtal nicht versorgt, mehr als 20 Kilometer, Sie haben die Strecke Hieflau–Wildalpen – 70 Kilome­ter! – polizeimäßig unversorgt.

Diese Liste lässt sich bedauerlicherweise fortsetzen bis hin zu ganz anderen Problem­fällen wie der niederösterreichischen Gemeinde Eichgraben, einer extremen Wachs­tumsgemeinde mit ganz besonderen Problemen, die Sie auch im Stich lassen, obwohl uns allen klar ist, dass es gerade dort Polizeiposten geben müsste.

Was ich genauso wenig verstehe wie das Im-Stich-Lassen der Bevölkerung auf dem dünn besiedelten Land, wo es oft im Umkreis von 30, 40, 50 Kilometern keine einzige uniformierte Beamtin/keinen einzigen uniformierten Beamten mehr gibt, ist der Fall Kla­genfurter Bahnhof. Unser Kollege Matthias Köchl hat als Klagenfurter Gemeinderat be­reits seit längerer Zeit darum gekämpft, dass dieser Posten erhalten bleibt. Jetzt ist zum Glück auch der Klagenfurter Bürgermeister aufgewacht. Aber stellen Sie sich einmal vor: In Innsbruck wird ein neues Wachzimmer am Bahnhof aufgebaut, und in Klagenfurt wird es zugesperrt! Ich habe mir den Dienstposten angesehen, habe mit dem Kommandanten gesprochen, und der hat gesagt: Wir sind die ganze Zeit auf der Straße, zehn Beamte, und müssen uns über die APA und über Zeitungen von der In­nenministerin ausrichten lassen, dass wir – ich zitiere – Schreibtischbewacher sind.

Warum beleidigen Sie die Beamten in Klagenfurt auf diese Art und Weise, Frau Bun­desministerin? (Beifall bei den Grünen.)

Ich verstehe es persönlich nicht. Und ich verstehe auch nicht, warum Sie diese etwa 30 Posten, die unserer Recherche nach eindeutig zu erhalten gewesen wären, nicht er­halten und im Zweifelsfall einfach zusperren. Ein Teil ist zuzusperren. Aber ein we­sentlicher Teil gerade im dünn besiedelten Land bis zum Klagenfurter Bahnhof wäre zu erhalten.

Und das absurdeste Beispiel ist die zweisprachige Kärntner Gemeinde Globasnitz. Die haben Sie gerade – herzlichen Dank! – barrierefrei gemacht. Und jetzt, wo sie barriere­frei ist, wird sie zugesperrt. Ja wissen Sie überhaupt linkshändig noch, was Sie rechts­händig tun? Haben Sie den Überblick über die Postenschließungen verloren? Ich ver­stehe das nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Letztes noch zur Freiheitlichen Partei: Gerade bei sicherheitspolitischen Diskus­sionen ist es immer wichtig, die Relationen, das heißt die Verhältnisse zu wahren. Auch wenn hochprofessionelle und hochgefährliche osteuropäische Einbrecherbanden 20 Jahre lang in Österreich einbrechen, und zwar auch deswegen, weil in Österreich zu wenig in die Kriminalpolizei investiert wird, wobei jeder, der das einmal persönlich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 36

erlebt hat, weiß, welch entsetzliche Situation ein Einbruch für Personen und Familien darstellt, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese einen finanziellen Schaden verursa­chen, der vergleichbar mit dem ist, was der Freiheitlichen Partei in Kärnten binnen we­niger Jahre gelungen ist. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Diese Verhältnisse sollten wir schon im Auge behalten.

Wenn wir die Menschen schützen wollen, dann müssen wir sie vor Einbruchskrimina­lität, organisierter, insbesondere osteuropäischer Einbruchskriminalität ebenso schüt­zen wie vor organisierter politischer Kriminalität, die meistens Kriminalität im Umkreis der Freiheitlichen Partei ist. Und für beides brauchen wir gut ausgebildete Polizei und für beides brauchen wir Schutz der Polizei vor politischem Missbrauch. Und ich hoffe, Frau Innenministerin, dass Sie in Zukunft mehr darauf schauen, dass in beiden Berei­chen, wo die Österreicherinnen und Österreicher Schutz verdienen, die Polizei entspre­chend unterstützt wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


11.42.48

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! (Abg. Vilimsky: Da gibt es keinen Ordnungsruf? – Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Eine Partei, die jeman­dem organisierte Kriminalität vorwirft, bekommt normalerweise einen Ordnungsruf!) – So, wenn wir jetzt das Koreferat der freiheitlichen Kollegen hinter uns haben, dürfte ich bitte zu Wort kommen? – Danke schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Sobald ich das Wort erteilt habe, hat natürlich der Redner das Wort.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass es hier eine Wortmeldung zur Geschäftsord­nung gibt, wobei ich allerdings erst nach Absolvierung der Rede des Herrn Abgeordne­ten Hagen das Wort dazu erteilen werde. – Bitte.

 


Abgeordneter Christoph Hagen (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin! Frau Bun­desminister, sagt Ihnen der Name eines Bürgermeisters aus Oberösterreich etwas, und zwar von Bürgermeister Jakob Auer? Sagt Ihnen der etwas? Das ist der Bürgermeister von Steinerkirchen an der Traun. (Abg. Wöginger: Johann!) Johann. Das ist der Bru­der vom Jakob, und deswegen sitzt der Jakob nicht da, denn dieser Bürgermeister hat aufgrund der Postenschließung in seinem Ort seinen Rücktritt erklärt. Frau Bundesmi­nister, also jetzt sehen Sie, das ist ein ÖVP-Bürgermeister, nicht einmal Ihre eigenen Parteikollegen sind mit Ihrer Vorgangsweise einverstanden. (Beifall beim Team Stro­nach.)

Meine Damen und Herren! Polizeipostenschließungen, das ist ein ganz falsches Sig­nal. Hier wird das Pferd vom Schwanz aufgezäumt. Und ich möchte darauf aufmerk­sam machen, dass man hier einmal hergegangen ist und die Legistik einspart.

Ich nehme es Ihnen nicht ab, Frau Bundesminister, dass da kein Cent eingespart wird, denn wenn ich Dienststellen schließe und diese nicht mehr betreiben muss, dann spare ich. Und das ist der Punkt. Bei der Sicherheit sollte man eigentlich nicht sparen, und das darf mich auch etwas kosten. (Beifall beim Team Stronach.)

Aber, Frau Bundesminister, Sie werden durch diese Postenschließungen auch keinen einzigen Polizisten mehr auf der Straße haben, das kann ich Ihnen als Polizist, der sich in der Sache auskennt, garantieren. Denn diese Dienststellen sind mittlerweile schon so ausgehungert, dass ohnehin fast niemand mehr auf der Dienststelle ist. Deswegen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 37

machen Sie jetzt eine optische Korrektur und schließen diese Dienststellen, damit wir dort weniger Fehlstände aufzuzeigen haben. Und das ist meiner Ansicht nach der kom­plett falsche Weg.

Der richtige Weg wäre, dass Sie zuerst einmal bei der Verwaltung einsparen. Das heißt, die Verwaltungstätigkeiten wurden in den letzten Jahren so extrem aufgebläht, dass die Polizei nicht mehr auf der Straße, sondern in der Schreibstube ist und dort die Verwaltungsaufgaben abarbeiten muss. Und dem gehört entgegengewirkt. Und dann können wir einmal diskutieren, wo es vielleicht vernünftig ist, eine Dienststelle zu schließen oder manche zusammenzulegen. Das wäre der richtige Weg. (Beifall beim Team Stronach.)

Frau Bundesminister, derzeit wird laufend bei der Stufe der sogenannten Reformen beim Personal eingespart, und bei der Verwaltung tut sich überhaupt nichts. Das Per­sonal fehlt auf den Dienststellen. Und ich glaube, da gilt es entgegenzuwirken.

Ich bringe Ihnen ein Beispiel von der Polizeiinspektion Langen bei Begrenz. Das ist ein langes Tal in den Bregenzer Wald hinein, wo mittlerweile der einzige Posten jetzt ge­schlossen wird. Und dann erklären Sie mir bitte, mit welchem Recht in Langen dann eine Wachstube mit Notrufknopf eingerichtet wird, während dies zum Beispiel in Sulz­berg oben, wo es dann ein ziemliches Stück nach Bregenz oder nach Hittisau ist, um eine Anzeige zu erstatten, nicht der Fall ist. Welches Recht hat hier Langen gegenüber Sulzberg zum Beispiel darauf, dass dort „mehr Sicherheit“ – unter Anführungszei­chen – gegeben sein sollte? Das ist für mich schon zu hinterfragen.

Oder was sagen Sie den Posten, die vor Jahren geschlossen worden sind? Bekommen diese Gemeinden jetzt auch ein Wachzimmer? Oder wie wollen Sie dort die Sicherheit verbessern? Diese Polizeistützpunkte gilt es sicher einmal zu hinterfragen.

Frau Bundesminister! Eine Frage: Wissen Sie, was das grundeigenste Bedürfnis der Bevölkerung ist? – Nämlich die Sicherheit. Und die grundeigenste Aufgabe des Staates ist es, für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen. Der Steuerzahler zahlt ja das Geld dafür. Sie nehmen das Geld, Sie nehmen die Steuern, aber in der Realität überlassen Sie die Bevölkerung in Sicherheitsfragen ihrem Schicksal. Und das ist sicher zu repa­rieren. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir brauchen eine gut ausgerüstete Exekutive, Frau Bundesminister, und ausgeruhte Polizeibeamte. Das Falsche ist sicher, wenn Sie jetzt Folgendes machen: Die Verwal­tung wird in den Polizeistuben durch die Reform immer mehr aufgebläht, die Polizei­kommanden werden richtig aufgebläht. Dort wird Verwaltung produziert. Aber draußen ziehen Sie die Leute ab. – Und da gehört entgegengewirkt, Frau Bundesminister! Da können Sie sparen, da können Sie richtig sparen, denn dann wäre wirklich mehr Per­sonal auf der Straße.

Und ich gebe Ihnen eines mit auf den Weg: Wir brauchen ein eigenes Exekutivdienst­gesetz mit gut ausgebildeten Beamten, die dann auch ordentlich bezahlt werden und motiviert sind. Dann können sie für Sicherheit sorgen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

11.48

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abge­ordneter Vilimsky zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.48.11

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Viele in diesem Haus wissen, dass Kollege Pilz mitunter Opfer seiner eigenen Profilierungsneurose


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 38

wird. Und es sei ihm auch unbenommen, hier mit harten Worten in diese Diskussion einzusteigen.

Was aber mit Sicherheit nicht sein kann, ist, dass hier in einer solchen Debatte die drittstärkste Fraktion des Hauses durch den Abgeordneten Pilz in die Nähe organisier­ter Kriminalität gerückt wird und das Präsidium des Nationalrates hier zuhört und das nicht mit einem Ordnungsruf versieht. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Präsident, ich darf nur ergänzen: Wenn sich jemand hier des Begriffes Scheinhei­ligkeit bedient, gibt es einen Ordnungsruf. Wenn hier ein Abgeordneter einer ganzen Fraktion Nähe zur organisierten Kriminalität vorwirft, dann gibt es nicht einmal eine mahnende Stimme vonseiten des Präsidiums.

Ich ersuche Sie, sich den Wortlaut der Rede des Abgeordneten Pilz noch einmal vor Augen zu führen und dann gegebenenfalls Ihrerseits mit einem Ordnungsruf zu beden­ken. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Vilimsky, Sie kennen natür­lich die Geschäftsordnung sehr genau. Erstens ist es Ihr gutes Recht, sich zur Ge­schäftsbehandlung zu melden. Zweitens: Sie können auch darauf hinweisen, dass es vielleicht ordnungsrufverdächtige Äußerungen gab. Aber ansonsten ist die Entschei­dung alleine hier zu treffen.

Ich habe das Protokoll der Rede des Herrn Abgeordneten Pilz bereits angefordert. Ich werde sie mir noch einmal genau anschauen und werde erst kommentieren, wenn ich sie noch einmal genau nachgelesen habe. Ich habe es nämlich nicht so wahrgenom­men, wie Sie das jetzt hier geschildert haben.

*****

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


11.50.00

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Aktuelle Stunde unter dem Titel „Sicherheit statt Pos­tenschließungen“. – Ich halte eigentlich schon den Titel für verfehlt, weil ein Zusam­menhang zwischen der Anzahl der Posten und der Sicherheit hergestellt wird. Es geht doch eigentlich darum, wie viele Polizisten wir haben, und nicht darum, wie viele Häus­chen, in denen diese ihren Dienst versehen. Mit der Wahl des Themas und mit der Wahl des Titels, glaube ich, schaden die Freiheitlichen dem subjektiven Sicherheitsge­fühl mindestens so sehr wie die Innenministerin mit der Vorgangsweise, die sie gewählt hat.

Man muss das schon auf der Sachebene ansehen. Laut Global Peace Index 2013 liegt Österreich weltweit auf dem 4. Platz, Deutschland auf dem 15. und Frankreich auf dem 53. Für Panikmache ist also kein Anlass.

Und wenn irgendwo in einer kleinen oder mittelgroßen Gemeinde ein Posten ge­schlossen wird, der in der Nacht nicht besetzt war, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass deswegen in diesem Ort ein Einbruch, ein Dämmerungs- oder Nachteinbruch mehr passiert, als das der Fall gewesen wäre, wenn der in der Nacht unbesetzte Pos­ten noch dagewesen wäre.

Dem nicht korrekten München-Argument hat der Kollege Amon bereits Tageslicht ver­schafft. Mit ungefähr einem Viertel der Dienststellen und einem deutlich niedrigeren Führungskräfteanteil schaffen die Münchner die doppelt so hohe Aufklärungsquote wie


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 39

ihre Kollegen in Wien. Und das zeigt ganz schön, dass die Anzahl der Dienststellen nicht für die Sicherheit ausschlaggebend ist.

Nun zur Frau Innenministerin und zu ihren Maßnahmen. Ich möchte mit den positiven beginnen: Die Intentionen sind nachvollziehbar, mehr Personal soll sichtbar draußen auf den Straßen sein, das halten wir auch für notwendig. Es wird eine Rechnungshof­empfehlung umgesetzt im Sinne der effizienten Verwendung von Geldern. Weniger Dienststellen heißt auch weniger Führungspositionen, und das heißt, wenn auch nicht sofort, so doch mittelfristig mehr Geld für die unmittelbare Sicherheit, ohne dass je­mand individuell weniger verdient, weil er durch die „Fallschirmregelung“ ja abgesichert ist. Weniger Dienststellen heißt weniger Kosten für Strom, Wasser, Instandhaltung, Ge­bäude, also weniger Infrastrukturkosten.

Aber die Art, wie Sie Ihre Entscheidung getroffen haben, welche Posten geschlossen werden und welche nicht, ist nicht transparent und nicht nachvollziehbar. Welche Para­meter wurden bei der Frage, ob eine Dienststelle schließt oder nicht, angesetzt? – Das bleibt im Dunkeln.

Es gibt Landeshauptleute, die von Verhandlungserfolgen berichten. Das lässt nicht da­rauf schließen, dass hier nach objektiven Parametern vorgegangen worden ist. Es gibt, darf ich Sie erinnern, neun Bundesländer, und für acht präsentieren Sie die Maßnah­men und für ein neuntes nicht, das kommt separat dran. Ja wenn sich da irgendjemand von den anderen acht gerecht behandelt fühlte, dann würde mich dies überraschen. Ich kann den Unmut in den Bundesländern sehr gut verstehen, wenn Wien hier eine Sonderbehandlung erfährt.

Und da komme ich zum Punkt: Ich glaube nicht, dass da wirklich etwas dahintersteht, das den Namen Konzept verdient, wenn ich so bruchstückhafte Maßnahmen setze und nach außen transportiere. Sie haben auf die Kommunikation Bezug genommen. Ja, von Kommunikation kann keine Rede sein. Es waren Gerüchte im Umlauf, und die be­troffenen Bürgermeister haben am Tag der medialen Bekanntgabe via Telefonat der Landespolizeidirektion erfahren, dass bei ihnen der Posten geschlossen wird. Was ist da Kommunikation bei einem emotional derart sensiblen Thema? Da hätte man die Bürgermeister einbeziehen müssen. Man hätte sie gewinnen können, weil sie den Draht zur Bevölkerung vor Ort haben. Und damit hätte man einiges an Ruhe in die gan­ze Geschichte, in die Kommunikation hineinbringen können.

Und wenn Sie sagen, es wird viel kommuniziert, dann ja, im Nachhinein, wenn der Scherbenhaufen schon da ist. Sie hätten die Argumente offenlegen müssen, Sie hätten das ehrlich und transparent an die Betroffenen kommunizieren müssen, und das früh­zeitig.

Das kommunikative Versagen des Ministeriums und, ich muss auch sagen, der Minis­terin persönlich zeigt sich auch darin, dass es dann zur Gründung von Bürgerwehren kommt, und das gerade in ÖVP-regierten Gemeinden, in Semriach, in Wundschuh. Da frage ich mich doch: Wollen Sie dazu beitragen, dass das staatliche Gewaltmonopol ausgehöhlt wird, wenn Sie Ihre Bürgermeister so zur Weißglut treiben, dass die dort die Gründung von Bürgerwehren unterstützen? (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Ja, ich komme sofort zum Schluss.

Sie haben gesagt, wir sparen uns keinen Cent, es werden keine Posten gespart. Wir werden ein Auge darauf haben, ob Sie Ihre Versprechungen einhalten. In finanziellen Fragen glauben wir dieser Personengruppe, die sich Regierung nennt, nämlich kein Wort. (Beifall bei den NEOS.)

11.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 40

11.55.28

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Herr Strache, Herr Vilimsky, wenn Sie sich hier herausstellen und dann sagen, es ist ein schwerer Anschlag gegen die Sicherheit, dann frage ich mich immer wieder: Haben Sie die Zeit zwischen 2001 und 2006 verdrängt?

Ich möchte Sie darauf hinweisen, damit es auch für alle Zuschauerinnen und Zu­schauer klar ist, Sie waren damals für 116 Postenschließungen verantwortlich. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Das wird noch viel schlechter werden!) Sie waren damals verant­wortlich dafür, dass 953 Planstellen abgeschafft wurden. Sie waren damals dafür ver­antwortlich, dass 3 000 Polizeiplanstellen nicht nachbesetzt wurden. Es gab zwei ein­schneidende Pensionsreformen, und eine Beamtenministerin, die Ihrer Fraktion zuge­hörig war, hat einen massiven Einkommensverlust für die Polizisten beschlossen. Wir haben heute noch daran zu arbeiten, dass wir das korrigieren können. – Dies nur zur Erinnerung und zur Aufarbeitung der Geschichte. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit Kogler hat gesagt, es werde darauf geachtet, dass die Einsatzzeiten passen, und es werden auch die Topographie und die Lage und die Belastungen der Dienststellen überprüft werden, auch die Größe der Dienststellen. Wir haben das heute hier auch schon angesprochen. Wenn ich eine Größe der Dienststelle habe, wo ich vier KollegInnen habe, wovon drei nicht anwesend sind aufgrund von Nachtdienst, Krankheit oder Fortbildung, und ich dann einen Poli­zisten auf der Dienststelle habe, wie soll das funktionieren? (Zwischenruf des Abg. Mag. Darmann.) Und da ist es durchaus überlegenswert, sich damit zu befassen, was man tun kann.

Und wenn es die Sicherheit gibt und wenn die Frau Ministerin jetzt betont hat, es wird keine Dienststellen mehr geben mit weniger als vier Polizisten, weil die ganz einfach nicht mehr zu handlen sind, und wenn die Frau Ministerin sagt, es wird auch so sein, dass seitens der Polizei kein Sparprogramm insofern da ist, als die Polizisten auf der Straße sind, im Bezirk bleiben und nicht wegmüssen, dann, so denke ich mir, ist das ein Ansatz, über den man diskutieren sollte.

Wir wissen aber auch, dass durchaus in einigen Bezirken, in einigen Städten und in einigen Gemeinden Verwaltungsaufgaben erledigt wurden, wo es eigene Ordnungsäm­ter gibt, die Verwaltungsaufgaben ganz einfach übernommen haben. Wir wissen aber auch ganz genau, dass dies im Österreich-Konvent diskutiert wurde, wo letztendlich der Städte- und der Gemeindebund dem eine Absage erteilt haben und das auch nicht mehr weiter verfolgt wurde. Also soll die Polizei dann auch in Bundesverwaltung blei­ben.

Es wurde der Vergleich zwischen München und Wien herangezogen und heute schon ausführlich diskutiert. – Ja, München hat nur 25 große Polizeidienststellen, und die Auf­klärungsrate in München ist eine bessere. Und warum sollen wir uns nicht auch im Rahmen der Polizei verbessern?

Und jetzt möchte ich ganz einfach noch einmal auf den Wahlkreis Wien Nord eingehen und die Situation kurz beleuchten. Ich bin der Überzeugung, dass es nicht Aufgabe ei­nes Programms sein kann, ausschließlich Schließungen zu machen, sondern man muss auch überlegen, wie sich ein Stadtbild entwickelt. Floridsdorf und Donaustadt al­lein haben 311 000 Bewohnerinnen und Bewohner. Werte Kolleginnen und Kollegen, das ist eine Stadt so groß wie Graz. Und wir werden in Zukunft noch weiter wachsen.

Wenn ich nur die Seestadt Aspern, das Entwicklungsfeld Donaufeld und das Entwick­lungsfeld Leopoldau betrachte, dann muss ich sagen, dass die Bevölkerungszahl al­leine in der Donaustadt und in Floridsdorf um 120 000 Personen wachsen wird, was


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 41

der Bevölkerung einer Stadt wie Linz entspricht. Und da von Schließungen zu spre­chen, kommt für mich als Floridsdorfer und somit Wiener Abgeordnete auch nicht in­frage, denn hier muss man ganz einfach Überlegungen anstellen, damit die Relation passt.

Es braucht ein maßgeschneidertes Sicherheitspaket. Und ich denke auch, dass Herr Bürgermeister Häupl recht hat, wenn er ein Sicherheitskonzept bei Ihnen einfordert, Frau Ministerin. Wenn dieses dann erfüllt wird, bedarf es einer vernünftigen Diskus­sion, einer objektiven Bedarfsprüfung und einer Entscheidung nach sachlichen Krite­rien. Notwendig sind auch eine optimale Aus- und Fortbildung für die Kolleginnen und Kollegen von der Polizei und eine Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Darüber sollte man nachdenken. Aber aus­schließlich Schließungen alleine können nicht das Konzept sein.

Dass man auch weiterhin eine gerechte Bezahlung für die Polizei fordert, ist eine gute Sache (Zwischenrufe bei der FPÖ) und zeigt auch den Wert. Und somit werden wir in diese Richtung weiterarbeiten, im Sinne der Bevölkerung und im Sinne der Polizei. (Beifall bei der SPÖ.)

12.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ham­mer. – Bitte.

 


12.00.34

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Diese Aktuelle Stunde gibt uns die Gelegenheit, wieder über die Fakten zu reden, die Fakten auf den Tisch zu legen, das Thema sachlich zu argumentieren und den ständigen blauen Verunsicherungspraktiken eine Absage zu erteilen.

Sie alle wissen – und das sagen die Daten ganz objektiv –, dass die Kriminalität in Ös­terreich wirksam bekämpft wird und die Sicherheit in Österreich eine sehr hohe ist. Und das ist auch – und das möchte ich ausdrücklich sagen – auf Reformen im Innenressort in den letzten Jahren und vor allem auf die gute Arbeit im Innenressort und bei der Polizei zurückzuführen. Die Statistik sagt ganz eindeutig: Wurden im Jahr 2004 noch 640 000 Delikte angezeigt, sind wir derzeit bei rund 500 000. Wir wissen, dass vor al­lem im Bereich der Cyber-Kriminalität leider ein deutliches Ansteigen zu verzeichnen ist – was aber auch bekämpft wird –, haben aber trotzdem eine deutliche Reduktion der Kriminalitätsrate.

Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung hängt aber nicht nur von diesen objektiven Da­ten ab, sondern ganz wesentlich auch vom subjektiven Sicherheitsgefühl – und das hängt wiederum von vielen Umfeldfaktoren ab. Einer der wesentlichsten Umfeldfak­toren ist, dass die Politik Stabilität und Sicherheit vermittelt. Das, was Sie betreiben, ist Verunsicherung, und ich rate Ihnen daher dringend, dieses politische Kleingeldschla­gen wegzulassen, denn damit tragen Sie nur dazu bei, die Menschen zu verunsichern und Angst zu schüren. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neubauer: Das ist Unsinn!)

Sie sind heute schon mehrmals auf Ihre Verantwortung angesprochen worden, daher möchte ich auch einen Blick in die Vergangenheit Ihrer politischen Argumentation wer­fen, welche Panik Sie verbreitet haben bei der Schengen-Öffnung, bei der EU-Ostöff­nung. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kitzmüller und Neubauer.) Das war eine reine Panikmache, ist nicht eingetreten, wie die faktischen Zahlen auch beweisen.

Das vorliegende Modernisierungsprogramm, das die Frau Innenministerin durchgeführt hat, ist ein wesentliches Sicherheitsprogramm, auf keinen Fall ein Einsparungspro­gramm, weil damit eine Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen erfolgt und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 42

absolut sichergestellt ist, dass in den Bezirken die Anzahl der Polizistinnen und Polizis­ten gleich bleibt und mehr Spezialistinnen und Spezialisten in die Regionen kommen. Die Einsatztätigkeit wird damit verstärkt, vermindert wird die Verwaltungstätigkeit, und Sicherheit bringt die Präsenz auf den Straßen.

Ich sage aber auch, Sie sollen mit Ihrer Doppelstrategie aufhören. Sie fordern auf der einen Seite Reformen ein, stehen immer wieder da und zitieren den Rechnungshof, und werden dann Vorschläge des Rechnungshofes umgesetzt, sind Sie dennoch dage­gen. Diese Doppelstrategie ist absolut inakzeptabel. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Polizistinnen und Polizisten können durch noch verbesserten Einsatz noch besser arbeiten und die Sicherheit der Menschen gewährleisten. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, diese Panikmache, die Sie mit den Dienststellenschließungen betrei­ben, ist absolut unangebracht. In meiner Heimatgemeinde selbst ist vor vielen Jahren der Gendarmerieposten zugesperrt worden. Ich sage dazu, natürlich ist es für einen Kommunalpolitiker nicht angenehm und da muss man fair miteinander umgehen. Das ist auch entsprechend passiert. (Zwischenrufe der Abg. Kitzmüller.) Aber glauben Sie mir eines: Bei der Bevölkerung war das nicht das große Thema. Es gibt stattdessen einen großen Polizeiposten für die gesamte Region – wir sind eine Stadtrandregion –, und glauben Sie mir, die Bevölkerung fühlt sich sicher und ist sehr zufrieden mit der Arbeit der Polizei. Das war nicht das große Thema, weil die Menschen diese Reformen verstehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wichtig ist, dass man die Bevölkerung umfassend informiert, sachlich informiert – nicht wie Sie Panikmache betreibt – und die Gemeinden entsprechend begleitet. Ich halte das Konzept (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber), das Gemeindepaket mit den Ge­meindestützpunkten für äußerst verfolgenswert, eine sehr gute Alternative, es ist auch ein Modell für andere Gemeinden. Und wichtig ist, es ist gewährleistet, dass die Ge­meinden und die Bürger auch weiterhin ihre Ansprechpartner haben.

Diese Reform bringt mehr Sicherheit für Österreich und seine Bürger, daher ist sie ab­solut zu unterstützen und Ihre Panikmache absolut kontraproduktiv und zu verurteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hau­ser. – Bitte. (Abg. Kickl: Das wäre ein Modell für die ÖVP: Die Ortsgruppen zusperren und die Funktionäre ins Auto setzen!)

 


12.04.25

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher vor den Fernsehgeräten! Wahrscheinlich bin ich der einzige Bürgermeister hier im Hohen Haus, in dessen Heimatgemeinde eine Polizeidienststelle zugesperrt wurde, wie bei mir in St. Jakob im Defereggental geschehen. Und ich darf hier schon einmal ein biss­chen aus der Praxis berichten, die Situation wird nämlich vor Ort, sehr geehrte Frau Mi­nister, gänzlich anders gesehen.

Wenn ich Ihre Wortmeldung und die von ÖVP und SPÖ zusammenfasse, kann ich die­se auf den Punkt bringen. Sie lautet: Alles wird besser! – Frau Minister, dann darf ich Sie fragen: Wenn alles besser wird, wieso haben Sie nicht das Gespräch mit den Bür­germeistern, mit den Gemeinden, mit den Betroffenen vor Ort gesucht? (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist doch das Einfachste, wenn alles besser werden soll. Die Kommunikation war schlichtweg überhaupt nicht vorhanden. Sie sind einfach über die Betroffenen, über die Bevölkerung, über die Gemeinden, über die Bürgermeister im sprichwörtlichen Sinne drübergefahren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 43

Sie haben auch das Parlament missachtet. Ich darf Sie nur in aller Kürze erinnern, dass ich selbst vor Weihnachten eine parlamentarische Anfrage eingebracht habe die Postenschließungen betreffend. Ich habe am 22. Jänner Ihre Anfragebeantwortung be­kommen, in der Sie mir gegenüber erklären, dass Sie überhaupt noch nicht wissen, welche Posten zugesperrt werden und wie das zukünftige Sicherheitskonzept aus­schauen soll.

Sieben Tage später liegt das Konzept vor. Sie schließen 122 Polizeidienststellen in Ös­terreich, in Osttirol drei von sechs Dienststellen – drei bleiben gerade noch übrig –, da­runter das Defereggental, auf das ich noch zu sprechen komme, in dem keine einzige Dienststelle übrigbleibt. Und Sie teilen mir sieben Tage vorher mit, Sie kennen das Konzept nicht. Hier liegt wirklich eine grobe Missachtung des Parlaments vor. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Mag. Korun.)

Wenn Sie – wie Sie das auch in der Vergangenheit getan haben – immer wieder eine Zusammenarbeit einfordern, dann bedeutet das zu kommunizieren, dann bedeutet das, ehrlich miteinander umzugehen und nicht Parlamentarier dumm sterben zu lassen, so wie Sie auch die Bürgermeister und Kollegen in ganz Österreich vor Ort dumm sterben haben lassen.

Herr Kollege Loacker, die Bürgermeister wurden zum Teil aus den Medien informiert, dass ihre Polizeidienststelle zugesperrt wurde. Ich als betroffener Bürgermeister mei­ner Heimatgemeinde St. Jakob habe eine halbe Stunde vor Schließung unserer Poli­zeidienststelle einen Anruf bekommen mit der Mitteilung: Wir werden zugesperrt!

Es hat Kollegen in Tirol gegeben – nämlich Kollegen aus der ÖVP –, die sich dann auch medial dementsprechend beschwert haben, dass sie über die „Kronen Zeitung“ in Erfahrung bringen mussten, dass ihre Polizeipositionen zugesperrt werden. Zum Bei­spiel merkt der Kollege Paul Hauser in Matrei am Brenner Folgendes an – ich zitiere aus der „Kronen Zeitung“:

Seit Wochen wird aus den Polizeischließungen ein Geheimnis gemacht, und dann muss man es aus den Medien erfahren. Das ist schlichtweg feig. – Zitatende.

Das ist die Situation, die absolut unerträglich ist: Wenn man als betroffener Bürger­meister durch einen Anruf oder aus den Medien erfahren muss, dass die Polizeidienst­stelle einfach zugesperrt wird. So kann die Kommunikation nicht funktionieren.

Wenn Sie jetzt der Freiheitlichen Partei Stimmungsmache vorwerfen, stimmt das über­haupt nicht. Die Protestmaßnahmen der betroffenen Bürgermeister – ob Rot, ob Schwarz oder auch meine Wenigkeit als blauer Bürgermeister – gehen quer durch die Bevölkerung. Ihre eigenen Bürgermeister beschweren sich bei Ihnen, dass diese Pos­tenschließungen überhaupt nicht passen. (Beifall bei der FPÖ.)

Uns Bürgermeisterkollegen im Defereggental – zur Erklärung, wir sind ein hochalpines Tal, bestehend aus drei Gemeinden, Hopfgarten, St. Veit und St. Jakob, und sind be­kannt durch den Schneereichtum; in den letzten Wochen haben Sie wahrscheinlich mitbekommen, dass wir über Unmengen von Schnee verfügen; wir leben vom Touris­mus, wir sind mitten im Nationalparkgebiet, wir sind also schlichtweg ein hochalpines Tal mit florierendem Tourismus – sperrt man die einzige Dienststelle zu, obwohl wir auch einen Grenzübergang Richtung Staller Sattel haben. Und Sie haben es nicht ein­mal der Mühe Wert gefunden, auf ein Schreiben von uns Bürgermeistern zu antworten. Frau Ministerin, wir warten immer noch auf das Schreiben.

Und nun zur tatsächlichen Aufklärung. Wir haben als Gemeinden am 13. Februar ein Schreiben von Landespolizeidirektor Tomac bekommen, in dem uns erklärt wird, wie das zukünftige Konzept ausschaut. Es wird hier festgestellt, dass auf die Lage, auf die Demographie, auf die Topographie und auf die Entfernung und vor allem auf die re-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 44

gionalen Anforderungen Bedacht zu nehmen ist und auf diesen Fakten aufbauend Poli­zeidienststellen zugesperrt werden.

Sehr geehrte Frau Minister (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), das trifft auf St. Jakob im Defereggental zu, sowohl was die Lage anbelangt, was die Topo­graphie anbelangt, was die Höhenlage anbelangt, was die Entfernung, was die Erreich­barkeit anbelangt. Man widerspricht sich hier also selber. Eigentlich müssten Sie sofort heute „Kehrt marsch!“ machen und sagen: Jawohl, in St. Jakob im Defereggental bleibt aufgrund der Argumentation Ihres Landespolizeidirektors die Polizeidienststelle erhal­ten. (Beifall bei der FPÖ.)

12.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Ko­run. – Bitte.

 


12.10.26

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Her­ren auf den Rängen und vor den Bildschirmen! Es ist weder zulässig zu sagen, wir müssen so viele Dienststellen wie möglich zusammenlegen beziehungsweise so viele Dienststellen wie möglich schließen, noch ist es zulässig zu sagen, es darf keine ein­zige Dienststelle geschlossen werden, wie das die Freiheitlichen seit Längerem propa­gieren.

Das sage ich nicht nur als Abgeordnete dieses Hauses, sondern das sage ich auch als betroffene Bürgerin, bei der eingebrochen wurde. Das war damals unter Schwarz-Blau (Abg. Ing. Hofer: Aber da können wir nichts dafür! – Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ), und die Polizei, die gekommen ist, hat mir gesagt: Leider können wir nicht noch einmal kommen, um Fingerabdrücke festzustellen, wir sind nämlich überlastet und haben nicht genug Kolleginnen und Kollegen.

Wir brauchen in der Debatte also etwas mehr Differenzierung, als es immer wieder der Fall ist. Diese Differenzierung vorzunehmen haben einzelne Kollegen und Kolleginnen hier probiert, teilweise mit Erfolg. Aber ich möchte auch die Kollegen und Kolleginnen von den Regierungsfraktionen ansprechen. Bei der Frage, wie sicher sich Menschen, wie sicher sich Bürger und Bürgerinnen fühlen, ist dieses Hickhack von wegen: Ihr seid schuld; nein, ihr seid schuld; wir wissen es besser; nein, wir wissen es besser!, fehl am Platz.

Das ist auch der Politikfrust, den wir schon sehr lange erleben – nicht nur beim Thema Sicherheit, sondern auch bei diversen anderen Themen –, wenn Bürger und Bürgerin­nen sagen, man soll endlich wegkommen vom Parteienhickhack, endlich Konzepte auf den Tisch legen und auch die Konzepte, Vorschläge und Überlegungen der anderen bitte nicht durch die Parteibrille sehen, sondern sich anschauen, wo es Sinn macht und wo nicht. (Abg. Kickl: Sie haben sogar einen Parteibrillen-Kalender!)

Mein Kollege Peter Pilz hat mehrere Gemeinden konkret genannt, und das müssen wir uns noch einmal anschauen. Denn es macht weder Sinn zu sagen: Schließen wir so viel wie möglich und legen wir so viel wie möglich zusammen, noch macht es Sinn, wenn jede Dienststelle tabu ist und keine einzige Dienststelle geschlossen werden darf.

In der Steiermark wird es durch die Schließung von Wildalpen, Hieflau und Gußwerk in Zukunft eine unversorgte Strecke von 70 Kilometern geben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und ÖVP! Ich bin mir sicher, dass Sie auch der Meinung sind, dass es völlig verantwortungslos ist, eine Strecke von 70 Kilometern ohne Versorgung durch die Polizei zu schaffen. Das würde niemand von uns wollen – egal, ob das in


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 45

Wien, in der Steiermark oder in Kärnten ist. Da kritisieren wir auch viele der konkreten Schließungen ganz konkret, genauso wie in Niederösterreich.

Ich verstehe das sogenannte Sicherheitskonzept der ÖVP beziehungsweise der Bun­desregierung nicht wirklich. In vielen Orten, vor allem in kleineren Gemeinden, soll der Dorfpolizist, die Dorfpolizistin verschwinden, und gleichzeitig propagieren Sie aber, dass ständig mehr Überwachungskameras im öffentlichen Raum angebracht werden.

Wie soll das zusammengehen? Können Sie uns das bitte erklären? Können Sie sich die Mühe machen, das dem Nationalrat, aber auch der Bevölkerung, den Bürgern und Bürgerinnen zu erklären? (Abg. Rädler: Haben Sie Angst?) – Von einem ÖVP-Kolle­gen ist der Einwurf gekommen, ob ich Angst habe. – Nein, ich habe keine Angst, Herr Kollege!

Ich hatte Angst, nachdem bei mir eingebrochen wurde und mir die Polizei damals unter Schwarz-Blau leider gesagt hat: Eigentlich können wir nicht wirklich viel machen, wir sind unterbesetzt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Auch das sollten Sie ernst nehmen. Viele von Ihnen sprechen hier ganz abstrakt. Es ist aber leider etwas anderes für dieje­nigen, die wissen, was es heißt, wenn im eigenen Zuhause eingebrochen wurde und die die Unsicherheit kennen, die man hat, wenn man das erlebt.

Was auch eine der Folgen dieser Reform – noch einmal, nicht pauschal alles kritisie­rend, sondern sich das im Detail anschauend – sein wird, ist, dass die Ausdünnung im ländlichen Raum weiter fortschreiten wird. Da gibt es nicht zufällig und nicht umsonst Sorgen von betroffenen Bürgern und Bürgerinnen, denn wenn man eben eine 70 Kilo­meter lange Strecke ohne polizeiliche Versorgung schafft (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), dann ist das das völlig falsche Rezept gegen die Ausdün­nung des öffentlichen Raums, was die Infrastruktur betrifft, aber auch was die Sicher­heit betrifft.

Letzter Satz: Die Pläne müssen deshalb nachjustiert werden; bei vielen Polizeidienst­stellen machen sie Sinn, bei vielen anderen nicht. Daher würden wir Ihnen empfehlen, sich das noch einmal im Detail anzuschauen, Frau Ministerin. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ertl­schweiger. – Bitte.

 


12.16.18

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Werte Damen und Herren zu Hause vor den TV-Geräten! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Wie wir in der heutigen Debatte schon gehört haben, kann man in dieser Frage nicht alles über einen Kamm scheren, aber eines kann ich Ihnen mit auf den Weg geben: Wer bei der Sicherheit spart, der schneidet sich ins eigene Fleisch.

Wenn die vom Innenministerium geplante Schließung von 122 Polizeiposten in Öster­reich in dieser Form tatsächlich umgesetzt wird, wäre das vor allem für sehr viele Bur­genländerinnen und Burgenländer ein Schlag mitten ins Gesicht. In meinem Heimat­bundesland sind elf Dienststellen betroffen, insgesamt haben wir 63 Posten, das heißt jede sechste Polizeidienststelle würde geschlossen werden. Auch meine Heimatge­meinde Pöttsching im Bezirk Mattersburg ist davon betroffen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Verstehen Sie mich nicht falsch. Mir ist bewusst, dass Einsparungsmaßnahmen notwendig sind und auch Sinn machen. Mir ist auch be­wusst, dass Sparmaßnahmen immer mit Schmerzen verbunden sind. Nur bei der Si-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 46

cherheit unserer Bürgerinnen und Bürger in unserem Land zu sparen, das macht kei­nen Sinn. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn man bei der Sicherheit unserer Kinder spart, ist man auf dem falschen Weg.

Ein kleines Beispiel: Bis dato gibt es am Polizeiposten in Mörbisch zehn Planstellen, am Posten in Rust sind es sieben Planstellen, insgesamt also 17 Beamte. Nach der geplanten Zusammenlegung werden in Rust allerdings nur noch zwölf Beamte Dienst versehen. Jetzt lassen Sie mich nachdenken: Der Rayon wird größer. Die Beamten werden weniger. Wie kann diese Rechnung zusammengehen? (Abg. Dr. Walter Ro­senkranz: Nach PISA geht das!) Das Burgenland ist von der Topographie her nicht mit anderen Bundesländern zu vergleichen. Wir sind geprägt von der Ostöffnung, und das in Wien oft belächelte subjektive Sicherheitsgefühl gibt es tatsächlich. Ich weiß es aus eigener Erfahrung, glauben Sie mir das. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Es ist ein Unterschied, Herr Kollege, ob in einem Bezirk wie Mattersburg, in dem die Zahl der Einbruchsdiebstähle und der Einbruchsdelikte stark gestiegen ist, die Beam­ten auch in Zukunft in den Gemeinden präsent sind oder nicht. Es ist ein Unterschied, wenn ich als Autofahrer in der Früh einen Beamten sehe, der den Verkehr vor der Volksschule regelt oder nicht.

Lassen Sie mich das als zweifacher Familienvater sagen, der das tagtäglich sieht, wenn er seine beiden Kinder in den Kindergarten bringt: Ob Sie mir jetzt glauben oder nicht, ich habe ein besseres Gefühl, wenn ich den Beamten sehe. Ich habe ein bes­seres Gefühl, wenn ich sehe, wie die Polizei auch in abgelegenen Gassen auf Pa­trouille geht. Warum? – Weil diese Beamten nicht nur für mich sichtbar sind, sondern auch für alle Ganoven, Raser et cetera. (Heiterkeit der Abgeordneten Dr. Mlinar und Dr. Zinggl.) Sollte diese geplante Polizeipostenschließung in der Art und Weise um­gesetzt werden, dann wird die Zahl der Delikte in meiner Heimatgemeinde steigen, das traue ich mich hier und heute zu behaupten. (Beifall beim Team Stronach.)

Das glaube nicht nur ich, sondern das glauben viele Menschen. Eine von mir initiierte Unterschriftenaktion gegen die Schließung des Polizeipostens in meiner Heimatge­meinde zeigt, wie sehr den Menschen dieses Thema unter den Fingernägeln brennt. Ich bin von Haus zu Haus gepilgert und habe mir die Sorgen und Ängste der Men­schen angehört. Und lassen Sie sich eines sagen: Die Sorgen und Ängste der Men­schen sind groß. Man kann hier nicht alles über einen Kamm scheren, lassen Sie mich das nochmals betonen. (Beifall beim Team Stronach.)

Aber was mich besonders auch als burgenländischer Abgeordneter in diesem Hohen Haus ärgert, ist das Abstimmungsverhalten einiger meiner burgenländischen Abgeord­netenkollegen. Warum hat man am 3. Dezember des Vorjahres im Parlament gegen einen Entschließungsantrag betreffend den rot-schwarzen Kahlschlag von Polizeidienst­stellen mitgestimmt?

Für mich als Burgenländer ist das nicht nachvollziehbar! Rot, Schwarz, Grün und NEOS haben das getan. Ich frage daher jetzt explizit meine burgenländischen Kolle­gen: Warum kann man als burgenländischer Abgeordneter in so einer heiklen Frage nicht über seinen Parteischatten springen und zum Wohle der Menschen im Burgen­land abstimmen?! (Beifall beim Team Stronach.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich appelliere dringend an Sie, die Sinnhaf­tigkeit dieser Schließungsaktion noch einmal ernsthaft zu hinterfragen. Wenn es Ihnen gelingt, die von Ihnen vollmundig angekündigte Außendienstpräsenz der Polizei in den Gemeinden tatsächlich zu erhöhen, dann bin ich der Erste, der sich hier hinstellt und Ihnen Respekt zollt. Bitte belehren Sie mich in dieser Frage wirklich eines Besseren. Zum jetzigen Zeitpunkt muss ich aber sagen (eine Winkerkelle der Polizei in die Höhe


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 47

haltend): Stoppen Sie diese Polizeidienstpostenschließungen! (Beifall beim Team Stro­nach. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Bitte belehren Sie mich in dieser Frage eines Besseren! Jetzt halte ich es wie Goethe: Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube! – Danke schön für Ihre Auf­merksamkeit. (Beifall beim Team Stronach.)

12.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit nun 5 Minuten nicht übersteigen soll. – Bitte.

 


12.21.12

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, wenn man sich dazu entschließt, Refor­men zu planen und umzusetzen, dann braucht es Mut. Ja, und da heißt es auch, die eine oder andere Kritik einzustecken. Gerade Reformen haben es an sich, dass es im­mer Betroffene gibt, die die eine oder andere Maßnahme kritisieren. Und ich werde die­se Kritik auch einstecken – einstecken deswegen, weil ich zu 100 Prozent davon über­zeugt bin, dass wir mit dieser Reform mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger schaffen.

Gestatten Sie mir folgende Bemerkung: Ich bin fest davon überzeugt, egal, welche Kommunikationsstrategie, welchen Kommunikationsweg oder welchen Zeitpunkt man gewählt hätte, es hätte immer Kritik gegeben. Und deswegen war es mir auch so wich­tig, dass wir gerade jenen Gemeinden, die davon betroffen sind, das Sicherheitspaket anbieten und mit ihnen permanent im Dialog stehen.

Ich sage auch Danke für all Ihre Empfehlungen. Aber bei all meiner Wertschätzung al­len gegenüber bitte ich Sie um Verständnis, dass ich mich auf die nationalen und inter­nationalen Sicherheitsexperten verlasse, vor allem aber auf die Experten meines Hau­ses, die mit sehr viel Kompetenz und mit sehr viel Feingefühl die neue Dienststellen­struktur auf den Weg gebracht und geplant haben – nicht nach Willkür, sondern nach ganz klaren Kriterien, wie etwa Berücksichtigung der Topographie und der Infrastruk­tur, Flächenausdehnung, Erreichbarkeit und vor allem natürlich Bürgernähe und vor al­lem auch Eigenschutz unserer Polizistinnen und Polizisten.

Sie alle wissen, gerade die Polizei genießt das größte Vertrauen. Keine andere Insti­tution genießt so ein Vertrauen wie unsere Polizistinnen und Polizisten. Und Sie wer­den wohl nicht annehmen, dass wir für die Polizei eine Reform planen und umsetzen, wo wir dieses Vertrauen schwächen. Nein, wir führen nur Reformen durch, um eben dieses Vertrauen in die Polizei zu stärken. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Es wird das Ver­trauen in das Innenministerium geschwächt!) Und diese Reform hat ein Ziel: mehr Si­cherheit für die Bürgerinnen und Bürger! Das können Sie gerne in einem Jahr über­prüfen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Alm gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


12.23.40

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Ich möchte ein bisschen etwas zur Informationsversor­gung sagen, mit der wir als Abgeordnete in dieser Sache konfrontiert waren.

Am 13. Jänner 2014 erfolgte die Befehlsausgabe der Frau Ministerin zur Erarbeitung des Detailkonzeptes der Dienststellenstrukturanpassung und Abstimmung mit den tan­gierten Organisationseinheiten und den betroffenen externen Institutionen. Nur wenige


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 48

Tage später, nämlich am 22. Jänner, hat uns das BMI zu einem Informationsgespräch eingeladen. In einem zirka 15-minütigen Referat wurden wir von zwei freundlichen Be­amten über die Ziele des Projekts aufgeklärt. Naturgemäß hatten wir einige Fragen da­zu, unter anderem, wann denn die Planung über die Zusammenlegung der Dienststel­len abgeschlossen sei. Das sollte schnell gehen. „In ein paar Wochen“, so lautete, glaube ich, die Formulierung.

Uns hätte auch interessiert, wie lange dieses Projekt in Vorbereitung war beziehungs­weise wann man denn erkannt hat, dass die jetzige Struktur nicht mehr den Anforde­rungen gerecht wird. Das passiert ja nicht von heute auf morgen. Wenn die Polizei über 100 Dienststellen schließt, dann muss doch irgendwann irgendjemand erkannt haben, dass es sinnvoll wäre, das zu tun. Auf diese Frage haben wir schon keine Ant­wort erhalten.

Auf die Frage nach dem Konzept hat man uns diese DIN-A4-Seite ausgehändigt. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Ich sollte eher sagen: dieses DIN-A4-Blatt, weil es auf der Rückseite auch bedruckt ist.

Nicht einmal eine Woche später, am 28. Jänner, durften wir dann aus der Zeitung er­fahren, welche Ortschaften von den Schließungen betroffen waren. Jetzt fragen Sie sich wahrscheinlich: Warum erzählt uns ein Abgeordneter von der Opposition das, der kann doch nicht ernsthaft annehmen, dass er sich Informationen erwarten darf? – Doch, ich glaube, das darf ich eigentlich schon. Ich halte das für eine Bringschuld Ihrer­seits.

Aber selbst wenn ich so naiv sein sollte, das zu glauben, und diese Informationsver­sorgung beiseite lasse, muss ich sagen: Es gibt ein paar Punkte, die Sie als Regierung bedenken sollten. Und zwar: Wir Abgeordnete kommunizieren Ihre Pläne auch. Und egal, ob Sie es wollen oder nicht, Sie können das nicht über die Medien an uns vorbei­schmuggeln. Die Bürgermeister und Gemeinderäte, die ebenso wenig eingebunden waren, sind auch Multiplikatoren in dieser Frage. Und wir können nur das weitergeben, was wir wissen. Auch auf der Website des BMI ist die Verfügbarkeit von Informationen nach wie vor äußerst bescheiden.

Mit dieser Vorgangsweise untergraben Sie vor allem einen Ihrer sechs Arbeitsschwer­punkte: die Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Sie erreichen damit genau das Gegenteil! Nämlich: Sie legen der FPÖ einen Elfmeter auf (Abg. Gartelgruber: Wie bitte?!), und die FPÖ bemüht sich redlich, das subjektive Gefühl der persönlichen Unsicherheit zu erhöhen, wie sie das immer gemacht hat, und Bedrohungen herbeizu­reden, wo gar keine sind. Das haben wir heute schon zuhauf erlebt. (Beifall bei den NEOS.)

Sie sind selbst schuld, wenn Sie in dieser Frage von der FPÖ weiterhin so getrieben werden. Dabei wäre es grundsätzlich sehr einfach gewesen, uns in die Sache einzu­binden, Frau Bundesministerin. Prinzipiell stehen wir ja den Maßnahmen, aber vor al­lem den Zielen, die dahinter stecken, positiv gegenüber – mit den Einschränkungen, die Alev Korun und Peter Pilz mitgereicht haben.

Eine Neuorganisation, um die Leistungsfähigkeit zu optimieren und die Verwaltung zu­gunsten höherer Spezialisierung abzubauen, wird von uns unterstützt. Es wird ja kein Personal abgebaut. Ganz im Gegenteil: In wachsenden Gemeinden wird es mehr Poli­zistinnen und Polizisten geben. Konkret: in Wien.

Das heißt aber nicht, dass wir unkritisch bleiben. Es ist ja auch vorgesehen, dass die Videoüberwachung ausgebaut wird. Das Kennzeichenerkennungssystem soll erweitert werden. Und da muss sichergestellt werden, dass die Daten, die aufgenommen wur­den, gleich nach dem Abgleich sofort wieder gelöscht werden, damit niemand auf die Idee kommt, Bewegungsprofile zu erstellen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 49

Auch der Ausbau von ARGUS 2 kann nur unter strengen Datenschutzkriterien erfol­gen. Wenn es dann in der Strategie "INNEN.SICHER.2014" heißt, die Vorratsdaten­speicherung sei „unverzichtbare Erfolgsvoraussetzung“ in „wesentlichen Teilbereichen der Kriminalitätsbekämpfung“, dann melden wir schon jetzt und hier Widerstand gegen diese Positionierung an.

In diesem Zusammenhang sehen wir es aber positiv, dass die Entwicklung entspre­chender Fach- und Führungskarrieren vorgesehen ist. Die Ausbildung von Spezialistin­nen und Spezialisten im Bereich Cyber Security ist zwar nicht unbedingt eine zeitnahe Reaktion auf das Auftreten des Internets, aber besser jetzt als später. Cyber Security äußert sich eben nicht in Vorratsdatenspeicherung, sondern im Gegenteil: Es werden keine Daten gesammelt, sondern es wird verhindert, dass Daten gesammelt werden. Es geht um die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen. Das betrifft die Vorratsdaten­speicherung generell, aber auch ARGUS 2 und den sonstigen Ausbau der Videoüber­wachung speziell.

Maßnahmen, die die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger beschränken, müssen immer dahin gehend geprüft werden, ob sie zur Problemlösung überhaupt notwendig und ge­eignet sind und ob sie als Eingriff in die Selbstbestimmung der Menschen verhältnis­mäßig zu real existierenden Problemen sind. Diese Abwägung ist in jedem Einzelfall (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) und immer wieder auch nach­träglich durchzuführen. Das wird nicht immer leicht sein, aber es gilt der Grundsatz: Im Zweifel für die Freiheit! (Beifall bei den NEOS.)

12.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

12.29.18Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 (1) GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Einwendungsdebatte.

Wie bereits mitgeteilt, beträgt die Redezeit jeweils 5 Minuten.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. – Bitte.

 


12.29.23

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Es wurde in der letzten Woche in einer, so wie man es an sich gewohnt ist, durchaus angenehmen und konstruktiven Atmosphäre in der Präsidialsitzung die Ta­gesordnung für die beiden Parlamentstage festgelegt. Nach dem Beginn der Sitzung, der heute erst für 11 Uhr festgesetzt war – insbesondere aus Rücksicht auf Abgeord­nete, die aus Bundesländern anreisen –, ist es eine ganz normale Sache, dass zuerst eine Aktuelle Stunde abgehalten wird. Und als erster Tagesordnungspunkt sollte auf­grund der Wichtigkeit die Verhandlung dessen stattfinden, was alle Österreicherinnen und Österreicher ab dem ersten März in ihrem Börserl spüren werden, nämlich die gesamten Änderungen, die sich auf die entsprechenden Steuer- und Gebührenerhö­hungen beziehen, die die Bundesregierung den Österreicherinnen und Österreichern einbrocken will, damit an prominenter Stelle das, was die Österreicherinnen und Öster­reicher interessiert, auch kommt. Das ist auch so akkordiert worden. Und in dieser Form wurde die Tagesordnung in der Präsidiale einvernehmlich verabschiedet.

Dann erreichte uns am Freitag über die Parlamentsdirektion das Ersuchen des Herrn Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten Kurz, er möchte das Hohe Haus über die aktuellen Ereignisse in der Ukraine informieren – Ereignisse, die wir natürlich mit Besorgnis und Interesse wahrnehmen. Das berührt natürlich auch Angelegenheiten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 50

des Außenministers, und es ist klar, dass er nach unserer Geschäftsordnung das Recht hat, für Bereiche aus seinem Tätigkeitsgebiet dem Hohen Haus Rede und Ant­wort zu stehen. Dagegen gibt es auch nichts einzuwenden. Nur: Jetzt stellt sich die Frage, wo man das geschäftsordnungsmäßig einsetzt.

Wir haben mittlerweile recherchiert und erfahren, dass Bundesminister Kurz auch mor­gen im Haus wäre. Ich weiß nicht, was so dringend ist, dass diese Erklärung heute stattfinden muss, dass man deswegen die Debatte und die Beschlussfassung gerade über die so wichtigen österreichischen Themen wie Steuer- und Gebührenerhöhungen nach Möglichkeit weit weg von der Medienöffentlichkeit nach hinten schiebt. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Wir sehen uns daran erinnert, dass man generell Dinge, die diese Regierung angehen, möglichst wenig vor den Vorhang zerrt und dass man verhindert, dass möglichst unge­filtert und direkt die Menschen in Österreich – vor allem an den Fernsehschirmen – von Debatten und Debattenbeiträgen Kenntnis erlangen können. Es ist zwar eine Tatsache, dass auf ORF III – wobei ich sagen muss, dass dieser Sender ganz hervorragende Aufklärungsarbeit leistet (Beifall bei FPÖ, Grünen und Team Stronach); das sei hier auch einmal gesagt – diese Zeit gesendet wird, aber wir wissen auch ganz genau, dass viele Österreicherinnen und Österreicher diesen Sender noch nicht schätzen ge­lernt haben. Vielleicht ändert sich das; derzeit ist es noch nicht so.

Wir glauben daher, dass es notwendig wäre, Beschlussfassungen und Debatten über so wichtige Themen zu einer transparenten Zeit abzuhalten. Und da wäre der morgige Tag ein besonders geeigneter Zeitpunkt dafür. Die morgige Tagesordnung enthält selbstverständlich auch wichtige Dinge: Es gibt eine Anfrage an den Bundeskanzler, und es gibt auch den Grünen Bericht, was für die Landwirtschaft natürlich sehr wichtig ist, für dieses so wichtige Segment in Österreich, aber das, was alle Österreicherinnen und Österreicher interessiert, sind die Abgabenerhöhungen.

Daher wäre das unser Vorschlag. Damit würden wir auch dem Recht eines Regie­rungsmitgliedes gerecht werden, hier Erklärungen abzugeben, wobei ich nicht weiß, was das Aktuelle dieser Erklärung sein wird. Ich habe geschaut: Das Letzte, wo sich der Herr Bundesminister Kurz geäußert hat, war ein „profil“-Interview, das heute er­schienen ist, das er also schon gegeben hat. Und ich habe auch eine Überschrift gese­hen in einer bundesdeutschen Zeitung, wo gestanden ist: „Ukraine: Kurz vor dem Kol­laps“ – wobei nicht der Bundesminister Kurz gemeint war, sondern offensichtlich der Zeitfaktor. (Heiterkeit bei der FPÖ.) Ansonsten haben wir von ihm nichts Neues gehört, außer dass er vor einer Woche bereits bei Klitschko war. Das heißt, man könnte hier auch entsprechend anders unsere Neugierde befriedigen. Aber wenn er heute kom­men möchte, dann wollen wir ihm die Gelegenheit dazu bieten.

Aber gleichzeitig – und das ist der Inhalt unserer Einwendungen – wollen wir, dass die Tagesordnungspunkte 2 und 3 – da geht es um die Finanzdinge, insbesondere bei TOP 3 – heute von der Tagesordnung abgesetzt werden. Und wenn sich eine entspre­chende Mehrheit findet, dann sollen diese beiden Punkte einvernehmlich auf den mor­gigen Tag verlegt werden, denn die Österreicherinnen und Österreicher haben nicht nur das Recht, sich zu einer attraktiven Sendezeit über die Neuerungen in der Ukraine, die uns der Herr Bundesminister Kurz jetzt zum Besten geben wird, ein Bild zu ma­chen, sondern auch und insbesondere das Recht, zu einer attraktiven Sendezeit zu er­fahren, was an Zahlungen beziehungsweise was an zusätzlichen Belastungen vonsei­ten dieser Bundesregierung auf sie niederprasseln wird. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dr. Nachbaur.)

12.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Mag. Schieder zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 51

12.35.00

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Kollege Rosenkranz, genau die Frage, wie die heutige Tagesordnung ausschauen soll, haben wir ja in der Präsidiale bespro­chen. Und die Abfolge, so wie sie heute hier vorliegt, wurde ja auch beschlossen – mit der Ausnahme, dass vom Herrn Außenminister ein Ersuchen kam, zur aktuellen Lage in der Ukraine hier eine Erklärung abzugeben. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich glaube, dass sogar zu dem Zeitpunkt, zu dem er sein Ersuchen abgegeben hat, die Situation in der Ukraine weniger aktuell war als heute, an dem Tag, wo wir sie disku­tieren, denn über das Wochenende hat sich dort noch viel mehr zugetragen. (Abg. Kickl: Vielleicht tut sich heute auch noch etwas!) Und es schadet auch dem österrei­chischen Parlament nicht, wenn der Außenminister hierher kommt und erklärt, was die EU vorhat, was das aus österreichischer Sicht bedeutet und was all diese Fragen be­deuten.

Man darf auch nicht vergessen: Die Ukraine ist nicht so weit weg, wie Sie tun, sondern, die Grenze der Ukraine ist durchaus näher von Wien aus, als wenn man nach Vorarl­berg fährt. Das heißt, solch einen Konflikt, wo ein Land in einem Bürgerkrieg versinkt, hier zu diskutieren, halte ich für richtig und auch für notwendig. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Aber, um auch eines ganz klar zu sagen: Der Usus im Parlament ist immer der gewe­sen, dann, wenn ein Regierungsmitglied zu einer aktuellen Situation – und dass die La­ge in der Ukraine sehr wohl aktuell ist, wird ja keiner bestreiten (Abg. Kickl: Die ist morgen auch noch aktuell!) – am Beginn der Tagesordnung eine Erklärung abgeben wollte, diesem seinem Wunsch auch zu entsprechen. Das ist eine ganz normale Gang­art hier im Parlament. Das war übrigens auch zu der Zeit so, zu der Sie von der FPÖ Regierungsverantwortung hatten. Verantwortung ist ein relativer Begriff in diesem Zusammenhang – aber wo Sie von der FPÖ in der Regierung gesessen sind. Da wur­de das ebenfalls so gehandhabt für die blauen Regierungsmitglieder. Das heißt, der Usus, der damals gegolten hat, sollte heute genauso gelten. (Abg. Dr. Walter Rosen­kranz: Einverstanden!)

Ich sage aber auch gleich dazu: Den Trick, dass Sie jetzt glauben, jetzt setzen Sie das Abgabenänderungsgesetz überhaupt gleich ab, hat jeder durchschaut.

Und ich werde Ihnen hier auch sagen: Es ist richtig, dass wir heute hier das Abgaben­änderungsgesetz beschließen, denn da sind wesentliche Punkte für mehr Steuerge­rechtigkeit drinnen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Da sind Punkte enthalten, wo auch Großunternehmen betroffen sind, wo das Verschie­ben von Unternehmensgewinnen verunmöglicht wird, wo Profit-Shifting verhindert wird und wo das, was wir bei Amazon und als Starbucks-Phänomen kennen, in Zukunft un­möglich gemacht wird. Das soll hier heute beschlossen werden.

Und dass Sie das verschieben wollen auf den Sankt-Nimmerleins-Tag  (Die Abge­ordneten Mag. Darmann und Dr. Walter Rosenkranz: Auf morgen!) Es gibt kein Ver­schieben auf der Tagesordnung, es gibt nur ein Absetzen, und ein Absetzen  (Rufe bei der FPÖ: Auf morgen!) Das ist aber kein Verschiebungsantrag, sondern das ist ein Absetzungsantrag, der hier vorliegt, da braucht man nur den Titel zu lesen, um das zu wissen. (Beifall bei der SPÖ. – Weitere Rufe bei der FPÖ: Auf morgen!)

Vielleicht können Sie sich bei einer Sitzung einmal – es geht ohnehin nicht um Ihre Hypo-Desaster-Schuld, sondern es geht einfach um die Tagesordnung (Beifall bei der SPÖ) –, vielleicht können Sie sich einmal ein bisschen zivilisierter hier gebärden. (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 52

Sie haben übrigens eine eigenartige Sicht von Medienöffentlichkeit. Ich glaube, dass genauso viele Leute, die sich unsere Debatte jetzt auf ORF 2 anschauen, sagen: Mich interessiert das Abgabenänderungsgesetz!, und auch auf ORF III schauen. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Schauen Sie sich die Statistik bei ORF III an!)

Damit Sie das Gefühl loswerden, man möchte hier irgendetwas verschleiern: Ich bitte alle Zuschauer an den österreichischen Fernsehgeräten, nachher, nachdem auf ORF 2 abgeschaltet wird, auf ORF III umzuschalten, um die weitere Debatte hier zu verfolgen. Dann werden die Leute sehen, dass Sie gar keine Konzepte für die Zukunft Öster­reichs haben, sondern Sie in Wahrheit profitieren, wenn Sie weniger Öffentlichkeit ha­ben. Und das wollen wir nicht. Mehr Öffentlichkeit ist das Beste! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Das tät der Cap viel besser machen!)

Bleiben wir bei der Tagesordnung, so wie sie ausgemacht ist! Dann können wir auch alles beschließen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Kogler: Die ist überhaupt nicht so ausgemacht! – Abg. Strache: Das ist so nicht in der Präsidiale festgesetzt worden!)

12.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


12.38.22

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erstens: Es ist das Wesen von Einwendungsdebatten, Herr Klubobmann Schieder, dass offensichtlich die Sache nicht so ausgemacht ist, sonst würde es gar keine Einwendungsdebatte geben – das ist kontradiktorisch. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Zweitens kann sich die grüne Fraktion ganz passabel dem Anliegen der freiheitlichen Fraktion anschließen und insbesondere auch den Begründungen des Vorvorredners, des Abgeordneten Rosenkranz, weil es nämlich genau um zwei Dinge geht. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

Na selbstverständlich ist es gut – und ich will das einmal ausdrücklich loben –, wenn wir hier im Haus mehr außenpolitische, wichtige und auch dringende, ja geradezu dra­matische Themen diskutieren, auch und gerade aus europapolitischer Perspektive – ich will diesen Willen der freiheitlichen Fraktion an dieser Stelle ja gar nicht abspre­chen, überhaupt nicht –, und deshalb ist die Sache eine Abwägungssache. Wir sind froh darüber, dass der Herr Außenminister sich hier erklärt, und wir wollen auch eine anständige Debatte. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das steht ihm auch zu!)

Interessant ist ja nur die Kürze der RednerInnenliste, die dann nachher zu diesem Be­reich auftaucht. Wir debattieren nämlich über die Einwendung länger als über die Er­klärung des Ministers Kurz. Das sei nur nebenbei erwähnt. (Beifall bei Grünen und FPÖ. – Abg. Strache: Das ist eine „Kurz-Debatte“!)

Aber seis drum. Wenn es um die Ereignisse in der Ukraine geht, darum, was wir da be­obachten müssen und was die Rolle insbesondere der Europäischen Union und wiede­rum Österreichs innerhalb der Europäischen Union ist, so hätte das ohnehin vielleicht dazu geführt, dass eine der Oppositionsparteien diese Erklärung geradezu herbeiver­langt hätte. Insofern: Ja, es ist gut, dass diese Erklärung erfolgt. Genau das sagen wir – nicht, dass da etwas durcheinanderkommt! Vielleicht kann sich der Klubobmann der anderen Regierungspartei dann schon ein bisschen besser vorbereiten, damit die­ser Schlingerkurs des Kollegen von der SPÖ nicht mehr nachgezeichnet wird.

Es ist nämlich umgekehrt so: Wir haben nichts dagegen, dass diese Möglichkeit entwe­der heute oder morgen genützt wird. – Besser wäre aber morgen, denn, ehrlich gesagt, so wichtig hätte sich selbst vermutlich nicht einmal die Regierungsspitze genommen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 53

zu glauben, dass es darauf ankäme, dass das Thema im österreichischen Parlament heute um 13 Uhr diskutiert werden muss und nicht morgen um 10 Uhr oder 10.15 Uhr behandelt werden kann, als ob sich sonst der Gang der Geschichte ändern würde! Hätten Sie uns davon überzeugt, wäre ich der Erste, der dafür plädieren würde, dass wir das genau so machen: Herr Außenminister Kurz erklärt sich, alle werden geschei­ter, und dann nehmen wir sozusagen die Veränderung der Historie in Angriff.

Da das aber nicht zu erwarten ist, noch nicht einmal argumentiert wurde, würde ich vermuten – und da kommt jetzt das Unschöne ins Spiel –, dass diese Änderung der Tagesordnung genau dazu hergenommen wird – ich verwende jetzt ausnahmsweise nicht den Ausdruck „missbraucht“ –, tatsächlich die sehr, sehr wichtige Debatte über das Abgabenänderungsgesetz ziemlich weit nach hinten zu verschieben, nämlich in dem Wissen, dass es eine Dringliche Anfrage geben wird. – Das war in hektischen Zeiten wie diesen zu erwarten, und genau so ist es natürlich auch. Und dann wird die Debatte zum Abgabenänderungsgesetz irgendwann danach stattfinden.

Worum geht es darin? Das ist ein Gesetz, bei dem es der Regierung ab Jänner gar nicht schnell genug gehen konnte, das unbedingt mit gekürzten Begutachtungsfristen und was weiß ich geschwind durch den Ausschuss musste – und ja keine Auskunfts­personen! Es ist ja noch die Beiziehung von Auskunftspersonen beantragt worden – die Idee kam vom Team Stronach und von den NEOS –, wobei es darum gegangen wäre, Meinungen von verschiedenen Auskunftspersonen anzuhören. Das war alles nicht möglich, da man schnell eine Ausschusssitzung gebraucht hat – und im Übrigen findet ja heute diese Plenarsitzung statt, damit das Gesetz am 1. März in Kraft treten kann. Dazu hat es gereicht.

Frau Präsidentin, ich erlaube mir jetzt, kurz auf die Sache einzugehen, da Herr Klub­obmann Schieder das auch getan hat, und darauf, wie sich dann der Verdacht nährt, dass das verramscht werden soll. In der Sache gebe ich Ihnen, soweit Sie das be­schrieben haben, auch recht. Es findet auch vieles unsere Zustimmung, nämlich genau dort, wo es darum geht, in mehreren kleinen Punkten – das Eichhörnchen nährt sich nun einmal mühsam – durchaus zu mehr Steuergerechtigkeit beizutragen.

Wir stehen nicht an, das in der Sache anzuerkennen, aber der Haupthintergrund ist ein ganz anderer. Die Abgabenänderung war erstens die Möglichkeit, die Budgetsituation noch einmal zu diskutieren, und damit diverse Löcher – vom Budget bis zur Hypo und wieder retour. Das soll, wenn es nach Ihnen geht, spät stattfinden, aber morgen wird es Sie ohnehin wieder einholen. Der zweite Punkt ist die Sache mit den kreativen Un­ternehmerinnen und Unternehmern, mit den Gründerinnen und Gründern. Genau da­rum geht es, und das war das Hauptmotiv, warum das verramscht worden ist. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

Da haben Sie etwas versprochen, das Sie nicht halten können. Sie haben gesagt, das, was Sie in diesem Entwurf stehen hatten, werde saniert. Gar nichts ist saniert wor­den! Es bleibt alles gleich schlecht. Dieser Schwindel soll vertuscht werden, und das möglichst spät. (Abg. Tamandl: Das stimmt überhaupt nicht!) Deshalb kommt Herr Kurz jetzt und nicht morgen Früh, wo es besser passen würde. (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS. Abg. Krainer: Wir haben einen Bürgerkrieg ange­zettelt, oder was?)

12.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Lopat­ka. – Bitte.

 


12.44.07

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man könnte das Theater, das die Opposition hier aufführt, auch so


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 54

bezeichnen: viel Lärm um nichts. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Das können wir bei der Burgtheater-Debatte aber auch nicht sagen!) Warum sage ich das so? – Es geht um 20 Minuten Übertragungszeit und darum, ob diese 20 Minuten jetzt in FS 2 oder in ORF III übertragen werden. (Abg. Brosz: „FS 2“? Heiterkeit bei Grünen und FPÖ.) – Genau darum geht es, denn fünf vor eins ist ohnehin Schluss mit ORF 2. Und darum machen Sie jetzt diesen Wirbel? (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Für uns ist die Frage der Ukraine von großer Bedeutung, und ich werde Ihnen sagen, warum.

Erstens einmal sagt § 19 der Geschäftsordnung des Nationalrates ganz klar: „Der Prä­sident macht hievon“ – wenn ein Regierungsmitglied den Wunsch hat, eine Erklärung abzugeben – „dem Nationalrat Mitteilung und bestimmt,“ – der Präsident oder, in die­sem Fall, die Präsidentin – „in welchem Zeitpunkt während der Sitzung die Erklärung abgegeben wird.“

Es ist gelebte Praxis, und zwar seit Jahrzehnten, dass diese Erklärung an den Beginn der Tagesordnung gestellt wird. Das war bisher immer so (Zwischenrufe bei der FPÖ), denn ein Regierungsmitglied wird nur dann eine Erklärung abgeben, wenn es der Über­zeugung ist, dass es ein wichtiges Anliegen ist.

Jetzt muss ich Ihnen Folgendes sagen: Als Außenminister Kurz – noch von Brüssel aus – von sich aus gesagt hat, er möchte diese Erklärung abgeben, wie waren da die Schlagzeilen bei uns? (Der Redner hält jeweils die entsprechende Tageszeitung in die Höhe.) „Schlachtfeld Kiew: Neuwahl als Ausweg?“, „Europas blutende Wunde“, „Der Maidan wird zum Massengrab“ – ist uns das alles egal? –, „Kiew versinkt im Bürger­krieg.“ (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Was hat das mit ... zu tun? Weitere Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Hier geht es darum, dass Europa das tut, was die Freiheitlichen in ihrem Programm fest­geschrieben haben. Ich sage es Ihnen, Ihr erster Leitsatz: „Freiheit gilt uns als höchs­tes Gut. Seit der bürgerlichen Revolution von 1848 dient unser Streben dem Ringen nach Freiheit und ihrer Verteidigung überall dort, wo Erreichtes wieder bedroht wird.“ (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.) Was sagen Sie dann noch? – Und das verletzen Sie hier! (Abg. Strache: Sehr gut! Danke für die Werbung!) – Klubobmann Strache, hö­ren Sie mir gut zu! Was sagen Sie zu Europa? Sie sagen: „Wir treten für ein Europa ein, das echte Demokratie ermöglicht und den mündigen, freien Bürger respektiert.“ (Abg. Strache: Da müssen wir in Österreich besonders aufpassen bei Ihnen!) – Das soll für die Ukraine nicht gelten? (Demonstrativer Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

Warum sind Sie dann dagegen (Nein-Rufe bei der FPÖ Abg. Strache: Nein! Wer ist dagegen? Sie hätten Pfarrer werden sollen! Hören Sie zu! Rufe bei der FPÖ: Wir sind nicht dagegen!), dass heute und hier genau das diskutiert wird? Ist es uns gleich­gültig, was vor den Toren der Europäischen Union passiert? (Abg. Strache: Sie sollten mehr unser Programm lesen und studieren!) Oder wollen wir alles tun, damit auch in der Ukraine das möglich ist, was wir heute hier machen, nämlich in einem frei gewähl­ten Parlament diese Debatte führen zu können? Da hat die Europäische Union in den letzten Tagen Großartiges geleistet. (Abg. Brosz: Wollen Sie unser Programm auch vorlesen? Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein.)

Wir sind aber noch lange nicht am Ziel, denn die Ukraine ist in einer ganz schwierigen Situation, und ich halte es für angebracht, dass sich auch Österreich aufgrund seiner Geschichte dieser Frage besonders annimmt. Es ist noch keine 100 Jahre her, als hier in diesem Haus, im österreichischen Parlament, 38 Abgeordnete aus Galizien geses­sen sind. Meine Damen und Herren, von der Luftlinie her ist es nach Bregenz fast so weit wie nach Lemberg. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Ich weiß jetzt, warum Sie die Noten abschaffen wollen! Weil Themenverfehlung ist auch ...!)

Und Sie wollen jetzt so tun, als ob es keine Berechtigung hätte, hier diese Debatte zu führen (Abg. Strache: Nein! Verdrehen Sie doch nicht immer die Tatsachen ganz be-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 55

wusst!), zum jetzigen Zeitpunkt diese Debatte zu führen! (Zwischenrufe der Abgeord­neten Kitzmüller und Dr. Walter Rosenkranz.)

Zweitens: Das Abgabenänderungsgesetz wird von uns durchaus positiv gesehen. Wa­rum? Ich kann es Ihnen kurz erklären.

Erster Punkt: Österreich hat es geschafft, aus der Krise, die 2008 über Europa herein­gebrochen ist, bis zum heutigen Tag besser herauszukommen, mit einem Dreischritt, wenn ich es so nennen darf. Der erste Schritt: Einsparungen in den Ministerien. Es werden 500 Millionen € sein; schwierig genug, diese Einsparungen vorzunehmen. Der zweite Schritt – auch wichtig –: Wir müssen bei den Einnahmen etwas tun. Da Sie sich so aufregen: Das, was der Bund an Einnahmen im heurigen Jahr haben wird, und da waren wir sehr, sehr zurückhaltend – ich meine das so, wie ich es sage –, liegt bei 547 Millionen €. (Abg. Vilimsky: Ist ja eh nichts!) – Nein, das ist nicht nichts, aber ich sage nur: Wir haben uns sehr bemüht, möglichst viel ausgabenseitig zu machen. Der dritte Schritt sind die Reformen.

Aber Sie sind gegen alles. Sie sind gegen alles. Wir haben es vorher bei der Sicher­heitsdebatte miterlebt. Da haben Sie die Reform kritisiert, die der Rechnungshof im Si­cherheitsbereich immer einfordert. (Abg. Mag. Hauser: Bürgermeister! Abg. Neu­bauer: Die eigene ÖVP ..., dass man nicht schließen darf! Abg. Dr. Walter Rosen­kranz: Das haben wir von der ÖVP im Wahlkampf gehört!) Sie sind dagegen, wenn in den Ministerien etwas geschieht, wenn in der Verwaltung gespart wird. Und Sie sind natürlich auch gegen jede Form unserer Versuche, auch einnahmenseitig etwas zu er­reichen. Daher sage ich Ihnen: Die Debatte, die wir jetzt mit Außenminister Kurz füh­ren, ist eine, die uns von Ihnen unterscheidet. Wir sehen uns auch in einer europäi­schen Verantwortung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Bevor ich nun Frau Klubvorsitzender Dr. Nachbaur das Wort gebe, möchte ich noch einige Bemerkungen machen, da mich Kollege Kopf dann am Vorsitz ablösen wird.

Ich werde mir erlauben, diese Angelegenheit, über die Sie gerade debattieren, auch in der nächsten Präsidiale zur Sprache zu bringen. Es gibt nämlich ein paar Umstände, die auseinandergehalten werden müssen. Würde die heutige Sitzung nicht an einem Montag, sondern an einem Mittwoch oder Donnerstag stattfinden: nichts Einfacheres auf der Welt, als das im Rahmen einer weiteren Präsidiale zu klären. Es gibt aber ab und zu auch Umstände, die anders sind, und an einem Wochenende hat es bislang – vielleicht sollten wir diese Praxis ändern – keine Präsidialen gegeben. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Richtig! Genau!)

Zweitens: Es gab einen nicht fertiggestellten Rundlauf. Fünf Unterschriften befanden sich bereits auf diesem Rundlauf, nur eine Unterschrift, nämlich die des freiheitlichen Klubdirektors, hat gefehlt. Das muss man auch respektieren. (Ah-Rufe bei der ÖVP. Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Weil Sie die Fragestunde abkürzen wollten!)

Drittens: Es hat durchaus auch schon Situationen gegeben – bitte auch das weiterhin zu bedenken –, in denen wir das Ersuchen an ORF 2 gerichtet haben, länger zu über­tragen, wenn es die Wichtigkeit erfordert hat. An mich wurde dieses Ersuchen nicht ge­richtet.

Also ich denke, da gibt es eine ganz lange Liste, eine Verkettung von – ich nenne es jetzt einmal so – unglücklichen Umständen, aber diese sollten nicht dazu führen, dass wir über Geschäftsordnungsdebatten inhaltliche Debatten führen. (Ruf bei der FPÖ: Ist aber zulässig!)

Frau Klubvorsitzende Dr. Nachbaur, Sie sind am Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 56

12.51.10

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Ich bin auch nicht damit einverstanden, dass die Tagesordnung geändert wurde, um die Ukraine vor 13 Uhr zu thematisieren (Abg. Mag. Schönegger: Geht sich eh nicht aus! Wie spät ist es jetzt?), weil ich glaube, dass so wertvolle Sendezeit verbraucht wird, die man eigentlich brauchen würde, um die Bürger über dieses gewaltige Steuer­paket aufzuklären. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Das ist eine riesengroße Belastungslawine, die da auf uns zukommt, und das, sehr ge­ehrte Regierungsvertreter, wollen Sie den Österreichern offensichtlich nicht zeigen.

Entgegen meinem persönlichen Stil formuliere ich heute etwas emotionaler, denn ich bin sehr aufgebracht, und ich glaube, die meisten Steuerzahler sind genauso aufge­bracht. Die Leute sind wütend. Anscheinend geht es nicht anders in diesem Land. Sel­ten war die Wut der Menschen in diesem Land so groß, und selten sind die Steuer­zahler derart verhöhnt worden. Auch die Arbeitslosigkeit war noch nie so hoch.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Klubvorsitzende, ich mache nur darauf aufmerksam: Sie müssen zu den Einwendungen reden (Abg. Kickl: Falsch!) und nicht zu den Inhalten, wenngleich ich natürlich einige Punkte der Erwähnung zulasse. – Bit­te. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz auf Abg. Dr. Lopatka deutend : Da haben wir was von den 500 Millionen im Budget gehört!)

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (fortsetzend): Danke, dass Sie das zulassen. Es ist mir nämlich wichtig, zu sagen: Wir sollten über die Ukraine sprechen, aber am Nachmittag. Wir stehen nämlich derzeit vor dem größten Bankenraub oder Volksver­mögensraub der Zweiten Republik. (Beifall beim Team Stronach.)

Sie nehmen uns, der gesamten Opposition, die Gelegenheit, dass wir uns zu diesen Horrorsteuern äußern können. (Neuerlicher Beifall beim Team Stronach. Abg. Mag. Schieder: Stimmt ja nicht!)

Mit den heute zu beschließenden Steuern werden die Bürger ausgenommen wie Weih­nachtsgänse und die Unternehmer werden für ihre Leistungen abgestraft. Aber, Frau Präsidentin, ich nehme Ihren Einwand erst. Gerne thematisiere ich jetzt die Ukraine, auch vor 13 Uhr.

Da möchte ich sagen: Österreich hat die ukrainischen Oligarchen unterstützt, die auf der Seite von Janukowitsch stehen, und ich sage Ihnen gleich, warum: Die Klujew-Brü­der kontrollieren einen der größten ostukrainischen Mischkonzerne. Als sie die Bank Burgenland kaufen wollten, ging aufgrund des – um das vorsichtig auszudrücken – dro­henden Einmarsches dubioser Ostindustrieller ein Aufschrei durch Österreich. Die Auf­sicht hat nicht widersprochen. Es gab keine Prüfung dieser Personen, ob sie „fit and proper“ sind et cetera.

In Deutschland werden ostukrainische Industrielle nicht als Käufer der deutschen Ban­ken akzeptiert. (Abg. Dr. Wittmann: Was hat das mit dem Thema zu tun? Abg. Krai­ner: Den Zusammenhang zu einer Einwendung erkenne ich nicht! Das wird ja immer absurder!) Die Bank Burgenland wurde damals also mit gutem Grund an die GRAWE verkauft, da sie eine langfristig erfolgreiche und vor allem stabile Perspektive für die Bank Burgenland und auch für das Land Burgenland darstellte, denn das Land Burgen­land ist damals, so wie fast alle Länder, mit Landeshaftungen ganz tief in der Bank ge­steckt.

Jetzt kommt der EuGH – neues Urteil Februar – und sagt, Landeshaftungen sind völlig irrelevant. Die hätten die Bank lieber an die Klujew-Brüder verkauft, weil die einen bes­seren Preis geboten haben – mit dem Argument, der Kaufpreis zählt und die Landes­haftungen sind völlig wurscht. (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 57

Vor Kurzem hat Staatssekretärin Steßl in einem Interview gesagt, man solle die Konten von Oligarchen einfrieren. – Das sind genau diese Leute! Ich frage mich nur, wie die Frau Staatssekretärin dies erkennen will. Die haben ja nicht „Oligarch“ auf die Stirn tä­towiert. (Beifall beim Team Stronach. Abg. Dr. Wittmann: Reden Sie zur Geschäfts­ordnung!)

Aber die EuGH-Aussage, dass die Landeshaftungen völlig wurscht sind und der Kauf­preis eigentlich die Hauptsache ist, die zählt, ist genau das Gegenteil von dem, was man nun auf europäischer Ebene durchsetzen will, nämlich dass sich die Landeshaf­tungen aufhören müssen.

Das ist ein komplett unsinniges Urteil, genauso wie es unsinnig ist, jetzt die wertvolle Fernsehzeit vor 13 Uhr mit dem Ukraine-Thema zu blockieren, anstatt über die Steuer­lawine zu sprechen. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Mein Schlusssatz noch: Der ausgabensüchtige Staat kommt mit dem Steuergeld der Bürger nie aus. Jedes Jahr gibt es ganz verlässlich ein Budgetloch. Aber höhere Ein­nahmen haben hierzulande noch nie zu einem ausbalancierten Budget geführt, son­dern immer zu noch höheren Ausgaben. (Beifall beim Team Stronach.  Abg. Dr. Witt­mann: Themenverfehlung!)

Wir brauchen endlich eine Schuldenbremse in der Verfassung, gepaart mit einer Steu­ermaximalquote. (Abg. Dr. Wittmann: Falsche Rede!) Eigentlich wundert es mich nicht, dass immer mehr Bürger darüber nachdenken und sogar in seriösen Tageszei­tungen die Frage gestellt wird, ob nicht die Steuerzahler die von ihnen nicht verursach­ten Schulden vielleicht von ihrer Einkommensteuer absetzen sollten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. Abg. Krainer: Kann man jetzt alles sagen, was man will? Abg. Dr. Wittmann: Falscher Ort, falsche Rede!)

12.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


12.56.01

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich will jetzt einfach zur Sache reden, denn es geht hier um die Einwendungen. (Abg. Weninger: Das war schon zur Sache, nur zur falschen Sache!) – Das stimmt. Es war schon zur Sache, nur zur falschen Sache.

Am Freitag haben wir alle die Berichte von Dutzenden Toten, von bürgerkriegsähnli­chen Situationen in der Ukraine gehört – einem Land, das teilweise bis 1918 Abgeord­nete in dieses Haus entsandt hat, das also nicht ganz weit weg ist, sondern wir alle wissen, dass die Westukraine näher bei Wien liegt als Vorarlberg. Also nicht dass uns die Vorarlberger ferner wären als die Ukrainer, aber wir reden hier von unserer unmit­telbaren Nachbarschaft.

Dass ein Außenminister sagt, diese Lage ist so kritisch, dass er dem Parlament gegen­über einen Bericht abgeben will, halte ich für richtig und für absolut unterstützenswert. Das haben nicht nur die Sozialdemokraten und die Volkspartei so gesehen, sondern ich kann das Protokoll einer Sitzung der Klubdirektoren zitieren:

Erklärung des Außenministers gemäß § 19 zum Thema „Aktuelle Lage in der Ukraine“ samt Debatte: Nach dem Ende der 7. Präsidialkonferenz wurde bekannt, dass Außen­minister Kurz in der Plenarsitzung am 24. Februar eine Erklärung zum Thema „Aktuelle Lage in der Ukraine“ abgeben will. SPÖ, ÖVP, Grüne, Team Stronach und NEOS sind mit dem Vorschlag einverstanden, die Erklärung mit der Debatte darüber an die Spitze der Tagesordnung zu stellen. Einzig und allein die FPÖ war dagegen und wollte, dass die Erklärung nach den Vorlagen des Finanzausschusses stattfindet. – Zitatende.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 58

Insofern bin ich jetzt verwundert, dass es hier eine Reihe von Parteien gibt, die am Freitag noch gesagt haben, ja, das ist in Ordnung, die gemeinsam mit den Regierungs­fraktionen hier im Haus gesagt haben, stellen wir die Tagesordnung so um, und jetzt aus rein populistischen Gründen das, was sie am Freitag gesagt haben, über Bord werfen und hier eine vollkommen unsachliche und populistische Diskussion liefern.

Der Vorwurf, dass wir irgendetwas verheimlichen würden, ist ebenfalls unrichtig, denn wir wollen gar nichts vom Abgabenänderungsgesetz verheimlichen. Wir sind ganz, ganz stolz auf eine ganze Reihe von Punkten, die da drinstehen. Deswegen darf ich vielleicht auch, Frau Präsidentin, kurz die wesentlichen Punkte nennen: Absetzbarkeit von Managergehältern über 500 000 € wird gestrichen, das heißt, muss aus versteuer­ten Gewinnen bezahlt werden. Das bedeutet, wenn ein Konzern der Meinung ist, er muss 1 oder 2 Millionen € Gehälter an einzelne Manager zahlen, dann gibt es jetzt ei­nen 25-prozentigen Aufschlag auf diese Gehälter für die Teile, die 500 000 € überstei­gen. Das wollen wir gar nicht verstecken, weil wir das für richtig und wichtig halten.

Den zweiten Punkt, dass die Gruppenbesteuerung dahin gehend eingeschränkt wird, dass es nicht mehr möglich ist, Verluste in Ländern, mit denen es keinen Informations­austausch mit Österreich gibt, mit Gewinnen in Österreich gegenzuverrechnen, dass diese unseligen Firmenwertabschreibungen ab dem 1. März nicht mehr möglich sind, das halten wir für wichtig und für richtig. Dass die Golden Handshakes nicht mehr mit 6 Prozent steuerbegünstigt sind, sondern ganz normal mit der Einkommensteuer zu versteuern sind – wieso sollten wir einen Grund haben, dies zu verheimlichen? Wir haben das jahrelang unterstützt, und die ehemalige Frau Finanzministerin hat das aus­drücklich in die Regierungsverhandlungen eingebracht. Wir haben das unterstützt, und das wollen wir heute beschließen. Da gibt es überhaupt nichts zu verheimlichen, son­dern dazu stehen wir. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Kollege Rossmann hat im Finanzausschuss gesagt, die Maßnahmen, die wir im Abga­benänderungsgesetz zum Profit Shifting setzen, sind europaweit einmalig und ein ab­solut nennenswerter und erfolgreicher Punkt, den die Bundesregierung hier umsetzt. Wir sind die Ersten in Europa, die eine gesetzliche Maßnahme setzen, um diesem Ver­schieben von Gewinnen in Steueroasen einen Riegel vorzuschieben. Dafür sollen wir uns genieren? Nein, wir sind stolz darauf, dass wir das machen, als Erste in Europa eine Antwort darauf haben, dass die Konzerne permanent das Geld an der Steuer vor­beischmuggeln. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Übrigen kann man auch sagen, dass wir auch die Bankenabgabe erhöhen, um über 90 Millionen €, weil wir der Meinung sind, dass die Banken einen Beitrag leisten sollen zu den erhöhten Kosten, die der Steuerzahler zahlen musste, die er vorstrecken muss­te für die Bankenrettungen, und dass am Ende des Tages die Banken diese Banken­rettung zahlen sollen.

Das ist nichts, was wir verstecken wollen, das ist etwas, was wir gerne auch in der ers­ten Reihe, zur besten Sendezeit präsentieren. Aber wir nehmen zur Kenntnis, dass bürgerkriegsähnliche Situationen in der unmittelbaren Nachbarschaft schon ein Grund sind, hier im Nationalrat darüber zu debattieren, und insofern ersuche ich, diese Ein­wendungen hier abzulehnen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. – Bitte.

 


13.01.19

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Sehr ge­ehrtes Hohes Haus! Gleich vorweg: Wir stehen zu unserer Zustimmung zur veränder­ten Tagesordnung von Freitag, aber wir teilen die Bedenken und die Sorgen der FPÖ.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 59

Deshalb bin ich hier in so einer Zwiposition, was diese Änderung der Tagesordnung betrifft.

Sie haben von Populismus gesprochen, Herr Krainer. Natürlich ist es auch eine ge­wisse Art von Populismus, wenn man ein Regierungsmitglied ins Haus bittet, das sal­bungsvolle Worte zu einer tatsächlich aktuellen Krise findet. Das ist auch eine Art von Populismus.

Das Verschieben der Debatte zum Abgabenänderungsgesetz aus der Fernsehzeit hi­naus, das reiht sich halt schon in eine ganze Reihe von Maßnahmen ein, die Regie­rungsparteien gesetzt haben, um die Debatte, die öffentliche Debatte zu dieser wirkli­chen Belastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu verhindern.

Ich erinnere daran, dass auch die Begutachtungsfrist ungewöhnlich kurz gewesen ist, gerade für so ein wichtiges Thema wie das Abgabenänderungsgesetz, durch das zu­sätzliche Steuern auf die Österreicherinnen und Österreicher zukommen.

Aber – und das möchte ich wirklich von ganzem Herzen sagen – auch ich bin der Mei­nung, dass die Entwicklungen in der Ukraine in den vergangenen Tagen, bürgerkriegs­ähnliche Zustände waren es ja schon vergangene Woche, wirklich ganz besonders sind. Da es die unmittelbare Nachbarschaft Österreichs, der Europäischen Union be­trifft, sind diese Entwicklungen von wesentlicher Bedeutung, weswegen es dem Hohen Haus schon gut ansteht, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen und hier da­rüber zu sprechen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, das kann ich vielleicht als jüngeres Mitglied des Na­tionalrats, dass diese Entwicklungen in der Ukraine mich persönlich bis zwei, drei Uhr in der Früh auf Twitter gefesselt haben. So viel auch zu den Einwendungen, dass es hier um die wertvolle Fernsehzeit, die Live-Übertragung auf ORF 2, geht. Ja, das ist richtig, aber das Nutzungsverhalten der Österreicherinnen und Österreicher in Bezug auf die Medien hat sich doch mittlerweile deutlich geändert. Und ich gebe hier auch der FPÖ mit auf den Weg, dass wir es durchaus positiv finden, wenn aus dem Nationalrat heraus getwittert wird, weil es auch eine Art der Öffentlichkeit ist, die hier passiert.

Also abschließend gesagt, wir finden es gut, dass der Herr Minister freiwillig hierher­kommt und zur Ukraine etwas sagt. Wir halten das für ganz, ganz entscheidend. Euro­papolitik ist auch Innenpolitik aus unserer Sicht, und daher ein klares Ja, aber wir teilen die Bedenken der FPÖ hinsichtlich der Redlichkeit der Regierungsparteien, was die Umstellung der Tagesordnung betrifft. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


13.04.05

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Ja, ich denke, dass die aktuel­len Ereignisse in der Ukraine es auch dem österreichischen Parlament wert sein müs­sen, dass wir uns den Ausführungen des Herrn Außenministers zu diesem Thema stel­len. Ich habe mir das ganz genau angeschaut, das ist so ein bisschen der blaue Show­down hier, dass man jetzt diese 20 Minuten nutzen wollte, um diese Erklärung zu ver­schieben. Ich habe mir die letzte Legislaturperiode ganz genau angeschaut: Wir haben in der letzten Periode zehn Erklärungen von Bundesministern gehabt, und alle zehn Er­klärungen waren immer am Beginn der Tagesordnung.

Meine Damen und Herren, diesen Usus, den wir hier haben und der fast schon eine ungeschriebene Bestimmung zur Tagesordnung ist, sollten wir auch weiter beibehal-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 60

ten, und deshalb ist diese Maßnahme, dass wir heute zu Beginn schon über die Ukrai­ne sprechen, sicher richtig. Es geht ja hier um ein ganzes Land, und es geht vor allem um die Menschen in diesem Land, und es geht auch um die Demokratie in diesem Land. Und gerade uns allen, die wir uns ja lange auch in unserer Geschichte für diese Demokratie eingesetzt haben, sollte die Demokratie auch in einem anderen Land es wert sein, dass wir darüber reden.

Wir haben es heute schon von mehreren gehört, wie die Situation in der Ukraine ist. Die Ukraine ist ja nicht weit weg von uns, das haben wir auch schon gehört. Ich glaube, dieser Situation in der Ukraine sollten wir uns widmen, denn einen Bürgerkrieg in Euro­pa, einen Bürgerkrieg, bei dem Menschen getötet worden sind, einen Bürgerkrieg, wo es natürlich auch um Macht und um Auseinandersetzung zwischen einzelnen Blöcken geht, den können wir nicht unkommentiert lassen, und es ist ganz wichtig, dass wir vom Außenminister aus erster Hand erfahren, was hier die Rolle der EU ist.

Ich kann mir gut vorstellen, was passiert wäre, wenn wir das nicht auf die Tagesord­nung gesetzt hätten: Einen Aufschrei hätte es gegeben, warum wir über dieses Thema nicht debattieren – und so weiter und so fort.

Wir haben heute noch ausführlich Zeit, über das Abgabenänderungsgesetz zu spre­chen. Und gerade wir von der Wirtschaft, sage ich ganz ehrlich, wollen über dieses Pa­ket sprechen. Einerseits wollen wir sagen, dass es notwendig ist, andererseits, dass ei­nige Maßnahmen für uns durchaus mit Schmerzen verbunden sind. Aber es ist doch so, dass wir ein Ziel vor Augen haben, ein Ziel, das uns alle hoffentlich eint: dass wir einen ausgeglichenen Haushalt haben wollen im Jahr 2016, und es ist klar, dass wir für dieses Ziel einige Maßnahmen setzen müssen.

Ich möchte nur ganz kurz sagen, was für uns ganz wichtig war: dass es eben zu keiner Substanz- und Eigentumsbesteuerung in diesem Bereich kommt, denn wenn ich mir die klein- und mittelständischen Unternehmen anschaue, die in den nächsten zehn Jahren zur Übergabe anstehen, und das sind immerhin 58 000, dann sollen diese nicht mit Eigentumssteuern und Substanzsteuern belastet werden. Und das ist uns auch mit diesem Abgabenänderungsgesetz gelungen, dass wir diese Art von Steuern verhin­dern. So nebenbei gesagt geht es auch um 400 000 Arbeitsplätze in diesen Betrieben, die zum Übergeben sind.

Ich möchte da noch einmal einen Bogen zur Ukraine spannen, denn Österreich ist auch in der Ukraine mit vielen erfolgreichen Unternehmen vertreten, und auch um de­ren Schicksal geht es. Es geht um österreichische Unternehmen in der Ukraine, neben dem ganzen Schmerz, der den Menschen dort zugefügt wird, und damit verbunden auch um Arbeitsplätze.

Unser Verständnis ist: Was in Europa und um uns passiert, ist auch von Bedeutung für Österreich, sowohl politisch, sowohl menschenrechtlich als auch wirtschaftlich. Hier können wir uns nicht ausklinken, und wir werden heute die Debatte mit dem Herrn Au­ßenminister führen, und wir werden dann sicher auch die Debatte zum Abgabenände­rungsgesetz führen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.

 


13.08.42

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es muss einem ja richtig angst und bang werden in diesem Land, wenn die parlamentarischen Aushängeschilder von SPÖ und ÖVP in Gestalt ihrer beiden Klub­obleute, die bis vor gar nicht allzu langer Zeit maßgeblich und „segensreich“ als Fi-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 61

nanzstaatssekretäre der Republik wirkten, Stichwort Hypo, wenn diese beiden Herr­schaften nicht in der Lage sind, einfachste Sachverhalte nachzuvollziehen.

Es geht überhaupt nicht darum – Herr Kollege Schieder, nicht schwätzen! –, es geht überhaupt nicht darum, ob der Herr Kurz hier spricht oder ob er nicht spricht, sondern es geht darum, wann er spricht und ob die Ausführungen des Herrn Kurz gleichzube­rechtigen sind mit den anderen Dingen, die für die österreichische Bevölkerung min­destens genauso wichtig sind. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Und da bin ich jetzt bei Ihrem Belastungspaket im Umfang von mehr als fünf Milliarden, das Sie heute aus der Fernsehzeit einfach rausräumen wollen. Das ist doch der Sach­verhalt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Schieder: Sie wollen es ja absetzen!)

Kurz hätte heute danach reden können, durchaus im Fernsehen, Kurz hätte morgen in der Früh reden können, durchaus im Fernsehen, alles kein Problem. Warum wollen Sie das alles nicht, wenn Ihnen diese Sache so wichtig ist? Und da kann man nicht mit der Aktualität argumentieren, denn: Stellen Sie sich vor, der Herr Kurz spricht hier, und es passiert dann heute am Nachmittag etwas in der Ukraine, was vielleicht eine geänderte Lage mit sich bringt – dann können Sie mit Ihrem Aktualitätsargument zusammenpa­cken, Herr Kollege Schieder!

Ein bisschen skeptisch bin ich auch, wenn es um die Ausführungen des Herrn Kurz geht. Ich habe sie noch nicht gehört, aber ich bin auch erfahrungserprobt, leidgeprüft. Es hat ja vor einer Woche hier eine Erklärung von maßgeblichen Vertretern der Bun­desregierung, des Kanzlers und des Vizekanzlers, zur Hypo gegeben. Nach vier Jah­ren Zeit 300 Millionen für Berater, die in den Sand gesetzt wurden. Und das Ergebnis war, dass wir danach so gescheit oder so blöd waren wie vorher, weil es nämlich keine Auskünfte gegeben hat. Und ich glaube, dass auch heute nicht viel an dieser Erklärung des Herrn Kurz dransein wird, was wir nicht ohnehin schon wissen aus den Medien, aus den Zeitungen oder sonst woher. Denn das können Sie jemand anderem erklären, dass der Herr Kurz ein Zentralgestirn der europäischen Außenpolitik oder der europäi­schen Diplomatie ist, sondern das ist eher eine Art Trabantendasein, das da im Außen­ministerium geführt wird – nicht erst seit Kurz! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie wollen ja etwas ganz anderes: Sie wollen ja nur die Peinlichkeiten aus der Fern­sehzeit hinausräumen – Herr Schieder, da bin ich schon wieder bei Ihnen –: die Pein­lichkeit gebrochener Versprechen von vor der Wahl, die Peinlichkeit einer Belastungs­lawine, die Sie lostreten, obwohl Sie versprochen haben, Gerechtigkeit herzustellen. Und die allergrößte Peinlichkeit, die es noch gibt: ein Milliardenpaket an Belastungen auf den Weg zu bringen, das dazu dient, ein Milliardenloch zu stopfen, das es angeb­lich gar nicht gibt. Das ist ja die größte Peinlichkeit und der größte Witz. Und ich bin schon gespannt, wie Sie das der Bevölkerung erklären werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben ja dieses Milliardenloch zur Fata Morgana erklärt und gesagt, dass alle Ex­perten irren. Und jetzt gehen Sie her und schnüren ein Milliardenpaket, um dieses Loch, das es nicht gibt, wieder zu stopfen. Das müssen Sie einmal jemand erklären!

Herr Schieder, vielleicht machen wir einmal gemeinsam eine Art Gedächtnistraining, wir beide. Vielleicht machen wir das und Sie können sich noch an das erinnern, was Sie vor der Wahl gesagt haben. Sie und Ihre SPÖ haben vor der letzten Wahl verspro­chen: Wenn die SPÖ gewählt wird, dann schlägt die Stunde derer, die bei der Krise im­mer nur zu Unrecht draufgezahlt haben, und dann werden diejenigen zur Kasse gebe­ten, die die Krise verursacht haben. Das war die zentrale Aussage der SPÖ von vor der Wahl. (Abg. Mag. Schieder: Das wird heute sein! Heute wird es beschlossen!)

Wir wissen ja, dass die SPÖ immer die Wahrheit sagt und die SPÖ kein Versprechen bricht. Das ist alles immer in Stein gemeißelt, wie wir wissen. Und jetzt schauen wir


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 62

einmal, was dieses Milliardenbelastungspaket, das Sie hier auf den Weg bringen, heißt. Das heißt, dass die österreichischen Autofahrer die Krisenverursacher sind. Das muss es heißen, wenn ich Ihnen glauben darf, Herr Schieder. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn die Krisenverursacher zur Kasse gebeten werden, dann sind die Autofahrer Kri­senverursacher – und gar keine kleinen, weil Sie nämlich gleich zweimal kassieren bei den österreichischen Autofahrern. Einmal mit der NoVA, mit dieser komischen Sonder­steuer, die es sonst nirgendswo gibt, ganz abgesehen davon, dass sie nicht EU-rechts­konform ist, aber das ist Ihnen wurscht, wenn die Kasse klingelt; darüber regen Sie sich nur in anderen Bereichen auf. Und ein zweites Mal mit der motorbezogenen Versi­cherungssteuer, mit der Sie den Leuten, die ein Kind zu Hause haben und sich freuen, dass endlich einmal ein paar Euro mehr an Familienbeihilfe hereinkommen, das Geld auf der anderen Seite wieder herausziehen, wenn sie das Pech haben, ein 90-PS-Auto zu fahren.

Das ist die Verteilungspolitik der SPÖ. Und da schreiben Sie „Gerechtigkeit“ drauf. Das ist ein Witz! Das ist Raubrittertum und das ist Wegelagerei, was Sie hier betreiben! (Beifall bei der FPÖ.) Und diese Debatte wollen Sie aus der Fernsehzeit rausräumen. Das ist ja ganz klar.

Krisenverursacher müssen auch die österreichischen Raucherinnen und Raucher sein. Ja, selbstverständlich, denn die werden auch wieder zur Kasse gebeten mit einer Erhö­hung der Tabaksteuer – und mit ihnen gleich die Trafikanten, von denen wir wissen, dass sie alle ein Luxusleben führen, zumindest nach der Sicht der Sozialdemokratie. Diese kommen auch mit zum Handkuss. Der einzige Lenkungseffekt, den Sie damit erzielen, denn das Geld wird ja nicht in die Gesundheit investiert, ist, dass Sie den Schmuggel ankurbeln. Auch eine Errungenschaft der Sozialdemokratie und mit ihr eine Errungenschaft der Volkspartei.

Weil ich gerade von der Volkspartei rede: Meine Güte, Herr Lopatka! Die Wirtschaft, haben Sie versprochen, werden Sie entfesseln. Wissen Sie, was Sie jetzt entfesseln? (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.) Jetzt entfesseln Sie die Wiener Großban­ken von ihren Spekulationsgeschichten. Das entfesseln Sie! (Abg. Dr. Lopatka: Ihre Zeit ist abgelaufen!) Und das ist ebenfalls eine Art von Lüge und Manipulation, und es ist Ihnen nicht recht, dass das im Fernsehen diskutiert wird. Deshalb das ganze Thea­ter. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

13.14

13.14.30*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Kickl, Sie wissen, dass die Zuordnung des Wortes „Lüge“ direkt zu einer Person hier herinnen nicht zulässig ist. Ich muss Ih­nen deshalb einen Ordnungsruf erteilen und bitte Sie vor allem, das künftig zu unter­lassen. (Abg. Kickl: Ich hätte gern einmal einen Vorschlag, wie man einen solchen Sachverhalt korrekt bezeichnet! – Rufe: Unwahrheit! Unwahrheit!)

Um Ihnen eine Antwort darauf zu geben: Am allerliebsten wäre mir, Sie würden in der Sache dagegen argumentieren und nicht die Aussage und vor allem nicht die Person qualifizieren. Das wäre mir das Liebste und, ich glaube, das Korrekteste für uns alle. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

*****

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 63

13.15.10

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Ja, natürlich sind die Ereignisse in der Ukraine wichtig, und natürlich sollen wir hier in diesem Hohen Haus über diese Er­eignisse sprechen. Aber die Frage ist: Wann tun wir das? Muss das unbedingt zu ei­nem Zeitpunkt sein, wo wir hier und heute über ein Abgabenänderungsgesetz dis­kutieren sollen, über das es vor wenigen Monaten noch geheißen hat, so etwas wer­den wir nicht brauchen, sind doch in Wirklichkeit Steuersenkungen versprochen worden.

Das war die SPÖ mit ihrem Modell zur Entlastung des Faktors Arbeit: 3 Milliarden €, fi­nanziert durch Vermögensabgaben. – Ist heute noch davon die Rede? Natürlich ist nicht davon die Rede! (Abg. Mag. Schieder: Ja, bei uns schon! Bei uns war es vor und nach der Wahl!) Überhaupt nicht! Überhaupt nicht, Herr Klubobmann Schieder! Le­sen Sie einmal das Regierungsübereinkommen! Da steht drinnen, dass bis Ende Jän­ner 2014 eine Steuerreformkommission hätte eingesetzt werden sollen, die sich mit der Frage der Steuersenkung, nämlich der Frage der Absenkung des Eingangssteuersat­zes in Richtung 25 Prozent, befassen soll. – Na gibt es diese Kommission schon? (Abg. Mag. Schieder: Ja!) Nein, diese Kommission gibt es nicht, weil sie noch nicht mit Experten besetzt ist! Das hat uns nämlich neulich der Herr Finanzminister im Finanz­ausschuss gesagt.

Also erzählen Sie uns keine Schmähs da herinnen! Bleiben Sie einmal bei der Wahr­heit! Tun Sie nicht das, worüber wir gerade vorher diskutiert haben: Frage Unwahrheit oder Frage Lüge! Finden wir einmal einen richtigen und geordneten Zugang zu diesen Fragestellungen! (Abg. Mag. Schieder: Reden Sie einmal zur Geschäftsordnung!) – Ich komme sofort dazu.

Auch die ÖVP hat natürlich vor der Wahl Versprechungen gemacht. Der Herr Vize­kanzler Spindelegger hat gesagt: Mit mir kann man nicht über Steuererhöhungen dis­kutieren! – Und genau diese Steuererhöhungen, die heute hier beschlossen werden sollen, sollten vor diesem Hintergrund eigentlich nicht stattfinden. (Abg. Mag. Schieder: Wo kommen da eigentlich die Grünen vor? Was täten Sie ohne Rot und Schwarz? Nicht reden! Die ganze Rede wäre leer!)

Aber jetzt komme ich zum eigentlichen Thema, zur Ukraine. Ich bin ja dafür, das habe ich schon eingangs gesagt, das zu diskutieren. Ich bin aber auch dafür, dem Herrn Au­ßenminister Kurz ein bisschen Zeit zu geben, um über das Nachfolgende nachzuden­ken, und möchte ihn auffordern, wenn er dann dazu Gelegenheit hat, dazu Stellung zu nehmen.

Es ist ja seit langem bekannt, dass die ukrainische Machtelite in Wien ein sehr ver­schwiegenes Umfeld vorfindet, um ihren Reichtum zu vermehren. Ich kann mich noch erinnern an einen gewissen Oligarchen Dimitri Firtasch, der uns ja schon im Banken-Untersuchungsausschuss vor einigen Jahren begegnet ist. Als wir dann zur Angele­genheit der Geldwäsche gekommen sind, wurde dieser Untersuchungsausschuss ab­gedreht, wie Sie ja wissen.

Vor wenigen Wochen aber fand in Wien eine Demonstration von in Österreich leben­den Ukrainern vor der Bank Austria statt. Worum ist es bei dieser Demonstration vor der Bank Austria gegangen? Da ist es auch um Geldwäsche gegangen. Da ist es da­rum gegangen, dass ein mächtiger Regierungsverantwortlicher, damals noch, mit dem Namen Andrej Kljujew der Geldwäsche verdächtigt wurde. Und dieser Herr Andrej Klju­jew, ein hoher Regierungsbeamter, wird von der Opposition in der Ukraine als das „Monster der ukrainischen Regierung“ bezeichnet. Es wird ihm nämlich vorgeworfen, die gewalttätigen Polizeieinsätze in Kiew organisiert zu haben. Das ist die eine Ge­schichte.

Aber die Geldwäschegeschichte ist schon eine andere Geschichte auch. Denn ausge­rechnet dieser Herr Andrej Kljujew, wie auch sein Bruder im Übrigen, besitzt bei der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 64

UniCredit ein Wertpapierdepot. In der „Zeit“ vom 3. Februar kann man das alles nach­lesen, kann man sogar die Nummer dieses Depots nachlesen. Und dieser Herr Kljujew wird von der Opposition in der Ukraine beschuldigt, Geld im Ausland waschen zu las­sen, vor allem in Österreich.

Na was ist denn da passiert? Am 21. Januar hat die PEPwatch, eine Kiewer Nicht­regierungsorganisation, ein ausführliches Schreiben an die Finanzmarktaufsicht in Ös­terreich gesandt und sie darin aufgefordert, einmal mehr Geldwäscheermittlungen ge­gen Kljujew und andere durchzuführen.

Darauf möchte ich von Herrn Kurz eine Antwort haben. Daher bin ich der Ansicht, dass ihm Zeit gegeben werden muss, darüber nachzudenken und zu ermitteln, was die Fi­nanzmarktaufsicht seit dem Eingang dieses Schreibens gegen diese Oligarchen und gegen diese Menschen, die hier in Österreich vermutlich versuchen, ihr Geld weißzu­waschen, unternommen hat. Das wüsste ich gerne. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und Team Stronach.)

13.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


13.20.35

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bin jetzt knapp vier Monate Mitglied dieses Hohen Hauses (Abg. Brosz: Das kommt bei jeder Rede! Das wird immer länger!), und wir diskutieren heute die wichtigste und um­fangreichste Maßnahme innerhalb dieser vier Monate – vermutlich die wichtigste fiskal­politische Maßnahme der gesamten Legislaturperiode. (Abg. Dr. Lopatka: Also Sie sind ein Hellseher!?) Möglicherweise. Ich sage: möglicherweise, denn man macht ja gerne am Anfang die großen Sprünge.

Wenn man heute die Steuern nicht unwesentlich erhöht, dann wird es wohl der weites­te Sprung sein, den Sie derzeit in Angriff nehmen wollen. Aber, Herr Lopatka, wenn Sie mich hier unterbrechen, dann machen Sie mir Angst, denn wenn Sie noch größere Sprünge hinsichtlich einer Steuererhöhung vorhaben als diesen, dann ist das schon ei­ne gewisse Angstmacherei. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Dr. Lopatka: Fürch­ten Sie sich nicht!)

Wir diskutieren jetzt in dieser Einwendungsdebatte einen Aspekt, mit dem diese wich­tige fiskalpolitische Maßnahme auf Sparflamme gehalten werden soll. Das hat bereits mit der Verkürzung der Begutachtungsfrist auf zwei Wochen begonnen. (Abg. Dr. Lo­patka: Die Lage in der Ukraine ist Ihnen egal?!) Wir haben hier ein Gesetz, das inner­halb weniger Tage, nämlich noch in dieser Woche, in Kraft treten soll. Das bedeutet, dass sich der Bundesrat noch diese Woche damit beschäftigen wird, das bedeutet auch, dass das Gesetz noch diese Woche vom Bundespräsidenten unterzeichnet wird, und das bedeutet weiters, dass es noch in dieser Woche im Bundesgesetzblatt veröf­fentlicht werden soll. Mit besonderer Geschwindigkeit soll hier offensichtlich ein Gesetz durchgepeitscht werden.

Was mich auch stört, sage ich Ihnen  (Abg. Dr. Lopatka: Wir haben eine Einwen­dungsdebatte!) – Ja, es ist ein Beispiel dafür, dass die gesamte Debatte auf Sparflam­me gehalten werden soll. (Beifall bei Abgeordneten des Teams Stronach.) Wenn wir hier 25 Gesetze, mindestens 25, wenn ich mich nicht verzählt habe, wie das Einkom­mensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und andere Gesetze, unter TOP 3 disku­tieren sollen und dafür nur ungefähr eine halbe Stunde Zeit haben, dann kommt pro Gesetz eine Minute Redezeit für jede Fraktion in Frage.

Und als Draufgabe Nummer vier, damit wir hier auf Sparflamme diskutieren, ist noch die Diskussion über die Ukraine dazugekommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 65

Meine Damen und Herren! Ich sehe hier schon System von Ihnen dahin gehend, dass Sie diese Diskussion betreffend die Erhöhung um eine Milliarde Euro möglichst gering­halten wollen – noch einmal –, auf Sparflamme halten wollen. Es geht hier in Wirklich­keit um die Auswirkungen auf sehr viele Menschen. Es geht um Tausende, wenn nicht Zehntausende Arbeitsplätze. Ich bin da ganz anderer Ansicht (in Richtung des Abg. Krainer) als der Vorredner von der SPÖ. Ich wäre nicht stolz darauf, dass die Steuern erhöht werden. Ich sage, schade, dass die Steuern erhöht werden. Ich wäre stolz da­rauf, wenn die Steuern heute gesenkt werden würden. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn man hier eine Verbindung zur Ukraine herstellt, dann halte ich es für schade, dass sie geschäftsordnungsmäßig dahin geht, dass man die Debatte um diese wichtige fiskalpolitische Maßnahme nach hinten reiht. Wenn es eine Konsequenz zwischen der Debatte über die Abgaben und jener zur Ukraine geben sollte, dann würde ich mir in meiner Eigenschaft als Landesverteidigungssprecher unserer Fraktion wünschen, dass die Regierung das Thema Ukraine zum Anlass dafür nimmt, darüber nachzudenken, ob sie das Landesverteidigungsbudget wirklich senken möchte oder ob es nicht besser wäre, dass man es nicht senkt. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.24


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


13.25.00

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Da­men und Herren auf der Galerie! Liebe Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zuhause vor dem Fernseher! Hohes Haus! Herr Präsident, ich wundere mich schon über Ihre Nachsichtigkeit den fortgesetzten Themenverfehlungen gegenüber, die hier laufend seit einer Dreiviertelstunde von diesem Rednerpult aus abgeliefert worden sind. Es geht hier nicht um die Ukraine! Es geht überhaupt nicht um den Tagesordnungs­punkt 1, Erklärung von Bundesminister Kurz, sondern es geht darum, dass die FPÖ beantragt hat, den Tagesordnungspunkt 3 von der Tagesordnung abzusetzen. Daher haben wir diese Einwendungsdebatte beantragt. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht überhaupt nicht um die Ukraine, denn ich möchte sehr gerne mit Herrn Bun­desminister Kurz darüber diskutieren, ob dann, wenn die Milliarden aus Russland aus­bleiben, eventuell die Ukraine demnächst unter den ESM-Rettungsschirm schlüpfen kann, obwohl sie nicht einmal EU- und schon gar nicht Euro-Mitglied ist, ob man da wieder vorhat, wie schon so oft in der Vergangenheit EU-Recht zu brechen. Das soll hier diskutiert werden, das ist ganz wichtig, meine Damen und Herren.

Unser eigener Budgetdienst – und darum geht es hier, um den Tagesordnungspunkt 3: Abgabenänderungsgesetz – hier im Parlament hat sich die geplanten Änderungen an­geschaut. Und er kommt in seiner Analyse zu einem mehr als vernichtenden Ergebnis. Dieser Budgetdienst wirft Ihnen, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP vor, dass sie die Steuereinnahmen viel zu hoch bewerten, er kritisiert auch die mangelnde Transparenz.

Ich zitiere jetzt einfach aus der Analyse des Budgetdienstes: Die finanziellen Auswir­kungen sind aus Sicht des Budgetdienstes nur begrenzt nachvollziehbar. – Zitatende.

Wissen Sie, was das heißt, wenn man das aus diesem vorsichtigen und höflichen Be­amtendeutsch in die normale Umgangssprache übersetzt? – Das heißt in Wirklichkeit, ihr könnt ja nicht einmal ansatzweise vorrechnen, um wie viel die Menschen nun mehr Steuern zu zahlen haben und ob die geplanten Änderungen, die ihr vorhabt, überhaupt den Aufwand wert sind.

Wenn der Budgetdienst meint – ich zitiere wiederum –: Die ausgewiesenen Berech­nungsgrundlagen sind nicht ausreichend, um die Schätzungen zu plausibilisieren, dann


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 66

heißt das, dass nicht einmal die Experten des Budgetdienstes nachvollziehen können, von welchen Zahlen Sie da bei Ihrem Blindflug im Nirwana der staatlichen Steuerabzo­cke überhaupt ausgehen.

Und wenn der Budgetdienst von Vernachlässigung von Lenkungseffekten bei der Steu­erschätzung redet, dann heißt das, ihr habt überhaupt keine Ahnung, was ihr da an­richtet und was für Auswirkungen diese Steuererhöhungen auf die Wirtschaft und auf das Konsumverhalten haben werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Das ist jetzt nicht Oppositionsgeschrei, nein, das sind unse­re eigenen Beamten vom Budgetdienst des Parlaments, also somit der Republik, und die lassen kein gutes Haar an diesem Steuerbelastungspaket. Daher ist es die sinn­vollste und beste Lösung, diese ganze Vorlage von der Tagesordnung herunterzu­nehmen. In Wirklichkeit ist hier ja eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen ge­planten Steuererhöhungen gar nicht möglich. Darum haben wir von der FPÖ auch die­se Einwendungsdebatte verlangt und wollen die Absetzung dieses Punktes von der Ta­gesordnung.

Meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, aufgrund welcher Entscheidungsgrund­lagen wollen Sie hier über die geplanten Steuererhöhungen entscheiden? – Jetzt zi­tiere ich wieder die Analyse des Budgetdienstes. Diese habt ihr euch wahrscheinlich gar nicht angeschaut. Beim Kapitel „Fehlende Aufgliederung im Bereich der Gruppen­besteuerung“ heißt es zum Beispiel: Die finanziellen Auswirkungen der unterschiedli­chen Maßnahmen ist aus den Unterlagen nicht erkennbar, wären aber für den Gesetz­gebungsprozess eine entscheidende Information.

Auswirkungen nicht erkennbar, wichtige Information für die Gesetzgebung? Gesetzge­bung, das sind wir! Das ist der Nationalrat! (Ruf bei der FPÖ: Nicht die Regierung! – Gegenruf des Abg. Krainer.)

Unser eigener Budgetdienst sagt uns, wir können hier aufgrund eurer Zahlen nicht ent­scheiden. Aufgrund welcher Zahlen entscheiden Sie denn? – Das ist doch unglaublich, was Sie uns heute hier vorlegen! (Beifall bei der FPÖ.)

Aber wir wissen ja ohnehin, wie das tatsächlich abläuft. Wahlweise das rote oder schwarze Ministerbüro oder die rote oder schwarze Parteizentrale gibt vor, so habt ihr abzustimmen, und so stimmen dann die freigewählten roten und schwarzen Abgeord­neten ab. So funktioniert das in dieser Republik. Ich kann es mir auch gar nicht anders erklären, warum ihr euch das gefallen lasst, warum ihr es euch widerspruchslos gefal­len lasst, dass sich diese Regierung nicht einmal die Mühe gemacht hat, die Ände­rungen zu berücksichtigen, die sich ergeben haben von dem ersten Entwurf, der vorge­legt worden ist, der ja geändert worden ist, zu der jetzt vorliegenden geänderten Geset­zesvorlage.

Die Zahlen, die euch damals vorgelegt wurden, sind dieselben, die jetzt wieder vorlie­gen. Das ist nicht neu berechnet worden, obwohl inzwischen wesentliche Änderungen vorgenommen worden sind. So lasst ihr euch von euren eigenen Leuten behandeln. Mit uns nicht, und daher gehört dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung ab­gesetzt! (Beifall bei der FPÖ.)

13.30


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Haider, Sie haben mich vorhin für mei­ne Nachsichtigkeit gerügt, was die inhaltliche Gestaltung der Debatte anlangt. Sie ha­ben jetzt gerade selber den Beweis dafür erbracht, dass man offenbar nicht gegen eine bestimmte Form der Tagesordnung reden kann, wenn man nicht auch auf den Inhalt eingeht, um damit zu begründen, warum das eine vor dem anderen kommen soll. –


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 67

Danke für den Beweis. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Haider hebt den Daumen.)

Als letzter Redner in der Einwendungsdebatte zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


13.30.55

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätztes Hohes Haus! Geschätzte Da­men und Herren, auch vor den Fernsehapparaten! Anwesende Regierungsbank, wollte ich sagen, aber da ist nur ein schwarzes Loch. – Gut, sei’s drum!

Es geht nicht darum, ob wir jetzt über die Ukraine reden wollen oder nicht – wir werden selbstverständlich darüber reden –, es geht in dieser Einwendungsdebatte rein darum, dass wir die Reihenfolge der Punkte auf der Tagesordnung gerne anders strukturiert hätten. (Abg. Mag. Schieder: Nein! Sie wollen das absetzen, nicht neu strukturieren! Sie wollen es ja gar nicht!) Ich bin der Meinung, dass wir es uns nicht gefallen lassen können, dass das Abgabenänderungsgesetz hier so in den Hintergrund rückt, dass wir uns heute quasi dieser Theaterkulisse der Regierung hingeben, wo unter dem Deck­mantel der Debatte über die Lage in der Ukraine wesentliche Belastungen, die den kleinen Unternehmerinnen und Unternehmern in Österreich drohen, in den Hintergrund treten.

Wenn man sich das im Detail anschaut, gibt es schon einiges, wobei man den Ein­druck hat: Wir sind alle Teil eines Theaterstücks. Da gab es einiges bei der „GmbH light“, wo erst für große Verunsicherung gesorgt wurde und sich später der ÖVP-Wirt­schaftsbund und dieselben, die eben erst für Verunsicherung gesorgt haben, als die Retter aufspielen. – Das ist der Punkt, den wir uns nicht gefallen lassen wollen.

Es geht darum, dass wir uns zum Beispiel auch bei der Diskussion um den Handwer­kerbonus nicht auf so schwindlige Kompromisse einlassen wollen, da hier schon wie­der nach dem Lotterieverfahren vorgegangen wird. Wir wissen jetzt schon, dass vom Handwerkerbonus nur einige wenige profitieren werden und nach dem Prinzip wie bei der Solarförderung – zwei Minuten im Jahr wird ausgelost, dann ist der Topf wieder leer – vorgegangen wird. Da gibt es massive Bedenken.

Natürlich ist die Ukraine wichtig, aber heute wollen wir auch das Abgabenänderungs­gesetz ansprechen. Da gibt es gerade vonseiten der ÖVP eigentlich etwas, was sich nicht „heilig“ nennt, wo Sie sich doch immer „christlich-sozial“ nennen, sondern Sie sind eigentlich eine scheinheilige Partei.

Diese Scheinheiligkeit ist mittlerweile ... (He- und Hallo-Rufe bei der ÖVP.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, Sie wissen, auch wenn Sie noch nicht lange im Hohen Haus sind, dass wir solche Qualifizierungen in diesem Hause nicht wollen. Es geht hier wirklich um eine geordnete Debatte und auch um die Würde die­ses Hauses. Ich muss Ihnen einen Ordnungsruf erteilen und Sie vor allem dringend ersuchen, von einer solchen Wortwahl künftig Abstand zu nehmen.

 


Abgeordneter Matthias Köchl (fortsetzend): Ich werde dieses Wort nicht mehr ver­wenden. Sie werden es eh sehen, wenn Ihnen selbst das Kruzifix im ÖVP-Büro von der Wand fällt aufgrund dieser ... (Neuerliche He- und Hallo-Rufe bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 68

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Köchl, ich mache Sie darauf aufmerk­sam, dass der Präsident die Möglichkeit hat, im Falle von wiederholten Ordnungsrufen jemandem sogar das Wort für den ganzen Sitzungstag zu entziehen. (Beifall bei der ÖVP.) Bitte bringen Sie mich nicht an den Rand dieses Problems! (Abg. Dr. Pirklhu­ber: Hallo! Was ist das für ein Stil? – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

*****

 


Abgeordneter Matthias Köchl (fortsetzend): Sie disqualifizieren sich durch die ge­wählte Vorgangsweise ohnehin selbst. Wenn Sie hier im Zuge der Sicherheitsdiskus­sion – wir haben es ja heute zuhauf erlebt – von Feingefühl sprechen (Beifall bei den Grünen), wenn Sie hier im Zusammenhang mit der Schließung von Polizeiwachstuben von Bürgernähe sprechen, dann werden sich alle Menschen, die heute zusehen, selbst ein Bild von Ihnen machen. (Abg. Dr. Lopatka: Wozu reden Sie jetzt eigentlich?)

Ich rede davon, dass ich es nicht akzeptiere, dass das Abgabenänderungsgesetz und die Schikanen, die da für Tausende Unternehmerinnen und Unternehmer drinstehen (Abg. Wöginger: Akzeptieren Sie eine Mehrheit!), heute in den Hintergrund rücken und Sie hier mit dem Thema Ukraine quasi alle Belastungen und alle Schikanen zudecken. Wie in einer Theaterkulisse kommt mir das hier vor. (Abg. Wöginger: Akzeptieren Sie eine Mehrheit in diesem Haus!) – Natürlich akzeptiere ich eine Mehrheit. Die Mehrheit ist vorübergehender Natur, geschätzte ÖVP. Ihre Mehrheit beträgt 50,5 Prozent. (Bei­fall bei den Grünen.)

Ich bin da vielleicht schon zwei, drei Jahre in der Zukunft, mag sein. Derzeit haben Sie noch die Mehrheit, aber die österreichische Bevölkerung gibt Ihnen nicht mehr die Mehrheit, auch wenn Sie hier sozusagen noch mit einer Mehrheit sitzen, aber das ist etwas anderes. (Abg. Wöginger: Was war das wieder?)

Wir haben so viele Baustellen in diesem Land. Beim Crowdfunding haben Sie zum Bei­spiel miterlebt, dass sich der Heini Staudinger durchquält. Es ist in diesem Land nicht einmal möglich, sich Geld auszuleihen, wenn man kein Geld von den Banken be­kommt. Das tritt in den Hintergrund. Da kommt keine Lösungskompetenz vonseiten der ÖVP, sondern es wird mit der Finanzmarktaufsicht gegen innovative Ideen vorgegan­gen.

Das finde ich wichtig. Ja, selbstverständlich müssen wir darüber diskutieren, und da­nach diskutieren wir auch noch über die Ukraine. Das ist jetzt der Punkt. (Abg. Wö­ginger: Passt das auch wieder nicht!?) – Was passt nicht? Nicht immer dazwischen­reden, das kann es ja nicht sein. (Abg. Wöginger: Ist ja wahr!) Bitte, wir sind ja nicht im ÖVP-Klub, sondern im Hohen Haus. Die Debatte wird öffentlich übertragen. Bitte schön, nicht immer dazwischen hineinrufen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Wöginger: Belehrungen!)

Unter dem Strich geht es einfach darum, dass sich die österreichische Bevölkerung dieses Theater von Rot und Schwarz nicht mehr gefallen lässt, dass wir Grüne nicht mehr bereit sind, alles unter dem Deckmantel Ukraine durchgehen zu lassen. Wir wer­den heute später noch über die Inhalte im Detail diskutieren. Jetzt geht es einmal um die Vorgangsweise, die ich massiv hinterfragen möchte. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Oberlehrer! – Abg. Rädler: Das war die schlimmste Rede in diesem Haus!)

13.35

13.35.30

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die den Einwendungen Rechnung tragen wollen, das heißt, die für die Absetzung des Tagesordnungspunktes 3 sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 69

Es bleibt somit bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.

13.36.26Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 656/J bis 729/J;

2. Anfragebeantwortungen: 239/AB bis 353/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH, das Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über Kran­kenanstalten und Kuranstalten, das Apothekengesetz, das Medizinproduktegesetz, das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychologengesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Kardiotechnikergesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizini­scher Masseur- und Heilmasseurgesetz, das Sanitätergesetz und das Zahnärztegesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (EU-Patientenmobili­tätsgesetz – EU-PMG) (33 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 7 betreffend „Sicheres Jochberg – Nein zur Schließung der Polizeiinspek­tion“, überreicht von der Abgeordneten Carmen Gartelgruber;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 226/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz und Qualitätssicherung bei Arbeitsmarktförderungsprojekten von AMS und BMASK,

Antrag 227/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz und Qualitätssicherung bei AMS-Kursen;

Finanzausschuss:

Antrag 221/A(E) der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Änderung des Einkommensteuergesetzes“;

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz (32 d.B.);


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 70

Justizausschuss:

Antrag 225/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird;

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Antrag 230/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transatlantisches Handelsabkommen zwischen EU und USA;

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2014/3 (III-53 d.B.);

Unterrichtsausschuss:

Antrag 223/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unsere Kinder sind keine Versuchskaninchen – die Neue Mittelschule muss gestoppt werden!“;

Verkehrsausschuss:

Antrag 224/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Aufhebung des Lkw-Nacht-60ers,

Antrag 228/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Rechtsabbiegen bei Rot,

Antrag 229/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend den vorgezogenen Ausbau der Autobahn A 5 im Teilabschnitt der Stadtge­meinde Poysdorf (Poysdorf, Wetzelsdorf und Erdberg);

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Antrag 222/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Einführung eines „Gütesiegels Personenbetreuung“,

Antrag 231/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend die Dringlichkeit der Weitergabe sinkender Energiegroßhandelspreise an die Endverbraucher;

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Finanzausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2014 zum jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission bzw. des Rates (III-56 d.B.).

*****

13.36.37Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Karlheinz Kopf: Der NEOS-Klub hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsord­nung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schrift­liche Anfrage 730/J der Abgeordneten Mag. Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Planungs- und Kon­trollmängel in der aktuellen Burgtheater-Causa dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Durchführung der Dringlichen Anfrage frühes­tens drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung, also um 16.38 Uhr, erfolgen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 71

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 und 5 sowie 7 bis 9 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ unpräjudiziell gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 81, FPÖ 75, Grüne 63 sowie STRONACH und NEOS je 33 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

13.38.301. Punkt

Erklärung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegen­heiten gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Thema „Aktuelle Lage in der Ukraine“

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 81 der Geschäftsordnung, ent­sprechend dem vorliegenden Verlangen, eine Debatte stattfinden.

Ich erteile nun dem Herrn Bundesminister für europäische und internationale Angele­genheiten das Wort. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.39.01

Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Sebastian Kurz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die Gelegenheit, dass ich heute hier über eine außenpolitische Situa­tion berichten darf, die uns wahrscheinlich alle betroffen macht. Unabhängig von der Frage, wann diese Erklärung stattfindet, bin ich froh darüber, dass es diese Möglichkeit gibt. Ich glaube auch, dass Konsens aller Parteien darüber besteht, dass die Ukraine und die Situation in der Ukraine ein Thema ist, das wir hier im Parlament behandeln sollten.

Wer die Bilder im Fernsehen oder in den Zeitungen sieht, der ist wahrscheinlich ge­neigt zu glauben, es handle sich um Ereignisse, die weit weg von uns stattfinden. Die Realität sieht leider Gottes anders aus. Die Ukraine ist nur 500 Kilometer von unserer Landesgrenze entfernt, sie ist ein integraler Teil Europas. (Abg. Mag. Kogler: Wenn es 1 000 Kilometer wären, wäre es besser?!) Wochenlang haben Tausende Menschen im Zentrum Kiews demonstriert, und die Versuche der Regierung, die Protestbewegung zu unterdrücken und blutig niederzuschlagen, sind nach hinten losgegangen. Mitte letz­ter Woche kam es dann zu einer dramatischen Eskalation der Situation, die Dutzende Tote und über tausend Verletzte forderte.

Gerade für einen jungen Menschen wie mich ist die Situation in der Ukraine wahr­scheinlich noch unvorstellbarer. Meine Generation und ich selbst waren immer ge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 72

wohnt, in Österreich aufzuwachsen, in einem Land, in dem man frei seine Meinung äu­ßern kann, in dem man keiner Polizeiwillkür ausgesetzt ist und in dem eine unab­hängige Justiz die Rechte jedes Einzelnen schützt. Für viele Menschen in der Ukraine, gerade wahrscheinlich unter den jungen Menschen, ist daher die Europäische Union Inbegriff der Freiheit, der Rechtsstaatlichkeit und auch der Chancen zur wirtschaftli­chen Entwicklung. Und ich glaube, gerade diese Menschen dürfen wir, aus österreichi­scher und europäischer Sicht, nicht enttäuschen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten von SPÖ und NEOS.)

Ich bin daher froh, dass die Europäische Union von Anfang an nicht weggesehen hat, zunächst auf Vermitteln und Dialog gesetzt hat, aber schlussendlich, als sich die Situa­tion verschärft hat, auch mit großer Entschlossenheit und vor allem mit Geschlossen­heit reagiert hat. Schon beim letzten Außenministerrat am 10. Februar hat die Europäi­sche Union explizit Sanktionen in den Raum gestellt und klargemacht, sofort auf eine Verschärfung der Lage vor Ort zu reagieren. Nachdem die Situation am Dienstag eska­liert war, wurde innerhalb von kurzer Zeit eine Sondersitzung der EU-Außenminister einberufen und ein einheitliches und klares Signal gesetzt.

Ich möchte an dieser Stelle auch Catherine Ashton dazu gratulieren, dass diese Reak­tion eindeutig und geschlossen ausgefallen ist. Und ich möchte mich bei allen österrei­chischen Behörden bedanken, die zusammengearbeitet haben, um einerseits dafür zu sorgen, dass die Sanktionen in Österreich umgehend umgesetzt werden können, und möchte andererseits insbesondere auch der Finanzmarktaufsicht dafür danken, dass sichergestellt wurde, dass auch schon vor einem Inkrafttreten der Sanktionen das Ab­ziehen von Geldern aus Österreich bestmöglich verhindert werden kann.

Parallel zur Sondersitzung in Brüssel verhandelten im Auftrag von Lady Ashton drei eu­ropäische Außenminister stellvertretend für die Europäische Union mit der Opposition, aber auch mit der Regierung in Kiew und bekräftigten die drohenden Sanktionen direkt vor Ort.

Der Europäischen Union wird immer wieder, und manchmal wahrscheinlich auch nicht zu Unrecht, vorgeworfen, dass Abstimmungsprozesse sehr lange dauern und dass es in vielen Fragen keine gemeinsame, sondern nur 28 Einzelmeinungen gibt. In diesem Fall war es anders. Hier hat es ein entschlossenes und vor allem ein geschlossenes Auftreten der Europäischen Union gegenüber der Ukraine gegeben, und seitdem ha­ben sich in der Ukraine auch die Ereignisse überschlagen. Präsident Janukowitsch wurde vom ukrainischen Parlament abgesetzt, Timoschenko-Vertrauter Alexander Turtschinow, wurde zum Übergangpräsidenten ernannt, und vorgezogene Wahlen wur­den für den 25. Mai beschlossen.

Wir sind erleichtert und froh, dass das Blutvergießen in der Ukraine derzeit ein Ende gefunden hat. Entscheidend ist jetzt aber, dass wir uns nicht dem Irrglauben hingeben, die Situation in der Ukraine sei gelöst. Es braucht konkrete Unterstützung für die Ukrai­ne, um den Transformationsprozess zu unterstützen und auch die pro-europäischen Kräfte und die pro-europäische Perspektive zu bestärken. Die Ukraine hat einen Fi­nanzbedarf in Milliardenhöhe. Russland hat seine Finanzhilfe derzeit ausgesetzt, und ich halte es daher für das absolut richtige Signal, dass die Europäische Union jetzt rasch mit dem Internationalen Währungsfonds, der Europäischen Investitionsbank und auch der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ein umfassendes Wirt­schaftspaket auf die Beine stellt. Die heutige Reise von Catherine Ashton in die Ukraine ist da schon ein erstes eindeutiges Signal. Es können aber auch zwei interna­tionale Organisationen, die derzeit unter österreichischem und Schweizer Vorsitz ste­hen, einen wesentlichen Beitrag leisten.

Nach der Gewalt der vergangenen Tage gibt es nicht nur viele Tote und viele Verletzte, es gibt auch Gräben in der Bevölkerung. Es muss daher eine unabhängige Untersu-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 73

chung der gewaltsamen Vorgänge in der Ukraine erfolgen. Wir haben unseren Vorsitz im Europarat genutzt, um den Generalsekretär des Europarates Jagland aufzufordern, aufseiten des Europarates alle Möglichkeiten auszuschöpfen, und ich bin froh, dass der Europarat als die Menschenrechtsorganisation bereits ein konkretes Unterstüt­zungsangebot an die Ukraine gerichtet hat. Die OSZE wird eine wichtige Rolle spielen, um die im Mai stattfindenden Wahlen zu überwachen und auch bestmöglich zu be­gleiten.

Neben der Europäischen Union und den internationalen Organisationen hat aber auch Österreich die Verantwortung und auch die Möglichkeit, einen direkten Beitrag zu leis­ten. Wir werden das einerseits im humanitären Bereich tun, wir werden aber anderer­seits auch wahrscheinlich die beste Möglichkeit wahrnehmen, um langfristig nachhal­tige Unterstützung für die Ukraine zu gewährleisten, nämlich durch die Unterstützung der jungen und pro-europäischen Kräfte des Landes – nicht nur, weil die jungen Men­schen ein wesentlicher Träger der Protestbewegungen waren, sondern auch weil sie es sind, die die europäischen Werte und Ideen, den Respekt vor Menschenrechten und auch den Wunsch nach Rechtsstaatlichkeit in die Ukraine hineintragen können. Ich hal­te es daher für ein gutes Signal, dass wir gemeinsam mit dem österreichischen Wis­senschaftsministerium auf die österreichischen Universitäten einwirken, dass wir im Rahmen des Programms Erasmus+ die Angebote und Kooperationen mit österreichi­schen Universitäten ausbauen und so mehr und mehr ukrainischen Studierenden die Möglichkeit geben, in Österreich einen Teil ihres Studiums zu verbringen. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit junge Ukrainerinnen und Ukrainer aber auch tatsächlich in die Europäische Uni­on kommen können, haben wir darüber hinaus sichergestellt, dass für Studenten, Schüler, NGOs, Journalisten und auch für den wissenschaftlichen Austausch weiterhin für über dreimonatige Visa nach Österreich keine Visagebühren eingehoben werden. Das heißt, dass diese Personengruppen ohne zusätzliche Finanzbelastungen nach Ös­terreich kommen können. Wir haben zudem die österreichische Botschaft angewiesen, die Verfahren in Kiew zu beschleunigen, und werden erforderlichenfalls dafür auch zu­sätzliche Mitarbeiter zur Verfügung stellen.

Österreich bietet darüber hinaus konkrete Hilfe im Bereich der Justizreform und beim Aufbau der Rechtstaatlichkeit an. In Absprache mit dem Justizministerium können wir der ukrainischen Regierung und den NGOs das Angebot machen, mehrere österrei­chische Experten zu entsenden. Eine solche Justizkooperation kann entweder bilateral oder auch im Rahmen einer Mission des Europarates stattfinden.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Situation in der Ukraine ist nach wie vor sehr volatil und kann weiterhin jederzeit umschlagen. (Ruf bei der FPÖ: Echt?) Ich möchte daher einen Appell an die politisch Verantwortlichen vor Ort richten, jeg­liche Gewalt zu vermeiden und jetzt nicht die Fehler der Vorgänger zu wiederholen. Und auch wir als Europäische Union müssen uns klar sein, dass wir bei all der Freude über den Erfolg der pro-europäischen Kräfte behutsam sein sollten und die Ukraine nicht überfordern dürfen. Es muss für die Ukraine neben der wichtigen und notwen­digen Annäherung an die Europäische Union stets auch die Möglichkeit geben, die re­gionale Zusammenarbeit mit Nachbarn wie Russland zu pflegen. Nur so wird es eine positive und friedliche Perspektive für die Ukraine geben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.48


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundesminister.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 74

13.49.04

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Minis­ter, ich muss sagen, ich bin enttäuscht – um Ihre Worte zu verwenden –, fast sogar be­troffen, dass Sie sich hergeben, die Debatte im österreichischen Nationalrat über rele­vante, wesentliche Steuergesetze in den Nachmittag zu verstecken, und dann so einen Auftritt hier abliefern. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Hinsichtlich dessen, was Sie in Ihrer Mitteilung gesagt haben (die Abgeordneten Mag. Kogler und Strache: Das steht in den Zeitungen!): Wir haben jetzt erwartet, es wird irgendetwas Relevantes kommen, wenn der Außenminister hier die Tagesordnung auf den Kopf stellt. Wenn statt der Steuerdebatte der Außenminister jetzt unbedingt ein Statement abgeben muss, dann sollte irgendetwas drinnen sein, was für das Parla­ment neu, interessant ist, was eine Ansage ist. Was steht jetzt drinnen? – Also für Leu­te, die nicht lesen können, für Analphabeten – davon gibt es aber im Nationalrat weni­ge – ist vielleicht einiges neu gewesen. (Abg. Dr. Lopatka: Beleidigen Sie niemanden, wenn Sie sagen: wenige Analphabeten!) – Davon gibt es aber wahrscheinlich keine. Also ich kenne jedenfalls hier keine. (Abg. Dr. Lopatka: Wo sind die Analphabeten? – In unserer Fraktion nicht!) Sie können ja suchen. Ich kenne keine. (Abg. Dr. Lopatka: Das ist ja das Beste: Analphabeten im Parlament!)

Also ich gehe davon aus, dass die Leute die Ereignisse in der Ukraine in den letzten zwei Wochen mitgekriegt haben und auch die Ereignisse über das Wochenende mit­gekriegt haben. Dass es dort einen Regierungswechsel gegeben hat, das wissen wir alles.

Ich gehe auch davon aus, dass es Möglichkeiten gäbe, Österreich einzubringen. Was haben wir heute diesbezüglich gehört? – Das war vielleicht neu – mir zumindest war das neu (Abg. Wöginger: Na da schau her!); vielleicht habe ich nicht aufgepasst –: Wir haben gehört, dass Österreich Dreimonatsvisa gratis für Mitarbeiter von NGOs und für Journalisten ausgibt – na, das wird der Ukraine helfen! – oder das Erasmus-Programm für Studenten ausbauen will. Na, das wird einem Land, das 35 Milliarden € Finanzbe­darf hat, um den Staatsbankrott zu verhindern, ja wirklich viel helfen.

Und dann gibt es noch einen Appell – den hätte der Papst nicht schöner machen kön­nen – an die Politiker, künftighin aus der Vergangenheit zu lernen und keine Gewalt bei der Lösung politischer Probleme anzuwenden.

Das soll wichtiger sein als die Debatte über eine Steuererhöhungslawine, die zu­mindest in den Jahren, in denen ich im Parlament bin, ihresgleichen sucht? Das soll wichtiger sein?!

Man hätte sicher einige wichtige Dinge ansprechen können. Man hätte einmal den Hin­tergrund der sogenannten Revolution oder des Umsturzes ansprechen können. Man hätte sich einmal überlegen müssen, wie die Europäische Union  Dieser gratulieren Sie ja so eifrig, in Gestalt der Frau Ashton, weil sie eine Resolution zusammengebracht hat. Das war eine „große Leistung“, eine Resolution zusammenzubringen! Auch das hilft natürlich den Ukrainern, den Bürgern, der Wirtschaft enorm!

Aber hinsichtlich dieser Gratulation sollte man sich einmal überlegen: Was ist denn da unterstützt worden? Was war denn der Sieg der sogenannten pro-europäischen Kräf­te? – Es war ein gewaltsamer Umsturz, erzwungen durch den Druck der Straße, gegen eine – da kann man über den Herrn Janukowitsch und die Regierung sagen, was man will – demokratisch gewählte Regierung. Und diese ist nicht in rigged elections, wie das jetzt heißt, also in gefälschten Wahlen gewählt worden, sondern sie ist gewählt worden unter einem Regime Timoschenko/Juschtschenko im Jahr 2010. Er ist also gewählt worden, als die Gegner an der Macht waren – mit 48-Komma-irgendwas gegen 42 Pro­zent gegen Timoschenko. Das sind immerhin 6 Prozent, so knapp ist das nicht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 75

Auch was das ukrainische Parlament betrifft, so wissen wir, wer da drinnen sitzt, wir wissen, wie man hineinkommt, wir wissen, was man zahlen muss, um sich dort ein Mandat oder eine Kandidatur zu kaufen, das wissen wir alles, aber: Es ist ein gewähl­tes Parlament. Und das können die Leute, die am Maidan-Platz mit Molotow-Cocktails und dergleichen den Umsturz erzwungen haben, nicht von sich behaupten. Das muss man einmal sagen. Wenn die Europäische Union da mit den Amerikanern zusammen erfolgreich Öl in die Flammen gegossen und diesen Umsturz herbeigeführt hat (Abg. Dr. Lopatka: Das ist aber nicht schlecht!), dann ist das etwas, was man immerhin ein­mal vorsichtig beurteilen soll – und nicht nur umjubeln und so tun, als ob da ein Dik­tator von der Demokratie beseitigt worden wäre. Das ist ja nicht wahr!

Man sollte auch die Personen, die Sie da auch teilweise genannt haben, einmal – wie das so schön heißt – kritisch hinterfragen. Sie haben zum Beispiel Herrn Alexander Turtschinow genannt, den Parlamentspräsidenten und jetzt auch Interimspräsidenten – wie immer das zustande gekommen ist. Herr Turtschinow ist durch eines aufgefallen: Er war im Jahr 2005 kurzzeitig, ungefähr acht oder neun Monate lang, Chef des ukrai­nischen Sicherheitsdienstes – wie der Inlandsgeheimdienst dort heißt –, und seine Hauptaufgabe dort war es, die belastenden Unterlagen gegen Julia Timoschenko und Herrn Semjon Mogilewitsch – den werden Sie vielleicht auch kennenlernen bei einer näheren Behandlung der Ukraine – verschwinden zu lassen.

Herr Mogilewitsch ist einer der zehn meistgesuchten Verbrecher weltweit, vom FBI sogar als der gefährlichste Mafioso auf freiem Fuß angezeigt, und er war ein Ge­schäftspartner der Frau Timoschenko in den neunziger Jahren, als sich diese mit dem damaligen Premierminister Pawel Lasarenko das Gasgeschäft dort unter den Nagel gerissen hat. Lasarenko ist übrigens in den USA zu acht Jahren unbedingt verurteilt worden – wegen Betrugs, Nötigung, Geldwäsche –, und in diesem rechtskräftigen Ur­teil, das Sie jetzt in den westlichen Medien wenig finden, ist als Komplizin Frau Julia Ti­moschenko festgestellt. Das sind Dinge, die muss man einfach wissen, und man muss es auch aussprechen, wenn man von einem Sieg der pro-europäischen Kräfte, von einem Sieg der Jugend und so weiter spricht. Die Leute, die jetzt oben sind, die jetzt wieder das große Wort haben, das sind nicht die pro-europäischen Kräfte, die saube­ren Kräfte, das ist nicht die Demokratie, sondern das ist bestenfalls eine andere Seite der problematischen politischen Medaille der USA. Und das muss man schon sagen. (Abg. Dr. Lopatka: Und das werfen Sie dem Außenminister vor?!)

Dem Herrn Außenminister – um auf Ihre Frage einzugehen, Herr Klubobmann – werfe ich vor, dass er hier nichts gesagt hat außer Allgemeinplätze (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach), dass er Dinge wiederholt hat, die alle seit Tagen und Wochen den Medien entnommen haben, und dass er hier Ankündigungen gemacht hat vom Gratisvisum für drei Monate für Journalisten bis zur Verstärkung des Erasmus-Programms, und dies angesichts der Probleme in der Ukraine, der Ernsthaf­tigkeit der Situation, des drohenden Zerfalls des Landes, des drohenden Umstandes, dass da eine Hälfte des Landes über die andere Hälfte triumphiert hat – und nicht die Pro-Europäer über die finsteren Mächte, sondern eine Hälfte über die andere. (Zwi­schenbemerkung von Bundesminister Kurz.) – Das werde ich Ihnen gleich sagen.

Ich hätte erwartet, dass er das anspricht, dass er daher sagt: Aufpassen, Freunde! Schauen wir, mit wem wir uns künftighin ins Bett legen! Schauen wir, dass wir kein wei­teres Öl in die Flammen gießen! Schauen wir, was wirklich zu geschehen hat, gehen wir die tatsächlichen Probleme der Ukraine an, sprechen wir sie an! – Und nicht: Ge­ben wir drei Monate unentgeltliche Visa an Journalisten und NGOs!

Viel mehr ist dazu nicht zu sagen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

13.56



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 76

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


13.56.16

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Wobei man schon sagen muss, es hat zwei For­mulierungen des Außenministers gegeben, und an die will ich jetzt anknüpfen. Das eine ist, dass die Europäische Union Chancen für wirtschaftliche Entwicklung ermögli­chen soll, und das Zweite ist, dass es auch darum geht, die regionale Zusammenarbeit mit Russland zu pflegen.

Man kann sich jetzt ansehen, wie die Kommentare und wie die Berichterstattungen ein­zelner, vor allem deutscher Medien sind, aber auch, was der Leitartikler in der heutigen Ausgabe der „Presse“ unter dem Titel: „Warum Julia Timoschenko jetzt nicht die Frau der Stunde ist“ schreibt, wo er unter anderem argumentiert: „Es gilt, ein ganzes Land zusammenzuhalten und die Wunden zu heilen, die die letzten Wochen auf beiden Sei­ten schlugen.“ Das, was jetzt nämlich droht, ist eine Spaltung der Ukraine. Das, was jetzt droht – und das bringt „Spiegel online“ so schön auf den Punkt –, ist, dass es bis in einen Bürgerkrieg abgleiten kann, dass es Auslöser einer neuen Ost-West-Konfron­tation sein kann. Und das ist genau das Falsche!

Es ist schade, dass Kollege Haubner jetzt nicht im Saal ist, denn er hat vorhin von den vielen Investitionen österreichischer Unternehmerinnen und Unternehmer gesprochen. Und der Vorsitzende des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft, Eckhard Cordes, bringt es in einem Kommentar im „Handelsblatt“ auf den Punkt: „Russland gehört dazu“.

Das ist ganz entscheidend, weil ja auch von der Partnerschaft der Europäischen Union gesprochen wurde und von der Zollunion von Russland, Weißrussland und Kasach­stan. Ich sage Ihnen etwas: Auch dort sind Investitionen, und daher muss man darauf, glaube ich, ganz sensibel eingehen. Und wenn es da manche gibt, die dann gar noch davon philosophieren, dass die Ukraine Mitglied der NATO werden soll, dann kann ich nur – wiederum aus dem „Spiegel online“ – den ehemaligen Ministerpräsidenten Igor Gaidar, einen liberalen Reformer und Freund des Westens, zitieren, der sagt, wenn das getan wird, dann ist für Russland die schwierige Situation gegeben, dass es im Ernstfall gar nicht mehr verteidigungsfähig ist. Das erklärt – denn das ist die Konse­quenz daraus –, warum die so dagegen sind und warum die so auftreten.

Man muss natürlich auch noch einen weiteren Aspekt wissen, was die wirtschaftliche Entwicklung betrifft: Die schwachen Regionen im Westen, das sind Lemberg und an­dere Gebiete, wo die Hochburgen der Nationalisten sind; aber dort, wo es wirtschaftlich wirklich passiert, das ist der Osten, das sind die Stahlwerke, der Schiff- und Turbi­nenbau. Deren Markt ist aber auch Russland, und das muss man sehen. Dazu kommt noch – auch keine Sache, die einfach zu negieren ist –, dass Russland auf der Krim in Sewastopol die ganze Schwarzmeerflotte stehen hat. Also ich meine, die Interessen­lage Russlands ist eine eindeutige.

Wenn man auf die nicht als Partner im Gesprächsweg eingeht, gibt es den Kalten Krieg wieder, gibt es wieder eine Ost-West-Konfrontation, und zwar diesmal unter Beteili­gung der Europäischen Union. Das kann doch keiner wollen! Was wir vielmehr wol­len – wenn ich die Europäische Union richtig verstanden habe –, das sind diese Inte­grationssignale, das ist, dass wir hier zusammenwachsen, aber mit Russland und nicht gegen Russland! – Das ist ein ganz entscheidender Aspekt dabei. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

Ich bin auch dagegen, dass man das undifferenziert sieht – es sieht ja ohnehin keiner mehr undifferenziert, aber ich sage es trotzdem –, was den Maidan-Platz betrifft. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ titelt in ihrer heutigen Ausgabe: „Die Extremisten vom


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 77

Majdan“, „Die Paramilitärs des Rechten Sektors haben das Protestlager in Kiew gegen das Regime verteidigt – nun fordern sie politischen Einfluss.“

Es ist völlig richtig, wenn jetzt gefordert wird, dass die Opposition einheitlicher auftreten muss und dass man all die jetzt eben nicht zum Zug kommen lassen darf. Das ist nämlich genau das Falsche! Da gibt es nämlich dann keinen Ausgleich, keine Versöh­nung. Da gibt es dann eine nationalistische Politik, die das Land endgültig spaltet – und dem gilt es natürlich mit aller Macht entgegenzuwirken.

Es gibt aber auch etwas anderes: Heute ist der Name Firtasch gefallen, der auch im „Spiegel“ vorkommt, in einem Artikel mit dem Titel „Die Macht der Milliardäre“:

„Die blutigen Kämpfe in Kiew haben zu einem Kompromiss zwischen dem Regime und der Opposition geführt. Sieger sind weniger die Aktivisten auf dem Maidan“ – egal, in welcher Differenzierung man diese sehen will – „als zwei der reichsten Männer des Landes.“

Was ich da sage, ist kein Geheimnis. Ich glaube, das spricht ohnehin jeder an, dass natürlich jetzt noch mehr rechtsstaatliche Prinzipien nötig sind, dass der Demokratie­prozess befördert werden soll. Dass es dort teilweise ein oligarchisches System gibt, ist aber auch ein Faktum, mit dem man sich auseinandersetzen muss. Nicht zu Un­recht sind diese Namen gefallen, und man soll das zumindest auch sehen.

Ich glaube aber, ganz entscheidend ist folgender Hinweis, der wiederum das wirt­schaftliche Problem auf den Punkt bringt. Im heutigen „Handelsblatt“ gibt es ein Inter­view mit dem russischen Wirtschaftsminister. Auf die Frage, warum Russland ein Pro­blem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen Ukraine und EU hatte, sagt er, er ha­be im Prinzip kein Problem, aber – und jetzt darf ich doch zitieren –:

„Wenn die Ukraine die EU-Assoziierung bekommt, wird Russland mit Waren über­schwemmt. Mit Waren aus EU-Ländern, die dann im Rahmen des Freihandels in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten () zollfrei zu uns gelangen. Und zusätzlich Wa­ren, die ukrainische Firmen nicht nach EU-Standards produzieren und dann bei uns verkaufen wollen.“

Das heißt natürlich, das hat fundamentale Auswirkungen auf die russische Wirtschaft, auf die ukrainische Wirtschaft. Mich würde interessieren, was zum Beispiel Kollege Haubner oder vielleicht auch andere, die sich mit dieser Frage befasst haben, dazu sagen: Was heißt das jetzt eigentlich für uns, für die österreichischen Investoren, für das, dass wir dort vor Ort präsent sind, für das, dass Firmen präsent sind, die auch in Österreich Arbeitsplätze abzusichern haben?

Das sind lauter entscheidende Fragen, die weit über das berechtigte Betroffensein über die Toten – unser Mitgefühl gehört natürlich auch den Angehörigen – und weit da­rüber hinausgeht, dass wir einen Partner suchen, wenn es um die demokratische Ent­wicklung geht. Es wird um diese Partnerschaft aber in der engen Verflechtung  Den­ken Sie an Energie, Gas, Erdöl! Denken Sie an den Handel, an den Austausch! Das kann man einfach nicht mehr zulassen!

Herr Außenminister, Sie haben in diesen zwei Punkten schon dieses Signal gesetzt, aber ich glaube, man müsste jetzt im Endeffekt auch darauf dringen, dass das im Rah­men der Europäischen Union erkannt wird und dass das ein ganz wesentliches Ele­ment dabei sein muss. Da vertraue ich darauf – der Telefonanruf von Angela Merkel bei Julia Timoschenko ist auch ein Zeichen dafür; wenn sie einmal anruft, dann läutet nicht nur das Telefon, sondern dann fängt es überhaupt zu klingeln an –, dass die deutschen Interessen auch stärker in diesen Prozess der Europäischen Union einzu­bringen sein werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 78

Das muss man, wie ich glaube, auch in den Vereinigten Staaten klarstellen: dass wir an diesem Prozess interessiert sind – in ewiger, unverbrüchlicher Freundschaft mit den USA natürlich. Aber wir sind Europäer, und wir wollen, dass diese Entwicklung hier friedlich ist und auch in unser aller Interesse. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Winter.)

14.03


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Wind­büchler-Souschill. – Bitte.

 


14.03.36

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, es tut mir leid, aber Ihre Vor­stellung war mehr als mau; all das, was Sie gesagt haben, zitiert Zeitungen, zitiert das, was jeder und jede mitbekommen hat – und ich kenne kaum jemanden, der nicht an­satzweise versucht hat, das, was in der Ukraine über das Wochenende geschehen ist, tatsächlich auch mitzuverfolgen, über Twitter, über das Internet, über die Zeitungen.

Es tut mir wirklich leid, denn in Arbeitsgesprächen habe ich Sie anders erlebt, dass hier das Klischee anscheinend tatsächlich bestätigt wird, dass Sie in diese Rolle noch nicht passen und dass Sie diese Rolle auch noch nicht ausfüllen können. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Hallo! – Abg. Dr. Lopatka: Frau Oberlehrerin! oberlehrer­haft! – Abg. Brosz: Oberlehrer Lopatka! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Lopatka.)

Seit Tagen überschlagen sich die Ereignisse in der Ukraine, und der Unabhängigkeits­platz in Kiew, der Maidan-Platz, ist tatsächlich zu einem Symbol für die Demokratiebe­wegung in der Ukraine geworden: ein Symbol dafür, dass tatsächlich in der Ukraine Gesetze für alle Menschen gleich gelten sollen; ein Symbol dafür, dass es eine Demo­kratiebewegung gibt; ein Symbol dafür, dass die politische Partizipation möglich sein muss, auch in der Ukraine, egal, wie das Wahlergebnis war, und egal, mit welchen Prozentzahlen die Janukowitsch-Regierung tatsächlich gewählt wurde.

Kleinkorruption, zum Beispiel in der Verwaltung, ist ein gängiges Problem und lähmt die ganze Wirtschaft. Die Großkorruption – um jetzt bei dem Punkt zu bleiben, der auch für Österreich extrem spannend ist und betreffend den eine Antwort des Außen­ministers fehlt – soll Zigmillionen Gelder ins Ausland geschafft haben, während die so­ziale Unsicherheit in der Ukraine zunimmt.

Die Ukraine findet sich im Corruption Perceptions Index auf Platz 144 von 177, ganz oben im Ranking der untersuchten Staaten. Da braucht es tatsächlich eine Antwort, und ich erwarte mir auch von Österreich und vom österreichischen Außenministerium eine klare Antwort auf die Frage, wie mit Korruption umgegangen wird, wie der Kampf gegen Korruption tatsächlich stattfinden kann. (Beifall bei den Grünen.)

Der Maidan-Platz ist aber viel mehr. Er ist auch das Symbol der Demokratiebewegung, die eine Hoffnung in die Europäische Union legt – eine Hoffnung darauf (Ruf bei der ÖVP: Was jetzt?), dass die Europäische Union tatsächlich unterstützt.

Der traurige Höhepunkt der Proteste – und das wissen Sie alle, meine Damen und Herren – mit 85 Toten und Hunderten Verletzten direkt vor Ort hielt ganz Europa in Atem, und die Ohnmacht war enorm groß: Sicherheitskräfte gegen Demonstranten, Ukrainer gegen Ukrainer, bürgerkriegsähnliche Zustände vor den Toren der Europäi­schen Union.

Erst diese furchtbaren Entwicklungen haben schlussendlich dazu geführt, dass die Europäische Union tatsächlich auch gehandelt hat. Dennoch ist Österreichs Rolle zu hinterfragen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und für Österreichs Außenpoli­tik, finde ich, stellt sich eine zusätzliche Frage (Zwischenruf bei der ÖVP), nämlich die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 79

Frage, wann welcher Konflikt tatsächlich auch debattiert wird und wann welcher Kon­flikt intensiv behandelt wird.

Ist die Ukraine, meine sehr verehrten Damen und Herren und sehr geehrter Herr Au­ßenminister, näher als Bosnien oder näher als Venezuela oder näher als Thailand? – Ich finde, dass das Hohe Haus eine umspannende Diskussion über Außenpolitik füh­ren muss. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Ich finde, dass das Hohe Haus auch im au­ßenpolitischen Ausschuss darüber debattieren muss, welche Rolle Österreich tatsäch­lich haben kann.

Der Außenminister und ich hatten vor Kurzem ein sehr konstruktives Arbeitsgespräch, finde ich, das sehr offen war. (Bundesminister Kurz: Das klingt da jetzt anders!) – Nein, es klingt gar nicht anders! Bei diesem Gespräch wurde auch der Fragenkomplex erörtert, welche Schwerpunkte die österreichische Außenpolitik legen und tatsächlich auch umsetzen soll. Da steht die Frage des Dialogs, der Unterstützung der Demokra­tiebewegungen, der Rechtsstaatlichkeit natürlich ganz oben, und zwar unabhängig da­von, ob es in der Ukraine die Notwendigkeit der Unterstützung gibt, in Bosnien oder in Venezuela. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Wir haben, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier schon vor längerer Zeit ei­nen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht, und es ist grundsätzlich zu be­grüßen, dass im Hohen Haus über die Ukraine debattiert wird. Die Transformation der Ukraine in Richtung der Europäischen Union muss als wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesehen werden, und ich unterstütze als Abgeordnete auch ganz klar alle Be­strebungen, die Transformation der Ukraine in Richtung EU zu stärken.

Die Rolle der FPÖ ist eine völlig unklare, und auch Kollege Hübner hat hier gerade nicht zu erkennen gegeben, wen er tatsächlich unterstützen wird. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Meine Person steht ganz klar auf der Seite der friedlichen Demokratiebewe­gungen. Die FPÖ hat auch den Entschließungsantrag nicht mitgetragen, der ganz klar sagt, die Ukraine soll unterstützt werden, um in der EU integriert zu werden.

Welche weiteren Schritte braucht es jetzt aus meiner Sicht? – Wie anfangs erklärt: die aktive Unterstützung. Es braucht eine aktive Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union. Es braucht eine aktive Ukraine-Politik, natürlich auch gemeinsam mit Öster­reich. Es braucht die Unterstützung der Demokratiebestrebungen. Die Verantwortlichen müssen ganz klar zur Rechenschaft gezogen werden.

Ein wichtiger Punkt ist noch offen, der auf jeden Fall diskutiert gehört, nämlich die Frage, wie die Europäische Union mit Russland umgeht. Wie geht die Europäische Union damit um, dass die Ukraine tatsächlich von Öl- und Gasimporten aus Russland abhängig ist? Wie schaut es mit den Zahlungen aus? – Der Weg der Ukraine in die Europäische Union kann nur gemeinsam erfolgen! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Windbüchler-Souschill spricht mit Bundesminister Kurz.)

14.09


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte.

 


14.10.04

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es um Menschenrechtsfragen geht, dann macht es natürlich keinen Unterschied, ob etwas auf den Fidschi-Inseln geschieht oder in der Ukraine. Wenn es aber um wirtschaftspolitische Fragen geht, um die unmit­telbare Betroffenheit von Österreich, dann macht es natürlich einen Unterschied, und richtigerweise gibt es ja die EU-Nachbarschaftspolitik.

Wenn auf den Fidschi-Inseln etwas geschieht, dann wird Australien sich entsprechend zu Wort melden, was ja auch der Fall ist. Wenn in der Ukraine etwas geschieht, ist die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 80

Europäische Union umso mehr gefordert. – Das sollte auch für Sie einleuchtend sein. (Abg. Windbüchler-Souschill: Bosnien?! – Abg. Brosz: Oberlehrer Lopatka ! – Abg. Wöginger: Nein, die habt’s schon ihr, die Oberlehrer!) – Na ja, ich passe mich ja Ihrer Fraktion langsam an in dieser Frage, was Oberlehrertum betrifft (Zwischenruf des Abg. Brosz); die Gefahr ist ja groß, dass man sich da wirklich anpasst.

Eines sage ich Ihnen aber schon: EU-Nachbarschaftspolitik – und diese Nachbar­schaftspolitik ist ja nicht von uns erfunden worden – macht natürlich Sinn, weil die Eu­ropäische Union ja der Hoffnungsschimmer ist für jene, die daran glauben, dass auch die Ukraine als souveräner Staat selbst entscheiden kann, wie es in Zukunft weiter­geht. Bei aller Abhängigkeit von Russland in wirtschaftlicher Hinsicht müssen wir alles tun, dass die Ukraine als selbständiger Staat entscheiden kann, wie es weitergeht. Das sage ich Ihnen schon: Da darf es kein Augenzwinkern geben! (Beifall bei der ÖVP.)

Daher bin ich dem Herrn Außenminister sehr dankbar für seine Erklärung (Ruf bei der FPÖ: Für welche?), weil er klargemacht hat, dass die Europäische Union eines aufge­zeigt und sozusagen jene Lügen gestraft hat, die immer behaupten, diese Europäische Union sei wirtschaftlich stark, aber politisch eigentlich ein Zwerg. Die viel gescholtene Außenpolitikchefin der Europäischen Union Catherine Ashton hat nach der Frage Ser­bien-Kosovo wieder gezeigt, dass sie mit Unterstützung der Außenminister durchaus etwas schaffen kann.

Ich bin Außenminister Kurz sehr dankbar; er hat hier nicht eitel, wie er hätte sein kön­nen, gesagt, dass er am Donnerstag einer der Mitinitiatoren dieser Sondersitzung der Außenminister war (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun), bei der die Europäische Union klargemacht hat, dass man da an einem Strang zieht. Es ist ganz wichtig, da gemein­sam vorzugehen und nicht nationalstaatlich, im Kantönligeist irgendwie zu versuchen, dass ein Staat besonders bemerkt wird.

Diese Europäische Union hat gezeigt, dass sie imstande ist, durchaus auch mit Russ­land in Verhandlungen einzutreten. Putin und Russland haben dann akzeptiert, dass dieses Selbstbestimmungsrecht der Ukrainer innerhalb eines souveränen Staates – und das ist für mich ganz entscheidend – zum Durchbruch kommen kann. Es gibt jetzt diese Übergangsregierung, es gibt den Übergangspräsidenten, und – symbolisch, aber für mich mehr als ein Symbol – wenn gleichzeitig mit der Wahl zum Europäischen Par­lament am 25. Mai auch die Ukrainer wählen, dann ist das für mich ein Zeichen der Hoffnung. Am Freitag hat es meiner Meinung nach überhaupt nicht so hoffnungsvoll ausgesehen, sondern ganz, ganz besorgniserregend.

Die Europäische Union hat ja den Friedensnobelpreis bekommen. Da ist etwas gelun­gen: Man hat immerhin das Blutvergießen stoppen können. (Zwischenruf des Abg. Dr. Hübner.) Jeder Tote ist einer zu viel. Es hätten Hunderte und Tausende sein kön­nen. Hoffen wir, dass die Menschen, die letzte Woche mit ihrem Leben für ihre Über­zeugung bezahlt haben, die letzten waren und dass es der Europäischen Union ge­lingt, in diesem nicht einfachen Staat zu einer Lösung beitragen zu können! Das geht nur mit Russland, da bin ich hundertprozentig der Meinung von Abgeordnetem Cap: das zu erreichen, was notwendig wäre, nämlich dass das Gemeinsame vor dem Tren­nenden steht.

Die Geschichte ist natürlich für die Ukraine in einer Form belastend, die uns vielleicht nicht so bewusst ist, und Österreich hat da auch eine besondere Rolle. Von 1772 bis 1918 – ich habe das schon gesagt – waren 38 Abgeordnete zwei Zimmer weiter vertreten. Das waren mehr Abgeordnete, als zum Beispiel aus dem heutigen Bundes­land Niederösterreich damals im Reichsrat vertreten waren. (Zwischenruf bei der ÖVP sowie des Abg. Steinbichler.) – Ich habe das größte Flächenbundesland genommen. (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: galizischen ..!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 81

Österreich hat da natürlich eine besondere Rolle, aber, meine Damen und Herren, erst nach dem Zweiten Weltkrieg, erst 1954 ist zum Beispiel die Krim von Russland zur Uk­raine gekommen – das muss man sehen – und war über Jahrhunderte russisch domi­niert. Daher kann es nur eine Lösung mit einer starken Europäischen Union auf der ei­nen Seite und einem ständigen Dialogprozess mit Russland auf der anderen Seite ge­ben.

Eines darf ich noch von unserer Seite her sagen: Uns sind solche Fragen wichtig. Vitali Klitschko war ja im September auch beim damaligen Außenminister Michael Spindel­egger, und er ist mit seiner Ukrainischen Demokratischen Allianz natürlich in ständigem Kontakt mit uns, hat Beobachterstatus in der Europäischen Volkspartei. Da haben auch die anderen Parteien ihre Aufgaben wahrzunehmen, diese demokratischen Parteien in der Ukraine auch auf parteilicher Ebene entsprechend zu unterstützen.

Letzter Punkt von meiner Seite: Wir müssen aber auch jene unterstützen, die dort den Kampf gegen die Korruption führen. Abgeordneter Rossmann ist jetzt nicht hier, er hat vorhin auch nicht zugehört, als der Außenminister hier klar gesagt hat, dass die FMA entsprechende Schritte setzt. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Ich sage Ihnen: Wir unterstützen natürlich auch die Arbeit von AntAC, und – das hat auch der Außen­minister gesagt – Österreich setzt da Schwerpunkte. Wir haben da finanzielle Grenzen. Ein Schwerpunkt ist die Justizreform in der Ukraine, wo auch wir als Nationalstaat in­nerhalb der Europäischen Union unseren Beitrag leisten.

Ich bin daher froh, dass wir hier auch außenpolitische Debatten führen. Ich halte es für angebracht, neben wichtigen Fragen, wie beispielsweise ob wir jetzt eine Schaumwein­steuer haben oder nicht, solche Fragen, bei denen es um Menschenrechte geht, bei denen es um Menschenleben geht, hier in diesem Haus zu dieser Stunde zu diskutie­ren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.16


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


14.16.36

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, leider haben wir dem Bericht des Herrn Bundesministers nicht mehr entnehmen können als den Medien übers Wochenende. (Abg. Mag. Steinhauser: Teilweise sogar weniger!) Wir sind alle geschockt über die Bilder, die uns in den letzten Tagen aus der Ukraine erreicht haben. Unsere Solidarität gilt jenen, die im Kampf um Freiheit und Demokratie ihr Leben verloren haben. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)

Die Lage ist noch immer völlig unklar, da es – vielleicht überlagert durch die Olympi­schen Spiele in Sotschi – noch keine Stellungnahme gibt, wie Russland zu dem Kon­flikt steht. Die Spekulationen gehen bis zu einer befürchteten Spaltung des Landes in einen westlichen und einen östlichen Teil (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser), wobei der Status der Krim noch nicht berücksichtigt ist.

Wir wissen nicht, wie die Entwicklung in den nächsten Tagen weitergehen wird. Positiv ist die Entlassung von Julia Timoschenko aus der Haft und die Wahl des Übergangs­präsidenten zu bemerken. Wir hoffen auf eine friedliche Entwicklung in Richtung De­mokratie, Meinungsfreiheit und unabhängige Presse. Der Schutz der Menschenrechte hat oberste Priorität, die politischen Strukturen müssen unbedingt aufgebaut werden. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Köchl.)

Doch eines muss auch klar sein: Die Ukraine liegt zwar an einer geopolitischen Schnitt­stelle, doch Europa und Russland dürfen in diesem Konflikt keine Gegner sein. Der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 82

Kalte Krieg ist zu Ende. Ein Konsens über die künftige Entwicklung muss gefunden werden. Die Vermittlung der EU war ein erster Schritt. Ideal wäre jetzt ein akkordiertes Vorgehen der EU und Russlands mit der Ukraine, ein festgesetzter Plan zur wirtschaft­lichen Entwicklung des Landes. Eine destabilisierte Ukraine, in der vielleicht ein Bür­gerkrieg tobt und deren Wirtschaft auf dem Boden liegt, bedeutet auch ein Risiko für Österreich. Wir haben schon vor ein paar Jahren einmal erlebt, wie das ist, wenn kein Gas nach Österreich fließt.

Ich glaube auch, dass der Westen einen Denkfehler macht. Wenn ein Regime in einem Land gestürzt wird, können nicht automatisch demokratische Strukturen mit einem Par­teiensystem, das unserem vergleichbar ist, übergestülpt werden. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Willi.) Wir können nicht davon ausgehen, dass oppositionelle Kräfte in der Ukraine automatisch demokratische Ziele verfolgen. Das politische Spek­trum der Opposition ist sehr breit und reicht auch in antidemokratische Strukturen hi­nein.

Ein weiterer Aspekt ist die prekäre wirtschaftliche Lage in der Ukraine. Es droht ein Staatsbankrott, der in einem Land mit einer Bevölkerung von 45 Millionen dramatische Auswirkungen hätte. USA, EU und IMF haben bereits Unterstützung und umgehende Verhandlungen zugesagt. Die Ukraine muss raschest wieder auf eigenen Beinen ste­hen können.

Meine Damen und Herren, wir können zum derzeitigen Zeitpunkt das Spiel der Mächte in der Ukraine noch nicht abschätzen, aber eines ist sicher: Ost und West darf keinen Gegensatz mehr bilden! Wir müssen aufhören, in dem Schema „Kalter Krieg“ zu den­ken, Europa, USA und Russland müssen positiven Einfluss ausüben und gemeinsam unterstützen  mit dem Ziel, dass die Ukraine einen selbstbestimmten Weg in eine marktwirtschaftlich-demokratische Ordnung gehen kann!  Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Köchl.)

14.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mlinar. – Bitte.

 


14.20.46

Abgeordnete Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar (NEOS): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Spoštovane dame in gos­podje! Nach Europa, welche Verheißung – auch von Ihnen klar formuliert, Herr Minis­ter. Ich weiß nicht, wie viele von Ihnen – aber ich nehme an, die meisten – die Gele­genheit hatten, am Freitagabend die ZIB 2 zu verfolgen. Wenn Sie das gesehen ha­ben, dann können Sie sich vielleicht an die beiden älteren Damen erinnern, die der ORF-Korrespondent interviewt hat – und das zu einem Zeitpunkt, als noch nicht klar war, dass Viktor Janukowitsch unmittelbar davor steht, seine Macht zu verlieren, dass Julia Timoschenko aus der Haft entlassen wird, sich auch generell die Ereignisse über­schlagen haben und ein neues Kapitel in der Ukraine aufgeschlagen wurde.

Ich sage das vollkommen wertfrei, denn es ist klar und heute auch schon öfter richtig bemerkt worden, dass zu diesem Zeitpunkt niemand abschätzen kann, ob sich die Si­tuation, in der sich das Land befindet, nachhaltig stabilisieren wird und ob das letztlich zu einer ruhigen Situation führt.

Die beiden genannten Damen waren so an die 70 Jahre alt, und beide antworteten auf die Frage, wohin sich denn das Land weiterentwickeln und orientieren soll, für mich auf eine sehr beeindruckende Art und Weise, nämlich ganz klar: nach Europa! Ich stimme hier mit Ihnen, Herr Minister, nicht überein, wenn Sie meinen, dass wir als Europäische Union genug getan haben. Ich frage mich – und das sage ich schon sehr klar –: Wieso schaffen wir es als Europäische Union nicht, Außenbeauftragte Catherine Ashton eher


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 83

zu konkreten Vermittlungsversuchen zu entsenden, auch mit einem klaren Mandat, mit Russland zu verhandeln? (Beifall bei den NEOS.)

Natürlich kann niemand garantieren, dass eine rechtzeitige Reaktion verhindert hätte, was geschehen ist, aber es wäre sicher ein Signal gewesen; ein Signal dafür, dass wir frühzeitig auf bedrohliche Entwicklungen in unseren Nachbarstaaten – und die Ukraine ist ein Nachbarstaat der Europäischen Union – reagieren und dass wir Anteil nehmen am Schicksal eines Landes, dessen Geschichte unmittelbar und untrennbar mit unse­rer verbunden ist. Auch das haben wir heute des Öfteren gehört, und ich möchte das wirklich betonen und uns hier auch ins Bewusstsein rufen.

Wie also sieht sie aus, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäi­schen Union? Ist sie, so wie sie derzeit funktioniert, wirklich Ausdruck jenes Instrumen­tes, wie wir es haben wollen, wenn es darum geht, unsere europäische Identität nach außen zu tragen? – Ich meine, ganz ehrlich, dass es nicht ausreicht, was wir im Mo­ment tun. Ich beziehe mich dabei nicht nur auf unser Zögern in der Ukraine, damit meine ich auch, dass Mitgliedstaaten an unseren Außengrenzen mit der Behandlung von Flüchtlingsströmen sich selbst überlassen werden. Es wird dann so getan, als wäre das alles kein gesamteuropäisches Problem, sondern ein italienisches Problem, ein spanisches Problem, ein maltesisches Problem oder ein griechisches Problem.

Wenn dann – wie in der vergangenen Woche geschehen – völlig überforderte spani­sche Grenzbeamte auf Flüchtlinge schießen, die schwimmend das Land erreichen wollen, dann zeigen wir mit dem Finger auf sie. Ich bin überzeugt, und das zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Vorstellungen zu Europa, es braucht auch da einen Schulterschluss innerhalb unserer Europäischen Union. Im Mittelmeer ertrinkende Menschen sind unser aller Problem! Tote und Verwundete in Kiew sind unser aller Pro­blem!

Ich wünschte, die Worte des ukrainischen Politikwissenschaftlers in der Einschätzung der politischen Zukunft seines Landes, wonach die Ukraine angesichts der jüngsten Entwicklungen hinkünftig nicht mehr autoritär regiert werden kann, mögen sich bewahr­heiten. Ich wünsche mir aber auch, dass Österreich im Verbund der Europäischen Uni­on zukünftig vermehrt Einfluss darauf nimmt, wenn es darum geht, mit einer gemein­samen, starken, europäischen Stimme den außenpolitischen Anforderungen des 21. Jahr­hunderts entgegenzutreten.

Das ist mein Wunsch an Sie, sehr geehrter Herr Außenminister, und ich bedanke mich hier an dieser Stelle in aller Form bei Ihnen für die Ministererklärung zu diesem Thema, das sehr wichtig ist, wenn ich mir auch – und erlauben Sie mir diesen Halbsatz – ge­wünscht hätte, ein bisschen mehr Hintergrundinformationen zu bekommen.

Spoštovane dame in gospodje! Prav lepa hvala! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Dr. Mli­nar spricht mit Bundesminister Kurz.)

14.25


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


14.26.01

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie und Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Einer der Aktivisten auf dem Maidan-Platz, den die Demonstranten und Demonstrantinnen in „Euromaidan“ umbenannt haben, hat in einem vor Kurzem veröffentlichten „Standard“-Interview uns alle in der EU und in Europa adressierend gesagt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 84

„Die Ukrainer verteidigen buchstäblich mit eigenem Blut die europäischen Werte einer freien und gerechten Gesellschaft. Meine Hoffnung besteht darin, dass Sie das zu schätzen wissen!“

Ich bin mir nicht immer ganz sicher, ob vor allem diverse Regierungen in der EU das zu schätzen wissen, was viele Ukrainer und Ukrainerinnen buchstäblich mit ihrem Blut verteidigt haben. Bei aller Schwierigkeit, die es bei der Protestbewegung gibt – sie ist alles andere als einheitlich, sie ist nicht schwarz-weiß zu sehen, das wissen wir alle, die die Medienberichterstattung verfolgt und sich damit beschäftigt haben –, nichts­destotrotz passt das eine mit dem anderen nicht ganz zusammen. Wenn man hier den Ausführungen von Bundesminister Kurz zugehört hat, hat man fast den Eindruck bekommen, die EU hätte mehr oder weniger dafür gesorgt, dass es zu dieser Wende in der Ukraine gekommen ist.

Dass sich die EU mehr als zögerlich, viel zu spät und sehr, sehr schwach zu Wort ge­meldet hat, das wissen auch alle, die die Medienberichterstattung verfolgt haben. Auch an dieser Stelle, sehr geehrter Herr Bundesminister, sei gesagt: Ich bin sehr, sehr da­für, dass wir viel mehr außenpolitische Diskussionen im Nationalrat führen – wir führen, nach meinem Geschmack, nach unserem Geschmack, viel zu wenige außenpolitische Diskussionen hier –, aber bitte nicht so, dass es so offensichtlich wird, dass dieser Ta­gesordnungspunkt nicht unbedingt wegen der Aktualität der schrecklichen Ereignis-
se in der Ukraine auf die Tagesordnung gesetzt wurde, sondern um den Tagesord­nungspunkt mit dem Steuerpaket in den Hintergrund zu drängen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Leider muss ich mich auch in die Reihe der KritikerInnen einreihen, die mehrmals ge­sagt haben, Ihre Ausführungen haben leider nicht wirklich etwas anderes enthalten als das, was wir alle in den letzten Tagen in den Medien mitbekommen haben. (Abg. Räd­ler: Ihre Meinung!) Und das rechtfertigt schon überhaupt nicht diese Vorgehensweise der Regierungsfraktionen. (Abg. Mag. Steinhauser: Vielleicht war es für die ÖVP neu! Rufe bei der ÖVP: Nein!)

Ich möchte zu einem aus unserer Sicht wichtigen Problem kommen, nämlich zur Men­schenrechtsfrage, die von unserer Bundesregierung – wobei sie damit leider nicht al­lein ist in der EU – viel zu wenig thematisiert wird. Ich finde, einige der Redebeiträge hier haben uns allen ein sehr klares Sittenbild vorgeführt, jener von Kollegen Cap zum Beispiel, in dem ständig von unseren Wirtschaftsinteressen, von Öl und Gas, von In­vestitionen und so weiter die Rede war, in dem aber Menschenrechte kein einziges Mal vorgekommen sind. Ich glaube nicht, dass ich ein einziges Mal bei Ihrer Rede das Wort „Menschenrechte“ gehört habe – und das angesichts der Tatsache, dass unser Land einer der Großinvestoren in der Ukraine ist und die Bundesregierung seit Jahr und Tag behauptet, international sehr große Anstrengungen, auch betreffend Menschenrechte, zu ergreifen.

Ich sage, gerade wenn wir dort einer der Großinvestoren sind, müssen wir die Men­schenrechtsfrage, die Frage der Korruption umso lauter, umso deutlicher zur Sprache bringen.

Wenn man den Reden der Kollegen Cap und Lopatka zuhört, bleibt Folgendes übrig: Wirtschaftsinteressen, Wirtschaftsinteressen, Wirtschaftsinteressen, aber sehr wenig zu Menschenrechten. (Abg. Dr. Cap: Das stimmt nicht! Zwischenruf bei der ÖVP.) 

Ein letzter Satz: Als sich Ende Jänner der zurückgetretene ukrainische Premier Asarow nach Wien abgesetzt hatte, beschrieben Medien ja detailreich, wie diverse Vertreter der ukrainischen Regierung Millionen in Österreich gebunkert haben – dank unserem Bankgeheimnis. Auch zu diesem Thema habe ich hier leider kaum etwas gehört, vor allem nicht von den Abgeordneten der Regierungsfraktionen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 85

Einerseits zu sagen: Ja, es ist gut, dass es diese Menschenrechtsbewegung, diese Oppositionsbewegung in der Ukraine gibt!, aber mit keinem Wort zu erwähnen, dass ukrainische Potentaten und Vertreter der Regierung hier Millionen gebunkert haben, dank einem Bankgeheimnis, gegen dessen Abschaffung Sie sich mit Händen und Fü­ßen wehren, das würde ich scheinheilig nennen. – Danke vielmals. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

14.31


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, hart an der Grenze, eigentlich schon drüber! (Abg. Neubauer: Was heißt „hart an der Grenze“? Abg. Dr. Walter Rosen­kranz: Mit dem Konjunktiv kann man nicht !)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


14.31.38

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, in den letzten Tagen haben sich die Nachrichten und die Bilder in den Fernsehstationen überschlagen, die uns aus Kiew und anderen Orten erreicht haben. Wir waren wohl alle sehr tief bestürzt und schockiert; und ich denke, dass für viele Menschen in Europa, auch für mich, diese Bil­der deswegen so ein großer Schock waren, weil sie letztendlich mitten aus dem Her­zen Europas gekommen sind, aus unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Wir haben das heute schon ein paarmal angesprochen: Lemberg ist nicht viel weiter entfernt von Wien als Innsbruck.

Was in der Ukraine passiert, hat daher auch unmittelbare Auswirkungen auf Öster­reich. Denken Sie also an die geografische Nähe, denken Sie aber auch an die wirt­schaftlichen Verbindungen und an die zahlreichen kulturellen Verknüpfungen mit die­sem Land!

Ich bin froh darüber, meine Damen und Herren, dass die diplomatischen Anstrengun­gen der drei EU-Außenminister aus Deutschland, Polen und Frankreich anscheinend erfolgreich gewesen sind. Und ich bin froh, dass sich in der Ukraine zunächst einmal auf beiden Seiten diejenigen durchgesetzt haben, die eine gemeinsame gewaltfreie Lö­sung anstreben. Ich bin aber auch froh, dass sich Russland an den Vermittlungsge­sprächen durch einen Sondergesandten beteiligt hat, denn eines ist klar, meine Damen und Herren: Ohne Russland wird es keine nachhaltige friedliche Lösung in der Ukraine geben.

Wir sollten doch alle aus der Geschichte lernen. Da bin ich anderer Meinung als Herr Hübner. Russland gewinnt nichts, wenn die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine scheitert. Und die EU, also auch wir, gewinnen nichts, wenn Russland und die Ukraine nicht kooperieren können. (Ruf bei der FPÖ: Ja, aber Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Das hat er nicht gesagt!)

Entweder wir gewinnen alle durch zunehmende Kooperation und Integration in Europa, oder wir verlieren alle durch Instabilität und Unsicherheit in Europa. Wir brauchen da­her auch dringend eine Kurskorrektur. Wir müssen sozusagen weiterdenken. Für die Ukraine und auch für uns und für Russland ist es wirtschaftlich und sicherheitspolitisch eminent wichtig, dass die Ukraine enge und gute Beziehungen zur EU, aber auch zu Russland pflegen kann.

Soll die Ukraine nicht zerfallen und in einem Bürgerkrieg versinken, müssen die politi­schen Konfliktparteien in der Ukraine einen Kompromiss und eine neue Balance fin­den. Keine Seite kann ihre Position allein der anderen Seite vollständig aufzwingen. Das muss auch der Opposition klar sein, die jetzt in Kiew die Zügel in der Hand zu ha­ben scheint. Das Gleiche gilt auch für Russland und die EU. Wir dürfen die Ukraine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 86

nicht vor die Wahl stellen, nur mit einer Seite zusammenarbeiten zu können. Wir müs­sen jetzt gemeinsam an einer Lösung arbeiten, und das auf gleicher Augenhöhe.

Wir sollten daher vermehrt versuchen, die beiden gesamteuropäischen Friedens- und Sicherheitsorganisationen, also die OSZE und den Europarat, wo Russland, die Ukrai­ne und auch die anderen europäischen Staaten gleichberechtigt miteinander debattie­ren und gleichberechtigte Mitglieder sind, als aktive Vermittler einzuspannen. Öster­reich, das wurde schon erwähnt, hat derzeit den Vorsitz im Europarat und kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Nicht zu vergessen sind die zahlreichen Wahlbeobach­ter und Wahlbeobachterinnen, die es immer wieder besonders in solchen Ländern der Transformation ermöglichen, dass Wahlen ordnungsgemäß abgehandelt werden und stattfinden können.

Jetzt gilt es also schnell zu handeln, damit der fragile Frieden eine realistische Chance hat, denn wir wissen, dass es auf beiden Seiten radikale und gewaltbereite Kräfte gibt, denen nicht an einer friedlichen Lösung gelegen ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.36


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


14.36.24

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Außenminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Es sind schon erschütternde Bilder, die wir jetzt bereits wochenlang von den Medien geliefert bekommen. Wenige Hundert Kilometer von uns entfernt bren­nen Plätze, fliegen Pflastersteine, werden Menschen erschossen, werden Menschen gezielt erschossen.

Die Ukraine, ein europäisches Land, droht im Chaos zu versinken; und das geht uns etwas an – gesellschaftlich, politisch, aber vor allem menschlich geht uns das etwas an. Auch wenn die Ukraine nicht Teil der Europäischen Union ist, geht es uns etwas an, denn die Menschen in der Ukraine hoffen auf die EU, sie setzen auf die EU, sie marschieren mit europäischen Fahnen, und sie werden auch unter europäischen Fah­nen erschossen. (Abg. Kickl: Das Problem ist nur nicht !)

Daher muss man erkennen, dass die Ukraine eine junge Demokratie ist, ein junges Land ist, und man erkennt dort die ganze Schwierigkeit beim Transformationsprozess, wenn aus einem ehemaligen kommunistischen Land ein demokratisches Land wird. Es ist schon beeindruckend, zu sehen, dass Hunderttausende Menschen darum ringen, demokratische Verhältnisse, stabile demokratische Verhältnisse zu haben  wie sie für uns selbstverständlich sind. Sie waren auch erfolgreich, denn letztendlich haben die Massenproteste, auch dank der Unterstützung der Europäischen Union und anderer, dazu geführt, dass es zu Neuwahlen kommt. Das ist ein starkes Zeichen der Mitbe­stimmung und auch ein starkes Zeichen für Demokratie, etwas, das wir hier im Hohen Haus diskutieren. Die große Masse der Menschen lässt es sich nicht mehr gefallen, von oben herab behandelt zu werden, sondern will aktiv mitgestalten – hier wie dort, und dort geht es um weit mehr.

Es war sehr wohl die Europäische Union – das hat Außenminister Kurz erwähnt –, die stellvertretend drei Außenminister geschickt hat, aus Deutschland, Frankreich und Po­len, die sehr wohl eine Dynamik in die Vermittlungsgespräche hineingebracht haben. Sie haben das alle verfolgt. Es wurde gemeinsam mit der Europäischen Union ein Fahrplan zur Lösung des Konflikts ausgearbeitet. Es wurden Sanktionen seitens der EU verhängt, die letztendlich dazu geführt haben, dass die Anti-Terror-Einsätze zu­rückgedrängt wurden und man wieder zu mehr Stabilität gekommen ist. Es wurde ver-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 87

einbart und die Kernpunkte waren, dass es eine Übergangsregierung gibt, dass es eine Änderung der Verfassung gibt und dass es vorgezogene Präsidentenwahlen gibt.

In der Folge hat jetzt das Parlament auch veranlasst, dass Timoschenko freigelassen wird und dass für Mai Neuwahlen angesetzt werden. Aber Stabilität und Frieden sind noch nicht gesichert, und das ist mitunter eine zentrale Aufgabe der Europäischen Union.

Es gibt natürlich den Vorwurf, und das ist auch hier gesagt worden, dass die EU zu spät und vielleicht zu zögerlich gehandelt hat. Das mag schon stimmen, aber das wird man immer wieder sagen können: Na ja, die EU hätte früher handeln sollen!  Faktum ist, dass die EU sehr wohl außenpolitisch, auch durch die Mitwirkung der österreichi­schen Außenpolitik, des österreichischen Außenministers, Ergebnisse zustande ge­bracht hat, die ich vorhin zitiert habe. Tatsache ist auch, dass die EU weiterhin aktiv ist. Ashton ist heute unterwegs, und es werden weitere Aktivitäten folgen, denn die Uk­raine braucht drei Dinge: Stabilität, Demokratie und Wachstum.

Besonders bemerkenswert ist die Rolle des Parlaments in der Ukraine, was für uns auch beispielgebend ist, dass letztlich das Parlament mit all den Für und Wider, die da­mit verbunden sind, sehr wohl diesen Prozess in Gang bringt und sehr stark mitbe­stimmend ist. Daher ist es wichtig, dass der Außenminister hier eine Erklärung abgibt, über die Aktivitäten der österreichischen Außenpolitik berichtet und dass wir uns mit dem Thema auseinandersetzen können, dass das Parlament, auch das österreichische Parlament, hier eine aktive Rolle hat.

Faktum ist, dass aber durch die Aktivitäten des Parlaments auch weiterhin die Gefahr einer Spaltung in der Ukraine besteht, denn vor Kurzem wurde beschlossen, dass Rus­sisch als Minderheitensprache, als Amtssprache verboten wird. Ich halte das für kein gutes Signal, für kein gutes Zeichen, denn es besteht tatsächlich die Gefahr, dass die Ukraine ein permanenter Konfliktherd wird, wie das zerfallende Jugoslawien einer war, und das sollte verhindert werden. Auch die Absetzung des Präsidenten ist rechtlich fragwürdig.

Das alles muss ohne Frage auf stabile Beine gestellt werden. Daher ist Frau Ashton im Auftrag der Europäischen Union – auch unter Mitwirkung Österreichs – unterwegs, um eine dauerhafte Lösung zu erzielen, und zwar eine dauerhafte Lösung in Richtung Sta­bilität und Sicherheit, und vor allem auch, und das halte ich für wichtig, dass man sich der Korruption annimmt. Sebastian Kurz hat das erwähnt und auch direkt angespro­chen: Das ist ein zentraler Punkt, nicht nur für die großen Wirtschaftseinheiten, son­dern auch für den Otto Normalverbraucher, der dort von Kleinkorruption betroffen ist.

Immerhin ist die Ukraine nach Russland der zweitgrößte Staat in Europa, und Russ­land ist der wichtigste Außenhandelspartner für die Ukraine. Österreich ist der fünft­größte Investor in der Ukraine. Also hat es neben der menschlichen Dimension – ich gebe Ihnen da völlig recht – sehr wohl auch eine wirtschaftspolitische, vor allem weil die Ukraine auch ziemlich abhängig von Russland ist, was die Energieversorgung an­langt, also betreffend ihre Energiesicherheit. Daher kann eine gemeinsame Lösung nur im Verbund Europäische Union, Russland und Ukraine erzielt werden, denn Russland hat bereits Wirtschaftshilfe ausgesetzt und will damit die Ukraine unter Druck setzen.

Die Gefahr des Staatsbankrotts der Ukraine steht im Raum, und daher muss man hier gegenarbeiten. Die USA, der Internationale Währungsfonds haben Finanzhilfe in Aus­sicht gestellt (Zwischenruf des Abg. Kickl), und es ist auch wichtig, dass die Europäi­sche Union diesbezüglich Signale setzt.

Ich möchte besonders jene Schwerpunkte unterstreichen, die Sebastian Kurz erwähnt hat, denn zwar geht es natürlich um die großen Lösungen, aber auch um viele kleine Bausteine, wie man der Ukraine helfen kann. Und zu sagen, dass man jungen Men-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 88

schen, die pro-europäisch orientiert sind, die mit der Europafahne auf dem Maidan-Platz stehen, hilft und dass man ihnen einen Zugang nach Österreich bietet, zu unse­ren Institutionen, zu unseren Universitäten, ihnen hilft, Programme wie Erasmus+ zu nutzen, oder auch bürokratische Hemmnisse beseitigt, damit Journalisten, NGOs hier bei uns sein und eben auch – ohne Anmaßung – von uns lernen können, halte ich für einen entscheidenden Schritt im Kleinen, das gemeinsame Europa aufzubauen. Das ist konkrete Hilfe, die den Ukrainern nützt, die auch der Demokratie dort nützt. Das ist richtig von Außenminister Kurz. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Schieder.)

Zum dritten Punkt, da Sie das Thema Korruption angesprochen haben: Die Expertise österreichischer Experten im Justizbereich ist von zentraler Bedeutung. Die große Kor­ruption, aber auch die tägliche Kleinkorruption nervt die Ukrainer. Man weiß das aus zahlreichen Berichten, und daher ist es angesagt, dort zu helfen.

Abschließend: Viele Menschen in der Ukraine leben einen europäischen Traum, und gerade wir als Österreicher, als Europäer sollten unsere Freunde, die an ein gemeinsa­mes Europa glauben, nicht im Stich lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.43


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

14.43.262. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (30 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Um­satzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuerge­setz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkohol­steuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungs­organisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsge­setz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichts­gesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifge­setz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), sowie über die Anträge

164/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Stabilitätsabgabe“,

165/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Wirtschaftsschutzpakt“,

205/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz und

206/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einrichtung einer GmbH „Zero“ (31 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 89

Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Strache. – Bitte.

 


14.44.33

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Dame und meine Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Ja, wir hätten uns heute natürlich einen anderen Themenbereich gewünscht, nämlich ein Steuersenkungspaket, ein Steuerentlastungspaket, die Entfesselung, die Entlastung der Wirtschaft, die Ankurbelung des Arbeitsmarktes angesichts der dramatischen Ent­wicklungen, die wir mit einer Rekordarbeitslosigkeit heute auch schon auf dem österrei­chischen Arbeitsmarkt vorfinden. Aber leider Gottes ist das nicht der Fall: Wir de­battieren ein Abgabenänderungsgesetz, in dem sich letztlich wieder ein paar schöne Grauslichkeiten finden, die heute auch beschlossen werden sollen.

Zum Beispiel findet sich darin die Anpassung der Normverbrauchsabgabe, die in den nächsten Jahren 230 Millionen € in den Steuersäckel einbringen soll, die Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer, die sogar 1,1 Milliarden € in den Steuersäckel einbringen soll, und ich frage mich: Wo ist da die große Steuergerechtigkeit, die auch immer wieder bemüht worden ist, und wo sind vor allen Dingen die großen Wahlver­sprechen, die wir im Zuge des letzten Nationalratswahlkampfes von SPÖ-Seite, aber auch von der Österreichischen Volkspartei gehört haben, dass jetzt dann die Entlas­tungen kommen werden, zumal wir schon Höchststeuerland sind und die Bürger letzt­lich von vorne bis hinten ausgesackelt werden?

Ich sage, diese Entlastung findet leider nicht statt. Wir erleben weitere Belastungen, die natürlich auch wieder den Mittelstand treffen und vor allen Dingen auch jene Arbeit­nehmer, die letztlich darauf angewiesen sind, mit ihrem Auto, mit ihrem Kfz ihren Ar­beitsplatz zu erreichen, oder die es brauchen, um ihrer Arbeit nachkommen zu können. Genau dort wird angesetzt. Das, was man ihnen auf der einen Seite bei der Fami­lienbeihilfe als leichte Erhöhung gibt, nimmt man ihnen auf der anderen Seite mit die­sen Steuererhöhungen wieder weg. Das ist einfach nicht gerecht, das hat nichts mit Steuergerechtigkeit zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)

Da werden natürlich auch die Pendler belastet und wieder in Mitleidenschaft gezogen, und da gilt natürlich gerade wieder einmal das alte Prinzip: Bei den Autofahrern, der Melkkuh der Nation, kann man wieder bedenkenlos ansetzen. – Und das ist abzuleh­nen.

Natürlich ist auch anzumerken, dass die Umstellung des Bonus-Malus-Systems gründ­lich danebengegangen ist. Die Einführung eines linear-progressiven Tarifs mag zwar einfacher sein als die bisherige Anknüpfung an die NoVA, bewirkt aber natürlich auch Kuriositäten. So werden etwa sündteure PS-starke Importfahrzeuge aus den USA in Zukunft günstiger zu erwerben sein, billiger zu erwerben sein, weil eben der Preis kei­ne Rolle mehr spielt, sondern ausdrücklich nur mehr der Schadstoffausstoß. – Ich sa­ge, da freuen sich sicher ein paar über diese widersinnige Entscheidung. (Ruf: Der Eu­gen Freund!)

Und die Raucher sind wahrscheinlich auch wieder dran. Wie Kollege Abgeordneter Herbert Kickl vorher zu Recht gesagt hat, wird ja hier immer davon gesprochen, dass die Verursacher der Krise endlich zur Verantwortung gezogen werden sollen. Also auf der einen Seite kommen jetzt die Autofahrer dran, die sicherlich nicht die Verursacher der Krise sind, auf der anderen Seite kommen die Raucher dran, von denen man in Zukunft auch 1,1 Milliarden € zusätzlich einkassieren will. Jetzt könnte man schon da-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 90

rüber diskutieren, wenn die Summe wenigstens einmal zweckgebunden für das Ge­sundheitssystem aufgewendet werden würde, aber nicht einmal das ist der Fall, davon ist nicht die Rede. (Beifall bei der FPÖ.)

Dazu kommen dann weitere Erhöhungen, nämlich die Erhöhung der Schaumwein- und der Alkoholsteuer. – Ja, toll! Damit sind natürlich wieder ein paar Betriebe betroffen, die durchaus schon heute um ihre Existenz kämpfen. Und dann gibt es insbesondere auch hier wieder Belastungen, die letztlich vor allen Dingen die kleineren und mittleren Un­ternehmer treffen werden, also insgesamt Mehrbelastungen von bis zu 5 Milliarden €.

Das ist ein Paket, das die angebliche Wirtschaftspartei ÖVP unterstützt. Also ich frage mich wirklich, Herr Vizekanzler, wie jetzt Ihre Entfesselung zu erklären ist. Haben Sie die Selbstentfesselung aus der SPÖ-Fesselung nicht geschafft? Ist die SPÖ jetzt ver­antwortlich? Wie wollen Sie sich in Zukunft überhaupt noch in irgendeiner Art und Weise glaubwürdig als Wirtschaftspartei positionieren, wenn die Wirtschaft unter Ihnen besonders zu leiden hat, nämlich in den letzten Jahren, aber vor allen Dingen noch ein­mal verstärkt in Zukunft? (Beifall bei der FPÖ.)

Ich sage, da ist einiges falsch gelaufen! Da braucht es andere Entscheidungen und Maßnahmen: Da braucht es eine Senkung der Lohnnebenkosten, da braucht es end­lich auch eine Senkung bei der Eingangssteuer, da braucht es einfach Steuersen­kungsmaßnahmen, damit die Menschen sich wieder halbwegs rühren können und da­mit sie auch für ihre harte Arbeit und ihre Leistung eine entsprechende Entlohnung er­halten und auch wieder mehr Geld ausgeben können und der Wirtschaftskreislauf be­lebt wird. Mit diesem Paket der Mehrbelastungen ist das nicht der Fall.

Besonders interessant wird es dann allerdings im Bankenbereich, wenn man sich die von der Regierung vorgenommenen Änderungen im Bereich der Stabilitätsabgabe an­sieht, nämlich der sogenannten Bankenabgabe. Da sind wir dann wieder bei der soge­nannten Gerechtigkeit, wo diejenigen, die den Schaden verursacht haben, angeblich drankommen sollen. Also wenn man sich das genau anschaut, ist genau das Gegenteil der Fall. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schieder.)

Es ist nämlich interessant, dass Sie ausgerechnet bei den Derivaten, deren ausufern­des und undurchsichtiges Handelsvolumen letztlich maßgeblich Schuld hatte am Aus­bruch der Krise und der Lehman-Entwicklung, dass Sie also letztlich gerade bei den Auslösern hergehen und sie aus der Bemessungsgrundlage für die Bankenabgabe he­rausrechnen. Ich frage mich: Was ist da gerecht? Wo sind da jetzt die Verursacher die­jenigen, die zum Handkuss kommen? – Im Gegenteil: Die werden letztlich entlastet! (Abg. Mag. Schieder: Dann haben Sie es nicht fertig gelesen!)

Diese Bestimmung ist natürlich ein Geschenk für jene Banken, die über ein großes Vo­lumen an einschlägigen Geschäften verfügen und die eben auch genau in dem Bereich Spekulationsverluste verursacht haben. (Abg. Mag. Schieder: Das ist ein Missver­ständnis!) Das sind eben nicht die kleinen Sparkassen am Land, Herr Schieder, son­dern das sind die Großbanken. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Schieder. – Abg. Kickl: Sozialistische Solidarität!) Danke!, werden die Großbanken sagen, Sie Großbankenvertreter! (Beifall bei der FPÖ.) Setzen Sie einmal dort an, wo die Ver­ursacher sind, und entlasten Sie nicht wieder genau jene, die letztlich auch den Scha­den verursacht haben! (Zwischenruf des Abg. Ing. Höbart.)

Und dann setzt man noch eines drauf und behauptet, dass im Gegenzug dazu die Ban­kenabgabe auf die Bilanzsumme erhöht werden würde. – Ein Blick auf die Aktivseite einer Bankbilanz zeigt uns allerdings, dass damit die Kredite etwa an Haushalte und KMUs belastet werden, während abstrakte Spekulationen an den Finanzmärkten weiter belohnt werden, Herr Schieder! (Abg. Mag. Schieder: ... verstanden haben!) Das ist Ih­re Politik, und das muss man einmal sichtbar machen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 91

Da trinken Sie einmal mehr Wein und nicht Wasser. – Sie predigen immer Wasser, aber in Wahrheit machen Sie genau das Gegenteil, und das muss man einfach sicht­bar machen. (Abg. Mag. Schieder: Ich predige gar nicht! Ich predige nicht!) Das zeigt einfach die Unehrlichkeit, mit der Sie Politik betreiben, und genau das ist auch hier auf­zuzeigen.

Dort, wo die Bundesregierung es selbst in der Hand hätte, macht man genau das Ge­genteil von dem, was man oftmals in der Öffentlichkeit sagt. Das ist bei der Banken­abgabe der Fall, aber auch bei der nun geplanten Anstaltslösung für die Hypo, wo natürlich die ersten Tage verbal alles unternommen wurde, damit ja nicht die Verur­sacher und die Gläubiger zum Handkuss kommen, sondern diese freigespielt werden. Also da werden wir natürlich nicht zusehen.

Ich bin schon froh und dankbar, dass nach den ersten ablehnenden Reaktionen, nach­dem es hier auch eine Sondersitzung gegeben hat, dann in Folge auch der Herr Fi­nanzminister durchaus begonnen hat, die berechtigte Kritik der Opposition ernst zu nehmen und da oder dort doch davon gesprochen hat – dann, nach der Sonder­sitzung –, dass er daran denkt, die Gläubiger in die Verantwortung einzubinden. Und natürlich ist es auch wichtig, wenn man sich ... (Abg. Krainer: Der Termin war lange vor der Sondersitzung!) – Wie bitte, Herr Kollege? (Abg. Krainer: Der Termin ist lange vor der Sondersitzung ausgemacht worden!)

Nein, das Interview vom Vizekanzler war nach der Sondersitzung. Sie haben jetzt nicht aufgepasst, was ich gesagt habe. Da hat es dann die inhaltliche Kursänderung gege­ben, nachdem die Opposition hier Druck aufgebaut und sehr wohl verlangt hat, jede Lösung zu überprüfen, um nämlich die günstigste für den Steuerzahler zu finden, bis hin zu einer geordneten Insolvenz, dass die Gläubiger selbstverständlich in der Haf­tungskette zur Verantwortung zu ziehen sind und eben nicht alles dem Steuerzahler aufgebürdet werden soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Natürlich erwarten sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu Recht, dass diese Form von Geldvernichtung insgesamt im Bereich der Spekulationsentwicklungen, die wir ja auch in manchen Bundesländern gesehen haben, endlich verboten wird, dass man endlich auch die entsprechenden gesetzlichen Bedingungen sicherstellt, dass nicht mehr mit dem öffentlichen Geld spekuliert wird und dass die Bürger auch ein Recht darauf haben, dass mit ihren Steuergeldern verantwortungsvoll umgegangen wird. Hier ist letztlich Handlungsbedarf gegeben!

Und dann gehen Sie aber her und erdreisten sich, heute ein Belastungspaket in Höhe von 5,4 Milliarden € vorzulegen. Ich sage, das ist eine unverantwortliche Politik, wo Sie die Bürger wieder zusätzlich belasten und in Wahrheit, Herr Schieder, damit Sie es noch einmal hören, die Großbanken da oder dort wieder schön fein herauskommen lassen. (Abg. Mag. Schieder: ... wirklich nicht verstanden!) Das ist vielleicht das Raiff­eisen-Politprinzip, das hier gelebt wird. Da kann man sich nur wundern und das na­türlich kritisch infrage stellen. Unser Prinzip ist das nicht!

Ich sage, diese Bundesregierung hat hier in Wahrheit wieder einmal ein politisches Be­lastungspaket vorgelegt, wo man sagen muss, Sie sind verantwortlich für das wirt­schaftliche Belastungspaket und die wirtschaftliche Entwicklung, die wir heute haben im Zuge einer Entwicklung mit einer Rekordarbeitslosigkeit von über 450 000 arbeitslo­sen Menschen in Österreich, bei einer Entwicklung, wo immer mehr Betriebe insol­venzgefährdet sind, immer mehr Betriebe immer weniger Eigenkapital haben, immer mehr Betriebe jammern, dass es eine Kreditklemme gibt und sie keine Kredite mehr bekommen und nicht mehr investieren können und daher natürlich auch nicht mehr wettbewerbsfähig sein können, weil sie nicht investieren können, weswegen sie natür­lich auch teilweise Arbeitsplätze abbauen müssen, anstatt diese schaffen zu können.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 92

Sie aber machen weitere Belastungen und verschärfen damit genau diesen negativen Prozess.

Ich hätte heute etwas ganz anderes erwartet bei solchen Entwicklungen, nämlich dass gegengesteuert wird mit gezielten Entlastungen für die arbeitende Bevölkerung, für die Leistungsträger, für die kleinen und mittleren Unternehmer, damit endlich dieser Nega­tivkreislauf durchbrochen werden kann, der Wirtschaftskreislauf belebt werden kann, die Menschen wieder ein bisschen mehr Netto vom Brutto im Geldtaschel haben, um sich das Leben besser leisten zu können. Und glauben Sie mir: Die würden das nicht verwenden, um zu sparen, sondern sie würden es letztlich verwenden, um ihre tagtäg­lichen Bedürfnisse befriedigen zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei über einer Million Menschen, die an der Armutsgrenze leben und teilweise nicht wissen, wie sie Monat für Monat über die Runden kommen, ist Handlungsbedarf gege­ben, und so gesehen sage ich, leider Gottes haben Sie wirklich nichts dazugelernt.

Die Versprechungen vor der Wahl sind wieder ins Gegenteil verkehrt, aber die Bürger können sich darauf einen Reim machen, und vor allen Dingen werden die Bürger si­cherlich auch die richtigen Lehren daraus ziehen. (Beifall bei der FPÖ.)

14.55


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Klubobmann Dr. Lopatka zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


14.55.27

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Sehr geehrte Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Nicht, weil es jetzt von Klubob­mann Strache gefordert worden ist, sondern weil der Finanzminister das mit dem So­zialminister in den letzten Wochen ausverhandelt hat, sage ich Ihnen, wird heute ein Initiativantrag hier eingebracht, in dem es um 350 Millionen € für ein Arbeitsmarktpaket und um 200 Millionen € Entlastung, was die Lohnnebenkosten betrifft, geht. Also genau das, was Sie hier gefordert haben, macht die Bundesregierung. Ihr Vorwurf geht somit ins Leere, Klubobmann Strache! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Im Gegenteil! Sie bewegen sich wieder in Versprechungen, die nicht erfüllt werden!)

Das Zweite, das ich Ihnen sagen muss: Es ist schon eigenartig – wirklich, es ist schon eigenartig! Heute in der Früh hat die Sitzung mit der Sicherheitsdebatte begonnen. Die Innenministerin macht genau das, was der Rechnungshof fordert – Sie sind dagegen.

Jetzt haben wir, jawohl – und das macht uns keine Freude, aber es ist notwendig –, das Abgabenänderungsgesetz. Warum? Um genau das zu tun, was notwendig ist, nämlich das Budget zu stabilisieren. Und da sprechen Sie, und Ihr Generalsekretär Kickl hat heute Vormittag schon davon gesprochen, von einem Milliardenpaket – auch das ist falsch.

Es sind für den Bund im heurigen Jahr 547 Millionen €. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.) Der Initiativantrag, den ich erwähnt habe – Arbeitsmarktpaket und Lohn­nebenkostensenkung – macht mehr aus als diese Summe. Und dann kommt noch et­was ausgabenseitig dazu, was für die einzelnen Ressorts nicht einfach ist: Wir haben nämlich vereinbart, dass es Sparmaßnahmen geben muss – in jedem Ressort – in ei­ner Größenordnung von insgesamt 500 Millionen €.

Also so schwarz-weiß, wie Sie das malen, ist es natürlich nicht, sondern wir haben hier ein Bündel an Maßnahmen. Der Schwerpunkt ist, hier ausgabenseitig etwas zu tun. Der zweite Schwerpunkt ist, die Mittel, die wir zur Verfügung haben, klug zu inves­tieren. Ja, und der dritte Punkt, das muss ich auch sagen – es macht mir keine Freude, ist aber notwendig –, ist, hier moderat Abgaben zu erhöhen. Das ist der Ansatz, nach dem wir hier unterwegs sind.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 93

Und warum wollen wir alles unternehmen, um 2016 dieses Nulldefizit zu erreichen? – Um eben Mittel für notwendige Zukunftsinvestitionen freizubekommen. Denken Sie nur an den Universitätsbereich, um nur einen Bereich herauszunehmen. Das heißt, was wir hier vorhaben, ist etwas, das wir mit gutem Gewissen auch den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gegenüber vertreten können.

Sie haben die Wirtschaft angesprochen. – Ja, es ist richtig, was auch durch parlamen­tarische Verhandlungen hier herausgekommen ist, denjenigen, die am Beginn einer unternehmerischen Karriere sind, die eine GmbH gründen, wirklich unter die Arme zu greifen, für sie den Start zu erleichtern. Das bleibt so.

Oder denken Sie an den Gewinnfreibetrag. Durch die Verhandlungen, die wir geführt haben, haben wir dann auch einen Zusatznutzen. Wenn der Anreiz gegeben ist, in Wohnbauanleihen zu investieren, dann gehe ich davon aus, dass zusätzliche Mittel da sind, die dann im Wohnbau auch eingesetzt werden. Die Weiterentwicklung ist also po­sitiv.

Oder der Handwerkerbonus. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wieso kommt der ei­gentlich nicht?) – Ja, all das ist genau eine Stärkung der mittelständischen Betriebe, der kleinen Betriebe, und das wird auch mitbeschlossen. (Abg. Dr. Glawischnig-Pies­czek: Der steht nicht drinnen!) Wenn wir dieses Abgabenänderungsgesetz hier be­schließen, sage ich Ihnen, dann setzen wir einen richtigen Beitrag zur Konsolidierung. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Der Handwerkerbonus wird nicht beschlossen!)

Aber es ist völlig falsch, nur diesen einen Punkt herauszugreifen. Die viel größeren Maßnahmen setzen wir, wenn es darum geht, den Arbeitsmarkt anzukurbeln, wenn es darum geht, Lohnnebenkosten zu senken. In dieser Zusammenschau ist das zu sehen und nicht so eindimensional, wie Sie das tun, indem Sie von Milliardenbelastungen sprechen. In Wirklichkeit, ich wiederhole mich, macht es 547 Millionen aus, was im heurigen Jahr dem Bund an Mehreinnahmen bleibt. Das ist es, und ich bitte Sie, hier bei der Sache zu bleiben. (Präsident Ing. Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Die Bundesregierung wird das ambitionierte Ziel, 2016 dieses strukturelle Nulldefizit zu schaffen, nicht aus den Augen verlieren. Das werden wir im Mai noch weiter diskutie­ren, sowohl beim Budget 2014 als auch beim Budget 2015. Damit bleiben wir in Eu­ropa an der Spitze, wenn es darum geht, die niedrigste Arbeitslosigkeit zu haben, aber auch stabile Finanzen. Beides ist unbedingt notwendig, um Österreich an der Spitze der Europäischen Union zu halten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Schieder.)

14.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Pies­czek. – Bitte.

 


15.00.02

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Meine ge­schätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kolle­gen Abgeordnete! Herr Klubobmann Lopatka, Sie haben in Ihrer Rede eine Maßnahme angekündigt, auf die wir eigentlich schon seit dem Jahreswechsel warten. Sie haben das auch mit einer gewissen Schadenfreude gegenüber der Opposition formuliert: 350 Millionen € für den Arbeitsmarkt. Angesichts der dramatischen Zahlen – wir haben seit 1957 noch nie so eine dramatische Arbeitslosigkeit in Österreich gehabt – sehe ich das eher als endlich einmal zu erledigende Hausaufgaben an. Dafür sind Sie nämlich gewählt worden, dass Sie auch in diesem Bereich sehr viel rascher Maßnahmen er­greifen, und sie im Übrigen nicht bloß ankündigen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Die Regierung ist erst zwei Monate im Amt, Frau Kollegin!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 94

Diese Regierung ist erst seit zwei Monaten im Amt, das ist schon richtig; aber Sie re­gieren schon seit vielen Jahren gemeinsam. Damit komme ich auch schon auf den Ausgangspunkt meiner Rede zu sprechen, den ich gewählt habe. Der Herr Finanzmi­nister hat schon sehr viel Hohn und Spott über sich ergehen lassen müssen, was seine zugespitzte Wortwahl im Wahlkampf betroffen hat, nämlich was die Entfesselung der Wirtschaft anlangt. Man könnte sagen: Okay, es ist jetzt genug des Spotts und Hohns, wenn es nur nicht so dramatische Auswirkungen hätte. Man muss jedoch auf diese Wahlkampfslogans noch einmal Bezug nehmen, man muss dazu noch einmal Stellung nehmen.

Sie haben im Wahlkampf wirklich etwas so grundsätzlich anderes versprochen und an­gekündigt als das, was jetzt da kommt, dass man das nicht einfach so vom Tisch wi­schen kann. Es ist darum gegangen: Keine neuen Steuern! Keine Steuererhöhung! Entfesselung der Wirtschaft. Vonseiten der SPÖ wurde ein großes Steuerentlastungs­paket angekündigt für sehr, sehr viele Menschen in Österreich, nämlich über die Sen­kung des Eingangssteuersatzes von 36 Prozent auf 25 Prozent. Das ist ein sehr teures Vorhaben, das muss man auch dazusagen – 3 Milliarden € –, aber schlussendlich war eindeutig klar, dass beide Regierungsparteien im Wahlkampf diese Entlastung tatsäch­lich vertreten haben. Es geht um die Differenz zwischen dem, was sie vor der Wahl vertreten haben, nämlich eine Senkung der Steuerlast um 3 Milliarden €, wovon sehr viele Menschen in Österreich etwas gehabt hätten – das geht in die Hunderttausende, wenn nicht gar über eine Million davon profitiert hätte –, und dem, was sie jetzt vor­legen: ein Belastungspaket von 1,2 Milliarden €. Dazwischen liegt schon eine eklatante Kluft. Man muss in dem Zusammenhang schon auch einmal an die politische Redlich­keit und die politische Kultur appellieren, dass nämlich das, was man im Wahlkampf sagt, zumindest irgendetwas mit dem zu tun haben sollte, was man nach der Wahl tut. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Im Regierungsprogramm zeigt sich diese Unredlichkeit noch deutlicher. Sie haben ge­rade den Handwerkerbonus erwähnt, der sicher einen positiven Beitrag dazu leisten könnte, gewisse handwerkliche Arbeiten aus der Schwarzarbeit herauszuholen, was si­cherlich auch positive Konjunktureffekte hätte. Den gibt es in diesem Paket, das wir heute beschließen, jedoch nicht. Den gibt es nicht – das ist Ihnen offensichtlich ent­gangen!

Noch einmal zu dem Punkt, der es uns unmöglich macht, dieses Paket mitzubeschlie­ßen. Wir werden dieses Abgabenänderungspaket nicht mitbeschließen, und wir wollen auch einen Teil dieses Gesetzes, nämlich den ganzen Bereich, in dem es um die Grün­derinnen und Gründer, um die Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer geht, also alles rund um die GmbH light, herausnehmen aus der heutigen Beschlussfassung.

Ich möchte das auch noch einmal argumentieren. Wir haben seit Juli 2013 für junge Unternehmerinnen und Unternehmer die Möglichkeit, mit einem niedrigeren Stammka­pital eine GmbH zu gründen, die sogenannte GmbH light. Allein im Zeitraum von Juli bis Oktober gab es fast 60 Prozent mehr Neugründungen in diesem Bereich als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Diese Möglichkeit wurde jetzt de facto wieder ab­geschafft. Dies wurde auch mit völlig falschen Behauptungen begründet, nämlich da­mit, dass die alten GmbHs diese Möglichkeit genützt hätten, um sich umzugründen. – Allein, das ist schlicht und ergreifend falsch. Von den 130 000 GmbHs, die wir in Öster­reich haben, war es gerade einmal ein halbes Prozent, das diese Möglichkeit genützt hat.

Es gibt für Gründerinnen und Gründer, für junge Leute, die sich auf dieses Abenteuer einlassen wollen, nichts Schlimmeres in der Wirtschaftspolitik als Rechtsunsicherheit. Alle acht Monate die Rahmenbedingungen im Zickzackkurs wieder zu verändern ist


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 95

das glatte Gegenteil dessen, was Österreich in diesem Bereich braucht. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strache.)

Wir wollen, dass es so bleibt, wie es ist. Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer brauchen deutlich mehr Maßnahmen, als dass es bei der GmbH light so bleibt, wie es ist. Da gehörte noch eine ganze Reihe anderer Maßnahmen ins Paket. Zumindest das nicht wieder rückgängig zu machen, nicht wieder die Fesseln anzulegen, wollen wir heute erreichen mit dem Abänderungsantrag, diesen Teil aus dem Gesetz herauszu­nehmen.

Ursprünglich dachten wir – Kollege Haubner wartet schon darauf, dass ich ihn jetzt an­spreche –, dass es im Wirtschaftsbund dafür Verbündete gibt. Wir waren auch sehr er­freut, als aus dieser Ecke doch deutlicher, mit großer Lautstärke vorgetragener Wider­spruch kam. Gemessen am Erfolg allerdings, und ich sage das jetzt ein bisschen bös­artig, war es eher ein Zwergenaufstand, denn das, was tatsächlich erreicht wurde, ist für die Gründerinnen und Gründer nicht nachvollziehbar.

Wirtschaftskammerpräsident Leitl, der, wie ich glaube, viel zu wenig Wertschätzung für diese Klein- und KleinstunternehmerInnen zeigt, hat da eigentlich nichts Wesentliches erreicht, und das ist schade. Wir brauchen eine ganz andere Wertschätzung dieser Menschen, die ihren eigenen Arbeitsplatz schaffen und vielleicht auch noch einen für eine zweite und dritte Person.

Um nichts Positives auszulassen, was es dazu doch auch noch zu sagen gibt, Herr Klubobmann Schieder: Es gibt auch positive Punkte in dem Paket. Das ist einerseits die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit für Managergehälter. Das trifft einmal, ich weiß nicht, 1 000, 1 500 Personen in Österreich. Das ist zwar eher symbolisch, aber immerhin. Ich finde es auch gut, dass die Steuerbetrugsbekämpfung etwas ange­gangen wird, indem die Möglichkeit, über Lizenzzahlungen zum Beispiel an Töchter in Irland in Österreich Steuern – nicht zu hinterziehen, denn es war ja rechtlich möglich – zu umgehen, abgeschafft wird. Auch die Erhöhung der Aufschläge auf die Bankenab­gabe ist positiv.

Was Ihnen jedoch bei der NoVA eingefallen ist, kann ich nicht nachvollziehen, nämlich gerade die Luxuslimousinen und die Sportwägen vollkommen auszunehmen. Da bleibt mir rätselhaft, was das für einen Sinn haben soll.

Im Übrigen ist das ganze Steuersystem auch nach wie vor Flickwerk und Stückwerk. Mittlerweile ist es fast 25 Jahre her, dass in Österreich eine echte große Steuerreform durchgeführt wurde. Und die letzte wirkliche Steuerreformkommission gab es 1998, 1999. Da war noch Finanzminister Edlinger im Amt. Seitdem gibt es keine strukturierte Steuerreform mehr. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus den beiden Staatssekretären, also Steßl und Danninger, ist keine Reformkommission. Das ist vielleicht eine Koali­tionsarbeitsgruppe. Dass einmal unabhängige Experten die großen Fragen unseres Steuersystems – Entlastung des Faktors Arbeit, Ökologisierung –, also die großen Brocken angehen, sich die Strukturen anschauen, denn da hinken wir im internatio­nalen Vergleich wirklich in vielen Bereichen hinterher, wäre eigentlich die Aufgabe der Stunde gewesen. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Wir warten auf politische Redlichkeit. Wenn ich höre: 2016 wird das Nulldefizit erreicht, muss ich sagen: Okay, da wurde die Rechnung offenbar ohne die Hypo gemacht. Es ist auch unglaublich schwierig, über ein Abgabenpaket zu diskutieren, ohne das Bud­get zu kennen. Das ist auch nicht gerade redlich. Zumindest gibt es jetzt jedoch einmal positive Signale am Hypo-Horizont, nämlich dass der Herr Finanzminister das Kogler-Modell übernommen hat, also die Beteiligung der Gläubiger auch einmal mitdenkt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

15.07



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 96

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schie­der. – Bitte.

 


15.07.44

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Ich nehme ein­mal den positiven Kern aus dem, was die Klubobfrau der Grünen gesagt hat, nämlich – auch wenn man es als Hausaufgaben bezeichnet – die 350 Millionen € für aktive Ar­beitsmarktpolitik zur Verfügung zu stellen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die ha­ben wir noch nicht gesehen!) Nennen Sie es Hausaufgaben, wir nennen es: die Ver­antwortung für den Arbeitsmarkt ernst nehmen. (Abg. Strache: Das ist nur eine Ankün­digung!) Das halte ich für einen wichtigen Punkt. Damit gibt es Gelder für die Wie­dereingliederungshilfe für ältere Arbeitnehmer, für Langzeitarbeitslose, nämlich jene Personen, die länger als 180 Tage vorgemerkt und über 50 Jahre alt sind.

Dieses Schwerpunktpaket wird in Zukunft weiterhin gewährleisten, dass Österreich auf dem Arbeitsmarkt alles unternimmt, damit die Arbeitslosigkeit nicht weiter ansteigt, sondern wieder sinkt. Das ist ganz wichtig, und ich freue mich daher sehr darüber. Das hilft uns letztlich auch in der Budgetpolitik, denn wenn die Leute einen Job haben, dann ist das nicht nur für die Leute gut, sondern auch noch besser für den Staatshaushalt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist auch angesprochen worden, was mit den Wahlkampfversprechen beziehungs­weise Ansagen ist, die im Wahlkampf getätigt wurden, wie es um deren Umsetzung steht. Für das, was wir im Wahlkampf angesprochen und als Schwerpunkt formuliert haben, finde ich hier im Abgabenänderungsgesetz sehr wesentliche Anhaltspunkte. Die Überschrift lautet: Steuergerechtigkeit. Das heißt, Topverdiener in den ganz hohen Einkommensklassen werden auch weiterhin den Solidarbeitrag zahlen. Das sind im­merhin 110 Millionen € mehr im Budget als ursprünglich vorgesehen. Die Einschrän­kung der Absetzbarkeit von Managergehältern über 500 000 € bringt 60 Millionen €. Das ist auch ein wesentlicher Beitrag zu Stabilität und Steuergerechtigkeit.

 

Zum Schließen von Steuerschlupflöchern: Wenn wir die Gruppenbesteuerung ein­schränken auf Länder, mit denen Amtshilfeabkommen bestehen, ermöglichen wir zwei­erlei, nämlich Offensiven im Exportbereich, verhindern aber gleichzeitig auch das, was wir nicht wollen, nämlich dass über dubiose Kanäle die Steuerleistung geschmälert wird. Auch beim Profit-Shifting, also jenem Bereich, in dem internationale Multis sich über Lizenzgebühren, über Zinsen intern einen Verrechnungskreislauf schaffen, so­dass sie am Schluss gar keine Steuern mehr zahlen, setzen wir an. Das bedeutet im Endeffekt, dass Starbucks weniger Steuern zahlt als das kleine Espresso am Eck. Es ist also eine Frage der Wirtschaftsgerechtigkeit, dass man das korrigiert.

Dieses Abzugsverbot, also die Tatsache, dass die großen internationalen Konzerne eben nicht mehr Zinsen und Lizenzgebühren intern abziehen können, ist ein ganz, ganz entscheidender Punkt. In der OECD-Welt wird das diskutiert. Der Unterschied ist – nennen Sie es von mir aus wieder nur: Hausaufgaben machen –, wir in Österreich beschließen heute ein Gesetz, das dies unmöglich macht, während andere noch disku­tieren. Ich bin froh, dass Österreich auf diesem Gebiet internationaler Vorreiter gewor­den ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Lassen Sie mich aber auch den Punkt Betrugsbekämpfung erwähnen, weil wir das heute vorhin auch im Zusammenhang mit dem Thema Ukraine diskutiert haben, näm­lich die Aufhebung des Verwertungsverbots. Wenn bei Ermittlungen im Falle von Geld­wäscheverdacht auch andere Steuerhinterziehungsdelikte aufkommen, dann können in Zukunft auch diese verfolgt werden, was in Österreich bisher nicht möglich war. Das ist


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 97

ein eklatanter Fortschritt, ein wesentlicher Schritt voran zur Bekämpfung von Steuerbe­trug im internationalen und auch in jedem anderen Bereich.

Das sind immerhin wieder 100 Millionen € jährliches Volumen, das aus diesem Bereich hereinkommt, nämlich Geld, das dem Fiskus, dem Budget auch zusteht und wo sich jeder ehrliche kleine Steuerzahler ärgert, warum die Großen das immer wieder ver­hindern können. Dem wird endlich ein Riegel vorgeschoben. Wir werden es in den nächsten Jahren sicherlich auch noch erleben, wie vielleicht auch so mancher bekann­te Name darüber stolpern wird, dass nämlich bei Geldwäscheverdacht auf einmal auch seine Steuersünden geahndet werden.

Lassen Sie mich auch noch die Bankenabgabe kurz erwähnen, denn die Erhöhung der Bankenabgabe auf 640 Millionen € Jahresvolumen ist ein wesentlicher Schritt da­hin gehend, dass – auch wenn Sie es nicht mehr hören wollen – der Finanzsektor die Kosten der Krisenbewältigung und letztlich auch die Kosten der Hypo-Sanierung zu­rückzahlen wird.

Abschließend noch zur GmbH light. Damit da kein Missverständnis entsteht, sehr geehrte Abgeordnete, die das immer wieder kritisieren: Es bleibt das Privileg der GmbH light; es bleibt auch die Mindest-KöSt, nämlich 500 €, 1 000 € und dann, nach zehn Jahren, auf 1 750 €. Und damit ist beides erledigt, nämlich verhindert, dass es ein Schlupfloch gibt, wo sich GmbHs, die es schon lange gibt, umgründen und so Steuer sparen, während gleichzeitig die, die neu gründen, das Privileg der GmbH light einge­räumt bekommen und sich damit dann auch finanziell leichter tun.

Und wir haben auch eines richtig gemacht, wir haben nämlich diesen unsäglichen Zu­satz „gründungsprivilegiert“, was nach Meinung vieler Juristen dabeistehen hätte müs­sen, nicht gemacht, weil ich es auch im Sinne der Gründerinnen und Gründer für not­wendig halte, dass eine GmbH einfach als GmbH eingetragen wird, und wenn die jung ist, weiß ohnehin jeder, dass sie eine light ist, und wenn sie älter ist, weiß jeder, dass es eine nach bereits bestehendem Recht ist.

In diesem Sinne sehe ich in diesem Abgabenänderungsgesetz einen Fortschritt in we­sentlichen Punkten hin zu mehr Steuergerechtigkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

15.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Klubobfrau Dr. Nach­baur. – Bitte.

 


15.13.14

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Sehr geehrte Vertreter auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! Ich möchte zu Beginn kurz anmerken, dass ich, auch wenn ich die Erste bin, die sich für Frauen einsetzt, in meinen Reden weitgehend auf dieses Gende­ring verzichten werde, weil ich nicht glaube, dass das Frauen wirklich etwas bringt – und zweitens meine ich, dass das auch meine, aber eigentlich jede Rede verkom­pliziert. (Beifall bei Team Stronach und FPÖ.)

Kompliziert ist nicht nur alles rund um das Thema Hypo Alpe-Adria, was uns ja, wie wir wissen, aufgrund der Verschleppung noch viel Geld kosten wird und auch die eine oder andere Steuererhöhung bringen wird. Kompliziert sind grundsätzlich alle Gesetze – und das sage ich als Juristin.

In jeder Gesetzgebungsperiode werden auf ungefähr 60 000 Seiten neue Gesetzes­texte produziert. Das ist oft nicht gerade praxisnahe, und es wird jedes kleinste Detail vorgeschrieben. Bei uns ist alles total überreguliert. Ich fordere, dass für jedes neue Gesetz, das hier beschlossen wird, zumindest zwei alte Gesetze sozusagen ausran­giert werden. (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 98

Der Staat sollte eigentlich nur dort eingreifen, wo auch wirklich eine klare und verbind­liche Regelung notwendig ist. Das würde uns viel Bürokratie ersparen und auch unsere Unternehmer wieder wettbewerbsfähig machen. Die Bürger brauchen keine dauernde Bevormundung und Regulierungen, sondern – im Gegenteil! – mehr Freiheit und Mög­lichkeiten, sich zu entfalten. (Beifall beim Team Stronach.)

In Österreich werden die Gelder der öffentlichen Hand in mehr als 5 000 verschiede­nen Budgets verwaltet. Durch diese vielen verschiedenen Budgets und ausgeglieder­ten Zahlungsströme gibt es eigentlich immer weniger Menschen, die einen Überblick haben, aber dafür immer mehr Politiker, die sich in die Angelegenheiten einmischen. Daher sage ich: Es ist höchste Zeit für ein einheitliches Budgetrecht, mit dem die Zahl der Budgets drastisch reduziert wird. Es muss eine Verrechnungsmethode geben, die für alle Budgets gleich ist. Nur so kann man Transparenz und auch das Vertrauen der Menschen wiederherstellen. (Beifall beim Team Stronach.)

Der Grund, warum es uns in Österreich trotz der hohen Arbeitslosigkeit und trotz der hohen Steuern eigentlich noch relativ gut geht, liegt darin, dass wir so viele fleißige Mit­arbeiter und Unternehmer in unserem Land haben. Die österreichischen Unternehmer sind nämlich großartig und oft Weltspitze, eben aufgrund ihrer Innovationskraft und ih­res Fleißes, aber es muss sich für sie wirklich oft anfühlen als schwömmen sie mit Schuhen aus Beton. Und die Schuhgröße ist durch dieses neue Abgaben- und Belas­tungspaket um mindestens zwei Nummern noch größer geworden.

Ein paar Betonschuhe gibt es auch für Autofahrer, für Raucher und für Sekttrinker. Ver­träge mit den heimischen Weinbauern wackeln, aber Prosecco gibt es weiterhin ohne Steuererhöhung. Tanti auguri!, das kann man da nur sagen. (Abg. Mag. Schieder: Das stimmt ja gar nicht!)

Auf allen Ebenen steht die Bürokratie im Wege  (Abg. Mag. Schieder: Das gilt nur für die mit Schraubverschluss!) – Mit Schraubverschluss, okay. – Auf allen Ebenen steht die Bürokratie im Wege und die Steuerlast erdrückt uns alle langsam, aber sicher. Österreich ist jetzt schon ein Hochsteuerland; wir haben eine Abgabenquote von über 45 Prozent – und dennoch fällt der Regierung immer wieder ein neuer Weg ein, die Steuern weiter zu erhöhen, weil sie einfach immer mehr ausgibt, als sie einnimmt, und zwar jedes Jahr. Da ist Verlass auf die Regierung.

Mitsamt allen Steuerbelastungen und Abgaben, die wir alle, insbesondere natürlich auch die Unternehmer zu leisten haben, kommen wir auf eine Gesamtbesteuerung von an die 65 Prozent. Das grenzt eigentlich schon bald an Enteignung. Freilich, die offi­zielle Abgabenquote, wie gesagt, liegt bei bescheidenen 45 Prozent. Aber selbst, wenn man es so rechnet, macht uns das zu einem der meistbesteuerten Länder der Welt.

Die Schweiz hat im Vergleich eine Abgabenquote von rund 35 Prozent, und als ich das letzte Mal in der Schweiz war, ist mir nicht aufgefallen, dass es dort soziale Verelen­dung und gewaltige Sozialprobleme gibt. Also irgendetwas stimmt da bei uns nicht; da werden wohl Unmengen von Geld in der Verwaltung verschwendet, der Staat mästet sich mit dem hart erarbeiteten Geld der Bürger. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir haben ja eine Chance, wieder auf einen guten Weg zu kommen – und mit „wir“ meine ich nicht nur das Team Stronach, sondern die Politiker aller Parteien. Ich glau­be, wir müssen auf die vielen Unternehmer und Selbstständigen in unserem Land set­zen, die eines machen, nämlich Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen. (Neuerlicher Beifall beim Team Stronach.)

Es gibt rund eine halbe Million Selbstständige in Österreich, und ich bewundere jeden Menschen, der den Kampfgeist und den Mut hat, sich selbstständig zu machen. Ich wünsche mir attraktive Rahmenbedingungen für diese Menschen, dass ihnen auch zu­getraut wird, selbst zu wissen, was gut für sie ist. Ich bin mir sicher, jeder weiß selber,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 99

ob er einer Kammer beitreten will oder nicht, und jeder weiß selber, wann er seinen Laden aufmachen möchte und wann nicht. Der Staat soll nicht immer alles bevormun­den und Vorschriften machen, die Hälfte oder mehr vom Geld noch wegbesteuern, um dann almosenartig wieder umzuverteilen. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich glaube an die Selbstbestimmung der Menschen, den Fleiß der Unternehmer, die Arbeitsplätze schaffen. Ich freue mich zu hören, dass die Lohnnebenkosten gesenkt werden – in dem Fall auch Lob an die Regierung –, die sind nämlich derzeit ohnehin so hoch, dass ein Unternehmer für das Gehalt eines Mitarbeiters 18 Monate kalkulieren muss, dabei hat das Jahr ja nur zwölf Monate!

Zum Thema Bankensteuer habe ich mich schon oft geäußert. Ich habe keine Freude mit der Entwicklung der Bankensteuer neu, denn in Wirklichkeit ist es ein Riesenanreiz für die Banken, anstatt langweilige Kredite zu vergeben, lieber wild herumzuspeku­lieren, und ich meine, das geht in die falsche Richtung. Die Derivate dürfen nicht aus­gelagert werden, und die Realwirtschaft sollte nicht stärker belastet werden.

Wyman hat auch eine zweite Studie gemacht, nicht nur zur Hypo, und es wurde fest­gestellt, die österreichischen Kreditinstitute haben bereits jetzt wesentlich höhere Be­lastungen als alle anderen in Europa. Die deutschen Institute zahlen bei einem zirka zehnmal so großen Bilanzvolumen 500 Millionen € jährlich für diese Bankensteuer, und für unsere viel kleineren Institute sind 640 Millionen € angepeilt. Und wer, glauben Sie, wird das zahlen? – Die Realwirtschaft; die Unternehmer! Das wird abgewälzt, und das schadet unserer Wirtschaft. Ich plädiere da sehr an die Regierung, das zu bedenken.

Außerdem hoffe ich, dass wir eines Tages das Trennbankensystem einführen. Luftge­schäften muss Einhalt geboten werden, auf der anderen Seite muss die Realwirtschaft gestärkt werden. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn die Rahmenbedingungen in Österreich attraktiver und unkomplizierter wären und man sich vorstellt, dass dadurch jede kleine österreichische Firma auch nur einen Mit­arbeiter mehr einstellen könnte, hätten wir praktisch keine Arbeitslosigkeit. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


15.20.43

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Da­me und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei einem bin ich mit Frau Nachbaur einer Meinung: In Österreich haben wir fleißige und inno­vative Unternehmer und erfolgreiche und fleißige Mitarbeiter. Das ist sicher auch ein Teil des Erfolgsgeheimnisses des österreichischen Wirtschaftsstandortes und der gu­ten Wirtschaftszahlen. (Abg. Ing. Höbart: Und der ausgequetschten Wirtschaftstreiben­den!)

Meine Damen und Herren, wir beschließen heute ein Abgabenänderungsgesetz. Wir dürfen nicht vergessen, es ist ein Gesetz, das eine Grundlage für die Budgeterstellung und vor allem für den Weg zu einem ausgeglichen Haushalt bildet. Unser Ziel ist es, im Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt zu haben, deshalb sind auch einige Maß­nahmen notwendig.

Ich war in letzter Zeit sehr viel unterwegs und habe mit vielen Unternehmern und Un­ternehmerinnen gesprochen. Eine klare Botschaft, die wir überall mitbekommen haben, ist – und das kenne ich auch sehr gut aus dem eigenen Betrieb –, dass man nicht mehr ausgeben kann, als man einnimmt. Denn alles, was man ausgibt, muss vorher erwirt­schaftet werden. Daher muss der Abbau der Staatsschulden unser allerhöchstes Ziel sein. Ich glaube, das ist ein ganz ein wichtiger Punkt, hier sollten wir auch eine ge­meinsame Kraftanstrengung unternehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 100

Wenn heute – und da muss man schon ein bisschen die Kirche im Dorf lassen –, Herr Strache – er ist jetzt leider nicht da – von einer Erhöhung der Insolvenzquote spricht, so stimmt das nicht. Es ist ganz einfach Fakt, dass die Anzahl der Insolvenzen im Jahr 2013 nicht höher als 2012 war. Wir haben die höchste Beschäftigungsquote in unserem Land. Ja, und wir haben momentan natürlich Arbeitslose. Wir haben zu viele Arbeitslose, aber deshalb nehmen wir ja 350 Millionen € mit dem Arbeitspaket in die Hand und schauen, dass wir gemeinsam mit den Betrieben die Arbeitnehmer wieder in Beschäftigung bringen.

Wir haben 2,2 Millionen Beschäftigte in den KMUs. Ich glaube, dass wir gerade diese klein- und mittelständischen Unternehmen davor bewahrt haben, dass sie Eigentums- und Substanzsteuern zahlen müssen, dass sie Betriebe – und ich habe das heute Vor­mittag schon erwähnt, 58 000 Betriebe stehen zur Betriebsübergabe an – auch weiter­hin ohne Besteuerung übergeben können.

Frau Kollegin Glawischnig, wenn Sie von der Wertschätzung für Unternehmen spre­chen, denke ich, dass gerade der Wirtschaftsbund und die ÖVP diejenigen sind, die den Unternehmerinnen und Unternehmern die höchste Wertschätzung entgegenbrin­gen und sich auch für diese einsetzen. Das sehen wir jetzt ganz deutlich bei diesem Paket: Der Gewinnfreibetrag bleibt unverändert. Das heißt, diese Gleichstellung des 13. und 14. Gehaltes der Selbstständigen mit den Arbeitnehmern ist weiter gegeben, das ist eine ganz, ganz wichtige Maßnahme. Auch das Gründen soll weiter attraktiv und einfach sein, und das machen wir mit dieser GmbH-Reform auch möglich.

Auch wenn der Handwerkerbonus heute nicht auf der Tagesordnung steht, eines ist sicher: Er wird kommen. Das ist eine wichtige und richtige Maßnahme, das ist der erste Schritt zu einem wesentlichen Punkt, nämlich zu weniger Pfusch und natürlich auch zu einer Win-win-Situation. Davon hat der Handwerker etwas und davon hat der Konsu­ment etwas. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das steht nirgendwo! – Abg. Ing. Hö­bart: Wann denn? Wo ist der Handwerkerbonus?)

Hier sind wir auf einem guten Wege. Ich sage Ihnen noch einmal ganz deutlich: Auch die Lohnnebenkostensenkung, die heute eingebracht wird – immerhin 200 Millionen € –, ist ein richtiger Schritt – das erste Mal eine Trendumkehr bei den Lohnnebenkosten, keine Erhöhung, sondern eine Senkung. Also, meine Damen und Herren, dieses Paket ist in einer schwierigen Situation mit Impulsen ausgestattet, die auch für die Wirtschaft in dieser Hinsicht wichtig sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


15.25.00

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Mitglieder auf der Regierungsbank! Vom ersten Entwurf des Abgabenänderungs­gesetzes bis heute hat sich immerhin etwas bewegt. Die Wirtschaftskammer – das kann man so sagen – hat dem Druck der Selbstständigen nachgegeben, die Mittel­standsfighter des Wirtschaftsbunds haben gekämpft und vor zwei Wochen ein 5-Punk­te-Paket für die Wirtschaft präsentiert. Oder in anderen Worten: Die ÖVP hat mit sich selbst verhandelt. Was im Gegenzug abgetauscht wurde, ist nicht ganz klar. Wir ste­hen jedenfalls heute dort, wo wir vor zirka acht Monaten waren; nur halt ein bisschen schlechter als vorher. Das als Erfolg zu verkaufen, ist ziemlich steil, Herr Lopatka – der nicht hier ist.

Beim Gewinnfreibetrag bleibt alles so ähnlich wie vorher. Statt der Investitionsverpflich­tung in die Realwirtschaft muss nun in Wohnbauanleihen investiert werden. Hätte man zum Beispiel stattdessen nicht den Bundesschatz zweckwidmen können? Sehr viele Selbstständige haben genau in diesen Bundesschatz investiert, und auch da hätte man


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 101

den Hebel ansetzen und eine Investitionsverpflichtung hineinschreiben können. Das hätte uns Mühe erspart und wir hätten gleich darüber nachdenken können, ob wir nicht die Investitionsverpflichtung zur Gänze streichen.

Im Fall der GmbH hingegen bleibt nur mehr Verwirrung zurück. Die Mindest-KöSt soll im Laufe der Zeit nach oben gestaffelt werden. Das heißt, ein Unternehmen macht jah­relang keine Gewinne und muss dann auch noch immer mehr Steuern dafür bezahlen. Sollte es nicht genau umgekehrt sein? Sollte nicht die bereits entrichtete Körperschaft­steuer refundiert werden, wenn die Profitabilität nur schwer zu erreichen ist?

Wir wollen gleich einen Schritt weitergehen und die Mindest-KöSt komplett abschaffen.

Deshalb bringe ich auch gleich, gemeinsam mit dem Team Stronach, folgenden Ent­schließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ei­nen Entwurf für eine Novelle des Körperschaftsteuergesetzes zuzuleiten, der die Ab­schaffung der Mindestkörperschaftsteuer mit 1.1.2015 vorsieht.“

*****

Lassen Sie die Unternehmen Gewinne machen, dann werden diese auch mehr Steu­ern zahlen! Die Senkung der KöSt vor einigen Jahren von 34 auf 25 Prozent hat ja genau bewiesen, dass sich ein maßvollerer Zugang in der Besteuerung bezahlt macht, weil dann das Steueraufkommen steigt.

Und streichen wir bitte nicht nur die Mindest-KöSt, sondern streichen wir auch den sinnlosen Zusatz „gründungsprivilegiert“. Dass dieser Zusatz auf den Geschäftspa­pieren nicht mehr angeführt wird, sondern nur mehr im Firmenbuch, ist ein Parade­beispiel für den sozialpartnerschaftlichen Kompromiss: Jede Seite will ihr Gesicht wah­ren, also wird der Zusatz dort versteckt und verräumt, wo er nicht sofort gesehen wird, dafür aber umso überflüssiger ist, nämlich im Firmenbuch. Dort, wo ohnehin jeder nachlesen kann, wie hoch das Stammkapital ist und wann die Firma gegründet worden ist. Das ist hanebüchen.

Herr Schieder – auch nicht mehr hier – spricht von einer Privilegierung. Es handelt sich hier um keine Privilegierung. Die Senkung des Mindeststammkapitals ist eine Anpas­sung an den europäischen Durchschnitt, keine Privilegierung.

Beim Gewinnfreibetrag und bei der „GmbH light“ haben wir also nach einem völlig un­nötigen, mehrmonatigen Schaukampf einen Zustand erreicht, der in etwa der Aus­gangslage entspricht. Die Nichtabsetzbarkeit von Arbeitsleistung ab einer gewissen Höhe wurde dafür nicht rückgängig gemacht. Aber das wird vermutlich spätestens der VfGH für die Regierung erledigen, wie auch bei der derzeitigen Konstruktion des Hand­werkerbonus, wie heute in den Zeitungen zu lesen ist, beziehungsweise des Handwer­kerInnenbonus.

Zusammengefasst: Die Regierung hat also im letzten halben Jahr für die Wirtschaft, insbesondere für die EPUs und KMUs nichts getan, außer die Dinge nicht ganz so schlimm zu machen, wie angedroht. Verloren haben wir dabei vor allem eines, nämlich Zeit.

Wir würden lieber darüber streiten, welche Ideen die besten sind, um anstehende He­rausforderungen zu lösen. Ich war letzte Woche bei einer Veranstaltung der Initiative Neue Wirtschaft. Da hat jemand Folgendes gesagt: Ich bin Grafiker. Ich arbeite digital. Und deswegen ist mein Mitbewerb global.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 102

Das ist eine unglaubliche Einsicht. Sogar der Dienstleistungssektor in der Kreativwirt­schaft hat sich heute einem globalen Wettbewerb und Preiskampf zu stellen. Die viel gepriesene Tüchtigkeit ist heute nur mehr Hygienefaktor. Es ist ja schön, wenn bei jeder Gelegenheit der Fleiß der Österreicherinnen und Österreicher gepriesen wird, aber das reicht nicht. Was wir brauchen, ist Unternehmergeist. Was wir brauchen, ist Innovation.

Unternehmergeist ist selbstverständlich nicht auf die Inhaber der Unternehmen be­schränkt. Der entwickelt sich auch bei vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, von de­nen früher oder später viele auch an den Unternehmen, für die sie jetzt arbeiten, be­teiligt sein wollen. Die Herausforderung für uns besteht also darin, bessere Möglich­keiten zur Mitarbeiterbeteiligung zu schaffen. Das ist möglich, aber sehr umständlich.

Der zweite Punkt, den ich genannt habe, ist Innovation. Innovation bedeutet nicht nur, eine Idee zu haben, sondern diese auch zur Marktreife zu bringen. Und zwar schnell, denn der Mitbewerb ist tatsächlich global. Ein sehr einfaches Werkzeug, die Geschwin­digkeit der Entwicklung zu erhöhen, ist Geld. Ich meine damit nicht Förderungen, son­dern privates Risikokapital.

Wir brauchen Rahmenbedingungen, die es für Private attraktiv machen, in junge, inno­vative Unternehmen zu investieren. Das Inkasso einer Mindestkörperschaftsteuer ist dabei wenig hilfreich. Die Ideen sind da. Das private Kapital ist da. Doch die beiden zusammenzuführen ist wenig attraktiv und reichlich kompliziert.

So eine Entwicklung wie WhatsApp wäre auch in Österreich möglich gewesen, und es ist ein Treppenwitz der Tagespolitik, dass der Kaufpreis dieses Unternehmens in der gleichen Höhe liegt wie die Verluste durch die Hypo. Wir investieren eindeutig in die falschen Dinge.

Was können wir also besser machen? – Einen Vorschlag habe ich mit. Eine Möglich­keit, Innovation und Unternehmertum zu begünstigen, ist die „Klein-AG“. Viele Bedürf­nisse von Unternehmen können von der GmbH nicht ausreichend bedient werden. Die­se Unternehmensform ist über hundert Jahre alt. Sie ist für Unternehmen mit regel­mäßigen Umsätzen und stabilen Eigentümerverhältnissen gut geeignet. Anforderun­gen, denen Start-ups am Beginn ihrer Tätigkeit aber gegenüberstehen, werden von der GmbH nicht ausreichend erfüllt. Die Finanzierung von Innovationen über den Cashflow ist zu langsam, Bankkredite sind schwieriger zu bekommen als jemals zuvor.

Für private Investoren hat die GmbH wesentliche Nachteile: Notariatsakte beim Erwerb und Verkauf von Beteiligungen, Beglaubigungen diverser Gesellschafterbeschlüsse, die Vollmachten dazu sind aufwändig und teuer. Bei der Aufnahme von Kapital herrscht kaum Flexibilität. Für Management und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme feh­len die gesetzlichen Voraussetzungen. Die GmbH sichert zwar den direkten Einfluss und limitiert das Risiko, aber sie ist unflexibel im Vergleich zur AG, die im Gegenzug dazu aber hohe Kosten verursacht.

In einer „Klein-AG“ lassen sich die Vorteile beider Kapitalgesellschaften unter folgen­den Merkmalen verbinden: Wir gehen von einem Grundkapital von 20 000 € aus und erleichtern die Aufnahme von Eigenkapital. Aufsichtsrats- und Abschlussprüferpflicht bestehen nur dann, wenn bestimmte Schwellen bei Bilanzsumme, Umsatz oder Mitar­beiterzahl überschritten werden. Bedingtes und genehmigtes Kapital sowie der Erwerb eigener Aktien werden wie in der Aktiengesellschaft behandelt. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der jederzeitigen Umstellung auf eine normale AG.

Und da das alles wirklich grundvernünftig klingt, bringe ich – zur gefälligen Unterstüt­zung – folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 103

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Errichtung einer „Klein-AG“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf betreffend Errichtung einer ‚Klein-AG‘ vorzulegen.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS.)

15.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die beiden verlesenen Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Mag. Niko Alm, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Neuregelung im Körperschaftssteuergesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkte 2 und 3 betreffend Be­richt des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (30 d.B.) und betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugab­gabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bör­segesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz das GmbH-Gesetz, das Notariats­tarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungs­dienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) (31 d.B.)

Das Regierungsprogramm hat die Erleichterung unternehmerischer Tätigkeit angespro­chen, welche auch unmittelbar auf die Beschäftigungssituation in Österreich wirkt. Die Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer wäre ein wesentliches und positives Signal an den Wirtschaftsstandort und die österreichischen Unternehmer_innen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ei­nen Entwurf für eine Novelle des Körperschaftssteuergesetzes zuzuleiten, der die Ab­schaffung der Mindestkörperschaftssteuer mit 01.01.2015 vorsieht.“

*****


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 104

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Errichtung einer "Klein-AG"

eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkte 2 und 3 betreffend Be­richt des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (30 d.B.) und betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugab­gabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bör­segesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz das GmbH-Gesetz, das Notariats­tarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungs­dienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 - AbgÄG 2014) (31 d.B.)

Die GmbH stammt als Rechtsform aus dem 19. Jahrhundert. Sie ist für Unternehmen mit regelmäßigen Umsätzen und stabilen Eigentümerverhältnissen immer noch gut ge­eignet. Anforderungen, denen Start-Ups am Beginn des neuen Jahrtausends ausge­setzt sind, wird sie aber nicht gerecht. Die Finanzierung von Innovation über den Cash-Flow ist zu langsam. Bankkredite sind für riskante Investitionen schwieriger zu be­kommen als in vergangenen Jahrzehnten. Für private Investoren hat die GmbH we­sentliche Nachteile: Notariatsakte beim Erwerb oder Verkauf von Beteiligungen, Be­glaubigung diverser Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten, etc. sind aufwändig und teuer. Bei der Aufnahme von Kapital herrscht kaum Flexibilität (kein genehmigtes oder bedingtes Kapital). Für Management- und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme fehlen ge­setzliche Voraussetzungen.

Die GmbH sichert zwar direkten Einfluss und limitiert Risiko, aber sie ist unflexibel- im Gegensatz zur AG, die im Gegenzug aber hohe Kosten (Abschlussprüfung) verursacht.

In der Klein AG lassen sich die Vorteile beider Kapitalgesellschaften unter folgenden Merkmalen verbinden:

Grundkapital 20.000 Euro (davon ein Viertel bei Gründung bar einzuzahlen)

Leichtere Aufnahme von Eigenkapital für innovative Unternehmen

Aufsichtsrat- und Abschlussprüferpflicht nur, wenn bestimmte Schwellen bei Bilanz­summe, Umsatz, oder Mitarbeiteranzahl überschritten werden

Umlaufbeschlüsse wie bei der GmbH

Bedingtes und genehmigtes Kapital, sowie der Erwerb eigener Aktien werden wie bei der AG behandelt

Aktienoptionsprogramme durch Unterlegung von eigenen Aktien oder bedingtes Kapital sind bis zur einer Schwelle von jeweils 20% zulässig

Möglichkeit der jederzeitigen Umstellung auf eine normale AG

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 105

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf betreffend Errichtung einer "Klein-AG" vorzulegen."

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Spindelegger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Finanzminister.

 


15.32.41

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsi­dent! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zunächst lassen Sie mich die große Linie noch einmal betonen. Wir haben in diesem Frühjahr dem Hohen Haus ein Bud­get 2014/2015 und einen Finanzrahmen bis 2018 vorzulegen. Der erste Schritt ist ge­tan. Das war der Schritt, die Einsparungen der einzelnen Ressorts auch gesetzlich festzulegen. Wir haben daher dem Hohen Haus ein Budgetprovisorium auf gesetzlicher Basis vorgelegt und dabei 500 Millionen € Einsparungen über alle Ressorts bei den Er­messensausgaben festgeschrieben. Dieser erste Schritt ist damit getan, damit nie­mand den Eindruck erwecken kann, wir hätten nur Steuererhöhungen geplant, meine Damen und Herren.

Jetzt sind wir beim zweiten Schritt. Ja, das sind steuerliche Maßnahmen im Abgaben­änderungsgesetz, unangenehm genug, das wissen wir alle. Niemand erhöht gerne die Steuern. Aber wir dürfen diesbezüglich auch noch einmal das Ziel festhalten. Das Ziel ist nämlich, erst anstrengen, damit wir 2016 auch keine neuen Schulden mehr machen, und das ist ein lohnendes Ziel. Und ich halte einmal mehr fest, es ist notwendig, ab 2016 auch einen ausgeglichenen Haushalt zu haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Und der dritte Schritt, meine Damen und Herren, wird das Budgetbegleitgesetz sein. Dort werden wir natürlich auch Reformmaßnahmen vorstellen müssen, die uns in der Folge entsprechende Veränderungen im Haushalt und damit in der Perspektive auch Veränderungen in der Republik bringen werden.

Aber lassen Sie mich jetzt durchaus zum Abgabenänderungsgesetz selbst kommen. Auch dort ist nicht alles schwarz-weiß, so wie es heute geschildert wird. Es ist nicht so, dass der Prosecco ausgenommen ist. Natürlich ist er auch mitumfasst, aber die Bil­ligstmarken, wie es sie heute gibt, mit Schraubverschluss kann man europarechtlich nicht miteinbeziehen. Alle anderen sind miteinbezogen, natürlich, damit es auch glei­che Wettbewerbsbedingungen gibt.

Natürlich ist es nicht so, dass die GmbH neu auf einmal wieder abgeschafft wird, ein völliger Unsinn. Und wenn das hier Frau Klubobfrau Glawischnig so vertritt, kann ich ihr nur sagen, sie hat es offenbar nicht gelesen. Wir belassen die Privilegien für die Neu­gründung einer GmbH. Gott sei Dank! Man kann nach wie vor mit 10 000 € Stamm­kapital statt mit 35 000 € eine GmbH bedienen. Und man hat nur eine Mindestkörper­schaftsteuer von 500 €. Gott sei Dank! Aber die Privilegien, die es gibt, beziehen sich auf die Neugründung und nicht auf die bestehenden GmbHs, das ist der Unterschied, und da haben wir mit diesem Abgabenänderungsgesetz Klarheit geschaffen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Was heißt „Privilegien“?)

Was die Fragen der Lenkungseffekte betrifft, muss ich sagen, auch dort muss man das mehr in der Tiefe betrachten. Ich halte es für richtig, dass wir bei der NoVA nur mehr in die Richtung gehen, dass wir sagen, es geht um den CO2-Ausstoß, und der wird be­steuert. Das heißt, das, was schädlich für die Umwelt ist, wird auch einer Steuer unter-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 106

worfen. Das ist das richtige Maß – und nicht mehr der Benzinverbrauch beziehungs­weise der Dieselverbrauch eines Fahrzeuges. Auch das sind Lenkungseffekte, zu de­nen man absolut stehen kann.

Dann lassen Sie mich auch noch auf die strukturellen Maßnahmen eingehen. Auch das zählt zum bunten Bild dieses Abgabenänderungsgesetzes. Wir werden ab 2016 die Gesellschaftssteuer abschaffen. Es war eine langjährige Forderung der Wirtschaft, das zu tun, und das findet sich im Abgabenänderungsgesetz. Es war richtig so. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Zweiten: Eine langjährige Forderung eben der kleineren Unternehmen war, dass wir bei den Kleinbetragsrechnungen nicht mehr 150 € als Messgröße ansehen, son­dern 400 €. Auch das ist mit vorgesehen. Ich halte fest, das wird Erleichterungen für viele kleinere Unternehmer bringen. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich daher sagen: Ja, natürlich dient dies auch dazu, dass wir mit diesen Steuermaßnahmen unser Ziel erreichen können. Es ist notwendig, dass wir das eine oder andere erhöhen, dass wir etwas verändern, aber auch in Richtung mehr Lenkung, mehr Ökologisierung und auch bei Tabak und Alkohol eine Erhöhung der Steuer. Aber ich halte dies für gerechtfertigt. Man kann dazu durchaus stehen, wie ich meine.

Lassen Sie mich daher zum dritten Schritt kommen, was das Gegensteuern betrifft! Es ist auch richtig, wenn heute im Hohen Haus nach einer Einigung der letzten Woche ge­rade auf die jetzige Situation reagiert wird. So viel Arbeitslosigkeit wie in diesem Jänner haben wir noch nicht gesehen. Daher muss auch besonders in Richtung der älteren Mitarbeiter etwas getan werden. Wir haben uns daher darauf geeinigt, dass wir jetzt mit Maßnahmen der Umschichtung zwischen der aktiven und passiven Arbeitsmarktver­waltung das Richtige an Signalen setzen, nämlich für Unternehmen eine Wiedereinglie­derungsbeihilfe, damit ältere Arbeitnehmer mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt be­kommen. Das halte ich für vollkommen richtig.

Und auch für den zweiten Arbeitsmarkt haben wir Mittel vorgesehen, damit auch dort genau die, die so viele Jahre nicht mehr in den Arbeitsprozess gekommen sind, eine Chance haben. Daher ist es gerechtfertigt, über diese Periode 350 Millionen € in diese Richtung gehend zu investieren.

Gleichzeitig haben wir, meine Damen und Herren, auch eine zweite Maßnahme vorge­sehen: die Senkung der Lohnnebenkosten; das ist auch ein symbolischer Akt. Wir wer­den bereits mit dem 1. Juli dieses Jahres den ersten Schritt setzen, beim Unfallversi­cherungsbeitrag eine kleine Senkung vornehmen und mit dem Beginn des nächsten Jahres beim Insolvenzentgeltsicherungsfonds diese Senkung vornehmen, damit Unter­nehmer auch wissen, für sie wird auch etwas getan und es werden nicht nur Lohnne­benkosten erhöht, sondern sie werden auch gesenkt. Das, was wir vertreten können, ist auch in diesem ganzen Projekt mitenthalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Lassen Sie mich daher zum Schluss kommen! Ja, es werden Maßnahmen auch in Form von Steuererhöhungen gesetzt. Aber ich nehme an, auch an Ihnen ist nicht vor­beigegangen, dass wir eine Wirtschaftssituation haben, wo wir sagen müssen, wir sind nicht aus der Krise, sondern wir haben jetzt auch viele Maßnahmen zu setzen, um bes­ser aus der Krise herauszukommen. Deswegen sind in diesem Abgabenänderungsge­setz auch Maßnahmen im Steuerrecht notwendig. Aber das Ziel ist, 2016 ein struk­turelles Nulldefizit zu erreichen. Das ist das Ziel, auf das wir als gesamte Bundes­regierung hinarbeiten, und der Grund dafür, warum wir Maßnahmen setzen, damit es Österreich ab 2016 auch wieder besser geht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 107

15.40.01

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Vizekanzler! Staatssekretäre! Ich möchte entgegen dem allgemeinen Trend zum Tagesordnungs­punkt 2 sprechen. Da geht es darum, dass Österreich der UN unentgeltlich Gerätschaft überlässt, die wir bis jetzt am Golan verwendet haben. Der Zeitwert dieser Gerätschaft, vor allem von fix verankertem Material, beträgt 166 000 €. Die Kosten für den Rück­transport würden mehr ausmachen, als dieser Zeitwert in Summe beträgt.

Die Entscheidung, im Frühsommer 2013 aus dem Golan rauszugehen – aus Sicher­heitsgründen aufgrund der Situation in Syrien –, ist eine Tatsache. Die Vereinten Na­tionen haben uns darum ersucht, ihnen die Gerätschaft zu überlassen. Da geht es zum Beispiel um eine Küche, um ein Feldlazarett, um Feldstecher, um Gerätschaft wie Transporter oder um Container. Die UN können diese Gerätschaft nach wie vor sehr gut brauchen, sie haben angefragt, ob wir ihnen diese Güter überlassen können.

Das tun wir im Wege einer Schenkung respektive einer unentgeltlichen Leihe für den Einsatzzeitraum. Ich denke mir, dass diese Gerätschaft einerseits dazu beitragen wird, diese Friedensmission gut fortführen zu können, und auch so etwas manifestiert wie ein gutes Einvernehmen mit den Vereinten Nationen und weiterhin eine Art von symbo­lischer Unterstützung dieses UNDOF-Einsatzes.

Durch den Abzug im Jahr 2013 sind natürlich auch personelle Kapazitäten für andere Auslandseinsätze frei geworden. Ich halte es für richtig und wichtig, dass das öster­reichische Bundesheer dann, wenn es ein UN-Mandat gibt, sich auch weiterhin an in­ternationalen Friedenseinsätzen beteiligt, sei es jetzt in der Frage von Peacekeeping oder Peacebuilding. Als Österreicher sind wir relativ gut darin, auch die UN-Resolu­tion 1325 umzusetzen. Da geht es darum, in die Aufbaumaßnahmen nach einem Krieg diejenigen mit einzubeziehen, die normalerweise vor allem Opfer wären, also vor allem Frauen, ZivilistInnen und Kinder.

Diese UN-Resolution 1325 sieht vor, ganz speziell Frauen in solche Wiederaufbau­maßnahmen einzubeziehen und zu schauen, dass sie das Land nicht unbedingt wie­der-, sondern eher neu mitaufbauen, denn wenn es gleich wiederaufgebaut wäre, wäre doch die Gefahr sehr groß, dass es vielleicht wieder zum selben Konflikt käme wie da­vor. Ein Neuaufbau von fragilen Staaten, wo es wirklich eine Good Governance gibt, wo es eine starke Zivilgesellschaft gibt, wo es aber auch ein Sozial- und Wirtschafts­system gibt, das auf guten Füßen steht, ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft solcher Staaten. Ich bin mir sicher, dass Österreich dazu auch in Zukunft seinen international notwendigen Beitrag leisten wird. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

15.42


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter MMag. DDr. Fuchs. – Bitte.

 


15.43.06

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Mit­glieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf den Rängen! Es muss unser Ziel sein, dass das österreichische Steuerrecht einfacher und gerechter wird. Eine Analyse des Abgabenänderungsgesetzes 2014 zeigt jedoch, dass das Steuerrecht durch dieses Gesetz weder einfacher noch gerechter wird.

Das Abgabenänderungsgesetz ist ein Schritt in die falsche Richtung. Dieses Abgaben­änderungsgesetz beinhaltet überwiegend Steuererhöhungen und beinhaltet keine Steuerstrukturreformen. Wenn die SPÖ in ihrer Presseaussendung zum Abgabenände­rungsgesetz meint, dass dies ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit sei und dass dadurch mehr Spielraum für Investitionen geschaffen werde, so frage ich mich schon, was die SPÖ unter Steuergerechtigkeit versteht. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 108

Etwa die Hälfte der zusätzlichen Steuereinnahmen wird durch die Erhöhung von Ver­brauchsteuern erzielt. Das betrifft zum Beispiel die motorbezogene Versicherungs­steuer, die NoVA und die Tabaksteuer. Verbrauchsteuern sind aber Massensteuern und wirken unabhängig von der Höhe des Einkommens. Steuerpflichtige mit geringem Verdienst werden dadurch unverhältnismäßig stärker belastet.

Überhaupt wird durch dieses Belastungspaket der Mittelstand überproportional mehr belastet. Eine Durchschnittsfamilie verliert durch die Erhöhung bei den Verbrauchsteu­ern mehr, als sie durch die Erhöhung der Familienbeihilfe ab 1. Juli 2014 erhält. Wir Freiheitliche stellen uns die Steuergerechtigkeit anders vor! (Beifall bei der FPÖ.)

Darüber hinaus werden durch dieses Gesetz bestehende Regelungen verkompliziert, wie zum Beispiel das jahresgenaue Abzinsen von langfristigen Rückstellungen und die entsprechenden Übergangsregelungen. Überhaupt widerspricht das Abgabenände­rungsgesetz zu einem großen Teil dem Wirkungsziel 1 der UG 16, Öffentliche Abga­ben, nach einer einfachen, schlanken und leistungsgerechten Gestaltung des Steuer­systems. Das hat auch der Budgetdienst so angemerkt.

Weiters werden mit diesem Gesetz Regelungen geschaffen, die in der Administration mehr kosten, als sie bringen. Zum Beispiel bringt die Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht für inländische Zinseinkünfte von Personen aus Nicht-EU-Staaten ledig­lich Mehreinnahmen von rund 5 Millionen € jährlich. Die Administration dieser Rege­lung, insbesondere die Bearbeitung der Rückerstattungsanträge, wird die 5 Millionen bei Weitem überschreiten.

Darüber hinaus ist diese Neuregelung ein Desaster für den Finanzplatz Wien. Über kurz oder lang wird es zu einem massiven Kapitalabfluss aus Österreich kommen, vor allem, was die Gelder aus Nicht-EU-Staaten betrifft.

Zur Gruppenbesteuerung: Die grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung soll nach der Neuregelung räumlich auf EU- und DBA-Staaten mit umfassender Amtshilfe „ein­geschränkt“ – unter Anführungszeichen – werden. Faktisch ist das keine Einschrän­kung, denn derzeit haben wir mit fast 70 Staaten ein entsprechendes Abkommen, und es werden weitere Staaten hinzukommen.

Darüber hinaus werden in der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Ver­ordnung Staaten aufgelistet, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht. Da mit einigen dieser Länder eine umfassende Amtshilfe besteht, wäre eine Gruppenbildung nach der Neuregelung mit Kapitalgesell­schaften aus diesen Staaten weiterhin möglich.

Im Übrigen hat die grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung in der Vergangenheit zu massiven Mindereinnahmen an Körperschaftsteuer geführt. Die alte und neue Re­gelung der grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung ist weiterhin zu großzügig und bedeutet einen Kniefall der Bundesregierung vor den Großkonzernen. Wir fordern daher eine Einschränkung der grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung auf Kapi­talgesellschaften in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirt­schaftsraumes.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Fuchs, Kollegen und Kolleginnen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes, wird wie folgt geändert:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 109

„In Artikel 2 lautet die Ziffer 4:

4. § 9 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 2 lautet:

„(2) Gruppenmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländische Körperschaften) können sein:

– unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschafts­genossenschaften, die unter § 7 Abs. 3 fallen,

– vergleichbare nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die

– in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäi­schen Wirtschaftsraumes ansässig sind und

– ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Grup­penträger finanziell verbunden sind (Abs. 4).

Gruppenmitglieder können nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft sein.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Aufgrund der Versäumnisse der Bundesre­gierung im Zusammenhang mit dem Hypo-Desaster wird auf die Bevölkerung eine wei­tere, riesige Steuerbelastungswelle zukommen. Wir dürfen gespannt sein, mit welchen Belastungen im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2014 zu rechnen ist. Gerüchten zufolge soll ja Erbschafts- und Schenkungssteuer überfallsartig wiedereingeführt wer­den.

Ein klares Nein zu diesem Abgabenänderungsgesetz! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist keine Steuerstrukturreform, sondern ein reines Mittelstandsbelastungspaket. (Beifall bei der FPÖ.)

15.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten DDr. Fuchs und weiterer Abgeordneter zur Regierungsvorlage be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuerge­setz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuerge­setz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alko­holsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorgani­sationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bank­wesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bun­desgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), 24 d.B.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 110

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes, wird wie folgt geändert:

„In Artikel 2 lautet die Ziffer 4:

4. § 9 wird wie folgt geändert:

a) Abs. 2 lautet:

„(2) Gruppenmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländische Körperschaften) können sein:

– unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsge­nossenschaften, die unter § 7 Abs. 3 fallen,

– vergleichbare nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die

– in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäi­schen Wirtschaftsraumes ansässig sind und

– ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Grup­penträger finanziell verbunden sind (Abs. 4).

Gruppenmitglieder können nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft sein.“

Begründung

Laut Regierungsvorlage wird die grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung räumlich auf EU- und DBA-Staaten „eingeschränkt“, mit denen eine umfassende Amtshilfe be­steht. Faktisch ist das keine Einschränkung, da derzeit mit fast 70 Staaten eine umfas­sende Amtshilfe besteht und in der weiteren Folge mit weiteren Staaten entsprechende Abkommen abgeschlossen werden sollen.

Darüber hinaus werden in der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Ver­ordnung (GTV) Staaten aufgelistet, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geld­wäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht. Da mit einigen dieser Länder eine umfassende Amtshilfe besteht, wäre eine grenzüberschreitende Gruppenbildung laut Regierungsvorlage möglich.

lm Übrigen hat die – großzügig ausgestaltete – grenzüberschreitende Gruppenbe­steuerung in der Vergangenheit zu massiven Mindereinnahmen an Körperschaftsteuer geführt. Siehe dazu im Detail Fuchs, Auswirkung der Gruppenbesteuerung auf das Ab­gabenaufkommen, AFS 3/2013, 87 ff.

Aus all diesen Gründen soll die grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung – unter Berücksichtigung der europarechtlichen Regelungen – in Hinkunft auf EU-Mitgliedstaa­ten und EWR-Staaten eingeschränkt werden.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


15.49.40

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Ich möchte zu Beginn den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky und Jan Krainer zum Abgabenänderungsgesetz einbringen, den ich in den Eckpunkten erläutern werde.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 111

Neben zwei redaktionellen Änderungen sind es beispielsweise Änderungen, was die Gruppenbesteuerung und die Verluste betrifft, dass nämlich angesetzte Verluste nicht der Nachversteuerung unterliegen, wenn Verluste beispielsweise in Wirtschaftsjahren entstanden sind, die vor dem 1. März 2014 enden, nicht mehr im Ausland verwertet werden können und aus ausländischen Betrieben oder Betriebsstätten stammen, die vor dem 1. Jänner 2017 aufgegeben oder veräußert werden.

Eine zweite Änderung bei der Gruppenbesteuerung ist eine Klarstellung, was die Ab­schaffung der Firmenwertabschreibung betrifft. Hier geht es darum, dass es beispiels­weise bei Beteiligungen, die umgründungsbedingt in eine neue Gruppe einbezogen werden, Übergangsbestimmungen gibt.

Weiters ist in diesem Abänderungsantrag auch zu finden, dass das Rehabilitationsgeld, das ja mit 1. Jänner 2014 in Kraft getreten ist, steuerlich so behandelt werden soll wie das Krankengeld. Das heißt, das ist auch eine Anpassung, die aufgrund des Sozial­rechts-Änderungsgesetzes 2012 notwendig war.

Zum Abgabenänderungsgesetz werden wir, wie ich meine, mit der Opposition nicht mehr einer Meinung sein. Wir haben das auch im Ausschuss gesehen. Leider werden immer wieder dieselben Punkte angesprochen, wie beispielsweise, dass die „GesmbH neu“ abgeschafft sei, oder beispielsweise, dass wir beim Gewinnfreibetrag jetzt ach so Schreckliches vorhaben.

Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass wir Gelder für den Bau von Wohnungen brauchen. Wenn wir jetzt die Wertpapiere in Wohnbauanleihen umgeändert haben, dann sage ich Ihnen, es ist auch gut so, weil wir nämlich Geld für den Wohnungsbau brauchen. Darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig, und deshalb glaube ich, dass das eine gute Lösung ist.

Was mir in der ganzen Debatte abgeht – einige haben es gesagt, aber die Opposition versucht immer, es zu verschweigen –, sind beispielsweise die Punkte, die für die Be­trugsbekämpfung in diesem Abgabenänderungsgesetz drinstehen, wie beispielsweise, dass der Verdacht auf Geldwäsche jetzt sehr wohl verwertet werden darf, betreffend Finanzstrafgesetz beispielsweise. Das war vorher nicht der Fall. Das heißt, man konnte es wissen, man konnte es aufdecken, man konnte es anzeigen, aber es hat eigentlich keine Konsequenzen gehabt. Ich hätte mir da auch von der Opposition erwartet, dass hier einmal gesagt wird: Ja, das ist ein guter Ansatz!

Oder beispielsweise, dass zwischen der Finanz und der Sozialversicherung jetzt durch­aus Meldemöglichkeiten oder Meldeverpflichtungen bestehen – weil hier auch immer das Lohndumping in den Raum gestellt wird, oder dass da keine gute Möglichkeit der Kontrolle vorhanden ist. Auch das steht im Abgabenänderungsgesetz.

Was die NoVA betrifft – Herr Kollege Strache hat es angesprochen –, glaube ich sehr wohl, dass das ein Lenkungseffekt ist. Was größere CO2-Ausstoßer betrifft, die über 250 Gramm pro Kilometer sind, gibt es auch ein Malusprogramm von 20 €. Ich glaube, das ist auch notwendig. Aber was diese Autos betrifft, sind es von einer fünfstelligen Zulassungsanzahl jedes Jahr vielleicht 700 Autos, und diese 700 Autos haben wir mit dem sehr wohl erreicht.

Was mir auch besonders wichtig ist, ist, dass wir mit 1. Jänner 2015 eine Änderung haben, dass Diesel- und Benzinmotor bei der NoVA gleich besteuert werden, weil wir ab 1. September 2014 – das haben wir hier im Hohen Haus schon beschlossen – fast nur noch Euro-6-Dieselmotoren zugelassen bekommen, die ganz einfach umwelt­freundlicher sind, weil wir ja in den letzten Jahren diesbezüglich schon mehrere Geset­ze beschlossen haben.

Ich glaube, alles in allem trägt es dazu bei, dass wir unser Ziel erreichen und 2016 das Nulldefizit erreichen. Wir alle, die wir hier herinnen sitzen, wollen, dass wir Mittel frei


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 112

haben für viele Probleme, die wir in Österreich haben: einerseits Mittel frei haben für die Bildung, andererseits Mittel frei haben für den Arbeitsmarkt, und Mittel frei haben für eine umfassende Steuerreform.

Daher freut es mich auch ganz besonders, dass wir heute mit dem Antrag, den wir ein­gebracht haben, damit beginnen, auch für den Arbeitsmarkt 350 Millionen €, gerade was ältere Arbeitnehmer betrifft, in die Hand zu nehmen. Ich glaube, das ist ganz, ganz notwendig.

Die Lohnnebenkostensenkung kann meines Erachtens nur ein erster Schritt sein. Aber der erste Schritt ist immer der richtige Schritt zum Ziel. (Beifall bei der ÖVP.)

15.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Antrag wurde gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt. Er ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteu­ergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührenge­setz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabe­gesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Ta­baksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abga­benverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanz­gerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsauf­sichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifge­setz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abga­benänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) (24 der Beilagen), in der Fassung des Aus­schussberichtes (31 der Beilagen).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

I. Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

„1. Nach Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:

7a. In § 69 Abs. 2 lautet der erste Satz:

„Bei Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung sowie aus einer Kranken- oder Unfallversorgung der Versorgungs- und Unterstüt­zungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. c und e und bei Auszahlung von Rehabilitationsgeld gemäß § 143a ASVG sind 36,5 % Lohnsteuer einzubehalten, soweit diese Bezüge 30 Euro täglich übersteigen.““

„2. Z 12 lit. c (§ 124b Z 248 bis 258) wird wie folgt geändert:

a) Die Novellierungsanordnung der lit. c lautet:

„Es werden nach der Z 247 folgende Z 248 bis Z 259 angefügt:“

b) Z 249 lautet:

„249. a) § 2 Abs. 8 Z 3 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2014 ist letztmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 anzuwenden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 113

b) § 2 Abs. 8 Z 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2014 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2015 anzuwenden. Sämtliche noch nicht nachversteuerte Verluste aus Staaten, mit denen keine umfassende Amtshilfe besteht, die bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 berücksichtigt wurden, erhöhen in den Veranlagungsjahren 2016 bis 2018 zu mindestens einem Drittel den Gesamtbetrag der Einkünfte, soweit sie nicht bei der Veranlagung 2016 bereits nach § 2 Abs. 8 Z 4 erster Satz nachzuversteuern sind. Angesetzte Verluste unterliegen nicht der Nachver­steuerung, wenn die Verluste

in Wirtschaftsjahren entstanden sind, die vor dem 1. März 2014 enden,

nicht mehr im Ausland verwertet werden können, und

aus ausländischen Betrieben oder Betriebsstätten stammen, die vor dem 1. Jänner 2017 aufgegeben oder veräußert werden.“

c) In Z 252 lautet der zweite Satz:

„§ 10 Abs. 5 Z 2 und 3 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2014 sind für Wertpapiere, die in vor dem 1. Juli 2014 endenden Wirtschaftsjahren angeschafft wurden, weiter anzuwenden.“

d) Z 259 lautet:

„259. § 69 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2014 ist anzu­wenden, wenn

die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung für das Kalender­jahr 2014,

die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2013 enden.““

II. Artikel 2 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988) wird wie folgt geändert:

„In Z 8 (§ 26c Z 47) wird die Wortfolge „die Einbeziehung dieser Körperschaft in die Unternehmensgruppe“ durch die Wortfolge „die Einbeziehung dieser Körperschaft in ei­ne Unternehmensgruppe“ ersetzt.“

III. Artikel 24 (Änderung des GmbH-Gesetzes) wird wie folgt geändert:

„In Z 3 (§ 10b) entfällt in Abs. 4 der Klammerausdruck „(Abs. 7)“.“

Begründung

Zu Z I betreffend Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988):

Zu Z 1 und 2 lit. d (§ 69 Abs. 2 und § 124b Z 259):

Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (SRÄG 2012) wurde mit 1. Jänner 2014 das sogenannte Rehabilitationsgeld (§ 143a ASVG) geschaffen.

Personen, bei denen vorübergehende Invalidität (Berufsunfähigkeit) voraussichtlich im Ausmaß von zumindest sechs Monaten vorliegt und berufliche Maßnahmen der Reha­bilitation nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar sind, haben ab Vorliegen der vorüber­gehenden Invalidität für deren Dauer Anspruch auf Rehabilitationsgeld.

Der Anspruch auf Rehabilitationsgeld im Bereich der Krankenversicherung wird anstel­le einer befristeten Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension gewährt. Das Rehabilitationsgeld wird von den Krankenversicherungsträgern aus dem Versiche­rungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit erbracht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 114

Da das Rehabilitationsgeld durch den Krankenversicherungsträger geleistet wird und zudem das Rehabilitationsgeld funktional als eine Fortsetzung des Krankengeldbe­zuges anzusehen ist, soll die steuerliche Behandlung des Rehabilitationsgeldes wie jene des Krankengeldes erfolgen (Pflichtveranlagungstatbestand gemäß § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988).

Die betragliche Anhebung von 20 auf 30 Euro erfolgt in Anpassung an die jährliche Steuerfreigrenze von 11 000 Euro.

Um in der Veranlagung relativ hohe Nachforderungen zu vermeiden, soll der Tarif teil­weise nachgebildet werden, indem zwar der Freibetrag auf 30 Euro angehoben, aber dafür der Steuersatz auf 36,5 % (Eingangssteuersatz) erhöht wird. Dies hat den Vorteil, dass die laufende Besteuerung in den meisten Fällen der Tarifbesteuerung entspre­chen wird und bei der Pflichtveranlagung nur geringe Nachzahlungen entstehen.

Zu Z 2 lit. b (§ 124b Z 249):

§ 2 Abs. 8 Z 4 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2015 anzu­wenden. Aufgrund der Übergangsbestimmung des § 124b Z 249 lit. b kommt es jedoch erst in den Veranlagungsjahren 2016 bis 2018 zu einer erstmaligen Nachversteue­rungspflicht von Verlusten, die bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 berück­sichtigt worden sind. Verluste, die in der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 be­rücksichtigt worden sind, werden jedoch ausnahmsweise bereits nach spätestens zwei Jahren nachversteuert, profitieren dafür aber von einer Drittelung der Nachversteue­rungsbeträge. Für in der Veranlagung 2015 berücksichtigte Verluste ist nach spä­testens drei Jahren – also im Jahr 2018 – erstmals eine Nachversteuerung ohne Dritte­lung der nachzuversteuernden Beträge vorgesehen.

In der Regierungsvorlage wurde vorgesehen, dass bis zum Inkrafttreten des AbgÄG 2014 entstandene Verluste, die in Folge der Aufgabe oder Veräußerung ausländischer Be­triebe oder Betriebsstätten vor dem 1. März 2014 nicht mehr verwertet werden können, nicht von der zwingenden Nachversteuerung erfasst sind. Um Härtefälle zu vermeiden, soll diese Ausnahme von der zwingenden Nachversteuerung auch auf eine bis spätes­tens Ende 2016 erfolgende Aufgabe oder Veräußerung von Betrieben oder Betriebs­stätten ausgedehnt werden.

Zu Z 2 lit. c (§ 124b Z 252):

Mit der Ausweitung des Verweises wird ein Redaktionsversehen beseitigt.

Zu Z II betreffend Artikel 2 (Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988):

In der Übergangsbestimmung soll entsprechend der bisherigen Verwaltungspraxis klar­gestellt werden, dass auf eine bereits begonnene Firmenwertabschreibung noch offene Fünfzehntel künftig auch dann geltend gemacht werden können, wenn die – die Fir­menwertabschreibung auslösende – Beteiligung umgründungsbedingt in eine neue Un­ternehmensgruppe einbezogen wird. Dies gilt jedoch nur dann, sofern eine vor dem 1. März 2014 angeschaffte Beteiligung bereits erstmalig in eine Unternehmensgruppe spätestens für ein Wirtschaftsjahr dieser Körperschaft, das im Kalenderjahr 2015 en­det, einbezogen wird.

Zu Z III betreffend Artikel 24 (Änderung des GmbH-Gesetzes):

Mit dem Entfall des Verweises wird ein Redaktionsversehen beseitigt.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 115

15.55.08

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Regierung! Wenn ich von den Regierungsparteien immer wieder hören muss: Wir wer­den 2016 ein ausgeglichenes Budget, ein ausgeglichenes strukturelles Defizit errei­chen!, dann muss ich sagen: Wie soll ich denn das beurteilen? Es fehlen ja sämtliche Unterlagen dazu! Was Sie uns bisher vorgelegt haben, war ein Budgetprovisorium mit Kürzungen von Ermessensausgaben, und jetzt legen Sie uns ein Abgabenänderungs­gesetz mit Steuererhöhungen vor. Aber wir haben keine Ahnung, wie der Budgetpfad ausschaut. Wir haben keine Ahnung, wie die restlichen Maßnahmen zur Erreichung dieses strukturellen Nulldefizits ausschauen werden.

Wir haben in Wirklichkeit keine Ahnung, wie hoch das Budgetloch ist. Ich erinnere da­ran, dass irgendwann einmal in den Verhandlungen davon die Rede war, dass es etwa bei 40 Milliarden € gelegen sei; dann ist es schrittweise kleiner geworden. Aber wie hoch es wirklich ist, wissen wir nicht! Wir können es jedenfalls nicht nachvollziehen – noch nicht! Das werden wir uns am 29. April, wenn die Regierungsvorlagen einge­bracht werden, schon sehr, sehr genau anschauen.

Wenn wir hier und heute diese Steuererhöhungen zu beurteilen haben, dann denke ich, eigentlich können wir zu dem nur nein sagen, solange wir nicht wissen, wie der Budgetpfad wirklich ausschaut. Wie sollen wir zu etwas ja sagen, wenn wir nicht wis­sen, was da der Fall ist?

Wenn Frau Kollegin Tamandl gesagt hat, na ja, wir hätten gemeinsam als Oppositions­parteien nie etwas Positives gesagt zu dem, was da drin ist, so stimmt das nicht. Im Fi­nanzausschuss habe ich ausdrücklich einige Sachen in diesem Abgabenänderungs­gesetz als positiv hervorgehoben. Das beginnt bei der Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern, das geht über die Abschaffung der Firmenwert­abschreibung und über Einschränkungen bei der Gruppenbesteuerung. Insbesondere hervorgehoben habe ich die Verunmöglichung von Gewinnverschiebungen wenigstens zum Teil durch Einschränkungen der Absetzbarkeit von Zinsen und Lizenzgebühren an konzernangehörige Körperschaften, und vieles andere mehr.

Aber es gibt natürlich viele Dinge in diesem Abgabenänderungsgesetz, die sehr wohl zu kritisieren sind. Eine Vorfrage zum Beispiel: Im Jahr 2013 wurden 5,1 Milliarden € an Steuern abgeschrieben; 4,1 Milliarden im Rahmen der Eröffnungsbilanz, 1 Milliarde im vorläufigen Gebarungserfolg 2013, endgültig abgeschrieben beziehungsweise wert­berichtigt. Nicht einmal eine Antwort habe ich vom Herrn Finanzminister darauf bekom­men! Aber das ist in etwa so viel, wie dieses gesamte Einsparungspaket/Steuererhö­hungspaket in Summe über die Jahre bis 2018 ausmacht. Ich will endlich eine Antwort darauf haben. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben aber auch an anderen Bereichen Kritik zu üben, insbesondere etwa an der Erhöhung der Verbrauchsteuern. Die Verbrauchsteuern Tabak-/Alkoholabgaben belas­ten namentlich die niedrigen Einkommen, denn es gibt einfach einen Zusammenhang zwischen niedrigen Einkommen auf der einen Seite und Rauchern auf der anderen Seite. Das ist so; das steht im Übrigen auch im Gutachten des Budgetdienstes drinnen. Hier haben wir also sozusagen keine Schaffung und Herstellung von Steuergerechtig­keit, sondern die Verschärfung von Steuerungerechtigkeiten.

Und wo bleiben denn bitte die sogenannten Strukturreformen, die vor der Wahl ver­sprochen worden sind? – Die SPÖ hat vollmundig eine Senkung der Lohn- und Ein­kommensteuer um 3 Milliarden € angekündigt, finanziert durch sogenannte Millionärs­steuern, vermögensbezogene Abgaben. Wo ist denn das?

Und an die Seite der ÖVP: Der damalige Herr Vizekanzler hat immer gesagt: Na ja, mit mir kann man nur über Steuersenkungen sprechen! Aber das Erste, was er jetzt tut, ist: Er erhöht die Steuern!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 116

Abschließend noch ein Punkt, dem ich ein wenig Aufmerksamkeit widmen möchte, weil ich auch finde, dass hier schon etwas eigenartig vorgegangen worden ist, nämlich im Zusammenhang mit der Bankenabgabe. Die Erhöhung der Zusatzabgabe geht in Ordnung, aber was den normalen Teil der Bankenabgabe anlangt, ist es ja so, dass der derivativbezogene Teil – nämlich dort, wo die Spekulation stattfindet – schlicht und einfach weggefallen ist!

Das heißt, dort, wo man Lenkungseffekte erzielen kann, und dort, wo die großen Spe­kulationen stattfinden, ist das unter den Tisch gefallen zugunsten einer Veränderung der Bemessungsgrundlage, damit aber auch zulasten einer Verteilung dieser Banken­abgabe innerhalb des Bankensektors, nämlich weg von den Großbanken, von den größten Banken, hin zu mittleren und kleineren Banken. Das muss man mir erst einmal erklären.

Wenn es darum geht, die Großen zu erfassen, weil sie für diese Krise so sehr ver­antwortlich sind, dann muss es auch im Rahmen einer Bankenabgabe neu darum ge­hen, darüber nachzudenken, wie eine Bankenabgabe unter Einbeziehung der Derivate ausschauen kann, auch wenn das schwierig ist. Ich weiß schon, es wurde deshalb weggenommen, weil jenen Banken, die Konzerne oder Töchter im Ausland haben, die­se Derivatlösungen umgehen konnten.

Da wäre es sinnvoll gewesen, einmal darüber nachzudenken, wie man diese Regelung schaffen kann, oder auf europäischer Ebene Schritte voranzutreiben. Aber nichts der­gleichen habe ich erlebt. Und weil ich sozusagen diese Auswirkungen und die Effekte dieser Neuorientierung der Bankenabgabe noch einmal neu diskutieren will, weil mir doch die Belastung der größeren und insbesondere das Erfassen des spekulativen Elements wichtig ist, bringe ich folgenden Rückverweisungsantrag ein:

Rückverweisungsantrag

der Abgeordneten Willi, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

Die unterfertigenden Abgeordneten beantragen,

den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versiche­rungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumwein­steuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundes­abgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstraf­gesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 auf­gehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014)

sowie über die Anträge 164/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stabilitätsabgabe“,

165/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaftsschutzpakt“,

205/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz und

206/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer GmbH „Zero“ (31 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 117

gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG nochmals an den Finanzausschuss zu verweisen.

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strache.)

16.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuz­das. – Bitte.

 


16.01.40

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Mit dem heutigen Gesetz werden im Wesentlichen drei Ziele beziehungsweise Motive verfolgt: zum einen unerwünschte Steuergestal­tungsmöglichkeiten verhindern, zum Zweiten Steuerlücken schließen; zum Dritten sol­len auch gewisse pekuniäre Motivationen zur Verhaltensänderung gerade im ökologi­schen Bereich und im sogenannten Public bad, also bei Alkohol und Tabak, erreicht werden.

Lenkungsmaßnahmen im Bereich Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Bankwesengesetz, um nur einige zu nennen, werden hier angestoßen. Ökologisie­rungsmaßnahmen, Gesundheitsmaßnahmen, Maßnahmen zur Unternehmensfinanzie­rung werden ebenso gesetzt wie Maßnahmen zu mehr Steuergerechtigkeit und na­türlich auch zur Sicherung des Budgetpfades.

Wenn auf der einen Seite kritisiert wird, die Begutachtung sei viel zu kurz gewesen, und auf der anderen Seite kritisiert wird, es sei zu viel mit Vertretern der Arbeiterkam­mer und der Wirtschaftskammer verhandelt, dann denke ich: Gerade die Verhand­lungen mit Arbeits- und Wirtschaftskammer, mit den Sozialpartnern, haben sich ausge­zahlt, weil es eben jetzt ein ausgewogenes Paket ist.

So zum Beispiel bei den Pkw-Abgaben. Eindeutig, dass wenig verbrauchende Fahr­zeuge wie zum Beispiel der VW Golf deutlich billiger werden, dass die Spritfresser hö­her besteuert werden. Aber da gibt es auch gesundheitspolitische Lenkungsmaß­nahmen, nämlich Anreize, auf Alkohol und Tabak eher zu verzichten. Das soll durch­aus steuernde Effekte haben.

Da von meinem Vorredner, dem Kollegen Rossmann, die Bankenabgabe angespro­chen wurde: Sie haben ja einen Teil der Antwort selbst gegeben auf die Frage, warum es eine neue Bemessungsgrundlage ist. Die Initiativen auf europäischer Ebene, Herr Kollege, die sind ja nicht ganz so einfach. Auch das wissen Sie.

Von der neuen Bemessungsgrundlage sind wie bisher Bankinstitute ab 1 Milliarde € Bi­lanzsumme betroffen, kleinere Bankinstitute mit kleinerer Bilanzsumme eben nicht. Damit wird sichergestellt, dass die Banken einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Finanzmarktes Österreich leisten.

Meine Damen und Herren! Insgesamt haben die Banken seit dem Bankenrettungs­paket im Oktober 2008 für das Partizipationskapital mehr als 2 Milliarden € an Zinsen abgeliefert; aus dem Titel Bankenabgabe bisher schon 1,7 Milliarden €, und es werden auch noch mehr werden.

Es ist gut, dass sich damals die Sozialdemokratie gegen den Widerstand von so man­chen durchgesetzt hat, weil es ein wesentlicher Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit ist, und auch ein Beitrag dazu, dass die Banken ihren Finanzmarkt in Österreich selbst stützen, selbst helfen, damit nicht alles auf die Steuerzahler abgewälzt wird.

Wenn man sich anschaut, was wir durch die Bankenabgabe an zusätzlichen Einnah­men erwarten, dann kann man sagen: Bis zu dem Zeitpunkt, wo die Hypo vielleicht


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 118

vollständig abgewickelt sein wird, werden wir durch die Bankenabgabe mindestens soviel eingenommen haben. Das ist auch ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit, und auch ein Schritt in die richtige Richtung zur Entlastung der kleinen Einkommen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

16.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort. – Bitte.

 


16.05.12

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Wenn man sich das Abgabenänderungsgesetz anschaut, dann sieht man, dass etwas stimmt, was Herr Leitl so treffend angesprochen hat. Herr Leitl hat ja unterstellt, dass in unse­rer schönen Demokratie nicht der Finanzminister regiert, sondern seine Beamten.

Herr Leitl hat behauptet, dass immer dann, wenn der Herr Finanzminister gute Ideen hat, die Beamten das einfach abdrehen und zur Tagesordnung übergehen; und der Herr Leitl kennt sich ja ganz gut aus in der österreichischen Realverfassung. Wer das jetzt nicht glaubt, schaut sich einfach an, was bei der NoVA gemacht wurde.

Die NoVA wäre ja eine gute Sache, um zu steuern, und genauso steht es ja auch im Gesetz. Es steht im Gesetz, dass die NoVA dazu da ist, zu steuern hin zu Autos, die eben weniger Schadstoffe ausstoßen. Wenn man sich das bei der NoVA genauer an­sieht, dann sieht man, dass es eine reine Strafsteuer auf alle Autos ist und es rein um die Geldbeschaffung geht. (Abg. Mag. Schieder: Nein, es werden Autos billiger!) – Der Herr Schieder sagt, die Autos werden auch billiger. Welche Autos werden denn bil­liger? (Abg. Mag. Schieder: Audi A3!)

Nennen Sie mir einmal ein Auto, das unter 90 Gramm ausstößt? Da gibt es nicht viele. Es gibt in Österreich nicht viele Autos, die unter 90 Gramm ausstoßen; und alle Autos, die über 90 Gramm ausstoßen, werden bestraft. Das „Allerbeste“ an der Sache ist ja, dass Sie jene Autos, die über 250 Gramm ausstoßen, mit Ihrem Deckel noch zusätz­lich belohnen. Sie haben einen Deckel eingeführt, mit dem Maybachs mit 500 PS, Hummer mit 400 PS, Ferrari mit 600 PS belohnt werden, denn für diese müsste man, wenn es keinen Deckel gäbe, viel mehr bezahlen, und da haben Sie eben diesen De­ckel mit 32 Prozent eingeführt.

Wem nützt das? – Das nützt natürlich wieder nur der ÖVP-Klientel, die sich solche Au­tos leisten kann (Beifall beim Team Stronach); aber nicht denen, die sich ein Fami­lienauto kaufen müssen, einen Familien-Van, wenn sie vielleicht fünf Kinder haben. Die werden zur Kassa gebeten, und zwar ordentlich, weil solche Autos natürlich einen hö­heren CO2-Ausstoß haben. Ist ja gar nicht anders möglich aufgrund der größeren Stirn­fläche. Das heißt, diese Autos werden auch noch zusätzlich belastet, obwohl sich die Familien ohnehin schon schwertun!

Wenn man das Ganze noch genauer betrachtet, kommt man auf Folgendes drauf: Wenn es wirklich um den Umweltschutz gegangen wäre, dann hätten Sie die NoVA auch negativ werden lassen, denn im Gesetz ist ja ausdrücklich – dazu werde ich dann einen Abänderungsantrag einbringen – festgeschrieben, dass es dann, wenn die NoVA negativ werden würde, zu keiner Steuergutschrift kommen würde. Also alle Autos, die unter 90 Gramm ausstoßen – was ja positiv wäre – und auch die Elektroautos, die ja gar kein CO2 ausstoßen, werden eben nicht besonders gefördert!

Anstatt das zu tun, haben Sie einfach oben einen Deckel eingeführt, um die 8 000 Be­sitzer von Autos, die jenseits der 400 oder 500 PS liegen, zu unterstützen, und all je­ne 500 oder 600 Leute, die sich dieses Jahr wahrscheinlich ein Elektroauto anschaffen werden, werden nicht unterstützt. (Abg. Obernosterer: Jetzt hast du was verwechselt!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 119

Das ist auch der Grund, warum dieses Gesetz umweltschutztechnisch nichts bringen wird. Wer das nicht glaubt, braucht sich nur die Zahlen anzusehen. Das Finanzminis­terium prognostiziert jedes Jahr die gleichen Einkünfte aus der NoVA. Jetzt erklären Sie mir einmal, wie das funktioniert, wenn Sie auf der einen Seite sagen, Sie wollen, dass die Konsumenten zu Autos greifen, die wenig ausstoßen, und auf der anderen Seite sieht man ihren Zahlen, dass Sie das gar nicht glauben? Es ist auch nicht so, denn mit dieser NoVA können Sie nicht steuern. Genau das ist das Problem!

Eines noch, was die motorbezogene Versicherungssteuer anlangt: Da sieht man ja auch wieder: Es geht nur ums Abkassieren! Denn wäre Ihnen der Umweltschutz wich­tig, dann hätten Sie genauso auf den Normverbrauch abgestimmt und nicht auf die PS. Im Moment ist es so, dass es ein modernes Auto, das wenig CO2 ausstößt, aber viel PS hat, mehr bezahlt als eine alte Drecksschleuder mit zwar wenig PS, aber dafür auch gewaltig viel CO2-Ausstoß. Genau das ist das Problem!

Das Problem ist, dass in Wahrheit die Beamten regieren und nicht der Finanzminister. Der Herr Leitl hat das ja gesagt, und der Herr Leitl weiß, wovon er spricht. Über diesen Punkt müssen Sie jetzt endgültig einmal drüberkommen. Wenn Sie als Minister wirklich etwas bewegen wollen, dann müssen Sie auch Ihre Beamten in die Schranken weisen und nicht immer die Steuern erhöhen. Strukturreformen – das ist angesagt, das brau­chen wir in diesem Land! (Beifall beim Team Stronach.)

Um zu sehen, ob Sie tatsächlich bereit sind, für den Umweltschutz etwas zu tun, brin­gen wir folgenden Abänderungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der dem Bericht des Finanzausschusses (31 d.B.) über die Regierungsvorlage (24 d.B.) ( ) (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) angeschlossene Ge­setzentwurf wird wie folgt geändert:

I. Art. 12 (Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes 1991) wird wie folgt ge­ändert:

1. In § 6 Abs. 2 wird nach dem Satz „Für andere Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: (CO2-Emissionswert in Gramm je Ki­lometer minus 90 Gramm) dividiert durch fünf.“ der Satz ,Führt die Berechnung zu ei­nem negativen Ergebnis, welches sich bei einem CO2-Ausstoß von unter 90 g/km er­gibt, kommt es zu einer Steuergutschrift.‘ eingefügt.“

*****

Das heißt das, was ich vorhin gesagt habe: All jene Autos, die tatsächlich umwelt­freundlich sind, werden begünstigt, und all jene Autos, die Sie jetzt begünstigen, ab 250 Gramm, sollen extra belastet werden.

Das wäre im Sinne des Umweltschutzes gut. Unterstützen Sie deshalb diesen Abände­rungsantrag! Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

16.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Ing. Lugar Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über die Regie­rungsvorlage


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 120

(24 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körper­schaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuerge­setz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuer­gesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücks­spielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsge­setz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesen­gesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundes­gesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) (31 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der dem Bericht des Finanzausschusses (31 d.B.) über die Regierungsvorlage (24 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Kör­perschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuerge­setz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehr­steuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuer­gesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücks­spielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsge­setz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesen­gesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundes­gesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

I. Art. 12 (Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes 1991) wird wie folgt ge­ändert:

1. In § 6 Abs. 2 wird nach dem Satz „Für andere Kraftfahrzeuge bestimmt sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: (CO2-Emissionswert in Gramm je Kilometer minus 90 Gramm) dividiert durch fünf.“ der Satz „Führt die Berechnung zu einem negativen Ergebnis, welches sich bei einem CO2-Ausstoß von unter 90g/km ergibt, kommt es zu einer Steuergutschrift.“ eingefügt.

Begründung

Bei schadstoffärmeren und umweltfreundlicheren Fahrzeugen (deren CO2-Ausstoß un­ter 90g/km liegt) sowie bei Fahrzeugen mit umweltfreundlichen Antriebsmotoren und alternativen Antriebsarten soll die Möglichkeit einer Steuergutschrift eingeräumt werden, um umweltbewusste Kaufentscheidungen beim Konsumenten zu attraktivieren bzw. wertzuschätzen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


16.11.50

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Herr Staats­sekretär! Zuerst folgende Vorbemerkung: Da Kollege Hagen heute Vormittag sowohl Na-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 121

men als auch Orte durcheinandergebracht hat, mache ich auf Folgendes aufmerksam: Es ist Steinerkirchen an der Traun und nicht Steinerkirchen an der Trattnach. Es ist dies der Bürgermeister Johann Auer, nicht der Jakob Auer; und der Herr Bürgermeis­ter Johann Auer ist nach wie vor in Funktion und nicht zurückgetreten, wie deinerseits behauptet wurde. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Aber so ist es nun einmal meistens: Man behauptet irgendetwas, erwähnt irgendet­was – und es wird schon hängenbleiben, spielt ja nicht so eine Rolle. Herr Kollege, wenn, dann sollte man sich zumindest besser erkundigen – und dann hier die Fakten darlegen.

Meine Damen und Herren, das Abgabenänderungsgesetz – durchaus in manchen Punkten zu akzeptieren, gar keine Frage – ist notwendig, um in Zukunft ein geordnetes Budget des Bundes fertigzubringen. Bemerkenswert ist bei derartigen Budgetmaßnah­men ja meistens, dass sich die Bundesländer still und leise die Hände reiben, und sich durchaus auch der Gemeindebund und der Städtebund freuen, weil man an den Mehr­einnahmen mitpartizipiert.

Das ist ja bemerkenswert. Vor Ort wird durchaus die eine oder andere kritische Wort­meldung abgegeben, aber in Wirklichkeit freut man sich über die Einnahmen. Natürlich ist es wichtig, um 2016 ein strukturell geordnetes Defizit zu haben, um ausgeglichen budgetieren zu können; und die Maßnahmen, die heute zu beschließen sind, sind nicht friktionsfrei. In manchen Punkten schmerzen sie, das gebe ich ganz offen zu, gar keine Frage.

Ich sage auch ganz offen, dass ich mit einem gewissen Grimm, mit gewissen Schmer­zen zustimme. Aber ich werde zustimmen, weil ich gerade der Opposition auch nicht die Freude machen möchte, mir vorzuwerfen, ich würde Klientelpolitik machen.

Aber in einem Punkt sage ich schon das, was auch Kollege Rossmann deutlich ge­macht hat: Wenn schon die Erhöhung der Bankenabgabe, so sollte man sie jenen auf­bürden, die dieses Desaster verursacht haben, und nicht jene belasten, die diese Ma­laise unter freiheitlicher Führung in Kärnten (Abg. Podgorschek: Ja, ja!) sicher nicht verursacht haben, meine Damen und Herren!

Tatsache ist, dass uns dieses Hypo-Desaster budgetäre Schwierigkeiten bereitet. Tat­sache ist, dass damit auch Maßnahmen notwendig sind, und Tatsache ist, dass dies unter einem FPÖ-Landeshauptmann Jörg Haider in Kärnten passiert ist. Das halten wir einmal fest, an dem kann niemand vorbei, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Da Kollege Strache – der jetzt nicht hier ist – meinte, man verschone die Großbanken, denn das sei das Raiffeisen-System, mache ich darauf aufmerksam, dass die Raiff­eisen-Landesbanken, also die Regionalbanken, an dieser Bankenabgabe die größte Last zu tragen haben.

Ich darf nur der Form halber erwähnen: Die Raiffeisen-Landesbank Oberösterreich wird statt 17,2 Millionen € wie bisher in Zukunft 34 Millionen € zu bezahlen haben. Das wird bedeuten, dass man die Bilanzsummen zurückfahren muss, um die Eigenmittel entsprechend sicherzustellen, die Basis also fertigzuhaben. Das bedeutet letztlich ein bisschen weniger Kredite für die Wirtschaft. Ob das Sinn der Sache ist, wage ich zu bezweifeln.

Wäre diese Bank, die Raiffeisen-Landesbank, in Passau, meine Damen und Herren, müsste sie ganze 5 Millionen € an Bankenabgabe bezahlen, und das in einen Fonds, der der Bankenrettung dienlich ist. Daher bitte ich darum, doch vielleicht einmal irgend­wann nachzudenken, ob es nicht eine gerechtere Lösung gäbe. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 122

16.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Strolz. – Bitte.

 


16.15.38

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Regie­rungsmitglieder! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger zu Hause an den Bildschirmen und auf der Besuchergalerie! Das Abgabenänderungs­gesetz ist unser Thema.

Vorneweg möchte ich meine Wertschätzung dafür aussprechen, dass sich wieder et­was bewegt hat. Ich finde es gut, als Parlamentarier zu registrieren, dass sich im par­lamentarischen Prozess einer Gesetzeswerdung hier noch Änderungen ergeben kön­nen. Man konnte also sehen, dass, wenn Abgeordnete ihre Meinung kundtun, auch Be­wegung möglich ist. Ich bitte darum, dass die Regierung diese Beweglichkeit auch er­hält. Ich glaube, das ist ein Stil, der dann wirklich das Etikett neuer Stil verdienen würde.

Natürlich: Uns geht die Bewegung nicht weit genug; das sage ich auch als Anmerkung an die Abgeordneten des Wirtschaftsbundes. Auch noch einmal sei meine Kritik dazu serviert: Ich bin nach wie vor nicht damit einverstanden, wie das der Wirtschaftsbund gespielt hat. Dass nämlich einerseits Christoph Leitl als Obmann des Wirtschaftsbun­des da eine außerparlamentarische Opposition aufbaut, ist in der Sache gerechtfertigt und richtig, aber dass er die Einladung ins Parlament nicht annimmt finde ich nicht okay.

Das finde ich umso mehr nicht okay, weil Leitl einen Tag vor dem Ausschuss im Par­lament eine Pressekonferenz einberufen hat, in der er die Ergebnisse der folgenden Parlamentsberatungen kundgetan hat. Mein Demokratieverständnis ist das nicht. Ich halte das für vordemokratisch.

Das große Ziel wäre natürlich die Entlastung des Faktors Arbeit. Wenn wir sagen, wir haben Rekordarbeitslosigkeit – die haben wir und die werden wir die nächsten Jahre auch haben, weiter steigend –, dann muss das Ziel sein, dass wir Arbeitsplätze schaf­fen. Es muss auch das Ziel sein, dass wir ein unternehmerisches Österreich schaffen. Beides ist aber bei diesem Regierungspaket in der großen Linie nicht erkennbar. Das halte ich für das Tragischste an diesem Gesetz, das wir heute beraten, dass es eben keine große Linie erkennen lässt.

Es ist ein Fleckerlteppich, der noch dazu Signale in die völlig falsche Richtung gibt. Un­ter dem Strich hüpft da nämlich eine Erhöhung der Steuern- und Abgabenquote he­raus. Also wenn Sie die Prognosen anschauen, so sind wir jetzt bei 45 Prozent. Zur Er­innerung: Deutschland liegt bei 40 Prozent, die Schweiz erwähne ich gar nicht – jen­seits der 30 Prozent.

Österreich ist in dieser Hinsicht in der absoluten Spitzengruppe in Europa, und die Ten­denz ist weiterhin steigend. Das ist natürlich Arbeitsplatzvernichtung, und das ist auch ein klares Zeichen an die Unternehmerinnen und Unternehmer dieses Landes: Bitte keine weiteren Leute anstellen!

Ich habe, bevor ich hier ins Parlament gekommen bin, in einem kleinen Betrieb die Ge­schäftsführung wahrgenommen. Wir hatten damals 16 Leute. Irgendwann werde ich wieder Unternehmer sein, und eines ist für mich klar: Ich werde möglichst wenige Leu­te anstellen, denn man „druckt das nicht durch“. Mit diesen Signalen, dass es immer teurer wird, Leute anzustellen, das druckt man als kleiner Unternehmer nicht durch!

Vor dieser Entscheidung sind tagtäglich 400 000 Menschen in Österreich: Hole ich neue Menschen an Bord in meinem Unternehmen oder nicht? Mit diesem Regierungs­paket ist die Antwort klar: Bitte macht es nicht!, denn eines ist klar: Wir werden euch weiter rupfen wie die Weihnachtsgans. (Beifall bei NEOS und Team Stronach.)

Ich wünsche mir also, dass man irgendwann eine Trendumkehr schafft, aber das wird mit dieser Regierung nicht gehen. Aber ein bisschen etwas geht immer. Deswegen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 123

habe ich drei ganz konkrete Vorschläge und bitte Sie zu prüfen, ob Sie da auch als Re­gierungsparteien mitgehen können.

Punkt eins: ein Entschließungsantrag im Namen von uns NEOS, aber auch vom Team Stronach, nämlich zum Gewinnfreibetrag.

Ich kann mich erinnern, als Unternehmer habe ich – damals wirklich kiloweise – Bro­schüren von Christoph Leitl und von der Wirtschaftskammer bekommen, als die Sechs­telregelung und das Äquivalent für das 13. und 14. Gehalt eingeführt wurde. In diesen Broschüren wurde gepriesen, welch großartige Errungenschaft das sei.

In diesen Broschüren hat es geheißen, es gehe um Steuergerechtigkeit. Diese Steuer­gerechtigkeit ist eben nicht gewährleistet. Wenn man es mit Steuergerechtigkeit für die Selbstständigen wirklich ernst meint, dann muss man die Investitionspflicht komplett streichen. Das wäre Steuergerechtigkeit.

Deswegen folgender Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ei­nen Entwurf für eine Novelle des Einkommensteuergesetzes zuzuleiten, der eine da­hingehende Gleichstellung von Selbstständigen und Unselbstständigen vorsieht, dass der Gewinnfreibetrag äquivalent zur Sechstelbegünstigung der Unselbständigen (§ 67 EStG) gestaltet wird. Diese Adaptierung muss die Investitionspflicht des Gewinnfreibe­trags aufheben, sodass eine nahegehende Steuergleichstellung erzielt wird.“

*****

Ich bitte um wohlwollende Prüfung.

Zweitens: Entschließungsantrag zur Mitarbeiterbeteiligung.

Sie haben im Regierungspaket gesagt, dass Sie die Mitarbeiterbeteiligung stärken wol­len. Das wollen wir auch, nur lesen wir nichts davon in Ihren Gesetzesvorschlägen. Deswegen bringen wir die Bitte vor, dass die Mitarbeiterbeteiligung von 1 460 auf 3 000 € erhöht wird. Das ist ein ganz wichtiges Mittel, damit wir die Angestellten und Arbeiter auch mit in eine emotionale Bindung, in eine langfristige Orientierung eines Unternehmens holen. So kann nachhaltiges Wirtschaften funktionieren.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, demzufolge in § 3, Absatz 1, Ziffer 15b EStG der Betrag von ,1 460 Euro jährlich’ durch ,3 000 Euro jährlich’ ersetzt wird.“

*****

Schlussendlich ein Entschließungsantrag auf den Entfall der Mietvertragsgebühren, zu­mindest für unter 35-Jährige. Das planen Sie bei erstmaligem Mietvertragsabschluss


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 124

zwecks Hauptwohnsitzbegründung. Sie haben hier ein für junge Menschen, für EPUs, für KMUs wichtiges Thema erkannt.

Nur ist das wiederum nicht in Ihren Paketen für konkrete Gesetze enthalten, und des­wegen bringen wir das ein.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf betreffend Abschaffung von Gebühren für Mietverträge, Pachtver­träge und sonstige Bestandverträge vorzulegen.“

*****

Ich bitte um Ihre Zustimmung für ein unternehmerisches Österreich. Um das geht es, und um Arbeitsplätze. Dafür kämpfen wir. (Beifall bei NEOS und Team Stronach.)

16.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die verlesenen Entschließungsanträge sind ausrei­chend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkte 2 und 3 betreffend Be­richt des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (30 d.B.) und betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabga­begesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bör­segesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz das GmbH-Gesetz, das Notariats­tarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungs­dienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) (31 d.B.)

Der Gewinnfreibetrag stellt für Unternehmer_innen das Äquivalent zur Sechstelbegüns­tigung (Begünstigung des "13./14.Monatsgehalts") der Unselbstständigen dar. Der Ge­winnfreibetrag soll in Zukunft nur noch dann geltend gemacht werden können, wenn damit Realinvestitionen inkl. Wohnbauanleihen getätigt worden sind. Damit wird eine bereits bestehende Ungleichbehandlung von selbständig und unselbständig Erwerbs­tätigen hinsichtlich der Anwendung des Einkommensteuertarifs weiter verschärft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 125

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ei­nen Entwurf für eine Novelle des Einkommensteuergesetzes zuzuleiten, der eine da­hingehende Gleichstellung von Selbstständigen und Unselbstständigen vorsieht, dass der Gewinnfreibetrag äquivalent zur Sechstelbegünstigung der Unselbständigen (§ 67 EStG) gestaltet wird. Diese Adaptierung muss die Investitionspflicht des Gewinnfreibe­trags aufheben, sodass eine nahegehende Steuergleichstellung erzielt wird."

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung

eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkte 2 und 3 betreffend Be­richt des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (30 d.B.) und betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugab­gabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bör­segesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz das GmbH-Gesetz, das Notariatsta­rifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungs­dienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) (31 d.B.)

Das Regierungsprogramm sieht einige positive Aspekte vor, wie zum Beispiel die Mit­arbeiterbeteiligung von € 1.460,- auf € 3.000,- zu erhöhen. Im Abgabenänderungsge­setz werden zahlreiche schlechter Stellungen für Unternehmer_innen und Unselbst­ständige beschlossen und die wenigen positiven Aspekte finden im AbgÄG kei-
nen Platz. Der Steuerfreibetrag für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wurde seit dem Jahr 2000 nicht mehr valorisiert. Mitarbeiterbeteiligungen haben generell einen moti­vatorischen Effekt auf die Belegschaft. Am eigenen Unternehmen beteiligte Mitarbeiter haben eine emotionale Bindung zu „ihrem“ Unternehmen, sind in ihren Beteiligungs­überlegungen langfristig orientiert und helfen so mit, längerfristige Unternehmens­strategien umzusetzen und als Kernaktionäre bzw. -gesellschafter zu einer Stabilisie­rung der Eigentümerstruktur beizutragen.

Das österreichische Einkommensteuergesetz (EStG) sieht in § 3, Absatz 1, Ziffer 15b eine steuerliche Förderung der Aktienübertragung vom eigenen Arbeitgeber vor. Bis zu einem jährlichen Maximum von € 1.460,- ist die für die Mitarbeiter kostenlose oder ver­billigte Weitergabe von Aktien von der Einkommensteuer befreit (steuerfreier Sachbe­zug). Über diesen Betrag hinausgehende Zuwendungen unterliegen der normalen Lohn­steuer. Im Anschluss an das EStG regelt das Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in § 49,3,18c auch die Abgabenfreiheit für dieses Volumen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 126

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, demzufolge in § 3, Absatz 1, Ziffer 15b EStG der Betrag von „1460 Euro jährlich“ durch „3000 Euro jährlich“ ersetzt wird.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

betreffend der Abschaffung von Gebühren für Mietverträge, Pachtverträge und sons­tige Bestandverträge

eingebracht im Zuge der Debatte über Tagesordnungspunkte 2 und 3 betreffend Be­richt des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (16 d.B.): Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt wird (30 d.B.) und betreffend Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuerge­setz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatz­steuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugab­gabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Bör­segesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz das GmbH-Gesetz, das Notariats­tarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungs­dienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) (31 d.B.)

Steigende Mietpreise und der hohe Anteil an Ausgaben für Wohnen und Mieten im Vergleich zu anderen Ausgaben zeigen, wie wichtig es ist, die Wohnkosten und Miet­kosten genau im Auge zu behalten.

Die Bundesregierung will sich laut eigenem Arbeitsprogramm der Mietpreisproblematik annehmen, was zu begrüßen ist. Dennoch sind einige Maßnahmen kritisch zu beurtei­len, wie etwa folgender Punkt:

„Entfall der Mietvertragsgebühr zumindest für unter 35-Jährige bei erstmaligem Miet­vertragsabschluss zwecks Hauptwohnsitzbegründung.“

Die Vergebührung von Mietverträgen muss an sich in Frage gestellt werden. Denn ei­nerseits bleibt offen, welche Gegenleistung des Bundesministeriums für Finanzen oder der Republik Österreich diese Vergebührung rechtfertigt. Andererseits erscheint zwei­felhaft, inwiefern der Überschuss der Einnahmen über die Kosten dieses Elements der Bürokratie den Verwaltungsaufwand und die den Bürgern zugemuteten Aufwendungen rechtfertigt. Die Überprüfung des Kriteriums einer erstmaligen Hauptwohnsitzbegrün­dung für unter 35-Jährige verursacht dabei den nächsten Verwaltungsaufwand, den es ohne diese Bestimmung gar nicht geben würde. Auch das Setzen einer Altersgrenze von 35 Jahren ist hier verfassungsrechtlich fragwürdig.

Sinnvoll wäre die Abschaffung von Gebühren für Mietverträge, Pachtverträge und sonstige Bestandverträge. Ziel muss eine Abschaffung aller Bagatellsteuern bis 2016


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 127

sein. Die Abschaffung von Gebühren für Mietverträge, Pachtverträge und sonstige Be­standverträge wäre ein erster Schritt dazu. Profitieren würden hiervon v.a. Wohnungs­mieter aber insbesondere auch Start Ups, EPUs und KMUs auf der Suche nach dem ersten eigenen Büro.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf betreffend Abschaffung von Gebühren für Mietverträge, Pachtverträ­ge und sonstige Bestandverträge vorzulegen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

 


16.22.35

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl: Herr Prä­sident! Werte Kollegen auf der Regierungsbank! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Klubobmann Strolz, eines möchte ich Ihnen schon zu Kenntnis bringen, von wegen die Regierung reagiere nicht: Auch heute werden wir, die Regierungsparteien, im Nationalrat einen Initiativantrag einbringen, mit dem wir 350 Millionen € für Maßnahmen für den Arbeitsmarkt und 200 Millionen € für die Lohn­nebenkostensenkung beschließen werden. Ich denke also, dass die Regierung re­agiert, und das sollte auch von Ihnen akzeptiert werden, Herr Kollege. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Doch nun zur eigentlichen Sache, meine sehr verehrten Damen und Herren: Der heuti­ge Beschluss des Abgabenänderungsgesetzes ist ja ein weiterer Schritt. Damit werden wieder Teile des Regierungsprogramms umgesetzt. Heuer wird der Staat aus diesem Paket rund 770 Millionen € einnehmen, in den kommenden Jahren rund 1,2 Milliarden €.

Heute ist in der Diskussion schon einige Male angesprochen worden, dass wir von Steuergerechtigkeit reden. Warum wir das tun, wird klar, wenn man sich das Paket nä­her ansieht, näher ins Detail geht und nicht nur die Überschriften liest, sondern sich auch das Kleingedruckte im Gesetzestext genauer anschaut. Insgesamt werden durch die Maßnahmen bis zum Jahre 2018 rund 5,5 Milliarden € an zusätzlichen Einnahmen generiert werden. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass durch dieses Paket auch rund 1,7 Milliarden € an Mehreinnahmen für die Länder und Gemeinden lukriert werden. Das hat Kollege Auer auch schon kurz angesprochen.

Warum ist dieses Paket ausgewogen? – Sieht man sich die Zahlen an, so wird man feststellen, dass rund 1,5 Milliarden € bis 2018 aus unternehmensbezogenen Steuern stammen und 1,3 Milliarden € aus Maßnahmen, die man direkt der verbesserten Steu­ergerechtigkeit zurechnen kann. Als Beispiele seien hier die Nichtabsetzbarkeit von Managerbezügen ab einer halben Million € sowie die KESt-Pflicht für Drittstaatsange­hörige genannt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei den Maßnahmen möchte ich auch die Anti-Profit-Shifting-Regelung herausstreichen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Für die FPÖ – meine sehr verehrten Kollegen, weil gerade wieder Zwischenrufe von Ihnen kommen – werde ich das natürlich auch näher erklären dürfen: Aus der Umsetzung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 128

dieser Regelung erwarten wir rund 100 Millionen €. Mit einem Abzugsverbot im Körper­schaftsteuergesetz wird geregelt, dass Zinslizenz- oder auch Patentzahlungen an Empfänger in Niedrigsteuerländern nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Ös­terreich nimmt eine Vorreiterrolle im Sinne dieser Anti-Profit-Shifting-Regelung ein. Wir haben eine der strengsten Regelungen in ganz Europa. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gesetze wie diese, wie etwa dieses Anti-Profit-Shifting, haben auch einen handfesten Hintergrund. Die EU-Kommission hat bei­spielsweise in ihrer Schätzung bekanntgegeben, dass den EU-Staaten jährlich rund 1 Billion € vorenthalten werden, indem Vermögenswerte und Gewinne vor den staatli­chen Behörden innerhalb des EU-Raums versteckt werden. Da ist ein Bündel an Maß­nahmen notwendig, und dieses Abzugsverbot ist eine davon.

Ich komme nun auch zum Thema Reform der Gruppenbesteuerung: Die Reform der Gruppenbesteuerung ist neben dem Anti-Profit-Shifting ein weiteres Element dieser verschiedenen Maßnahmen.

Zu guter Letzt sei die Bankenabgabe erwähnt, die sogenannte Stabilitätsabgabe, die ja auch von einigen Abgeordneten moniert wurde. Mit der Bankenabgabe werden wir rund 640 Millionen € jährlich einnehmen. Die Bemessungsgrundlage wurde auch geän­dert, weil sich verschiedenste Verschiebungen aus den Derivaten ergeben haben und wir nun mit der Bilanzsumme auch ein höheres Aufkommen erwarten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das sind einige Schritte, die ich jetzt genannt habe, aber mir ist es auch besonders wichtig, die Steuerreformkom­mission, die ja auch vom Kollegen Rossmann angesprochen wurde, anzusprechen. Bei der Regierungsklausur in Waidhofen wurde eine Steuerungsgruppe aufgestellt, die nicht nur aus den beiden Staatssekretären, Frau Klubobfrau Glawischnig, sondern aus mehreren Regierungsmitgliedern besteht. Nun gilt es, dass die Steuerreformkommis­sion ihre Arbeit aufnimmt und mit Experten und Expertinnen besetzt wird. (Ruf bei der FPÖ: Aber wo sind die Experten?)

Herr Kollege Rossmann! Insbesondere muss es sich um ein arbeitsfähiges Gremium handeln, damit deren Vorschläge auch bearbeitet werden können.

Es muss darum gehen, das Steuersystem zu vereinfachen. Wir erinnern uns: Das Ein­kommensteuergesetz wurde das letzte Mal 1988 neu kodifiziert. Auf der anderen Seite soll es auch eine strukturelle Änderung geben – weg vom Faktor Arbeit, hin zu mehr Netto vom Brutto.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen uns diesen Spielraum aber erar­beiten, und wie wir uns diesen Spielraum erarbeiten, das wird auch eine Kernaufgabe dieser Regierung sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher zu Wort. – Bitte.

 


16.29.13

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staatsse­kretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich kurz mit dem Ge­winnfreibetrag beschäftigen, der mir sehr wichtig erscheint.

Der über 30 000 € Grundfreibetrag liegende Gewinnfreibetrag kann nicht mehr für Wertpapiere und Finanzprodukte geltend gemacht werden, sondern nur mehr für Real­investitionen. Eine Ausnahme werden die Wohnbauanleihen sein, und es scheint mir sehr wichtig zu sein, dass diese auch künftig steuerbegünstigt sein werden. Die Wohn­kosten sind ja in den letzten Jahren sehr stark gestiegen und stellen zunehmend viele Menschen vor große Probleme in ihrer wirtschaftlichen Lebensführung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 129

Bei der Preisbildung ist es auch immer sehr wichtig, wie das Angebot ist. Ein Punkt ist eben, dass ausreichend Wohnraum angeboten wird. Dieser Beschluss heute ist ein Schritt, ein Mosaikstein in dieser großen Palette, um das zu ermöglichen. Dafür wird die bisherige Regelung beim investitionsbedingten Freibetrag im Einkommensteuerge­setz auf die Förderung des Wohnraumes beschränkt werden.

Grundsätzlich sind wir immer für die Förderung von tatsächlich getätigten Investitionen und nicht von Papieren. In diesem Fall ist das aber ein Kompromiss, über den wir auch schon im Ausschuss diskutiert haben. Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, dass der Wohnbau angekurbelt wird.

Mit dieser Regelung wird auch erreicht, dass gut verdienende Freiberufler und Dienst­leister, die wenig Bedarf an Realinvestitionen haben, nicht von vorneherein vom inves­titionsbedingten Freibetrag ausgeschlossen sind.

Der Wohnungsneubau wird bewusst gestärkt. Meiner Ansicht nach ist es aber auch wichtig, dass, wenn aus unionsrechtlichen Gründen ausländische Wohnbaubanken er­fasst sind, ebenfalls sichergestellt ist, dass diese Investitionen und Förderungen im ös­terreichischen Wohnbau angelegt werden müssen und dem österreichischen Wohnbau dienen.

Mit dieser Novelle wird hauptsächlich der gemeinnützige Wohnbau gestärkt, wo leist­bare Mieten ohnehin gesetzlich sichergestellt sind. Diese Finanzierungsmöglichkeit wird ja hauptsächlich im genossenschaftlichen Wohnbau in Anspruch genommen.

Es freut mich grundsätzlich sehr, dass es beim Thema leistbares Wohnen keine lee­ren Versprechungen gibt, sondern dass es uns wirklich ein politisches Anliegen ist. Das Abgabenänderungsgesetz ist ein Beweis dafür. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Themessl zu Wort. – Bitte.

 


16.32.33

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Staats­sekretärin! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Ich zitiere aus einer Presseaus­sendung des Obmannes der Jungen Wirtschaft in Tirol, bekanntlich ÖVP, der ganz klar schreibt:

„Bundespolitik muss ihren wirtschaftsfeindlichen Kurs verlassen. Wirtschaft kritisiert die nur marginalen Änderungen bei GmbH und fehlende Verbesserungen in Sachen Ge­winnfreibetrag. Änderungen kommen Rücknahme der GmbH gleich.“

Das wird da geschrieben, und außerdem: „Änderungen beim Gewinnfreibetrag bestra­fen Selbstständige“.

Aus diesem Grund bringe ich gleich zu Beginn folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Fuchs, Themessl und weiterer Abgeordneter

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberich­tes, wird wie folgt geändert:

Die Artikel 24, 25 und 26 werden gestrichen.“

*****


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 130

Herr Bundesminister, ich weiß nicht, wo Sie Ihre Freizeit verbringen, oder wo in Öster­reich Sie sich aufhalten. Merken Sie eigentlich nicht, dass normale Angestellte oder Ar­beiter mit einem – sage ich einmal – normalen Einkommen nicht mehr über die Runden kommen, dass die Leute einfach kein Geld mehr zum Ausgeben haben?

Auch der Budgetdienst hat festgestellt, dass Ihre Steuerbelastungen, die Sie heute be­schließen wollen, nie und nimmer dazu führen werden, die Zahlen, die Sie ausgerech­net haben, auch nur annähernd zu erreichen.

Wir hatten vor zwei Jahren schon das Problem bei der damaligen Erhöhung der Tabak­steuer, dass man sich 200 Millionen € an Mehreinnahmen erwartet hat, und das ist es mitnichten geworden. Sie haben nämlich dadurch natürlich den Schmuggel mitfavori­siert. Sie haben dafür gesorgt, dass hunderte von Trafikanten zusperren mussten und etliche Dinge mehr.

Es handelt sich hiebei um ein reines Belastungspaket für den Mittelstand und der klei­nen und normalen Einkommensbezieher und um nichts anderes. Das müssen Sie klar zugeben.

Wenn Sie von Erleichterungen für die Wirtschaft sprechen, dann haben Sie jetzt einen neuen Schmäh erfunden: Sie reden jetzt von Millionen, nicht mehr von Prozenten. Sie reden jetzt von Millionen.

Ich sage Ihnen eines: Wenn Sie sagen, die Lohnnebenkosten werden gesenkt, dann sage ich: AUVA-Beitrag: 0,1 Prozent. Zugegeben, das sind 100 Millionen €. Sie haben eine Senkung des Insolvenzentgeltsicherungsfonds um 0,1 Prozent vor. Das sind auch 100 Millionen €. Das klingt unheimlich gut.

Ich kann mich erinnern – so viel zur Wirtschaftskompetenz der ÖVP übrigens –, dass Ihre Budgetsprecherin Gabriele Tamandl am Donnerstag Abend in der Sendung „60 Minuten Politik“ wortwörtlich gesagt hat, dass sie sich eine Lohnnebenkostensen­kung um 7 Prozent vorstellen kann. Wissen Sie, das ist wirtschaftspolitische Geister­fahrt, was Sie da von sich geben! (Abg. Tamandl: Das stimmt überhaupt nicht!) 7 Pro­zent Lohnnebenkostensenkung würde sich nicht ein einziger Abgeordneter der Oppo­sitionsparteien getrauen zu fordern, weil er genau weiß, dass das unrealistisch und überhaupt nicht finanzierbar ist.

Dann reden Sie vom Handwerkerbonus. Beim Handwerkerbonus reden Sie vorsichts­halber auch von Millionen. Sie reden da von 10 Millionen €.

Zugegeben, der Handwerkerbonus wäre eine tolle Geschichte. Wir fordern auch seit Jahren die Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen, die Sinn machen wür­de. Das wird zum Beispiel in Finnland gemacht, auch das Luxemburger Modell und ähnliche Dinge mehr haben zu einem Erfolg geführt. Sie reden von 10 Millionen € beim Handwerkerbonus als ersten Schritt für heuer.

Wissen Sie, was 10 Millionen € sind? – Mit 10 Millionen € finanzieren Sie nicht einmal 600 Plätze in Ihren sogenannten und hochgelobten ÜLAs. So ein Ausbildungsplatz kostet 17 300 € im Jahr. Nicht einmal 600 solcher Plätze würden Sie mit 10 Millionen € finanzieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Da reden Sie von Ansprüchen und von Entlastungen der Wirtschaft. Wissen Sie, dass Sie wirtschaftspolitisch abgedankt haben, ist schon vielen klar. Aber die Aussage der Frau Tamandl von Donnerstag Abend, dass Sie die Lohnnebenkosten um 7 Prozent senken würden – das würde sich wahrscheinlich jeder wünschen –, ist unrealistisch, realitätsfremd und wirtschaftspolitische Geisterfahrt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischen­ruf der Abg. Tamandl.)

16.36



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 131

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend un­terstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Fuchs, Themessl und weiterer Abgeordneter zur Regierungs­vorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteu­ergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalver­kehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuerge­setz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alko­holsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorgani­sationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmen­buchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsge­setz 2014 – AbgÄG 2014), 24 d.B.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

„Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberich­tes, wird wie folgt geändert:

„Die Artikel 24, 25 und 26 werden gestrichen.“

Begründung

Die sogenannte GesmbH light wurde erst vor wenigen Monaten eingeführt. Nunmehr sollen die damaligen Änderungen unabhängig von den Bedürfnissen der Wirtschaft, der Unternehmensgründer und vieler Arbeitsplätze rein aus Gründen von Steuerein­nahmen großteils wieder zurückgenommen werden.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung der Dringlichen An­frage gemäß der Geschäftsordnung stattfinden kann.

16.37.47Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Planungs- und Kontrollmängel in der aktuellen Burgtheater-Causa (730/J)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftli­chen Anfrage 730/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 132

Begründung

Im Zuge der Entlassung von Sylvia Stantejsky, ehemalige kaufmännische Geschäfts­führerin des Burgtheaters, gab die Bundestheater-Holding eine forensische Untersu­chungen in Auftrag. Die offenbarer vertiefte Gebarungsprüfung hat bis jetzt erschre­ckende Einblicke in die finanzielle Lage des österreichischen Nationaltheaters geliefert.

Abgesehen von den vermuteten finanziellen Malversationen (dolosen Handlungen), wie es die offenbar an sämtliche Kulturredaktionen des In- und Auslands ergangenen Teile des Zwischenberichts der forensischen Untersuchungen der Wirtschaftsprüfungs­kanzlei KPMG nahe legen, gab der Aufsichtsrat des Burgtheaters mittels Pressemittei­lung vom 10. Februar 2014 bekannt, dass im Jahresabschluss 2012/2013 mit einem Bilanzverlust von voraussichtlich 8,3 Mio. Euro zu rechnen sei. Darüber hinaus stünden Steuernachzahlungen von bis zu 5 Mio. Euro im Raum.

Der zu erwartende Bilanzverlust steht dabei offensichtlich nicht zur Gänze in ursäch­lichem Zusammenhang mit den vermuteten – wohl von ordentlichen Gerichten zu prü­fenden – Malversationen seitens der kaufmännischen Geschäftsführung.

Zumindest 5,6 Mio. Euro sind dabei offenbar auf die grundlegende veränderte Ab­schreibungsmethodik zurückzuführen, die von den für den Jahresabschluss 2011/2012 neu bestellten Abschlussprüfern von KPMG gefordert worden war (siehe Lagebe­richt 2011/2012 Seite.7 und Kulturbericht 2012 S.134). Für den Jahresabschluss 2012 wurde auf eine degressive Abschreibungsmethodik umgestellt. Im Lagebericht 2011/2012 heißt es hierzu:

Die Beibehaltung der geänderten Abschreibungsmethodik würde auch im Geschäfts­jahr 2012/2013 zu einem negativen Ergebnis führen. Nur durch nicht geplante aber ab­sehbare Mehreinnahmen, weitere Einsparungen auf der Aufwandseite und einen Ge­sellschafterzuschuss der Holding als Eigentümerin kann das äußerst ambitionierte Ziel erreicht werden, ein drohendes Defizit auszugleichen.

Bis dato ist nicht bekannt, ob seitens der Geschäftsführung der Holding oder seitens des BMUKK Schritte gesetzt wurden, um dieser verschärften Budgetsituation entgegen zu wirken.

Darüber hinaus wurden seitens des Aufsichtsrates des Burgtheaters folgende weitere Komponenten des zu erwartenden Bilanzverlusts bestätigt:

– Gestiegene Personal- und Betriebskosten 0,9 Mio. Euro

– Falsch kalkulierte Gastspielerträge und sonstige Einnahmen 0,7 Mio. Euro

Weiters sollen sich Wertberichtigungen aus „nicht nachvollziehbaren Buchungen“ von 1,1 Mio. Euro ergeben – ein gängiger Ausdruck von Wirtschaftsprüfern für Veruntreu­ungen.

Die Verantwortung für Planung und Budget des Burgtheaters liegt in erster Linie bei der Geschäftsführung, bestehend aus kaufmännischer und künstlerischer Geschäfts­führung. Entgegen der Darstellung von Direktor Matthias Hartmann, gemäß der Ge­schäftsordnung des Burgtheaters seien die beiden Bereiche strikt voneinander ge­trennt, normiert ebendiese Geschäftsordnung in Übereinstimmung mit dem GmbH-Ge­setz eine Gesamtgeschäftsführung (§ 2 GO für die Geschäftsführung des Burgthea­ters) und somit die Verantwortung beider Geschäftsführer. Auch in den Bereichen, die in die ausschließliche Zuständigkeit eines Geschäftsführers fallen, gibt es weiterhin Überwachungspflichten für den Kernbereich der Unternehmensleitung. Dazu muss es ein geeignetes Berichts- und Informationswesen für einen Informationsfluss zwischen den Ressorts geben (geltendes GmbH Recht sowie § 3 Abs. 3 GO sowie Verpflichtung regelmäßiger Sitzungen der Geschäftsführung gem. § 5 GO).


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 133

Jedenfalls unbeschränkbar ist die Verantwortung bei den sogenannten Kardinalspflich­ten (z.B. Rechnungswesen, internes Kontrollsystem, Aufstellung und Überprüfung Jah­resabschluss und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik). Zudem normiert § 3 Abs. 2 der GO, dass in den Bereich der gemeinsamen Führungsverantwortung Unter­nehmensbudget und Dreijahresplanung sowie die Einschaltung der internen Revision fallen. Weiters sei auf das in § 12 Abs. 5 BThOG normierte Dirimierungsrecht des künstlerischen Geschäftsführers hingewiesen.

Wie „Die Presse“ berichtete sei der jetzige kaufmännische Geschäftsführer des Deut­schen Schauspielhauses in Hamburg, Peter F. Raddatz, 2011 an die Burg geholt wor­den, um mittels eines Beratervertrages für Hartmann „in die Bücher zu sehen“. In ei­nem Aufsichtsratsprotokoll heiße es: „Er wurde eingeladen, um die Kommunikation zwi­schen kaufmännischer und künstlerischer Direktion gelenkiger und transparenter zu ma­chen“. (siehe http://diepresse.com/home/kultur/klassik/1564937/Burgtheater_Hartmann-liess-die-Bucher-prufen)

Dies lässt den Schluss zu, dass die Kommunikation zwischen den beiden Geschäfts­führern Hartmann und Stantejsky nicht reibungslos funktionierte bzw. Hartmann nicht ohne weitere Hilfe in der Lage war, kaufmännische Aspekte der Geschäftsführung nach­zuvollziehen.

Der Vertrag mit Raddatz wurde von der Bundestheater Holding GmbH geschlossen. Somit ist klar, dass auch Holding-Direktor Dr. Georg Springer gewusst hat, dass es Probleme in der Zusammenarbeit der beiden Geschäftsführer gab. Raddatz dürfte ein Jahr an der Burg geblieben sein. Was er in dieser Zeit erreicht oder gefunden hat, ist nicht bekannt.

Eine Abberufung von Frau Mag. Stantejsky ist jedoch nicht erfolgt. 2013 kam es jedoch nicht zu einer Verlängerung des Vertrags. Dass die nicht erfolgte Wiederbewerbung aus eigenen Stücken „aufgrund der budgetären Situation“ erfolgte, darf bezweifelt wer­den.

Aus dem oben genannten ist von einer Mitverantwortung des künstlerischen Ge­schäftsführer Matthias Hartmann für die Finanzmisere auszugehen. Diesfalls besteht die Möglichkeit – wenn nicht sogar Notwendigkeit – einer Abberufung des künstleri­schen Geschäftsführers durch das BMUKK.

Mangelhafte Kontrolle und Planung der Bundestheater-Holding sowie mangelndes Controlling seitens des BMUKK

Wenn dem Geschäftsführer der Holding bekannt war, dass die Art und Weise, wie die kaufmännische Geschäftsführerin ihren Geschäftsbereichen nachkam, intransparent war, hätte er tätig werden müssen: Bspw. wäre die interne Revision einzuschalten ge­wesen oder er hätte die kaufmännische Geschäftsführerin Stantejsky abberufen kön­nen. Zudem ergibt sich die Frage nach dem diesbezüglichen Wissen und Handlungs­optionen und -verpflichtungen des BMUKK.

Die vermuteten Malversationen und das drohende Defizit wirft ein schlechtes Licht auf das offenbar mangelhafte Controlling hinsichtlich der Finanzgebarung nach den Grund­sätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit unter Bedachtnah-
me auf die verfügbaren Mittel (siehe etwa § 3 Gesellschaftsvertrag Burgtheater oder 9.1.1.2 Public Corporate Governance Kodex des Bundes), letztlich auf die Kontrolle der effizienten und widmungsgemäßen Verwendung von Steuermitteln.

Zu den Hauptaufgaben der Bundestheater-Holding zählen unter anderem

Die strategische Führung der Tochtergesellschaften

Das konzernweite Controlling

Die konzernweite interne Revision


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 134

Die finanzielle Absicherung der Bühnengesellschaften als Voraussetzung für die Erfül­lung ihres kulturpolitischen Auftrags

Das Burgtheater selbst verfügt nicht über eine interne Revision.

Gemäß des Public Corporate Governance Kodex des Bundes bestehen hinsichtlich des Controllings folgende zwingende Bestimmungen:

7 Rechte und Pflichten der Anteilseigner

[]

7.7.1

Die Obersten Verwaltungsorgane des Bundes haben bei Unternehmen, bei denen sie die Funktion des Anteilseigners wahrnehmen, ein Finanz- und Beteiligungscontrolling gemäß den Richtlinien des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II Nr. 319/2002, in der jeweils geltenden Fassung, durchzuführen.

Sie haben vorzusorgen, dass bei den Unternehmen diesen Richtlinien entsprechend eine Controlling-Berichterstattung durchgeführt wird.

7.7.2

Die Unternehmen des Bundes haben in Bezug auf ihre Tochtergesellschaften ein ent­sprechendes Beteiligungscontrolling, welches auch das Risikocontrolling umfasst, und das Bundesministerium für Finanzen darüber hinaus ein Finanzcontrolling einzurichten und durchzuführen.

[]

8 Zusammenwirken von Geschäftsleitung und Überwachungsorgan

[]

8.1.1 Basis des Zusammenwirkens

Geschäftsleitung und Überwachungsorgan arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen

[]

8.1.5 Informationspflichten der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung informiert von sich aus das Überwachungsorgan regelmäßig,

zeitnah und umfassend über

8.1.5.1 alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsent­wicklung,

der Risikolage, des Risikomanagements;

8.1.5.2 die Überwachung der Einhaltung der für das Unternehmen geltenden Rege­lungen;

8.1.5.3 für das Unternehmen bedeutende Veränderungen des wirtschaftlichen Um­felds;

8.1.5.4 alle Abweichungen von den aufgestellten Plänen und Zielen unter Angabe von Gründen.8.3 Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung und des Überwachungsorgans

[]

8.3 Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung

und des Überwachungsorgans


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 135

8.3.1 Sorgfaltsmaßstab

Geschäftsleitung und Überwachungsorgan haben bei sonstiger Schadenersatzpflicht gegenüber dem Unternehmen die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Ge­schäftsmannes bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben anzuwenden.

[]

9 Geschäftsleitung

9.1 Aufgaben und Zuständigkeit

[]

9.1.4 Vorsorge für Risikomanagement und Risikocontrolling

Die Geschäftsleitung sorgt im Unternehmen für

9.1.4.1 ein angemessenes Risikomanagement und -controlling sowie

9.1.4.2 eine angemessene Korruptionsprävention.

[]

9.4 Widerruf der Bestellung zum Mitglied der

Geschäftsleitung

9.4.1 Widerrufsgründe

Der Widerruf der Bestellung eines Mitglieds der Geschäftsleitung ist zu jeder Zeit aus wichtigen Gründen, unbeschadet etwaiger Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag, zu­lässig. Der Widerruf und die Gründe hierfür sind schriftlich zu dokumentieren.

Das mit dem Defizit einhergehende offensichtliche Planungs- und Kontrollversagen wirft grundsätzliche Zweifel an den derzeitigen Strukturen des Burgtheaters und der Bundestheater Holding auf. So lautet die Eigendarstellung der Bundestheater-Holding auf deren Webseite:

Als Konzernspitze achtet sie wie jede gute (Konzern-)Mutter auf das Miteinander, Für­einander und Zueinander ihrer Töchter. Dabei sind die Aufgaben der schlanken Orga­nisation vielgestaltig: Verwaltungs- und Bauangelegenheiten, finanzielles Controlling, juristische Beratung, Verhandeln und Abschließen von Kollektivverträgen... Wichtige Aufgaben, die den Häusern abgenommen werden, um ihnen die Freiheit zu geben, sich auf ihre Funktion als Kunstvermittler zu konzentrieren.

Auch in der rechtlichen Evaluierung des Bundestheaterkonzerns 2011 durch das BMUKK wurde diese Einschätzung unterstrichen. So hieß es damals, der Grund für die Wahl der rechtlichen Konstruktion der Ausgliederung (also Bühnen-GmbHs unter dem Dach der Bundestheater Holding) sei das kaufmännische Durchgriffsrecht vom Ministerium abwärts bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der künstlerischen Freiheit der Bühnen. „Das Weisungsrecht gegenüber den Geschäftsführern seitens der Gesellschafter stellt ein wesentliches Instrument zur Wahrnehmung der Ministerialverantwortung dar“ (Recht­liche Evaluierung des Bundestheater Konzerns KWR 2011, S. 15).

Die aktuelle Causa zeigt, dass der kaufmännische Durchgriff vollends versagt haben muss.

Falls die Art und Weise sowie die finanziellen Bedingungen, unter denen das Burg­theater kaufmännisch geleitet wird, erst durch den jüngsten Skandal der Holding und dem BMUKK bekannt geworden sind, erfüllt die Bundestheater-Holding ihren Haupt­zweck, die Kontroll- und Planungsfunktion, aber auch die strategische Leitung, offen­sichtlich nicht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 136

Wohl aufgrund der eng verwobenen Beziehungen – s. a. KPMG-Leaks – zwischen der Holding-Geschäftsführung und relevanten Stakeholdern sowie aufgrund der stabilen Einbettung in die politischen Interessen der aktuellen Regierungsparteien, scheint in den Medien noch nie der Hinweis auf die Möglichkeit, wenn nicht sogar Notwendigkeit, einer Abberufung des Geschäftsführers der Bundestheater durch das BMUKK erwogen worden zu sein. Dabei liegt das Versagen im konzernweiten Controlling, in der internen Revision und bei der finanziellen Absicherung der Bühnengesellschaften, also bei allen Kernaufgaben der Holding im Einflussbereich des strategischen Leiters.

Die Verantwortung liegt nicht allein bei der kaufmännischen Direktorin

Dass Frau Mag. Stantejsky für die heikle Lage des Burgtheaters allein verantwortlich sein soll, erscheint nicht glaubhaft. Allein die durchaus als gezielt zu beschreibenden selektiven „Leaks“ des forensischen Zwischenberichts der KPMG erwecken den An­schein, dass man hier die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit gezielt auf vermutete do­lose Handlungen von Frau Mag. Stantejsky richten will. Es kann kein Zufall sein, dass von sämtlichen RedakteurenInnen, die sich dem Thema widmen, immer just die Stellen des Berichts zitiert werden, die sich um die Frage der Manipulationen bei der Kassa des Burgtheaters drehen und prinzipielle Betrachtungen über die Art und Weise treffen, wie Frau Mag. Stantejsky die Geschäfte geführt habe.

Der Bericht hat dem Augenschein nach einen Umfang von über 50 Seiten. Dass hier gezielt manipulative Kommunikation betrieben wird, ist offensichtlich.

Im Zentrum dieser gezielten Häppchen-Informationspolitik stehen die Ein- und Aus­zahlungen einer Excel-Datei, die mit „Kassa“ betitelt ist. Diese zeigt, dass am 31.Au­gust 2012 zahlreiche Einzahlungen in Höhe von rd. 176.000 Euro in die Kasse getätigt wurden. Dadurch seien Liquiditätsengpässe verschleiert worden.

Die Liquidität war – neben den drohenden Bilanzverlusten – offenbar ein großes Pro­blem. Der Aufsichtsrat des Burgtheaters hatte im Jahr 2011 beschlossen, dass der Bank-Kreditrahmen jährlich um 750.000 Euro zu reduzieren sei.

Das Liquiditätsmanagement dürfte in der Burg – so die verfügbaren Informationen aus dem forensischen Zwischenbericht mit dem klingenden Namen „Sopran“ – nach dem „Loch auf, Loch zu-System” erfolgt sein.

Die Verschleppung von budgetären Nöten mit schiefer Optik

In Wahrheit hat das Haus seit Jahren ein Problem mit wachsender Verschuldung. Da­rüber hinaus bereitete man sich mit dem Wechsel der Direktion von Bachler zu Hart­mann auf deutlich erhöhte Produktionskosten vor (Der Lagebericht 2008/2009 spricht von einem geplanten „Eröffnungs-Premieren-Marathon“). Aus diesem Grund griff man ab 2009 auch zu von den damaligen Abschlussprüfern von PwC akzeptierten Bilanz­tricks und schrieb Produktionen statt bis zu 3 nun bis zu 5 Jahre ab. In Wahrheit hat sich das Burgtheater seit damals reicher gerechnet als es ist und so verschleiert, dass wohl zu teuer produziert wurde.

Zur Erreichung eines ausgeglichenen Budgets notwendige Einsparungen erfolgten wohl hauptsächlich über Kürzungen beim künstlerischen Personal, also durch Kündi­gungen. Daneben sind die Einnahmen gesteigert worden – durch höhere Sitzplatzaus­lastung und eine Erhöhung der Ticketpreise.

Günstigere Produktionen zu fahren war offenbar keine Option.

Über Jahre hinweg erfolgte weder im Burgtheater selbst noch über die Holding oder über das BMUKK eine funktionale den verfügbaren Mitteln entsprechende Budgetpla­nung. Damit geht einerseits eine Verfehlung der handelnden Personen einher, ander­seits ist das auch eine Bankrotterklärung für die Kontrolle des Einsatzes von Steuer­mitteln.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 137

Besonderes Augenmerk verdienen die Produktionskosten für Inszenierungen von Hart­mann selbst, und dabei insbesondere auch die Kosten für das „Leading Team“.

Am Burgtheater inszenierte er bisher zwölf Produktionen.

Darüber hinaus gab es fünf Übernahmen aus Zürich und Bochum, ebenfalls unter der Regie von Hartmann:

Aus vorliegenden Aufstellungen ergeben sich Gesamtproduktionskosten von rd. 2,6 Mio. Euro für die von Hartmann inszenierten Stücke in den Saisonen 2008/09 sowie 2009/10 (samt Vorbereitungskosten). Davon entfiel rund die Hälfte der Kosten (rd. 1,3 Mio) auf das Leitungsteam.

Somit inszenierte Hartmann selbst rd. drei Stücke pro Saison zusätzlich zu den Über­nahmen von von ihm inszenierten Stücken aus Bochum und Zürich. Fraglich ist, wie­viele Stücke vertraglich bereits abgegolten sind und für wieviele Stücke er zusätzliche Honorare erhalten hat. Jedenfalls steht die Häufigkeit der Inszenierungen Hartmanns in einem Spannungsverhältnis zu seinen Aufgaben als Geschäftsführer des Burgtheaters.

Zusätzliche Produktionskosten erwuchsen der Burg seit der Direktion Hartmann durch die „Junge Burg“. Das Vorzeigeprojekt in puncto Kinder- und Jugendprogramm geriet nun im Zuge der Diskussionen um die Finanznöte des Theaters in die Kritik (siehe Wie­ner Zeitung:

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/kultur/buehne/604160_Die-Burg-als-Spielwiese.html).

Eine vorliegende Aufstellung der Produktionskosten für die Junge Burg in der Sai­son 2009/10 zeigt, dass die Gesamtproduktionskosten bei rund 810.000 Euro lagen. Davon gingen rd. 260.000 Euro an das Leading Team. Besonders hoch waren die Kos­ten beim „Zauberer von Oz“ mit rd. 700.000 Euro, rd. 187.000 Euro entfielen auf das Leading Team. Dass sämtliche Produktionen der Jungen Burg unter der Leitung und Regie von Annette und Peter Raffalt, der Schwester und dem Schwager von Matthias Hartmann, stehen, hat eine schiefe Optik. Eine schiefe Optik allein ist noch kein Skan­dal. In vielen Gesellschaften findet sich allerdings in Geschäftsordnungen die Rege­lung, dass die Einstellung von Verwandten der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Im Burgtheater fehlt jedoch eine solche Regelung.

Ein Ensemble, das aufbegehrt

Am 14. Februar 2014 sprach das Ensemble mit einer Mehrheit von ¾ der Mitglieder ein Misstrauensvotum gegenüber Direktor Hartmann und Direktor Springer aus:

Wir, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Burgtheaters, sehen uns nach Bekannt­werden des finanziellen desaströsen Zustandes unseres Betriebes und mit der Frage nach den Verantwortlichen dafür in der alleinigen Schuldzuweisung an die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin, nicht in der Lage, dieser Darstellung glauben zu schenken.

Das Ensemble fordere die Geschäftsführer auf, „ihre Verantwortung im Sinne der Rechtsvorschrift des Bundestheaterorganisationsgesetzes zu übernehmen“.

Einerseits ist es ein unhaltbarer Zustand für einen künstlerischen Geschäftsführer ei­nes Theaters, wenn er eine große Mehrheit des Ensembles gegen sich hat. Anderer­seits kann man davon ausgehen, dass die Mitglieder des Ensembles gut Bescheid wis­sen, wie es um die Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisationen bestellt ist. Dies ist ein weiterer Hinweis dafür, dass sowohl der Direktor des Burgtheaters als auch der Geschäftsführer der Holding die Mitverantwortung für die finanzielle Misere der Burg zu tragen haben.

Nie behobene strukturellen Schwächen der Bundestheater-Holding


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 138

Aus politischer Perspektive ist die Frage, ob die derzeitige Eskalation und die nach­haltigen Schäden, die dadurch der Reputation des Burgtheaters im In- und Ausland entstehen, vermeidbar und absehbar waren, klar mit „Ja“ zu beantworten.

So sind mangelnde Effektivität und Effizienz der Planung und Kontrolle der Budgetie­rung des Burgtheaters bereits im vom Ministerium unter Verschluss gehaltenen „Be­richt zur Effizienzanalyse des österreichischen Bundestheaterkonzerns“ von Ernst & Young im Auftrag des BMUKK im Jänner 2010 detailliert aufgeführt worden.

Dort heißt es unter anderem:

Die Darstellung der Plan-Ist-Abweichung des Umsatzes inkl. Basisabgeltung sowie sonstiger betrieblicher Erträge zeigt am Beispiel der Staatsoper, dass die Planung zu­mindest in den beobachteten Zeiträumen regelmäßig um bis zu 10% unter dem tat­sächlichen Ist-Wert liegt. Eine stichprobenartige Untersuchung zeigte zudem, dass Planwerte mehrmals unter den Vorjahreswerten kalkuliert wurden. Angesichts der Re­gelmäßigkeit respektive der Gleichmäßigkeit der Abweichung zeigt sich, dass die Pla­nung der Bühnengesellschaften offensichtlich nicht ausreichend auf Erfahrungswerten basieren. Diese Vorgehensweise muss kritisch angemerkt werden [...]

Die Analyse der Plan-Ist Abweichung des EBIT zeigt weiters, dass auch bei den üb­rigen geplanten Ertrags- sowie Aufwandspositionen erhebliche Abweichungen beste­hen. Derart hohe Abweichungen deuten, insbesondere bei regelmäßigem Auftraten, auf Ineffizienzen im Planungsprozess hin

Es gibt keine integrierte Planung, welche aus einer Gewinn- und Verlustrechung, einer Bilanz sowie einer Cashflowrechnung besteht

Wir empfehlen, dass die Holding stärker in den Budgetierungsprozess der Tochterge­sellschaften eingreift

Die Planung der Bühnengesellschaften sowie ThSG erfolgt mit Hilfe eine Excelunter­lage. [...] Planungsunterlagen, welche auf Excel basieren, sind – wenn nicht zentral verwaltet und mit entsprechenden Rechten und Kontrollen versehen – fehleranfällig

Es wurde bewusst auf eine Zentralisierung der Rechnungslegungsfunktion verzichtet [...]

Es gibt derzeit kein umfassendes Bilanzierungshandbuch, in welchem sowohl die Bi­lanzierungsvorschriften als auch Konsolidierungsgrundsätze enthalten sind [...]

Es existiert kein formeller Kalender für das Konzernrechnungswesen respektive die Durchführung der Konsolidierung

Für einen Konzern der Größenordnung der Bundestheater mit 2.472 Mitarbeitern (GJ2007/2008) erscheint eine Konzernrevision, welche aus einer einzigen Person be­steht, unterdimensioniert.

Sowohl die wirtschaftlich zunehmend angespannte Lage des Burgtheaters als auch das hohe Risiko eines versteckten Missmanagements waren bekannt.

Die Entdeckung unerklärlicher Excel Tabellen in Stantejskys Ablage im Rahmen der fo­rensischen Untersuchung der Vorkommnisse war nahezu vorhersehbar. Diese Praxis der Buchhaltung wurde durch Ernst & Young bereits 2010 kritisiert und Verbesserungs­vorschläge wurden von den Wirtschaftsprüfern unterbreitet.

Auch der gewählte rechtliche Rahmen für die Ausgliederung der Bundestheater ist hier zu thematisieren. Interessant ist ein Vergleich der gewählten rechtlichen Form der Aus­gliederung mit den Bundesmuseen, die als (wissenschaftliche) Anstalten öffentlichen Rechts eingerichtet sind und lediglich über die Kultursektion des BMUKK strategisch gesteuert und wirtschaftlich kontrolliert werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 139

Die Wahl der Rechtsform muss den grundlegenden Aufgaben der Kulturbertriebe Rechnung tragen. Insoferne scheint eine Konstruktion über eine Holding-Lösung dann sinnvoll, wenn wesentliche Aufgaben zentralisiert für die Töchter erledigt werden sollen.

Die rechtliche Evaluierung des Bundestheaterkonzerns durch die Anwaltskanzlei KWR aus 2010 sagt hierzu:

Die Bundestheater-Holding GmbH ist als abgeschwächte Führungsholding zu beur­teilen, weil sie in den wesentlichen Bereichen Personal und Finanz in ihrer Hoheit ein­geschränkt ist.

Eine „zentrale Aufgabe“ der Holding (und auch der Tochtergesellschaften) ist es aber,

ein Planungs- und Berichterstattungssystem einzurichten und dafür zu sorgen, dass die Erfüllung von Berichterstattungspflichten durch die Unternehmensleitung nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben des BMF hinsichtlich der Einrichtung ei­nes Beteiligungs- und Finanzcontrolling gewährleistet ist (§6 Abs 2 BThOG). Darüber hinaus ist auch eine Konzernrevision einzuführen. Im Besonderen hat es auch der Auf­sichtsrat als seine Aufgabe zu sehen, diese, eindeutig durch das BThOG vorgegebene Verpflichtung zu erfüllen.

Wenn die Holding ihrer zentralen Aufgabe offenbar nur ungenügend nachkommt, so stellt sich, neben der oben angeführten Frage der personellen Konsequenzen, die Fra­ge der Sinnhaftigkeit der Konstruktion als abgeschwächte Führungsholding ohne Zen­tralisierung der Rechnungslegungsfunktion (wie z.B. bei der Holding der Bühnen Graz). Zumal diese Konstruktion es mit sich bringt, dass die Tochtergesellschaften dem In­terpellationsrecht des Parlaments zu weiten Teilen entzogen sind.

Der Verfassungsrechtler Dr. Michael Holoubek meint hierzu:

Ausweislich der insoweit eindeutigen Gesetzesmaterialien bezieht sich das Interpella­tionsrecht in Bezug auf ausgegliederte Rechtsträger in Privatrechtsform, die der Rech­nungshofkontrolle nach Art 126b Abs 2 B-VG unterliegen, nur auf die einschlägige Tä­tigkeit der Organe des Bundes, also insbesondere deren Ausübung von Gesellschaf­terrechten, nicht aber auf die Tätigkeit des ausgegliederten Rechtsträgers selbst

Fazit: Versagen der Organe und/oder Versagen des Systems?

Bei der Krise des Burgtheaters gibt es zwei kritische Handlungsstränge: Die Geschäfts­führung Stantejskys, die Gegenstand aktuell im Abschluss befindlicher forensischer Untersuchungen und zukünftig vielleicht Gegenstand von Gerichtsverfahren sein wird einerseits. Andererseits die Finanzmisere des Burgtheaters, die zu einem Großteil auf schlechtes Finanzmanagement seitens der Geschäftsführung des Burgtheaters sowie fehlerhafter Aufsicht und Kontrolle seitens der Aufsichts- und Gesellschafterorgane zu­rückzuführen ist. Da eine Weisungskette zwischen BMUKK, der Holding und dem Burgtheater besteht und wechselseitige Informationspflichten sowie Planungs- und Kontrollpflichten des BMUKK, des BMF und der Holding von Gesetz wegen vorgese­hen sind, stellt sich die Frage der nun nötigen Handlungen seitens des BMUKK auf­grund der gegebenen politischen Verantwortung. Es stellt sich insbesondere die Frage nach der persönlichen Verantwortung des künstlerischen Geschäftsführer des Burg­theaters, des Holding-Geschäftsführers und des BMUKK. Es stellt sich für das Parla­ment die Frage, inwieweit eine umfassende Evaluation der gesetzliche Grundlagen der Österreichischen Bundestheater, insbesondere der aktuell nicht einmal den Budgetie­rungsprozess seiner vier (!) Töchter aktiv steuernden Holdinggesellschaft, zu erfolgen hätte.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht Kunst und Kultur nachstehende


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 140

Dringliche Anfrage:

1. Seit wann war dem BMUKK die schwierige finanzielle Lage des Burgtheaters hin­sichtlich Liquidität und drohendem Defizit bekannt?

2. Ergab sich ein Hinweis auf das drohende Defizit aus den periodischen Berichten, die an das BMUKK geliefert werden müssen?

3. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

4. Wann wurden dem BMUKK erste Anzeichen dafür bekannt, dass die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters Sylvia Stantejsky auf Stichtage hin zur Liquiditätssteuerung des Burgtheaters schwer nachvollziehbare Buchungen vor­nahm und dabei interne und externe Kontrollen umging?

5. Seit wann sind dem BMUKK Anzeichen dafür bekannt, dass Sylvia Stantejsky in treuhänderischer Verwaltung „Depots“ für KünstlerInnen führte?

6. Gemäß § 2 der „Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Burgtheater GmbH“, unter Verweis auf die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes, führen die Geschäftsführer gemeinsam die Geschäfte der GmbH. Wie beurteilt das Ministerium die Verantwortung von Direktor Hartmann in den bekannt gewordenen Malversationen?

7. Wie stellt das BMUKK vor der Bestellung die kaufmännische Befähigung des eben­falls für die kaufmännische Geschäftsführung zuständigen künstlerischen Geschäfts­führers der Burgtheater-GmbH und des Geschäftsführers der Bundestheater-Holding GmbH sicher?

8. Wie ist es aus Sicht des BMUKK möglich, dass der künstlerische Geschäftsführer Matthias Hartmann nie bemerkt haben mag, dass die ehemalige kaufmännische Ge­schäftsführerin Sylvia Stantejsky nach einem „Loch-auf-Loch-zu“ System die Bücher geführt hat, um zu bestimmten Stichtagen Liquiditätsengpässe zu verschleiern, wie es im Zwischenbericht der forensischen Untersuchung heißt?

9. Welche Konsequenzen hat das Missmanagement der Geschäftsführung des Burg­theaters aus Sicht des BMUKK, insbesondere vor dem Hintergrund des Vier-Augen-Prinzips und des Dirimierungsrechtes für den vom BMUKK bestellten künstlerischen Geschäftsführer des Burgtheaters?

10. Wurden im Zusammenhang mit der Entlassung Sylvia Stantejskys Krisen- oder Kommunikationsmanager für die Kommunikation des Burgtheaters engagiert? Wenn ja, welche Kosten sind dadurch entstanden?

11. Wie beurteilt das BMUKK die Verantwortung des Holding-Geschäftsführers hin­sichtlich der offensichtlichen Mängel in den Personalentscheidungen sowie in Planung und Kontrolle?

12. Sind im Zusammenhang mit den offensichtlichen Mängeln in Planung und Kontrolle der Bundestheater-Holding Weisungen des BMUKK an Holding-Geschäftsführer Georg Springer ergangen? Wenn ja, welche?

13. Geht das BMUKK anhand der vorliegenden Unterlagen davon aus, dass Direktor Springer von den finanziellen Schwierigkeiten des Burgtheaters schon vor Vorliegen des forensischen Berichts gewusst hat?

14. Hätte nach Ansicht des BMUKK Direktor Springer in seiner Funktion als Geschäfts­führer der Holding und Aufsichtsratsvorsitzender des Burgtheaters die finanziell prekä­re Lage des Burgtheaters kennen müssen?

15. Wie beurteilt das BMUKK die Wahrung der gesetzlich verankerten Aufgaben der Aufsichtsorgane von Holding und Burgtheater in Bezug auf Überwachungs- und Prüf­pflichten?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 141

16. Ist es nach der Ansicht des BMUKK eine mittelfristig tragbare Situation, wenn ein Ensemble einem Theaterdirektor das Misstrauen ausgesprochen hat?

17. Ist dem BMUKK bekannt, ob in der Zeit, als Sylvia Stantejsky kaufmännische Ge­schäftsführerin der Burgtheater GmbH war, je vom Dirimierungsrecht gemäß § 12 Abs. 5 durch Matthias Hartmann Gebrauch gemacht wurde?

18. Laut § 7 Abs. 3 der „Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Burgtheater GmbH“ ist der Aufsichtsrat der Burgtheater GmbH durch die Geschäftsführung „über Umstände, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von erheblicher Be­deutung sind“ unverzüglich Bericht zu erstatten. Ist dem BMUKK bekannt geworden, dass dies unter der Geschäftsführung Stantejsky/Hartmann je geschehen ist?

19. Seit wann ist dem BMUKK bekannt, dass im Burgtheater auch 2012/2013, unter anderem durch die ab dem Geschäftsjahr 2011/2012 geänderten Abschreibungsprak­tiken, mit einem zusätzlichen Bilanzverlust in Millionenhöhe (nach derzeitigem Stand von ca. 8,3 Millionen Euro) zu rechnen sein würde?

20. Welche Schritte wurden seit Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2011/2012 seitens des BMUKK in Reaktion auf den zu erwartenden Bilanzverlust im Burgtheater eingeleitet?

21. Wie stellt der Bund die Erfüllung der Gebarungsgrundsätze der Sparsamkeit, Wirt­schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in den Bundestheatern sicher? Was prüfen Beteili­gungsrevisoren konkret neben der rechnerischen Richtigkeit?

22. Was waren die Kosten der einzelnen Produktionen des Burgtheaters in den Sai­sonen 2008/2009, 2009/2010, 2011/2012 und 2012/2013 (aufgeschlüsselt nach Jahren und Produktionen)?

23. Wie steht das BMUKK zu einer Schließung der Jungen Burg, um dem erwarteten Defizit am Burgtheater zu begegnen?

24. Wie steht das BMUKK zu einer Schließung des „Kasinos“, um dem erwarteten De­fizit am Burgtheater zu begegnen?

25. Wie steht das BMUKK zu einem Verkauf von Immobilien im Eigentum der Bundes­theater, um dem zu erwarteten Defizit am Burgtheater zu begegnen?

26. Um wie viele Ensemblemitglieder wurde der Personalstand am Burgtheater unter Direktor Hartmann reduziert?

27. Um wie viele Mitarbeiter wurde der Personalstand am Burgtheater insgesamt unter Direktor Hartmann reduziert?

28. 2011 ließ Direktor Hartmann durch den Experten Peter F. Raddatz die Finanzen des Hauses durchleuchten. Welche Kosten hat Raddatz dem Burgtheater, bzw. der Bundestheater-Holding verursacht?

29. Welche Ergebnisse hat die Überprüfung von Peter F. Raddatz bezüglich der finan­ziellen Situation und dem Geschäftsgebaren des Burgtheaters gebracht?

30. Mit welchen Geschäftsgeheimnissen des Burgtheaters und der Bundestheater-Hol­ding wurde Peter F. Raddatz ausgestattet und auf welcher rechtlichen Basis?

31. Wie ist die Entwicklung des Anteils der Kosten für das sog. „Leading Team“ an den Gesamtproduktionskosten über den Zeitraum 2000 bis 2013?

32. Die Produktion „Der Zauberer von Oz“ 2009/10 an der „Jungen Burg“ verursachte Produktionskosten von ca. 700.000 Euro, davon ca. 190.000 Euro Leading-Team-Kos­ten. Inszeniert wurde das Stück von Annette Raffalt, der Schwester Hartmanns. Hat das BMUKK Zweifel an diesem Naheverhältnis vor dem Hintergrund der ungewöhnlich hohen Kosten?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 142

33. Wird das BMUKK Schritte setzen um zukünftig Einstellungen von Verwandten von leitenden Personen in Beteiligungen des Bundes von einer Zustimmung des Aufsichts­rats abhängig zu machen? Wenn nein, warum nicht?

34. Wie viele Eigenregiearbeiten sind durch Matthias Hartmanns Vertrag als künstle­rischer Geschäftsführer jährlich abgegolten?

35. Wie viele Eigenregiearbeiten waren bei Hartmanns Vorvorgänger Claus Peymann durch dessen Arbeitsvertrag als künstlerischer Geschäftsführer jährlich abgegolten?

36. Wie hoch sind die Kosten in Summe, welche dem Burgtheater (respektive der Bun­destheater-Holding) jährlich durch Gehalt, Gagen, Tantiemen und sonstige Vergütun­gen zugunsten des künstlerischen Geschäftsführers Matthias Hartmann entstehen?

37. In welcher Relation stehen die Aufwendungen des Burgtheaters für Matthias Hart­mann im Verhältnis zu früheren künstlerischen Geschäftsführern des Burgtheaters?

38. Welche Buchhaltungs- und Rechnungslegungssoftware wurde auf die Kritik von Ernst&Young an der Buchhaltung per Excel-Listen in der Effizienzanalyse des Burg­theaters 2010 durch die Bundestheater-Holding in Auftrag gegeben?

39. Welche Kosten hat die durch die Bundestheater-Holding in Auftrag gegebene Buch­haltungs- und Rechnungslegungssoftware verursacht?

40. Warum kam die durch die Bundestheater-Holding in Auftrag gegebene Buchhal­tungs- und Rechnungslegungssoftware nicht zum Einsatz?

41. Gem. § 14 Abs. 1 haben die Abschlussprüfer alle 2 Jahre die Einhaltung der Grund­sätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Wie wird die­se Überprüfung durchgeführt?

42. Kann aus Sicht des BMUKK eine wie in Pkt. 41 genannte Prüfung in der nötigen Tiefe erfolgen, wenn Honorare von lediglich etwas über 10.000 Euro hierfür bezahlt werden?

43. Welche Kontrollen der Geschäftsführung des Burgtheaters sind seit der Spiel­zeit 2009/2010 konkret durch die interne Revision der Bundestheater-Holding durchge­führt worden?

44. Was waren die Ergebnisse dieser Prüfungen?

45. Wie bewertet das BMUKK die Verteilung der kaufmännischen Verantwortung für den im GJ 2012/2013 erwarteten Bilanzverlust der Bundestheater GmbH zwischen Bundestheater-Holding GmbH und Burgtheater GmbH im Hinblick auf die unter § 2 Abs. 2 der „Erklärung über die Errichtung der Bundestheater-Holding GmbH“ definier­ten Aufgaben der Bundestheater-Holding GmbH im Vergleich zu den unter § 3 Abs. 3 der „Erklärung über die Errichtung der Burgtheater GmbH“ definierten Aufgaben der Bun­destheater GmbH?

46. Welche Versäumnisse des Controllings und der Revision sieht das BMUKK in der Verantwortung der Bundestheater-Holding und welche beim Burgtheater selbst?

47. Welche Versäumnisse des Controllings und der Revision in der Bundestheater-Hol­ding führten dazu, dass der zu erwartende Bilanzverlust der Burgtheater GmbH von 8.300.000 Euro im Geschäftsjahr 2012/2013 erst durch die derzeit laufende forensi­sche Untersuchung der Burgtheater GmbH bemerkt wurden?

48. Laut §6 Abs.2 BThOG haben die Geschäftsführungen der Bundestheater „für die Einrichtung eines Planungs- und Berichterstattungssystems zu sorgen, dass die Erfül­lung der Berichterstattungspflichten durch die Unternehmensleitung nach“ [...] „den Vorgaben des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich der Einrichtung eines Beteili­gungs- und Finanzcontrolling” gewährleistet.

In welcher Weise ist dies beim Burgtheater geschehen?


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 143

49. In welchen Fällen sind die in §2 Abs. 2a der „Erklärung gemäß § 3 Abs. 2 GmbHG über die Errichtung der Bundestheater-Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ ge­nannten Aufgaben der Bundestheater-Holding GmbH seit dem Geschäftsjahr 2009/2010 nicht zur Zufriedenheit des BMUKK erfüllt worden (insbesondere „die Prüfung und Fest­stellung des Jahresabschlusses und die Entscheidung der Bedeckung der Abgänge und Verwendung der Überschüsse“, sowie „die Maßregeln zur Prüfung und Überwa­chung der Geschäftsführung“)?

50. Welche Maßnahmen hat das BMUKK seit dem Geschäftsjahr 2009/2010 einge­leitet, damit die unter §2 Abs. 2a der „Erklärung gemäß § 3 Abs. 2 GmbHG über die Er­richtung der Bundestheater-Holding Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ genannten Aufgaben der Bundestheater-Holding GmbH in Zukunft erfüllt werden?

51. Welche Controlling-Instrumente sind notwendig, damit das BMUKK in der Holding-Struktur der Bundestheater jene kaufmännischen Durchgriffsrechte wahrnehmen kann, die als Grund für die Holding-Struktur in der rechtlichen Evaluierung des Bundestheater Konzerns 2011 genannt werden?

52. Welche durch das BMUKK als sinnvoll erachteten Controlling-Instrumente stehen dem BMUKK in der Holding-Struktur der Bundestheater derzeit noch nicht zur Verfü­gung? In welcher Form ist an ihre Einführung gedacht?

53. Liegen dem BMUKK konkrete Verdachtsmomente für Schwarzgeldzahlungen, vor allem bar ausgezahlte Schauspielerhonorare ohne korrekte Lohnabrechnung innerhalb der Bundestheater-Holding und ihrer Tochter-Gesellschaften (vor allem beim Burgthea­ter), vor?

54. Welche Instrumente des Controllings und der Revision stellen in den Bundesthea­tern sicher, dass Verhältnisse wie am Burgtheater derzeit nicht auch bei anderen Bun­destheatern herrschen?

55. Welche Adaptionen an der Organisation der Bundestheater Holding wurden auf Grundlage der Empfehlungen von Ernst & Young in der Bundestheater Effizienzana­lyse durch das BMUKK eingeleitet?

56. Welche Empfehlungen der Effizienzanalyse wurden nicht umgesetzt und warum nicht?

57. Welche Schritte haben die Bundestheater-Holding und das Burgtheater bisher um­gesetzt, damit ab dem Geschäftsjahr 2013/2014 die zwingenden Bestimmungen des Bundes-Corporate-Governance-Kodex eingehalten werden kann?

58. Welche Unterlassungen und Verantwortung für das Versagen des Controllings und der Revision im Burgtheater liegen ihrer Meinung nach beim BMUKK selbst?

59. Hat der Aufsichtsrat des Burgtheaters (welcher sich zur Hälfte aus von den Bun­desministerien und vom Bundeskanzler bestellten Vertretern zusammensetzt) bislang Einblick in den forensischen Untersuchungsbericht des Burgtheaters verlangt? Falls nein, warum nicht?

60. Was ist dem BMUKK bzw. der Bundestheater-Holding GmbH nach aktuellem Stand über die Geschäftgebarung der ehemaligen kaufmännischen Burgtheater Geschäfts­führerin Silvia Stantejsky bekannt?

61. Laut §7 Abs. 4 BThOG erfolgt die Aufteilung der Mittel des Bundes auf Vorschlag der Bundestheater-Holding GmbH im Einvernehmen mit den Bühnengesellschaften an das BMUKK, wobei der Bundesminister, bzw. die -ministerin über die Aufteilung der Mittel entscheidet und die Überweisung nach Maßgabe des Bedarfs monatlich im Vo­raus an die Gesellschaften erfolgt.

Hat die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin der Burgtheater GmbH seit 2009/
2010 das BMUKK über Liquiditätsengpässe informiert, bzw. hat Georg Springer als


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 144

Geschäftsführer des Bundestheater-Holding das BMUKK darüber in dieser Zeit infor­miert? Falls, ja, wie wurde darauf reagiert?

62. Gemäß § 7 Abs. 3 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des Burgthea­ters hat diese dem Aufsichtsrat unverzüglich über Umstände zu berichten, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft von Bedeutung sind. Hat die Geschäftsfüh­rung den Aufsichtsrat seit 2009/2010 über Probleme beim Liquiditätsmanagement in Kenntnis gesetzt?

63. Stimmt es, dass auf Rücksprache der Bundestheater-Holding mit den damaligen Wirtschaftsprüfern von PwC Bühnenbilder über die Spielzeit eines Stückes hinaus ab­geschrieben wurden?

64. Falls mit Zustimmung der Bundestheater-Holding Bühnenbilder regelmäßig über die Spielzeit eines Stückes hinaus abgeschrieben wurden, warum hat das BMUKK an dieser Praxis keine Zweifel angemeldet?

65. Gibt es Überlegungen seitens des BMUKK hinsichtlich einer Veränderung der recht­lichen Konstruktion der Bundestheater? Wenn ja, welche?

66. Welche sachliche Erklärung gibt es für das BMUKK für die verschiedenen recht­lichen Konstruktionen für Bundestheater und Bundesmuseen?

67. Über welche Weisungsrechte verfügt das BMUKK in Bezug auf die Bundesmuseen im Vergleich zu den Bundestheatern?

68. Wie weit reicht das in § 3 Abs. 1 Bundesmuseengesetz vorgesehene Aufsichts­recht im Vergleich zum Weisungsrecht des BMUKK gegenüber der Bundestheater-Hol­ding?

69. Welche Grenzen ziehen die Freiheit der Wissenschaft (Art 17 StGG) und die Frei­heit der Kunst und ihrer Vermittlung (Art 17a StGG) hinsichtlich der Aufsicht des BMUKK über Bundesmuseen und Bundestheater?

70. Gibt es analog zu den Erkenntnissen der rechtlichen Evaluierung der Bundesthea­ter Überlegungen hinsichtlich der stärkeren Zentrierung von Aufgaben in der Holding?

71. Wird das BMUKK Burgtheater Direktor Hartmann abberufen?

72. Wird das BMUKK den Holding Geschäftsführer Springer abberufen?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gem. § 93 Abs. 2 GOG verlangt.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich erteile Frau Abgeordneter Mag. Meinl-Reisinger als erster Fragestellerin zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Ge­schäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


16.37.49

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Werter Herr Bundesminister! Zunächst einmal ein großes Danke­schön, dass Sie gekommen sind, Herr Bundesminister, denn ich weiß, dass Sie für die Bereiche Kunst und Kultur formal noch nicht zuständig sind. Trotzdem erschien es mir notwendig, diese Dringliche Anfrage einzubringen. Ich glaube, es ist auch ein ganz wichtiges Zeichen, dass wir einmal ein kunst- und kulturpolitisches Thema als Gegen­stand einer Dringlichen Anfrage hier im Hohen Haus haben, noch dazu ist da ja tat­sächlich aktuell Aufklärungsbedarf gegeben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 145

Ich habe mich als Vorsitzende des Kulturausschusses um eine parlamentarische Auf­klärung in dieser Sache bemüht. Ich möchte zum Ausdruck bringen, dass ich das In­terpellationsrecht des Nationalrates, die Kontrollrechte und -pflichten dieses Hauses auch dahingehend verstehe, dass wir nicht erst dann kontrollieren und uns eine Causa anschauen, wenn in Wirklichkeit schon alles abgefrühstückt ist, sondern auch während der Ermittlungen zur Aufklärung beitragen und Fragen hinsichtlich personeller Verant­wortung und der Struktur stellen.

Ich möchte auch betonen, dass es mir und uns NEOS nicht darum geht, eine weitere Sau durchs Dorf zu treiben, wie ein Journalist neulich geschrieben hat, aber es gibt im Zusammenhang mit dem Burgtheater und seinem kolportierten Defizit Verantwortungs­fragen in personeller Hinsicht, unserer Meinung nach aber auch Fragen in struktureller Hinsicht. Das gilt aber auch für die Situation der Bundestheater ganz allgemein.

Wir wollen uns auch die Strukturen anschauen, wir wollen die Schwachstellen identifi­zieren, die in diesen Strukturen offensichtlich vorhanden sind. Wir wollen heute die Fra­ge an das Ministerium, an die Ministerin und den Minister, stellen, was sie zu tun ge­denken, um diese strukturellen Mängel, die ich dann auch darlegen werde, zu beheben.

Worum geht es in der Causa Burgtheater? – Die Burgtheater-Causa ist im Jänner durch die Berichterstattung des Magazins „NEWS“ der Öffentlichkeit bekannt gewor­den. Es geht vor allem – und so wird es auch dargestellt – um die Frage der Verant­wortung der mittlerweile entlassenen kaufmännischen Geschäftsführerin des Burgthea­ters Silvia Stantejsky.

Frau Stantejsky ist im November zunächst suspendiert und später dann entlassen wor­den. Gleichzeitig wurde eine – ich möchte betonen, dass ich es sehr gut finde, wie da reagiert wurde – forensische Untersuchung in Auftrag gegeben, weil offensichtlich Be­lege aufgetaucht sind, die nicht erklärt werden konnten.

Nun muss man aber schon sagen, dass bemerkenswert ist, dass die Öffentlichkeit – das ist meine Meinung – durch gezielte Bits-and-Pieces-Informationspolitik manipuliert wurde. Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit wird schon wochenlang eigentlich immer nur auf die Gebarungen, Malversationen und vermutlich auch dolosen Handlungen der Frau Stantejsky gelenkt, während es im Hintergrund eigentlich einen zweiten Hand­lungsstrang gibt, einen zweiten Komplex an Fragen, der zu diskutieren ist, der sich um das Defizit dreht.

Der Aufsichtsrat hat in einer Aussendung bekannt gegeben, dass das Burgtheater mit Jahresabschluss ein Defizit von vermutlich 8,3 Millionen € zu erwarten hat, dazu kom­men noch 5 Millionen € vermuteter Steuernachzahlungen.

Man muss sich diese 8,3 Millionen € einmal genauer anschauen, denn darin sind 5,6 Millionen € enthalten, die aufgrund der geänderten Abschreibungsmethodik zustan­de gekommen sind, die von den im Jahr 2012 neu beauftragten Abschlussprüfern der KPMG eingefordert wurden; ich komme später noch auf diese Abschreibungsmethodik zurück. Dazu kamen falsch kalkulierte Einnahmen aus Gastspielen und erhöhte Perso­nalkosten. Es kommen dann noch 1,1 Millionen € an nicht nachvollziehbaren Bu­chungen dazu; das ist im Prinzip das Codewort für Veruntreuungen.

Meiner Meinung nach sind hier zwei verschiedene Handlungsstränge zu diskutieren. Es ist ganz klar, dass der Fall Stantejsky die ordentlichen Gerichte beschäftigen wird, aber wir im Hohen Haus müssen uns hier und heute mit der Frage dieses Defizits be­schäftigen. Das sind zwei getrennte Dinge, die ich heute diskutieren möchte.

Ich möchte aber zunächst einmal auf die personelle Verantwortung schauen. Burgthea­terdirektor Hartmann hat ja in einem Interview erläutert, dass er für die künstlerischen Geschäfte des Burgtheaters zuständig sei, während Stantejsky beziehungsweise der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 146

jetzige kaufmännische Geschäftsführer für die kaufmännische Gebarung zuständig sei, und dass hier eine Aufgabentrennung existiere, gemäß der Geschäftsordnung. Das ist richtig. Was er allerdings nicht gesagt hat, ist, dass genau in dieser Geschäftsordnung im § 2, wie übrigens auch im geltenden GmbH-Gesetz, eine Gesamtgeschäftsführung vorgegeben ist. Das heißt, auch der künstlerische Geschäftsführer ist nicht frei von Verantwortung, wenn es um die finanzielle Gebarung des Theaters geht. Er ist sogar explizit für Jahresabschluss, Budgetierung und Drei-Jahres-Planung zuständig.

Also sich hier einfach – ich sage das so salopp – abzuputzen, das sehe ich wirklich nicht ein. Man kann darüber diskutieren – das ist eine kulturpolitische Frage –, ob man diese Situation will. Es ist klar, dass der künstlerische Geschäftsführer – und das ist auch unser Ansinnen – frei sein muss in seiner künstlerischen Gestaltung. Unter Um­ständen will man nicht, dass er auch in einer Gesamtgeschäftsführung für die Bud­getierung in dieser Form Mitverantwortung zu tragen hat, dann muss man das aber an­ders ausgestalten. Dann muss man einen Intendanten wählen und einen Geschäfts­führer und vielleicht noch einen Prokuristen dazu, damit das Vieraugenprinzip gewahrt bleibt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist – das konnte in der „Presse“ nachgelesen werden –, dass offensichtlich Direktor Hartmann ja auch von sich aus gesagt hat, er kenne sich nicht aus, er könne nicht nachvollziehen, was Frau Stantejsky da macht, für ihn sei diese kaufmännische Gebarung intransparent. Darauf hat Direktor Springer re­agiert. Es wurde Peter Raddatz ans Haus geholt. Er ist mittlerweile kaufmännischer Geschäftsführer des Schauspielhauses in Hamburg. Er war ein Jahr lang am Burgthea­ter mittels Konsulentenvertrages tätig. Die Frage ist nun: Was hat er gefunden? Was hat er sich angeschaut? Was war seine konkrete Aufgabenstellung? Hat er Frau Stan­tejsky über die Schulter geschaut und in die Bücher gesehen, und was hat er gefun­den? Warum ist er dann gegangen? Welche Geschäftsgeheimnisse, die er ja offenbar gesehen hat, hat er eigentlich dann nach Hamburg mitgenommen?

Das zeigt aber auch – das möchte ich auch betonen –, dass Holding-Chef Springer ge­wusst haben muss, dass die Zusammenarbeit der beiden Geschäftsführer nicht rei­bungslos verlief. Eine Gesamtgeschäftsführung lebt davon, dass sich die Geschäfts­führung – so sieht es auch die Geschäftsordnung vor – regelmäßig austauscht. Salopp gesagt ist der künstlerische Geschäftsführer dafür verantwortlich, die Produktionen zu planen und zu sagen: Das will ich!, und der kaufmännische Geschäftsführer, die kauf­männische Geschäftsführerin hat zu sagen: Ich steige da auf die Bremse, das geht sich nicht aus! Wenn da die Zusammenarbeit nicht funktioniert, dann muss man agie­ren. Die Frage ist: Hätte nicht Direktor Springer noch weiter gehen müssen? Hätte man in dieser Situation nicht darüber nachdenken müssen, Frau Mag. Stantejsky, wenn die Art und Weise, wie sie die Geschäfte führt, so intransparent ist, abzuberufen? Das wä­re eine Variante gewesen. Warum ist das nicht geschehen?!

Die zweite Frage ist: Hat man die interne Revision eingeschaltet? Es ist zentrale Auf­gabe der Holding, für eine interne Revision zu sorgen. Hat hier eine Revision stattge­funden? Wenn ja, was hat sie zutage gebracht? Wenn keine stattgefunden hat, dann ist das eigentlich ein Armutszeugnis für diese Holding und für den Geschäftsführer der Holding.

Ich möchte noch einmal sagen, es geht dabei um Steuermittel. Bei der Gebarung mit Steuermitteln ist auf drei Grundsätze Bedacht zu nehmen: Das ist einmal die Wirt­schaftlichkeit, das ist zum anderen die Zweckmäßigkeit und das ist die Frage der Spar­samkeit. Für diese Grundsätze sind die zuständigen Organe verantwortlich, nämlich die Geschäftsleitung und jedenfalls auch die Aufsichtsorgane. Das wird ja im Übrigen auch im Public Corporate Governance Kodex des Bundes festgelegt. Dieser legt ja auch fest, dass es ein effizientes Beteiligungscontrolling geben muss. Bei diesem Con-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 147

trolling muss der Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäfts­mannes angelegt werden. Ob das erfolgt ist, weiß ich nicht. Ich möchte später noch auf diese Abschreibungsmethodik zu sprechen kommen, die, ehrlich gesagt, Zweifel daran aufkommen lässt.

Ich habe schon gesagt, Planung und Kontrolle, Revision, sind eine Hauptaufgabe der Holding, und damit ist es eine Frage der Geschäftsführung der Holding, ob da dieser Aufgabe ordentlich nachgekommen wurde. Es ist die Frage – und das verwundert mich als geneigte Leserin –, warum eigentlich noch nie zur Sprache gekommen ist, wie es um die Verantwortung des Holding-Geschäftsführers, Georg Springer, bestellt ist.

Ich habe eine Theorie dazu. Wenn man in den Kulturredaktionen nachfragt bezie­hungsweise wenn man so sieht, was da in den letzten Wochen geschrieben wurde, muss man sagen, es ist eine gezielte KPMG-Leaks-Politik verfolgt worden. Es gibt ei­nen forensischen Bericht, einen Zwischenbericht, mit dem schönen Titel „Sopran“ der KPMG, der auch hinsichtlich der Gebarungen oder der Malversationen von Frau Stan­tejsky Aufschluss gibt. In den Redaktionen des In- und Auslandes sind gerade einmal sechs bis sieben Seiten dieses augenscheinlich mehr als 50 Seiten umfassenden Be­richts gelandet. Es ist meiner Meinung nach als gezielte Manipulation der Öffentlichkeit zu sehen, dass ausgerechnet die Seiten in den Kulturredaktionen auftauchen, die wie­derum die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nur auf diese eine Person lenken. Dass nur eine Person dafür verantwortlich ist, dass es jetzt zu diesem Defizit kommt, das glaube ich nicht, das glauben viele Journalisten nicht und das glaubt ja mittlerweile das Ensemble des Burgtheaters auch nicht mehr.

Die „Burg“ hat ein veritables Liquiditätsproblem, das hat sich gezeigt. Es wird ja in die­sem forensischen Bericht von einem Loch-auf-Loch-zu-System gesprochen. Die Frage ist: Warum ist das nicht früher bemerkt worden? Es kann doch nicht sein, dass dieses veritable Liquiditätsproblem nicht bemerkt worden ist, noch dazu, wo der Aufsichtsrat ja beschlossen hat, die Kredite jährlich um 750 000 € zu reduzieren!

Daneben – und das ist jetzt der zweite entscheidende Handlungsstrang – hat die „Burg“ ein Problem mit der Verschuldung, und zwar seit Jahren. In Wirklichkeit ist diese Verschuldensthematik jahrelang nach vorne weitergeschoben worden. Was meine ich damit? – Wenn man sich die Jahresabschlüsse des Burgtheaters ansieht, so sieht man, dass im Jahr 2008 noch Produktionen über ein bis drei Jahre abgeschrieben wur­den. Jahresabschluss 2009, also in der Saison 2008/2009, wo man sich vorbereitet hat auf den, wie es auch im Lagebericht des Burgtheaters heißt, Eröffnungspremieren-Ma­rathon von Direktor Hartmann, hat man auf einmal begonnen, Produktionen zum Teil über fünf Jahre hinweg abzuschreiben. Das hat man dann 2009, 2010, 2011 gemacht, bis 2012 eine neue Abschlussprüfungsgesellschaft gekommen ist, die KPMG – alle sechs Jahre müssen die Abschlussprüfer wechseln –, und die hat die Reißleine gezo­gen. Die haben gesagt: Das geht nicht, da spielen wir nicht mehr mit!

Wenn man mit Wirtschaftsprüfern redet, hört man, dass es nicht alltäglich ist, dass da Wirtschaftsprüfer kommen und sagen: In der Art und Weise, wie ihr das über Jahre abgeschrieben habt, können wir das nicht mehr akzeptieren! Das heißt, das lässt schon den Schluss zu, dass hier exzessiv davon Gebrauch gemacht wurde, Produk­tionen über einen längeren Zeitraum abzuschreiben.

Was ist das Problem? – In Wirklichkeit rechnet man sich über Jahre reicher, als man tatsächlich ist, und verschleiert damit die tatsächliche budgetäre Situation. Es ist nicht einzusehen, dass das niemandem aufgefallen ist, im Burgtheater nicht, im Aufsichtsrat nicht, in der Holding nicht, im Aufsichtsrat der Holding nicht und schon gar nicht im BMUKK und auch nicht im BMF, wo es auch ein Beteiligungscontrolling geben muss.

Ich habe hier eine Aufstellung der Produktionskosten der Stücke, für die Matthias Hart­mann selbst die Regie übernommen hat. Im Jahr 2008/2009 waren das Vorbereitungs-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 148

arbeiten, 2009/2010 waren die Aufführungen. Das ist nichts Ungewöhnliches. Natürlich muss ein neuer Direktor dem Haus einen neuen Anstrich geben und muss eigene Pro­duktionen haben, die er zum Teil auch aus anderen Häusern mitnimmt. Es sind in der Direktion Hartmann insgesamt zwölf neue Eigenregiearbeiten gewesen und fünf Über­nahmen aus Bochum und Zürich. Was allerdings auffällig ist, ist die Summe für diese Produktionen. Wenn man die Zahlen von 2008/2009, 2009/2010 für die Stücke, in de­nen Hartmann selbst Regie geführt hat, zusammenzählt, kommt man auf 2,6 Millio­nen €. Der Anteil, der an das Leitungsteam, also unter anderem an die Regie, dafür ge­gangen ist, beträgt 1,3 Millionen €.

Jetzt muss man wissen – so wurde mir das erzählt –, dass Direktor Peymann in sei­nem Vertrag abgegolten hatte, dass er pro Jahr zwei Stücke selbst inszeniert. Die Frage ist: Wie viele Stücke hat Direktor Hartmann in seinem Vertrag abgegolten? Und ist es nicht ein wenig sonderbar, dass man, wenn die budgetäre Situation ohnehin schon so dramatisch ist, bei den Produktionen, bei denen man selbst Regie führt, nicht einspart? Wartet man da eigentlich auf einen Bankomaten? Schauen da alle anderen zu, wie das ein Selbstbedienungsladen des Herrn Hartmann wird?

Ich gehe weiter. Es ist auch die Junge Burg in die Kritik geraten. Ich möchte jetzt hier nicht über die kulturpolitische Bedeutung der Jungen Burg referieren, die sich zwei-felsohne großer Beliebtheit erfreut, aber ich habe auch hinsichtlich der Produktionen der Jungen Burg aus dem Jahr 2009/2010 Zahlen – in Summe über 800 000 €, davon für ein Stück, nämlich „Der Zauberer von Oz“, 700 000 €. Der Anteil, der bei diesem Stück „Der Zauberer von Oz“ an das Leitungsteam gegangen ist, beträgt etwas mehr als 185 000 €. Das besonders Pikante an der Geschichte ist, dass die Junge Burg von der Schwester von Matthias Hartmann, Annette Raffalt, und deren Mann, Peter Raffalt, geführt wird.

Jetzt ist das nicht unbedingt ein Skandal, aber es schaut auch nicht gut aus. Und ich muss ehrlich sagen, es gibt im Aktienrecht und auch in den Geschäftsordnungen von verschiedenen Gesellschaften eine Regelung, die da bei Beteiligungen des Bundes sehr angebracht wäre, nämlich dass Geschäfte mit oder die Einstellung von nahen Verwandten jedenfalls der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Ich würde daher dringend an das Ministerium appellieren, für die Fälle der Beteiligung des Bundes eine solche Regelung auch einzuführen.

Ich habe es schon gesagt, das Ensemble hat mittlerweile aufbegehrt. Mit einer Mehr­heit von drei Vierteln hat das Ensemble Direktor Hartmann und auch Direktor Springer das Misstrauen ausgesprochen. Das ist schon bemerkenswert. Es ist unendlich schwierig und eigentlich eine untragbare Situation, wenn ein Theaterdirektor die Mehr­heit des Ensembles gegen sich hat. Da stellt sich schon die Frage, ob er mittelfristig als Theaterdirektor weiteragieren kann. Es ist aber auch bemerkenswert, weil man gerade in einem Theaterbetrieb, der bisweilen Kantinencharakter hat, davon ausgehen kann, dass das Ensemble sehr gut darüber Bescheid weiß, wie es um die tatsächlichen Ver­antwortlichkeiten innerhalb der Organisation bestellt ist.

Das sind jetzt die Fragen personeller Natur. Uns interessiert aber auch die Frage: Gibt es da ein strukturelles Problem? Ist hier etwas, was eigentlich ein ordentliches Control­ling, eine ordentliche Revision schon früher hätte aufzeigen können? War, anders ge­fragt, dieses Defizit, diese ganze Misere vorhersehbar? – Ich sage: Ja.

Es gibt aus dem Jahr 2010 einen Bericht zur Effizienzanalyse der Bundestheater, er­stellt von Ernst & Young; das Ministerium hat ihn unter Verschluss gehalten. Darin fin­den sich unter anderem folgende Aussagen:

Die Darstellung der Plan-Ist-Abweichung des Umsatzes inklusive Basisabgeltung sowie sonstiger betrieblicher Erträge zeigt, dass die Planung regelmäßig um bis zu 10 Pro­zent unter dem tatsächlichen Ist-Wert liegt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 149

Eine stichprobenartige Untersuchung zeigte zudem, dass Planwerte mehrmals unter den Vorjahreswerten kalkuliert wurden.

Es gibt keine integrierte Planung, welche aus einer Gewinn- und Verlustrechnung, ei­ner Bilanz sowie einer Cashflow-Rechnung besteht.

Die Planung der Bühnengesellschaften erfolgt mithilfe einer Excel-Unterlage. Pla­nungsunterlagen, welche auf Excel basieren, sind, wenn nicht zentral verwaltet und mit entsprechenden Rechten und Kontrollen versehen, fehleranfällig.

Es wurde bewusst auf eine Zentralisierung der Rechnungslegungsfunktion verzichtet.

Und weiter: Für einen Konzern der Größenordnung der Bundestheater mit über 2 400 Mit­arbeitern erscheint eine Konzernrevision, welche aus einer einzigen Person besteht, unterdimensioniert. – Gut, diesbezüglich wurde mittlerweile schon gehandelt.

Auch die rechtliche Evaluierung zeigt, dass die Holding eine abgeschwächte Führungs­holding ist, die in den wesentlichen Bereichen Personal und Finanz keine Verantwor­tung hat, wie das etwa die Holding der Theater in Graz hat.

Und eine wesentliche Aufgabe ist es, für ein ordentliches, effizientes Planungs- und Berichterstattungssystem zu sorgen. – Das hat hier völlig versagt.

Mein Fazit: Es gibt hier zwei Aspekte: den Fall Stantejsky, der uns hier in dieser Form nicht zu beschäftigen hat. Das wird vermutlich ein Fall für die ordentlichen Gerichte werden. Aber es gibt auch die Verschuldung des Burgtheaters. Und da stellt sich die Frage: Was wird das Ministerium in personeller Hinsicht tun? Was werden Sie tun ge­gen diese offensichtlichen strukturellen Mängel in Controlling und Revision bei einer Holding-Gesellschaft, die immerhin vier Töchter zu steuern hat? (Präsidentin Mag. Pram­mer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich frage ganz offen: Wie reagieren Sie? Werden Sie schnell agieren, um das Ansehen des österreichischen Nationaltheaters zu schützen und die Verantwortlichen festzu­stellen? Werden Sie neuere und bessere Grundlagen der Kontrolle und Revision erar­beiten und sich die strukturellen Mängel dieser Holding-Konstruktion anschauen? – Ich verweise da auf den Gegensatz zwischen Bundestheatern und Bundesmuseen, die oh­ne Holding auskommen. – Oder schieben Sie auch alles, wie derzeit in den Medien zu lesen, einer offensichtlich überforderten kaufmännischen Geschäftsführerin in die Schuhe, wälzen alles auf sie ab und bedienen sich damit auch einer systematischen Verschleierung? – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich zu­nächst, wie mit den Fraktionen, wie mir gesagt wurde, vereinbart, die Frau Bundesmi­nisterin für Unterricht, Kunst und Kultur zu Wort gemeldet und danach der Herr Bun­desminister im Bundeskanzleramt.

Frau Bundesministerin, bitte.

 


16.57.54

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Diese Bundesregierung wurde am 16. Dezember 2013 angelobt. Ende Jänner 2014 wurde hier im Hohen Haus das Bundesministeriengesetz beschlossen, und mit 1. März wird es in Kraft treten. Das heißt – das möchte ich einleitend feststellen –, dass ich noch einige wenige Tage auch für den Bereich Kunst und Kultur formal zuständig bin. Ich möchte mich aber jetzt schon beim Kollegen Bundesminister Josef Ostermayer be­danken, der nicht nur den gesamten Bereich Kunst und Kultur jetzt schon sehr inter­essiert betreut und auch sehr viele Veranstaltungen besucht und Gespräche führt, son-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 150

dern er hat sich insbesondere auch mit der Causa Burgtheater schon sehr intensiv be­schäftigt und wird sich auch in Zukunft damit beschäftigen.

Nun zur Anfrage, zur Situation das Burgtheater betreffend: Sehr geehrte Damen und Herren! Noch vor Angelobung der Bundesregierung wurden im November 2013 im Rahmen einer Gebarungsprüfung der Wirtschaftsprüfer gravierende Mängel in der Buchführung des Burgtheaters festgestellt. Die für den Zeitraum der Gebarungsprüfung verantwortliche kaufmännische Geschäftsführerin, die seit 1. September 2013 als stell­vertretende künstlerische Direktorin im Burgtheater beschäftigt war, wurde von der Ge­schäftsführung des Burgtheaters unmittelbar darauf vom Dienst suspendiert und ent­lassen. Der Aufsichtsrat des Burgtheaters wurde darüber informiert, und im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung am 25. November ist diese Information auch vonstat­ten gegangen.

Ich möchte mich nun, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kolle­gen, wie die Frau Präsidentin schon angekündigt hat, für Ihr Einverständnis dafür be­danken, dass nun Bundesminister Josef Ostermayer für die Beantwortung der 42, 72 Fragen – Entschuldigung, ich habe um 30 Fragen zu wenig im Kopf gehabt, es sind 72 Fragen – zur Verfügung stehen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Oster­mayer das Wort. – Bitte.

 


17.00.27

Bundesminister im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeord­nete Meinl-Reisinger, wir haben Ende Jänner in meinem Büro ein persönliches Ge­spräch geführt, bei dem es insbesondere auch um das Burgtheater und die Frage des Ausschusstermines gegangen ist. Ich habe Sie damals gebeten oder dafür plädiert, dass die Sitzung des Kulturausschusses erst im März stattfinden soll, wenn dies mög­lich ist, weil ich erst ab 1. März mit dem Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes auch formal dafür zuständig bin und weil es zweitens auch sinnvoll wäre, den Bericht der KPMG, den Sie auch mehrfach erwähnt haben, abzuwarten. Dieser Bericht liegt noch nicht vor, sondern wird beim nächsten Aufsichtsratstermin vorliegen. Insofern wä­re es wohl auch zielführender gewesen, mit der Dringlichen Anfrage, wenn man tat­sächlich Antworten erwartet, bis März zuzuwarten.

Ich kann Ihnen aber berichten, dass ich in der Zwischenzeit, die Frau Bundesministerin hat es schon erwähnt, im Zusammenhang mit dem Burgtheater viele Gespräche ge­führt habe, einerseits mit dem künstlerischen Direktor, mit dem kaufmännischen Direk­tor des Burgtheaters, also mit dem neuen kaufmännischen Direktor des Burgtheaters, mit Aufsichtsratsmitgliedern des Burgtheaters und auch mit dem Direktor und seinem Stellvertreter und dem Aufsichtsratspräsidenten der Bundestheater-Holding. Und ich habe am letzten Dienstag, nachdem das Ensemble des Burgtheaters mir einen Brief geschrieben hatte, Vertreterinnen und Vertreter des Ensembles zu mir eingeladen, elf Schauspielerinnen und Schauspieler sind gekommen, und wir haben die aktuelle Situa­tion erörtert, in einem, wie ich glaube, verständnisvollen und konstruktiven Gespräch, wie das auch der Sprecher des Burgtheater-Ensembles bestätigt hat. Und ich habe letzten Freitag ein Gespräch mit dem Präsidenten des Rechnungshofs Dr. Moser ge­führt, im Rahmen dessen ich ihm gesagt habe, dass ich ihn um eine Prüfung des Burg­theaters ersuchen werde, sobald ich formal zuständig bin.

Bevor ich jetzt die einzelnen Fragen beantworte, möchte ich noch kurz etwas festhal­ten: Sie haben gesagt, dass es um zwei Vorgänge geht, die unterschieden werden müssen. Ich würde sagen, es geht um drei Themen im Zusammenhang mit dem Burg-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 151

theater. Das Erste ist die Frage der Vorgänge um die ehemalige kaufmännische Ge­schäftsführerin. Das Zweite ist die aktuelle Finanzlage des Burgtheaters. Und drittens geht es um die finanzielle Zukunft des Burgtheaters.

Mitte Dezember hat die Geschäftsführung des Burgtheaters den Wirtschaftsprüfer, also KPMG, mit einer forensischen Untersuchung verschiedener Buchungsvorgänge, die aufgefallen sind und die Skepsis ausgelöst haben, beauftragt und auch damit, steuer­rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Buchungsvorgängen zu untersuchen.

Ein Zwischenbericht dieser Untersuchung wurde dem Aufsichtsrat des Burgtheaters am 10. Februar des heurigen Jahres präsentiert. Der Aufsichtsrat hat daraufhin die Ge­schäftsführung des Burgtheaters beauftragt, der ehemaligen kaufmännischen Ge­schäftsführerin Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen, auch in der Erwar­tung, dass vielleicht manche Dinge noch aufgeklärt werden können, und beauftragt, anschließend alle notwendigen oder sinnvollen rechtlichen Schritte zu setzen.

Ebenso wurden bereits konzerninterne Maßnahmen zur künftigen Prävention ähnlicher Vorfälle gesetzt. Es wurde eine umfassende Weisung der Bundestheater-Holding an alle Tochtergesellschaften ausgesprochen, dass das geltende Vieraugenprinzip ohne Ausnahme einzuhalten ist, das interne Kontrollsystem einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen sei und die interne Revision mit der laufenden Überprüfung und Ein­haltung dieser Weisung beauftragt sei.

Es erfolgte außerdem die Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung im Auftrag der Bundestheater-Holding, laut welcher es nach Prüfung aller relevanten Aufsichtsratspro­tokolle, Wirtschaftsprüfungsberichte und Gebarungsprüfungen im Zeitraum 2009 bis 2013 für den Aufsichtsrat keine Gründe gegeben habe, an einer funktionierenden inter­nen Kontrolle, an einem funktionierenden internen Kontrollsystem zweifeln zu müssen, und es habe für den Aufsichtsrat bis zur Sitzung im Herbst 2013 auch keine Hinweise gegeben, dass das Vieraugenprinzip nicht umgesetzt worden wäre oder die Jahresab­schlüsse ein verzerrtes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Burgthea­ters dargestellt hätten.

Der Aufsichtsrat wurde in der Sitzung vom 10. Februar auch darüber unterrichtet, dass für den Jahresabschluss 2012/13 mit einem Bilanzverlust von 8,3 Millionen € zu rech­nen sei und darüber hinaus Steuernachzahlungen in der Höhe von bis zu 5 Millionen € im Raum stünden, weil bestimmte Erklärungen nicht abverlangt wurden.

Der Aufsichtsrat hat daher die Geschäftsführung aufgefordert, bis zur nächsten Auf­sichtsratssitzung einen Zeitplan und konkrete Maßnahmen zum Abbau dieses Bilanz­verlustes vorzulegen, und erwartet auch die Vorlage des Endberichts der durchgeführ­ten forensischen Untersuchung, wie ich vorher schon erwähnt habe. Dieser Endbericht wird dem Aufsichtsrat im Rahmen der nächsten Sitzung, die noch diese Woche statt­finden wird, präsentiert werden.

Jetzt noch eine allgemeine Anmerkung: Nach Artikel 52 B-VG sind vom Interpellations­recht nur jene Aufgaben umfasst, die die Funktion des Bundes als Eigentümer der Bundestheater-Holding betreffen. § 13 des Bundestheaterorganisationsgesetzes be­stimmt, dass die von den Ministerien bestellten Mitglieder der Aufsichtsräte der Bun­destheatergesellschaften gegenüber dem jeweiligen Bundesminister beziehungsweise dem Ministerium zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Das bedeutet, dass in jenen Angelegenheiten ein Interpellationsrecht besteht, in denen eine Beschlussfassung durch den jeweiligen Aufsichtsrat erfolgt.

Nun zu den Fragen und den zeitbedingt notwendigerweise knapp gehaltenen Antwor­ten – unsere Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten; bei 72 Fragen bedeutet das durchschnittlich 16 Sekunden für eine Antwort, ich muss daher auch einige Fragen zu­sammenfassen –:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 152

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ich verweise auf meine einleitenden Worte. Der Endbericht der forensischen Untersu­chung der KPMG wird dem Aufsichtsrat, wie gesagt, im Rahmen der nächsten Auf­sichtsratssitzung vorgelegt werden.

Zu den Fragen 6, 8, 9 und 11:

Für die Beurteilung sind ebenfalls die Ergebnisse der forensischen Untersuchung ab­zuwarten.

Zur Frage 7:

Die Kriterien zur Bestellung eines Geschäftsführungsorganes richten sich nach der je­weils geltenden Rechtslage, insbesondere den Bestimmungen des Unternehmensge­setzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Bundestheaterorganisationsgesetzes.

Zur Frage 10:

Dies unterliegt nicht den Angelegenheiten des Vollzugs durch das BMUKK bezie­hungsweise meines künftigen Ressorts.

Zur Frage 12:

Nein.

Zur Frage 13:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 6.

Zu den Fragen 14, 15, 18 und 19:

Ich muss auch da auf meine einleitenden Worte verweisen, insbesondere auf das Vor­liegen der forensischen Untersuchung beziehungsweise deren Ergebnis.

Zur Frage 16:

Ich zitiere diesbezüglich eine Aussendung des Burgtheater-Ensemblesprechers Roland Koch vom 19. Februar, also vom Tag nach unserem Treffen, in der dieser festhält, dass es den Mitarbeitern des Burgtheaters nicht um Personalfragen insbesondere im Zusammenhang mit der Direktion gehe.

Zur Frage 17:

Laut Auskunft der Organe des Burgtheaters und der Holding wurde von dem Dirimie­rungsrecht nicht Gebrauch gemacht.

Zur Frage 20:

Die Burgtheater-Geschäftsführung erarbeitet mit dem Aufsichtsrat und auch der Hol­ding entsprechende Maßnahmen. Das ist abzuwarten, und dann ist eine entsprechen­de Entscheidung zu treffen.

Zur Frage 21:

Die Gebarungsprüfung erfolgt anhand der geltenden Rechtslage, den geltenden Be­stimmungen für Wirtschaftsprüfer. Das Beteiligungscontrolling prüft anhand der vorge­legten Berichte.

Zur Frage 22:

Dies unterliegt ebenfalls nicht den Angelegenheiten des Vollzugs durch das BMUKK beziehungsweise meines künftigen Ressorts.

Zu den Fragen 23 bis 25:

Die zu setzenden Maßnahmen werden durch die Geschäftsführung des Burgtheaters in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat des Burgtheaters und der Organe der Holding er­arbeitet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 153

Zu den Fragen 26 bis 32:

Dies unterliegt ebenfalls nicht den Angelegenheiten des Vollzugs durch das BMUKK beziehungsweise meines künftigen Ressorts.

Zur Frage 33:

Die Bestimmung des Public Corporate Governance Kodex betreffend leitende Ange­stellte wurde bereits in die Geschäftsordnungen der Bundestheatergesellschaften ein­gearbeitet.

Zu den Fragen 34 und 35:

Laut Auskunft der Bundestheater-Holding werden die Eigenregiearbeiten von Direktor Hartmann entsprechend dem 2006 abgeschlossenen Vertrag, der verlängert wurde, zusätzlich abgegolten. Bei dem ehemaligen Direktor Claus Peymann waren laut Aus­kunft der Holding zuletzt zwei Produktionen inkludiert.

Zu den Fragen 36 und 37:

Ich verweise diesbezüglich auf den Einkommensbericht des Rechnungshofes.

Zu den Fragen 38 bis 40:

Dies unterliegt ebenfalls nicht den Angelegenheiten des Vollzugs durch das BMUKK beziehungsweise meines zukünftigen Ressorts.

Zu den Fragen 41 und 42:

Die Überprüfungen werden laut den gesetzlichen Bestimmungen und den geltenden Standes- und Honorarbestimmungen für Wirtschaftsprüfer durchgeführt.

Zu den Fragen 43 und 44:

Dies unterliegt ebenfalls nicht den Angelegenheiten des Vollzugs durch das BMUKK beziehungsweise meines künftigen Ressorts.

Zu den Fragen 45 bis 47:

Auch diesbezüglich verweise ich auf meine einleitenden Worte, insbesondere den noch nicht vorliegenden Endbericht der forensischen Prüfung durch die KPMG.

Zur Frage 48:

Es wurden entsprechende Berichte vorgelegt, für eine Bewertung bedarf es des – wie schon gesagt – noch nicht vorliegenden Endberichtes.

Zu den Fragen 49 und 50:

Nach derzeitigem Stand: keine. Ich verweise auch hier auf den noch nicht vorliegenden Endbericht. Weitere Prüfungen behalte ich mir ausdrücklich vor.

Zu den Fragen 51, 52 und 54:

Die Durchgriffsrechte sind entsprechend dem GmbH-Gesetz und dem Bundestheater­organisationsgesetz ausreichend bestimmt. Auch die Regelungen des Public Corpo­rate Governance Kodex wurden bereits in den Regelwerken der Bundestheatergesell­schaften umgesetzt.

Zur Frage 53:

Ich verweise abermals auf meine einleitenden Worte und den noch nicht vorliegenden Endbericht.

Zu den Fragen 55 und 56:

Wie mir berichtet wurde, werden die Empfehlungen der Effizienzanalysen laufend um­gesetzt. Ich darf dabei auch auf die ausführliche Behandlung durch den Kulturaus­schuss in der letzten Legislaturperiode verweisen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 154

Zur Frage 57:

Die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex wurden, wie jetzt schon mehrfach erwähnt, bereits in den Regelwerken der Bundestheatergesellschaften um­gesetzt.

Zur Frage 58:

Keine.

Zu den Fragen 59 und 60:

Ich verweise wieder darauf, dass der Endbericht noch nicht vorliegt.

Zu den Fragen 61 und 62:

Die Basisabgeltung für die Bundestheater richtet sich nach den jeweils geltenden Be­stimmungen des Bundesfinanzgesetzes in Verbindung mit dem Bundestheaterorgani­sationsgesetz, im Rahmen dessen die verantwortlichen Organe Gebarung und Liquidi­tät gestalten.

Zu den Fragen 63 und 64:

Dies unterliegt ebenfalls nicht, wie schon mehrfach gesagt, den Angelegenheiten des Vollzugs durch das BMUKK beziehungsweise meines künftigen Ressorts.

Zur Frage 65:

Nein.

Zur Frage 66:

Die gesetzliche Ausgestaltung der Ausgliederungen erfolgte zur Gewährleistung einer zweckmäßigen Betriebsführung, 1999 und dann noch ein zweites Mal. Dabei ist zu be­achten, dass den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek Samm­lungsvermögen des Bundes zur Verwaltung übertragen wurde, im Unterschied etwa zu den Gebäuden der Bundestheater, und man daher damals einen anderen Weg gewählt hat, nämlich eine Anstalt als gesellschaftsrechtliche Basis zugrunde zu legen.

Zu den Fragen 67 bis 69:

Diesbezüglich verweise ich auf die geltenden Bestimmungen des Bundestheaterorga­nisationsgesetzes, des Bundesmuseengesetzes und der österreichischen Bundesver­fassung.

Zur Frage 70:

Nein.

Zu den Fragen 71 und 72:

Ich verweise nochmals auf meine einleitenden Worte und den noch nicht vorgelegten forensischen Bericht, ohne den eine seriöse Bewertung der Situation nicht abschlie­ßend möglich ist.

Abschließend darf ich aber nochmals betonen, dass ich, sobald ich formal zuständig bin, den Rechnungshof um Prüfung der Gebarung des Burgtheaters ersuchen werde, und dann werden wir hoffentlich noch weitere Aufschlüsse erhalten.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass aufgrund der gegebenen Situation, noch nicht vor­liegender Bericht der Forensiker, der laufenden Gestaltung des Budgets und der Rege-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 155

lungen hinsichtlich des Interpellationsrechtes weiter gehende oder ausgedehntere Be­antwortungen nicht möglich waren, auch aufgrund der zeitlichen Situation. – Ich danke Ihnen herzlichst. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.15

17.15.30*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor wir in die Debatte eingehen, habe ich noch auf die Debatte vom Vormittag zu verweisen und teile Ihnen Folgendes mit: Für die Aussage „meistens Kriminalität im Umkreis der Freiheitlichen Partei“ des Herrn Ab­geordneten Dr. Pilz erteile ich diesem einen Ordnungsruf. (Beifall bei der FPÖ.) – Applaus dafür ist überhaupt nicht notwendig! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

*****

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Je­dem Klub kommt eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zu.

Herr Abgeordneter Jarolim, Sie stehen auf meiner Liste. (Heiterkeit.)

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger. Ich stelle Ihnen die Uhr auf die gewünschten 6 Minuten. – Bitte.

 


17.16.54

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Danke, Herr Bundesmi­nister, für die durchaus dürftige Beantwortung meiner – zugegeben – vielen, nämlich 72 Fragen.

Ich möchte zunächst etwas zu der Sitzung des Kulturausschusses sagen: Ja, das ist richtig, wir haben darüber gesprochen. Ich habe schon damals die Auffassung vertre­ten – und ich vertrete sie heute noch –, dass es nicht in die Sphäre des Parlaments fallen kann, wie lange Sie Regierungsverhandlungen führen und wer ad personam da­für zuständig ist. Es kann doch bitte nicht sein, dass wir im Parlament – angenommen, Sie würden jetzt ein Jahr lang verhandeln – ein Jahr lang nicht ordentlich arbeiten kön­nen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Gut, ich habe zur Kenntnis genommen, dass wir jetzt Mitte März einen Termin haben, das freut mich, ich muss aber schon auch sagen, dass ich die Notwendigkeit für diese Dringliche Anfrage gesehen habe. Wir NEOS haben nicht ständig die Chance, eine Dringliche Anfrage zu stellen. Ich glaube nicht, dass ich im März wieder drangekom­men wäre, sondern wahrscheinlich erst im Juni. Und wenn wir ständig in Zeitungsarti­keln lesen, dass dieser Zwischenbericht der forensischen Untersuchung – und dieser liegt ja auf dem Tisch – eigentlich schon überall aufliegt und wild spekuliert wird, ist das eigentlich eine untragbare Situation, wenn das Parlament hier nichts dazu tut. Deshalb habe ich mich gezwungen gesehen, heute diese Anfrage zu stellen, und sie ist schon nur sehr dürftig beantwortet worden.

Ich möchte hier insbesondere zwei Punkte herausgreifen. Ich habe Sie gefragt, ob sich ein Hinweis auf das drohende Defizit aus den periodischen Berichten ergeben musste, und später habe ich Sie noch gefragt:

„Seit wann ist dem BMUKK bekannt, dass im Burgtheater auch 2012/2013, unter ande­rem durch die ab dem Geschäftsjahr 2011/2012 geänderten Abschreibungspraktiken, mit einem zusätzlichen Bilanzverlust in Millionenhöhe  zu rechnen sein würde?“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 156

Sie haben beide Fragen mit dem Hinweis auf die noch nicht abgeschlossene forensi­sche Untersuchung nicht beantwortet.

Ich möchte Ihnen, vielleicht kennen Sie ihn ja nicht, den Jahresabschlussbericht des Burgtheaters, der auch im Firmenbuch als Dokument abrufbar ist, vorlesen, nämlich das, was da auf Seite 13 unter dem Punkt „Lagebericht 2011/2012“ steht:

Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Die Beibehaltung der geänderten Abschreibungsmethodik würde auch im Geschäfts­jahr 2012/2013 zu einem negativen Ergebnis führen. Nur durch nicht geplante, aber bereits absehbare – interessant! – Mehreinnahmen, weitere Einsparungen auf der Auf­wandseite und einem Gesellschafterzuschuss der Holding als Eigentümerin kann das äußerst ambitionierte Ziel erreicht werden, das sonst drohende Defizit auszugleichen. – Zitatende.

Sie sagen heute hier, dass Sie auf das Ergebnis der forensischen Untersuchung war­ten müssen, um darauf eine Antwort geben zu können. Sie hätten Bescheid gewusst – jeder hätte Bescheid wissen müssen –, wenn Sie nur einmal in diesem Jahresab­schluss des vergangenen Jahres nachgelesen hätten, dass wieder ein Defizit drohen wird, weil man Probleme einfach nach vorne schiebt.

In diesem Jahresabschluss ist die Rede davon, dass man das Defizit nur durch Ein­sparungen abwenden kann.

Ich habe gefragt, welche Einsparungen das BMUKK vorgesehen hat. Hat man denn überhaupt nicht darüber geredet? Geht es wirklich nur darum, dass man weiter kündigt, weitere Ensemblemitglieder kündigt, weiter reduziert? Kann man nicht irgendwann ein­mal auch sagen, es wird einfach zu teuer produziert?

Ich finde es wirklich ungeheuerlich, dass Sie bei jeder Frage auf den forensischen Be­richt verweisen, zumal Sie eigentlich nur in die Jahresabschlüsse der vergangenen Jah-
re hätten reinschauen müssen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

17.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Hakel ist nun zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


17.20.50

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Beruhigen wir uns wieder ein bisschen, kommen wir auf die sachliche Ebene zurück und schauen wir uns die Fakten an, denn eine derartige Inszenierung, wie die NEOS sie jetzt gerade versuchen, hat sich das Burgtheater nicht verdient, haben sich die Mitarbeiter nicht verdient und hat sich das Ensemble nicht verdient! (Abg. Mag. Schieder: Die beste Bühne des deutsch­sprachigen Raums!)

Kommen wir zu den Fakten! Am 1. September 2008 ist Frau Silvia Stantejsky kauf­männische Direktorin des Burgtheaters geworden. Im Februar 2013 hat sie bekannt gegeben, dass sie als kaufmännische Direktorin ab September nicht mehr zur Verfü­gung stehen wird. Im Dezember 2013 ist sie auf Geheiß von Georg Springer zuerst suspendiert und später von Matthias Hartmann entlassen worden. Vorgeworfen hat man ihr nicht zuordenbare Buchungsvorgänge und Ungereimtheiten in der Geschäfts­gebarung. Am 3. Jänner 2014 hat Direktor Hartmann die Belegschaft über die fristlose Entlassung von Frau Stantejsky informiert. Am 8. Jänner hat Frau Stantejsky beim Ar­beitsgericht gegen ihre Entlassung geklagt.

Mitte Jänner ist der erste Zwischenbericht aufgelegen, der Frau Stantejsky belastet hat, ihr Missachtung des Vieraugenprinzips vorgeworfen hat, weiters, dass sie ein buchhal-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 157

terisches Parallelsystem und eine sehr intelligente Schattenorganisation aufgebaut hat, und weiters sind ihr dolose Handlungen vorgeworfen worden. Das sind vehemente An­schuldigungen, die im Raum stehen.

Am 10. Februar 2014 ist der Zwischenbericht dem Aufsichtsrat vorgelegen. Es ist um gefälschte Belege und die Vorspiegelung falscher Tatsachen gegangen. Es habe nicht nachvollziehbare Ein- und Auszahlungen gegeben, und so weiter und so fort.

All das wissen wir aber bisher nur aus der Medienberichterstattung. Daher, und das unterscheidet uns jetzt von den NEOS, haben wir gesagt, wir wollen die Ausschuss­sitzung erst im März, denn Fakt ist noch immer: Ende Februar, also Ende dieser Wo­che, soll der Endbericht des Wirtschaftsprüfers vorliegen, und aufgrund dieses Endbe­richtes kann dann, so wie es sich für ein Parlament gehört, seriös gearbeitet werden, können zum Beispiel auch folgende Fragen geklärt werden: Was ist passiert? Haben sich alle richtig verhalten? Sind – wenn ja, welche – Konsequenzen zu ziehen?

Selbstverständlich geht es uns um Transparenz, geht es uns um Aufklärung, geht es uns, wenn notwendig, natürlich auch um Konsequenzen, die gesetzt werden müssen. Das allerdings – und das möchte ich hier noch einmal betonen – auf Basis von seriö­sen Zahlen, Daten und Fakten und nicht aufgrund von Medienberichten und Spekula­tionen. (Abg. Mag. Meinl-Reisinger: Ein Jahresabschluss ist seriös!) Mehr gibt es jetzt im Moment aber nicht, nur das, was in den Zeitungen steht. Mehr wissen wir nicht da­rüber, was Frau Stantejsky wirklich gemacht hat. Das wissen wir nicht, daher ist das ei­ne Vorverurteilung.

Gerade in einer medial und politisch erhitzten Situation, wie wir sie jetzt haben, braucht es ganz sicher auch einen Minister wie Josef Ostermayer, der sich jetzt schon der Si­tuation angenommen hat, obwohl er offiziell – damit haben wir auch mehrmals begrün­det, warum wir die Ausschusssitzung erst im März haben wollen – erst ab 1. März zu­ständig ist. Er hat Gespräche aufgenommen, und das ist durchaus legitim. Er hat mit den Betroffenen gesprochen, er hat mit dem Ensemble gesprochen (Zwischenrufe bei der FPÖ), aber er hat noch kein Urteil abgegeben und noch keine Schritte unternom­men, weil der Endbericht noch fehlt.

Ich kann dem Ensemble nur zustimmen, wenn es sagt, es muss nun Schritt für Schritt vorgegangen werden. Auch das Ensemble spricht davon, auch das Ensemble will nicht, dass Maßnahmen getroffen werden, obwohl man noch nicht genau weiß, was ei­gentlich wirklich Fakt ist. Daher muss man mit kühlem Kopf und heißem Herzen – wie das Ensemble das auch genannt hat – vorgehen.

Ich vertraue unserem Minister. Ich bin davon überzeugt, dass er die richtigen Schlüsse ziehen wird, sobald der Endbericht vorliegt. (Beifall bei der SPÖ.)

17.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

 


17.25.58

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Irritation und Unsi­cherheit und ein enormer Vertrauensverlust zwischen Ensemble und Direktion, kriti­sche Fragen an Dr. Springer von der Bundestheater-Holding und an Direktor Hartmann vom Burgtheater in seiner Funktion als Geschäftsführer der Burgtheater GesmbH – dass da Aufklärung notwendig ist, ist unbestritten.

Es ist aber auch unbestritten, dass das Haus selbst die Malversationen entdeckt und gehandelt hat, dass sich der Herr Minister bemüht, das Vertrauen zwischen Ensemble und Direktion wiederherzustellen, wiewohl der Weg noch weit ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 158

Dass externe Prüfer sich um die Faktenlage kümmern, halte ich in dieser Causa für un­umgänglich. Wenn die Fakten auf dem Tisch liegen, dann kann die Verantwortung zu­geschrieben werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist dies nicht ein Verlust, wie er in Unter­nehmen häufig vorkommt, sondern hier geht es um eine österreichische Institution. Der Homepage entnehme ich, wie das Burgtheater sich selbst sieht – ich zitiere –:

„Das Burgtheater ist als österreichisches Nationaltheater die wichtigste Schauspiel­bühne des Landes und das größte Sprechtheater Europas, das Tradition, Vielfalt und Fortgang verbindet.“

Der Erfolg, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem hohen künstlerischen Anspruch ist unbestritten, gehört hier auch erwähnt. Der Publikumsandrang beweist dies. Über 877 Vorstellungen in einer Spielzeit, 483 800 Zuseher. Das ist etwas, das unseren Gästen aus dem Ausland und auch der österreichischen Bevölkerung ans Herz gewachsen ist. Daher müssen wir hier rasch, aber behutsam und besonnen vor­gehen. Der Spielbetrieb soll durch die Debatte, durch die Krisenbewältigung nicht ge­stört werden. Wenn ich das hier so sage, so ist mir natürlich bewusst, dass angesichts der Irritationen und Verunsicherungen im Ensemble dies fast ein unmögliches Unter­fangen ist.

Wenn bekannt wird, dass Millionen fehlen, wenn bereits Sparmaßnahmen eingeleitet sind, dann ist es nur natürlich – das kann ich mir gut vorstellen –, dass Ensemblemit­glieder Existenzängste haben, dass sie nicht nur Angst haben, den Job zu verlieren, sondern auch Angst haben, unter Umständen weniger oder gar kein Engagement mehr zu haben. Daher geht es hier um eine Kommunikation, die der Minister bereits eingelei­tet hat, aber auch um lückenlose Aufklärung der Vorgänge.

Das Zahlenwerk wird noch diese Woche vorgestellt werden, und dann werden wir wis­sen, wie kreativ diese Buchhaltung tatsächlich war – es gilt die Unschuldsvermutung –, welche Malversationen es tatsächlich gab. (Abg. Dr. Zinggl: Das wissen Sie aus Ihrer Zeit als Finanzminister!) – Herr Zinggl, die Problematik besteht darin, dass, wenn et­was verschleiert, vertuscht oder womöglich sogar in den Belegen gefälscht ist, das dann auch aus den Abschlüssen nicht so einfach schlüssig ist! Es hat ja auch die KPMG den Abschluss 2011 nicht beanstandet. Daraus, durch Kontrolle und interne Re­vision ist man aber auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam geworden. Sie sind nicht von außen bemerkt worden, das hat sehr wohl das System für sich selbst erkannt, wiewohl ich natürlich nicht abstreite, dass es strukturell noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt, speziell im Planungswesen, speziell im Hinblick auf die Zusammenarbeit Holding und Spielstätten.

All das können wir im Ausschuss am 13. März beraten. All das macht dann Sinn, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die „Burg“ wurde „überhitzt“, das ist richtig. Es hat zu viele Premieren und Veranstaltungen gegeben. Wenn der Direktor einer GesmbH, der gleichzeitig Geschäftsführer ist, seine gesamte Zeit den eigenen Produk­tionen widmet, für die er ein Extrahonorar bekommt, dann ist unter Umständen eine Schieflage gegeben, dann kann es sein, dass er sich der Geschäftsführung nicht mehr widmen konnte. So etwas Ähnliches haben wir im Gesundheitswesen bei den Prima­rien und deren privaten Ordinationen gehabt, bis man dann die Aufteilung klar geregelt hat, geregelt hat, wie viel ein Primar im Krankenhaus und wie viel er privat in seiner Ordination arbeitet. Eine ähnliche Konstellation in der Compliance klar festzulegen, das halte ich auch in diesem Fall für notwendig. Der Burgtheater-Geschäftsführer – er ist Geschäftsführer einer GesmbH – muss sich dieser Aufgabe auch widmen können. Wenn er künstlerisch tätig sein will, dann kann das nur in einem Rahmen sein, dass die Geschäftsführertätigkeit nicht darunter leidet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 159

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ensemble hat diese Überhitzung her­vorragend, sage ich einmal, bewältigt, hat hervorragende Leistungen auf der Bühne vollbracht, und das Publikum hat die Vorstellungen geschätzt. Das sei hier einmal so erwähnt.

Das Burgtheater hat höchstes Niveau, und das dürfen wir nicht gefährden. Daher müssen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, besonnen agieren, die Malver­sationen aufklären, das Vertrauen in die Institution, aber auch in die Geschäftsführung aufzubauen helfen und der „Burg“ insgesamt helfen, dass sie als das Vorzeigetheater auf künstlerischem Niveau so geführt wird, dass wir keine bösen Überraschungen bei den Kosten erleben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Ro­senkranz. – Bitte.

 


17.33.41

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Herr Bundesminister! Wie ist das jetzt mit der Seriosität? Natürlich waren wir ein­verstanden damit, dass Herr Minister Ostermayer heute schon eine Stellungnahme abgibt, obwohl er ja erst ab 1. März Minister sein wird, aber was hat er – seriöserweise, wir wollen ja die Fakten auf dem Tisch haben – schon vorher zu sagen gehabt, obwohl er noch gar nicht Minister ist? Also diese Seriosität, die Sie in den Raum stellen, ist ein bisschen zweischneidig.

Ist es wirklich nur der KPMG-Bericht, von dem Sie glauben, dass dort alles drinsteht? Ich sage Ihnen eines: Das österreichische Gesellschaftsrecht wurde nicht von Goethe, Schiller, Shakespeare, Nestroy oder Raimund, auch nicht von Bernhard oder Elfriede Jelinek geschrieben, sondern das hat ein Parlament beschlossen, und darin geht es nicht darum, welchen künstlerischen Stellenwert das österreichische Burgtheater hat, sondern darum, wie in diesen Kulturinstitutionen mit Steuergeld umgegangen wurde und wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Da ist schon auch eines wiederum entlarvend: Unabhängig davon, dass Herr Minister Ostermayer gesagt hat, ohne Vorliegen des Endberichtes könne er keine Zahlen nen­nen, hat er zu vielen Fragen auch gesagt, das falle gar nicht in die Zuständigkeit, in die Kompetenz des Bundesministeriums. Das heißt, das ist wiederum ein Beispiel einer Ausgliederung, einer Holding-Lösung, wo man mit Tochterfirmen arbeitet und wo auch das Steuergeld brav fließt, aber wenn dann der Gesetzgeber als Kontrollorgan der Re­gierung Aufklärung haben möchte, dann heißt es: Das geht euch bitte nichts an!

Nein, so kann es nicht sein (Beifall bei der FPÖ), sonst würde ich nämlich SPÖ und ÖVP empfehlen, überhaupt für ganz Österreich für alle Beteiligungen eine Intranspa­renz-Holding zu gründen und dort alles einzugliedern, was es überhaupt gibt, dann brauchen wir uns hier mit Interpellationsrecht überhaupt nicht mehr auseinanderzuset­zen. Also so einfach werden Sie es sich nicht machen können. (Beifall bei FPÖ, Grü­nen und NEOS.)

Jetzt zur Frage der künstlerischen Tätigkeit: Ich höre immer von der Besonderheit auch der Kulturschaffenden, was sie in dieser Republik doch für ein mahnendes Gewissen haben. Kunst und Kultur müsse auch provozieren, höre ich, und auch, welch hohen Stellenwert Künstler haben. Jetzt sagen Künstler, sagt das künstlerische Ensemble, wir vertrauen dem Direktor und dem Holding-Chef nicht mehr. Am nächsten Tag nach einem Gespräch mit dem Minister sagen sie, das haben sie aber nicht persönlich ge­meint. – Was ist denn das jetzt auf einmal? Es gibt eine Abstimmung, wonach die Künstler zu 75 Prozent ihrem Leiter, der sogar auch künstlerisch tätig ist, misstrauen, aber am nächsten Tag meinen sie das nicht persönlich?! Es wird zwar Direktor Hart-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 160

mann namentlich angeführt, aber es soll nichts Persönliches sein?! Nein, da ist etwas faul im Staate Burgtheater!

Da gibt es natürlich jetzt schon einiges, aber dazu brauche ich keinen KPMG-Bericht, dazu brauche ich zum Beispiel nur Folgendes:

„Umfärbung ist das Motto der SPÖ bei Personalbesetzungen im Kulturbereich.“

„Das Parteibuch ist wieder Basis der SP-Kulturpolitik.“

„Offenbar zählt Freunderlwirtschaft mehr als Kompetenz und Sacharbeit.“

Im Ministerium herrscht „ein gestörtes Verhältnis zur Transparenz“.

Wer hat das gesagt? – Der damalige ÖVP-Kultursprecher Morak im Jahr 2008. Dem kann man inhaltlich eigentlich wirklich nichts mehr hinzufügen. (Bundesminister Dr. Os­termayer: Und wer hat den Hartmann ausgesucht, wenn wir schon dabei sind? – Abg. Dr. Jarolim: Ein völlig falsches Zitat!) – Kollege Jarolim hat dann die Möglichkeit einer tatsächlichen Berichtigung, und ich werde wiederum in einer tatsächlichen Berichtigung das von ihm in der nicht einmal im Ansatz richtig bewerkstelligten tatsächlichen Berich­tigung Gesagte – weil er das gar nicht kann, weil er nämlich bei einer Berichtigung nicht die Unwahrheit sagen kann – gerne ad absurdum führen, und ich zeige ihm auch gerne das entsprechende Zitat, damit er sich nicht unnötig herunterbemühen muss für die tatsächliche Berichtigung. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Cap: Seit wann zitieren Sie Morak?) – Wenn Sie mich fragen, seit wann ich Morak zitiere, dann würde ich zum Beispiel sagen, seit eben. Interessant, oder? Ich darf mir an sich schon aussuchen, wann ich wo zitiere, und bin Gott sei Dank nicht mehr von den Gnaden eines ehema­ligen Klubobmanns der SPÖ abhängig. (Beifall bei der FPÖ.)

Gehen wir einmal davon aus, was dort tatsächlich an Überwachung erfolgt! Burgthea­ter und Holding haben sogar Aufsichtsorgane, es gibt Aufsichtsräte. Ich bin gespannt, Ihre Parteikollegin, Frau Dr. Heide Schmidt, die im Aufsichtsrat des Burgtheaters sitzt, wird hoffentlich den NEOS gegenüber schon mehr aus dem Nähkästchen geplaudert haben, darüber, was dort wirklich abgelaufen ist. Das sind Informationen, die wir leider nicht haben, aber ich sehe bei dieser ganzen Besetzung eines: Welchen Zweck hat eine Holding-Lösung, wenn sie die ursprüngliche Eigenschaft, nämlich die Kontrolle, nicht wahrnimmt?

Was macht diese Holding? – Die Holding übernimmt die gesamte staatliche Förderung als Konto und verteilt dann gemäß Beschlüssen, die auch schon vorgegeben sind, weiter. Sie ist nichts anderes als ein übergeordnetes Konto. Sie nimmt Berichte entge­gen und spricht über strategische Dinge oder sonst etwas. Ich kann Ihnen sagen, was man landläufig dazu sagen würde: Die Holding ist – und das kommt jetzt zum Vor­schein – zum Krenreiben und sonst gar nichts und kostet nur Geld! Sie kostet immens viel Geld durch diesen Zwischenbau.

Es wäre unter Umständen anzudenken, wie manche glauben, solch eine tolle Lösung auch für die Bundesmuseen zu finden, diese sollten auch gleich in eine Holding einge­gliedert werden. – Nein, weg von einer Holding! Wer sitzt denn in der Holding im Auf­sichtsrat? – Die Sektionschefs vom Finanzministerium, Herr Steger als Sektionschef. Warum hat er nicht aufgejault und geschrien angesichts dieser Abschreibungsmodelle?

Es heißt ja, das sei alles von der Holding so geprüft worden. Die Holding hat ja das al­les gewusst, was da passiert ist. Der Herr Sektionschef vom Finanzministerium sagt nicht einmal zwischendurch: So, wie ihr das da bewertet, gefällt mir das nicht!

Es sitzt der Sektionschef aus dem Bundeskanzleramt drinnen. Ein Sektionschef aus dem Kunstministerium sitzt als alleiniger Eigentümervertreter drinnen. Na ja, kann der das nicht selber machen, dass der einfach den Auszahlungsbeleg an die einzelnen Ins­titutionen der Bundestheater-Holding unterschreibt? Das muss doch möglich sein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 161

Es geht um ungefähr 2 Millionen € für alle Beschäftigten, vom Herrn Springer bis zur Putzfrau, und das im Jahr. Das könnten wir einsparen, indem wir nur die Holding weg­tun. Und welchen Vorteil hätten wir noch? – Der Minister müsste Auskunft darüber ge­ben und könnte sich nicht hinter irgendwelchen gesellschaftlichen Organisationen ver­stecken. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, noch einmal zur Frage Seriosität: Ich finde das wirklich be­schämend. In dieser österreichischen Institution des Kulturlebens ist seit November et­was faul. Anmerkung: Die fristlos Entlassene wurde zum Teil vorverurteilt – was heißt vorverurteilt? –, fristlos entlassen ist sie einmal worden; also das ist gleich einmal ruck­zuck von der Hand gegangen, da muss ja etwas passiert sein. Sie sagt, sie habe eines gemacht, sie sei über die Sommermonate, über die Urlaubszeit mit Künstlergehältern aus ihrem privaten Vermögen in Vorlage getreten.

Entschuldigen Sie, was ist denn das für eine staatliche Einrichtung, wo so etwas pas­sieren kann – weil sie Herrn Hartmann fürs Vier-Augen-Prinzip nicht erreicht hat?! Ich weiß nicht, ob es stimmt oder nicht, ob es eine Schutzbehauptung von Frau Stantejsky ist oder nicht, ich weiß es nicht.

Aber allein wenn solche Dinge, wie es da zugeht, über den Äther, über unsere Medien verbreitet werden, dann müssen doch auch im Parlament die Alarmglocken schrillen, anstatt dass man sagt: Wir warten einmal ab. Wir warten einmal, bis wir mit der Koa­lition fertig sind. Wir warten, bis wir ein Bundesministeriengesetz fertig haben. Wir war­ten, bis der Bericht an den Aufsichtsrat fertig ist, und der Aufsichtsrat wird ans Ministe­rium berichten, dann schauen wir weiter.

Meine Damen und Herren! Was nehmen Sie denn eigentlich an, dass ein selbstbe­wusstes Parlament macht, wenn solche Missstände auftreten? Ich kann Ihnen nur sa­gen, Gott sei Dank gibt es auch diese Dringliche Anfrage, damit das sehr wohl bespro­chen wird und wir auch sehen, nämlich schon heute sehen, welche Antworten gegeben werden, die nicht nur damit zusammenhängen, dass ein Bericht nicht vorgegeben ist, der übrigens in Ausschnitten schon in Zeitungsredaktionen ist. Super, also lesen wir lieber Zeitung und sonst was und warten wir! Die Zeitungen sollen es besser haben als die Abgeordneten der Republik Österreich.

Das Wesentliche dabei ist aber – und daher Finger weg von allen zukünftigen Dingen und auch von Rückbau und Rückkonstruktion bei der Holding-Lösung! –: Wenn all die­se intransparenten Dinge – ich denke auch an die ÖIAG, als es um Telekom und Ähn­liches gegangen ist – nur dazu führen, dass im Zuge des Interpellationsrechtes der Mi­nister oder die Ministerin sagen kann: Ich darf darauf keine Antwort geben, denn das liegt nicht in der Gerenz der Verwaltungseinheit Ministerium!, dann ist wahrhaft nicht nur etwas faul im Staate Dänemark oder im Burgtheater, sondern generell in dieser Republik. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

17.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Zinggl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


17.43.20

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Ministerin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ja, Frau Hakel, schauen wir uns die Sache einmal ganz ohne Emotionen an. Plötzlich ist das reichste Sprechtheater der Welt praktisch von einem Tag auf den anderen arm.

46,7 Millionen € reichen nicht aus, und es werden 13,3 Millionen Miese gebaut. Das ist natürlich im Vergleich zu diesen ganzen Hypo-Geschichten gar nichts, das wissen wir in der Kultur, aber ähnliche Unschulds- und Vernebelungsphänomene tauchen schon


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 162

auf, und die sind ganz interessant. Also niemand hat irgendetwas Genaues vorher ge­wusst, keiner kennt sich bis heute wirklich aus. Aufklärung wird behindert, wo man hinschaut, und das Parlament bekommt auf die Fragen keine Antworten.

Herr Minister! Sie verweisen da eben auf die forensische Untersuchung. Sie wissen ge­nau, das ist es nicht, das ist es nicht allein, und Sie wissen viel mehr, als Sie uns da jetzt sagen. Das ist halt nicht Transparenz, so wie Sie es jetzt angekündigt haben. Das ist auch nicht Transparenz vor allen Dingen gegenüber dem Parlament, wenn Sie in der Zeitung über Schließungen des Kasinos oder den Verkauf der Hanuschhof-Woh­nungen spekulieren, aber im Parlament sagen Sie, jetzt muss ich erst einmal abwarten.

Auf der einen Seite spielen Sie ja bereits mit Gedanken, wie es weitergeht, die müssen sich ja auf irgendwas gründen. Auf der anderen Seite sagen Sie, ich weiß von gar nichts und ich kann noch nicht Auskunft erteilen. Verantwortung gibt es bis jetzt so­wieso von niemandem, also niemand hat sich überlegt, dass da vielleicht irgendwer verantwortlich sein könnte. Dafür gibt es aber im Burgtheater jetzt ein zugekauftes und teures Krisenmanagement, weil der Geschäftsführer, der eigentlich für Krisen und de­ren Bewältigung zuständig wäre, das offensichtlich nicht bewältigt.

Und eines ist schon interessant, nämlich diese ganzen Kontrollmechanismen. Das stößt mir jedes Mal auf. Das ist nämlich nicht ein Gremium, sondern wir haben im Zu­sammenhang mit dem Burgtheater erstens einmal die Buchhaltung, das sind ungefähr zehn Leute. Dann haben wir das Controlling. Dann haben wir den kaufmännischen Leiter. Dann haben wir die Wirtschaftsprüfer. Dann haben wir den Aufsichtsrat des Burgtheaters. Dann haben wir den Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding. Dann ha­ben wir das Kunstministerium, auch das Kunstministerium prüft. Und wir haben das Fi­nanzministerium, das prüft. Frau Kollegin Fekter, auch da müsste irgendjemandem ir­gendwann einmal etwas aufgefallen sein.

Dann wird aus dem Ausland noch ein Spezialist, der Herr Raddatz, für ein Jahr lang eingeflogen. Der hat auch geprüft, und wir wissen bis heute nicht, was der da eigentlich gefunden hat oder ob der auch nichts gefunden hat. Dann wird eine Effizienzanalyse um 550 000 € bestellt, die findet auch nichts, und da werden monatlich, vierteljährlich und jährlich Berichte, Liquiditätsberichte hin- und hergeschoben, und niemand hat ir­gendwas gewusst. Also das kann ich nicht wirklich nachvollziehen.

Ich glaube eher, es war so: Ein Teil hat wirklich nichts kapiert, nichts gewusst, nicht hingeschaut. Das ist bei diesen Gremien immer so. Ein anderer Teil hat hingeschaut, hat etwas erfahren und durfte nichts wissen. Das sind vor allen Dingen die Ange­stellten. Und ein dritter Teil hat es gewusst und hat möglichst weggeschaut in der Hoff­nung, dass irgendwann einmal der große Subventionsregen wiederkommt und sämtli­che Spuren verwäscht und verwischt, die da vielleicht irgendetwas hätten aufdecken können. Wenn das Budget gedeckelt wäre, wäre zumindest eine Zeit lang Ruhe ge­wesen.

Jetzt war das aber nicht so, es ist kein Subventionsregen gekommen, und das war vielleicht ausnahmsweise ganz gut. Und jetzt tritt das Krisenmanagement auf und sagt, na ja, Moment, da brauchen wir einen Schuldigen und das schauen wir uns einmal an, da gibt es sicher Ungereimtheiten, und die gibt es natürlich, und da finden wir jetzt je­manden. Und das war’s dann.

Das geht nicht durch, das kann ich Ihnen sagen. Das wissen in der Zwischenzeit alle. Ja, es mag schon sein, dass es da Ungereimtheiten gegeben hat. Der forensische Be­richt wird das auch noch zutage fördern bis zum Abwinken, da bin ich ganz sicher, aber das erklärt die 13,5 Millionen Defizit nicht.

Und auch der andere Erklärungsversuch ist meiner Meinung nach zum Scheitern ver­urteilt, nämlich die Vorstellung, der Staat, der Bund hätte zu wenig subventioniert, also


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 163

das Burgtheater hätte zu wenig Geld bekommen und wäre deshalb in diese unange­nehme Situation gekommen.

Ja, das stimmt schon. Es ist sicher so, dass das Budget des Burgtheaters der Inflation nicht angepasst worden ist, gar keine Frage, und das ist eine große Schwierigkeit, aber meine Damen und Herren, diese Schwierigkeit haben wir bei praktisch allen Kulturinsti­tutionen. Ich weise ja, seitdem ich im Parlament bin, darauf hin, dass das ein Wahnsinn ist und dass wir ein zu geringes Kulturbudget haben. (Beifall bei den Grünen.)

Diese ganzen kleinen Initiativen – auch die mittleren, eigentlich alle außer den großen Tankern Bundesmuseen, Salzburger Festspiele und so weiter – müssen schauen, wo sie bleiben. Und die können keine 50 000 € Minus machen, denn dann gehen sie in Konkurs. Aber bei den Bundeseigenen wird immer nachgeschoben, offensichtlich auch im Bewusstsein derer, die dort agieren. Die sagen sich, der Staat muss ja das Defizit begleichen, es bleibt ihm gar nichts anderes übrig. – Too big to fail, wie die Banken in den Vereinigten Staaten.

Und jetzt überlegen wir uns einmal: Wie war das bei den Ausgliederungen damals wirk­lich? Die Begründung dafür, warum ausgegliedert und das Ganze in eine Bundes­holding eingebaut wurde, war auch die, dass man überlegt hat, dass die Bundestheater nicht jährlich auf der Dacke des Bundesministers stehen und immer noch mehr Geld fordern sollten, weil die Preise erhöht sind und weil sie jedes Jahr noch mehr brau­chen.

Da haben sowohl der Bund als auch die Theaterdirektoren gesagt, lasst sie doch selbst wirtschaften, dann können sie Sponsoren an Land ziehen, dann können sie die Preise regulieren, dann können sie mit kaufmännischen Überlegungen navigieren, ohne jedes Jahr eine Förderung, Subventionserhöhung zu fordern. Das war die Begründung.

Jetzt geht das aber in die andere Richtung. Jetzt kommt diese Sehnsucht nach Erhö­hung trotzdem jedes Jahr, die andere Theater, andere Bühnen, andere Kultureinrich­tungen, die genauso fantasievoll arbeiten, die genauso Kunst machen, die genauso Vi­sionen haben, nicht bekommen.

Das Haushalten ist für mich schon sehr wichtig als Angelpunkt dieser ganzen Ge­schichte, weil auch der jetzige Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann bei seinem Amts­antritt gesagt hat, er kommt mit dem Budget, das er hat, aus.

Wir sehen, dass er nicht damit auskommt. Und ich bringe Ihnen jetzt ein Beispiel, wa­rum das der Fall ist, und das ist nur eines von vielen Beispielen, die uns bekannt sind. Da die Regisseurin Katie Mitchell bei dem Stück „Wunschloses Unglück“, das vor un­gefähr einer Woche oder vor zehn Tagen Premiere hatte, nicht nach Wien kommen wollte, um die Proben zu machen, aus welchen Gründen auch immer, ist das Produk­tionsteam mit den Schauspielern, Schauspielerinnen und so weiter komplett nach Lon­don gereist, um dort die Proben zu machen, hat dort Räume angemietet und hat die Proben auf Kosten sozusagen des Burgtheaters dorthin transferiert.

Und jetzt könnte man sagen, aha, da kommt das Defizit her, das war wahrscheinlich vor zwei Jahren. Nein, das war jetzt vor Kurzem, mitten in der Krise. Mitten in dieser Krise fährt das Burgtheater mit – wie sagt man da? – Tross und Reiter und so weiter dorthin. Das ist schon fahrlässig und deutet darauf hin, dass es immer die Vorstellung gibt, der Staat wird schon einspringen, was soll er sonst tun.

Und der Burgtheaterdirektor hat uns ja vor Kurzem auch ganz deutlich gesagt, was er davon hält. Er hat nämlich gesagt, ich bin nicht dazu da, Sparkommissär für den Staat zu sein. Meine Damen und Herren, da hat er einen Fehler gemacht, einen schweren Fehler. Er ist nämlich dafür verantwortlich, dass gespart wird, das hat er in seinem Ver­trag drinnen. Und das sagt auch das Bundestheaterorganisationsgesetz im § 7.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 164

Das heißt, er kennt seinen eigenen Vertrag nicht, er weiß nicht, dass er sparen muss. Und jetzt, wo er es geschafft hat, die Burg zur überhitzen, attestiert er zynisch: Die Burg ist ein kranker Patient, der geheilt werden muss – nämlich von ihm. Der Verursa­cher der Krankheit findet sich sozusagen als Arzt verkleidet am Krankenbett wieder und versucht, da irgendwelche Operationen durchzuführen.

Herr Minister, Sie sind nicht verantwortlich für die Vergangenheit, das sind Sie sicher nicht, aber für die Zukunft sind Sie es schon. Und der Ruf des Theaters muss meiner Meinung nach jetzt dringend wiederhergestellt werden. Hartmann wird das nicht kön­nen. Er hat es bis jetzt nicht gekonnt, er wird es auch in Zukunft nicht können.

Und wenn drei Viertel der Belegschaft ihm das Misstrauen im künstlerischen Bereich aussprechen, und im Geschäftsbereich ist er sowieso nicht wirklich adäquat, dann hät­te ich an seiner Stelle versucht, möglichst schnell das Weite zu suchen. Wenn mir drei Viertel meiner Belegschaft sagen, ich bin nicht mehr akzeptabel, dann hätte ich das ge­tan. Das hat er nicht gemacht. Manchem ist nichts zu peinlich.

Ich hätte gerne gewusst, Herr Minister, worauf sich Ihr Vertrauen ihm gegenüber grün­det, denn dafür gibt es eigentlich überhaupt keinen Grund. Und ich hoffe, dass Sie die­se Sache so erledigen, dass wir alle zufrieden sind, und nicht mit Schweigen, mit Ver­schieben und mit Berufungen auf irgendwelche Berichte, die uns am Schluss auch nicht weiterhelfen werden. – Danke. (Beifall bei Grünen, FPÖ und NEOS.)

17.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


17.52.56

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Ich darf zuerst einmal ganz kurz im Namen der Ärzteschaft replizieren auf den von Frau Kollegin Fekter gebrachten Vorwurf und Anwurf, dass sich Primarärzte an Privatpatien­ten bereichern würden. Was dieser Vorwurf, der nicht stimmt, mit dem Burgtheater zu tun hat, frage ich mich schon. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)

Und der zweite Punkt, den ich dazu sagen will, ist: Privatpatienten subventionieren ganz klar das öffentliche System. Jeder Arzt, jedes Spital, jeder Spitalsträger, alle Bun­desländer, die Gemeinde Wien können dankbar sein, dass es Privatpatienten gibt. Aus diesem Grund hat auch Frau Stadträtin Wehsely, Chefin des größten österreichischen Krankenanstaltenverbundes, unlängst in einem Interview gesagt, nachzulesen im „Standard“: Ich will mehr Privatpatienten. – So viel zu diesem Vorwurf. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Doch zurück zur „Burg“: Für mich sind Burgtheater und Hypo Alpe-Adria Synonyme, nämlich nicht was die finanzielle Tragweite betrifft, sondern was die Haltung betrifft und die Symptomatik der Unkultur, die in diesem Lande herrscht. Wir bezeichnen uns ger­ne als Hochkulturland. Wenn wir uns aber diese Komplexe anschauen, Burgtheater, Hypo Alpe-Adria und sonstige Skandale, die uns die letzten Jahre und Jahrzehnte auf­gestoßen sind und zum Teil bis heute nicht bereinigt sind, dann, muss ich sagen, haben wir hier eine verquere und – es ist vielleicht heute nicht mehr ganz politisch kor­rekt, das zu sagen – balkaneske Haltung in der Politik.

Meine Damen und Herren, das sind Symptome von Verfilzung, Parteibuchwirtschaft, Verhaberung und letztendlich vom augenzwinkernden Stoßen gegeneinander und ein Achterl beim Heurigen Trinken – und Sagen: Wir werden keinen Richter brauchen! Das alles steckt da drinnen in dieser Burgtheater-Geschichte und in der Hypo-Alpe-Adria-Geschichte – ich bringe es gar nicht raus, so hässlich ist das Wort – sowieso. (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 165

Und all das verursacht die Verdrossenheit beim Bürger. Der Bürger ist der Zahler; er muss all diese Missstände letztendlich begleichen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Wir sagen immer, der Staat muss das bezahlen. Meine Damen und Herren, jeder, der hier sitzt, und jede, die hier sitzt, weiß: Der Staat, das sind wir alle, das sind die Bürger. Und wir alle, die wir hier sitzen, werden von diesen Bürgern bezahlt. Und da, glaube ich, haben wir eine ganz große Verantwortung, die von der Politik zum Teil nicht wahr­genommen wird. Und genau das schafft den Verdruss bei den Zahlern, bei den Bür­gern. (Beifall beim Team Stronach.)

Und da möchte ich wieder das Parlament aufrufen. Das Parlament muss da viel kräfti­ger, ordentlicher und standfester sein in seinen Forderungen und in seinen Kontrollins­tanzen, denn sonst haben wir genau diese Theatergeschichten im wahrsten Sinne des Wortes immer wieder und immer wieder – und irgendwann geht keiner mehr wählen. Das wollen wir, glaube ich, in einer Demokratie nicht haben.

Unsere Pflicht und unser Auftrag lauten daher: Wir müssen uns diesen Sachen wid­men. Und ich glaube, das hat auch mit Anstand zu tun, mit anständigem Politikertum, mit anständigen Regierungsmitgliedern et cetera.

Weniger Anstand ortet man, wenn man sich die Gehälter anschaut, die im Kulturma­nagement herrschen, nämlich vor allem wenn man sich anschaut, wie diese angeho­ben werden. Wir hatten in den Jahren 2011, 2012 eine 10-prozentige Steigerung der Geschäftsführergehälter im Theaterumfeld und Theaterkomplex, aber nur eine 3,5-pro­zentige Steigerung bei den Gehältern der Mitarbeiter. Allein daran kann ich schon able­sen, da stimmt von Grund auf etwas nicht in diesem ganzen System. Das gehört ab­gestellt.

Mein Vorredner hat das schon angesprochen: Wenn mir als Chef eines Hauses von drei Vierteln der Belegschaft das Misstrauen ausgesprochen wird, dann nehme ich dankend meinen Hut – und bin sehr schnell weg. Da vermisse ich jede Art von An­stand; die gibt es offenbar in unserem Land nicht mehr. (Beifall beim Team Stronach.)

Was ich daraus mitnehme und was wir, glaube ich, alle mitnehmen können aus diesem ganzen Burgtheater-Komplex, aus dem Hypo-Alpe-Adria-Komplex, speziell jetzt auf das Burgtheater bezogen, ist: Wir brauchen neue Strukturen, wir brauchen mehr Tren­nung von Geschäftsführung, sozusagen von Exekutive und Legislative. Die Geschäfts­führung kann im Burgtheater nicht identisch sein mit der künstlerischen Leitung. Das führt immer zu einem Umbruch und letztendlich zu einem Zusammenbruch des Gan­zen. Das geht nicht!

Man braucht einen gescheiten Geschäftsführer, der sich um das Betriebswirtschaftliche kümmert, und man braucht einen künstlerischen Leiter, der sich um die Stücke et cete­ra kümmert. Ansonsten wird das nie ordentlich funktionieren.

Ich glaube daher, wir sind jetzt wieder zurück im Jahre 1998, als das erste Bundes­theaterorganisationsgesetz verabschiedet wurde, ein Gesetz, das damals aus ähnli­chen Gründen gemacht wurde, soweit das jetzt noch nachvollziehbar ist. Wir sind jetzt bei diesem Zustand von 1998: Es gibt kaum Transparenz, es wurde jahrelang einfach zugeschaut – und wir wissen nicht genau, was da alles zu tun ist.

Es gibt einige Leute, die vielleicht schuld sind, etwas verbrochen zu haben; wir wissen es nicht genau. Wir werden jedenfalls lange, lange brauchen, um das wieder aufarbei­ten zu können.

Daher fordere ich: Wir müssen jetzt etwas tun, damit das in Zukunft nicht mehr pas­sieren kann. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

17.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 166

17.57.49

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Bei der Misswirtschaft im Burgthea­ter geht es nicht nur um die aktuelle Causa, ich will deswegen die Berichte, die noch nicht vorliegen, auch gar nicht weiter kommentieren, sondern es geht auch um die Vor­bildwirkung eines Staatsbetriebs. Dazu brauchen wir keinen Endbericht, um hier gewis­se Dinge beurteilen zu können.

Im Vorjahr wurde der Jahresfehlbetrag noch mit einer Kapitalherabsetzung in Höhe von 3,6 Millionen € kompensiert. Wenn Sie sich an die Diskussionen um die GmbH light erinnern, dann war einer der beiden Kritikpunkte neben dem Steuerrückgang durch die Mindest-KöSt die Durchführung von diesen Kapitalherabsetzungen. Die Kapitalherab­setzung des Burgtheaters in Höhe von 3,6 Millionen € entspricht zirka 300 Kapitalhe­rabsetzungen von einer GmbH mit halber Stammeinlage auf das Niveau der GmbH light. Zum Vergleich: Im zweiten Halbjahr 2013 gab es zirka 650 Kapitalherabsetzungen. Das heißt, die Kapitalherabsetzung eines Burgtheaters entspricht ihrem Volumen nach fast der Hälfte aller Kapitalherabsetzungen, die seit der Einführung der GmbH light durch­geführt wurden. Wo bleibt da der Gläubigerschutz, der bei den Neugründern so vehe­ment eingefordert wird? (Beifall bei den NEOS.)

Das Burgtheater kostet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler rund 45 Millionen € im Jahr und will diesen Betrag jetzt um zirka 25 Prozent überziehen. Das wissen wir auch ohne Vorliegen des Endberichts. Das ist ein zusätzliches Minus von wahrscheinlich 13 Millionen €. Das ist weit mehr als die Erlöse aus dem Geschäftsbetrieb des Burg­theaters, die bei zirka 10 Millionen € liegen. Und jeder Unternehmer, jede Unternehme­rin weiß, dass er oder sie auf Dauer nicht mehr ausgeben kann, als er beziehungswei­se sie einnimmt. Unternehmer beherrschen nämlich die Grundrechenarten.

In der Geschäftsführung des Burgtheaters sitzen aber keine Unternehmer. Es handelt sich da um eine GmbH. Wie es schon vor mir Frau Dr. Fekter eingefordert hat, geht es hier um Verantwortung in diesem Bereich. Es ist unternehmerische Verantwortung ge­fordert, nicht mehr und nicht weniger. Das hat mit dem künstlerischen Output des Burg­theaters rein überhaupt nichts zu tun. Der Staatsbetrieb tut es einfach der Regierung gleich, die mit ihrer Politik des Schuldenmachens kein gutes Vorbild abgibt.

Keynesianismus ist kein taugliches Modell für die Betriebswirtschaft. Aber vielleicht will das Burgtheater nur situationselastisch agieren und strebt jetzt auch ein strukturelles Nulldefizit über den nächsten Kulturzyklus an. (Beifall bei den NEOS.)

Das ist keine Lösung. Die jährlichen Subventionen für das Burgtheater müssen rei­chen. Es geht um Verantwortungskultur. Es geht nicht darum, die Subventionen zu kür­zen, aber ein paar Fakten aus der Realwirtschaft müssen wir dem schon gegenüber­stellen.

Angesichts dieser Summen, die im Raum stehen, wirken manche Dinge, über die wir oft jahrelang streiten, recht lächerlich. Wir ringen seit Jahren darum, wie wir mit dem Thema Privatkopie und Rechteabgeltung im Kunst- und Kulturbereich weiterverfahren sollen. Also ich bin wirklich kein Fan der Festplattenabgabe, aber im Vergleich zum Burgtheater wirken die 20 Millionen €, die da hereinkommen sollen, absolut überschau­bar. Ich lege damit bitte nicht nahe, dass wir das mit öffentlichen Mitteln kompensieren sollen. Das ist nur ein Vergleich, der die Lebenswelt der Kreativwirtschaft betrifft.

Das Burgtheater würde ich im weitesten Sinn zur Kreativwirtschaft rechnen. Wir haben in Österreich 38 500 Unternehmen in der Kreativwirtschaft. 63 Prozent davon sind Ein-Personen-Unternehmen. Das ist ein wesentlich höherer Anteil als in anderen Bran­chen. Das sind 12 000 Selbständige im Bereich Musik, Literatur, Kunst allein. Denen wollten Sie den Gewinnfreibetrag streichen – diesen Selbständigen, die gerne als Kapi-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 167

talisten und Kapitalistinnen verunglimpft werden. Das sind diejenigen, die sich jetzt noch mehr ärgern werden, wenn sie die Geschichte mit dem Burgtheater und die Zah­len, die damit im Spiel sind, hören werden.

Wenn die Hälfte von diesen 12 000 Menschen überhaupt über die Grenze von 30 000 € Jahresgewinn kommt, also über die Grenze für die Pauschalisierung, dann ist das ver­mutlich viel zu hoch geschätzt. Dennoch: Wenn diese Hälfte im Schnitt 2 000 € Steuer­ersparnis beziehungsweise eigentlich Steuergerechtigkeit über den Gewinnfreibetrag geltend machen kann, dann sind das 12 Millionen €. Das ist in etwa der Betrag, den das Burgtheater on top braucht.

Das Burgtheater kann sich aber auch ein bisschen etwas sparen dank der viel ge­priesenen Lohnnebenkostensenkung. Ich habe mir das zwischenzeitlich ausgerechnet. Die Lohnnebenkostensenkung bringt pro Mitarbeiter im Jahr 47 €. Das sind im Fall des Burgtheaters 26 600 € bei einem Personalaufwand von 36,8 Millionen €.

Wenn die Selbständigen diesen Gewinnfreibetrag geltend machen wollen, dann müs­sen sie Wohnbauanleihen kaufen. Beim Burgtheater reicht es, wenn die Geschäfts­führung sich den Grundrechenarten verweigert, um ihr Jahressechstel als Angestellte steuerlich begünstigt ausbezahlt zu bekommen.

Zusammengefasst: Ein Unternehmen im Kulturbereich produziert einen Jahresfehlbe­trag, der in der gleichen Größenordnung liegt wie die Steuerfairness für die gesamten Creative Industries in diesem Bereich und darüber hinaus.

Ein Unternehmen mit nicht einmal 600 Angestellten, die übrigens ein durchschnittliches Bruttogehalt von 3 700 € bekommen, verursacht mit dem Jahresfehlbetrag die gleichen Kosten für die Allgemeinheit wie die 12 000 EPU, die durch den Gewinnfreibetrag ge­rade einmal mit allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steuerlich gleich­gestellt werden. Von weiteren Förderungen ist da noch gar nicht die Rede. Und diese steuerliche Gleichstellung wollte die Regierung streichen.

An dieser Stelle müssen wir uns schon fragen, ob die Konzentration der Subventionie­rung auf wenige Prestigeobjekte in dieser Größenordnung überhaupt noch zeitgemäß ist. Das Burgtheater gibt jedenfalls Anlass, darüber nachzudenken, in welchen Größen­ordnungen heute der Kulturbetrieb gefördert wird und ob die Verteilung noch ange­messen ist. Und wenn ich von Verteilung spreche, dann meine ich den statistischen Begriff. Der größte Teil der Produktion im Kunst- und Kulturbereich findet nämlich zwei­felsohne im Long Tail statt.

Die selbständigen Kulturschaffenden, die Unternehmer, die Zivilkapitalisten, die topfit sind in den Grundrechenarten, fragen sich jetzt zu Recht, warum diese Regierung ihnen die steuerliche Gleichbehandlung mit der Geschäftsführung eines Staatsbetrie­bes verweigern wollte. Es geht in dieser Hinsicht um Verantwortungskultur, es geht um Vorbildwirkung. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Cap gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


18.04.53

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Also irgendwie muss ich doch daran erinnern, dass das Burgtheater, über das wir hier jetzt reden, nicht irgendein Theater ist, sondern eine der wichtigsten kulturellen Einrichtungen in Österreich – das deutschsprachige Theater im deutschsprachigen Raum, auf das wir alle doch sehr stolz sind! Daher soll­ten wir damit bewusst sehr verantwortungsvoll umgehen.

Es sagt jetzt niemand, dass da nicht kontrolliert oder geprüft werden soll. Wenn ich mir anhöre, was für Einrichtungen da schon in den Prüfbetrieb einbezogen sind, dann muss ich sagen: Da bracht sich ja ohnehin keiner mehr Sorgen zu machen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 168

Aber ich finde schon – und darauf hat auch die Wortmeldung der Kollegin Maria Fekter Bezug genommen –, dass man auch Rücksicht zu nehmen hat auf diese führende Stellung des Burgtheaters, auf die beispielhafte, tolle Zusammensetzung des Ensemb­les, auf das Programm und die Produktionen, die dort geboten werden. Und wenn man da von Einsparungen spricht, dann soll man auch sagen, was man damit meint, denn es wird irgendwann einmal das Thema sein: Soll es bei den Produktionen sein? Soll es bei den Kosten der Technik sein? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Da würde ich schon ersuchen, dass es dazu dann die entsprechenden Wortmeldungen in der fortge­setzten Debatte gibt.

Sie können selbstverständlich Dringliche Anfragen stellen, wann Sie wollen. Effizienter ist es, wenn zumindest der Prüfbericht auf dem Tisch liegt, denn dann hat man wenigs­tens eine echte Diskussionsgrundlage.

Nun zu dem, was in den Fragen angesprochen wurde: Natürlich provozieren Sie damit ganz klare Antworten: entweder, dass man sagt, das ist nicht Gegenstand der Vollzie­hung, oder, dass man sagt, wir müssen warten, bis der Prüfbericht vorliegt; oder: wenn Sie selber recherchiert hätten, hätten Sie sich die Antwort selbst geben können; oder: der Hinweis auf gesetzliche Regelungen. Dann wären von 72 Fragen vielleicht 25 üb­riggeblieben, aber die hätten natürlich ein anderes Gewicht gehabt, als wenn Sie hier eine Dringliche Anfrage aufzwingen, wo viele Fragen dabei sind, bei denen ich sage, das ist fürs erste Mal irgendwie gut oder okay, aber es wäre vielleicht gescheiter ge­wesen, wenn man ein bisschen sorgfältiger bei der Dringlichen Anfrage vorgegangen wäre. (Zwischenrufe bei den NEOS.)

Der Zwischenruf des Kollegen Rosenkranz ist ein bisschen bedauerlich gewesen, denn die haben eine eigene Übung verdrängt, die schwarz-blaue Zeit. (Zwischenruf des Abg. Dr. Walter Rosenkranz.) Morak hat Hartmann eingesetzt. Vergessen Sie das nicht! Daher war das genau der Falsche, den Sie hier zitiert haben. Das war der Chef-Einfär­ber überhaupt im Kulturbereich. Ich sage jetzt der schwarze Chef-Einfärber, denn auf Sie hat er damals ja gar keine Rücksicht genommen. Daher ist der für Zitate definitiv ungeeignet. Ich möchte Ihnen das in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber es geht hier nicht um den Kollegen Rosenkranz, sondern es geht um etwas an­deres. Im NEOS-Programm steht ein ganz interessanter Satz, und zwar:

„Hier gilt abzuwägen und kritisch zu hinterfragen, wo es gerechtfertigt ist, Subventionen aus den staatlichen Kunst- und Kulturtöpfen zu entnehmen, und wo andere Quellen, (Wirtschaftsförderung, Tourismus) geöffnet werden sollten.“

Das ist okay! Aber Sie sagen dann zugleich:

„Trotz aufrechter künstlerischer Freiheit haben Förderungen – vor allem ausbleibende Förderungen – notgedrungen immer auch lenkenden Charakter.“

Das ist jetzt interessant. Das würde ich gerne einmal diskutieren. Was meinen Sie da­mit? – Ich bin schon der Meinung, dass zeitgenössische Kunst natürlich auch eine ent­sprechende Unterstützung hat. Aber Sie sagen da, dass das im Endeffekt weniger Sub­ventionen für das Burgtheater bedeutet.

Es kann ja auch scheitern. Es kann ja auch so sein, dass aus der Wirtschaft nicht das kommt, was durch die Kürzung der Subventionen hereinkommen soll. (Zwischenruf der Abg. Mag. Meinl-Reisinger.) Und dann stehen wir da! Daher müssen wir schon die Grundsatzfrage stellen: Soll das Burgtheater weiter eine führende Rolle im deutsch­sprachigen Raum spielen: ja oder nein? Sagen Sie, wenn Sie die freiwillige Reduktion wollen. Aber dann müssen Sie es aussprechen. Da geht es dann wirklich um Reduk­tion von Bedeutung, von Produktionen und von diversen anderen Dingen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Meinl-Reisinger.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 169

Ausdiskutieren! Ich muss hier ein bisschen aufmuntern, damit wir in eine Debatte ein­steigen können, denn mir ist das ökonomistische Herangehen an die ganze Frage doch zu wenig, weil es wirklich auch um andere Dinge in diesem Zusammenhang geht.

Schauen Sie, ich sage es ganz ehrlich: Der Direktor Hartmann bringt es ja auf den Punkt, wenn er in einem „Standard“-Interview Folgendes sagt:

„Gleichwohl sind die Verbindlichkeiten immer weiter gestiegen und wurden unter ande­rem durch die Abschreibung der Produktionen in die Zukunft verschoben.“

Das haben auch Sie zitiert.

Hartmann dann auf eine Nachfrage:

„Immer wieder gab es wohl die Hoffnung, dass es in der Zukunft eine Erhöhung des öf­fentlichen Zuschusses gibt und dass man sich so retten können würde.“

Das ist die Antwort! Da brauchen wir gar nicht lang herumzudiskutieren. Das war letzt­endlich die Antwort des von Morak eingesetzten Direktors. (Zwischenruf der Abg. Mag. Meinl-Reisinger.)

Was will ich damit darstellen? – Dass es hier in der Tat darum geht, dass Sie gesagt haben: Wir sind das große Nationaltheater! Und wir erwarten uns natürlich, dass die Republik da entsprechend unterstützt und fördert. Und jetzt sind wir an der Wegkreu­zung angelangt – außer dort, wo es wirklich Einsparungen geben kann, ohne dass die künstlerische Qualität einen Verlust erleidet, ohne dass die Führungsposition des Burgtheaters gefährdet ist, und und und. Wenn dieses „ohne“ erfüllt ist, dann will ich mit Ihnen die Diskussion hier führen, wo ganz konkret Änderungen vorgenommen wer­den sollen, ohne dass das in Gefahr gebracht wird.

Da muss ich sagen: Ich bin an der Spitze, wenn es darum geht, natürlich auch Gegner für die zeitgenössische Kunst zu mobilisieren, auch für andere Theater und auch für die Staatsoper, für alle. Aber die Führungsposition des Burgtheaters infrage zu stellen, da bin ich nicht dabei, das muss ich Ihnen sagen, denn wir können stolz darauf sein, dass es diese Einrichtung gibt (Zwischenruf der Abg. Mag. Meinl-Reisinger) – kultur­politisch stolz sein, national stolz sein. Und in Wahrheit ist das auch für den von Ihnen so gelobten Tourismus ein ganz wesentlicher Punkt.

Darauf sollten wir, wie ich meine, wirklich Rücksicht nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Jank gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


18.10.44

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Rängen und vor den Fernsehapparaten! Ja, ich kann mich den flam­menden Worten des Kollegen Cap nur anschließen: Das Burgtheater ist eine wesent­liche Einrichtung für unser Land und für Wien ganz besonders, aufgrund der Wert­schöpfungseffekte, aufgrund der Beschäftigungseffekte, aufgrund der Direktinvestitio­nen. Und es geht in der Debatte, die notwendig und wichtig ist, und bei der Aufklärung, die notwendig und wichtig ist, darum, das nicht zu übersehen und nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten; denn wegen der Auswirkungen, die österreichweit damit ver­bunden sind und die weit darüber hinaus in das Ausland hineinwirken, wo Österreich als die Kulturnation gilt, gerade im Theaterbereich mit dem Burgtheater europaweit und im deutschsprachigen Raum eine führende Stellung einnimmt, sollten wir vorsichtig in unserer Wortwahl sein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 170

Das ist es, wofür ich plädiere, wozu ich aufrufe! Man soll die Dinge nicht verschweigen, es muss alles sauber aufgeklärt werden, und es müssen selbstverständlich auch die Konsequenzen gezogen werden, aber die Wortwahl, mit der wir das tun, ist, glaube ich, entscheidend, um Schaden von dieser Kulturinstitution abzuwenden.

Wir, die Wiener Wirtschaftskammer, haben im Jahr 2008 eine Studie vom IHS durch­führen lassen, um uns genau anzuschauen, welche Effekte tatsächlich so eine Kultur­institution hat. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich, möchte ich dem Kollegen sagen. Also nicht alles, was einem gefällt, ist der Kreativwirtschaft zuzuordnen. Das Burgthea­ter ist eine Kulturinstitution und eine Kultureinrichtung und wird nicht in die Zahlen der Kreativwirtschaft eingerechnet. Diese Studie förderte damals, 2008 – das ist ja auch schon lange her –, beeindruckende Zahlen zutage: Wir haben eine direkte Wertschöp­fung von 45 Millionen €. Aufgrund unterschiedlichster Wirtschaftsverflechtungen kom­men weitere 10 Millionen € als indirekte Wertschöpfung dazu. Es sind in den Regionen draußen noch weitere Effekte von 3 Millionen € erzielt worden. Es sind damals, im Jahr 2008, Beschäftigungseffekte von 705 Personenjahren gewesen.

Das Burgtheater wirkt ja nicht nur unmittelbar, also direkt, sondern es gibt auch ökono­mische Wirkungen durch den Kulturtourismus, nämlich durch jene Menschen, die zu uns kommen, um im Burgtheater die Aufführungen zu sehen. Allein der Kulturtouris­mus bringt Effekte von 25,5 Millionen €. Dazu kommen im Ausland generierte Effekte von 4 Millionen € dazu. Das sind rund 30 Millionen € Wertschöpfungseffekte. Die Be­schäftigungseffekte aus dem Kulturtourismus sind noch einmal weit über 800 Perso­nenjahre gewesen, und es kommen auch öffentliche Einnahmen dazu.

Also das Burgtheater allein ist eine wesentliche Institution in unserer wirtschaftlichen Landschaft des Landes, die sicherstellt, dass nicht nur die Kulturschaffenden, sondern viele darüber hinaus einen festen, einen fixen Arbeitsplatz, einen gesicherten Arbeits­platz haben. Es muss unsere gemeinsame Anstrengung sein, sicherzustellen, dass das auch in Zukunft so sein wird. Daher mein Aufruf und meine Bitte: Diskutieren wir darüber, aber tun wir das mit der entsprechend vorsichtigen Wortwahl! – Danke. (Bei­fall bei der ÖVP.)

18.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Walser gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


18.14.39

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Mi­nister! Hohes Haus! Kollegin Jank, das war jetzt aber schon ein Debattenbeitrag zum Thema Kultur, doch du hast jetzt eigentlich ausschließlich ökonomische Aspekte ge­bracht (Zwischenruf der Abg. Jank) – genau das, was, wie Kollege Cap gemeint hat, wir nicht tun sollen. Wir sollen das – in diesem Fall unterstütze ich Herrn Cap – eben nicht rein ökonomistisch sehen und nicht unter einer rein ökonomistischen Herange­hensweise betrachten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rasinger.)

Bitte, Herr Kollege! (Abg. Dr. Rasinger: Das zeigt, wie wichtig das Thema ist!) – Natür­lich ist das Thema wichtig. Ich verstehe auch, dass die Vertreterin der Wirtschaft den ökonomischen Aspekt betont. Aber wir haben hier eine Institution, über die schon auch eine Kulturdebatte zu führen wäre – zugegeben, die unter anderem auch unter ökono­mischen Gesichtspunkten geführt werden sollte –, aber das ist derzeit nicht der Fall.

Kollege Cap, diesen paternalistischen Ton gegenüber der Kollegin Meinl-Reisinger hät­ten Sie sich sparen können, das muss ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen (Beifall bei den Grünen), denn die Fragen, die sie hier gestellt hat, sind mehr als berechtigt, und die Antworten dazu sind seit Jahren mehr als dürftig.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 171

Und wenn Sie uns hier verkünden, wir sollen auf das Burgtheater stolz sein, dann muss ich Ihnen sagen: Der Stolz birgt gewisse Gefahren in sich, nämlich dass man vielleicht an der Realität vorbeisieht, dass man sich selber ein bisschen überschätzt. Und genau das scheint mir bei einigen Vertretern hier der Fall zu sein.

Ich glaube, wir sollten das tun, was eigentlich das Burgtheater selber gemacht hat aus Anlass des 125-jährigen Bestehens. Da hat man eine große Enquete durchgeführt, ei­nen Kongress durchgeführt mit dem Thema „Von welchem Theater träumen wir?“. In­zwischen hat sich herausgestellt, dass wir es mit einem finanziellen Albtraumtheater zu tun haben, denn da ist ja einiges passiert.

Wir haben bei diesem Kongress viel Gescheites gehört – viel Gescheites darüber, was wir uns von einem Burgtheater erwarten: einen Ort des Dialogs, einen Ort des Wider­spruchs, einen Ort auch der Provokation, der kulturellen Provokation. All das haben ge­scheite Menschen zu Recht gesagt.

Was mich am stärksten beeindruckt hat, war eine nicht geplante Rede. Sie ist einge­gangen als „Rede des Billeteurs“, der eine Pause genutzt hat, um auf einen Aspekt hin­zuweisen, der unmittelbar zu unserem heutigen Thema führt, nämlich zur finanziellen Gebarung, auch im Zusammenhang mit moralischen Aspekten. Ich zitiere ihn – es ist der Platzanweiser Christian Diaz –:

„Es ist dringend an der Zeit, dass sich das Burgtheater der ungerechten, hierarchi­schen und unsolidarischen Arbeitsbedingungen am eigenen Hause stellt.“

Ich glaube, das ist auch ein Aspekt, den wir in diesem Zusammenhang beachten soll­ten. Christian Diaz ist einer von 400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich bei den Wiener Bundestheatern darum bemühen, dem Publikum den Platz zu zeigen, und die inzwischen auch die Programme verkaufen, et cetera, et cetera. Und er kriti­siert völlig zu Recht ganz massiv die Tatsache, dass mit der Ausgliederung 1996 eini­ges passiert ist, was, wie ich meine, mit der Kulturnation Österreich nicht vereinbar ist und worauf wir, Herr Kollege Cap, nicht stolz sein können, nämlich dass beispielsweise er selber nicht mehr Angestellter des Burgtheaters ist, sondern Angestellter einer Se­curity-Firma, einer international tätigen Security-Firma mit insgesamt 600 000 Mitarbei­tern. Er hat sich beschwert darüber, dass er im Burgtheater mit Kollegen und Kol­leginnen konfrontiert wird, die Gefängnisse betreiben, die Abschiebelager betreiben, et cetera, et cetera. – Das ist die gegenwärtige Situation auch von Mitarbeitern im Burg­theater, die wir, glaube ich, ernst nehmen sollten!

Ich erinnere da an einige bemerkenswerte Veranstaltungen. Ich habe selber die Pro­duktion „Die letzten Zeugen“ im Burgtheater besucht. Was würden diese letzten Zeu­gen zu dieser Tatsache sagen? – Ich glaube, die haben dazu auch teilweise deutliche Worte gefunden, jedenfalls bei der Veranstaltung, bei der ich dabei war.

Das Burgtheater ist – es wurde zu Recht darauf hingewiesen – keine private Einrich­tung. Es gehört zu hundert Prozent direkt oder indirekt dem Bund, und es muss eines klar sein: Es muss Schluss sein mit der Geheimniskrämerei um die finanziellen Geba­rungen in diesem Bereich! (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Derzeit haben wir die Situation, dass das Parlament keine Kontrollmöglichkeiten hat. Wir können nicht in den Betrieb hineinschauen. Es wäre jedoch eine wesentliche kul­turpolitische Aufgabe, in diesem Bereich zu kontrollieren. Das wird aber derzeit verhin­dert. Beim Burgtheater fehlt vor allem – darauf wurde schon hingewiesen das parla­mentarische Interpellationsrecht. Parlamentarier können keine Fragen stellen. Wenn sie doch Fragen stellen, dann werden sie abgewimmelt. Das ständig steigende Defizit wird also, muss man ehrlich zugeben, nicht kontrolliert.

Wolfgang Zinggl weist seit vielen, vielen Jahren darauf hin. Er hat diesbezüglich eine ganze Reihe von Anfragen gestellt: zur Gebarung des Burgtheaters, zur Gebarung der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 172

Staatsoper, zur Gebarung der Volksoper. Die Antworten in den letzten Jahren – Sie können das nachlesen – waren fast immer dieselben: Das sind nur Töchter der Bun­destheater-Holding. Das entzieht sich der parlamentarischen Kontrolle.

Meine Damen und Herren, so darf es nicht weitergehen, und ich möchte daher folgen­den Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zinggl, Walser, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Interpellationsrecht bei Tochterunternehmen von im Bundesbesitz befindli­chen Gesellschaften, insbesondere im Bereich der Bundestheater

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vor­zulegen, mit dem sichergestellt wird, dass das parlamentarische Interpellationsrecht sich generell auch auf Tochterunternehmen von im Bundesbesitz befindlichen Gesell­schaften erstreckt.

Damit soll sichergestellt werden, dass das Interpellationsrecht insbesondere auch die Tochtergesellschaften der Bundestheater Holding – also Burgtheater GmbH, Staats­oper GmbH, Volksoper GmbH und ART for ART Theaterservice GmbH – umfasst.“

*****

Ich glaube, das ist sehr, sehr wichtig. Wenn wir dieses Interpellationsrecht hätten, könnten wir uns nämlich vieles von der heutigen Diskussion ersparen. Es könnte im Burgtheater, glaube ich, nicht so ein Finanzdebakel entstehen, wie wir es derzeit ha­ben, wenn man gleichzeitig entsprechende ministerielle Maßnahmen setzt.

Ich darf darauf hinweisen, dass die Bundestheater-Evaluierung noch im Jahr 2013 Op­timierungen von 5 Millionen € attestiert hat. Das ist geradezu ein Witz, wenn wir uns dann die Realität vorstellen und das Defizit. Da stimmt etwas nicht. Da stimmt etwas ganz massiv nicht.

Wenn wir nicht wollen, dass das so weitergeht, dann brauchen wir parlamentarische Kontrolle. Wir müssen die Direktoren der Bundestheater kontrollieren können. Wir soll­ten wissen, welche Nebenjobs sie haben. Ich glaube, da liegt vieles im Argen. Ich hätte auch gerne gewusst, was sie dabei verdienen. Ich hätte auch gerne gewusst, ob sie auf einen Teil ihres Gehalts verzichten, wenn sie andere Tätigkeiten wahrnehmen. All das liegt derzeit im Dunkeln. Ich meine, das ist eine nicht akzeptable Situation.

Herr Minister Ostermayer, ich hätte gerne mit einem Zitat von Ihnen geendet:

In den nächsten Wochen sollen alle Maßnahmen für eine lückenlose Aufklärung der Vergangenheit abgeschlossen werden. – Zitatende.

Abgeschlossen, Herr Minister! Ich habe mich dann aber doch dazu entschlossen, am Schluss noch einmal den Herrn Billeteur zu Wort kommen zu lassen.

Er sagt: „Es reicht nicht aus, sich mit pompösen Charityveranstaltungen wie dem ‚Life­ball‘ in der Öffentlichkeit ein gutes Image zu verschaffen. Es ist dringend an der Zeit, dass sich das Burgtheater wieder um alle Menschen kümmert, die zur Realisierung des Gesamtkunstwerks Theaters beitragen!“ Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

18.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 173

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Harald Walser, Freundinnen und Freunde

betreffend Interpellationsrecht bei Tochterunternehmen von im Bundesbesitz befindli­chen Gesellschaften, insbesondere im Bereich der Bundestheater

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Beate Meinl­Reisinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Planungs­ und Kontrollmängel in der aktuellen Burgthea­ter­Causa

Begründung

Wenn der Gesetzgeber wissen wollte, was in den Bundestheatern vor sich geht, erhielt er aus dem zuständigen Ministerium in den letzten Jahren stets folgende Antwort: „Die Österreichischen Bundestheater wurden gemäß den Bestimmungen des Bundesthea­terorganisationsgesetzes, BGBl. I Nr. 108/1998 (BThOG), mit 1. September 1999 aus der Bundesverwaltung ausgegliedert. Sie sind nunmehr als ein aus fünf eigenständigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, nämlich der Bundestheater-Holding GmbH, der Burgtheater GmbH, der Wiener Staatsoper GmbH, der Volksoper Wien GmbH und der ART for ART Theaterservice GmbH, bestehender Konzern organisiert. Während die Bundestheater-Holding GmbH zu 100% im Eigentum des Bundes steht, befinden sich alle anderen Gesellschaften im Eigentum bzw. Miteigentum der Bundestheater-Holding GmbH. Es besteht an den Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding GmbH somit kein Eigentum bzw. Miteigentum des Bundes.

Als Angelegenheiten der Vollziehung sind vom Interpellationsrecht daher nur jene Auf­gaben des Bundes umfasst, die die Funktion des Bundes als Eigentümer der Bundes­theater-Holding GmbH betreffen. Alle anderen Angelegenheiten der Gesellschaften, insbesondere solche der Tochtergesellschaften der Bundestheater-Holding GmbH un­terliegen grundsätzlich nicht der Interpellation. Eine Ausnahme hievon sieht § 13 Abs. 6 BThOG vor, der bestimmt, dass die von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, von der Bundesministerin für Finanzen und vom Bundeskanzler ent­sandten Mitglieder der Aufsichtsräte der Gesellschaften des Bundestheaterkonzerns gegenüber den entsendenden Bundesministerinnen und Bundesministern über die Be­schlüsse des (jeweiligen) Aufsichtsrates zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Die Erläuterungen zu dieser Bestimmung führen hiezu aus, dass durch die vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung die Interpellationspflicht des Bundeskanzlers und der Bundesminister in den Angelegenheiten der Gesellschaften sichergestellt werden soll. Dies bedeutet, dass nur in jenen Angelegenheiten ein Interpellationsrecht besteht, in denen auch tatsächlich Beschlüsse des jeweiligen Aufsichtsrates vorliegen.

Über die gegenständlichen Fragen liegen keine Aufsichtsratsbeschlüsse vor, sie unter­liegen daher auch aus diesem Titel nicht der Interpellationspflicht.“

Der Bund kann also Auskünfte zu Burgtheater, Volks- und Staatsoper jederzeit mit Be­zug darauf verweigern, dass er ja gar nicht Eigentümer der in Frage stehenden Ins­titutionen sei. Dies ist ein zutiefst unbefriedigender Zustand. Denn wie nicht zuletzt die jüngsten Turbulenzen rund um das Burgtheater zeigen, liegt hinsichtlich der Tochter­unternehmen ausgegliederter Betriebe einiges im Argen. Das parlamentarische Inter­pellationsrecht könnte entscheidend zur Verbesserung von Transparenz und Kontrolle im staatsnahen Bereich beitragen. Dazu ist es aber nötig, dass diese Prüfmöglichkeit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 174

des Parlaments nicht durch zwischengeschaltete Holding-Konstruktionen ausgehebelt wird und künftig auch Unternehmen umfasst, die Töchter einer im Eigentum des Bun­des stehenden Gesellschaft sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vor­zulegen, mit dem sichergestellt wird, dass das parlamentarische Interpellationsrecht sich generell auch auf Tochterunternehmen von im Bundesbesitz befindlichen Gesell­schaften erstreckt.

Damit soll sichergestellt werden, dass das Interpellationsrecht insbesondere auch

die Tochtergesellschaften der Bundestheater Holding – also Burgtheater GmbH, Staats­oper GmbH, Volksoper GmbH und ART for ART Theaterservice GmbH – umfasst.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbich­ler. – Bitte.

 


18.24.42

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zu­hörer an den Fernsehgeräten! Zur Causa Burgtheater wurde von den Kolleginnen und Kollegen bereits Grundsätzliches ausgeführt. Wir vom Team Stronach bekennen uns natürlich ganz klar zum Kulturland Österreich, wobei es, wie bereits angesprochen, in dieser Causa ganz, ganz wichtig ist, die Kontrolle durch die verantwortlichen Persön­lichkeiten sowie deren Effizienz zu hinterfragen. Es ist ausreichend Personal zur Verfü­gung gestanden, und inwieweit dieses seine Aufsichtspflichten und seine Berichts­pflichten erfüllt hat, ist zu hinterfragen.

In Oberösterreich haben wir eine interessante Entwicklung zu verzeichnen. Da gibt es jetzt den Vorschlag der Landesregierung in Richtung einer Kultur GmbH. Ich denke, das wäre auch auf Bundesebene ein Denkansatz, dass man hier bessere Kontrollorga­ne errichtet beziehungsweise einführt und zusätzlich (Abg. Dr. Fekter: Das gibt es ja schon! Die Bundestheater-Holding!), liebe Frau Kollegin Fekter, bessere Kontrollsys­teme bekommt, vor allem auch in Richtung persönliche Bündnisse, die da, wie man ge­sehen hat, entstehen, wo eventuell Vorteile – auch politisch motivierte Vorteile – ins Spiel kommen. Wichtig wäre, dass von Haus aus mehr Objektivität vorherrscht. Ich glaube, das wäre sehr wesentlich, das über das Burgtheater hinaus zu erweitern, auf Bundesebene. (Abg. Dr. Fekter: Das gibt es ja schon! Die Bundestheater-Holding!) – Ja, und warum hat es dann nicht besser funktioniert? Dann ist die Frage berechtigt ge­wesen, die heute schon an dich gestellt wurde. (Beifall beim Team Stronach.)

In budgetär knappen Zeiten – und wir haben sehr ausführliche Budgetdiskussionen ge­führt und auch gehört, wie die Steuerzahler zur Kasse gebeten werden – ist es eben, wie schon angesprochen, unverantwortlich, wenn zum Teil zehnprozentige Lohnerhö­hungen erfolgen, wie es in den letzten Jahren offensichtlich geschehen ist. Da frage ich mich auch, wie weit das von der GmbH gedeckt wurde, Frau Kollegin Fekter, bezie­hungsweise wie so etwas stattfinden konnte.

Wir haben aber ein ganz anderes Problem, und zwar durch die Wirkung, die dadurch entsteht: Eine Sache ist natürlich die Demotivation der Künstler an den bezahlten Ins-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 175

tituten und Theatern, aber denken wir auch einmal daran, was das für eine Wirkung für alle Ehrenamtlichen hat! Das ist eine Katastrophe, die österreichweit Wirkung hat. Es gibt Tausende Leute, die sich ehrenamtlich betätigen, die super Leistungen, einzigarti­ge Leistungen erbringen.

Frau Kollegin Fekter, du wirst zum Beispiel auch die St.-Josefs-Bühne in Timelkam kennen. – Perfekt, da weiß man nicht, ob man in einem staatlich finanzierten Kulturun­ternehmen sitzt oder ob das wirklich private Künstler sind, die das ehrenamtlich ma­chen. Diese stellen zum Teil die Erlöse sogar noch karitativen Zwecken zur Verfü­gung – also nicht in die Tasche stecken beziehungsweise sich subventionieren lassen, sondern diese Erlöse, wenn sie nicht für Investitionen in die Gerätschaften beziehungs­weise in die Ausrüstung benötigt werden, dann auch noch spenden.

Ich darf dazu noch ganz kurz Zahlen erwähnen: Denken wir an die 1 467 Theater- und Laienspielgruppen, die wir in Österreich haben. Das ist auch Kulturgut, und auch der Otto Normalverbraucher, der Bürger draußen am Land kann sich diesen Kulturgenuss geben. Eines haben wir nämlich vergessen: Es wurde zwar erwähnt, dass das Burg­theater eine touristische Bedeutung hat – aber natürlich für eine ganz kleine Bevölke­rungsschicht, die sich dann auch diese Besuche leisten kann. Das muss man einmal in aller Deutlichkeit sagen. Ich darf bei dieser Gelegenheit auch die Tausenden Musik­kapellen erwähnen. Wir haben über 3 300 Musikkapellen, in denen Funktionäre, aktive Musikerinnen und Musiker bis hin zu den Jugendmusikgruppen ehrenamtlich hervorra­gende Arbeit leisten. Und die hören dann diese Diskussionen. Wenn die, die heute, morgen oder übermorgen bei der Probe, bei der Theaterprobe sitzen, diese Diskussion mitverfolgen, dann führt das zu Demotivation. (Beifall beim Team Stronach.)

Also auch aus diesem Grund: restlose Aufklärung! Es gehört Licht ins Dunkel, beson­ders in der Causa Burgtheater. Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

18.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Klubobmann Dr. Strolz zu Wort. – Bitte.

 


18.29.41

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bür­ger! Das Burgtheater ist das Thema. Herr Minister Ostermayer! Frau Ministerin Hei­nisch-Hosek! Wenn wir das Burgtheater hier zum Thema machen, was glauben Sie, warum tun wir das? Glauben Sie, das ist ein Straßenfeger? Glauben Sie, wir wählen das Thema, weil wir der Meinung sind, das ist jetzt sicherlich das Thema, das alle Leu­te vor die Bildschirme holt? – Nein, und das wissen wir. Kulturpolitik ist in Österreich ein Minderheitenthema.

Wenn sich Frau Beate Meinl-Reisinger da ins Zeug legt und sich das Wochenende hin­durch durch sämtliche Unterlagen wühlt (Abg. Mag. Meinl-Reisinger: Nicht nur das Wochenende!), dann macht sie das natürlich aus ihrer Verantwortung als Mandatarin und aus einer Passion für Kultur- und Kunstpolitik in Österreich heraus, da sie der Mei­nung ist, dass diese von dieser Bundesregierung – und auch von der letzten Bundes­regierung – nicht ausreichend wahrgenommen wird.

Natürlich haben wir im Klub lange diskutiert: Machen wir dieses Thema oder machen wir das Thema Hypo Alpe-Adria? Letzteres ist noch lange nicht vorbei in diesem Ho­hen Haus. Wir werden dazu auch morgen eine Dringliche haben, soweit ich das gehört habe. Wir haben uns deswegen für das Thema Burgtheater entschieden, weil es uns natürlich interessiert, geschätzte Bundesregierung, wie Sie auf dieses Thema schauen. Im Kleinen wie im Großen interessiert uns, wie Sie auf das Thema Verantwortungs­kultur schauen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 176

Das Erschreckende ist für mich diese Parallele von Hypo Alpe-Adria und Burgtheater. Natürlich könnte man jetzt als Bundesregierung mit der Haltung dasitzen: Da geht es um 8 Millionen € bis 12 Millionen €. Das sind alles Peanuts. Das ist nicht so schlimm, wenn das danebengeht. – Wir reden ja morgen wieder über ein drohendes 18 Milliar­den €-Loch. Aber genau das ist das, was wir kritisieren: Das ist eine Haltungsfrage! Und diese Haltungsfrage haben Sie heute nicht positiv absolviert, weil die Anfrage aus meiner Sicht weder in Sachen Verantwortungskultur positiv beantwortet wurde, noch in Bezug auf die Frage, was Sie zu tun gedenken.

Wenn wir die Frage 1 stellen: „Seit wann war dem BMUKK die schwierige finanzielle Lage des Burgtheaters hinsichtlich Liquidität und drohendem Defizit bekannt?“, dann sagen Sie, darauf können Sie nicht antworten, da können Sie nichts sagen, das müsse Ihnen erst ein externer Berater sagen. Das ist ja absurd! Dann brauchen wir aber
die Kunstsektion bei Ihnen im Haus nicht. Das ist ja völlig absurd. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen. 
Zwischenbemerkung von Bundesminis­ter Dr. Ostermayer.)

Wenn wir die Frage stellen: „Ergab sich ein Hinweis auf das drohende Defizit aus den periodischen Berichten, die an das BMUKK geliefert werden müssen?“, sagen Sie, das können Sie nicht beantworten, da müssen Sie auf die KPMG warten. Auch das ist absurd! Das ist völlig absurd. Dann braucht man keine Kunstsektion. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen. Abg. Kickl: Er ist unnötig! Zwischen­bemerkung von Bundesminister Dr. Ostermayer.)

Sie lesen offensichtlich die Berichte nicht – von der Bilanz angefangen bis zum Kultur­bericht. Natürlich gab es mehrfach Hinweise, dass da etwas nicht ordentlich unterwegs ist. Dann setzen Sie sich hier her und lächeln die Fragen weg, und übrig bleibt der Ein­druck einer gewissen Ratlosigkeit dieser Bundesregierung. Das zieht sich eben durch, von der Hypo Alpe-Adria bis zum Burgtheater: Ratlosigkeit als Antwort. Sie sind den Phänomenen einer komplexen Welt nicht gewachsen, erscheint mir. Es ist Ihnen nicht klar, dass Sie als Eigentümervertreter natürlich auch gewisse Pflichten haben. Es ist Ihnen auch nicht klar, dass die Politik natürlich nicht Kulturpolitik machen soll im Sinne von: Wir schreiben den Regieplan und wir machen die Intendanz!, sondern unser Job ist es – und dafür sind wir engagiert und gut bezahlt –, einen ordentlichen Rahmen für solche Institutionen zu setzen und diesen auch zu kontrollieren. Dieser Verantwortung kommen Sie nicht ausreichend nach, wenn Sie hier – zu lässig aus meiner Sicht – ein­fach die Fragen weglächeln.

Ich hätte gerne von Ihnen gehört, Herr Minister: Was gedenken Sie in Sachen einer zeitgemäßen Steuerungs- und Regelungskultur im Kulturbetrieb an Maßnahmen zu setzen? Mich hätte interessiert: Halten Sie die Prozesse der integrierten Planung an der Burg für ausreichend? Halten Sie die Prozesse der Buchführung für modern und zeitgemäß? Ich hätte gerne von Ihnen gewusst: Glauben Sie, dass die Revision bei ei­nem Betrieb mit 2 400 Mitarbeitern richtig aufgestellt ist? Ich hätte von Ihnen gerne ge­wusst: Ist das, wie im Moment die Strukturen in den ausgegliederten Kulturbetrieben aussehen, die richtige Antwort?

Ich glaube, der Schritt in die Ausgliederung war ein richtiger, aber natürlich müssen wir uns immer wieder – und jetzt wäre ein richtiger Zeitpunkt – die Frage stellen: Sind die Governance-Strukturen zeitgemäß aufgestellt? Dazu hätte ich ein bisserl mehr Pro­blembewusstsein von Ihnen erwartet, Herr Minister, und nicht nur ein Lächeln, das sympathisch ist, aber in der Sache leider nicht weiterhilft. (Beifall bei NEOS und Grü­nen.  Bundesminister Dr. Ostermayer: Aber genau die Fragen, die Sie am Schluss gestellt haben, die habe ich beantwortet! Abg. Dr. Strolz das Rednerpult verlas­send : Haben Sie nicht! ...!)

18.34



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 177

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Muttonen zu Wort. (Abg. Dr. Strolz spricht mit Bundesminister Dr. Ostermayer.) – Herr Abgeord­neter Strolz, wir sollten fortsetzen.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


18.34.54

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin Hei­nisch-Hosek! Herr Minister Ostermayer! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Kollege Strolz, wenn Sie die Haltungsfrage ansprechen, dann muss ich dazu sagen: Eine Hal­tungsfrage ist es aber auch, wie man ohne Fakten viel Wind erzeugen kann. Das ist nämlich das, was Sie hier schon den ganzen Nachmittag versuchen. Wir wollen seriös arbeiten. Deswegen haben wir auch demnächst eine Sitzung des Kulturausschusses und deswegen warten wir auf diesen Bericht, der uns dann die Fakten liefert. Wir wol­len nicht mit Vermutungen und Spekulationen jonglieren.

Jetzt gehören Ängste genommen, Misstrauen abgebaut, emotionale Wogen geglättet, die Kommunikation in Gang gesetzt, Brücken gebaut und vor allem ein kühler Kopf be­wahrt. – Das schreibt der „Standard“ am 20. Februar. „Transparenz und Fakten gegen Erhitzung“, so betitelt der „Kurier“ einen Artikel vom 18. Februar. – Sehr geehrte Da­men und Herren, das ist genau das, was wir brauchen. Wir brauchen Transparenz, wir brauchen lückenlose Aufklärung, wir brauchen ein Aufarbeiten der Geschehnisse rund um die Burg, und dieser Weg wurde bereits eingeleitet. Wir haben das heute schon be­sprochen.

Es wurde ein Bericht durch externe und unabhängige Wirtschaftsprüfer in Auftrag ge­geben, und dieser Bericht soll gegen Ende der Woche fertig sein. Demnächst haben wir die schon erwähnte Sitzung des Kulturausschusses, in der wir dann alles anhand des Berichtes und anhand der dann vorliegenden Daten diskutieren werden.

Auch die Kommunikation wurde in Gang gesetzt. So wurde mit den Mitgliedern des En­sembles bereits gesprochen und ein weiterer Termin ausgemacht.

Das, sehr geehrte Damen und Herren, verstehe ich unter einer seriösen Herangehens­weise an Probleme. Wir legen keinen Wert auf die Abhaltung einer Show, in der wir mit Vermutungen spekulieren, wo wir eben keine Tatsachen und Fakten haben.

Trotz der Ungereimtheiten, die es jetzt gibt, möchte ich schon festhalten, dass das Burgtheater, das eine führende Rolle im deutschsprachigen Raum spielt, tief in der Be­völkerung verankert ist und eine immens große Wertschätzung erfährt. (Abg. Mag. Lo­acker: ... Ungereimtheiten!) – Das sind zwei unterschiedliche Bereiche. Es gibt den wirtschaftlichen Bereich und dann auch den künstlerischen Bereich, und für diesen künstlerischen Bereich ist die Wertschätzung eine sehr große.

Die Frage, die sich auch noch stellt, ist, warum wir da sind, wo die Frau Kollegin Meinl-Reisinger am Beginn ihrer Rede gesagt hat, es ist alles so wunderbar und so gut und so richtig eingeleitet worden. Das heißt, wir diskutieren jetzt nicht die Geschehnisse rund um die Burg, wir können das nicht diskutieren, weil wir die Fakten nicht haben, wir werden das aber sehr ausführlich im nächsten Kulturausschuss tun. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Dipl.-Kffr. Pfurtschel­ler. – Bitte.

 


18.38.37

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 178

und Kollegen! Geschätzte Zuschauer auf der Galerie und an den Bildschirmen! Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind bereits ausführlich auf die finanziellen und organi­satorischen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten, in welchen sich das Burgtheater aktuell befindet, eingegangen. Ich möchte Ihr Augenmerk gerne noch auf einen weiteren Aspekt, nämlich die Menschen im Burgtheater, lenken.

Das Burgtheater ist nicht nur eine österreichische Kultureinrichtung von Weltruf, die je­des Jahr Tausende Besucher anzieht und begeistert, das Burgtheater ist auch Arbeit­geber für viele renommierte und anerkannte Künstler. Diese Belegschaft ist natürlich aufgrund der jüngsten Ereignisse und medialen Diskussionen äußerst beunruhigt und verunsichert und hat ihre Besorgnis zuletzt auch kundgetan.

Es ist daher wichtig, dass wir dem Ensemble vermitteln, dass sowohl vonseiten der wirtschaftlich Verantwortlichen als auch von politischer Seite mit Vernunft, Ruhe und Bedacht vorgegangen wird, denn dieses Ensemble, das jeden Abend künstlerische Bestleistungen erbringen soll, kann sicher am allerwenigsten für die wirtschaftlichen Probleme der Burg.

Ich kann durchaus nachvollziehen, dass Sie, Frau Abgeordnete Meinl-Reisinger, als neue Kulturausschussobfrau nicht darüber erfreut sind, dass Ihrem Wunsch auf sofor­tige Diskussion der Schwierigkeiten, in welchen sich das Burgtheater befindet, im Kul­turausschuss nicht nachgekommen worden ist. Sie sind neu in dieser Funktion und wollen natürlich schnellstmöglich Aktivitäten von Ihrer Seite nachweisen können.

Auch wir von der ÖVP sind daran interessiert, dass die in Ihrer Dringlichen Anfrage be­sprochenen Vorkommnisse rund um das Burgtheater aufgeklärt, diskutiert und die rich­tigen Konsequenzen gezogen werden. Aber um genau das tun zu können, ist es not­wendig, dass alle Fakten vollständig auf dem Tisch liegen. Es wurde bereits mehrfach von Herrn Minister Ostermayer und meinen Vorrednerinnen und Vorrednern darauf hin­gewiesen, dass der Bericht des Wirtschaftsprüfers erst im März vorliegen wird.

Daher möchte ich Sie, Frau Kulturausschussobfrau, und Ihre Kolleginnen und Kollegen von den NEOS herzlich bitten, aus dem Thema jetzt nicht voreilig politisches Kleingeld zu wechseln, indem Sie via Medien die sofortige Entlassung verschiedener Personen fordern, deren schuldhaftes Verhalten noch gar nicht sicher nachgewiesen ist (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Eine ist schon entlassen worden!), sondern noch abzuwarten, bis alle Daten auf dem Tisch liegen, damit anschließend die richtigen Schlüsse und Konsequenzen gezogen werden können.

Ja, wir haben die Verantwortung, die Vorkommnisse zu prüfen, zu diskutieren und da­rauf zu achten, dass Verbesserungen eingeleitet werden, aber auch ja, wir haben Ver­antwortung für die Menschen, die im Dienste des Bundes künstlerisch tätig sind und es verdienen, fair behandelt zu werden. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Wal­ter Rosenkranz: Die Frau Stantejsky ist schon entlassen worden!)

18.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer zu Wort. – Bitte.

 


18.42.26

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich finde es schon spannend, dass wir in einer Zeit, in der wir über Steuergelder diskutieren, hier jetzt so einen Fall haben, und ich möchte gerne zwei Themen besonders hervorheben. Zum einen heißt es, in Bezug auf Ausgaben von Staatsgeldern sind drei Grundsätze zu beachten: Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 179

Stellen wir uns jetzt vor, was das zum Beispiel für kleine Vereine bedeutet, die Anträge an diverse öffentliche Stellen stellen. Da gibt es ganz genaue Regelungen, ganz ge­naue Richtlinien, was dieser kleine Verein alles zu leisten hat, um an diese öffentlichen Fördergelder heranzukommen. Man muss genaue Auflistungen treffen, man muss Budgetpläne erstellen, man muss die einzelnen Posten einzelnen Sachgebieten zuord­nen. Das heißt, es gibt ganz, ganz genaue und sehr schwierig zu erfüllende Auflagen für diese Vereine; das ist, glaube ich, allseits hier in diesem Hause bekannt.

Wenn man jetzt zum Beispiel diesen Förderplan nicht zur Gänze einhalten kann und ersichtlich wird, dass kleine Abweichungen entstehen, dann muss man separat beim Fördergeber wieder einen Antrag stellen, in dem es darum geht, ob eine Erhöhung von einzelnen Posten möglich ist. Das heißt, wenn man nur eine Abweichung in der Höhe von 5 Prozent hat, so bedarf das bereits eines allgemeinen Antrages. So läuft das für kleine Vereine.

So, und jetzt frage ich mich: Wie ist das hier in diesem großen Stil möglich? Mein Kol­lege hat das heute schon angesprochen: Wie konnte es sein, dass es unter der Prä­misse dieser drei Anforderungen möglich gewesen ist, dass das Ensemble des Burg­theaters nach London geflogen ist, um dort zu proben, einzig und allein deshalb, weil die Regisseurin nicht nach Österreich gekommen ist? Wir haben die Prinzipien – ich wiederhole es – Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, und da muss man sich wirklich fragen: Wie kann denn das passiert sein?

Mir ist es wichtig, Ihnen in Erinnerung zu rufen, Sie alle hier in diesem Haus sind Abge­ordnete, und Sie alle haben hier eine sehr wesentliche Aufgabe, und diese Aufgabe lautet: VolksvertreterInnen zu sein. Das heißt, unsere Rolle und unsere Aufgabe sind es, dass wir wirklich behutsam mit den Staatsgeldern umgehen, nicht abzuwarten, nicht zu sagen, schauen wir mal, was dieser Endbericht bringen wird, sondern wir ha­ben eine wirklich ernsthafte Aufgabe. Herr Kollege Cap, das, was Sie gesagt haben, geht auch in diese Richtung. Das ist so wichtig!

Wenn Sie Ihre Aufgabe und diese Maßnahmen wirklich ernst nehmen, dann sollten Sie dafür sorgen, dass wir so bald wie möglich hier in diesem Hohen Haus eine Enquete machen können, eine Enquete, in deren Rahmen wir uns wirklich überlegen, wie wir in Zukunft die Strukturen so gestalten können, dass so etwas nicht mehr vorkommen kann. Denn angesichts dieser Missstände, wie wir sie hier jetzt vorfinden, muss ich sa­gen, wir wissen nicht, ob wir nicht vielleicht auch diverse Leichen in den Kellern der an­deren Theater haben.

Um das zu verhindern und um sicherzustellen, dass das nicht noch einmal passieren kann, müssen wir im Hohen Haus sehr schnell, am besten noch vor dem Sommer, alle gemeinsam zusammenkommen und eine öffentliche Diskussion darüber führen, wie wir die Strukturen verbessern können, denn wir haben ja gesehen, wozu die Struktu­ren, wie wir sie derzeit haben, führen. Das ist der eine Punkt, den ich erwähnen möchte.

Der zweite Punkt, auf den ich hinaus möchte, ist: Mein Kollege Harald Walser hat ei­nen Entschließungsantrag gestellt, in dem es um das Interpellationsrecht geht, und ich möchte ihn hier noch einmal unterstützen und auf die Bedeutung hinweisen. Denn wir müssen das Recht haben, nachzufragen, wir müssen das Recht haben, zu wissen: Was passiert mit den Geldern? Werden Ausflüge gemacht? Wo fahren sie denn hin? Und: Wofür werden die Gelder ausgegeben? Derzeit haben wir dieses Recht nicht, und mit den Antworten: Na ja, man weiß nicht, man muss noch abwarten!, und so weiter, damit können wir unsere Aufgabe der Kontrolle nicht übernehmen. Es ist daher wichtig, dass wir hier zusammenhalten.

Wenn Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, das wirklich ernst nehmen, dann möchte ich Sie bitten, dass Sie den Entschließungsantrag meiner Kol-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 180

legen Zinggl und Walser unterstützen. Das wäre ein Zeichen, dass Sie das wirklich ernst nehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Solche Fehler, wie wir sie jetzt hier erleben, dürfen in Zukunft nicht mehr passieren!

Ich danke Ihnen allen und ich hoffe, auf Gehör zu stoßen, und freue mich auf die weite­re Zusammenarbeit. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Meinl-Reisinger hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. Ich stelle Ihnen die Uhr auf 4 Minuten. Sie ha­ben eine Gesamtrestredezeit von 7 Minuten. – Bitte.

 


18.49.04

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Ich muss sagen, ich habe mich selten noch auf eine solche Rede gefreut wie eben, weil ich ja doch sehr oft da­rauf hingewiesen wurde, dass es doch bitte schön um Fakten gehen sollte, anstatt hier eine überhitzte, emotionale Debatte zu führen. Offensichtlich alles Hinweise vom glei­chen Spin-Doctor, den Sie haben.

Ich möchte mich jetzt einmal kurz auf die Fakten konzentrieren, die meiner Meinung nach dem Herrn Minister bekannt sein müssten – wenn sie es ihm nicht sind, ist es eine Schande – und auch Ihnen als Kultursprecherin und Kultursprecher bekannt sein müssten. – Herr Dr. Cap, ich komme dann auch noch auf Sie zu sprechen, jetzt aber zuerst einmal zu den Fakten.

Also, Fakt Nummer eins: der Jahresabschluss des vergangenen Jahres. (Die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe.) Ich habe schon daraus zitiert, Matthias Strolz hat es auch getan; Sie können es auch im Kulturbericht nachlesen. Es wird hier eindeutig dar­gelegt, dass es ein Defizit von 3,7 Millionen € aufgrund einer geänderten Abschreibe­praxis gibt. Wann die begonnen hat, können Sie ebenfalls in den Jahresabschlüssen nachlesen.

Dann möchte ich Ihnen das Protokoll der Gesellschafterversammlung des Burgtheaters zur Kenntnis bringen, aus dem hervorgeht, dass die Herabsetzung des Stammkapitals beschlossen wurde als Reaktion auf das Defizit, das letztes Jahr schon entstanden ist und von dem klar war, dass es auch heuer wieder entstehen wird, und wo klar war, man muss Maßnahmen setzen.

Detto den Bericht des Aufsichtsrats der Burgtheater GmbH über das Geschäftsjahr 2011/
2012, in dem wiederum steht: Der Aufsichtsrat empfiehlt die Herabsetzung des Stamm­kapitals rückwirkend zum 31.8. um 3,6 Millionen € sowie die Feststellung des Jahres­abschlusses.

Das heißt, das sind Fakten! Es ist bekannt, dass das Burgtheater ein Problem hinsicht­lich einer ausgeglichenen Bilanzierung hat.

Des Weiteren ist es ein Faktum, dass die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zwischen den Jahren 2008 und 2009 deutlich gestiegen sind. Waren im Jahresab­schluss 2008 im Verbindlichkeitenspiegel zum 31. August 2008 noch Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von einem Jahr, also Liquiditätsfragen, in der Höhe von 1,7 Millionen € ausgewiesen, waren es ein Jahr später, nach dem Be­ginn der Direktion Hartmann, 5,1 Millionen €. Das ist wirklich eine deutliche Steigerung. Und Sie müssten diese Berichte kennen! Sie sind verantwortlich als Ministerium, Sie haben hier Gesellschafterrechte wahrzunehmen! Es ist eine Schande, wenn Sie mir sagen, Sie müssen auf eine forensische Untersuchung warten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 181

Im Übrigen muss ich sagen: Diese forensische Untersuchung habe dann wohl ich ge­leistet in den letzten Nächten, die ich mir um die Ohren geschlagen habe, wo ich mir einfach nur die Unterlagen angeschaut habe, die im Firmenbuch ersichtlich sind.

Des Weiteren verweise ich auf den vom Ministerium in Auftrag gegebenen Evalua­tionsbericht „Rechtliche Evaluierung des Bundestheaterkonzerns“ der Kanzlei KWR, in dem nachzulesen ist – ich hoffe, ich finde das jetzt so schnell –:

Die Repräsentanten des Bundes können in der Generalversammlung der Bundesthea­ter-Holding GmbH dem Geschäftsführer Weisungen erteilen, der wiederum als Eigen­tümervertreter in den Tochtergesellschaften entsprechend den Weisungen agieren kann. – Zitatende.

Warum haben Sie das nicht getan, wenn Sie hätten sehen müssen, dass wir hier auf ein Defizit in diesem Ausmaß zusteuern? (Bundesminister Dr. Ostermayer: Weil wir damals noch nicht in der Funktion waren, falls Ihnen das entgangen sein sollte!) – Sie nicht!

Ich möchte Ihnen dann ganz zum Schluss auch noch den Weg aus der Krise aufzeich­nen und noch einmal die Effizienzanalyse von Ernst & Young zitieren, in der steht, dass die Konzernrevision unterdimensioniert ist – das habe ich schon gesagt –, und wo eine Reihe von Problemen im Risikomanagement ausgewiesen wurde. Dieser Bericht lag im Ministerium.

Jetzt möchte ich noch ganz kurz etwas sagen zu unserem Kulturprogramm. Es wird ein Problem geben, diese großartige Kulturinstitution, die ganzen Kunst- und Kultureinrich­tungen zu finanzieren. Das liegt unter anderem an der Hypo. 19 Milliarden: Mit diesem Betrag könnten wir das Bundesbudget für Kunst und Kultur 42 Jahre lang finanzieren und länger als 130 Jahre das Budget aller Bundestheater zusammen finanzieren. Das heißt, es wird hier Verteilungsprobleme geben.

Wir weisen darauf hin, dass sehr viel Geld in diesen großen Institutionen, die hervorra­gende Arbeit leisten und wirklich zu Hochleistungen im Bereich Kunst und Kultur beitra­gen, geparkt wird. Reden Sie bitte einmal mit der freien Szene und fragen Sie die Leu­te dort, wie die das sehen! Und nach den Ausführungen der Frau Präsidentin Jank kommt mir noch mehr die Idee, dass da sehr viel Wirtschafts- und Tourismusförderung dabei ist.

Jetzt abschließend der Weg aus der Krise. Ich weiß, Sie sind nicht dafür verantwortlich, was in der Vergangenheit war. Aber umso wichtiger ist es, dass Sie jetzt entschlossen handeln, Herr Minister, und dass Sie Zeichen setzen, dass Sie im Sinne des neuen Stils, den Sie versprochen haben, in Zukunft mit solchen Krisen transparent umgehen und auch Entscheidungen treffen, die vielleicht nicht ganz leicht, aber unbedingt not­wendig sind, um solche Krisen in Zukunft bei anderen Theatern wie zum Beispiel Staatsoper oder Volksoper oder was auch immer zu verhindern.

Sie haben das nicht mitverursacht, umso mehr haben Sie jetzt die Chance, entschlos­sen zu handeln und den Schaden, der dieser Kulturnation im In- und Ausland schon entstanden ist, abzuwehren. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeord­neten der Grünen.)

18.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


18.55.17

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Abschließend muss man sagen, dass sich da heute ein Bild, ein trauriges


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 182

Sittenbild des österreichischen staatlichen Kulturbetriebes zeichnet, wo man fast den Gedanken fassen muss, dass Kunstschaffen gepaart mit staatlicher Finanzierung et­was ergibt, was nach Geldverschwendung ausschaut, was nach Verhaberung aus­schaut und was von einer absoluten betriebswirtschaftlichen Ineffizienz geprägt ist. Das ist eine traurige Sache. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist überhaupt keine Frage – ich werde mich kurz fassen –, dass da Aufklärung ab­solut notwendig ist, dass man klären wird müssen, wer trägt in der Holding, wer trägt im Burgtheater selbst die Verantwortung. Aber auf der anderen Seite wird man sich na­türlich die Frage stellen müssen: Wer trägt die politische Verantwortung, und wo war die Frau Minister Schmied die letzten fünf Jahre?

Was aber meines Erachtens auch klar ist: Es kann nicht so weitergehen wie jetzt. Man kann nicht sagen, wir klären das auf, und dann schauen wir weiter, sondern man muss sich für die Zukunft überlegen, wie man dieser Sache Herr wird.

Da gibt es eine Variante, die ich zwar nicht befürworte, aber es wäre eine: Man macht das Ganze in Zukunft völlig privat, streicht die staatlichen Förderungen und schaut, wo sie bleiben. Das ist eine Sache, die wir aber nicht befürworten. Oder man trägt eben eine kulturpolitische Verantwortung und macht das rückgängig, was man Ende der neunziger Jahre angefangen hat, was man damals, glaube ich, falsch gemacht hat: Man geht wieder her und gliedert diese Bundestheater-Holding wieder ins Ministerium ein, um in Zukunft staatliche Kontrolle zu gewährleisten für etwas, wo staatliches oder Steuergeld fließt, um eben in Zukunft zu verhindern, dass hier mit irgendwelchen ex­ternen Experten und unkontrollierbaren Mechanismen gearbeitet wird. (Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Sinne darf ich abschließend sagen, weil es in die richtige Richtung geht: Wir unterstützen auch den Antrag vom Kollegen Zinggl, von den Grünen, dass wir da zu­mindest das Interpellationsrecht bekommen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.57

18.57.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Interpellationsrecht bei Tochterunter­nehmen von im Bundesbesitz befindlichen Gesellschaften, insbesondere im Bereich der Bundestheater.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

18.58.03Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir nehmen die Verhandlungen über die Punk­te 2 und 3 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Mag. Groiß. – Bitte.

 


18.58.20

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Präsidentin! Lieber Mi­nister! Liebe Kollegen! Ich freue mich, dass wir jetzt um diese Tageszeit weiter über das Abgabenänderungsgesetz diskutieren können. Warum betone ich das? – Die ei­ne Fraktion macht vor zwei Sitzungen schon die ersten Abänderungsanträge zu dem Gesetz, das wir heute beschließen sollen. Der Rest spricht bereits bei den Geschäfts­ordnungsdebatten über dieses Gesetz. Selbst wenn es um die „Burg“ geht, wird über das Abgabenänderungsgesetz gesprochen. Jetzt können wir die Debatte wieder auf­nehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 183

Als wir in der ÖVP den Entwurf gesehen haben, haben wir sofort die Verhandlungen aufgenommen. Wir haben intensiv über die Themen gesprochen, und es konnte viel er­reicht werden. Ich bedanke mich dafür, weil wir hier sehen können, wie Parlamen­tarismus funktioniert und dass wir, die zwei Regierungsparteien, gemeinsam einiges bewegen und einiges bewirken können.

Im Abgabenänderungsgesetz sind von Anfang an auch einige sehr positive Punkte enthalten gewesen, die Sie bis jetzt nicht gestreift haben, denn positive Sachen wollen Sie ja nicht an die Öffentlichkeit bringen. Es wird die Gesellschaftssteuer abgeschafft – das steht jetzt schon drinnen und wird heute mitbeschlossen –, eine Forderung, die viele Jahre lang bestanden hat und die Ihnen jetzt nicht einmal eine Erwähnung wert ist.

Wir beginnen damit, die kleinen Betriebe zu entlasten, indem die Grenzen der Umsatz­steuer bei der Rechnungslegung angehoben werden. Auch das ist eine Forderung, die wir alle haben und die teilweise umgesetzt wird. Auch dafür herzlichen Dank, dass das von Anfang an mit dabei war.

Natürlich hatten wir nicht mit jedem Punkt von Anfang an unsere Freude. Wir haben bei der „GmbH light“ doch die eine oder andere Diskussion führen müssen, aber übrig ge­blieben ist, dass dies mit begünstigten Gewinnen wieder aufgefüllt werden kann und so die Gründung der Unternehmen ermöglicht wird.

Auch betreffend Gewinnfreibetrag war es wichtig, die Realinvestition neu zu definieren. Da ist die Definition Richtung Wohnbauanleihe durchgekommen. Ich hoffe, dass die ei­ne oder andere weitere Realinvestition – die uns vielleicht noch gemeinsam einfällt – ebenfalls zum Zug kommen kann. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Ja, die Wirtschaft leistet einen Beitrag. Wir haben auch Änderungen bei der Verlustvor­tragsverwertung, wir haben Änderungen bei den Rückstellungen, wir haben Änderun­gen bei der Gruppenbesteuerung. – Ja, wir tragen diese mit.

Richtig glücklich sind wir allerdings nicht mit allen Punkten. Bei der Bankenabgabe können wir nicht wirklich frohgemut sein, denn diese kann den Klein- und Mittelbe­trieben doch die Kreditaufnahme erheblich erschweren, aber in der Gesamtbetrachtung werden wir sie mittragen.

Positiv ist der Rahmen rundherum. Der Handwerkerbonus wird kommen, die Lohnne­benkosten werden gesenkt.

Betreffend die Anträge zur Kleinen Aktiengesellschaft, die gekommen sind: Diese Din­ge funktionieren, sie funktionieren derzeit mit Substanzgenussrechten, sie funktionie­ren auch im Zusammenhang mit Crowdfunding, was immer wieder eingemahnt wird. Es gibt, abgestimmt mit der FMA, diese Dinge. Sie müssen entsprechend publiziert werden. Damit ist sozusagen der Antrag betreffend Kleine Aktiengesellschaft hinfällig, denn das ist bereits in der derzeitigen Rechtsmaterie möglich und umsetzbar. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte. (Abg. Obernosterer – in Richtung des sich zum Rednerpult begeben­den Abg. Köchl –: Jetzt reiß dich zusammen!)

 


19.02.01

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Ho­hes Haus! Meine Damen und Herren vor den Fernsehapparaten! Ich habe heute schon gehört, man darf das Wort „scheinheilig“ nicht verwenden; aber „heilig“ darf ich schon im Zusammenhang mit der ÖVP sagen. Das ist, so glaube ich, noch nicht auf der bösen Liste. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – „Heilig“ darf man sie nennen, aber das ist jetzt nicht das Thema.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 184

Wir reden über das Abgabenänderungsgesetz. Wir haben heute dazu einiges gehört, was mich schon beschämt. Sie haben davon gesprochen, es sei ein symbolischer Akt, die Lohnnebenkosten zu senken. – 0,1 Prozent, ein symbolischer Akt?! – Ja, das ist ei­ne Tatsachenfeststellung. Ich hoffe, möglichst viele Menschen schauen zu, dass Sie hier einen „symbolischen Akt“ setzen.

Ich glaube nämlich, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer gerne mehr hätten als diesen symbolischen Akt, nämlich reale Maßnahmen, reale Reformen. Wir haben betreffend Gewinnfreibetrag einen Vorschlag, wo wir sagen, wir wollen den Grund­sockel von 30 000 € auf 60 000 € Jahresgewinn anheben. – Ich würde gerne einen Kollegen bitten, mir den Antrag zu bringen, damit ich ihn dann ordnungsgemäß einbrin­gen kann. (Abg. Weninger: Haben wir etwas vergessen?)

Wir Grüne haben hiezu einen ganz klaren Vorschlag und bleiben an diesem Thema dran.

Wir haben klare Vorstellungen betreffend die GmbH light. Bei der GmbH light haben Sie jetzt vorgeführt, dass Sie letztes Jahr eine Reform umgesetzt haben, dann lange ein Theaterstück im Zusammenspiel mit der Wirtschaftskammer abgezogen haben (Abg. Brosz bringt dem Redner den erwähnten Antrag zum Rednerpult) – danke sehr! – und zum Schluss jetzt alles gleich bleibt. Und dann sollen sich alle darüber freuen, aber man darf ja Wohnbauanleihen kaufen.

Also wenn das eine Reform ist, dann frage ich Sie bitte wirklich: Warum verunsichern Sie die Unternehmerinnen und Unternehmer so massiv, dass zum Schluss alles gleich bleibt, und – hurra, hurra! – man darf dann Wohnbauanleihen kaufen? – Das ist in mei­nen Augen absolut ein Witz. Nennen wir es einmal einen Witz. – Das ist eine „heilige“ ÖVP.

Sie machen eine NoVA-Reform, bei der Sie den Deckel bei 32 Prozent ansetzen. Dazu gibt es gescheite Vorschläge; man lässt die NoVA zum Beispiel sogar ins Minus ge­hen, und dann kommt bei Elektroautos eine Förderung heraus – ganz ohne Förderfor­mular. Das sind, so glaube ich, Ansätze, die wir wirklich weiterverfolgen sollten.

Sie haben heute so viel gesprochen, Sie haben auch von Sicherheit in allen Zusam­menhängen gesprochen. Uns Selbständigen in Österreich geben Sie aber derzeit über­haupt keine Sicherheit, sondern es kommt laufend zu Verunsicherungen.

Wenn dann im Zusammenhang mit der GmbH das Wort „gründungsprivilegiert“ im Fir­menbuch drinstehen soll, dann ist das in meinen Augen schon ein bisschen ein Witz, denn ins Firmenbuch brauchen Sie das nicht mehr hineinzuschreiben. (Abg. Brosz: Wie man „Privilegien“ schreibt, weiß die ÖVP normalerweise schon!) Das sieht man dann sowieso am Stammkapital, man sieht dann vor Ort im Firmenbuch sowieso, wo­ran man ist.

Also: Wenn Sie das Wort „gründungsprivilegiert“ in diesem Zusammenhang verwen­den, dann frage ich Sie schon, geschätzte ÖVP: Warum haben Sie bei den Bauern, bei allen landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht den Vorschlag gebracht, bei jedem „subventionsgefördert“ hineinzuschreiben? – Das würden Sie ja auch nicht machen.

Oder: Sie würden ja auch nicht bei jedem Konzern quasi „gruppensteuerbegünstigt“ dazuschreiben. Auf diese Idee kämen Sie ja auch nicht. Bei den Notaren würden Sie ja auch nicht „wettbewerbsgeschützt“ dazuschreiben. – Aber nein, bei der Kleinen GmbH muss man „gründungsprivilegiert“ draufschreiben.

Na ja, langer Rede kurzer Sinn: Ich komme jetzt noch mit einem Vorschlag zum Ge­winnfreibetrag. Wir Grüne machen einen zweiten Anlauf und bringenden folgenden An­trag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 185

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Köchl, Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Verdoppelung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag im Einkommen­steuergesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat den Entwurf einer Novelle des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, der beim Gewinnfreibetrag den Grundfreibetrag statt bisher für 30.000 Euro hinkünftig für 60.000 Euro Jahresgewinn bei gleichzeitigem Wegfall der Investitionsverpflichtung in begünstigte Wertpapiere vor­sieht.“

*****

Das wäre eine ganz, ganz konkrete Maßnahme. Ich würde Sie dringend bitten, einmal etwas zu beschließen, statt sich hier weiter in Ihrem Reformunvermögen zu sonnen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

19.06


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben vom Herrn Abgeordneten Köchl eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Köchl, Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verdoppelung des Grundfreibetrags beim Gewinnfreibetrag im Einkommen­steuergesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuerge­setz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Um­gründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahr­zeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuerge­setz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwal­tungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsge­setz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsge­setz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Ab­schnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenände­rungsgesetz 2014 - AbgÄG 2014)

sowie über die Anträge 164/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Stabilitätsabgabe", 165/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Wirtschaftsschutzpakt", 205/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz und 206/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer GmbH "Ze­ro" (31 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 186

Begründung

Mit dem Gewinnfreibetrag wurde für Unternehmerinnen und Unternehmer versucht, einen Ausgleich für die vergleichbare Steuerbegünstigung des 13. und 14. Gehaltes bei DienstnehmerInnen zu schaffen. Beim Gewinnfreibetrag werden 13% des Jahres­gewinnes steuerfrei gestellt. Die Deckelung dieses Gewinnfreibetrages beträgt grund­sätzlich 100.000 und ist vorübergehend von 2013 bis 2016 reduziert.

Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag für Gewinne bis 30.000 Eu­ro und einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen.

Dieser Grundfreibetrag ist für die Viertelmillion Einpersonenunternehmerinnen und ‑Un­ter­nehmer sowie alle anderen Selbstständigen Österreichs eine wichtige Entlastung und Anerkennung ihrer Leistungen.

Der Investitionsdruck in begünstigte Wertpapiere für Gewinnanteile über 30.000 Euro schafft falsche Anreize. Die Rücklagenbildung der EPU über mehre Jahre sollte nicht über die Finanzmärkte erfolgen müssen. Das Investitionserfordernis in Wertpapiere soll daher hin künftig nicht mehr steuerlich begünstigt werden.

Der Grundfreibetrag sollte hingegen von derzeit 3.900 Euro (30.000 Euro Gewinn) auf zukünftig 7.800 Euro (60.000 Euro Gewinn) angehoben werden. Gleichzeitig soll der Gewinnfreibetrag bei 7.800 Euro gedeckelt werden und damit der investitionsbedingte Anteil wegfallen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat den Entwurf einer Novelle des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, der beim Gewinnfreibetrag den Grundfreibetrag statt bisher für 30.000 Euro hinkünftig für 60.000 Euro Jahresgewinn bei gleichzeitigem Wegfall der Investitionsverpflichtung in begünstigte Wertpapiere vor­sieht.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.

 


19.06.23

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin Steßl! Herr Staatssekretär Danninger! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Zuseher im Saal und die verbleibenden vor den Fernsehgeräten, herzlich willkommen! Nur wer zeitgerecht den richtigen Kurs setzt, fährt auch in Zukunft noch geradeaus und unter Volldampf. Das Abgabenänderungsgesetz von heute ist unser Kurs von morgen. Deshalb: Konzentrieren wir uns doch auf das Steuern, konzentrieren wir uns doch auf das Treffen von richtigen Entscheidungen, um für heute und für mor­gen Sorge zu tragen!

Und das ist doch das Entscheidende: für heute und für morgen Sorge zu tragen. Das ist das, was uns und die kommenden Generationen wirklich interessiert. Wir setzen uns für österreichische Verhältnisse ein, zum Beispiel für eine niedrige Arbeitslosigkeit.

Ob die herrschende Kritik zielführend und begründet oder unbegründet ist, dass lässt sich doch am besten von jedem Einzelnen selber ermessen und veranschaulichen, wenn man den Vergleich mit Spanien, Griechenland oder Italien zieht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 187

Warum, frage ich Sie, warum stehen denn wir Österreicher heute in Europa und in der Welt so gut da und sind auch in der Lage, diesen Kurs weiterhin zu halten? Warum fegt die Wirtschaftskrise in den Nachbarländern Tausende von Jobs, Abertausende von Jobs einfach hinweg, warum aber nicht in Österreich?

Ich sage es Ihnen: weil wir gerecht steuern, weil wir Investitionen in Wohnbauanleihen zulassen und gleichzeitig die Steuerflucht eindämmen. Es wird wohl einen Grund ha­ben, warum wir die wenigsten Arbeitslosen in Europa haben, es wird einen Grund ha­ben, warum Delegationen aus den Nachbarländern zu uns kommen und sich hier über das österreichische Erfolgsmodell informieren lassen, wie zum Beispiel über die Be­kämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir, die wir heute agieren, wir schaffen doch eigent­lich für uns den Spielraum, den wir morgen notwendig brauchen. Das schaffen und er­halten wir uns trotz der Wirtschaftskrise.

Liebe Freunde und Kollegen von der FPÖ, das schaffen wir trotz des riesigen Hypo-Desasters, trotz der riesigen Hypo-Last, die ihr uns in Kärnten hinterlassen habt. (Zwi­schenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.) Und dabei erhalten wir den Sozialstaat, ohne Kürzungen vorzunehmen. Dafür, dass dies aber auch so bleiben kann, müssen wir An­passungen vornehmen – Anpassungen, die gerecht sind, die auch Verantwortung auf­weisen; Anpassungen wie Einschränkung der Gruppenbesteuerung, Erhöhung und Verlängerung der Bankenabgabe, Streichen von Steuerprivilegien der Topmanager, die GmbH light und Nachnachbesserungen, sodass der Einstieg in die Wirtschaft er­leichtert wird. Und die Neuregelung der NoVA – auch wenn sie kritisiert wird – ist schlussendlich zielführend, weil sie umweltfreundliche Automobile unterstützt.

Diese Maßnahmen, meine werten Kolleginnen und Kollegen, sind doch eigentlich der Schlüssel für die wirtschaftlich Stabilität Österreichs. Wir sind nicht in Spanien, wo über ein Viertel der Menschen eine Arbeit sucht und wo alle 15 Minuten eine Delogierung geschieht. In diesem Zusammenhang möchte ich die Bilder in Erinnerung rufen, die durch die Medien gegeistert sind – Bilder von Spaniern mit Trillerpfeifen auf den Stra­ßen, die auf ihre Situation aufmerksam gemacht haben, Bilder von Menschen, die die Schlüsselbunde in die Höhe gehoben haben, um gegen die Finanz- und Immobilienkri­se zu demonstrieren.

Deshalb: Ja zu einem Gewinnfreibetrag und der Möglichkeit, in Wohnbauanleihen zu veranlagen. Somit ja zu Investitionen in die Realwirtschaft und ja zu einem Sozialen Wohnbau, der jenen ein Dach über dem Kopf ermöglicht, die es brauchen, und nicht je­ne bevorzugt, die aus Habsucht und Gewinnmaximierung nach lukrativen Veranla­gungsvarianten suchen. Und vor allem ja zu einem gerechten Europa, zu einem ge­rechten Österreich und ja zu einem Sozialstaat. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist mein Verständnis einer österreichisch-sozialen Marktwirtschaft. Das ist mein Verständnis einen Wegs in eine gerechte Zukunft. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.10


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


19.10.34

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Vertreter der Regie­rung! Hohes Haus! Letzte Woche hat uns vor allem ein Thema beschäftigt: Das war die Diskussion um die Hypo Alpe-Adria, also das Scheitern des Bankensozialismus. Wenn die Regierung im Rahmen des nun diskutierten Abgabenänderungsgesetzes die Steu­ern erhöhen möchte, dann hat dies vor allem, ja fast ausschließlich seinen Grund da­rin, dass dieses Desaster auch finanziert werden muss. Und wenn man nun mit soge-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 188

nannten Gratis-Zahnspangen noch ein weiteres Ausgabenfeld eröffnet, so kann ich nur sagen: Es wird dieser Regierung nicht gelingen, das Scheitern des Bankensozialismus durch die Einführung eines „Zahnspangen-Sozialismus“ zu kaschieren. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Pendl: Der war gut!)

Ich greife zwei Maßnahmen aus dem wirtschafts- und wachstumshemmenden Abga­benänderungsgesetz heraus: die Nichtabsetzbarkeit von Gehältern über 500 000 € so­wie die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe. Beiden Maßnahmen ist gemeinsam, dass sie Umgehungshandlungen provozieren und letztlich einem Fiskus Mehreinnah­men bringen, aber wohl nicht dem österreichischen, sondern einem ausländischen, vermutlich dem slowakischen.

Die Diskriminierung hoher Gehälter schreit geradezu nach einer Anrufung des Ver­fassungsgerichtshofes, die dank der jüngst geschaffenen Beschwerdemöglichkeit bei unmittelbarer Betroffenheit bereits nächste Woche wird erfolgen können. Sie ist nicht nur gleichheitswidrig, sondern auch ökonomischer Unsinn, denn wir wissen, dass die Lohnnebenkosten in Österreich überhöht sind und es bekanntlich schon jetzt schwierig ist, äußerst schwierig ist, internationale Spitzenmanager in unseren Konzernen anzu­stellen, weil jeder weiß, dass wir einen Spitzensteuersatz von 50 Prozent haben. (Bei­fall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

In Zukunft werden diese Leute, wenn überhaupt, bei ausländischen Tochterunterneh­men beschäftigt werden, womit dem österreichischen Fiskus in Wirklichkeit Steuerein­nahmen entgehen werden. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik. (Neuerlicher Beifall beim Team Stronach. – Abg. Krainer: Das spielt überhaupt keine Rolle!)

Wenn Sie glauben, dass Sie besonders den Luxus bekämpfen müssen, so möchte ich fragen, wenn Sie beginnen, dies als Betriebsausgabe zu verbieten, was ist denn dann das Nächste? Dass Sie Champagner bei Firmenfeiern verbieten, dass Sie Kaviar bei Firmenfeiern verbieten? Dass Sie Raucherzimmer verbieten, weil Sie irgendetwas für schlecht halten? – Damit werden Sie der Gleichheitswidrigkeit die erste Tür öffnen.

Meine Damen und Herren! Das ursprünglich erklärte ausdrückliche Ziel der Regierung war es, dass es in Zukunft nicht mehr Gehälter über 500 000 € geben soll. – Dieses Ziel ist ja schon per se ein wirtschaftlicher Unsinn. Wer will als Staat weniger Einnah­men generieren als mehr? Ich gehe allerdings davon aus, dass es Ihnen gelingen wird, dies zu tun. Spitzenmanager werden in Zukunft beispielsweise einfach bei slowaki­schen Konzernunternehmen angestellt werden.

Wenn Sie von einer Anti-Profit-Strategie sprechen, dann wird es hier eine „Anti-Profit-Regierung“ geben. Das Problem unserer Kapitalgesellschaften ist nämlich in Wirklich­keit, dass sie zu wenig Profit machen und nicht genug. Genau deshalb gibt es nämlich eine Mindest-KöSt für Aktiengesellschaften und GmbHs: weil in diesem Land zu wenig Profit gemacht wird. (Beifall beim Team Stronach.)

Ähnliches gilt auch für die Normverbrauchsabgabe. Wir können durchaus damit rech­nen, dass in Zukunft ständig vermehrt Autos mit slowakischen Kennzeichen in Öster­reich herumfahren. Meine Damen und Herren von der Regierung, Sie werden natürlich wieder entsprechende Gegenmaßnahmen treffen, und die Spirale von Ausweichmaß­nahmen und Gegendruck wird vorangetrieben werden.

Diesbezüglich darf ich Sie mit einem Zitat auf Adam Smith und sein Werk „Der Wohl­stand der Nationen“ verweisen:

„Eine Steuer, die auf Unverständnis stößt, ist eine große Versuchung zur Hinterzie­hung. Je größer diese nun ist, desto schärfer müssen auch die Strafen sein. Im Ge­gensatz zu den Grundsätzen der Gerechtigkeit, wie sie allenthalben üblich sind, ver­anlasst das Gesetz erst die Versuchung, um dann die zu bestrafen, die ihr erliegen.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 189

Schließlich endet Adam Smith mit den Worten, dass die Steuern nicht selten mehr kos­ten, als sie dem Staat bringen.

Hohes Haus! Steuererhöhungen im Hochsteuerland Österreich sind schlicht und ein­fach der falsche Weg. Der Steuerstaat ist an seinen Grenzen angelangt. Es ist nicht alles politisch machbar. Wir müssen die Steuern senken, um die Steuerakzeptanz und damit die Steuereinnahmen zu erhöhen. Wer den Blick von der zunehmenden Parallel­wirtschaft abwendet, betrügt sich selbst. Wer den „Wohlstand der Nationen“, um mit Adam Smith zu reden, steigern will, muss sich vom Sozialismus ab- und der Marktwirt­schaft zuwenden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

19.15


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Him­melbauer. – Bitte.

 


19.15.40

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich gebe den Grünen durchaus recht, auch wenn sie heute gesagt ha­ben, dass die Kommunikation in den letzten Wochen alles andere als optimal war. Ge­rade für potenzielle Jungunternehmer, welche im Sommer 2013 die Herabsetzung des Mindeststammkapitals für GmbHs sehr begrüßt haben, haben die anhaltenden Diskus­sionen zu Unsicherheiten geführt.

Besonders die Gründungsjahre sind für Unternehmer eine finanzielle Belastung, denn es gilt, Investitionen zu tätigen und das Unternehmen aufzubauen. Es galt auch da­mals, mit der GmbH-Reform Unternehmertum zu forcieren und jungen Unternehmern entgegenzukommen, nicht aber Umgründungen zu begünstigen. Wir haben gemein­sam eine gute Regelung gefunden, die Neugründungen weiterhin attraktiv macht und Schlupflöcher für Umgründungen verhindert.

Auch eine Stigmatisierung dieser GmbHs mit geringerem Mindeststammkapital haben wir nicht gelten lassen. Eine Aufschrift „gründungsprivilegiert“ hätte junge Unternehmer abgestempelt und Jungunternehmern unnötige Hürden aufgebürdet.

Kollege Themessl von der FPÖ hat zuvor erwähnt, dass sich auch die Junge Wirtschaft kritisch zur Erstfassung des Abgabenänderungsgesetzes geäußert hat. Ich darf viel­leicht zuallererst darauf verweisen, dass die Junge Wirtschaft nicht, wie Sie behauptet haben, parteipolitisch ist, sondern im Interesse der Jungunternehmer politisch tätig ist. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Lausch: „Süß“!) – Ja, ist aber so, sie ist Teil der Wirtschaftskammer.

Was Kollege Themessl nicht erwähnt hat, ist, dass sich die Junge Wirtschaft zuerst durchaus kritisch geäußert hat, sich aber zu diesen schon erwähnten Änderungen da­nach positiv geäußert hat, diese auch begrüßt hat und der Bundesvorsitzende der Jun­gen Wirtschaft sogar gesagt hat, dass die Giftzähne gezogen worden seien.

Wir haben in den letzten Wochen lange und intensive Gespräche geführt, um trotz der budgetären Zielsetzungen eine akzeptable Lösung für Unternehmer zu erreichen. Wir haben auf Argumente gesetzt – und das erfolgreich, nämlich die Beibehaltung des Ge­winnfreibetrages, die Sicherung der GmbH-Reform und auch die Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen. Das ist gelebter Parlamentarismus.

Darüber hinaus haben wir wichtige Schritte gesetzt, die noch in diesem Halbjahr umge­setzt werden: ein Arbeitsmarktpaket, um Beschäftigung und den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen; die Senkung der Lohnnebenkosten, auch wenn dies nur ein kleiner Beitrag ist, der aber zumindest eine Trendwende markiert, und auch den Hand­werkerbonus. Gerade Letzterer ist für mich als Vertreterin einer Grenzregion, in der hei-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 190

mische Handwerksbetriebe im Wettbewerb mit tschechischen und slowakischen Unter­nehmen stehen, aber vor allem natürlich unter der Schwarzarbeit leiden, ein sehr wich­tiges Anliegen. Das Pilotprojekt, das für 1. Juli angesetzt ist, wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, um illegalem Pfusch entgegenzuwirken.

Ich danke Herrn Minister Spindelegger und auch den beiden Staatssekretären für die konstruktiven Gespräche. Und ich danke vor allem auch dem Abgeordneten Peter Haubner, der hier unermüdlich für die Interessen der heimischen Wirtschaft gekämpft hat. (Beifall bei der ÖVP. – Oh-Rufe bei der FPÖ.)

19.19


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


19.19.24

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Geschätzte Mitglieder der Regierung! Sehr geehrte Zuseherin­nen und Zuseher! Das vorliegende Abgabenänderungsgesetz 2014 findet, wie Sie si­cherlich alle bereits wissen, nicht die Zustimmung von uns NEOS-Abgeordneten. Da­her möchte ich auf einen bestimmten Punkt eingehen, nämlich als Verkehrssprecher auf die NoVA.

Fakt ist, die Regierungsparteien haben ihr Versprechen, keine neuen Massensteuern einzuführen, bereits direkt nach Antritt der neuen Regierung gebrochen, sowohl bei der Schaumweinsteuer als auch bei der Tabaksteuer, insbesondere aber bei der NoVA.

Bei der NoVA handelt es sich – und ich nehme an, das wissen alle Abgeordneten hier im Hohen Haus – um eine europaweit einzigartige Abgabe. Sie müssen sich vorstellen, wir aktualisieren hier eine Abgabe, die es in keinem anderen EU-Staat gibt – ja, darü­ber muss man nur einmal ein bisschen nachdenken –, eine einzigartige Abgabe. Trotz­dem versucht die Regierung nun unter dem Deckmantel der Ökologisierung 230 Mil­lionen € an zusätzlichen Einnahmen ins Budget hineinzubringen – 230 Millionen, um ein Budgetloch zu stopfen, von dem die Regierung lange nicht gewusst hat, dass die­ses überhaupt existiert. (Abg. Weninger: Wie hoch ist das Budgetloch aktuell?) – Da­rüber können wir nachher reden, lieber Kollege.

Um jedoch tatsächliche umweltpolitische Lenkungseffekte mit der NoVA zu erzielen, sollen zumindest die Mehreinnahmen zweckgebunden werden, und zwar für den Be­reich der Energieforschung im Individualverkehr. Ich biete Ihnen da eine konstruktive Möglichkeit! Mit einem Anteil von kläglichen 0,04 Prozent des BIP, also zirka 120 Millio­nen €, und dem erklärten Ziel des ehemaligen Bundesministers für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle, eben diesen Anteil auf 0,08 Prozent, also rund 240 Millionen € zu verdoppeln, besteht ohnehin dringender Handlungsbedarf.

Aus diesem Grund stelle ich zum Artikel 12 der vorliegenden Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2014 folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

„In Artikel 12 wird nach Z 5 folgende Z 6 hinzugefügt:

6. Nach § 13 wird folgender § 13a samt Überschrift eingefügt:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 191

,Zweckbindung

§ 13a Das Aufkommen aus der Normverbrauchsabgabe ist im Kalenderjahr 2014 in Höhe von 7,5 Prozent, mindestens jedoch 30 Millionen Euro, im Kalenderjahr 2015 in Höhe von 12,5 Prozent und ab dem Kalenderjahr 2016 in Höhe von 15 Prozent für Zwecke der Energieforschung zu verwenden, insbesondere für F&E-Aktivitäten

a) zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bereichen Transport und Verkehr

b) zur Weiterentwicklung alternativer Antriebssysteme (Hybridantriebe, Elektromotoren)

c) zur besseren Vernetzung der unterschiedlichen Verkehrsträger (Intermodalität) im Individualverkehr.‘“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

19.22


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Pock eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungs­steuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapital­verkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuer­gesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Al­koholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorgani­sationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bank­wesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundes­gesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (31 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

„In Artikel 12 wird nach Z5 folgende Z6 hinzugefügt:

6. Nach § 13 wird folgender § 13a samt Überschrift eingefügt:

„Zweckbindung

§ 13a Das Aufkommen aus der Normverbrauchsabgabe ist im Kalenderjahr 2014 in Höhe von 7,5 Prozent, mindestens jedoch 30 Millionen Euro, im Kalenderjahr 2015 in Höhe von 12,5 Prozent und ab dem Kalenderjahr 2016 in Höhe von 15 Prozent für Zwecke der Energieforschung zu verwenden, insbesondere für F&E-Aktivitäten

a) zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bereichen Transport und Verkehr

b) zur Weiterentwicklung alternativer Antriebssysteme (Hybridantriebe, Elektromotoren)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 192

c) zur besseren Vernetzung der unterschiedlichen Verkehrsträger (Intermodalität) im Individualverkehr.“

Begründung

Laut Energieforschungserhebung 2012 – durchgeführt von der Austrian Energy Agency im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie – stag­nieren die Ausgaben für Energieforschung seit 2010 auf dem nominellen Niveau von etwa 120 Millionen (ca. 0,04% des BIP). Dabei kam es im Jahr 2012 insbesondere zu enormen Rückgängen bei F&E-Aktivitäten im Bereich Energieeffizienz im Transport und Verkehrsbereich (minus 45 Prozent im Vergleich zu 2011).

Nach Angaben des Umweltbundesamts verzeichnete der Sektor Verkehr die größte Energieverbrauchszunahme mit einem Anstieg von 76% im Zeitraum 1990 bis 2010. Der Energieverbrauch dieses Verkehrssektors wird dazu zu 95% aus Erdölprodukten gedeckt. Demzufolge braucht es vor allem im Verkehrsbereich vermehrte Anstrengun­gen, den Energieverbrauch zu senken und die Abhängigkeit von Erdölprodukten zu senken.

Im Zuge der in der Regierungsvorlage formulierten Änderungen ist mit einem Mehrauf­kommen der Normverbrauchsabgabe zu rechnen. Diese Steuermehreinnahmen sollten gezielt eingesetzt werden, um den Individualverkehr in Österreich nachhaltig zu ver­bessern.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


19.22.50

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretä­rin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Abga­benänderungsgesetz hatte einen Grundsatz: mehr Steuergerechtigkeit, weniger Steu­erbetrug und das Schließen von Steuerschlupflöchern zu gewährleisten. Das war, glau­be ich, die Hauptaufgabe dieses Gesetzes, und es gibt ja einige Punkte, die wir als So­zialdemokratische Partei immer bekrittelt haben, die damit jetzt bereinigt werden.

So wird etwa die Gruppenbesteuerung dahin gehend eingeschränkt, dass Verluste aus Tochterunternehmen, die sich nicht in Österreich befinden, nicht abgesetzt werden können, wenn sie nicht in Ländern entstanden sind, die umfassende Amtshilfeabkom­men mit Österreich haben. Ich glaube, das ist etwas ganz, ganz Wichtiges, denn man könnte ja Zahlen liefern und in Österreich absetzen, die dann nicht berechtigt sind. Ich möchte nur drei dieser Länder anführen: Russland, Indien und China sind Länder, mit denen wir keine umfassenden Amtshilfeabkommen haben.

Weiters werden Steuerprivilegien für Topmanager und Konzerne gestrichen. Manager­gehälter über einer halben Million Euro dürfen nicht mehr als Betriebsausgabe abge­setzt werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang zu einem meiner Vorredner sa­gen: Mir ist lieber, wir nehmen da Geld ein und fördern die Zahnspange, als wir unter­stützen jene, die einen Haufen Geld haben, denn die Kinder sollten uns das wert sein, dass wir die Zahnspangen auch fördern. (Beifall bei der SPÖ.)

Weiters wird, wie heute schon ein paar Mal angesprochen wurde, die Bankenabgabe verlängert und erhöht. Es ist ja heute schon ein paar Mal gesagt worden, dass jene, die etwas verursacht haben, auch dazu beitragen sollen, den Haushalt auch wieder aus der Finanzkrise herauszuführen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 193

Genauso finde ich es richtig, den Solidarbeitrag für Topverdiener zu verlängern, der für Einkommen über 150 000 € ein Plus von 3,5 Prozent an Steuer vorsieht, über 300 000 € ein Plus von 5 Prozent und über 500 000 € Einkommen ein Plus von 7,5 Prozent.

Auch der Gewinnfreibetrag ist heute schon öfter angesprochen worden. Ich glaube, dass es eine richtige Maßnahme ist, gerade im Bereich des Wohnbaus diese Möglich­keit zu schaffen und vorzusehen, dass Wohnbauanleihen gekauft werden können. Ich denke, dass das auch dazu führen wird, dass weiterhin Arbeitsplätze erhalten und ge­schaffen werden.

Und die steuerliche Begünstigung für die Zahlung für Verzicht auf Arbeitsleistung – wenn also jemand früher aussteigt –, die es bisher ja gegeben hat, wird auch gestri­chen, sondern diese Zahlungen werden in Zukunft voll versteuert. Das sind meistens Großeinkommensbezieher, Manager, die eben zwei Jahre früher aus ihrem Job aus­steigen und dann diese zwei Jahre ausbezahlt bekommen – da finde ich es richtig, dass diese Menschen auch den vollen Steuersatz bezahlen.

Es ist auch die Senkung der Lohnnebenkosten um 200 Millionen € heute schon er­wähnt worden. Umso wichtiger sind aus meiner Sicht diese 350 Millionen €, die im Be­reich der Arbeitsmarktpolitik eingesetzt werden, denn dieses Geld wird zugunsten jener Menschen investiert, die über 50 Jahre alt sind und von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Da ist das, so meine ich, die richtige Maßnahme, um diesen Menschen zu helfen, um ihnen den Weg zu ebnen, dass sie im Alter von über 50 Jahren noch einen Job und auch eine dementsprechende Bezahlung bekommen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Krainer: Das war wieder einmal eine sachliche Rede!)

19.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek zu Wort. – Bitte.

 


19.26.20

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Der Sinn und Zweck dieses Abgabenänderungsgesetzes ist letzten Endes, 1 Milliarde € im Jahr zu erzielen, um 2016 ein Nulldefizit, ein strukturelles Nulldefizit zu erreichen. Anstatt die Ausgaben zu reduzieren durch den Abbau von Mehrfachförde­rungen, durch Strukturreformen oder indem man die Vorschläge des Rechnungshofes aufgreift und umsetzt, geht man den einfachen Weg und versucht halt wieder, den Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen. (Zwischenrufe des Abg. Krainer.) Bei diesen Steuern, die jetzt teilweise erhöht werden oder neu eingeführt werden, ist der Lenkungseffekt durchaus zu hinterfragen.

Wenn man zum Beispiel die NoVA oder die motorbezogene Versicherungssteuer her­nimmt, dann hat das Ganze nur einen ökologischen Deckmantel, denn gerade viele der teuren Autos, die dann bei der Versicherungssteuer billiger werden, können sich die einfachen Leute ja gar nicht leisten. Und wenn man sich das genau anschaut, sieht man auch, dass nicht der CO2-Ausstoß als Basis hergenommen wird, sondern die PS-Anzahl, was teilweise völlig unlogische Ergebnisse mit sich bringt. So hat zum Beispiel ein Dreier-Golf mit 110 PS 145 Gramm CO2-Ausstoß; der neuere Siebener-Golf, der 150 PS hat, hat nur 106 Gramm CO2-Ausstoß, würde aber um 238 € im Jahr mehr kos­ten. Da ist also schon einmal eine Unlogik dabei, die Aufklärungsbedarf nach sich zieht.

Selbst der Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub, also der ÖAMTC, hat festgestellt, dass in den Jahren 2000 bis 2012 die Kosten für den Betrieb eines Pkws um 20 Prozent stärker angestiegen sind als die Kosten für die Lebenserhaltung. Viele Menschen sind aber einfach auf das Auto für den täglichen Gebrauch angewie­sen, nicht alle können auf Öffis umsteigen. Viele sind gezwungenermaßen Pendler. Und das hat letzten Endes auch eine sehr starke soziale Komponente.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 194

Ich darf daher folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten DDr. Fuchs und Dipl.-Ing. Deimek einbringen:

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

 


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, damit uns kein Fehler passiert, darf ich Sie korrigieren: Es ist ein Abänderungsantrag.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (fortsetzend): Selbstverständlich! Entschuldigung, Herr Präsident!

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes, wird wie folgt geändert:

„Im Artikel 10 werden die Ziffern 3 und 5 gestrichen, Ziffer 4 wird zur Ziffer 3; Artikel 12 wird gestrichen.“

*****

Es gibt auch noch eine zweite Steuer, die durchaus zu hinterfragen ist, das ist die Ban­kenabgabe Neu. In meinem Bundesland etwa betrifft das vor allem die mittleren Ban­ken, die müssen jetzt um 65 Millionen € mehr abliefern. Das bedeutet, dass allein für das Bundesland Oberösterreich ein Kreditvolumen von zirka einer Milliarde Euro abge­hen wird, und das wird in Zukunft durchaus auch eine Kreditklemme verursachen.

Wir brauchen mehr Mut zu Reformen! Wir müssen den Staat schlanker machen. Wir müssen schauen, dass die Menschen wieder mehr Freiheit haben, Eigenverantwortung übernehmen zu können, und wir müssen mehr Unabhängigkeit von Transferleistungen schaffen.

Mit dem Abgabenänderungsgesetz wird die Wirtschaft nicht entfesselt, sondern es wer­den noch mehr Fesseln angelegt. (Beifall bei der FPÖ.)

19.29


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Podgorschek einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Fuchs, DI Deimek, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührenge­setz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabe­gesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Ta­baksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abga­benverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanz­gerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsauf­sichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifge­setz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 195

der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abga­benänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), 24 d.B.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes, wird wie folgt geändert:

„Im Artikel 10 werden die Ziffern 3 und 5 gestrichen, Ziffer 4 wird zu Ziffer 3; Artikel 12 wird gestrichen.“

Begründung

Die österreichischen Autofahrer werden immer mehr zu den Melkkühen der Nation. So zahlen bereits bisher mehr als 12,65 Mrd. Euro (!) in den Staatshaushalt ein, der über­wiegende Teil dieser Einnahmen fließt ins allgemeine Budget, kommt also nicht wirk­lich den Autofahrern zugute.

Ein eigenes Auto und v.a. die Nutzung des eigenen Autos ist für viele Bürger über­lebensnotwendig, da der Arbeitsplatz oftmals ohne Auto nicht erreichbar ist und viele notwendige Wege des täglichen Lebens ohne Auto entweder gar nicht oder nur sehr zeitaufwändig und mit vielen Strapazen verbunden möglich sind.

Eine weitere Erhöhung der Nova und eine Erhöhung der motorbezogenen Versiche­rungssteuer sind für viele Personen, die ihr Auto täglich brauchen, existenzbedrohend.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Jank zu Wort. – Bitte.

 


19.30.36

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Präsident! Hohe Regierungsmitglieder! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja, fast möchte man sagen, ein Vorteil, dass wir über das Abgabenänderungsgesetz sprechen, denn wenn der eine oder andere aus der Opposition in eine Regierungsverantwortung gekommen wäre, dann würden wir heute über Vermögen-, Erbschafts- und Schenkungssteuern diskutieren, wir wür­den über CO2-Steuern auf Strom und fossile Brennstoffe diskutieren, wir würden über die Streichung der Pendlerpauschale diskutieren und über die kilometerabhängige Autobahnmaut – also alles Belastungen, die uns erheblich treffen würden. (Ruf bei der FPÖ: Und jetzt?) Und niemand redet gern über neue Steuern, niemand freut sich darü­ber, aber die Freude, dass wir einiges erreicht haben, lassen wir uns nicht nehmen!

Ich möchte das aus der Sicht einer Wiener Abgeordneten beleuchten. Wie schaut denn in Wien die Struktur aus? – Ein Viertel aller österreichischen Betriebe sind in Wien tä­tig. Sie beschäftigen 800 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und sie sind Träger un­serer Jugendausbildung. Sie generieren über 25 Prozent unserer Gesamtwirtschafts­leistung in Österreich und sind Innovations- und Investitionsmotor.

Wie sind sie strukturiert? – Sie sind mehrheitlich klein und mittelständisch strukturiert. Aber was sie nicht sind, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Sie sind keine bemitlei­denswerten Hascherln, die nicht in der Lage sind, ihr Unternehmen, mit oder ohne Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter, ordentlich zu führen, sodass sie aus ihrer wirtschaftli­chen Tätigkeit auch ihren Unterhalt bestreiten können. Es sind Menschen, die für Leis­tung und für Verantwortung stehen!

Daher freuen wir uns wirklich, dass es gelungen ist, zwei wesentliche Dinge für diese Unternehmensgruppe, nämlich auf der einen Seite den Gewinnfreibetrag und auf der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 196

anderen Seite – vor allem für die Jungen, für jene, die neu in das Unternehmertum ein­steigen – die „GmbH light“ zu sichern.

Was mich weniger freut, ist der Umstand, der die Gruppenbesteuerung betrifft. Das muss man kritisch betrachten. Es ist hier die große Gefahr zu sehen, dass insbeson­dere der Standort Wien mit einem hohen Headquarter-Anteil an Attraktivität verliert. Die Eckpunkte sind: Ab 1. März 2014 werden nur mehr bestimmte Körperschaften als Gruppenmitglieder berücksichtigt. Also es fallen alle, die außerhalb der EU sind, als Gruppenmitglieder weg.

82 Prozent aller Unternehmen – ich soll zwar schon schließen, aber es ist mir ganz wichtig, das noch zu sagen –, die von der Gruppenbesteuerung Gebrauch machen, sind österreichische Unternehmen, die hier am Standort tätig sind. Das heißt, die alte Mär, dass das vorwiegend den nichtösterreichischen Unternehmen zugute kommt, ist auszuräumen. Wir haben das vor einiger Zeit auch entsprechend dargelegt. Es gibt eine Studie dazu. Wer Interesse daran hat, dem stelle ich sie gerne zur Verfügung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.33


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Doktorin Lichten­ecker. – Bitte. (Abg. Mag. Wurm: Brav gegendert!)

 


19.34.05

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Staatsekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Jank, worüber wir Grüne in einer Regierung sprechen würden, das ist in jedem Fall das große Thema Rechtssicherheit für die Unternehmen und für die Wirtschaft, wir spre­chen über Finanzierungsmodelle zur Stärkung der Finanzierung von Unternehmungen, und selbstverständlich würden wir sprechen, und sprechen wir, über eine aufkommens­neutrale ökologische, soziale Steuerreform zur Senkung der Lohnnebenkosten – denn genau das ist es, was dieser Wirtschaftsstandort, was die Unternehmungen brauchen, um auch entsprechend Arbeitsplätze schaffen zu können. Das sind unsere Punkte! (Beifall bei den Grünen.)

Damit sind wir bei der „GesmbH light“. Die kritischen Stimmen waren in den letzten Wochen ja nicht zu überhören – und das ist gut so –, insbesondere auch von den Be­troffenen. Und dementsprechend, meine ich, ist es notwendig, zu handeln. Innerhalb weniger Monate haben Sie hier eine Rechtssituation zweimal geändert! Auch wenn Sie jetzt sagen: Na ja, jetzt ist es ohnedies abgemildert worden!, so sehen wir das nicht. Wir werden daher einen entsprechenden Antrag stellen, den ich in der Folge dann ein­bringen werde, dass man die ursprüngliche Regelung zur „GesmbH light“ beibehält. Wir Grüne plädieren dafür, dass das Stammkapital für FirmengründerInnen dauerhaft bei 10 000 € bleibt. Das ist unser Ziel!

Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2014 in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (31 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 24 (Änderung des GmbH-Gesetzes) entfällt.

*****

Ganz simpel und einfach!

Geschätzte Kollegen und Kolleginnen, es waren hauptsächlich die Abgeordneten der ÖVP, die heute auch ein Stück ihr Unglücklichsein über das derzeitige Modell der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 197

„GesmbH light“ geäußert haben. Sie sind herzlich eingeladen, genau diesen Antrag zu unterstützen, denn Rechtssicherheit ist es, was die Unternehmen brauchen.

Damit bin ich bei einem Thema, das heute schon angesprochen wurde: dem angekün­digten, gehuldigten Handwerkerbonus. Jetzt kann man sowieso diskutieren, wie sinn­voll das ist. Man kann auch über die Mitnahmeeffekte zu diesem angekündigten Modell Handwerkerbonus diskutieren – dazu sei eine interessante Studie aus Deutschland empfohlen. Und gleichzeitig sind die ersten kritischen Kommentare in den Medien zu lesen, wiederum in Bezug auf das Thema Rechtssicherheit, nämlich wie weit der Hand­werkerbonus auch die Verfassung verletzen könnte. (Abg. Rädler: Da müssen Sie den „Kurier“ lesen! Sie lesen die falsche Zeitung!)

Daher von meiner Seite das Ersuchen, das auch gründlich zu prüfen, um hier unter Umständen ein Modell zu finden, das dann auch tatsächlich einen entsprechenden Im­puls in der Wirtschaft gibt, eine Entlastung bringt und auch rechtssicher ist.

Kollege Auer und Kollege Groiß haben heute angemerkt, dass es mit der Bankenabga­be und den Folgewirkungen dazu kommen wird, dass weniger Kredite zu vergeben sein werden. Da werden sie schon recht haben. Daher glauben wir, dass es längst not­wendig ist, entsprechende innovative Finanzierungsmodelle mit Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Wir hatten in der letzten Gesetzgebungsperiode mehrere Runden und Debatten mit allen Fraktionen, die zum damaligen Zeitpunkt im Nationalrat vertreten waren. Die Wirtschaftskammer war eingeladen, die Arbeiterkammer war eingeladen, ebenso die Finanzmarktaufsicht. Was war das Ergebnis von fünf Runden? – Eine mick­rige Anhebung der Prospektpflicht von 100 000 auf 250 000.

Summa summarum: Die Unternehmungen, die Vertreter von Energiewendeprojekten waren sich alle einig, dass das keine Lösung des Problems ist. Da brauchen wir ein neues Modell, und wir Grüne haben den entsprechenden Antrag bereits eingebracht. Wir wollen, dass die Prospektpflicht auf 3 Millionen angehoben wird und das Invest­ment pro Bürgerin beziehungsweise Bürger bei einem entsprechenden Projekt auf 20 000 € beschränkt wird. Wir glauben, dass das ein wichtiger Beitrag ist, die Finanzie­rungssituation bei den Unternehmungen zu verbessern.

Die Frage ist: Wie schnell kann das gelöst werden? Ich richte daher an die Staatsse­kretäre, die heute noch hier anwesend sind, den Appell, im Finanzministerium mög­lichst zügig eine entsprechende Vorlage vorzubereiten (Abg. Auer: ist ja gar nicht zuständig!), damit dieses Thema endlich einer Lösung zugeführt wird und diese leidige Thematik ein gutes Ende findet und das damit abgesichert werden kann. (Beifall bei den Grünen.)

19.39


Präsident Karlheinz Kopf: Auch dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24. d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versiche­rungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumwein­steuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundes-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 198

abgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanz­strafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsege­setz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz das GmbH-Gesetz, das Notariatstarif­gesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungs­dienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) (31 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2014 in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (31d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 24 (Änderung des GmbH-Gesetzes) entfällt.

Begründung

Die Bundesregierung möchte die erst kürzlich in Kraft getretene „GmbH light“ wieder rückgängig machen. Im Sinne der Gründungsförderung und der Rechtssicherheit für Unternehmen sollte die GmbH light in der derzeit bestehenden Form beibehalten wer­den.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


19.39.33

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Regie­rungsmitglieder! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn heute hier argumentiert wird, dass Österreich in Zukunft keine Spitzenmanager mehr beschäftigen kann, weil wir die Absetzbarkeit von über 500 000 € aufheben, weil wir einen Solidaritätsbeitrag von Topverdienern einfordern, dann kann ich nur aus der Praxis berichten, dass wir in Österreich kein Problem haben, Managerinnen und Mana­ger aus Deutschland in unseren Beschäftigungsgruppen einzuordnen, wir aber sehr wohl ein Problem haben, wenn österreichische Fachkräfte und Spitzenmanager im Konzern nach Deutschland gehen.

Dieses Thema kommt immer wieder: Wir haben zu hohe Lohnnebenkosten, das kann sich kein Mensch mehr leisten! – Wenn man sich mit diesem Thema wirklich auseinan­dersetzt, kommt man drauf, dass es bei Weitem nicht so ist.

Wir sind wettbewerbsfähig, wir haben keine zu hohen Lohnnebenkosten, und gerade die Unternehmerinnen und Unternehmer unter Ihnen werden sagen, sie kalkulieren ja nicht, was im Monat brutto übrig bleibt, sondern sie kalkulieren, was der Mitarbeiter kostet. Da sind wir absolut konkurrenzfähig. Wir haben dieses Problem nicht, und wir werden mit dieser einen Maßnahme dieses Problem auch nicht weiter verschärfen.

Noch gar nicht behandelt worden ist – und ich glaube, das ist ein ganz wichtiger und richtiger Schritt – die Anhebung des Sachbezugs. Das ist meiner Meinung nach zeitge­mäß und auch dringend notwendig. Jeder, der privat ein Fahrzeug fährt und weiß, was der Erhalt eines Fahrzeugs kostet, wird dem zustimmen, dass die Erhöhung des Sach­bezugs zeitgemäß und richtig ist. Ich denke, dass wir mit diesem Punkt einen ganz wichtigen Beitrag leisten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.41



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 199

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wurm. – Bitte. (Abg. Wurm begibt sich zum Rednerpult und stellt auf dieses eine Sektflasche.)

 


19.41.30

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Ho­hes Haus! Zu Beginn möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberich­tes, wird wie folgt geändert:

‚Artikel 14 wird gestrichen.‘“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Wie Sie sehen, habe ich heute als Einstandsgeschenk eine Flasche Sekt aus Öster­reich mitgebracht – mit Trauerband und Parte. (Der Redner zeigt die von ihm zuvor auf das Rednerpult gestellte Sektflasche, um deren Hals schwarze Bänder und schwarz umrandete Kärtchen gebunden sind.) Sie tragen hier einiges zu Grabe in Österreich: die Marke Sekt, 3 000 Winzer, die den Grundwein produzieren, Klein- und Mittelbetrie­be in der Folgeindustrie und den kleinen Luxus, das Glas Sekt.

Kommen wir zu den Fakten! Die Zahlen, die Sie diesem Gesetz zugrunde legen, sind leider falsch. Sie rechnen mit 35 Millionen € Einnahmen, die nicht kommen werden. Sie haben folgenden Denkfehler: Ein Drittel dieser Absätze befindet sich im Bereich Pro­secco und Frizzante, der nicht von der Schaumweinsteuer erfasst ist.

Wenn wir das abziehen und dann noch mitberücksichtigen, dass es aufgrund der Ver­teuerung in etwa 30 bis 40 Prozent Umsatzrückgang geben wird, dann landen wir ir­gendwo bei 10 Millionen €. Wenn wir dem den Verwaltungsaufwand entgegenstellen, dann werden Sie relativ schnell feststellen, dass das eine echte Bagatellsteuer ist und Sie für ganz geringe Einnahmen einen Kollateralschaden für eine ganze Branche er­reicht haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Die viel gerühmte Entfesselung der Wirtschaft sehe ich da wirklich nicht!

Ein Wort noch zur Sektindustrie, zur Sektwirtschaft: Das ist ein kleiner, aber feiner Be­reich in Österreich. Wie gesagt: Rund 3 000 Winzer, vor allem aus dem Weinviertel und aus dem Burgenland, stellen den Grundwein für die Sekterzeugung her. (Zwi­schenruf bei der FPÖ.) Produzenten von Kartonagen, Flaschenlieferanten, Etiketten­lieferanten und natürlich der österreichische Weinhandel werden sehr schwer in Mitlei­denschaft gezogen.

Ich sehe massive Umsatzeinbrüche und in der Folge auch Arbeitslose in dieser Bran­che – und das, wo wir ohnehin zurzeit 450 000 Arbeitslose in Österreich haben.

Was werden die Sektproduzenten machen? – Sie werden versuchen, Kosten zu spa­ren. Sie werden den Grundwein in der Tschechei kaufen, die Etiketten in Polen und die Glasflaschen möglicherweise in Deutschland. Wer leidet darunter? – Wieder die Klein- und Mittelbetriebe in Österreich. Und das kann ja bitte nicht im Sinne des Erfinders sein! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 200

Wie gesagt: Prost! Ruin für Tausende Existenzen in Österreich. Und ein kleiner so­zialer Seitenhieb: Was für die breite Bevölkerung wieder ein Luxus wird, das Glas Sekt, wird die wirklich Reichen nicht tangieren!

Mir ist schon klar, dass Sie mittlerweile im Budget überall ein paar Millionen zusam­menkratzen. Das wird aber das Milliardenloch, das Sie haben, nicht schließen können. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Da müssten wir nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist! – das ganze Gesetz ist meiner Meinung nach Mist –, jeden Tag in Wien zwei Opernbälle abhalten und sehr, sehr viel Sekt konsumieren, sonst werden wir das Mil­liardenloch nicht schließen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abge­ordneten Rädler und Krainer. – Abg. Peter Wurm stellt die von ihm mitgebrachte Sekt­flasche auf der Regierungsbank ab.)

19.45


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Wurm eingebrachte Abän­derungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Fuchs, Wurm und weiterer Abgeordneter

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungs-steuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalver-kehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahr­zeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungs­organisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmen­buchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsge­setz 2014 – AbgÄG 2014), 24 d.B.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberich-tes, wird wie folgt geändert:

„Artikel 14 wird gestrichen.“

Begründung

Die umgangssprachlich als „Sektsteuer“ bekannte Schaumweinsteuer wurde vor zwölf Jahren abgeschafft, da es sich dabei aufgrund der Aufkommenshöhe um eine Bagatell­steuer handelt.

Primär belastet man mit der Wiedereinführung der Schaumweinsteuer die österrei-chische Sekthersteller und deren inländische Zulieferer, im Gegensatz zu den aus-ländischen Billigzulieferern, die weiterhin wettbewerbsverzerrend nach Österreich lie­fern können.

Mit der Wiedereinführung der Schaumweinsteuer belastet man rund 3.000 Winzer-familien, vor allem in strukturell schwachen Grenzgebieten Niederösterreichs und dem Burgenland.

*****

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 201

Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter, da wir hier herinnen keinen Alkohol trinken: Wollen Sie den Sekt nicht wieder mitnehmen? – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: un­charmant!) Wir können ihn gerne andernorts später zu uns nehmen, wenn Sie gerne möchten. (Abg. Brosz: Ein bisserl weiter hinaufgeben! – Abg. Peter Wurm nimmt die Flasche Sekt von der Regierungsbank.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zakostelsky. – Bitte.

 


19.45.53

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Herr Präsident! Frau und Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Sekt ist jetzt leider weg. (Zwischenruf des Abg. Dr. Walter Rosenkranz.) Es wurden heute bereits viele Details besprochen, aber sagen wir es durchaus einmal ehrlich und offen – ich glaube, das ist auch wichtig den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber –: Natürlich liegt einer der Hintergründe für das Abgabenänderungsgesetz in der mittlerweile doch weitver­breiteten Erkenntnis, dass der Staatshaushalt in Ordnung zu bringen ist.

Wir können und dürfen nicht auf Kosten unserer Kinder und Enkel auf zu großem Fuß leben. Das gilt, nebenbei gesagt, genauso für den Verbrauch unserer Umweltressour­cen, aber eben auch für das Schuldenmachen in finanzieller Hinsicht.

Meine Damen und Herren, ein erster Schritt dazu muss natürlich ein ausgeglichenes Budget sein. Die ÖVP und die gesamte Bundesregierung bekennen sich zu dem Ziel, bereits 2016 ein sogenanntes Nulldefizit zu erreichen. Dazu ist natürlich das Abgaben­änderungsgesetz ein Baustein.

Österreich hat sich im Stabilitäts- und Wachstumspakt dazu verpflichtet, gewisse Bud­getkriterien einzuhalten, und bekannterweise muss auch unser Budget 2014 – bezie­hungsweise das Defizit – bereits besser sein als jenes des Jahres 2013. Entgegen allen Unkenrufen der Opposition wurde gerade erst in der Vorwoche das Triple-A-Ra­ting der Republik von der Agentur Fitch bestätigt. Dies ist in durchaus stürmischen Dis­kussionszeiten, wie wir alle wissen, ein eindeutiges Zeichen dafür, dass der Reform- und Konsolidierungskurs, den die österreichische Bundesregierung eingeschlagen hat, international anerkannt und gewürdigt wird – international anerkannt und gewürdigt, meine Damen und Herren!

Für die nächsten Jahre ist klar: Wir müssen diesen Kurs beibehalten, aber – und das möchte ich aus meiner Sicht hier schon auch anschließen – natürlich ist es besonders wichtig, dies nicht nur auf der Seite der Abgaben zu erreichen, sondern auch ausga­benseitig einen Sparkurs einzulegen. Ein erster großer Schritt dazu ist den Bundesmi­nisterien mit der Einsparung einer halben Milliarde pro Jahr durch Kürzung der soge­nannten Ermessensausgaben immerhin bereits gelungen.

Wir werden hier in den nächsten Jahren aber noch mehr Mut brauchen, liebe Kollegin­nen und Kollegen, auch das möchte ich hier an dieser Stelle sagen. Wir werden mehr Mut zu Reformen brauchen, um auch die Ausgabenseite besser in den Griff zu bekom­men, und dafür steht bekanntermaßen die ÖVP.

Noch ein Wort zum heute vorliegenden Gesetzentwurf: Ich glaube, wir alle waren am Beginn des Diskussionsprozesses nicht hundertprozentig zufrieden mit dem Gesetz­entwurf. Davon lebt aber der Parlamentarismus. Wir brauchen aktive Abgeordnete, ei­ne aktive und intensive Diskussionsphase. Wir konnten gemeinsam – ich denke da an den letzten Finanzausschuss, auch an die Beiträge der Opposition – viel erreichen und haben nun ein beschlussreifes Gesetz vor uns.

Die „GmbH light“ erleichtert Unternehmensneugründungen. Der Gewinnfreibetrag bleibt erhalten. Wir erreichen eine Absenkung der Lohnnebenkosten. Die Kleinbetragsrech­nungen sind akkordiert. Die Gesellschaftsteuer wird abgeschlafft, et cetera, et cetera.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 202

Meine Damen und Herren, so ehrlich muss man auf der anderen Seite natürlich auch sein: Dieses Gesetz wird manchen Schmerz verursachen, aber – und das ist wiederum unsere gemeinsame Aufgabe – dieser Schmerz wird ausgewogen sein. Es ist, glaube ich, wichtig, dass ein solches Paket, wie auch immer man es übertitelt, einigermaßen ausgewogen ist. Daher lade ich Sie an dieser Stelle ein, diesen Weg eines wirtschaft­lich starken und sozial gerechten Österreich gemeinsam mit uns zu gehen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Krainer.)

19.49


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Willi. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Das schaut aber schlecht aus ! – Zwischenruf des Abg. Dr. Walter Rosenkranz.)

 


19.50.02

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mit­glieder der Regierung! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit einer kurzen Anmer­kung zum Antrag vom Kollegen Pock: Wir werden dem zustimmen, weil die Zielset­zungen passen; wir haben nur unsere Probleme mit Zweckbindungen.

Aber jetzt zu diesen zwei (Ruf: Dopingproben! – Heiterkeit) Flaschen: Ich komme nicht von der Gesundenuntersuchung, nein, ich komme von der Tankstelle. Das ist Diesel, und das ist Benzin. (Der Redner zeigt zwei Flaschen, die mit unterschiedlichen Flüs­sigkeiten gefüllt sind. – Unruhe im Sitzungssaal.) Diesel hat einen höheren Energie­gehalt als Benzin, und trotzdem ist Diesel billiger, weil Sie eine Besteuerung von Diesel gewählt haben, die Diesel eben billiger macht, obwohl der Heizwert und Energiegehalt höher ist.

Diesel macht uns größte Probleme mit den Schadstoffen: Feinstaub, NOx. (Abg. Neu­bauer: Ihr habt es aber beworben, als Grüne!) – Haben wir nicht, Herr Kollege! Wir haben die Feinstaubhauptstadt Graz, wir wissen um die Probleme in Wien und in Linz – und all das ist ein Produkt Ihrer Steuerpolitik, meine Damen und Herren! Das ist ein völlig falscher Ansatz, Diesel müsste teurer sein – das wissen Sie so gut wie ich. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Pock.) Und weil Sie das machen, haben wir einen Rattenschwanz von Problemen in Österreich.

77 Prozent der in Österreich verkauften Treibstoffe sind Dieseltreibstoffe. 55 Prozent der in Österreich verkauften und fahrenden Pkws sind Dieselfahrzeuge – mit allen Pro­blemen hintendran.

In der Schweiz ist das anders. (Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger.) In der Schweiz als einzigem europäischen Land ist Diesel teurer als Benzin. Die Folge: Nur 24 Prozent der Pkws dort sind Dieselfahrzeuge. Das heißt, wenn man die richtige Steu­erpolitik macht, dann spart man sich große Umweltkosten und hat weniger Probleme.

Übrigens: Die EU droht uns mit einem Vertragsverletzungsverfahren (Zwischenruf des Abg. Mag. Schönegger), weil wir die Luftgüte in Österreich nicht einhalten. Das ist Ih­re Steuerpolitik, meine Damen und Herren von Rot und von Schwarz! (Ruf bei der SPÖ: Also Georg!) Und in Tirol, kann ich berichten, haben wir einen gewaltigen Um­wegtransit, weil die Lkws zu uns kommen, damit sie billig tanken können – wieder mit dem Rattenschwanz an Schwierigkeiten aufgrund der Verletzung der Kyoto-Ziele. Im vorliegenden Gesetzentwurf setzen Sie diesen Weg leider konsequent fort.

Damit das nicht geschieht, lade ich Sie ein, den grünen Abänderungsantrag, den ich jetzt vorlesen werde, zu unterstützen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 203

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2014 in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses wird wie folgt geändert:

In Art. 12 Z 1 lautet § 6 Abs. 3 vorletzter Satz:

„Im Kalenderjahr 2015 beträgt der Abzugsposten für Fahrzeuge mit Dieselmotor 300 Eu­ro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 400 Euro und ab dem 1. Jänner 2016 für Fahrzeuge mit Dieselmotor 200 Euro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 300 Euro.“

*****

Also: Helfen Sie mit, dass Diesel in Österreich teurer wird! (Beifall bei den Grünen so­wie des Abg. Pock. – Zwischenruf der Abg. Mag. Gisela Wurm.)

19.53


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Willi eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung. (Zwischenruf des Abg. Rädler. – Ruf bei der ÖVP: Da wird Ihnen die Wirtschaft !)

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde

zum Bericht des Finanz-Ausschusses über die Regierungsvorlage (24 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuerge­setz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versiche­rungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumwein­steuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundes­abgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstraf­gesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 auf­gehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), sowie über die An­träge 164/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen be­treffend "Stabilitätsabgabe", 165/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend "Wirtschaftsschutzpakt", 205/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfrei­beitrags im Einkommensteuergesetz und 206/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer GmbH "Zero"

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2014 in der Fassung des Berichtes des Finanz-Ausschusses (31 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 12 Ziffer 1 lautet §6 Abs. 3 vorletzter Satz:

„Im Kalenderjahr 2015 beträgt der Abzugsposten für Fahrzeuge mit Dieselmotor 300 Eu­ro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 400 Euro und ab dem 1. Jänner 2016 für Fahrzeuge mit Dieselmotor 200 Euro, für Fahrzeuge mit anderen Kraftstoffarten 300 Euro.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 204

Begründung

Die in der Regierungsvorlage noch weiterhin vorgesehene Differenzierung des bei der NoVA-Berechnung anzuwendenden Abzugspostens nach Treibstoff wurde in den Aus­schussberatungen mit einem Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP durch eine Gleichbehandlung von Diesel und Benzin ersetzt.

Im Widerspruch zu den Behauptungen in der Begründung jenes Antrags gelten aber auch nach Inkrafttreten der Emissionsklasse EURO 6 unterschiedlich strenge Vorga­ben für Fahrzeuge mit Dieselmotor im Vergleich mit Fahrzeugen mit zB Benzinmotor, sodass eine Differenzierung weiterhin nötig und geboten ist. So dürfen EURO-6-Diesel-PKW um ein Drittel/33,3% mehr Stickoxide emittieren als EURO-6-Benzin-PKW.

Die nach der erwähnten Abänderung im Ausschuss nun vorgesehene Gleichbehand­lung von Diesel- und Benzin-PKW bei der NoVA ab 2015 würde somit Ungleiches gleich behandeln und wäre daher unsachlich.

Im Gegensatz dazu ist eine weitere nach Diesel- und Benzin-Antrieb differenzierte Ge­staltung bei der NoVA dringend geboten: Österreich verfehlt seit Jahren deutlich die EU-rechtlichen (NEC-RL 2001/81/EG) und bundesgesetzlichen (Emissionshöchstmen­gengesetz) Vorgaben für die höchstzulässigen Emissionen bei den gesundheitsgefähr­denden Stickoxiden, die zugleich Ozon- und Feinstaub-Vorläufersubstanz sind. Ursa­che ist insbesondere der in Österreich im europäischen Vergleich unüblich hohe Anteil an Diesel-PKW in der Bestandsflotte und bei den Neuzulassungen. Die NOx-Emis­sionen liegen um rund 40% über der Emissionshöchstmenge, die diesen Vorgaben zu­folge spätestens 2010 zu unterschreiten gewesen wäre. Österreich steht deswegen kurz vor einem EU-Vertragsverletzungsverfahren.

Es sind daher nicht weniger treffsichere, sondern präzise und sukzessive verschärfte gesetzliche Vorgaben nötig, um den Schutz der Gesundheit sicherzustellen und um ei­ne EuGH-Verurteilung Österreichs und mögliche EU-Strafzahlungen von den Steuer­zahlerinnen und Steuerzahlern abzuwenden.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


19.53.42

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Ich bin verwundert: Es gibt noch Grüne bei den Grünen! Ich erinnere mich an den Wahlkampf, in dem die Klubvor­sitzende der Grünen gesagt hat: Benzin- und Dieselpreis sind am Plafond, da ist kein Platz mehr nach oben! – Kollege Willi sieht hier offensichtlich doch noch Platz. (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Pirklhuber. – Abg. Brosz: Seit du Berater bist !)

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Unterschied in der Besteuerung von Diesel und Benzin von dieser Bundesregierung in den letzten fünf Jahren quasi angeglichen wurde und wir diesen Unterschied um 2 oder 3 Cent verringert haben. Ich gebe Ihnen aber durchaus recht, dass das steuersystematisch ein Problem ist, wenn wir das un­terschiedlich besteuern. Das hat aber nichts mit der NoVA zu tun, das hat nichts mit dem vorliegenden Gesetz zu tun, sondern ist eine Frage der Mineralölsteuer.

Ich wollte zum Gesetz etwas sagen, weil hier so ein bisschen eine Debatte war, die Steuern seien ohnehin zu hoch und wir erhöhen da jetzt Steuern. – Da darf ich schon sagen, dass Politik natürlich nicht ein singuläres Ereignis ist, das an einem Tag stattfin­det und dann fünf Jahre nicht, sondern ein Prozess.

Wenn wir uns anschauen, was in den letzten fünf Jahren geschehen ist, dann sehen wir, dass Steuern und Abgaben auf Arbeit gesenkt wurden – im Laufe der Legislaturpe-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 205

riode um zirka 3 Milliarden € – und auf der anderen Seite Steuern und Abgaben auf Vermögen und Kapital erhöht oder neu eingeführt wurden, um mehr Steuergerechtig­keit zu schaffen. Es stimmt nämlich, dass die Steuern und Abgaben auf Arbeit in Ös­terreich viel zu hoch sind und Steuern auf Vermögen, Kapital und Kapitaleinkommen vergleichsweise viel zu niedrig. Letztes Mal haben wir da ein wenig für Angleichung ge­sorgt.

Wenn Sie sich das Regierungsprogramm ansehen, dann sehen Sie, es geht in diesen fünf Jahren auch darum, das noch weiter anzugleichen, das heißt natürlich, Steuern zu erhöhen, vor allem Vermögen- und Kapitalbesteuerung, und dafür auch die Steuern und Abgaben auf Arbeit zu senken. Zum Teil erfolgt eine Senkung der Steuern und Ab­gaben bereits jetzt, nämlich mit der Senkung der Lohnnebenkosten. Wir haben ja in Aussicht genommen, dass wir um 2016 herum eine große Lohnsteuerreform machen, das heißt die Steuern und Abgaben auf Arbeit stark absenken.

Was machen wir heute? – Ein paar Auszüge: Es geht um Steuern und Abgaben auf Vermögen und Kapital, also für diesen Bereich. Ja, da tun wir einiges, aber das halte ich auch für richtig.

Wir streichen die Absetzbarkeit für Managergehälter quasi ab 500 000 €. Das heißt, alles, was über 500 000 € ist, muss „verKöStet“ werden, muss einfach aus versteuer­ten Gewinnen bezahlt werden. Wir haben steuersystematisch auch jetzt bereits etwas Ähnliches, nämlich zum Beispiel die Luxustangente bei Dienstautos. Wenn jemand ei­nen Ferrari als Dienstauto will, ist das ja schön, aber das kann er nicht zur Gänze vom Betrieb absetzen, sondern eben nur bis zu einem gewissen Bereich. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Genauso kann die Gesellschaft definieren, ab 500 000 € ist die Frage, welcher Zusam­menhang zwischen Einkommen und Leistung besteht. – Wir sagen: Bei allem über 500 000 € würden wir zumindest diese Verbindung zwischen Einkommen und Leistung unter einem großen Fragezeichen sehen, und da haben wir etwas Ähnliches wie die Luxustangente, die wir steuersystematisch in anderen Bereichen haben.

Bei der Gruppenbesteuerung ist es nicht so, dass alle rausfliegen, die jetzt außerhalb der Europäischen Union sind, sondern in jenen Ländern, mit denen es kein Doppelbe­steuerungsabkommen und kein Amtshilfe-Durchführungsgesetz gibt, kann man Unter­nehmungen in der Gruppe nicht mehr besteuern – auf gut Deutsch: dort, wo wir nicht real bei einer Behörde anrufen und nachfragen können, ob die Angaben des Steuer­pflichtigen stimmen oder nicht. Wenn es keine Abkommen gibt, dann ist das nicht mehr möglich, und das halte ich im Prinzip für richtig.

Das Zweite: Wir streichen die Firmenwertabschreibungen. Und das ist auch gut! Wir wissen, dass das dazu geführt hat, dass viele Unternehmen quasi selber eingeschätzt haben, was ihre ausländische Beteiligung wert sein könnte, und sie einfach klein ge­macht haben, wenn es darum gegangen ist, Steuern in Österreich zu sparen. Dem wol­len wir einen Riegel vorschieben. Es hat nie irgendjemand behauptet, dass nur auslän­dische Unternehmen von der Gruppenbesteuerung einen Vorteil haben. Es war immer klar, dass es in erster Linie nur österreichische Unternehmen sein können, die den Vor­teil der Gruppenbesteuerung haben.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ob Starbucks oder IKEA nur 1 Prozent Steuern in Öster­reich zahlen oder andere österreichische Betriebe auch, ist mir herzlichst egal. Mir geht es darum, dass alle Unternehmen einen fairen Beitrag leisten sollen, um unsere Ge­sellschaft und die Kosten dieser Gesellschaft mitzufinanzieren. Wir haben gesehen, dass das durch die Gruppenbesteuerung eben nicht der Fall war. Deshalb ist es gut, dass es da weitere Einschränkungen gibt und dass diese Unternehmen auch einen fairen Beitrag zur Finanzierung der Gesellschaft leisten, wie das jedes kleine und jedes mittlere Unternehmen ohnehin machen muss.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 206

Der nächste Bereich ist der Soli-Beitrag, das heißt, dass jene, die besonders gut ver­dienen, einen höheren Beitrag leisten. Der Soli-Beitrag wird jetzt verlängert; er war quasi befristet bis 2016 und wird jetzt verlängert, das halte ich auch für wichtig.

Nun zur Bankenabgabe: An alle, die jetzt erklären, wir seien so böse, weil wir die Deri­vate nicht mehr in der Besteuerung drinnen haben: Das muss man sich anschauen, das war sehr, sehr leicht zu umgehen. Die meisten Banken haben die Derivate vom Balance Sheet runternehmen können und haben dafür einfach keine Steuer bezahlt. Wenn ich in der Praxis merke, dass eine Steuer umgangen wird und damit kein Len­kungseffekt besteht, sondern sich Einzelinstitute einfach ihre Steuer kleinrechnen kön­nen, dann ist die Frage, ob man eine Schieflage oder eine gerechte Besteuerung des Systems will.

Wir haben gesagt, wir wollen eine gerechte Besteuerung des Systems und einen aus­reichenden Beitrag. Insofern ist die Erhöhung der Bankenabgabe mit 90 Millionen € pro Jahr gut und richtig.

All jene, die behaupten, dass bei der Hypo der Steuerzahler quasi alles zahlen muss, alle, die heute gegen die Erhöhung der Bankenabgabe stimmen, müssen dann den Wählerinnen und Wählern erklären, wieso nicht die Banken die Rechnung bezahlen, sondern sie beim Steuerzahler bleiben soll. Wir sagen: Nein, der Steuerzahler streckt vor, aber am Ende des Tages sollen es die Banken zahlen! Also, das sollten Sie sich mit Ihren Wählern ausmachen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.00


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzter Redner dazu ist Herr Abgeordneter Mag. Hai­der. – Bitte.

 


20.00.30

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Da Kollege Krainer jetzt den Solidaritäts­zuschlag für besser Verdienende erwähnt hat, habe ich mich gefragt, wie das bei ei­nem 7 000-€-Nebenjob und einem 8 500-€-Halbjob ist. Fällt man da auch noch hinein? Nicht, dass Sie sich einen dritten Nebenjob auch noch suchen müssen! Aber da wissen die Österreicherinnen und Österreicher wenigstens, warum die erste Handlung dieser Regierung in Steuererhöhung besteht. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich bringe gleich zu Beginn folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberich­tes, wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 lautet die Ziffer 4 wie folgt:

4. § 10 wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 3 lautet:

‚(3) Begünstigte Wirtschaftsgüter im Sinne des Abs. 1 Z 3 sind:

1. Nicht unter Abs. 4 fallende abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagever­mögens von mindestens vier Jahren, die inländischen Betrieben oder inländischen Be­triebsstätten zuzurechnen sind, wenn der Betrieb oder die Betriebsstätte der Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 dient. Dabei gelten Wirtschaftsgüter,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 207

die auf Grund einer entgeltlichen Überlassung überwiegend außerhalb eines Mitglied­staates der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsrau­mes eingesetzt werden, nicht einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Be­triebsstätte als zugerechnet.

2. Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4, die dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes oder einer inländischen Betriebsstätte ab dem Anschaffungszeitpunkt min­destens vier Jahre gewidmet werden, vorbehaltlich Abs. 5 Z 2 und Z 3.‘“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Abänderungsantrag sowie auch ande­re heute hier von der Opposition eingebrachte Abänderungsanträge zeigen es ganz deutlich: Dieses Abgabenänderungsgesetz, das uns heute vorliegt, ist ein Husch-Pfusch-Gesetz, das – und das sagt auch die Analyse des Budgetdienstes – von nicht nachvollziehbaren oder falschen Berechnungsgrundlagen ausgeht. Das ist wirklich der Tenor des Budgetdienstes. (Abg. Mag. Schieder: Falsch sind die nicht!)

Ich will gar nicht verhehlen, dass es auch gute Maßnahmen in diesem Konvolut, das Sie uns heute vorgelegt haben, gibt. Ein Beispiel ist etwa die Streichung der Gesell­schaftsteuer, die ich selbst vor drei Jahren beantragt habe und der Sie im Finanzaus­schuss ein Begräbnis erster Klasse durch Vertagung beschert haben. Gegen Betrugs­bekämpfungsmaßnahmen kann man auch nicht sein. Nur die Grundlagen, mit denen Sie rechnen, kann nicht einmal der Budgetdienst nachvollziehen.

Was Sie hier und heute von uns wollen, ist nichts anderes als ein 5,4 Milliarden € schweres Belastungspaket für 2014 bis 2018 mit nicht nachvollziehbaren Zahlen – Hauptsache Steuererhöhung. Das Meiste davon soll auch noch über die Erhöhung der Verbrauchsteuern hereinkommen: Tabaksteuer 1,17 Milliarden €, Alkoholsteuer und Schaumweinsteuer zusammen 280 Millionen €, motorbezogene Versicherungssteuer 1,12 Milliarden €, und dann noch 230 Millionen € Normverbrauchsabgabe. Allein gegen die motorbezogene Versicherungssteuer gibt es schon über 120 000 Unterschriften der Österreicherinnen und Österreicher, und es werden stündlich mehr. Das trifft die Kon­sumenten. Der andere Teil der Belastungen trifft die kleinen und mittleren Unternehmen.

Seit SPÖ und ÖVP in der Regierung sind, werden die Österreicher, die arbeiten und sich mit Fleiß Heim und Haus geschaffen haben, wird der Mittelstand nur noch mit Steuern bestraft. Diejenigen, die in Pension gehen, werden 35 Tage vorher noch zwangsweise in eine Schulung geschickt, und die, die im Häfen sitzen, kriegen dafür 2,5 Prozent Lohnerhöhung.

Eigentlich sollten Sie, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, und Ihre Kol­legen, die heute nicht da sind, die Hälfte Ihres Gehalts spenden, denn das ist Ihre Ar­beit gar nicht wert. Schade, dass Österreich auf diese Art und Weise an die Wand ge­fahren wird! (Beifall bei der FPÖ.)

20.04


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem soeben eingebrachte Abän­derungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DDr. Fuchs, Themessl und weiterer Abgeordneter zur Regierungs­vorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteu-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 208

ergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalver­kehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuerge­setz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alko­holsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorgani­sationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bank­wesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bun­desgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), 24 d.B.

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberich-tes, wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 lautet die Ziffer 4 wie folgt:

4. § 10 wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 3 lautet:

„(3) Begünstigte Wirtschaftsgüter im Sinne des Abs. 1 Z 3 sind:

1. Nicht unter Abs. 4 fallende abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlage-vermögens von mindestens vier Jahren, die inländischen Betrieben oder inländischen Betriebsstätten zuzurechnen sind, wenn der Betrieb oder die Betriebsstätte der Er­zielung von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 dient. Dabei gelten Wirt­schaftsgüter, die auf Grund einer entgeltlichen Überlassung überwiegend außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes eingesetzt werden, nicht einem inländischen Betrieb oder einer in­ländischen Betriebsstätte als zugerechnet.

2. Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4, die dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes oder einer inländischen Betriebsstätte ab dem Anschaffungszeitpunkt min­destens vier Jahre gewidmet werden, vorbehaltlich Abs. 5 Z 2 und Z 3.“

Begründung

Durch das StRefG 2009 (BGBl I 2009/26) wurde der Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2010 in Gewinnfreibetrag – kurz „GFB“ – umbenannt und inhaltlich novelliert.

Als Äquivalent zur begünstigten Besteuerung des 13./14. Bezuges von Nichtselbstän­digen wurde für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften der Freibetrag für in­vestierte Gewinne gemäß § 10 EStG (FBiG) ab der Veranlagung für das Kalender­jahr 2010 von 10% auf 13% erhöht und für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinner­mittlungsarten zugänglich gemacht. Im Interesse der kleinen und mittleren Einkommen bei den natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften entfällt für Gewinne bis
€ 30.000 das Investitionserfordernis und bleibt nur für die darüber hinausgehenden Ge­winne bestehen.

StRefG 2009 ErläutRV 54 BlgNr XXIV. GP, S 3:

Zusammen mit der Attraktivierung des Freibetrages für investierte Gewinne, wodurch letztendlich eine nunmehr 13%ige zusätzliche Steuerfreigrenze induziert und damit ei­ne Gleichstellung zur begünstigten Besteuerung des 13./14. Bezuges von Lohnsteuer­pflichtigen erreicht wird, erhöht sich die Arbeitskräftenachfrage und das Wachstums­potential der Unternehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 209

StRefG 2009 ErläutRV 54 BlgNr XXIV. GP, S. 7:

Als Äquivalent für die einkommensteuerpflichtigen Selbständigen wird mit Wirksamkeit ab 2010 der Freibetrag gemäß § 10 EStG von derzeit 10% auf 13% erhöht und für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten zugänglich gemacht. Im Interesse der kleinen und mittleren Einkommen bei natürlichen Personen mit betrieblichen Ein­künften entfällt für Gewinne bis 30 000 Euro das Investitionserfordernis.

Siehe auch StRefG 2009 ErläutRV 54 BlgNr XXIV. GP, S. 11 ff.

20.04.30*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Ich schließe daher diese Debatte.

Da gegen Ende der Debatte bis zum letzten Redner laufend Abänderungsanträge ein­gebracht wurden, die zunächst noch ins Croquis eingearbeitet werden müssen, und um keine Abstimmungsfehler zu produzieren, verlege ich die Abstimmung zu beiden Ta­gesordnungspunkten an das Ende der jetzt kommenden Tagesordnungspunkte.

20.05.434. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (23 d.B.): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Ober­österreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz (34 d.B.)

5. Punkt

Bericht und Antrag des Wissenschaftsausschusses betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (35 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen somit zu den Punkten 4 und 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erste Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


20.06.31

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Einrichtung eines Medizinstudiums an der Universität Linz war von Beginn an sehr um­stritten und wird vom gesamten Sektor aus verschiedenen Gründen abgelehnt. (Ruf bei der ÖVP: Vom grünen Sektor!)

Ein ganz zentraler Punkt, der in dieser Debatte angebracht wird, ist, dass die Medizin­fakultät Linz keine strategische Notwendigkeit darstellt, die aus den Notwendigkeiten der österreichischen Hochschullandschaft entsteht. Vielmehr ist das ein Wunsch eines Bundeslandes und nicht in die Gesamtstrategie eingegliedert, die eigentlich mit dem Hochschulplan, in Absprache mit dem gesamten Sektor, verfasst werden soll.

Das zentrale Argument, das für die Medizinfakultät vorgebracht wird, ist der ÄrztInnen­mangel, wobei man darauf hinweisen muss, dass wir in Österreich die höchste ÄrztIn­nendichte aller 27 EU-Länder haben, nämlich 468 ÄrztInnen pro 100 000 EinwohnerIn­nen. Der EU-Schnitt liegt bei 330.

Es gibt allerdings sehr wohl ein Problem mit den ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten in Österreich. Ein Viertel aller AbsolventInnen wandert ab, da die Rahmenbedingungen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 210

für JungärztInnen in Österreich nicht attraktiv genug sind. Das sind in erster Linie gar nicht die Deutschen, die bei uns studieren, sondern durchaus auch österreichische StudentInnen. Das betrifft vor allem regionale Standorte. Da geht es zum Beispiel um die ganze Diskussion rund um den Turnusarzt, um die Facharztausbildung. Es geht auch um die Gehaltsfragen. In Deutschland verdienen Ärztinnen und Ärzte mit dersel­ben Ausbildung bis zu einem Viertel mehr bei ihrem Einstieg in den Beruf.

Dieser Beschluss ist unter einigen Voraussetzungen, unter Versprechungen an die Hochschulkonferenz getroffen worden. Ich habe mit Freude heute in einer APA-Mel­dung gelesen, dass Sie, Herr Minister Mitterlehner, zugesagt haben, dass Sie die Rolle der Hochschulkonferenz in Zukunft stärken wollen.

Die Hochschulkonferenz hat der Einrichtung dieser Medizinfakultät unter einigen Be­dingungen zugestimmt, von denen allerdings bis jetzt nur eine einzige erfüllt ist, näm­lich die, die am leichtesten zu schaffen ist: die Einsetzung einer Gründungskommis­sion. Beim Einsetzen von Gremien und Arbeitsgruppen tut man sich generell wesent­lich leichter als beim Schaffen von konkreten Rahmenbedingungen. Das ist die einzige Forderung, die erfüllt ist. Alle anderen sind unerfüllt.

Zu den anderen Forderungen gehört die Eingliederung der Medizinfakultät in eine Ge­samtstrategie, in den Hochschulplan. Das ist nicht erfolgt. Eine zweite Forderung war die Ausarbeitung und der Beschluss eines neuen Entwicklungs- und Finanzierungs­plans für Fachhochschulen. Das hätte bereits 2013 erfolgen müssen. Bis jetzt gibt es keinen, es gibt auch noch keine Verhandlungen dazu. Das hätte bereits lange be­schlossen werden müssen.

Was auch fehlt, ist eine tatsächliche wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Frage: Welche Auswirkungen haben die neuen Studienplätze in Linz auf die Medizine­rInnenquote? Wir haben seit 2005 immer nur eine Verlängerung dieser Notlösung, und die Gesamtlösung dieses Problems, nämlich Klärung auf europäischer Ebene, ist im­mer noch nicht angegangen worden.

Was auch fehlt, ist ein konkretes Maßnahmenprogramm zur Attraktivierung des ÄrztIn­nenberufs, denn klar ist: Wenn wir mehr ÄrztInnen ausbilden, was grundsätzlich zu be­grüßen ist, die aber trotzdem zu einem Viertel abwandern, dann nutzt es uns gar nichts, dass wir mehr Ärztinnen und Ärzte ausbilden.

Ein weiterer Punkt war die Abfederung der Siedlungskosten der Studierenden durch den erzwungenen Wohnortwechsel. Es ist nämlich so, dass dieses Studium zum ers­ten Teil in Graz absolviert wird und dann wieder zurückgeht nach Linz. Das ist auch ei­ne eher seltsame Konstruktion.

Ein letzter Punkt, der auch nicht erfüllt ist, ist die transparente Neuregelung des klini­schen Mehraufwandes. Da wird zwar von Linzer Seite gesagt, dass man da eine tolle Erfindung, das Linzer Modell, habe. Dieses basiert aber auf der Idee einer Realbeprei­sung, die alle anderen Medizinuniversitäten bereits versucht haben und die sich als nicht durchführbar herausgestellt hat.

Herr Minister Mitterlehner, ich finde, es ist begrüßenswert, dass Sie ankündigen, dass die Universitäten die budgetären Mittel bekommen sollen, die sie brauchen, um die Kostensteigerungen abzudecken. Allerdings muss man schon sagen, dass dieser Schnellschuss mit der Medizinfakultät in Linz den Linzern das Geld garantiert, sie ha­ben ihr Budget schon in trockenen Tüchern. Die restlichen Universitäten müssen da­rauf warten, müssen darauf hoffen, dass das, was Sie jetzt verkünden, auch tatsächlich eintritt. Das ist keine Gleichbehandlung im Sektor. Wie bereits im Vorfeld und im Rah­men der Diskussionen deutlich wurde, wird sich der Großteil des grünen Klubs gegen diesen Antrag aussprechen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.11



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 211

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Töchterle zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.11.47

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es gibt zwei Motive des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz, warum man diese Medizinische Fakultät in Linz errichten will.

Ein Motiv ist explizit, nämlich die Sorge um die künftige Ärzteversorgung in Oberöster­reich und darüber hinaus. Es gibt eine Ärztebedarfsstudie, die ich seinerzeit als Minis­ter gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und der Ärztekammer gemacht habe. Diese Studie hat 2012 ergeben, dass es in der Tat um 2030 herum unter Annahme be­stimmter Bedingungen einen Ärztemangel geben könnte, obwohl es richtig ist, dass Österreich eine der höchsten Ärztedichten Europas hat. Es ist auch richtig, dass wir, bezogen auf die Einwohnerzahl unseres Landes, sehr viele Absolventinnen und Absol­venten haben.

Klar ist: Mit mehr Absolventinnen und Absolventen wird man das Problem der Ärzte­versorgung nicht lösen. Die viel wichtigere Maßnahme ist eine Attraktivierung der post­promotionellen Ärzteausbildung und auch des Ärzteberufes und der diversen Stand­orte, wo die Ärzte ihren Beruf ausüben. Das ist ein viel wichtigerer Prozess, der da in Gang zu bringen ist.

Das zweite Motiv, das mehr implizit da ist, ist das Bemühen Oberösterreichs – und die­ses Bemühen lässt sich schon seit Jahrzehnten feststellen –, den tertiären Sektor in diesem Land zu stärken und auszubauen. Oberösterreich ist ein Land, das ein biss­chen nachhinkt gegenüber den traditionellen Standorten in Österreich. Gegen dieses Bemühen wird immer wieder ins Feld geführt, dass wir eine Strukturbereinigung brau­chen, dass wir unsere tertiären Standorte nicht zersplittern dürfen, dass der Kuchen, der ohnehin nicht groß ist, in noch mehr kleine Stücke zerteilt werde und dass damit der gesamte tertiäre Sektor in Österreich leide. Gegen diese Kritik kann man einwen­den, dass es, wenn man ein Bundesland und dessen tertiären Sektor stärkt und das nicht auf Kosten anderer Standorte geht, insgesamt eine Stärkung dieses Sektors in Österreich bedeutet. Wenn diese Stärkung in eine Gesamtstrategie eingebunden ist und auch alle anderen Standorte und der Sektor insgesamt profitieren, kann das eine positive Maßnahme sein. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das stimmt!)

Es gibt weitere Pro-Argumente für eine Medizinische Fakultät in Linz, und diese Argu­mente sind für mich stärker als die eben genannten Kritikpunkte. Ein wichtiges Pro-Argument ist, dass wir in Österreich etwa 10 000 Bewerberinnen und Bewerber für Stu­dienplätze in der Medizin haben, aber nur 1 500 Plätze. Im UG ist festgeschrieben, dass wir diese Plätze auf 2 000 ausbauen müssen. Das heißt, wir müssen mehr Plätze schaffen – auch im Sinne der Studierenden, die in ganz großer Zahl diese Plätze nach­fragen. Wenn also ein Standort für mehr Plätze sorgt, verringert sich der Druck auf die­se Plätze und auch der Druck auf die jungen Leute, die sich um diese Plätze bemühen. Wenn sich noch dazu ein Bundesland und eine Stadt wie Linz kräftig an der Errichtung dieser Plätze beteiligen, dann ist das insgesamt etwas sehr Positives.

Ein weiteres, ganz starkes Pro-Argument ist meiner Meinung nach, dass medizinische Forschungseinrichtungen insgesamt tertiäre Standorte generell stärken. Medizinische Forschungseinrichtungen in Österreich sind sehr forschungsstark, publikationsstark, drittmittelstark, qualitätsstark. Eine Medizinische Fakultät in Linz wird die Johannes Kepler Universität insgesamt stärken. Das ist mir ein ganz wichtiges Anliegen. Vor al­lem werden hier in mehrfacher Hinsicht Synergien geschöpft, es wird kooperiert. Es wird innerhalb der Universität kooperiert. Das ist eine Fakultät, die innerhalb der Jo­hannes Kepler Universität agieren wird. Es ist eine Fakultät, die gemeinsam mit der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 212

Medizinischen Universität Graz ihre Arbeit beginnt. Es ist also in mehrfacher Hinsicht ein Paradebeispiel für gelingende Kooperation, für etwas, das wir in Österreich ganz dringend brauchen. Wir müssen mit vereinten Kräften, viribus unitis, den tertiären Sek­tor stärken.

Ich werde sehr genau darauf achten und meine Stimme immer dann erheben, wenn die versprochene und auch zwei Mal im Ministerrat beschlossene Gesamtstrategie zur Stärkung des tertiären Sektors, die in diesem Zusammenhang erfolgen muss, nicht er­folgt. Das ist ein ganz wichtiges Ziel, das wir hier verfolgen.

Meiner Auffassung nach ist aber auch wichtig, dass ein Bundesland mit großem Enga­gement den tertiären Sektor in seinem Einflussbereich zu stärken versucht. Das ist höchst verdienstvoll. Das ist etwas, an dem sich andere Bundesländer durchaus ein Beispiel nehmen können. Dieses große Engagement Oberösterreichs gehört gewür­digt. Deswegen bin ich unter Abwägung aller Argumente durchaus für diese Medizini­sche Fakultät. Ich glaube, sie stärkt die Johannes Kepler Universität, sie stärkt den ter­tiären Standort in Oberösterreich und damit auch in Österreich insgesamt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.17


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


20.17.35

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Meine geschätzten Da­men und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum sich Landeshauptmann Josef Pühringer mit der Medizin­universität Linz auf Kosten der Steuerzahler ein Denkmal in Oberösterreich setzen darf. (Ruf bei der ÖVP: So ein Blödsinn!)

Der Österreichische Wissenschaftsrat – wir haben es vorher schon gehört – steht einer Realisierung noch immer sehr kritisch gegenüber. Das Hauptargument – dass mit der MedUni Linz dem Ärztemangel in Oberösterreich am besten begegnet wird – steht ebenfalls auf wackeligen Beinen. Nach wie vor gibt es keine konkreten Kosten, die auf den Kooperationspartner, die MedUni Graz, zukommen sollen. In Graz absolvieren die Studenten ja die Vorklinik, was zumindest einmal zwei Jahre in Anspruch nehmen wird.

Noch immer fehlen dem Wissenschaftsrat konkrete geplante Maßnahmen, die eine Ab­wanderung der Absolventen in kurative Tätigkeitsfelder der Medizin oder ins Ausland verhindern sollen.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, es gibt Fragen über Fragen, die dieses Projekt überschatten. Das Pro-Argument, dass mit einer zusätzlichen Medizin-Uni der Ärzte­mangel in den Griff zu bekommen ist, zielt für mich ins Leere. Man kann ja nicht davon ausgehen, dass jeder Studierende, der in Linz seinen Doktor machen wird, dem Land Oberösterreich auch als Mediziner zur Verfügung stehen bleibt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das stimmt völlig!) Nur mit der Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze, das hat der ehemalige Herr Minister Töchterle schon gesagt, löst man den Ärztemangel ganz si­cher nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wovon man aber ausgehen darf, ist, dass vor allem sehr viele deutsche Studierende dieses Ausbildungsangebot der Medizin-Uni Linz in Anspruch nehmen werden. (Abg. Dr. Pirklhuber: Sind die Deutschen jetzt auf einmal das Problem?) Da gebe ich nur zu bedenken, dass wir jetzt schon mit den deut­schen Studierenden zu kämpfen haben. Wir haben eine Überschwemmung, und noch immer keine nachhaltige Strategie, wie man mit diesen Studenten umgeht. (Abg. Dr. Pirklhuber: Es studieren auch Österreicher in Deutschland!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 213

Also die Realität wird wohl so aussehen, dass sich die Studierenden in Österreich eine exzellente Ausbildung aneignen und nach ihrem Abschluss wieder in ihre Heimat zu­rückkehren. Da frage ich mich: Wo ist der Vorteil für die österreichische Bevölkerung, die diese exzellente Ausbildung bezahlt? (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn wir wollen, dass mehr Ärzte in Österreich bleiben beziehungsweise sich in ländli­chen Regionen ansiedeln, müssen wir die Rahmenbedingungen ändern. Das ist heute auch schon erwähnt worden.

Mein Zugang zu der ganzen Thematik ist daher folgender: Bauen wir nicht um sündteu­res Geld eine weitere Medizin-Uni, die von deutschen Studierenden überschwemmt wird, sondern stärken wir doch unsere bestehenden Standorte! Stärken wir doch unse­re Medizinstandorte Wien, Graz, Innsbruck sowie die Paracelsus Universität Salzburg und bauen wir diese Standorte wirklich zu echten Top-Standorten von Innovation und Forschung weiter aus! (Beifall beim Team Stronach.)

Genau das ist es, was Österreich braucht: kein sündteures Denkmal auf Steuerzahler­kosten für den Landeshauptmann, sondern attraktive Forschungsmöglichkeiten und In­novation und die damit verbundene Stärkung des Wirtschaftsstandortes! (Abg. Dr. Pirkl­huber: Aber Oberösterreich ist innovativ!) Qualität vor Quantität, meine sehr verehrten Damen und Herren! – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Wöginger: Keine Ahnung haben Sie!)

20.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


20.20.53

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Diskussion – zunächst um eine Medizin-Universität, dann um eine Medizi­nische Fakultät in Linz – hat uns die letzten Jahre hier im Haus begleitet. Sie ist quer durch alle Parteien gegangen, ist in allen Parteien differenziert eingeschätzt worden. Es hat in allen Parteien Befürworter gegeben, die tendenziell eher aus Oberösterreich gekommen sind, es hat in allen Parteien Skeptiker gegeben, die tendenziell nicht aus Oberösterreich gekommen sind.

In den letzten Monaten hat sich eine Lösung für diese Frage abgezeichnet – eine Fra­ge, die niemals eine grundsätzlich ideologisch-politische gewesen ist, die eben in allen Parteien differenziert eingeschätzt worden ist, eine Frage, die eine pragmatische war, eine Frage des zur Verfügung stehenden Budgets und des Mitteleinsatzes des vorhan­denen Budgets.

Kollege Töchterle hat vorhin in sehr differenzierter Art und Weise eigentlich schon alles gesagt, was zu diesem Thema anzuführen ist. Letztlich werden jetzt 300 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen im Studium der Humanmedizin, einem Studium, das in Österreich sehr stark nachgefragt ist – viel stärker nachgefragt ist, als Plätze zur Verfü­gung stehen. Insbesondere seitdem es Zugangsbeschränkungen in diesem Studium gibt – gleichzeitig mit der Einführung der Zugangsbeschränkungen wurde seinerzeit die Zahl der Studienplätze drastisch reduziert – schleppen wir Jahr für Jahr einen größer werdenden Rucksack an Nachfrage bei diesem Studium mit. Insofern ist es zu begrü­ßen, dass in diesem stark nachgefragten Studium zusätzliche Studienplätze in Öster­reich, in diesem Fall eben in Linz, geschaffen werden, um auch in Oberösterreich die Deckung des Ärztebedarfs sicherzustellen. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Mir scheinen wesentliche Voraussetzungen, die in der Debatte immer wieder eine Rol­le gespielt haben, erfüllt worden zu sein. Eine der allerwesentlichsten ist eben die Fra­ge der budgetären Mittel. Es ist sichergestellt, dass für diese zusätzlichen Ausbildungs­plätze zusätzliches Geld eingesetzt wird und das nicht auf Kosten der anderen Univer-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 214

sitäten, auch nicht zulasten des Ausbaus an Fachhochschulplätzen gehen wird, den wir ja in den nächsten Jahren vornehmen wollen. (Abg. Steinbichler: Wer bezahlt denn ...?)

Ein zweiter wichtiger Punkt waren die Bedenken, was die Medizinerquote betrifft. – Da vertritt das Ministerium – ich nehme an, der Herr Minister wird das nachher eingehen­der ausführen – die Ansicht, dass eben gerade Bemühungen, zusätzliche Ausbildungs­plätze zu schaffen, ein Schritt in Richtung Absicherung dieser Quote der EU gegenüber darstellen wird.

Eine Diskussion, die uns in diesem Haus jahrelang begleitet hat, wird heute also zu ei­nem guten Ende geführt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.24


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


20.24.16

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Mir kommt das Projekt ja schon allein deswegen ein bisschen komisch vor: Wenn Frau Kollegin Maurer und ich, die wir aus zwei ganz unterschiedlichen politischen Richtun­gen kommen, zu 100 Prozent die gleiche Meinung haben, dann kann da irgendetwas nicht wirklich stimmen. (Ruf bei den Grünen: Das stimmt! – Abg. Dr. Karlsböck: ... ganz anders!) – Na ja, aber wir zwei kommen wirklich aus ganz unterschiedlichen poli­tischen Richtungen. Glauben Sie mir das, Herr Kollege! (Zwischenruf des Abg. Dr. Wal­ter Rosenkranz.)

Das Hauptargument, das immer gebracht wurde, das hat Kollegin Maurer schon ge­sagt, ist der Ärztemangel, der angeblich in Österreich herrscht – das haben wir auch schon gehört –; dem ist nicht so. Die letzte ÖBIG-Studie 2012 hat, wie eben Kollegin Maurer schon gesagt hat, klar aufgezeigt, dass wir europaweit die höchste Ärztedichte haben. Die Frage ist dann natürlich spannend, wieso wir offensichtlich eine weitere Me­dizinfakultät brauchen.

Selbst wenn wir der Meinung sind, dass wir in Österreich zu wenige Ärzte haben, sollten wir uns aber fragen, wieso das so ist. Das liegt eben hauptsächlich daran, dass die Jungärzte aus Österreich abwandern – nämlich knapp ein Viertel –, und da stellt sich die Frage: Wieso tun sie das? Das liegt unter anderem daran, dass die Ausbil­dungsmöglichkeiten für Turnusärzte in Österreich im Vergleich zu unseren deutsch­sprachigen Nachbarn einfach schlecht sind und sie deswegen logischerweise dorthin abwandern. (Abg. Dr. Pirklhuber: Ja, das stimmt! Da haben Sie recht! Das eine schließt aber das andere nicht aus!) Das heißt, wir sollten da entsprechende Maßnah­men setzen, anstatt irgendwie eine neue Medizinfakultät zu machen.

Auch die Argumentation, dass mit der Medizinfakultät in Linz die Ärzte in der Region bleiben, ist irgendwie an den Haaren herbeigezogen. Also ich kenne keine einzige Stu­die, die uns das sagt und klar beweist, dass man dann in der Region bleiben wird. (Abg. Dr. Pirklhuber: Aber das hat Auswirkungen! – Abg. Wöginger: Das ist ja ein attraktives Bundesland!)

Viel wichtiger wäre aus meiner Sicht, dass man – anstatt dieses Argumente des nicht-existenten Ärztemangels zu bringen – sich einfach einmal fragt, ob denn das Konzept der Medizinfakultät in Linz unter der Prämisse der Qualität von Lehre und Forschung sinnvoll ist. Und da ist vielleicht zu fragen, ob an diesem universitären Standort, näm­lich in Linz, schon Lehre und Forschung im Bereich der Lebenswissenschaften oder der medizinnahen Gebiete vorhanden ist und diese als Grundlage für diese Medizin­fakultät dienen können, und darauf geht das Konzept der MedUni Linz faktisch nicht ein. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das stimmt nicht!)

Was des Weiteren besonders spannend ist, ist die Sache mit dem klinischen Mehrauf­wand. Das kennt jeder, der sich irgendwie mit Universitätskliniken beschäftigt. Das ist


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 215

ein Riesenproblem unter anderem in Wien am AKH, und da wird eben dieses Linzer Modell vorgeschlagen, was aber nicht genau ausgeführt wird. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Auch die Quotenregelung ist schon angesprochen worden; ich glaube, der Herr Minis­ter hat das eben auch schon zu erklären versucht. Es liegt möglicherweise an meinem Unverständnis, aber ich habe es immer noch nicht kapiert. Ich hoffe, dass das in ir­gendeiner Art und Weise dann trotzdem dahin gehend zu einer sinnvollen Lösung führt – aber Sie werden es sicher noch einmal ausführen.

Was mich aber besonders ärgert, ist, dass wir hier x verschiedene Stellungnahmen von diversen Expertengremien hatten – unter anderem eben die Stellungnahme des Wis­senschaftsrates, der ja auch ein beratendes Gremium des Parlaments ist –, in denen x Dinge angeführt wurden, wieso man das kritisch zu sehen hat, und diese wurden meiner Meinung nach offensichtlich vollkommen ignoriert. Genauso wurde auch der einstimmige Beschluss der Hochschulkonferenz, in dem auch viele Dinge hinterfragt wurden und unter anderem eine Gesamtstrategie gefordert wurde, ignoriert. Da frage ich mich, wieso wir diese Expertengremien überhaupt haben, wenn das, was sie uns sagen, nicht ernst genommen wird.

Was auch noch sehr spannend ist – das als vorletzter Punkt –: Es gibt faktisch noch keinen fertigen Studienplan an der Uni Linz. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das stimmt nicht!) Ich habe das vorige Woche in einer Presseaussendung gesagt, daraufhin hat mich die ÖH der Uni Linz angerufen und gesagt: Nein, den gibt es eh! – Dann sind die auch wieder zurückgerudert und haben gesagt: Ja, in Linz schon, aber mit Graz ist es noch nicht fertig akkordiert. – Also ich tue mir ein bisschen schwer, bei etwas, wo of­fensichtlich auch die Uni Linz sich nicht wirklich auskennt, zuzustimmen. (Abg. Dr. Lich­tenecker: Das ist beschlossen worden!)

Und was mich besonders ärgert und wieso es besonders schwierig ist, diesem Projekt zuzustimmen – weswegen wir das auch nicht tun werden –, ist, dass es ein weiteres Prestigeprojekt eines Landes beziehungsweise eines Landeshauptmannes ist. (Zwi­schenruf des Abg. Prinz.) Wo wir uns früher Triumphbögen hingebaut haben, bauen wir uns jetzt medizinische Fakultäten.

Das ist etwas, was nicht evidenzbasierte Politik ist, der wir NEOS uns verschrieben ha­ben, und dementsprechend werden wir dem auch nicht zustimmen. (Beifall bei den NEOS.)

20.28


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.28.20

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf den eigentlichen Tagesordnungspunkt eingehe, möchte ich noch ganz kurz zum Wissenschaftsausschuss als solchen Stel­lung nehmen.

Es hat sich gezeigt, dass die dort behandelten Tagesordnungspunkte doch reichlich waren. Es hat dort erfreulicherweise eine sehr konsensuale und engagierte Stimmung bestanden, trotzdem zeigt sich aufgrund der Fülle der zu behandelnden Materie, dass es ein Fehler war, das Wissenschaftsministerium abzuschaffen (Beifall bei der FPÖ), auch wenn ich dem Herrn Minister natürlich durchaus zugestehe, dieses wirklich in en­gagierter Art und Weise zu führen.

Zum eigentlichen Tagesordnungspunkt: Aus freiheitlicher Sicht ist es eine sehr positive Angelegenheit, dass die Medizinische Fakultät in Linz nun endlich kommt. Wir haben, wie bereits gesagt, in der letzten Periode mehrmals Anträge eingebracht, und ich glau-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 216

be, der Kollege hat auch eines im Ausschuss herausgearbeitet: Seit 1890 gibt es die Diskussion, ob in Linz eine Universität der medizinischen Wissenschaften kommen soll oder nicht. Jetzt wird diese endlich geschaffen, und darüber sind wir sehr froh.

Aber warum denn eigentlich? Es wird ja hier auch um die Motive heftig gestritten. – Ich glaube – und nicht nur ich glaube das –, dass die Bevölkerung sieht, dass wir auf einen eklatanten Ärztemangel zusteuern, und dieser eklatante Ärztemangel wird derzeit nicht nur statistisch gesehen und bemerkt, sondern auch von den Menschen draußen in den Regionen gefühlt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig! ... lange Wartezeit beim Augenarzt!) Er ist ein subjektiver wie ein objektiver, und darum ist es nur recht und billig, das medi­zinische Ausbildungsangebot zu erhöhen und regional breiter aufzustellen.

Natürlich werden wir allein dadurch die Situation des Ärztemangels in Österreich nicht in den Griff bekommen. Wie auch schon von einem Vorredner gesagt wurde: Eine der großen Ursachen sind die schlechten Bedingungen, die heute beim Ärzteberuf vorhan­den sind, das heißt die langen Arbeitszeiten in den Krankenhäusern, die bürokratische Überbordung der ganzen Angelegenheit, darüber hinaus gibt es neue Lebensentwürfe auch bei Medizinern. Heute ist keiner mehr bereit, in die Region zu gehen und so wie früher eben 24 Stunden wirklich da zu sein. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Das hat sich alles verändert. Natürlich muss das alles geändert werden; das können wir aber jetzt im Wissenschaftsausschuss alleine nicht hinbiegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Eines muss ich aber jetzt schon noch sagen: Der Hochschulzugang in Österreich ist natürlich auch für unsere jungen Leute ein wirkliches Problem. Der ungebremste An­sturm ausländischer, vor allem deutscher Studenten geht auf Kosten unserer österrei­chischen Studenten. (Abg. Dr. Pirklhuber: Dass ihr gegen die deutschen Studenten etwas habt, ist mir etwas Neues!) Und diesbezüglich haben wir natürlich auch schon oft eingebracht, Herr Minister, dass das Herkunftslandprinzip eingeführt werden soll. Es wird immer dagegen argumentiert, dass das in der EU nicht gehe. Diese Argumenta­tion ist für mich nicht nachvollziehbar, denn in anderen Bereichen gilt das Prinzip ja auch, zum Beispiel im Bereich der Dienstleistungsrichtlinie. Dort haben wir auch eine Art Herkunftslandprinzip.

Das Argument, dass das Medizinprojekt in Linz ein Prestigeprojekt sei, kann man so nicht gelten lassen. (Abg. Wöginger: Bravo!) Meiner Meinung nach ist das nämlich eine ganz ehrliche Angelegenheit. Man macht eine Universität, die bundesfinanziert ist, eine staatliche Universität auf Bundesebene, und deklariert diese erstens einmal so; zweitens gibt es ja viele andere Universitäten, die sich Privatuniversitäten nennen. Das ist im Prinzip nichts anderes, das sind nämlich Landesuniversitäten. Richtige private Einrichtungen gibt es in Österreich kaum.

Dann muss ich zum Schluss noch eines sagen: Es ist, wie gesagt, eine ehrliche Lö­sung, und in Linz besteht eine sehr hohe Fachkompetenz in vielen Bereichen. Ich darf – nur als einziges Beispiel – daran erinnern, dass vor vier oder fünf Jahren dort ei­ne Weltsensation in der Kinderklinik gelungen ist. Dort wurde eine Herzklappe eines ungeborenen Kindes operiert; das Kind wäre nicht lebensfähig gewesen. Heute ist diese in Linz erfundene, in Linz zum ersten Mal angewandte Methode weltweit aner­kannt und Linz ein Pilgerzentrum für genau dieses Fach.

Nicht außer Acht lassen sollte man natürlich auch etwa die hohe Wertschöpfung, die dadurch besteht, und die Umwegrentabilität.

Das ist ein Faktum, und deswegen freuen wir uns, dass jetzt, nach so langer Zeit – wie gesagt, 1890 steht im Raum –, dieses Projekt verwirklicht werden kann. Wir Freiheitli­che werden hier zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.33



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 217

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.33.18

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gerade vom Vor­redner gehört, die Diskussion um die Errichtung einer Medizinischen Universität, jetzt konkret der Medizinischen Fakultät in Linz, ist eigentlich schon lange Jahre geführt worden. Was wir heute vor uns haben, ist de facto die formale Konkretisierung, was die entsprechenden Schritte auf Bundesebene anbelangt, durch eine 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich, womit eben auch die formale Grund­lage für die Errichtung einer Medizinischen Fakultät in Linz geschaffen wird.

Damit wird geregelt, dass die Einrichtung des Studiums unter finanzieller Beteiligung des Landes Oberösterreich inklusive Regelung der Studierendenanzahl und einem zeit­lichen Aufbaupfad festgelegt wird. Es ist auch die Regelung der Kosten klar festgelegt, es ist eine transparente Regelung festgelegt, was den klinischen Mehraufwand anbe­langt, und es ist auch eine Klärung enthalten, was die Zusammenarbeit und die Ein­richtung des neuen Studiums in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz an­belangt.

Was die Eckdaten des Projektes anbelangt, soll bis zum Jahr 2028 die Fakultät bei maximal 300 Anfängern pro Jahr schrittweise auf insgesamt 1 800 Studenten wachsen. Der Beginn wird mit 60 AnfängerInnen gemacht, die jährliche Steigerung beträgt maxi­mal 60. Vereinbart ist auch eine Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz. 120 Anfänger pro Jahr sollen die ersten beiden Jahre ihres Studiums an der MedUni Graz absolvieren, 180 sollen in Linz beginnen. Die Sezierkurse sollen für alle 300 An­fänger pro Jahr in Graz stattfinden, um auch die teure Infrastruktur gemeinsam zu nut­zen. – Das ist einmal das, was an Rahmenbedingungen vorgesehen ist.

Und was die Diskussion anbelangt, ist diese ja teilweise schon angesprochen worden. Es geht um mehrere Fragen. Die eine Frage ist folgende: Ist eine Artikel-15a-Verein­barung geeignet, so etwas vorzusehen und durchzuführen? – Ich glaube, sie ist sehr wohl und gut geeignet. Wir haben zwei Beispiele, nämlich die Donau-Universität Krems und das IST in Maria Gugging. Da ist es im Rahmen von Artikel-15a-Vereinbarungen darum gegangen, dass dort, was die Beteiligung – vor allem des Landes Niederöster­reich – betrifft, eine klare Entwicklung vorgegeben ist, was Raum, Infrastruktur und Be­trieb anbelangt und vor allem die Kostenaufteilung geklärt ist. Das heißt, das Budget für den Bund ist geklärt und überschaubar.

Ähnliches ist auch jetzt vorgesehen: Wir haben eine klare Regelung, was die Höhe der Bundeskosten anbelangt. Die Kosten für die Medizinfakultät in Linz belaufen sich in dieser Legislaturperiode auf insgesamt 58,2 Millionen €. In diesen Kosten sind bereits der gesamte laufende klinische Mehraufwand und die Zusatzkosten, was die Vereinba­rung im vorklinischen Bereich mit der MedUni Graz anbelangt, enthalten.

Nun kommt ein entscheidender Punkt, der ja mehrmals als Befürchtung angesprochen worden ist, nämlich: Wird durch diese Vorgangsweise anderen Universitäten in der Entwicklung etwas weggenommen? – Das ist nicht der Fall. Wir haben geklärt, dass das aus entsprechenden Mitteln des Finanzministeriums – Maria Fekter hat das vorbe­reitet –, dass das also aus diesen Reserven kommt, die zusätzlich bereitgestellt wer­den, daher gibt es keine Beeinträchtigung und Benachteiligung anderer.

In diesem Zusammenhang hat Frau Abgeordnete Maurer argumentiert, Linz wird hier sozusagen zugeordnet und andere eben nicht. – Das kann man so sehen. Man kann es natürlich auch genau umgekehrt sehen: Wenn Linz geklärt ist, ist keine Befürchtung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 218

berechtigt, dass den anderen etwas genommen wird, weil es einfach eine sachliche Grundlage haben wird, wie man die anderen bedeckt. Also ich sehe das Argument aus­schließlich positiv und nicht negativ. Das ist ganz wichtig. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Was wir auch haben und was mehrmals angesprochen worden ist, ist der klinische Mehraufwand. – Das klingt ja so, als wäre das bei den anderen alles klar und transpa­rent geregelt, das ist eben nicht der Fall – das ist mir gerade in den ersten Monaten aufgefallen –, weder in Wien noch in Innsbruck noch in Graz. Das ist aber kein Vorwurf an die beteiligten Einrichtungen, sondern das hat eine Entwicklungsgeschichte. (Ruf bei den Grünen: Genau!) Jetzt haben wir eine klare Darlegung, dass dort auch eine entsprechende Kostenrechnung geführt wird, und eine Ausrichtung, dass man trennt, was den bautechnischen Aufwand und was den personellen Aufwand anbelangt. Da hat man dann natürlich auch bessere Steuerungsmöglichkeiten. Möglicherweise kann man das dann auch bei den anderen Länder und den anderen Medizinischen Univer­sitäten anwenden. Das sehe ich auf jeden Fall sehr positiv.

Was noch nicht angesprochen worden ist, und deswegen kommt immer der Vorwurf – wir haben das im Wissenschaftsausschuss eigentlich schon ausgeräumt –, ist, dass es dort keinen Studienplan geben würde und anderes mehr. Das ist einfach unrichtig. Der ist fertig, der ist dort auch schon vorbesprochen und beschlossen.

Und was aus meiner Sicht interessant ist, ist, dass wir damit nach der Bologna-Struktur einen neuen Weg gehen. Das heißt also, wir haben dort dann genau die Aufteilung mit Bachelor und Master, also drei Jahre Bachelor und drei Jahre Master, und das ist einfach eine Struktur, die auch zeitgemäß ist. Das ist aus meiner Sicht ebenfalls positiv zu sehen.

Was die Forschungsschwerpunkte anbelangt, möchte ich anschließen an das, was der Herr Kollege Karlheinz Töchterle gesagt hat, nämlich: Versorgungsforschung, klinische Altersforschung. Das sind Bereiche, die neu sind, bei denen auch niemandem etwas weggenommen wird und die dann einfach den tertiären Sektor in Linz insgesamt und damit auch den Forschungsbereich stärken und damit auch widerspiegeln, was Linz eben auch ist: einer der stärksten Industriestandorte, der natürlich auch in Kombination mit einer Medizinischen Fakultät beide Bereiche in Richtung einer Win-win-Situation wird entwickeln können.

Die vielleicht umstrittenste Frage ist und war: Brauchen wir das, was die Entwicklung im Bereich der ärztlichen Versorgung anbelangt? Da muss ich Ihnen sagen, ich ver­stehe das nicht ganz. Da sind verschiedene Studien vorgelegt worden, und im Endef­fekt ergeben all diese Studien, dass wir in Zukunft ein entsprechendes Nachfrage­potenzial haben werden. Ob das nun bei 2 000 oder bei 7 000 ist, glaube ich, nicht der entscheidende Punkt.

Der entscheidende Punkt ist der, der angesprochen worden ist: ob diese Ärzte, die ausgebildet werden, zu einem Großteil im ländlichen Bereich bleiben. Und da ist es natürlich notwendig, dass wir auch eine Attraktivierung machen, was auch vorgesehen ist. Da geht es um die Ärzteausbildung, um attraktive Angebote für niedergelassene Ärzte. Da sind wir mit dem Gesundheitsminister und auch mit dem Land im Gespräch. Natürlich muss das auch entsprechend passen und muss vorgelegt sein. (Abg. Dr. Pirkl­huber: Gemeinschaftspraxen!)

Was die Frage der Quote anbelangt, verwundert es mich, dass der Herr Ertlschweiger das jetzt das dritte Mal fragt, warum und wieso. Wenn ich davon ausgehe, dass sich am Grundsystem nichts ändert und ein Teil der Studenten und nachher Absolventen eben wieder nach Bayern oder in irgendein anderes Land zurückgeht, dann ist diese mehr oder weniger gegebene und akzeptierte Systematik ja eine Begründung dafür, dass ich der EU plausibel mache: Wenn ich eigene Bemühungen setze und eben viele weggehen, dann ist das ein positives Argument und kein negatives.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 219

Daher verstehe ich Ihre Anknüpfung nicht. Es ist eigentlich logisch. Wir haben es auch der EU gemeldet, und die EU hat in der Form jetzt keinen Widerspruch eingelegt, was auf EU-Ebene noch nicht alles heißt. Aber ich bin sehr optimistisch, dass wir daher auch diese Frage der Quote klären können.

Mehrere haben diese Bedenken angesprochen, die der Wissenschaftsrat, die Hoch­schulkonferenz oder wer auch immer geäußert hat oder haben soll. Da ist unter ande­rem auch die Qualität angesprochen. Genau dieser Frage der Qualität hat man bei der Ausrichtung des Gründungskonvents Rechnung getragen. Es sind sechs Mitglieder an­erkannte, international erfahrene Experten. Daher können Sie sicher sein, dass diese Qualität in diesem Bereich in Linz auch entsprechend gesichert wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, es ist aus meiner Sicht im Großen und Ganzen geklärt, was an Gegebenheiten da ist und was für die Zukunft notwendig ist. Der Prozess ist damit strukturiert.

Wir haben wahrscheinlich, wenn ich das vorwegnehmen darf, am Mittwoch auch die entsprechende Auseinandersetzung im Bundesratsplenum, wenn das heute beschlos­sen wird. Dann steht einer Voranmeldung ab 1. März nichts mehr entgegen. Dann wird es ein Aufnahmetest vermutlich am 4. Juli geben und ab Herbst 2014 den Start des neuem Studiums oder der neuen Einrichtung in Graz mit der weiteren Fortsetzung in Linz.

Damit, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss kommen. Ich finde, es ist sehr gut vorbereitet, es ist vieles ausdiskutiert, aber eines ist klar: Ein derartiges Projekt hat nicht nur Chancen, ein derartiges Projekt hat selbstverständlich auch Ris­ken. (Abg. Dr. Lichtenecker: Genau!) Es liegt aber an uns, an allen Beteiligten, die Risken zu minimieren und die Chancen entsprechend zu vergrößern. Dafür ist meiner Meinung nach alles aufbereitet. Daher sehe ich eine positive Zukunft für dieses Projekt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.43


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


20.43.53

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Argumentationsstrang des Kollegen Ertlschweiger weiterspinnt (Ruf bei der ÖVP: „Spinnt“ ist gut!), nämlich die be­stehenden, geplanten Ressourcen für die Medizinische Fakultät in Oberösterreich an der JKU doch aufzuteilen und sozusagen bei den bestehenden Standorten zu lassen, nämlich in Graz, Innsbruck und Wien, dann hätte es dazu geführt, dass die JKU im Jahr 1966 in dieser Form gar nicht errichtet worden wäre.

Dann wären diese Ressourcen nämlich dort bei den bestehenden Standorten geblie­ben, und das sind halt alte, tradierte: die Universität Wien, Gründungsdatum 1365; die Karl-Franzens-Universität Graz, Gründungsdatum: 1585; die Universität Innsbruck, Grün­dungsdatum: 1669. Das wäre beileibe ein schlechter Weg gewesen!

Es ist gut so, die JKU ist eine ausgezeichnete Universität. Es ist ein wichtiges Impuls­zentrum für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in Oberösterreich. Mit der So­zial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, mit der Juridischen Fakultät und mit der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät ist diese Universität bislang gut ausge­stattet, und die Errichtung der Medizinischen Fakultät ist jetzt mit Sicherheit eine große Bereicherung.

Wir haben an der JKU im Studienjahr 2013/2014 18 900 Studierende, im letzten Jahr hatten wir 1 600 Abschlüsse. Ich denke, das spricht für sich. Die JKU zeichnet außer-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 220

dem exzellente Forschung und natürlich Lehre auf internationalem Niveau aus. Das al­les spricht dafür.

Geschätzte Kollegen Scherak und Ertlschweiger, die angesprochene Geschichte mit Prestigeobjekt und Denkmal-Setzen ist völliger Unsinn! (Beifall des Abg. Dr. Pirklhu­ber sowie bei Abgeordneten der ÖVP.) Da will ich in dieser Form absolut ablehnen. Da hat ein Bundesland engagiert daran gearbeitet, hatte einen langen Atem. Jetzt ist es so weit, und das ist auch gut so.

Es sprechen auch andere Fakten dafür. Es ist eine bemerkenswerte Spitalslandschaft mit etwa 110 habilitierten Ärztinnen und Ärzten. Es gibt eine beispiellose Anschubfinan­zierung durch das Land Oberösterreich und durch die Stadt Linz, und das ist gut so. Die investieren nämlich bis zum Jahr 2042 an die 225 Millionen €.

Weiters gibt es ein innovatives Lehrkonzept mit der Universität Graz und zwei ganz wichtige Forschungsfelder in Kooperation mit den bestehenden Forschungsfeldern der JKU, nämlich in den Bereichen Versorgungsforschung und klinische Altersforschung. Das halten wir für absolut zentral.

Selbstverständlich ist es auch wichtig, zusätzliche Ausbildungsplätze zu haben. Und ich sage jetzt ganz klar zur Frage, ob damit der Bedarf an zusätzlichen Ärzten abge­deckt werden kann: Es wird vieler anderer Verbesserungen bei den Rahmenbedin­gungen bedürfen, das hat auch Kollege Töchterle heute ausgeführt. Daran muss gear­beitet werden. Aber es besteht die Chance, hier die Versorgungssicherheit strukturell zu verbessern, und das halte ich für wichtig und gut.

Zudem haben wir in Oberösterreich 228 Unternehmen, die im Gesundheits-Cluster zu­sammenarbeiten, die 37 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben und eine For­schungsquote von 6,1 Prozent aufweisen können. Auch da wird diese Medizinische Fa­kultät einen wichtigen Impuls, einen wichtigen Beitrag liefern. (Beifall des Abg. Dr. Pirkl­huber sowie bei Abgeordneten von FPÖ, SPÖ und ÖVP.)

Die Debatte im Wissenschaftsausschuss hat gezeigt: Es gibt verschiedene Bedenken, es gibt verschiedene Fragen. Dabei kann ich sagen: Verschiedene Fragen, die heute gestellt worden sind, können mit dem Konzept und der Projektbeschreibung Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der JKU gut und umfassend beantwortet werden, auch die Frage nach dem Lehrplan. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von Grü­nen und FPÖ.)

Da gilt es einfach, weiter zu informieren. Ansonsten geht es natürlich auch darum, jetzt diese Umsetzung konsequent zu begleiten. Ich bin zuversichtlich und vertraue darauf, dass es in dieser Form gut funktionieren wird.

Die Medizinische Fakultät an der JKU in Linz wird einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wissens- und Wirtschaftsstandorts Oberösterreich leisten. Zudem glaube ich, dass der Standort in Oberösterreich und die JKU gesamt wie auch die Spitalslandschaft die Voraussetzungen für dieses Projekt in einem ausgezeichneten Ausmaß bieten und das Projekt gut und erfolgreich umgesetzt werden kann.

In diesem Sinne werden die oberösterreichischen Abgeordneten des Grünen Parla­mentsklubs die Errichtung einer Medizinischen Fakultät an der Johannes Kepler Uni­versität in Linz heute unterstützen und diese Gesetzesvorlage in dieser Form auch mit­tragen. (Allgemeiner Beifall.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 221

20.49


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Ing. Hofinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.49.45

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als oberösterreichischer Abge­ordneter freue ich mich natürlich besonders, heute zur Artikel-15a-Vereinbarung zwi­schen dem Bund und dem Land Oberösterreich zu sprechen, um die gemeinsame Fi­nanzierung und Errichtung und den Betrieb der Medizinischen Fakultät zu behandeln. (Abg. Dr. Wittmann: Ist das jetzt eine Landtagssitzung?! – Heiterkeit bei der SPÖ.)

Ich bin natürlich froh darüber, dass vor allem unter den oberösterreichischen Abgeord­neten Einigkeit herrscht; und es freut mich natürlich besonders, dass die freiheitlichen und die grünen Abgeordneten aus Oberösterreich dieser Vereinbarung zustimmen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer und Podgorschek.)

Wir alle kennen die Probleme und wir alle sind aufgefordert, diese mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln anzugehen. Der Ärztemangel in den Krankenhäusern, aber auch der Mangel an niedergelassenen Ärzten und Fachärzten ist offenkundig. Das bestätigt unter anderem auch der Ärztliche Direktor des Krankenhauses der Barm­herzigen Schwestern in Ried, meiner Bezirkshauptstadt, Universitätsprofessor Dr. Fried­rich Renner. In einem Interview mit der „Rieder Volkszeitung“ – ich zitiere – sagt er:

„Der Ärzte- und Nachwuchsmangel in den peripheren Krankenhäusern ist zu spüren ().“

Dies trifft eine Region mit geringer Bevölkerungsdichte natürlich besonders hart.

Ein weiterer Schritt in diese Richtung heißt, diese Absolventen natürlich in der Region, im Land zu halten. Dazu hat Wissenschaftsminister Mitterlehner bereits angekündigt, gemeinsam mit Gesundheitsminister Stöger ein umfassendes Paket zu schnüren, um die Bodenhaftung der ausgebildeten Mediziner zu verbessern.

Zweifel und Ängste, dass durch die Errichtung der Linzer Medizinischen Fakultät an­deren Universitätsstandorten etwas weggenommen wird, ist ein typisch österreichi­sches Phänomen, das unbegründet ist. Es gibt eine klare Vereinbarung, dass die dem Bund bis 2017 entstehenden Kosten von mehr als 35 Millionen € aus Sondermitteln des Finanzministeriums kommen. Zudem wird die Fakultät aus Mitteln der Stadt Linz und des Landes Oberösterreich unterstützt. Letzteres stellt einen großen Teil der Ge­bäude.

Ab kommendem Studienjahr geht es also los mit den ersten 60 StudentInnen. In die­sem Zusammenhang begrüße ich die Vorbereitungskurse des dortigen Ärztlichen Di­rektors für die Aufnahmeprüfung im Rieder Krankenhaus.

Oberösterreich ist nach Wien der bedeutendste wirtschaftliche Standort und ein florie­render Universitätsstandort. Ein spezieller Studienschwerpunkt in Linz im Bereich klini­sche Altersforschung und Vorsorgeforschung sind Zukunftsthemen, sie bringen Wirt­schaftsbetriebe und damit neue Arbeitsplätze. Unser innovativer kapitalstarker Wirt­schaftsstandort Oberösterreich braucht somit eine Medizinische Fakultät in Linz, um eine flächendeckende medizinische Versorgung der Menschen in unserem Bundesland zu garantieren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer.)

Das ist kein Prestigeobjekt, sondern eine Notwendigkeit. Setzen wir daher heute den ers­ten wichtigen Schritt, und das gemeinsam! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Yilmaz.)

20.53


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort gemeldet. – Bitte. (Rufe bei der ÖVP – in Richtung des sich zum Rednerpult begeben­den Abg. Steinbichler –: Leo, du musst dafür sein!)

 


20.53.09

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Geschätzte Kollegen von der ÖVP, vor zehn Jahren hättet ihr es mir noch anschaffen können. Wir haben da die freie Ent­scheidung. Ich darf das auch begründen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 222

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Zuschauer an den Fernsehgeräten! Kolleginnen und Kollegen! Wenn hier von meinen Vorrednern ar­gumentiert wurde, mit dieser Medizinuniversität würde die ärztliche Versorgungssicher­heit erhöht (Bundesminister Dr. Mitterlehner: Mit der Fakultät!) – mit der Fakultät, Ent­schuldigung, Herr Minister –, dann gibt es einen ganz praktischen Vorschlag: Dann müssen wir natürlich die Niederlassungsanreize für die praktischen Ärzte verstärken.

Fakt ist nämlich, dass in den nächsten zehn Jahren 50 Prozent der niedergelassenen Ärzte in Pension gehen werden. Wenn da falsch argumentiert und gesagt wird, mit die­ser MedUni würde sich da etwas ändern, dann verweise ich auf das, was Kollege Ertl­schweiger schon gesagt hat: Stärken wir die vier bestehenden Standorte!

Oberösterreich ist ein ausgezeichneter Standort und bietet in vielen anderen Varianten, in vielen anderen Bereichen großartige Möglichkeiten. Stärken wir die dort! Aber Kos­teneffizienz darf erlaubt sein. Ich glaube, gerade in angespannten Budgetsituationen muss man die Kritik des Bundesrechnungshofes ernst nehmen, muss man die Beden­ken, die öffentlich geäußert werden, auch in der „Kronen Zeitung“ vom 13. Februar, nämlich hinsichtlich der hohen Kosten, berücksichtigen. (Beifall beim Team Stronach.)

Da werden folgende Kosten genannt: Für den Bund: 55 Millionen € beziehungsweise 58 Millionen €. Und die Kosten für das Land und die Gemeinden – jetzt kommt es, ge­schätzte Kollegen und Kolleginnen von der ÖVP! – betragen 224 Millionen €. Das ist ja nicht gratis. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

In diesem Zusammenhang darf ich noch eine deutsche Studie zur Studierendenmobi­lität erwähnen. Das Thema ist angesprochen worden. Wo kommen denn die Studenten dann hin, Frau Kollegin Lichtenecker? Wenn jährlich 1 600 Abgänger sind, warum ha­ben wir denn dann einen Ärztemangel? Dann müssen Sie sie verpflichten, dann ma­chen wir eine MedUni verpflichtend für Landärzte. (Anhaltende Zwischenrufe bei den Grünen.)

Nein, keine Bewegungen, und da jetzt nicht Oberösterreich! Reden Sie mit Ihrem eige­nen Klub! Zu diesen Presseaussendungen, Kolleginnen und Kollegen, in denen ihr uns in Oberösterreich Landesverrat unterstellt, meine ich Folgendes: Dann müsst ihr euch in den Landtag hineinsetzen, da sollt ihr hier nicht Bundespolitik spielen. Sondern wenn ihr Landeshüter spielen wollt, dann müsst ihr im Land Oberösterreich oder im Bundes­rat, in der Länderkammer, bleiben. Das wäre nämlich auch ein Entspannungsvorschlag. (Beifall beim Team Stronach.)

Das ist das Problem der Politik dieser Bundesregierung. Sämtliche Vorschläge, die von uns im Wahlkampf eingebracht worden sind, werden abgelehnt. Bleiben wir bei einem Gesundheitsthema! Da wäre die Zusammenlegung der Sozialversicherungen möglich, wodurch man so einen dicken Speck einsparen könnte! Damit könnte man für Gesund­heitsberufe, für die medizinische Sicherheit etwas tun,

Deshalb sind wir skeptisch und stimmen derzeit, in dieser Situation, der MedUni nicht zu. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

20.56


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Buchmayr zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


20.56.34

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Bevor das Ganze jetzt zu einer Landtagsdiskussion verkommt, möchte ich sagen, dass wir im Parlament sind und eine Universität mit Si­cherheit Bundesangelegenheit ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 223

Wenn nach, wenn ich richtig gerechnet habe, über 340 Jahren wieder eine Medizini­sche Fakultät in Österreich errichtet wird, dann ist inzwischen sehr viel Zeit vergangen, und ich glaube, das hat schon gute Gründe.

Wenn man sich alleine die geographische Situation in Österreich anschaut, dann ist Linz mit Sicherheit ein sehr guter Standort. Noch plausibler wird das, wenn ich folgen­des Argument verwende: Wenn in zehn bis 15 Jahren an die 50 Prozent der Ärzte in Pension gehen, dann gibt es da einen Riesenaufholbedarf beziehungsweise Nachhol­bedarf im medizinischen Sektor, sodass eine zusätzliche Universität durchaus gerecht­fertigt ist.

Wir haben sehr viele Probleme in den Krankenhäusern – nicht nur in Oberösterreich, ich denke in ganz Österreich –, ausgeschriebene Turnusarztstellen überhaupt zu be­setzen. Ärzte arbeiten oft 32 Stunden, in Ausnahmefällen bis zu 49 Stunden. Das Ar­beitszeitthema wird gerade bei der Lebensplanung von Ärzten eine weit größere Rolle spielen. Man wird diese Probleme aber nicht mit einer Medizin-Uni lösen können.

Linz positioniert sich aber sehr geschickt mit der Schwerpunktsetzung in Altersmedizin und Public Health. Die Medizin-Uni Linz wird zudem mit den möglichen Kooperationen am Standort der Kepler-Universität zum Beispiel im Informationstechnologiebereich mit Hagenberg mit Sicherheit – und da bin ich mir ganz sicher, bei der Dynamik, die in ei­ner Industriestadt herrscht – in den nächsten Jahren sehr viele aufhorchen lassen, mit neuen medizinisch-technischen Produkten.

Ich glaube, das ist ein sehr guter Beginn. Ich wünsche der Medizin-Uni in Linz alles Gute. Ich denke, vielleicht schon in zehn Jahren werden wir alle gemeinsam sagen: Es war eine gute Entscheidung für Österreich. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.59


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.59.13

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! In Replik zum Kollegen Hofinger, der noch nicht so lange in diesem Hause ist, ein kurzer historischer Abriss, der aber durchaus ob des positiven Beschlusses heute wert ist, dass man ihn erwähnt:

Der Liberte Carl Beurle hat im Oktober 1890 – unter dem Motto „Gut Ding braucht Wei­le“ – den ersten Antrag für die Medizinische Universität gestellt. Damals war er bei ei­nem Vorläufer der Freiheitlichen Partei. Ich möchte auch erwähnen, im April 2005 war es der Kollege Neubauer, der im Gemeinderat der Stadt Linz einen Antrag auf Errich­tung einer Medizinischen Universität oder Fakultät gestellt hat.

Damals gab es die von Frau Kollegin Kuntzl erwähnten Abstimmungsgrenzen auch zwi­schen den Parteien, sodass Freiheitliche und Sozialisten annahmen, ÖVP und Grüne jedoch ablehnten. Es hat dann einfach nur bis September 2006 gedauert, bis im Ober­österreichischen Landtag ein einstimmiger Antrag angenommen wurde. (Präsident Ing. Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Gut, was sind jetzt wirklich die Vorteile – ich möchte jetzt nicht sagen, einer Medizini­schen Universität, sondern ich gehe präzise darauf ein – einer Medizinischen Fakultät? Das ist zuerst die absolute Ausrichtung dieser Fakultät auf Wissenschaft und For­schung. Nur ein Beispiel für die durchaus immer marktorientierte Arbeit der Linzer an der JKU:

Seit Jahrzehnten ist es üblich, von Mechatronik zu sprechen, aber an der JKU hat es die erste Studienrichtung dazu gegeben. Ich erinnere mich noch: Es waren teilweise Assistenten, die ich von der TU Wien kannte, die ich dann als Arbeitskollegen in der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 224

VAI kannte und hatte, die dann an der JKU die ersten Professoren und Assistenten für Mechatronik waren. Das macht mich sicher, dass auch diese Fakultät für Medizin in dieser Richtung arbeiten wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ein Weiteres ist das sichere Zusammenspiel mit den Gesundheitsberufen. Schon Beur­le hat bei seinem Antrag damals gemeint, ein Ärztemangel werde nicht durch Schulen zweiter Klasse behoben. – Und bei den Gesundheitsberufen haben wir ja genau das: Wir überakademisieren einfache, durchaus gut auszubildende Berufe. Wenn wir es schaffen, auf der einen Seite die Ärzteausbildung, aber auf der anderen Seite eine or­dentliche, zielorientierte, günstige Ausbildung für Gesundheitsberufe, dann wird dies das Ganze noch unterstützen.

Drittens geht es – auch das wurde schon einmal erwähnt – um zusätzliche Turnusplät­ze, wo Mediziner dann aufs Land gehen sollen und wollen. Das wird das Ganze noch weiter unterstützen.

Das ist nicht, wie so oft angeführt, ein Prestigeobjekt. Prestigeobjekte sind meiner Mei­nung nach Bauten ohne Leben, die beispielsweise für Bürgermeister oder Landes­hauptleute errichtet werden und die dann bestenfalls Denkmäler sind. Bei der Uni wird das ganz sicher nicht der Fall sein. Wer sich einen Kostenvergleich mit den anderen Medizinischen Universitäten anschaut, nämlich für die diversen einzelnen Sparten, für den medizinisch-klinischen Bereich, der muss dann sagen: Das wird die sparsamste Uni, die sparsamste Fakultät, die wir haben.

Leo Steinbichler, du verstehst wahrscheinlich mehr von den Schweinderln und von den Rindviechern – von der Medizinischen Universität verstehst du aber nicht so viel. Schau dir vielleicht die Zahlen noch einmal an, dann wirst du beruhigt sein und vielleicht auch mitstimmen können! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

21.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

 


21.03.13

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Zukunftsweisend ist die heutige Abstimmung, nämlich ein zukunftsweisender Ausbau des Standortes JKU, und zwar mit erheblichen Eigenleis­tungen von Oberösterreich. Ja, richtig, Land, Stadt und die Gemeinden tragen dazu bei.

Primär ist sehr viel über die Studienplätze und die Ausbildung für die ärztliche Versor­gung diskutiert worden. Mir persönlich war aber auch das Konzept wichtig, dass damit ja ein Medizin-Cluster in Oberösterreich weiter ausgebaut werden soll, und das sind die Arbeitsplätze von morgen.

Vorbildlich ist dieses Projekt in zwei Bereichen: Erstens die Kooperation mit anderen Universitäten, insbesondere mit Graz. Das war nicht immer so. Danke dem vormaligen Wissenschaftsminister, dass er diese Kooperation unter den Universitäten durch eine Gesetzesnovelle im Vorjahr ermöglicht hat. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neu­bauer.) Der zweite Bereich ist die Kooperation innerhalb der JKU mit der technischen Fakultät. (Zwischenruf beim Team Stronach.)

Das sind keine Peanuts, ganz im Gegenteil: Bei der Medizinmechatronik – da knüpfe ich an meinen Vorredner an  wird ein Großteil bereits derzeit in Medizinprodukten ge­forscht, nämlich in Zusammenarbeit mit Drittmitteln, die aus den erfolgreichen oberös­terreichischen Betrieben kommen, die sich in der Medizintechnik weltweit einen hervor­ragenden Ruf erarbeitet haben; aber auch in der Biophysik, beispielsweise Biodiagnos­tik und -sensorik, biologische Transportsysteme, Bionanostrukturen, ich möchte das nicht weiter ausführen. In dieser Broschüre (die Rednerin hält ein Schriftstück in die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 225

Höhe), die von der Universität erstellt worden ist, können Sie diese Kooperationsmo­delle mit anderen Fakultäten im Detail nachlesen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

Kein elfenbeinerner Turm mehr, keine Wir-sind-wir-Philosophie, sondern Öffnung hin zu einem Med-Cluster, das ist aktive Standortpolitik. Das sichert uns nicht nur die her­vorragende medizinische Versorgung von morgen, sondern auch die Arbeitsplätze von morgen. Da ist Oberösterreich vorbildlich, nämlich gemeinsam mit der Wirtschaft, ge­meinsam mit der Universität, und wir von der Politik ermöglichen es. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


21.06.18

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als Vorarlberger traue ich mich ja kaum mehr, zu diesem Thema hier Stellung zu nehmen (Beifall und Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ); denn unser Bundesland ist natürlich zu klein, um solche Schritte zu wagen. Dennoch gibt es einige Aspekte, die ich aus Vorarlberger Sicht anführen kann.

Ich möchte aber anschließen an das, was die Frau Kollegin Kuntzl bereits zu Beginn gesagt hat. Ich möchte mich beim früheren Wissenschaftsminister recht herzlich be­danken, weil er, glaube ich, in einer sehr offenen Art und Weise an die Problematik he­rangegangen ist. Er hat es nicht etwa gemacht, weil der Druck sehr groß war, weil die politische Potenz dahinterstand, das ist einfach durchzusetzen, sondern das ist einfach ein Projekt, hinter dem wir alle stehen, glaube ich. Da wurden gute und intensive Ver­handlungen geführt, und man kann heute mit Fug und Recht und, wie ich meine, aus vollem Herzen Ja sagen.

Ich möchte mich zu Beginn meiner Wortmeldung vielleicht kurz auf die Stellungnahme des Österreichischen Wissenschaftsrates vom April des vergangenen Jahres bezie­hen, der das Konzept der medizinischen Fakultät der JKU Linz durchforstet hat – und das, wie ich meine, sehr kritisch –, nämlich in vier wichtigen Aspekten:

„1. Interesse von Universität Linz, Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz (AKH) und Landespolitik Oberösterreich;

2. Bedarf und Notwendigkeit für weitere Medizinstudienplätze;

3. Realisierbarkeit;

4. Entwicklungspotential und Verstetigung.“

Ein Jahr später – es wurde auch vom neuen Minister, von den einzelnen Sprechern, die dazu positiv Stellung genommen haben, unterstrichen – lässt sich sagen, dass die wesentlichen Beschlüsse vorbereitet wurden und die Voraussetzungen geschaffen sind.

Der frühere Wissenschaftsminister Erhard Busek hält vier Medizin-Uni-Standorte plus die private Ärzteausbildung in Salzburg für überzogen. Ich darf wörtlich zitieren:

„Niemand soll glauben, dass die neue Medizin-Fakultät den Ärztemangel im Mühlviertel beheben wird (). Dort werden wieder nur viele deutsche Studenten als Ärzte für Deutschland ausgebildet werden.“

Ich teile diese Bedenken überhaupt nicht. Ich möchte nur ein Beispiel unseres Bundes­landes nennen, weil wir ja auch sehr viele junge Männer und Frauen haben, die als Studenten das Land verlassen, Medizin studieren und in ganz, ganz geringen Fällen wieder als junge Ärzte oder auch später als Ärzte zurückkommen.

Auch wir sind am Überlegen der Frage, was man tun kann, um die jungen Menschen ans Land zu binden. Ich weiß, es mag oft sehr banal klingen. Da heißt es dann, das


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 226

kann ja nicht sein! Aber diese regionale Beziehung zu einer Ausbildungsstätte hat aus meiner Sicht eine ganz große Bedeutung und darf nicht unterschätzt werden. Dieses Argument fällt immer ein bisschen unter den Tisch, ist aber, glaube ich, ein sehr wich­tiges.

Daher sind wir aus unserer Sicht bei diesem Projekt mit Überzeugung dabei, weil es dadurch für die Medizinstudierenden in Linz gute und vernünftige Studienbedingungen gibt. Das möchte ich der Kollegin Maurer vielleicht auch als Trost noch mitgeben, da sie heute offensichtlich nicht mitstimmen wird.

Dass die finanziellen Details bereits außer Streit gestellt sind, auch das wurde in der Diskussion erwähnt. Das Problem des klinischen Mehraufwandes in der Verrechnung zwischen Universitätskliniken und der medizinischen Fakultät – auch da bin ich opti­mistisch. Man kennt die Kosten des bisherigen Betriebes der Krankhäuser und kann den klinischen Mehraufwand nach dem Prinzip der Kostenwahrheit, nach dem Verur­sacherprinzip, wie ich meine, erarbeiten.

Auch für uns ist es wichtig und entscheidend, dass die Vereinbarungen mit der Hoch­schulkonferenz, das möchte ich abschließend festhalten, halten müssen. Das heißt un­ter anderem, mehr Geld für die Hochschulen und mehr Geld für die Grundlagenfor­schung. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.10

21.10.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir haben jetzt sehr viele Punkte abzustimmen; ich bitte daher um ungeteilte Aufmerk­samkeit.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Wissen­schaftsausschusses, dem Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz gemäß Artikel 15a B-VG in 23 der Beilagen die Genehmigung zu er­teilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 35 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und angenommen. (Abg. Mag. Schieder: Grüne Vielfalt?!)

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

21.12.30Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 2 und 3

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zur verlegten Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 2 und 3.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 227

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag abzustimmen.

Zum Tagesordnungspunkt 3 liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Wil­li, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf betreffend Abgabenände­rungsgesetz 2014 in 31 der Beilagen nochmals an den Finanzausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen er­teilt wird, samt Titel und Eingang in 16 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzent­wurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend Abgabenänderungsgesetz 2014 in 31 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen,

fünf Abänderungsanträge der Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen,

Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen,

Abänderungsantrag der Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen,

Abänderungsantrag der Abgeordneten Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen,

Zusatzantrag der Abgeordneten Pock, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsanträgen betroffenen Teile der Systematik des Gesetzentwurfes folgend und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen lassen.

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 1 Z 4 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügung einer neuen Z 7a, sowie Änderung der Z 12 in Art. 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ange­nommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 228

Die Abgeordneten DDr. Fuchs und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betref­fend Art. 2 Z 4 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 8 eingebracht.

Wer diesen Änderungen beitritt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist an­genommen.

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag eingebracht, der die Streichung der Z 3 und 5 in Art. 10 und die sich daraus er­gebende Änderung der Ziffernbezeichnung zum Inhalt hat.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Die Abgeordneten Pock, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betref­fend Einfügung einer neuen Z 6 in Art. 12 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Streichung des Art. 12 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsan­trag betreffend Art. 12 Z 1 § 6 Abs. 2 eingebracht.

Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag be­treffend Art. 12 Z 1 § 6 Abs. 3 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 12 in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Streichung des Art. 14 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist angenommen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 229

Der Abgeordnete DDr. Fuchs und Kollegen sowie die Abgeordneten Mag. Kogler, Kol­leginnen und Kollegen haben jeweils einen gleichlautenden Abänderungsantrag einge­bracht, der die Streichung des Art. 24 zum Inhalt hat.

Wer diesen Änderungen beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Kollegen Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 24 Z 3.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist angenommen.

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Streichung der Art. 25 und 26 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung erteilen, um eine entsprechendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Nachbaur, Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung im Körperschaftsteuergesetz. (Abg. Auer: Wo ist die Nachbaur?)

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung einer „Klein-AG“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Strolz, Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfreibetrags im Einkommensteuergesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Steuerfreibetrag für Mitarbei­terkapitalbeteiligung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 230

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von Gebühren für Mietverträge, Pachtverträge und sonstige Bestandverträge.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verdoppelung des Grundfreibetra­ges beim Gewinnfreibetrag im Einkommensteuergesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist abgelehnt.

Ich bedanke mich sehr für Ihre Konzentration und Aufmerksamkeit.

21.23.256. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (25 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004) geändert wird (36 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


21.23.58

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wenig überraschend ist, dass auch dieser Tagesordnungspunkt keiner ist, der mich mit Freude erfüllt.

Die Donau-Universität Krems ist eine Universität, eigentlich ein Universitätszentrum für Weiterbildung, die immer schon einen Sonderstatus gehabt hat. Für die gibt es ein ei­genes Gesetz, das zwar allergrößtenteils auf das Universitätsgesetz verweist, die aber dann doch sehr viele Sonderregelungen hat.

Die Donau-Universität bietet nur universitäre Lehrgänge an, die nur außerordentlich Studierende studieren können. Sie ist keine Privatuniversität, sie muss nicht akkredi­tiert werden. Man kann an der Donau-Uni Krems kein Bachelorstudium machen, auch kein reguläres Masterstudium, kein Diplomstudium. Diese Universität soll jetzt, obwohl sie all diese grundlegenden Studien selbst gar nicht anbietet, das heißt, nicht den ge­samten Bologna-Zirkel abbildet, trotzdem das Recht erhalten, Promotionen selbständig durchzuführen.

Auch dieses Gesetz ist im Sektor auf breiteste Ablehnung gestoßen. Auch da besteht Einigkeit im Sektor. Dieses Promotionsrecht ist keine strategisch notwendige Maßnah­me. Die Donau-Universität Krems hat auch bisher, wenn sie das unbedingt wollte, die Promotionen in Kooperation mit richtigen Universitäten durchführen können. Aber es entspricht dem Wunsch des Landes Niederösterreich und auch dem Wunsch des Rek­tors, das ist Herr Faulhammer, der früher Sektionschef im Wissenschaftsministerium war, dass dieses Promotionsrecht gewährt wird.

Die Kritik aus dem Wissenschaftssektor dreht sich vor allem um die Sorge, dass die Donau-Universität Krems die Qualität, die für ein solches Doktoratsstudium notwendig ist, nicht gewährleisten kann. Ganz am Anfang wäre vorgesehen gewesen, dass über­haupt nicht akkreditiert wird. Jetzt gibt es eine Klausel im Gesetz, dass akkreditiert werden muss pro PhD-Studiengang. Allerdings ist da aus meiner Sicht legistisch noch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 231

nicht ganz geklärt, ob das auch tatsächlich funktioniert, denn die Paragraphen, auf die verwiesen wird, die betreffen eigentlich Fachhochschulen und Privatuniversitäten, wo jeweils eine institutionelle Akkreditierung bereits vorausgegangen sein muss. Also da bin ich gespannt, ob das in der Form überhaupt passiert.

Herr Minister, Sie haben im Ausschuss gefragt, was wir denn für einen Aufstand ma­chen, wegen dieser Handvoll Dissertantinnen und Dissertanten. Da könnte man jetzt natürlich sagen, ja okay, ist nicht so tragisch, es sind nur wenige Leute. Allerdings han­delt es sich bei dieser Vorgehensweise und bei diesem Promotionsrecht für die DUK um einen Präzedenzfall, denn die nächsten Hochschulen, die klopfen schon an. Es sind die Fachhochschulen. Die wollen auch seit vielen Jahren eine Gleichstellung mit den Universitäten. Die hätten auch gerne das Promotionsrecht, und auch dort gibt es große Bedenken, ob die Qualitätskriterien, die für ein solches Doktoratsstudium not­wendig wären, tatsächlich eingehalten werden können. (Abg. Dr. Lopatka: Die schaf­fen das!) Aber es wird schwierig werden, ihnen das zu verweigern, nachdem man jetzt die Tür geöffnet hat.

Diese Geschichte ist Teil einer Entwicklung im tertiären Sektor, die mir generell Sorgen bereitet, nämlich einer zunehmenden Zerfledderung. Wir haben jetzt Sonderregelun­gen für die Medizinfakultät in Linz, aber auch für die Donau-Universität Krems. Wir ha­ben alle möglichen Formen von Kooperationen. Wir registrieren ausländische Studien­gänge sehr problemlos in Österreich, ohne deren Qualität zu kontrollieren. Im Rahmen von Kooperationen mehrerer Hochschulen mit ausländischen Hochschulen gibt es sehr schwindlige Konstrukte, wo in eineinhalb Jahren ein Bachelor geboten wird und so wei­ter. All diese Entwicklungen sind der Qualität des österreichischen Hochschulsektors definitiv nicht zuträglich.

In diesem Sinn plädiere ich sehr stark dafür, die Diskussionen zu führen und die Diskussionen anzugehen, die wir ganz dringend brauchen, nämlich eine strukturierte Diskussion darüber, was ein Promotionsrecht denn tatsächlich ist. Was ist die Rolle von Promotionen im Hochschulsektor, in der Forschung? Welche Qualitätskriterien sind dafür notwendig? Und wem wollen wir dieses Recht geben?

Der Donau-Universität Krems wollen wir dieses Recht ganz sicher nicht geben. – Dan­ke schön. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

21.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun kommt ein Rektor, nämlich Herr Professor Dr. Töch­terle, zu Wort. – Bitte.

 


21.28.50

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die Donau-Universität Krems hat seit Beginn ihrer Existenz einen gewaltigen Aufschwung genommen, hat bei den Studierendenzahlen eine starke Zunahme aufzu­weisen. Sie hat drei Fakultäten und bearbeitet ein Feld, das immer wichtiger wird, näm­lich das Feld der Weiterbildung. Das ist in vielerlei Hinsicht ein ganz wichtiges Feld, na­türlich auch ein Feld, wo geforscht werden muss. Deswegen ist es aus der Sicht der Universität vollkommen verständlich, dass sie das Promotionsrecht anstrebt.

Es war auch schon Teil des vorigen Regierungsprogrammes, dass man die Donau-Universität Krems allmählich an die üblichen Formen staatlicher Universitäten heran­führt. Die Möglichkeit, Promotionen durchzuführen, wird innerhalb der modernen Uni­versität immer wichtiger, und zwar aus zwei Gründen: Der eine ist, dass Dissertationen heute zu den wichtigsten und kreativsten Formen der Forschung gehören. Disserta­tionen sind deswegen so wichtig und so kreativ, weil sie erstens von jungen, aufstre­benden, dynamischen Leuten durchgeführt werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 232

Es ist zweitens wichtig, dass sie üblicherweise in Form von Doktoratskollegs durchge­führt werden, das heißt, das sind Teams, die da forschen. Das sind Teams, die für die­se Forschung auch bezahlt werden. Das heißt, wenn man ein Promotionsrecht schafft, schafft man auch Arbeitsplätze für Jungforscher. Das ist die eine Seite.

Die andere Seite ist, dass etablierte Forscher nahezu auf solche Doktoratskollegs an­gewiesen sind, wenn sie in ihrer Forschung, die eben häufig nach naturwissenschaftli­chem Paradigma im Team erfolgt, auf solche Gruppen zurückgreifen können.

Das heißt, wir haben eine Wechselwirkung: Eine Universität wird durch das Promo­tionsrecht attraktiv für Studierende, aber sie wird auch attraktiv und erst richtig attraktiv für hochqualifizierte Lehrende, für Forscher, für Professoren. Wenn eine Universität in ihrer Berufungspolitik erfolgreich sein will, dann braucht sie ein Promotionsrecht, denn sonst bekommt sie die besten Forscher nur schwer.

Es ist also aus diesen beiden Gründen wichtig und für eine Universität nahezu exis­tenziell, das Promotionsrecht zu haben. Deswegen verstehe ich die Ambitionen der Donau-Universität Krems vollständig, dass sie das will.

Die Sorge, dass mangelnde Qualität Platz greifen könnte, kann man mit mehreren Ar­gumenten zerstreuen: Erstens hat die Uni selbst ein Gremium gebeten, zu analysieren, ob sie in bestimmten Bereichen die notwendige Qualität hat. Das ist natürlich ein Gre­mium, das von der Universität selbst bestellt wurde, aber dennoch mit sehr kompe­tenten Leuten besetzt war. Sie haben der Donau-Universität Krems diese Qualität in bestimmten Bereichen bescheinigt.

Zweitens – und das ist noch viel wichtiger –: Dieses Doktoratsstudium muss akkredi­tiert werden. Ich habe das bereits erwähnt. Das sieht das Qualitätssicherungsrahmen­gesetz, das wir 2011 unter meiner Ministerschaft beschlossen haben, vor.

Drittens: Diese Qualität, die bereits durch den Staat gesichert wird, wird dann auch noch nach acht Jahren evaluiert werden. Es gibt also ein sehr ausgefeiltes Qualitätssi­cherungsprogramm, und man muss überhaupt keine Sorge haben, dass dieses Promo­tionsrecht in Krems nicht bestens qualitativ abgesichert ist.

Aus den erwähnten Gründen – Stärkung dieser Universität, Stärkung ihrer Forschung, Stärkung ihrer Berufungsmöglichkeiten, Stärkung der Tätigkeit für Jungforscher – bin ich sehr dafür, dass wir in dem wichtigen Feld der Weiterbildung der Donau-Universität Krems dieses Promotionsrecht genehmigen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter DDr. Scherak zu Wort. – Bitte.

 


21.32.54

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Also wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie mir einen Doktortitel zu viel gegeben.

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Das ist da eingetragen!

 


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (fortsetzend): Zwei?

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nein, einer.

 


Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (fortsetzend): Ach so, ich habe zwei verstanden. Aber danke! Sehr geehrter Herr Minister! (Ruf bei der ÖVP: Das kann noch werden! – Abg. Dr. Fekter: Er ist ja noch jung! – Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Das können Sie in Krems nachholen, das zweite Doktorat!) – Warten Sie darauf?

Anderes Bundesland, ähnliches Problem: Besonders spannend ist – ich habe mir vor­her die Rednerliste angeschaut –, dass uns besonders viele niederösterreichische Ab-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 233

geordnete dann sagen werden: Es ist besonders wichtig für den Standort Niederöster­reich, und so weiter und so fort. Es geht aber nicht um landesspezifische Interessen von Niederösterreich, es geht um die generelle Frage, ob die Donau-Universität Krems momentan dazu bereit ist, dieses Promotionsrecht zu bekommen. (Abg. Dr. Walter Ro­senkranz: Bereit oder fähig?) – Bereit und fähig! (Abg. Dr. Walter Rosenkranz: Bereit sind sie! Wollen Sie jetzt an der Fähigkeit zweifeln?) – Das werde ich gleich tun.

Ich kann jetzt – auch wenn die anderen niederösterreichischen Abgeordneten das an­ders sehen werden – als niederösterreichischer Abgeordneter und als Student der Do­nau-Universität Krems – weil ich noch studiere, allerdings einen Master dort mache – sagen: Nein, momentan sind diese Voraussetzungen einfach nicht gegeben.

Das gefällt insbesondere dem Landeshauptmann von Niederösterreich nicht und dem Landesgeschäftsführer der ÖVP noch weniger. Er hat in einer Presseaussendung ge­schrieben, dass die NEOS so böse sind und den Kindern die Flügel brechen wollen. Ich lasse das einmal unkommentiert und versuche, irgendwie auf die sachlichen Argu­mente einzugehen.

Da gibt es drei ganz grundsätzliche Probleme in Bezug auf das Promotionsrecht der DUK:

Erstens einmal die Qualität: Die Qualität und die notwendigen internationalen Kriterien müssen an erster Stelle stehen, und dazu gehören eben ausreichende Betreuung, aus­reichend fachkompetentes Lehrpersonal und eine entsprechende Ausstattung – also strukturelle und wissenschaftliche Kapazitäten. Dass da Mängel existieren, haben so­wohl die uniko als auch die Hochschülerschaft oft genug angemerkt. Am deutlichsten sagen es allerdings die Vorsitzenden der Uni-Senate, und ich zitiere jetzt: „Doktorats­studien haben die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit zu vermit­teln. Es ist aber höchst unklar, ob die Donau-Uni-Krems (DUK) zum Angebot solcher Studien auf traditionell hohem wissenschaftlichen Niveau, einschließlich Theorie und fachspezifischer Methodologie, befähigt ist.“

Genau deswegen verstehe ich nicht, wieso wir hier wieder dem Willen eines Landes­hauptmannes folgen, anstatt den Status quo eine gewisse Zeit beizubehalten.

An der Donau-Universität Krems hat man ja jetzt schon die Möglichkeit, ein Doktorats­studium anzugehen, allerdings in Verbindung mit anderen Universitäten. Genau dabei sollten wir meiner Meinung nach vorerst einmal bleiben, nämlich so lange, bis die Do­nau-Universität Krems die entsprechenden Kapazitäten hat, um selbst auch ein Dokto­ratsstudium anzubieten.

Was wir jetzt tun, ist, dass wir die Sonderstellung der DUK weiter einzementieren. Die DUK ist eine Uni – wie Frau Kollegin Maurer vorher schon gesagt hat – ohne Bachelor-Studiengänge, die jetzt ein Promotionsrecht bekommen soll, die auch in vielen anderen Bereichen eine nicht nachvollziehbare Sonderstellung hat. Das widerstrebt meiner Mei­nung nach einem gesamtheitlichen Hochschulkonzept und ist deswegen nicht zu be­grüßen.

Was weiters eine Sonderstellung für die DUK bringt, ist, dass die Evaluationsmecha­nismen nicht in einem herkömmlichen Rahmen, nämlich nach sechs Jahren, durchge­führt werden, sondern erst nach acht Jahren. Das ist auch etwas, das mir nicht ganz einleuchtet.

Im Großen und Ganzen ergibt das für mich das Bild, dass für die DUK eben langfristig eine Sonderstellung in der österreichischen Hochschullandschaft einzementiert und zu­sätzlich mit diesem Promotionsrecht verstärkt werden soll. Genau wegen dieser Son­derstellung können wir diesem Projekt, wo einfach noch zu viele Fragen offen sind, nicht zustimmen. (Beifall bei den NEOS.)

21.36



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 234

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


21.36.38

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir dis­kutieren mit dem Promotionsrecht für die Donau-Universität Krems eine Aufwertung dieser Universität, die Schaffung eines neuen, qualitativ hochwertigen Ausbildungswe­ges in Österreich, speziell in Niederösterreich.

Auch diese Frage ist durchaus differenziert gesehen worden. Für uns war eine der we­sentlichen Fragen in diesem Zusammenhang die vom Kollegen Töchterle bereits ange­sprochene Sorge über die eventuell mangelnde Qualität dieses Angebots. Wir sehen diese Qualität dadurch gewährleistet und gesichert, dass die Angebote von PhD-Stu­dien an dieser Universität gemäß dem Hochschulgesetz akkreditiert werden müssen und dass eine Evaluierung vorgesehen ist. Die Evaluierung ist nach acht Jahren vor­gesehen. Das ist ein Zeitraum, nach dem man das überblicken und einschätzen kann.

In Zeiten wie diesen ist es kein unwesentlicher Aspekt – und deswegen sei es hinzu­gefügt –, dass dieses zusätzliche Angebot nicht mit einem finanziellen Mehraufwand durch den Bund verbunden ist. (Beifall bei der SPÖ.)

21.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosen­kranz. – Bitte.

 


21.38.22

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Interessant, was man da zur Ablehnung hört. Ein Student, der selbst an der Donau-Universität studiert, sagt: Die sind eigentlich gar nicht so gut. – Was macht er dann eigentlich dort? Ist es ihm vielleicht zu einfach? Oder was möchte er überhaupt dort tun?

Die Donau-Universität Krems war schon von Vornherein immer ein Sonderfall, weil es dort um Weiterbildung gegangen ist. Man hat sich eben entschlossen, dort eine Uni­versität eines eigenen Typus zu machen. Es ist bereits angeklungen, dass es darum geht, dass man natürlich auch an dieser universitären Einrichtung – auch wenn kein Vollstudium von Anfang an geboten wird – eben hintennach, im Rahmen der Weiter­bildung, wenn man zum Beispiel schon einen akademischen Grad hat, die Möglichkeit hat, in ganz speziellen Studien ein Doktorat zu erwerben.

Jetzt wird bejammert, dass die Hochschullandschaft zerfleddert wird, was ich vor allem von den Grünen gehört habe, die Hochschülerschaft ist auch dagegen. Ich möchte jetzt eigentlich nicht näher auf die Aktivitäten der Hochschülerschaft eingehen, denn da fallen mir auch andere ein, die mit den Zwangsbeiträgen finanziert werden und eigent­lich gar nichts mit der Hochschülerschaft zu tun haben.

Tatsache ist, dass an der Donau-Universität Krems – das Donau-Universitäts-Gesetz, Sie haben das sicher gesehen, ist aus dem Jahr 2004; jetzt haben wir zehn Jahre da­nach – etwas weitergegangen ist. Es ist für Sie jetzt vielleicht wenig überraschend, dass ich aus Krems komme und diese Universität daher natürlich auch besonders gut kenne, insbesondere weiß ich, welch hervorragende Arbeit dort geleistet wird, auch was dort in der Verwaltung geleistet wird.

Ich habe mir immer gedacht, dass das, wenn dort besonders viele Grüne oder ehema­lige Politiker der Grünen tätig sind, vielleicht etwas Gutes ist. Aber vielleicht haben da die Grünen einen anderen Zugang dazu. Ich denke da an einen ehemaligen National­ratsabgeordneten der Grünen, der dort arbeitet. Ich denke an ehemalige Gemeinderäte der Grünen, die dort arbeiten. Vielleicht haben Sie dort andere Erfahrungen gemacht, dass Sie skeptisch sind, was dort passiert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 235

Ich kann nur sagen, die leisten dort hervorragende Arbeit. Es wird wissenschaftlich hervorragend gearbeitet. Und es ist natürlich nicht so, dass dort Doktoranden ins Un­ermessliche produziert werden, da es nur ein eingeschränktes Ausmaß an Studiengän­gen gibt, die dort angeboten werden, aber in diesen ist die wissenschaftliche Exzellenz gut. Es wird geforscht. Und, das wird mir immer von allen Bildungsexperten erklärt, ge­rade diese Vielfalt, die die Bologna-Architektur ermöglicht, muss man eben machen.

Die grundlegende Debatte wäre gewesen – und da kann ich vielleicht Frau Kollegin Maurer etwas abgewinnen –, wenn wir von vornherein gesagt hätten, wir wollen die Universität im humboldtschen Sinne beibehalten. Aber außer der Freiheitlichen Partei sagt das sonst niemand. Wir haben leider die Gegebenheiten der Bologna-Architek­tur – leider Gottes. Wir haben den Pisa-Test, die Bologna-Architektur – ich weiß gar nicht, wie diese schönen oberitalienischen Städte überhaupt dazu kommen, sich dafür hergeben zu müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


21.41.57

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, betraut mit der Leitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der nun vorliegenden No­velle wird, wie bereits angesprochen, das Promotionsrecht der Donau-Universität Krems zur Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Donau-Universität Krems eingerichtet.

Wesentlich dabei ist – manche haben bemängelt, es wäre die Qualität nicht gegeben –, dass man eben genau diese Qualität entsprechend sichert. Da haben wir Standards. Diese Standards werden von der Qualitätssicherungsagentur geprüft, und das ist auch – es gibt vorher ein entsprechendes Gutachten – eine der Grundlagen dafür, dass hier diese Vorgangsweise nun bestätigt wird. Es ist auch, nachdem die Qualität gesichert wird, nach acht Jahren eine Evaluierung vorgesehen. Das heißt, es wird ge­schaut, ob die Bedingungen betreffend Heranbildung und Förderung des wissenschaft­lichen Nachwuchses auch eingehalten werden.

Ich verstehe, dass es da Skepsis gibt, auf der anderen Seite verstehe ich aber nicht, dass damit, wenn Qualität entsprechend strukturiert und auch vorgegeben ist, diese Bedenken dann nicht ausgeräumt sind.

Es ist schon angesprochen worden: Es hat bis jetzt schon in Kooperation mit anderen Universitäten Projekte gegeben, nämlich genau 56 Dissertationsprojekte, die schon ab­gewickelt wurden. Das ist auch ein Beweis dafür, dass die entsprechende Qualität auch bisher in der Praxis schon vorgelebt worden ist.

Klar ist, auch schon angesprochen, es können jetzt in dieser Form eigene Wissen­schafter an der DUK ausgebildet werden. Damit wird Krems natürlich einerseits für re­nommierte Professorinnen und Professoren, aber natürlich auch für Studenten attrak­tiver. Das heißt, damit profitiert insgesamt die Donau-Universität Krems, und sie kann sich anders positionieren. Es ist natürlich auch eine Möglichkeit, die Effizienz zu stei­gern, da schon vorhandene Infrastruktur durch eine stärkere Forschungsorientierung effizienter genutzt wird.

Es ist auch angesprochen worden, in welchem Umfang das stattfinden soll. Es ist so, dass, wenn die Akkreditierung jetzt 2014 begonnen wird, zunächst zehn Doktoranden in drei Programmen vorgesehen sind. Das ist eine quantitativ überschaubare Größe. Ein übergreifendes Doktoratsstudium ist derzeit nicht sinnvoll und auch nicht geplant.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 236

Ich möchte das, nachdem alle anderen Argumente schon abgehandelt worden sind, nicht weiter ausführen. Im Wesentlichen ist das, was wir jetzt vorliegen haben, nichts anderes als eine Anerkennung der bisherigen Leistungen der Donau-Universität Krems. Es ist eine Sonderstellung, die hier angesprochen worden ist, durch Qualität und abge­sichert mit Qualität und damit auch eine Möglichkeit, die Attraktivität der Universität Krems in den nächsten Jahren zu steigern. Und daran wollen wir mitwirken. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmel­bauer. – Bitte.

 


21.45.21

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Das Promotionsrecht stellt für die Donau-Uni eine wichtige Basis für die Weiterentwicklung dar, nicht nur auf dem Weg zur Volluniversität, sondern auch hinsichtlich des Ausbaus von Forschungs­qualität sowie der Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Förde­rung von Nachwuchswissenschaftlern, denn derzeit sind aufgrund der rechtlichen Lage im DUK-Gesetz die Träger der PhD-Programme die Partneruniversitäten, obwohl be­reits seit 1996 an der Donau-Universität Krems Doktoratsprogramme im Rahmen von Kooperationen mit anderen Universitäten durchgeführt werden.

Das heißt, bereits jetzt wurden und werden Dissertanten, die an anderen Universitäten inskribiert sind, von der Donau-Universität Krems, von deren Professoren wissen­schaftlich begleitet und betreut; insgesamt bereits 56 Dissertantenprojekte.

Da Kollege Scherak gemeint hat, dass die entsprechenden Kapazitäten in der Lehre und in der Forschung fehlen, darf ich nur einen Auszug bringen, welche Kapazitäten dort vorhanden sind, um auch hier Licht ins Dunkel zu bringen: An der Fakultät für Ge­sundheit und Medizin sind 14 Professoren und 35 wissenschaftliche Mitarbeiter mit ab­geschlossenem Doktorat tätig. An der Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung sind drei Professoren und 21 wissenschaftliche Mitarbeiter. Und an der Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur sind vier Professoren und 13 wissenschaftliche Mitarbeiter mit abgeschlossenem Doktorat tätig. Darüber hinaus ist die Plattform Politische Kommuni­kation mit einem Professor und einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin mit abgeschlos­senem Doktorat besetzt.

Dieser heutige Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Donau-Universität Krems und eine Anerkennung für die erfolgreiche Arbeit seit ihrer Gründung vor 20 Jahren. Und ich hoffe auf und bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


21.47.38

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, bei allen Debatten über die Zukunft der Donau-Universität Krems, über das Promotionsrecht und auch den Sonderfall Donau-Universität Krems können wir alle mit der bisherigen Entwicklung der Donau-Universität Krems zufrieden und gemeinsam ein bisschen stolz darauf sein. Sie ist bis heute die einzige staatliche Universität in Europa, die sich auf postgraduale Weiterbildung, auf lebenslanges, lebensbegleitendes Lernen spezialisiert hat. Sie feiert nächstes Jahr immerhin schon ihren 20. Geburtstag. Mit über 16 000 Absolventinnen und Absolventen aus über 90 Ländern ist sie trotz ihres jungen Alters sehr erfolgreich unterwegs.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 237

Mit der heutigen Änderung des Bundesgesetzes über die Universität für Weiterbildung Krems legen wir die rechtliche Basis für die weitere Entwicklung der Donau-Universität, und wir ermöglichen auch neue Perspektiven für die Ausbildung des wissenschaftli­chen Nachwuchses.

Die Einrichtung von Doktoratsstudien ist in Österreich auf Basis gesetzlicher Regelun­gen weitgehend den einzelnen Universitäten überlassen, ist weitgehend autonom. Ne­ben den 21 staatlichen Universitäten sind seit 2003 auch die 13 Privatuniversitäten be­rechtigt, PhD-Programme einzurichten. Zukünftig soll diese Möglichkeit auch der Do­nau-Universität Krems und damit den Studentinnen und Studenten offenstehen.

Wir haben es heute in der Debatte bereits gehört, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es hat im Vorfeld zahlreiche kritische Anmerkungen gegeben. Die Themen wa­ren vor allem: Können wir die strengen wissenschaftlichen Qualitätskriterien einhalten? Verfügt die Donau-Universität über die strukturelle und wissenschaftliche Kapazität? Und: Wie erfolgt die Finanzierung?

Es waren gerade diese Stellungnahmen, die selbstverständlich in den Begutachtungs­prozess eingeflossen sind. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet eine Reihe von Rahmenbedingungen, die die hohe Qualität der Studienprogramme sicherstellen sol­len. Die Studiengänge müssen vor ihrer Einrichtung durch die Agentur für Qualitätssi­cherung und Akkreditierung Austria akkreditiert werden. Und selbstverständlich muss es nach acht Jahren auch eine Evaluierung geben.

Das vorliegende Gesetz ermöglicht neue Arbeits- und Studienplätze vor allem für junge Forscherinnen und Forscher und ist auf Basis strenger Qualitätskriterien ein Baustein für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Donau-Uni Krems. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.50


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als letzte Rednerin dazu ist Frau Kollegin Kucharowits zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.50.23

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Studierende! Wir diskutieren heute die Implementierung der PhD-Dok­toratsstudien an der Donau-Uni Krems. Drei PhD-Programme sind laut Rektor vorgese­hen, nämlich regenerative Medizin, Migration Studies und Raum und soziale Inklu­sion – spannende und wichtige Felder, die einen weiteren Standort für wissenschaftli­che Forschung bilden.

Einige von Ihnen werden womöglich darüber nachdenken, warum wir, der SPÖ-Klub, dieses Projekt unterstützen. Sollten wir nicht vorweg unser erstes Augenmerk auf Grundstudien richten und eher weniger auf außerordentliche Studien? Aber genau mit dem Hintergrund und vor allem der Grundlage der absoluten Unterstützung und auch Überzeugung des lebenslangen Lernens, egal nämlich welchen Alters, was für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehr, sehr wichtig ist und uns am Herzen liegt und was wir forcieren, darf ich Ihnen nun nochmals vier stichhaltige Argumente für die Einführung und Implementierung von PhD-Studien an einer Weiterbildungs-Uni bringen.

Erstens: die Heranbildung und Forschung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Zweitens: Die Errichtung bedarf einer Akkreditierung gemäß des Hochschulqualitäts-Sicherungsgesetzes. Das ist uns, wir haben es schon mehrmals gehört, ganz beson­ders wichtig.

Drittens: Es erfolgt ebenso eine Evaluierung spätestens acht Jahre nach der Errich­tung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 238

Viertens: Durch die Errichtung sind keine finanziellen Aufwendungen durch den Bund notwendig.

Die Qualität ist uns und war aber auch der Hochschulkonferenz, der Fachhochschul­konferenz, der ÖH und vielen, vielen anderen ein ganz besonderes Anliegen, ebenso die Kostenneutralität für den Bund. Wir wären nicht dafür zu haben, dass öffentliche Unis, konzipiert nach dem Universitätsgesetz, daraus Nachteile erzielen. Studieren ist ein öffentliches Gut, das allen Menschen zugänglich sein soll, und dies ohne Barrieren. Das ist unser Zugang, der Zugang der SPÖ.

An dieser Stelle darf ich aber auch festhalten, dass es für Studierende, die Studien­beihilfe beziehen, durch die Erhöhung der Familienbeihilfe, die sehr, sehr wichtig für junge Leute und wirklich super ist, zu keiner Benachteiligung kommen darf. Es freut mich deshalb sehr, dass im Ausschuss der Herr Minister bereits positive Signale ge­setzt hat, um hier Lösungsansätze zu finden.

Weiters anmerken darf ich noch, dass wir einen leichteren Zugang zum Antrag auf Stu­dienbeihilfe benötigen. Im Moment ist es so, dass lediglich 14 Prozent der Studieren­den Studienbeihilfe beziehen, aber ich glaube nicht, dass das daran liegt, dass der Rest diese nicht benötigen würde, sondern daran, dass viele über die Möglichkeit gar nicht Bescheid wissen. Unser Zugang oder Vorschlag, den wir auch im Ausschuss dis­kutiert haben, wäre folgender: zum Beispiel bereits in der Online-Erstanmeldung darauf hinzuweisen.

Abschließend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Unterstützen wir Politikerinnen und Politiker Studierende durch beste Rahmenbedingungen! Das muss unser Auftrag sein, zumindest ist das ganz klar unserer. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.53

21.53.31

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 25 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist so­mit auch in dritter Lesung angenommen.

21.54.197. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2010/11 (III-4/37 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2011/8 (III-5/38 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2013/13 (III-33/40 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 239

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 bis 9 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


21.55.03

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rechnungs­hofpräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf beginnen, wie mein Kol­lege Otto Pendl immer beginnt, nämlich mit einem Dank in dem Fall an den Präsi­denten des Rechnungshofes vor allem – und das, glaube ich, sage ich im Namen aller Mitglieder des Rechnungshofausschusses – für die profunde und kompetente Einfüh­rung aller Abgeordneten im Rechnungshof selbst über die inhaltliche Arbeit, über die strukturellen Aufgaben, aber auch über die neuen Herausforderungen. Wir haben das sehr geschätzt und haben dadurch, glaube ich, auch einen guten Start gehabt für die erste Sitzung, die sehr intensiv war, weil durch die Neuwahlen und die Verzögerung bis zur ersten Sitzung doch einige Rechnungshofberichte – unter Anführungszeichen – „liegengeblieben“ sind, die wir mit aufzuarbeiten und durchzuarbeiten versucht haben.

Einige wären es wert gewesen und wären es auch heute wert, sie zum Teil durchzu­sprechen. Ich denke zum Beispiel an den Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher, die, weil es die Voraussetzungen gibt, in den Gefängnissen in den Krankenhäusern landen, oder als Bildungsinteressierter – sagen wir es einmal so – an den Einsatz von österreichischen Lehrern im Ausland und auch an das Auslandsschul­wesen mit den Follow-up-Überprüfungen, die aus meiner Sicht ganz wesentlich sind.

In Summe ist zu sagen, das Erfreuliche bei der Debatte war das Bekenntnis aller Mit­glieder des Rechnungshofausschusses, wie wichtig der Rechnungshof für unsere Auf­gabe als Parlamentarier ist, um unserer Kontrollarbeit auch entsprechend nachkom­men zu können. Daher auch die breite Unterstützung, die wir alle zugesagt haben.

Ich persönlich bin einer, der sehr umsetzungsorientiert ist. Daher freut es mich, dass 80 Prozent Ihrer Vorschläge, Herr Präsident, auch tatsächlich zur Umsetzung gelan­gen, abgesehen von dem einen oder anderen Prozentpunkt auf oder ab, aber ich glau­be, es sollte unser Ziel sein, auch diese Zahl zu steigern.

Es war auch Thema des Ausschusses: Wie soll das Ganze finanziert werden? Ich ha­be mich im Ausschuss dafür ausgesprochen, dass wir uns sehr schnell zusammen­setzen und über alle Fraktionen hinweg, aber besonders auch mit dem Regierungs­partner überlegen, sollten wir in Zukunft tatsächlich neue Anforderungen an den Rech­nungshof haben, auch gleichzeitig mitzuberaten, wie man das finanziert. Denn eines ist klar geworden: Auch der Rechnungshof befindet sich in seinen finanziellen Möglich­keiten am Anschlag, da ist nicht mehr viel möglich. Es hat schon Einschränkungen zumindest im internationalen Prüfungswesen gegeben, und das will niemand. Ande­rerseits sind wir alle zum Sparen gezwungen. Wir alle wissen, Ministerien müssen über 500 Millionen € einsparen, und so weiter und so fort, daher sind auch die Volksanwalt­schaft, der Rechnungshof, wichtige Einrichtungen des Parlaments nicht davor gefeit. Aber ich bin überzeugt, wir werden auch hier einen Weg finden, damit die Arbeit so er­folgreich weitergehen kann.

Für mich persönlich ganz wichtig sind die Querschnittsprüfungen, denn das ist eine Aufgabe, die weder ein Kontrollamt der Landesregierung noch Gemeindeprüfungsaus­schüsse noch Landesrechnungshöfe machen können. Das kann eben nur der Bun­desrechnungshof selbst, diese Vergleiche anstellen, sei es im Bereich der Kranken­häuser, aber auch im Bereich der Gemeinden, wo wir beispielsweise gesehen haben, dass tatsächlich schon versteckte Steuern eingehoben werden, dass die Gebührenein-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 240

nahmen nicht dazu verwendet werden, Rücklagen zu bilden, sondern, Budgetlöcher in der Gemeinde zu stopfen, und so weiter und so fort.

Der Rechnungshof hat sehr breitgefächerte Aufgaben, jetzt noch erweitert um die Ver­antwortlichkeit der Prüfung von Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern. Ich meine, dass wir hier sehr viel und das sehr engagiert zu tun haben. Ich freue mich auf die ge­meinsame Arbeit für die Zukunft und wünsche uns allen, dass wir im Sinne des Par­laments möglichst effizient und effektiv werden arbeiten können. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun ist unser Kollege Abgeordneter Gahr zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


21.59.38

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Tätigkeitsbericht 2013 zeigt eine Vielfalt von Aufgaben und Bereichen, wo der Rechnungshof Prüfungen durchführt, und deren Ergebnisse, die er uns hier präsentiert. Er hat dem Nationalrat zwölf Be­richte mit 56 Beiträgen vorgelegt, dazu noch den Tätigkeitsbericht, den Bundesrech­nungsabschluss, den Einkommensbericht, den wir heute später noch diskutieren.

Bevor ich auf den Bericht kurz eingehe, möchte ich klar feststellen, wir haben heute in der Früh die Strukturreform bei der Polizei diskutiert. „Sicherheit statt Postenschließun­gen!“ hieß es in der Aktuellen Stunde. Der Rechnungshof hat in seinen 599 Empfeh­lungen – in der Empfehlung 413, 414, 415 und 416 – unter anderem vorgeschlagen, dass wir gerade auch bei der Polizei, im Bereich der Sicherheit, Strukturreformen um­setzen müssen und sollen, und genau diesem Vorschlag ist unsere Frau Bundesminis­ter nachgekommen.

Es geht um die Reduzierung der Dienststellenstruktur, schreibt der Rechnungshof, um Baumaßnahmen und speziell auch um die Erhöhung der Außendienstpräsenz. Dies­bezüglich hat uns der Rechnungshof Vorgaben gemacht, und diese werden auch poli­tisch von unserer Frau Bundesminister umgesetzt. Das wurde heute Vormittag viel­leicht ein bisschen zu wenig erwähnt.

Insgesamt, glaube ich, kann man feststellen – was Kollege Mayer schon gesagt hat –, dass die Umsetzung im Rechnungshof funktioniert. Von 1 157 Empfehlungen wurden 1 089 beantwortet, lediglich 21,2 Prozent wurden nicht umgesetzt.

Ein Schwerpunkt und eine, wie ich glaube, neue und aktuelle Herausforderung für die Rechnungshofarbeit sind die Gemeindeprüfungen, aber das war auch der Finanzskan­dal in Salzburg, das Medientransparenzgesetz und das Parteiengesetz. Gerade bei den Gemeindeprüfungen, welche seit 1. Jänner 2011 für 74 Gemeinden mit über 10 000 Einwohnern möglich sind, hat sich klar gezeigt, dass es wichtig ist, dass wir sogenannte Gemeindequerschnittprüfungen haben und somit Einblick, besseren und nachhaltigen Einblick in die Finanzgebarung, in die Leistungsgebarung der Gemeinden bekommen. Gerade bei den Gemeindeprüfungen ist es, glaube ich, auch in Zukunft so, dass wir genau in Abstimmung mit Aufsichtsorganen in der Gemeinde, Bezirksverwal­tungsbehörden, Landesrechnungshof und Bundesrechnungshof eine effiziente Kontrol­le garantieren können.

Der Rechnungshof spricht kritisch aus, dass es noch Kontrolllücken im Bereich der Prüfungen der Landesrechnungshöfe gibt. Derzeit haben lediglich die Bundesländer Salz­burg, Tirol und Vorarlberg – dass auch der Landesrechnungshof aktiv werden kann – Prü­fungsrechte in Kleinstgemeinden eingeräumt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 241

Zum Finanzskandal Salzburg hat der Rechnungshof klar festgestellt, dass es Kontroll­lücken gegeben hat, und hat vorgeschlagen, das Spekulationsverbot sofort einzufüh­ren, ebenso ein neues Haushaltsrecht und eine neue Buchführung.

Aufgrund des Medientransparenzgesetzes, das ab sofort auch der Rechnungshofkon­trolle unterliegt, werden 6 500 sogenannte Einrichtungen veröffentlicht, und der Rech­nungshof prüft diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Hier gibt es durchaus noch weitere Verbesserungs- und Optimierungsmöglichkeiten.

Insgesamt zeigt dieser Bericht 2013, dass die Arbeit des Rechnungshofes in Öster­reich funktioniert, dass wir, sage ich, da und dort weiter intensiv arbeiten müssen, die Berichte möglichst zeitnah aufzuarbeiten, um diese Berichte auch in die politische Ar­beit, in die politische Entscheidungsfindung einzubinden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

22.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


22.03.41

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Ich glaube, das war schon ein sehr gutes Zeichen, eine sehr gute Sache, die Einladung am Mittwoch in den Rechnungshof selbst und dann am Donnerstag die Diskussion im Ausschuss; danke auch dafür. Die Diskussion, die wir dann geführt ha­ben, ist ja nicht ganz neu. Bereits im Jahr 2012 ist das Thema aufs Tapet gekommen, dass die Finanzierungslücke im Budget des Rechnungshofes vorhanden ist.

Man sieht, man muss immer wieder darauf drängen, dass man vielleicht wirklich einmal zu einer vernünftigen Diskussion kommt. Ich sage, ich bin einmal hoffnungsfroh, dass dieses Zusammensitzen, das wir beschlossen haben, das auch Kollege Mayer schon angesprochen hat, jetzt wirklich passiert. Für mich eineinhalb Jahre zu spät, aber okay, gehen wir es einmal wirklich an, ich bin guter Dinge! Auch wenn mich deine Worte schon wieder ein bisschen skeptisch stimmen, Kollege Mayer, wenn du sagst, dass wir, wenn wir in Zukunft dem Rechnungshof Aufgaben übertragen, die Finanzierung gleich mitbedenken müssen.

Ich denke, wir müssen jetzt schon jene Aufgaben noch einmal überdenken, mit denen wir den Rechnungshof schon belastet haben. Schauen wir uns das vielleicht einmal kurz an! Es geht da zum einen um das Parteiengesetz, wonach der Rechnungshof Rechtsgeschäfte der seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträger mit politischen Par­teien und deren Beteiligungsunternehmen zu erheben und zu veröffentlichen hat. Das steht so im Gesetz, und das sind immerhin 5 700 Rechtsträger. Also man kann sich schon vorstellen, welch immensen Verwaltungsaufwand das für ein Organ, das eigent­lich ein Kontrollorgan des Parlaments ist, bedeutet. Eigentlich müssen wir uns schon überlegen, ob wir nicht zu sehr die Kernkompetenzen unseres Organs einschränken.

Aber das geht noch weiter. Es gibt da auch noch dieses Medientransparenzgesetz, wo­nach der Rechnungshof eine halbjährlich – und das ist für mich der noch größere Wahnsinn –, eine halbjährlich zu aktualisierende Liste der seiner Prüfungszuständigkeit unterliegenden Rechtsträger an die KommAustria übermitteln muss. Das heißt, der Rechnungshof muss alle halben Jahre einmal diese Rechtsträger anschreiben, das dann in Evidenz halten, schauen, ob alles zurückkommt, vermutlich ein paar Mal urgie­ren, nehme ich an – das wird nicht ausbleiben –, und das bei 5 700 Stellen zwei Mal im Jahr. Irre, was wir da zumuten! Der Präsident hat Auskunft darüber erteilt, dass dafür bis dato 939 Personentage nur für die Administration aufgewendet wurden. Das ent­spricht im Wesentlichen 16 Follow-up-Überprüfungen, die, wie wir jetzt von allen Seiten gehört haben, sehr relevant, wichtig und interessant sind, wenn es darum geht, die Umsetzungswilligkeit, -fähigkeit nachzuvollziehen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 242

Kollege Gahr, ich weiß, ihr hängt euch immer an die 80 Prozent – ein paar Prozent auf oder ab ist jetzt nicht so tragisch, da bin ich auch bei dir, Kollege Mayer –, aber die wirkliche Kohle ist bei jenen 20 Prozent zu holen, die ihr nicht umsetzt. Das müsst ihr halt auch einmal sehen, vielleicht kniet ihr euch beziehungsweise die Regierung sich da einmal ein bisschen hinein. Immer dann, wenn es darum geht, Strukturen zu verän­dern, wird es happig, aber da, wie gesagt, liegt die echte Kohle drin, was ja auch der Bevölkerung etwas bringen würde. Der Rechnungshof ist nach meinem Verständnis sowieso die einzige Instanz im Land, die sich von selbst rechnet.

Die Gemeindeprüfungen sind auch angeschnitten worden; ich möchte jetzt einmal auf eine zurückgreifen, die schon ein paar Jahre zurückliegt. Ich glaube, es war im Jahr 2011, in Fohnsdorf in der Steiermark, wir alle kennen das Desaster, zumindest wir Steirer, das da passiert ist, aber das wahre Unglaubliche liegt eigentlich darin, dass aufgrund des Berichtes die Staatsanwaltschaft zu ermitteln begonnen hat. Jetzt schrei­ben wir das Jahr 2014, und in der Zwischenzeit ist nichts passiert. Es hat ein paar par­lamentarische Anfragen zu diesem Thema gegeben, die ehemalige Justizministerin Karl – sie sitzt jetzt dort in der zweiten Reihe – kann sich wahrscheinlich noch erinnern, dass wir ebenfalls eine gehabt haben. Passiert ist gar nichts! Erst kürzlich habe ich wieder eine Antwort bekommen, dass auf einmal nach drei Jahren die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen festgestellt worden ist. Also verstehen kann ich das nicht.

In dem Bericht gibt es das Kapitel „Verletzungen der Gemeindeordnung“ – das ist ein eigenes Kapitel im Bericht –, und da steht zum Beispiel, dass, dessen ungeachtet, die Bestimmungen der Steiermärkischen Gemeindeordnung in mehreren Bereichen ver­letzt wurden. Verstöße belasteten das rechtmäßige Zustandekommen der Beschlüsse, könnten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung zur Ungültigkeit der Be­schlüsse führen. Es wird ausgeführt, dass diese Verletzungen vom Tätigwerden eines unzuständigen Organs geprägt waren, von Überschreitungen der Außenvertretungsbe­fugnis des Bürgermeisters bis hin zur Nicht-Einholung einer aufsichtsbehördlichen Ge­nehmigung, Missachtung von Rechnungslegungsvorschriften, und so weiter und so fort.

Ich weiß, das, was der Rechnungshof beweisen kann, sagt er, und das, was er nicht beweisen kann, sagt er nicht. Das heißt, es gibt Unterlagen dazu, die Staatsanwalt­schaft bräuchte meines Erachtens eigentlich nur zum Rechnungshof zu gehen und diese Unterlagen einzufordern und könnte mit einer Anklage, umformuliert oder nicht, die Geschichte einmal zu Ende bringen.

Ich sage jetzt einmal für mich: Wenn da jetzt nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, und zwar dieses erste halbe Jahr, endlich einmal etwas zustande kommt, dann werden wir von der Freiheitlichen Partei aus uns sicher dieses Themas im Herbst noch einmal annehmen, denn das kann es nicht sein. Man stelle sich nur vor, es wäre ein Frei­heitlicher oder irgendein anderer Oppositionspolitiker Bürgermeister in einer solchen Pleitegemeinde. Wie schnell würde der vor dem Kadi stehen! – Also das kann es mei­nes Erachtens nicht sein. (Beifall bei der FPÖ.)

22.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Kollege, ich glaube, Sie wollten einen Antrag ein­bringen. (Abg. Zanger: Absichtlich nicht!) Okay.

Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kogler zu Wort. – Bitte, Herr Klubobmann-Stellvertreter.

 


22.10.53

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): „Ingenieur“ doch nicht; aber ich glaube, das wird in Krems auch nicht vergeben.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident des Rechnungshofes! Es ist jetzt endlich zum ersten Rechnungshofausschuss gekommen. Das hat doch ein biss-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 243

chen lange gedauert. Frau Kollegin Moser, die neue Vorsitzende, kann heute nicht hier sein, sie ist entschuldigt. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht die Übergabe des Vorsitzes gut funktioniert hat und dass es hervorragend klappt. Bei die­ser Gelegenheit darf ich mich aber als ehemaliger Vorsitzender bei den Fraktionsfüh­rerinnen und ‑führern der alten GP noch einmal bedanken, bei der Frau Kollegin Lapp, die ja nicht mehr da ist, beim Kollegen Gahr, da sitzt er, beim Kollegen Zanger, bei – jetzt muss ich nachdenken; bei mir selber weniger – der Frau Abgeordneten Schenk, die jetzt nicht da ist. So war es in der letzten GP.

Dieses Mal haben wir – der Erstredner Mayer hat ja darauf hingewiesen – einen ziem­lichen Rückstand aufzuarbeiten – auf dieses Thema komme ich am Schluss noch kurz zu sprechen; ich hoffe, das kommt entsprechend in die Gänge –, weil Fraktionsmei­nungsdifferenzen doch immer wieder dazu geführt haben, dass manches nicht behan­delt wird. Aber dem werde ich mich noch zuwenden.

Aber jetzt zunächst nur zu den drei Tätigkeitsberichten. Da geht es traditionellerweise vor allem immer um die allgemeinen Fragen der öffentlichen Finanzkontrolle, und da gibt es ja immer Licht und Schatten.

Zunächst zum Licht vielleicht eine Spur. Es ist so, dass schon im Jahr 2009 nicht zuletzt durch die Initiative der Grünen eine Verfassungsänderung erreicht wurde, dass der Bundesrechnungshof – ich sage jetzt Bundesrechnungshof – immerhin die Ge­meinden bis zu 10 000 Einwohnern prüfen darf, aber immer noch nicht alle. Darum kämpfen wir weiter. Das überfordert den Rechnungshof nicht, weil er sich ja nach ei­nem bestimmten Schema aussucht, wo er hingeht, und da natürlich die prophylak­tische Wirkung, aber auch, wie Sie zunehmend in den letzten Jahren immer betonen, die Beratungswirkung umso stärker werden kann.

Gleichzeitig haben wir aber die verfassungsrechtliche Bestimmung und Möglichkeit für die Länder verabschiedet, dass diese dann wenigstens Gemeinden unter 10 000 Ein­wohnern prüfen können. Das war jetzt lange eine grimmige Phase, weil wenig dazuge­kommen ist. Jetzt darf ich aber ausnahmsweise einmal das Bundesland Steiermark loben. Da gibt es zumindest einmal eine politische Einigung in der letzten Woche, dass das dort jetzt doch gemacht wird. Das ist nach diesem Fohnsdorfer Exzess vielleicht nur richtig und gut. Ich hoffe aber auch, dass die Landesrechnungshöfe wenigstens halbwegs den Prüfstandard und den Status des Bundesrechnungshofs erreichen kön­nen, damit da auch entsprechend etwas ausgelöst wird, denn sonst hilft es ja auch nicht so viel. Das ist auch ein altes Thema.

Natürlich, bei den Gebietskörperschaften beginnend bei den Gemeinden wäre das transparente Haushalts- und Rechnungswesen nach wie vor das Kernthema. Was uns da sozusagen schon alleine in der Beobachtung und damit aber in der Diagnose und dann aber vor allem in der Therapie verloren geht, ist nach wie vor immens.

Ich brauche mich aber gar nicht nur bei den Gemeinden aufzuhalten. Da gibt es ein paar Bundesländer, wo das schlimmer ist, bei anderen ist es viel besser – traditionelles West-Ost-Gefälle im Übrigen, scheint mir. Also Niederösterreich, Steiermark verhee­rend. Das findet man hüben wie drüben, da braucht man gar keine parteipolitische Zu­ordnung vorzunehmen, wenn man sieht, wie manche Gemeinden dastehen, und zwar nicht immer nur aufgrund der schwierigen Budgetsituation, die sich ja ergibt aufgrund der Schrumpfung von Einwohnerzahl, Ertragsanteilen und so, sondern entweder auf­grund von Überforderung oder mannigfaltiger Misswirtschaft. Das gibt es einfach. Und dem muss man schon nachgehen, wenn sich das in manchen Bundesländern beson­ders häuft.

Bleiben wir gleich bei den Bundesländern, weil das jetzt alles allgemeines Thema der Finanzkontrolle ist! Von einem einheitlichen Spekulationsverbot natürlich weit und breit keine Rede. Sie haben in den Verhandlungen einen Kompromiss angeboten, Sie wa-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 244

ren ja dabei. Uns ist er zu wenig weit gegangen. Aber jedenfalls ist es so, dass die Länder immer noch, auch in diesem alten Kompromiss, hätten tun können, was sie wollen. Die Gelegenheit haben sie bis jetzt genützt. Manche machen es besser. Man darf ruhig Salzburg loben. Die haben da etwas auf die Beine gestellt, das sich aus meiner Sicht sehen lässt, die Steiermark noch immer nicht. Da muss man sich vor­stellen, was diese Freiheit bedeutet. Die behaupten von sich, dass sie ein Speku­lationsverbot hätten. Dabei haben sie irgendeine mickrige Regierungsrichtlinie, die mit Spekulationsverbot, so wie es hier gemeint, diskutiert und auch schon in Entwürfe ge­gossen wurde, ja überhaupt nichts zu tun hat. Die stellen sich aber hin und behaupten das. Also da geht es noch drunter und drüber.

Und wenn man den Herrn Landeshauptmann von Niederösterreich fragen würde, wür­de er heute noch diese Wohnbaudarlehensveranlagungsgeschichte verteidigen, mit Hypo involviert, mit allen möglichen Auswüchsen, wo Diagnose und Befund vom Rech­nungshof lauten: bis zu 2 Milliarden € zwischenzeitig oder immer noch verloren und nicht so ohne Weiteres wiedergewinnbar – außer mit Hasard, der ja meistens nicht gut geht –, also bei einem 2-Milliarden-Verlust. – Na hallo und gute Nacht.

So, ich komme zum Ende, weil ja die Redezeit fast schon vorbei ist. Ich wollte nur noch eines anmerken, was dieses Aufholen der Berichte betrifft. Manche Berichte sind des­halb so lange liegen geblieben, weil es keinen Konsens gegeben hat. Das ist eine poli­tische Frage. Und da geht es vor allem darum, dass zum Beispiel der Bankenbericht, in dem es über die FIMBAG geht, über die Umsetzung des Bankenpakets, der hier ein­stimmig beschlossen wurde, in einer Art und Weise abgehandelt werden sollte, dass der damals verantwortliche Minister Pröll nicht vor den Ausschuss geladen wird. Und das Thema taucht ja bei anderer Gelegenheit jetzt auch dauernd auf. Und das sehen wir nicht ein.

Der Bericht zur FIMBAG war außerordentlich kritisch. Und der Herr Liebscher als Vor­stand der FIMBAG, der ja auch kein Unbekannter ist, wie im Übrigen auch der Zweite, der Herr Wala, der mit seiner Luxuspension jetzt berühmt geworden ist, aber mit Si­cherheit nicht mit seiner Arbeit in der FIMBAG, diese Herrschaften haben dort ihren Auftrag nicht erfüllt. Und die sollen da vor dem Parlament versteckt werden! Oder wenn sie schon kommen, dann ein jeder gerade einmal mit einer halben Stunde oder einer Stunde Befragungszeit.

Nein, das wird drei halbe Tage brauchen! Das werden wir durchleuchten – dazu brau­chen wir noch gar keinen Untersuchungsausschuss –, und zwar mit den richtigen Mi­nistern. Die Frau Finanzministerin Fekter außer Dienst – da sitzt sie – hätte mit diesen Vorkommnissen aus meiner Sicht nichts zu tun gehabt. Die wollten sie uns immer schicken; wir wollten den Pröll, der wird auch kommen müssen. Sie werden das nicht mehr verhindern können. Und der Abgeordnete Mayer hat im Ausschuss überhaupt erst das erste Mal erfahren, was dort bis jetzt die Vorgänge waren.

Also neuer Schwung, wunderbar! Die SPÖ ist jetzt ambitioniert. Wir hoffen, dass dieser Elan anhält. (Beifall bei den Grünen.)

22.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


22.17.51

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Der Rechnungshof macht seine Auf­gaben gut. Der Rechnungshof ist wichtig. Der Rechnungshof ist ein wichtiges Instru­ment des Parlaments. Das hören wir immer wieder in diesem Hohen Haus, und zwar hören wir es von allen Parteien. Wir hören es von den Schwarzen, wir hören es von den Roten, wir hören es selbstverständlich von der Opposition. Und das stimmt natür­lich, das ist keine Frage.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 245

Nur, im Lichte dessen, was wir auch im Ausschuss erlebt haben, fragt man sich, ob das auch ehrlich gemeint ist – und vor allem von der SPÖ. Ich frage mich, ob die SPÖ es wirklich ehrlich meint, wenn sie dem Rechnungshof immer wieder Rosen streut, wenn der Abgeordnete Matznetter noch vor der Wahl dem Rechnungshof die Rute ins Fenster gestellt hat nach dem Motto: Der Rechnungshof soll einmal gefälligst bei sich selbst sparen, wenn er der Regierung immer wieder so gute Ratschläge gibt. – Origi­nalton Matznetter.

Man möge sich nur anschauen, was man im Ausschuss macht, wenn es darum geht, dem Rechnungshof nur die Kosten zu ersetzen, nur das zu ersetzen, was er mehr zu zahlen hat, und das sind bis 2016 10 Millionen €. Das hat er nur deshalb mehr zu zah­len, weil er jetzt auch die Dienstgeberbeiträge abführen muss, das heißt Geld, das wie­der dem Staat zugute kommt. Und das will man dem Rechnungshof aber nicht abgel­ten. Man will es nicht.

Im Ausschuss hat man den Antrag, den ich heute wieder einbringen werde, vertagt. Und wenn man dann mit dem Herrn Kollegen Mayer spricht, dann heißt es: Ja, es müs­sen alle sparen und wir müssen natürlich auch beim Rechnungshof sparen.

Es geht hier um 3,6 Millionen in zwei Jahren, das sind 1,8 Millionen € pro Jahr. Also 1,8 Millionen bräuchte der Rechnungshof, um halbwegs bilanzieren zu können. Und das wird ihm vorenthalten. Und dann heißt es: Ja, wir haben kein Geld und alle müs­sen sparen.

Ich weise darauf hin, dass nur heute der Deckel bei der NoVA allein 5 Millionen € an Verlusten gebracht hat. Nur weil Sie für Ihre Klientel bei der NoVA diesen Deckel ein­geführt haben, haben wir jetzt diese 5 Millionen € weniger. Die könnten wir wunderbar für den Rechnungshof ausgeben.

Es geht um etwas ganz anderes. Es geht nicht darum, dass kein Geld da ist, sondern es geht darum, dass man dem Rechnungshof die Rute ins Fenster stellen will nach dem Motto: Wenn ihr weiterhin so streng prüft, dann müsst ihr auch schauen, wie ihr mit den finanziellen Mitteln zurechtkommt. Darum geht es!

Das heißt, die Regierung beziehungsweise das Finanzministerium stellt dem Rech­nungshof die Rute ins Fenster. Denn wo gibt es denn das, dass der, der geprüft wird, darüber entscheidet, was der bekommt, der prüft? Das gibt es nirgends, außer bei uns. Bei uns gibt es das. Daher müssen wir auch einmal darüber sprechen.

Ich bringe jetzt diesen Antrag ein, der im Ausschuss beerdigt wurde, und ich hoffe, dass er heute Ihre Zustimmung bekommt.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erforderliche finan­zielle Mittel für den Rechnungshof“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesent­wurf vorzulegen, durch den sichergestellt wird, dass dem Rechnungshof der Mehrauf­wand“ –

nur der Mehraufwand –

„finanziell abgegolten wird, der durch die nun selbst zu erstattenden Dienstgeberbei­träge und zusätzliche Aufgabenbereiche und Kompetenzerweiterungen entstanden ist.“

*****


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 246

Da geht es nicht um Geldgeschenke. Es geht nur darum, dass der zusätzliche Auf­wand, den wir hier definiert haben, abgegolten wird. Darum geht es und um sonst gar nichts. Und wenn mir jemand erzählt, es ist kein Geld im Haus, dann, kann ich nur sa­gen, ist das ein durchsichtiger Versuch, den Rechnungshof in die Schranken zu wei­sen. Darunter leidet letztlich das Parlament. Es ist eines aufrechten Parlaments nicht würdig, das hier mitanzusehen. Deshalb unterstützen Sie bitte diesen Antrag! Es geht wirklich nur darum, tatsächliche Aufwendungen abzugelten. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

22.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, wurde ord­nungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Erforderliche finanzielle Mittel für den Rechnungshof“

eingebracht in der 12. Sitzung des Nationalrats am 24.02.2014 im Zuge der Debatte zu TOP 9, Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes Reihe Bund 2013/13 (III-33/40 d.B.)

Der Rechnungshofbericht Reihe Bund 2013/13 führt sämtliche zusätzliche Kompeten­zen, die der Rechnungshof in den letzten Jahren übertragen bekommen hat, genaues­tens an (Prüfung von Parteispenden und politischer Inserate im Rahmen des Medien­transparenzgesetzes, Aufgaben im Rahmen der Haushaltsrechtsreform und des Stabi­litätspakts, Gemeindeprüfungen ab 10.000 Einwohner) und weist auf das deutlich ge­stiegene Arbeitsausmaß hin.

Zeitgleich steht dem Kontrollorgan des Nationalrats aber weniger Budget zur Verfü­gung, da ab 2013 die Dienstgeberbeiträge aus dem Rechnungshof-Budget zu tragen sind.

Der Rechnungshof selbst hat seine Hausaufgaben gemacht, Rücklagen angespart, Planstellen nicht besetzt und eine deutliche Output-Steigerung bei gleichen Kosten er­reicht. Doch wenn es zu keiner Mittelerhöhung kommt, wird es in den nächsten Jahren zu einer Einschränkung der Kernaufgabe des Rechnungshofs führen, nämlich der Re­duktion der Gebarungsüberprüfungen.

Der fehlende politische Wille, den Rechnungshof entsprechend finanziell auszustatten und dadurch eine Reduktion an Prüfungen zu bewirken, kann als Statement verstan­den werden – ein Statement gegen Transparenz und effiziente Einsparungen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesent­wurf vorzulegen, durch den sicherstellt wird, dass dem Rechnungshof der Mehrauf­wand finanziell abgegolten wird, der durch die nun selbst zu erstattenden Dienstge­berbeiträge und zusätzliche Aufgabenbereiche und Kompetenzerweiterungen entstan­den ist.“

*****

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 247

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


22.21.48

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Ich möchte mich auf einen Bericht konzentrieren, der hier behandelt wurde, nämlich zum Pensionskonto. Da wird vom Rechnungshof ein ganzes Sündenregister herausgezo­gen, und zwar zu Recht, und darauf hingewiesen, was noch alles angegriffen gehört.

Ein Punkt, der auch immer wieder zu bekritteln ist, ist die Transparenz beim Pensions­konto und die Nachvollziehbarkeit, die nicht gegeben ist, ja im Moment sowieso über­haupt nicht gegeben ist, denn wenn jemand sein Pensionskonto aktuell anschauen will, dann hat er keinen Zugriff darauf, keinen Zugriff auf die alten Daten und keinen Zugriff auf die neuen.

Wenn ich transparent nachvollziehen will, wie sich die Reform ausgewirkt hat, dann brauche ich einen Vergleich zwischen den alten und den neuen Daten. Das ist für ei­nen Normalsterblichen nicht nachvollziehbar.

Der Rechnungshof fordert schon in diesem Bericht, dessen Erstellung doch schon wie­der eine Zeitlang her ist, dass man über FinanzOnline direkt über einen Link zugreifen kann. – Das kann man nicht. Es gibt keinen interaktiven Rechner für jüngere Versicher­te, damit sie einmal einplanen können, wie sich Karenzzeiten bei ihnen auswirken, wie sich Teilzeitphasen bei ihnen auswirken.

Wenn Sie darauf schauen, was auf www.neuespensionskonto.at gesagt wird, dann werden Sie sehen, dass es dort heißt: Das neue Pensionskonto ist wie ein Sparbuch. – Aha.

Auf www.pensionsversicherung.at steht bei den FAQs: Nein, das neue Pensionskonto ist kein Sparbuch. – Ja wie soll sich da der Bürger bitte auskennen? Die Bürger werden in die Irre geführt, von Transparenz kann keine Rede sein. Dass es kein Sparbuch ist, das sehen Sie auch, wenn Sie ins Regierungsprogramm schauen, wo drinsteht, wenn sich das mathematisch alles nicht ausgeht, dann führen wir einen Solidarbeitrag bei der Aufwertung im Pensionskonto ein. – So viel zum Thema Sparbuch.

Da haben wir noch gar nicht über das Thema Harmonisierung der Pensionssysteme gesprochen, um die sich einzelne Bundesländer immer noch drücken, auch nicht über die Personalsituation in der Pensionsversicherung. Ich kann also nur sagen, das darf man nicht aus den Augen verlieren, was da im Bericht steht, und ich kann Sie vom Rechnungshof nur bitten: Bleiben Sie dran, bleiben Sie lästig! – Wir bleiben es auch. (Beifall bei den NEOS.)

22.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


22.24.11

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Punkt 7 der Ta­gesordnung, zur Außenpräsenz der Wiener Polizei, kurz Stellung nehmen. Es wurde ja heute aktuell dazu auch schon diskutiert.

Im Rechnungshofbericht ist ein Vergleich zwischen Wien und München angestellt wor­den, München mit 25 PIs und Wien mit 96 PIs, wobei München 1,68 Millionen Einwoh­ner hat und Wien 1,69 Millionen. Die Außenpräsenz in München beträgt 69 Prozent, während es bei uns 43 Prozent sind. Diese Erhebung wurde 2008 gemacht, der Bericht


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 248

stammt aus den Jahren 2010/2011. Ich glaube, man kann sagen, dass die Situation im Wesentlichen auch jetzt noch so ist.

Es sind drei Bereiche, die bei diesem Punkt zu klären sind. Das Erste ist der Per­sonalstand. Im Bericht ist festgehalten, dass weniger Personal zur Verfügung steht, als festgelegt ist. Es ist immer zwischen Ist, Soll und tatsächlichem Personalstand zu un­terscheiden. Hier gibt es über die Jahre keine Änderung. Im Außendienst sind für die vielen Aufgaben viel zu wenige Beamte vorhanden. Trotz vieler Zusagen, die es immer wieder gegeben hat, sind sie tatsächlich nicht in den PIs, im Landespolizeikommando angekommen. Umso erfreulicher ist, dass die Frau Innenministerin heute einen Stufen­plan vorgelegt hat, aus dem hervorgeht, wie der Personalstand aufgestockt werden soll.

Der zweite Bereich ist der Aufgabenbereich, wobei es so ist, dass in München die Poli­zisten im Außendienst von allen Verwaltungsaufgaben befreit sind und sehr viele Ver­waltungsbeamte im Hintergrund tätig sind. Bei uns ist das doch anders. Hier haben die Polizisten alle Verwaltungsaufgaben zu machen, wobei ein Einsatz zum Beispiel bei einer Wegweisung zwischen zwei Stunden und, wenn es eine schwierige Wegweisung ist, sechseinhalb, sieben Stunden dauern kann. Das heißt also, die Polizisten sind sehr lange gebunden.

Dritter Bereich: nur zu den PIs. Wir haben 96, wobei sehr viele sanierungsbedürftig sind, nämlich 70 Prozent. Bei einer Zusammenlegung – diese Liste ist ja jetzt immer wieder diskutiert worden – ist es natürlich auch notwendig, dass die PIs saniert wer­den, um mehr Personal aufnehmen zu können. Ein Großteil der Arbeit ist in Wien, nämlich 50 Prozent, aber nur 20 Prozent des Personals.

Ein Konzept für mögliche Veränderungen, das vorgelegt wird, muss also diese drei Punkte: Personal, getrennter Aufgabenbereich und entsprechende PIs enthalten. Dann ist es, glaube ich, möglich, über alles zu diskutieren. Aber in den wachsenden Gebie­ten ist es auch ganz wichtig, dass es zu keiner Verringerung der Zahl der Standorte kommt. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

22.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbich­ler. – Bitte.

 


22.27.39

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Wir diskutieren heute ja auch Berichte, die schon länger zurückliegen, wobei wir einen Bericht unter anderem schon im Herbst 2012 im Rechnungshofausschuss behandelt haben. Aber es zeigt sich auch, dass Themenfelder, die vom Rechnungshof behandelt, bearbeitet werden, gewissermaßen zeitlos sind und immer wieder aktuell werden können.

So hat Kollege Gahr vorher auf das Beispiel der Polizeidienststellen verwiesen, was ja aktueller ist denn je. Hier ist schon verwunderlich, dass gerade das Spektrum, worauf auch der Rechnungshof oftmals verwiesen hat, auch in seinen mittlerweile berühmt ge­wordenen 599 Empfehlungen, dass es hier zu Optimierungen, zu Synergien, zu einer Forcierung kommen soll, von Teilen der Opposition heftig kritisiert wird. Ich vermute, dass Sie so argumentieren: Reformen ja, aber nicht bei mir. Sobald die Regierung Re­formen macht, wird laut aufgeschrien, und das ist nicht seriös.

Ich will mich aber jetzt, wie auch einer meiner Vorredner, auf das Thema Pensions­konto konzentrieren. Dies ist auch ein brandaktuelles Thema, wie wir alle wissen, da gerade dieser Tage wieder Zehntausende, Hunderttausende Briefe von den Pensions­versicherungsanstalten hinausgehen. Wie Sie alle wissen, soll ja mit Juni 2014 für alle


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 249

Versicherten die Möglichkeit bestehen, auf ihr Pensionskonto zuzugreifen und dann endlich zu erfahren, was man bislang angespart hat.

Immerhin 5 Millionen Pensionskonten betrifft dies, und in etwa 2,4 Millionen Menschen weisen gewisse Lücken in ihrem Versicherungsverlauf auf. Da setzt die Pensionsversi­cherungsanstalt nun an und holt Informationen ein. Sie haben es gehört, das sind nicht Zehntausende, nicht Hunderttausende, sondern Millionen Informationen, Datensätze, die eingeholt werden, die eingespielt werden müssen. Das ist ein riesiger Aufwand. Nicht umsonst spricht man hier von der größten Systemumstellung seit Jahrzehnten.

Wichtig ist auch, dass der Rechnungshof, weil die Prüfung schon einige Jahre zurück­liegt, das nach wie vor kritisch begleitet und auch hinterfragt. Natürlich gibt es hier Pro­bleme, wird es auch Missstände geben. Das liegt in der Natur der Sache. Und hier bitte ich den Rechnungshof, dieses Thema weiterhin im Auge zu haben. Aber wichtig ist es und das Ziel ist es, dass es für den Bürger verständlich ist, dass es transparent ist und dass es vor allem nachvollziehbar ist, wie sich der künftige Pensionsanspruch darstellt.

Ein Hauptgedanke dieses Pensionskontos ist es natürlich, dass man ab Juni 2014 end­lich einmal weiß, wie viel Pension man bekommt, wenn man regulär in Pension gehen will, oder wie viel man bekommt, wenn man, weil man die Versicherungszeiten hat, vorhat, früher in Pension zu gehen. Da ist natürlich schon ein Hauptgedanke, dass man dann konkret, schwarz auf weiß, sieht, um wie viel weniger Pension man be­kommt, wenn man ein, zwei Jahre früher in Pension gehen will. Dafür soll man schon das Bewusstsein schaffen. Und da ist dann auch die Forderung, die die Regierung umsetzen soll, das tatsächliche Pensionsantrittsalter an das gesetzliche Pensionsan­trittsalter heranzuführen. Und damit das transparenter wird, haben wir eben dieses Pensionskonto geschaffen.

Abschließend möchte ich mich an alle Versicherten wenden, die das Schreiben der PVA noch nicht beantwortet haben, und an sie appellieren, diesen Fragebogen auszu­füllen, denn er beansprucht überhaupt nicht viel Zeit. Es ist kein großer Aufwand, aber kann mitunter viel wert sein, denn wer Lücken in seiner Versicherungsbiographie offen­lässt, fällt womöglich um wertvolle Pensionszeiten um, und das wird wohl niemand wol­len. Deswegen mein Appell: Füllen Sie diesen Zettel aus, füllen Sie dieses Dokument aus und schicken Sie es zurück! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

22.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


22.32.04

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Geschätzte Präsidenten! Hohes Haus! Ich bringe eingangs folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstützung der Verwaltungstätigkeit im Bereich des § 1 Abs. 3 BVG Medienkooperation und Medienförderung (BVG-MedKF-T) für den Rechnungshof

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die den finanziellen Aufwand für die Sondertätigkeiten des Rechnungshofes so ausgleicht, dass der Rechnungshof in seinen Kernaufgaben keine Einbußen erleidet und dem Rechnungshof im Bereich des BVG-MedKF-T dahingehend eine Verwal­tungsvereinfachung zuteilwird, indem bei Erstellung der Liste der der Rechnungshof-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 250

kontrolle unterliegenden Rechtsträger samt den für die Erfassung der Rechtsträger er­forderlichen Daten (Namen, Adressen, vertretungsbefugte Organe) eine Meldepflicht für diese Rechtsträger bei einer Neugründung oder bei einer Änderung ihres Status auferlegt wird.“

*****

(Beifall und Bravoruf bei der FPÖ.)

Es wurde eigentlich eh schon gesagt: Die Rechnungshofberichte sind nicht mehr die jüngsten, nicht mehr die frischesten. Wir reden hier über Oktober 2010. Stichwort: Au­ßendienstpräsenz der Wiener Polizei. Wenn man sich diesen Bericht anschaut, dann muss man schon eines bemerken – weil heute in der Aktuellen Stunde die Frau Bun­desministerin für Inneres gesagt hat, wir brauchen mehr Spezialisten, es geht nicht ohne Spezialisten –: Es hat zum Beispiel 2010 der Rechnungshof festgestellt, dass zwei Drittel aller Einbruchsdiebstähle in Wien von Exekutivbediensteten der Polizeiin­spektionen und nicht von den auf die Bearbeitung von Einbruchsdiebstählen speziali­sierten Exekutivbediensteten des Landeskriminalamtes bearbeitet wurden. Die Exeku­tivbediensteten der Polizeiinspektion fehlten aber bei der Streifentätigkeit – na schau! – zur Verhinderung der Einbruchskriminalität.

Also man kann daraus schließen: Wir brauchen nicht mehr Spezialisten! Das haben natürlich gleich die Abgeordneten von den Regierungsparteien sehr schön von der Frau Bundesministerin übernommen.

Der wichtigste Polizist ist der vor Ort, der ist da und der ist Spezialist genug. Glauben Sie mir das! So ist das in der Praxis, so schaut das aus! (Beifall bei der FPÖ.)

Das zweite leidige Thema – und das hat sich der Rechnungshof löblicherweise ange­schaut – betrifft die Kosten im Maßnahmenvollzug. Da muss man dazusagen, dass die ÖVP einen hohen Verschleiß an Justizministern hat. Das ist sehr bedauerlich. Und man muss schon auch feststellen: Es hat sich dieses heiße Eisen keiner angreifen ge­traut.

Öffentliche Spitäler haben immer eine Sondervergütung. Es ist gleichzusetzen mit ei­nem Klassepatienten. Das ist nicht nur im Maßnahmenvollzug so, sondern das ist laut Rechnungshof, der sich das angeschaut hat, generell im Vollzug so. Es hat sich aber von den sehr vielen JustizministerInnen noch keiner getraut, das zu machen, das anzu­greifen. Da könnte man jetzt die Schlagzeile bringen: Krankheitskosten fressen Justiz­budget auf!

Das ist richtig, aber das wäre nicht notwendig, wenn man darangehen würde, das an­zugehen, und nicht immer nur bei den Autofahrern hingreifen würde, als wären sie die Melkkuh der Nation. Da könnte man sehr viel Steuergeld einsparen, nur traut sich da keiner drüber, weil es ein bisschen schwieriger ist. Und leider Gottes wechseln nach meinem Gefühl die Justizminister bei der ÖVP viel zu oft. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung. Besten Dank.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstützung der Verwaltungstätigkeit im Bereich des § 1 Abs. 3 BVG Medienkooperation und Medienförderung (BVG-MedKF-T) für den Rechnungshof


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 251

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 8. Bericht des Rech­nungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/13 (III-33/40 d.B.): in der 12. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 24. Februar 2014

Dem Rechnungshof sind neben der Erweiterung der Prüfkompetenz auch Sondertätig­keiten übertragen worden, die die budgetäre und personelle Ausstattung so in An­spruch nimmt, dass die Kerntätigkeiten des Rechnungshofes stark eingeschränkt wer­den.

Um seine Kernaufgaben in vollem Umfang und mit der gewohnten Qualität aufrechtzu­erhalten, fehlen dem Rechnungshof bis 2016 € 3,6 Mio.. Der Rechungshofpräsident warnte die Abgeordneten in der Sitzung des Budgetausschusses am 5. November 2012, wenn diese finanzielle Aufstockung nicht stattfindet, wird der Rechnungshof ge­zwungen sein seine Kerntätigkeiten einzuschränken und die Zahl der Prüfungen zu re­duzieren.

Weiters schilderte der Rechnungshofpräsident Dr. Moser den Ausschussmitgliedern des Budgetausschusses ausführlich die vielen neuen Aufgaben des RH bei der Umset­zung des Medientransparenzgesetzes und des Parteiengesetzes sowie im Rahmen des neuen Haushaltsrechts, unter anderem die Herausforderungen bei der Prüfung der neuen Vermögensbilanz des Bundes, sowie bei der Erstellung neuer tiefgehender Ana­lysen zum Bundesrechnungsabschluss und die Berücksichtigung neuer Prüfungs­aspekte, wie Gendergerechtigkeit und Korruptionsbekämpfung.

Derzeit hat die Sondertätigkeit durch das Medientransparenzgesetz dem Rechnungs­hof 680 Mann-Tage gekostet. Soviel benötigt der Rechnungshof um 11 Follow-Up-Prü­fungen durchzuführen.

Durch die Sondertätigkeiten im Rahmen des Parteiengesetzes wurden für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und für die neu einzurichtenden IT ungefähr €500.000,- ausgege­ben. Man hat zwar dem Rechnungshof für diese Tätigkeiten eine zusätzliche Planstelle zugesprochen, jedoch kann diese nicht besetzt werden, weil das Geld für die genann­ten Sondertätigkeiten ausgegeben werden musste.

In diesem Zusammenhang sprach sich auch Präsident Moser dafür aus, dem Rech­nungshof die Verwaltungstätigkeit im Bereich des Medientransparenzgesetzes, etwa bei Erstellung von der Listen der ihm bekannten seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträger samt den für die Erfassung der Rechtsträger erforderlichen Daten (Na­men, Adressen, vertretungsbefugte Organe) zu erleichtern, indem diesen einen Melde­pflicht bei Neugründung oder bei Änderung ihres Status auferlegt wird.

Durch Wegfalls der Follow-Up-Prüfungen und den weiniger werden und in die Tiefe ge­henden Berichten wird der Informationstand der Abgeordneten verschlechtert.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die den finanziellen Aufwand für die Sondertätigkeiten des Rechnungshofes so ausgleicht, dass der Rechnungshof in seinen Kernaufgaben keine Einbußen erleidet und dem Rechnungshof im Bereich des BVG-MedKF-T dahingehend eine Verwal­tungsvereinfachung zuteilwird, indem bei Erstellung der Liste der der Rechnungshof­kontrolle unterliegenden Rechtsträger samt den für die Erfassung der Rechtsträger er­forderlichen Daten (Namen, Adressen, vertretungsbefugte Organe) eine Meldepflicht für


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 252

diese Rechtsträger bei einer Neugründung oder bei einer Änderung ihres Status aufer­legt wird.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Ich glaube, dass der Rechnungshofpräsident das anders sieht als der Kollege Lausch! – Gegenrufe bei der FPÖ.)

Frau Abgeordnete Weigerstorfer ist am Wort!

 


22.36.57

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich möchte gerne eingehen auf den Be­richt des Rechnungshofes zu einem Thema, das eigentlich heute noch nicht angespro­chen worden ist, aber als Umweltsprecherin ist es mir ein besonderes Anliegen, dazu Stellung zu nehmen, weil es einfach sehr schön etwas Bestimmtes aufzeigt. In diesem Bericht geht es unter anderem um die Umsetzung der NEC-Richtlinie auf Ebene des Bundes. Da hat der Rechnungshof ja kritisiert, dass die Richtlinie zwar zeitgerecht in nationales Recht umgesetzt wurde, aber Österreich den Verpflichtungen, ein nationa­les Programm zur Verringerung der Schadstoffemission zu erstellen, erst mit über sie­benjähriger Verspätung nachgekommen sei.

Das ist eine Zeitspanne, die einfach zu lange ist, vor allem dann, wenn es um Umwelt geht, wenn es um unsere Gesundheit geht.

In letzter Zeit wurde der neue Stil hier sehr viel zitiert, und wir haben auch gerade von Mag. Kogler gehört: neuer Schwung. Ich glaube, ich darf hier im Namen vieler neuer Abgeordneter sprechen: Offensichtlich ist die Verlockung doch groß, wieder in seine gewohnten, alten Muster zu fallen beziehungsweise diese wieder aufzunehmen. Ich darf hier ein kleines Beispiel dafür nennen, und zwar den Umweltausschuss vom ver­gangenen Freitag. Es ist nämlich keine einzige Vorlage der zehn Tagesordnungspunk­te dieses Ausschusses ins Plenum gekommen, und das ist eigentlich sehr, sehr scha­de, vor allem wenn man bedenkt, dass es ein ambitioniertes Ziel von Minister Rupp­rechter ist, wieder eine Vorreiterrolle in der Umweltpolitik einzunehmen.

Es ging in diesem Antrag (Präsident Ing. Hofer gibt das Glockenzeichen), den wir ein­gebracht haben, um Kleinigkeiten. Es war unser Ziel, daran mitzuwirken, etwas zu ver­ändern. Was ich hier ansprechen möchte, ist diese Zeitverzögerung (Präsident Ing. Ho­fer gibt neuerlich das Glockenzeichen), und ich möchte daher im Sinne vieler dafür plädieren – ich komme damit schon zum Ende meiner Rede –, den neuen Stil uns wie­der sozusagen in den Kopf zu bringen und dieses unser Anliegen in unser aller Sinne anzugehen und umzusetzen.

Eigentlich habe ich vorgehabt, hier noch ein bisschen mehr anzusprechen, aber das mache ich dann in meiner nächsten Rede. – Danke schön. (Beifall beim Team Stro­nach.)

22.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


22.39.00

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bür­ger auf der Galerie und vor den Bildschirmen, wenn Sie es lobenswerterweise zu nacht­schlafender Stunde noch aushalten und unserer Diskussionen folgen!

Herr Kollege Mayer, eines möchte ich so nicht im Raum stehen lassen, nämlich das, was Sie aus dem Finanzausschuss, aus dem Rechnungshofausschuss berichtet ha-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 253

ben: dass wir uns fraktionsübergreifend geeinigt hätten, dass wir uns zusammensetzen und reden und über die Finanzierungsbasis des Rechnungshofes diskutieren. Ganz im Gegenteil: Es hat zwei wortidente Anträge der Opposition gegeben, die die Zustim­mung aller Abgeordneten der Opposition gefunden haben, nämlich nicht in der Zukunft, sondern jetzt Nägel mit Köpfen zu machen und für eine ausreichende Finanzierung des Rechnungshofes zu sorgen. Das ist meine Einladung an Sie, insbesondere an die Abgeordneten der ÖVP und der SPÖ, nicht als Regierungsvertreter, sondern als Abge­ordnete Ihre Verantwortung wahrzunehmen.

Der Rechnungshof ist das wichtigste Organ des Parlaments, um unseren Aufgaben nachzukommen, daher braucht er auch eine entsprechende Finanzierung. Diese soll­ten wir wirklich fraktionsübergreifend, über alle Parteigrenzen hinweg sicherstellen.

Lassen Sie mich noch einen Punkt aus dem Rechnungshofbericht herausgreifen, und zwar: Der Rechnungshof hat auch zur Reform der Parteienförderung 2012 Stellung ge­nommen – zu einer Reform, wo der Förderkorridor für die Bundes- und Landespartei­enförderung nicht nur beschränkt, sondern erhöht worden ist, und zwar beträchtlich er­höht worden ist. Zudem wurde noch eine Valorisierung beschlossen, also eine regel­mäßige Anpassung an die Inflation. Deshalb möchten wir (Präsident Ing. Hofer gibt das Glockenzeichen) an diesem Thema dranbleiben.

Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion des im Parteiengesetz festgelegten Korridors für die Parteienförderung des Bundes und der Länder

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, so rasch wie möglich dem Nationalrat eine Novelle des Parteiengesetzes zuzuleiten, die eine Herabsetzung des Förderkorridors für die Bundesparteienförderung auf max. 4,6 € pro Wahlberechtigtem und für die Lan­desparteienförderung auf max. 17 € pro Wahlberechtigtem vorsieht. Mit dieser Novelle sind außerdem alle Valorisierungsklauseln umgehend außer Kraft zu setzen.“

*****

Das sind nicht die minus 75 ...

22.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Besten Dank, Herr Kollege! Der Antrag ist eingebracht. Das war schon etwas über der Zeit. Ich kann leider nicht mehr Zeit zulassen. Es tut mir sehr, sehr leid!

(Beifall bei den NEOS für den das Rednerpult verlassenden Abgeordneten Dr. Hable.)

Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion des im Parteiengesetz festgelegten Korridors für die Parteienförderung des Bundes und der Länder


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 254

eingebracht im Zuge der Debatte über die Tagesordnungspunkte 7 bis 9 betreffend Be­richt des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2010/11 (III-4/37 d.B.), Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2011/8 (III-5/38 d.B.) sowie Bericht des Rechnungs­hofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2013/13 (III-33/40 d.B.)

Österreich nimmt, was die Höhe der öffentlichen Parteienförderung pro Kopf anbelangt, im OECD-Vergleich den zweiten Rang (hinter Japan) ein.

Im Zuge der Reform des Jahres 2012, zu der der Rechnungshof mit seinem Bereich (III-33 d.B.) Stellung nimmt, wurde der Förderkorridor für die Bundes- und Landespar­teienförderung aber nicht beschränkt, sondern sogar noch erhöht (nunmehriger Kor­ridor für die Parteienförderung des Bundes: mind. 3,10 € und max. 11 € pro Wahlbe­rechtigtem; Korridor für die Parteienförderung der Länder: mind. 6,4 € und max. 22 € pro Wahlberechtigtem). Zudem wurde eine ab 1.1.2015 wirksame Valorisierung der Fördersumme bzw. des Förderkorridors normiert.

Angesichts des ausufernden Budgetdefizits ist es ein wesentliches Anliegen, weitere Zuwächse beim Ausgabenposten Parteienförderung zu verhindern und die Rahmenbe­träge herabzusetzen. Die hiermit frei werdenden Mittel könnten beispielsweise für eine nachhaltige Sanierung des Parlaments (siehe hierzu auch NEOS-Initiativantrag 202/A) aufgewendet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, so rasch wie möglich dem Nationalrat eine Novelle des Parteiengesetzes zuzuleiten, die eine Herabsetzung des Förderkorridors für die Bundesparteienförderung auf max. 4,6 € pro Wahlberechtigtem und für die Landesparteienförderung auf max. 17 € pro Wahlberechtigtem vorsieht. Mit dieser No­velle sind außerdem alle Valorisierungsklauseln umgehend außer Kraft zu setzen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


22.42.23

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungsho­fes! Zu meinem Vorredner: Ich glaube, die Anträge wurden ja nicht abgelehnt, sondern sie wurden vertagt, mit dem Hinweis, dass es ja jetzt Budgetverhandlungen gibt und man versuchen wird, das Budget des Rechnungshofes auch in diesem Zusammen­hang neu zu betrachten.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich darf mich mit einem konkreten Thema aus dem Prüfbericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 2011 auseinandersetzen, das auch die Vielfältigkeit der Prüfungsaufgaben des Rechnungshofes darlegen soll.

Die langfristige Trassensicherung für hochrangige Infrastrukturprojekte erweist sich in den letzten Jahren als zunehmend schwieriger. Der Rechnungshof hat sich im Jahr 2011 mit diesem Thema sehr eingehend auseinandergesetzt. In seinem Bericht zur Flächen­freihaltung für Infrastrukturprojekte hat er sich umfassend mit den Planungsinstrumen­tarien auf Bundes- und Landesebene von vier Bundesländern beschäftigt und Konflikt­felder sowie Anforderungen in seinem Bericht formuliert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 255

Meine Damen und Herren! Die Optimierung der Verkehrs- und Energieinfrastruktur ist wichtig für ein Land wie Österreich, für einen Industriestandort Österreich. Geht es aber um die Sicherung von Flächen für Infrastrukturprojekte, so ist diese geprägt von verfas­sungsrechtlichen Kompetenzverteilungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Am stärksten betroffen von den langwierigen und teuren Planungs- und Genehmi­gungsverfahren sind die großen Infrastrukturvorhaben im Energie- und Verkehrsbe­reich. Wie auch aus dem Bericht hervorgeht, sind diese Bereiche vorrangig von der ho­hen Unsicherheit vor allem im Bereich der Raumordnung infolge von Nutzungskon­flikten und lokalen Entscheidungen durch lange Planungshorizonte und eine hohe Um­setzungsdauer gekennzeichnet.

Sechzig Feststellungen und Empfehlungen hat der Rechnungshof in seinem Bericht dargelegt beziehungsweise festgehalten, darunter, dass die Raumordnungsgesetze der vier untersuchten Länder sehr unterschiedliche Instrumentarien der Raumordnung enthalten. Aber auch die Vorgehensweise bei Information und Koordination über bevor­stehende Planungen des Bundes ist laut Rechnungshof verbesserungswürdig.

Bereits das letzte Regierungsprogramm enthielt Zielvorstellungen zum Thema Planung von hochrangigen Infrastrukturprojekten. Dabei sollten vor allem die Information und die Koordination zwischen den Gebietskörperschaften verbessert werden.

Es wird aber weiter Maßnahmen bedürfen, um klare, rasche und auch für die Be­völkerung nachvollziehbare Entscheidungen treffen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)

22.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


22.45.45

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrte Herren Präsidenten! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Lausch, ich bin überrascht über die Kritik hinsichtlich der Anzahl der ÖVP-Justizminister. Ich darf erinnern: Ein FPÖ-Justiz­minister war nur 25 Tage im Amt. (Abg. Pendl: Na hört, hört, was es da alles gibt!)

Der Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher ist eines der Kapitel, die heute im Plenum abzuhandeln sind. Laut dem Bericht des Rechnungshofes stieg die Zahl der im Maßnahmenvollzug untergebrachten geistig abnormen Rechtsbrecher ständig: von 2005 bis 2010 um rund 22 Prozent auf 890 Personen. Und das verursach­te Kosten von 63 Millionen €. Damit verursachen diese 9 Prozent im Maßnahmenvoll­zug befindlichen Insassen 19 Prozent der Gesamtausgaben des Strafvollzuges. Der Grund dafür war, dass wegen fehlender Kapazitäten ein Drittel der Insassen in psy­chiatrischen Krankenanstalten untergebracht werden musste und die Kosten pro Tag für diese Insassen dort bis zu 624 € betrugen, gegenüber rund 162 € in der Justiz­anstalt Göllersdorf.

Den teuersten Tarif aller Bundesländer verrechnet dabei Wien, eben diese 624 €. In allen anderen Bundesländern sind die Tarife beträchtlich niedriger, zum Beispiel in der Landesnervenklinik Sigmund Freud in Graz, dort waren es 294,10 €.

Mit der Errichtung des Forensischen Zentrums Asten und der Aufstockung um 60 Plät­ze in der Justizanstalt Garsten wurde einer wesentlichen Forderung des Rechnungs­hofes Rechnung getragen, ausreichende Kapazitäten für eine bedarfsgerechte und den Gesetzen entsprechende Unterbringung von geistig abnormen Rechtsbrechern zu schaffen.

Insgesamt wurde seitens des Justizministeriums zum Ausdruck gebracht, die Anregun­gen des Rechnungshofes umsetzen zu wollen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend noch eine Bemerkung zum Tätigkeits­bericht des Rechnungshofes, und zwar zu den Instrumenten der Wirkungskontrolle. Im


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 256

Nachfrageverfahren wurde vom Rechnungshof der Umsetzungsgrad der Empfehlun­gen erhoben, und das Ergebnis zeigt, dass im Jahre 2012 rund 48 Prozent der Emp­fehlungen umgesetzt wurden, und für 29 Prozent gab es Umsetzungszusagen der ge­prüften Stellen. Das ist in Summe ein Umsetzungsgrad von rund 77 Prozent, sehr ge­ehrte Damen und Herren; das ist meiner Meinung nach eine durchaus positive Bi­lanz. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

22.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hackl. – Bitte.

 


22.49.05

Abgeordneter Ing. Heinz-Peter Hackl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Bei der Prüfung der Post & Telekom Immobiliengesellschaft m.b.H. wurden 23 Liegenschaftsverkäufe aus einer Liste von 123 Liegenschaftsverwertungen vom Rechnungshof geprüft. Die Erlössumme der 23 Liegenschaften betrug ungefähr 65 Millionen €.

Durch fehlende Vorgaben der Geschäftsführung führten die Mitarbeiter Verkaufsvorbe­reitungen unterschiedlich durch: mit oder ohne unabhängige Bewertungsgutachten, mit oder ohne öffentliche Feilbietung. Liegenschaften wurden erheblich unter dem Markt­wert verkauft. Teilflächen wurden bei der Bewertung total vergessen. Es fehlten ge­nerell die Nachbesserungsklauseln. Bei der Verwertung von Ferienliegenschaften war die Betriebsvereinbarung mit post.sozial nicht nachvollziehbar.

Ausgeschiedene Geschäftsführer der Immobiliengesellschaft und ein Käufer von Lie­genschaften gründen zeitnah gemeinsame Immobiliengesellschaften. So viel Unprofes­sionalität – um nicht zu sagen: absichtliche Schädigung des Steuerzahlers – verleiht diesem Bericht ein gewisses Alleinstellungsmerkmal. Im Rechnungshofausschuss hat Herr Präsident Dr. Moser heftige Kritik an den einzelnen Verkaufsvorgängen geübt. Wenig ambitionierte Mindestverkaufspreise mit zu hoch angesetzten Abschlägen und nicht vorhandenen Nachbesserungsklauseln zwangen den Rechnungshof zur Weiter­gabe des Prüfberichtes an die Staatsanwaltschaft. Außerdem kündigte der Rechnungs­hof eine Follow-up-Prüfung im Jahre 2013 an.

Die Immobiliengesellschaft hat sich auch als Stromeinkäufer versucht, für 2 170 Anla­gen mit einem Liefervolumen von 81 Gigawattstunden pro Jahr. Diese Ausschreibung erfolgte europaweit, aber es gab leider nur zwei Anbieter, und die waren ident mit den bisherigen Stromlieferanten. Man hat sich nicht bemüht, weitere Anbieter an Bord zu holen. Wenn man sich das Angebotsergebnis dann noch anschaut – wir reden hier von einem Volumen von 24 Millionen € –, dann sieht man, dass der Unterschied lediglich 20 000 € betrug.

Abschließend möchte auch ich zum wiederholten Mal auf die prekäre Budgetsituation des Rechnungshofes aufmerksam machen. Auf der einen Seite bekommt er immer mehr Aufgaben, auf der anderen Seite werden ihm die Mittel beschnitten. Das kann nicht im Sinne des Nationalrates sein. (Beifall bei der FPÖ.)

22.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin zu dieser späten Stunde: Frau Ab­geordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 


22.52.41

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Tätigkeitsbericht weist eine beeindruckende Statistik auf. Neben den bekannten Prüf­tätigkeiten hat der Rechnungshof zusätzliche Aufgaben übernommen. Welche Aufga-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 257

ben sind das? – Das ist eine notarielle Funktion im Zusammenhang mit der Umsetzung des Parteiengesetzes 2012. Das betrifft auch das Medientransparenzgesetz und auch das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz. Welche Kompetenz des Bundesrech­nungshofes wurde noch erweitert? – Wir haben es heute schon gehört: die Prüfkompe­tenz, und zwar auf Gemeinden mit über 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

2015 wird sich die Anzahl dieser Gemeinden erhöhen, nämlich dann, wenn in der Stei­ermark die Gemeindestrukturreform abgeschlossen sein wird. Es gibt dann in der Stei­ermark 15 Gemeinden mit mehr als 10 000 EinwohnerInnen.

Wie profitiert eine Gemeinde von einer Rechnungshofprüfung? – Eine Rechnungshof­prüfung sollte man weniger als Kontrolle, sondern vielmehr als Beratung verstehen. Die Gemeinden erhalten eine Grundlage und eine Gratisexpertise für richtungsweisende Entscheidungen, beispielsweise in der Daseinsvorsorge. Ich denke an die Betreuung von Seniorinnen und Senioren, ich denke an die Kinderbetreuung und auch an die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit, Stichwort Mobilität von Berufstätigen, insbesondere von Frauen.

Was bewirken Rechnungshofprüfungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, für die BürgerInnen vor Ort? – Sie unterstützen eine sparsame, wirtschaftliche, zweckmä­ßige Gemeindeverwaltung. Im Rahmen der Wirkungskontrolle erhebt der Rechnungs­hof den Umsetzungsgrad der empfohlenen Maßnahmen. Wir haben heute die erfreu­liche Bilanz bereits vernommen: Nahezu 80 Prozent der Maßnahmen werden auf Bun­desebene umgesetzt.

Es wäre wünschenswert, würde sich diese Umsetzungsquote auch im städtischen und im Landesbereich erhöhen. Vereinzelt gibt es noch Vorbehalte hinsichtlich der neuen Prüfkompetenz des Bundesrechnungshofes. Meine Heimatgemeinde wird ab dem nächsten Jahr auch unter Ihre Prüfkompetenz fallen. Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes, ich bin zuversichtlich, dass es gelingen wird, auch auf den anderen Ebenen – nicht nur auf der Bundesebene – die Umsetzungsquote zu erhöhen. – Dan­ke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Mag. Hauser, ein Bürgermeister, hat sich als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.55.31

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Geschätzte Präsidenten! Liebe Kollegin­nen und Kollegen zu nächtlicher Zeit! Zuerst möchte ich mich einmal beim Bundes­rechnungshof – bei Präsident Moser und bei seinem Team – für die hervorragenden und ausgezeichneten Berichte bedanken. Jeder Bericht ist für sich ein Standardwerk für einen Politiker, das für jede politische Veranstaltung unglaublich viel Stoff hergibt und natürlich auch den geprüften Unternehmen wahnsinnig viel bringt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Dr. Strolz.)

Nun zu den Gemeindeprüfungen: Da gibt es ja laufend Diskussionen. Kollege Gahr, wenn du heute hier herauskommst und sagst, wie gut und wie klass es ist, dass jetzt auch in Tirol alle Gemeinden geprüft werden können, dann darf ich bitte in Erinnerung rufen, dass das ein fünf Jahre langer Kampf im Tiroler Landtag war – gegen die ÖVP und die SPÖ, die sich vehement dagegen gewehrt haben, dass alle Gemeinden geprüft werden können. (Abg. Gahr: Und wer hat es beschlossen?)

Ich verstehe das überhaupt nicht! Wir können doch nicht Diskussionen darüber führen, ob Unternehmen geprüft werden können, an denen die öffentliche Hand vielleicht zu 50 Prozent oder eventuell noch geringer beteiligt ist, wenn wir nicht einmal bereit sind, Unternehmen wie Gemeinden, die zu 100 Prozent im öffentlichen Eigentum stehen,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 258

alle prüfen zu lassen. Das ist für mich eine Selbstverständlichkeit, und ich kann als Bürgermeister meiner Heimatgemeinde nur darauf verweisen, dass ich über jede Prü­fung einer Kontrollinstanz wahnsinnig froh bin, denn Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser, und jeder Prüfbericht bringt noch Anregungen, wie man sich verbessern kann.

Klar ist außerdem sowieso: Alleine die Möglichkeit, geprüft zu werden, bewirkt schon eine gewisse Vorsicht. So gesehen ist es für mich unverständlich, warum nicht sowieso sämtliche Gemeinden – egal, ob mit mehr oder mit weniger als 10 000 Einwohnern – geprüft werden können. Das wäre für mich sowieso Standard, dass man das prinzipiell machen muss, weil jede Prüfung eine Weiterentwicklung bringt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Loacker.)

Wo haben wir Probleme? – Probleme liegen bei ausgegliederten Unternehmen vor, auch im Gemeindebereich. Ich muss sagen, in meiner Heimatgemeinde haben wir we­der etwas ausgegliedert, noch haben wir Fremdwährungskredite, noch haben wir Haf­tungen. – Wir haben gar nichts. Wir tun uns schwer. Wie viele ländliche Tiroler Ge­meinden tun wir uns schwer. Jetzt hat man uns auch noch die Polizei genommen, jetzt sollen wir diese Kompetenz auch noch übernehmen. (Oh-Rufe des Abg. Pendl.)

Das ist jetzt zwar keine große Sache, das machen wir ja selbstverständlich, die Räum­lichkeiten gratis zur Verfügung zu stellen, aber Sicherheit ist auch eine Frage des Bun­des, Herr Kollege Pendl, und bisher hat der Bund die Kosten für die Räumlichkeiten der Exekutive übernommen. Jetzt machen das halt die Gemeinden, obwohl sie sich schwertun. Das werden wir jetzt auch noch übernehmen, ist in Ordnung, aber wir müs­sen uns den Kopf darüber zerbrechen, wie wir zu den ausgegliederten Unternehmen hinkommen, die geprüft werden müssen, weil nämlich auch der Gemeinderat phasen­weise keine Chance hat, ausgegliederte Unternehmen zu prüfen beziehungsweise über­haupt in die Bücher Einsicht zu nehmen. Da werden wir und da sind wir noch gefordert. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass wir es – und darauf sind wir auch stolz – in Tirol zuwege gebracht haben, die Funktionsdauer des Rechnungshofpräsi­denten auf zwölf Jahre zu verlängern. Die Unabhängigkeit der Prüfer ist sowieso das Wichtigste, so wie es früher war. Eine Wiederbestellung bewirkt nur eines, nämlich dass man entsprechende Prüfberichte abgeben muss, um wiederbestellt zu werden. Deswegen ist es eines der wichtigsten Dinge, dass die Prüforgane, die prüfen, vollkom­men unabhängig sind und dass eine Wiederbestellung nicht möglich ist. – Danke. (Bei­fall bei der FPÖ.)

22.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Bevor der Herr Präsident des Rechnungshofes spricht, gelangt noch unser geschätzter Kollege Pendl zu Wort. – Bitte.

 


22.59.28

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungsho­fes! In aller Kürze: Folgendes kann man interessanterweise seit Jahren hier mitverfol­gen: Wenn es gerade angenehm ist, Herr Kollege Hauser, dann zitieren wir den Rech­nungshof. Dann ist alles gescheit. Schaut euch doch einmal alle an, wie lang der Rech­nungshof schon auf Effizienzsteigerung hinweist, was die Polizeiinspektionen – da hat es sogar noch „Wachzimmer“ geheißen – und Gendarmerieposten betrifft! Das haben wir heute Vormittag schon diskutiert.

Ich möchte das Thema Strafvollzug und im Speziellen Maßnahmenvollzug anspre­chen – die ehemalige Justizministerin sitzt ja auch hier –, weil der Rechnungshof die­ses Thema auch immer wieder anspricht. (Präsident Kopf übernimmt wieder den Vor­sitz.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 259

Wenn wir uns den Maßnahmenvollzug ansehen, dann sehen wir, dass wir bei § 21 Abs. 1 derzeit relativ stabil sind. Bei § 21 Abs. 2 explodieren wir förmlich. Bei § 22, kann man sagen, haben wir in allen Anstalten Abteilungen zur Entziehung, und § 23 ist totes Recht – ich glaube, in ganz Österreich gibt es nur einen.

Ich fordere seit Langem – und ich appelliere jetzt einmal auch an den Koalitionspart­ner –, schauen wir uns das mit dem Maßnahmenvollzug an! Ich glaube, dieser gehört komplett neu aufgestellt, komplett neu beschlossen, weil sonst bringt es uns nichts.

Bei dem einen Paragraph wissen wir nicht, was wir machen sollen, weil wir förmlich ex­plodieren, und die anderen beiden Paragraphen sind in Wirklichkeit schon totes Recht.

Bevor ich meinen kurzen Beitrag beende, noch eine Sache: Ich habe noch nie etwas gegen Kontrolle gehabt, aber es ist nicht gescheit, wenn wir uns selber blockieren und dazwischen keine Kontrollebenen ausschalten.

Ich habe nichts dagegen, die Prüfungen soll der Rechnungshof machen, aber dann brauchen wir weder die Gebarungsprüfung noch die Bezirkshauptmannschaft. Die blo­ckieren jedes Mal, wenn sie kommen, ein paar Tage lang alle Gemeindebediensteten. Dann soll das gleich der Rechnungshof machen! Wenn wir von Verwaltungsvereinfa­chung, wenn wir von Effizienzsteigerung reden, dann sollte man sich auch dazu beken­nen, dass wir hier eine effiziente, nachvollziehbare Lösung zusammenbringen – und nicht, dass einer nach dem anderen kommt. Ich glaube, das ist auch in Ihrem Sinne, Herr Präsident Moser!

Darum würde ich darum bitten, dieses Thema Maßnahmenvollzug anzugehen. Es wird dann eine politische Diskussion folgen, wie wir uns entscheiden werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.01


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist der Herr Präsident des Rechnungs­hofes. – Bitte.

 


23.02.00

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Ho­hes Haus! Ich möchte mich einleitend bei Ihnen allen dafür bedanken, dass auch zu dieser sehr späten Nachtstunde (Abg. Dr. Fekter: Wie immer!) von allen Fraktionen die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes so positiv hervorgeho­ben worden ist. Ich glaube, gerade der Tätigkeitsbericht über das Jahr 2013 zeigt, dass dieses Lob für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes gerechtfertigt ist.

Im Jahr 2013 hat der Rechnungshof 56 Berichte an den Bund, 86 Berichte an die Län­der beziehungsweise 26 Berichte an die Gemeinden und Gemeindeverbände vorge­legt.

Darüber hinaus hat der Rechnungshof auf die gesamtstaatliche Budgetverantwortung beziehungsweise auf die Verbundenheit der Finanzwirtschaft besonderes Augenmerk gelegt, indem auch im Jahr 2013 dem Hohen Haus mehr als 22 Querschnittsprüfungen vorgelegt worden sind.

Betrachtet man den Bundesrechnungsabschluss – auch ein Produkt des Rechnungs­hofes –, so zeigt er im Rahmen des Budgetvollzuges, dass, will man das gesetzte Ziel, nämlich einen strukturell ausgeglichenen Haushalt, erreichen, Strukturmaßnahmen auf allen Ebenen – auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene – durchzuführen sind.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass man das selbstgesetzte Ziel, nämlich das Ziel im § 17 des Bundeshaushaltsgesetzes, einhält, nämlich dass tatsächlich eine Nach­vollziehbarkeit der Kalkulation der finanziellen Auswirkung von rechtsetzenden Maß-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 260

nahmen sichergestellt ist. Dabei hat sich im Rahmen der Begutachtung jedoch gezeigt, dass diese Quote der nachvollziehbaren finanziellen Auswirkungen leider auf unter 50 Prozent gefallen ist. Im Jahr 2010 lag die Quote noch bei 68 Prozent. Das zeigt, will man nachhaltig agieren, ist es notwendig, dass man weiß, welche finanziellen Auswir­kungen mit einem Gesetzesvorhaben verbunden sind.

In diese Blickrichtung geht auch die Gemeindeprüfung des Rechnungshofes. Diese Ausweitung war lange in Diskussion. Der Rechnungshof kann jetzt von den 2 356 Ge­meinden 74 prüfen. 49 davon haben zwischen 10 000 und 20 000 Einwohnern. Mehr als die Hälfte davon hat er bereits einer Prüfung unterzogen.

Gerade der Gemeindequerschnitt, den der Rechnungshof im Jahr 2013 veröffentlicht hat, zeigt, wie wichtig es ist, dass im Gemeindebereich Prüfungen durch Rechnungs­höfe durchgeführt werden, weil die durchgeführten Prüfungen belegen, dass die Re­chenwerke der Gemeinden im Hinblick auf Aussagekraft und auf Vergleichbarkeit schwere Mängel aufweisen, dass die Rechenwerke keine vollständige, hinreichende Information über die finanzielle Lage der Gemeinden bieten.

Von Herrn Abgeordnetem Hauser wurde das Problem angesprochen, dass sehr viel ausgelagert worden ist, wobei der Gemeinderat oft selbst nicht weiß, was tatsächlich in ausgelagerten Bereichen geschieht.

Dass wir in diesem Bereich Klarsicht brauchen, dass im Gemeindebereich etwas getan werden muss, zeigt sich auch, wenn man sich die Entwicklung der Investitionen an­schaut. Die Prüfung von acht Gemeinden hat beispielsweise gezeigt, dass die überwie­gende Anzahl dieser Gemeinden zwar eine positive Finanzspitze gehabt hat – das heißt jene Mittel, die man benötigt, um Investitionen durchzuführen –, dass aber bei al­len Gemeinden, die wir geprüft haben, die Investitionen zurückgegangen sind bezie­hungsweise in jenen Bereichen, in die man investiert hat, dies zulasten der Finanz­schulden ging.

Das zeigt, die Gemeinden brauchen mehr Klarsicht. Wir müssen schauen, dass die Gemeinden tatsächlich in die Lage versetzt werden, ihre Aufgabe im Rahmen der Da­seinsvorsorge erfüllen zu können. Dafür brauchen wir ein Rechnungswesen, das auch zulässt, dass man steuern kann.

Es zeigt sich aber auch, wenn man sich den Abwasserbereich anschaut, dass im Be­reich der Abwasserversorgung von den acht Gemeinden, die wir im Rahmen des Ge­meindequerschnittes geprüft haben, fünf Gemeinden Überschüsse im Rahmen einer Rücklage für künftige Investitionen nicht vorgesehen haben, sondern diese Überschüs­se für den allgemeinen Haushalt verwendet haben, was im Widerspruch zu dem Er­kenntnis des Verfassungsgerichtshofes steht und im Ergebnis die Einhebung einer Steuer ohne Rechtsgrundlage darstellt. Auch da wäre in Blickrichtung auf die Siche­rung des Wirtschaftsstandortes darauf zu achten, dass im Bereich des Gebührenhaus­haltes mehr Transparenz besteht.

Im Bereich des Parteiengesetzes, des Medientransparenzgesetzes möchte ich nur da­rauf hinweisen, dass zwar auf den Berichten Rechnungshof draufstehen soll, aber nicht Rechnungshof drinnen ist. Die Tätigkeit, die der Rechnungshof beim Parteiengesetz und beim Medientransparenzgesetz entfalten kann, besteht im Wesentlichen in der Entgegennahme, der Verwaltung und der Veröffentlichung der enthaltenen Informa­tionen. Er hat aber in dem Fall keine originäre Prüfmöglichkeit im Hinblick auf Vollstän­digkeit und Richtigkeit.

Ich möchte auch erwähnen, dass der Rechnungshof aufgrund seiner Leistungen im Jahr 2013 auf einem Kongress, der in Peking stattfand, mit einem internationalen Preis ausgezeichnet worden ist. Die Gründe für diese Auszeichnung waren zum einen, dass der Rechnungshof ein intensives Reformprogramm zur umfassenden Modernisierung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 261

der Prüfungsmethodik und der Prüfungsverfahren durchgeführt hat. Weitere Gründe waren, dass der Rechnungshof außerordentliches internationales Engagement zeigt sowie eine proaktive Rolle auf Ebene der Europäischen Union zur Reform der EU-Kon­trollarchitektur einnimmt.

Ich erwähne das deshalb, weil gerade dies von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes bewirkt worden ist und deren außerordentliche Leistungen auch international anerkannt wurden. Daher möchte ich mich auch in diesem Kreis herzlichst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes bedanken. (Allgemei­ner Beifall.)

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass auf der heutigen Tagesordnung auch zwei Berichte stehen, die dem Haus schon vor längerer Zeit übermittelt worden sind. Die 14 Prüfungsergebnisse in diesen Berichten zeigen auf, dass wir Reformbedarf ha­ben, dass wir Optimierungspotenzial für einen effizienten Mitteleinsatz haben.

Ein Beispiel – das haben Sie angesprochen, Herr Abgeordneter Pendl – ist gerade die Außendienstpräsenz beziehungsweise die Prüfung, die wir zu dieser Frage durchge­führt haben. Das zeigt, mehr Polizisten auf der Straße – und dabei, das erwähne ich extra, geht es dem Rechnungshof nicht um Einsparung, sondern es geht darum, dass die Polizisten dort eingesetzt werden, wo ihre Stärke liegt, nämlich im exekutiven Au­ßendienst – bedeutet mehr Sicherheit. Das hat auch der Vergleich von Wien und Mün­chen gezeigt. (Demonstrativer Beifall des Abg. Rädler.)

Es gibt in Wien 96 Polizeiinspektionen, die Parteienverkehr durchführen. 25 Polizeiin­spektionen sind es in München – bei einem doppelt so großen Einzugsbereich.

Durch die dichte Dienststellenstruktur sind in Wien 23 Prozent der Bediensteten für die Dienstführung eingeteilt. In München waren es 16 Prozent.

Wohin hat das geführt?  Schauen wir uns die Kennzahlen an! Außendienstpräsenz in Wien – das hat Frau Abgeordnete Becher angesprochen –: 43 Prozent; in München: 68,6 Prozent.

Wie schaut die Aufklärungsquote aus? – In München lag sie bei 59,8 Prozent, in Wien bei 28,1 Prozent.

Wenn man von Polizeiinspektionen spricht und gleichzeitig fragt, ob die Polizeiinspek­tionen von den Parteien angenommen werden, so hat sich gezeigt, dass zwischen 18 Uhr und 6 Uhr durchschnittlich lediglich fünf Parteien die Polizeiinspektionen aufge­sucht haben, und davon 69 Prozent zwischen 18 Uhr und 22 Uhr.

Es zeigt sich außerdem, dass von diesen 96 Polizeiinspektionen 61 dringend notwen­digen Sanierungs- oder Erweiterungsbedarf hatten. 77 Polizeiinspektionen waren nicht behindertengerecht.

Die Frage stellt sich also: Investieren wir in die Polizeiinspektionen, sichern wir die Strukturen, oder geben wir das Geld für den exekutiven Außendienst, für die Kriminali­tätsbekämpfung und gleichzeitig auch dafür aus, dass die Polizei zum Bürger geht und nicht der Bürger angehalten ist, zur Polizei zu gehen?

Ein Umstand, den ich noch erwähnen möchte, ist, dass die Reform, die von der Frau Bundesminister durchgeführt wurde, im Einklang mit den Empfehlungen des Rech­nungshofes steht. Ich hoffe auch, dass diesem Beispiel folgend in vielen anderen Be­reichen jene Reformen angegangen werden, die dringend notwendig sind, denn bei knapper werdenden Mitteln müssen wir darauf achten, dass die Mittel effizient einge­setzt werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 262

Es geht nicht nur um Sparsamkeit, sondern es geht auch um Effizienz sowie darum, dass wir die Daseinsvorsorge, zu der wir uns verpflichtet haben, auch tatsächlich erfül­len können. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

23.10

23.10.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatter wünschen offensichtlich kein Schlusswort.

Wir kommen somit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Rechnungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-4 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Rechnungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-5 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-33 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme sind, um ein Zei­chen. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erforderliche finanzielle Mittel für den Rechnungshof“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstüt­zung der Verwaltungstätigkeit im Bereich des § 1 Abs. 3 BVG Medienkooperation und Medienförderung für den Rechnungshof.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion des im Parteiengesetz fest­gelegten Korridors für die Parteienförderung des Bundes und der Länder.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

23.12.5310. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungs­hofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen so­wie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtun­gen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2011 und 2012 (III-31/39 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 263

Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


23.13.33

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rech­nungshofpräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich in meiner Rede auf den Frauenanteil in den Geschäftsführungen von Einrichtungen und Firmen des Bundes.

Der Rechnungshof zeigt deutlich auf, dass es sehr wohl positive Entwicklungen für Frauen in den Chefetagen gibt. Erfreulich ist, dass der Frauenanteil in den Vorständen der öffentlichen Wirtschaftsbetriebe ein Plus von 4 Prozent gegenüber dem Jahr 2009 aufzeigt und in den Aufsichtsräten ein Plus von 5,1 Prozent. Daran kann man sehr wohl erkennen, dass der Quotenstufenplan in den öffentlichen Unternehmen wirkt.

Des Weiteren hat uns auch der Frauen.Management.Report.2014, der vorige Woche von der AK Wien veröffentlicht wurde, bestätigt, dass bereits jeder dritte Posten von ei­ner Frau besetzt wird. Wir sind hier auf einem richtigen Weg, aber mir ist schon auch bewusst, dass noch viel Arbeit vor uns liegt, da die Zahlen der Frauen in den Chef­etagen der Privatwirtschaft äußerst ernüchternd, ja sogar frustrierend sind. Da besteht akuter Handlungsbedarf, und ich erwarte mir, dass auch in der Privatwirtschaft Maß­nahmen gesetzt werden, damit unsere Wirtschaft weiblicher wird (Beifall bei der SPÖ), Maßnahmen, die dafür sorgen, dass es in Zukunft vermehrt gemischte Führungsteams geben wird, wie dies bereits in vielen europäischen Ländern erfolgreich vorgezeigt wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

23.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


23.15.52

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe einige Din­ge positiv anzumerken. Zum einen, dass im Zeitraum 2010 bis 2012 die durchschnittli­chen Einkommen der Vorstandsmitglieder beziehungsweise der Geschäftsführer mit 8,2 Prozent geringfügig hinter dem Einkommenszuwachs der Beschäftigten von 9,1 Pro­zent liegen. In der Vorperiode war das Verhältnis noch umgekehrt: ein Plus von 19,6 Pro­zent bei den Vorstandsmitgliedern und 10,4 Prozent bei den Beschäftigten.

Wichtig ist für mich, dass das Einkommen der Mitarbeiter im gleichen Ausmaß wie je­nes der Manager steigt, denn der Erfolg von Unternehmen hängt von der Führung und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab.

Auch ich sehe, wie Kollegin Gessl-Ranftl, eine positive Entwicklung bei den Frauen. Es ist schon angesprochen worden, dass 2010 die weiblichen Manager noch 64 Prozent der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen erzielten, heute sind es 81,3 Pro­zent. Also wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr kritisch sind die Spitzengehälter in den staats­nahen Betrieben zu sehen. Es ist nicht nachvollziehbar, wenn diese mehr als das Drei­fache des Bezugs des Bundeskanzlers betragen. Und wenn man sich das Verhältnis der Einkommen zwischen den Vorstandsmitgliedern beziehungsweise Geschäftsfüh­rern und den Mitarbeitern anschaut, so ist Folgendes zu sehen: 2012 verdienten Vor­standsmitglieder zwischen 2,2-mal und 6,7-mal so viel wie ihre Mitarbeiter. Der Durch­schnittswert lag 2012 beim 3,7-Fachen.

Interessant dazu ist ein Schweizer Volksentscheid. In der Schweiz lehnte die Bevölke­rung eine Limitierung der Einkommen der Vorstandsmitglieder auf das 12-Fache der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 264

Mitarbeiter ab. In Österreich haben wir da, wie gesagt, einen Wert von 6,7. Die Sicht­weise der Schweizer ist auch in dieser Frage eine andere.

Sehr geehrte Damen und Herren! In einer Aussendung vom 19. Dezember 2013 schreibt die FPÖ, dass staatsnahe Betriebe nicht dafür bekannt sind, effizient und leis­tungsorientiert zu arbeiten. Ich halte nichts von alten Klischees. Auch in den staats­nahen Betrieben arbeiten hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die leis­tungsorientiert, effizient und mit hohem Einsatz für ihre Unternehmen tätig sind. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.18


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


23.18.55

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Es wäre natürlich interessant, man könnte sich über den Einkommensbe­richt durchaus unterhalten, da gibt es einiges, was zu diskutieren wäre, wie beispiels­weise die starken Erhöhungen bei den Geschäftsführerbezügen. Ich nenne Ihnen nur ein paar Highlights dieser Erhöhungen gegenüber 2010: ÖIAG: von 700 000 € pro Ge­schäftsführer auf 969 000 €; Kommunalkredit: von 213 000 € auf 507 000 € pro Per­son; Bundesforste: von 264 000 € auf 399 000 €. Oder ein Jahr später, 2011 auf 2012: FACULTAS: von 307 000 € auf 458 000 € pro Jahr; Verbund AG: von 695 000 € auf 819 000 €.

All das könnte man hinterfragen, und das tun wir auch. Interessant ist nämlich Folgen­des: Man muss davon ausgehen, dass bei Geschäftsführern oder Vorständen durch­aus auch leistungsorientierte Komponenten dabei sind. Für mich wäre es spannend zu wissen: Welche sind die Ziele, die solch ein Vorstand umzusetzen hat, und in welcher Form wird das honoriert? Das heißt: Wie ist die Zusammensetzung aus Basisgehalt und leistungsorientierten Komponenten? So lässt sich vielleicht darüber herziehen und darüber schimpfen, aber nicht vernünftig diskutieren.

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufgliederung des Ba­sisgehaltes sowie der leistungsorientierten Komponenten im Einkommensbericht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Rechnungshof den Ein­kommensbericht so weiterzuentwickeln, dass zukünftig eine Aufgliederung in Basisge­halt sowie leistungsorientierte Komponenten vorgesehen wird.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Ein kleines steirisches Schmankerl möchte ich hier noch einflechten, da es dazupasst: öffentliche Einkommen. Sie wissen, die Steiermark wird dafür gelobt, eine solch tolle Strukturreform bei den Gemeinden durchgeführt zu haben, die so ausschaut, dass man über die Köpfe der Bevölkerung hinwegfährt, Gemeinden zusammenschließt, ohne zu hinterfragen: Will das das Volk oder will es das nicht? Man erspart sich nämlich an­geblich so viel. Interessant dabei: „Viel“ ist bis jetzt nicht definiert worden. Was konkret dabei herausschauen soll, weiß kein Mensch oder wird nicht gesagt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 265

Aber dafür beschließt man im Jahr 2013 ab 2014 eine saftige Erhöhung für die öffent­lichen Funktionäre, also Bürgermeister, Vizebürgermeister und Gemeindekassiere. Im Schnitt verdient ab 2014 jeder Bürgermeister 1 000 € pro Monat mehr. Das muss man sich einmal vorstellen: 1 000 € pro Monat mehr. Grob gerechnet ist das eine 40-pro­zentige Lohnerhöhung pro Jahr. Das ist das eine. Da wird die Bevölkerung wieder ein­mal für dumm verkauft. Und auf der anderen Seite sagt man nicht, was man sich durch die Gemeindezusammenlegung erspart. Das macht ungeschaut 7 Millionen bis 10 Mil­lionen € an Mehrausgaben pro Jahr für die Parteigänger von Rot und Schwarz aus. Das ist etwas, wo man der Bevölkerung wieder ein X für ein U vormacht. Unglaublich, was da passiert! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

23.22


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Zanger eingebrach­te Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufgliederung des Ba­sisgehaltes sowie der leistungsorientierten Komponenten im Einkommensbericht

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 10. Bericht des Rech­nungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirt­schaft des Bundes in den Jahren 2011 und 2012 (III-31/39 d.B.): in der 12. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 24. Februar 2014

Die Einkommen im Einkommensbericht III-31 d.B. setzen sich aus dem Jahresbrutto­einkommen einschließlich der Erfolgsprämien und den freiwilligen Sozialaufwendungen zusammen. Die ausgewiesenen Durchschnittseinkommen werden auf Basis von Voll­zeitäquivalenten (VZÄ) errechnet. Ein Vollzeitäquivalent entspricht einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis mit vollem Beschäftigungsausmaß. Die Einkommen von nicht ganz­jährig bzw. in Teilzeitverhältnissen beschäftigten Personen werden auf dieses Refe­renzszenario hochgerechnet, um einen aussagekräftigen Einkommensvergleich zu er­möglichen. Um diese Zahlen noch klarer und aussagekräftiger zu gestalten, sollen die Einkommen in Basisgehalt und jeweilige leistungsorientierte Komponenten aufgeglie­dert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Rechnungshof den Ein­kommensbericht so weiterzuentwickeln, dass zukünftig eine Aufgliederung in Basisge­halt sowie leistungsorientierte Komponenten vorgesehen wird.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 266

23.22.21

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Herr Rechnungshof­präsident, ich möchte mich auch dem Dank und der Anerkennung meiner VorrednerIn­nen anschließen. Danke auch für den umfangreichen und sehr aufschlussreichen Be­richt im Rechnungshofausschuss über den Einkommensbericht. Umso mehr würde ich mir wünschen, dass die Diskussion der Rechnungshofberichte nicht zum spätabendli­chen Ritual wird, so wie ich es erlebe – ich bin nicht ständiges Mitglied des Rech­nungshofausschusses, aber zumindest ständiges Mitglied dieser Versammlung hier –, dass es ein Commitment und Übereinstimmung darüber gibt, dass wir die Rechnungs­hofberichte in der Tagesordnung so verankern, dass wir sie früher diskutieren. Da geht es um eine der ureigensten Aufgaben des Parlaments, und es sollte früher Zeit sein, das zu diskutieren. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ, NEOS und Team Stronach.) – Wenn es diesbezüglich Einigkeit gibt, dann sollten wir das ja schaffen.

Ich möchte jetzt auf einen Mythos zurückkommen, der im Ausschuss auch schon be­sprochen wurde, nämlich den, was den Frauenanteil in den Aufsichtsräten anlangt. Frau Kollegin, es ist zwar wirklich schön, dass dieser Anteil gestiegen ist – er ist jeweils nur um 1 Prozent gestiegen, sowohl in den Aufsichtsräten als auch in den Vorstän­den –, aber das hat nur sehr wenig damit zu tun, dass es einen Stufenplan gibt, den die Ministerin und der Herr Wirtschaftsminister in der letzten Gesetzgebungsperiode beschlossen haben. Denn da geht es nur um 55 Unternehmen und nicht um die gan­zen 416 Unternehmen, die der Rechnungshof prüft. Und von diesen 55 Unternehmen sind 46 sowieso ganz im Eigentum des Bundes, und es wäre ja noch beschämender, wenn wir es nicht einmal da schafften, eine entsprechende Frauenquote zu erreichen. Aber ja, wir schaffen es nicht einmal dort.

Diese Regelung, die damals festgesetzt wurde – ich glaube, es war vor zwei oder drei Jahren –, war dermaßen unambitioniert, dass wir das Ziel, das wir für 2013 gesetzt haben, nämlich die 25 Prozent, was nicht wirklich viel ist, ziemlich schnell erreicht ha­ben. Und 35 Prozent Frauenanteil bis 2018 werden wohl hoffentlich auch zumindest in diesen 55 Unternehmen erreichbar sein. Ich wünsche mir mehr.

Wir haben gesehen – das zeigt auch die heutige „profil“-Geschichte über die Privatwirt­schaft –, dass wir noch weit davon entfernt sind, auch nur annähernd einen adäquaten Frauenanteil in Aufsichtsräten und Vorständen sowohl in den staatsnahen Betrieben als auch in der Privatwirtschaft zu erreichen. Und das hat sehr viel zu tun mit den Rah­menbedingungen, mit dem Umstand, dass es noch immer kein entsprechendes Umfeld für Frauen gibt. All das kommt sehr schön in diesem heutigen „profil“-Artikel vor.

Dazu sei noch erwähnt, was ich auch bedauerlich finde, dass es von den 416 Unter­nehmen knapp 100 Unternehmen nicht einmal geschafft haben, geschlechtsspezifi­sche Daten anzuführen. Das möchte ich hier ausdrücklich festhalten, denn diese knapp 100 Unternehmen sollte man wirklich benennen, und denen sollten wir einmal ordent­lich auf die Zehen steigen. (Beifall bei den Grünen.)

Eine zweite Geschichte, die irritierend ist, wenn man gerade in Zeiten wie diesen, Hypo und so weiter, Ihrem Bericht zuhört, ist, dass es noch immer etliche Vorstandsmanager und -managerinnen – in diesem Fall Manager; ich gendere umsonst – gibt, die weit über dem verdienen, was der Bundeskanzler kriegt, nämlich teilweise bis zum Dreifa­chen. Wir haben heute im Zusammenhang mit dem Abgabenänderungsgesetz eine Änderung eingeführt, nämlich eine steuerliche Maßnahme, wonach Einkommen von Managern, die über dem doppelten Gehalt des Bundeskanzlers liegen – wir hätten ger­ne weniger gehabt –, nicht mehr absetzbar sind. Das ist zumindest eine Maßnahme, die wohl auch jene treffen wird, die in staatsnahen Unternehmen wesentlich zu viel ver­dienen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 267

Trotzdem ist das ein Bereich – um auf das zurückzukommen, was es an freiwilligen Maßnahmen gibt –, wo es ohnehin schon Verordnungen gäbe, nämlich die Vertrags­schablonenverordnung, die etliches vorschreiben würde, was einfach nur einzuhalten wäre und wo es unsere Aufgabe wäre, das zu prüfen. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

23.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.

 


23.26.54

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Rechnungshofbericht ist vor allem auch eine wichtige Diskussionsgrundlage für Fragen der Einkommensgerechtig­keit, für Fragen der fairen Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unter­nehmensgewinn und auch für Fragen der Transparenz.

Im Jahr 2011 erhielten insgesamt 65 Manager von Unternehmen und Einrichtungen mit Bundesbeteiligung ein Einkommen, das über dem Bezug des Bundeskanzlers lag. 2012 reduzierte sich dieser Personenkreis auf 53 Vorstandsmitglieder beziehungswei­se Geschäftsführer.

Eine erfreuliche Entwicklung gab es bei der gerechten Entlohnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von 2007 bis 2010 erhielten die Vorstände und Geschäftsführer noch deutlich höhere Gehaltssteigerungen als die Beschäftigten. Im Berichtszeitraum bis 2012 war der Einkommenszuwachs der Vorstände und Geschäftsführer mit 8,2 Pro­zent erstmals geringer als die Gehaltssteigerungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbei­ter mit 9,1 Prozent.

Auf politischer Ebene wurden gerade hier im Hohen Haus, auch in den letzten Stun­den, viele wichtige Beschlüsse hin zu mehr Einkommensgerechtigkeit beschlossen. Ich erinnere hier nur an die heute beschlossene Streichung der Steuerprivilegien für Top­manager und Konzerne, die Verlängerung des Solidarbeitrages für SpitzenverdienerIn­nen mit Einkommen über 150 000 €. Und ein ganz wichtiger Schritt war natürlich auch der von Josef Ostermayer initiierte Public Corporate Governance Kodex für Österreich, der mehr Transparenz in die Unternehmensführung und die Überwachung bringt, Dop­pelbezüge untersagt und auch klare Gehaltsgrenzen einführt.

Vieles wurde in der Frage der Einkommensgerechtigkeit schon erreicht. Vieles ist noch zu tun und liegt noch vor uns. Einer der wichtigsten Punkte ist natürlich die Bekämp­fung der Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen. Das ist ein gemeinsamer Auf­trag an uns alle. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

23.28


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


23.28.59

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde bereits einiges zum Einkom­mensbericht gesagt. Kurz zusammengefasst: Erfreulich ist, dass der Frauenanteil in den Vorständen und Aufsichtsräten leicht gestiegen ist. Weiters wurde die Kluft zwi­schen Frauen- und Männergehältern reduziert. Die Schere der Einkommen zwischen den Geschäftsführern und den Mitarbeitern wurde verkleinert, und bei Neuverträgen gab es eine Senkung nach unten.

Kritisch hat der Rechnungshof angemerkt, dass es gerade im Bereich der Finanzbran­che, wie bei der Oesterreichischen Nationalbank, bei der Hypo Alpe-Adria, der Kom-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 268

munalkredit, durchaus noch Managerprivilegien gibt. Ein weiterer Bereich sind die ÖBB, wo die Managergehälter um 7 Prozent gestiegen sind und die Gehälter der Mitar­beiter jedoch lediglich um 2,7 Prozent. Gerade bei der Rail Cargo hat der Rechnungs­hof kritisch festgestellt, dass die Gehälter exorbitant gestiegen sind.

Insgesamt fordert der Rechnungshof ein, dass es nicht genüge, die Gehälter offenzu­legen, sondern es brauche klare Kriterien nach Leistung, nach Qualität und nach Boni­tät für die Auszahlung von sogenannten Bonizahlungen.

Ziel für die Zukunft muss es sein – das sollten wir aus diesem durchaus kritischen Ein­kommensbericht mitnehmen –, dass wir bestehende und nicht erklärbare Besserstel­lungen von Männern gegenüber Frauen möglichst ausgleichen. Mein Vorredner hat das bereits festgestellt. Weiters brauchen wir insgesamt mehr Transparenz. Dies ist das beste Rezept und das beste Instrument für eine faire und gerechte Entlohnung.

Insgesamt, so glaube ich, geht es darum, dass wir in unseren Bundesunternehmungen durchaus Vorbildwirkung haben sollten, wenn es um Einkommensgerechtigkeit und Verteilung von Führungspositionen geht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wöginger: Sehr gut!)

23.31


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


23.31.14

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Dank der hervorragenden Arbeit des Rechnungshofes ist es auffällig geworden, dass bei einem der ausgelagerten staatsnahen Betriebe, nämlich den ÖBB, durchaus überproportional hohe Vergütungen an den Aufsichtsrat geleistet wurden und auch überproportional hohe Einkommensänderungen für den Vorstand, für die Ge­schäftsführer auftraten, und zwar im Zeitraum von 2009 bis 2011 und 2012, nämlich, genau genommen, eine Steigerung von 23 Prozent, während sich die Mitarbeiter nur über eine Steigerung von 8,4 Prozent freuen konnten.

Der Herr Rechnungshofpräsident hat in den Erklärungen durchaus richtig angemerkt, dass man sich anschauen muss: Welche Gesellschaft, welche Gesellschaftsform ist das? Und: Was hat der Eigentümer seinen Aufsichtsratsmitgliedern oder seinen Vor­ständen an Aufgaben und Zielstellungen mitgegeben?

Genau das ist es, was ich heute hinterfrage: Was hat der Eigentümer, die Republik oder das Ministerium beispielsweise der ÖBB-Infrastruktur als Aufgabe gegeben, wenn man auf der einen Seite wunderbar Milliardenprojekte „handlet“, aber gleichzeitig nicht in der Lage ist, Regionalbahnen wie beispielsweise im Mühlviertel, in Tirol oder in der Steiermark ordnungsgemäß instand zu halten?

Oder: Welche Aufgaben und Ziele hat beispielsweise der Eigentümer dem Vorstand und den Aufsichtsräten in der ÖBB-Personenverkehr AG und in der ÖBB-Technische Services-GmbH gegeben, wenn für den Personenverkehr halb reparierte Züge mit den alten Fehlern da sind, die sie im Reparaturbuch schon vor der Entsendung in die Werkstatt hatten, wenn man also die Züge in der Form wieder zurückschickt und zur Unsicherheit der Fahrgäste und vor allem auch des bedienenden Personals, der Be­triebsdienstleute beiträgt?

Und das Dritte, was ich mich ganz grundsätzlich frage: Was haben Eigentümer und Ei­gentümervertreter dem Aufsichtsrat und in weiterer Folge dem Vorstand als Ziel ge­geben, wenn man für die Betriebsdienstleute, ganz im Speziellen gesprochen, die Pen­sionsregelung anficht, das Ganze noch vom Bundeskanzleramt unterstützt, wenn jetzt all jene, die in einem privaten Unternehmen gewesen wären, ihre Zulagen gehabt hät-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 269

ten, aber nur bei den ÖBB die Betriebsdienstler außen vor gehen und gleichzeitig das Management 23 Prozent mehr Gehalt kassiert?

Mir sind diese Vorgaben an den Aufsichtsrat und an das Management nicht erklärlich. Wir werden das aber in der Folge dank der hervorragenden Arbeit des Rechnungsho­fes im Detail hinterfragen. (Beifall bei der FPÖ.)

23.34


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


23.34.22

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Rechnungs­hofpräsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf es ebenfalls ganz kurz machen. Es ist erfreulich, wenn die Redner aller Fraktionen, auch von der Opposition, Beispiele aufzählen können, was denn alles auf Regierungsebene umgesetzt worden ist. Nicht nur die 80 Prozent der Vorschläge des Rechnungshofes können sich sehen lassen, sondern auch viele Dinge im Detail.

Es stimmt schon, es sind oft nicht die Riesensummen, aber wer das ein bisschen kriti­scher anschaut, sieht, wie fast in allen Ministerien Umstrukturierungen in den Sektio­nen vorgenommen wurden, ein Amt der Bundesregierung geschaffen wurde und dass hier sehr viele Teilschritte zu Buche stehen.

Herr Kollege Kucher hat bereits gesagt und hervorgehoben, dass der von Staatsse­kretär Ostermayer ausgearbeitete Corporate Governance Kodex, der seit 2012 in Kraft ist, Unterschiede macht zwischen jenen Unternehmen, die im öffentlichen Bereich in Konkurrenz stehen, wenn man so will, also marktübliche Gehälter zahlen können, und jenen, die im „geschützten Bereich“ – unter Anführungszeichen – ohne Konkurrenz da sind, die mit einer Obergrenze des Gehalts eines Geschäftsführers oder der Gehalts­stufe eines Sektionschefs begrenzt sind.

Dieser Kodex besagt auch, dass Doppelbezüge bei gleichzeitiger Geschäftsführerfunk­tion einer ausgegliederten GmbH nicht mehr möglich sind. Also das sind viele, viele Dinge, die hier auf Anregung des Rechnungshofes zum Besseren gewendet wurden, auch bei der ÖBB-Holding, um auch einmal etwas Gutes zu sagen, Herr Kollege Dei­mek. Auch dort wurde von drei auf zwei Vorstände reduziert. Es sind somit viele Maß­nahmen umgesetzt worden.

Was mir noch wichtig ist, sind zwei Punkte, die heute beschlossen wurden – auch das wurde schon gesagt –, ich möchte sie noch einmal unterstreichen: Das ist die Abschaf­fung der Privilegien für hohe Managergagen und die Solidarabgabe von Spitzenverdie­nern, die unbefristet verlängert wurde. Auch die steuerliche Begünstigung von Golden Handshakes wurde abgeschafft. Also man sieht, viele Maßnahmen, die von Ihnen gesetzt wurden. Kritikpunkte werden abgearbeitet, weitere Maßnahmen werden Schritt für Schritt umgesetzt; nicht alle auf einmal – das mag stimmen –, aber das soll auch so sein.

Ein Letztes noch zum Schluss. Herr Kollege Zanger, auf der anderen Seite bemühen wir uns tatsächlich – ich kann mich nicht einmischen, was da alles in der Steiermark zusammengelegt wurde –, aber es ist auch eine klare Empfehlung des Rechnungsho­fes, dass solche Schritte unternommen werden und dass unkonventionell vorgegangen wird, weil es eben Sparmaßnahmen gibt. Wenn es in diesen Gemeinden tatsächlich solche Erhöhungen des Bürgermeistergehalts um 40 Prozent, um 1 000 € im Monat gibt, da kann ich nur sagen: Vergleichen Sie das einmal österreichweit! In Vorarlberg gibt es kaum kleinere Gemeinden, in denen der Bürgermeister noch weniger als 4 000 € hat. Also 40 Prozent, 1 000 € – da muss man einfach die Zahl nennen. Nennen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 270

Sie sie, dann kann man darüber reden! Aber nicht sagen, da wird zusammengelegt, da werden Strukturmaßnahmen gemacht, und dann alles schlechtreden, was da gemacht wird. Das ist nicht seriös und ist Ihnen eigentlich nicht würdig. Das muss ich Ihnen sa­gen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Und ein letzter Punkt noch zum Herrn Kollegen Kogler – jetzt ist er wieder da. Ich möchte Herrn Kollegen Kogler schon etwas sagen, weil er hier immer heraußen steht, ich schätze ihn ja, er ist wirklich in vielen Bereichen ein kompetenter Mann, wo ich viele Dinge, die er sagt, auch unterschreiben kann. Ich bin etwas von seinen Auftritten, auch bei der letzten Sitzung des Rechnungshofausschusses überrascht, auch heute wieder, dass er einem so nonchalant, so im Vorbeigehen eines „drüberwichst“. Dieser Kollege Kogler hat unmittelbar vor der letzten Rechnungshofausschusssitzung eine Pressekon­ferenz gemacht und stellte da, zusammen mit seiner Nachfolgerin als Ausschussvor­sitzenden, der Gabriela Moser, Folgendes fest.

Ich zitiere aus der Presseaussendung der APA zur Pressekonferenz:

„Hätte man diesen Bericht im Ausschuss am Donnerstag zur Diskussion gestellt, so wäre es möglich gewesen, ,verantwortliche Personen’ wie etwa den ehemaligen Natio­nalbank-Chef Klaus Liebscher (und nunmehrigen Hypo-Aufsichtsratschef“ – das ist schon überholt –„Task Force- und auch Fimbag-Chef) in den Ausschuss zu laden, sag­te Moser.“ (Abg. Wöginger: Was ist das?)

„Mit der Behandlung von Berichten aus dem Jahr 2010 fahre der heutige Ausschuss aber nur ein ,Soft-Programm’, so die Abgeordnete.“ – So weit, so gut.

Da stehen Sie mit Ihren Augen, ehrlich, sittsam und gut. (Abg. Wöginger: Wir verste­hen ihn nicht! – Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.) – Der Schlusssatz kommt noch. (Abg. Wöginger: Aus ist’s! – Abg. Brosz: Was wollen Sie uns jetzt mitteilen?) – Ehrlich, sittsam und gut, Kollege Kogler. Sie wissen aber ganz genau, dass eben diese Vorgangsweise bis hinein in den Juli mit Ihrer Ausschussvorsitzenden, der Frau Gabi Moser, abgeklärt ist. Also hier jetzt so zu tun, als ob das ein Überfall wäre, man hätte die Ladung von Auskunftspersonen verweigert, ist ganz schlicht nicht richtig, und, ich glaube, auch Ihrer unwürdig. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Brosz.) Sie haben es gar nicht nötig, Ihr politisches Renommee so zu verspielen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.39


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet hat sich noch der Herr Präsident des Rechnungshofes. – Bitte, Herr Präsident. (Abg. Mag. Kogler: Für das Protokoll: Ich ha­be von den letzten zwei Jahren gesprochen, damit man auch für die nächsten zwei Jahre !)

 


23.39.14

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Bericht, der auf der Tagesordnung steht, wird Ihnen vom Rechnungshof alle zwei Jahre gemäß Artikel 121 Abs. 4 B-VG vorgelegt. Er umfasst alle Unternehmen des Bundes, die der Kontrolle des Rechnungs­hofes unterliegen, gleichzeitig beinhaltet er auch alle Personen, die in den jeweiligen Berichtsjahren in einem Bezugsverhältnis zu diesen Unternehmen gestanden sind. Das sind insgesamt 416 Unternehmen, 1 502 Aufsichtsratsmitglieder, 691 Mitglieder der Geschäftsführung und 212 215 Beschäftigte.

Das Durchschnittseinkommen der Geschäftsführer lag im Jahr 2012 bei 181 300 €, das höchste Einkommen der Geschäftsführung betrug im Jahr 2012 866 400 €. Es wurde von der Österreichischen Post AG gemeldet. 53 Personen in 22 Unternehmen haben ein höheres Durchschnittseinkommen als der Herr Bundeskanzler erhalten, dessen Einkommen bei 285 600 € gelegen ist.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 271

Die Relation der Gehälter zwischen Geschäftsführung und Beschäftigten über den Durch­schnitt aller Branchen betrug im Schnitt – das wurde heute bereits erwähnt – das 3,7-Fache. Bei der Österreichischen Post AG lag die Relation beim 23,9-Fachen, bei der Oesterreichischen Nationalbank-Tochter IG Immobilien Invest Gmbh beim 23,2-Fachen.

Betrachtet man diesen Bericht, so findet man auch einige Auffälligkeiten, die zum Han­deln Anlass geben würden, beispielsweise das hohe Einkommen der Beschäftigten. Zwei Beschäftigte bei der Österreichischen Bundesforste Beteiligungs Gmbh hatten ein Durchschnittseinkommen von 187 630 €.

Betrachtet man eine weitere Auffälligkeit, hohes Gehalt des Vorstandes trotz weniger Mitarbeiter, so lag bei der ÖIAG bei 15,90 Vollzeitbeschäftigten das Einkommen der Geschäftsführung bei 504 832 €, bei der Kommunalkredit Finanz AG bei 16,40 Voll­zeitbeschäftigten bei 456 621 € oder bei der Bundestheater-Holding GmbH bei 15,48 Beschäftigten bei 261 689 €.

Es gab auch starke Steigerungen, so zum Beispiel bei der FACULTAS Verlags- und Buchhandels AG, wo das Einkommen vom Jahr 2011 auf das Jahr 2012 von 150 975 € auf 458 565 € gestiegen ist. Es gab weiters hohe Aufsichtsratsbezüge, beispielsweise bei der Hypo Alpe-Adria, wo vier Personen im Schnitt 45 013 € erhalten haben.

Wir hatten hohe Geschäftsführerabfertigungen bei der Österreichischen Post AG, wo die Abfertigung 808 907 € betragen hat, oder auch hohe Mitarbeiterabfertigungen, bei­spielsweise erhielten bei der Austro Control 18 Mitarbeiter im Schnitt 238 905 €, oder hohe Pensionsleistungen bei der VERBUND Thermal Power GmbH, die bei 149 964 € gelegen sind, oder bei der Oesterreichischen Nationalbank, wo 1 315 Mitarbeiter im Schnitt 86 794 € an Pension erhalten haben.

Positiv ist in dem Zusammenhang – das wurde von Herrn Abgeordnetem Elmar Mayer bereits angesprochen –, dass der Bundes-Public Corporate Governance Kodex auch auf Grundlage der Empfehlungen des Rechnungshofes wesentliche Neuerungen in diesem Bereich eingeführt hat. Der vorliegende Einkommensbericht und die bereits zi­tierten Auffälligkeiten zeigen aber, dass es aus Gründen der Transparenz und der Good Governance insbesondere dringend erforderlich wäre, die im Public Corporate Governance Kodex vorgesehenen Soll-Bestimmungen durch Muss-Bestimmungen zu ersetzen und gleichzeitig auch die Kriterien für die Zuerkennung von variablen Bezugs­bestandteilen offenzulegen und einen Fokus auf die Nachhaltigkeit der Kriterien zu le­gen. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

23.43

23.43.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Präsident.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-31 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufgliederung des Basisgehaltes sowie der leistungsorientierten Komponenten im Einkommensbericht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 272

23.44.08Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordne­ten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesord­nungspunkte 3 bis 6 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als geneh­migt gelten.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amt­lichen Protokolls:

„Gegen den Vorschlag der Präsidentin, die Tagesordnungspunkte 2 und 3, 4 und 5 je­weils unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.

TO-Punkt 3: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24 der Beila­gen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaft­steuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuerge­setz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielge­setz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Nota­riatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zah­lungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014)

sowie

über die Anträge 164/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stabilitätsabgabe“,

165/A(E) der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wirtschaftsschutzpakt“,

205/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des Gewinnfreibeitrags im Einkommensteuergesetz und

206/A(E) der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer GmbH „Zero“ (31 der Beilagen)

Die Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen bringen den Rückverweisungsantrag Beilage III/1 ein.

Die Abgeordneten Dr. Nachbaur, Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen bringen den Ent­schließungsantrag Beilage 3/1 EA ein.

Die Abgeordneten Mag. Alm, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungs­antrag Beilage 3/2 EA ein.

Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungsantrag Beilage 3/3 ein.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/4 ein, der in den Kernpunkten erläutert wird. Der Präsi­dent verfügt gemäß § 53 Abs. 4 GOG die Vervielfältigung und Verteilung.

Die Abgeordneten Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsan­trag Beilage 3/5 ein.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 3/6 EA ein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 273

Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschlie­ßungsantrag Beilage 3/7 EA ein.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschlie­ßungsantrag Beilage 3/8 EA ein.

Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungsantrag Beilage 3/9 ein.

Um 16.37 Uhr Unterbrechung der Debatte zur Durchführung der Dringlichen Anfrage Beilage D.

Um 18.58 Fortsetzung der Verhandlungen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3.

Die Abgeordneten Köchl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 3/10 EA ein.

Die Abgeordneten Pock, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/11 ein.

Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungsantrag Beilage 3/12 ein.

Die Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungs­antrag Beilage 3/13 ein.

Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungsantrag Beilage 3/14 ein.

Die Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/15 ein.

Die Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungsantrag Beilage 3/16 ein.

Der Präsident verlegt gemäß § 65 Abs. 1 GOG die Abstimmung zu den Tagesord­nungspunkten 2 und 3 bis nach Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 4 und 5.

TO-Punkt 4: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (23 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über die Errichtung und den Betrieb einer Medizinischen Fakultät und die Einrichtung des Studiums der Humanmedizin an der Universität Linz (34 der Bei­lagen)

TO-Punkt 5: Bericht und Antrag des Wissenschaftsausschusses betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (35 der Beilagen)

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 4:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird gemäß dem Ausschuss­antrag in 34 der Beilagen mehrstimmig genehmigt.

Zu TO-Punkt 5:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 35 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Durchführung der gemäß § 65 Abs. 1 GOG verlegten Abstimmung zu den TO-Punk­ten 2 und 3:

Zu TO-Punkt 3:

Der Rückverweisungsantrag Beilage III/1 wird abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 274

Der Abänderungsantrag Beilage 3/3 wird abgelehnt.

Der Abänderungsantrag Beilage 3/5 wird abgelehnt.

Der Abänderungsantrag Beilage 3/9 wird abgelehnt.

Der Abänderungsantrag Beilage 3/11 wird abgelehnt.

Der Abänderungsantrag Beilage 3/12 wird abgelehnt.

Der Abänderungsantrag Beilage 3/13 wird abgelehnt.

Der Abänderungsantrag Beilage 3/14 wird abgelehnt.

Der Abänderungsantrag Beilage 3/15 wird abgelehnt.

Der Abänderungsantrag Beilage 3/16 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 31 der Beilagen unter Berück­sichtigung des Abänderungsantrages Beilage 3/4 in zweiter und dritter Lesung mehr­stimmig angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 3/1 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 3/2 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 3/6 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 3/7 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 3/8 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 3/10 EA wird abgelehnt.

TO-Punkt 6: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (25 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Universität für Wei­terbildung Krems (DUK-Gesetz 2004) geändert wird (36 der Beilagen)

Abstimmung:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 36 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 3 bis 6 vor (Beilage III-VI/1).“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen diese Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

23.52.05Einlauf

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 232/A(E) bis 261/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 730/J bis 788/J eingelangt.

*****


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 275

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23.53 Uhr ein; das ist gleich im An­schluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

23.52.41Schluss der Sitzung: 23.52 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien