Plenarsitzung
des Nationalrates


Stenographisches Protokoll

 

63. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

Mittwoch, 27. Februar 2019

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

 

 

Großer Redoutensaal

 


Stenographisches Protokoll

63. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode            Mittwoch, 27. Februar 2019

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 27. Februar 2019: 9.05 – 22.12 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und des Bun­desministers für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend EU Jahresvorschau 2019 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ver­tragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landes­ver­tragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Betrieb­liche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Niederlassungs- und Aufent­haltsgesetz, das Integrationsgesetz, die Rechtsanwaltsordnung, das EIRAG und das Marktordnungsgesetz 2007 geändert werden sowie ein Bundesgesetz zur kollisions­rechtlichen Beurteilung von im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland registrierten Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Österreich erlassen wird (Brexit-Begleitgesetz 2019 – BreBeG 2019)

3. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

5. Punkt: Bericht über den Antrag 535/A der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz, mit dem die Überlassung von Arbeitskräften geregelt wird (Arbeitskräfte­überlassungsgesetz – AÜG), BGBl. Nr. 196/1988, geändert wird

6. Punkt: Bericht über den Antrag 575/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 und das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz geändert werden

7. Punkt: Bericht über den Antrag 606/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Dr. Dag­mar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Feiertagsruhe­ge­setz 1957, das Landarbeitsgesetz 1984, das Richter- und Staatsanwaltschafts­dienst­ge-


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setz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz und das Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz geändert werden

8. Punkt: Bericht über den Antrag 586/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Entschädigung österreichi­scher ArbeitnehmerInnen für die diskriminierende Karfreitags-Feiertagsregelung

9. Punkt: Bericht über den Antrag 584/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert werden

10. Punkt: Bericht über den Antrag 185/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der Möglichkeit, Väterkarenz auch im Anschluss an den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen

11. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 5, 7, 11 und 14 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 33, 38, 39, 48, 50 und 51

12. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Väter-Karenzgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (576/A)

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungs­gesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (577/A)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 34

Ordnungsrufe ................................................................................................  59, 211, 244

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeant­wor­tung 2363/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung ........................................................................................ 57

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung ...... 182

RednerInnen:

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 183

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ........................................................ ... 185

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 186

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 187

Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. ............................................................................ ... 188

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 190

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ... 191

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG                    56

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung im Zusammenhang mit dem 8. Punkt der Tagesordnung:


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Mag. Jörg Leichtfried ......................................................................................  57, 58, 61

Dr. Walter Rosenkranz .........................................................................................  58, 61

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 59

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ..... 60

August Wöginger .................................................................................................... ..... 60

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................................... 62

Stellungnahme des Präsidenten Dr. Wolfgang Sobotka ......................................... 62

Ersuchen des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz auf Erteilung eines Ord­nungsrufes                         62

Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, die Re­gierungsvorlage (492 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz geändert wird (497 d.B.), gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG an den Ausschuss für Arbeit und Soziales rückzuverweisen – Ablehnung           98, 112

Antrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber BA, die Regierungs­vorlage (492 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungs­gesetz geändert wird (497 d.B.), gemäß § 73 Abs. 3 Z 2 GOG an den Ausschuss für Arbeit und Soziales rückzuverweisen – Ablehnung           112, 112

Aktuelle Stunde (17.)

Thema: „Tun Sie alles für die Sicherheit unserer Kinder im Straßenverkehr, Herr Minister?!“    ............................................................................................................................... 34

RednerInnen:

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ................................................................................. 34

Bundesminister Ing. Norbert Hofer ....................................................................  36, 50

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ..... 41

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ..... 42

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ..... 43

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ......................................................................... ..... 45

Stephanie Cox, BA ................................................................................................. ..... 46

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ..... 47

Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ..... 49

Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ..... 51

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .......................................................................... ..... 52

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 34

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................  54, 272, 273

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Echte spürbare Entlastungs­offensive statt Showpolitik und gebrochener Wahlversprechen!“ (2929/J) ......................................................................................... 134

Begründung: Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES ....................................................... 141

Bundesminister Hartwig Löger ................................................................................ 145


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Debatte:

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 154

August Wöginger .................................................................................................... ... 156

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 159

Hermann Brückl, MA .............................................................................................. ... 161

Mag. Gerald Loacker (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 163

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 163

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 166

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ... 168

Doris Margreiter ...................................................................................................... ... 169

Maximilian Linder .................................................................................................... ... 170

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .......................................................................... ... 171

Josef Schellhorn (tatsächliche Berichtigung) ............................................................ 173

Angela Baumgartner .............................................................................................. ... 173

Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 174

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 176

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ................................................................................. ... 177

Ing. Reinhold Einwallner ........................................................................................ ... 179

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ... 181

Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger ...................................................... ... 181

Kai Jan Krainer (tatsächliche Berichtigung) ............................................................... 182

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend EU Jahresvorschau 2019 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-247/505 d.B.) ................................................................................... 58

RednerInnen:

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 63

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 64

Claudia Gamon, MSc (WU) .......................................................................................... 66

Bundeskanzler Sebastian Kurz ............................................................................ ..... 67

Petra Steger ............................................................................................................. ..... 69

Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................................................... 70

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ........................................................ ..... 72

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ..... 73

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ..... 75

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ..... 76

Petra Steger (tatsächliche Berichtigung) ...................................................................... 78

Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ..... 78

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ..... 80

Angela Lueger ......................................................................................................... ..... 81

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zum Öxit durch die Bundesregierung sicher­stel­len“ – Ablehnung ................  82, 83

Kenntnisnahme des Berichtes III-247 d.B. ..................................................................... 83

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (491 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Lan­desvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Lande-


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slehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertrags­lehrpersonengesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Studienförde­rungs­gesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Integrationsgesetz, die Rechts­anwaltsordnung, das EIRAG und das Marktordnungsgesetz 2007 geändert wer­den sowie ein Bundesgesetz zur kollisionsrechtlichen Beurteilung von im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland registrierten Gesellschaften mit Ver­waltungssitz in Österreich erlassen wird (Brexit-Begleitgesetz 2019 – BreBeG 2019) (506 d.B.) ........................................................................................................................ 83

3. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geän­dert wird (507 d.B.) ................................ 84

RednerInnen:

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ..... 84

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ..... 85

Dr. Peter Wittmann (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 86

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ..... 87

Dr. Markus Tschank ................................................................................................ ..... 87

Claudia Gamon, MSc (WU) .......................................................................................... 89

Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ........................................................ ..... 90

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ..... 91

Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ..... 92

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ..... 93

Mag. Martin Engelberg ........................................................................................... ..... 94

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 506 und 507 d.B. ........................................... 96

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungs­vorlage (492 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungs­gesetz geändert wird (497 d.B.)                    97

RednerInnen:

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ..... 97

Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ..... 98

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 99

Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... ... 101

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ... 102

Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ................................................... ... 104

Werner Neubauer, BA ............................................................................................ ... 105

Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................................................... ... 107

Kira Grünberg ......................................................................................................... ... 108

Mag. Verena Nussbaum ......................................................................................... ... 109

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 110

Andrea Michaela Schartel ...................................................................................... ... 111

Annahme des Gesetzentwurfes in 497 d.B. ................................................................. 112

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 535/A der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Überlassung von Arbeitskräften geregelt wird (Arbeitskräfte­überlassungs­ge­setz – AÜG), BGBl. Nr. 196/1988, geändert wird (498 d.B.) .................................................. 112

RednerInnen:

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 112

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 115


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Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 117

Tanja Graf ................................................................................................................ ... 117

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 119

Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 120

Ing. Markus Vogl (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 121

Mag. Christian Ragger ........................................................................................... ... 121

Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 122

Annahme des Gesetzentwurfes in 498 d.B. ................................................................. 123

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 575/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 und das Land- und Forstarbeiter-Dienst­rechtsgesetz geändert werden (499 d.B.) .................................................................... 124

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 606/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Land­arbeits­gesetz 1984, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (500 d.B.)                         124

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 586/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kollegin­nen und Kollegen betreffend die Entschädigung österreichischer Arbeitneh­merInnen für die diskriminierende Karfreitags-Feiertagsregelung (501 d.B.)                    124

RednerInnen:

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................................................... 125

Dr. Walter Rosenkranz .....................................................................................  126, 207

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 128

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 130

Bundesministerin Mag. Beate Hartinger-Klein ................................................... ... 132

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ... 133

Mag. Ernst Gödl .......................................................................................................... 192

Mag. Gerald Loacker (tatsächliche Berichtigung) ...................................................... 194

Josef Muchitsch ................................................................................................  194, 220

Birgit Silvia Sandler ................................................................................................ ... 210

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 204

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ... 205

Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 207

Dr. Dagmar Belakowitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................. 210

Birgit Silvia Sandler................................................................................................. ... 210

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 212

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 213

Dr. Dagmar Belakowitsch ...................................................................................... ... 215

Alois Stöger, diplômé (tatsächliche Berichtigung) ................................................. ... 215            

Karl Nehammer, MSc .............................................................................................. ... 216

Mario Lindner .......................................................................................................... ... 218

Mag. Jörg Leichtfried (tatsächliche Berichtigung) ..................................................... 218

August Wöginger ....................................................................................................... 219


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Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gleiches Recht für alle am Karfreitag“ – Ablehnung .........................................  130, 221

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 499 und 501 d.B. ............................... 221

Annahme des Gesetzentwurfes in 500 d.B. ................................................................. 221

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 584/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familien­lasten­aus­gleichs­ge­setz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert werden (494 d.B.) ......................................................................................................... 222

RednerInnen:

Birgit Silvia Sandler ................................................................................................ ... 222

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 225

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 227

Edith Mühlberghuber ................................................................................................. 229

Christian Kovacevic ................................................................................................... 230

Michael Bernhard ....................................................................................................... 231

Bundesministerin Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß ......................................  235, 241

Melanie Erasim, MSc .............................................................................................. ... 237

Dr. Gudrun Kugler .................................................................................................. ... 238

Robert Laimer ......................................................................................................... ... 239

Mag. Johanna Jachs ............................................................................................... ... 242

Entschließungsantrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflege­eltern“ – Ablehnung ............  227, 244

Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterstützung für Kurzzeitpflegepersonen“ – Ablehnung ..................................  234, 244

Entschließungsantrag der Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch auf einen ,Papamonat‘“ – Ablehnung .....................................  240, 244

Annahme des Gesetzentwurfes in 494 d.B. ................................................................. 243

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den An­trag 185/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der Möglichkeit, Väterkarenz auch im An­schluss an den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen (493 d.B.)                  244

RednerInnen:

Eva Maria Holzleitner, BSc .................................................................................... ... 244

Angelika Kuss-Bergner, BEd ................................................................................ ... 245

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 246

Mag. Roman Haider (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 249

Carmen Schimanek ................................................................................................ ... 249

Michael Bernhard .................................................................................................... ... 250

Entschließungsantrag der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Familienzeit (Papamonat)“ – Ablehnung         248, 251

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 493 d.B. ...................................................... 251


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 8

11. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 5, 7, 11 und 14 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 33, 38, 39, 48, 50 und 51 (495 d.B.) .........              252

RednerInnen:

Ing. Manfred Hofinger ............................................................................................ ... 252

Wolfgang Knes ........................................................................................................ ... 253

Petra Wagner ........................................................................................................... ... 254

Michael Bernhard .................................................................................................... ... 255

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ... 256

Melanie Erasim, MSc .............................................................................................. ... 257

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 258

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ... 260

Mario Lindner .......................................................................................................... ... 261

Sandra Wassermann .............................................................................................. ... 262

Konrad Antoni ......................................................................................................... ... 263

Peter Schmiedlechner ............................................................................................ ... 264

Peter Gerstner ......................................................................................................... ... 265

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 265

Alois Stöger, diplômé ............................................................................................. ... 269

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 270

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket zur Ver­besserung der Verkehrssicherheit – speziell für besonders gefährdete Perso­nen“ – Annahme (E 55) ...........................................................  267, 270

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 495 d.B. hinsichtlich der Petitionen Nr. 5, 7, 11 und 14 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 33, 38, 39, 48, 50 und 51 ............................................................. 270

12. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Väter-Karenzgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (576/A) ............................................................................................................. 270

RednerInnen:

Kira Grünberg ......................................................................................................... ... 270

Birgit Silvia Sandler ................................................................................................ ... 271

Andrea Michaela Schartel ...................................................................................... ... 271

Zuweisung des Antrages 576/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ................ 272

13. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (577/A) .............................................................................................. 272

RednerInnen:

Mag. Michael Hammer ............................................................................................ ... 272

Mag. Selma Yildirim ................................................................................................ ... 272

Zuweisung des Antrages 577/A an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ................ 273

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 55


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Petition betreffend „Erhalt von Bankdienstleistungen und damit Bankfilialen in den ländlichen Regionen wie z.B. im Waldviertel“ (Ordnungsnummer 17) (überreicht von den Abgeordneten Konrad Antoni und Ing. Markus Vogl)

Petition betreffend „Für Verbesserungen auf der Nordwestbahnstrecke zwischen Stockerau und Retz“ (Ordnungsnummer 18) (überreicht von der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc)

Petition betreffend „einer neuen und besseren Klima- und Energiepolitik in Öster­reich“ (Ordnungsnummer 19) (überreicht von der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann)

Bürgerinitiative ............................................................................................................. 55

Bürgerinitiative betreffend Errichtung eines gleisfreien Bahnsteigzuganges (Unter­führung) für einen sicheren Personenverkehr sowie im Zuge dessen eine not­wendige Modernisierung des Bahnhofs der Gemeinde Kraubath an der Mur in der Steiermark (Ordnungsnummer 59)

Gesetzesantrag des Bundesrates .............................................................................. 54

496: Gesetzesantrag des Bundesrates vom 14. Februar 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 54

502: Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird

503: Bundesgesetz, mit dem das Rezeptpflichtgesetz geändert wird

504: Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits

Berichte ......................................................................................................................... 54

Vorlage 35 BA: Bericht gemäß § 54 Abs. 12 und § 60 Abs. 3 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) sowie über zuge­stimmte Vorbelastungen im 4. Quartal 2018; BM f. Finanzen

Vorlage 36 BA: Bericht gemäß § 78 Absatz 5 des Bundeshaushaltsgesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanzschulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2018; BM f. Finanzen

Vorlage 37 BA: Bericht gemäß § 4a Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz über die im 4. Quartal 2018 ergriffenen Maßnahmen; BM f. Finanzen

Vorlage 38 BA: Bericht gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Europäischen Stabi­litätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 4. Quartal 2018; BM f. Finanzen

Vorlage 39 BA: Bericht über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2018; BM f. Finanzen

Vorlage 40 BA: Monatserfolg Dezember 2018; BM f. Finanzen

III-242: Bericht betreffend Inklusiver Unterricht: Was leistet Österreichs Schul­system? – Reihe BUND 2019/4; Rechnungshof

III-248: Bericht betreffend Planung von baulicher Sicherheitsinfrastruktur im öffentlichen Raum in Wien – Reihe BUND  2019/5; Rechnungshof


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 10

III-249: Bericht betreffend Reform des Wehrdienstes – Reihe BUND  2019/6; Rechnungshof

III-250: Bericht betreffend strafrechtliche Vermögensabschöpfung – Reihe BUND 2019/7; Rechnungshof

III-254: Bericht betreffend EU Vorhaben 2019 im Wirkungsbereich des BMDW; BM f. Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

III-255: Bericht betreffend EU-Vorhaben – Jahresvorschau 2019; BM f. Bildung, Wissenschaft und Forschung

III-256: Bericht betreffend Jahresvorschau des BMVRDJ auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2019 sowie des Achtzehnmonatsprogramms des rumänischen, finnischen und kroatischen Ratsvorsitzes; BM f. Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

III-257: Bericht betreffend Jahresvorschau 2019 auf der Grundlage des Legis­lativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des operativen Jahres­programmes des Rates; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-258: Bericht betreffend Jahresvorschau 2019 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Europäischen Kommission sowie des Achtzehn­monatsprogrammes des Rates; BM f. Nachhaltigkeit und Tourismus

III-259: Bericht betreffend EU-Jahresvorschau 2019; BM f. Finanzen

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 56

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

Anträge der Abgeordneten

Mag. Jörg Leichtfried, Stephanie Cox, BA, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Einführung eines Abbiegeassistenten für LKWs (612/A)(E)

Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (613/A)(E)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studiengebühren­befreiung für DissertantInnen in der Forschung in Österreich (614/A)(E)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Servicepauschalen in Tele­kommunikationsverträgen (615/A)(E)

Petra Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau des 5G-Netzes (616/A)(E)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend KonsumentInnen auch bei „Nur-Flug-Buchung“ gegen Insolvenzen absichern (617/A)(E)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuschläge auf die motor­bezogene Versicherungssteuer bei nicht jährlicher Zahlung der Kfz-Haftpflicht­versiche­rung (618/A)(E)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 11

Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 sowie das Parteien-Förderungs­gesetz 2012 geändert werden (619/A)

Mag. Dr. Rudolf Taschner, Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge und das Privatschulgesetz geändert werden (620/A)

Cornelia Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Brexit: Wann liefern sie endlich einen Plan Frau Ministerin? (621/A)(E)

Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend sicherer Schul­weg durch verpflichtende Abbiegeassistenten (622/A)(E)

Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz zum umfas­senden Insektenschutz (623/A)(E)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Empfehlung der Volksanwaltschaft für AirBnB-Vermietungen“ (624/A)(E)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Forschung für die Bienen-, Insektengesundheit und Gesundheit der Vögel und anderer Klein- und Wildtiere (625/A)(E)

Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Ende des INF-Vertrags verhindern (626/A)(E)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihrer Studien (Universitätsgesetz 2002-UG) (627/A)

Mag. Ruth Becher, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung von befristeten Mietverträgen (628/A)(E)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Überlassung von Arbeitskräften geregelt wird (Arbeits­kräfteüberlassungsgesetz – AÜG), geändert wird (629/A)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umsetzung der UN Deklaration für die Rechte von KleinbäuerInnen (630/A)(E)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) (631/A)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (632/A)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Raubbau am Boden – Umsetzung der Baukulturellen Leitlinien (633/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aktionsprogramm Insektenschutz (634/A)(E)

Birgit Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtsanspruch auf einen „Papamonat“ (635/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strategie zur Umsetzung der Frontex-Aufstockung (636/A)(E)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 12

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Förderstrukturen zur Reduktion des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Biodiversität und des Wassers (637/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekenntnis zur Reduktion des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Bio­diver­sität und des Wassers bei allen öffentlichen Institutionen, den Anstalten öffentlichen Rechts sowie Unternehmen und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes (638/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekenntnis der Bundesregierung und insbesondere der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus zur Reduktion des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Biodiversität und des Wassers sowie zur Überarbeitung des Nationalen Aktions­plans über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln 2017-2021 (639/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine europäische Vorreiterrolle bei der Reduktion des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Biodiversität und des Wassers (640/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der Forschung und Innovation zur Reduktion des Einsatzes chemischer Pflanzenschutz­mittel zum Schutz der Biodiversität und des Wassers (641/A)(E)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Untätigkeit der Bundes­regierung beim Thema Bürokratieabbau und Deregulierung für Unternehmer_innen (642/A)(E)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Drittmitteltrans­parenz an Hochschulen (643/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ungerechtigkeiten im Wohlfahrtsfonds: Anpassung der Ärztegesetzes (644/A)(E)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung einer Strategie zur Thematik und Risiken von Deepfakes (645/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen die restriktive Stellenplanungspolitik der Kassen und Ärztekammern (646/A)(E)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs beste Schulen (647/A)(E)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Lehrer_innenberufes (648/A)(E)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend arbeitslos gewordene AMS Trainer_innen (649/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer längeren Variante des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes (650/A)(E)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende vordring­liche Behandlung und Beschleunigung von Asylverfahren in besonderen Fällen (651/A)(E)

Mag. Jörg Leichtfried, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Bruno Rossmann, Kolle­gin­nen und Kollegen betreffend Reform der Statistik Austria (652/A)(E)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 13

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Arbeitsunfall­versicherung gemäß den Vorschlägen von GPA-djp und NEOS (653/A)(E)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Direktaus­zahlung der Familienbeihilfe für Volljährige (654/A)(E)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei Bezug der Familienbeihilfe (655/A)(E)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend geschlechtersensible Päda­gogik im Elementarbereich und in der frühkindlichen Erziehung (656/A)(E)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend stärkere Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Schulen der Sekundarstufe I, um Angebote der Ferien­betreuung auszubauen und weiterzuentwickeln (657/A)(E)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Befragung von öster­reichischen Beschäftigten (658/A)(E)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend unabhängige Unter­suchung eines möglichen Behördenversagens im Fall Dornbirn (659/A)(E)

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zum Schrottreaktor – Stopp Mochovce (660/A)(E)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer öffentlichen Kraftwerkliste (661/A)(E)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Dipl.-Ing. Georg Strasser, Maximilian Linder, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Agrarmärkte und regionale Produktion (662/A)(E)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Tötung von männlichen Küken (663/A)(E)

Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhin­derung von Parallelgesellschaften und Radikalisierung (664/A)(E)

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vorlage zur Abwendung allfälliger gesetzlicher Mietpreiserhöhungen (665/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Auswirkungen des Brexits auf Limited, PLC und LLP (2750/J)

Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kontrollen der Finanzpolizei 2018 (2751/J)

Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend SchillingCoin und digitale Währungen in Österreich (2752/J)

Rainer Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die offenen Abgabenrückstände per 31.12.2018 und Daten über den Vollzug des Finanzstrafgesetzes im Jahr 2018 (2753/J)

Dr. Harald Troch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltig­keit und Tourismus betreffend Türkiser Postenschacher auf dem Rücken der weißen Hengste (2754/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 14

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Stand einzelner EU-Steuervorhaben (per 31.12.2018) (2755/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzminister konstruiert eine digitale Konzernsteuer (2756/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend begünstigter Umsatzsteuersatz für Kunstphotographien (2757/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend schwarzblaue Steuerreform, wer profitiert von der KÖSt-Senkung (2758/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Bundesregierung ignoriert Ratssitzung – Österreich hat keine Stimme in Europa (2759/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien (2760/J)

Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsbedin­gun­gen bzw. Gesundheitsgefährdung für KöchInnen (2761/J)

Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend das Budget für Entwicklungszusammenarbeit 2019 (2762/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Anti-Gewalt-Trainings und opfer­schutzorientierte Täterarbeit (2763/J)

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend die Treibhausgas-Bilanz Österreichs 2017 und die daraus resultierenden Konsequenzen zur Erreichung der Klimaziele 2020 bzw. 2030 (2764/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Flugpolizeizentrale Wiener Neustadt (2765/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung betreffend Abwertung der Cyber-Defence durch Reorganisation im BMLV (2766/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung betreffend Alleingang Militär-Realgymnasium NEU in Wiener Neustadt (2767/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend mutwilliger Verlust von Wissen, Kompetenzen und internationaler Reputation im Bereich der Rüstungskontrolle (2768/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung betreffend besorgniserregende Entwicklungen im Heeresnachrichtenamt (HNaA) (2769/J)

Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung betreffend Kosten der Luftraumsicherungsoperation Dädalus 2019 (2770/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 15

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Sicherheit in der Schifffahrt (2771/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Novelle des 25 Jahre alten Strafvollzugsgesetzes (2772/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend „nationales Luftreinhalteprogramm“ (2773/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Ermittlungen gegen die Bildungs­direktion für Wien – ehemals Stadtschulrat für Wien (2774/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend NATO-Blockade durch die Türkei (2775/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Auswirkungen der NATO-Blockade durch die Türkei (2776/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Sonderfeiertage für Beamte (2777/J)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Maßnahmen gegen Desinformation (2778/J)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Maßnahmen gegen Desinformation (2779/J)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Maßnahmen gegen Desinformation (2780/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend WGKK. Unklarheiten bei der Vermögensentwicklung. Wo kommen die 184 Millionen Euro her? (2781/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend arbeitsmarkt- und sozialpoli­tische Maßnahmen für Geflüchtete (2782/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend neuer Geschäfts­führer für die Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) (2783/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend neuer Geschäftsführer für die Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) (2784/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2018 (2785/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Auskünfte aus dem Kontenregister im Jahr 2018 (2786/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Gütesiegel für regle­mentierte Gewerbe, die keine Handwerke sind (2787/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 16

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Bilanz von Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalten (2788/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend „Netzwerkstelle Kulinarik“ (2789/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Missstände bei Jugendwohlfahrt und Familiengerichtsbarkeit (2790/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Ankauf der Liegenschaft in Floridsdorf durch die Republik Iran (2791/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „39.400 gesuchte Personen, gegen die ein europäischer Haftbefehl vorliegt“ (2792/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „39.400 gesuchte Personen, gegen die ein europäischer Haftbefehl vorliegt“ (2793/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend „Bundesweites System zur automationsunterstützten Führung von Verwal­tungs­strafverfahren“ (2794/J)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Umweltbelastung durch Kunstrasenplätze (2795/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Kunststoffe bzw. Mikroplastik in Kompost und Klärschlamm (2796/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Bilanz des Abkommens mit dem chinesischen Landwirtschaftsminister (2797/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend weitere Folgeanfrage: Rolle der Kommandos im Österreichischen Bundesheer bei Assistenzeinsätzen (2798/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Folgeanfrage: Vom BMLV geplante Sicherheits­inseln (2799/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wartepflicht bei digitalen Vignetten (2800/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Studie „Rechtliche Auswirkungen des GCM und des GCR auf die Republik Österreich“ (2801/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Erhalt des Weltkulturerbes“ (2802/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Fortbestand der Sammlung Batliner in der Albertina“ (2803/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 17

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vollzug der Registrierkassenpflicht 2018 (2804/J)

Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Mord in Dornbirn“ (2805/J)

Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sonderbudget für Lawinenschutz in der Steiermark (2806/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bewilligung für ÖBB Starkstrom­leitungen (2807/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsvermittlung via Jobbörse (2808/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend: Wie schließen wir die steigende Kreisky’sche Pensionslücke? (2809/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend die Regierungstätigkeit von Vera Russwurm als „Gesundheitskoordinatorin“ (2810/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend statistische Erhebungen zu häuslicher Gewalt (2811/J)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend den mangelhaften Erfolg der Polizeirekrutierungsaktion (2812/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz in Zusammenhang mit der weiteren Vorgangs­weise beim Thema „Vorratsdatenspeicherung“ (2813/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend „Österreichische Enthaltung bei UN Erklärung der ,Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in länd­lichen Regionen arbeiten‘“ (2814/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Wiener Kriminalbeamter soll EUR 35.000,- in der Causa Mensdorff erhalten haben“ (2815/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Umstrukturierung der Statistik Austria (2816/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Haus­ärztemangel (2817/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Netzwerkausrüster für 5G Ausbau in Öster­reich“ (2818/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Sponsoring der EU-Rats­präsidentschaft (2819/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 18

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gutachten von Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl für die Strafrechtstaskforce (2820/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­fassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Folgeanfrage Umgang mit Verdacht der Geschenkannahmen von Mitgliedern der Bundesregierung in Verbindung mit der Familie Glock bei der WKStA (2821/J)

Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Behördenversagen bei Mordfall in Dornbirn? (2822/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Sponsoring der EU-Ratspräsidentschaft (2823/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Sponsoring der EU-Ratspräsidentschaft (2824/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Sponsoring der EU-Ratspräsidentschaft (2825/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Sponsoring der EU-Ratspräsidentschaft (2826/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sponsoring der EU-Ratspräsidentschaft (2827/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Sponsoring der EU-Ratspräsidentschaft (2828/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Sponsoring der EU-Ratspräsident­schaft (2829/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bil­dung, Wissenschaft und Forschung betreffend Sponsoring der EU-Ratspräsidentschaft (2830/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Sponsoring der EU-Ratspräsidentschaft (2831/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Sponsoring der EU-Ratspräsidentschaft (2832/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Sponsoring der EU-Ratspräsidentschaft (2833/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Sponsoring der EU-Ratspräsidentschaft (2834/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Sponsoring der EU-Ratspräsidentschaft (2835/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend „Offizielle Einladung von FPÖ-Minister Strache an Personen mit fragwürdigen Kontakten zur Identitären Bewegung und AfD“ (2836/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 19

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Haftungen (2837/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Bahnbrücke über den Rhein (2838/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Anbindung der Statistik Austria an das Bundeskanzleramt (2839/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Think Tank „Denkwerk Zukunftsreich“ (2840/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltig­keit und Tourismus betreffend Probleme bei Smart-Meter Einführung (2841/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Inserate des Bundesministeriums für öffentlichen Dienst und Sport in rechten Zeitschriften (2842/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidi­gung betreffend Inserate des Bundesministeriums für Landesverteidigung in rechten Zeitschriften (2843/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Inserate des Bundesministeriums für Europa, Inte­gration und Äußeres in rechten Zeitschriften (2844/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Inserate des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie in rechten Zeitschriften (2845/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Inserate des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in rechten Zeitschriften (2846/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Inserate des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz in rechten Zeitschriften (2847/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Inserate des Bundesministeriums für EU, Kunst, Kultur und Medien in rechten Zeitschriften (2848/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Inserate des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort in rechten Zeitschriften (2849/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Inserate des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus in rechten Zeitschriften (2850/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissen­schaft und Forschung betreffend Inserate des Bundesministers für Bildung, Wissen­schaft und Forschung in rechten Zeitschriften (2851/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Fa­milien und Jugend betreffend Inserate der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend in rechten Zeitschriften (2852/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 20

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Inserate des Bundesministeriums für Finanzen in rechten Zeitschriften (2853/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kapitalabfluss-Meldegesetz und Konteneinschauen (2854/J)

Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Völlig unzureichender Bericht des BMI zur ,Nutzung der im Rahmen der Section Control vorgesehenen Kameras durch die Sicherheitsbehörden‘ an den österreichischen Nationalrat“ (2855/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend dringende notwendige Aufstockung der Anzahl der Mitarbeiter am Bundes­verwaltungsgericht (2856/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Maßnahmen zur Verhinderung illegaler Rodungen österreichischer Unternehmen durch das Bundesamt für Wald (2857/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „Loge beim Akademikerball 2019“ (2858/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Loge beim Akademikerball 2019“ (2859/J)

Nurten Yılmaz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Daten- und Informationsfluss zwischen einzelnen Behörden im Falle von Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten (2860/J)

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend Think Tank „Denkwerk Zukunftsreich“ (2861/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Mordfall Justizanstalt Graz-Karlau (2862/J)

Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Notstand im gerichtlichen Dolmetsch­wesen (2863/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Dauer von Leistungs­bezü­gen aus der Arbeitslosenversicherung 2018 (2864/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend TeenSTAR (2865/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Bildungsdirektionen (2866/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umfärbung der Austro Control GmbH (2867/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend massive Wahlkampfkostenüberschreitung der ÖVP (2868/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 21

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Ermittlungen gegen ÖVP und FPÖ wegen Wahlkampfkostenüberschreitung (2869/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Auszahlungsmodalitäten des Familienbonus und Werbekosten (2870/J)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minis­ter für Finanzen betreffend Auszahlungsmodalitäten des Familienbonus und Werbe­kosten (2871/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMFFJ im Jahr 2018 (2872/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMNT im Jahr 2018 (2873/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMLV im Jahr 2018 (2874/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMI im Jahr 2018 (2875/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Erbringung von Dienstleistungen für das BMASGK im Jahr 2018 (2876/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Erbringung von Dienstleistungen an das BKA im Jahr 2018 (2877/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Erbringung von Dienstleis­tun­gen an das BMVRDJ im Jahr 2018 (2878/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMÖDS im Jahr 2018 (2879/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMEKKM im Jahr 2018 (2880/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMVIT im Jahr 2018 (2881/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMBWF im Jahr 2018 (2882/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMEIA im Jahr 2018 (2883/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 22

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMDW im Jahr 2018 (2884/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erbringung von Dienstleistungen an das BMF im Jahr 2018 (2885/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Sexualerziehung an österreichischen Schu­len – Folgeanfrage (2886/J)

Mag. Muna Duzdar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Informationen zu Biomasseanlagen, die in den Jahren 2017-2019 ans Ende der Vertragsdauer mit der Ökostromabwicklungsstelle gelangt sind beziehungsweise gelangen werden (2887/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Vorgänge im Zusammenhang mit der Wahl der Rektorin/des Rektors an der Kunstuniversität Graz (2888/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Vorgänge im Zusammenhang mit der Wahl der Rektorin/des Rektors an der Kunstuniversität Graz (2889/J)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Bundesforste AG (2890/J)

Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Besetzung der ÖBAG Aufsichtsräte“ (2891/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Akteneinsicht in strafrechtliche Ermitt­lung gegen VW (2892/J)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend den „Nazi-Aufmarsch in Ungarn“ (2893/J)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend den „Nazi-Aufmarsch in Ungarn“ (2894/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend: Wie schließen wir die steigende Kreisky’sche Pensionslücke? (2895/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffent­lichen Dienst und Sport betreffend: Wie schließen wir die steigende Kreisky’sche Pensionslücke? (2896/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Raubbau am Boden“ (2897/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Bestellung von Klaus-Dieter Fritsche zum Mitglied der BVT-Reformgruppe“ (2898/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 23

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „Hitlergruß durch Burschenschafter bei Donnerstagsdemo“ (2899/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend „des sexistischen Aufklebers ,Linke Weiber ausknocken‘ in Bruck an der Leitha“ (2900/J)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Karfreitag: Ein Tag – viel Chaos“ (2901/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Einstellung des Ermittlungs­verfahrens der WKStA gegen die Novomatic, Franz Wohlfahrt, Peter Westenthaler und Peter Barthold (2902/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Verpflichtender Abbiegeassistent für LKWs“ (2903/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehrfachförderungen und Spending Reviews (2904/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehrfachförderungen und Spending Reviews (2905/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend „Sparen im System“, Doppel- und Mehrfachförderungen, Spending Reviews im Budgetjahr 2018 (2906/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehrfachförderungen und Spending Reviews (2907/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehrfachförderungen und Spending Reviews (2908/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehrfachförderungen und Spending Reviews (2909/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehr­fachförderungen und Spending Reviews (2910/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehrfachförderungen und Spending Reviews (2911/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehrfachförderungen und Spending Reviews (2912/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehrfachförderungen und Spending Reviews (2913/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehrfachförderungen und Spending Reviews (2914/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 24

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehrfachförderungen und Spending Reviews (2915/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehrfach­förde­rungen und Spending Reviews (2916/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend betreffend „Sparen im System“ sowie Doppel- und Mehr­fachförderungen und Spending Reviews (2917/J)

Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Symbole-Gesetz (2918/J)

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Kooperation mit Luftstreitkräften anderer Länder (2919/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Wer ist in Österreich Sportminister?“ (2920/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend „Wer ist in Österreich Sportminister?“ (2921/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend „Wer ist in Österreich Sportminister?“ (2922/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Förderung von Sozialem Unternehmer­tum in Österreich (2923/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Förderung von Sozialem Unternehmertum in Österreich (2924/J)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Förderung von Sozialem Unternehmertum in Österreich (2925/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz betreffend Reformen, Deregulierung und Gold-Plating (2926/J)

Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisie­rung und Wirtschaftsstandort betreffend Untätigkeit der Bundesregierung beim Büro­kra­tieabbau für Unternehmer (2927/J)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verfassung, Re­formen, Deregulierung und Justiz betreffend Missstände bei der Nicht-Verfolgung von Verdachtslagen im Zusammenhang mit holzbefeuerten Kachelofen-Anlagen (2928/J)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend: Echte spürbare Entlastungsoffensive statt Showpolitik und gebrochener Wahlversprechen! (2929/J)

*****

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betref­fend Parlaments-Veranstaltung „Für ein Europa freier Völker und Volksgruppen“ am 2. März 2019 (24/JPR)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 25

Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten

Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Think Tank „Denkwerk Zukunftsreich“ (2840/J) (Zu 2840/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2359/AB zu 2501/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2360/AB zu 2408/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2361/AB zu 2422/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (2362/AB zu 2378/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (2363/AB zu 2379/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (2364/AB zu 2380/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (2365/AB zu 2415/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (2366/AB zu 2425/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen (2367/AB zu 2434/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen (2368/AB zu 2442/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen (2369/AB zu 2443/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen (2370/AB zu 2444/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (2371/AB zu 2447/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 26

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (2372/AB zu 2377/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2373/AB zu 2381/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2374/AB zu 2385/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2375/AB zu 2390/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2376/AB zu 2392/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2377/AB zu 2382/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen (2378/AB zu 2383/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen (2379/AB zu 2384/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (2380/AB zu 2386/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2381/AB zu 2391/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (2382/AB zu 2387/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (2383/AB zu 2388/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2384/AB zu 2389/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2385/AB zu 2400/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (2386/AB zu 2394/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr.  Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen (2387/AB zu 2396/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abgeord­neten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen (2388/AB zu 2395/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 27

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2389/AB zu 2403/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2390/AB zu 2401/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2391/AB zu 2399/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (2392/AB zu 2402/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2393/AB zu 2397/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen (2394/AB zu 2405/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen (2395/AB zu 2404/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2396/AB zu 2412/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Doris Margreiter, Kolleginnen und Kollegen (2397/AB zu 2414/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (2398/AB zu 2406/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2399/AB zu 2409/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (2400/AB zu 2407/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (2401/AB zu 2419/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2402/AB zu 2411/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (2403/AB zu 2416/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen (2404/AB zu 2413/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2405/AB zu 2479/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 28

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (2406/AB zu 2534/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (2407/AB zu 2424/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2408/AB zu 2410/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (2409/AB zu 2420/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (2410/AB zu 2465/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (2411/AB zu 2456/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Renate Gruber, Kolleginnen und Kollegen (2412/AB zu 2427/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen (2413/AB zu 2428/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2414/AB zu 2423/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen (2415/AB zu 2421/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Renate Gruber, Kolleginnen und Kollegen (2416/AB zu 2426/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (2417/AB zu 2418/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Sabine Schatz, Kolleginnen und Kollegen (2418/AB zu 2436/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (2419/AB zu 2463/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten And­reas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (2420/AB zu 2458/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, Kolleginnen und Kollegen (2421/AB zu 2438/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2422/AB zu 2470/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, Kolleginnen und Kollegen (2423/AB zu 2437/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 29

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (2424/AB zu 2452/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2425/AB zu 2478/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (2426/AB zu 2431/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (2427/AB zu 2467/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (2428/AB zu 2468/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (2429/AB zu 2432/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen (2430/AB zu 2430/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen (2431/AB zu 2441/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2432/AB zu 2449/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen (2433/AB zu 2445/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Christian Kovacevic, Kolleginnen und Kollegen (2434/AB zu 2450/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (2435/AB zu 2466/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (2436/AB zu 2462/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (2437/AB zu 2464/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (2438/AB zu 2461/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (2439/AB zu 2453/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2440/AB zu 2435/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 30

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (2441/AB zu 2460/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen (2442/AB zu 2433/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2443/AB zu 2429/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (2444/AB zu 2459/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, Kolleginnen und Kollegen (2445/AB zu 2440/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Elisabeth Feichtinger, BEd, Kolleginnen und Kollegen (2446/AB zu 2439/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Klaus Lindinger, BSc, Kolleginnen und Kollegen (2447/AB zu 2446/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2448/AB zu 2451/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (2449/AB zu 2454/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (2450/AB zu 2469/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2451/AB zu 2448/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen (2452/AB zu 2457/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2453/AB zu 2471/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2454/AB zu 2474/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kolle­gen (2455/AB zu 2472/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2456/AB zu 2476/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2457/AB zu 2473/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2458/AB zu 2480/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2459/AB zu 2477/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 31

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2460/AB zu 2475/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (2461/AB zu 2482/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen (2462/AB zu 2481/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen (2463/AB zu 2677/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2464/AB zu 2496/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen (2465/AB zu 2484/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (2466/AB zu 2485/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (2467/AB zu 2492/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2468/AB zu 2490/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (2469/AB zu 2494/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen (2470/AB zu 2493/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2471/AB zu 2510/J)

des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen (2472/AB zu 2519/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kolle­gen (2473/AB zu 2506/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (2474/AB zu 2495/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Kolleginnen und Kollegen (2475/AB zu 2483/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen (2476/AB zu 2486/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 32

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Lindner, Kolleginnen und Kollegen (2477/AB zu 2487/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2478/AB zu 2489/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2479/AB zu 2497/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2480/AB zu 2499/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2481/AB zu 2500/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen (2482/AB zu 2491/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen (2483/AB zu 2498/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen (2484/AB zu 2488/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2485/AB zu 2502/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2486/AB zu 2512/J)

der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Frauen, Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2487/AB zu 2508/J)

des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2488/AB zu 2507/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen (2489/AB zu 2515/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2490/AB zu 2503/J)

der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2491/AB zu 2513/J)

des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien im EU, Kunst, Kultur und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolle­gin­nen und Kollegen (2492/AB zu 2509/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kolle­gen (2493/AB zu 2514/J)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 33

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (2494/AB zu 2516/J)

des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (2495/AB zu 2517/J)

der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2496/AB zu 2504/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (2497/AB zu 2511/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen (2498/AB zu 2595/J)

der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus auf die Anfrage der Abge­ordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen (Zu 2137/AB zu 2135/J)

*****

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (23/ABPR zu 23/JPR)

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (Zu 23/ABPR zu 23/JPR)

 

 

 


 


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 34

09.05.19Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

*****

09.05.22


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete, ich darf die 63. Sitzung des Nationalrates eröffnen.

Die Amtlichen Protokolle der 59. Sitzung vom 29. Jänner 2019 sowie der 60., der 61. und der 62. Sitzung vom 30. Jänner dieses Jahres sind in der Parlamentsdirektion auf­gelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet sind für die heutige Sitzung die Abgeordneten Angela Fichtinger, Hermann Gahr, Barbara Krenn, Cornelia Ecker, Dr. Harald Troch, Klaudia Friedl und Mag. Gerald Hauser.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bun­des­kanzleramt gemeldet, dass die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl durch den Bundesminister für Landesverteidigung Mario Kunasek vertreten wird.

*****

Ich darf bekannt geben, dass ORF 2 diese Sitzung bis 13 Uhr live überträgt. ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen, ab 19.15 Uhr zeitversetzt.

09.06.10 Aktuelle Stunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Tun Sie alles für die Sicherheit unserer Kinder im Straßenverkehr, Herr Minister?!“

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Klubobfrau Rendi-Wagner. – Bitte.


9.06.33

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister Hofer! Herr Minister Kunasek! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zweifelsohne haben wir es in der politischen Sprache sehr oft mit Be­griffen zu tun, die mitunter sehr sperrig klingen und bei denen man nicht wirklich weiß, was sich dahinter verbirgt.

In der heutigen Debatte zur Aktuellen Stunde geht es um das Thema der Abbiege­assistenten für Lkws – klingt sehr technisch, fast technokratisch, klingt nach einem Spezialthema. Spätestens seit einigen Tagen verbirgt sich hinter diesem Thema jedoch eine ganz einfache, aber sehr harte Frage, nämlich: Was sind uns und was sind der


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 35

Politik Menschenleben und Kinderleben wert? – Genau das verbirgt sich hinter dem Begriff Abbiegeassistent für Lkws.

Sie wissen es alle, es war der 31. Jänner dieses Jahres, als in Wien ein neunjähriger Bub ums Leben kam, weil ein abbiegender Lkw eben diesen Abbiegeassistenten nicht hatte. Das sind zweifelsohne zutiefst traurige Fakten, und da muss ich Ihnen, glaube ich, nicht noch moralisch ins Gewissen reden.

Ich werde in der heutigen Rede aber ganz bewusst nicht über die eine oder andere Partei sprechen, ich werde auch nicht über Regierung und Opposition sprechen, ich möchte heute nur Folgendes machen: Ich möchte uns, den 183 Abgeordneten dieses Hohen Hauses, eine einfache Frage stellen: Kann es für Kinderleben wirklich einen Preis geben, Herr Bundesminister, der uns zu hoch ist? (Beifall bei der SPÖ.)

Wir alle haben in den letzten Tagen medial auch sehr viel über technische Details erfahren. Wir haben erfahren, dass der sogenannte tote Winkel bei Lkws sehr groß ist – größer als bei Personenkraftfahrzeugen –, und wir haben auch gelernt, dass es nicht mehr notwendig ist, dass es diesen großen toten Winkel gibt, weil es Lösungen dafür gibt, diesen toten Winkel zu vermeiden, weil Lkws nachgerüstet werden können. Ja, das kostet Geld, aber ja, das rettet Leben, denn in diesem großen toten Winkel der Lkws sterben Menschen, und vielfach sind es Kinder, die da ums Leben kommen. Wir wissen, wenn wir diesen toten Winkel schließen, beenden wir das Sterben der Men­schen und der Kinder durch solche Unfälle. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch bei einer sehr bekannten und großen Lebensmittelkette dieses Landes bedanken, die denselben Namen trägt wie Sie, Herr Bundesminister. Diese Lebensmittelkette, diese Firma hat angekündigt, ihre Lkws, ihre Lieferlastkraftwägen freiwillig und auf eigene Kosten nachzurüsten und mit diesen Abbiegeassistenten auszustatten. Warum? – Aus ethischen Gründe, aus moralischen Gründen.

Es ist ein großer Schritt, der hier seitens der Privatwirtschaft, seitens dieses Privat­unter­nehmens, dieser Firma gesetzt wird, aber es ist auch ein Signal an uns, an die Politikerinnen und Politiker, dass die Wirtschaft diese moralische Notwendigkeit erkannt hat – und ich denke, wir sollten es auch erkennen, Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ.)

Der Beweggrund für diese Lebensmittelkette ist ein ganz einfacher: Sie will mit ihren eigenen Fahrzeugen nicht dafür verantwortlich sein, dass Menschen ums Leben kom­men. Daher darf ich auch alle anderen bitten, diesem Signal und diesem Vorbild zu folgen. Machen wir in Österreich die Straßen sicherer, und zwar für alle Menschen, aber besonders für unsere Kinder! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Wir diskutieren in diesem Haus nicht zum ersten Mal über die Sicherheit von Kindern. Ich kann mich erinnern, dass wir dieses Thema letztes Jahr sehr oft in der Nicht­raucherschutzdebatte besprochen haben. Gestern haben wir beim Expertenhearing im Gesundheitsausschuss auch über die Sicherheit, die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in diesem Land diskutiert, über die jungen Lehrlinge in der Gastronomie, die unfreiwillig dem Rauch ausgesetzt sind. Ich habe ehrlich gesagt als Sozial­demo­kratin kein Verständnis dafür, wenn hier Ihrerseits für die Frage der Kosten und der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der Sicherheit der Kinder und der Jugendlichen argumentiert wird. Dafür gibt es kein Verständnis. (Beifall bei der SPÖ.)

Ja, es geht um Moral, es geht um Ethik, es geht um Verantwortung, die die Politik zu tragen hat. Viele von uns haben Kinder und Enkelkinder, und jedes unserer Kinder und Enkelkinder hätte dieses Kind am 31. Jänner sein können, das durch diesen Lkw zu Tode kam. Ja, es ist eine gemeinsame Verantwortung, die wir hier im Hohen Haus


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haben und die Sie in der Regierung haben, und das ist eine Verantwortung, Probleme dieser Art nicht, wie viele andere, auf die lange Bank zu schieben, sondern so rasch, so klar und so wirksam wie möglich zu beantworten und zu lösen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Wir alle kennen die technische Debatte und jene über die europäische Warenver­kehrs­freiheit und all die Diskussionen oder Hindernisse auf europäischer Ebene. Ich habe es ehrlich gesagt satt, wenn man Vorschläge macht, die zu Lösungen führen, dass das Erste, was man hört, ist, wie groß die Hindernisse sind, es umzusetzen. Das war bei der Mietensteuer, die wir zur Abschaffung vorgeschlagen haben, genau die gleiche Geschichte.

Aber, Kolleginnen und Kollegen, wollen wir heute wirklich allen Eltern dieses Landes – und viele sitzen in diesem Saal –, in Österreich die Botschaft schicken, dass uns die Sicherheit ihrer Kinder zwar sehr am Herzen liegt, aber nicht vor 2021, 2022 umsetzbar ist, dass wir diese Sicherheit am Schulweg erst in ein paar Jahren erfüllen können, obwohl am Tisch liegt, dass es jetzt möglich ist, wenn der politische Wille da wäre und die politische Verantwortung wahrgenommen würde? – Ja, wir können es schon heute machen, da brauchen wir keine Übergangsfristen, Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Bevor wir uns hier in technische Debatten begeben und alles auf den Tisch legen, was nicht möglich ist, sollten wir immer wieder einen Schritt zurückgehen und klarmachen, was unsere ureigenste Aufgabe in der Politik ist, nämlich die Interessen der Öster­reicherinnen und Österreicher und ihrer Kinder zu vertreten – und darum geht es auch bei der Sicherheit der Kinder! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Nehmen wir hier im Haus als Abgeordnete des Parlaments – und Sie als Regierungs­mitglied – diese Aufgabe, diese Verantwortung ernst, nehmen wir sie wahr! Entschei­den wir uns für die Sicherheit und gegen den toten Winkel! Entscheiden wir uns für die Kinder und nicht für die Wettbewerbsfähigkeit! Entscheiden wir uns für das Leben und gegen die Trauer, Herr Bundesminister! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)

9.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Hofer. – Bitte.


9.15.01

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei Ihnen, Frau Klubobfrau, für diesen sehr sachlichen Redebeitrag bedanken. Die Debatte in den letzten Tagen war zum Teil von sehr großen Emotionen geprägt, die natürlich verständlich sind, aber auch von sehr untergriffigen Debattenbeiträgen.

Ich glaube, diejenigen, die mich persönlich kennen, wissen, dass ich immer versuche, in meinem politischen Alltag nicht ins Persönliche zu gehen oder nicht unter der Gürtel­linie anzugreifen, zu beleidigen – und wenn es mir doch passiert, dann entschuldige ich mich auch dafür. Ich glaube, dass viele, die in den letzten Tagen bei ihren Ausfüh­rungen weit über das Ziel hinausgeschossen sind, nämlich mit Aussagen wie: Der Minister ist für jedes Kind, das zu Schaden kommt, persönlich verantwortlich!, dass sie das vielleicht heute ein bisschen anders sehen – das hoffe ich.

Ich darf Ihnen einige Zahlen zum Unfallgeschehen mit Lkw-Beteiligungen in Österreich präsentieren. Es gab im Jahr 2012 noch 77 Unfälle mit Lkw-Beteiligung, bei denen Menschen getötet worden sind. Im Jahr 2017 waren es 52. Die Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor, weil da jeweils auch die Unfallursachen mituntersucht werden. Auch zu


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dem tragischen Unfall, den wir in den letzten Tagen diskutiert haben, wird in den nächsten Wochen der Bericht vorliegen und werden dann auch Unfallursache oder Unfallursachen bekannt gegeben werden.

Die im Jahr 2017 bei schweren Lkw-Unfällen getöteten Personen waren drei Fahrrad­fahrer, sechs Fußgänger, acht Personen fuhren einspurige Kraftfahrräder und 35 Un­fälle waren im Zusammenhang mit sonstigen Fahrzeugen, das heißt vor allem Pkws. Sehen wir uns nun die Lkw-Unfälle an Kreuzungen an – das betraf alle Unfälle, auch auf den Autobahnen, Schnellstraßen, Bundesstraßen –: Im Kreuzungsbereich kamen im Jahr 2012 bei Lkw-Unfällen 17 Menschen zu Tode. Es hat sich dann Gott sei Dank positiv entwickelt, im Jahr 2016 jedoch wieder negativ, da gab es wieder 17 Personen, die ums Leben kamen, und im Jahr 2017 waren es sieben Personen.

Nun sehen wir uns an, wie es beim Rechtsabbiegen aussieht. Wie viele Personen sind bei Unfällen mit schweren Lkws beim Rechtsabbiegen zu Tode gekommen? – Das waren im Jahr 2012 fünf Personen, es waren im Jahr 2013 zwei, 2014 eine Person, 2015 zwei Personen, 2016 vier Personen und 2017 drei Personen. 2017 wurden also im Straßenverkehr bei Unfällen mit schweren Lkws 52 Menschen getötet, drei davon beim Rechtsabbiegen.

Schauen wir uns nun bitte die rechtliche Situation an! Wir hatten ja einen Lkw-Gipfel, bei dem viele Maßnahmen diskutiert worden sind und der auch sehr sachlich verlaufen ist. Es gab nach diesem Gipfel unterschiedliche Interpretationen, wer dort was gefor­dert hat. Natürlich haben dort auch Teilnehmer gesagt, wir hätten gerne den verpflich­tenden Abbiegeassistenten. Es geht aber darum, ob das die Forderung nach einem nationalen Alleingang ist. Ich möchte Sie bitten, das auch heute bei den Redebeiträgen klarzumachen, welche Variante man bevorzugt. Ich kann nur sagen, ich habe keine Möglichkeit, oder wir haben keine Möglichkeit, das Parlament hat keine Möglichkeit, als EU-Mitglied einen verpflichtenden Abbiegeassistenten vorzuschreiben.

Warum ist das der Fall? – Das System der EU-Typgenehmigung für Fahrzeuge sieht vor, dass Fahrzeuge, die über eine solche Typgenehmigung verfügen und damit auch den harmonisierten, technischen Vorschriften entsprechen, in jedem Mitgliedstaat der EU zum Verkehr zugelassen werden müssen – zugelassen werden müssen! Das heißt, wir haben keine Möglichkeit, zu sagen, wir sehen in Österreich eine andere rechtliche Möglichkeit vor.

Ich darf Sie bitten – all jene, die mir das nicht glauben –, doch gerne mit den Experten des Verkehrsministeriums auch persönlich Kontakt aufzunehmen. Das sind Mitarbeiter, die dort seit vielen, vielen Jahren im Amt sind, echte Experten sind und nicht von mir eingesetzt wurden, sondern von meinen Amtsvorgängern – und auch Sie haben ja als Verkehrsminister, Verkehrsministerinnen, Mandatare in den letzten Jahren diesen Experten vertraut. Eine Verpflichtung zur Ausrüstung neuer Lkws oder zur Nachrüstung bestehender Lkws in Österreich mit Abbiegeassistenten wäre nicht nur nicht konform mit EU-Recht, es würde auch unweigerlich zu einen Vertragsverletzungsverfahren führen. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Während der Ratspräsidentschaft Österreichs ist es gelungen, eine allgemeine Aus­rich­tung zu erreichen, dass diese Abbiegeassistenten auf EU-Ebene verpflichtend für alle Fahrzeuge eingeführt werden, und zwar 2022 bei der Typengenehmigung und 2024 für alle Neuzulassungen. Jetzt gibt es die Diskussion auf EU-Ebene, ob wir das ein Jahr früher machen können. Viele verwechseln dabei die Zeiträume und glauben, es wäre drei Jahre früher – nein, ein Jahr früher, nämlich bei der Typengenehmigung von 2022 auf 2021 und bei den Neuzulassungen von 2024 auf 2023. Ich würde das sehr begrüßen und bin davon überzeugt, dass auch die Mandatare aus Österreich diesen Weg unterstützen werden.


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Die erwähnten Vorschriften betreffen Neufahrzeuge und nicht den Fahrzeugbestand, also jene Lkws, die bereits zugelassen sind. Es könnte auch eine entsprechende Nach­rüstverpflichtung auf EU-Ebene im rechtlichen Rahmen sichergestellt werden, aber nicht durch einen nationalen Alleingang; auch das würde wieder EU-Recht widersprechen.

Es gibt nun ein deutsches Rechtsgutachten. Wie ist dieses deutsche Rechtsgutachten aus österreichischer Sicht einzuordnen? – Auch hier die Aussage der Experten aus dem Verkehrsministerium, die von meinen Vorgängern und Vorgängerinnen eingesetzt worden sind: Das Gutachten bezieht sich auf die nationale deutsche Rechtslage, daraus lassen sich aber für die österreichische Rechtslage keine Rückschlüsse zie­hen – beziehungsweise, um es deutlicher auszudrücken, so die Experten aus dem Verkehrsministerium, ist es für das österreichische Recht völlig irrelevant. Das heißt, für uns lassen sich daraus keine Erkenntnisse gewinnen, die auf unsere Rechtslage umzulegen wären.

Machen wir jetzt ein Gedankenexperiment: Nehmen wir an, wir wären nicht Mitglied der Europäischen Union und könnten völlig frei entscheiden! Wir könnten sagen: So, ein Abbiegeassistent ist nun in Österreich Pflicht! – Wie gehen wir dann mit den aus­ländischen Lkws um? Das heißt, Lkws aus dem Ausland dürften nicht mehr nach Öster­reich einfahren beziehungsweise müssten sämtliche Lkws an den Grenzen kon­trolliert werden, das heißt, die Grenzen müssten viel strenger kontrolliert werden als heute.

Kommen wir nun zu den Sofortmaßnahmen, die umsetzbar sind, und das war auch das Bemühen beim Lkw-Verkehrsgipfel: herauszuarbeiten, was wir tun können, welche Maßnahmen Österreich setzen kann. – Ich möchte noch einmal betonen, dass der Gipfel sehr konstruktiv geführt worden ist und dass alle Teilnehmerinnen und Teil­nehmer bemüht waren, ihre Lösungsvorschläge einzubringen und auch aufzuzeigen, wie man diese umsetzen kann.

Was machen wir nun? – Sie wissen, es gibt auf Asfinag-Parkplätzen eigene Parkplätze für Lkws, wo es möglich ist, den Spiegel einzustellen. Viele, viele Lkws sind mit falsch eingestellten Spiegeln unterwegs, was den toten Winkel vergrößert. Derzeit gibt es nur zwei solcher Parkplätze. Wir werden das massiv ausbauen und auch mit der Mine­ral­ölindustrie Gespräche führen, damit diese Möglichkeit für Lkw-Fahrer und Lkw-Fah­rerinnen auch auf Tankstellen besteht. Ich möchte auch eine Lanze für diese Berufs­gruppe, die es wirklich schwer hat, brechen, die unter großem Druck steht und sehr viel leisten muss. Wenn ein Unfall passiert, ist die Person zu beklagen, die dabei zu Schaden gekommen ist, aber es ist auch jener Mensch zu beklagen, der am Steuer gesessen ist und ein Leben lang unter diesem Unfall zu leiden hat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Eine weitere Maßnahme ist der sogenannte Trixi-Spiegel: Das sind Spiegel, die direkt an den Ampeln angebracht werden. Es gibt ein Modell aus Deutschland, das sehr gut funktioniert, durch das die Unfallzahlen deutlich zurückgegangen sind. Über diesen Spiegel außerhalb des Fahrzeuges kann dann auch der tote Winkel eingesehen werden. Zusätzlich zum Rampenspiegel, den es bei Lkws gleichfalls gibt, durch den man von oben den toten Winkel einsehen kann, kann dann von vorne in diesen Winkel eingesehen werden.

Es gibt einen offenen Call für Verkehrssicherheit, bei dem wir 1 Million Euro für das Forschungsprojekt toter Winkel sofort zur Verfügung stellen.

Wir haben das Projekt Mobileye, das Sie, Herr Abgeordneter Leichtfried, dankenswer­terweise ins Leben gerufen haben. Sie haben einmal gefragt, warum das Ergebnis noch nicht vorliegt. Die Ergebnisse werden im April vorliegen, weil im Laufe der Studie Fakten zutage getreten sind, bei denen sich die Experten noch nicht einig sind, warum


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es zu diesen abweichenden Zahlen kommt – es gibt große Unterschiede zwischen Sommerzahlen und Winterzahlen –, deswegen hat sich das Ergebnis einige Wochen verspätet und wird im April vorliegen.

Wir investieren 5 Millionen Euro aus den Mitteln der Asfinag in die Aus- und Weiter­bildung der Lkw- und Busfahrer, da auch speziell mit einem Schwerpunt toter Winkel.

Beim Gipfel gab es auch den Vorschlag, dass wir Maßnahmen zur Bewusstseins­bil­dung betreffend den toten Winkel setzen, das heißt, dass bei der Verkehrssicher­heitserziehung für die Kinder ganz besonders darauf aufmerksam gemacht wird, welche Gefahren vonseiten der Lkws für Kinder drohen. Auch ältere Menschen haben da aber oft ähnliche Probleme, und auch diesbezüglich wollen wir einen eigenen Schwer­punkt setzen.

Kommen wir nun zur Änderung der Straßenverkehrsordnung: Bei diesem Gipfel haben wir auch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung diskutiert, und wir werden auch tatsächlich eine Änderung der StVO vornehmen. Bisher ist es so, dass man an Kreuzungen ein Rechtsabbiegeverbot verordnen kann, aber man kann nicht zwischen Fahrzeugen, die einen toten Winkel haben, und jenen, die keinen toten Winkel haben, differenzieren. Diese Differenzierung wird es in Zukunft geben. Es werden Kreuzungen definiert, die bei einem toten Winkel tatsächlich eine Gefahr für Fußgänger und Fuß­gängerinnen, für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen darstellen. Dann gibt es die Möglichkeit, diese Kreuzungen zu entschärfen, indem beispielsweise die Zebrastreifen verlegt werden, die Haltelinien versetzt werden, die Ampelschaltung verändert wird, Trixi-Spiegel angebracht werden. Wird die Kreuzung nicht entschärft, dann kann dort ein Rechtsabbiegeverbot für Fahrzeuge verordnet werden, die einen toten Winkel auf­weisen. – Darum geht es bei der Änderung der Straßenverkehrsordnung.

Ich darf fairerweise ergänzen, dass bei diesem Gipfel auch Frau Vassilakou eine Ände­rung der StVO vorgeschlagen hat, aber sie hat einen anderen Vorschlag gehabt, nämlich ganze Stadtteile und Stadtbezirke für Lkws zu sperren. Wir glauben, dass eine zielgerichtete Maßnahme bezogen auf die Kreuzung die bessere ist, weil solche Fahrzeuge sonst gar nicht mehr in die Stadt einfahren können, auch dort nicht, wo keinerlei Gefahr besteht, auch dort nicht, wo man einfach nur gerade durch die Stadt durchfährt – und bitte vergessen Sie nicht, dass auch Waren und Produkte geliefert werden müssen! Daher schlagen wir diese zielgerichtete Maßnahme vor.

Es wird auch oft das Beispiel London gebracht. Ich habe gesagt, es gibt derzeit kein einziges Land auf der ganzen Welt – noch nicht, es wird aber kommen! –, in dem ein Abbiegeassistent verpflichtend vorgeschrieben ist, und dann kommt immer London als Beispiel. Ich darf Ihnen nun sagen, wie London dieses Problem anpackt: Das gilt dort nämlich nur für die City of London, also für einen ganz kleinen Teil der Stadt, und nur für Lkws über 12 Tonnen. Bei uns sprechen wir von Lkws mit 7,5 Tonnen, dort von Lkws über 12 Tonnen.

Die Fahrzeuge werden danach in Kategorien eingeteilt, ob sie eine Rundumsicht haben oder nicht. Bei dieser Kategorieeinteilung werden die Spiegelsysteme nicht berücksichtigt, nur, ob man durch die Fenster eine Rundumsicht hat oder nicht – es gibt ja Busse, bei denen das sehr gut gegeben ist. Das Fahrzeug mit dem größt­möglichen relevanten Raum, also der größtmöglichen Sicht, bekommt fünf Sterne, das schlechteste bekommt keinen Stern. Ab 26. Oktober 2020 dürfen Fahrzeuge der Klasse N3, also solche, die keinen Stern, keine Rundumsicht haben, nicht mehr nach Greater London einfahren, außer sie können ein Safe System aufweisen.

Was ist jetzt dieses Safe System? – Das ist nicht der Abbiegeassistent, sondern Safe System heißt dort: Verkleinerung des toten Winkels durch zusätzliche Spiegel – hier geht es also um Spiegelsysteme –, durch ein Kamerasystem oder durch ein Sensor-


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system. – Sie sehen also, dass wir auf europäischer Ebene, auf EU-Ebene weiter sind und mehr erreichen können, als das in der City of London geplant ist.

Ab 26.10.2024, so ist es in London geplant, dürfen Fahrzeuge mit 0 bis 2 Sternen nicht mehr einfahren, außer sie können ein Progressive Safe System aufweisen. Was dieses System ist, wird nicht definiert, sondern es steht, es wird dann alle derzeit noch nicht verfügbaren Technologien berücksichtigen, also das wird dann wohl ein Modell ähnlich dem Abbiegeassistenten sein, aber erst ab 26.10.2024. Da haben wir auf EU-Ebene schon längst den Abbiegeassistenten verpflichtend eingesetzt.

Ein Mitarbeiter von mir hat ein Schreiben von Willy Matzke bekommen. Willy Matzke ist Ihnen sicherlich als einer er wichtigsten Verkehrsexperten in Österreich bekannt. Dieser Verkehrsexperte schreibt Folgendes:

„Den ersten Unfall meines Lebens hatte ich vor mehr als 50 Jahren mit einem Müll­wagen in Wien, der die Kurve geschnitten und dann buchstäblich über das Vorderteil meines Käfers gefahren war. Natürlich war er schuldig aber ich hatte auch gelernt, dass man einem LKW nicht zu nahe kommen darf, nicht nur wegen des toten Winkels. Ich hab dann auch gleich den LKW Führerschein gemacht und meine Studien tw“ – teilweise – „mit LKW-Fahren finanziert, Kursdienst Wien-Vorarlberg, natürlich noch ohne Tunnel und ohne Inntalautobahn.

Man darf daher nicht einseitig auf die LKw losgehen oder einseitig Sonderausrüs­tun­gen verlangen, sondern aufklären statt strafen [...]. Man kann sich auch den Eurotest Schutzwege anschauen, wo ich als damaliger Leiter der ÖAMTC-Verkehrsabteilung [...] auf die Probleme hingewiesen habe. Die Ampelschaltungen sind bewusst auf Konfrontatin“ – Konfrontation – „ausgelegt (siehe Ablehnung der von der Verkehrs­abteilung der Wiener Polizei vorgeschlagenen Verbesserung am Wiener Donaukanal). Ich kenne Fälle wo Beamte der MA 46 versetzt wurden, weil sie Verbesserungen vor­geschlagen haben. Auch sind die Wiener Schutzwege schlecht beleuchtet, am besten im Burgenland.“

Ich möchte nicht auf Wien losgehen. (Abg. Meinl-Reisinger: Schon?! – Rufe bei der SPÖ: Nein!) Wien leistet sehr viel, was die Verkehrssicherheit anbelangt; aber erlau­ben Sie mir doch, diesen Absatz vorzulesen, weil ich zeigen will, dass der Lkw alleine nicht das Problem ist.

Der „Kurier“ berichtet am 21. Februar 2019 – und damit komme ich zum Ende meiner Rede – Folgendes:

„Weitere Opfer von Unfällen mit Lkw würden ab sofort auf das Konto von Verkehrs­minister Norbert Hofer (FPÖ) gehen. Das sagte der Initiator der Petition für verpflich­tende Abbiegeassistenten, Helge Fahrnberger, nach dem Sicherheitsgipfel am Dienstag. Denn die Pflicht zur Auf- oder Nachrüstung der Lkw, um tote Winkel auszuleuchten, kommt vorerst nicht.“ – Ich habe vorher erklärt, warum das der Fall ist.

„Experten, Lkw-Fahrer und auch Mitarbeiter der Wiener MA48 berichteten dem Minister beim Gipfel von großen Problemen mit der derzeit vorhandenen Technik. Die Kameras und Sensoren würden beispielsweise Hydranten nicht von Fußgängern oder Radfah­rern unterscheiden können und jedes Mal Alarm schlagen.“ Was sagt die Wiener Stadträtin Ulli Sima dazu? – Sie „war sich in diesem Punkt ausnahmsweise mit Minister Hofer einig. ‚Es wäre unverantwortlich, jetzt schon viel Geld auszugeben, bevor das beste System gefunden ist‘, sagt“ Ulli Sima.

Meine Damen und Herren, ich kann nur noch einmal sagen, dass wir alles tun, was rechtlich möglich ist, damit wir den toten Winkel zu einer kleineren Gefahr machen. Wir werden sie nie ganz ausschalten können. Ich habe Ihnen vorher die Zahlen genannt: Im Jahr 2017 sind drei Personen beim Rechtsabbiegen durch schwere Lkws zu Tode


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gekommen – von insgesamt 52 bei Lkw-Unfällen –, und jede Person, die zu Schaden kommt, ist eine zu viel. Wenn es Kinder betrifft, dann ist das besonders tragisch.

Ich versuche alles, um diese Gefahr zu bekämpfen. Ich würde auch gerne eine Ver­pflichtung einführen, aber wir sind Mitglied der Europäischen Union und können aufgrund der europaweiten Typengenehmigungen ein Fahrzeug in Österreich nicht einseitig anders zulassen als in anderen Ländern. Wir können Fahrverbote erlassen, das können wir, und zwar Fahrverbote für ganze Stadtbezirke, wie das von Frau Vassilakou vorgeschlagene – das ist die eine Möglichkeit –, oder eben Fahrverbote und Rechtsabbiegeverbote für jene Kreuzungen, die eine Gefahr darstellen. Für diesen Weg haben wir uns entschieden, und ich bitte Sie dabei um Ihre Unterstützung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

9.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Schülerinnen und Schüler des Bun­desrealgymnasiums Tulln recht herzlich bei uns im Hohen Haus begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ottenschläger. – Bitte.


9.34.18

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich gebe zu, die letzten Wochen waren nicht einfach, weil der Herr Bundesminister, wie er soeben beschrieben hat, in der Öffentlichkeit angeprangert wird. Auch mir ist es passiert, dass mich Leute darauf ansprechen oder anschreiben und sozusagen für ein etwaiges Unglück persönlich haftbar machen wollen. Das lässt einen, vor allem als Familienvater, nicht unberührt. Ich bitte an dieser Stelle auch alle, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir nur eines im Sinne haben: einen Beitrag dafür zu leisten, dass die Straßen möglichst sicher werden, insbesondere für unsere Kinder. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich ersuche Sie aber auch, hier eine sachliche Diskussion zu führen, und, Herr Bun­desminister, ausnahmsweise muss ich widersprechen: Die Rede von Frau Kollegin Rendi-Wagner war ruhig, aber sie war nicht davon geprägt, diesbezüglich entsprechen­de Vorschläge einzubringen – außer zu sagen, wenn wir den verpflichtenden Abbiege­assistenten jetzt nicht sofort beschließen, dann gefährden wir die Sicherheit der Kin­der. – Ich sage Ihnen, warum das aus meiner Sicht nicht sachlich ist: Es wäre ein Vor­spiegeln falscher Tatsachen, es hieße, dass wir vermitteln, dass nach der Einführung dieses Abbiegeassistenten alle Kinder zu hundert Prozent sicher wären, und, meine Damen und Herren, das wäre nicht der Fall. Ich bitte auch, das entsprechend nicht so zu kommunizieren, weil Sie Hoffnungen schüren – wie gesagt, selbst wenn wir das heute beschließen würden, geschähe das zu einem Zeitpunkt, an dem die Systeme noch nicht in der Form ausgereift sind.

Der Herr Bundesminister hat es auch gerade erwähnt: Es ist ja nicht so, dass wir nicht im Vorfeld einen Austausch mit Praktikern gepflegt hätten – die MA 48 der Stadt Wien wurde erwähnt. Wenn sich auch eine Stadträtin öffentlich dazu bekennt, dass diese Systeme noch nicht die hundertprozentige Sicherheit gewährleisten, dass es im Gegenteil derzeit noch Systeme sind, die möglicherweise dazu führen, dass sie igno­riert werden, weil sie ununterbrochen anschlagen, dann wäre es als Gesetzgeber doch nicht verantwortungsvoll, jetzt zu beschließen, dass wir die Systeme, die momentan verfügbar sind, verpflichtend einführen. Das hat nichts damit zu tun, ob dadurch Kosten entstehen oder nicht; das ist eine andere Diskussion. Da bitte ich auch darum, die Unterstellung zu unterlassen, dass wir bewerten, ob uns die Sicherheit der Kinder


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etwas wert ist oder nicht (Beifall bei ÖVP und FPÖ); es geht vielmehr darum, eine sachlich gerechtfertigte Lösung zu finden.

Meine Damen und Herren, ich bin schon sehr verwundert; wahrscheinlich ist im Moment die Opposition, zumindest in der aktuellen Situation, für Kollegen Leichtfried und für Kollegen Stöger angenehmer, als wenn man in der Regierungsverantwortung ist. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: ... sachliche Argumente ...!) Sie haben als Bundes­minister ein gutes Projekt eingeführt, dessen Ergebnisse wir, wie Herr Minister Hofer erwähnt hat, hoffentlich bald erfahren. Doch niemand, auch nicht der Herr Bundes­minister, zeigt in dieser Diskussion mit dem Finger auf seine Vorgänger und unterstellt, dass irgendjemand etwas nicht gemacht hätte. (Abg. Deimek: Das ist eine Schande für die SPÖ, das kann man schon sagen!) Umgekehrt passiert das in der öffentlichen Debatte sehr wohl. Das ist der eine Unterschied.

Der zweite Unterschied, meine Damen und Herren, ist, dass wir soeben ein Maßnah­menpaket vorgelegt haben, das wir relativ rasch umsetzen können. Bitte, welche Maßnahme ist derzeit schärfer, als dass man gefährliche Kreuzungen so entschärft, dass man entweder, wie es der Herr Minister schon skizziert hat, entsprechende Sicherheitsinfrastrukturmaßnahmen, wie das Aufhängen von Spiegeln oder das Verlegen von Schutzwegen, vornimmt oder ein Rechtsabbiegeverbot verhängt, sodass der Lkw mit dem toten Winkel gar nicht mehr rechts abbiegen darf. Das ist die schärfste Maßnahme, die wir sofort durchführen können, und bringt mindestens so viel wie Abbiegeassistenten et cetera, da diese das Rechtsabbiegen ja nicht verhindern. Ich würde Sie bitten, das sachlich so zur Kenntnis zu nehmen und mit uns diesen Weg zu gehen, damit wir sofort Maßnahmen beschließen können, die die Straßen ein Stück sicherer machen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zum Schluss: Diejenigen, die behaupten, wir verwenden die Europäische Union als Ausrede, weil wir das jetzt nicht gleich umsetzen, sind oft auch diejenigen, die uns vorwerfen, dass wir Europa in der Form nicht ernst nehmen beziehungsweise dass wir gegen europäische Werte kämpfen. Ich sage Ihnen eines: Wann, wenn nicht in diesem Zusammenhang, wäre es richtig, dass wir auf der einen Seite Sofortmaßnahmen treffen und auf der anderen Seite auf der europäischen Ebene Druck machen? – Das passiert, damit wir die Einführung von Abbiegeassistenten in Europa möglichst rasch gemeinsam beschließen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

9.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Leichtfried. – Bitte.


9.40.54

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! (Ruf bei der FPÖ: Schauspieler!) Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Drückt mir die Daumen!, hat der Herr Verkehrsminister zu jenen Kindern gesagt, die ihren Schul­freund durch einen Lkw-Unfall verloren haben. Ich glaube, die Kinder haben die Dau­men gedrückt, aber geschehen ist auf dieses Daumendrücken hin meines Erachtens zu wenig.

Wir haben ein Jahrzehnt Verkehrspolitik hinter uns, die durch zwei Grundsätze geprägt war: Ökologisierung und Verkehrssicherheit. Das waren die Grundsätze aller sozial­demokratischen Verkehrsministerinnen und -minister. Und das hat gegriffen: 2007: 691 Tote auf der Straße, 2017: 414, und 2018 – nachgewirkt –: 400. Daran sieht man, was konsequente Verkehrssicherheitspolitik bewirken kann.

Wir haben noch im Jahr 2017 gemeinsam mit der Österreichischen Volkspartei ein Verkehrssicherheitsprogramm in die Wege geleitet, das wahrscheinlich seinesgleichen


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suchen muss, das über 100 Einzelmaßnahmen umfasste, beispielsweise die Verlän­gerung des Probeführerscheins, Alkolocks und viele anderen Dinge, darunter auch den Testversuch Mobileye. 15 Lkws und Busse haben einen Abbiegeassistenten getestet; der Versuch hat Anfang 2017 gestartet, und der Plan war, den Versuch Anfang 2018 zu beenden und in die Umsetzung zu kommen.

Herr Verkehrsminister, Sie haben gesagt, es sei jetzt einige Wochen später. – Es ist ein bisschen mehr als einige Wochen später. (Abg. Rosenkranz: Was sind einige Wochen?) – Na ja, ein Jahr und ein paar Wochen sind mehr als einige Wochen, Herr Kollege. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.) Es ist seit 2018 nichts geschehen, und das ist meines Erachtens zu wenig. Jedes Jahr sterben in Österreich gerade bei solchen Unfällen zwischen 10 und 14 Menschen, und es ist die Pflicht der Politik, alles zu unternehmen, um Menschenleben zu retten. (Beifall bei der SPÖ.)

Menschenleben, geschätzte Damen und Herren, müssen wichtiger sein als andere Interessen (Abg. Mölzer: Sie wechseln politisches Kleingeld auf dem Rücken ...!), auch wichtiger als Wirtschafts- und Frächterlobbyinteressen. Ich verstehe nicht, geschätzte Damen und Herren, dass in diesem Jahr so wenig geschehen ist; und die Lösung wird nicht sein – obwohl das sicher ein ambitioniertes Projekt ist –, an jeder gefährlichen Kreuzung Spiegel aufzustellen. Es wird nicht mit irgendwelchen Nachschulungen getan sein, und es ist auch nicht sinnvoll, die Verantwortung auf die Fahrerinnen und Fahrer zu überwälzen. Österreich ist ein Technologievorzeigeland, geschätzte Damen und Herren, und die Lösung muss eine technologische sein, und das so schnell wie möglich. Das ist es, was zu tun ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist auch europarechtlich möglich. Sie haben selbst gesagt, Herr Minister, Fahr­verbote seien möglich. – Na, warum nicht Fahrverbote für Lkws, die diese Ausrüstung nicht haben, dort, wo die Gemeinden meinen, es mache Sinn? Warum soll es in der Straßenverkehrsordnung keine Ermächtigung für Fahrverbote geben? Das wäre die einfachste europarechtlich kompatible Lösung, aber sie kommt nicht. Herr Minister, das müssen Sie erklären, warum das nicht kommt! Ich finde, das ist schon etwas, was machbar ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Wir haben ein gemeinsames Ziel. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Das gemeinsame Ziel ist, Menschenleben zu retten. Das gemeinsame Ziel ist aber auch, ehrlich zu sein. Und wenn eine österreichische Zeitung schreibt (die aktu­elle Ausgabe des „Falter“ in die Höhe haltend, auf deren Titelblatt unter der Überschrift „Der Heuchler“ Bundesminister Hofer abgebildet ist), dass es eine Besprechung mit der Industrie- und der Frächterlobby gegeben hat, bei der schon ausgeredet worden ist, was kommt, bevor dieser Gipfel stattgefunden hat, dann würde mich interessieren, ob das stimmt, Herr Minister (Abg. Gudenus: Seriöses Blatt! – Abg. Belakowitsch: Das ist wirklich das seriöseste Blatt!), denn wir müssen uns ehrlich darum kümmern, dass auf Österreichs Straßen weniger Menschen sterben.

Das ist eine gemeinsame Anstrengung, geschätzte Damen und Herren, und wenn Sie der Auffassung sind, dass das so sein soll, dann würde ich Sie bitten, den dementsprechenden gemeinsamen Antrag von JETZT, NEOS und der Sozialdemokratie zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und JETZT.)

9.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.


9.45.58

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Wir hatten vor wenigen Wochen einen


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tragischen Todesfall zu beklagen. Ein neunjähriger Bursche wurde am Weg zu seiner Volksschule Opfer eines tödlichen Verkehrsunfalls – ein Vorfall, der uns allen, vor allem auch mir als dreifachem Familienvater, den Atem stocken lässt.

Natürlich stellt man sich zu allererst die Frage: Wäre dieser tragische Unfall zu ver­hindern gewesen? Wer trägt die Schuld an diesem schmerzhaften Tod? Können wir angesichts des Geschehenen zumindest sicherstellen, dass Kindern zukünftig best­mög­licher Schutz geboten wird oder ein derartiges Schicksal erspart bleibt? – Diese Gedanken, glauben Sie mir, werte Damen und Herren, einen uns alle, nicht zuletzt des­halb, weil wir es hier im Hohen Haus als unsere Pflicht sehen, gerade die Schwächs­ten in unserer Gesellschaft, unsere Kinder, vor Schaden zu bewahren und ihnen Sicherheit zu garantieren.

Weil wir uns eben dieser Verantwortung bewusst sind, hat unser Verkehrsminister Norbert Hofer umgehend, noch während seiner Dienstreise in Japan, einen Sicher­heitsgipfel einberufen, damit wir ohne Verzögerung der Frage, welche Sofortmaß­nahmen wir Politiker setzen können, um derartige Unfälle in Zukunft zu verhindern, auf den Grund gehen können. Dem Sicherheitsgipfel am letzten Dienstag gingen viele Gespräche mit Technikern, Legistikern, sachkundigen Personen aus dem Ministerium, der Wirtschaft, aber auch der Arbeitnehmervertretung voraus. Am Ende diskutierten etwa 70 Experten darüber, welche Möglichkeiten wir haben, dieses Problem anzu­packen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Gipfel stellte sich vor allem eines heraus: Es gibt den Experten zufolge zum jetzigen Zeitpunkt keine klare Patentlösung für das Problem, sondern es gibt nur kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, die wir in diesem Bereich setzen können.

Die Einführung – der Herr Bundesminister hat es vorhin bereits erwähnt – des Trixi-Spiegels, des Rundumblickspiegels ist eine Maßnahme, die wir sofort umsetzen kön­nen und damit eben risikobehaftete Kreuzungen für alle Fahrzeuge und alle Verkehrs­teilnehmer entschärfen können. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Hinsichtlich der Einführung des elektronischen Abbiegeassistenten sind wir aber auf die Unterstützung der Euro­päischen Union angewiesen. Nur sie kann uns die technischen Spezifikationen dafür liefern, wie ein derartiges System in Hinkunft funktionieren muss, um nicht im Wider­spruch zu den geplanten europäischen Lösungen zu stehen – das deshalb, weil wir vermeiden wollen, dass wir jetzt voreilig etwas einführen, das wir innerhalb kurzer Zeit um sehr, sehr viel Geld wieder umrüsten müssen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Eines ist vollkommen klar, und das hat auch der Herr Bundesminister ganz klar gesagt: Der europaweite Einführungsprozess, im Rahmen dessen die Umsetzung bis 2022 beziehungsweise 2024 geplant ist, dauert uns zu lange und muss daher auch massiv beschleunigt werden. Und Frau Kollegin Rendi-Wagner, Sie wissen ganz genau, dass wir uns in dieser Frage mit Europa abstimmen müssen, das können Sie nicht einfach vom Tisch fegen. Von uns in Österreich gibt es ein klares Bekenntnis dazu, ein First Mover bei der Einführung dieser Abbiegeassistenten zu werden. Das ist für uns ganz klar: Wir wollen uns eben auch entsprechend mit der EU koordinieren, um früher zu einer europaweit verpflichtenden Einführung dieses Assistenten zu kommen.

Manche Personen hier im Haus verfolgen aber offensichtlich leider andere, vor diesem tragischen Hintergrund schäbige Ziele. Wenn man Minister Hofer nach der Präsen­tation unserer Lösungen, des Maßnahmenkatalogs vorwirft, nach der Pfeife von Lobbyisten zu tanzen und an jedem weiteren Unfall, bei dem ein Kind verunglückt, schuld zu sein, dann ist das nicht nur geschmacklos, sondern es entbehrt auch jeg-


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licher Grundlage. Das ist keine angemessene Art und Weise, diese Themen zu diskutieren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Bei aller Tragik und bei aller Brisanz sollten wir hier im Haus in der Lage sein, uns auf einem angemessenen Niveau einer sachlichen und machbaren Lösung anzunähern und diese rasch umzusetzen. Politische Untergriffe und Halbwahrheiten bringen uns kein einziges verunglücktes Kind zurück. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Arbeiten wir also alle gemeinsam an einer Lösung, sprechen wir mit unseren Fraktions­kollegen im Europäischen Parlament, um zu einer Umsetzung betreffend den Assis­tenten zu kommen – und das wirklich rasch, zum Schutze unserer Kinder! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

9.51


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Klubobfrau Meinl-Reisinger ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


9.51.39

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist für eine Politikerin, für einen Politiker immer eine Gratwanderung, zu einem Thema zu sprechen, wenn dem ein trauriger Anlassfall vorangegangen ist und man dazu einen gewissen – wenn auch nicht nahen – Bezug hat. Aus diesem Grund wollte ich ursprünglich zu diesem Thema gar nicht sprechen, das sage ich ganz offen. Der Grund, warum ich es dennoch tue, ist, dass ich über die Ergebnisse des Gipfels von letzter Woche ehrlich enttäuscht und über die Abschiebung der Verantwortung auf Brüssel, von der ich eben gehört habe, doch einigermaßen empört bin.

Ich kannte Henry nicht gut, ich habe ihn einmal gesehen, und es sollte eigentlich auch keinen Unterschied machen, denn jedes Kind, das im Straßenverkehr umkommt, jeder tote Mensch ist ein toter Mensch zu viel. Sie werden mir vielleicht auch verzeihen, dass es mir als Mutter von Kindern im gleichen Alter nahegeht; als Mutter, die sich ge­meinsam mit ihrem Mann anlässlich der Schuleinschreibung zum Gymnasium gerade die Frage stellt: Was sage ich dem Kind, welchen Schulweg es gehen soll? Da stellt sich diese Frage genauso: Da gibt es einen Schutzweg, wo es Rechtsabbieger gibt, wo die Autos meistens zu schnell sind. Sage ich dem Kind: Geh dort, du musst natürlich immer schauen!? Ich weiß aber auch, dass man sich ein bisschen darauf verlässt, dass es am Schutzweg sicher ist. Oder sage ich dem Kind: Geh nicht am Schutzweg, du musst sowieso aufpassen!? Das werde ich nicht sagen, aber Sie verstehen das Dilemma, in dem man als Elternteil ist.

Wir wissen, dass es die technische Möglichkeit gibt, auch wenn sie noch nicht aus­gereift und perfekt ist, auch wenn sie – verzeihen Sie, Herr Minister, das ist meiner Meinung nach kein Argument – einmal falsch anschlägt oder zweimal falsch anschlägt. Es ist besser, sie schlägt einmal zu oft falsch an und macht Pieps als einmal zu wenig. Was ist das für ein Argument? Ich kann es nicht nachvollziehen. Verzeihen Sie, ich kann es einfach nicht nachvollziehen! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Plessl.)

Ich meine, Sie wollen in fünf Jahren autonomes Fahren ermöglichen und erklären, da piepse es einmal zu viel. Das verstehe ich nicht! (Bundesminister Hofer: In fünf Jahren, wie kommen Sie auf fünf Jahre?) – Na gut, aber Sie wollen in einem abseh­baren Zeitraum autonomes Fahren ermöglichen. (Bundesminister Hofer: 2030!)

Was mich wirklich empört, ist dieses Ausreden auf Europa: Wir würden ja so gerne, ein nationaler Alleingang ist aber leider nicht möglich! – Herr Minister, das ist einfach unwahr, und das wissen Sie! Das ist ein Abschieben der Verantwortung auf Brüssel;


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was Ihre Fraktion sehr gerne macht, ich in dieser Diskussion aber wirklich für unredlich halte. (Beifall bei den NEOS.) Sie können das mit einer entsprechenden Übergangsfrist machen, Sie können die StVO dahin gehend ändern, dass Fahrverbote möglich sind. Natürlich können Sie die Zulassung von Lkws, die nicht damit ausgerüstet sind, nicht verhindern, aber davon redet niemand; es gibt andere rechtliche Möglichkeiten.

Es gibt die Möglichkeit, sich als Minister auf europäischer Ebene einzusetzen; es hätte diese Möglichkeit auch schon im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft gegeben. Das Europäische Parlament hat sich schon dafür ausgesprochen, dass das rascher eingeführt wird. Es gibt auch schon technische Möglichkeiten, die ausgereift genug sind. – Also ich höre hier eigentlich Ausreden und ein Abschieben der Verant­wortung, und dieses Ergebnis lässt mich tatsächlich fassungslos zurück. (Abg. Deimek: Was ist ... Schnellbahn?)

Ich möchte eines vorweg sagen: Die Äußerung, dass Sie persönlich für den Tod jedes weiteren verunfallten Kindes verantwortlich sind, ist unter jeglicher - - Sau sagt man nicht (Abg. Rosenkranz: Unter jeder Kritik!); also ich finde es nicht okay, wirklich nicht okay. Es kam übrigens nicht aus diesem Haus, glaube ich, aber ich muss wirklich sagen: Das tut man nicht. Die Frage, inwieweit Sie da vor einer Lobby eingeknickt sind, müssen Sie sich allerdings gefallen lassen, denn solange Sie – und ich sage das jetzt sehr vornehm (Abg. Belakowitsch: Sagt die Chefin ...!) – die Wahlkampfkosten und Ihre Spender nicht offenlegen, bleibt diese Frage im Raum stehen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von JETZT. – Abg. Meinl-Reisinger – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz in Richtung Abg. Belakowitsch –: Alles transparent, Frau Kollegin!)

9.55


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Cox. – Bitte.


9.56.03

Abgeordnete Stephanie Cox, BA (JETZT): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Menschen vor den Bildschirmen! Herr Minister! Mittlerweile ist sehr klar rübergekommen, dass Sie keinen verpflichtenden Abbiegeassistenten wollen (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt ja gar nicht!), knapp 73 000 Österreicherinnen und Österreicher wollen das schon. (Abg. Rosenkranz: Also dass man solche Freud’schen Verhörer haben kann!) Der VCÖ, das Kuratorium für Verkehrssicherheit, der ÖAMTC und viele andere wollen das auch. (Ruf: ... Behauptungen! Wer sagt, dass wir das nicht wollen?) Immer mehr Länder und Städte wollen das. London zeigt es vor, dort will man das nicht nur, man fängt auch an, es umzusetzen. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.) Nicht zuletzt meine Kolleginnen und Kollegen von SPÖ, NEOS und unserer Fraktion wollen das, und deswegen gibt es hier auch einen gemeinsamen Antrag.

Die Langzeitstudien aus Ihrem Haus besagen bis jetzt: Ja, Abbiegeassistenten mit Sensoren wirken, Lkw-Lenkerinnen und -Lenker sind vorsichtiger – bis jetzt. Sie wollen jetzt trotzdem keinen verpflichtenden Abbiegeassistenten. Sie wollen ein Maßnah­menpaket (Abg. Rosenkranz: Wir wollen jetzt nicht, aber das hat mit Ihrer Partei zu tun!), gemäß dem alle für mehr Verkehrssicherheit verantwortlich zu sein scheinen außer Ihnen: Gemeinden dürfen Kreuzungen überprüfen und sicherer machen, Kinder sollen lernen, sich sicherer zu bewegen, die EU soll die Regelungen vorlegen. Eine Inseratenkampagne machen Sie schon – das haben Sie angekündigt –, aber für den Rest sind andere verantwortlich.

Ihr Argument gegen die verpflichtenden Abbiegeassistenten und das entsprechende Maßnahmenpaket finden Industriellenvereinigung und WKO super, so super, dass die Industriellenvereinigung das Paket schon kannte, bevor der Sicherheitsgipfel überhaupt


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stattgefunden hat. – Höchst merkwürdig! Welche Rolle die Frächterlobby in dieser ganzen Thematik spielt und wie sie zu Ihrem Nein beiträgt, das werden wir wohl nie erfahren.

Herr Minister, wenn es um Innovation und Digitalisierung geht, höre ich von Ihnen immer wieder, Österreich müsse Nummer eins sein, wir müssen eine Digital Nation werden, wir müssen zu den Digital 9 aufschließen, Frontrunner betreffend 5G sein – wenn wir schon bei Anglizismen sind: Yes, we can! –; aber gerade bei der Entschei­dung hinsichtlich verpflichtender Abbiegeassistenten steigen Sie auf die Technologie­bremse. Ich glaube, da heißt es auch: Yes, we can!, denn – wie Kollegen von der FPÖ schon vorhin erwähnt haben – es geht darum, bei dieser Thematik First Mover zu sein. First Mover zu sein betrifft nicht nur das, was in Zukunft ist, sondern was im Jetzt passiert. Das heißt auch, die Lkws, die jetzt schon auf Österreichs Straßen unterwegs sind, nachzurüsten, und das bedeutet: jetzt! (Beifall bei JETZT.)

Was ich sehr oft von Ihnen gehört habe und noch immer höre, ist, die Technologie sei nicht ausgereift – Punkt. Gerade in diesem Zusammenhang würde ich gerne mehr den Frontrunner-Spirit von Ihnen hören, da vermisse ich den Frontrunner-Spirit, den ich sonst in den anderen Bereichen bei Ihnen sehr stark wahrnehme.

Herr Minister, ich würde mir echt wünschen, dass Sie da weniger auf Lobbyistinnen und Lobbyisten hören. Hören Sie auf Bürgerinnen und Bürger, das sind auch die­jenigen, die Sie dahin gebracht haben, dass Sie hier sitzen, und die Ihnen eine große Verantwortung mitgegeben haben!

Hören Sie auf unabhängige Expertinnen und Experten, beziehen Sie sich auf Fakten, lernen Sie von den Besten, dann haben Sie auch mich auf Ihrer Seite; dann ist neben Österreich als Digitalland Nummer eins noch ein Stockerlplatz drinnen, nämlich (eine Tafel mit der Aufschrift „Österreich #1 bei Verkehrssicherheit für Kinder“ in die Höhe haltend) Österreich als Nummer eins bei der Verkehrssicherheit, vor allem für Kinder! (Beifall bei JETZT.)

10.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Pfurtscheller ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.


10.00.24

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich gehe davon aus, dass jene Menschen, die von diesem schrecklichen Unfall am meisten betroffen sind – die Familie des kleinen Jungen und auch die Initiatoren der Petition –, heute zuschauen, und deswegen möchte ich die Gelegenheit nutzen, ihnen mein Bedauern über diesen schrecklichen Unfall auszusprechen und den Initiatoren der Petition für ihr Engagement herzlich zu danken. – Ihnen verdanken wir, dass wir dieses so wichtige Thema heute in aller Breite diskutieren können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich möchte kurz auf die Ausführungen meiner Vorrednerinnen und auf jene des Herrn Leichtfried eingehen. Es ist fast unfassbar, dass Sie es in drei Reden schaffen, dieses so wichtige Thema auf nur einen einzigen Aspekt zu verengen, und zwar auf die Einführung des Abbiegeassistenten. Sie unterstellen, dass es derzeit keine anderen Möglichkeiten gibt, um Unfälle zu verhindern, und das ist schlichtweg unwahr. (Beifall ÖVP und FPÖ.)

Herr Minister Hofer hat in aller Ausführlichkeit erklärt, warum der Abbiegeassistent nicht sofort eingeführt werden kann, und er hat vor allem auch alle zehn Punkte, die jetzt umgesetzt werden sollen und die natürlich auch zur Verkehrssicherheit beitragen


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werden, erläutert. Sie tun so, als würde darüber überhaupt nicht geredet. Von Ihnen dreien ist auf keinen einzigen Punkt eingegangen worden, und das finde ich ehrlich gesagt ziemlich schlimm und ziemlich arm. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Uns – und zwar FPÖ und ÖVP gemeinsam – zu unterstellen, wir wären von der Wirtschafts- und Frächterlobby abhängig, ist dermaßen infam; das will ich zurück­weisen. (Abg. Meinl-Reisinger: Dann legen Sie Ihre Spender offen! Deswegen gibt es Transparenz!) Wir haben genauso ein Interesse daran, dass möglichst wenige Menschen im Verkehr zu Schaden kommen, wir haben die SPÖ-Minister in dieser Hinsicht auch immer unterstützt, und daran hat sich nichts geändert. Uns tut es natür­lich genauso weh wie allen anderen Menschen, und wir werden nicht müde werden, alles dafür zu tun, dass die Sicherheit im Verkehr steigt und weniger Menschen zu Schaden kommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich möchte auch das, was Kollege Leichtfried gesagt hat, noch einmal relativieren: Ja, er hat 2017 diese Arbeitsgruppe, das Pilotprojekt Rundum-Sicht im Straßenverkehr eingerichtet; das kann und sollte man ihm auch zugutehalten. Herr Minister Hofer hat aber ganz genau erklärt, warum diese Arbeitsgruppe noch nicht fertig ist, nämlich weil Aspekte hervorgetreten sind, mit denen man am Anfang nicht gerechnet hat – das ist der einzige Grund –, und sicher nicht, weil irgendjemand von uns die Arbeit dieser Gruppe verschleppt hat. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis! Es kann nicht sein, dass Sie hier ständig mit Halbwahrheiten agieren und ignorieren, was wir alles tun werden und dass wir uns bemühen werden, die Verkehrssicherheit hinsichtlich des Rechts­abbiegens sicherzustellen oder zu verbessern.

Ich möchte noch einmal kurz auf diese zehn Punkte eingehen, weil sie von meinen Vorrednern nicht genannt worden sind: Wir werden Infrastrukturmaßnahmen setzen, um gefährliche Kreuzungen sicherer zu machen, wir werden die StVO ändern, damit Gemeinden gefährliche Kreuzungen sicherer machen können und an diesen Kreuzun­gen zwischen Pkws und Lkws unterschieden werden kann, der Österreichische Ver­kehrssicherheitsfonds initiiert ein Projekt, dotiert mit 1 Million Euro, im Verkehrssicher­heitsbeirat wird die Lkw-Sicherheit in den Fokus genommen, Lkw-Fahrer sollen aus­gebildet und nachgeschult werden – dafür nimmt der Bund eine Summe von 5 Millio­nen Euro in die Hand.

Des Weiteren sollen die Asfinagparkplätze so ausgestattet werden, dass Lkws dort ihre Spiegel korrekt ausrichten können, auch mit den Tankstellenbetreibern wird ge­sprochen, damit diese Arbeiten vorgenommen werden können. Es soll Bewusstseinsbildungs­maßnahmen für Kinder und Ältere geben – zum Beispiel kommt es auch durch unsere heutige Sitzung schon zu Bewusstseinsbildung –, es soll eine Informationskampagne geben, es sollen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Rundum-Sicht im Straßenverkehr dann, wenn sie vorliegen, eingearbeitet werden, und natürlich wird auch der Druck auf die EU weiter verstärkt.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Schlusssatz bitte!


Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (fortsetzend): Ich möchte auch wirklich alle Kolleginnen und Kollegen, die sich jetzt anschicken, ins Europäische Par­lament zu kommen, so wie auch Herrn Kollegen Leichtfried, der sicher noch beste Kontakte zum Europäischen Parlament hat, bitten, uns diesbezüglich zu unter­stüt­zen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Schülergruppe des Gymnasiums Unterwaltersdorf recht herzlich bei uns im Hohen Haus begrüßen. – Herzlich willkom­men! (Allgemeiner Beifall.)


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Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stöger. – Bitte.


10.06.21

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Sicherheit ist etwas, das man nie hundertprozentig erreichen kann, aber man kann lernen, mit dem Risiko umzugehen, und Maßnahmen setzen, um das Risiko zu reduzieren.

Eine der zentralen Aufgaben eines Verkehrsministers ist es, Risiken zu reduzieren. Kollege Leichtfried hat es schon angesprochen: Sozialdemokratische Verkehrsminister haben sich immer darum bemüht, Risiken zu reduzieren – gerade im Zusammenhang mit Verkehrsmaßnahmen – und den österreichischen Verkehr sicher zu machen. (Abg. Deimek: Das ist nicht wahr, das wissen Sie! Das wissen Sie von der Eisenbahn! Da haben Sie es sträflich ignoriert!)

Jetzt haben wir eine Trendumkehr erlebt; ich sage das sehr deutlich. Man geht mit Risiko im Straßenverkehr anders um. Da fällt dem Minister ein, das Risiko zu mini­mieren, indem er auf der Autobahn 140 km/h zulässt. Ist das glaubwürdig? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Sind Sie glaubwürdig?) Da fällt dem Minister ein, das Risiko zu minimieren, indem er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von Lkws erhöht; auch in der Nacht. Ist das glaubwürdig? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Wie glaubwürdig sind rote Verkehrsminister ...?) Da fällt dem Verkehrsminister ein, Rechts­abbiegen bei Rot zu erlauben. Ganz ehrlich: Ist das im Sinne von Risikominimierung glaubwürdig? – Ich glaube nicht. (Abg. Höbart: Wenn ein Sozialdemokrat von Glaub­würdigkeit spricht, ist das die Quadratur des Kreises!)

Wenn ich mir jetzt die Maßnahmen ansehe, die wir hier miteinander diskutieren, fällt mir dazu noch etwas ein: Der Herr Bundesminister hat betreffend die Vorschläge der Stadt Wien – es war nicht meine Parteikollegin, die gemeint hat, man sollte in den Regionen entscheiden können, die Stadt sollte das entscheiden können, ob man generelle Abbiegeverbote macht oder nicht – sehr kritisch gemeint, da sagt er gleich Nein. (Bundesminister Hofer: Nicht Abbiegeverbot! Nicht Abbiegeverbot!) Für eine Stadt wäre das wichtig. Ich halte es auch für wichtig, sicherzustellen, dass man in Österreich da vorprescht, nach vorne geht. (Abg. Deimek: Ah ja, jetzt! Wann sind Sie vorgeprescht?)

Der Herr Minister diskutiert technische Modelle, hat 18 Minuten darüber geredet, was die EU tun kann beziehungsweise nicht tun kann, und die einzige Technologie, die ihm dazu einfällt, was man diesbezüglich tun könne, ist der Spiegel. Den gibt es seit 5 000 Jahren (Abg. Schimanek: Na ja, seit 5 000 Jahren nicht!), das ist eine ganz alte Technologie – aber er ist ja auch Technologieminister. (Ruf bei der FPÖ: Unerträglich!)

In jedem modernen Mittelklasseauto gibt es Assistenten, Unterstützungssysteme, da­mit man rundherum sieht. Wenn man zurückfährt und einparkt, bekommt man in einem Mittelklassewagen ein schönes Bild und sieht, ob man anfährt oder nicht. Ähnliches könnte man beim Lkw auch machen – ohne dass es gleich ein Assistenzsystem wird –, damit der Lkw-Lenker das sieht. Beim Pkw geht es. Warum soll es beim Lkw nicht möglich sein? (Beifall bei der SPÖ.) Ein Technologieminister würde sich damit aus­einandersetzen, wie österreichische Unternehmen diese Technologie umsetzen können. (Abg. Deimek: Der würde selber in Windeseile was erfinden!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir geht es darum, dass man konsequent die Risiken minimiert und dass man im Straßenverkehr Maßnahmen setzt, die Risiko­minimierung zustande bringen.


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Übrigens: Der Herr Minister hat gesagt, wir könnten es nicht wie in London machen, weil die erst ab 12 Tonnen beginnen. Ich könnte mir vorstellen, das Londoner Modell auf uns zu übertragen, das kann man schnell tun. Zweitens – das auch sehr deutlich – gibt es beim Lkw keinen Unterschied zwischen 7,5 und 12 Tonnen, die Fahrerkabinen sind mittlerweile alle gleich. Da kann man einiges tun. Zum Dritten: Man könnte – und das ist auch eine Forderung – in den Risikobereichen auch verpflichtend Beifahrer mitfah­ren lassen und all jene Maßnahmen setzen, die jene Personen – Vertreter des ÖAMTC, der Gewerkschaften – genannt haben, die am Sicherheitsgipfel teilgenommen haben. Das verpflichtende Mitfahren von Beifahrern wäre eine Maßnahme. Herr Bun­desminister, es geht um Risikominimierung, und das soll man umsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Abschluss noch eines: Sie sind derjenige, der über die Europäische Union jam­mert. Bei der Frage, ob man Kindern etwas wegnimmt, sind Sie mit dem europäischen Recht ganz locker umgegangen, und da geht es auf einmal nicht. Ich verstehe es nicht. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

10.11


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Bundesminister Hofer. – Bitte.


10.12.03

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss mit einem offenbaren Missver­ständnis aufräumen. Abgeordneter Stöger hat gesagt, wir würden keine Rechtsab­biege­verbote in den Städten zulassen. Bitte, das war doch genau das, was ich vorhin deutlich zu machen versucht habe: dass wir durch eine Änderung der StVO diese Rechtsabbiegeverbote jetzt umsetzen. Das Gegenteil von dem, was Sie gesagt haben, ist also wahr. Genau das machen wir, und deswegen verstehe ich Ihre Aussage nicht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie sagen, Sie wollen das Londoner Modell umsetzen. – Ja, Gott bewahre, das ist ja genau das, was jetzt bei uns zu keiner Verbesserung führen würde! Das bedeutet, ab 26.10.2020 dürfen Fahrzeuge der Klasse N3, die keinen Stern haben, nicht mehr nach Greater London einfahren. Wissen Sie, wie man dann ein besseres Fahrzeug be­kommt? – Indem man einen Spiegel montiert. Das ist das Londoner Modell. Im Londoner Modell heißt es, ab 26.10.2024, also erst nach der Frist der Europäischen Union, müssen alle Assistenzsysteme eingeführt werden. Das Londoner Modell wäre also eine tatsächliche Verschlechterung, da ist die Europäische Union wesentlich weiter. Ich warne davor, das Londoner Modell einzuführen, das stellt uns schlechter.

Sie haben die Monitorsysteme angesprochen. Sie haben gesagt: Wieso kann man bei Pkws eine Rundumsicht haben und warum geht das bei Lkws nicht? (Abg. Vogl: Das ist keine Debatte! – Abg. Deimek: Vier verlorene Jahre im Verkehrsministerium!) Herr Abgeordneter Stöger, jetzt frage ich Sie: Sind diese Kameras bei der Kfz-Zulassung auf EU-Ebene verpflichtend vorgeschrieben? (Abg. Stöger: Nein, nein! – Abg. Vogl: Aber zulässig! – Abg. Kucharowits: Das ist der Punkt!) – Ja, natürlich, zulässig ist es auch bei Lkws – (Abg. Vogl: Ja, genau!) – nicht genau! –, es ist aber nicht vorge­schrieben. (Abg. Steinacker: Das versteht er nicht! – Ruf bei der FPÖ: Eben!) Das ist ja das, was ich erläutert habe: Wir können nicht. Ich würde das wirklich gerne machen, aber wir können es gesetzlich nicht vorschreiben, deswegen ist der Vergleich mit den Pkws kein guter, denn viele Pkws sind nicht mit diesen Kamerasystemen ausgestattet. Es sind manche Lkws damit ausgestattet, andere nicht.

Dann noch zu den 60 km/h: Herr Abgeordneter Stöger, 60 km/h in der Nacht sind ein Sicherheitsrisiko, weil es Auffahrunfälle geben kann. (Beifall bei der FPÖ und bei Ab-


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geordneten der ÖVP.) Wenn Sie in der Nacht mit einem Pkw auf der Autobahn unterwegs sind und auf einen Lkw treffen, der 60 km/h fährt, dann ist das ein Sicher­heitsrisiko. Dazu kommt, dass Lkws mit 60 km/h mehr verbrauchen als mit 70 km/h, weil Getriebe und Motor nicht auf 60 km/h abgestimmt sind; deswegen werden wir die Höchstgeschwindigkeit für Lkws in der Nacht auf 70 km/h erhöhen. Es ist sicherer und es ist besser für die Umwelt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.14


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Kumpitsch ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


10.15.14

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geschätzte Zuseher auf der Galerie und vor den Bild­schirmen! Hohes Haus! Ja, es gibt nichts Schlimmeres für Eltern, als zu erfahren, dass ihr Kind bei einem Verkehrsunfall getötet wurde. So muss auch für die Eltern des neunjährigen Buben, der Ende Jänner auf dem Weg zur Schule von einem Lkw erfasst und getötet wurde, eine Welt zusammengebrochen sein.

Wir alle stellen uns die Frage: Wäre dieses Unglück zu verhindern gewesen? Dabei ist man natürlich versucht, dass man schnell eine Lösung findet. Wenn nun Kollege Leichtfried und Frau Klubchefin Rendi-Wagner, wie sie es getan haben, vom Herrn Minister fordern, die verpflichtende Ausrüstung von Lastkraftwagen mit elektronischen Assistenzsystemen sofort durchzusetzen, dann hat das aber einen schalen Beigeschmack, denn in den letzten Jahren ist die Zahl der Schwerverletzten gerade im Zusammenhang mit dem Abbiegen gestiegen. (Abg. Plessl: Welche Zahlen haben Sie da?) Ich frage mich deshalb, warum Kollege Leichtfried, der vor etwas mehr als einem Jahr noch Verkehrsminister war, nicht selbst die Einführung dieses Abbiegeassistenten gefordert hat. Es ist natürlich eine Frage der Moral oder der Ethik, die Klubchefin Rendi-Wagner bemühte, aber nur scheinbar, denn offenbar hat es gewichtige Gründe gegeben, dass Kollege Leichtfried das nicht getan hat, weil entweder die technischen Voraussetzungen oder die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Eines sage ich aber schon: Sich die berechtigten Ängste der Eltern um ihre Kinder, um die Sicherheit im Straßenverkehr, politisch zunutze zu machen wie in diesem Fall und wissentlich etwas zu fordern, das rechtlich gar nicht möglich ist, das ist wirklich geschmacklos. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Scherak: ... von der FPÖ aber eine skurrile Ansage!)

Eines muss man schon wissen: Der durch den tödlichen Verkehrsunfall verursachte mediale Aufschrei ist ja nur die Spitze eines Eisbergs vieler schwerer Unfälle in den vergangenen Jahren. Die Ursachen dieser Unfälle liegen meistens in mangelnder Auf­merksamkeit und in mangelndem Gefahrenbewusstsein sowohl bei Fußgängern als auch bei Autofahrern.

Ich selbst hatte leider vielfach die traurige Pflicht, bei Verkehrsunfällen mit tödlich Ver­unglückten die Unfallursache zu untersuchen. Immer wieder war das Ergebnis, dass die Gründe für die tödlichen Unfälle mangelnde Aufmerksamkeit, mangelndes Gefah­renbewusstsein oder Leichtsinnigkeit im Verkehr gewesen sind. Deshalb, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist es nicht so einfach, zu sagen: Herr Minister, tun Sie alles!, weil man dann auch fragen muss: Haben die Minister der SPÖ alles getan? Haben sie dieses Problem überhaupt erkannt, dass eine Entwicklung stattgefunden hat, die dazu führte, dass sich vor allem Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr oft leichtsinnig bewegen?


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Der Verfasser eines Leserbriefs in der „Krone“ hat treffend geschrieben: „Seit der Zebrastreifen quasi zum Garantieschein erklärt wurde, bleibt man telefonierend oder mit anderen diskutierend [...] stehen, Frauen mit [...] Kleinkindern und [...] Kinderwagen [...] wischen“ während des Überquerens der Straße „auf dem Handy herum“. – Dass man aber an und für sich auf den Verkehr achten muss, bei Grünlicht die Straße über­queren muss, das scheint in dieser scheinbar trügerischen Sicherheit oft vergessen zu werden. (Abg. Vogl: Die sind dann eh selber schuld, oder? Sind die Kinder selber schuld?) Ich sage daher, dass wir alle miteinander gefordert sind, Kindern auch ein Vorbild zu sein.

Was sollen Kinder lernen, wenn sie sehen, dass wir selber nicht so handeln, dass wir auch telefonieren und vielleicht einmal bei Rot über die Kreuzung laufen? – Wir müs­sen alle bei uns selbst anfangen, dann können wir einen Beitrag für mehr Verkehrs­sicherheit leisten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Eines ist nämlich klar: Anlassgesetzgebung – und ähnlich verhält es sich hier –, ein Schnellschuss in eine Richtung ist nicht zielführend, denn damit sind immer falsche Entscheidungen und keine objektive Sicht verbunden. Ich bin mir sicher, dass unser Verkehrsminister, sobald es möglich wird, auch für die Einführung dieses Abbiege­assistenten sorgen wird und alles tut, damit der Verkehr auf unseren Straßen sicherer ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.


10.21.03

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Ich glaube, was man in dieser Debatte sehr schön gesehen hat, ist, dass uns eine Sache zumindest eint, und das ist die Sorge um die Jüngsten im Straßenverkehr. Das ist durchaus etwas Positives, und das sollte man in dieser Debatte auch einmal herausstreichen.

Darüber hinaus, glaube ich, ist es auch wichtig, zu sagen, warum wir diese Debatte heute hier führen und was der Auslöser dafür ist. Das ist auf der einen Seite natürlich der tragische Unfall, der passiert ist, auf der anderen Seite aber auch, dass viele Bürgerinnen und Bürger gesagt haben: Wir haben da ein Anliegen!, und aufgestanden sind und eine Initiative gestartet haben. Auch das muss man sagen und sich bei den Bürgerinnen und Bürgern, die da ein klares Zeichen setzen und uns auch einen Auftrag mitgeben, bedanken. (Beifall bei den NEOS.)

Der Herr Minister hat daraus abgeleitet, am 19.2. einen Lkw-Sicherheitsgipfel abzu­halten. Dazu möchte ich an dieser Stelle sagen, dass ich das für eine wichtige Maß­nahme gehalten und auch für gut befunden habe. Frau Kollegin Pfurtscheller hat vorhin angesprochen, dass niemand von uns sagt, dass die Maßnahmen, die da ausge­arbeitet werden, auch gut sind: Ja, ich glaube, da gibt es auch einzelne Maßnahmen, die durchaus sinnvoll sind!

Natürlich kann man jetzt, wie es Herr Kollege Kumpitsch gerade gemacht hat, die Frage stellen: Warum ist das nicht früher geschehen?, nur, ganz ehrlich: Sich jetzt herzustellen und zu sagen, die SPÖ-Minister sind die Bösen, weil sie nicht früher reagiert haben, ist natürlich sehr einfach. Wir sind im Hier und Jetzt und wir müssen jetzt die Lehren ziehen und sollten jetzt als Parlament unsere Aufgaben wahrnehmen und Maßnahmen ableiten. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich habe es auch beim Gipfel schon angesprochen: Ich glaube, es ist wesentlich, da auch auf die europäische Ebene zu schauen. Das heißt nicht, dass wir keine eigene


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Lösung finden können – ich bin übrigens auch beim Thema Londoner Modell anderer Meinung; ich komme vielleicht nachher noch kurz darauf zu sprechen –, aber natürlich ist das Thema auf europäischer Ebene auch sehr wichtig. Da stellt sich die Frage, warum sich die Bundesregierung, insbesondere wenn es schon seit dem Jahr 2017 eine Studie gibt, die verfolgt wurde, nicht im Rahmen der Ratspräsidentschaft die Frage gestellt hat, ob man da etwas vorantreiben kann, beziehungsweise auch, welche Maßnahmen jetzt gesetzt werden, um eine Lösung vor 2022 beziehungsweise vor 2024 zu erzielen.

Ich glaube, Herr Kollege Hafenecker war es, der gesagt hat: Na ja, wir können jetzt nicht neue Dinge einführen, denn dann muss das alles rückabgewickelt werden! – Die EU-Vorgaben für 2022 beziehen sich auf neue Fahrzeugtypen, jene für 2024 auf neu zugelassene Lkws; dementsprechend sind alle, die jetzt zugelassen sind und davor zugelassen werden, nicht betroffen. Wenn Sie all diese Umrüstungskosten hier als Argument angeführt haben: Das ist einfach nicht wahr.

Wir haben dementsprechend mit der SPÖ und mit JETZT einen gemeinsamen Antrag eingebracht, um auch klar zu signalisieren, dass es notwendig ist, schnell Maßnahmen zu setzen, und dass es auch notwendig ist, auf europäischer Ebene Maßnahmen in die Wege zu leiten. Wir dürfen nicht vergessen, dass jeder zweite Lkw, der in Österreich unterwegs ist – da sind viele im Transit unterwegs, das ist mir bewusst, aber den­noch –, ausgeflaggt ist, also kein österreichisches Kennzeichen hat, und natürlich hört dieses Problem für uns nicht an der Grenze auf. Ich glaube auch, dass es als Europäer durchaus eine Frage für uns sein muss, wie es den Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr auch in unseren europäischen Nachbarstaaten geht. Wir alle fahren auf Urlaub et cetera, also ist es ja nicht so, dass die Welt bei uns an den österreichi­schen Grenzen endet, wie es immer wieder dargestellt wird; dementsprechend ist es wichtig, auch größer als die nationale Ebene zu denken.

Sie haben das Beispiel London angeführt und haben gesagt: Wir können das nicht machen, und das ist ein schlechtes Projekt, weil die erst 2024 dran sind! – Was hindert uns in Österreich daran, ein ähnliches Projekt aufzusetzen, eben mit Türen, die bis unten verglast sind, und, wenn das nicht möglich ist, wenn dieser Rundumblick eben nicht gewährleistet ist, Maßnahmen für Assistenten zu setzen? Was hindert uns daran, so etwas einzuführen und die Deadline eben nicht erst 2024 zu setzen – was ich auch für wenig ambitioniert halte –, sondern früher? Diese Frage haben Sie nicht beant­wortet. Ich sehe da kein Hindernis, und dementsprechend könnte man durchaus das Londoner Modell als Vorbild nehmen und einfach früher Maßnahmen einleiten.

Am Ende des Tages ist auch nicht unwichtig, dass man hier eine Berufsgruppe be­leuchtet, über die, glaube ich, noch gar nicht gesprochen wurde, und das sind die 80 000 Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die wir in Österreich haben, die teilweise natürlich auch mit einem sehr unguten Gefühl im Straßenverkehr unterwegs sind. Manche haben sich bei mir gemeldet, ich habe einige E-Mails von ihnen bekommen, in denen sie sagen: Ja, wir fühlen uns auch unsicher, wir haben jetzt ein ungutes Gefühl, wenn wir rechts abbiegen! – Auch das muss man beleuchten und auch darüber muss man nachdenken, wenn man solche Maßnahmen setzt, weil es auch darum geht, dass sie ein besseres Gefühl im Verkehr haben. (Beifall bei den NEOS.)

Es ist daher, glaube ich, essenziell, dass wir hier schnell handeln, dass wir hier schnell Maßnahmen einleiten und uns nicht auf der Insel der Seligen bewegen und sagen: Nein, alles, was hinter unseren Grenzen liegt, ist nicht unser Thema!, dass wir hier auch die europäische Ebene mitnehmen und dass Sie auch auf europäischer Ebene Maßnahmen einleiten. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

10.26



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet, die Debatte ist daher geschlossen.

10.26.42Einlauf und Zuweisung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung. (Abg. Leichtfried: Zur Geschäfts­ordnung – nach Eingang in die Sitzung!)

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 2750/J bis 2929/J

Zurückziehung: 2840/J

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 24/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 2359/AB bis 2498/AB

Berichtigung zur Anfragebeantwortung: Zu 2137/AB

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 23 und Zu 23/ABPR

3. Regierungsvorlagen:

Gesetzesantrag des Bundesrates vom 14. Februar 2019 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird (496 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird (502 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das Rezeptpflichtgesetz geändert wird (503 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 54 Abs. 12 und § 60 Abs. 3 BHG 2013 über die Genehmigung von Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) sowie über zugestimmte Vorbelastungen im 4. Quartal 2018 (Vorlage 35 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 78 Absatz 5 des Bundeshaus­halts­gesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanz­schulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 2018 (Vorlage 36 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 4a Zahlungsbilanz­stabilisierungs­gesetz über die im 4. Quartal 2018 ergriffenen Maßnahmen (Vorlage 37 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß Art. 50c Abs. 3 B-VG iVm § 6 der Anlage 2 zum GOG (ESM-Informationsordnung) über die im Rahmen des Euro­pä­ischen Stabilitätsmechanismus getroffenen Maßnahmen im 4. Quartal 2018 (Vorlage 38 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2018 (Vorlage 39 BA)

Monatserfolg Dezember 2018, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vor­lage 40 BA)


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Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 17 betreffend „Erhalt von Bankdienstleistungen und damit Bankfilialen in den ländlichen Regionen wie z.B. im Waldviertel“, überreicht von den Abgeordneten Konrad Antoni und Ing. Markus Vogl

Petition Nr. 18 betreffend „Für Verbesserungen auf der Nordwestbahnstrecke zwischen Stockerau und Retz“, überreicht von der Abgeordneten Melanie Erasim, MSc

Petition Nr. 19 betreffend „einer neuen und besseren Klima- und Energiepolitik in Österreich“, überreicht von der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann

Bürgerinitiative Nr. 59 betreffend Errichtung eines gleisfreien Bahnsteigzuganges (Unter­führung) für einen sicheren Personenverkehr sowie im Zuge dessen eine not­wendige Modernisierung des Bahnhofs der Gemeinde Kraubath an der Mur in der Steiermark

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitia­tiven an andere Ausschüsse:

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Petition Nr. 5 betreffend „WOLF – AUSNAHMEREGELUNG Antrag gemäß ‚Fauna Flora Habitat – Artikel 16 b und c‘“, überreicht von der Abgeordneten Martina Diesner-Wais

Petition Nr. 7 betreffend „WOLF – Petition für ein wolfsfreies Tirol“, überreicht vom Abgeordneten Hermann Gahr

Petition Nr. 11 betreffend „Petition für ein wolfsfreies Salzburg“, überreicht vom Abge­ordneten Franz Leonhard Eßl

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits (504 d.B.)

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Inklusiver Unterricht: Was leistet Österreichs Schulsystem? – Reihe BUND 2019/4 (III-242 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Planung von baulicher Sicherheitsinfrastruktur im öffentlichen Raum in Wien – Reihe BUND 2019/5 (III-248 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Reform des Wehrdienstes – Reihe BUND 2019/6 (III-249 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend strafrechtliche Vermögensabschöpfung – Rei­he BUND 2019/7 (III-250 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Finanzausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend EU-Jahresvorschau 2019 (III-259 d.B.)


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Justizausschuss:

Bericht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz be­tref­fend Jahresvorschau des BMVRDJ auf Grundlage des Legislativ- und Arbeits­pro­gramms der Europäischen Kommission für 2019 sowie des Achtzehnmonats­pro­gramms des rumänischen, finnischen und kroatischen Ratsvorsitzes (III-256 d.B.)

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Bericht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Jahres­vor­schau 2019 auf Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Europäischen Kommission sowie des Achtzehnmonatsprogrammes des Rates (III-258 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Jah­resvorschau 2019 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates (III-257 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie:

Bericht der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend EU Vorhaben 2019 im Wirkungsbereich des BMDW (III-254 d.B.)

Wissenschaftsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend EU-Vorhaben – Jahresvorschau 2019 (III-255 d.B.)

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass wir in der Präsidiale vereinbart haben, dass in den Bankreihen bitte nicht gegessen werden soll – das macht kein gutes Bild –, und wir haben vereinbart, dass dafür hinten im Saal Wasser aufgestellt wird, damit das zu sich genommen werden kann. Ich bitte jedoch, die Gläser und Becher nicht mehr in die Bankreihen mitzunehmen. Ich habe ver­gessen, das gleich am Anfang zu formulieren. Das ist eine Vereinbarung der Präsidiale, daher würde ich in aller Ruhe darum bitten. (Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.) – Eine Vereinbarung der Präsidiale.

Behandlung der Tagesordnung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3 sowie 6 bis 8 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde über die Dauer der Debatten eine Einigung erzielt. Demgemäß beträgt die Tagesblockzeit 8 „Wiener Stunden“. Die Redezeiten ergeben sich wie folgt: für die


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ÖVP 148, für die SPÖ und für die FPÖ je 132 sowie für NEOS und JETZT je 44 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit jener Abgeordneten, die keinem Klub angehören, für die gesamte Tagesordnung je 22 Minuten; darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir dürfen sogleich darüber abstimmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Ich danke, das ist einstimmig ange­nom­men.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Klub der NEOS hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 2929/J der Abgeordneten Meinl-Reisinger, Kollegin­nen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Echte spürbare Entlastungsoffensive statt Showpolitik und gebrochener Wahlversprechen!“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr aufgerufen.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 2363/AB


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters darf ich mitteilen, dass ein Verlangen gemäß § 92 der Geschäftsordnung vorliegt, eine kurze Debatte über die Beant­wor­tung 2363/AB der Anfrage 2379/J der Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prüfung der Handlungspflicht der Bundesregierung“ durch den Herrn Bun­desminister für EU, Kunst, Kultur und Medien abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die dringliche Behandlung einer schriftlichen Anfrage ver­langt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an die Debatte zur Dringlichen Anfrage stattfinden.

*****

Nun, bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gibt es eine Wortmeldung zur Ge­schäftsbehandlung. – Bitte.


10.30.15

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsi­dent, Sie haben sich auf die Präsidiale bezogen, ich tue das auch. Ich habe in der Präsidiale verlangt, dass ein zweiter Sitzungstag stattfindet, und nach einer langen Debatte habe ich mich bereit erklärt, auf diesen zweiten Tag zu verzichten. Ich habe insbesondere zwei wesentliche Gründe gehabt, das zu tun. Einer dieser Gründe war, dass die Regierungsparteien zugesichert haben, dass der Antrag betreffend den Kar­freitag spätestens am Montag vorliegen wird.

Herr Präsident, es ist unerhört! Das ist ein sehr komplizierter Antrag, es sind fünf Seiten Gesetzestext, und dieser Antrag ist gestern um 23.54 Uhr gekommen. Es ist inakzeptabel, Herr Präsident, so über dieses Haus drüberzufahren! (Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT.) Wenn man sich in diesem Haus nicht einmal mehr auf die Zusagen der Klubobleute verlassen kann, dann frage ich mich, was diese Zusagen wert sind


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und was dieses Parlament den Regierungsparteien überhaupt wert ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.)

Einen Feiertag zu streichen, ersatzlos zu streichen, und das mit einem Antrag 5 Minuten vor Mitternacht, das geht so nicht. Ich fordere Sie auf, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, Herr Präsident! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten von NEOS und JETZT.)

10.31

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

10.31.541. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Gemeinsamen Bericht des Bun­des­kanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien be­tref­fend EU Jahresvorschau 2019 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-247/505 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung. (Widerspruch bei der SPÖ. – Abg. Leichtfried: Herr Präsident! Das geht so nicht, Herr Präsident! – Ruf bei der SPÖ: So geht das nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Da auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet wurde, darf ich Abgeordnetem Schieder das Wort erteilen. (Abg. Leichtfried: Herr Präsident, ich melde mich noch mal zu Wort! – Abg. Jarolim: Flegelhaftes Verhalten! Das ist ein flegelhaftes Ver­halten! Nehmen Sie das zur Kenntnis! – Ruf bei der FPÖ: Die künstliche Empö­rung ...! – Abg. Höbart: Den Jarolim ...! – Ruf bei der FPÖ: Jarolim! – Abg. Jarolim: Rechtfertigen Sie sich! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Abg. Höbart: ... Ge­nossenschaft in Wien!)

Können Sie sich beruhigen, Herr Abgeordneter Jarolim? Ja? – Der Herr Klubobmann ist zu Wort gemeldet. (Abg. Gudenus: Wo ist der Haberzettl eigentlich? – Abg. Höbart: Haberzettl-Skandal! Ein roter Skandal ...!)

*****


10.32.59

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Prä­sident! Das, was Sie da gemacht haben, war jetzt parteilich, unerhört und eines Präsi­denten dieses Hauses nicht würdig. (Beifall bei SPÖ und JETZT sowie bei Abgeord­neten der NEOS.)

Ich verlange jetzt von Ihnen, dass Sie die Sitzung unterbrechen und dass wir das in einer Kurzpräsidiale besprechen, denn so geht es nicht! – Danke. (Beifall bei SPÖ und JETZT sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

10.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Rosenkranz ist zu Wort gemeldet. – Bitte.


10.33.34

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zum Ge­schäftsbehandlungsbeitrag des Herrn Kollegen Leichtfried: Es ist sehr schwer zu


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ertragen, was von Ihnen hier verbreitet wird. Fangen wir einmal mit den grundlegenden Dingen, die Sie gesagt haben, an.

Ja, es ist richtig – damit beginne ich –, dass wir angekündigt haben, eine Karfreitags­lösung zu machen. So wie Sie das auch gesehen haben, war das Anliegen, dass man die Kirchen einbindet, und die entsprechenden Dinge haben sich dann verzögert. Darum haben wir eine Lösung am Dienstag gefunden. Es war klar für uns, dass sie am Dienstag kommen wird. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir haben gesagt, wir möchten es selbstverständlich viel früher machen, aber es hat sich verzögert.

Man sieht aber schon einmal, worüber sich die Sozialdemokratie jetzt beklagt hat (in einem Schriftstück blätternd): fünf Seiten Gesetzestext – eins, zwei, drei und ein Absatz –, hinten sind dann Erläuterungen, also nicht mehr Gesetzestext. Ich glaube, da sind Sie nicht mehr ganz auf der richtigen Seite; und das sind kleine Absätze.

Ich muss leider Gottes zur Kenntnis nehmen: Wir hätten es gerne früher gehabt, wenn die Einigung mit den interessierten Verkehrskreisen, wie es so schön heißt, mit den Kirchen, nicht so lange gedauert hätte. Das war uns ein Anliegen, dass wir einen breiten Konsens erzielen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Becher und Knes. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie wollen das vielleicht nicht, Sie opponieren, aber eines muss ich sagen – und das ist der Zustand der Sozialdemokratie –: Sie können nicht einmal mehr einfache Gesetzestexte lesen! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Wittmann: Das ist ein Schwachsinn! – Abg. Höbart: Nur von außen motzen! Das ist das Einzige! – Abg. Wittmann: Das ist ein Schwachsinn! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

10.35

10.35.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nehmen Sie das Wort Schwachsinn zurück! Ich glaube, irgendwann einmal, ganz ehrlich, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Beru­higen Sie sich jetzt endlich einmal! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich mache Sie darauf aufmerksam: Halten Sie wenigstens die Würde dieses Hauses ein! (Beifall bei ÖVP und FPÖ – Ah-Rufe und Widerspruch bei der SPÖ.)

Herr Abgeordneter Scherak, bitte.


10.35.33

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Mir sind zwei Dinge in dem Zusammenhang wichtig: Erstens halte ich es doch für relevant, wenn man sich in der Präsidiale auf etwas verständigt, dass man versucht, diese Zusagen auch einzuhalten, und das auch tut.

Wir haben uns in einer vorhergehenden Präsidiale darauf geeinigt, dass das nur noch der Ausnahmefall sein soll, dass so kurzfristig Abänderungsanträge zugestellt werden, und ich glaube, es geht auch grundsätzlich darum, wie wir uns als Parlament wahr­nehmen.

Wenn wir um 23.55 Uhr, glaube ich, diesen Abänderungsantrag zugeschickt bekom­men – und ja, er mag nur vier Seiten haben, Herr Kollege Rosenkranz (Abg. Rosenkranz: Drei Seiten!); in den vier Seiten sind auch schon vier Rechtschreibfehler drinnen (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ – Beifall bei den NEOS) –, geht es um die Frage, wie man das als Parlament entsprechend ernst nimmt, und das ist der Punkt dahinter. Und ja, natürlich ist es von der Geschäftsordnung her in Ordnung, aber es ist die Frage, wie wir hier ernsthaft versuchen, Gesetze zu machen, und das ist einfach nicht der richtige Weg, wie wir das momentan tun.

Ich würde Sie wirklich bitten, das als Präsident auch wahrzunehmen und, wenn Herr Kollege Leichtfried hier an Sie appelliert, das von der Tagesordnung zu nehmen, dass


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Sie zumindest in irgendeiner Art und Weise darauf Bezug nehmen und sagen, wie Sie damit umgehen. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie bei Abgeordneten von JETZT.)

10.36


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Zinggl hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.


10.36.51

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Zu­nächst einmal wundert es mich, dass Sie meine Wortmeldung nicht registriert haben. Ich zeige schon seit einer halben Ewigkeit auf – aber bitte, Sie müssen nicht überallhin schauen, das verstehe ich schon –, aber dessen ungeachtet: Ich war in der Präsidiale, Sie waren in der Präsidiale, Sie haben gehört, was ich auch gehört habe, es hat eine Einigung in der Richtung gegeben.

Kollege Leichtfried hat seine Forderung nach einem zweiten Plenartag zurückgezogen, und wir wissen alle, dass uns zugesichert wurde, dass es spätestens am Montag diese Gesetzesvorlage gibt. Mich wundert, Herr Präsident, dass Sie dazu keine Meinung haben, dass Sie nicht Stellung beziehen.

Das ist jetzt schon das zweite Mal, dass Sie das einfach ignorieren, dass sich hier Klubobleute zur Geschäftsordnung zu Wort melden und Ihnen irgendwie etwas in Richtung Parteilichkeit unterstellen, und Sie sich nicht rechtfertigen, dass Sie auch nicht Zeuge in einer Sache sind, die uns alle betrifft, dass Sie jetzt in dem Augenblick, in dem ich mit Ihnen rede, etwas anderes durchlesen.

Ich finde, dass es nicht höflich ist und dass es nicht in Ordnung ist, wenn Kollege Leichtfried eine Stehpräsidiale verlangt, die ich jetzt auch verlange, und Sie uns ein­fach links liegen lassen – oder rechts, je nachdem, wie man es sieht. – Danke. (Beifall bei JETZT sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

10.38


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klubobmann Wöginger. – Bitte.


10.38.16

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Punkt eins: Ich bin auch Klubobmann und ich unterstelle Herrn Präsidenten Sobotka einmal gar nichts, das möchte ich vorweg einmal festhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Noll.)

Zweitens: Wenn wir schon beim Lesen sind, dann verlese ich den Auszug des Prä­sidialprotokolls, unter anderem steht dort: „In diesem Zusammenhang sichert Klubob­mann Dr. Rosenkranz auf Nachfrage von Klubvorsitzende-Stv. Mag. Leichtfried zu, dass der Abänderungsantrag betreffend die Karfreitagsregelung allen Fraktionen am Montag, den 25. Februar 2019, spätestens jedoch am Dienstag, den 26. Februar 2019, übermittelt wird.“ – Das steht im Präsidialprotokoll. (Oh-Rufe bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Schau, schau, schau! – Abg. Knes: 5 Minuten vor Mitternacht!)

Weiters ist es uns - - (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ich weiß nicht, könnt ihr überhaupt noch zuhören? Aber bei euch geht es in der Partei ja auch so zu, ist ja kein Wunder. (Beifall bei der ÖVP.)

Den Regierungsfraktionen war es besonders wichtig, dass mit der katholischen und mit der evangelischen Kirche zu diesem Thema Karfreitag ein Einvernehmen hergestellt wird, und da haben gestern in der Früh noch intensive Gespräche stattgefunden, und wie Sie ja wissen, hat ja dann auch die Bischofskonferenz diese Regelung begrüßt.


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Daher hat es noch bis in die Abendstunden hinein gedauert, bis der Gesetzestext letzten Endes fertig war.

Wir bemühen uns stets, die Texte so bald wie möglich zu übermitteln, aber es ist uns auch wichtig, mit den betroffenen Organisationen – in dem Fall waren es die kirch­lichen Vertreter – diese Geschichte gut auszudiskutieren, und daher sehe ich keinen Grund, dass wir da etwas ändern.

Was wir tun können – und das können wir besprechen, Herr Präsident –, ist, dass wir das heute am Schluss der Tagesordnung behandeln. Das ist, denke ich, eine Mög­lichkeit. Dann haben Sie noch den ganzen Tag Zeit, sich diese paar Seiten durch­zulesen und sich eine Meinung zu bilden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Ja bitte, das ist ja unfassbar! – Ruf bei der ÖVP: Ein sehr guter Vorschlag!)

10.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Klubobmann Rosenkranz ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


10.40.30

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich darf noch ergänzen, dass man am Tag der Präsidialkonferenz, als das ins Protokoll gekom­men ist, seitens der Regierungsfraktionen noch von einem ganz anderen Modell aus­gegangen ist, und die Ausformulierung wäre sich mit diesem Modell ausgegangen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das wurde im Einvernehmen, unter Einbindung der katholischen und der evangelischen Kirche, geändert und hat bis gestern gedauert. Das können Sie unter Umständen auch unter der Rubrik normative Kraft des Fak­ti­schen sehen.

Der Vorschlag ist aber, das dann gegen Ende der Sitzung zu behandeln, sich das vorher durchzulesen, diese Stunden eben noch dazuzubekommen. So können Sie sich durchaus ein entsprechendes Bild machen. (Abg. Heinisch-Hosek: Entschuldigung! Sie sind ...! Darum geht es nicht!) Es ist wirklich nicht so schwer für Politiker, für Klubreferenten und andere, vor allem für die Rechtsexperten Wittmann und Jarolim, sich das durchzulesen. – Wenn Sie lesen und weniger Zwischenrufe machen, würde es vielleicht auch besser gehen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Heinisch-Hosek: Darum geht es nicht! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es geht dann noch um etwas anderes: In der vorletzten Präsidiale wurde zwischen den Klubobleuten – also mit den Klubobleutestellvertretern, denn Frau Rendi-Wagner kommt nicht wirklich zu den Präsidialsitzungen – ausgemacht, dass der Reservetag Donners­tag nur deswegen noch nicht abgesagt wird, weil wir diesen Tag reservieren wollten, um allenfalls ein Brexitgesetz beschließen zu können, um darauf reagieren zu können. Das war der einzige Grund, warum wir gesagt haben, wir lassen diesen Reservetag noch bestehen. Dann kam in der letzten Präsidiale beziehungsweise schon davor von den Klubdirektoren: Wir wollen unbedingt einen zweiten Tag haben! – Sie sind so was von durchsichtig mit Ihrer nicht aufgehenden Strategie wie nur etwas! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Martin Graf: ... die Geschwindigkeit des ÖGB, der hat das schneller be­griffen gestern! – Ruf bei der SPÖ: ... Klubobfrau! – Weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

10.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist noch einmal Herr Klubvorsitzende-Stellvertreter Leichtfried gemeldet. – Bitte.


10.42.27

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur eines klarstellen, wenn wir jetzt schon in die Tiefen des Protokolls vordringen: In


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der ersten Fassung des Protokolls war kein Satz zum Thema Montag drinnen. Ich habe dann eine Korrektur vorgenommen, die besagt hat, Herr Klubobmann Rosenkranz habe zugesichert, dass der Entwurf am Montag kommt. (Abg. Rosenkranz: Wenn möglich! Wenn möglich! Von zusichern war nie die Rede!) Von Dienstag war nie die Rede, Herr Präsident! (Ah-Rufe und weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Jetzt ersuche ich darum, die Sitzung zu unterbrechen, um zu besprechen, wie weiter fortgefahren wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS. – Rufe bei der SPÖ: Herr Präsident!)

10.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf darauf aufmerksam machen, dass es keine Forderung nach einer Unterbrechung gibt. Ich werde diesem Ersuchen aber gerne nachkommen, damit wir eine kurze Stehpräsidiale abhalten können, und darf die  zu mir bitten.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 10.43 Uhr unterbrochen und um 10.50 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder aufnehmen.

Ich darf noch einmal erklären, warum ich mich zu den Ausführungen von Klubobfrau-Stellvertreter Leichtfried nicht geäußert habe: Ich habe das einfach zur Kenntnis genommen, hätte aber auch ganz klar formuliert, dass ich aufgrund der aktuellen Debatte – auch in der Medienöffentlichkeit – natürlich daran interessiert bin, dass das Parlament diese Debatte zeitnah durchführt. Ich hätte den Tagesordnungspunkt daher nicht von der Tagesordnung genommen. Ich werde mich aber selbstverständlich das nächste Mal erklären, wenn es darum geht, auf die Anmerkungen der Klubobleute und deren Stellvertreter zu reagieren.

*****

Ich darf nun fortfahren mit dem Bericht des Verfassungsausschusses über den Ge­meinsamen Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend EU Jahresvorschau 2019 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-247/505 der Beilagen).

Ich darf noch einmal anmerken, dass auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet wurde.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schieder. – Bitte. (Abg. Rosenkranz: Noch einmal zur Geschäftsbehandlung!)

Herr Abgeordneter Rosenkranz zur Geschäftsbehandlung, bitte.


10.52.00

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Eine ganz andere Sache: Mir wurde ein Zwischenruf gemeldet, und ich bitte den Herrn Prä-


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sidenten, dahin gehend im Protokoll nachzusehen. Herr Kollege Jarolim hätte folgen­den Zwischenruf in Ihre Richtung gemacht: Präsidentenlümmel! – Ich bitte Sie, sich das Protokoll kommen zu lassen und einen entsprechenden Ordnungsruf zu erteilen. (Beifall bei Abgeordneten von FPÖ und ÖVP. – Abg. Haider: Unglaublich! Jarolim! – Zwischenruf der Abg. Schimanek.)

10.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: So, jetzt ist endgültig Herr Kollege Schieder dran. – Bitte.


10.52.28

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Geschäftsordnung des österreichischen Natio­nal­rates sieht eigentlich vor, dass keine Geschäftsordnungsdebatte abzuhalten ist, wenn jemandem bereits das Wort erteilt wurde, sondern nach dessen Redebeitrag. Es soll mir aber recht gewesen sein. (Abg. Haider: Die habt eh ihr verlangt! Unglaublich!) An sich ist es in der Demokratie jedoch üblich, dass man die Spielregeln beachtet und konsensual leben sollte. Das ist ein Problem, das sich für Europa stellt, aber offensichtlich auch – wenn ich die letzte halbe Stunde hier im Hohen Haus betrachte – in Österreich. Demokratie zu leben heißt nämlich auch, die Spielregeln zu beachten. Es heißt auch, Fristen zu beachten. Es heißt auch, Begutachtungen zu beachten, und gerade bei einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das eine Gesetzesän­de­rung – in dem Fall zur Frage des Karfreitags – in Österreich nach sich zieht, wäre es nur billig gewesen, eine ordentliche Begutachtung über den Entwurf zu machen, an­statt um Mitternacht hintenherum einen Entwurf vorzulegen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ganz sachlich: Wenn man das dauernd macht (Ruf bei der ÖVP: Brexit!), ist es leider so, dass am Schluss die demokratische Kultur ein Stück weit kaputtgeht. Das ist auch ein Appell an Sie, Herr Präsident: Sie als Präsident des Nationalrates sind eigentlich dafür zuständig, dass das österreichische Parlament effizient arbeiten kann, sodass die Bürgerinnen und Bürger, wenn sie zuschauen, auch den Eindruck haben: Hier wird an der Zukunft unseres Landes gearbeitet und nicht durch Tricksereien und Mitternachts­vorlagen versucht, irgendwelche Dinge einfach durchzupeitschen, vor allem dann, wenn sie zum Nachteil der Österreicher sind, weil ihnen von der Regierung einfach ein Feiertag geklaut und gestrichen wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zarits: Das stimmt ja nicht! – Abg. Hafenecker: Geklagt hat die Arbeiterkammer! Die Bombe haben Sie selbst gelegt!)

Da sieht man auch schon: Ein europäisches Gericht entscheidet, wie damit umzu­gehen ist, und es ist zwar vermutlich europarechtskonform, was die Regierung für den Karfreitag vorgeschlagen hat, aber es ist die schlechteste Variante, nämlich die, dass am Schluss alle weniger haben. Das hat natürlich das europäische Gericht nicht gemeint. Es hat eigentlich gemeint, dass die anderen Österreicher den Evangelischen gleichzustellen sind. (Rufe bei der FPÖ: Nein, das ist nicht dringestanden! Woher wissen Sie das? – Abg. Steinacker: Sie maßen sich an, den EuGH zu interpretieren! Diese Ableitung ist nicht dringestanden! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, ich maße mir an zu interpretieren, was ein europäisches Gericht gesagt hat, denn das ist die Aufgabe von Politikern. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie aber maßen sich eines an: Sie maßen sich an, den Österreichern einen Urlaubstag zu stehlen, und Sie maßen sich an, den Evangelischen einen Feiertag zu stehlen! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Blödsinn! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Beruhig dich!) Das ist das, was Sie sich anmaßen, und das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, sehr geehrte Frau Abgeordnete! (Abg. Deimek: Eine Frechheit! – Abg. Hafenecker: Gestohlen haben Sie!) Nur damit das


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einmal klar gesagt ist, wer sich hier im Haus was anmaßt. Sie sind eine billige Feier­tagsdiebin! (Abg. Deimek: Die Partei der Stehler! Sie sollten sich mit dem Wort stehlen zurückhalten!) Das ist das, was Sie machen: Sie nehmen den Leuten einfach den Karfreitag weg. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Steinacker. – Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Aber jetzt weiter zur Europäischen Union, denn die Europäische Union ist auch in einer schwierigen Phase - - (Ruf bei der FPÖ: Aber nicht nur die Europäische Union! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ja, aber ehrlich gesagt: Wie ist es denn? (Präsi­dent Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Ja, dann bleiben wir bei dem Thema und lassen wir das! Bleiben wir bei dem Thema! (Abg. Hafenecker: Ja, bleiben wir dabei!) So ist es: Europäische Gerichte entscheiden. Übrigens, zur Klage der Arbeiterkammer (Ruf bei der FPÖ: Genau! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ): Diese bringt ein, dass es da einen Gleichheitswiderspruch gibt. Das europäische Gericht entscheidet: Gleichheit herstellen heißt (Abg. Deimek: Ihr glaubt ja nicht im Ernst, dass einen zusätzlichen Arbeitstag ...! – weitere Zwischenrufe bei FPÖ und SPÖ – Präsident Sobotka gibt neuerlich das Glockenzeichen), dass den Leuten, die nicht evangelisch sind, denen, die nicht altkatholisch sind, auch das Recht zusteht, am Karfreitag freizuhaben. (Ruf bei der FPÖ: Das steht aber so nicht drinnen! – Abg. Steinacker: Nein, Sie ...! Unglaublich!) – So, und was machen Sie? – Sie sagen: Das beste Gleichheitsniveau ist, wenn ich allen etwas wegnehme. (Weiterer Zwischenruf der Abg. Steinacker.)

Das ist das Gleichheitsprinzip der Regierung, und das ist schlecht! (Beifall bei der SPÖ. – Widerspruch bei der FPÖ.)

Wir wollen, dass alle mehr haben, mehr Freizeit und auch einen Feiertag mehr. Das ist unsere Vorstellung von Gesellschaft, und das sollten Sie sich hinter die Ohren schrei­ben! – Danke schön. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ. – Abg. Jarolim: Eine hervor­ragende Rede!)

10.56


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich begrüße sehr herzlich die Schülergruppe aus Fürstenfeld. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lopatka. – Bitte.


10.56.49

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gott sei Dank ist das Bild, das die Österreicherinnen und Öster­reicher von dieser Bundesregierung haben, das genaue Gegenteil von dem, was Sie gezeichnet haben, Herr Kollege Schieder. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Eigentlich sollten wir hier ja die EU-Jahresvorschau 2019 diskutieren. Selbstverständ­lich hat die Bundesregierung innerhalb kürzester Zeit auf dieses Urteil reagiert. Die Bundesregierung hat diejenigen, die die Hauptbetroffenen sind – und es gibt noch Gläubige in diesem Land –, miteinbezogen, und heute in der Früh hat mir der General­sekretär der Bischofskonferenz bestätigt, dass diese Lösung als eine gute Lösung ge­sehen wird. – So viel zu diesem Thema. Das ist für mich das Entscheidende: dass diese Bundesregierung gute Lösungen schafft, und die Karfreitagslösung ist eine gute Lösung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Herausforderungen in Europa sind größer geworden, und mit den Herausfor­derun­gen wird natürlich auch das, was diese Bundesregierung zu leisten hat, mehr. Sie als Spitzenkandidat der SPÖ hätten sich jetzt wenigstens ein wenig mit Europa beschäfti­gen können (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Stefan), denn der Abstand zwischen den Bürgern und der Europäischen Union ist ohnehin ein großer, und die Heraus­forde-


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rung für uns – unsere gemeinsame Herausforderung! – ist, die Menschen in einem positiven Wettstreit für diese Europäische Union zu begeistern, und nicht, alles schlechtzumachen. Denken Sie daran: Es waren in Österreich das letzte Mal immerhin 45 Prozent, die an der Wahl teilgenommen haben, bei unseren Nachbarn, wenn ich in Richtung Tschechien oder Slowakei blicke, waren es 18 beziehungsweise 13 Prozent. Wir müssen also alles tun, um das Bild dieser Europäischen Union dahin gehend zu verändern, dass die Menschen auch den Mehrwert der Europäischen Union sehen und wählen gehen.

Österreich ist da gut unterwegs. Ich war mit den Kollegen Krainer und Rossmann letzte Woche in Brüssel, wo es um das sogenannte Europäische Semester gegangen ist – das findet übrigens auch hier (ein Schriftstück in die Höhe haltend) in der Jahres­vor­schau seinen Niederschlag. Ja, fast die Hälfte der europäischen Mitgliedstaaten hat so etwas wie einen Blauen Brief bekommen, in dem festgehalten wird, dass es makro­ökonomische Ungleichgewichte gibt. Österreich hat das gegenteilige Zeugnis aus­gestellt bekommen. Österreich ist gut unterwegs.

Meine Damen und Herren, das wird auch von der Bevölkerung so gesehen! Nicht wir machen den Eurobarometer, der Eurobarometer wird schon seit Jahren von der Euro­päischen Union gemacht. Dieser Eurobarometer hat Anfang Februar ein Ergebnis für Österreich gebracht, das wir noch nie hatten: 77 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sehen die Europäische Union positiv beziehungsweise neutral. (Zwi­schen­ruf des Abg. Scherak.) Die Kommission kommt zu folgender Schlussfolgerung: Warum gibt es dieses Ergebnis? – Weil die Ratspräsidentschaft, die wir mit Ende des Jahres abgeschlossen haben, so positiv gesehen wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Nein, nein, das ist wegen dir!)

Wir haben vielleicht früher als andere die Sorgen der Menschen sehr ernst genommen, gerade was dieses Thema Migration betrifft und wo es auf europäischer Ebene zwei­felsohne einen Nachholbedarf gibt. Ich möchte da kurz in die Zukunft blicken. Anfang Mai wird in Sibiu, Hermannstadt, in Rumänien – Rumänien hat jetzt den Ratsvorsitz – Präsident Juncker in einem informellen Rat gemeinsam mit den Staats- und Regie­rungschefs darüber diskutieren, wie sich diese Europäische Union strategisch weiter­entwickeln soll. Das ist der entscheidende Punkt: Wie soll sich diese Euro­päische Union strategisch weiterentwickeln in diesem internationalen Wettbewerb? (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Bundeskanzler Kurz war letzte Woche beim US-amerikanischen Präsidenten, eine Woche zuvor in Japan und Korea. Es ist ganz wichtig, dass wir von dieser euro­pä­ischen Nabelschau wegkommen und auch andere Regionen sehen. Wir sind dort im Wettbewerb, aber unsere Chancen sind gut, weil wir eine starke Wirtschaft hier in Österreich haben. Es ist alles zu tun, damit dieser Wirtschaftsstandort Österreich, aber auch Europa im Gesamten als Wirtschaftsfaktor stark bleibt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Da wird es darum gehen, sich hier Anfang Mai richtig zu positionieren.

Wir haben im Regierungsprogramm klar festgeschrieben – und das darf ich zitieren –, dass sich die EU auf die wesentlichen Lösungen konzentrieren soll. „Wir wollen daher eine Europäische Union, die die großen Themen anpackt [...]. Ein in diesem Sinne starkes Europa kann Stabilität garantieren, Wachstum fördern und Frieden sichern.“ Das ist unsere Ausgangslage.

Wir wollen eine Europäische Union, die stark ist. Diese österreichische Bundes­regie­rung wird hier auch ihren Beitrag leisten, wird ein verlässlicher Partner sein, um diese Europäische Union weiterzuentwickeln – aber in einem positiven Sinn, meine Damen und Herren –, mit einer Europäischen Union, die sich nicht mit den Kleinigkeiten auf-


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hält, sondern sich des Großen annimmt. Das sind Fragen des Außengrenzschutzes, Fragen der Migration und des Klimaschutzes. Hier werden wir gemeinsam mit der Europäischen Union arbeiten, und es wäre von Vorteil, würde sich hier auch die Op­position konstruktiv einbringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Claudia Gamon. – Bitte


11.02.25

Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Werter Herr Bun­desminister! Der Vorhabensbericht zu den EU-Themen von Minister und Bundes­kanz­ler ist insgesamt ein wenig dünn ausgefallen. Das Thema Zukunft der Europäischen Union ist dort in zehn Zeilen abgehandelt. Es sind viele Sachen, die quasi schon aus­gemacht sind, enthalten – aber das sei jetzt einmal dahingestellt.

Eine wichtige Angelegenheit, auf die ich mich konzentrieren möchte, auf die sich einige Maßnahmen in der Zukunft in diesem Bericht beziehen, ist das Thema Desinformation und Cybersecurity. Warum müssen wir jetzt darüber sprechen? – Wir stehen einfach vor der Realität, dass ExpertInnen sagen, es wäre nicht überraschend, wenn es auch im Zuge der Europawahlen zu Versuchen der Beeinflussung käme. Das heißt, es ist wirklich tagesaktuell.

Es gibt jetzt einen europäischen Aktionsplan gegen Desinformation. Länderbüros sind angehalten, eine Liste von Portalen, die Fake News verbreiten, zu führen. Es ist im Interesse unserer Demokratie, dass wir uns diesem Thema mit der notwendigen Ernst­haftigkeit und auch der Dringlichkeit widmen, die es braucht. Was jetzt aber im Vor­habensbericht dazu steht, hat leider alles sehr wenig damit zu tun. Hier werden näm­lich die Urheberrechtsreform, die Verhandlungen über die E-Privacy-Verordnung, Cookie-Re­gelungen und so weiter aufgezählt. Das hat zwar alles etwas mit dem Internet zu tun, aber nur weil wir diese Begriffe in der richtigen Mischung zusammenbringen, ist das noch lange keine Universallösung für jede Herausforderung, die irgendetwas mit Digitalisierung zu tun hat. (Beifall bei den NEOS.) Es geht beim Thema Desinformation auch nicht um Zeitungsenten oder was auch immer, sondern um echte, gefährliche Lügenkampagnen. Es geht hier um Täuschung, es geht um die Verunsicherung der Bevölkerung und es geht auch um die Erschütterung des Vertrauens in unsere Demo­kratie, die uns alle betrifft.

Ich möchte nur ein paar Beispiele aufzeigen: diese Lügenlawine während der Brexit­kampagne, die Kampagne zur Verhinderung der Namenslösung Nordmazedoniens, die Verschleierung des Giftanschlages auf Sergei Skripal und natürlich auch die Des­information, die immer schon eine große Rolle im Ukrainekonflikt gespielt hat und weiterhin spielt. Russland hat gezeigt, dass es über diese Methode möglich ist, unsere Politik direkt zu beeinflussen.

Wenn wir hier nichts Konkretes unternehmen, dann ist unsere Entscheidungsfähigkeit und die europäische Unabhängigkeit in letzter Konsequenz absolut in Gefahr. (Beifall bei den NEOS.) Wir müssen hier in die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung inves­tieren, Medienkompetenz fördern – auch und vor allem für Kinder – und es geht auch darum, dass wir aufzeigen, wo Lügen verbreitet werden. Wir brauchen hier eindeutig einen Plan, um das Thema Desinformation wirklich anzugehen. Wir NEOS haben dazu einen Antrag eingebracht, der im Innenausschuss liegt, und wir erwarten uns hier mehr Engagement von der Bundesregierung zu diesem Thema.


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Zweitens: das Thema Cybersecurity. Die Überlebensfähigkeit der gesamten Europä­ischen Union hängt auch von ihrer Fähigkeit ab, sich gegen Angriffe auf ihre Werte, ihre Institutionen, auf ihre Infrastruktur und ihre BürgerInnen zu verteidigen. Diese Fähigkeit steht aber auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Wettbewerbs­fähigkeit europäischer Technologieunternehmen. Das sehen wir zum Beispiel in der aktuellen Debatte rund um den Ausbau von 5G durch chinesische Anbieter. Der Markt­führer für Mobilfunkausrüstung in Europa, Huawei, ist den europäischen Konkur­renten technologisch weit überlegen, und der chinesische Anbieter kann auch sehr viel güns­tiger anbieten.

Jetzt gibt es natürlich Bedenken, was das für Risiken mit sich bringen könnte. Ich glaube, das ist eine legitime Debatte. Wenn man aber darüber spricht, den chinesi­schen Anbieter vollkommen auszuschließen, finde ich das wiederum nicht wirklich praktikabel, weil das auch bedeuten würde, dass wir auf die wichtige Technologie verzichten und höhere Kosten in Kauf nehmen. Europäische Staaten stehen jetzt vor diesem Dilemma: Wir können das Risiko auf uns nehmen, oder eben nicht. Wie sind wir aber überhaupt dahin gekommen, dass wir keine wettbewerbsfähigen europäischen Anbieter in diesem Bereich haben, wenn wir es doch für ein so sensibles Gebiet halten? Ein überlebens- und verteidigungsfähiges Europa braucht innovative Unter­nehmen – ganz besonders im Bereich der Schlüsseltechnologien. Ich glaube zumin­dest, dass wir uns vor die Entscheidung stellen können, was wir lieber haben, oder ob wir überhaupt die Möglichkeit haben, eine Wahl zu treffen.

Das Wettbewerbsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen ist auch ein Thema, genauso wie das Thema eines vernünftigen gemeinsamen europäischen Einwanderungswesens für Fachkräfte, für Schlüsselarbeitskräfte, die wir in europäischen Technologieunter­nehmen brauchen. Das sind alles Vorschläge, die auch NEOS auf den Tisch gelegt hat. Das ist ganz besonders zu dieser Zeit enorm wichtig. Das wären die Themen zur Zukunft der Europäischen Union, von denen wir glauben, dass wir sie jetzt diskutieren müssen. Da reichen keine zehn Zeilen in einem EU-Vorhabensbericht. Wir haben hier größere Erwartungen. (Beifall bei den NEOS.)

11.07


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundeskanzler Sebastian Kurz zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundeskanzler.


11.07.43

Bundeskanzler Sebastian Kurz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es wird heute die Jahresvorschau für die Europäische Union für das Jahr 2019 im Parlament diskutiert und ich kann mich in vielen Bereichen dem anschließen, was Frau Abgeordnete Gamon gerade als Herausforderungen für das Jahr 2019 in der Europäischen Union skizziert hat.

Ganz allgemein kann man wahrscheinlich festhalten, dass ein Großteil der Heraus­for­derungen in der Europäischen Union ja gar nicht unbedingt hausgemacht in Europa sind, sondern aufgrund unseres internationalen Umfelds entstehen.

Wir haben eine Situation in den USA, die für uns in Europa zumindest unberechen­barer geworden ist, wir haben Spannungen mit unserem großen Nachbarn im Osten – mit Russland –, die sogar zu gegenseitigen Sanktionen geführt haben. Wir haben eine sehr instabile Nachbarschaft im Süden der Europäischen Union mit teilweise kriege­ri­schen Auseinandersetzungen und zunehmendem Terrorismus, auch wenn es gelun­gen ist, in den letzten Jahren sehr erfolgreich dagegen anzukämpfen. Wir haben wirt­schaftlich gesehen eine neue politische Weltordnung mit einem Erstarken Chinas, das bald schon die größte Volkswirtschaft der Welt sein wird. Verbunden damit gibt es Dis-


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kussionen nicht nur zu Sicherheitsfragen, zu Sanktionen, zum Umgang miteinander auf politischer Ebene, sondern vor allem auch zu wirtschaftlichen Fragen und zu Fragen des Freihandels. Viele der Herausforderungen, die uns in der Europäischen Union in diesem Jahr betreffen, sind gar nicht nur urtypisch, ursächlich europäische, sondern sind oftmals durch unsere Nachbarn, das internationale Umfeld ausgelöst.

Ganz allgemein kann man wahrscheinlich auch sagen, dass die Europäische Union in den letzten Jahren zu sehr in der Beschäftigung mit aktuellen Krisen gefangen war – mit dem Brexit, mit der Migrationsfrage, mit der Finanzkrise zuvor. Es gab zu wenig Zeit für eine Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union, und fast schon einen Zustand der Lähmung aufgrund der Krisen und aktuellen Herausforderungen.

Insofern – mit dieser Geschichte in den letzten Jahren, mit diesen internationalen Herausforderungen – würde ich sagen, dass das Jahr 2019 und auch die folgenden Jahre keine einfachen für die Europäische Union werden. Ich sehe dennoch das Jahr 2019 als eine große Chance für uns in Europa – als große Chance, weil es ein Jahr der Veränderung werden wird. Es ist ein Jahr der Wahlen zum Europäischen Parlament. Es kommt zur Bildung einer neuen Kommission und damit verbunden natürlich auch zu einer Debatte über die zukünftige Ausrichtung der Europäischen Union.

Ich darf vielleicht zunächst zu den Europawahlen ein Plädoyer halten. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass sich möglichst viele Menschen an dieser Wahl beteiligen. Wir haben bei diesen Wahlen in Österreich traditionell eine zwar im Vergleich zu anderen EU-Staaten hohe Wahlbeteiligung, aber im Vergleich zu Nationalrats-, Landtags- oder Gemeinderatswahlen eine sehr, sehr niedrige Wahlbeteiligung. Ich hoffe daher sehr, dass es gelingt, dass europaweit bei dieser Wahl die Wahlbeteiligung wieder steigt, weil Mitbestimmung der Bevölkerung etwas ganz Wichtiges für eine Neuausrichtung der Europäischen Union ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Scherak.)

Was die Neukonstituierung der Kommission betrifft, so hoffe ich, dass es uns gelingt, diesen durchaus sehr komplexen Prozess gemeinsam zu regeln. Es wird kein schönes Bild für die Menschen in Europa machen, wenn wir uns hier in Zerstrittenheit verlieren. Es ist ein komplexer Prozess, es braucht die Zustimmung im Rat, aber auch im Parla­ment. Es gibt unterschiedliche Parteienfamilien, es wird auf eine Geschlechteraus­gewogenheit Wert gelegt werden und es wird notwendig sein, die unterschiedlichen Regionen der Europäischen Union abzubilden. Das ist also alles andere als ein ein­facher Prozess. Ich werde trotzdem alles tun, um einen Beitrag zu leisten, damit der Prozess zügig und vor allem gemeinschaftlich stattfindet, denn ich glaube, ein Bild der Zerstrittenheit in Zeiten dieser internationalen Herausforderungen wäre das absolut falsche für die Europäische Union.

Zum Dritten wird auch eine Debatte über die Neuausrichtung der Europäischen Union stattfinden – verbunden mit den Wahlen und natürlich der Neuaufstellung der Kommis­sion. Wir werden uns hier als Bundesregierung für eine subsidiäre Europäische Union starkmachen, also für ein Europa, das stärker in großen Fragen zusammenarbeitet und sich gleichzeitig in Fragen zurücknimmt, in denen Regionen oder Mitgliedstaaten sehr gut alleine entscheiden können.

Zu guter Letzt wird es das Jahr sein, in dem es notwendig ist, den Brexit zu klären. Ich möchte hier noch einmal mehr darlegen, dass ich klar für eine Verschiebung des Brexits bin, sollte es keine Einigung bis März geben. Es macht aus meiner Sicht ab­solut keinen Sinn, einen Hard Brexit, also ein No-Deal-Szenario, stattfinden zu lassen, obwohl das niemand wirklich möchte. Insofern sollten wir uns, wenn es nicht gelingt, bis März eine Einigung zu erzielen, gemeinsam mit Großbritannien darauf verstän­di-


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gen, dass wir uns mehr Zeit geben, um einen Hard Brexit auch wirklich zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Darüber hinaus ist für uns das Jahr 2019 definitiv eines, in dem wir proaktiv Themen vorantreiben können: Die finanzielle Gebarung und Ausgestaltung der Europäischen Union – der Mehrjährige Finanzrahmen – wird beschlossen werden, es werden Weichen­stellungen für den Westbalkan getroffen werden. Es wird für uns die Chance geben, uns für ein wettbewerbsfähigeres Europa einzusetzen. All das sind Themen, für die wir uns in diesem Jahr starkmachen.

Alles in allem wird es ein Jahr der Veränderung und somit auch ein Jahr der Chancen für uns in der Europäischen Union. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.13


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Petra Steger gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.


11.14.07

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­kanzler! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Schieder, ich muss sagen, Ihr Redebeitrag zu Beginn der Debatte war wieder einmal bezeichnend. In die­sem Tagesordnungspunkt soll es ganz einfach um den EU-Vorhabensbericht gehen und Sie bleiben einmal wieder im vorigen Tagesordnungspunkt stecken. (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Das erinnert mich irgendwie an Ihre europäische Politik im Allge­meinen. Da bleiben Sie auch ständig stecken. Sie bleiben ständig stecken in Ihrer populistischen Angstmacher-Dauerschleife, wo Sie ständig bei allem, was man Sie zu Ihren Presseaussendungen und Sonstigem fragt, immer auf die bösen, bösen Rechten schimpfen und uns mit allen möglichen Beschimpfungen titulieren. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Nur nicht über die Sache reden – das ist Ihre Europapolitik. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Aber, sehr geehrter Kollege Schieder, das ist bezeichnend für die Sozialdemokratie. Die Sozialdemokratie befindet sich nämlich in ganz Europa auf einem absteigenden Ast, ganz einfach deswegen, weil sie nicht mehr die Antworten auf die Probleme des 21. Jahrhunderts liefert – wir dagegen schon, diese Regierung dagegen schon. Zum Beispiel beim Mehrjährigen Finanzrahmen, der auch 2019 ein wichtiges Thema sein wird. Hier hat diese Regierung vollkommen zu Recht kritisiert, dass es für niemanden in Österreich verständlich ist, dass wir mehr zahlen sollen und die EU gleichzeitig bei ihrem gewaltigen Verwaltungsapparat noch eine Steigerung von 20 Prozent bei den Verwaltungskosten haben möchte. Das ist mit Sicherheit nicht der Weg, den wir beschreiten wollen. Die EU sollte zuerst im eigenen System sparen, bevor Nettozahler wie Österreich noch mehr zur Kassa gebeten werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In dem Bericht werden noch viele weitere wichtige Themen angesprochen. Alles wird de facto von den zwei bedeutendsten Themen überlagert, die auf uns zukommen wer­den. Das ist einerseits natürlich der Brexit und andererseits insgesamt die zukünftige strategische Ausrichtung der Europäischen Union.

Was diese strategische Ausrichtung betrifft, freut es mich ganz besonders, dass wir mit der FPÖ endlich einen Reformator in der Regierung sitzen haben, der dafür gesorgt hat, dass ein neuer Weg beschritten wird – ein Weg vom blinden Zentralismus der vergangenen Jahre hin zu mehr Subsidiarität (Beifall bei der FPÖ – Abg. Scherak: Hin zum Öxit!), weg von der Verteilung der Flüchtlinge hin zu mehr Außengrenzschutz und weg von der Türen-auf-Politik hin zu einer restriktiven Zuwanderungspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren.


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Man erinnere sich nur ein paar Jahre zurück, als es noch eine rot-schwarze Bundes­regierung gegeben hat, die an der Macht war, als genau eine Politik auf europäischer Ebene verfolgt wurde, nämlich die Politik des geringsten Widerstandes. (Abg. Leichtfried: Meinen Sie den Herrn Fuchs?) Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, Sie sind nach Europa gefahren und haben dort die Meinung einfach übernom­men. Das war wie bei der Essensausgabe: Sie sind hingegangen, haben das Essen genommen (Abg. Leichtfried: ... alles Herr Fuchs!) – das kann noch so versalzen, verdorben oder vielleicht giftig gewesen sein – und haben versucht, es hier der öster­reichischen Bevölkerung als Vier-Hauben-Menü zu verkaufen. (Abg. Leichtfried: ... Champagner!) Das war Ihre Europapolitik der vergangenen Jahre.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir dagegen, diese Regierung, diese FPÖ, setzt sich für einen anderen Kurs auf europäischer Ebene ein. Unsere Minister wie ein Herbert Kickl, wie ein H.-C. Strache haben es nicht nur geschafft, auf nationaler Ebene eine Politik der Vernunft einzuführen, nein, wir haben es auch geschafft, auf europäischer Ebene einen Umdenkprozess zu bewerkstelligen. Doch dieser Umdenkprozess ist noch nicht genug. Ob es tatsächlich eine Änderung des Kurses auf europäischer Ebene geben wird, wird sich erst bei der kommenden europäischen Wahl zeigen. Auf europäischer Ebene muss diese Politik der Vernunft nämlich Einzug finden, sehr geehrte Damen und Herren.

Wir wollen ein subsidiäres Europa der unabhängigen Nationalstaaten mit einem neutra­len Österreich und keinen zentralistischen Superstaat à la SPÖ oder NEOS. Die Wähler werden Sie für diese Vorstellung, diese Zukunftsvisionen bei der kommenden Wahl auch abstrafen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Alma Zadić zu Wort – Bitte.


11.18.23

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Großbritannien hat uns veran­schaulicht, was passieren kann, wenn unsere nationalen Politiker die Europäische Union zum Sündenbock erklären. Großbritannien hat uns auch veranschaulicht, was passieren kann, wenn die Politik die Gesellschaft spaltet. (Abg. Leichtfried: Wie bei uns!) Die Erfolge der Europäischen Union werden immer wieder nationalisiert. Das kann man sehr schön am Beispiel des Plastikverbots sehen. 2016 hat das Europäische Parlament bereits darüber abgestimmt, dass es Plastik verbieten möchte, letztes Jahr hat die österreichische Regierung versucht, uns zu verkaufen, dass es ihr Erfolg sei.

Misserfolge schiebt man schnell auf die Europäische Union. Alles, was schiefläuft, wird auf die Europäische Union geschoben. Das darf nicht sein. Großbritannien hat das gut gezeigt. Erinnern wir uns bitte einfach nur an die Schlagzeilen in den Tageszeitungen kurz vor dem Brexitreferendum! Man hat versucht, die Europäische Union für alles ver­antwortlich zu machen, was in diesem Land schiefgelaufen ist – für die Armut, für die Arbeitslosigkeit.

Gestern hat im Ausschuss Bundesminister Blümel versucht, mir zu erklären, dass es die Migrationskrise aus dem Jahr 2015 war, die dafür verantwortlich ist, dass Groß­britannien austritt.

Unabhängig davon, dass unsere Bundesregierung für jedes Thema, für alles, was schiefläuft, für all das die Migrationskrise verantwortlich machen möchte, möchte ich hier trotzdem noch eines festhalten: Migration und Asyl sind globale Herausforderun-


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gen! Diese können wir nicht national lösen! Wir müssen sie gemeinsam in der Euro­päischen Union angehen. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Und zu diesem Gemeinsamen gehört es, dass der Außengrenzschutz ordentlich aus­gestattet wird. Dazu gehört es, dass Asyl- und Migrationspolitik in der gesamten Europäischen Union harmonisiert wird, und dazu gehört es, dass wir endlich auch die Europäische Asylagentur ausstatten. Im Rat hat man es aber nicht geschafft, eine Einigung zu finden, und man hat es auch nicht geschafft, endlich dieses gemeinsame europäische Asylsystem voranzutreiben. Auch unser Innenminister hat diesem Vorhaben nicht zugestimmt, und deswegen muss das Ganze neu verhandelt werden. Von einer gemeinsamen Lösung sind wir also weit entfernt. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte auch kurz darauf hinweisen: Wenn wir das Problem Migration und Asyl wirklich lösen wollen, dann müssen wir uns auch auf internationaler Ebene diesen Problemen widmen. Dazu gehört es auch, dem UN-Migrationspakt beizutreten, denn durch unseren Nichtbeitritt haben wir uns eine Chance genommen, hier global mitzuwirken und global mitzugestalten. Während sich die anderen Staaten ausmachen, wie man Migration und Asyl in den Griff bekommt, steht Österreich irgendwie daneben und kann sich leider nicht einbringen. (Abg. Leichtfried: Das ist ja unerhört! – Abg. Haider: Unglaublich!)

In diesem Bericht, den wir heute diskutieren, steht aber noch eine interessante Sache, die ich gerne vorlesen möchte, der ich auch voll und ganz zustimme, und ich meine, man soll Sachen, die man gut findet, auch hervorheben. In diesem Bericht findet sich nämlich der folgende Satz:

„Für Österreich ist die Wahrung der europäischen Grundwerte zentral, hier kann es keine Abstriche geben. Rechtsstaatlichkeit ist ein zentraler Grundpfeiler für jede funk­tionierende Demokratie [...].“

Das kann ich nur unterstreichen, und ich finde es großartig, dass sich Österreich dazu bekennt. Ich möchte aber eines erwähnen: Zu diesen europäischen Grundwerten ge­hört auch die persönliche Freiheit. Zu diesen europäischen Grundwerten gehört auch der Schutz vor willkürlicher Verhaftung. Zu diesen europäischen Grundwerten gehört es auch, dass nicht aufgrund nebulöser Gefährdungsprognosen Menschen eingesperrt werden. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.) Und dazu gehört es auch, dass jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist, egal, welcher Nation, egal, welcher Religion er angehört, egal, welche Hautfarbe er hat, wie er aussieht und woher er kommt. Jedes dieser Gesetze ist für jeden Menschen gleich. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ganz Europa schaut derzeit auf uns. Ganz Europa schaut auf uns, weil der Innenminister versucht hat, uns zu erklären, dass er gerne die Ver­fassung ändern möchte, weil er einen neuen Haftgrund einführen möchte, einen Haft­grund, der auf irgendwelchen Gefährdungsprognosen basieren soll. Und wer diese Gefährdungsprognosen abgeben wird, ist uns immer noch nicht erklärt worden. Er hat in einer Pressekonferenz gesagt: Na ja, das könnten ja die Beamten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl machen. – Diese Beamten, meine Damen und Herren, sind weisungsgebunden! Sie unterstehen dem Innenminister. Und wenn die Gefähr­dungsprognosen dafür abgeben sollen, ob Menschen eingesperrt werden, dann ist das nicht demokratisch. Es ist nicht rechtsstaatlich und es hat nichts mit Gewaltenteilung zu tun. Das muss man einmal dem Innenminister erklären, und ich hoffe, die Bundes­regierung wird das tun. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ganz Europa schaut auf uns, weil sich der Innenminister durch die Einführung dieser Verfassungsbestimmung vorbehalten will, mit einfacher Mehrheit Gesetze zu beschließen,


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mit denen er bestimmte Bevölkerungsgruppen unter dieses Verfassungsgesetz bringt und somit die Möglichkeit hat, jederzeit mit der Regierungsmehrheit bestimmte Bevöl­ke­rungsgruppen ohne konkreten Tatverdacht, ohne eine unmittelbar drohende Straftat einzusperren. Er nennt das Sicherungshaft, er nennt das Präventivhaft, und in der Geschichte haben wir solche Präventivhaften, Sicherungshaften und Schutzhaften und Internierungslager zuhauf gehabt. Und wir leben in einer Europäischen Union, in der wir gesagt haben, dass wir so etwas nicht wollen. (Beifall bei JETZT und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Niemand soll eingesperrt werden, ohne dass es dafür einen konkreten Tatverdacht gibt. Das entspricht nämlich nicht unseren Grundwerten. Und ich muss sagen, ich bin davon überzeugt, dass es auch bei der ÖVP Abgeordnete gibt, die hier aufstehen und Nein sagen werden, wenn es darum geht, unsere Grundwerte zu beschränken. (Wider­spruch bei der SPÖ. – Abg. Loacker: Du glaubst an das Gute im Menschen!) – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.25


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster hat sich Herr Bundesminister Mag. Blümel zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


11.25.31

Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Gernot Blümel, MBA: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegin Zadić! Ich bin ein wenig verwundert über die Art Ihres Rede­beitrags, denn ich habe angenommen, der Tagesordnungspunkt, um den es jetzt gerade geht, ist die EU-Jahresvorschau 2019. Und wenn ich in den sehr kompetent und kompakt gestalteten Bericht hineinschaue, dann sehe ich, hier geht es um Tagun­gen des Europäischen Rates, Vorhaben betreffend die Zukunft Europas, um institutio­nelle Angelegenheiten, den Mehrjährigen Finanzrahmen und um viele andere Themen, bis hin zur Erweiterung. Das Thema aber, das Sie der Regierung vorwerfen ständig aufspielen zu wollen, nämlich Migrationspakt, Migrationskrise, oder die Frage, welche Maßnahmen der Innenminister setzt, ist nicht darin enthalten. Ich frage mich, ob nicht Sie ein größeres Interesse an diesen Themen haben als alle anderen und das nur uns vorwerfen, weil Sie es selbst brauchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Leichtfried: Wollen Sie der Frau Zadić vorschreiben, was sie sagen kann?)

Ich möchte mich an die Fakten und an das, was die EU-Jahresvorschau hergibt und was die großen Themen für 2019 sein werden, halten. Der Herr Bundeskanzler ist bereits auf einige dieser Themen eingegangen, und natürlich wird die Frage, in welcher Art und Weise Großbritannien die Europäische Union verlässt, auch dieses nächste halbe Jahr prägen. Da der nächste Tagesordnungspunkt aber auch das sogenannte Brexit-Begleitgesetz enthält, möchte ich nicht zu detailliert darauf eingehen, weil wir das noch in der nächsten Debatte werden tun können, aber das als Anlass nehmen, um vielleicht auch einen gegenteiligen Aspekt einzubringen.

Die Tatsache, dass die Europäische Union allgemein als Erfolgsprojekt gesehen wird, beruht auch auf der Tatsache, dass es ein Friedensprojekt ist, ein Projekt, das de facto nach Jahrhunderten des Krieges innerhalb der europäischen Staaten Wohlstand ge­schaffen hat. Deswegen war es umso unglaublicher für mich und für viele andere, als sich Großbritannien dafür entschieden hat, diese Union, dieses Erfolgsprojekt, jetzt zu verlassen. Ich halte das für eine Katastrophe für beide Seiten, und, egal, wie es ausgesehen wird, wir schaffen es nur, die geringstmögliche Lose-lose-Situation und keine Win-win-Situation mehr zu erreichen. Ich halte es aber für umso wichtiger, gerade in einer solchen Situation, auch den gegenteiligen Aspekt hervorzuheben, der


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wesentlich ist, nämlich die Frage, in welche Richtung sich die Europäische Union er­weitern kann.

Es ist Tradition der österreichischen Außenpolitik, für eine klare Beitrittsperspektive der Staaten am Westbalkan einzutreten, aus vielen verschiedenen Gründen: einerseits, weil wir einen historisch sehr engen Konnex zu diesem Bereich Europas haben, ande­rerseits aber auch, weil wir uns entscheiden können, ob wir als Europäische Union Stabilität exportieren oder Instabilität importieren wollen. Und die Beitrittsperspektive für alle Staaten am Westbalkan, natürlich unter Auflagen, ist ein unglaublicher Motor für Weiterentwicklung, für Veränderung, für rechtsstaatliche Reformen in diesem Be­reich und für die proeuropäischen Kräfte. Dafür haben wir uns während der Ratspräsi­dentschaft eingesetzt, und das ist auch ein Schwerpunkt im nächsten Halbjahr wäh­rend der rumänischen Ratspräsidentschaft.

Österreich macht das traditionellerweise, deswegen ist es, wie gesagt, auch ein Schwerpunkt, weil es notwendig ist, dass diese Länder einen Anreiz haben, sich in die richtige Richtung zu entwickeln. Es gibt eine Dynamik, die sich entwickelt hat – auch während der österreichischen Ratspräsidentschaft –, die hoffen lässt, dass eine positive Entwicklung vorgezeichnet ist. Ich spreche davon, dass ein jahrzehntelanger Streit zwischen – jetzt – der Republik Nordmazedonien und Griechenland beigelegt worden ist, ein Streit, der die Weiterentwicklung von Nordmazedonien blockiert hat, in jede Richtung. Es ist schön zu sehen, dass es auch während unserer Präsidentschaft – ich war kurz vor dem Referendum in Mazedonien – einen Schritt in die richtige Rich­tung gegeben hat. Dadurch ist eine Dynamik entstanden, die vielleicht auch dazu beitragen kann, dass andere Konflikte in dieser Region gelöst werden. Ich spreche da vor allem vom Belgrad-Pristina-Dialog, der einen Schritt in die richtige Richtung auch während der österreichischen Ratspräsidentschaft gegangen ist.

Ich möchte aber auch den Damen und Herren in Nordmazedonien Dank und Anerken­nung aussprechen, dass sie sich für diesen Schritt entschieden haben. Sie haben per Verfassung den Namen ihres Landes geändert, um die internationale Blockade zu beenden. Das verlangt auch großen Respekt, denn ich möchte nur darauf hinweisen, was oft in Österreich passiert, wenn man aufgrund von notwendigen Verwaltungs­reformen Bezirke zusammenlegt und Verwaltungsgrenzen ändert, ohne substanziell in die Verfassung oder Selbstbestimmung einzugreifen: Das ist oft sehr schwierig und auch mit vielen medialen Debatten verbunden.

Dieses Land hat es geschafft, den Namen eines ganzen Staates zu ändern, dadurch eine internationale Blockade aufzulösen und dadurch einen Weg Richtung Europa möglich zu machen. Diesen wollen wir weiter unterstützen, weil es, wie gesagt, not­wendig ist, eine klare Perspektive für diese Staaten am Westbalkan aufzuzeigen. Ich lege da so viel Gewicht darauf, weil uns das als österreichischer Bundesregierung auch im nächsten halben Jahr besonders wichtig ist. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.30


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich ist der nächste Redner. – Bitte.


11.30.57

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Europa befindet sich in turbulenten Zeiten, zum einen aufgrund der Flüchtlingsbewegung und Migrationskrise. Frau Kollegin Zadić, Sie können doch nicht leugnen, dass die Flüchtlingsbewegung, die Migration Europa nachhaltig verändert haben! Dieser Vorwurf ist ja nicht den flüchtenden Menschen zu


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machen, aber Faktum ist, dass die Bewegung Regierungen weggespült hat, radikale Gruppen hervorgebracht hat, dass sie Europa an ihre Grenzen geführt hat, wobei man gesehen hat, dass dieses gemeinsame Europa, die Europäische Union, nicht solida­risch ist, wenn gewisse Staaten sagen: Wir nehmen Flüchtlinge nicht auf!, wenn das mit dem Außengrenzschutz nicht funktioniert. Also das zu leugnen wäre ja ein Kopf-in-den-Sand-Stecken. Faktum ist: Man muss sich dieser Sache stellen. Das alles hat auch gezeigt, dass Europa eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik braucht, einen effektiven Außengrenzschutz und Ähnliches mehr.

Die Turbulenzen setzen sich aber fort: Brexit – jeden Tag neue Meldungen aus dem Vereinigten Königreich. Es scheint dort sehr chaotisch zuzugehen, jedenfalls sehr turbulent. Italien hängt mit seiner wirtschaftlichen Entwicklung wie ein Damokles­schwert permanent über der Europäischen Union. Und letztendlich fällt das alles in eine Zeit, in der es Wahlen zum Europäischen Parlament gibt. Für Turbulenz ist also gesorgt, und da ist Stabilität ganz wichtig.

Die Europäische Kommission bemüht sich um diese Stabilität, und das Jahres­pro­gramm, das vorgelegt wurde, soll Stabilität geben, in dem heißt es nämlich, dass Ver­sprechen eingelöst werden und unsere Zukunft gestaltet wird. Wie geht es weiter mit den verbleibenden 27 Mitgliedstaaten, wenn UK jetzt wirklich die Europäische Union verlässt? Wie kann man Wachstum generieren, Arbeitsplätze schaffen? Wie kann man aber auch eine nachhaltige Energieversorgung sicherstellen – Stichwort: Energie­union –, dem Klimawandel begegnen, den Menschen Sicherheit geben? – Natürlich auf Basis unserer gemeinsamen europäischen Werte: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und vor allem Freiheit.

Zur Stabilität gehört meiner Meinung nach Offenheit. Wir haben gestern im EU-Unter­ausschuss mit Bundesminister Blümel, finde ich, eine sehr gute Diskussion gehabt. Ich teile seine Meinung: Es ist wichtig, dass wir die Probleme der Europäischen Union offen ansprechen. Nicht darüber zu diskutieren wäre völlig falsch. Ich finde, das ist ein wesentlicher Teil einer wahrhaftigen, ehrlichen Politik. Wenn die Anliegen der Men­schen nicht mehr angesprochen werden, wenn sie verschwiegen oder gar verdrängt werden, sagt die Bürgerin, der Bürger: Die Politik versteht uns nicht, dieses gemein­same Europa versteht uns nicht mehr! – Daher müssen wir handeln und diese Themen offensiv angehen und auch der Europäischen Union kritisch gegenüberstehen. Die Europäische Union ist work in progress, das ist ein Prozess, der ständig – wie man zuletzt gesehen hat – einer Veränderung bedarf. Daher muss sie kritisch betrachtet und auch zum Positiven verändert werden, nur dann kann man einen echten Fortschritt und eine Weiterentwicklung der Europäischen Union erzielen.

Europa wird sich nach der Wahl zum Europäischen Parlament neu aufstellen: Kom­missionspräsident neu, Ratspräsident neu, Hoher Vertreter für Außenpolitik neu, Präsident der Europäischen Zentralbank neu, Präsident des Euro-Gipfels neu. Da braucht es starke politische Führungspersönlichkeiten. Sebastian Kurz ist eine solche, die sich auch international bemüht, den europäischen und den österreichischen Standpunkt klar zu unterstreichen, zuletzt in den USA, bei der Arabischen Liga und in vielen anderen Bereichen. Wir müssen eine attraktivere Europäische Union bekommen, damit die Bürger sie akzeptieren.

In diesem Licht ist auch der Mehrjährige Finanzrahmen, der diskutiert wird, zu sehen. Dieser soll eben Stabilität über mehrere Jahre geben. Da wird es noch sehr heiße Debatten geben, denn UK trägt immerhin 15 Prozent zum BIP der Europäischen Union bei, ist einer der größten Nettozahler, und dieses Geld fehlt, wenn UK austritt. Insofern ist die österreichische Position ja richtig, zu sagen, die EU muss, wenn sie kleiner wird, effizienter werden und sparen. Im Vorschlag der Europäischen Kommission ist zum Beispiel drinnen, dass für Verwaltung und Personal 23 Prozent mehr Geld ausgege-


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ben wird – also gerade das Gegenteil davon, was Österreich vorschlägt. Daher ist es richtig, darüber nachzudenken, wie man auch dort einsparen kann. Ich mache da überhaupt kein EU-Bashing, aber es muss erlaubt sein, zu sagen: Das muss hinterfragt werden.

Letztendlich geht es darum, dass eine Einstimmigkeit notwendig ist, und letztendlich geht es – abschließend – auch darum, dass die Westbalkanstaaten eine Perspektive bekommen. Nordmazedonien wurde erwähnt. Gerade die Europäische Union tut sehr viel in dieser Region, in finanzieller Hinsicht, in gesellschaftspolitischer Hinsicht. Wir müssen da unser Licht nicht unter den Scheffel stellen. Dieses Thema wurde von Österreich vorangetrieben, und so soll es auch in Zukunft sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.35


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried. – Bitte.


11.36.02

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Galerie! Es liegt ein Schatten über diesem Vorhabensbericht, und das ist nach meinem Zugang der Brexit. Es ist eine große Katastrophe für alle Beteiligten, und ich frage mich schon lange: Wie ist es dazu gekommen? Was ist passiert, dass ein Land die Euro­päische Union in derartigem Chaos verlässt? – Da spielen sicher mehr Dinge mit, aber eines ist schon klar: In Großbritannien ist eine Art von Politik passiert, eine Politik des Spaltens, des Hetzens, des Aufhetzens, der Fake News, der Unwahrheiten – eine schlechte konservative Politik (Abg. Zarits: Geh!), geschätzte Damen und Herren!

Jetzt bekommen wir in Österreich ein Beispiel vorgeführt, wie das geht, die Menschen von der Europäischen Union zu entfremden. Diese Bundesregierung nimmt den Men­schen einen Feiertag weg, einen Urlaubstag weg und sagt am Ende: Die Europäische Union ist schuld! – Das ist genau die Politik, die zum Brexit geführt hat, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT.) Einen Feiertag zu stehlen und die EU verantwortlich zu machen, das ist das, was auch in Großbritannien wahrscheinlich geschehen ist. (Abg. Haider: Wir brauchen ein Fake-News-Gesetz, gell, Leichtfried? Aber für deine Reden!)

Wir haben ja in Wahrheit Glück gehabt. Wir haben ja Glück gehabt, dass es bei uns nicht so weit ist, denn wir haben eine Partei in unserer Mitte, die sich ganz offen zum Öxit bekennt: die Freiheitlichen! Hat Herr Strache – ich darf zitieren – gesagt: Raus aus dieser EU!? Hat Herr Strache gesagt: Raus aus dieser zentralistischen und bevor­mun­denden EU!? Hat Herr Strache gesagt: Natürlich, auch ein Auxit kommt in Frage!? – Das ist der Vorsitzende dieser Partei, die jetzt so tut, als gehe sie das nichts an. Das ist ja unglaublich, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sage Ihnen offen, ich wäre ja gelassener, denn jetzt tun Sie so, also ob diese Zeit vorbei ist; das ist jetzt die neue FPÖ. Da ist die neue ÖVP, da ist die neue FPÖ, alles neu! (Abg. Zarits: Und eine uralte SPÖ! Eine uralte SPÖ! – Abg. Schimanek: Eine neue SPÖ gibt es auch, besonders in Tirol, der Dornauer!) Dann möchte ich Ihnen aber schon ein paar Fragen stellen, geschätzte Damen und Herren von der FPÖ: Wie ist das mit Herrn Salvini, Ihrem besten Freund, der sich jetzt rechtfertigen muss, dass er 30 Millionen von den Russen bekommen hat? Ich frage Sie: Wie viel haben Sie von den Russen bekommen, um damit die EU vielleicht zerstören zu können? Wie viel haben Sie bekommen? Beantworten Sie das! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­ne-


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ten von JETZT. – Abg. Haider: Kein Schmutzkübel ist euch zu dreckig! Das ist unglaublich!)

Oder: Welche Pläne wurden beim Treffen des Herrn Strache mit Frau Le Pen besprochen (Abg. Neubauer: Das hättet ihr gerne gewusst!), mit Frau Le Pen, die die Europäische Union zerstören möchte und sich dazu bekennt, diese Europäische Union zu zerstören? (Abg. Neubauer: So ein Unsinn! Gott sei Dank ist es aus!) Und ich frage Sie abschließend: Welcher Teufel hat Herrn Vilimsky geritten, dass er in der „ZIB 2“ gesagt hat, er möchte das Europaparlament abschaffen, geschätzte Damen und Her­ren? Das ist ja wirklich unglaublich! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT. – Abg. Schimanek: Aber, Herr Leichtfried, das haben Sie doch gar nicht notwendig! So tief!)

Ich und die österreichische Sozialdemokratie wollen weder Brexit noch Öxit, und diese unterschiedliche Haltung werden Sie auch bei den Wahlen zum Europäischen Parla­ment zu spüren bekommen, geschätzte Damen und Herren! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Sie auch! Sie auch!)

11.39


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Roman Haider. – Bitte. (Abg. Neubauer: Jetzt sag ihm, wie es wirklich ist!)


11.39.48

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ja, der Kollege Leichtfried – da liegen bei den roten Genossen im Arbei­terkammerwahlkampf die Nerven blank. Da ist kein Schmutzkübel zu dreckig, als dass man nicht mit beiden Händen hineingreifen und mit dem Schmutzkübel wild um sich werfen würde. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Da führt die Arbeiterkammer einen Prozess bis zum Europäischen Gerichtshof (Ruf bei der SPÖ: Zu Recht!), und diesen roten Arbeiterkammerfunktionären ist es dabei ja nur darum gegangen, einen aus ihrer Sicht sinnlosen Feiertag für einige christliche Konfes­sionen zu streichen und wegzubekommen. Und jetzt, wo diese Bundesregierung eine Lösung dafür gefunden hat, die auch von den Religionsgemeinschaften (Zwischenruf bei der SPÖ) für gut befunden wird, passt das den Roten natürlich wieder nicht – eh ganz klar, es ist Arbeiterkammerwahlkampf und da ist kein Schmutzkübel zu dreckig! Da ist kein Schmutzkübel zu dreckig! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Kollege Leichtfried stellt sich hier heraus und gibt seine Fake News – so muss man ja wirklich dazu sagen – zum Brexit zum Besten. Lieber Kollege, dir sei eines in Erin­nerung gerufen: Genau in dem Moment, in dem die Bilder von der österreichischen Grenze, als wir von Migrantenhorden unkontrolliert überrannt wurden, im britischen Fernsehen zu sehen waren, fiel die Entscheidung für den Brexit – und das ist euer roter Beitrag zur Spaltung Europas! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Es war ein sozialistischer Bundeskanzler, der die Grenzen geöffnet hat. Es war der spätere sozialistische Kanzler, der sich als ÖBB-Chef als Oberschlepper der Nation hier verdient gemacht hat (Zwischenrufe bei der SPÖ), im negativen - -


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Haider, ich würde Sie ersuchen, das Wort „Oberschlepper“ zurückzunehmen, weil wir uns darauf verständigt haben, dass strafrechtlich relevante Tatbestände als Vorwurf die Würde des Hauses verletzen. Ich ersuche Sie auch darum, sich im Ton ein wenig zu mäßigen. – Bitte.


Abgeordneter Mag. Roman Haider (fortsetzend): Ich habe es zwar hier schon zwei- oder dreimal gesagt, aber wenn es Ihnen nicht recht ist, dann nenne ich ihn Reiseleiter. (Beifall des Abg. Deimek. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gehen wir wieder zurück zu dem Bericht, um den es heute hier eigentlich geht! (Abg. Leichtfried: Das war jetzt ein schlechter Witz! Ein sehr schlechter Witz!) Derartige Berichte – und das haben sie halt manchmal so an sich – sind sehr allgemein gehalten, und da lohnt es sich, weiterführende Dokumente, auf die sich diese Berichte beziehen, zu lesen. Und da möchte ich auf ein ganz beson­deres Problemfeld hinweisen: die beabsichtigte Vertiefung der Bankenunion, wie sie in der gemeinsamen Erklärung von Rat, Kommission und Parlament gefordert wird. Es geht mir dabei um die dritte Säule der Bankenunion, um die gemeinsame Einlagen­sicherung.

Aus guten Gründen haben wir diese gemeinsame Einlagensicherung immer abgelehnt, und daran wird sich auch weiterhin nichts ändern. Die verschiedenen Einlagensiche­rungen in Österreich stehen auf einer soliden Basis und sind von den heimischen Sparern gut gefüllt worden. Eine Überführung dieser heimischen Einlagensicherung in eine europäische Einlagensicherung wäre eine deutliche Verschlechterung für die Österreicher und im Endeffekt eine Ausweitung der Transferunion, und das lehnen wir Freiheitliche im ureigensten österreichischen Interesse strikt ab – nicht mit uns! (Beifall bei der FPÖ.)

Weil ich ein neugieriger Mensch bin, habe ich mir auch einige andere Berichte ange­schaut, auf die sich der vorliegende Bericht bezieht, und zwar die EU-Jahresvorschau, was die Familienpolitik betrifft. Ich lese jetzt einfach einmal ein paar Titel vor, mit denen sich die EU da beschäftigen will: „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“; „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“; „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäfts­führenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen“ und – last, but not least – „Beitritt der Euro­päischen Union zum ,Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämp­fung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt‘ (Istanbul-Konvention)“.

Das sind durchaus Themen, die unterstützenswert sind, nur: All diese Themen, die ich gerade aufgelistet habe, haben ein Problem: Sie haben nichts, aber auch schon gar nichts, nicht das Geringste mit dem Binnenmarkt zu tun. Sie haben nichts mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu tun und sie haben auch nichts mit der dritten Säule – Sie merken es schon, das sind die drei Säulen der EU –, dem Bereich Justiz und Inneres, Polizeizusammenarbeit, zu tun – überhaupt nichts! All das sind Bereiche, in die sich die EU nicht einzumischen hat, die nicht zu den drei Säulen, den drei ureigensten Agenden der EU gehören, aber genau dazu hat uns die EU ununter­brochen Richtlinien, Vorlagen und Vorschläge gemacht, und das muss aufhören! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das ist die eine Seite, dass sich die EU in Bereiche einmischt, in denen sie überhaupt nichts verloren hat. Auf der anderen Seite: Dort, wo es Sinn machen würde, dort, wo wir Zusammenarbeit brauchen, etwa beim Schutz der gemeinsamen Außengrenzen, dort versagt die EU desaströs, dort versagt sie katastrophal. Es wäre sinnvoll, wenn gerade in diesen Bereichen in der EU etwas weiterginge, aber da passiert gar nichts, da versagt sie kläglich.

Zum Abschluss noch ein kleines Beispiel, auch aus diesem Familienbericht, um den ideologischen Irrsinn aufzuzeigen, der in der EU um sich greift. Eines der elf Jugend­ziele der EU – man höre und staune – ist, und jetzt zitiere ich: die „Gleichberechtigung aller Geschlechter“. Sie haben richtig gehört: „aller Geschlechter“. Da steht nicht: bei-


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der Geschlechter, da steht auch nicht: Gleichstellung von Mann und Frau; nein, da steht wirklich drin: „Gleichstellung aller Geschlechter“ – ganz wie es diese linkslinken Brachialideologen in ihrem Zerstörungswahn machen. Da ist es völlig wurscht, was die Naturwissenschaften sagen, jetzt gibt es offensichtlich in der EU nicht mehr zwei Geschlechter, nein, nein, es gibt viele, alle, was weiß ich alles. Das haben wir notwen­dig gehabt. Danke, bravo EU! – Das wird es mit uns in Zukunft nicht mehr spielen, das muss in der EU endlich aufhören! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich komme zum Schluss: Wir müssen wieder zu einer EU kommen, die das Wohl der Bürger Europas in den Mittelpunkt stellt. Wir brauchen weniger Brüssel, wir brauchen wieder mehr Österreich! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.47


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abge­ordnete Steger zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.47.51

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Kollege Leichtfried hat fälschlicherweise behauptet, dass unser Spitzenkandidat und EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky in der „ZIB 2“ bei Armin Wolf gesagt haben soll, dass er das EU-Parla­ment abschaffen will.

Ich korrigiere tatsächlich: Er hat lediglich eine Reduzierung der Zahl der Kommissions­mitglieder beziehungsweise eine mögliche Halbierung der Zahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments vorgeschlagen, und zwar als Möglichkeit, dass die EU einmal in ihrer eigenen Verwaltung spart, anstatt dass wir als Nettozahler immer mehr in die EU einzahlen. Und das ist ein richtiger und sinnvoller Vorschlag gewesen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.48


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Peter Pilz. – Bitte.


11.48.45

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu den wissenschaftlichen Ausführungen meines Vorred­ners werde ich mich nicht äußern, zu einer kurzen Bemerkung des Herrn Bundes­minis­ters sehr wohl.

Herr Bundesminister! Wenn meine Kollegin Alma Zadić hier über eine europäische Richtlinie spricht und auch darüber, wie der Missbrauch dieser europäischen Richtlinie durch den Innenminister auch zu großem Schaden für die europäische und menschen­rechtliche Position der Republik Österreich weit über Europa hinaus führen kann, dann ist es nicht Ihre Aufgabe, ihr zu erklären, dass sie das hier nicht zu diskutieren hat! (Beifall bei JETZT.)

Herr Bundesminister, Sie werden uns nicht erklären – vielleicht ist das in Ihrer Partei und in der FPÖ üblich, im österreichischen Nationalrat ist es nicht üblich, dass ein Minister versucht, das Abgeordneten insbesondere der Opposition zu erklären –, worü­ber wir in diesem Plenum zu reden haben! (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Und des­wegen reden wir über die Art und Weise, wie die Bundesregierung mit Europa umgeht, und darüber, welcher Schaden der Republik Österreich, den Grundrechten dieser Republik und den Grundrechten dieser Europäischen Union durch die Bundes­regie­rung und insbesondere durch die Freiheitliche Partei droht.

So, und jetzt komme ich noch einmal zur Aufnahmerichtlinie, denn wir dürfen nicht nur darüber sprechen, sondern wir müssen darüber sprechen. Das ist eine der wichtigen


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und großen Auseinandersetzungen der nächsten Monate, und es wird nicht nur von Brüssel aus sehr genau beobachtet, was der österreichische Innenminister da vorhat. (Abg. Rosenkranz: Das schaut sich auch der Herr Pilz an, da fürchten wir uns jetzt aber!)

Kurz zum Sachverhalt, der uns allen bekannt ist: Es ist noch eine Untersuchung darüber ausständig, wer politisch die Verantwortung dafür trägt, dass ein 14-fach Vorbestrafter, der zu Recht aus Österreich ausgewiesen worden ist, mittels Schleppern wieder eingereist ist und einen Mord an einem österreichischen Beamten in Dornbirn begangen hat, wer dafür verantwortlich ist, dass diese Person zum Tatzeitpunkt nicht in Schubhaft gesessen ist.

Jetzt sagen Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen Partei – angefangen beim Innenminister –: Schuld ist die fehlende Umsetzung einer europäischen Richtlinie! – Das ist eine tolle Neuigkeit vonseiten der Freiheitlichen Partei, dass wir mehr euro­päische Richtlinien umsetzen sollen. Das heißt, schuld ist das Parlament, weil es in der Umsetzung einer europäischen Richtlinie säumig ist. Alle Fakten deuten aber darauf hin – und das muss untersucht werden –: Schuld ist Behördenversagen! (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Nach § 76 Fremdenpolizeigesetz hätte dieser Herr selbstverständlich und rechtzeitig in Schubhaft genommen werden können, und es gibt eine einzige Person, die politisch dafür verantwortlich ist, dass diese Schubhaft nicht verhängt worden ist, wodurch Schlimmstes hätte verhindert werden können: der Innenminister der Republik Österreich. Er ist der einzige politisch Verantwortliche (Beifall bei JETZT und bei Abge­ordneten der SPÖ), und ich plädiere für eine penible parlamentarische Untersuchung, um diese Verantwortung festzustellen.

Und was passiert jetzt? – Jetzt kommen freiheitliche Richtlinienumsetzer und sagen: Ja, da müssen wir jetzt das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persön­lichen Freiheit aus 1988 ändern! – Und was will der Innenminister ändern? – Er hat es bei seiner Pressekonferenz am 25. Februar ganz klar gesagt: Er will, dass es einen neuen präventiven Haftgrund gibt, noch bevor eine Tat begangen worden ist; einen präventiven Haftgrund, nämlich die Gefährdung der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung.

Wenn heute meist jüngere Männer in auffrisierten Golf GTI in Richtung Wörthersee fahren, dann nehmen nicht nur Kärntner Polizisten an, dass es zu einer eigentlich mit Sicherheit erwarteten Störung der öffentlichen Ordnung kommen wird. Natürlich sagt jetzt der Innenminister: Nein, ich meine ja nicht die Golf-GTI-Fahrer, nur Asylwerber! –Vergessen wir aber eines nicht: Wenn die Verfassung einmal geändert wird – das steht dann nicht so in der Verfassung drin –, dann kann jede Regierungsmehrheit einfach­gesetzlich feststellen, um wen es geht, und das ist die große Gefahr. Das ist die Gefahr, über die wir rechtzeitig reden müssen und die wir rechtzeitig abwenden müs­sen. (Beifall bei JETZT.)

Dann können es andere sein, dann können es Tierschützer sein, dann können es UmweltaktivistInnen sein – dann kann es sein, wer immer der Freiheitlichen Partei nicht passt! Was passiert, wenn jemand der Freiheitlichen Partei nicht passt? – Das sieht man beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Was ist dort passiert? – Obwohl die Beamtinnen und Beamten durch österreichische Ge­setze eindeutig geschützt sind, ist unter dem Vorwand einer Hausdurchsuchung ein Angriff gestartet worden, der es unmöglich macht, dass dort in der Art und Weise, wie es die öffentliche Sicherheit verdient, noch die Arbeit des Verfassungsschutzes geleis­tet werden kann. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und niemand kann uns garantieren,


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dass eine Regierungsmehrheit nicht auch auf andere Personengruppen abzielt. (Abg. Deimek: Die Frage ist ja schon, ob es eine Lüge ist oder eine gemeine Unwahrheit!)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Nationalrat hat viele Aufgaben, aber er hat eine herausragende Aufgabe: die Grund- und Freiheitsrechte in dieser Republik ohne Wenn und Aber zu schützen (Beifall bei JETZT), und diese Grund- und Freiheitsrechte sind heute durch die Freiheitliche Partei und durch den Innenminister gefährdet.

Wir werden den Fall untersuchen und wir werden alles tun, damit wir die Verfassung vor der Freiheitlichen Partei schützen! – Herzlichen Dank. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.55


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Bißmann ist nun zu Wort ge­meldet. – Bitte.


11.55.35

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Prä­sidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Vielen Dank für die Vorlage Ihres gemeinsamen Berich­tes über die EU-Jahresvorschau 2019, auch wenn das Jahr schon längst begonnen hat.

Mich hat vor allem das Kapitel „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ interessiert. Dieses Kapitel ist ja nicht zu ausführlich geraten. Auch Sie, Herr Bundesminister, haben in Ihren Ausführungen das Wort nachhaltige Entwicklung kein einziges Mal aus­gesprochen.

Beim Durchlesen habe ich mich darüber gefreut, dass unser Bundeskanzler vorhat, nächstes Jahr, im Juli 2020, in New York vor dem Hochrangigen Politischen Forum Österreichs Fortschritte in der Umsetzung der Agenda 2030 zu präsentieren. Was heißt das genau? – Das heißt, dass der Bundeskanzler vor der Weltöffentlichkeit, vor der Weltgemeinschaft seine Leistungen für die Sicherstellung einer nachhaltigen Zukunft in Österreich präsentiert: Was hat er gemacht? Was hat er geleistet? Was hat er nicht geleistet?

Nachhaltigkeit, nachhaltige Entwicklung – wie in den Nachhaltigkeitszielen der Verein­ten Nationen, den Sustainable Development Goals, kurz SDGs, in 17 Bereichen aus­ge­führt –: Das ist ein Thema, das alle Lebensbereiche umspannt, das alle unsere Minis­terien betrifft, alle unsere Minister und Ministerinnen. Ich habe im letzten Jahr an alle Ministerien Anfragen eingereicht und den Stand der Umsetzung der Nachhaltig­keitsziele der Vereinten Nationen abgefragt und gefragt, wie die Ministerien die Nach­haltigkeitsziele in ihrer täglichen Arbeit integrieren. Die Antworten waren ernüchternd.

Alle Ministerien außer dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus haben sich wenig zuständig gefühlt. Viele haben auch auf das Nachhaltigkeitsministerium ver­wiesen. Abgesehen von wenigen Einzelinitiativen in Richtung Nachhaltigkeit fehlt mir aufseiten der Ministerien ein interdisziplinärer Ansatz, der der Querschnittsrelevanz der nachhaltigen Entwicklung, vor allem der Klimapolitik Rechnung trägt. Dem Nachhaltig­keitsministerium, das ja für solche Fragen zuständig ist, fehlt die dazu notwendige horizontale, ressortübergreifende Weisungsbefugnis über andere Ministerien.

Was könnte hier die Lösung sein, um der nachhaltigen Entwicklung in Österreich institutionell Vorrang zu geben? – In Dänemark, in Deutschland und bestimmt auch in anderen Ländern, von denen wir noch nichts wissen, wird gerade der Vorschlag debat­tiert beziehungsweise zum Teil auch schon umgesetzt, den Ministerien überge­ordnete Nachhaltigkeits- und Klimastabsstellen einzurichten. Eine derartige Einrichtung in


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Österreich könnte ein Klimaschutzstaatssekretariat sein, ein Nachhaltigkeitsstaats­sekretariat. Das könnte man auch während einer laufenden Legislaturperiode ein­rich­ten.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, stellen Sie sich vor, Sie könnten nächstes Jahr an der Seite unseres Bundeskanzlers der Weltöffentlichkeit einen derart innovativen institutio­nellen Vorschlag präsentieren! Andere Regierungen würden vor Ihnen, vor uns Schlange stehen, um von Ihrem, von unserem Beispiel zu lernen. Ich bin überzeugt davon, dass die dazu notwendigen Verfassungsänderungen hier im Hohen Haus durchzubringen wären und dass auch unser Bundespräsident dafür zu gewinnen wäre.

In der Nachhaltigkeit und im Klimaschutz braucht es wie in keinem anderen Bereich konsequente Kooperationsbereitschaft von allen Parteien. Es braucht den überpartei­lichen konstruktiven Schulterschluss ohne Parteienhickhack, damit wir den nachfol­gen­den Generationen zeigen, dass wir es mit einer lebenswerten Zukunft ernst meinen. #fridaysforfuture – die Jugend schaut uns sehr genau auf die Finger. – Vielen Dank.

11.59


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Angela Lueger. – Bitte.


12.00.07

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegin­nen und Kollegen des Hohen Hauses! Werte Gäste auf der Galerie! Zu Beginn möchte ich noch ganz kurz zu der tatsächlichen Berichtigung der Kollegin Steger Folgendes sagen: dass Herr Vilimsky sehr wohl – und das ist aus dem schriftlichen Protokoll zu erkennen – gesagt hat, die AfD hätte das Europaparlament gerne abgeschafft und möchte dem Rat mehr Macht geben. Und darüber könne man reden. – Das hat Herr Vilimsky gesagt. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

In diesem Sinne bringe ich gleich folgenden Antrag ein:

EntschIießungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zum Öxit durch die Bundesregierung sicherstellen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um sich glaubwürdig von Spekulationen über einen Öxit zu distanzieren.“

*****

Gleichzeitig, Herr Kollege Haider, noch einmal ganz kurz zu Ihrer Schmutzkübel­kam­pagne: Ich glaube nicht, dass es Ihnen zusteht, es als Schmutzkübelkampagne zu bezeichnen (Abg. Rosenkranz: O ja!), zumal gestern der Herr Synodenpräsident Dr. Peter Krömer im „Report“ gesagt hat, es sind 300 000 Betroffene, 300 000 Evan­ge­lische sind Verlierer, plus dann noch die Altkatholischen. Er hat auch eine Klage nicht ausgeschlossen. Da sage ich: Das ist eine Verkennung der Realität Ihrerseits, wenn Sie das als Schmutzkübelkampagne bezeichnen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Aus dem vorliegenden Bericht möchte ich noch gerne zwei Punkte herausnehmen. Der erste Punkt ist der Punkt Medien, der auf Seite 42 – unter Punkt 10 – zu finden ist. Österreich hat in Europa die Position abgegeben – und das kann man in dem Bericht


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nachlesen –, dass dem Ungleichgewicht zwischen klassischen Medien und Online­platt­formen entgegenzuwirken ist. Während der österreichischen Ratspräsidentschaft ist das nicht gelungen, und es wird immer wieder auf die lange Bank geschoben. Was es in der Abgeltung der Leistungsschutzrechte bei Rundfunksendungen von Tonaufnah­men bereits seit 50 Jahren gibt, ist in den digitalen Medien immer noch nicht da. Wenn das Urheberrecht nicht weiterentwickelt wird und wenn die Musikindustrie immer mehr durch Streaming verdient und die einzelnen Interpreten immer mehr verlieren, dann werden sich das die Interpretinnen und Interpreten nicht gefallen lassen. Es ist auch unglaubwürdig, wenn man in der Europäischen Union so agiert, aber nicht einmal zu Hause im eigenen Land die Voraussetzungen dafür schafft. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Die zweite Position, die ich noch beleuchten möchte, ist die Cyberpolitik. Österreichi­sche Position dazu: Aufbau eines europäischen Kompetenzzentrums und eines natio­nalen Koordinierungszentrums.

Reden wir wirklich von Cyberpolitik in Österreich! Wie schaut die aus? – Der letzte Rechnungshofbericht hat darauf hingewiesen, dass im Innenministerium 25 Prozent der Posten für Cybersicherheit nicht besetzt sind. (Abg. Rosenkranz: Cyberkrimi­na­lität!) Was wird dagegen getan? – Gar nichts.

Jetzt gibt es ein neues Wehrrechtsänderungsgesetz, das auch die Militärbefugnisse definiert, und selbst im Zusammenhang mit diesen Militärbefugnissen – obwohl man sich dazu bekennt, dass Cybersicherheit ein möglicher Beitrag werden soll, näher defi­niert werden soll – findet sich komischerweise der Begriff Cyber nicht im Gesetzestext.

Werden Sie glaubwürdig! Machen Sie! Reden Sie nicht nur in Europa so, sondern schaffen Sie die Basis und die Voraussetzungen dafür auch hier in Österreich! (Beifall bei SPÖ und JETZT.)

12.04

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

EntschIießungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Mag. Jörg Leichtfried, GenossInnen

betreffend Nein zum Öxit durch die Bundesregierung sicherstellen

eingebracht im Zuge der Verhandlungen zu TOP 1: Bericht des Verfassungs­aus­schusses über den Gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesminis­ters für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend EU Jahresvorschau 2019 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (111-247/505 d.B.) in der 63. Sitzung des Nationalrates

Begründung

Vergangene Woche traf Vizekanzler Strache mit der französischen Rechts-Politikerin und deklarierten EU-Gegnerin Marine Le Pen zusammen, um über „ein Europa der Völker“ zu sprechen. Le Pen hat in einem Interview unter anderem bekundet, die EU zerstören zu wollen. Auch die FPÖ setzt sich immer wieder für einen Austritt Öster­reichs aus der Europäischen Union ein:

• „Dann wäre die Konsequenz wirklich auch jene, dass man sagt: Raus aus dieser EU.“ (Strache, FPÖ-Pressekonferenz 26.10.2007, zit. in Öl Mittagsjournal 23.8.2016).


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• „Diese zentralistische Europäische Union [ ... ] ist gescheitert, und ich sage daher ganz bewusst, raus aus dieser zentralistischen und bevormundenden EU, hinein in ein föderales Europa.“ (Strache am Politischen Aschermittwoch, ORF-„ZIB 2“,17.2 .2010)

• „Dann ist natürlich auch ein Exit oder Auxit mit einer Volksabstimmung in Österreich möglich.“ (Strache, Die Presse, 25 .6.2016)

• „Es war ein fataler Fehler, Teil dieser EU zu werden. Es wurde versprochen, dass der harte Schilling bleibt, heute haben wir den krisengebeutelten Euro.“ (Vilimsky, VN, 29.12.2014)

• „Österreich sollte endlich auch ein Referendum über den weiteren Verbleib in der EU ankündigen und durchführen.“ (Vilimsky, Twitter, 19.2. 2016)

Am 27. Jänner 2016 stellt die FPÖ im Nationalrat sogar einen Antrag auf Volksbefra­gung über den EU-Austritt Österreichs.

Die Beteuerungen der Bundesregierung, gemeinsam einen pro-europäischen Kurs zu verfolgen, sind wenig überzeugend. Österreichs Beteiligung am europäischen Einigungs­werk ist wirtschaftlich und politisch von zentraler Bedeutung. Die Forderungen nach einem Öxit schwächen die Position Österreichs in der Europäischen Union und sind daher nicht im Interesse Österreichs. An der proeuropäischen Ausrichtung der Bundes­regierung darf es keinen Zweifel geben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

EntschIießungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um sich glaubwürdig von Spekulationen über einen Öxit zu distanzieren.“

*****

12.04.08


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, den vorliegenden Bericht III-247 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich für die Kenntnisnahme ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zum Öxit durch die Bundesregierung sicherstellen“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, abge­lehnt. (Abg. Leichtfried – in Richtung ÖVP –: Aha! Hat sich die FPÖ durchgesetzt!)

12.05.072. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (491 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbediens-


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tetengesetz 1948, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehr­personengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst­rechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehr­personen­gesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Studienförderungsgesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Niederlas­sungs- und Aufenthaltsgesetz, das Integrationsgesetz, die Rechtsanwalts­ord­nung, das EIRAG und das Marktordnungsgesetz 2007 geändert werden sowie ein Bundesgesetz zur kollisionsrechtlichen Beurteilung von im Vereinigten König­reich Großbritannien und Nordirland registrierten Gesellschaften mit Verwal­tungssitz in Österreich erlassen wird (Brexit-Begleitgesetz 2019 – BreBeG 2019) (506 d.B.)

3. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird (507 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Peter Wittmann. – Bitte.


12.05.55

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Brexit-Begleitgesetz ist so etwas wie ein Placebo, das verabreicht werden soll, um der Bevölkerung insofern Sand in die Augen zu streuen, als vermittelt wird, dass eh alles in Ordnung ist und wir eh alles machen, was notwendig ist. Wenn man sich diesen Gesetzentwurf dann wirklich anschaut und auch durchliest, kommt man drauf: Von 1 581 Gesetzen, die es in Österreich gibt, werden exakt 16 Gesetze geändert. Das heißt, damit wird man nicht das Auslangen finden.

In fünf Gesetzen ist eine ausschließliche Verordnungsermächtigung des Ministers be­schlossen worden. Wir wissen gar nicht, wozu diese Verordnungsermächtigungen dienen sollen, wir wissen gar nicht, was alles in diesen Verordnungsermächtigungen geregelt werden soll. – Das ist die Aufgabe des Parlaments! Ich verstehe Ihr Selbst­bewusstsein nicht, denn wenn wir nicht beginnen, diese Verordnungsermächtigungen zu definieren oder auch zu erklären, dann machen wir uns als Gesetzgeber obsolet, weil dem Minister alle Möglichkeiten eingeräumt werden, allein über diese Ermächti­gungen zu agieren.

Also dieses Brexit-Begleitgesetz ist eigentlich nur eine Beruhigungspille – das sehen auch alle Experten so –, weil man damit nicht wirklich etwas regelt. Man regelt zu wenig, man regelt in keiner Weise abschließend, man regelt nicht einmal Probleme, die schon da sind. Man regelt zum Beispiel nicht, obwohl man das schon weiß, dass jemand, der in Großbritannien einen Abschluss macht, das in Österreich in ein Doku­ment schreiben kann. Ich weiß nicht, warum man das nicht regelt. Das könnte man jetzt ganz einfach machen; ganz einfach.

Man regelt zwar, dass die Native Speaker in den Schulen ihren Vertrag behalten, dass sie weiterhin als Native Speaker angestellt sind, man klärt aber nicht, was mit der Sozialversicherung und was mit der Pensionsversicherung ist. Man weiß jetzt schon um das Problem – aber man macht es nicht! Es ist ein oberflächliches, schlechtes


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Gesetz, das man auch jetzt schon viel besser an die Ansprüche anpassen könnte, man tut es aber nicht.

Und auch zur Struktur, wie dieses Brexit-Begleitgesetz gemacht wurde: Einige Minis­terien – ich habe es schon angeführt – geben nur dem Minister eine Ermächti­gung, andere beteiligen sich gar nicht daran. Das Wirtschaftsministerium sieht überhaupt kein Problem, da gibt es überhaupt nichts. Also ich kann mir nicht vorstellen, dass gerade das Wirtschaftsministerium keine Probleme mit dem Brexit haben wird. Auch das Umweltministerium scheint keine Probleme zu haben. Also auch die Struktur dieses Gesetzes ist falsch.

Die Ministerien, die Gesetzesänderungen eingebracht haben, gehen auf den Brexit ein, ausgenommen – und da werde ich sehr hellhörig – das Innenministerium, denn dieses geht auch auf zukünftige weitere Austritte ein. Das heißt, das ist die Denkweise der Freiheitlichen: dass man die Europäische Union eigentlich auflösen will.

Da passt auch ganz gut hinein, dass die Freiheitliche Partei am 27.1.2016 einen Ent­schließungsantrag eingebracht hat, der da lautet: „Die Bundesregierung wird aufgefor­dert, dem Nationalrat gemäß Art. 49b B-VG einen Antrag betreffend die Abhal­tung einer Volksbefragung über den Austritt Österreichs aus der EU zur Beschluss­fassung vorzulegen.“ – Das war ein Antrag, der 2016 gestellt wurde. Diese Geistes­haltung wurde nie aufgegeben und wird jetzt durch das Brexit-Begleitgesetz doku­mentiert, indem das Innenministerium sich darauf vorbereitet, dass wir auch austreten können.

Also, liebe Freunde, und das an die ÖVP gerichtet: Wie lange wollen Sie diese Gruppe, die wirklich nur an einer Auflösung der Europäischen Union interessiert ist, als Be­gleiter bei Ihrer Europapolitik haben? – Ich sage, das ist eine Bankrotterklärung der ÖVP-Europapolitik (Beifall bei der SPÖ) und angesichts ihrer Ansagen zu Europa ist das schon lange eine Bankrotterklärung der FPÖ.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß. Das Gesetz ist wirklich schlecht. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Wöginger: Das glauben sie nicht einmal in Wiener Neustadt!)

12.10


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl. – Bitte.


12.10.32

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zuerst möchte ich gerne im Namen unseres Klubob­mannes Gust Wöginger und natürlich im Namen von uns allen eine Gruppe aus dem Bezirk Schärding, aus Zell an der Pram, ganz herzlich hier begrüßen. Herzlich willkom­men! (Allgemeiner Beifall.)

Meine Damen und Herren! 2016 haben sich die Briten in einer Volksbefragung mehr­heitlich für den Austritt aus der Europäischen Union entschieden. 2017 hat die britische Regierung ihr Austrittsersuchen aus der Europäischen Union an die anderen Mitglied­staaten gerichtet. Danach gab es die Verhandlungen über einen geordneten Austritt aus der Europäischen Union. Der Vertrag wurde unter österreichischer Ratspräsident­schaft im November 2018 abgeschlossen. Danach wurde dieser Vertrag dem briti­schen Parlament vorgelegt, und am 15. Jänner 2019 hat das britische Parlament Nein zu diesem geordneten Austritt gesagt.

Meine Damen und Herren! Großbritannien produzierte in dieser Zeit Chaos in Europa. Großbritannien verunsicherte die Finanzmärkte, Großbritannien verunsicherte die Unternehmen. In dieser Zeit war es daher ganz dringend notwendig, dass alle anderen 27 Länder der Europäischen Union zusammenhalten und eine gemeinsame Linie gegen-


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über Großbritannien fahren. Was das betrifft, können wir allen EU-Mitgliedstaaten wirklich dankbar sein. Es hat sich eine neue Stärke bezüglich Gemeinsamkeit gezeigt. Die EU-27 lässt sich nicht auseinanderdividieren, sie hält an dem Austrittsvertrag fest. Und solange Großbritannien nicht eine neue Möglichkeit sieht, wie es austreten kann, so lange bleibt die EU-27 dabei. – An dieser Stelle auch ein besonderes Danke an unsere Regierung, die diese schwierigen Verhandlungen im letzten Halbjahr geführt hat und die für Österreich auch eine klare Position festgehalten hat: das Beste für Eu­ropa und für Österreich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Der Antrag der SPÖ im Verfassungsausschuss vor zwei Tagen war das vollkommen Falsche. Sie haben auf einmal versucht, zu erreichen, dass wir bilaterale Verhand­lungen mit Großbritannien aufnehmen. – Stellen Sie sich das vor! Ein Untergraben der europäischen Position!

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie sind dabei, Ihre politischen Großväter zu verraten. Es war noch Vranitzky, der mit Alois Mock für ein gemeinsames Europa gekämpft hat. Heute opfern Sie Europa am Altar des politischen Kleingelds, das Kollege Wittmann hier gewechselt hat – für eine Kleinigkeit, die Sie hier machen. Das ist der Punkt, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Sie haben das große Feld verloren, Sie stehen nicht mehr für das, wofür wir in Europa stehen, und Sie haben auch vergessen, warum die Briten im Juni 2016 diesen Austritt wahrscheinlich vollzogen haben: Ein Jahr davor gab es die große Migrationswelle nach Europa, und ganz, ganz viele Menschen in Großbritannien waren verunsichert, ganz, ganz viele Menschen in Großbritannien dachten, sie sind nicht mehr Herr im eigenen Land. Sie sind auch Populisten aufgesessen. Sie haben sich dagegen entschieden. Sie haben das gemacht, was danach in Österreich vollzogen wurde. Wir haben nun eine neue Regierungspolitik, und für uns ist es nicht mehr notwendig, aus der Europäischen Union auszutreten, weil wir ein neues Gewicht in der Europäischen Union haben, weil wir den notwendigen Schritt gesetzt haben und darauf achten, dass die Außengrenzen geschützt werden, dass wir innerhalb von Österreich sicher sind.

Meine Damen und Herren! Auch Ihnen von der SPÖ sei ins Stammbuch geschrieben – frei nach Fjodor Dostojewski –: Jeder von uns trägt Verantwortung für alles von allen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.15


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Dr. Peter Wittmann zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.


12.15.32

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gerstl hat behauptet, dass die SPÖ im Ausschuss einen Antrag auf bilaterale Verhandlungen mit Großbritannien eingebracht hat. – Das ist unrichtig.

Die SPÖ hat einen Antrag auf Ausschussbegutachtung eingebracht, der dahin gehend gelautet hat, dass man dieses Gesetz noch viel genauer beurteilen muss und die zuständigen Stellen eingeladen werden, ihre Bedenken zu melden. (Abg. Leichtfried: Das hat er halt nicht verstanden!) Diese Bedenken hätten dann in ein Gesetz einfließen können. Das ist nicht geschehen.

Wir haben diesen Antrag einbringen müssen; es wäre ein besseres Gesetz geworden. Sie verweigern die Zustimmung. Da können wir nichts machen, Sie haben die Mehr­heit. Leider, leider, leider waren wir nicht in der Lage, eine bessere Lösung zu finden. (Beifall bei der SPÖ.)

12.16



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 87

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Mag.a Selma Yildirim. – Bitte.


12.16.45

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 29. März 2019, vielleicht aber auch etwas später, wird Großbritannien die EU verlassen; ohne Zweifel ein schwarzer Tag für Europa. In diesem Zusammenhang sollte es die vorrangigste Aufgabe für die österreichische Bundesregierung sein, nach Möglichkeit Schäden von betroffenen Menschen abzu­wenden und alles daranzusetzen, ihre Rechte bestmöglich zu schützen. In der der­zeitigen Situation ist das nicht der Fall, denn die Bundesregierung ist da entgegen ihren öffentlichen Ankündigungen nachlässig bis säumig. Ein harter Brexit ohne ein Abkommen zwischen der EU und Großbritannien ist nach wie vor nicht ausgeschlos­sen. Es ist unsere parlamentarische Pflicht, uns auf dieses Worst-Case-Szenario best­möglich vorzubereiten.

Worum geht es konkret? – Es geht um eine Vielzahl heikler und für die Menschen sensibler Fragestellungen. Nicht zuletzt sind dabei die Sozialversicherungs- und Pen­sionsansprüche der österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Fragen rund um die Aufenthaltsrechte zu nennen. Dabei handelt es sich um existen­zielle Fragen für österreichische Staatsangehörige, die in Großbritannien leben und arbeiten oder lebten und gearbeitet haben, und natürlich genauso der Britinnen und Briten, die in Österreich entsprechende Ansprüche erworben haben.

Das jetzt vorgelegte Brexit-Begleitgesetz, sehr geehrte Damen und Herren, lässt aber viele dieser Fragen unbeantwortet und ungeregelt. Die Mitglieder der Bundesregierung haben keine Gelegenheit für Eigenmarketing ausgelassen, aber ihre eigentliche Auf­gabe, nämlich ordentliche Arbeit für die Menschen zu machen, haben sie offenbar vernachlässigt.

Europa wurde als Friedensprojekt gegründet, sehr geehrte Damen und Herren! Es steht für Freiheit, Sicherheit und Solidarität. Das sollen wir weiterentwickeln, gemein­sam und mit Leidenschaft für dieses ebenso großartige wie erfolgreiche Projekt. Hören Sie daher auch andere Meinungen an und lassen Sie eine neue Begutachtung der Gesetzesvorlage zu, weil sie so, wie sie vorliegt, einfach unvollständig ist und viele Fragen nicht beantwortet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.19


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Markus Tschank. – Bitte.


12.19.39

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehbildschirmen!

Herr Kollege Wittmann, zu Ihren Ausführungen: Sie müssen einmal zur Kenntnis nehmen, dass die FPÖ natürlich eine europakritische Position hat, aber wer Europa liebt, muss eben bei Fehlentwicklungen auch Kritik üben. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Lange Zeit waren wir die einzige Partei, die bei Fehlentwicklungen den Finger erhoben und richtig kritisiert hat – und Recht haben wir gehabt, bei vielen Punkten, angefangen bei der Migrationsfrage bis hin zum Demokratiedefizit waren die Kritikpunkte völlig berechtigt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In keiner Art und Weise hat die Freiheitliche Partei in ihrem Parteiprogramm, in Par­teitagsbeschlüssen, in Gremialbeschlüssen jemals einen Öxit gefordert. Das ist hier


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richtigzustellen, und es ist auch grundlegend falsch, was Kollege Wittmann hier zum Besten gegeben hat. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wittmann: ... haben einen Ent­schließungsantrag!)

Der Brexit wird mit hoher Wahrscheinlichkeit politische Realität werden, sehr geehrte Damen und Herren. Die bislang geführten Verhandlungen waren von seltener Einigkeit der EU-27 und von schwierigen politischen Verhandlungen innerhalb des Vereinigten Königreichs gekennzeichnet. Ein geordneter Austritt Großbritanniens ist im Interesse beider Seiten.

Die Frage, die sich viele österreichische Bürgerinnen und Bürger stellen, ist, wie es eigentlich überhaupt so weit kommen konnte. Die Europäische Union ist ein Projekt, das diesem Kontinent Frieden, Freiheit und Wohlstand sichern soll. Dieses Friedens­projekt gilt es, für künftige Generationen zu sichern. Die Kernfrage, die sich mir in diesem Zusammenhang stellt, ist: Hat die EU eine Mitverantwortung an diesem Brexit? War sie erfolgreich, wenn sie auf ihrem Weg Mitgliedsländer verliert? Wo genau liegen denn die Ursachen für diese Konsequenzen?

Es geht um die strategische Ausrichtung der Europäischen Union, es geht um die Frage Zentralismus oder Föderalismus. Es geht um die Entscheidung multikultureller Einheitsstaat oder Vielfalt der europäischen Kulturen und Völker, und letzten Endes geht es um eine geordnete Migrationspolitik und um einen effektiven Außengrenz­schutz oder um eine Politik der offenen Grenzen.

Die Völker Europas, sehr geehrte Damen und Herren, sind unsere kulturellen Schätze, die es zu bewahren gilt. Das ist unsere Aufgabe und das ist auch die Aufgabe der Europäischen Union, sehr geehrte Damen und Herren.

In den letzten Tagen hat sich auch der französische Philosoph Alain Finkielkraut zu diesem Thema zu Wort gemeldet. Sie werden den Namen sicherlich kennen, er ist einer der bekanntesten französischen Philosophen und hat der „Welt“, einem deut­schen Nachrichtenmagazin, vor einigen Tagen gesagt: „Ohne Angela Merkels ‚Wir schaffen das!‘ und die Million Einwanderer, die Deutschland 2015 aufgenommen hat, hätte es keinen Brexit gegeben.“ Europa sei nicht berufen, eine multikulturelle Gesellschaft zu werden, sondern müsse die Europäer vielmehr schützen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich behaupte eines, sehr geehrte Damen und Herren: Dieser Philosoph hat vollkom­men recht! Der Brexit und dessen Auswirkungen sind die unmittelbare Folge einer verfehlten Migrations- und Einwanderungspolitik, die im Wesentlichen von Angela Merkel und der deutschen Bundesregierung im Jahr 2015 vollzogen wurde und an der sie nach wie vor festhält. Diese Politik spaltet Europa bis heute, sie schafft in der Medienöffentlichkeit gute und böse Staaten, gute und böse Parteien, gute und böse Politiker. Sie bedroht die kulturelle Statik der europäischen Völker, sie gefährdet die europäischen Sozialsysteme und sie gefährdet letzten Endes den Frieden in Europa. Das wollten die Briten nicht und deswegen haben sie so entschieden.

Ich bin mir aber sicher, dass die Briten einem anderen Europa, einem Europa, das schützt, durchaus ihr Vertrauen ausgesprochen hätten. Fazit: Der Brexit wäre vermeid­bar gewesen. Wir werden nun nolens volens mit genau diesem Ergebnis leben müs­sen.

Für den Fall dieses Austritts liegt auch das derzeitige Brexit-Begleitgesetz vor, das eben effektive Übergangsregelungen vorsieht. Es sind 15 Gesetze betroffen: Es geht um Arbeitsplatzsicherheit für Angestellte britischer Unternehmen mit Sitz in Österreich, es werden britische Lehrer oder Anwälte geschützt, die weiter unbeschadet hier in Österreich arbeiten können, es wird das Erlangen von Aufenthaltstiteln erleichtert, und


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die britischen Unternehmen haben bis 2020 Zeit, ihre Rechtsform anzupassen, weil natürlich die Niederlassungsfreiheit wegfällt.

Der Brexit, sehr geehrte Damen und Herren, ist keine erfreuliche Angelegenheit, nicht für Großbritannien und nicht für die Europäische Union, aber er bietet die Chance, umzudenken. Der Brexit ist ein Weckruf an die europäische Politik, sich an den Wünschen der Völker und der Bevölkerung ihrer Mitgliedstaaten zu orientieren und die zentralen Probleme des Kontinents einer Lösung zuzuführen. Die EU-Wahl ist die Chance für eine Veränderung in Europa. Die Menschen können die bisherige euro­päische Politik abwählen und eine neue Richtung für Europa vorgeben.

Die Regierung, die FPÖ als Regierungspartei und auch der Spitzenkandidat Harald Vilimsky stehen für das Szenario 4 des Weißbuches ein: weniger, aber das effizienter. Die EU soll sich darauf konzentrieren, in ausgewählten Bereichen raschere Ergebnisse zu erzielen, und soll andere Tätigkeitsbereiche, die besser von den Mitgliedstaaten zu regeln sind, eben diesen überlassen. Genau dieses Ziel gilt es umzusetzen. Dafür werden wir kämpfen, weil uns eine ganze Menge an diesem Friedensprojekt liegt. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.25


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Claudia Gamon. – Bitte.


12.26.02

Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Tschank, Sie haben gesagt, die Europäische Union sei mitschuldig gewesen am Brexit. – Es war nicht die Europäische Union, die schuld daran ist, dass die Briten ausgetreten sind, es war auch nicht Angela Merkel, die schuld daran war, dass die Briten ausgetreten sind. Schuld waren rechte und konservative Politiker, die die Menschen in Großbritannien belogen haben (Beifall bei NEOS und JETZT), die ihnen Milch und Honig versprochen haben. (Ruf bei der FPÖ: Ja ist eh klar! Die, die Gesetze machen, sind nicht schuld ...!)

Und was kriegen sie jetzt? – Eine Rechnung nach der anderen. Es wird nämlich außerhalb der Europäischen Union für die Briten wesentlich teurer werden. Und dieses Geld, das man versprochen hatte, das plötzlich daherkommen wird, das man ins Ge­sund­heitssystem und sonst überall hineinstecken kann, das ist nicht nur nicht da, sondern es wird im Nachhinein noch weniger da sein, das man in Großbritannien investieren kann. (Abg. Rosenkranz: Also dieses dumme Wahlvolk sollte man wirklich abschaffen!) Das ist die Konsequenz eines Austritts aus der Europäischen Union; und es waren konservative und rechte Politiker, die die Schuld daran tragen. (Beifall bei den NEOS.)

Wo kann man das nachlesen? – Auf Twitter. Da gibt es einen super Account, der heißt „Led By Donkeys @ByDonkeys“, das heißt angeführt von Eseln, und der sammelt Aussagen britischer Politiker im Vorfeld des Brexit-Votums, packt diese auf riesige Plakate und stellt sie in London hin, wie zum Beispiel jene von Boris Johnson, der gesagt hat: Es gibt keinen Plan für keinen Deal, weil wir einen großartigen Deal bekommen werden!, oder Michael Gove, der gesagt hat: Am Tag, nachdem wir für einen Austritt gestimmt haben, werden wir alle Karten in der Hand haben und den Weg wählen können, den wir wollen!, oder John Redwood, der gesagt hat: Aus der EU rauszukommen kann schnell und einfach sein – Großbritannien hat die besten Karten in jeder Verhandlung! (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Steger.)

Was ist das im Nachhinein wert? – Das alles sind Dinge, die konservative Politiker und EU-Skeptiker in Großbritannien im Vorfeld des Brexits gesagt haben – leichtfertig,


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verantwortungslos, ohne jegliche Ahnung, was populistische und machtgierige Politik letztendlich zu verantworten hat, nämlich dass die Chancen von Hunderttausenden, Millionen junger Britinnen und Briten für Jahrzehnte, die noch kommen werden, einfach so weggeworfen sind, vom Tisch gewischt. Es gibt keine Chancen mehr für die jungen Europäerinnen und Europäer in Großbritannien, die gerne in der Europäischen Union geblieben wären.

Und warum war das? – Weil man über die Folgen eines Brexits belogen worden ist. Ich habe heute schon über das Thema Desinformation gesprochen, das war ein wichtiger Teil davon. Es war ein wichtiger Teil davon, dass man keine Kontrolle mehr darüber hatte, wie eine Debatte eigentlich verläuft, weil man sich vollkommen darauf verlassen hat: Na ja, es wird schon stimmen, was die Politikerinnen und Politiker sagen, das sind ja ordentliche Leute, die haben ja eine große Verantwortung, die werden uns schon nicht belügen! – Blöd gelaufen.

Warum sage ich das alles? (Abg. Neubauer: ... Redezeit!) – Weil wir auch in Öster­reich darauf schauen müssen, dass wir der Europäischen Union nicht die Schuld für Dinge zuschieben, die wir selber mitbestimmen können, für Dinge, die wir selber in der Hand haben können, um etwas besser zu machen.

Im EU-Unterausschuss hat Minister Blümel gesagt: Es bringt nichts, die EU für Dinge verantwortlich zu machen, für die sie nicht verantwortlich ist, aber es bringt auch nichts, Probleme zu kaschieren und so zu tun, als wären es keine!, und hat die Migrationskrise als Beispiel dafür genannt – wo wir doch wissen, dass es einzelne Mitgliedstaaten waren, die verhindert haben, dass es eine europäische Lösung für diese Herausforde­rung gibt!

Wir müssen damit aufhören, die Europäische Union – wenn auch noch ein bisschen subtiler als in Großbritannien – für Dinge verantwortlich zu machen, für die wir selber die Verantwortung tragen. Da gibt es natürlich Beispiele wie ein super österreichisches Anti-Gold-Plating-Gesetz, bei dem es darum geht, dass wir uns vorschreiben, dass wir nicht mehr freiwillig Anforderungen von EU-Vorgaben übererfüllen. – Wie das Wort freiwillig schon sagt: So ein Gesetz bräuchte man nicht. (Abg. Gudenus: Die euro­päische Lösung als Selbstaufgabe!) Man könnte auch einfach die Verantwortung für die Dinge übernehmen, die man so tut, anstatt sie anderen Menschen oder der Europäischen Union zuzuschieben, denn so wird Stück für Stück Vertrauen in die Europäische Union vernichtet, und dann steht man vor dem Salat. Das kann man sich jetzt in Großbritannien anschauen. (Beifall bei den NEOS.)

12.29


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Bundesminister Mag. Blümel zu Wort gemeldet. – Bitte.


12.30.06

Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Gernot Blümel, MBA: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz zum Tagesordnungspunkt Stellung nehmen, bei dem es ja darum geht, dass wir die Planungen für den Fall vorlegen, dass Großbritannien doch ohne einen Deal die Europäische Union verlässt.

Vielleicht noch kurz zur Grundhaltung, weil das bei den Vorrednern ein bisschen für Verwirrung gesorgt haben könnte: Es ist eine Katastrophe, dass die Briten die Union verlassen. Die einzige Möglichkeit, die wir seitens der Europäischen Union jetzt noch haben, ist es, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das wäre mit diesem Deal, mit diesem Austrittsvertrag, den wir jetzt zwei Jahre lang auf europäischer Ebene ausverhandelt haben, möglich. Dieser regelt de facto alles, was notwendig ist, inklusive


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Sicherheitsklauseln, dass es zwischen Irland und Nordirland zu keiner harten Grenze kommt, damit dort nicht wieder Blut fließt – für den Fall, dass das künftige Verhältnis doch nicht so eng ist, wie wir es gerne hätten.

Für den Fall nun, dass sich Großbritannien dafür entscheidet, diesen Deal nicht zu nehmen und einen harten Brexit anzustreben – was ich nicht hoffe –, gibt es Vorbe­reitungsmaßnahmen in allen europäischen Mitgliedsländern und auf Ebene der Kom­mission. Die Kommission hat im Sommer das sogenannte contingency planning be­gonnen und hat die Unionsmitgliedsländer aufgefordert, das auch auf nationalstaat­licher Ebene zu tun. Dem sind wir unmittelbar nachgekommen. Seit Ende des Som­mers gibt es eine eigene Lenkungsgruppe im Bundeskanzleramt, im Rahmen derer wir gemeinsam mit allen Ministerien und den Sozialpartnern die einzelnen Gesetzes­materien durchforstet und festgelegt haben: Da könnte es ein Problem geben, da wird es ein Problem geben, da müssen wir einseitige Maßnahmen treffen, um für den Eventualfall vorbereitet zu sein.

Wir haben dieses Gesetz, diese Gesetzesmaterien auch mit der Kommission durch­besprochen, es der Kommission vorgelegt, und da gab es keine weiteren Beanstan­dungen. Wir haben uns angesehen, wie andere Mitgliedsländer in der Union diesen Eventualfall regeln. Auch da ist klargeworden, dass wir mit den Gesetzesmaßnahmen, die jetzt vorliegen, einen guten Weg gewählt haben. Wir sind also gut vorbereitet, so gut es geht, für den Eventualfall, der hoffentlich nicht eintreten wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.32


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler ist der nächste Redner. – Bitte.


12.32.37

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir beschließen heute ein Gesetz, das wir hoffentlich nie zur Anwendung bringen müssen. Der Hard Brexit wäre die schlechteste Variante, die es geben würde, nicht nur für Großbritan­nien, nicht für die Europäische Union, sondern vor allem für die Menschen, sei es in Großbritannien, sei es in der Europäischen Union, aber auch insgesamt in Europa.

Ich will nicht verhehlen, dass ich über den Ausgang dieses Referendums nicht glücklich bin, aber es darf die Schuld nicht nur, wie es Kollegin Gamon gemacht hat, im eigenen Land gesucht werden, sondern da bin ich schon auch beim Kollegen Tschank: Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren auch Fehler gemacht. Es gab eine Tendenz, eine Entwicklung, die auch uns nicht gefallen hat. Ich bin froh, dass diese Bundesregierung besonders im vergangenen Halbjahr während des Ratsvor­sitzes Österreichs nicht eine Kurskorrektur gemacht, aber, ich glaube, doch den richtigen Weg beschritten hat, damit Europa, damit die Europäische Union bürger­freund­licher wird, damit sie sicherer wird. Wir müssen Rahmenbedingungen schaffen, damit sich die Sozialstaaten, die Wirtschaft weiterhin gut entwickeln können, und dazu braucht es Sicherheit. Das war auch das Motto unseres Ratsvorsitzes: ein Europa, das schützt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es ist gerade in den vergangenen Stunden einmal mehr eine große Dynamik in London entstanden. Die oppositionelle Labour Party fasst nun offenbar eine Wiederholung dieses Votums ins Auge. Premierministerin Theresa May schwenkt auf die Linie ein, dass man nun das Austrittsdatum vielleicht nach hinten schieben kann. Es ist aber noch ein weiter Weg dorthin, denn erstens muss es eine Beschlussfassung im briti­schen Parlament geben, dass es zu einer Verschiebung kommt, und dann müssen


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dem alle 27 EU-Staaten zustimmen. Auch kann es nur eine einmalige Verschiebung bis voraussichtlich Juni geben, und spätestens dann muss es zu einer Entscheidung kommen.

Dieser Hard Brexit – und das ist der einzige Punkt, bei dem sich die Abgeordneten im britischen Parlament einig sind – wird nicht angestrebt, aber wir Österreicher und auch die anderen Mitgliedstaaten müssen uns für den Fall der Fälle dafür rüsten, und deshalb ist es gut, dass wir dieses Brexit-Begleitgesetz heute beschließen werden. Es ist – im Gegensatz zu dem, was die Vorredner der SPÖ gesagt haben – ein sehr wohl gut ausgereiftes, gut formuliertes Gesetz. Ein langer Prozess wurde bereits im Sommer eingeleitet. Es hat eine Arbeitsgruppe gegeben, es wurden alle Ministerien einge­bunden. Es wurden sogar die Sozialpartner eingeladen und aufgefordert, jene Punkte, die aus ihrer Sicht problematisch sein könnten, einzubringen, die dann gelöst werden sollen. Die Koordination ist beim Bundeskanzleramt gelegen, es wurde mit allen Ministerien gesprochen, und schlussendlich sind jetzt 15 Gesetze betroffen, die wir heute ändern wollen.

Meine Vorredner haben es auch schon gesagt: Es geht vor allem darum, Sicherheit zu schaffen, Klarheit zu schaffen. Dafür sind wir gewählt worden, dafür tritt diese Koalition, diese Regierung ein. Wie ich es schon am Anfang gesagt habe: Hoffentlich brauchen wir dieses Gesetz nicht, aber es ist wichtig, dass wir es heute beschließen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.36


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch zu Wort. – Bitte.


12.36.27

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschir­men! Hohes Haus! Ja, am 29. März ist es so weit, es sind nur mehr wenige Wochen, bis die sogenannte Deadline erreicht ist und das Vereinigte Königreich aus der EU austreten wird – ohne Abkommen, sofern es nicht noch zu einer Einigung über das Austrittsabkommen kommt, das heißt, dass ein harter Brexit bevorsteht, wenn nicht noch eine Verlängerung der Frist erreicht wird. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass die Europäische Union weiterhin auf eine harte Linie setzt – durchaus nicht nur auf die Briten gemünzt, sondern auch auf andere EU-Staaten, wo sich in eventu weitere Austrittsbegehren manifestieren könnten.

Um diesem harten Brexit, der hoffentlich nicht kommen wird, vorzubeugen, hat die Bundesregierung Maßnahmen getroffen, um persönliche und wirtschaftliche Nachteile für die betroffenen britischen Bürger abzuwenden. Es ist dies ein Sammelgesetz, das 16 Gesetze aus Zuständigkeitsbereichen von acht Ministerien umfasst und beileibe kein Placebo ist.

Ich möchte Ihnen anhand zweier Beispiele zeigen, welche konkreten Auswirkungen es auf britische Staatsangehörige hat. Für alle Staatsangehörigen des Vereinigten Königs­reichs Großbritannien und Nordirland, die sich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Austritts aus der Europäischen Union in einem aufrechten Dienstverhältnis gemäß dem Beamten-Dienstrechtsgesetz, dem Vertragsbedienstetengesetz oder dem Lan­des­lehrer-Dienstrechtsgesetz befinden, würde das ex lege die Auflösung des Dienstverhältnisses bedeuten. Das würde auch bedeuten, dass uns zum Beispiel bei den Lehrern Native Speaker verloren gehen würden, die wir dringend brauchen.

Eine weitere Auswirkung und Konsequenz wäre, dass die Staatsangehörigen des Ver­einigten Königsreichs ihre Stellung als Unionsbürger und damit ihr unionsrechtliches


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Aufenthaltsrecht verlieren, welches im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geregelt ist. Der Verlust des Aufenthaltsrechts würde sich auch auf Drittstaatsangehörige er­strecken; davon wären ungefähr 11 000 Briten betroffen, die mit wirtschaftlichen, aber auch persönlichen Nachteilen rechnen müssten.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte all jenen, die sich vielleicht auch hier im Haus oder in Brüssel im Stillen die Hände reiben und meinen: Na, das haben die Briten jetzt davon, dass sie austreten wollen!, oder die vielleicht aus revanchistischen Gründen gegen eine Nachverhandlung des Austrittsabkommens sind, mit aller Deut­lichkeit sagen: Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union ist nicht die Ursache für die Nachteile, die wir jetzt vielleicht im größeren Umfang erleiden werden, die Ursache ist darin gelegen, dass die Europäische Union eine falsche Entwicklung genommen hat. Es wurde bereits von Kollegen Gerstl und von Kollegen Tschank angerissen: Die Ursache liegt in einer völlig verfehlten Asyl-, Migrations- und Sicher­heitspolitik mit unabsehbaren Folgen für unsere Bevölkerung (Beifall bei FPÖ und ÖVP), wie wir sie mit blutigen Terrorangriffen, ständigen Gewalttaten und Übergriffen auf Frauen noch immer erleben müssen.

Das sind die Hintergründe, warum sich die Briten genau im Jahr 2016, zu einem Zeitpunkt, als diese Krise ihren Höhepunkt erreicht hatte, für den Austritt entschieden haben, und nichts anderes. Alles andere ist Schönfärberei.

Ich sage Ihnen eines: Glühender Europäer zu sein heißt nicht zugleich nur Ja-Sager zu sein, um irgendeine Entwicklung schönreden zu können, oder aus ideologischen Gründen dabeibleiben zu müssen. Nein, wir gehen unseren eigenen Weg, und die Briten gehen ihren Weg – was aber nicht heißt, dass wir nicht weiterhin Groß­britannien, das Vereinigte Königreich, als unseren Partner in wirtschaftlicher, aber auch in freundschaftlicher Hinsicht sehen und alles tun, soweit es in unserer Macht steht, um Schaden von seinen, aber auch von unseren Bürgern abzuwenden. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.41


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Katharina Kucharowits. – Bitte.


12.41.56

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Frau Ministerin Hartinger-Klein! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte vorweg einmal festhalten, warum wir diese Debatte heute eigentlich führen beziehungsweise warum wir über ein Brexit-Begleit­gesetz diskutieren. Anders als manche Vorrednerinnen und Vorredner würde ich ganz gerne die letzten Jahre ein bisschen Revue passieren lassen, denn es hat vor einigen wenigen Jahren auf europäischer Ebene begonnen, nämlich durch Mehrheiten, die es in den Nationalstaaten gegeben hat: Konservative, die auf eine Politik gesetzt haben, die ganz klar von Austerität, von Schuldenbremsen und keinen Investitionen geprägt war. Die soziale Union, die Säule der sozialen Union als Vision ist völlig in Verges­senheit geraten.

Was ist dann entstanden? – Durch Arbeitslosigkeit und Jobverluste – das Wohnen ist auch immer teurer geworden – waren die Menschen frustriert, angefressen und haben einfach kein Vertrauen mehr in die EU gehabt. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Stimmung haben Rechte, Konservative und PopulistInnen genützt, sowohl in Großbritannien als auch in anderen Mitgliedstaaten, die wir kennen. Es ist ein Spiel mit Zündelei und falschen Versprechungen getrieben worden. Die Gesellschaft ist ge­spalten und gegeneinander ausgespielt worden, alles auf dem Rücken der BürgerIn-


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nen, auf Kosten des Zusammenhalts, auf Kosten des gemeinsames Projekts der EU, auch auf Kosten des Friedensprojekts der Europäischen Union.

Es waren konservative und rechtspopulistische PolitikerInnen, die Zerstörung propa­giert haben und damit ganz klar verantwortlich für dieses Szenario heute, für das heutige Brexitdebakel, in dem wir stecken, sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Es sind im Übrigen in der gesamten Europäischen Union RechtspopulistInnen und NationalistInnen, Parteifreunde und -freundinnen von Ihnen, geschätzte ÖVP und FPÖ, die zündeln, Ängste schüren und die EU zerstören. Wir kennen das auch aus Österreich – es ist heute schon erwähnt worden –: Es gibt einen Öxitantrag, der vor einiger Zeit seitens der FPÖ eingebracht wurde. Wir stehen heute jedoch hier vor einem Brexit-Begleitgesetz im Falle eines Hard Brexits, das ein Stückwerk von 16 Gesetzestexten ist, die wirklich absolut lückenhaft sind, Stichwort Handelspolitik, die überhaupt nicht berührt wird, oder Bildungsabschlüsse. Oder: Welche Privilegien ge­stehen wir künftig den BritInnen im Vergleich zu anderen Drittstaatsangehörigen zu? Warum ist eigentlich nicht mit den anderen Nationalstaaten verhandelt worden, um hier einen gemeinsamen Weg im Fall des Hard Brexits zu wählen?

Vor diesem Hintergrund – es ist schon gesagt worden – werden wir von der SPÖ diesem Begleitgesetz keine Zustimmung geben. Wir möchten hier im Haus künftig gerne wieder wirklich diskutieren, Begutachtungen haben, mit ExpertInnen diskutieren und nicht voreilig Beschlüsse fassen, wo wir noch gar nicht wissen, wie es nach dem heutigen Tag weitergehen wird.

Ganz abschließend halte ich noch einmal fest: Wir wollten nie einen Brexit, wir werden auch nie einen Öxit wollen. Deshalb kämpfen wir für eine solidarische Europäische Union, die den Menschen und nicht den Konzernen dient, für eine echte Sozialunion. Wir tun das in der Sozialdemokratie mit voller Überzeugung.

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Ich darf Sie einladen, sich diesem Weg anzuschließen, den Weg für ein Europa für die vielen und nicht für die wenigen zu gehen! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

12.45


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Martin Engelberg. – Bitte.


12.45.40

Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich muss sagen, dass ich hauptsächlich ein bisschen verwundert über den Inhalt dieser Debatte bin. Es geht um eine Analyse des Brexits, wer daran schuld ist, es gibt gegenseitige Schuldzuweisungen. Ich glaube, Sie vergessen, was eigentlich das Wichtigste an diesem Gesetz ist, nämlich: Davon sind gar nicht wenige Menschen betroffen.

Wir reden von Zehntausenden Menschen, österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die im Vereinigten Königreich leben, und von Zehntausenden Staats­bürgerinnen und Staatsbürgern aus dem Vereinigten Königreich, die in Österreich leben, die verunsichert sind. Eigentlich wäre es nach meinem Gefühl unsere Aufgabe, ihnen ein klares Statement zu geben, ihnen Klarheit darüber zu verschaffen, was passiert, wenn tatsächlich ein Hard Brexit erfolgt, und das ist nun einmal eine Mög­lichkeit.

Ich glaube, da herrscht große Verunsicherung, und ich glaube, es gibt eine große Verantwortung von uns Parlamentariern, hier Klarheit zu schaffen und den Menschen


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ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Meine große Bitte für diese Debatte wäre gewe­sen, dass wir darauf fokussieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich denke, die Voraussetzungen sind alle erwähnt worden: Wir wissen, wie der Brexit passiert ist, zustande gekommen ist, wir wissen, dass wir uns alle – allen voran der Bundeskanzler und der Herr Bundesminister – dafür einsetzen, dass es zu einem geordneten Brexit kommt. Ich selbst habe die Ehre, nächste Woche mit einer Abord­nung der britisch-österreichischen Freundschaftsgruppe nach London zu reisen – in der Mitglieder aller Fraktionen vertreten sind, was mich sehr freut –, wo wir auch Gespräche mit Abgeordneten des britischen Parlaments führen werden können.

Es ist keine Frage, dass wir alles tun, damit es einen geordneten Brexit gibt, und wir alle, glaube ich, sind einer Meinung, dass wir diesen Brexit nicht gewollt haben. Wichtig ist aber, dass wir uns letztlich darauf vorbereiten müssen, dass es passieren kann, und es wäre fahrlässig – ich sage das noch einmal –, aus meiner Sicht wäre es fahrlässig gewesen, wenn wir die Abstimmung über dieses Gesetz noch einmal vertagt hätten. Wir müssen letztlich damit rechnen – wir wissen nicht, was in London fast stündlich passiert –, dass es am 29. März zu einem Hard Brexit kommen wird. Wir wissen noch immer nicht genau, was die nächsten Tage bringen werden. Ich wiederhole: Es wäre aus meiner Sicht fahrlässig, dieses Gesetz heute nicht zur Abstimmung zu bringen.

Worum geht es in diesem Gesetz? – Das Wichtigste ist, dass wir damit eigentlich festhalten, dass die Menschen, die in Österreich und in Großbritannien leben, nicht Leidtragende des Brexits werden. Das vorliegende Sammelgesetz – das hat der Herr Bundesminister schon gesagt – basiert auf dem Aktionsplan der Europäischen Kom­mission für den Notfall. Es hat die entsprechenden Absprachen dazu gegeben, es ist evaluiert. Aus allen Perspektiven heraus umfasst es alles, was notwendig ist. Und es hat mich auch sehr gefreut, zu hören, dass die Kollegen der Fraktion der NEOS und der Fraktion JETZT auch angekündigt haben, mitzustimmen.

Der wichtigste Gesichtspunkt ist das Aufenthaltsrecht britischer Staatsbürger in Öster­reich für den Fall eines Hard Brexits. Wir haben festgeschrieben, dass all jene, die zum Zeitpunkt des Austritts schon mindestens fünf Jahre in Österreich leben, einen unbe­fristeten Aufenthaltstitel bekommen, und allen anderen steht ein einfacherer Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte Plus zu.

An dieser Stelle ist mir auch noch eines wichtig zu sagen: Diese Novelle legt ihren Fokus auf Briten, die zum Zeitpunkt des Brexits in Österreich leben und arbeiten. Andererseits habe ich auch gehört, dass die, glaube ich, Mandatare der SPÖ verlangt haben, dass wir sicherstellen mögen, dass auch für in Großbritannien lebende Öster­reicherinnen und Österreicher gleiche Regelungen gelten werden. – Dazu kann ich nur sagen: Das ist bereits sehr wohl der Fall. Ich habe mich daraufhin gestern auch noch einmal in einem persönlichen Gespräch mit dem Botschafter des Vereinigten König­reichs Leigh Turner abgesprochen und konnte mich dessen versichern, dass das Vereinigte Königreich diese Schritte bereits unternommen hat.

Erstens: Der sogenannte dauerhafte Status – settled status heißt das dort – wurde bereits durch den Appendix EU zu den Einwanderungsvorschriften umgesetzt. Dieser gilt sowohl im Fall eines geordneten als auch im Fall eines ungeordneten Austritts. EU-Bürger können diesen dauerhaften Aufenthaltsstatus bereits jetzt beantragen, die Antragstellung ist kostenlos. Die Evaluation der ersten Phase des Programms war positiv; bis 13. Dezember 2018 hatten schon über 15 500 EU-Bürger den settled status beantragt.

Auch hinsichtlich der Übergangsfristen von Grenzgängern sowie des Zugangs zu Sozialleistungen und zur Gesundheitsversorgung hat das Vereinigte Königreich bereits Regelungen eingeführt, die teilweise sogar großzügiger sind als die Regelungen in


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unserem Gesetz: Es gibt zum Beispiel keine Kosten bei der Genehmigung. Auch die Übergangsfristen sind großzügiger.

Ich kann noch einmal zusammenfassen: Österreicherinnen und Österreicher werden auch im Fall eines Hard Brexits mit weitgehend den gleichen Rechten wie bisher im Vereinigten Königreich verbleiben können. Somit ist auch diese Forderung nicht haltbar und, ich meine, die Kritik dahin gehend völlig unberechtigt.

Umgekehrt wollen wir natürlich mit dem vorliegenden Gesetz auch ein Zeichen für alle in Österreich lebende Staatsbürgerinnen und Staatsbürger des Vereinigten Königreichs setzen. Ich möchte das hier auch so klar sagen: Wir heißen sie hier in Österreich auch weiterhin willkommen und möchten ihnen die Fortsetzung ihres Aufenthalts in Öster­reich so leicht wie möglich machen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Scherak.)

Im Ausschuss haben, wie gesagt, NEOS und JETZT gemeinsam mit uns und dem Koalitionspartner für diese Sammelnovelle gestimmt. Das ist ein wirklich erfreulicher Schritt, der zeigt, dass man durchaus an einem Strang ziehen kann, wenn es darauf ankommt. Ich appelliere ganz ehrlich an dieser Stelle an die Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, hier doch auch mitzugehen und gemeinsam ein klares Zeichen zu setzen.

Wir wollen die Rechte aller Österreicherinnen und Österreicher im Vereinigten König­reich und umgekehrt die Rechte aller StaatsbürgerInnen des Vereinigten Königreichs in Österreich schützen, damit sie nicht zu den Leidtragenden des Brexits werden. Setzen Sie mit uns gemeinsam dieses Zeichen! – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.53

12.53.05


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Brexit-Begleitgesetz 2019, samt Titel und Eingang in 491 der Beilagen.

Wer sich für den Gesetzentwurf ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit ange­nommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird, samt Titel und Eingang in 507 der Beilagen.

Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.


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12.54.244. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (492 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (497 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Ich begrüße Frau Bundesministerin Hartinger-Klein.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Josef Muchitsch zu Wort. – Bitte.


12.54.57

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Damen und Herren! Wir behandeln jetzt Tagesordnungs­punkt 4, die Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. Inhalt dieser Novelle ist die neue e-card mit Foto. Grundsätzlich: ja. Wenn man sich aber den Gesetzestext anschaut und sich die Frage stellt, wo eigentlich der Mehrwert dieser neuen e-card mit Foto für die Versicherten ist, was eigentlich diese neue e-card mit Foto mehr kann als die alte e-card ohne Foto, dann sieht man, dass wieder all das passiert ist, was Sie in den letzten 14 Monaten hier in diesem Hohen Haus an Gesetzgebung betrieben haben, nämlich eine dilettantische Gesetzesvorlage, die wieder einmal ohne Begut­achtung versendet worden ist und die keinen Mehrwert für die Versicherten hat.

Ihr Entwurf, Frau Bundesministerin, ist eine e-card Neu, die keinen Ausweischarakter mit sich bringt, das heißt, wenn man medizinische Leistungen mit dieser neuen e-card in Anspruch nimmt, so ist die Ausweispflicht mit Personalausweis oder Reisepass weiterhin notwendig – also keine Verbesserung.

Der nächste Punkt: Sie beschreiben in Ihrer Gesetzesvorlage keine Kriterien, wie diese Fotos zu handhaben sind beziehungsweise welche Merkmale sie aufweisen müssen. Es können laut Ihrem Gesetzentwurf auch alte Fotos sein, wobei man dann überhaupt keinen Mehrwert von dieser ganzen Regelung hat.

Einer der Gründe dafür, warum wir auch immer dafür waren, dass es eine neue e-card gibt, ist, dass wir Sozialmissbrauch durch die e-card eindämmen wollen. Das Problem ist, dass sich die Versicherten diese Mehrkosten von über 32 Millionen Euro wieder selbst zahlen. Es gibt Missbrauchsfälle, diese sind auch aufgrund einer parlamen­tarischen Anfrage zum Vorschein gekommen, deren Kosten Sie mit rund 80 000 bis 100 000 Euro im Jahr beziffern. Es waren laut Ihrer parlamentarischen Anfragebeant­wortung sage und schreibe 812 Missbrauchsfälle in der Zeit von 2014 bis 2016. Da muss man Kosten und Nutzen gegenüberstellen und diese Kosten für eine e-card Neu, die nichts kann, schon infrage stellen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Holzinger-Vogtenhuber.)

Das weitere Problem, auf das viele Experten hinweisen, sind datenschutzrechtliche Be­denken, Verstöße gegen EU-Recht betreffend Ungleichbehandlung von Österreichern und Nichtösterreichern bis hin zu verfassungsrechtlichen Problemen, wobei Sie Ihre Verantwortung und Kompetenz an den Innenminister abgeben, indem die Selbstver­wal­tung unter Bindung an die Weisungen des Innenministers tätig wird. Das ist auch einzigartig und wirklich zu hinterfragen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer Punkt ist dieser enorme zusätzliche Aufwand für alle Versicherten dort, wo jetzt noch kein Foto für die Ausstellung zu verwenden ist. Ich habe hier eine Anfrage von einem Bürger erhalten, der schreibt: Nach dem Gesetzeswortlaut sind für 15-Jährige für die e-card bei der Ausstellung des Passes als Zehnjährige diese Passfotos


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für die e-card zu verwenden. Es ist in Ihrem Gesetzestext nicht geregelt, ob abge­laufene Passfotos verwendet werden können, sollen oder nicht. Das ist nicht gere­gelt. – Zitatende.

Es werden auch ganz klar alle Eltern in Österreich, die jetzt ein 14-jähriges Kind haben, darauf hingewiesen, dass es dann ab 2020 notwendig sein wird, diese Fotos zu bringen. Sie müssen bitte auch darauf hingewiesen werden: Sie brauchen diese neue e-card mit Foto, um überhaupt einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung zu haben.

Lassen Sie mich abschließend noch sagen, warum wir derartig enttäuscht sind! Wir haben Ihnen die Brücke im Sozialausschuss am 19. Februar gebaut, indem wir einen Antrag auf Ausschussbegutachtung gestellt haben. Wir haben euch von FPÖ und ÖVP angeboten: Machen wir eine Ausschussbegutachtung bis 15. März, damit wir Experten noch einmal alle diese offenen Fragen stellen und die Probleme lösen können! Am 20. März ist eine Sitzung des Sozialausschusses geplant, mit Ende März können wir das hier im Plenum verabschieden. – Sie haben das leider abgelehnt.

Aus diesem Grund geben wir Ihnen heute noch einmal eine Chance, eine gescheite, vernünftige und sichere e-card mit Foto zu machen, indem wir einen Rückver­weisungsantrag stellen. Sie haben die Möglichkeit, diesen Antrag zu unterstützen und damit dieses Husch-Pfusch-Gesetz zu verhindern. (Beifall bei der SPÖ.)

Abschließend möchte ich noch eines loswerden: Bitte machen wir doch nicht mit einem schnellen Gesetz ohne Begutachtung den gleichen Fehler wie beim Arbeitszeitgesetz, wo man hintennach sieht (Abg. Gödl: Was sieht man?), dass Veränderungen notwen­dig sind, oder beim Sozialversicherungsreform-Abbau für die Versicherten, wo jetzt schon Ihre Experten erste Texte umschreiben müssen, weil das Gesetz korrigiert wer­den muss – weil Sie es auch in diesem Fall wieder einmal durchgepeitscht haben, ohne mit den anderen zu reden –, und wo Sie von einer Leistungsharmonisierung für die Versicherten durch Ihre Reform sprechen, und jetzt wird offensichtlich, dass in Oberösterreich die Zeckenschutzimpfung statt 15 Euro in Zukunft 64 Euro kostet. Es erfolgt also eine Harmonisierung nach oben bei Selbstbehalten, aber nicht bei den Leistungen, und das ist keine gute Politik!

Machen Sie bitte Politik für die Versicherten in Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)

13.01


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch spricht als Nächste. – Bitte.


13.01.14

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir beschließen heute das Foto auf der e-card. Das ist eine sehr langjährige Forderung von uns Freiheitlichen ge­wesen. Begonnen hat das schon im Jahr 2006/2007, immer wieder waren Fälle von e-card-Betrug bekannt geworden. Das Einzige von Ihren Aussagen, mit dem ich über­einstimme, Kollege Muchitsch, ist die Tatsache, dass die gemeldeten, die nachge­wiesenen Betrugsfälle nicht besonders viele gewesen sind – weil es eben auch so schwer ist, Sozialbetrug wirklich nachzuweisen. Es wird aber die Dunkelziffer sehr viel höher geschätzt, und das wissen Sie auch. So hat beispielsweise das „Profil“ im Jahr 2015 schon geschrieben, dass sich der Schaden auf mindestens 30 Millionen Euro pro Jahr beläuft. – Das „Profil“ steht ja wohl nicht im Verdacht, ein freiheitliches Organ zu sein. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Man muss daher schon auch einmal ehrlich ansprechen, was denn die Hauptprobleme sind: Das ist die Weitergabe der e-card. Das sind nicht jene Fälle, in denen jemand sie verliert und meldet, dass er sie verloren hat. Da wird kein Betrug stattfinden, das ist


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schon klar. Es ist die Weitergabe, die eigentlich verbotene Weitergabe. Fälle wie jenen, der im Jänner bekannt geworden ist – eine 68‑jährige Frau hat seit dem Jahr 2006, also mittlerweile seit 13 Jahren, ihre e-card einfach an ihre Mutter weitergegeben; Schaden: 50 000 Euro –, gibt es sehr, sehr viele. Jeder, der im Gesundheitsbereich arbeitet, weiß es – man bekommt es mit, man kann es jedoch nicht nachweisen. Genau aus diesem Grund wurde auch die Forderung erhoben, dass man ein Foto auf die e-card geben soll.

Interessant ist es ja schon: Noch vor ein bisschen mehr als einem Jahr hat die SPÖ mit dafürgestimmt, dass das Foto auf die e-card kommen soll. Da gab es einen ganz großen gemeinsamen Antrag. Einzig und allein die NEOS waren es, die von Anfang an offensichtlich gerne dem Sozialbetrug Tür und Tor geöffnet haben, aber die SPÖ war dabei! Das ist ja auch nicht so eine Hops-Aktion gewesen, sondern da gab es ja Ver­handlungen. Herr Kollege Muchitsch – wenn Sie nicht tratschen würden; wahr­schein­lich machen Sie es, weil Sie es genau wissen –, Sie saßen nämlich damals bei den Verhandlungen dabei, als wir uns darauf geeinigt haben, dass das Foto jetzt kommt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieser Beschluss wird jetzt – etwas mehr als ein Jahr später – umgesetzt. Da von einer Husch-Pfusch-Aktion zu sprechen, so wie Sie das in Ihrer Rede getan haben, ist dann schon etwas skurril. (Abg. Muchitsch: Ein Pfuschgesetz!) Es ist jetzt ein Jahr lang ausgearbeitet worden, es sind alle Möglichkeiten durchgedacht worden. Sie machen Fundamentalopposition, weil Sie glauben, wenn Sie gegen alles sind, werden Sie Wählerstimmen lukrieren. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Den Leuten steht Ihr ewiges Herumgesudere und Ihr ewiges Neinsagen schon überall raus! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Menschen draußen freuen sich. Da gibt es eine riesengroße Zustimmung, weil keiner es akzeptieren will, dass der Sozialbetrug weiterhin bestehen bleiben kann, weil jeder weiß, wie es zugeht, weil jeder sieht, wenn er einmal beim Arzt ist, wenn er einmal auf einer Ambulanz ist, was sich da in Wahrheit abspielt. Genau das wird damit jetzt abgestellt – und das ist gut, wichtig und richtig, damit der e-card-Betrug durch Weitergabe an Verwandte, an Freunde, an Nichtversicherte endlich einmal ein Ende hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.04


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Loacker zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.04.22

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ja, jetzt muss ein Foto auf diese e-card – komme, was wolle! (Ruf bei der FPÖ: Sehr gut! – Abg. Rauch: Eine gute Maßnahme!) 2017, als in diesem Haus mit großer Mehrheit der Pflegeregress abgeschafft worden ist, wollte man mit dieser Maßnahme die Kosten des Pflegeregresses hereinbekommen. Dass sich das nicht ausgeht, kann man mit freiem Auge erkennen. Das hat damals auch schon jeder gewusst, der sich auch nur ein bisschen oberflächlich mit der Materie befasst hat. Jetzt wird einmal nichts hereingespielt, es werden keine Kosten hereingebracht, sondern zuerst wird einmal Geld ausgegeben: In den ersten fünf Jahren kostet das Projekt 32,5 Millionen Euro. (Abg. Belakowitsch: Aber jedes Jahr eine Ersparnis von 30 Millionen!)

Der nachgewiesene und der vermutete Missbrauch zusammen machen im Jahr 100 000 Euro aus. Wenn es so wäre, wie die Kollegin Belakowitsch gesagt hat, dass da im großen Stil betrogen wird, dann frage ich mich: Warum steht das nicht in den Anfragebeantwortungen des Sozialministeriums? Dann wäre ja beim Sozialministerium


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ein Salat, wenn die das nicht in die Anfragebeantwortung hineinbekommen. (Abg. Belakowitsch: Dann fragt halt den Sozialminister, der das beantwortet hat!) Ich fürchte eher, dass Sie etwas erfinden. Und wenn Sie sagen, in der Ambulanz kann der Österreicher sehen, was dort für Betrug stattfindet, dann frage ich mich, was er dort sehen kann. Ich glaube, Sie arbeiten hier mit Ressentiments, denn was er in der Ambulanz sieht, sind vielleicht Menschen, die ausschauen, als ob sie von woanders herkommen, sonst sieht der Patient dort nämlich gar nichts. (Beifall bei den NEOS. – Ruf bei den NEOS: Genauso ist es!)

Was jetzt also die Tatsache ist: Es geht um 100 000 Euro im Jahr. Und jetzt nehmen wir eine große Dunkelziffer an und sagen, es ist das Zehnfache, dann sind wir bei einer Million – aber wir geben jetzt das Dreißigfache an Kosten aus, damit wir möglicher­weise diese Million hereinholen.

Sie produzieren damit auch Bürokratie – und das wurde nicht beachtet –, denn von 900 000 Nicht-Österreichern, die bei uns versichert sind, haben wir natürlich keine Reise­passfotos und keine Führerscheinfotos lagernd. Diese Versicherten müssen in die Landespolizeidirektion pilgern und diese Fotos nachbringen. Das sind bei­spiels­weise Pendler, die aus Deutschland, aus Ungarn, aus Slowenien oder aus Italien jeden Tag nach Österreich kommen, um hier zu arbeiten. Die müssen dann von der Arbeit weg in die Landespolizeidirektion. Das sind auch Tourismuskräfte, die im Winter über die Saison im Pinzgau, im Paznauntal, am Arlberg sind. Jetzt muss der dort Beschäf­tigte von der Skihütte am Arlberg, also weg von der Arbeit, nach Bregenz in die Landespolizeidirektion fahren. (Abg. Gödl: Das hab ich schon im Ausschuss erklärt, dass das nicht stimmt!) – Ich komme gleich zum Kollegen Gödl, der mir im Ausschuss die Unwahrheit gesagt hat. Dazu komme ich gleich.

Der muss also in die Landespolizeidirektion fahren, muss wieder zurückfahren, und der Arbeitgeber darf das bezahlen. Und die Polizei hat 900 000 zusätzliche Kunden­kon­takte und darf sich um Fotos statt um die Sicherheit kümmern.

Kollege Gödl hat mir im Ausschuss erklärt: Nein, nein, da kommt eine Verordnung. So wie ein Österreicher das beim Gemeindeamt machen kann, wird das auch der Ausländer beim Gemeindeamt machen können. – Das geht rechtlich nicht. (Abg. Gödl: Das hab ich nicht behauptet!) Das haben Sie behauptet! (Abg. Gödl: Das hab ich nicht behauptet, nein!) Das geht natürlich rechtlich nicht, weil eine Verordnung nie so sein darf, dass das Gesetz überflüssig wird. Das Gesetz unterscheidet zwischen den Österreichern und den Nicht-Österreichern (Ruf: Wow!), und daher können Sie gar nicht eine Verordnung erlassen, die dann in der Abwicklung die Nicht-Österreicher gleichbehandelt – also war das nicht wahr, was Sie mir gesagt haben.

Dann kommt noch das Nächste: Viele dieser Tourismuskräfte auf den Skihütten – das sind junge Burschen und Mädchen – werden sagen: Ach, geht schon, mir wird hier schon nichts passieren!, und werden kein Foto auf die Landespolizeidirektion bringen, und – hups! – sie werden doch krank. Dann müssen sie zum Arzt gehen, und der Arzt darf das dann mit einem Ersatzbeleg in Papierform mit der Kasse abrechnen. Dann haben wir die Bürokratie bei der Kasse und beim Arzt. Das ist es, was Sie schaffen.

Um weniger als die Hälfte der Kosten hätte man eine elektronische Lösung finden können: Sie stecken die Karte ins Lesegerät, das Foto leuchtet kurz am Bildschirm auf – wenn kein Foto hinterlegt ist, leuchtet keines auf, dann muss man den Ausweis zeigen. So einfach wäre es gewesen, um weniger als das halbe Geld.

Sie aber haben sich für eine alte Technologie, für die höheren Kosten und für die Verschwendung von Steuergeld entschieden. Warum macht eine Regierung das?, fragen sich die Zuschauer. (Abg. Belakowitsch: Weil wir für die Bevölkerung arbeiten!) Warum entscheiden die sich so schlecht? – Weil es gut klingt, weil es die Leute hören


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wollen, weil es ins Politmarketing passt! Es geht nur um die Show. (Beifall bei den NEOS.)

13.08


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gödl. – Bitte. (Bundesministerin Hartinger-Klein: Aber jetzt!)


13.08.54

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte ZuhörerIn­nen hier im Saal und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Ich glaube, man muss nach den Ausführungen der bisherigen Rednerinnen und Redner – vor allem nach jenen meiner zwei männlichen Vorredner Beppo Muchitsch und Gerald Loacker – schon ein paar Dinge klarstellen.

Der Ausgangspunkt dieser Diskussion lag ja in der vorigen Gesetzgebungsperiode – das hat Kollegin Belakowitsch schon angesprochen. Genau genommen war es am 29. Juni 2017, dass hier mit ganz großer Mehrheit der Beschluss gefasst wurde, gegen Sozialbetrug insgesamt und im Speziellen gegen den Missbrauch von e‑cards vorzugehen. Einer der Auslöser war auch die Statistik, die uns gesagt hat, dass im Jahr insgesamt circa 200 000 e‑cards entweder gestohlen werden oder verloren ge­hen. Das ist das eine, und das andere ist natürlich, dass e‑cards – und dazu gibt es Beweise – auch weitergegeben werden. Damals gab es in diesem Haus – viele der Akteure entsprachen dabei jenen von heute – ein ganz großes Bekenntnis zu diesem Beschluss.

Es muss nun einmal ein Ziel einer Regierung – und das haben wir auch in unser Regierungsprogramm geschrieben – und einer verantwortungsvollen Politik sein, dass wir Systeme nicht nur effizienter machen – das machen wir zum Beispiel auch mit der Sozialversicherungsreform –, sondern dass wir sie auch sicher gegen Missbrauch machen. Einen solchen Fall, einen speziellen Fall hat schon meine Kollegin vorhin erwähnt, ich brauche ihn nicht zu wiederholen.

Deshalb haben wir uns darauf verständigt, dass diese Regierung das, was das Parlament beschlossen hat, auch umsetzt: Mit 1.1.2020 werden alle Karten, die neu ausgeliefert werden – spätestens bis 2023 –, ein Foto des Karteninhabers aufweisen müssen. Heute beschließen wir dafür den gesetzlichen Rahmen.

Gerald Loacker ist ja grundsätzlich für seine Sachlichkeit bekannt, aber da argu­mentiert er unkorrekt und unsachlich, denn man braucht das Gesetz nur genau zu lesen: § 31a Abs. 9 Z 2 besagt nämlich: Ja, prinzipiell müssen Menschen, die nicht österreichische Staatsbürger sind und von denen kein Foto in einer Datei hinterlegt ist, zu einer Landespolizeidirektion gehen. Aber es steht darüber hinaus im Absatz 9a, dass im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister die Bundesministerin für Arbeit und Soziales auch andere geeignete Behörden durch Verordnung ermächtigen kann, das Verfahren vorzunehmen. – Natürlich andere Sicherheitsbehörden! Ich habe nicht behauptet, dass man statt der Landespolizeidirektion den Bürgermeister einsetzen kann (Abg. Loacker: Sie sollten den Sozialausschuss ... protokollieren!) – das geht nur bei den Inländern –, aber für jene, die nicht österreichische Staatsbürger sind, kann durch Verordnung eine Ermächtigung geeigneter Behörden erfolgen.

Um zu sehen, dass das nicht so schwer ist, braucht man nur ein bissel über die Grenze zu schauen. So, bitte (ein Blatt Papier, auf dem eine deutsche Gesundheitskarte, auf A4-Format vergrößert, abgebildet ist, in die Höhe haltend), schaut eine Gesund­heits­karte, wie sie in Deutschland heißt, in Deutschland aus. So schaut sie aus, und was


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sehen wir darauf? – Ein Foto! Und ich meine – wir sind im 21. Jahrhundert angekom­men –, dass es digital heute auch möglich ist, ein Foto auf eine Karte zu bekommen.

Wenn man heute eine Jahreskarte bei den ÖBB hat, hat man ein Foto drauf. Wenn man einen anderen Ausweis oder einen Führerschein hat, hat man ein Foto drauf. Das kann also nicht die ganz große Herausforderung sein und kann doch nicht eine büro­kratische Hürde sein, wenn es in halb Europa bereits gang und gäbe ist, dass es solche Karten gibt. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Damit möchte ich zum Abschluss schon auf das Abstimmungsverhalten eingehen. Wenn es so ist, wie es im Ausschuss war, werden also NEOS und JETZT dagegen­stimmen, die SPÖ wird dagegenstimmen, und wir Regierungsparteien werden diesen Beschluss aus 2017 jetzt in Umsetzung bringen.

Das ist eigentlich konsequent: 2017 war die Liste JETZT nicht dabei – da ist es kon­sequent, wenn man sagt, man ist jetzt gegen das Projekt. Es ist auch konsequent von den NEOS: Sie waren 2017 zwar im Parlament, aber sie waren beim Beschluss nicht dabei – aus mehrerlei Gründen: Pflegeregress und dergleichen; das ist alles bekannt. Es ist also konsequent, wenn sie jetzt dabei bleiben, das muss man ihnen zugestehen. (Abg. Wurm: Man kann aber auch gescheiter werden!)

Was aber nicht konsequent ist, liebe SPÖ, ist, das zuerst zu beschließen und dann später dagegen aufzutreten. Das ist nicht konsequent, und Sie setzen hier eine Linie fort, die Sie ohnedies vor sich selbst rechtfertigen müssen und hinsichtlich derer Sie auch mit Ihren Mitgliedern ins Reine kommen müssen – ich bin schließlich nicht Ihr Strategieberater –, denn: So, wie Sie vorhin als einzige Oppositionspartei gegen das Brexit-Begleitgesetz gestimmt haben, stimmen Sie auch hier dagegen. Beim Gesetz zum Thema Biomasse haben Sie gegen Österreich und gegen die Interessen der Um­welt und des Naturschutzes gestimmt – und jetzt sind Sie wieder aus einem Justa­mentstandpunkt heraus gegen die Umsetzung eines Beschlusses, den Sie mit uns in der letzten Gesetzgebungsperiode gemeinsam gefasst haben! – Das müssen wir aufzeigen und das sagen wir auch allen Zuhörerinnen und Zuhörern.

Wir werden also jetzt diese Umsetzung beschließen, denn das, was in Deutschland möglich ist, wird auch in Österreich möglich sein. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.14


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.14.09

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ja, das Foto auf der e-card soll eingeführt werden, um Missbrauch zu verhindern. Grundsätzlich habe ich größte Sympathien dafür, Miss­brauch im Sozialsystem abzustellen, einfach weil es nicht gerecht ist. Wenn man sich aber diese Maßnahme, die Sie hier heute vorschlagen, ansieht und wenn man sich ganz konkret vor Augen führt, was der Kosten-Nutzen-Faktor dahinter ist, dann muss man einfach nur ganz laut stopp sagen. Ich möchte das auch begründen.

Gemäß der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage aus dem Jahr 2017 gab es im Zeitraum zwischen 2014 und 2016, das heißt innerhalb dieser drei Jahre, 812 be­stätigte oder vermutete e-card-Missbrauchsfälle (Abg. Belakowitsch: Das wurde behauptet! Wir wissen ja nicht, ob es stimmt!) – in drei Jahren 812 Fälle! (Abg. Gödl: Die Missbräuche melden sich nicht selber!)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 103

Kollege Gödl, die Missbräuche melden sich nicht selber – was ist das für eine Heran­gehensweise? – Das sind die Auskünfte Ihres Ministeriums! (Abg. Belakowitsch: Stöger! – Abg. Neubauer – auf die Rednerin weisend –: Da war sie noch in der SPÖ! – Abg. Belakowitsch: Das war Ihr Parteifreund!)

Das sind auch die Auskünfte der heutigen Sozialministerin! Wir haben keine aktu­elleren Kennzahlen oder Zahlen. Das sind alle Auskünfte, auf die sich diese Debatte hier beziehen kann. Bitte, erheben Sie es, wenn Sie behaupten, es besser zu wissen! Wenn Sie neuere Zahlen haben, dann legen Sie uns diese vor! Legen Sie sie vor, Frau Belakowitsch! (Beifall bei JETZT.)

Behaupten Sie nicht, es gäbe eine Million Missbrauchsfälle, ohne über Kennzahlen zu verfügen und ohne Beweise dafür zu haben!

Jetzt möchte ich diese Rechnung, die Sie hier angestellt haben, weiterführen: 812 Fälle – laut Auskunft aus dem Jahr 2017 – innerhalb von drei Jahren. Multipliziere ich jetzt diese 812 Fälle mit der von der Wiener Gebietskrankenkasse angegebenen durch­schnittlichen Schadenssumme von 300 Euro pro Fall, dann komme ich für diese drei Jahre auf 250 000 Euro Schaden – und wenn ich jetzt noch alle Dunkelziffern und alle Eventualitäten mit einrechne, sagen wir (Abg. Wurm: Mal hundert!) 300 000 Euro Schaden in drei Jahren (Abg. Wurm: Mal hundert!), dann sind das 100 000 Euro pro Jahr. (Abg. Belakowitsch: Haben Sie da die illegale Weitergabe auch mitgerechnet? Haben Sie die illegale Weitergabe eingerechnet, nämlich das, was der wirkliche Missbrauch ist? Das haben Sie nicht gemacht!)

Was Sie machen, ist, durch die unglaublich vielen bürokratischen Maßnahmen, die mit der Einführung dieser Maßnahme einhergehen, Kosten in Höhe von 32,5 Millionen Euro zu verursachen. Schadenssumme pro Jahr 100 000 Euro (Abg. Belakowitsch: Das behaupten Sie!) – das sind die Zahlen, die wir bisher von den Gebiets­krankenkassen und von den Ministerien wissen (Abg. Belakowitsch: Das behaupten Sie!) –, und auf der anderen Seite stehen Kosten in der Höhe von 32,5 Millionen Euro.

Liebe ÖVP, an Sie – die geballte Wirtschaftskompetenz in diesem Raum – gerichtet: In 300 Jahren wird sich diese Maßnahme rechnen. In 300 Jahren! – Das ist es, was Sie hier heute umsetzen! (Beifall bei JETZT sowie der Abg. Kucharowits.)

Was die Regierung da vorschlägt und dem Parlament vorlegt, ist meinem Empfinden nach nichts anderes als das Verbrennen von wirklich viel Geld auf einem Haufen. (Abg. Belakowitsch: Sie schützen Missbräuche!) Es wäre so viel wichtiger, diese Mittel in die Hand zu nehmen, den Sozialversicherungen zu geben und damit eine Leistungs­harmonisierung nach oben zu ermöglichen, denn das wäre mit diesen 30 Millionen Euro sehr wohl im Sinne der sozialversicherten Menschen möglich.

Geschätzte Abgeordnetenkollegen der Regierungsfraktionen! Wir können gemeinsam hier heute zeigen, dass die Regierung selbst zwar einen Entwurf vorgelegt hat, aber das Parlament nicht einfach eine Abstimmungsmaschine ist, sondern wir selbst die Möglichkeit haben, noch zu denken und uns auch Gedanken darüber zu machen, ob Kosten und Nutzen hier in irgendeiner Weise in einem argumentierbaren Verhältnis stehen.

Es hat im Ausschuss auch von Kollegen Loacker Vorschläge gegeben, die beinhaltet haben, ein digitales Foto der Personen zu hinterlegen – das heißt, die Karte wird ge­steckt, der Arzt oder die Ärztin sieht am Bildschirm ein digitales Bild. Das würde einen Bruchteil der Kosten verursachen, die Sie hier heute beschließen wollen, und trotzdem wäre damit genau dieselbe Maßnahme getroffen: Es könnte einem Sozialmissbrauch, der eventuell stattfindet, der Garaus gemacht werden.


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Ich bitte Sie daher, das noch einmal zu überdenken. Verstecken Sie sich nicht hinter Ihren Parteichefs, sondern zeigen Sie, dass wir dieses Problem, das Sie hier erkennen mögen, besser lösen können, auf eine andere Art und Weise, nämlich durch eine schlauere Umsetzung und nicht durch diesen enormen bürokratischen Aufwand, den Sie da betreiben wollen. Es ist, glaube ich, unsere Aufgabe, verantwortungsvoll mit Steuergeld umzugehen. Eine Maßnahme umzusetzen, die Kosten im Ausmaß von 32,5 Millionen Euro verursacht, obwohl auf der anderen Seite der Schaden nur einen Bruchteil davon, nämlich rund 100 000 Euro im Jahr, beträgt (Abg. Wurm: Mut­maßung, Daniela, deinerseits!), das steht wirklich in keinem Verhältnis. – Vielen Dank! (Beifall bei JETZT.)

13.19


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste hat sich die Frau Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte.


13.19.40

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Abgeordnete! Herr Kollege Muchitsch, gestatten Sie mir zuerst, dass ich auf den Vorwurf der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, was die Zeckenimpfung betrifft, eingehe.

Sie wissen ganz genau, Herr Kollege Muchitsch, dass das eine freiwillige Leistung der Oberöster­reichischen Gebietskrankenkasse ist, dass die Selbstverwaltung der Ober­österreichischen Gebietskrankenkasse das entschieden hat. Ich frage mich schon – und ich bitte Sie auch, sich diese Frage zu stellen –: Warum wählen sie jetzt diesen Zeitpunkt? – Nur, damit sie der Regierung etwas vorwerfen können. (Zwischenruf des Abg. Muchitsch.) Ich garantiere, dass das, wenn die Sozialversicherung fusioniert ist, nicht der Fall ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Muchitsch. – Heiterkeit der Abgeordneten Wurm und Belakowitsch.)

Jetzt zum Thema der e-card: Lieber Herr Kollege Muchitsch, die e-card kann alles! Sie kann nämlich die Sicherheit gegen Missbrauch garantieren, und sie kann auch – dar­über wurde überhaupt nicht gesprochen – die Sicherheit für den Patienten, die Identi­fikation, garantieren. Das ist die Grundlage für den Elektronischen Gesundheitsakt. Ich war gerade in Deutschland bei Gesundheitsminister Spahn. Dort beneiden uns alle für unsere Digitalisierungsprojekte, egal, ob es die e-Medikation, die e-card oder Elga ist. Wir sind Vorbild für alle anderen Staaten, was diese Themen betrifft. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was den Vorwurf, das Foto auf der e-card rechnet sich nicht, betrifft: Meine Damen und Herren, in diesen 32,5 Millionen Euro ist auch die e-card-Ausrollung generell beinhaltet. Alle fünf Jahre muss die e-card aus Sicherheitsgründen neu ausgerollt werden. Das heißt, das Foto auf der e-card kostet nicht die genannten 32,5 Millionen Euro. Bitte bleiben Sie bei den Tatsachen und stellen Sie nicht solche Fantasie­konstrukte in den Raum! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ab dem 1. Jänner 2020 sind alle neu ausgegebenen e-cards mit Foto zu versehen, bis Ende 2023 wird der Umtausch abgeschlossen sein. Das heißt, das verpflichtende Foto auf der e-card stellt für mich einen weiteren Modernisierungsprozess für das öster­reichische Gesundheitswesen dar. Das Foto auf der e-card ist eine wichtige Maß­nahme, nicht nur – das habe ich schon gesagt – gegen missbräuchliche und unberech­tigte Inanspruchnahme. Es geht dabei nicht um die Anzahl der gestohlenen e-cards, es geht um die Weitergabe und Nutzung durch mehrere Personen. Dem galt es einen


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Riegel vorzuschieben, und das wird nun eben durch das Foto auf der e-card verun­möglicht.

Das Foto auf der e-card ist gleichermaßen eine Erleichterung für die Ärzte – auch das ist, bitte, zu bedenken! –, die in Zukunft keinen zusätzlichen Ausweis – und auch das ist oft eine Falschinformation – zur e-card verlangen müssen, um sich der Identität der Patienten zu versichern.

Rund 80 Prozent aller Karteninhaber bekommen automatisch eine neue e-card mit Foto, ohne etwas tun zu müssen. Von nur rund 1,5 Millionen Personen ist kein Lichtbild in den Registern vorhanden. Durch Heranziehung des Zentralen Fremdenregisters für die Beschaffung von Lichtbildern kann diese Zahl natürlich auch entsprechend reduziert werden.

Für die Registrierung der Fotos bei den SV-Dienststellen und bei den Landes­polizei­direktionen ist ein Betrag von 13 Millionen Euro vorgesehen. Vergangenes Jahr wurde noch von 18 Millionen Euro gesprochen, das heißt: Auch wir haben es geschafft, effi­zienter vorzugehen, und konnten 5 Millionen Euro einsparen – das muss man dazusa­gen. (Beifall bei der FPÖ.)

Einsparungen ergeben sich auch aus der Anbindung des Fremdenregisters. Insbe­son­dere für Fremde aus Drittstaaten sollen Lichtbilder, die vorhanden sind, entsprechend verwendet werden.

Die Differenz zur Darstellung der Ergebnishaushalte der WFA, die immer diskutiert wird, ergibt sich vor allem daraus, dass im Ergebnishaushalt der Sozialversicherung noch ein Kostenersatz von 7,5 Millionen Euro seitens des Finanzministers zu berück­sichtigen ist.

Durch eine zusätzliche Fotoregistrierungsschiene soll als Alternative für österreichische Staatsbürger, von denen bis dato kein Lichtbild vorhanden ist, eine einfache Mög­lichkeit zur Beibringung geschaffen werden. Die Beibringung von Lichtbildern für die Verwendung auf der e-card wird bei allen Landesstellen der Sozialversicherungsträger möglich sein, und der Hauptverband kann ergänzend auch Vereinbarungen mit den Gemeinden abschließen. Für Nicht-Österreicher werden diese alternativen Registrie­rungen bei den Landespolizeidirektionen vorzunehmen sein – auch das aus Identitäts­feststellungsgründen.

Ausnahmen von der Verpflichtung sollen neben schwerwiegenden, insbesondere ge­sundheitlichen Gründen auch für die Altersgruppe ab 70 möglich sein. Die Verordnung wird darüber hinaus festlegen, dass Personen ab der Pflegestufe 4 ebenfalls ausge­nommen sind. Selbstverständlich steht es aber den über 70-Jährigen auch zu, die e-card freiwillig mit einem Lichtbild versehen zu lassen.

Meine Damen und Herren, mein Fazit zur Frage, was der Mehrwert der e-card ist, lautet: Es sind einerseits die Sicherheit gegen Missbrauch und andererseits die Sicher­heit für den Elektronischen Gesundheitsakt sowie die Identifikation des Patienten bei den Ärzten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.25


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.25.56

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seit nunmehr mehr als zwölf Jahren hat die Freiheitliche Partei, dokumentiert durch verschiedenste An­träge hier im Hohen Haus, diese mit einem Foto versehene e-card gefordert. Ich


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bedanke mich bei der Frau Bundesministerin, dass sie das nun in die Gänge gebracht hat und wir heute zur Beschlussfassung kommen können, um das nach zwölf Jahren umzusetzen – dafür vorerst mein herzlicher Dank! (Beifall bei der FPÖ.)

Noch einmal vielleicht ganz kurz erläutert, warum wir damals wie heute tatsächlich diese e-card mit Fotos eingefordert haben – die Frau Bundesminister hat das jetzt schon in einigen Sätzen angesprochen –: An erster Stelle war uns dabei immer der Gedanke ganz, ganz wichtig, dass für Ärzte und Patienten die Sicherheit gewährleistet sein muss, dass die richtige Person, die sich mit einer e-card ausweist, auch tat­sächlich vor einem steht und vom Arzt auch entsprechend behandelt werden kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist ja wohl das Wichtigste im Gesund­heitswesen, und damit ist gleichzeitig eine Maßnahme zur Vorbeugung des Sozialversicherungsbetrugs verbunden.

Wenn heute hier einige Redner ans Pult kommen und versuchen, das alles klein­zureden, dann verstehe ich das nicht. Die SPÖ behauptet heute, es sei kein Mehrwert gewesen. – Heute! 2017 war für den sozialdemokratischen Bundesminister der Mehr­wert sehr wohl gegeben. Ich verstehe dann nicht, warum das heute nicht mehr so sein soll. Die Parameter dafür haben sich nämlich nicht verändert. Damit verstehe ich aber auch, warum die Sozialdemokratie heute offenbar nicht mehr in einer Bundesregierung ist: weil ihr nämlich nicht paktfähig seid. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ihr habt 2017 da mitgestimmt und heute sagt ihr, das interessiere euch nicht mehr. Offenbar habt ihr ein Schleudersyndrom, sodass ihr im Liegen noch umfallt. (Beifall bei der FPÖ.) Ja, das wird es wahrscheinlich sein. Dafür gibt es aber keine e-card, und da hilft auch kein Foto.

Um einigen die Zahlen, um die es tatsächlich geht, noch einmal näherzubringen: Seit­dem es diese e-card gibt, von 2006 bis 2016, wurden tatsächlich 530 000 e-cards gestohlen – also von wegen ein paar Hundert, meine sehr geehrten Damen und Herren Vorrednerinnen und Vorredner, davon ist keine Rede. Es sind 530 000 gestohlen (Zwischenrufe der Abgeordneten Muchitsch, Heinisch-Hosek und Feichtinger – Zwischenrufe bei der FPÖ) und – jetzt kommt es – 1,6 Millionen verloren worden. Da es die Sozialdemokratie und deren Minister zehn Jahre lang verweigert haben, tat­sächlich das Ausmaß des Missbrauchs zu erheben, konnten wir diese Zahlen (Zwi­schenruf des Abgeordneten Wurm) nie wirklich herausfinden. Das ist natürlich die Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn wir jetzt rechnen – und das sind die Zahlen des Hauptverbandes –, dass die Wiederausstellung einer e-card rund 2 Euro kostet, dann kommen wir alleine mit diesen Zahlen schon auf 4,3 Millionen Euro nur für den Verlust. Das sind die realen Zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Da wir eben in Österreich keine reellen Zahlen über die tatsächliche Höhe des Missbrauchs hatten, hat sich die Frau Bundesminister in Bayern umgehört, wo die Ärztekammer eine Studie zum Missbrauch offengelegt und veröffentlicht hat. Bayern ist ungefähr gleich groß wie Österreich, es hat nur um 2,5 Millionen Einwohner mehr, das heißt, man kann sich daran orientieren. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Das sind ungefähr 20 Prozent mehr!) Und in Bayern ist es zu einem Sozialmissbrauch gekommen, der Kosten von ungefähr 1 Milliarde Euro verursacht hat. – Wenn man das auf Österreich herunterrechnet, kann man ungefähr erkennen, was das bedeutet.

Diese 30 Millionen Euro, die wir heute investieren, sind angesichts dieser Zahlen ein wirklich geringer Betrag, den wir gut für die Menschen dieses Landes anlegen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Deshalb freut es mich noch einmal ganz besonders, dass wir heute diesen Schritt setzen. Ein Foto auf der e-card wird in Zukunft zur Sicherheit im Gesundheitswesen beitragen. – Herzlichen Dank! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.30



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 107

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Ruf bei der FPÖ: Jetzt wird wieder die Vergangenheit strapaziert!)


13.30.55

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Pakttreu zu sein und etwas mitzubeschließen geht dann, wenn man vorher anständig darüber verhandelt, wenn Gesetzentwürfe in Begutachtung gehen. Das war nicht der Fall. Wir haben in der letzten Sozialausschusssitzung zu drei Themen recht heftig diskutiert. Das war zum einen das Foto auf der e-card, zum anderen Ihre Karfrei­tags-Halbtags-Murksregelung, die jetzt in Wahrheit bedeutet, dass den Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern ein Urlaubstag geraubt wird (Zwischenrufe der Abg. Belakowitsch – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), und das Dritte war ein Rechts­anspruch auf einen Papamonat. Gestern ging es auch um das NichtraucherIn­nen­schutz-Volksbegehren. Dazu kann ich nur so viel sagen: im Liegen umfallen, Herr Kollege Neubauer. Gestern war aber auch das Frauenvolksbegehren ein Thema. In vier Stunden haben wir im Stakkato einige Themen besprochen, Bekenntnisse abge­legt, aber es war im Sozialausschuss nicht möglich, diesen vierwöchigen Rechts­an­spruch nach der Geburt für Väter durchzubringen und mit Ihnen – von wegen Pakt­treue – gut zu diskutieren.

Zu Frau Kollegin Belakowitsch und zur e-card zurückkommend: Wenn Sie von diesem Missbrauch reden und sagen, dass die e-card dauernd weitergegeben wird, dahin und dorthin weitergegeben wird und sie alle nehmen, dann sollten wir uns vielleicht alle die Frage nach dieser Ausweispflicht stellen, die ja nach wie vor besteht. Frau Ministerin, Sie haben gesagt, bei der zukünftigen e-card wird sie nicht mehr bestehen, jedoch ist sie im Gesetzestext noch nicht gestrichen. Das heißt, dass das, was Sie heute vermutlich beschließen werden, auch in Zukunft bedeuten wird, dass man neben der e-card auch noch einen Ausweis braucht. Und, Frau Kollegin Belakowitsch, wenn der Ausweis nicht verlangt wird, dann ist es vielleicht doch ein bisschen leichter, die e-card weiterzugeben. Das heißt, da sollten sich alle bei der Nase nehmen – auch in den Ambulanzen und in den Arztpraxen –, dass man sich halt diese Minute mehr Zeit nimmt und diesen Ausweis mit Foto zeigen lässt.

Im Entwurf steht, die ungefähr 1,5 Millionen Menschen, die nicht mit Foto registriert sind, müssen es jetzt sofort machen, alle anderen bekommen sie dann ab 2020. Ich möchte hier schon noch einmal die Kosten in den Vordergrund stellen und sagen, dass die gesamte Selbstverwaltung – und das ist heute noch nicht gesagt worden –, wie sie jetzt bestanden hat – und Sie haben von Fusion gesprochen, Frau Ministerin, ich würde lieber von Zertrümmerung reden –, pro Jahr 5 Millionen Euro kostet. Sie schaffen jetzt sang- und klanglos zusätzliche 48 Posten. Die einzelnen Funktionäre bekommen mehr Geld bezahlt, als ich mir und wir uns erträumen können. Und diese Kosten, diese über 25 Millionen Euro, stehen in keinem, aber schon gar keinem Ver­hältnis zu den 32,5 Millionen Euro, die in diesen nächsten fünf Jahren die Ausrollung der e-card mit den Fotos kostet, die keinen Ausweischarakter hat. Denn es steht nicht im Gesetzestext, dass man keinen Zusatzausweis mehr braucht.

Das heißt, dem können wir nicht zustimmen. Wenn es um Pakttreue geht, dann hätten Sie mit uns reden müssen, dann hätten Sie mit uns richtig verhandeln müssen. Wir hätten auch zum Karfreitag reden können. Aber kurz vor Mitternacht eine Regierungs­vorlage (Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP) und gesagt zu bekommen: Lest es euch halt heute im Lauf der Sitzung durch!, so etwas ist in meinen 20 Jahren hier in diesem Haus noch nicht vorgekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 108

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Grünberg. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.34.42

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die meisten, ich möchte fast behaupten, fast alle tragen sie bei sich, viele haben sie in der Geldtasche, wie zum Beispiel auch ich: Die e-card ist mittlerweile ein genauso selbstverständlicher Begleiter wie die Bankomatkarte oder diverse Kundenkarten.

Vor rund 25 Jahren begann man mit den ersten Feldversuchen, vor 20 Jahren entstand das entsprechende Gesetz, gefolgt von einer Testphase, und vor etwa 15 Jahren wur­den alle sozialversicherten Österreicherinnen und Österreicher mit einer e-card aus­gestattet. Schon damals war einer der Beweggründe, die e-card einzuführen, Miss­brauch zu vermeiden. Beispielsweise ersetzte die e-card das zum Teil noch manuelle Ausstellen von Krankenscheinen und Auslandskrankenscheinen. Das Nachdrucken dieser Papierbelege war denkbar einfach und für manche scheinbar zu verlockend. Mit dem ab 1.1.2020 verpflichtenden Porträtfoto auf der e-card setzt man einen weiteren Schritt in Richtung Missbrauchskontrolle. Das Foto wird mittels Laserverfahren in schwarz-weiß aufgebracht, sodass es nicht verfälscht oder abgelöst werden kann. So ist im Vorzimmer des Arztes oder der Ärztin ein Abgleich – Person und Foto auf der Karte – sehr einfach durchzuführen.

Auch für alle Bürgerinnen und Bürger soll der Aufwand möglichst gering gehalten wer­den. Rund 80 Prozent der Bevölkerung müssen eigentlich gar nichts machen, denn von diesen gibt es bereits Fotos in bestehenden Registern, da von Reisepass, Perso­nalausweis oder Führerschein im Scheckkartenformat bereits Fotos vorhanden sind. Die Sozialversicherung darf auf diese Bilder zugreifen und wird die neue e-card mit Foto infolge automatisch zusenden.

Jene circa 1,5 Millionen Menschen, von denen kein Foto hinterlegt ist, müssen ein Foto übermitteln. Das ist beispielsweise bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit Wohnsitz in Österreich so. Selbst diese Zahl wird sich aber noch verringern, denn die Sozial­ver­sicherung wird, wie die Frau Ministerin schon erläutert hat, auch auf das Fremden­register zugreifen dürfen. Zusätzlich gibt es noch weitere Ausnahmeregelungen, zum Beispiel jene, dass Kinder unter 14 Jahren von der Fotopflicht ausgenommen sind, dass bei älteren Geburtsjahrgängen Ausnahmen hinsichtlich der Übergangsfrist gel­tend gemacht werden können und dass auch gesundheitlich schwer beeinträchtigte Personen, denen das Beibringen eines Fotos unzumutbar ist, ausgenommen werden.

Ich möchte noch hervorheben, dass die Digitalisierung gerade für Menschen mit Behin­derungen sehr viele Vorteile bringt. So ist die e-card ein schon bewährter Teil des österreichischen E-Governments. Auch das Projekt Digitales Amt, das die Bundes­regierung kürzlich auf Schiene gebracht hat, bietet viele Vorteile für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. So können Behördenwege barrierefrei und bequem von zu Hause, vom Laptop oder auch vom Handy aus erledigt werden.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch etwas mitgeben, denn ich glaube, in diesem Punkt können wir alle noch etwas dazulernen: Wenn Sie das nächste Mal zu Hause oder auch beim Arzt Ihre e-card in der Hand haben, dann schauen Sie sich diese bitte einmal genauer an oder, besser noch, fühlen Sie sie. Sie werden darauf die Abkürzung SV für Sozialversicherung in Brailleschrift erkennen. Damit will ich verdeutlichen, dass es oft scheinbar kleine Dinge sind, die viel bewirken können und mehr Barrierefreiheit schaffen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.38



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 109

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.39.05

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Frau Bundesministerin! Liebe Zuseher vor den Bildschirmen! Ich möchte vorab in Erinnerung rufen, warum wir im Jahr 2017 die Zustimmung zum Foto auf der e-card gegeben haben (Abg. Belakowitsch: Sie war ja gar nicht dabei, bei den Verhand­lungen!): Das war ein Kompromiss im Zuge der Abschaffung des Pflegeregresses. Uns war es sehr wichtig, dass in Österreich der Pflegeregress abgeschafft wird; das war es uns wert. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Das war ja in der Steier­mark ...! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie wissen aber selber, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Freiheitlichen, wie das mit Kompromissen ist: Sie sind bei Ceta umgefallen. Die ÖVP-KollegInnen sind beim absoluten Rauchverbot in der Gastronomie umgefallen. (Ruf bei der FPÖ: Immer das Gleiche!) Das heißt, Sie wissen ja selber, wie das so läuft. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Immer, wenn es um das Thema e-card geht, sprechen Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, davon, dass mit dem Foto auf der e-card der Missbrauch im Sozialsystem verhindert werden soll. (Abg. Belakowitsch: Das hat der Kollege Muchitsch auch gesagt, 2017!) Ich möchte Ihnen jedoch sagen: Richtig ist erstens, dass bei Verlust und Diebstahl der e-card diese sofort gesperrt wird und nicht mehr verwendet werden kann. (Beifall bei der SPÖ.) Zweitens, alle Ärztinnen und Ärzte in Österreich sind dazu verpflichtet, zusätzlich zur e-card einen Lichtbildausweis zu verlangen. Anscheinend vertrauen Sie den Ärztinnen und Ärzten nicht. Drittens, der Missbrauch, von dem Sie immer sprechen, macht weniger als 100 000 Euro im Jahr aus (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Zarits), das sind 0,0002 Pro­zent der gesamten Aufwendungen der Sozialversicherung. (Beifall bei der SPÖ.)

Das, was Sie hier durchpeitschen wollen – denn Sie haben wieder einmal eine Regie­rungsvorlage ohne Begutachtung eingebracht –, kostet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aber 6,6 Millionen Euro im Jahr. Im Vergleich dazu: Die Sozialver­sicherung braucht für die Selbstverwaltung lediglich 5,5 Millionen Euro. – Bei diesem Betrag regen Sie sich immer auf, wie teuer das sei, aber in Zukunft werfen Sie jährlich 1,1 Millionen Euro mehr aus dem Fenster. (Abg: Deimek: Das ist das Problem der SPÖ: Sie kann nicht einmal additiv rechnen!) Bleiben wir bei der Selbstverwaltung: Dass sich nun auch noch der Innenminister durch Weisungen in die Geschäfte der Sozialversicherung einmischen darf, ist verfassungsrechtlich äußerst bedenklich.

Nun noch einmal zum Foto auf der e-card: Es gibt keine Kriterien, welches Foto verwendet werden darf und wie alt es sein darf. Die e-card ist auch weiterhin kein Ausweis. Ärztinnen und Ärzte müssen nach wie vor kontrollieren. – Diese 33 Millionen Euro sind einfach aus dem Fenster geworfenes Geld (Beifall bei der SPÖ); aber Geld aus dem Fenster zu werfen, Frau Bundesministerin, das können Sie ja am besten, wie wir es auch schon bei der Zerstörung der Sozialversicherung gesehen haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ sowie des Abg. Rädler.)

13.42


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Wurm. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 110

13.42.27

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Es ist eine sehr sonderbare Diskussion über die e-card mit Foto, die hier vonseiten der letzten Redner stattgefunden hat.

Ich möchte schon noch einmal klarstellen – um das auch für die Zuschauer hier plastisch darzustellen –: Seit 2004 haben wir die e-card in Österreich; und seit dem Jahr 2004 diskutieren wir im Grunde genommen, ob es machbar und umsetzbar ist, sie mit einem Foto zu versehen. Ich glaube, Sie alle werden Ausweise haben, auf welchen Fotos drauf sind. Dass wir heute, im Jahr 2019, wieder diskutieren müssen, ob ein Foto drauf soll oder nicht, ist für mich nicht nachvollziehbar. Selbstverständlich gehört ein Foto auf eine e-card, das sollte außer Diskussion stehen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Der zweite Punkt, der sonderbar ist, betrifft die Kosten. Vor allem die SPÖ regt sich furchtbar über die Umstellungskosten von rund 30 Millionen Euro auf, dabei hätte man ja auch der Frau Ministerin im Ausschuss und heute bei ihren Ausführungen zuhören können; es ist ja intellektuell nicht so schwer nachzuvollziehen. Diese Umstellung von rund acht Millionen e-cards hätte sowieso erfolgen müssen. Das heißt, wir bekommen in den nächsten vier Jahren nicht nur eine neue e-card mit einem Foto drauf, sondern wir bekommen eine e-card mit besseren Sicherheitsmerkmalen – das ist also etwas, das sowieso passiert wäre. Es entstehen keine Mehrkosten von 30 Millionen Euro, sondern das sind Kosten, die bei der Umstellung ohnehin entstanden wären. (Abg. Loacker: Dann sind halt die ... schlecht!)  Herr Kollege Loacker, gerade du kannst es intellektuell sicher nachvollziehen, du weißt, worum es geht. Diese Kosten würden sowieso entstehen.

Der dritte Punkt bei der Diskussion, die sich ja auch hier im Plenum über Jahre gezo­gen hat, ist folgender: Man sollte noch einmal klarstellen, wer die Gesundheitskosten in Österreich bezahlt. Das sind jene, die Beiträge zahlen – und genau das ist der Grund, warum die Bevölkerung diese Maßnahme ausdrücklich gutheißt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir sind sehr froh, dass wir ein funktionierendes Gesundheitssystem haben – im Be­reich der praktischen Ärzte, im Krankenhausbereich –; dieses wird von Beitragszahlern finanziert, und diese Beitragszahler haben ein Anrecht darauf, dass sie, die ins System einzahlen oder Anspruch auf eine e-card haben, diese Leistungen erhalten – und nicht Zehntausende, die sich diese Leistungen erschlichen haben und nach wie vor er­schleichen.

Jetzt komme ich auch zu den Zahlen, die schon ausführlich diskutiert wurden. Wir kön­nen schätzen, wie viel es ausmacht. Ich möchte Ihnen einen exemplarischen Fall aus Tirol erzählen, weil er auch so schön zu erzählen ist: Da gibt es eine über sechzig­jährige türkischstämmige österreichische Staatsbürgerin, die seit über zwölf Jahren in der Türkei lebt. Kürzlich ist man draufgekommen, dass sie ihre Mutter, die keine öster­reichische Staatsbürgerin ist, bei ihren Reisen mitgenommen und mit ihrer e-card ver­sorgt hat; es wurden Operationen gemacht und, und, und. Nach zwölf Jahren ist man draufgekommen, mehr oder weniger durch Zufall; eine übergenaue Ärztin hat gesagt: Da kann irgendetwas nicht stimmen! – So, das war ein exemplarischer Fall. (Abg. Meinl-Reisinger: Schlechtes Beispiel!) Der Gesamtschaden nur bei diesem einen Fall in Tirol beträgt über 50 000 Euro. Und alle kennen aus dem Bekannten- und Ver­wandtenkreis Erzählungen über Leute, die am Schalter stehen und drei, vier e-cards mithaben. Oft kann man die Namen nicht aussprechen, wie soll man also wissen, ob die Person, die vor einem steht, die richtige ist? – Es ist also vollkommen klar: Es war hoch an der Zeit, die Dinge zu verbessern.


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Eine Sache, die vor allem die NEOS oder die Sozialdemokratie stört: Für die meisten Österreicher, eigentlich für fast alle, wird es überhaupt keine Umstellung bedeuten, weil die Fotos automatisch hochgeladen werden. Das heißt, es braucht keiner etwas zu machen.

Wir haben heute gelernt – nicht heute, wir wissen es ja eigentlich schon länger –, dass es ungefähr 1,2 bis 1,5 Millionen Anspruchsberechtigte gibt, von denen es kein Foto gibt; das heißt, da kann man auch nicht nachvollziehen, wer das ist. Im Gesetzentwurf steht – und das ist auch eine richtige Maßnahme –, dass jene Nichtösterreicher sich einmal grundsätzlich bei der Landespolizeidirektion melden und dort ihre Identität nachweisen und auch ein Foto mitbringen sollen. Das ist eine Maßnahme, die die Österreicher auch nicht stören wird. Diese über eine Million Personen sollen halt den Weg zur Landespolizeidirektion machen, sollen ihre Identität dort mit richtigen Aus­weisdokumenten dokumentieren und ein Foto mitbringen, dann ist es überhaupt kein Problem, die e-card mit einem Foto zu versehen; wenn man für eine medizinische Ver­sorgung überhaupt anspruchsberechtigt ist, wird man das bekommen. Das ist also überhaupt kein Problem.

In Wahrheit haben Sie aber genau vor diesem Thema Angst. Sie wollen – nicht nur in diesem Bereich, auch bei vielen anderen Dingen – die wahren Hintergründe nicht sehen. Sie wollen lieber den Deckel draufhalten und Dinge, die nicht ordnungsgemäß laufen, nicht aufdecken. Das wird mit uns nicht der Fall sein. Ich bin sehr, sehr froh, dass wir heute gemeinsam mit der Frau Ministerin eine jahrelang gestellte freiheitliche Forderung umsetzen, die auch im Regierungsprogramm steht. Das ist ein schöner Tag für Österreich. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.48


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Schartel. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.48.41

Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kollegen! Es sind jetzt schon sehr, sehr viele gute Gründe genannt worden, warum ein Foto auf die e-card kommen soll; ich möchte jetzt noch zusätzlich einen aus der praktischen Arbeitswelt einbringen: Ein Foto auf der e-card wird es vor allem uns in der Personalverrechnung in Zukunft sicherlich erleichtern, Personen wirklich eindeutig zuzuordnen.

Was ist die größte Schwierigkeit bei einer e-card, wenn kein Foto drauf ist? – Durch die Erweiterung des Arbeitsmarkts, vor allem auf den osteuropäischen Raum, ist es sehr schwer, anhand des Namens zu unterscheiden, ob es sich um eine weibliche Person oder um eine männliche Person handelt. Das kann man mit einem Foto eindeutig erkennen.

Weil vor allem vonseiten der SPÖ immer wieder darauf hingewiesen wird, es sei ein Drüberfahren, es werde mit ihr nicht verhandelt: Sie müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass diese Regierung immer gemeinsam und in Einheit Entscheidungen trifft, also sich einig ist, und dass es deshalb nicht notwendig ist, dass wir andauernd mit Ihnen einen Kuhhandel treiben, von dem Sie sich erhoffen, dass Sie das eine oder andere doch mit uns mitbeschließen können. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Also noch einmal: Es ist eine ganz wichtige Geschichte, weil man dadurch nicht nur die Sicherheit hat, zu erkennen, welche Person es ist, sondern – die Frau Minister hat einen sehr wichtigen zusätzlichen Aspekt erwähnt – es ist, wenn Elga kommt, essen­ziell, dass besonders in Notfällen für den Arzt, für eine Krankenschwester, für Sanitäter eindeutig erkennbar ist, dass es sich um diese Person handelt, und dass die Medi-


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kation oder die Krankheiten oder die Allergien oder die Unverträglichkeiten eindeutig zuordenbar sind.

Ich möchte noch etwas sagen: Im März 2016 haben wir im Steiermärkischen Landtag auch einen solchen Antrag eingebracht, und der wurde einstimmig von allen im Land­tag vertretenen Fraktionen, auch von der SPÖ-Fraktion, angenommen und für äußerst gut befunden. (Beifall FPÖ und ÖVP.)

13.50

13.50.55


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Somit schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Zunächst ist über die beiden vorliegenden Rückverweisungsanträge abzustimmen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 497 der Beilagen liegen ein Rückverweisungs­an­trag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Rückverwei­sungs­antrag der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 497 der Beilagen noch­mals an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder, die für diesen Rückverweisungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 497 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zu­stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit ist der Ge­setzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

13.52.235. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 535/A der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Über­lassung von Arbeitskräften geregelt wird (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz – AÜG) BGBl. Nr. 196/1988, geändert wird (498 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vogl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.52.52

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Wir wechseln das Thema und kommen in den Bereich der Zeit­arbeitnehmerInnen. Das Image dieser Branche war in Österreich nicht immer das beste. Die Sozialpartner haben sich gefragt, was es braucht, um zum einen das Image der Branche zu verbessern, aber zum anderen auch die Arbeitsbedingungen für die


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Menschen in dieser Branche nachhaltig zu verbessern. Eines der wesentlichen Instru­mente dafür ist die Weiterbildung, und darum hat eine Sozialpartnereinigung dazu geführt, dass es einen Sozial- und Weiterbildungsfonds gibt, den Zeitarbeitneh­merIn­nen nützen können, wenn ihr Überlassungsverhältnis beendet ist.

Ich glaube, beide Seiten konnten sehr stolz sein, diese Sozialpartnereinigung erreicht zu haben, und wir sehen auch, dass das Instrument dieser Weiterbildung und -qualifi­zierung sehr, sehr gut angenommen wird, denn trotz Hochkonjunktur – das heißt, die Wirtschaft brummt, viele Unternehmen beschäftigen ihre ZeitarbeitnehmerInnen natür­lich über einen längeren Zeitraum – wird dieses Instrument immer stärker nachgefragt.

Jetzt kommt diese Kritik von den Regierungsparteien im Ausschuss: Na, was wollt ihr? Wenn wir ein Gesetz machen, wollt ihr eine Sozialpartnereinigung, wenn es über die Sozialpartner läuft, wollt ihr ein Gesetz! – Wir wollen eine stringente Vorgangsweise. Das, was ihr macht, ist: Wenn es zum Vorteil der ArbeitnehmerInnen ist, gebt ihr das den Sozialpartnern und sagt: Macht!, blockiert aber im Hintergrund, wie wir wissen, vieles; und wenn es zum Vorteil der Wirtschaft ist, dann können wir gar nicht so schnell schauen, wie das Gesetz im Haus liegt.

Genau so ist es in diesem Fall: Wieder ohne Begutachtung und wider den Willen des Sozialpartners wird hier ein Gesetz beschlossen, mit dem die Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds gesenkt werden, obwohl in Ihrem Haus, Frau Ministerin, eine Studie zu diesem Fonds liegt, die wir noch nicht kennen. Das heißt, ohne datenbasierte Analyse wird da wieder einseitig etwas gemacht.

Von wem ich wirklich enttäuscht bin, ist Frau Abgeordnete Graf, denn sie ist eine der SozialpartnerInnen. Sie haben in Ihrer Verantwortung als Sozialpartnerin diesen Fonds verhandelt, und Sie wissen, dass dieser Fonds ja nur ein Teil der Einigung war und dass ein weiterer Teil eine Stiftung gewesen wäre. Jetzt diesem Gesetzentwurf zuzu­stimmen, dafür zu sorgen, dass entgegen dem Willen der Sozialpartnerschaft das hier in diesem Haus so beschlossen wird, ist ein massiver Bruch sozialpartnerschaftlicher Kultur und Tradition. (Abg. Haubner: Die gibt es eh nicht mehr!) Das ist das, was in diesem Haus heute wieder passiert. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben einen weiteren Dissens, weitere Bruchlinien: Kollege Gerald Loacker möchte auch, dass es Weiterbildung gibt, aber sein Vorschlag ist folgender: Ich habe meinen persönlichen Rucksack, das heißt, ich zahle persönlich immer auf mein Konto ein. – Weißt du, was der Unterschied zu unserer Position ist? – Dieser Fonds bietet eine einmalige Chance, da geht es nämlich um das, was uns in der Sozialdemokratie wichtig ist: Chancengleichheit. Es gibt Menschen, die haben einfach schlechtere Start­voraussetzungen im Leben; nicht jeder hat die Möglichkeit gehabt, eine vernünftige Ausbildung zu machen.

Dieser Fonds ermöglicht es, Abschlüsse nachzuholen, und zwar nicht abhängig davon, was jemand auf dem Konto hat, sondern unabhängig davon. (Beifall bei der SPÖ.) Es geht uns darum, dass Menschen, die wollen, diese anstrengende Möglichkeit zur Weiterentwicklung haben, unabhängig davon, wo sie gesellschaftlich hingestellt worden sind. Diese Möglichkeit sollte es für alle geben. Dass die FPÖ mit so etwas wie Chancengleichheit und fairen Chancen im Leben überhaupt nichts anfangen kann, zeigt die Presseaussendung des Kollegen Ragger, der gleich einmal die Aufhebung des Fonds möchte.

Um zum Schluss etwas Versöhnliches zu sagen – Kollege Wöginger ist leider nicht im Haus –: Natürlich unterstützen wir Kollegen Wöginger - - (Abgeordnete der ÖVP weisen auf Abg. Wöginger, der sich neben der Regierungsbank mit Präsident Sobotka unterhält.) – Ah, dort steht er! Natürlich unterstützen wir Kollegen Wöginger in seiner Forderung. Da du ja hier immer wieder bewiesen hast, wie durchsetzungsstark du bist,


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gehe ich davon aus, dass du unserem Abänderungsantrag zustimmen wirst. Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 535/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Die Ziffern 1 bis 3 lauten wie folgt:

„1. In § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Anzahl der überlassenen Arbeitskräfte darf nicht mehr als 10% der Belegschaft betragen. Lehrlinge werden dabei nicht in die Anzahl der Beschäftigten eingerechnet.“

2. In § 10 wird folgender Abs. 7 eingefügt:

„(7) Die überlassene Arbeitskraft hat nach 18 Monaten bei ein und demselben Be­schäftiger auf eigenen Wunsch den Anspruch auf eine Übernahme in die Stamm­belegschaft.“

3. Die bisherige Z 1 entfällt.“

2. Die bisherige Z 2 erhält die Bezeichnung Z 4 lautet wie folgt:

„4.In § 23 wird folgender Abs. 24 angefügt:

„(24) Die §§ 5 Abs. 3 und 10 Abs. 7 treten mit 1. Juli 2019 in Kraft.““

*****

Das heißt, wir würden das, was ihr gefordert habt, schaffen, nämlich dass Menschen die Möglichkeit haben, nach 18 Monaten fix in ein Beschäftigungsverhältnis über­nom­men zu werden. Wir unterstützen euch bei dieser Forderung. Wir erwarten uns aber auch, dass ihr nicht nur eine Forderung aufstellt, sondern dass ihr am Ende des Tages auch dazu steht und hier mit uns diesen Beschluss fasst. (Zwischenruf des Abg. Neubauer. – Beifall bei der SPÖ.)

13.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Vogl

Genossinnen und Genossen

zum Gesetzesentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 535/A der Abgeordneten Peter Haubner, Mag. Christian Ragger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Überlassung von Arbeitskräften geregelt wird (Arbeitskräfteüberlassungsgesetz - AÜG) BGBl. Nr. 196/1988, geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:


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1. Die Ziffern 1 bis 3 lauten wie folgt:

„1. In § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Anzahl der überlassenen Arbeitskräfte darf nicht mehr als 10% der Belegschaft betragen. Lehrlinge werden dabei nicht in die Anzahl der Beschäftigten eingerechnet.“

2. In § 10 wird folgender Abs. 7 eingefügt:

„(7) Die überlassene Arbeitskraft hat nach 18 Monaten bei  ein und demselben Beschäftiger auf eigenen Wunsch den Anspruch auf eine Übernahme in die Stamm­belegschaft.“

3. Die bisherige Z 1 entfällt.“

2. Die bisherige Z 2 erhält die Bezeichnung Z 4 lautet wie folgt:

„4.In § 23 wird folgender Abs. 24 angefügt:

„(24) Die §§ 5 Abs. 3 und 10 Abs. 7 treten mit 1. Juli 2019 in Kraft.““

Begründung

Die Arbeitskräfteüberlassung sollte eigentlich der Abdeckung von Auftragsspitzen die­nen. Allerdings entwickelt sich diese immer mehr zu einem Geschäft gegen die Inter­essen der ArbeitnehmerInnen. Angesichts der Entwicklung, dass bestimmte Branchen immer mehr auf überlassene ArbeitnehmerInnen ausweichen, soll das Verhältnis zwi­schen StammarbeitnehmerInnen und überlassenen ArbeitnerhmerInnen festgelegt wer­den.

Zusätzlich soll das Recht der ArbeitnehmerInnen geschaffen werden, nach 18-mona­tiger durchgehender Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber in die Stamm­beleg­schaft übernommen zu werden.

Die Absenkung des Beitragssatzes zum Sozial- und Weiterbildungsfonds soll entfallen, da die 2016 vereinbarte Arbeitsstiftung für ZeitarbeitnehmerInnen ohne aufrechtes Dienstverhältnis den Zugang zu Aus- und Weiterbildungen gewährleisten sollte. Diese Stiftung hätte den Zweck des Sozial- und Weiterbildungsfonds, sowie des § 22 c AÜG verstärkt und untermauert. Denn die wichtigste Aufgabe des SWF wäre es, aktuelle und ehemalige ZeitarbeiterInnen zu qualifizieren und etwaige drohende Arbeitslosigkeit abzuwehren. Dafür sollten diese Beiträge verwendet und daher nicht abgesenkt werden.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ragger; er ist aber nicht da. (Ruf bei der SPÖ: Ist ihm nicht wichtig!)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.


13.58.08

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie! Kollege Vogl hat es ausgeführt, wir beschäftigen uns mit dem Arbeits­kräfteüberlassungsgesetz, und im Konkreten geht es um diesen Weiterbildungs- und Sozialfonds.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 116

Ich möchte aber zuerst sagen, dass die Arbeitskräfteüberlasser inzwischen ein ganz wichtiger Wirtschaftszweig geworden sind; sie stellen für die Wirtschaft mittlerweile eine unverzichtbare Dienstleistung dar. Ich glaube, da sind wir uns auch einig, denn mit knapp 100 000 Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern in Österreich leistet die Branche einen Umsatz von 4,17 Milliarden Euro und damit einen wichtigen und entscheidenden Beitrag zur Volkswirtschaft. Somit ist sie für den Standort Österreich in dieser Form auch unverzichtbar.

Zeitarbeit ist eine sehr wichtige Dienstleistung geworden, und die Unternehmer nützen dieses Angebot auch gerne, um in Zeiten erhöhter Nachfrage ihre Auftragsspitzen abdecken zu können. Auch beim AMS sind die Arbeitskräfteüberlasser inzwischen ein nicht unbedeutender Faktor, denn über Zeitarbeit finden Arbeitslose, Langzeitar­beitslose oder Wiedereinsteiger den Weg in die Beschäftigung. Wenn wir uns die Zahlen anschauen, sehen wir, dass es eine Tatsache ist, dass heute fast jeder vierte überlassene Zeitarbeiter auch vom jeweiligen Unternehmen übernommen wird und somit in ein direktes Dienstverhältnis kommt. Das ist eine erfreuliche und wichtige Tat­sache.

Wir haben uns dazu bekannt und uns zum Ziel gesetzt, Arbeitslose so schnell wie möglich in Beschäftigung zu bringen, deshalb ist für uns die Zeitarbeit ein möglicher Weg zu einem fixen Arbeitsplatz.

Jetzt komme ich zu dem Fonds, meine Damen und Herren, zu dem strapazierten Zuschlag und zur Beibehaltung des jetzigen Status. Die Empfindlichkeit der SPÖ und der Gewerkschaft möchte ich hier hintanstellen, denn ich glaube, es ist so, dass auch ihr den Weg nicht immer eingehalten habt. (Zwischenruf der Abg. Greiner.) Ich kann mich erinnern, wie oft man vor der Wahl das Gemeinsame strapaziert und dann den gemeinsamen Weg verlassen hat.

Zum Zweiten: Ich glaube, es ist uns auch nicht damit gedient, immer nur mit Vor­schriften zu arbeiten und immer wieder nur neue Barrieren aufzubauen. Deshalb sage ich ganz deutlich: Wir stehen dafür, zu entlasten statt zu belasten, meine Damen und Herren, das ist unser Weg. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte schon einmal betonen, dass es sich dabei ja um einen Zuschlag zu den Arbeitgeberbeiträgen handelt. Die Arbeitskräfteüberlasser zahlen also Arbeitgeber­bei­träge wie alle anderen auch, und sie zahlen einen Zuschlag, der momentan 0,35 Pro­zent beträgt. Wir sind dafür, dass dieser Zuschlag weiter bestehen bleibt, aber dass er auch in der gleichen Höhe bestehen bleibt. Ich denke, das ist ganz wichtig.

Wenn wir uns diesen Fonds anschauen, dann sehen wir mit Ende des Jahres 2017 eine Rücklage von 26 Millionen Euro. Ich glaube, wenn wir jetzt weiter in diesen Fonds einzahlen, dann werden wir diesen Fonds weiter gut dotieren können, um die notwen­digen Maßnahmen, die durch diesen Fonds ermöglicht werden, auch weiterhin durch­führen zu können.

Wir können uns aber vielleicht überlegen – und deshalb ist es so wichtig, dass diese Evaluierung momentan stattfindet –, ob wir bei den Maßnahmen, die aus diesem Fonds bearbeitet werden, einmal über die De-minimis-Regelung und über die Förder­leistungen reden können, denn die Förderleistungen, die die Unternehmen in Anspruch nehmen können, entsprechen nicht immer der Höhe der Beitragszahlung. Also da hätten wir Handlungsbedarf, allerdings bin ich dafür, dass wir Arbeitskräfteüberlasser, die hervorragende Arbeit für den Wirtschaftsstandort leisten, in dieser Hinsicht nicht weiter belasten sollten, sondern bei dem Zuschlag in der bisherigen Höhe bleiben sollten. Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.02



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 117

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Abg. Jarolim: Vielleicht soll man den Bun­deskanzler ...?)


14.02.40

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Das Geld im Sozial- und Weiterbildungsfonds für die Zeitarbeiter wird von den Zeitarbeitsfirmen bezahlt, und – wie Kollege Haubner sauber und gut verständlich ausgeführt hat – das sind lupenreine Lohnnebenkosten, die in diesem Fonds landen. Weil der Fonds eine Fehlkonstruktion ist, hat er innerhalb von vier Jahren 30 Millionen Euro an Vermögen angehäuft, die nicht dem eigentlichen Zweck zugeführt worden sind.

Geld weckt natürlich Begehrlichkeiten, und so haben sich auf einmal die Verwaltungs­kosten vervielfacht; der ORF-„Report“ hat schon über einen Betrugsfall mit SWF-Geld berichtet. Sozialminister Stöger hat damals, als ich mit meinen parlamentarischen Anfragen diese Reserven des Fonds ans Licht geholt habe, irgendwann den Vorschlag gemacht, den Beitragssatz vorübergehend zu senken – das hat damals die ÖVP mitgetragen, jetzt muss sie den eigenen Beschluss von damals sanieren –, aber trotzdem liegt immer noch ein Millionenvermögen in diesem Fonds.

Jetzt wird, und das ist gut, der Beitragssatz dauerhaft gesenkt. Das löst aber nicht das Problem, das lindert es nur, es liegt dann halt nicht so viel Geld in dem Fonds, der in Wirklichkeit sein Ziel verfehlt hat. Was dann zu tun wäre, das steht in § 22f Arbeits­kräfteüberlassungsgesetz. Dort steht: „Der Bundesminister [...] hat den Fonds [...] aufzulösen, wenn [...] der Zweck des Fonds nicht erreicht wird.“ Da steht nicht, der Minister kann den Fonds auflösen, sondern der Minister hat ihn aufzulösen! Also hat schon Stöger den Fonds gesetzwidrigerweise nicht aufgelöst, sondern ihn bestehen lassen, und auch Ministerin Hartinger-Klein lässt den Fonds gesetzwidrigerweise be­stehen und löst ihn nicht auf. Das ist in Österreich aber alles ganz normal. Sie berufen auch gesetzwidrigerweise die Alterssicherungskommission nicht ein, obwohl Sie das schon sehr lange tun müssten. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Hartinger-Klein.)

Wir wissen, was in dieser Regierung gilt. Kickl hat gesagt, das Recht muss der Politik folgen und nicht die Politik dem Recht; deswegen ist es völlig egal, wenn sich Minister bei uns nicht ans Gesetz halten. (Beifall bei den NEOS.)

14.05


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Graf. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.05.13

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zuschauerin­nen! Als Unternehmerin und Kennerin der Branche bin ich schon sehr erstaunt, wie wenig die Belastungspartei SPÖ hinsichtlich der Bedeutung der Zeitarbeit im 21. Jahr­hundert, in Zeiten von Flexibilisierung, Globalisierung und Digitalisierung, verstanden hat. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. Abg. Heinisch-Hosek: ... Schwerarbeiter!) So, wie die Belastungs-SPÖ agiert, sollen nämlich nur weitere Belastungen geschaffen wer­den.

Mein Kollege Peter Haubner hat in seiner Rede bereits einige wichtige Zahlen und Grundsätze betreffend die Arbeitskräfteüberlassung erwähnt. Ich möchte noch einmal ganz deutlich den wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Beitrag dieser Branche


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hervorheben, darum noch einmal ganz kurz und prägnant die Zahlen und Fakten (Abg. Vogl: ...Chance für Menschen, da geht es um Menschen!): Die Arbeitskräfteüberlasser beschäftigen knapp 100 000 Mitarbeiter, sie erwirtschaften einen Umsatz von 4,17 Mil­liarden Euro; allein in Österreich führen sie damit mehr als 1 Milliarde Euro an Steuer­geldern ab. Sie bringen täglich Menschen in Beschäftigung, mehr als 50 Prozent der vom AMS Vermittelten finden über die Zeitarbeit einen neuen Job, fast jeder Vierte wird auch übernommen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Vogl.) Der punktgenaue Ein­satz von Mitarbeitern durch Zeitarbeit ist für die Firmen ganz wesentlich, um ihren erhöhten Arbeitsaufwand zu decken. Die Arbeitskräfteüberlasser sind die einzige Branche, die über einen Sozial- und Weiterbildungsfonds verfügt und dafür auch Millionen ein­zahlt.

Sie stellen sich jetzt hierher und erklären uns, dass das Aussetzen einer erhöhten Lohnnebenkostenbelastung nicht gerechtfertigt ist (Zwischenruf des Abg. Vogl), obwohl der Fonds eine ausgeglichene Gebarung aufweist und mit Ende 2017, wie es Herr Loacker schon gesagt hat, eine Rücklage von mehr als 26 Millionen Euro aufweist (Abg. Vogl: ... Stiftung notwendig wäre!), wohl wissend, dass der Fonds sich durch die bereits von Herrn Loacker beziehungsweise von Herrn Haubner genannte De-minimis-Regelung und zusätzlich auch noch durch die Leistungsordnung zu einem fetten Sparbuch entwickelt hat.

Es scheint, als hätten Sie – der damalige Sozialminister Hundstorfer und sein Nach­folger Stöger – die Beitragssätze ohne irgendwelche Kenntnisse willkürlich festgelegt. Jetzt haben wir einen Erfahrungswert, und es zeigt sich ganz klar, dass der Fonds überdotiert ist – und die SPÖ stimmt dagegen. Sie bringen einen Abänderungsantrag ein, und auf diesen Abänderungsantrag darf ich auch noch einmal ganz kurz eingehen, denn der ist in seiner Ironie und in seiner Skurrilität schon einzigartig. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Die SPÖ stellt im Ausschuss einen Antrag, nach dem der Anteil der überlassenen Zeitarbeitnehmer nicht mehr als 10 Prozent der Stammbelegschaft ausmachen darf und die Unternehmer jeden Zeitarbeitnehmer nach 18 Monaten verpflichtend überneh­men müssen. (Abg. Vogl: Genau!) Jetzt stellt sich mir schon die Frage: Wenn Ihnen die Arbeitnehmer und die Weiterbildung so am Herzen liegen, warum stellen Sie dann einen so skurrilen Antrag? (Abg. Heinisch-Hosek: ...Schwerarbeiter! Zwischenruf des Abg. Wöginger. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Mit Ihrem Antrag signalisieren Sie eines: dass Sie nicht wollen, dass Arbeitnehmer in Beschäftigung kommen, beziehungsweise maximal 10 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Muchitsch. Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist genau so wie im Zusam­menhang mit den Biomasseanlagen: Sie wollen nicht, dass 6 400 Mitarbeiter ihren Job behalten. Sie wollen auch nicht, dass die Unternehmer flexibel auf Aufträge reagieren können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Drittens, das ist ja die Skurrilität in Ihrem Antrag: Anscheinend wünschen Sie sich auch einen Einnahmenrückgang für den Fonds, denn genau das bedeutet eine Begrenzung. 10 Prozent Zeitarbeit bedeutet, dass nur 10 Pro­zent in den Fonds einbezahlt werden. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Also ich muss schon sagen, ich bin der Meinung, das Einzige, was Sie wollen, ist, die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber zu bevormunden. Ich bin der Meinung und glaube eines (Zwischenrufe bei der SPÖ) – ist es in Ordnung für Sie, wenn ich weiterspreche? (Beifall bei ÖVP und FPÖ) –, und davon bin ich ganz fest überzeugt: Sie als Belastungspartei SPÖ bringen betreffend das Thema Arbeit überhaupt keine Expertise mit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Es freut mich wirklich, dass unsere Sozialministerin jetzt mit uns gemeinsam diesen Fonds evaluieren wird, denn unser Motto sollte weiterhin heißen: Entlasten statt belasten! – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.10


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hörl zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Abg. Jarolim: Wenn sich der Wöginger ein bissel besser auskennen würde, wäre das wesentlich ...! Rufe bei der ÖVP: Der Jarolim! Abg. Hörl auf dem Weg zum Rednerpult : Der Jarolim, der Jarolim!)


14.10.19

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Wenn ich mir die Diskussion anschaue: Ein wenig kommt es mir schon so vor, dass viele von euch auf der langen und großen Karriereleiter, auf der ihr durch die Partei hinaufgestiegen seid, ein bisschen den Bezug zur modernen Arbeitswelt verloren haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Schieder.)

Das große Misstrauen gegenüber den Unternehmern kommt dann am meisten heraus, Herr Schieder (Abg. Schieder: Wie beim Skitouren gehen ...!)  ja Skitouren gehen geht gut! –, wenn sich die Arbeitswelt ändert, wenn wir in der modernen Arbeitswelt sind. So wurde dieser von meinen Vorrednern bereits beschriebene Fonds von Hundstorfer sicherheitshalber eingerichtet, denn es könnte etwas passieren, wenn sich etwas ändert, da muss man ein Sicherheitsnetz machen. Heute haben wir einen Fonds – Kollege Loacker hat vollkommen recht –, der prall gefüllt ist. Ich denke, dass es richtig ist, dass wir da nicht lohnnebenkostentreibend arbeiten.

Betreffend Ihren Abänderungsantrag mit den 10 Prozent: Wie erklären Sie dem kleinen Tischler, der drei Leute hat, Ihre Idee von maximal 10 Prozent Leiharbeiter? Kommen da nur die Hände und die Füße und der Körper bleibt zu Hause? Oder wie geht das? (Beifall bei ÖVP und FPÖ. Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Was mir aber ganz besonders wichtig ist: Ich glaube, man sollte hier die Begriffe klarstellen: Arbeitskräfteüberlassung, das ist, wie Kollegin Graf gerade gesagt hat, ein ganz wichtiger Teil unserer Wirtschaft. Es gibt dann auch die Entsendung. Lieber Kollege Muchitsch, du solltest dich mehr um die Leute kümmern, die über die Ent­sendung zu uns hereinkommen – immerhin 350 000 Leute, Menschen, die speziell am Bau arbeiten.

Ich war ganz erstaunt, ich hatte vor zwei Jahren eine Baustelle, hatte einem Tiroler Familienunternehmen den Auftrag gegeben; von den 40 Mitarbeitern waren 15 Zillertaler und Tiroler, der Rest waren Portugiesen, die haben am Wochenende gearbeitet, 12 Stunden am Tag. Ich habe das zweimal vom Arbeitsinspektor über­prü­fen lassen, es war alles in Ordnung. (Zwischenruf des Abg. Muchitsch.) – Küm­mere dich bitte um diese Leute, denn auf diesem Auge bist du, glaube ich, total blind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Dabei muss man festhalten, dass wir in Österreich betreffend Arbeitsform ohnehin sehr restriktiv sind. Beispielsweise dürfen in Deutschland Köche, Tischler, Installateure und so weiter selbstständig arbeiten; bei uns hingegen: Wehe dem Unternehmer, der bei uns einen solchen selbstständigen Koch, Kellner, Installateur beschäftigt, weil er an die Freizügigkeit des Arbeitsmarktes denkt – den holt der Donnergott der Betriebsprüfung ein!

Liebe Kollegen! Wir müssen doch die neuen, modernen Formen des Arbeitsmarkts annehmen. Die Konkurrenz der globalen Entwicklung wird uns ohnehin dazu zwingen. Ich denke, wir sollten das Misstrauen gegenüber unseren österreichischen Betrieben


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senken, gerade Sie von der Sozialdemokratie, und uns mehr um dubiose ausländische Unternehmen kümmern, die Scheinangestellte vermitteln. (Abg. Schieder: Wie ist denn das mit den echten ...?)

Herr Muchitsch, wieso sagt Ihre Gewerkschaft, portugiesische und polnische Firmen bis zu 10 000 Euro zu klagen ist zu teuer? (Abg. Muchitsch: Wer sagt denn so was?) Auf die Einheimischen wird aber draufgehauen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Auch in diese Richtung zielt dein sozialdemokratischer Leuchtturm das habe ich dir immer schon gesagt , das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das nach der letzten EuGH-Entscheidung nur noch die einheimischen Firmen trifft.

Lieber Kollege Muchitsch, lieber Beppo, was hältst du eigentlich von Kirchdorf? Kennst du dich dort aus? Da besitzt nämlich deine Baugewerkschaft ein 35 000 Quadratmeter großes Grundstück, wo SPÖ-Mitglieder, Gewerkschafter und so weiter - - (Zwischen­rufe bei der SPÖ.) – Kirchberg war das, Entschuldigung. In den Sechzigerjahren wurden in Kirchberg 35 000 Quadratmeter Grund gekauft, dort gibt es ein Dreistern­hotel als Gewerkschaftsheim, dort sind Parteigrößen – eure Parteigrößen – auf Urlaub gewesen, 50 Prozent Rabatt war normal. Das Ergebnis: Das Haus ist zu, es ist ge­schlossen, 25 Mitarbeiter wurden letztes Jahr gekündigt.

Was passiert jetzt? – Jetzt verkaufen Sie das 35 000 Quadratmeter große Grundstück an einen Wiener Bautycoon – ich könnte Ihnen den Namen nennen –, und der will dort ein Hotel mit 500 Betten errichten (Zwischenruf des Abg. Schieder) – 500 Betten des­halb, denn damit unterschreitet man den Schwellenwert für die UVP. Ein guter Plan! Dort sollen Chalets, Apartments für Deutsche und Holländer, Investorenmodelle zur Gewinnmaximierung entstehen; alles, was wir in Tirol reduzieren wollen, soll dort entstehen.

Deine Bau-Holz-Gewerkschaft, bei der du der Langzeitobmann bist, hat das Areal 1966 gekauft und verkauft es jetzt um 17 Millionen Euro. (Zwischenruf des Abg. Schieder. Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Keine Rede von Arbeiterwohnungen, keine Rede von 5- bis 7-Euro-Wohnungen, keine Rede vom sozialen Wohnbau, aber eine Rendite, die mehr als 80 Prozent ausmacht – Respekt, Beppo Muchitsch, Respekt!

Als Abschlusssatz: Der alte, traditionelle Arbeitergruß Freundschaft klingt angesichts dieser Geschäftsmethoden wie eine gefährliche Drohung und würde ganze Herden von Hedgefonds (Zwischenruf bei der SPÖ) – ich rede von biblischen Heuschrecken­schwärmen – vor Neid erblassen lassen. Da kann ich nur noch sagen: Freundschaft! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.15


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich gehe davon aus, dass Sie die Bestimmungen für eine tatsächliche Berichtigung kennen und beherzigen. (Abg. Muchitsch – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich gehe auch davon aus, dass ich die kenne!)


14.15.47

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Abgeordneter Hörl, du trittst hier ans Rednerpult und verbreitest Dinge, die erstens nichts mit dem Tagesordnungspunkt zu tun haben und zweitens falsche - - (Abg. Zanger: Wie redest du? Ist das eine Berich­tigung?) – Ich berichtige. Regt euch nicht so auf! (Ruf: Du kennst die Geschäfts­ordnung ...! Abg. Belakowitsch: Die Zeit läuft! Abg. Wöginger: Was hat er denn falsch gesagt?) – Ruhig, ruhig.

Ich berichtige: Das Grundstück in Kirchberg in Tirol ist nicht im Eigentum der Ge­werkschaft Bau-Holz, sondern im Eigentum eines Vereins. (Abg. Nehammer: SPÖ-


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nahe! Zwischenruf des Abg. Hanger. – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Dieser Verein nennt sich Sozialwerk Bau-Holz. – So, Punkt eins.

Punkt zwei, zur Berichtigung: Herr Franz Hörl, nur weil dort deine Liftanlage nicht rauffährt und du nicht profitierst, brauchst du nicht zu versuchen, mich hier anzupatzen. Das macht man nicht! (Beifall bei der SPÖ.  Zwischenrufe bei der ÖVP.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, bitte halten Sie sich an die Richtlinien betreffend tatsächliche Berichtigungen.


Abgeordneter Josef Muchitsch (fortsetzend): Sich hierherzustellen und über Lohn- und Sozialdumping zu sprechen: Lieber Franz Hörl (Abg. Stefan: Was ist denn das für eine Berichtigung? Was soll denn das?), nimm deine ganze Gruppe bei der Nase, macht etwas für diese Arbeitsbehörde! (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Macht etwas wie Beraten statt strafen, aber stellt euch nicht hierher – zum Nachteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieser Republik! Das ist in Wirklichkeit eine Schweinerei. (Beifall bei der SPÖ.)

14.17


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer hoffentlich wirklichen tatsächlichen Be­rich­tigung hat sich jetzt Herr Abgeordneter Vogl zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abge­ordneter.


14.17.28

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Frau Abgeordnete Graf hat hier behauptet, dass wir mit unserem Antrag bewiesen haben, dass wir keine Ahnung von der Zeit­arbeitnehmerbranche haben.

Ich berichtige tatsächlich: Es ist der ÖAAB-FCG mit seinem Vorsitzenden Wöginger, der diese Forderung aufgestellt und offensichtlich keine Ahnung von dieser Branche hat. (Oh-Rufe und Beifall bei der SPÖ. )

14.17


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ragger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Zwischenruf des Abg. Wöginger. Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von FPÖ und SPÖ.)


14.17.58

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Vorab einmal darf ich mich für das Zuspätkommen entschul­digen und darf jetzt meine Rede nachholen. Wenn wir heute über das Arbeits­kräfte­überlassungsgesetz reden, muss man sagen, irgendwie ist es ja echt geil, was die Sozialisten da produzieren. (Abg. Leichtfried: Komm besser rechtzeitig zur Rede, das ist gescheiter!)

Reden wir einmal Tacheles darüber, was ihr mit diesem Fonds entwickelt habt: Wir haben auf der einen Seite ein AMS, das für die Fortbildung und für die Entwicklung zuständig ist. Auf der anderen Seite beginnt man, wie man es halt bei den Sozial­demokraten immer macht, schleichend parallel Strukturen für andere Bereiche aufzu­bauen, um ja ganz sicherlich auch die eigenen Leute zu versorgen. Das ist seinerzeit bei diesem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz passiert. Man hat einen Fonds kreiert, den SWF, und hat – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – die Arbeit­geber verpflichtet, einzuzahlen. Wer aber darüber bestimmen darf und wer es aus­zahlen darf und wer über die Fortbildung entscheiden darf, das sind Mitglieder Ihrer Gewerkschaft, nämlich der PRO-GE, und das hat man auch noch ins Gesetz hinein­geschrieben!


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Dann hat man in weiterer Folge gesagt: Pass auf, jetzt wollen wir aber nicht das ganze Geld den Arbeitgebern und auch denen, die die Fortbildung machen, sofort wieder zurückgeben, sondern wir limitieren es noch einmal! Es wurde nämlich insoweit limi­tiert, als man zwei Geschäftsführer, die eine gute, fette Gage kriegen, installiert und darauf ausrichtet hat, dass man nur ganz kleine Betriebe fördert und die Obergrenze mit 66 000 festsetzt. Das heißt, der Arbeitgeber, nämlich der Arbeitskräfteüberlasser, darf einzahlen, darf dann für seine Fortbildung nur eine limitierte Förderung in Anspruch nehmen und hat dann am Ende des Tages letztendlich nicht die Möglichkeit, das, was er selber einbezahlt hat, wieder herauszubekommen.

Das ist meines Erachtens nicht nur gleichheitswidrig, sondern in weiterer Folge auch eine ganz klare Wettbewerbsverfälschung zwischen kleinen Unternehmen und größe­ren Unternehmen, und dem haben wir Rechnung getragen.

Man muss der Ministerin Danke sagen, dass wir jetzt in erster Linie einmal die Erhö­hung – also dass dieser Fonds noch weiter aufgebläht wird – gestoppt haben, weil wir schon über 20 Millionen Euro drin haben. Man hat jetzt auch gesehen, dass man mit der BUAK, deren Obmann Beppo Muchitsch ist, einen Vertrag machen wollte, um diesen Fonds noch weiter aufzublasen, um ihn noch weiter aufzustocken, um das Geld ja herauszubekommen; auf der anderen Seite sieht man, dass diese Mittel für die Fortbildungsmöglichkeiten nicht verbraucht werden konnten.

Jetzt muss man so ehrlich sein und irgendwann einmal fragen: Was wollt ihr denn? Wollt ihr nur Strukturen aufbauen, um eure Leute zu versorgen und Sicherheit zu schaffen, oder wollt ihr den Arbeitnehmern wirklich helfen? Fortbildung heißt für mich nämlich am Ende des Tages, dass wir auch im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung sichere Arbeitsplätze haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Sie müssen daher auch die Emotion in meiner Aussendung verstehen, wenn ich sage: Dann lösen wir den Fonds halt auf! Natürlich liegt es im Ermessen unserer Ministerin und auch des Ministerrates, was diesbezüglich künftig passieren wird, aber meiner Meinung nach gilt es, laut darüber nachzudenken, ob man am Ende des Tages die Strukturen neu aufbaut oder ob man sie in das AMS überführt, in dem man ganz klare, strukturierte Regelungen hat, durch die das Geld bei denen, die sich fortbilden, und auch bei denen, die es eingezahlt haben, ankommt. Das ist unsere Intention und das ist freiheitliche Handschrift. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.21


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stöger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Ruf: Pinocchio!)


14.21.48

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren Zuseherinnen und Zuseher! Offenbar ist es notwendig, die Regierungsparteien daran zu erinnern, dass es in Österreich nicht nur Unternehmer gibt (Abg. Belakowitsch: Wirklich?), sondern auch Arbeitnehmer. (Abg. Belakowitsch: Bloß in der SPÖ nicht mehr, da gibt es nur mehr Funktionäre: Gewerkschaftsfunktionäre, Arbeiterkammerfunktionäre, Par­teifunktionäre!) Man hat nämlich den Eindruck, dass immer nur die Interessen der Unternehmer vertreten werden und nie jene der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ich muss sehr deutlich auf eines hinweisen – und das sage ich ganz bewusst Herrn Abgeordnetem Haubner, und ich sage es auch Herrn Abgeordnetem Karlheinz Kopf –: Mir liegt (eine Kopie eines Schriftstücks in die Höhe haltend) eine Sozialpartner­ver­einbarung vor (Abg. Belakowitsch: Von wann?) – aus dem Jahr 2017. Die Sozial­partner, nämlich die, die sich dort auskennen – Unternehmerinnen und Unternehmer,


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die in den Arbeitskräfteüberlassungsbetrieben tätig sind, die dort Verantwortung über­neh­men –, haben gesagt: Wir wollen diese Branche aufwerten! (Abg. Haubner: Ja, eh!) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Leiharbeit, in der Zeitarbeit haben schwierige Arbeitsbedingungen, müssen sich flexibel auf neue Bedingungen einstellen, und die Arbeitgeber haben erkannt, dass sie dafür eine entsprechende Ausbildung brauchen; daher, weil sie in die Zukunft gedacht haben, waren sie bereit, den Sozial- und Weiterbildungsfonds zu gründen.

Mittels des Sozial- und Weiterbildungsfonds war man in der Lage, über 20 000 Men­schen in der Leiharbeit auszubilden, 500 von ihnen haben auch eine komplette Fach­arbeiterausbildung abgeschlossen. Genau diese Unternehmer, Herr Fachverbands­obmann Ing. Siegfried Frisch, Herr Fachverbandsgeschäftsführer Thomas Kirchner – das sind wahrscheinlich diejenigen, die sich in der Branche gut auskennen –, haben (neuerlich die Kopie eines Schriftstücks in die Höhe haltend) eine Vereinbarung unter­schrieben (Abg. Belakowitsch: Das ist aber schon alt!), und die war die Basis für die Regelung des Gesetzgebers im Jahr 2017. (Abg. Belakowitsch: Wer war denn da Minister?)

Ihr ändert das heute einseitig. Das wird jetzt beliebig. Ist es in Zukunft so, Herr Ge­neralsekretär, dass alles, was man mit der Wirtschaftskammer ausmacht, dann im Parlament geändert wird? (Abg. Haubner: Das war ja ganz etwas anderes!) Gehen wir in diese Richtung, ist das so? Das (neuerlich die Kopie eines Schriftstücks in die Höhe haltend) war 2017 (Abg. Belakowitsch: Na, die Schattenregierung ist halt abgewählt, tut mir leid!), genau diese Regelung; bis heute hat es keine Verhandlung mit dem Ver­tragspartner gegeben. (Abg. Haubner: Nicht jammern, arbeiten! Nicht jammern, arbei­ten!) Ist das die Vorgangsweise einer Kooperation und einer Zusammenarbeit? – Ich sehe das nicht so! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Tanja Graf.)

Zum Zweiten: Alle Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer wissen, das ist befris­tet, und daher ist es so, dass gerade die Zahl der Menschen in der Zeitarbeit begrenzt ist. (Abg. Tanja Graf: Ein bisschen mehr Wertschätzung!) Unser Vorschlag ist daher, dass sie nach 18 Monaten Tätigkeit in einem Unternehmen einen individuellen An­spruch auf Übernahme haben, und genau das fordern wir. Fragen Sie einen Zeitarbeit­nehmer in der Branche – alle werden sagen: Ja, das ist gescheit!

Fragen Sie einen Mitarbeiter oder einen Unternehmer, ob es Sinn macht, in einem Unternehmen mehr als 10 Prozent der Beschäftigten in Zeitarbeit zu haben, dann wird Ihnen jeder denkende Unternehmer und jeder Arbeitnehmer sagen: 10 Prozent der Beschäftigten in Zeitarbeit ist genug, alles andere ist Umgehung! (Abg. Haubner: Freiheit! Freiheit der Entscheidung, Herr Kollege! Freiheit der Entscheidung!) – In diesem Sinn: Unterstützen Sie unsere Anträge! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

14.25

14.25.51


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 498 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.


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Die Abgeordneten Vogl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungs­weise Abänderungsantrag betreffend Einfügung von neuen Ziffern 1 und 2, Streichung der bisherigen Ziffer 1 und Änderung der bisherigen Ziffer 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist nicht ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

14.27.386. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 575/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 und das Land- und Forstarbeiter-Dienst­rechtsgesetz geändert werden (499 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 606/A der Ab­geordneten Mag. Ernst Gödl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Bäckerei­arbeiter/innengesetz 1996, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Landarbeitsge­setz 1984, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (500 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 586/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Entschädigung österreichischer ArbeitnehmerInnen für die diskri­minierende Karfreitags-Feiertagsregelung (501 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Nun gelangen wir zu den Punkten 6 bis 8 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


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Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pamela Rendi-Wagner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.29.00

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne meine Rede erstmals nicht mit meinen eigenen Worten, sondern mit den von Ihnen seitens der Regierungsfraktionen vor einiger Zeit in Ihrem Regierungsprogramm nie­dergeschriebenen Worten; dort schreiben Sie: „Wir arbeiten konstruktiv an Lösungen zum Wohle aller Österreicherinnen und Österreicher und diskutieren hart und ehrlich in der Sache, um zu den besten Ergebnissen zu kommen.“ – So weit das Regierungs­pro­gramm von ÖVP und FPÖ. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was sehen wir heute? Was sind die besten Lösungen für die Österreicherinnen und Österreicher, sehr geehrte Damen und Herren von ÖVP und FPÖ? – Tatsächlich die Streichung eines Feiertags für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land! (Abg. Wöginger: Was streichen wir denn?) Das nennen Sie ernsthaft die besten Lösungen und Ergebnisse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Sind es nicht vielmehr die besten Ergebnisse für Industrie und Wirtschaft, die sich durch die von Ihnen gefundene Lösung einen hohen zweistelligen Millionenbetrag ersparen? Es ist ein Ergebnis, das Sie hier auf den Tisch legen, das vor dem Hinter­grund der viel vernünftigeren Lösungsvorschläge, die eigentlich schon zur Verfügung gestanden sind, sehr skurril und bizarr erscheint. Allerdings verweigern Sie als schwarz-blaue Bundesregierung wie so oft in den letzten 15 Monaten auch diesmal den Dialog mit den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie verwei­gerten den Dialog mit den Experten dieses Landes, und Sie verweigerten den Dialog mit den demokratisch gewählten Parteien dieses Hauses. Das, so die Beobachtung, zieht sich durch alle 15 Monate Ihrer bisherigen Regierungszeit. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese arrogante Dialogverweigerung, die Sie hier konsequent an den Tag legen, hat dazu geführt, dass es am Ende wieder nicht – und auch das ist eine Beobachtung, die wir nicht zum ersten Mal machen – zu einer gemeinsamen, vernünftigen, tragfähigen Lösung für alle in diesem Land gekommen ist. Nein, es ist keine tragfähige Lösung – und es ist sicher keine Lösung für alle.

Was ist herausgekommen? – Ein weiteres gebrochenes Versprechen Ihrerseits. Kanz­ler Kurz und sein Kanzleramtsminister Blümel haben nämlich noch am Beginn der Diskussion zum Karfreitag behauptet, niemandem in diesem Land würde etwas weggenommen werden. (Abg. Leichtfried: Ja! – Ho-Rufe bei der SPÖ.) Und was ist jetzt passiert, sehr geehrte Damen und Herren? – Sie haben einen Feiertag gestrichen (Nein-Rufe bei der ÖVP), einen Feiertag, den es für eine Religionsgemeinschaft dieses Landes bereits voll gegeben hat. (Abg. Ofenauer: Wenn der EuGH sagt, dass ...!) Das Ergebnis ist eine Verhöhnung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses Landes und ein Kniefall vor der Wirtschaft dieses Landes (Beifall bei der SPÖ), auch das sehen und hören wir nicht zum ersten Mal seit Ihrem Regierungsantritt.

Wer hat jetzt am Karfreitag frei? (Abg. Rädler: Die SPÖ!) – Weder die evangelischen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes (Abg. Haubner: Die haben Sie aber nie unterstützt!) noch jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schon seit Langem in ihren Betriebsvereinbarungen, in ihren Kollektivverträgen geregelt haben, dass der Karfreitag als Feiertag gilt. Sie haben jetzt auch nicht mehr frei, und genau ihnen haben Sie diesen Feiertag weggenommen. (Beifall bei der SPÖ.)


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Was bieten Sie an, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen? – Sie bieten ernsthaft an, einen eigenen Urlaubstag, der sowieso jedem und jeder in diesem Land zusteht, als sogenannten freiwilligen Feiertag zu nehmen. Um einen Urlaubstag zu nehmen, sehr geehrte Damen und Herren, brauche ich keine schwarz-blaue Bundesregierung, wirklich nicht! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber. – Abg. Rädler: Da müssen Sie einmal mit dem Doskozil reden! – Abg. Martin Graf: Was brauchen wir dann? Eine rote? – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Wo endet das? Wo endet das?, frage ich mich, aber das fragen sich auch viele Men­schen, die uns diesbezüglich kontaktiert haben. Wie geht das weiter? (Ruf bei der FPÖ: Fragen Sie den Doskozil!) Müssen wir uns jetzt bald Urlaub für die freiwilligen Weihnachtsfeiertage nehmen? (Abg. Rädler: Was sagt Doskozil?) Müssen wir unsere Urlaubstage für die Osterfeiertage nehmen? Ist das Ihre konstruktive Regierung, ist das der neue Stil, ist das die Veränderung, die es in unserem Land zu vollziehen gilt? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Was sagt Ludwig?)

Ich sage Ihnen, was das ist, das ist die schwarz-blaue Lösung nach dem Motto: Haupt­sache, der Wirtschaft geht es gut!

Man muss Ihnen eines lassen: Sie sind konsequent. Das ist Ihr Erfolgsrezept. Sie sind konsequent, wenn es darum geht, Verschlechterungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land durchzupeitschen und über die Rechte der fleißigen Menschen, die tagtäglich und nächtens arbeiten, einfach drüberzufahren. Da sind sie konsequent! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Wer hat diese Rede geschrieben?) Sie sind auch konsequent, wenn es darum geht, die Österreicher, die, was das Über­stundenpensum betrifft, sowieso Spitzenreiter in Europa sind (Ruf: Auch bei den Feiertagen!), künftig noch mehr arbeiten zu lassen – und sie sind auch konsequent darin, gegen die Interessen von Millionen von Beschäftigten in diesem Land vorzuge­hen.

Ja, und ich wünschte mir dieselbe Konsequenz von Ihnen als verantwortliche Bun­des­regierung (Abg. Rädler: Wir sind das Parlament!), wenn es um Lösungen im Bereich der Pflege geht, wenn es um notwendige Lösungen mit Blick auf den Ärztemangel geht, wenn es um Lösungen im Bereich des Wohnens geht, wenn es um Lösungen geht, die die Menschen in diesem Land brauchen, wenn es um NichtraucherIn­nen­schutz und um ihre Gesundheit geht. (Ruf: Ja, Frau Gesundheitsministerin!) Dies­bezüglich kann aber die Bank, auf die Sie diese Lösungen hinausschieben, nicht lang genug sein. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Zarits.)

Sehr geehrte Damen und Herren, der Europäische Gerichtshof hat Ihnen einen Elf­meter aufgelegt – einen Elfmeter, bei dem Sie erstmals in diesen 15 Monaten den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Stück weit hätten entgegenkommen kön­nen. Sie haben diesen Weg nicht beschritten, Sie haben klar einen anderen Weg ge­wählt. Ja, Sie haben für alle einen Feiertag gestrichen und einen Urlaubstag noch dazu. Geben Sie den Menschen einen Feiertag zurück, den sie durch ihre harte Arbeit verdient haben! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber und Rossmann. – Abg. Martin Graf: Wieso wollen Sie die Feiertage streichen? – Abg. Rädler: Was sagt der Doskozil?)

14.36


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Rosenkranz ist zu Wort gemel­det. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.36.42

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Frau Klubvorsitzende Rendi-Wagner, dass Sie ganz zum Schluss auch noch den


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Ärztemangel und die Fehler in der Wohnbaupolitik erwähnt haben, finde ich nach 15 Monaten dieser Regierung und dem Jahrzehnt Ihrer Regierung und Verantwortung davor - - (Von Abgeordneten der SPÖ werden Tafeln mit dem durchgestrichenen Wort „Feiertag“ in die Höhe gehalten.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Einen Augenblick bitte, Herr Abgeordneter! – Vie­len Dank für die schönen Taferln, ich bitte, sie wieder einzupacken. Sie sind sehr schön geraten, wir haben sie alle gesehen – bitte wieder einpacken. Danke schön. (In Richtung Abg. Heinisch-Hosek, die ihr Schild mit der Rückseite nach vorne hält:) Verkehrt, Frau Abgeordnete! (Abg. Heinisch-Hosek: Danke!) – Bitte schön.


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (fortsetzend): Frau Rendi-Wagner, Sie haben das Programm dieser Bundesregierung in Bezug auf konstruktive Lösungen zum Wohl der Menschen in diesem Land angesprochen. Sie haben aber eines nicht gesagt: Von der Frage Feiertagsregelung, Karfreitag oder Ähnlichem steht in diesem Regierungs­programm als dringendes Vorhaben dieser Bundesregierung nichts drinnen. (Ruf bei der SPÖ: Das ist eine sehr patscherte Argumentation! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Tatsache ist, dass der Europäische Gerichtshof, ein Gericht der Europäischen Union, aufgrund einer Klage aus Österreich, die auch mit der rechtlichen Unterstützung der Arbeiterkammer betrieben worden ist, eine Diskriminierung aufgezeigt hat – eine Diskriminierung dahin gehend, dass jemand, der einer Religionsgemeinschaft angehört hat, besser gestellt war als jemand, der keiner Religionsgemeinschaft angehört hat. Es war ja ein Atheist, der diese Klage angestrengt hat. So, und jetzt müssen wir eine Lösung finden, und diese Bundesregierung – und das stört Sie am meisten – bringt das auch in dieser angestrengten Situation zusammen. Wissen Sie, Karfreitag ist nämlich nicht irgendwann im Jahr, sondern schon relativ bald, daher braucht man diesbezüglich auch bald eine Lösung, und daher ist auch entsprechend mit Hochdruck daran gear­beitet worden. (Ruf bei der SPÖ: Seit wann wissen wir denn, dass der Karfreitag ...?)

Wir wollten ursprünglich eine andere Lösung, die aus unserer Sicht besser gewesen wäre und vielen Menschen, die am Karfreitag am Nachmittag gearbeitet hätten – im Handel, im Schichtbetrieb –, ermöglicht hätte, mehr zu verdienen. Dass diese Men­schen mehr verdienen, wollte man nicht. (Rufe bei der SPÖ: Wer?) Das haben wir zur Kenntnis genommen, und wir haben insbesondere, da es um religiöse Feiertage geht, auch über Zuruf am letzten Wochenende mit den Vertretern der Kirchen Kontakt aufgenommen. Es wurde bis zuletzt, bis gestern Nachmittag und an der Ausformu­lie­rung bis in die Nacht daran gearbeitet, einen Gesetzentwurf zu schaffen, der den Fra­gen einer möglichen Diskriminierung auch standhält.

Das ist alles, was passiert ist, und zwar mit folgenden Vorteilen: Es gibt einen per­sönlichen Feiertag im Rahmen des Urlaubskontingents, darauf hat man einen Rechts­anspruch und muss nicht auf das Einvernehmen mit dem Arbeitgeber schielen. (Abg. Leichtfried: Persönlich! Persönlich! – Abg. Schieder: Man könnte auch noch einen höchstpersönlichen Feiertag ...! – Abg. Leichtfried: Persönlicher Feiertag, da schau her, großartig ... ! Ein höchstpersönlicher Feiertag, wäre das nicht eine Idee?) – Sie können dann mit Ihren Ideen kommen! Ich weiß schon, was Ihre Ideen sind, Ihre Ideen sind: 365 Feiertage, im Schaltjahr 366, mit einem Grundeinkommen für alle! Das ist das, was Sie sich vorstellen, aber das spielt es nicht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Also ich wäre für einen höchstpersönlichen Feiertag!)

Sollte sich der Arbeitnehmer über Ersuchen entscheiden, an diesem persönlichen Feiertag trotzdem zu arbeiten, bekommt er die vollen Feiertagszuschläge und den Urlaubs- - (Ruf bei der SPÖ: Höchstpersönlich!) – Ja, er bekommt auch das Geld


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höchstpersönlich. Sie können sich dann höchstpersönlich rausstellen und Ihre Utopien vortragen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Greiner und Heinisch-Hosek.)

Eines sage ich Ihnen gleich: Diese Regierung schaut nicht nur auf Arbeitnehmerinter­essen, weil Wirtschaft nämlich so funktioniert (Zwischenruf des Abg. Krist), dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Boot sitzen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Knes und Stöger.) Das wird in der Arbeit dieser Bundesregierung abgebildet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Sie sprechen von heißen Eislutschern, aber in Wirklichkeit bringen Sie nichts weiter. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Das, was Sie wollen, würde diese Republik, diesen Staat an den Rand des Ruins führen, weil Sie eigentlich nur Dinge versprechen, die niemand halten kann. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Ich würde höchstpersönlich ...!)

So, und jetzt haben wir eine Lösung, die nicht diskriminiert, mit der sämtliche Feiertage bleiben. (Abg. Wittmann: Sie waren schon einmal besser! – Ruf: Na, für euch reicht’s!) – Es tut mir furchtbar leid, aufgrund der vielen Zwischenrufe und der Oppo­sitionsreden, die hier gehalten wurden, fällt es schwer, das Niveau zu halten und sich nicht auf Ihres hinunterzubegeben. Das ist echt schwierig! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Da können Sie Ihre Parteivorsitzende noch so lang in irgendwelchen Schulungen zur Parteigeschichte in einer Volkshochschule ver­räumen, es wird bei Ihnen nicht besser. Das ist der Befund, den Ihnen die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig ausstellen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Drozda: ... eine Faschingsrede, Herr Abgeordneter! ...! – Zwischenruf des Abg. Jarolim. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Ruf: Frau Präsidentin!)

Diese Regelung ist im Einvernehmen mit den Religionsgemeinschaften erarbeitet wor­den, und daher gibt es den entsprechenden Konsens. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Und wie bei allem, was Sie an dieser Regierungsarbeit madigmachen – wo der Untergang droht (Zwischenruf des Abg. Jarolim), wo die Demokratie wegkommt, die Verfassung wegkommt, alles wegkommt, nur mehr Sklaverei herrscht (Zwischenruf des Abg. Wittmann) –, gilt: Der Elchtest, der Wahrheitsbeweis wird immer in der Anwen­dung angetreten, und da haben wir Expertinnen und Experten. Die Angestellten, die Arbeitnehmer können diese Regelung bereits ab dem kommenden Karfreitag testen, aufgrund der Kürze sogar mit einer Übergangsfrist; man kann das zwei Wochen vorher anmelden, damit alles funktioniert. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Bis zur nächsten Wahl werden die Menschen so wie bei jedem Punkt, den diese Regierung abarbeitet, sehen: Dieses Land ist bei Türkis und Blau besser aufgehoben als bei Ihnen. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Wie heißt das alte Sprichwort? – Es ist besser, einem Hund eine Knackwurst anzuvertrauen als der SPÖ die Regelungen in diesem Staat. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Wittmann: Sehr schwache Rede!)

14.43


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.43.34

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Um mit dem Positiven zu beginnen: Die Lösung mit dem halben Karfreitag, bei dem die zweite Hälfte nicht um 12 Uhr beginnt, sondern um 14 Uhr, ist vom Tisch. Das kann man jetzt einmal loben. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Leichtfried: Ja, aber dafür ist er höchstpersönlich!)

Das war es dann aber auch schon mit dem Lob, denn was wir jetzt bekommen, das wird noch lustige Blüten treiben. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Firma mit 200 Mitarbeitern: Da müssen Sie 200 persönliche Feiertage verwalten; aber das sind ja


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 129

im nächsten Jahr 200 andere persönliche Feiertage, weil man ja nicht gezwungen ist, jedes Jahr den gleichen Tag zu nehmen. (Abg. Stefan: ... Urlaubstage verwalten! – Abg. Mölzer: Urlaubstage muss man aber auch verwalten!) Wenn Sie 5 000 Mitar­beiter haben, dann werden 5 000 Mitarbeiter unterschiedliche persönliche Feiertage haben. (Zwischenruf des Abg. Stefan.) Und Sie sollten das schon erfassen, wenn nämlich Ihr Mitarbeiter 14 Tage auf Urlaub geht und dann ausnahmsweise hereinkom­men muss, dann sollte schon klar sein, ob dieser eine Tag von den 14 Tagen, an dem er hereinkommt, ein solcher persönlicher Feiertag war oder nicht. (Abg. Rosenkranz: ... vorher anmelden!) – Ja, das muss er vorher deklarieren, eben, darum muss das geklärt sein. (Zwischenruf des Abg. Stefan.)

Dieses Gesetz ist wieder diskriminierend, denn jetzt sind kollektivvertragliche Rege­lungen, die Feiertage für Angehörige protestantischer Religionsgemeinschaften und die Altkatholiken vorsehen, verboten, aber wenn ein Kollektivvertrag beispielsweise einen Feiertag für die Muslime oder einen für Angehörige der jüdischen Glaubensgemein­schaft geregelt hätte, dann wäre das noch zulässig; auch wenn er einen nur für die Katholiken regeln würde, wäre das zulässig. (Ruf bei der ÖVP: Haben wir nicht! – Abg. Rosenkranz: Gibt es aber nicht!) Sie haben es also auch da wieder nicht sauber erwischt.

Was Sie sauber erwischt haben – und das ist das Politmarketing dieser Regierung; geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer, Marketing ist dieser Regierung das Wich­tigste (Zwischenruf bei der ÖVP) –: Der Marketingname (mit beiden Händen Anfüh­rungszeichen andeutend) „persönlicher Feiertag“ schafft sogar den Eingang ins Ge­setz; dieses Wording steht jetzt im Gesetz. – Das haben Sie sauber hinbekommen!

Und noch etwas haben Sie gemacht – auch das sind wir speziell vom schwarzen Sektor mit türkisem Anstrich gewohnt –: Die Beamten sind wieder von allem ausge­nommen. Es gibt nämlich seit 1963 die Regelung, dass Bundesbeamte am Karfreitag­nach­mittag frei haben, und das bleibt natürlich so. Es gibt keine Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der Privatwirtschaft und jenen im öffentlichen Dienst. Die Schwarzen schauen schon, dass ihre Partie das Richtige bekommt und die Privilegien behalten darf; und das Ministerium von Strache setzt brav das um, was die Schwarzen gerne hätten.

Daher bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gleiches Recht für alle am Karfreitag“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, jenen Ministerratsbeschluss aufzuheben, auf dessen Basis den Bundesbeamten seit 1963 der Karfreitagnachmittag arbeitsfrei gegeben wird.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wöginger: Das ist eine sozialpart­nerschaftliche Einigung! – Abg. Loacker – auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Das war aber die ... Karfreitag auch! – Abg. Rosenkranz: Er ist halt diskriminierend! Das haben nicht wir entschieden!)

14.46


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 130

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gleiches Recht für alle am Karfreitag

eingebracht im Zuge der Debatte in der 63. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 606/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Landarbeitsgesetz 1984, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (500 d.B.) – TOP 7

Ein Ministerratsbeschluss macht den Karfreitag für Österreichs Beamte schon seit dem Jahr 1963 zum Beinahe-Feiertag. Seither dürfen Bundesbedienstete – unabhängig von ihrem Religionsbekenntnis – an diesem Tag bereits zu Mittag nach Hause gehen. Wenn nun die Karfreitagsregelung neu getroffen wird, ist es sinnvoll, für alle unselb­ständig Erwerbstätigen dieselben Regeln gelten zu lassen – egal ob das Arbeits­verhältnis öffentlich ist oder nicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, jenen Ministerratsbeschluss aufzuheben, auf dessen Basis den Bundesbeamten seit 1963 der Karfreitagnachmittag arbeitsfrei gegeben wird.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Haubner. – Bitte.


14.46.53

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Ja, Fakt ist, es gibt ein EuGH‑Urteil, und dieses besagt, es dürfe keine Diskriminierung aus ethischen und religiösen Gründen geben. Wir haben dieses Urteil jetzt umzusetzen; das tun wir in den Gesetzen und in den Kollektivverträgen.

Bis dato war es so, dass Angehörige einiger Religionsgemeinschaften einen zusätz­lichen, auf ihre Religion abgestimmten Feiertag in Anspruch genommen haben. Kurz gesagt: 96 Prozent haben 13 Feiertage in Anspruch genommen, 4 Prozent haben 14 Feiertage in Anspruch genommen. Diese Ungleichheit wurde vom EuGH kritisiert, und das bereinigen wir heute, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Und wenn die Kollegen von der Sozialdemokratie sich jetzt wirklich so für einen religiösen Feiertag einsetzen, dann sage ich Ihnen: Ich bin seit fast zwei Jahrzehnten in diesem Haus (Zwischenruf bei der SPÖ) und ich habe das in der ganzen Zeit noch nie erlebt, meine Damen und Herren, dass Sie sich für einen religiösen Feiertag für alle


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 131

eingesetzt haben. Sie haben bisher nur alle Lösungen kritisiert und keinen einzigen Beitrag zu einer Lösung geleistet, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Knes.) Deshalb möchte ich schon eines sagen – auch wenn es vielleicht einen Ordnungsruf nach sich ziehen könnte, aber es passt kein Begriff so gut wie dieser –: Was Sie hier betreiben, ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir haben – und es würde vielleicht auch einer genaueren - - (Zwischenruf des Abg. Knes. – Abg. Klaus Uwe Feichtinger: ... Absolution wieder gekriegt!) – Lautstärke ist kein Argument, Herr Kollege. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Knes.) Ich würde in dieser Beziehung auch die Doppelrolle der Arbeiterkammer einmal durchleuchten: Zuerst bringt sie durch ihre Unterstützung der Klage beim EuGH eine jahrzehntelang bewährte Karfreitagslösung zu Fall, meine Damen und Herren (Abg. Leichtfried: Also ist jetzt der Kläger schuld und nicht der Täter?!); und jetzt kritisiert sie die durch ihre Aktivitäten notwendig gewordene Lösung, die Gleichbehandlung und Rechtssicherheit bringt. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich glaube, man kann sagen, der Dop­pel­agent ist enttarnt. Im Fachjargon heißt das: Sie sind aufgeflogen, meine Damen und Herren, Sie sind unglaubwürdig! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Wir haben jetzt nichts anderes getan, als Gerechtigkeit zu schaffen; wir haben dafür gesorgt, dass alle gleich viele Feiertage haben (Zwischenruf des Abg. Wittmann), und zusätzlich kann künftig jeder im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruchs einen Tag als persönlichen Feiertag in Anspruch nehmen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Knes und Wittmann.) Dies haben wir auch mit einem einseitigen Rechtsanspruch für die Arbeitnehmer ausgestattet, meine Damen und Herren.

Herr Kollege Loacker, wenn Sie die Urlaubsverwaltung als Strapaz anführen, dann muss ich Ihnen sagen – und das wird Ihnen auch Kollege Schellhorn bestätigen –: Jeder Unternehmer und jedes Unternehmen hat heute eine moderne Aufzeichnung, eine moderne Urlaubsverwaltung (Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker und Rosenkranz), wo man das wahrscheinlich perfekt einbinden kann. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Wie man sieht, ist die Wirtschaftspartei NEOS in dieser Hinsicht nicht sehr flexibel, wir bedauern das sehr; aber wir sind angetreten, um eben Gleichheit und Gerechtigkeit für alle zu schaffen, und das ist mit dieser Lösung gelungen, meine Damen und Herren. Ich stehe auch nicht an – und das sage ich als Vertreter der Wirtschaft –, zu sagen, dass es uns wichtig war, dass wir einen vernünftigen Kompromiss und eine salomonische Lösung für ein komplexes Sachproblem auf den Tisch legen. (Abg. Wittmann: Da war ja dem Rosenkranz seine Rede ...!)

Es liegt nun einfach ein ganz klarer Plan vor, der einerseits die Wirtschaft nicht überfordert und damit auch Arbeitsplätze sichert und andererseits für die Menschen in diesem Land die notwendige Rechtssicherheit hinsichtlich freier Religionsausübung gewährleistet. Ich denke, wir haben hier einen richtigen Schritt für die persönliche Wahlfreiheit jedes Einzelnen gesetzt. (Zwischenruf des Abg. Knes. – Ruf bei der SPÖ: ... immer abstruser!)

Meine Damen und Herren, wir haben uns dieses Urteil des EuGH nicht gewünscht und nicht ausgesucht (Zwischenruf bei der SPÖ); es gilt, dieses hier umzusetzen, und das haben wir mit dieser Lösung geschafft. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.51


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der von Abgeordnetem Loacker vorhin einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Ver­handlung.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 132

Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Minister. – Bitte.


14.51.50

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Frau Klubobfrau - - (Abg. Jarolim: Der Kollege Rosenkranz hat sich vom Kol­legen Lausch ... lassen! – Abg. Rosenkranz: Kann der Herr Abgeordnete Jarolim noch ein bisschen lauter schreien, sonst hört man ihn nicht!? – Ruf bei der SPÖ: Es reicht ...! – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Heinisch-Hosek: Das ist respektlos der Ministerin gegenüber! – Abg. Rosenkranz: ... frauenfeindlich auch noch!)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich darf die Frau Minister bitten, noch einmal an­zufangen, und ich hoffe, dass ihr jetzt Gehör geschenkt wird. – Bitte, Frau Minister.


Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein (fortsetzend): Danke vielmals, Frau Präsidentin! Frau Klub­obfrau, wenn Sie meinen, das sei ein aufgelegter Elfmeter (Ruf bei der SPÖ: Zweite Chance!), dann frage ich mich: Warum haben Sie diesen Elfmeter nicht schon verwertet? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie hätten damals schon die Möglichkeit gehabt – bevor der EuGH entschieden hat –, eine Lösung zu finden. Diese haben Sie nicht genützt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Diese Regierung beweist auch da einen konstruktiven Lösungsansatz. (Ruf bei der SPÖ: ... neuer Zugang!) Wir haben mit dem vorliegenden Abänderungsantrag gleich­heitskonforme Regelungen getroffen, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­neh­mern (weiterer Zwischenruf bei der SPÖ) – Herr Kollege, hören Sie doch bitte zu! (Abg. Zanger: A Ruah is da jetzt! – Ruf bei der ÖVP: Frau Klubobfrau, sorgen Sie für Ordnung!) – weiterhin die uneingeschränkte Ausübung ihrer religiösen Pflichten ermög­licht. (Abg. Wittmann: So einen Blödsinn habe ich noch nie gehört!)

Sowohl die Angehörigen der evangelischen Kirchen als auch die Altkatholiken und die Angehörigen der evangelisch-methodistischen Kirche haben einen rechtsverbindlichen Anspruch auf einen Urlaubstag, den sie verwenden können, um an einem Tag, der für sie wichtig ist, freizuhaben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger und Lueger.) Für alle anderen ArbeitnehmerInnen bleibt die Zahl der Feiertage unver­ändert. Sie können sich an einem anderen wichtigen Tag freinehmen, ohne dies mit dem Arbeitgeber vereinbaren zu müssen. Verstehen Sie diese Chance nicht (Zwi­schenrufe bei der SPÖ), dass die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, das ohne die Zustimmung des Arbeitgebers zu vereinbaren? (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, bitte verstehen Sie eines – und das sage ich hier bewusst auch als Arbeitsministerin –: Wer schafft die Arbeit? (Rufe bei der SPÖ: Sie!) Wer schafft die Arbeit? (Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sorry, wer schafft die Arbeit? – Die Wirtschaft schafft die Arbeit, bitte merkt euch das einmal! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) Auch der Entgeltanspruch wird nicht verkürzt, auch das dient den ArbeitnehmerInnen. Das heißt, bei Arbeit an diesem Tag gebührt ebenso das doppelte Entgelt wie bei Arbeit an Feiertagen.

Diese Regierung macht also beides möglich: die beste Lösung für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und für die Wirtschaft. (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP. – Abg. Wittmann: Eine Rede der Ahnungslosigkeit! Wer macht die Arbeit?)

14.54



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 133

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Holzinger-Vogtenhuber. – Sie haben zwar 8 Minuten eingemeldet, aber Sie haben nur noch 6 Minuten. Bitte schön.


14.54.59

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Die Karfrei­tags­regelung und die Regierung – ich habe das Gefühl, die beiden werden keine Freunde mehr. Schauen wir uns die Sache aber im Detail an, so gut das im Rahmen meiner Redezeit noch möglich ist!

Zunächst hebt der EuGH die aktuell bestehende österreichische Regelung auf, weil sie diskriminierend ist. Was macht die Regierung, die nun die Möglichkeit hätte, für alle österreichischen ArbeitnehmerInnen einen Feiertag am Karfreitag zu schaffen? – Sie tut genau das Gegenteil! Sie kann nicht akzeptieren, dass es plötzlich einen weiteren Feiertag geben könnte, mit dem Argument, die Wirtschaft würde zu sehr darunter leiden. (Ruf bei der ÖVP: ... Verdrehung ...!) – Ein Totschlagargument, man kann es nur so bezeichnen: Die arme Wirtschaft müsse ja leben können.

Wie Kollege Schellhorn am Sonntag in der Sendung „Im Zentrum“ gesagt hat: Wie hat denn die Wirtschaft bisher schon von der aktuellen Politik profitiert? – Ja, was ist schon die Einführung der Möglichkeit, bis zu 12 Stunden am Tag oder bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten? Was helfen denn bis zu 96 Mehrstunden im Jahresschnitt? Was hilft der Verlust von Gleitzeitzuschlägen? Was sind 430 Millionen Euro pro Jahr für die Unfallversicherung, die sich die Unternehmen zukünftig sparen werden? (Ruf bei der ÖVP: Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer!) Was bringt den Unternehmen ein deutlicher Einflussgewinn in der Sozialversicherung auf Kosten der Arbeitnehmervertreter?

All diese Fragen sind aufgeworfen worden. Das sind doch einfach nur Peanuts, ein Tropfen auf dem heißen Stein! (Abg. Rosenkranz: Wer sagt denn das, wer sagt denn das? Sagt das der Regierungssprecher Schellhorn?) Oder, wie wir zukünftig sehen werden: Was ist denn schon – etwa mit Blick auf die Halbierung der Körperschaftsteuer für nichtentnommene Gewinne – eine Senkung in Milliardenhöhe?

Jede noch so kleine Form des sozialen Ausgleichs wird durch Ihre Bundesregierung und durch Ihre Arbeit hier im Parlament mit einem Fingerwisch weggewischt und unterbunden – das ist es, was Sie machen! (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Jarolim.) Mir kommt vor, Sie überlegen sich bei jeder politischen Aktion, die Sie hier herinnen setzen, wie man es erreichen kann, dass die Leute noch mehr arbeiten müssen, als sie es jetzt schon tun. Das ist die Herangehensweise an jede politische Entscheidung.

Wie es Kollege Rosenkranz ganz richtig gesagt hat: Die FPÖ wollte ja, dass die Leute mehr verdienen, wenn sie am Nachmittag arbeiten. (Zwischenruf der Abg. Winzig.) Und dann haben Sie gesagt, man wolle aber nicht, dass diese Menschen mehr ver­dienen. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.) – Also einen so deutlichen Hinweis auf Ihren Koalitionspartner (Abg. Rosenkranz: Nein, nein, das war nicht der Koalitions­partner! Da müssen Sie meinem zweiten Satz auch zugehört haben, aber dazu sind Sie nicht imstande!) wie diesen habe ich ja noch nie von Ihnen gehört. (Beifall bei JETZT. – Abg. Rosenkranz – auf seine Ohren deutend –: Das ist ...! Das ist da bes­ser!)

Also ganz ehrlich: Bei jeder Form von Politik, auch bei dieser Karfreitagsregelung, Herr Rosenkranz, ist es schlecht, wenn Politik von Dogmen beherrscht wird. Und das Dogma, das diese Regierung verfolgt, ist, dass es, wenn es möglich ist, zugunsten der


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Wirtschaft und zulasten von Menschen geht, die da draußen unselbstständig erwerbs­tätig und ArbeitnehmerInnen sind. (Beifall bei JETZT.)

Das ist es, was Ihre Regierungspolitik in der aktuellen Situation ausmacht. Das war beim halben Feiertag schon so, und das ist jetzt beim privaten Feiertag auch so. Das ist nichts anderes als die Möglichkeit, sich einen eigenen Urlaubstag zu nehmen, und das war bisher auch schon möglich (Ruf bei der FPÖ: Nein! – Abg. Rosenkranz: Mit Zuschlägen ...!), da braucht man keine Erklärung. Und wenn man das früh genug ankündigt, dann war es auch bisher schon problematisch für den Arbeitgeber, da zurückzutreten und das nicht zu gewähren. (Abg. Rosenkranz: Stellen Sie sich wirk­lich intellektuell so oder meinen Sie das ernst? – Ruf bei JETZT: Rosenkranz, Sie müssen ...! – Abg. Rosenkranz: Sagt das der ...?)

Wenn man einen bestehenden Feiertag streichen will, Menschen in großzügiger Weise erlaubt, sich stattdessen einen eigenen Urlaubstag nehmen zu können, sich dann die Wirtschaft auch noch in einer unheiligen Allianz mit der Kirche einigt, dann wirft das so etwas von ein schlechtes Licht auf die gesamte Lösung, die nur zuungunsten der arbeitenden Leute da draußen ist. Das kann ich nicht unterstützen. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.) Und warum es die Kirche unterstützt? – Ja, ora et labora, beten und arbeiten! Wer braucht schon Urlaub? (Zwischenruf des Abg. Rädler. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Also ich kann diese Maßnahme, die Sie hier treffen, nicht unterstützen. Das hat nichts mit den Interessen der ArbeitnehmerInnen da draußen zu tun, und ich würde Sie auch bitten, noch einmal gründlich zu überlegen, denn das hat wirklich weder Hand noch Fuß. – Danke. (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.59


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 6 bis 8 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dring­lichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.08Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Echte spürbare Entlastungs­offensive statt Showpolitik und gebrochener Wahlversprechen!“ (2929/J)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (den Vorsitz übernehmend): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir gelangen nur zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2929/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Die Bundesregierung hat zwischen 2020 und 2022 eine Abgabenentlastung in Höhe von 4,5 Mrd Euro angekündigt. Davon frisst allein die Kalte Progression 1,5 Mrd Euro. Es bleibt also lediglich eine Nettoentlastung von 3 Mrd Euro über einen Zeitraum von drei Jahren übrig.

Im Wahlkampf 2017 schlugen die Regierungsparteien noch ganz andere Töne an und dachten vollmundig über große Einsparungen im System nach. Sebastian Kurz kün-


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digte Einsparungen in der Höhe von 14 Mrd Euro an und Heinz-Christian Strache sprach von 12 Mrd Euro jährlich. Jetzt, nachdem der Wahlkampf beendet ist, werden sie von der mühsamen Reformrealität eingeholt.

Wenn man es seitens der Bundesregierung wirklich ernst meinen würde und bei der Abgabenquote die psychologische Grenze von 40% (2018: 42,4%) mittelfristig unter­schreiten wollte, dann bräuchte es aber eine jährliche Abgabenentlastung von min­destens 10 Mrd Euro - das bedeutet einen kumulierten Betrag von 30 Mrd Euro von 2020 bis 2022. Dazu wären aber echte Strukturreformen in den Bereichen Verwaltung, Pensionen, Gesundheit/Pflege, Sozialversicherung und Föderalismus nötig, die die Ausgaben ohne Qualitätsverlust senken.

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt muss das Finanzministerium bis Ende April das Stabilitäts- (zur Haushaltspolitik gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt) und nationale Reformprogramm (zur Wirtschafts- und Sozialpolitik gemäß der Strategie Europa 2020) bei der Europäischen Kommission melden. In diesen Berichten legt die Republik dar, welche Maßnahmen in den letzten Monaten zur Umsetzung der länder­spezifischen Empfehlungen getroffen wurden und welche weiteren Umsetzungsschritte bezüglich mittelfristiger Finanzplanung getroffen werden. Die Regierung hat auf ihrer Klausur im Jänner 2019 bisher nur ein ungefähres Abgabenprogramm für die nächsten Jahre vorgestellt. An die Öffentlichkeit wurden teilweise sehr widersprüchliche Infor­mationen getragen - abhängig von der Person, die die Informationen geteilt hat. Frag­lich ist, ob sich diese mit den einzumeldenden Informationen auch decken werden. Ein konkretes Ziel dieser „Dringlichen Anfrage“ ist es, die genauen Steuerannahmen für die mittelfristige Budgetplanung zu erfahren.

Ökonomische Situation 2018 - trotz Hochkonjunktur wieder kein Überschuss

2018 war ein Jahr geprägt von wirtschaftlichem Aufschwung. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte stiegen nominell um 3,7%. Die Arbeitslosigkeit sank von 8,5% auf 7,7%. Die von einer hervorragenden Industrieproduktion getragene Wirtschaft führte sowohl zu einem Anstieg der Binnennachfrage als auch zu einem Wachstum in der Außenwirtschaft.

Kurzum: Die österreichische Wirtschaft befand sich im Jahr 2018 in einer Phase der absoluten Hochkonjunktur. Das niedrige Zinsniveau wirkte sich sowohl positiv auf die Einnahmen- als auch auf die Ausgabenentwicklung des Bundes aus. Nicht nur am Anleihenmarkt, sondern auch bei der Abwicklung der Bad Bank erwies sich der wirtschaftliche Aufschwung als äußerst nützlich.

Der österreichische Staat hat an der günstigen Konjunkturlage hervorragend verdient. Öffentliche Abgaben und Steuern sind stark gestiegen. Ein niedriges Zinsniveau führte zu einer günstigeren Refinanzierung und sogar die Abwicklung der Krisenbanken hat in der Hochkonjunktur besser funktioniert als gedacht. An allen Ecken und Enden war die gute Konjunktur im Finanzministerium spürbar.

Keine Trendumkehr im Budget erkennbar. Einnahmenseitige Sanierung steht im Vor­dergrund

Der Spruch: „Ein guter Tag beginnt mit einem sanierten Budget“ (Karl-Heinz Grasser) ist vielen noch bekannt, steht aber im Nachhinein betrachtet für ein einnahmenseitiges- und auf Einmaleffekten basierendes, „saniertes“ Budget.

So auch 2018. Denn wenn man die Haushaltsjahre 2017 und 2018 vergleicht, ist für 2018 keineswegs eine Trendwende erkennbar. Im Gegensatz zu den Jahren davor gab es auch keine unvorhergesehenen Ereignisse. Erstmals seit vielen Jahren musste Österreich weder eine Bank retten, noch eine Flüchtlingskrise lösen oder einer Finanz­krise gegensteuern.


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Während Finanzminister Schelling 2017 tatsächlich auf der Ausgabenbremse stand (- 0,6%), steigen seit 2018 die Bundesausgaben wieder stark an (+ 2,6%). Einzig die noch stärker gestiegenen Einzahlungen (+ 4,3%) in den Bundeshaushalt haben dem Finanzminister einen positiven Budgetsaldo beschert.

Abgesehen davon steigert das Aussparen der Informationen darüber, unter welchen Bedingungen der Löger-Vorgänger 2017 haushalten musste (UG46 Finanzmarkt­stabilität -4,72 Mrd Euro zusätzliche Netto-Belastung), nicht gerade die Glaubwürdig­keit der Budgetdisziplin und Sparsamkeit dieser Regierung. Unbestritten ist jedoch, dass die Marketingabteilung dieser Regierung funktioniert.

Was hat die Regierung in der Hochphase gemacht?

In allen Steuerklassen hat der Finanzminister in den vergangenen Jahren kräftiger zugelangt als die Inflation, das Wirtschaftswachstum und die Lohnsteigerungen.

Bei einem Wirtschaftswachstum von 2,7% gab es 2018 ein Steuerwachstum bei Ein­kommen-/ Vermögenssteuer von 5,3% und bei Verbrauchs-/ Verkehrssteuern von 3,4%.

Egal, ob bei Einkäufen über die Umsatzsteuer, bei der Besteuerung von Gehältern über die Lohnsteuer, bei der Besteuerung von Betrieben über die Körperschaftssteuer oder der Besteuerung von Sparguthaben über die Kapitalertragssteuer: In fast allen Steuerklassen gab es in den vergangenen Jahren massive Steigerungen.

Der Finanzminister hat kräftiger zugelangt, als er selbst zugibt. Trotz business as usual hatten wir einen Nettofinanzierungsbedarf von 1,1 Mrd.

Regierungsprogramm und Realität driften auseinander:

•             Ambitioniertes Regierungsprogramm zu Steuerentlastung

•             „Österreich hat die sechsthöchste Abgabenquote der Welt.“

•             „Die Bundesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent zu senken.“

•             „Die Finanzierung dieser Entlastungen und der dazu nötigen Maßnahmen soll durch ausgabenseitige Einsparungen und Strukturreformen erfolgen.“

•             „Ein einfaches Steuerrecht - verbunden mit Rechtssicherheit im Sinne einer Bestands- und Planungssicherheit - ist ein entscheidender Standortfaktor.“

•             Danach finden sich interessante Phrasen wie „Steuerstrukturreform“, „steu­erliche Entlastung von Unternehmen und des Faktors Arbeit“, wobei darunter mit steuerlicher „Förderung von privater Vorsorge“, „Abschaffung der ,Kalten Progression’" oder "Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktionen" spezifiziert wird.

•             Realität: Erste Enttäuschung der „Reformagenda“ bei Sozialversiche­rungs­re­form

•             Bei keiner der oben genannten Versprechungen befindet sich die Republik auf einem wünschenswerten Zielpfad. Diesen Pfad wird es ohne Ausgabenreform auch nicht geben, denn dann bleiben nur die Abgeltung der Kalten Progression oder ein größeres Budgetdefizit.

•             So ambitioniert die Bundesregierung bei der Erstellung des Regierungs­programms war, spätestens seit der sogenannten „Sozialversicherungsreform“ wissen wir, dass die Reformumsetzungs-Kompetenz dieser Regierung zu einer schnellen Ernüchterung führen kann. Denn bei dieser konnte nicht einmal der Rechnungshof die Einsparungen (Stichwort „Patientenmilliarde“) in Ansätzen nachvollziehen. Die von


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Unternehmen erhoffte Lohnnebenkostensenkung bei der Arbeitsunfallversicherung (AUVA) von 1,3% auf 0,8% (Entlastungsvolumen: 0,5 Mrd Euro jährlich) hat sich schlussendlich auf einen Zehntelprozentpunkt (1,3% auf 1,2%) minimiert.

Das geringe Entlastungsvolumen lässt auf eine Marketing-Steuerreform schließen

Grundsätzlich wirkt folgender Satz im Regierungsprogramm: „Steuer- und Abgaben­quote in Richtung 40 Prozent zu senken“ sehr ernüchternd. Eine ambitionierte Entlas­tungsansage sieht anders aus. 2018 liegt die Abgabenquote bei 42,4%. Um die psychologische Grenze von 40% zu unterschreiten bräuchte es also knapp 10 Mrd Euro jährlich. Die Entlastungsziele der Regierung belaufen sich derzeit aber nur auf 4,5 Mrd Euro, wobei es sich dabei um einen kumulierten Wert zwischen 2020 und 2022 handelt. Hier sei darauf hingewiesen, dass allein das Hinausschieben der Abschaffung der Kalten Progression im Vergleichszeitraum schon wieder 1,5 Mrd Euro an Belastung bringt. Schlussendlich bleiben damit lediglich 3 Mrd Euro Nettoentlastung, was in der professionelleren, nicht marketinggetriebenen Darstellung 1 Mrd Euro pro Jahr entspricht. Umgelegt auf die Abgabenquote bedeutet das eine Senkung um ca. 0,3%-Punkte auf 42,1%. Die regierungsfreundliche WKÖ geht in ihrer aktuellen Prognose (2/2019) zumindest von 41,9% aus.

Für eine spürbare Entlastung braucht es echte Reformen!

So fordern zahlreiche Expert_innen seit längerem echte Reformen bei Verwal­tung/Fö­deralismus (Potential: 8 Mrd Euro), bei Krankenhäusern/SV-Verwaltung (3 Mrd Euro) und bei Förderungen (6 Mrd Euro). Das größte Reformpotential gäbe es demnach bei der Altersvorsorge. Würde die Bundesregierung das tatsächliche Pensionsantrittsalter durch beschäftigungswirksame Maßnahmen auf schwedisches Niveau anheben, so könnte die Pensionslücke im Bundeshaushalt von 18,6 Mrd Euro (Summe der Auszah­lungen in UG22 und UG23) geschlossen werden.

Allein die Pensions-Entlastungsmaßnahmen des Bundeshaushaltes entsprechen einer Senkung der Abgabenquote um knapp 4%-Punkte auf 38,4%, ohne dass dadurch die Pensionen gesenkt werden würden. Im Gegenteil, diese würden sich durch die längere Durchrechnung sogar erhöhen.

Faktor Arbeit entlasten - C02 Ausstoß belasten

Das Steuer- und Abgabesystem Österreichs belastet den Faktor Arbeit viel zu hoch, obwohl wir um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Ressourcenverbrauch wird dagegen nur sehr gering besteuert, obwohl wir diesen eindämmen müssen. Im Jahr 2017 wurde der Faktor Arbeit mit Abgaben von fast 90 Mrd Euro pro Jahr belastet. Die Einnahmen des Staates aus der mengenbezogenen Besteuerung von Emissionen betrugen 2017 nur 6,5 Mrd Euro. Ohne eine Strukturreform des Steuersystems, die Emissionen deutlich stärker belastet und den Faktor Arbeit entlastet, ist eine Trendumkehr nicht möglich.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Dringliche Anfrage

Konjunkturprognose:

Die Notenbanken rechnen jetzt schon mit einer deutlichen Abschwächung der Konjunk­tur in den kommenden Jahren.

1.          Wie wird sich eine deutliche Abschwächung der Konjunktur auf die Einnahmen­seite im Budget auswirken?

2.          Welche Mindereinnahmen sind zu erwarten, sollte das BIP um a) 1% b) 2% niedriger ausfallen als 2018?


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3.          Wie wird sich eine deutliche Abschwächung der Konjunktur auf die Ausga­benseite im Budget auswirken?

4.          Welche Mehrkosten sind zu erwarten, sollte das BIP um a) 1% b) 2% niedriger ausfallen als 2018?

5.          Wie wird sich eine deutliche Abschwächung der Konjunktur auf die Finan­zierbarkeit der Steuerreform auswirken?

6.          Welche Mehrkosten sind zu erwarten, sollte das BIP um a) 1% b) 2% niedriger ausfallen als 2018?

7.          Wie wird sich eine deutliche Abschwächung der Konjunktur auf die Finan­zierbarkeit der Abschaffung der Kalten Progression auswirken?

8.          Wie wird sich eine deutliche Abschwächung der Konjunktur auf die Umsetzung der im Regierungsprogramm beschlossenen Ausgabenbremse im Verfassungsrang auswirken?

9.          Gibt es eine Zeitleiste bis wann die Schuldenbremse im Verfassungsrang umgesetzt werden soll? Gab es schon Verhandlungen bzgl. der 2/3 Mehrheit? Wie ist der aktuelle Status in Bezug auf dieses Vorhaben?

10.        lm Wahlkampf wurden von Seiten der Regierungsparteien ausgabenseitige Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich versprochen. Kanzler Kurz sprach im Wahlkampf von 14 Mrd und Heinz Christian Strache von 12 Mrd jährlich. Wie hoch würden Sie die Einsparungen im System bis dato beziffern?

11.        Kann man im Bundesministerium das Einsparungspotential im zweistelligen Milliardenbereich bestätigen?

a.          )Wenn ja, wo sieht man das Einsparungspotential im zweistelligen Milliarden­bereich?

b.          )Wenn nein, wie bewerten sie die im Wahlkampf getätigten Einsparungs­potentiale von ÖVP und FPÖ?

Jahresabschluss 2018

12.        Sind die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 0,1: Recht und Sicherheit gesunken?

13.        Sind die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 2: Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie gesunken?

14.        Sind die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 3: Bildung, Forschung, Kunst und Kultur gesunken?

15.        Sind die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 4: Wirt­schaft, Infrastruktur, und Umwelt (ohne dem Bankenabwicklungskonto UG 46) gesun­ken?

16.        Sind die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 5: Kassa und Zinsen gesunken?

17.        lst die Aussage zulässig, dass es ohne Berücksichtigung des Kontos der Finanzmarktstabilität (UG 46), welches als Reaktion auf die Finanz- und Wirt­schaftskrise geschaffen wurde, in allen Rubriken zu höheren Ausgaben als im Jahr 2017 gekommen ist?

18.        ln welcher Rubrik findet man das "Sparen im System"?

Steuern


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 139

19.        Die Zielabgabenquote ist im Regierungsproramm nur vage definiert. Existiert ein Ziel-Abgabenquoten-Pfad bis 2022? Wenn ja, quantifizieren Sie diesen bitte in Jahreswerten (in % des BIPs).

20.        Ist Ihnen bekannt, ob es Ziel der Bundesregierung ist, die Abgabenquote - entgegen des Regierungsprogramms- unter 40% zu senken?

21.        Von welchem Entlastungsvolumen gehen Sie von 2020 bis 2022 aus? Quantifizieren Sie dieses bitte in Jahreswerten (in Mrd Euro).

22.        Welche Strukturreformen sind bis 2022 geplant, um die Abgabenentlastung zu finanzieren?

23.        Welche jährlichen Ausgabenreduktionen erwarten Sie durch die einzelnen Strukturreformen?

24.        Die verlautbarten Ausgabenreduktionen durch die Sozialversicherungs„reform“ wurden von vielen Expert_innen als unrealistisch bewertet. Von welchen jährlichen tatsächlichen Ausgabenentlastungen gehen Sie aus?

25.        Welche Abgabenmaßnahmen (z.B.: Steuerreduktionen) fließen für die mittel­fristige Budgetplanung, die bis April an die EU-Kommission gemeldet werden muss, ein? (Darstellung nach Jahren)

26.        lmmer mehr Ökonom_innen und Expert_innen fordern eine ökologische Steuer­reform. Sind in diesem Kontext Reformen geplant?

a.          Wenn ja, gibt es eine Zeitleiste bis wann diese Reform umgesetzt werden soll?

b.          Wenn ja, wird diese Reform aufkommensneutral sein oder die Steuer­zahler_in­nen zusätzlich belasten?

27.        Wenn ja, wird es dazu Begleitmaßnahmen, wie beispielsweise die Abschaffung von Förderungen, die einer Ökologisierung des Steuersystems entgegenstehen, ge­ben?

Schuldenbremse

28.        lm Regierungsprogramm wird eine Ausgabenbremse im Verfassungsrang angekündigt. Wie ist der aktuelle Status in diesem Vorhaben?

29.        Gibt es eine Zeitleiste bis wann die Ausgabenbremse im Verfassungsrang umgesetzt werden soll?

30.        Gibt es Studien wie das im Wahlkampf versprochene Volumen von ca. 5 Mrd erreicht werden kann?

31.        Gab es schon Verhandlungen bzgl. der 2/3 Mehrheit?

Kalte Progression

32.        Wie hoch waren die kumulierten Mehreinnahmen durch die Kalte Progression zwischen 2009 und 2018?

33.        ln welchem Ausmaß steigen die Einnahmen der Bundesländer durch die Mehreinnahmen durch die Kalte Progression zwischen 2009 und 2018?

34.        ln welchem Ausmaß steigen die Einnahmen der Gemeinden durch die Mehreinnahmen durch die Kalte Progression zwischen 2009 und 2018?

35.        Wie hoch werden die kumulierten Mehreinnahmen durch die Kalte Progression zwischen 2016 und 2023 sein?


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 140

36.        ln welchem Ausmaß steigen die Einnahmen der Bundesländer durch die Mehreinnahmen durch die Kalte Progression zwischen 2016 und 2023?

37.        In welchem Ausmaß steigen die Einnahmen der Gemeinden durch die Mehreinnahmen durch die Kalte Progression zwischen 2016 und 2023?

Föderalismus

38.        lm Wahlkampf wurden von ÖVP und FPÖ Einsparungen im Bereich Föde­ralismus versprochen. Wie ist der aktuelle Status dieses Vorhabens?

39.        Gibt es Konzepte dafür, wie das im Wahlkampf versprochene Volumen von ca. 5 Mrd erreicht werden kann?

40.        Das Koordinationskomitee bzw. die Budgetsteuerungsgruppe hat die Aufgabe die Fiskalpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden zu koordinieren. Wie ist hier der aktuelle Status?

Pensionen

41.        Wie stark würde sich die Bundesausfallhaftung an die Pensionsversicherung reduzieren, wenn das tatsächliche Pensionsantrittsalter um ein Jahr erhöht werden würde?

42.        Die Auszahlungen in UG22 und UG23 machen mit 18,6 Mrd Euro knapp 1/4 des Bundeshaushalts aus ("Pensionslücke"). Was wird unternommen, um die diese Zahlungen zu reduzieren?

43.        Der „Ageing-Report 2018“ impliziert bei stark steigender Pensionistenquote und konstanter Pensionsausgaben-BIP-Quote stark fallende gesetzliche Durchschnitts­pen­sionen. Was wird gegen diese Entwicklung unternommen?

44.        Bis wann werden die Hebesätze (Quersubvention von PV an KV) neu bewertet, um die Pensionsversicherung zu entlasten und die Bundesausfallhaftung zu redu­zieren?

45.        lst Ihnen bekannt, bis wann die "Alterssicherungskommission" konstituiert wird, die eigentlich laut Gesetz schon seit Ende 2017 konstituiert hätte sein sollen?

46.        Ist Ihnen bekannt, bis wann das „Langfristgutachten“ zur Finanzierbarkeit des gesetzlichen Pensionssystems in Auftrag gegeben wird, das eigentlich von der noch nicht konstituierten „Alterssicherungskommission“ schon seit Ende 2017 in Auftrag gegeben hätte werden sollen?

Gesundheit

47.        Die Einsparungen durch die Sozialversicherungsreform werden von vielen Expert_innen bestritten. Von welchen jährlichen Einsparungen bis 2023 wird aktuell ausgegangen?

48.        Inwiefern treiben Sie zur Förderung des sparsamen Vollzugs die Verknüpfung der Zahlungen aus UG24 an die Länder mit konkreten Ergebniszielen (z.B. Reduktion der KH-Aufenthalte) voran?

49.        Der Rechnungshof beziffert das Einsparungspotential bei Spitälern mit 4,75 Mrd Euro. Wie bewirken Sie über den Vollzug des Bundesbudgets die Hebung dieses Einsparungspotentials?


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 141

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich erteile Frau Abgeordneter Klubobfrau Meinl-Reisinger als erster Fragestellerin zur Begründung der Anfrage gemäß § 93 der Geschäftsordnung das Wort. Sie wissen: 20 Minuten. – Es geht los!


15.01.32

Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS): Es geht los! – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Ministerin! Frau Staats­sekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer! Es geht los, und zwar einmal mit einem anderen Thema. Wir unterbrechen die monothematische Aufladung der Regierungsparteien mit dem ewig gleichen Sicherheits-, Zuwanderungs- und Asylthema, weil wir vom Schlagzeilenaktionismus wegkommen wollen, den wir die letzten Monate erlebt haben, hin zu echten Strukturreformen. (Beifall bei den NEOS.)

Sie haben große Reformen angekündigt. Sie sind angetreten, um den Stillstand zu überwinden, den Stillstand der großen Koalition. Sie können mir glauben, das ist durchaus ein Ansinnen, dem ich viel abgewinnen kann. Sie haben große Reformen angekündigt, stattdessen aber dominiert in der Themensetzung die Politik der FPÖ mit den immer wiederkehrenden Themen. Nach 15 Monaten Regierungsarbeit sind wir ungeduldig. Wir wollen endlich eine Entlastung des Mittelstandes (Abg. Winzig: Wo lebt denn ihr?), eine Entlastung der Menschen und die Strukturreformen, die Sie versprochen haben. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Winzig: Familienbonus, hallo?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben eine enorm hohe Zustimmung, auf die Sie sich auch sehr gerne berufen. Das ist eine Verpflichtung; eine Verpflichtung, die Maßnahmen zu setzen, die notwendig sind, um die Menschen zu entlasten, um im Sinne der Jungen Chancen für die Jungen zu eröffnen und wirklich zukunftsweisende Reformen voranzubringen. (Abg. Bösch: Das machen wir!)

Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben ihren Beitrag schon geleistet. Die sind quasi in Vorleistung vor Ihrer Leistung gegangen. In allen Steuerklassen gab es in den vergangenen Jahren massive Steigerungen. Einnahmenseitig hat Österreich in den vergangenen Jahrzehnten wirklich immer kräftiger in die Geldbörsen der Österreicher gegriffen. Die Steuereinnahmen etwa haben sich seit 1990 fast verdreifacht. Die Löhne – das ist natürlich positiv, aber – haben sich in der gleichen Zeit etwas mehr als verdoppelt, und der Verbraucherpreisindex hat sich in dieser Zeit um 175 Prozent erhöht.

Auch die Zahlen aus dem Jahreserfolg des Vorjahres sprechen in diesem Zusam­menhang eine deutliche Sprache: Bei einem Wirtschaftswachstum von 2,7 Prozent gab es ein Steuerwachstum bei Einkommen- und Vermögensteuer von 5,3 Prozent und ein Steuerwachstum bei Verbrauchs- und Verkehrssteuern von 3,4 Prozent. Also egal ob bei Einkäufen über die Umsatzsteuer, bei der Besteuerung von Gehältern über die Lohnsteuer, bei der Besteuerung von Betrieben über die Körperschaftsteuer oder bei der Besteuerung der Sparguthaben über die Kapitalertragsteuer – in allen Steuer­klassen gab es sprudelnde Einnahmen. Die Frage ist: Ist dieser wirtschaftliche Auf­schwung, der ganz offensichtlich ist, bei irgendjemandem angekommen, außer beim Finanzminister?


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Angesichts der unglaublich günstigen Rahmenbedingungen hätte man bereits 2018 ein weitgehend ausgeglichenes Budget präsentieren können, vielleicht sogar müssen. Das sieht im Übrigen auch der Fiskalrat in seinem Bericht zu den öffentlichen Finanzen so. 2018 hatten Sie auch nicht – wie teilweise in den Jahren davor – unvorhergesehene Ereignisse. Also es gab Gott sei Dank keine notwendige Bankenrettung, es war im vergangenen Jahr keine massive Flüchtlingskrise da, die zu Mehrausgaben gezwun­gen hätte, und es galt auch, Gott sei Dank, keiner Finanzkrise gegenzusteuern. Eigent­lich hatten Sie also die besten Bedingungen: sprudelnde Einnahmen, florierendes Wachstum. Trotzdem haben Sie es nicht zustande gebracht, hier einen ausgegliche­nen Haushalt zu präsentieren.

Da möchte ich schon einmal zurückgehen auf die Vorgängerperiode des Finanz­ministers Schelling, der nämlich tatsächlich quasi auf einer Ausgabenbremse gestan­den ist: minus 0,6 Prozent. Seit 2018 steigen die Bundesausgaben wieder stark an: plus 2,6 Prozent. Aber die Einnahmen – plus 4,3 Prozent – in den Bundeshaushalt, die retten Ihnen sozusagen den positiven Budgetsaldo. Ich glaube, wir haben das auch schon im Rahmen der Budgetdiskussionen hier des Öfteren angesprochen. Also das, Herr Finanzminister, ist jetzt nicht so die Kunst! Wir brauchen dringend eine Ausgaben­bremse, weil das Vertrauen sozusagen, dass die Ausgabenproblematik weiter in einem entsprechenden Ausmaß angegangen wird, nicht vorhanden ist. Und Österreich hat ein Ausgabenproblem – ganz offensichtlich kein Einnahmenproblem. (Beifall bei den NEOS.)

Sie sagen selbst oft: sparen im System. Nur: Wo, das ist eine offene Frage. (Abg. Wöginger: Überall!) – Überall? Wir haben heute Mehrausgaben durch die wahnsinnig wichtige Maßnahme eines Fotos auf der e-card. Sie haben heute verkündet, dass Sie die Parteienförderung nicht mehr alle fünf Jahre oder dann, wenn die Inflation es zulässt, angleichen werden, sondern jetzt jährlich um satte 2 Prozent. (Abg. Wöginger: Statt 8 Prozent!) Sie greifen auch noch in den Steuertopf hinein! Sie sparen nicht im System, Sie holen sich auch noch heraus, was geht. Das ist, ehrlich gesagt, das, was wir derzeit erleben. (Beifall bei den NEOS.)

Sie haben im Wahlkampf viel angekündigt. Sebastian Kurz versprach Einsparungen von 14 Milliarden Euro. Die FPÖ hat, glaube ich, ein bisschen ein geringeres Volumen an Einsparungen versprochen; die Zahl habe ich nicht da. Sie haben beide die Ab­schaffung der kalten Progression versprochen. (Zwischenruf der Abg. Winzig.) Ich glaube, ich brauche Ihnen Ihr Regierungsprogramm nicht vorzulesen, was Sie da alles drinnen stehen haben. Sie halten sich ja gerne ans Regierungsprogramm, es wird von Ihnen ja bibelgleich behandelt, aber Sie sind es schuldig geblieben, hier wirklich Lösun­gen zu bringen. Sie schreiben richtig: „Österreich hat die sechsthöchste Abgabenquote der Welt.“ Weiter: „Die Bundesregierung hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent zu senken.“ – Unter 40 Prozent, das wäre einmal ein ambitioniertes Ziel! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rosenkranz: Eigentlich auf 0 Prozent!)

„Die Finanzierung dieser Entlastungen und der dazu nötigen Maßnahmen soll durch ausgabenseitige Einsparungen und Strukturreformen erfolgen.“ (Abg. Rosenkranz: Die Steuerquote auf null setzen und bei ...!) – Wo sind die passiert? Hier steht: „Ein einfaches Steuerrecht“, „Steuerliche Entlastung für Unternehmen und Entlastung des Faktors Arbeit“, „Senkung der Lohnnebenkosten“ et cetera, et cetera. Stattdessen erleben wir einen Schlagzeilenaktionismus und Ankündigungen. Auch in einer so we­sentlichen Frage wie der Entlastung der Menschen haben wir bis jetzt nur Ankündi­gungen erlebt.

Jetzt – und das ist der Punkt der Dringlichkeit hier – sind wir in der Situation, dass wir seit letzter Woche auch wissen, dass die Europäische Zentralbank den Leitzins nicht


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anheben wird – entgegen den Hoffnungen und Erwartungen vieler. Das heißt, die kalte Enteignung der Sparerinnen und Sparer wird weitergehen. Das ist praktisch für ver­schuldete Staaten, weil man quasi weiter munter Schulden machen kann auf Kosten der nächsten Generation, aber die Menschen werden enteignet. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass damit ganz klar auch eine schlechtere Konjunkturerwartung verbunden ist. Sie brauchen sich ja nur einmal umzuhören im Umfeld der internatio­nalen Unternehmen; das betrifft ja nicht nur Österreich. Aufgrund der Risiken, die es da gibt, von protektionistischer Politik, von einem Handelsstreit, von einem Handelskrieg eines Donald Trump mit China, von Instabilitäten in Europa – die von den Nationalisten hier im Haus durchaus auch gerne befeuert werden –, gibt es ja eine negativere Erwartungshaltung. Das heißt, die Konjunktur wird sich eintrüben. Man muss immer sehr vorsichtig sein, weil ich schon weiß, dass das auch ein Spiel ist. Das ist eine sensible Frage der Erwartungshaltung und der Stimmung. Aber Sie müssten blind sein, um nicht zu sehen, dass es wahrscheinlich nicht so gut weitergeht. Das heißt, jetzt ist der Zeitpunkt zur Entlastung. Sie haben jetzt eine Phase gehabt mit guter Konjunktur, haben es jetzt in dieser Phase nicht geschafft, einen ausgeglichenen Haushalt zu präsentieren, und Sie bringen es nicht zustande, jetzt substanziell zu entlasten. Das ist definitiv zu wenig.

Worum geht es uns in dieser Frage? – Ich möchte ein paar Dinge skizzieren: Einer­seits, und das ist mir sehr wichtig, muss es den Menschen, insbesondere dem Mittel­stand, der entlastet gehört, wieder möglich sein, zumindest ein bescheidenes Vermö­gen durch das Arbeitseinkommen aufzubauen.

Da gibt es einige, die Vermögen umverteilen wollen. Es gibt einige, die offensichtlich Vermögen für ein paar bewahren wollen. Ich glaube, unser Ansatz ist es, dass wir die Menschen in die Lage versetzen, sich durch ihr Arbeitseinkommen nicht nur ihr Leben zu erwirtschaften, sondern sich zumindest einen bescheidenen Wohlstand – vielleicht auch mit Eigentum – zu erarbeiten. Dazu müssen sie den Faktor Arbeit radikal entlasten, und radikale Entlastung heißt: unter 40 Prozent! (Beifall bei den NEOS.)

Ich meine, es ist ja auch eine Frage der Zukunftsfähigkeit des Landes, wenn wir von Automatisierung, von Digitalisierung sprechen, von der Sorge vieler – die wir nur bedingt nachvollziehen können, muss ich sagen, weil auch neue Jobs entstehen werden –, dass hier Jobs verloren gehen, dass wir sagen, in solch einer Situation belasten wir den Faktor Arbeit weiter zu hoch. Die Unternehmer sagen es Ihnen ja täglich. Sie würden ja gerne mehr Mitarbeiter einstellen, sie brauchen sie auch – teilweise finden sie sie nicht, weil die Fachkräfte fehlen, was ein bisschen auch eine Folge einer ständig ausländerfeindlichen Politik ist –, sie würden ja gerne einstellen, sagen aber, die Mitarbeiter kosten zu viel, verdienen aber auch zu wenig, weil ihnen zu viel genommen wird. Also: Entlasten Sie den Faktor Arbeit massiv durch eine deutliche Senkung der Lohn- und Einkommensteuer und selbstverständlich auch durch eine Senkung der Lohnnebenkosten! Schaffen Sie die kalte Progression ab – jetzt, denn das haben Sie versprochen! (Beifall bei den NEOS.) Sie können nicht Versprechungen abgeben, die Sie nicht halten. Sie verschieben es auf die nächste Legislaturperiode. Wir wissen nicht, wie die Konjunktur dann sein wird, möglicherweise ist das damit auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben.

Das zweite Thema, das mir sehr, sehr wichtig ist, ist, dass wir Generationenfairness ermöglichen. Die Frage der Steuerreform ist auch ganz wesentlich damit verknüpft, welche Chancen die jungen Menschen und auch die (erheitert) mittelalterlichen Menschen bei uns in unserem Land haben. Es ist der Mittelstand und es ist auch die Generation sozusagen des Mittelalters, die ganz massiv belastet sind, die das System tragen. Die tragen durch die Steuerzahlungen, die sie tätigen, alles, was rundum passiert. Sie zahlen es, weil sie die aktiven Pensionisten tragen, und sie zahlen es,


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weil sie für sich selber Vorsorge treffen müssen und auch wissen – Anreize fehlen ja, das ist ein wesentlicher Punkt –, sie müssen selber vorsorgen, weil es sie sonst in eine Altersarmut treiben wird. Das heißt, das ist ja wirklich ein Teil dieser Rushhour des Lebens, wo man massiv belastet ist.

Die Jungen wissen auch, dass es sich für sie nicht ausgehen wird. Sie müssen im Sinne einer Generationenfairness auch daran denken, bei den Reformen, die Sie angehen, die Chancen der Jungen mitzudenken. (Beifall bei den NEOS.)

Da gibt es mehrere Punkte: Die private Vorsorge ermöglichen habe ich bereits gesagt. Den Kapitalmarkt stärken ist ein ganz wesentlicher Teil: Wenn Sie wollen, dass Menschen etwas aufbauen, in einer Zeit der Niedrigzinspolitik – ich meine, die Preise der Eigentumswohnungen werden nicht sinken –, dann müssen Sie den Kapitalmarkt stärken. Das heißt, wir müssen darüber reden, dass man die Spekulationsfrist wieder einführt oder andere Maßnahmen trifft. Das ist die einzige Chance, wie wir es jungen Menschen ermöglichen, sich in irgendeiner Weise sozusagen neben dem Arbeitsein­kommen etwas zu erwirtschaften.

Weiters ist mir sehr wichtig: Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir über eine Öko­logisierung des Steuersystems nicht nur nachdenken müssen, sondern ent­sprechend handeln müssen. (Beifall bei den NEOS.) Es ist eine Frage der Fairness den Jungen gegenüber, zu sagen, dass wir hier Lenkungsmaßnahmen auf den Weg bringen, die das schaffen, was wir nicht allein nur durch Innovation und Fortschritt schaffen werden, nämlich eine intakte Umwelt und ein intaktes Klima zu hinterlassen. Es gibt Möglichkeiten, das zu machen, ohne den Standort sozusagen wettbewerbsunfähig zu machen. Es gibt Möglichkeiten, das auch aufkommensneutral zu gestalten. Blicken Sie nach Schweden! Sepp Schellhorn hat da ja auch ein Modell vorgelegt, und ich bin sicher, dass wir darauf noch zu sprechen kommen.

Die Entlastung der Unternehmen ist auch nur versprochen. Dazu haben wir jetzt auch noch nicht wirklich Konkretes gehört. Wir haben letzte Woche über Bürokratieent­lastung gesprochen. Heute reden wir darüber, dass ein Feiertag – ein individueller Feiertag – wahrscheinlich zu relativ mehr Bürokratie in den Unternehmen führen wird. (Abg. Wöginger: Da werdet ihr erklären müssen, warum ihr da nicht mitgeht!) Das werden wir dann nach der Dringlichen noch weiterdiskutieren. (Abg. Winzig: Wir sind schon digital in den Unternehmen!) Aber es geht vor allem um eine Senkung der Lohnnebenkosten und es geht vor allem auch um Anreize für Investitionen und dafür, das Geld auch produktiv im Unternehmen zu lassen. Das wären unserer Meinung nach die Schwerpunkte, die Sie setzen müssten.

Ja, dazu brauchen Sie, um ein Volumen zustande zu bringen, das wirklich eine ordentliche Entlastung ermöglicht, ausgabenseitige Reformen; ohne sie wird es nicht gehen. Es braucht eine Verwaltungsreform, es braucht eine Föderalismusreform. Es braucht mehr als eine auf dem Papier stattgefundene Zusammenlegung der Sozial­versicherungsträger, es braucht eine wirkliche Krankenhaus- und Gesundheitsreform. (Abg. Winzig: Da könnt ihr gleich in Wien anfangen damit!) Es braucht eine Durch­forstung des Förderdschungels, und es braucht selbstverständlich – und das ist auch eine Frage der Generationenfairness – eine Pensionsreform. Das ist nur fair, den Alten wie den Jungen gegenüber und den Mittelalterlichen gegenüber, die dieses System tragen.

Ich habe es bereits gesagt: Das alles erfordert Mut, das ist mir schon klar, aber Sie sind angetreten, den Stillstand zu überwinden und hier zu liefern. Sie brüsten sich damit, eine enorme Zustimmung in der Bevölkerung zu haben. Diese Zustimmung, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist eine Verpflichtung – eine Verpflichtung, nicht nur das Populäre zu tun, sondern das Richtige zu tun im Sinne


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 145

einer Entlastung der Menschen und im Sinne einer Fairness der nächsten Generation gegenüber. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

15.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Löger. Ich darf ihm das Wort erteilen.


15.16.19

Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete des Hohen Hauses! Liebe Gäste auf der Galerie! Und auch den Zuseherinnen und Zusehern zu Hause ein herzliches Willkommen! Einleitend erlaube ich mir festzuhalten, dass ich durchaus etwas irritiert war ob der Dringlichkeit der Anfrage der NEOS, weil Sie selbst, Frau Klubobfrau, vor einigen Wochen, als es eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema in diesem Hohen Haus gab, gemeint haben, das Thema sei ja noch gar nicht aktuell oder gar nicht so aktuell. (Zwischenrufe der Abge­ordneten Jarolim und Scherak. – Abg. Meinl-Reisinger: Ich schicke Ihnen gerne das Protokoll meiner Rede!) Jetzt plötzlich gibt es eine Dringlichkeit im Zusammenhang mit der Entlastung Österreichs. Ich bin aber bei Ihnen, dass es durchaus an der Zeit ist. Man kann, so wie Sie selber sagen, nicht oft genug darüber sprechen, welche Möglich­keiten diese Regierung nicht nur besprochen, sondern auch umgesetzt hat und so schon vielen Menschen in Österreich eine Entlastung gebracht hat. So gesehen wer­den wir die Chance nutzen, das Thema auch heute in dieser Form noch einmal zu reflektieren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die Grundsatzfrage zum Thema Entlastung in Österreich ist folgende: Es ist die Basis, dass diese Regierung in einem Wahlversprechen und auch in einem Regierungspro­gramm klare Definitionen dafür setzt, wie wir dafür sorgen können, dass die Öster­reicherinnen und Österreicher mehr Geld netto im Monat zur Verfügung haben, um ihr Leben eigenständig, wertvoller und besser organisieren zu können. So gesehen ist das für mich ein gemeinsames Ziel, das möglicherweise auf Ihrer Seite noch nicht wahrge­nommen wurde.

Ich darf schon allein den Begriff Showpolitik, den Sie in Ihrer Anfrage verwenden, einmal reflektieren. Das Schöne ist, dass in Österreich, Gott sei Dank, viele Menschen in jeder Form Ihres Einkommens auch spüren und erleben, dass es bereits Entlastung gibt. Fragen Sie die 950 000 Familien in Österreich mit Kindern, die bereits mit dem Familienbonus Plus ab 1. Jänner spürbar bis zu 1 500 Euro netto mehr pro Kind pro Jahr in Anspruch nehmen können! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Fragen Sie die rund 450 000 Geringverdienerinnen und Geringverdiener, die bereits seit 1. Juli vergangenen Jahres durch eine Senkung der Arbeitslosenversiche­rungs­beiträge eine spürbare Entlastung in diesem Bereich wahrnehmen können! Sie können durchaus auch bei einem Rückgrat der österreichischen Wirtschaft nachfragen, wie es durch eine – auch wieder sinnhafte – Senkung im Bereich der Umsatzsteuer, was die Tourismusbetriebe betrifft, gelungen ist, gerade in diesem Bereich Österreich Rücken­wind zu geben und eine Stärkung für den Wirtschaftsstandort und viele Hunderttau­sende Arbeitsplätze, die auch indirekt davon profitieren können, zu erreichen.

Das ist es, was diese Regierung nicht nur vorgibt, sondern bereits macht und was spürbar ist. Ich frage mich jetzt nebenbei, warum das bei Ihnen noch nicht angekom­men ist. (Zwischenruf bei den NEOS.)

Gehen wir aber einen Schritt weiter! Was ist der Punkt, wenn Sie möglicherweise sagen: Okay, das ist noch nicht genug an Entlastung!?

Auch da gebe ich Ihnen recht – vielleicht auch zu Ihrer Überraschung –, es ist noch nicht genug. Gerade deswegen deklariere ich das wie auch in der Aktuellen Stunde vor


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 146

einigen Wochen: Wir haben die nächsten Schritte, wir haben die nächsten Wellen nicht nur in Planung, sondern in Vorbereitung. Wir werden dieses Thema in den nächsten Wochen, auch auf Basis der politischen Diskussion, fixieren. Darüber hinaus wird es für die Österreicherinnen und Österreicher und auch für die Wirtschaft eine weitere spürbare Entlastung von rund 4,5 Milliarden Euro geben.

In diesem Rahmen sage ich noch einmal Danke dafür, dass wir die Chance haben, auf dieses Thema noch einmal vertiefend eingehen zu können. Wir werden ab Jän­ner 2020 wieder jenen Menschen, die ein geringes, ein kleines Einkommen haben, auch durch eine Senkung im Bereich der Krankenversicherungsbeiträge die Chance geben, spürbar mehr Geld netto in der Tasche zu haben, zur Verfügung zu haben. Wir werden darüber hinaus mit einem Ansatz der Vereinfachung eine Pauschalierung bei Kleinstunternehmen ermöglichen. Das sind über 200 000 Unternehmerinnen und Unternehmer, die deutliche Einsparungen auch beim Aufwand für Steuerberatungs­kosten spüren werden.

Das sind die Maßnahmen, die wir schon deklariert haben. Das sind die Maßnahmen, die rund drei Millionen Menschen in Österreich ab Jänner 2020 deutlich spürbar weiter entlasten werden. Das ist unsere Umsetzung. Wenn Sie das als Show verstehen wollen, muss ich Ihnen sagen, ich kann das nicht nachvollziehen. Ich glaube, die Menschen in Österreich spüren es und haben es auch verdient. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Wir werden auch, damit es in dem Bereich weitergeht, im Jahr 2021 und auch danach eine Entlastung im Bereich der Einkommensteuertarife ermöglichen. Wir werden einen Schwerpunkt auf die kleineren und mittleren Einkommen legen. Gerade dort, wo die Nachfrage am stärksten ist, wird es spürbar werden. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Wir werden auch den Wirtschaftsstandort fördern, indem wir in der Besteuerung der Unternehmerinnen und Unternehmer auch Entlastung ermöglichen, weil sie durch Arbeitsplätze, durch Investitionen dafür sorgen, dass es in Österreich soziale Sicher­heit gibt. Zum richtigen Zeitpunkt wird es auch in diesem Bereich zu einer zusätzlichen Entlastung kommen.

Wenn Sie nicht geduldig sind – so wie Sie ja selbst deklariert haben –, dann kann ich Ihnen nur eines mitgeben: Sie, von einer aus meiner Sicht liberalen Wirtschaftspartei, beginnen jetzt schon – Sie haben es selbst ein bisschen selbstkritisch angeschnitten, Stichwort Selffulfilling Prophecy –, eine durchaus noch positive Wachstums- und Konjunktursituation kritisch zu hinterfragen, und stellen im Vorfeld infrage, ob die Österreicherinnen und Österreicher oder die Unternehmen in Österreich in der Lage sind, das in der Form zu erwirtschaften. Sie sind es. Wir bekommen auch weiterhin von vielen Wirtschaftsprognosen eine gute Grundlage bestätigt und wir können darauf vertrauen, dass wir das Wachstum auch in den nächsten Jahren nützen können, um in dem Bereich eine positive Entwicklung zu haben.

Ein letzter Satz in der Einleitung, bevor ich auf die durchaus dringlichen knapp 50 Fra­gen Ihrerseits eingehe: Gebrochene Wahlversprechen – das Gegenteil ist der Fall. Ja, wir stehen zu den Entlastungsmaßnahmen, die wir schon beschlossen haben, die schon wirken, und zu den Entlastungsmaßnahmen, die wir in den nächsten Jahren in Etappen umsetzen werden, deren Rahmen schon konkret beschlossen worden ist. Wir werden unsere Wahlversprechen einlösen.

Ich habe es in jener Aktuellen Stunde, die ich schon mehrfach erwähnt habe, ange­sprochen: Die Gesamtentlastung für die Österreicherinnen und Österreicher wird bis zum Ende der Legislaturperiode ein Volumen von über 14 Milliarden Euro haben. Das ist der Beweis, dass Wahlversprechen auch eingehalten werden und diese Bundes-


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regierung sie konsequent umsetzt. Das ist Fakt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Scherak: Was ist mit der kalten Progression?)

Möge eines nicht passieren: dass Ihre Prognosen oder Ihr Schlechtreden der öster­reichischen Wirtschaft und des Wachstums – etwas, das ich, wie gesagt, von Ihnen am wenigsten erwartet hätte – eintrifft. (Abg. Meinl-Reisinger: Wir lesen halt auch Wirt­schaftsnachrichten!) Möge es dazu kommen, dass wir auch in dem Bereich in der Lage sind, konsequent dafür zu sorgen, dass das Wachstum weitergeht. Wir werden gleichzeitig – und das war Ihnen immer wichtig, das weiß ich, das ist auch unser ge­meinsames Ziel – eine solide, gute Budget- und Finanzpolitik für Österreich sicher­stellen.

Österreich wird, so wie geplant, trotz eines geringfügig niedrigeren Wachstums­an­sat­zes 2019 nach 65 langen Jahren erstmals mit einem Überschuss, positiv abschließen. Wir werden damit endgültig einen Schlussstrich unter jahrzehntelange Schuldenpolitik ziehen. Das ist unser Versprechen, das wir auch halten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Bisschen billig, oder? Das ist wirklich billig!)

Ich werde versuchen, die Fragen, die wir heute Vormittag in Form dieser Dringlichen Anfrage bekommen haben, sehr zügig zu beantworten. Ich erlaube mir aber, die Fragen in sinnhafter Form zusammenzuführen, da es die eine oder andere redundante Fragestellung gegeben hat.

Die Fragen 1 bis 4 und 6 zusammengefasst:

Wir haben für das Jahr 2019 in Österreich derzeit eine Bandbreite an Prognosen von Forschungsinstitutionen und auch internationalen Organisationen. Derzeit gehen wir aufgrund dieser Prognosen von einem realen Wirtschaftswachstum zwischen plus 1,6 Prozent und 2 Prozent aus, was beim nominellen BIP ein Wachstum zwischen 3,6 und 4,1 Prozent bedeutet.

Die konjunkturellen Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben des Staates hängen aber auch von den konkreten Ursachen des Abschwungs ab. Es gibt also in dem Bereich nicht eine lineare Konjunkturbewertung. Wir haben im europäischen Zusammenhang für die Berechnung der Auswirkungen der Konjunktur auf die öffent­lichen Haushalte eine gemeinsame Formel angewendet. Für Österreich lautet diese, dass eine Änderung des Bruttoinlandsprodukts, der sogenannten Outputlücke, um einen Prozentpunkt den Budgetsaldo um etwa 0,57 Prozentpunkte beeinflusst. Der Großteil der Auswirkungen fällt auf der Einnahmenseite an, während nur ein geringer Teil im Wege der Arbeitslosenversicherung auf der Ausgabenseite anfällt.

Zu den Fragen 5 und 7:

Die EU-Fiskalregeln und der innerösterreichische Stabilitätspakt basieren auf kon­junkturbereinigten Budgetsalden. Daher hätte ein konjunktureller Abschwung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit der Steuerreform beziehungs­weise auch der Abschaffung der kalten Progression. Da Österreich dank der vor­sichtigen Budgetpolitik sein mittelfristiges Budgetziel erreicht hat, gibt es zudem einen großen Sicherheitsabstand zur 3-Prozent-Maastricht-Defizitmarke. Die aktuelle Pla­nung wäre also auch dann nicht gefährdet, wenn das BIP-Wachstum im Jahr 2019 um 2 Prozentpunkte niedriger wäre als im Jahr 2018.

Zur Frage 8:

Das aktuelle konjunkturelle Umfeld hat auf die generellen Überlegungen für eine Schuldenbremse im Verfassungsrang keinen Einfluss.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 148

Zur Frage 9:

Das Regierungsprogramm sieht die Einführung einer Schuldenbremse im Verfassungs­rang vor. Die Europäische Kommission hat Anfang Dezember 2017 einen Vorschlag vorgelegt, den Fiskalpakt aus dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steue­rung in der Wirtschafts- und Währungsunion in eine EU-Richtlinie zu transformieren, so wie das ursprünglich auch vorgesehen wurde. Diese Initiative hätte für die nationalen Regelungen einen umfassenden Reformbedarf bedeutet. Seitens des Bundesministe­riums für Finanzen wurde daher beschlossen, den Ausgang der Diskussion auf EU-Ebene vorerst abzuwarten. (Abg. Scherak: Sie könnten es eigentlich in der nächsten Legislaturperiode machen!)

Der Vorschlag der Europäischen Kommission hätte zu keiner 1:1-Umsetzung des Fiskalpaktes geführt. Ausgehend von diesen Entwicklungen forciert das BMF weiterhin die internen Vorarbeiten für eine Schuldenbremse im Verfassungsrang.

Zu den Fragen 10 und 11:

Die Bundesregierung hat mit dem Budgetvollzug 2018 und mit den ersten vorgelegten Budgets eindeutig belegt, dass sie einen Kurs zur Konsolidierung der Ausgaben ein­geschlagen hat. Dies wird auch eindeutig durch die Entwicklung der Ausgabenquote belegt. Die Ausgabenquote lag laut Statistik Austria 2016 noch bei 50,3 Prozent des BIPs. Im Jahr 2022 werden es nach dem geltenden Bundesfinanzrahmengesetz nur mehr 46,9 Prozent des BIP sein. Dieser Vergleich zwischen einer Fortschreibung der Ausgabenquote vom Beginn des Jahres 2017 und der geplanten Ausgabenquote 2022 zeigt, dass tatsächlich ein zweistelliger Milliardenbetrag eingespart wird.

Zur Frage 12:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 0,1, Recht und Sicher­heit, sind gegenüber 2017 um 90,2 Millionen Euro und gegenüber dem Bundesvor­anschlag 2018 um 108,4 Millionen Euro gestiegen. Die Daten sind übrigens im Bericht zum Monatserfolg Dezember 2018 in der Tabelle 2 auf Seite 14 ausgewiesen, und ich erlaube mir, hier auch festzuhalten, dass es deswegen ja auch im Rahmen des Budgetausschusses vor wenigen Tagen die Chance gab, auch diese Punkte vertiefend zu diskutieren, und dass diese Punkte daher aus unserer Sicht bereits beantwortet sind.

Zur Frage 13:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 2, Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, sind gegenüber 2017 um 985,2 Millionen Euro gestiegen und gegenüber dem Bundesvoranschlag 2018 um 40,1 Millionen Euro gesunken. Die Da­ten sind im Bericht zum Monatserfolg Dezember in der auch schon vorher erwähnten Tabelle 2 auf Seite 14 ausgewiesen.

Zur Frage 14:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 3, Bildung, Forschung, Kunst und Kultur, sind gegenüber 2017 um 194,2 Millionen Euro gestiegen und gegenüber dem Bundesvoranschlag 2018 um 48,6 Millionen Euro gesunken. Die Da­ten – das brauche ich nicht zu wiederholen – finden Sie in der bereits mehrfach erwähnten Tabelle, die auch die Grundlage für den Budgetausschuss gebildet hat.

Zur Frage 15:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 4, Wirtschaft, Infra­struktur und Umwelt, sind gegenüber 2017 um 4 093,5 Millionen Euro und gegenüber


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dem Bundesvoranschlag 2018 um 86,2 Millionen Euro gesunken. Die Daten – wenn ich wieder darauf hinweisen darf – finden Sie in der bereits angesprochenen Tabelle.

Ohne Bankenabwicklungskonto Untergliederung 46, gemeint ist wohl die Unterglie­derung 46 Finanzmarktstabilität, sind die Auszahlungen in der Rubrik 4 gegenüber 2017 um 581,5 Millionen Euro gestiegen und gegenüber dem Bundesvoran­schlag 2018 um 116,7 Millionen Euro gesunken.

Zur Frage 16:

Die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung in der Rubrik 5, Kassa und Zinsen, sind gegenüber 2017 um 128,1 Millionen Euro gestiegen und gegenüber dem Bundes­voranschlag 2018 um 487,6 Millionen Euro gesunken.

Den Ergänzungssatz kennen Sie schon. Es sei nur festgehalten: in Tabelle 2 auf Seite 14.

Zur Frage 17:

Ohne Berücksichtigung der Untergliederung 46, Finanzmarktstabilität, ist es gegenüber 2017 in allen Rubriken zu höheren Auszahlungen gekommen, in Summe ist das ein Plus von 1 979,1 Millionen Euro, ein Plus von 2,6 Prozent. Gegenüber dem Bundes­vor­anschlag 2018 ist es in allen Rubriken außer der Rubrik 0,1 zu geringeren Auszah­lungen gekommen, in Summe minus 584,6 Millionen Euro, ein Minus von 0,7 Prozent. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Zur Frage 18:

Das Sparen im System ist eine Grundlage, die in allen Rubriken ihren Niederschlag findet – aber natürlich in sehr unterschiedlichen Höhen – und sich in allen Bereichen auch erkennbar zeigt.

Zu den Fragen 19 und 20:

Der Pfad zur Reduktion ist in den dem Nationalrat vorgelegten Dokumenten zum Budget 2018 und 2019 und auch im Draft Budgetary Plan 2019 ausgewiesen und transparent nachvollziehbar. Es zeigt sich der eindeutige Trend zur Senkung von knapp 42 Prozent auf 40,9 Prozent auf derzeitiger Grundlage für das Jahr 2022.

Tatsächlich aber wird dieser Wert unter Berücksichtigung aller aktuell geplanten Entlastungsmaßnahmen, auch derer des Programms „Entlastung Österreich“, noch deutlich unterschritten werden.

Zur Frage 21:

Erste Maßnahmen wie die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, die Sen­kung der Umsatzsteuer im Tourismus sowie auch der Familienbonus Plus im Ausmaß von rund 1,5 Milliarden Euro wurden bereits umgesetzt. Das heißt, diese Maßnahmen wirken bereits spätestens im Jahr 2019.

Dazu kommt ein Entlastungsvolumen von rund 1 Milliarde Euro im Rahmen von „Entlastung Österreich“ im Jahr 2020. Ich glaube, meine einleitenden Ausführungen haben das auch noch bestätigt. Bis zum Jahr 2022 wird sich das Gesamtentlas­tungs­volumen dann noch einmal zusätzlich um 3,5 Milliarden Euro erhöhen, und die Summe der Entlastungen wird daher in der Gesamtwirkung über 6 Milliarden Euro betragen.

Zu den Fragen 22 und 23:

Die Finanzierung des Steuerreformpakets „Entlastung Österreich“ soll durch Ausga­ben­disziplin, einen strengen Budgetvollzug, zusätzliche Einsparungen auch in den Be-


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reichen Verwaltung und Förderungen sowie Maßnahmen, die zu mehr Steuergerech­tigkeit führen, erreicht werden.

Im Bereich der Steuergerechtigkeit soll auch eine österreichische digitale Konzern­steuer eingeführt werden, die wir im Rahmen der Regierungsklausur beschlossen haben, wobei wir da auch das, was im Rahmen des Ecofin im März dieses Jahres in Richtung einer europäischen Digitalsteuer beschlossen wird, entsprechend berücksich­tigen.

Weiters wird auch eine Informationsverpflichtung im Bereich der Sharing Economy eingeführt werden. Im Bereich des Onlineversandhandels sollen Maßnahmen gesetzt werden, die das Steueraufkommen sichern und auch faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellen. Dafür soll die derzeit geltende Umsatzsteuerbefreiung für Einfuhren von geringem Wert, unter 22 Euro, abgeschafft werden.

Es werden Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Euro pro Jahr im Bereich der Digitalsteuer erwartet, und die detaillierte Darstellung dieses Mehraufkommens wird auch im Rahmen der WFA erfolgen.

Zur Frage 24:

Die Regierungsvorlage zum Sozialversicherungs-Organisationsgesetz beinhaltet eine wirkungsorientierte Folgekostenabschätzung. Dieser sind Abschätzungen der finan­ziellen Auswirkungen dieses Reformvorhabens zu entnehmen, wonach die Effizienz­steigerungen durch die Strukturreform im Jahr 2020 mit rund 99 Millionen Euro bewer­tet werden, die bis zum Jahr 2023 auf rund 433 Millionen Euro ansteigen.

Zur Frage 25:

Erste Maßnahmen im Ausmaß von rund 1,5 Milliarden Euro wurden von der Bundes­regierung bereits umgesetzt. Schon mehrfach erwähnt: die Senkung der Arbeitslosen­versicherungsbeiträge, die Senkung der Umsatzsteuer im Tourismus, der Familien­bonus Plus.

Die Bundesregierung setzt diesen Kurs mit „Entlastung Österreich“ mit dem Minister­ratsbeschluss 41/13 fort und initiiert ein umfassendes sowie nachhaltiges Entlastungs­programm, welches in drei Stufen bis 2022 umgesetzt wird. Konkret sind folgende Maßnahmen geplant: im Jahr 2020: Entlastung von Geringverdienern, Entbürokratisie­rung und eine auch von Ihnen angesprochene erwartete Ökologisierung des Steuer­systems; in den Jahren 2021 und 2022: eine zusätzliche Entlastung von Lohn- und Einkommensteuerzahlern über den Steuertarif, die Attraktivierung des Wirtschafts­standorts zur Sicherung und zum Ausbau von Arbeitsplätzen und Vereinfachungen im Steuerrecht.

Ich finde es sehr angenehm, dass Sie uns durch Ihre dringlichen Fragen auch die Chance zur Beantwortung geben. Diese Dinge kann man nicht oft genug erwähnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

„Entlastung Österreich“ ist damit die Grundlage für eine neue und nachhaltige Um­verteilung vom Staat zu den Bürgern und Unternehmern, beginnend mit den Jah­ren 2020 bis 2022 eben zusätzlich 4,5 Milliarden pro Jahr, und das auch mit der Sicherstellung, dass der Budgetvollzug und auch die Überschüsse, und damit die Basis für die Entschuldung Österreichs, in den nächsten Jahren gewährleistet und gesichert sind. Das ist auch die Grundlage eines fairen Generationenvertrags für alle Menschen in Österreich.

Zur Frage 26:

Bereits in der ersten Umsetzungsphase von „Entlastung Österreich“ ab 2020 werden Maßnahmen zur Ökologisierung des Steuersystems gesetzt werden. Dabei stehen


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Maßnahmen aus der österreichischen Klima- und Energiestrategie im Mittelpunkt. (Abg. Schellhorn: Großartige Lesung!)

Ziel ist unter anderem, im Bereich der Mobilität ökologische Anreize zu schaffen und Fahrzeuge mit geringerem Schadstoffausstoß steuerlich zu begünstigen.

Darüber hinaus sind steuerliche Anpassungen auch in den Bereichen Photovoltaik, Biogas und Wasserstoff geplant. Zudem sollen aus ökologischen Überlegungen und auch im Sinne der Gleichbehandlung Bücher, Zeitungen, Zeitschriften künftig mit einem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent unterlegt werden, auch wenn diese in elektronischer Form erworben werden.

Auch da gilt, dass die entsprechenden Maßnahmen ohne Belastung der Steuerzahler implementiert werden; eine ehrliche Entlastung entgegen der Vergangenheit und dem Usus der letzten Jahrzehnte.

Zur Frage 27:

Die #mission 2030, die integrierte Klima- und Energiestrategie, beschlossen im Ministerrat am 28. Mai 2018, sieht vor, eine Zusammenstellung kontraproduktiver Sub­ventionen, die den Klima- und Energiezielen entgegenstehen, samt den damit ver­bun­denen Implikationen für den Wirtschaftsstandort Österreich vorzulegen. Zur Erar­bei­tung dieser Liste von Subventionen, die den Klima- und Energiezielen entgegenstehen, inklusive einer Darstellung der Implikationen für den Standort Österreich ist eine Arbeitsgruppe, auch mit Vertretern des BMF, des Ministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und auch des Verkehrsministeriums, eingerichtet.

Derzeit wird geprüft, welche Förderungen welche Auswirkungen haben und gegebe­nenfalls auch auslaufen könnten. Das Ergebnis soll als Ausgangspunkt für die Be­seitigung dieser kontraproduktiven Anreize und Förderungen dienen.

Zu den Fragen 28, 29 und 31:

Dazu verweise ich im Sinne der Redundanz auf die Beantwortung der Frage 9.

Zur Frage 30:

Dieses Volumen kann über die Begrenzung des Wachstums der Staatsausgaben erzielt werden. Dazu finden derzeit weitere Analysen auch im Rahmen des Spending Review durch das BMF auch mit den anderen Ministerien statt.

Zu den Fragen 32 und 35:

Im Zusammenhang mit der Messung der kalten Progression gibt es mannigfaltige Konzepte und Interpretationen. Im allgemeinen Diskurs hat sich die Anpassung der Stufen des Einkommensteuertarifs in bestimmten Zeitabständen entsprechend der Entwicklung eines geeigneten Index zur Preissteigerung herauskristallisiert. Schät­zungen zeigen, dass die Anhebung der Stufen des Einkommensteuertarifs pro Pro­zent­punkt Inflation Kosten in der Größenordnung von rund 250 Millionen Euro verur­sachen würde.

Im Zeitraum von 2009 bis 2018 traten zwei Steuerreformen in Kraft, die jeweils mehrere Maßnahmen zur Senkung des Einkommensteuertarifs beinhaltet haben. Mit diesen Reformmaßnahmen wurden die Effekte der kalten Progression der letzten Jahre ausgeglichen.

Mit 2019 wurde überdies der schon erwähnte Familienbonus Plus mit einem Brutto­effekt von 1,5 Milliarden Euro beziehungsweise einem Nettoentlastungsvolumen von etwa 1,2 Milliarden Euro eingeführt.


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Im Zeitraum bis 2022 wird eine weitere Steuerreform wirken, bei der erneut der Steuertarif markant gesenkt werden wird. Da die kalte Progression bis 2022 von der zukünftigen Inflation abhängt, kann eine detaillierte Angabe auch in dieser Form und Kalkulation derzeit nicht erfolgen.

Zu den Fragen 33 und 34:

Die veranlagte Einkommensteuer und die Lohnsteuer wurden in dem von der Frage umfassten Zeitraum so wie fast alle gemeinschaftlichen Bundesabgaben nach dem einheitlichen Schlüssel verteilt, wobei unter Berücksichtigung von Ertragsanteilen und aufkommensabhängigen Transfers auf den Bund rund zwei Drittel und auf die Länder und Gemeinden rund ein Drittel entfallen. Der Anteil der Länder beträgt dabei rund 21 Prozent, derjenige der Gemeinden rund 12 Prozent.

Zu den Fragen 36 und 37:

Auch für die Jahre seit 2016 gilt, dass die Länder und Gemeinden mit rund einem Drittel an den Einnahmen an der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer beteiligt sind. Da die aktuelle Finanzausgleichsperiode nur bis zum Ende des Jahres 2021 gilt, wird der Anteil in den Jahren 2022 und 2023 allerdings letztlich von den Regelungen des nächsten Finanzausgleichsgesetzes abhängen.

Zur Frage 38:

Die im Regierungsprogramm enthaltenen Reformvorhaben wirken sich aufgrund der bestehenden Verflechtung der Aufgaben und Finanzströme in mehrfacher Hinsicht auf die Bundesländer aus. So sieht das Regierungsprogramm etwa die verstärkte Zusam­menführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung, die Reduk­tion der Transferströme unter Berücksichtigung der Wechselwirkung im Finanzaus­gleich, zum Beispiel Vereinheitlichung der Finanzierungstöpfe für den Gesundheits- und Pflegebereich, und die Vermeidung von überschneidenden Kompetenzen und Parallelstrukturen vor.

Umsetzungen von Verfassungsreformen wurden durch das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz bereits eingeleitet.

Im finanziellen Bereich werden die kommenden Finanzausgleichsgespräche für das Jahr 2021 ein geeigneter Rahmen sein, die Anliegen der Bundesregierung betreffend nachhaltige Reformen einzubringen.

Zur Frage 39:

Da nehme ich Bezug auf die Beantwortung zur Frage 30.

Zur Frage 40:

Das Koordinationskomitee tritt regelmäßig zum Austausch von Informationen und auch zur Erfüllung der im Österreichischen Stabilitätspakt vorgesehenen Koordinierungs­aufgaben zusammen. Es hat zuletzt in sehr konstruktiver Weise im Herbst 2018 getagt und wird im Frühling 2019 nach Vorbereitung durch die Beamtenebene neuerlich auf politischer Ebene zusammentreten.

Die gegenseitige Information und Abstimmung im ÖKK leistet einen wichtigen Beitrag zur gemeinsamen Erfüllung der Ziele des Österreichischen Stabilitätspakts und damit auch der Fiskalregeln der Europäischen Union durch Bund, Länder und Gemeinden.

Zur Frage 41:

Die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von Einzelmaßnahmen hängen von zahlreichen auf Individualebene zu treffenden Annahmen ab, wie zum Beispiel dem jeweiligen Erwerbsstatus, der jeweiligen Lebenserwartung oder etwa den bisherigen


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und künftigen Beitragsgrundlagen. Derartige pauschale Aussagen im Hinblick auf mög­liche Auswirkungen eines erhöhten Pensionsantrittsalters können daher nicht getroffen werden.

Zu den Fragen 42 und 43:

Im Regierungsprogramm bekennt sich die Bundesregierung zu einem stabilen und nachhaltigen Pensionssystem, das den Lebensstandard im Alter aufrechterhält und für die einzelnen Generationen einschätzbar bleibt. Zentral ist da unter anderem eine vorausschauende und effiziente Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, die eine lange Beschäftigungs- und Beitragsdauer garantiert. Selbstverständlich legt das Bundes­ministerium für Finanzen aufgrund der budgetären Bedeutung ein großes Augenmerk auf die Entwicklung des Pensionsbereichs.

Zur Frage 44:

Die Hebesätze können nur auf Basis einer Gesetzesnovelle geändert werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative ist derzeit nicht in Diskussion.

Zur Frage 45:

Die Sitzungen der Alterssicherungskommission sind vom Vorsitzenden dieser Kommis­sion anzuberaumen und zu leiten. Da dessen beziehungsweise deren Bestellung noch nicht erfolgte, kann keine Aussage getätigt werden, bis wann sich die Alterssicherungs­kommission konstituiert.

Zur Frage 46:

Diese hängt von der Konstituierung der Alterssicherungskommission ab. Da die Bestellung des beziehungsweise der Vorsitzenden noch nicht erfolgte, kann keine Aussage getätigt werden, bis wann sich die Alterssicherungskommission konstituiert.

Zur Frage 47:

Wie bereits in der Frage 24 ausgeführt, beinhaltet die Regierungsvorlage zum Sozial­versicherungs-Organisationsgesetz eine wirkungsorientierte Folgekostenabschätzung. Dieser sind Abschätzungen der finanziellen Auswirkungen dieses Reformvorhabens zu entnehmen. Demnach werden die Effizienzsteigerungen durch die Strukturreform im Jahr 2020 mit rund 99 Millionen Euro bewertet, die bis zum Jahr 2023 auf rund 433 Mil­lionen Euro ansteigen werden.

Zur Frage 48:

Aufgrund der vom Bundesministerium für Finanzen errechneten Abgaben nach einheit­lichem Schlüssel werden die Beiträge des Bundes gemäß § 57 Abs. 1 Z 1 und 2 ermit­telt. In weiterer Folge werden diese Beiträge an die Landesgesundheitsfonds aus­gezahlt.

Zur Frage 49:

Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen sind die Vertragsparteien Bund und Länder und Sozialversicherung übereingekommen, die im Jahr 2013 begonnene Ge­sundheitsreform konsequent weiterzuführen. Das heißt, das eingerichtete Zielsteue­rungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der Gesund­heits­versorgung wird fortgeführt. Damit soll auch sichergestellt werden, dass sich mittels vereinbarter Ausgabenobergrenzen die öffentlichen Gesundheitsausgaben gleichlaufend zum nominellen Wirtschaftswachstum entwickeln. Es wird damit ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung des Österreichischen Stabilitätspakts geleistet.

Ich hoffe, dass die Fragen, die wir heute Vormittag um 10 Uhr erhalten haben (Abg. Meinl-Reisinger: Das ist halt so!), damit in der zur Verfügung stehenden Zeit ent­sprechend ausführlich beantwortet sind.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 154

Ich hoffe, dass damit die Geduld der NEOS nicht weiter strapaziert wird. Ich bitte aber auch darum, dass wir, so wie wir diese Debatte in guter Erinnerung (Abg. Meinl-Reisinger: Sehr viele Inhaltsansätze waren nicht da!) halten wollen, uns auch an die Diskussionen im Budgetausschuss und an die Diskussion in der Aktuellen Stunde erinnern mögen. Damit schließe ich meine Ansprache. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jarolim: Haben diese Ausführungen jetzt gestimmt? – Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

15.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Schellhorn ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


15.50.27

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Man hat irgendwie den Eindruck, Sie fühlen sich auf den Schlips getreten ob dieser Dringlichen Anfrage. Ich kann Ihnen von unternehmerischer Seite her sagen, es ist ganz wichtig, sich mit den Zahlen zu beschäftigen.

Ich komme gleich zu ein paar Antworten auf Fragen, die wir Ihnen gestellt haben, aber der wirtschaftliche Grundsatz eines Unternehmers ist auch ganz wichtig: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not!, oder: Wir lassen uns ein Defizit nicht als Überschuss verkaufen.

Ich glaube, verantwortungsvolle Politik ist ganz enorm wichtig. Ich möchte Ihnen zei­gen, wie ehrlich man es meint, wenn Sie in Ihrer Antwort auf die Frage 10, in der auf Aussagen der Regierungsparteien im Wahlkampf Bezug genommen wird, jetzt von einem zweistelligen Milliardenbereich in der Legislaturperiode sprechen. Beide Par­teien, die Türkisen und die FPÖ, haben sich mit jährlich 14 Milliarden bis 16 Milliarden Euro an Entlastung geschmückt – und jetzt kommt, wenn wir Glück haben, knapp ein zweistelliger Milliardenbetrag innerhalb von vier oder fünf Jahren zustande. Das ist das, was man im Hinblick auf Ehrlichkeit meint. Man muss mit Zahlen schon ganz offen umgehen.

Bei den Antworten auf die Fragen 12, 13 bis 16 (Zwischenruf bei der ÖVP: Ha, ha, ha!) haben Sie schon das Thema, dass Sie die Bankenrettung dieses Jahr nicht hatten, sondern die Bankenrettung hat Sie gerettet, dass Sie auch in diesen Rubriken Über­schüsse erzielt haben beziehungsweise durch die Bankenrettung auch nichts verloren haben. Das sind diese Gags, von denen wir sprechen, das sind diese PR-Maschi­nerien. (Beifall bei den NEOS.)

Ich muss schon ganz ehrlich sagen – und das interessiert mich auch als Unternehmer und interessiert die Unternehmer und vor allem die Steuerzahler, die jetzt vor den Fernsehschirmen sitzen, die wahrscheinlich gerade auch die Steuererklärungen machen, die Ihre Arbeit machen: Diese haben nämlich ein Problem damit, dass diese angekündigten großen Reformen mit diesen jährlich 14 Milliarden bis 16 Milliarden Euro in Wahrheit jetzt in einer Micky-Maus-Steuerreform gelandet sind. Diese Micky-Maus-Steuerreform erinnert mich ein bisschen an die Geschichte der Panzerknacker. – Ja, das ist so. Das Hobby der Panzerknacker, das habe ich mir herausgesucht, ist nämlich: Pläne schmieden, die nicht funktionieren. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS.) Das kann ich Ihnen dann geben. (Abg. Winzig: Der Strolz geht ...!) Das ist auch so, nämlich ankündigen, was wir sowieso nicht machen können.

Das ist ein Thema, das mich ganz speziell beschäftigt. Jetzt komme ich dorthin, weil eben auch Ihr Staatssekretär in einem Ö1-„Morgenjournal“ angekündigt hat, dass diese Steuerreform, die jetzt dann kommt, im zweistelligen Milliardenbereich liegt, dass die kalte Progression jetzt abgeschafft wird, nicht am Ende der Legislaturperiode. Das,


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was hier gesprochen wurde, ist eklatant falsch. Offensichtlich haben Sie ihn overrult und offensichtlich war das der PR-Schmäh und der Gag der FPÖ.

Ich möchte jetzt auch zu einem Punkt, zu einem der großen Förderer der ÖVP, die darauf auch noch stolz sind, kommen. In der „Kleinen Zeitung“ hat Stefan Pierer in einem Interview von der Gewinnprämie für seine Mitarbeiter erzählt. Er hat nämlich all seinen Mitarbeitern – sehr löblich, muss man wirklich sagen, sehr löblich – 2 700 Euro Gewinnprämie gegeben. Das Blöde ist nur, von diesen 2 700 Euro Gewinnprämie sind bei den Mitarbeitern nur 1 300 Euro angekommen. Mehr als 1 300 Euro, nämlich 1 400 Euro, sind bei Ihnen gelandet. Ein paar Hunderter davon im Finanzministerium, ein paar Hunderter bei den Sozialversicherungen, ein paar Hunderter in der Pensions­versicherung; vom Familienlastenausgleichsfonds und von der Wohnbauförderung wollen wir gar nicht reden. (Abg. Rossmann: Klassischer Dienstgeberbeitrag!) – Dienstgeber, ja.

Herr Finanzminister, Sie haben gesagt, die öffentlichen Abgaben haben sich sehr dynamisch entwickelt. – Ja, darauf will ich auch zurückkommen. Ja, die öffentlichen Abgaben haben sich sehr dynamisch entwickelt, nämlich plus 662 Millionen Euro bei der Körperschaftsteuer, plus 179 Millionen, also rund 180 Millionen Euro bei der Einkommensteuer, plus 177 Millionen Euro bei der Lohnsteuer, plus 172 Millionen Euro bei der Kapitalertragsteuer, plus 60 Millionen Euro bei der Normverbrauchsabgabe und plus 57 Millionen Euro bei der Grunderwerbsteuer. Das ist dynamisch. Es ist leider nur ein Betriebsunfall des Finanzministeriums, dass das für Sie gilt und nicht für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Das ist das Thema. (Beifall bei den NEOS.)

Sie machen Taschenspielertricks, indem Sie es den Menschen aus den Taschen neh­men und es irgendwann, vielleicht am Ende der Legislaturperiode, knapp vor Wahlen, wieder herschenken. Das finde ich verwerflich. Das ist keine ehrliche Politik. Wenn Sie versprechen, dass Sie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern 14 Milliarden jährlich zurückgeben, dann sollten Sie dies auch tun und sie nicht am Schmäh halten.

Herr Finanzminister, das Wirtschaftswachstum lag bei 2,7 Prozent. Das Steuerwachs­tum betrug bei der veranlagten Einkommensteuer plus 8,3 Prozent, plus 7,2 Prozent bei der Lohnsteuer, plus 15,6 Prozent bei der Körperschaftsteuer, plus 11,6 Prozent bei der Kapitalertragsteuer, plus 3,5 Prozent bei der Umsatzsteuer, plus 13 Prozent bei der NoVA und plus 9,3 Prozent bei der Grunderwerbsteuer. Das Wirtschaftswachstum: 2,7 Prozent; jenes von Steueraufkommen und Vermögen ist also faktisch doppelt so hoch mit 5,3 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Jetzt können wir über verschiedene Punkte reden, ich kann auch der FPÖ noch einmal das Wahlprogramm vorlesen. Worum es mir geht, ist Ehrlichkeit in der Politik. Ich bin ein Steuerzahler und ich erwarte mir von Ihnen, dass Sie endlich auch etwas für meine Mitarbeiter tun. (Zwischenruf der Abg. Winzig.) Für die unteren Einkommen haben Sie etwas getan, dieses Lob muss ich Ihnen aussprechen, Sie haben auch etwas für die Familien getan (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger), aber der Bereich in der Mitte wurde nicht entlastet. Das Problem ist, dass sich diese Menschen, die kräftig Steuer zahlen, kein Eigentum ansparen können – das ist das Kernproblem –, weil Sie ihnen durch die kalte Progression viel zu viel wegnehmen. Schaffen Sie die kalte Pro­gression ab! Die kalte Progression abzuschaffen haben schon angekündigt: Grasser – der ist jetzt mit den Gerichten beschäftigt (Heiterkeit der Abg. Meinl-Reisinger) –, Molterer – der ist beim Europäischen Fonds –, Finanzminister Pröll – der mahlt ein bisschen Mehl –, Frau Fekter – die ist zu ihrer Sand- und Kiesboutique zurückgekehrt –, Herr Spindelegger – der kümmert sich um die Migration – und Finanzminister Schelling, der auch sehr heftig dafür eingetreten ist und jetzt bei Gazprom ist. – Ich bin ja ge­spannt, was Sie machen werden.


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Eines können Sie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aber nicht vormachen, nämlich indem Sie etwas versprechen, was Sie nicht einhalten. Ich denke, dass es jetzt an der Zeit für Entlastung ist und dass jetzt die kalte Progression wegkommen muss, weil wir eine Niedrigzinspolitik haben. Ihr Thema ist einfach, dass Sie sich bei den Schulden und damit beim Schuldenstand insgesamt etwas ersparen, weil wir eine Nullzinspolitik haben. Stellen Sie sich vor, die Zinsen würden steigen – dann würde Ihr ganzes Kartenhaus zusammenbrechen.

Ich glaube nach wie vor, dass das, was Sie uns als Steuerreform verkaufen, eine Micky-Maus-Reform ist. Die Panzerknacker werden uns halt irgendwann einmal erzäh­len, was mit uns geschehen ist und was mit Ihnen geschehen ist.

Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass Sie den Menschen den Glauben geben, dass Sie den Menschen, die wirklich Steuer zahlen, den Glauben wieder geben. Diese müssen eine Vision haben, nämlich die Vision, dass ihnen nicht alles aus der Tasche gezogen wird, sondern dass sie sich Eigentum ansparen können. Das ist eine wichtige Mission. Dieser Verantwortung müssen Sie sich stellen. (Beifall bei den NEOS.)

15.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Klubobmann Wöginger ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


15.59.09

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir überlegt, was ich tue, um die Dringliche Anfrage ein bisschen in die Höhe zu bringen (Abg. Scherak: Es wird dir nicht gelingen, Gust!), da es an und für sich fast nicht zu überbieten ist, dass man vor einem Monat sagt, wie Frau Kollegin Meinl-Reisinger: „Ich muss meinen Vorrednern schon auch recht geben – Herrn Gudenus nicht, Herrn Krainer schon [...] –, dass die Aktualität sich mir nicht ganz erschließt.“ (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger. Das war im Rahmen der Aktuellen Stunde. (Abg. Meinl-Reisinger: Weil es Ankündigungen sind!)

Heute, nicht einmal vier Wochen später, brauchen wir eine Dringliche Anfrage dazu, muss es also dringlich behandelt werden (Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und FPÖ), damit wir letzten Endes darüber reden können, was denn diese Bundesregierung im Rahmen der Steuerentlastung macht.  

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, Sie brauchen eines nicht zu tun: sich Sorgen zu machen um diese Bundesregierung und schon gar nicht um den Finanz­minister, weil Finanzminister Löger (Abg. Schellhorn: Um die Steuerzahler! – Abg. Meinl-Reisinger: Na, eh nicht! Um die Steuerzahler!) – ja, um die kümmern uns auch wir, denn bei euch wären sie eh verkauft! – das Budget im Griff hat, das Finanzressort im Griff hat und jeden Euro sorgsam bewacht, im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Um ihn braucht ihr euch nicht zu kümmern. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Meinl-Reisinger: Parteienförderung!)

Im Übrigen: Der Finanzminister schafft es auch, 50 Fragen innerhalb weniger Stunden zu beantworten – er hat sie um 10 Uhr bekommen, um 15 Uhr musste er hier sitzen –, aber es ist nicht möglich, einen Vier-Seiten-Text, in dem betreffend mehrere Gesetze das Gleiche abgebildet wird, innerhalb von 20 Stunden zu erledigen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Deimek: Ui! Ui!) Das sei am Rande erwähnt. (Abg. Jarolim: Das ist aber besser als der Karfreitagswunsch!) – Jarolim, du schreist schon seit 15 Jahren nach vorn, meistens einen Haufen Blödsinn – behalte es dir, das brauchen wir nicht! (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall und Bravoruf bei der FPÖ.)


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Uns geht es um die Bürgerinnen und Bürger, uns geht es um die Menschen in Österreich, uns geht es um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Frau Kollegin Meinl-Reisinger, als Kollege Strolz die Partei und den Klub übergeben hat, hat er das auch medial ganz ordentlich gemacht – das war im Übrigen auch eine Show –, aber er hat anscheinend die Inhalte nicht mitgegeben, bei denen die NEOS selbst mitgestimmt haben, nämlich:

Senkung der Umsatzsteuer im Tourismus von 13 auf 10 Prozent: Volkspartei, Frei­heitliche, NEOS pro, Sozialdemokraten und – damals noch – Liste Pilz kontra; das war am 21. März.

Familienbonus: Beschluss des Nationalrates am 4. Juli 2018, pro: Volkspartei, Frei­heitliche und NEOS; kontra – wie immer, Neinsagerpartei sind ja die Sozialdemo­kra­ten –: SPÖ und Liste Pilz.

Dann habt ihr einmal nicht mitgestimmt – warum, weiß man nicht, aber anscheinend sind euch Geringverdiener nicht so wichtig, sie sind keine zentrale Wählerklientel der NEOS (Zwischenruf des Abg. Scherak) –, als wir gesagt haben, wir wollen 400 000 Ar­beitnehmer und Arbeitnehmerinnen entlasten, die den ganzen Tag hackeln, arbeiten, im Tourismus, im Gastgewerbe, im Handel. Wir wollen, dass auch sie 300 Euro im Jahr mehr bekommen, daher haben wir, die Regierungsparteien, die Senkung der Arbeits­losen­versicherungsbeiträge beschlossen, und zwar am 22. März; die drei Oppositionsparteien waren dagegen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Scherak.)

Eines verstehe ich jetzt nicht: Jetzt stimmt ihr selbst zweimal bei wesentlichen Entlas­tungspaketen mit einem Volumen von rund 1,7 Milliarden Euro mit, und dann stellt ihr euch hierher und fragt: Wo ist die Entlastung? – Ich kenne mich da, ehrlich gesagt, nicht mehr aus. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Dazu kommt: Es freut uns, dass der Kindersegen in vielen Haushalten wieder stärker Einzug hält, auch hier im Haus. Wir gratulieren allen, denen Kindersegen bevorsteht. (Beifall bei der ÖVP.) Wir haben wieder steigende Geburtenraten, das zeigt, dass der Familienbonus die volle Wirkung schon entfaltet hat. (Abg. Meinl-Reisinger: Meinen Sie, das ist eine Folge des Familienbonus?! Das ist eine Erhöhung der eigenen Rolle! – Zwischenruf des Abg. Loacker) Es profitieren 950 000 Familien, 1,6 Millionen Kinder; und 700 000 Menschen haben bereits die monatliche Auszahlung des Fa­milienbonus in Anspruch genommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob sie 125 Euro netto pro Kind und Monat mehr haben oder nicht, spüren die Leute. Das heißt, es raschelt in der Brieftasche, und das wollen wir, dass die Menschen letzten Endes auch entlastet werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)

Die Senkung der Lohnnebenkosten ist angesprochen worden: Es ist ja sozusagen ein Paket, das in dieser Legislaturperiode insgesamt ein Gesamtvolumen von 12 bis 14 Milliarden Euro umfasst, und das werden wir kumuliert in Summe auch darstellen können. Wir beginnen auch bei der SV-Reform: Die Senkung des Unfallversiche­rungs­beitrags um 0,1 Prozent ist mit 1. Jänner dieses Jahres in Kraft getreten. Heute haben wir gemeinsam – da wart ihr mit dabei, danke dafür! – einen drohenden Wiederanstieg im Bereich von Lohnnebenkosten verhindert, indem wir gesagt haben: Nein, das wollen wir nicht, das verhindern wir und setzen wir auch gemeinsam aus!

Deshalb haben wir von der Volkspartei im Jänner das Thema der Aktuellen Stunde entsprechend gewählt, um einmal in groben Zügen über die Steuerentlastung, die wir jetzt planen, die in den Jahren 2020, 2021 und 2022 dann auch wirksam wird, zu informieren. Umsetzen werden wir das schon früher, das heißt, wir beschließen das Paket vorher. (Abg. Scherak: Kalte Progression?) – Zur kalten Progression: Ich habe hier schon 17-mal erklärt, dass wir zuerst die Steuerentlastung durchführen, noch ein-


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mal die Tarife senken – da unterstützen uns auch Wirtschaftsökonomen –, und dann über das Thema der kalten Progression und über deren Abschaffung reden. (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Scherak.) Jetzt senken wir einmal die Tarife für 4,5 Millio­nen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Wir beginnen wieder bei den Geringverdienern, und ich bin gespannt, ob die NEOS dabei sind. Da geht es insgesamt um rund drei Millionen Menschen: 1,5 Millionen Arbeitnehmer, eine Million Pensionisten und rund 350 000 Selbstständige und Bauern, vor allem in dem Bereich, in dem gar keine Steuern bezahlt werden; da gehen wir in den Sozialversicherungsbereich hinein und beschließen eine Absenkung der Kranken­versicherungsbeiträge, damit diesen Menschen netto auch mehr bleibt.

Das wollen wir eigentlich haben, und ich rechne damit, dass die NEOS da mitgehen werden (Abg. Meinl-Reisinger: Wann?), denn wenn man im Nationalrat eine Dring­liche zum Thema Entlastung macht, dann reicht es nicht, sich einfach nur die Gruppe auszusuchen, sondern dann muss man auch wirklich mitspielen. Das werden wir uns ganz genau anschauen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Scherak: ... mitspielen!) Einmal haben Sie es schon nicht gemacht: bei der Senkung der Arbeitslosenver­siche­rungsbeiträge. Wir werden es uns genau anschauen, wie das dann bei der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für die Geringverdiener ausschaut, die es auch verdient haben, dass sie entlastet werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Dann folgt die Tarifentlastung in den untersten Stufen, und letzten Endes dann zur Standort-, Wirtschafts- und Arbeitsplatzabsicherung auch noch ein Paket für die Unter­nehmen – insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro, die jetzt zum Familienbonus Plus noch dazukommen. (Abg. Meinl-Reisinger: Jetzt?) – Ja, jetzt! (Rufe bei den NEOS: Wann? Wann?) – Also ich weiß gar nicht, was ihr im letzten Jahr  gemacht habt, habt ihr da geschlafen? Diese Bundesregierung hat im letzten Jahr so viel weitergebracht: Pakete – Entlastungspakete, Bildungspakete, Deutschförderklassen –, auch Reformen, man denke an die Sozialversicherungsreform. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Wir haben wieder Noten von eins bis fünf eingeführt (Zwischenruf des Abg. Schellhorn), damit sich die Eltern überhaupt auskennen, was die Kinder in der Schule lernen oder nicht lernen. Diese Dinge haben wir auch umgesetzt, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir gehen auch die großen Punkte wie Pflege an. Heuer gibt es drei Schwerpunkte: Die Steuerentlastung – haben wir jetzt schon wochenlang gepredigt – setzen wir um; Pflege - - (Abg. Meinl-Reisinger: Kommt halt nicht!) – Frau Kollegin Meinl-Reisinger, da können Sie schwer mitreden, die NEOS haben keine Landespolitiker, sie haben fast keine Gemeindepolitiker. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Wir reden noch mit unseren Leuten draußen vor Ort, denn das Thema Pflege ist ein Thema für Länder und Gemeinden, auch für die Organisationen, die dort tagtäglich im Einsatz stehen, und auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Pflege tätig sind. Wir wollen mit ihnen reden, und wir wollen sie mitnehmen, auch bei der Beschlussfassung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Loacker: Habt ihr mit denen auch geredet, als ihr den Pflegeregress abgeschafft habt?) – Ja, genau, jetzt kommst du noch daher mit deiner Weisheit! (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP.)

Heute durch den Ministerrat gegangen sind die Rot-Weiß-Rot-Karte (Abg. Loacker: Ja, die ist schon öfter durch den Ministerrat gegangen!) – ja, du bist auch schon öfter wo durchgegangen –, die Mangelberufsliste und letzten Endes auch Anti-Gold-Plating. Das sind drei Themen, bei denen ich auch gespannt bin, ob die NEOS zustimmen oder nicht zustimmen, denn das sind wesentliche Maßnahmen für den Arbeitsmarkt, für den


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Standort, letzten Endes auch im Zusammenhang mit dem Fachkräftemangel. Ich bin gespannt, wie sich die NEOS da verhalten werden.

Diese Bundesregierung und auch wir von den Regierungsfraktionen hier im Parlament arbeiten mit Hochdruck an unseren Vorhaben, auch an der größten Steuerentlastung seit Jahrzehnten; Teile davon sind schon umgesetzt wie der Familien- - (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) – Frau Klubobfrau, du fragst immer: Warum? (Abg. Meinl-Reisinger: Ja, aber bitte! Die größte Steuerreform?! Entschuldigung!) – Schau, der Familienbonus Plus, das musst du doch wissen, ist umgesetzt! Ich verstehe nicht, ihr habt selber mitgestimmt. Also mir erschließt sich nicht ganz, worin die Dramaturgie im Rahmen dieser Dringlichen liegt. (Abg. Meinl-Reisinger: Wo ist das die größte Steuer­reform aller Zeiten?) Dieser Bundesminister und wir als Volkspartei und Freiheitliche Partei sorgen gemeinsam dafür, dass diese Punkte umgesetzt werden, dass die Menschen in Österreich entlastet werden, insbesondere die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Abschließend: Wir schauen uns genau an, ob ihr dort auch mitstimmt. Frau Kollegin Meinl-Reisinger, eines hätte ich schon auch gern: Sie sagen, Ressourcenverbrauch soll sehr wohl besteuert werden, und Sie reden immer von einer Pensionsreform, die Sie wollen; wenn Sie schon entlasten sagen, aber auf der anderen Seite belasten, dann sagen Sie uns auch, wo Sie belasten wollen! Das erzählen Sie uns nämlich hier nie. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Krainer. – Bitte.


16.10.01

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Wöginger! Sie hätten gleich beginnen können, zu erklären, wo Sie die Belastungen verteilen. Sie behaupten immer, Sie sparen im System. – Im System sparen Sie gar nichts. Im System geben Sie nur Geld für Generalsekretäre und für Ihre aufgeblähten Politapparate aus, und Sie sparen und kürzen bei der sozialen Sicherheit, im Gesundheitsbereich, bei den Leistungen. – Dort sparen Sie. (Die Abgeordneten Wöginger und Winzig: Wo denn?) – Verlangen Sie nicht von anderen, dass sie das machen! Kommen Sie selber heraus und erklären Sie einmal, wo Sie das tun! (Abg. Wöginger: Wo denn?) Das wäre eine ehrliche Politik. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Winzig: Wo? Wo?)

Wenn wir über Steuerpolitik, über Steuerreformen reden, dann muss schon klar sein, was das Zahlen von Steuern überhaupt ist. – Das ist so etwas wie eine Gemein­schafts­kasse, in die alle einzahlen, und dafür sind natürlich zwei Fragen wichtig. Erstens: Wer zahlt wie viel in diese Gemeinschaftskasse ein? Die zweite Frage ist natürlich: Wofür geben wir das Geld aus der Gemeinschaftskasse aus?

Wer zahlt ein? – Da haben wir ein großes Problem, weil nämlich die, die arbeiten gehen, viel zu viel einzahlen und die, die über Kapital und Vermögen Einkommen beziehen, viel zu wenig einzahlen. Das sagt Ihnen jede Statistik, ob von der OECD, vom IWF oder von der Europäischen Kommission. Da können Sie jeden Wissen­schaftler fragen, jeder wird sagen: In Österreich zahlen die, die arbeiten gehen, zu viel ein, die, die über Vermögen und Kapitaleinkommen verfügen, zahlen zu wenig ein. Das ist das erste Problem, das wir haben. (Abg. Neubauer: Warum habt ihr das eigentlich nicht verhindert?)

Das zweite Problem, das wir haben, ist: Die KMUs, die kleinen Betriebe, die mittleren Betriebe zahlen auch viel zu viel ein. Hingegen zahlen die großen Bertriebe, die


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Konzerne, viel zu wenig ein. Jetzt schaue ich mir an, was Sie für die Steuerreform angekündigt haben. Gehen Sie diese Probleme an? – Sie gehen diese Probleme gar nicht an, überhaupt nicht. In Wahrheit verschlimmern Sie die Probleme. Das ist das, was Sie hier machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich habe Ihnen eine ganz aktuelle Grafik mitgebracht. (Der Redner stellt eine Tafel, auf der unter der Überschrift „Einkommen 1980–2018“ ein Diagramm mit mehreren unter­schiedlich stark steigenden Kurven, basierend auf Angaben des Ökonomen Thomas Piketty, dargestellt ist, auf das Rednerpult.) Das sind die Ergebnisse einer inter­nationalen Untersuchung. Die Situation in Österreich ist vergleichbar, nicht großartig anders. Da geht es im Prinzip darum: Wie haben unterschiedliche Teile der Gesell­schaft ihr Einkommen vergrößert oder nicht vergrößert? – Die Kurve, die da ganz massiv ansteigt, stellt das Einkommen der 0,01 Prozent Reichsten der Gesellschaft dar, sie haben ihr Einkommen seit 1980 vervierfacht. Das oberste Prozent hat es noch immer mehr als verdoppelt, und die anderen 99 Prozent haben draufgezahlt.

Das ist die Situation, die wir haben, international wie in Österreich. Die Schere geht extrem auseinander, das oberste 0,01 Prozent galoppiert allen davon, das oberste Prozent verdoppelt auf Kosten aller anderen sein Einkommen. Und was macht diese Bundesregierung? – Sie denkt darüber nach, dass die da oben womöglich zu viel Steuern zahlen, weil sie für alles über 1 Million Euro 55 Prozent Steuern zahlen müssen. Da denken Sie darüber nach, dass die zu viel zahlen! Sie machen sich Sorgen darüber, dass die zu viel Steuern zahlen!

Das ist das, was diese Bundesregierung macht. Das sind die Vorschläge, die aus Ihrem Ministerium kommen, und ich sage Ihnen eines: Sie haben nicht verstanden, wo die Probleme in diesem Land liegen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Probleme liegen ganz woanders. Wir müssen darüber reden, wie wir für die kleinen Einkommen und für die mittleren Einkommen die Steuern und Abgaben nachhaltig senken (Abg. Hanger: Untere Stufe! Hast du nicht zugehört? – Zwischenruf des Abg. Zarits) und gleichzeitig dafür sorgen, dass die oberen Zehntausend, das oberste Prozent, endlich einen gerechten Beitrag in diese Gemeinschaftskasse einzahlt, end­lich Geld einzahlt. (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht darum, dass die KMUs, die fleißigen Unternehmerinnen und Unternehmer in den Klein- und Mittelbetrieben, nicht mehr so viel Steuern zahlen müssen, weil sie heute zu viel zahlen, und dafür die Konzerne und die Großbetriebe endlich einen Beitrag leisten und nicht so wie heute Steuern in Höhe von 1 oder 2 Prozent des Gewinns zahlen. Das sind die Probleme.

Lese ich dazu irgendeinen Vorschlag von Ihnen? – Nein, gar nichts, im Gegenteil: Sie wollen die Körperschaftsteuer nach dem Gießkannenprinzip senken, nur: Die Gieß­kanne hat ganz kleine Löcher für die Klein- und Mittelbetriebe und ganz große Löcher für die Großbetriebe. 80 Prozent von dem, was Sie den Unternehmen geben wollen, bekommen nur die ganz großen Konzerne. (Abg. Vogl: Wie in der Landwirtschaft!) 20 Prozent können sich die kleinen und mittleren Unternehmen teilen.

Das ist die Art und Weise, wie Sie diese Steuerreform vorbereiten, und da sind wir keine Minute dabei, da können Sie keine Minute lang glauben, dass wir mitstimmen. (Abg. Hanger: Du hast dir die Vorschläge nicht angeschaut!) Sie vergrößern die Prob­leme in diesem Land und lösen sie nicht. Da sind wir sicher nicht dabei. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.15



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte. (Rufe: Hermann, sag’s dem Kai Jan! – Der nächste Innviertler, der es Ihnen erklären wird!)


16.15.18

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! (Ruf: -in!) Das haben Sie, lieber Kol­lege Krainer, immer schon gut beherrscht, nämlich eine Neiddebatte über die Umver­teilung zu führen und das dann auch noch mit einer Statistik von Herrn Piketty zu belegen. (Zwischenruf der Abg. Margreiter.) Da muss ich vielleicht noch dazusagen, dass das ein linkslinker Ökonom ist, der seine eigene Sichtweise auf die Dinge hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich kann es mir bei solchen Redebeiträgen nicht verkneifen: Da brauchen Sie nicht von Arbeitsplatzsicherung zu reden, denn da gefährden Sie Arbeitsplätze, zumindest jene im sozialistischen Klub, weil sich die nicht mehr lange halten werden; der wird sich in Zukunft entsprechend verkleinern, wenn Sie so weitermachen. (Beifall bei Abgeord­neten von FPÖ und ÖVP.)

Steuervereinfachung, Steuererleichterung, Senkung der Abgabenquote: Das ist es, was diese Bundesregierung will, und die Senkung der Abgabenquote steht halt einmal ganz oben, über allem. (Zwischenrufe der Abgeordneten Leichtfried und Vogl.) Ich möchte auch erklären, warum das so wichtig ist: Die Senkung der Steuer- und Abgabenquote sorgt dafür, dass die Menschen am Ende des Tages mehr in der Brieftasche haben. Das sorgt für mehr Eigentum, Eigentum sorgt auch für Sicherheit, Sicherheit im Alter, gibt den Menschen Vertrauen und hebt das Vertrauen in die Zukunft; deswegen hat sich die Bundesregierung das zum Ziel gesetzt.

Hohes Haus! Vertrauen und Verantwortung sind auch in Wirtschafts- und Finanzfragen wichtige Faktoren. Wenn ich von Verantwortung spreche, liebe NEOS, auch an euch gerichtet: Ihr fordert von der Regierung Maßnahmen ein, die ohnehin kommen.

Zur Dringlichkeit: Warum das so dringlich ist, weiß niemand – das haben wir schon gehört –, das versteht auch niemand, denn im Jänner war es das, wie gesagt, noch nicht, jetzt ist es dringlich; aber wir werden diese Punkte umsetzen. Sie sind herzlich eingeladen, das mitzutragen!

Ich möchte aber schon auch auf eines hinweisen und, wenn ich von Verantwortung spreche, auch einfordern, dass die NEOS Verantwortung an den Tag legen. Es gibt – nur als Beispiel dafür, wie verantwortungsvoll die NEOS mit Politik im Allgemeinen umgehen – den sogenannten Regierungsmonitor. Ich glaube, es war Herr Kollege Schellhorn, der von Ehrlichkeit gesprochen hat. Ihr betreibt den sogenannten Regie­rungs­monitor, und da findet sich zum Beispiel zum Stichwort Budgetdefizit der Satz: „Es ist daher davon auszugehen, dass die Schulden für die kommenden Generationen noch weiter wachsen werden.“ – Tatsache ist, dass wir die Schuldenquote im Vorjahr, im Jahr 2018, unter 75 Prozent gesenkt haben und dass wir demnächst ein ausge­glichenes Budget haben werden. (Abg. Meinl-Reisinger: Entschuldigung! Das ist ein Taschenspielertrick! Das ist ein Taschenspielertrick!)

Zum Stichwort Arbeitszeitflexibilisierung steht drinnen: „NICHT UMGESETZT“, „da die Sozialpartner noch bis 30.6 für Verhandlungen Zeit haben“. – Also seid mir bitte nicht böse, das ist über ein halbes Jahr, bald ein Jahr her, dass wir das erledigt haben. Da würde also Handlungsbedarf bestehen. (Abg. Meinl-Reisinger: Taschenspielertrick! Taschenspielertrick!)

In Salzburg stehen die NEOS in Regierungsverantwortung, und jetzt frage ich Sie: Es gibt österreichweit – eingeführt 2012 – die sogenannte Transparenzdatenbank. Ich


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komme aus dem Bundesland Oberösterreich, das diese Transparenzdatenbank – genauso wie Niederösterreich – auf Punkt und Beistrich befüllt. In Salzburg passiert da nichts. (Abg. Meinl-Reisinger: Sie stehen hier und verbreiten Unwahrheiten!) Da stehen Sie in Regierungsverantwortung. Da zeigt sich wieder einmal, wie verantwor­tungsvoll Sie tatsächlich in der Politik handeln, noch dazu, weil man da Millionen einsparen könnte – auch das soll gesagt werden. Da frage ich Sie schon: Wo ist Ihre Verantwortung, die Sie hier von der Bundesregierung einfordern? Um in den Worten der NEOS zu sprechen: Sie sollten sich vielleicht wieder einmal updaten, aber seit dem Abgang von Matthias Strolz ist das offensichtlich nicht mehr passiert.

Unsere Regierung, die Parlamentsfraktionen ÖVP und Freiheitliche, stehen für eine Steuerstrukturreform, insbesondere für das Einkommensteuergesetz 2020. (Abg. Leichtfried: Das ist die neue ÖVP!) Die Ausgestaltung und die Umsetzung stehen noch vor dem Sommer an.

Zum Inhalt ganz kurz: Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes, Förderung der privaten Altersvorsorge, Senkung der Abgabenbelastungen für mittlere und kleine Ein­kommen – das sind nur die wichtigsten Punkte, die hier umgesetzt werden. Und weil Sie, Frau Klubobfrau, auch die Ökologisierung angesprochen haben: Natürlich wird diese Steuerstrukturreform auch entsprechende ökologische Maßnahmen beinhalten. (Abg. Meinl-Reisinger: Was? Was?)

Die Regierung hat wirklich in kurzer Zeit ganz, ganz viel umgesetzt. (Abg. Meinl-Reisinger: Was?) Folgende Frage müssen Sie sich gefallen lassen: Wo waren Sie im letzten Jahr, wenn Sie behaupten, der Familienbonus mit 1,2 Milliarden Euro Nettoent­lastungsvolumen wäre kein großes Vorhaben? Wenn Sie behaupten, dass die Sen­kung der Arbeitslosenbeiträge mit 700 Millionen Euro kein großes Vorhaben ist, dann frage ich Sie, wo Sie im letzten Jahr waren. Wenn die Senkung der Umsatzsteuer bei Beherbergungsbetrieben von 13 auf 10 Prozent für Sie kein großes Vorhaben ist, dann frage ich Sie, wo Sie im letzten Jahr waren. (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Wenn die Umwandlung der Öbib in die Öbag für Sie kein großes steuerlich-finanztechnisches Vorhaben war, dann frage ich Sie, wo Sie im vergangenen Jahr waren. Was haben Sie getan? (Abg. Meinl-Reisinger: Was ist daran das Vorhaben? Entschuldigung! ... Ver­staat­lichung, oder was?!)

Diese Fragen müssen Sie sich gefallen lassen, wenn Sie behaupten, dass diese Regierung nichts tut, wenn Sie behaupten, diese Regierung würde nicht rasch genug handeln. Wir haben ein Regierungsprogramm ausverhandelt, das auf fünf Jahre ange­legt ist. Diese Regierung ist gerade einmal ein Jahr im Amt, und in diesem einen Jahr ist sehr, sehr viel passiert. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: ... eine große Steuerreform!)

Die Österreicherinnen und Österreicher pflichten uns da mehrheitlich bei. Sie unter­stützen uns auf diesem Weg. Sie tragen diesen Weg mit und gehen diesen verant­wortungsvollen Weg der Regierungsparteien mit uns.

In diesem Sinne noch einmal: Die Dringlichkeit Ihrer Anfrage erschließt sich mir nicht, denn diese Regierung arbeitet hervorragend. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Wöginger: So ist es!)

16.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist Herr Abgeordneter Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte.

Nein (in Richtung Abg. Rossmann, der sich auf dem Weg zum Rednerpult befindet), zuerst kommt eine tatsächliche Berichtigung. (Abg. Vogl: Diese Namensähnlichkeit! – Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)



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16.21.37

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Abgeordneter Brückl hat gesagt, auf unserer Homepage stünde unrichtigerweise, dass die Schulden für die nächsten Generationen steigen.

Ich berichtige tatsächlich: Auch im Jahr 2018 sind die Schulden, die die nächsten Generationen zahlen müssen, wieder gestiegen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wöginger: Das reißt euch jetzt raus! – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

16.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Rossmann ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


16.22.10

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Herr Präsident! Hohes Haus! Warum sind die Schuldenquoten entscheidend und nicht die absolute Höhe der Schulden? – Weil man die Schulden immer in Beziehung zur Leistungsfähigkeit der Wirtschaft setzen muss. Das haben Ökonomen so an sich, dass sie das tun. Das ist auch die aussagekräftige Größe im Zusammenhang mit den Schulden eines Landes.

Als ich diese Dringliche Anfrage heute Früh gelesen habe, habe ich mir eigentlich auch die Frage gestellt: Was ist daran dringlich? Es ist eine Kraut-und-Rüben-Anfrage. (Abg. Rosenkranz – in Richtung NEOS –: Kann es sein, dass er euch nicht mag? – Zwischenrufe der Abgeordneten Meinl-Reisinger und Scherak.) Da geht es durch­einander, vom Jahresabschluss 2000 über Pensionsreform, Föderalismusreform und, und, und.

In der Überschrift steht: „Echte spürbare Entlastungsoffensive statt Showpolitik“. Von der echten Entlastungsoffensive, der spürbaren Entlastungsoffensive, habe ich in die­sem Antrag aber nichts gelesen. (Abg. Scherak: In der Anfrage! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Erst in Ihren Ausführungen, Frau Kollegin Meinl-Reisinger, sind Sie auf einige dieser Aspekte eingegangen. Sie haben aber auch nicht mehr zu bieten gehabt als das, was die Regierung zu bieten hat, nämlich Schlagzeilenaktionismus. Ich höre hier Schlagzeilen, ich höre dort Schlagzeilen. (Abg. Rosenkranz: Also das trifft die NEOS jetzt hart!) Konkretes haben wir bisher von der Regierung nicht gehört, obwohl sie ihre in Mauerbach beschlossene Steuerreform in großflächigen Anzeigen – finanziert mit Steuermitteln, Steuergeld – in Tageszeitungen und Onlinemedien bewirbt. Konkretes, Frau Meinl-Reisinger, habe ich aber auch von Ihnen nicht gehört.

Einiges von dem, was Sie oder auch Herr Kollege Schellhorn gesagt haben, ist ja schon richtig: Entlastung des Faktors Arbeit – ja, richtig! Wir müssen im Bereich der Ökologie etwas tun.

Beginnen wir die Debatte aber vielleicht von vorne: Es ist immer die Rede davon, dass die Abgabenquote zu hoch sei. Die Regierung sagt, sie will die Abgabenquote in Rich­tung 40 Prozent des BIP senken. Sie von den NEOS sagen, Sie wollen sie sogar unter 40 Prozent senken. – Die Frage ist natürlich immer, welche Abgabenquote man meint. Da gibt es verschiedene: Es gibt welche, die imputierte Sozialleistungen mit dabei haben, andere haben das nicht. Da muss man einmal Farbe bekennen, was man will; dann kann man sozusagen von dem Zielwert, den man sich setzt, herunterrechnen, wie hoch denn die Entlastung tatsächlich ist.

Entscheidend ist aber niemals die Höhe einer Abgabenquote. Entscheidend für die Menschen im Lande ist doch immer, wie sich die Steuer- und Abgabenquote zusam­mensetzt. Wer zahlt wie viel in den Steuertopf ein, und wofür werden die Gelder, die in den Steuertopf eingezahlt werden, verwendet? Für welche Leistungen werden sie


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verwendet? Wem kommen diese Leistungen zugute? Da geht es um eminente Vertei­lungsfragen.

Bleiben wir bei der Einnahmenseite: Es ist ganz zentral, sich den Vergleich vor Augen zu halten, wie hoch denn die Steuerbelastung von Menschen mit niedrigem Einkom­men und von Menschen mit hohem Einkommen ist. Wenn man diesen Vergleich über alle Steuern und Abgaben hinweg macht, dann sieht man, dass die Abgabenbelastung für Menschen mit niedrigem Einkommen in unserem Land ziemlich gleich hoch ist wie für Menschen mit hohem und höchstem Einkommen. Da gilt es anzusetzen.

Herr Bundesminister, wenn Sie uns heute schon wieder erzählen, dass Sie schon so viel getan haben, und zwar auch für die Bezieher niedriger Einkommen, durch den Familienbonus, durch die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, so muss ich Ihnen entgegenhalten: Das, was Sie immer wieder sagen, wird nicht richtiger, nur weil Sie es oft sagen. (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Leichtfried.) Im unteren Einkom­mensdrittel ist von den Maßnahmen, die Sie gesetzt haben – Familienbonus, Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge – wenig bis nichts angekommen. Bei der letzten Aktuellen Stunde habe ich das Beispiel der alleinerziehenden Billa-Verkäuferin mit einem Kind gebracht: Durch die von Ihnen bisher gesetzten Maßnahmen profitiert sie maximal im Ausmaß von 250 Euro pro Jahr und nicht mehr – das ist nämlich das, was sie durch den Familienbonus bekommt. Umverteilt wird durch diese Maßnahmen aber hin zur Mitte, zur oberen Mitte und zu den höheren Einkommen. Das ist die Wahrheit.

Das untere Einkommensdrittel hat in der Tat bislang wenig erhalten. Dort gilt es anzusetzen, wenn wir über eine Entlastung des Faktors Arbeit nachdenken, nämlich bei den unteren Einkommen, und zwar nicht nur bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern auch im unternehmerischen Bereich. Da fehlen mir bislang konkrete Maßnahmen. Dazu fehlt mir aber auch im Paket der NEOS Konkretes, denn was Sie machen wollen, meine Damen und Herren von den NEOS, ist: Sie wollen den Vermögensaufbau fördern, und das sind mit Sicherheit keine Maßnahmen, die den Beziehern von niedrigen Einkommen zugutekommen. (Abg. Schellhorn: Ich habe geglaubt, du bist ...!)

Warum müssen wir die Bezieher niedriger Einkommen entlasten? – Wir müssen sie entlasten, weil ihre Steuerbelastung so hoch ist; das habe ich schon ausgeführt, das ist der eine Grund. Der zweite Grund, warum wir das tun müssen, ist, dass sie in den letzten 15 Jahren real in Bezug auf ihre Einkommen verloren haben.

Stattdessen aber machen Sie, Herr Minister, und Ihr Ressort sich Gedanken darüber, was denn mit den Einkommensmillionären passieren soll. Soll man, wie Ihr Staats­sekretär meint, den Progressionssatz von 55 Prozent auf 50 Prozent herabsetzen, das heißt, auslaufen lassen, oder soll man das nicht tun? – Na, Sie führen Debatten, die in Wirklichkeit an den Sorgen und Nöten der Menschen in unserem Lande, die nicht wissen, wie sie mit ihrem Einkommen auskommen sollen, vorbeigehen!

Ein zweiter Punkt, der mir wichtig ist, ist, dass wir nicht nur den Faktor Arbeit zu hoch besteuern, sondern gleichzeitig auch Vermögen zu niedrig besteuern. Da stellt sich die Frage: Wie finanzieren wir denn diese Entlastung der Bezieher unterer und mittlerer Einkommen? – Nicht durch eine Kürzung bei den Ausgaben, wie es die NEOS ganz offensichtlich wollen! (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Die Maßnahmen addieren sich auf 35 Milliarden Euro. Da müssen Sie mir einmal sehr genau sagen, was Sie einsparen wollen, wie Sie das einsparen wollen und wen das trifft! Mein Konzept ist es, zu sagen: Wenn wir die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen entlasten, dann finanzieren wir dies durch höhere Steuern auf Vermögen – Vermögen, das in unserem Land extrem ungleich verteilt ist. (Beifall bei JETZT.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 165

Davon aber wollen Sie, Herr Finanzminister, und Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, aber auch von der FPÖ, nichts, rein gar nichts wissen! Sie wollen aber auch gar nichts von einer Ökologisierung des Steuersystems wissen. 

Die NEOS haben das richtigerweise angesprochen: CO2-Steuern, aber aufkommens­neutral bitte, nicht im Gegenzug kürzen! Aufkommensneutral heißt: Wir führen CO2-Steuern ein und geben das Geld, das wir durch die CO2-Steuern hereinbekommen, auf der einen Seite den privaten Haushalten durch eine Klimadividende oder wie immer Sie das nennen wollen und auf der anderen Seite dem unternehmerischen Bereich durch eine Senkung der Lohnnebenkosten zurück.

Jetzt aber frage ich Sie: Wo kommt eine Ökologisierung des Steuersystems bei Ihnen vor? – Sie (in Richtung Abg. Winzig) gähnen schon, Ihnen ist das zu langweilig, Frau Kollegin, aber Sie gehen ja eh nach Brüssel – vielleicht fällt das dort weniger auf. (Zwischenruf der Abg. Winzig. – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Was wollen Sie tun? – Sie wollen von einer Ökologisierung des Steuersystems nichts wissen. Sie von der ÖVP sagen: Keine neuen Steuern! – In Wirklichkeit wollen Sie Unternehmen schützen, die möglicherweise dadurch belastet werden könnten.

Da gähnt der Nächste, diese Dringliche Anfrage muss also offensichtlich sehr span­nend sein. (Abg. Winzig: Da muss man einmal fragen, an wem das liegt! – Zwischen­ruf des Abg. Leichtfried.)

Die FPÖ gehört ja zu den Klimawandelverleugnern. Wir konnten es gestern in allen deutschen Tageszeitungen und auch im „Standard“ lesen: Die rechtspopulistischen Parteien im Europaparlament gehören zu jenen Parteien, die alle Maßnahmen, die mit Klimaschutz zu tun haben, ablehnen, und an vorderster Front stehen dabei die AfD in Deutschland und die FPÖ in Österreich. Selbst Strache sagt ja, dass der Klimawandel mit den Menschen nichts zu tun hat. Unter diesen Bedingungen kann es ja gar nicht sein, dass eine Ökologisierung des Steuersystems Thema dieser Steuerreform ist. Das wäre aber nicht nur aus Klimaschutzgründen notwendig, sondern auch aus verteilungs­politischen Gründen, weil nämlich die Klimaschutzfrage eine eminent verteilungspoliti­sche Frage ist.

Ein letzter Punkt noch: Es gibt in Ihrem Konzept, Herr Bundesminister, hinsichtlich der Finanzierung schon eine Finanzierungslücke. Die 4,5 Milliarden Euro sind nicht finan­ziert. Der Leiter des Wirtschaftsforschungsinstituts Wifo hat das in einem Interview im „Hohen Haus“ bestätigt. Sie müssen einmal Farbe dahin gehend bekennen, wie Sie diese 4,5 Milliarden Euro finanzieren wollen, denn es kann natürlich leicht sein, dass dafür Kürzungen im Ausgabenbereich notwendig werden, die zulasten derer gehen, die möglicherweise durch ein Paket von Ihnen entlastet werden.

Viel schlimmer noch sehe ich es bei den NEOS: Sie wollen ja eine Entlastung von 10 Milliarden Euro, wenn ich den Antrag (Abg. Scherak: Anfrage!) – die Anfrage, richtig! – richtig verstanden habe. Sie sagen aber nicht, wie und wo Sie konkret ein­sparen wollen. (Abg. Meinl-Reisinger: Sie können gerne unser Steuerreformkonzept anschauen!)

Ein Beispiel ist ja wirklich obskur: 6 Milliarden Euro werden bei den Förderungen einge­mahnt. 5,8 Milliarden Euro gibt der Bund an direkten Förderungen aus. Wollen Sie also die gesamten Förderungen einsparen? Das ist doch bitte absurd! Und falls Sie von den indirekten – also den steuerlichen – Förderungen reden: Die machen 15,8 Milliarden Euro aus. Wenn Sie diese aber kürzen, dann müssen Sie sich sehr wohl überlegen, dass die Kürzung von steuerlichen Förderungen zu einer Erhöhung und nicht zu einer Senkung der Abgabenquote führt. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

16.33



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 166

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loacker – diesmal als Redner und nicht zu einer tatsächlichen Berichtigung. – Bitte. (Abg. Leichtfried – in Richtung ÖVP und FPÖ –: So, jetzt passts auf!)


16.33.33

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Rossmann, man kann das natürlich in unserer Dringlichen Anfrage nachlesen. Am Ende der Begründung steht auch, wo das Potenzial ist, und man muss das nicht zur Gänze ausschöpfen, um ein paar Milliarden Euro einzusparen. Das sind ja keine Zahlen, die wir uns aus den Fingern gesaugt haben, sondern das Potenzial von 8 Milliarden Euro im Zusammenhang mit dem Föderalismus hat die Indus­triellen­vereinigung erhoben, das Potenzial von 3 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern hat der Rechnungshof erhoben, und so haben wir externe Quellen herangezogen, auf die wir uns da beziehen. (Abg. Rossmann: Das steht aber nicht drinnen!)

Heute wurde der Länderbericht der EU-Kommission für die Republik Österreich prä­sentiert, darin steht unter anderem: „The projections for pension, health, and long-term care expenditures point to a challenge for fiscal sustainability in the long-term.” – Es gibt also bei den Pensionen, der Gesundheit und der Pflege langfristige Herausforde­rungen. Der Länderbericht zeigt auch, wo das Geld überall hinfließt und wo es nicht richtig funktioniert.

Nun möchte ich daran erinnern, was der Herr Minister in der Anfragebeantwortung auf unsere Fragen zum Thema Pensionen gesagt hat:

„Wie stark würde sich die Bundesausfallhaftung an die Pensionsversicherung redu­zie­ren, wenn das tatsächliche Pensionsantrittsalter um ein Jahr erhöht werden würde?“ – Keine Antwort; das kann er nicht sagen.

„Die Auszahlungen in UG22 und UG23 machen mit 18,6 Mrd Euro knapp 1/4 des Bundeshaushalts aus [...]. Was wird unternommen, um die diese Zahlungen zu redu­zieren?“ – Wir machen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, hat er gesagt.

„Der ,Ageing-Report 2018‘ impliziert bei stark steigender Pensionistenquote und kon­stanter Pensionsausgaben-BIP-Quote stark fallende gesetzliche Durchschnitts­pen­sio­nen. Was wird gegen diese Entwicklung unternommen?“ – Wir machen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, hat er gesagt.

„Bis wann werden die Hebesätze [...] neu bewertet, um die Pensionsversicherung zu entlasten [...]?“ – Das ist nicht in Diskussion, hat er gesagt.

„lst Ihnen bekannt, bis wann die ,Alterssicherungskommission‘ konstituiert wird [...]?“ – Das macht der Vorsitzende der Alterssicherungskommission, den das Regierungs­mitglied Hartinger-Klein noch nicht bestellt hat. – Das Letzte hat er nicht dazu gesagt, das sage ich Ihnen. (Abg. Neubauer: Falsch!) – Das ist korrekt! Kollege Neubauer, Sie können ja dann eine tatsächliche Berichtigung machen, aber wie wir letztes Mal fest­gestellt haben, haben Sie die Reform zur Alterssicherungskommission im ASVG noch gar nicht gelesen; aber das ist egal. (Abg. Neubauer: Ja, natürlich!)

Auch bei der Frage, wie es mit dem Langfristgutachten zur Finanzierbarkeit der Pen­sionen ausschaut, hat der Herr Minister darauf verwiesen, dass das der Vorsitzende der Alterssicherungskommission machen muss, den es nicht gibt. (Abg. Neubauer: Freilich gibt es den! Was reden Sie für einen Blödsinn?) Wenn diese Kommission, die der Regierung zuarbeitet und die Regierung berät, nicht existiert, und ihre Einberufung von einer Person abhängt, die von der Regierung ernannt wird, an wem liegt es dann? Nicht an der Regierung? – Na ja. So also muss man das verstehen, was uns da prä­sentiert wird. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Neubauer: Das ist ein ziemlicher Unsinn!)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 167

Und dann mokieren sich Herr Klubobmann Wöginger und auch der Herr Minister, es sei nicht dringlich.

Ich darf – unter Verweis auf die Geschäftsordnung des Nationalrates – darauf hinwei­sen, dass sich die Dringlichkeit daraus ergibt, dass diese Anfrage anders als andere Anfragen nicht innerhalb von zwei Monaten zu beantworten ist, sondern dringlich zu behandeln ist, nämlich am selbigen Tag zu beantworten ist; deshalb heißt sie Dring­liche Anfrage. Dringend ist es dann vor allem für Sie, weil Sie die Antworten innerhalb von 3 Stunden produzieren müssen. – Ich sehe es schon ein: Das ist ein Stress.

Jetzt noch zu den Antworten des Herrn Ministers: Die meisten Sätze – und ich hoffe, dass irgendjemand, der das im Internet verfolgt hat, mitgezählt hat – haben begonnen mit: „Wir werden“; wir werden dieses und wir werden jenes und wir werden dieses und wir werden jenes. – Das ist nett, aber mich würde einmal interessieren, wir haben und wir tun zu hören. Die Sätze, die im Präsens und im Perfekt stattfinden, sind für den Steuerzahler ein bisschen spannender als die schönen Blumen im Futurum, die Sie da malen; davon hat nämlich keiner etwas. (Beifall bei den NEOS.)

Die Versprechungen, die kalte Progression abzuschaffen, haben Sie sicherheitshalber so gelegt, dass das dann 2023 kommt, und nur die Tüftler wissen, dass diese Regie­rung 2023 gar nicht mehr im Amt ist. Ich wünsche Ihnen natürlich, dass Sie eine lange Amtszeit haben, aber Dinge zu versprechen, die jenseits Ihrer Amtszeit liegen, halte ich für sehr mutig.

Nun noch einmal zurück zu den Pensionen: Im Moment stehen wir bei 24 Prozent des Bundeshaushalts, der für Pensionen aufgeht – 24 Prozent. Schon 2020 werden es 27 Prozent sein.  Es schaut nicht gut aus! Natürlich, man kann auch die Hälfte des Budgets für Pensionen ausgeben, das geht schon; ob es sinnvoll ist und wofür man das Geld dann nicht hat, ist die Frage.

Wenn man Volumen erzielen will, um die Bürger zu entlasten, wenn man wirklich viel heben will, dann sollte man vielleicht die großen Budgetbrocken angehen, nämlich die Pensionen, die ein Viertel der Steuereinnahmen sofort konsumieren. Wenn man es schafft, zu erreichen, dass der Pensionsantritt ein bisschen – ein, zwei Monate – später stattfindet, dann fließen wirklich die Millionen herein. Damit aber setzen Sie und Ihre Parteikollegen sich nicht auseinander. Selbst der junge ÖVP-Chef lässt inzwischen über die Medien ausrichten, dass es in dieser Legislaturperiode betreffend Pensionen keine Maßnahmen braucht.

Auch bei der Sozialversicherung gäbe es genug Potenzial. Wenn man sich nämlich jeweils am günstigsten Träger orientierte – was man nicht macht –, könnte man bei den Unfallversicherungssparten 126 Millionen Euro herausholen, bei der Pensionsver­sicherungssparte 52 Millionen Euro und bei den Krankenversicherungssparten 225 Mil­lio­nen Euro. Das machen wir aber nicht.

Die Sozialversicherungsreform funktioniert in drei Blöcken. Losgelöst voneinander wird der Selbstständigenträger reformiert, diesen berät Accenture. Der Beamtenträger wird von einer anderen Beratungsfirma beraten, und die ÖGK wird wieder von einer anderen Beratungsfirma beraten. Es werden alle wieder ihre eigene EDV, ihre eigene Beschaffungslogik, ihren eigenen Salat aufbauen. Es gibt nämlich kein übergeordnetes Projekt, auf das jemand professionell schaut. Das macht jeder für sich. Aber wie die Ministerin immer sagt: Das ist Sache der Selbstverwaltung. – Zahlen dürfen es dann allerdings wieder Sie, wenn es sich hinterher nicht ausgeht; darauf hätten Sie vielleicht schauen müssen. (Beifall bei den NEOS.)

16.40



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 168

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Winzig ist zu Wort gemeldet. – Bitte.


16.40.28

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Finanzminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat ein ganz klares Ziel, nämlich Österreich zum Land der Mög­lichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger zu machen. Voraussetzung dafür ist: Chancen statt Schulden und Entlasten statt Belasten, denn das ist die wahre Vertei­lungs­gerechtigkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich möchte schon noch eines anmerken: Die Linken haben nicht das Patent auf die Definition von Gerechtigkeit, denn das entscheidet letztendlich der Wähler. Das zeigen ja die Umfragewerte unserer Bundesregierung, nämlich dass die Wählerinnen und Wähler sehr zufrieden sind und dass sie unsere Arbeit auch als gerecht empfinden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir brauchen nur einen Blick auf unser Budget zu werfen: Von den knapp 80 Milliarden Euro entfällt die Hälfte auf den Sozialbereich. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Ja, ich verstehe, dass es der Opposition wehtut, dass die Bundesregierung sofort nach ihrem Antritt die Einkommen bis 1 948 Euro entlastet hat. Die Reduktion der Umsatz­steuer für die Beherbergungsbetriebe in einem nächsten Schritt schmerzt natürlich auch, ebenso der Umstand, dass sich die Bürgerinnen und Bürger über den Familien­bonus freuen, den Sie in den letzten Monaten fürchterlich schlechtgeredet haben.

Egal, ob es Ihnen passt oder nicht, wir werden unseren Erfolgskurs weiter verfolgen und eine umfassende, etappenweise Entlastung fortsetzen, die wir jetzt akribisch vor­bereiten und 2020 in Wirkung bringen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Das ist keine Husch-Pfusch-Aktion, sondern die richtigen Maßnahmen werden zur rich­tigen Zeit gesetzt, haben wir doch jetzt auch budgetär den richtigen Weg einge­schla­gen. Ja, es stimmt, wir haben 2018 noch ein Defizit, aber es ist das geringste Defizit seit 44 Jahren. Für dieses Jahr arbeiten wir an einem Budgetüberschuss, denn für uns sind Entlastung und Budgetüberschuss ein Must.

Wir werden jetzt einerseits die Belastung der Einkommen für Arbeitnehmer senken, wir werden für Pensionisten und auch für Selbstständige etwas tun, andererseits wichtige Entbürokratisierungsschritte setzen, die ja gerade die NEOS immer gefordert haben. Der weitere Schritt erfolgt dann 2021 mit der Tarifentlastung, mit der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und mit Vereinfachungen im Steuerrecht.

Apropos Wettbewerb, Herr Bundesminister: Ich kann Ihnen nur herzlichen Dank für Ihren Einsatz für die Digitalsteuer für Internetkonzerne sagen, denn das ist für unsere Handelsbetriebe und in der Folge auch für die Ortskernbelebung sehr wichtig, überdies wirkt es Abwanderungstendenzen in Richtung Städte entgegen. Wir kennen das ja von Wien und den anderen Städten mit all den sozialen Problemen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Von den NEOS habe ich mir eigentlich heute mehr Kreativität erwartet: Zu wenig, zu spät, zu langsam – das ist oldschool Oppositionspolitik des letzten Jahrtausends, und man merkt einfach, dass Matthias Strolz als Unternehmer fehlt. Frau Kollegin Meinl-Reisinger spricht zwar von Unternehmertum und Arbeitsmarkt, aber wenn man sich ihren Berufsweg anschaut, stellt man fest, sie war doch nur im geschützten Bereich.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 169

(Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Scherak: Das ist bei dem Bundeskanzler ...!)

16.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Margreiter. – Bitte.


16.44.11

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): „Echte spürbare Entlastungsoffensive statt Showpolitik und gebrochener Wahlversprechen!“ lautet heute der Titel der Dringlichen Anfrage. Nun, eine spürbare Entlastungsoffensive gibt es seitens dieser Bundesregie­rung, nämlich für internationale Konzerne; und das hat seinen Grund darin, dass es im Wahlkampf Lobbyismus gab. Sie erinnern sich, allein von einem oberösterreichischen Unternehmen wurden fast eine halbe Million Euro gespendet. Und dessen nicht genug: ÖVP und FPÖ haben das Kostenlimit für die Wahlkampfmittel trotzdem noch über­schritten – die ÖVP um fast das Doppelte, um 6 Millionen Euro, und die FPÖ um fast 4 Millionen Euro. Das Zeichen, dass sich Lobbyismus in Österreich auszahlt, ist für die österreichische Politik bestimmt kein gutes Signal. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei dieser Steuerreform – es wurde schon angesprochen – sollte es aber nicht nur um Entlastung gehen – das vermisse ich auch in der Dringlichen Anfrage –, sondern sehr viel mehr auch um Steuergerechtigkeit. Wir haben gerade im Unternehmertum, in der Wirtschaft schon längst keine Steuergerechtigkeit mehr. Weil Sie, Herr Minister, die Senkung der Mehrwertsteuer, der Umsatzsteuer im Tourismusbereich angesprochen haben: Sie erinnern sich, dass wir gemeinsam in der letzten Legislaturperiode die Mehrwertsteuer nicht nur im Tourismus, sondern auch in anderen Branchen, wie etwa bei den Imkern, bei den Marktfahrern, angehoben haben, und ich halte es für nicht gerecht, wenn ausschließlich die Mehrwertsteuer im Tourismus gesenkt wird und für die anderen Betriebe nicht. Wir haben dazu einen Antrag eingebracht, den Sie abge­lehnt haben – so viel zu Ihrer Steuergerechtigkeit. Im Übrigen war das nicht gegen­finanziert. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch ich möchte über Steuerflucht reden, über die eigentlichen Flüchtlinge, nämlich die Steuerflüchtlinge, und ich möchte auch darüber reden, dass Sie die Finanztransak­tionssteuer zu Grabe getragen haben und dass Sie die Steueroasen nicht schließen – im Gegenteil: Sie haben sogar noch Länder von der schwarzen Liste der Steueroasen genommen. Das halte ich, gerade wenn es um Steuergerechtigkeit geht, für nicht sinnvoll, nicht gut und nicht positiv. (Beifall bei der SPÖ.)

Die daraus resultierende sinkende Steuerleistung von großen Unternehmen und reichen Personen untergräbt zusehends die Zahlungswilligkeit jener, die sich dem Zugriff des Finanzamtes nicht entziehen können, und diese werden mit Recht immer unzufrie­dener. Es ist gerade um internationale Konzerne, die viel Geld verdienen, aber wenig Steuer zahlen, ein regelrechter Wettkampf entstanden. Das sind vor allem Internet­konzerne – meine Vorrednerin hat es auch angesprochen –, die diese Vergünstigun­gen in Anspruch nehmen, denn das Verschieben von Gewinnen fällt ihnen leicht.

Da haben wir auch gehört, es gibt die Digitalsteuer – Digital Services Tax, wie sie auch heißt –, eine Interimslösung, die ausschließlich eine Steuer auf Werbeumsätze für Internetkonzerne umfasst, eigentlich eine Werbeabgabe, die Printmedien schon längst zahlen. Um aber die eigentliche Steuer, nämlich auf Gewinne, die die Konzerne ver­schieben, einheben zu können, war von der Einführung einer digitalen Betriebsstätte die Rede, und davon hört man schon längst nichts mehr. Das macht mich wirklich stutzig, und ich bin gespannt, was da noch kommt. (Beifall bei der SPÖ.)


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Es gibt nicht nur keine Gerechtigkeit, keine Steuergerechtigkeit im Unternehmertum, wenn es um Einpersonenunternehmen und Klein- und Mittelbetriebe geht, schlimmer noch ist: Sie haben sehr viele AWS-Förderungen gerade für junge Unternehmen, die tolle Ideen haben, für Start-ups gestrichen. Ein Vorschlag zum Beispiel wäre die Anhe­bung der Kleinstunternehmergrenze auf 35 000 Euro. Wir haben das im österreichi­schen Wirtschaftsparlament eingebracht. Das wäre zum Beispiel eine Entlastung, die wirklich im Sinne der Unternehmen wäre.

Und wenn es um Unternehmensbesteuerung geht, dann reden Sie bitte nicht immer nur von der Körperschaftsteuer, denn das, was die Betriebe wirklich belastet, geht weit darüber hinaus. Da geht es zum Beispiel um das Krankengeld für Selbstständige, da geht es eben auch um Lohndumping aus dem Ausland; da haben wir längst keine Chancengleichheit mehr im Unternehmertum. Da bräuchten wir dringend ein Paket – wir haben es gehört –: zum Fachkräftemangel, für mehr Qualifikation, für mehr frisches Geld, auch für eine Bildungsoffensive.

Nicht die Senkung der Körperschaftsteuer macht die Unternehmen glücklich. Lösen wir bitte die echten Probleme, von denen 99,7 Prozent der Betriebe betroffen sind, die sich nicht als internationaler Konzern bezeichnen können! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.48


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Linder ist zu Wort gemeldet. – Bitte.


16.49.05

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörer! Frau Kollegin Margreiter: Ja richtig, diese Koalition hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen Konzern zu entlasten, nämlich den wichtigsten Konzern in Österreich: den Konzern Familie. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.  – Zwischenruf bei der SPÖ.)

NEOS wirft uns mit der Anfrage heute Showpolitik und gebrochene Wahlversprechen vor. – Liebe Kollegen von NEOS! Diese Regierung arbeitet mit Konsequenz das Regierungsprogramm ab, setzt es strukturiert, Punkt für Punkt um und legt wirklich Wert darauf, keine überhudelten Schritte zu setzen, sondern alles mit Plan und System zu machen, und daher irritiert es mich, dass gerade Sie heute zu dieser Dringlichen aufrufen und glauben, es muss alles von heute auf morgen über das Knie gebrochen werden. (Abg. Vogl: Karfreitag?! – Abg. Leichtfried: Was ist mit dem Karfreitag?)

Ganz, ganz wichtig ist die gute Konjunktur, die uns geholfen hat. Die gute Konjunktur wurde von uns aber trotzdem genützt, um die Schuldenquote zu senken – wir haben mittlerweile eine Schuldenquote von unter 75 Prozent des BIPs –, und wir haben Investitionen in die Zukunft getätigt. Im Gegensatz zu anderen Ländern – an dieser Stelle bleibt mir nichts anderes übrig, als auf mein Heimatbundesland zu verweisen – hat es das SPÖ-geführte Kärnten trotz höchster Konjunktur nicht geschafft, bei den Schulden etwas zu tun, sondern hat es im heurigen Jahr auf eine Nettoneu­ver­schuldung von 110 Millionen Euro gebracht und nichts anderes getan, als die Ver­waltung auszuweiten. (Abg. Bösch: Hört! Hört!) Ich glaube, wir hier in Wien zeigen, dass wir in der Lage sind, andere und bessere Wege zu gehen. (Ruf bei der SPÖ: Hypo!)

Nicht nur die Schulden wurden reduziert, auch für die Menschen haben wir spürbare Entlastungen erreicht. Ich denke hier an die Senkung der Arbeitslosenversiche­rungs­beiträge, die vielen Menschen im unteren Einkommensbereich geholfen hat, oder an die größte Familienentlastung mit dem Familienbonus Plus für 1,6 Millionen Kinder. –


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 171

Meine sehr geehrten Damen und Herren von NEOS, wenn das nicht genug ist, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

Wir haben aber auch die Mehrwertsteuer gesenkt, um die Tourismusbetriebe konkur­renzfähig zu halten. Der nächste Schritt ist die Steuerreform 2020 mit einem Entlas­tungsvolumen von insgesamt 6,5 Milliarden Euro; auch diese wird sachlich vorbereitet und wirklich Zug um Zug umgesetzt. Das große Ziel dieser Steuerreform ist es, die Gegenfinanzierung nicht über neue Belastungen, neue Steuern zu machen, sondern durch Sparen im System. (Heiterkeit des Abg. Leichtfried.)

In der Vergangenheit war es durchaus üblich, dass immer wieder jede Steuerreform - - Lieber Kollege Leichtfried, Sie können hier ruhig lachen, es war gerade die SPÖ, die immer wieder ideologisch geprägte Steuerreformen gemacht hat, einfach um ideolo­gische Politik zu betreiben, und nicht, um den Menschen zu helfen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kucher: Für die Menschen! Für die Menschen!)

Ich erinnere hier an die Erhöhung der Einheitswerte, die die Bauern in eine Situation gebracht hat, dass wir heute dafür kämpfen müssen, dass Bauern weitermachen und nicht die Flinte ins Korn werfen.

Das Sparen im System wird gut vorbereitet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe gestern die Möglichkeit gehabt, mit einem hochrangigen Funktionär aus dem Sozialversicherungsbereich zu reden, und ich habe ihn gefragt: Lieber Kollege, wo sind die Einsparmöglichkeiten, wie viel sind wir in der Lage zu sparen? – Es war eine klare Aussage: Wir schaffen es, 40 Prozent der Funktionäre einzusparen, und wir schaffen es, im Verwaltungsbereich, bei den Mitarbeitern, 10 Prozent zu sparen – und es gibt viele, viele weitere Synergien. Ich denke, meine Damen und Herren, eine Reform, die in diesem Ausmaß Einsparungen bringt, sollte Vorbild für alle sein. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kucher.)

Zur kalten Progression, lieber Kollege Loacker: Ja, das wird 2023 kommen und 2022 noch von dieser Regierung, von dieser Koalition beschlossen werden.

Zum Abschluss, lieber Kollege Schellhorn, ein Wort zur letzten Sitzung des Touris­mus­ausschusses: Sie haben sich in der letzten Sitzung des Tourismusausschusses lächer­lich überheblich über Kärnten lustig gemacht und gesagt, dass wir nicht in der Lage wären, die Transparenzdatenbank zu befüllen. Es mag sein, dass die SPÖ-Regierung in Kärnten nicht in der Lage ist, aber Ihre Partei sitzt in Salzburg in der Regierung und ist ebenfalls nicht in der Lage, die Transparenzdatenbank zu befüllen und die Daten zu liefern. – So viel zur Ehrlichkeit Ihrer Partei! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

16.54


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Trauttmansdorff ist zu Wort gemeldet. – Bitte.


16.54.42

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es wurde jetzt schon sehr viel gesagt, aber auf das Thema Generationengerechtigkeit wurde sehr wenig eingegangen. Das ist auch ein Thema, das im Regierungsprogramm, trotz des jüngsten Bundeskanzlers aller Zeiten, leider zu kurz kommt, es wird nämlich auf knapp 200 Seiten nur zweimal erwähnt. Ich glaube, dass dieses Thema zu wichtig ist, als dass man das so nebenher laufen lässt.

Schauen wir uns ein paar Fakten an, schauen wir uns beispielsweise die Zahlen an, was wir – Kollege Loacker hat es vorhin schon ausgeführt – jedes Jahr ins Pen­sionssystem investieren: Das sind 51 Milliarden Euro. Wenn wir uns vergleichsweise anschauen, was wir beispielsweise in Bildung investieren – Bildung vom Kindergarten


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bis zur Universität –, so sehen wir, das sind 17,5 Milliarden Euro. Wenn wir uns anschauen, was wir generell im Bereich Kinder und Familie investieren, zeigt sich, das sind noch einmal knapp 8 Milliarden Euro. Das heißt, wir investieren in Pensionen und ins Pensionssystem mehr als doppelt so viel wie in die nächste Generation – und das steht sinnbildlich für das, wie Österreich momentan funktioniert, und auch dafür, welche Schieflage im System herrscht. Der Regierung fehlt es immer wieder am notwendigen Mut, entsprechend zu handeln, um wirklich auch den nächsten Gene­ratio­nen etwas zu hinterlassen.

Ich glaube, viele stellen sich die Frage: Was können wir tun, um den Kindern, die wir einmal haben werden oder haben, etwas zu hinterlassen? Werden wir etwas aufgebaut haben? Wenn wir uns den Mittelstand anschauen, dann glaube ich – ja, das ist eine Gefühlssache, ich werde es nachher aber auch mit ein paar Fakten untermauern –, dass sehr viele diese Frage mit Nein beantworten. Nein, sie haben nicht mehr das Gefühl, dass sie etwas aufbauen können.

Schauen wir uns die Fakten an: Schauen wir uns beispielsweise das Haushalts­ein­kommen von jungen Familien oder von jungen Menschen an, schauen wir uns das Medianhaushaltseinkommen eines Pensionistenhaushalts, also 65 plus, an und das von zwei unter 40-Jährigen, die zusammenleben: Das Medianeinkommen der zwei Pensionisten ist deutlich höher als das der zwei unter 40-Jährigen – und das sind diejenigen, die möglicherweise Kinder bekommen sollen und sich überlegen, wie sie sich das leisten können. Das ist in dem System, wie wir es haben, nicht machbar! (Beifall bei den NEOS.)

Wir NEOS sagen immer, es ist uns wichtig, dass man Vermögen schaffen kann. Es geht nicht nur darum, Vermögen umzuverteilen oder große Vermögen zu sichern und zu horten. Nein, es geht darum, dass man Vermögen schaffen kann, und genau das ist für die junge Generation in diesem System, in dem wir leben, nicht mehr möglich. Wenn ich heute 10 Euro verdiene, dann fallen 5 Euro davon weg. Sepp Schellhorn hat es schon gesagt: von einer Tasche in die andere Tasche, und dann wird es mir mit der Abschaffung der kalten Progression vielleicht irgendwann einmal – und ich glaube es erst, wenn es wirklich passiert – zurückgegeben. Genau in diesem System sind wir angekommen, es ist nicht mehr möglich, etwas aufzubauen.

Es kommt sehr oft bei dieser Thematik auch dazu, dass wir über Altersarmut reden. Ja, Altersarmut ist ein großes Problem, aber aktuell ist die größte Armutsgefährdung in Österreich bei jungen Menschen gegeben: bei Menschen, die unter 40 Jahre sind, Kinder haben und keine Matura haben, da ist das Armutsgefährdungspotenzial am höchsten. Genau diese Generation belasten wir weiterhin, und die Regierung tut nichts, tut gar nichts, um ihr zu helfen. (Beifall bei den NEOS.)

So kommt es dann beispielsweise, dass jedes fünfte Kind im Kindergarten armuts­gefährdet ist. Jedes fünfte Kind, das einen österreichischen Kindergarten besucht, ist armutsgefährdet. Das ist verantwortungslos von uns Politikern, aber auch verantwor­tungslos von jenen Generationen, die jetzt die Möglichkeiten haben, zu gestalten, etwas zu tun, weil es ganz massive Folgen für die Zukunft haben wird.

Am Ende des Tages, glaube ich, wird dieses System, wenn wir das so weiterführen, dazu führen, dass die Jungen, die eine gute Ausbildung haben, die sozusagen die nächste Generation anführen können, die etwas leisten können, abwandern werden. Sie werden sagen: Ganz ehrlich, in diesem System mit diesem Schuldenstand habe ich keine Zukunft, das ist mir zu mühsam! Und am Ende lassen wir diejenigen, die keine so gute Ausbildung haben, mit einem noch viel höheren Schuldenberg zurück.

Das ist verantwortungslos, und deswegen ist es jetzt notwendig, sehr geehrte Damen und Herren von der Regierungskoalition, etwas zu machen, es ist jetzt notwendig,


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Schritte zu setzen, anstatt zu sagen: Na ja, jetzt warten wir einmal ab und kümmern uns nur um andere Themen, weil diese populistisch und einfacher umzusetzen sind. Das sind die wahren Zukunftsfragen. Das sind die Fragen, die sich meine Generation stellt und die sich die kommenden Generationen stellen werden. Sie müssen jetzt handeln! (Beifall bei den NEOS.)

16.59


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die große Kärntner Gruppe des Abge­ordneten Obernosterer sehr herzlich begrüßen. Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort ge­meldet. – Bitte.


17.00.05

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Herr Abgeordneter Linder hat behauptet, wir würden in Salzburg die Transparenz­datenbank nicht befüllen.

Ich berichtige tatsächlich, dass die Transparenzdatenbank bis Ende des Jahres laut dem Regierungsabkommen mit den Partnern, den Grünen und der ÖVP, befüllt wird.

Sie sind leider der FPÖ-Prawda auf den Leim gegangen. Sie könnten sich vorher bei Ihrem Regierungspartner im Bund informieren (Abg. Steinacker: Das ist nicht mehr eine tatsächliche Berichtigung!), wie sehr die Transparenzdatenbank in Salzburg befüllt wird. Es stimmt leider nicht. (Beifall bei den NEOS. – Ruf bei der FPÖ: War ziemlich schwach! – Abg. Kassegger: Ist sie befüllt oder wird sie? – Ruf bei der FPÖ: Sie wird! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

17.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Baumgartner ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.


17.00.57

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ in Richtung Abg. Schellhorn.) – Wenn die Diskussion vielleicht wieder beendet würde, könnte ich mit meinen Ausführungen beginnen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Unser Herr Finanzminister hat die einzelnen Schritte der Steuerreform ausführlich erläutert, aber offensichtlich kann man sie nicht oft genug erläutern; ich darf auch ein wenig darauf eingehen.

Meine Damen und Herren! Es wurden von der Bundesregierung bereits spürbare Schritte einer Steuerentlastung gesetzt, mit der Senkung des Arbeitslosenver­siche­rungs­beitrages und der Umsatzsteuer im Tourismus, mit dem Familienbonus Plus in der Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Im nächsten Schritt werden durch die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge geringer verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer, Pensionistinnen und Pensionisten, Selbstständige sowie Bäuerinnen und Bauern entlastet. Diese Entlastung wird ein Volumen von ungefähr 700 Millionen Euro haben. Durch die Erhöhung des Werbungskostenpauschales für Arbeitnehmer ersparen sich 60 000 Arbeitnehmer die Arbeitnehmerveranlagung. 300 000 Steuererklärungen wer­den durch die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze und Erweiterung der Pauschalie­rungsmöglichkeiten in Zukunft nicht mehr notwendig sein.


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Auch eine Ökologisierung des Steuersystems wird durch steuerliche Begünstigungen von Fahrzeugen mit geringerem Schadstoffausstoß umgesetzt. Beim Thema der er­neuerbaren Energie verkrampft sich vielleicht gerade die SPÖ – ich denke dabei nur an die Biomasse. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Pro­zent zu bringen. In drei Etappen schaffen wir eine umfassende Senkung von Steuern und Abgaben in der Höhe von 4,5 Milliarden Euro – eben ohne neue Schulden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den NEOS! Wir machen das in einzelnen Schrit­ten, um das Budget nicht noch mehr zu belasten und um auch 2020 einen leichten Überschuss erwirtschaften zu können.

Sie wollen mehr Volumen – sofort! Sie wollen eine Pensionsreform – gleich mit dazu! Sie fragen aber gleichzeitig, wie sich eine Konjunktureintrübung eigentlich auf das Bud­get auswirken würde. Ganz schlüssig sind Ihre Argumentationen für mich nicht. Ihre Wünsche glaube ich Ihnen – aber seriös sind sie nicht. Unser Bundesminister Löger hat einen logischen Plan der Steuerreform dargelegt, der zielführend ist und eine nachhaltige Entlastung bringt und bringen wird, eben ohne neue Schulden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

In den Jahren 2021 und 2022 wird es zu einer spürbaren Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen kommen – davon profitieren 4,5 Millionen Arbeitnehmer in unserem Land, eine echte Entlastung, und eben auch die Klein- und Mittelbetriebe in Österreich, die gestärkt werden sollen. Die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes soll erhalten beziehungsweise erhöht werden.

Der Kurs dieser nachhaltig abgesicherten stabilitäts- und wachstumsorientierten Bud­getpolitik hat eine klare Zielsetzung, nämlich einen ausgeglichenen Haushalt bei gleichzeitiger Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Und offensichtlich haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den NEOS, und ich eine gemeinsame Leidenschaft, nämlich den kompetenten Ausführungen unseres Finanzministers zuzuhören. Das wäre für mich die einzige Erklärung, wie es zu dieser Dringlichen Anfrage hat kommen können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.05


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Bayr. – Bitte.


17.05.18

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Spätestens, allerspätestens seit dem Frühjahr 2002 – damals hat Österreich das Kyotoprotokoll ratifiziert – ist die Debatte über die Klima­erhitzung auch in der österreichischen Innenpolitik angekommen. Der damalige Um­weltminister Molterer hat anlässlich der Ratifizierung hier im Haus gemahnt, dass die Umsetzung des Kyotoprotokolls und die Reduktion der Treibhausgase nur dann zu erreichen sind, wenn alle Politikbereiche dabei mitmachen. – Und recht hat er gehabt, der Willi Molterer. Das Problem ist nur, dass das natürlich ganz besonders für die Finanz- und Steuerpolitik gilt; allein der eine FPÖ- und die vielen danach folgenden ÖVP-Finanzminister und -ministerinnen sind diesem Appell Willi Molterers nicht gefolgt. Es ist seit 2002 hinsichtlich der Ökologisierung des Steuersystems ausgesprochen wenig weitergegangen.

Wenn man sich anschaut, was passiert ist, stellt man fest, es ist weitgehend bei Schlagworten geblieben. Es hat ganz geringe Erhöhungen der Mineralölsteuer gege­ben, da wäre aber noch einiges mehr drinnen.


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Man muss dazusagen, dass eine Ökologisierung des Steuersystems durchaus nicht damit gleichzusetzen ist, dass einfach überall die Steuern erhöht werden – ganz und gar nicht. Es geht dabei um intelligente Lenkungsabgaben und darum, diese intelligen­ten Lenkungsabgaben so zu machen, dass sie auch sozial gerecht und sozial treff­sicher sind und nicht die Ärmsten belasten – und das geht. Noch dazu gibt es wirklich sehr, sehr viele Möglichkeiten, das Steuersystem ökologiegerecht zu gestalten.

Abgesehen von der schon kurz erwähnten Angleichung der Mineralölsteuer von Diesel an Benzin und – parallel dazu, und da haben wir dann die ärmeren Bevölke­rungs­gruppen drinnen – einem besseren Ausbau des öffentlichen Verkehrs wäre es zum Beispiel möglich, eine Lkw-Maut auf allen Straßen einzuführen, eine wirklich effektive Förderung von thermischer Sanierung vor allem im mehrgeschossigen Wohnbau durchzuführen – da hat es zuletzt Streichungen, Kürzungen der Förderungen gegeben. Es wäre mehr als an der Zeit, die absolut anachronistische Flugkerosinbesteuerung, die wir haben, an das Jetzt und Heute anzupassen. Und es wäre an der Zeit, ein Aus für die Steuerbefreiung der Kohleverstromung auszusprechen und parallel dazu viele verteilungspolitische Maßnahmen zu treffen, womit man Energiearmut effizient be­kämpfen kann.

Auch die Einführung einer Düngemittelabgabe und parallel dazu die Förderung von mehr Biolandbau und vieles, vieles mehr wäre zu nennen. All das ist mit einem ökologisierten Steuersystem zu machen und zu erreichen, und zwar zum Wohle der Bürger und Bürgerinnen. Aber Österreich ist da säumig. Das ist klar, spätestens seit die Klimabilanz 2018 veröffentlicht worden ist. Die darin enthaltenen Zahlen der Treibhausgasemissionen sind so grottenschlecht, dass sich die Umweltministerin – im Gegensatz zur langjährigen Tradition – gleich geweigert hat, diese Treibhausgasbilanz überhaupt zu präsentieren. Sie hat dann diesen Schwarzen Peter dem Umwelt­bun­desamt zugeschoben und wollte sich selbst gar nicht einmal damit öffentlich auseinan­dersetzen.

Wenn man sich die Treibhausgasbilanz anschaut, stellt man fest: Es ist wirklich irre, aber seit 2014 haben wir kontinuierlich steigende Treibhausgasemissionen und liegen mittlerweile über dem Referenzniveau von 1990. Ich erinnere daran, dass der damalige Umweltminister Bartenstein, als er das Kyotoprotokoll verhandelt hat, ein Minus von 13 Prozent bis 2012 zugesagt hat, und wir sind jetzt über dem Wert von 1990, und die Zeit ist schon viel weiter fortgeschritten. Also da ist wirklich ganz, ganz wenig passiert, und Ihre Klimapolitik ist wirklich, wirklich schlecht. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist alarmierend, wenn im Klimaschutzbericht 2018 drinnen als Conclusio quasi steht, dass mit den aktuell geplanten Maßnahmen die Ziele des Pariser Klimaabkom­mens nicht erreicht werden. Das ist eine ziemliche Hiobsbotschaft. Man kann sagen: Gute Nacht, österreichische Klimapolitik!

Österreich kommt auch seinen internationalen Verpflichtungen nicht nach, nicht nur, was die Klimapolitik als internationalen Kampf betrifft, sondern zum Beispiel auch dann, wenn es darum geht, dass wir uns mit verpflichtet haben, die nachhaltigen Ent­wicklungsziele umzusetzen. Das Sustainable Development Goal 12.c zum Beispiel sagt, dass ineffiziente Subventionen von fossilen Brennstoffen, die zu Marktverzer­rungen führen, beseitigt werden sollen und durch eine Umstrukturierung der Besteue­rung die allmähliche Abschaffung dieser Subventionen anzustreben ist, um den schäd­lichen Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen und nicht mehr zu subventionieren, womit Umwelt und Klima geschädigt werden. Und all das soll passieren, ohne arme Menschen zu belasten.

Jetzt habe ich gehört, es ist dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Die Sustainable Development Goals gelten seit 2015, und seit einiger Zeit – mache ich mir


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den Sport, ist jetzt übertrieben – frage ich einmal im Jahr im Finanzausschuss nach, was denn getan worden ist, um dieses SDG 12.c zu erreichen, und da herrscht jedes Mal Schweigen im Walde. Also jetzt haben wir zumindest eine Arbeitsgruppe, das Schweigen gibt es aber trotzdem noch immer – und keinen Plan, jetzt endlich etwas zu tun, dass man diese Förderungen loswird. Das Wifo schätzt, dass es ungefähr 5 Mil­liarden Euro im Jahr in Österreich sind, die entweder offen oder verdeckt über Förde­rungen in fossile Energieträger gehen. Das kann nicht des Klimarätsels Lösung sein.

Diese nicht ökologische Finanzpolitik, die da betrieben wird, gefährdet die Lebens­qualität der Menschen, gefährdet ein menschenwürdiges Leben und ist in jeder Hinsicht gefährlich und sollte dringend auf einen richtigen Pfad, nämlich in Richtung Nachhaltigkeit und Ökologisierung, gelenkt werden. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und JETZT.)

17.11


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Robert Lugar. – Bitte.


17.11.45

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es geht ja heute um eine Dringliche Anfrage, die die NEOS an den Herrn Finanzminister gestellt haben, das heißt – für jene, die das nicht wissen –, der Herr Finanzminister musste seine Arbeit unterbrechen und hier ins Parlament kommen, um die Anfrage zu beantworten.

Jetzt wäre das grundsätzlich natürlich eine gute Sache, wenn es dringlich wäre, also wenn es wichtig wäre. Aber heute haben schon viele gesagt, dass das, was hier be­sprochen wird, möglicherweise gar nicht wichtig ist. Deshalb versuche ich, der Sache einmal auf den Grund zu gehen.

Wir haben eine Anfrage vorliegen, aufgrund welcher der Herr Finanzminister unter anderem den Jahresabschluss 2018 erklären musste. Vergangenen Donnerstag wurde dieser Jahresabschluss im Budgetausschuss besprochen. Es gibt dazu eine Tabelle, und in dieser Tabelle stehen die Antworten auf genau die Fragen, die hier gestellt wurden.

In der Dringlichen Anfrage steht zum Beispiel die Frage: „Sind die Auszahlungen in der Finanzierungsrechnung [...] Recht und Sicherheit gesunken?“ Das geht dann immer so weiter, es wird also gefragt, ob die Zahlungen gesunken sind. Wenn man sich diese Tabelle (der Redner zeigt diese) ansieht, dann braucht man nur zu schauen, ob das Vorzeichen positiv oder negativ ist, und weiß, ob das gestiegen oder gesunken ist. Das heißt, jeder, der sich die Mühe macht, das zu lesen, kann es auch verstehen.

Aber jetzt verstehe ich auch die Dringlichkeit: Sie (in Richtung Abg. Doppelbauer) waren – Sie werden ja gleich nach mir sprechen – letzten Donnerstag in diesem Ausschuss und haben anscheinend bis heute diese Tabelle nicht verstanden, und jetzt musste der Finanzminister extra kommen, um Ihnen diese Tabelle zu erklären. Das ist die einzige logische Erklärung, die ich dafür habe. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Und wenn es nicht so ist, wenn Sie diese Tabelle am Donnerstag verstanden haben und trotzdem den Finanzminister hier die Tabelle erklären lassen und erklären lassen, ob die Beträge gestiegen oder gesunken sind, dann sind wir genau bei dem, was wir nicht haben wollen, nämlich beim Showeffekt.

Das, was Sie heute hier gemacht haben, ist etwas – das traue ich mich zu sagen –, was Matthias Strolz nie gemacht hätte: einen Finanzminister von der Arbeit abzuhalten, ihn hier ins Plenum zu zitieren und ihn dann mit solch lächerlichen Fragen zu bombardieren. (Zwischenruf der Abg. Bayr.) Das ist wirklich dieses Parlaments nicht


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würdig (Beifall bei FPÖ und ÖVP), und das ist auch einer Regierung gegenüber nicht würdig, die etwas Grandioses gemacht hat, nämlich nach 65 Jahren keine neuen Schulden mehr. (Zwischenruf der Abg. Doppelbauer.) Dieser Regierung ist es gelun­gen, nach 65 Jahren keine neuen Schulden mehr zu machen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich erinnere mich noch ganz genau daran, wie Matthias Strolz, als er vor vielen Jahren in dieses Hohe Haus gekommen ist, das immer wieder eingefordert hat – und jetzt ist es umgesetzt. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Anstatt hier Applaus zu zollen, kommen Sie mit irgendwelchen eigenartigen Fragen (Abg. Meinl-Reisinger: Sie haben die Tabelle nicht verstanden!), um den Herrn Finanzminister in ein schiefes Licht zu rücken, und erkennen nicht an, dass wir in Wahrheit sehr viel von dem umgesetzt haben, was Sie auch immer gefordert haben: Familienbonus Plus, bis zu 333 Euro pro Monat für Personen, die drei Kinder haben, eine unglaubliche Leistung – auch das wollte Matthias Strolz immer wieder. Oder: Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung – auch das wollte er.

Also bitte, liebe NEOS, konzentrieren Sie sich auf die Themen, wo Sie Alleinstellungs­merkmale haben, zum Beispiel Abschaffung der Verfass- -, ah, der Neutralität. (Heiter­keit und Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.) Oder: Sie wollen auch einen Zentralstaat. (Abg. Leichtfried: Das mit der Verfassung seid ...!) Sie wollen nicht, was wir wollen, nämlich dass die Staaten in der Europäischen Union eigenständig bleiben, nein, Sie wollen einen Zentralstaat, Sie wollen den Bundesstaat Europa haben. – Und das wollen wir nicht. Wir wollen einen Staatenbund.

Konzentrieren Sie sich also auf die Dinge, wo Sie tatsächlich Alleinstellungsmerkmale haben, und machen Sie das, was Matthias Strolz gemacht hat: Gratulieren Sie dort, wo es zu gratulieren gilt. Matthias Strolz ist immer herausgegangen und hat auch etwas Positives gesagt, das machen Sie nicht. Sie machen Dinge schlecht, von denen wir alle wissen, dass es gute Dinge sind, und bei denen Matthias Strolz sehr froh gewesen wäre, dass das endlich umgesetzt wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Deshalb: Gratulieren Sie dieser Bundesregierung, sparen Sie sich in Zukunft Dringliche Anfragen und halten Sie unseren erfolgreichen Finanzminister nicht weiter von der Arbeit ab! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.16


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Karin Doppelbauer ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.


17.16.39

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger! Nur ganz kurz, um darauf Replik zu nehmen: Wir können uns das mit dem Plus und Minus, Herr Kollege, gerne noch einmal anschauen und besprechen, ich erkläre es Ihnen dann auch ganz gerne, und ich kann Ihnen auch erklären, ob wir 2018 ein Minus hatten oder nicht. Schauen Sie sich bitte einfach die Zahlen an und reden Sie nicht von Dingen, bei denen Sie nicht dabei waren; Sie sind ja nicht im Budgetausschuss. (Beifall bei den NEOS.)

Um zum Thema zu kommen: Ich war letztens auf einer Diskussionsveranstaltung, und da hat mich dann ein älterer Herr angesprochen, der war wie Sie, Herr Bundesminister, in der Finanz tätig, sein ganzes Leben lang, und hat zu mir gesagt: Sie hören sich an wie die Schuldenberaterin der Republik. Er hat das als Kompliment gemeint. Ich habe nachgefragt, und ich nehme das Kompliment gerne an und ich nehme es auch gerne als meinen Auftrag mit.


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Worum geht es uns denn heute bei dieser Dringlichen Anfrage? – Es geht um eine lang überfällige Reform des Steuersystems: Vereinfachung, Transparenz, Rechts­sicherheit, aber vor allem ist natürlich das Ziel einer solchen Steuerreform, dass den Menschen und den Unternehmen spürbar mehr in der Tasche bleibt, dass es eine richtige Entlastung gibt. Und das, meine Damen und Herren, darf nicht auf Pump passieren und es darf nicht auf Kosten der nächsten Generationen passieren. Das heißt, reden wir über die Entlastung; das Stichwort Entlastung kam ja heute schon oft vor.

42,4 Prozent Abgabenquote, das ist ein trauriger Spitzenwert im internationalen Umfeld und es ist ein Durchschnittswert. Wir alle wissen, dass es viele Menschen gibt, die de facto noch mehr von ihrem Einkommen abgeben.

Wir hören ständig, wenn wir uns hier im Umfeld oder auch zu Hause unterhalten, dass viele junge Leute es, obwohl sie gut verdienen, nicht mehr schaffen, selbst Eigentum zu erwerben, ohne dass die Eltern mithelfen, ohne dass es eine Erbschaft gibt oder wie auch immer. Das heißt, selbst dann, wenn sie gut verdienen, können sie es sich nicht mehr leisten. Das kann doch einfach nicht wahr sein, und deswegen braucht es eben eine Entlastung. Aber diese Entlastung muss stattfinden, ohne neue Schulden zu machen.

Was heißt das? – Das ist ja nicht schwierig. Das heißt, dass wir uns unsere Ausgaben anschauen müssen. (Beifall bei den NEOS.)

Da ist, Herr Bundesminister, das wissen wir alle, die Bundesregierung einfach säumig. Viele Länder, mit denen wir uns sonst so gerne vergleichen, haben das schon ge­schafft. Wir sind hier also nicht die Ersten. Man müsste nur ein bisschen in die Nach­barländer schauen, die schaffen das, dass sie gleichzeitig budgetieren, dass sie ausgeglichen budgetieren, dass sie gute Budgetpläne haben und dass sie sogar Überschüsse erwirtschaften; auch das hat unsere Bundesregierung nicht geschafft.

Jetzt fragt man sich natürlich, warum sie es nicht geschafft hat, wir haben doch seit einiger Zeit eine Hochkonjunktur; auch darüber reden wir alle. Das hat auch Ihnen, Herr Finanzminister, voriges Jahr in allen wichtigen Steuerklassen Mehreinnahmen, und zwar massive Mehreinnahmen, gebracht. Zweitens haben wir eine absolute Gunst­lage bei der Beschäftigung; auch das hat natürlich geholfen. Drittens erleben wir – und das ist auch sehr, sehr wichtig – eine Niedrigzinsphase, und zwar eine historische Niedrigzinsphase. Also eine tolle Ausgangslage, aber die Regierung macht hier nichts.

Noch einmal: Wir hatten 2018 kein ausgeglichenes Budget und wir haben sogar einen Reformminister in dieser Regierung. Er ist heute nicht da, aber Herr Minister Moser hat damals als Präsident des Rechnungshofes tausend Handlungsfelder für Reformen erarbeitet. Tausend – und nichts ist passiert, nichts davon ist umgesetzt worden. Ich frage mich, wo diese Pläne sind. Die versprochene Entlastung ist nicht da und auch die Abschaffung der kalten Progression gibt es nicht, um auch auf diese noch einmal zu sprechen zu kommen. Das kommt mir so vor, wie wenn man einem Kind einen Lolli vor die Nase hält und sagt: Jetzt noch nicht, ein bisschen später!, Jetzt noch nicht, ein bisschen später! – und ups, dann ist es in die nächste Legislaturperiode rübergefallen. Also irgendwie ist das für mich nicht schlüssig.

Dazusagen muss man auch, die finanziellen Möglichkeiten werden eventuell nicht mehr die sein, die wir im Augenblick haben, denn eine Hochkonjunktur ist einfach kein Dauerzustand. Herr Finanzminister, Sie wissen genauso gut wie ich, alle inter­natio­nalen Unternehmen bereiten sich darauf vor, dass es zu einem Abschwung kommt, und sehr viele sprechen von einer potenziellen Rezession, auf die sie sich jetzt schon vorbereiten. Das heißt, die Bundesregierung betreibt hier offenbar eine Vogel-Strauß-


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Politik, wenn sie sagt: Das wird schon alles nicht so schlimm sein. Wir stecken einmal den Kopf in den Sand, und dann schauen wir einmal, wie es wird.

Was tun wir also dagegen? – Wir NEOS haben ja heute schon vieles auf den Tisch gelegt. Drei Punkte möchte ich Ihnen besonders ans Herz legen: erstens: Entlastung der Menschen und der Unternehmen, zweitens: Sparen durch eine Reform der Staats­aufgaben und der Staatsausgaben, und drittens: Heben wir die effektive Schulden­bremse nach dem Schweizer Modell in Verfassungsrang – im Interesse von unseren Kindern!

Und seien Sie bitte darüber hinaus so fair und schaffen Sie endlich die kalte Progres­sion ab! Das wurde im Wahlkampf versprochen, ich kann es nicht oft genug sagen, und jetzt verschiebt man es wieder nach hinten.

Kosmetik und Message Control helfen da nichts, da muss man wirklich den Ganghebel umlegen und aufs Gas steigen, und zwar massivst aufs Gas steigen. Wir NEOS reichen Ihnen dafür natürlich wie immer die Hand. Wir tun das aus Überzeugung (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen) und würden uns freuen, wenn es zu einer Zusammenarbeit kommt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den NEOS.)

17.21


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Rein­hold Einwallner. – Bitte.


17.22.05

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine Dringliche mit dem Titel „Echte spürbare Entlastungsoffensive statt Showpolitik [...]“ – ja, die ist notwendig, glaube ich, denn das, was wir erleben, ist eine spürbare Showpolitik. Das ist das Einzige, was uns diese Regierung anbietet. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Showpolitik spürt die Alleinerzieherin, denn die spürt rein gar nichts vom Familienbonus, den Sie hier so groß anpreisen. Die spürt diese Showpolitik, die Sie betreiben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Diese Showpolitik spüren auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem 12-Stunden-Tag. Diese Showpolitik spüren die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch, wenn sie sich jetzt für einen Feiertag einen Urlaubstag nehmen müssen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Spürbare Showpolitik beim Sparen im System? – Ja, wahrscheinlich. Die Einzigen, die dies spüren, sind die Generalsekretäre und die vielen Mitarbeiter, die sich diese Regie­rung leistet. Die spüren diese angebliche Entlastung dieser Showpolitik. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich halte es für skurril, dass man über die Dringlichkeit einer Dringlichen diskutiert, aber weil es immer wieder gekommen ist: Zum einen zeigt der Beitrag des Kollegen Lugar – er ist jetzt nicht da – seine Haltung zu diesem Parlament. (Abg. Leichtfried: Das halten wir aus!) Es zeigt seine Haltung zu diesem Parlament, wenn er das so runterspielt. – Herr Löger muss seine Arbeit nicht unterbrechen, das ist Arbeit, hier für uns im Parlament zu sitzen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Die einzige Belastung, die ich bei dieser Dringlichen, die heute eingebracht worden ist, spüre, ist, dass wir uns zum wiederholten Mal die Schmähs der ÖVP über die Steuer­politik anhören müssen, die hier immer und immer wieder wiederholt werden. (Beifall bei der SPÖ.)


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Gleichzeitig gibt sie uns jetzt doch Gelegenheit, ein bisschen auf die Finanzpolitik dieser Regierung hinzuschauen. Was war denn angekündigt? – Ein großes Paket von 14 Milliarden Euro an Entlastungen war angekündigt. Und was ist es geworden? – Ein Minipaket; ein Minipaket von 4,5 Milliarden Euro. Wenn man es sich noch genauer anschaut, muss man fragen – und das ist die Frage bei jedem Entlastungspaket –: Wem nützt es schlussendlich? Wer profitiert davon? Und da zeigt sich auch das Ge­sicht dieser Regierung, denn profitieren tun da wieder jene, die jetzt schon einen klei­nen Beitrag zur Steuerlast leisten, und nicht jene, die es dringend brauchen würden.

Das ist Ihre Politik, Herr Finanzminister, die Sie machen! Das ist keine Finanzpolitik, das ist Klientelpolitik, die Sie hier betreiben! (Beifall bei der SPÖ.) Wäre es nämlich Finanzpolitik, dann würde Ihre Bilanz anders ausschauen. Es gibt keine Fortschritte bei der Besteuerung der global agierenden Konzerne durch eine wirkliche Digitalsteuer. Nein, da gibt es eine Minilösung, die ein bisschen eine Werbeabgabe ist. Es gibt keine Fortschritte zur fairen Besteuerung des Finanzkapitals. Es gibt keine Fortschritte beim Schließen von Steuerschlupflöchern. Und es gibt keine Fortschritte bei der Bekämp­fung des Steuerbetrugs, meine Damen und Herren!

Das wären die wichtigen und richtigen Schritte, die man in der Finanzpolitik setzen muss. (Beifall bei der SPÖ.)

Was Entlastungen betrifft, da schauen Sie nur auf Ihre Kurz-Spender, die haben schon Entlastungen gespürt. Der freiheitliche Staatssekretär geht ja noch weiter, er sagt: Eigentlich ist der Spitzensteuersatz zu hoch, der gehört gesenkt. – Das ist eine Politik der Freiheitlichen, die wir jetzt kennenlernen: Die, die ganz viel haben, sollen weniger Steuern zahlen! – Gratuliere, FPÖ! (Beifall bei der SPÖ.)

Eines ist mir schon noch wichtig, weil es immer um Verteilungspolitik und um Steuer­gerechtigkeit geht. Ich weiß nicht genau, wer es gesagt hat, aber irgendjemand hat gesagt: Das ist doch eine ideologische Politik, ein ideologischer Ansatz. – Ja, natürlich ist das ein ideologischer Ansatz, und den will ich mir auch nicht nehmen lassen. Wir sind die Partei hier in diesem Hohen Haus, die für Steuergerechtigkeit steht! (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist wahrscheinlich auch der große Unterschied zu den NEOS, das, was uns von ihnen unterscheidet. Die ÖVP hat gemeint, wir haben kein Patent auf die Gerechtig­keitsfragen. – Was die ÖVP inzwischen hat, ist offenbar ein Patent auf Ungerechtigkeit und Sozialabbau. (Beifall bei der SPÖ.)

Noch zwei Sätze zu der Dringlichen der NEOS. Das Gefährliche leider bei den NEOS ist: Immer, wenn sie sagen, es geht um wahre Einsparungen und echte Reformen, dann haben wir immer Themen im Gesundheits- oder im Pensionsbereich. Das ist das Problem, das wir haben: dass Sie dieses System, so wie es ist, nicht mehr haben wollen. Sie wollen dort auch kürzen, denn wo wollen Sie sonst einsparen, wenn Sie nicht kürzen?! – Da sind wir dagegen! Bei den Pensionen sind wir dagegen, dass gekürzt wird, und auch bei den Leistungen im Gesundheitssystem. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Was wir brauchen, ist eine Steuerpolitik, die den erwerbs­tätigen Menschen in diesem Land entlastet. Was wir nicht brauchen, ist eine Steuer­politik, wie Sie sie betreiben, dass jene, die eh schon viel haben, noch mehr haben, und andere, die jetzt schon wenig haben, noch einmal draufzahlen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.28


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Bißmann zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.



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17.28.17

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätztes Hohes Haus! Herr Bundesminister! Ich habe diese hochspannende Debatte mit großem Interesse verfolgt. – Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen der NEOS, dass Sie diesem wichtigen Thema Finanzpolitik, Steuerpolitik mit der Dringlichen Anfrage eine Sichtbarkeit verschaffen!

Ich wollte jetzt eigentlich nur meiner gewissen Fassungslosigkeit über das, was Kollege Lugar gesagt hat, Ausdruck verleihen, und zwar – Herr Kollege Einwallner hat es erwähnt, aber Sie waren gerade nicht anwesend, Herr Kollege Lugar –: Fünf Mal wäh­rend Ihrer Rede haben Sie den NEOS vorgeworfen, unseren Finanzminister von der Arbeit abzuhalten, von der Arbeit abzulenken. Ja, ist denn der Parlamentarismus keine Arbeit? – Das Parlament ist die wichtigste, die höchste gesetzgebende Körperschaft in unserer demokratischen Republik. Es sitzen hier 183 Abgeordnete, die gewissenhaft ihre Arbeit verrichten. (Abg. Noll: Na ja, nicht alle!) Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich unser Finanzminister in seiner Arbeit gestört fühlt oder sich hierherschleppen muss, um sich mit den Fragen, Anmerkungen, Anregungen und der Kritik von Parla­mentariern hier im Haus auseinanderzusetzen. (Abg. Lugar: Aber nicht für Tabellen lesen!)

Schätzen Sie den Parlamentarismus! Ich habe den Eindruck, unser Finanzminister nimmt das Parlament ernster als Sie. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Rosenkranz: Aber Tabellen lesen sollten die Abgeordneten schon selber können!)

17.29


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Finanzminister Löger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.


17.29.54

Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Frau Präsidentin! Hohe Abgeordnete! Liebe Gäste auf der Galerie und auch liebe Zuseher zu Hause! Ich freue mich, dass ich die Chance hatte, heute hier meine Arbeit zu leisten; um das auch klarzustellen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich erlaube mir, in diesem Rahmen jetzt, auch aufgrund der Debattenbeiträge und Dis­kussionen, noch eine kurze Klarstellung abschließend zu geben.

Wir haben darüber gesprochen, und von den NEOS kam auch der Hinweis, dass es zu viel an Perspektiven für die Zukunft gebe. Dazu sage ich gleich: Gott sei Dank gibt diese Regierung den Österreicherinnen und Österreichern eine Perspektive! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wenn schon so einiges auch an Kritik zur aktuellen Situation der Budget-, Finanzpolitik und zu den Entlastungsmaßnahmen geübt worden ist, dann wollen wir doch auch noch ein bisschen weitergehen und auf die Situation zurückblicken, die wir übernommen haben. Wir haben uns 2017 in der Situation befunden, dass bei einem mehr als doppelt so hohen Wachstum von 2,6 Prozent durch eine SPÖ-geführte Regierung nicht, wie im Budgetentwurf veranschlagt, 4 Milliarden Euro Defizit, sondern ein Defizit von 6,9 Mil­liarden Euro für Österreich erzielt wurde und sich die Schuldenlast deutlich erhöht hat. Das war die Ausgangsbasis. Und eine Steuerreform, die mit 5,3 Milliarden Euro Entlas­tung dargestellt wurde und in Wirklichkeit nicht einmal 1 Milliarde Euro an Nettowirkung erzielt hat. Das ist die Wahrheit, die Ausgangsposition, die auch die SPÖ bitte in dieser Form zur Kenntnis nehmen möge! Das war die SPÖ-geführte Regierung auch unter


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Bundeskanzler Kern. Darauf beruht die aktuelle Situation. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Zehn Jahre ÖVP-Finanzminister!)

Möglicherweise – auch Bezug nehmend auf die Dringliche Anfrage der NEOS – waren die Formulierungen nicht so eindeutig auf die Jetztzeit ausgerichtet, aber: Was haben wir bis jetzt schon erreicht? – Diese Regierung hat erreicht, vorweggenommen, 2018 ein Budget in dem Bereich zu vollziehen, das deutlich besser ist als der Voranschlag, der rund 2 Milliarden Euro Defizit ausgewiesen hat. Wir haben das Defizit durch Einsparungen und durch besseres Wirtschaften in Österreich auf 1,1 Milliarden Euro senken können. Das ist die Grundlage, die es letztmalig im Jahr 1974 gegeben hat, und das ist auch bereits ein Ergebnis dieser Regierung.

Darüber hinaus haben wir 1,8 Milliarden Euro an Entlastung, die schon Wirkung zeigen. Das ist das, was mich erfreut, weil das keine Showpolitik ist, die uns vorge­worfen wird. In diese Party der Entlastung sind die Österreicherinnen und Österreicher voll eingebunden, und ich weiß, dass sie bereits jetzt Freude daran haben.

In Zukunft werden wir weitere 4,5 Milliarden Euro an Entlastung erzielen, und ja, wir stehen dazu, dass wir damit auch gleichzeitig solide Budget- und Überschusspolitik sichern werden, damit wir auch für die nächsten Generationen in Österreich eine gute Voraussetzung schaffen. Das ist heute klar geworden, und dafür danke ich allen Diskutanten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.33


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Jan Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.


17.33.45

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Finanzminister Löger hat soeben behauptet, dass unter Bundeskanzler Kern im Jahr 2017 der Schuldenstand der Republik gestiegen wäre. Ich berichtige tatsächlich: Er ist im Jahr 2017 gesunken – gesunken! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Explodiert!)

Ich sage noch dazu, dass ein gewisser Mitterlehner als Vizekanzler und ein gewisser Finanzminister Schelling damals dafür mitverantwortlich waren, dass 2017 die Schul­den in Österreich gesunken sind – im Gegensatz zu 2018, Herr Finanzminister Löger, da sind sie nämlich gestiegen! (Beifall bei der SPÖ.)

17.34


Präsidentin Doris Bures: Nun ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

17.34.37Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2363/AB

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien mit der Ord­nungszahl 2363/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich die Ver­lesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen sogleich in die Debatte ein.

Ich mache noch auf die Redezeit aufmerksam: Begründung durch den Erstredner 10 Minuten, jeder weitere Redner 5 Minuten.


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Herr Abgeordneter Dr. Zinggl, Herr Klubobmann, Sie sind schon am Rednerpult. – Bitte, Sie haben das Wort.


17.35.20

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Minister Löger! Ich würde gerne auch den anderen Minister begrüßen (in Richtung Bundes­minister Blümel, der noch abseits der Regierungsbank mit Mitarbeitern spricht), aber er ist noch in Gespräche vertieft. Es geht ja nur um eine kulturpolitische Angelegenheit, das muss einen Kulturminister nicht unbedingt interessieren! (Bundesminister Blümel nimmt auf der Regierungsbank Platz.)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Einmal mehr ist es notwendig gewor­den, hier über das Hochhausprojekt am Heumarkt zu sprechen. Herr Minister, es wird Zeit, dass wir in dem Zusammenhang auch Ihre Position ein bisschen genauer unter die Lupe nehmen! Mehrfach schon haben Sie betont, dass Sie alles tun werden, um das Welterbe zu schützen und zu retten, aber Sie tun nichts. Die notwendigen Schritte hätten Sie aber längst setzen können. Sie hätten beispielsweise zum Verfassungs­gerichtshof gehen und Beschwerde einlegen können. Damit hätten Sie nicht nur im Zusammenhang mit diesem Projekt Klarheit geschaffen, sondern Sie hätten auch für zukünftige ähnliche Projekte – und es kommen solche zukünftigen Projekte; es sind auch schon welche im Laufen, zum Beispiel in der Stadt Salzburg – Klarheit schaffen können, ob sich eine Gemeinde über völkerrechtliche Verpflichtungen des Bundes hinwegsetzen kann und darf. Diese Chance haben Sie ignoriert, haben Sie nicht genutzt.

Sie haben auch nichts getan, was Ihre Verpflichtung betrifft, die Ihnen Artikel 16 Bundes-Verfassungsgesetz auferlegt, nämlich dass Sie für den Fall, dass ein Bundesland die Verpflichtungen des Staates gegenüber den völkerrechtlichen Abmachungen nicht einhält, eine Weisung erteilen müssen – nicht können, sondern müssen. Sie haben das bis jetzt nicht getan. Sie könnten es tun, Sie könnten es noch immer tun, aber Sie tun es nicht. Da frage ich mich wirklich: Warum eigentlich nicht? Wenn Sie das Welterbe schützen wollen, dann ist das die effektivste Maßnahme. Das könnte sofort wirken, und es wäre Ruhe.

Ich glaube nicht, dass Sie Wien oder Salzburg oder irgendeine Gemeinde oder ein Welterbe wo auch immer tatsächlich vor den wild gewordenen Spekulanten schützen wollen, und das ist das eigentliche Problem. Mir geht es gar nicht so um dieses eine Hochhaus, mir geht es gar nicht so unbedingt um das Unesco-Welterbe, sondern es geht darum, dass damit für weitere Tätigkeiten von Immobilienhaien eine Schleuse geöffnet wird, die dann keinen Schutzmechanismus mehr vorfinden und bauen können, was sie wollen. Es kann sie niemand mehr aufhalten, denn mit der Begründung, der eine konnte, kann dann der Nächste natürlich auch bauen. Ich glaube immer weniger, dass Sie etwas tun wollen, solange Sie zögern und nichts unternehmen, außer irgendwelche Berichte in Auftrag zu geben, irgendwelche Dreistufenpläne, Prüfungen und, was weiß ich, Dialoge und Workshops und was immer – nein. Sie hätten die effektiven Maßnahmen, setzen sie aber nicht ein, und das ist nicht glaubwürdig.

Ich glaube nicht, dass Sie da etwas unternehmen wollen, weil Sie auch unsere Anfra­gen nicht entsprechend beantworten, die genau in diese Richtung zielen und gehen. Ich habe ganz konkrete Anfragen an Sie gerichtet, sowohl im Kulturausschuss als auch parlamentarisch, wiederholt gerichtet – Sie haben sie entweder falsch beantwortet oder nicht beantwortet oder Sie haben sich hinter irgendwelchen Prüfungen versteckt, die Sie demnächst vornehmen wollen und deren Ergebnisse Sie abwarten werden.

Unsere Fragen sind ganz präzise auf diese konkreten Maßnahmen konzentriert ge­wesen. Da war zum Beispiel die Frage: Wie ist das eigentlich mit der Beurteilung des


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Bauprojektes seitens des Verfassungsdienstes? – Sie haben dann im Ausschuss ge­meint, Sie wüssten nichts von so einem Prüfungsauftrag. Wenn ich ein Gutachten in Auftrag gebe, wie ich es auch selbst getan habe, dann werde ich dieses Gutachten natürlich veröffentlichen, sobald ich es habe, weil ich daran interessiert bin, dass die Öffentlichkeit transparent erkennen kann, worum es geht, und sich dementsprechend auch eine Meinung bilden kann.

Wenn Sie hingegen eine Prüfung in Auftrag geben, dann halten Sie das verschlossen, geben das nicht der Öffentlichkeit preis, wiewohl Sie von uns darum ersucht und dazu aufgefordert worden sind.

Wir haben daher am 4. Dezember des letzten Jahres eine schriftliche parlamentarische Anfrage an Sie gerichtet, der Kulturausschuss fand am 28. November statt, Sie haben gesagt, Sie wissen nichts von einem Auftrag. Als Antwort auf diese parlamentarische Anfrage haben Sie dann tatsächlich zugegeben, dass dieses Prüfverfahren des Verfas­sungsdienstes bereits seit Mitte Oktober abgeschlossen sei oder gewesen wäre, dass Sie es uns aber nicht zur Verfügung stellen und auch inhaltlich nicht sagen, was da drinsteht. Das, Herr Minister, verstößt eindeutig gegen das Interpellationsrecht der Par­lamentarier, das ist eindeutig eine Missachtung der Auskunftspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament.

Ich frage mich nur: Warum wollen Sie uns nicht sagen, was da drinsteht? Warum enthalten Sie uns das vor? Sie begründen das, indem Sie sagen, Sie warten noch damit, Sie brauchen das als Ultima Ratio für den Fall, dass es ganz brenzlig wird.

Ja wann, Herr Minister, wird es denn Ihrer Meinung nach brenzlig? – Es besteht wieder die Möglichkeit, dass der Welterbestatus durch die Unesco Ende Juni endgültig verloren geht. Jedes Jahr findet einmal eine solche Sitzung statt. Auch heuer könnte es sein, dass es zu spät ist. Die Ultima Ratio ist Ihrer Meinung nach wann? Wenn der Welterbestatus bereits gefallen ist? – Dann ist es zu spät.

Dann haben Sie noch geschrieben, dass Sie sämtliche Gutachten prüfen wollen, die zusätzlich hereinkommen könnten, unter anderem auch das von mir in Auftrag gege­bene, das von Professor Öhlinger ganz deutlich beantwortet worden ist. Sie ha­ben darum ersucht, dass Sie dieses Gutachten bekommen, ich habe es Ihnen gege­ben, das hätte ich nicht tun müssen, das war freiwillig. Sie hätten auch die Verpflich­tung gehabt und haben Ihre Verpflichtung nicht eingehalten. Jetzt haben Sie gesagt, Sie wollen dieses, mein Gutachten prüfen, und ich frage Sie: Wie lange brauchen Sie eigentlich für diese Prüfung? – Wir erinnern uns, dass heute Klubobmann Wöginger und Sie, Herr Klubobmann Rosenkranz, im Zusammenhang mit den Anträgen zur Kar­freitagsregelung gemeint haben, ein paar Stunden Zeit müssen für fünf Seiten genü­gen, damit sich die Juristen das anschauen können. Jetzt gibt es dieses Gutachten von mir aber schon seit sechs Wochen, glaube ich; ich denke, das ist Zeit genug für die Juristen. (Abg. Rosenkranz: Das ist eh super!) Sie haben seitens der Regierung sicher Zeit genug gehabt, das zu prüfen. Oder geben Sie dann für dieses Gutachten neuerlich ein Gutachten in Auftrag, um das zu prüfen? Und was ist dann mit der Prüfung der Prüfung des Gutachtens?

Irgendwann einmal muss es doch genug sein. Ich würde sagen, es ist genug und Sie hätten jetzt Handlungsbedarf. Sie wissen auch, Herr Minister (Bundesminister Blümel schaut auf sein Smartphone) – falls es Sie überhaupt interessiert, das weiß ich nicht genau, sonst interessiert es vielleicht irgendjemand anderen in diesem Saal –, dass ich das Welterbe schützen möchte. Sie hätten in mir einen potenten Verbündeten. Ich glaube nur, dass Sie mich nicht brauchen, weil Sie andere Verbündete haben, und zwar Verbündete, die Sie im Wahlkampf finanziell unterstützt haben – Verbündete, von


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denen ich sagen würde, dass sie gar kein Interesse daran haben, das Welterbe zu schützen.

Ich frage Sie: Wie viele Prozent an Spenden hat denn die ÖVP seitens der Immo­bilienbranche im letzten Wahlkampf erhalten? Waren das 30 Prozent oder 40 Prozent? Und wie viele Prozent werden es im kommenden Wiener Wahlkampf sein, die Sie veranlassen, dass Sie hier nicht tätig werden? Anders kann ich mir das nicht vorstellen. (Abg. Rosenkranz: Wie der Schelm denkt, so ist er!) Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein wild gewordener Spekulant, vorbei an Flächenwidmung, vorbei an Völker­recht, vorbei an Verfassungsrecht, vorbei an den Interessen der Bevölkerung, vorbei an laufenden Ermittlungen zu diesem Grundstückskauf, weiterhin mit seinen Deals schalten und walten kann, wie er möchte. Die Staatsanwaltschaft ist ständig hinter ihm her, aber sämtliche Fraktionen unterstützen ihn, wo immer es geht.

Das sind Scheingefechte in Wien, wenn die NEOS mit der ÖVP und der FPÖ Anträge stellen. Sie könnten hier im Bund, Sie könnten als Regierungsfraktionen sehr wohl auch darauf einwirken, dass sich hier etwas ändert.

Sie, Herr Rosenkranz, haben gesagt, Sie seien gierig wie ein Löschblatt auf mein Gutachten, dann könnten Sie endlich etwas unternehmen. Sie haben dieses Gutach­ten, getan haben Sie nichts. Für mich stellt sich wirklich die Frage, wie es gehen kann, dass, obwohl sämtliche Fraktionen, SPÖ, Grüne, Volkspartei, FPÖ, uns das Welterbe erhalten wollen, das aber doch Scheinversprechungen sind. In Wirklichkeit geht es darum, dass alle hier mit einem Immobilienhai und mit einer Branche unter einer Decke stecken, die kein anderes Interesse hat, als dieses Welterbe zu zerstören, damit ge­baut werden kann, was gebaut werden muss, damit diese Leute Geld verdienen, unabhängig davon, wie es unserem Weltkulturerbe geht. – Ich danke sehr. (Beifall bei JETZT.)

17.45


Präsidentin Doris Bures: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Mag. Blümel gemeldet. Herr Bundesminister, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht über­schreiten. – Bitte.


17.45.30

Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Mag. Gernot Blümel, MBA: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Zinggl! Ich habe jetzt, nach einem Jahr, seitdem ich dieses Amt ausüben darf, ein bisschen das Gefühl, Sie wollen einfach nicht wahrhaben, dass wir in dieser Sache auf derselben Seite stehen, denn auch ich bemühe mich seit Beginn meines Amtsantrittes redlich darum, das Weltkulturerbe für Wien zu erhalten – mit allen Maßnahmen und Möglichkeiten, die man nur irgendwie ergreifen kann. Ein bisschen drängt sich mir bei Ihrer Beharrlichkeit des Ignorierens dieser Tatsache der Verdacht auf, dass der Grund für die eventuelle Aberkennung des Weltkulturerbes, dieses ge­plante Hochhaus am Heumarkt, ja vor allem durch die Grünen in Wien möglich geworden ist, durch Ihre ehemalige Parteiobfrau, und von diesem Faktum wollen Sie jetzt anscheinend ablenken. Nur so kann ich es mir erklären, dass Sie nicht wahrhaben wollen, dass ich das Weltkulturerbe schützen möchte. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich darf Ihnen aber gerne nochmals, wie schon so oft in den letzten Ausschuss­sitzun­gen und auch in der Anfragebeantwortung, darlegen, welche Maßnahmen wir ergriffen haben und noch ergreifen werden, um alle Möglichkeiten rechtlicher Natur auszu­schöpfen, die es gibt, das Weltkulturerbe für Wien zu erhalten.

Ich darf Sie daran erinnern, es gibt diesen sogenannten State of Conservation Report, der bis dato immer einfach mit der Stellungnahme von der Stadt Wien an die Unesco


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weitergeleitet worden ist. Gleich zu Beginn meiner Amtszeit, circa vor einem Jahr, habe ich das anders gemacht: Wir, das Bundeskanzleramt, haben selbst als zuständiges Res­sort eine eigene Stellungnahme verfasst, in der wir auch einen dreistufigen Prozess eingeleitet und angekündigt haben – einen Prozess, der es möglich gemacht hat, die sehr verfahrene Situation zwischen der Unesco, Icomos und der Stadt Wien wieder in Gang zu bringen, denn die beiden Seiten haben kaum mehr miteinander gesprochen. Deswegen war es wichtig, diesen dreistufigen Prozess vonseiten des Bundes auch anzuregen: einerseits einen Expertenworkshop, zweitens das Heritage Impact Assessment und drittens die Advisory Mission. Alle drei Schritte sind bisher erfolgt. Der Bericht der Advisory Mission wird demnächst vorgelegt. Ich habe damit eigentlich schon Ende Jänner gerechnet, uns ist aber gesagt worden, dass es noch etwas dauern wird. Diesen müssen wir abwarten, denn wer weiß denn, was da drinsteht. Wenn da drinsteht, dass die Stadt Wien, die Stadtregierung alle Maßnahmen getroffen hat, dass Wien weiterhin Weltkulturerbe bleiben kann, dann ist ja alles in Ordnung. Wenn dort drinsteht, dass alle Schritte, die zur Aberkennung des Weltkultur­erbes eingeleitet worden sind, wahrscheinlich zurückgenommen werden, weil der Dialog und die Maßnahmen in die richtige Richtung gehen, ja dann bräuchten wir weitere Maßnahmen nicht mehr anzudenken. Wenn dem aber nicht so ist – das habe ich auch schon im Jänner gesagt und das steht auch in der Anfragebeantwortung drinnen –, wenn dem nicht so ist, wenn dieses Assessment, wenn dieser Bericht der Advisory Mission zeigt, dass weiterhin die Gefahr besteht, dass unserer Heimatstadt Wien das Weltkulturerbe aberkannt werden könnte, wenn sich nichts tut, dann kann ich Ihnen – wieder einmal – versprechen, dass wir von allen rechtlichen Möglichkeiten bis hin zur Verfassungsklage Gebrauch machen werden, damit das Weltkulturerbe auch für Wien erhalten bleiben wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

17.48


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl. – Bitte.


17.49.06

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Zinggl, bis vor einem Jahr oder etwas mehr als einem Jahr, bevor diese neue Bundesregierung gebildet wurde, haben wir gemein­sam dafür gekämpft, dass das Heumarktprojekt nicht realisiert wird, weil wir das Welt­kulturerbe für Wien erhalten wollten. Es geht um weniger als 1 Prozent der Fläche, die hier vom Weltkulturerbe umfasst ist, und wir, beide gemeinsam, haben diese Doppel­bödigkeit der Wiener Stadtregierung nicht verstanden, auf der einen Seite zu sagen: Wir wollen das Weltkulturerbe nicht angreifen!, und auf der anderen Seite aber dem Investor Zusagen zu machen, die ganz klar gegen das Weltkulturerbe verstoßen. Das war ja der Grund dafür, Herr Kollege Zinggl, warum Sie aus der Grünen Partei aus­getreten sind.

Jetzt gibt es eine neue Bundesregierung, die nicht mehr das macht – oder besser gesagt, es gibt einen neuen Kulturminister, der nicht mehr das macht –, was der letzte Kulturminister getan hat, der nämlich nur alles nachgeplappert hat, was die Wiener Stadtregierung gesagt hat. Im Gegenteil! Das ist ein Kulturminister, der sagt: Ich will das Weltkulturerbe schützen. Mir ist das wichtig. Und nicht nur der Kulturminister, auch der Vizekanzler hält eine gemeinsame Pressekonferenz mit ihm ab, stellt sich als Zeichen für die Verantwortung der gesamten Bundesregierung hin: Uns geht es darum, das Weltkulturerbe zu erhalten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Sie, Herr Kollege Zinggl, wollen das zum x-ten Mal hier in diesem Haus nicht zur Kenntnis nehmen. Es interessiert Sie nicht. Ich verstehe das nicht. Sie könnten so gut


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mit uns gemeinsam hier im Interesse der Wienerinnen und Wiener und aller Bürgerin­nen und Bürger arbeiten, die für das Weltkulturerbe einstehen. Wir müssen den Druck auf diese Wiener Stadtregierung erhöhen, damit sie endlich auch betreffend Steinhof den Antrag auf das Weltkulturerbe stellt.

Damit komme ich zum nächsten Thema. Die Wiener Stadtregierung hat diesen Antrag nicht gestellt. Was hat der Kulturminister getan? – Der Kulturminister hat eine Anfrage an die Unesco gestellt und darum gebeten, dass man doch auch Steinhof überprüft, ob es nicht für das Weltkulturerbe nötig wäre, das auch unter Schutz zu stellen – weil es die Stadt Wien seit Jahren nicht tut. Also einen besseren Kulturminister als Minister Blümel kann man sich ja nicht wünschen! Geben Sie ihm einen tosenden Applaus, Herr Kollege Zinggl! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Man muss sich das ja wirklich auf der Zunge zergehen lassen, meine Damen und Her­ren! Wir haben 1 073 Weltkulturerbestätten, 54 davon stehen auf der Roten Liste; das sind rund 5 Prozent. Und von diesen 5 Prozent sind aber über 90 Prozent nur deswe­gen auf der Roten Liste, weil in diesen Ländern entweder Krieg herrscht, Bürgerkrieg, sich Naturkatastrophen oder Ähnliches ereignet haben, und daher diese Kulturstätten bedroht sind.

Nur in Wien, wo es keinen Krieg gibt, wo es keinen Bürgerkrieg gibt, nur da lässt eine Wiener Stadtregierung das Weltkulturerbe wirklich verlottern und bringt es in Gefahr, sodass man diesen Weltkulturerbestatus verlieren könnte – für den österreichischen Tourismus, für die Wienerinnen und Wiener. Das ist wirklich letztklassig! Dorthin sollten Sie den Angriff richten, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich kann daher zum Schluss nur sagen: Unterstützen Sie mit uns diesen großartigen Kulturminister, die gesamte Bundesregierung und – hier nenne ich ihn an der Spitze ganz bewusst – auch den Vizekanzler, der sich auch so besonders für den Erhalt des Weltkulturerbes einsetzt! Vielen Dank an diese Bundesregierung! Danke an den Bundesminister für seine großartige Arbeit! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.53


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag.a Andrea Kuntzl ist die nächste Rednerin. – Bitte.


17.53.47

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Da die Aufgabe des Parlaments nicht ist, sich bei der Bundesregierung zu bedanken, sondern diese in ihrer Arbeit zu kontrollieren, ist natürlich das Interpellationsrecht, das der Nationalrat hat, ein wichtiges Instrument in diesem Zusammenhang.

Jetzt haben wir eine Besprechung einer Anfrage, die Abgeordneter Zinggl gestellt hat, in der er ganz konkrete Fragen formuliert hat. In der Beantwortung sehen wir einen kurzen, oberflächlichen Text, in dem vermieden wird, auf die konkreten Fragen einzu­gehen, der den Inhalt vermittelt, über den man eigentlich als ein wenig aufmerksamer Medienkonsument schon verfügt.

Jetzt sprechen wir hier aber nicht über einen Schulaufsatz, bei dem es darum geht, Thema getroffen oder Thema verfehlt, sondern das tangiert das Kontrollrecht, die Kontrollpflicht, die das Parlament gegenüber der Bundesregierung hat.

Ich darf Ihnen, Herr Minister, in Erinnerung rufen, es geht darum – Kontrollrecht, Inter­pellationsrecht –, dass der Nationalrat befugt ist, „alle einschlägigen Auskünfte zu ver­langen“. Jetzt bedeutet „alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen“ nicht, dass bei­spielsweise Abgeordneter Zinggl das Recht hat, Sätze auf ein Papier zu schreiben und mit Fragezeichen zu versehen und Ihnen zu schicken, sondern er hat das Recht,


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entsprechende Auskünfte und Antworten zu bekommen. Das ist hier in atemberau­bender Weise vermieden worden. – So. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Zinggl.)

Jetzt sprechen wir aber hier – deswegen thematisiere ich das – nicht von einem Ein­zelfall, sondern das gehört zum neuen Stil der Bundesregierung. Wir haben das schon in vielerlei Hinsicht bei mehreren vermiedenen Anfragebeantwortungen thematisiert. Das war Thema in der Präsidiale.

Wir können hier auch aus der letzten Zeit der Kulturpolitik etwas beitragen. Wir hatten eine Sitzung des Kulturausschusses, in der das Thema die Bundesmuseenkarte war, in der damals gesagt wurde, es werde noch daran gearbeitet, man könne dem Aus­schuss nicht sagen, wie diese ausschauen werde. Am nächsten Tag ist sie der Öffentlichkeit präsentiert worden. Das ist uns im Verhältnis Auskunft Regierung an Parlament eigenartig vorgekommen. Wir haben eine Anfrage gestellt und auch diese ist (Bundesminister Blümel schaut auf sein Smartphone) – Herr Minister, ich störe Sie ungern beim SMS-Lesen – von Ihnen sehr unzureichend beantwortet worden. – So.

Das ist also ein genereller Stil – eine Sache, die man grundsätzlich thematisieren muss, weil sie eine Missachtung eines wichtigen Instruments, einer wichtigen Aufgabe des Parlaments gegenüber der Regierung tangiert. Herr Präsident Sobotka hat das nach Diskussionen in der Präsidiale auch als Problem anerkannt und thematisiert. Es hat offensichtlich nicht ausgereicht.

Daher, sehr geehrte Damen und Herren, denke ich, wir sollten als Parlamentarier darüber diskutieren, ob dieses Verhalten nicht zu anderen Konsequenzen führen muss. Es kann ja nicht sein, dass man sagt: Oje, man gibt nicht Auskunft, da haben wir Pech gehabt! Wir müssen uns überlegen, dass ein derartiges Verhalten auch zu ent­sprechenden Konsequenzen führen muss und ob wir das nicht – eventuell auch in diesem Zusammenhang – in derartigen Fällen vor eine unabhängige Instanz bringen und dort entscheiden lassen, ob das ausreichend ist oder nicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, Parlamentarierkollegen und -kolleginnen! Das ist unsere Aufgabe. Wir sollten schauen, dass wir auch die entsprechenden Möglichkeiten bekommen und hier einfordern. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von JETZT. – Abg. Rosenkranz: Zum Heumarktprojekt haben wir relativ wenig gehört von der Frau Kollegin!)

17.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Mag. Johann Gudenus. – Bitte.


17.57.50

Abgeordneter Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Heumarkt ist ja ein sehr interessantes Thema. Ich kann Herrn Kollegen Zinggl nur dankbar dafür sein, dass er es heute hier in diese Kurzdebatte eingebracht hat.

Ich glaube, dass Herr Bundesminister Blümel in seiner Antwort alles gesagt hat. Es gibt einen klaren Fahrplan, einen Dreistufenplan. Die Anfragebeantwortung zu Ihrer Anfra­ge ist ganz klar, nämlich dass auch ein sehr fruchtbarer Dialog mit Icomos und der Unesco hergestellt wurde. Natürlich, wie schon erwähnt, behält sich die Bundesregie­rung vor, alle rechtlichen und verfassungsrechtlichen Schritte bis hin zur Verfassungs­klage einzuleiten, um eben die Möglichkeit zu nützen, das Weltkulturerbe zu erhalten, zu dessen Erhalt beizutragen und dafür zu kämpfen.

Herr Drozda, der Amtsvorgänger unseres Ministers Blümel, hat ja in vielen Ausschuss­sitzungen (Abg. Belakowitsch: Wo ist er überhaupt?) – das hat mir auch Jessi Lintl


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bestätigt – immer gesagt, es sei für die Bundesregierung nicht möglich, das Weltkultur­erbe zu schützen. Er hat also hier der rot-grünen Stadtregierung die Räuberleiter ge­macht und hat eigentlich alles drauf und dran gesetzt, dieses fragwürdige Verhalten dieser rot-grünen Stadtregierung zu unterstützen. Es ist eine Schande, dass bis zur türkis-blauen Bundesregierung solch ein Verhalten überhaupt möglich war, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Er hat gesagt, das sei nicht möglich. Das hat er im Ausschuss öfter gesagt. Aber man sieht ja, es ist möglich. Dafür kämpfen wir auch, dass eben das Weltkulturerbe erhalten bleibt, und dafür haben wir uns auch ganz klar im politischen Sinne in Bewegung gesetzt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein anderer Punkt, der mir aber trotzdem erwähnenswert erscheint, auch im Zusammenhang mit dem Thema Heumarkt, ist eine Serie von Skandalen, die sich im rot-grünen Wien in den letzten Jahren im Endeffekt wie ein roter Faden durchziehen.

Angefangen hat das Ganze ja beim grünen Teil der Regierung, als die grüne Partei – also Ihre geistigen Vorväter, die nicht mehr hier im Parlament sitzen, Herr Zinggl – eine Urabstimmung gemacht hat und die Mitglieder ganz klar gesagt haben, sie lehnen das Heumarktprojekt ab, aber dann kam jemand, der anscheinend bessere Argumente hatte. Eine schillernde Figur namens Tojner hatte anscheinend bessere Argumente als die Basis der grünen Partei – und plötzlich, über Nacht, hat Frau Vassilakou entgegen der Mitgliederurabstimmung ihre Meinung geändert, und es wurde grünes Licht für das umstrittene Heumarktprojekt gegeben. Also das gesamte Projekt erscheint schon in einem sehr, sehr fragwürdigen und schrägen Licht.

Das Heumarktareal insgesamt stammt ja aus dem Themenkreis Buntes Wohnen – eine rote Wohnbaugenossenschaft –, und wenn Herr Kollege Wittmann hier ist, dann weiß er, wovon ich spreche (Abg. Rosenkranz: Ja, wenn er hier wäre!), denn er war Auf­sichtsratsvorsitzender dieser roten Wohnbaugenossenschaft Buntes Wohnen, die filetiert wurde, die gewinnbringend auf den Markt geschmissen wurde, wobei im End­effekt die Leute, die darin investiert hatten, auf der Strecke geblieben sind – und auch Wohnbaugelder seitens der Stadt geflossen sind.

Das ist das Verhalten der SPÖ, wie man es in vielen Wohnbaugenossenschaften sieht, nicht zuletzt auch jetzt im Burgenland, wo ja die Staatsanwaltschaft ermittelt. Gegen wen? Raten Sie einmal! – Gegen den Typen mit den besseren Argumenten, Herrn Tojner. Dieser wurde jetzt eben vom, sage ich einmal, besseren Teil der SPÖ, Herrn Doskozil, angezeigt, der ein bisschen realistischer denkt, ein bisschen vernünftiger denkt – nicht immer, aber im Vergleich zu dem hier sitzenden Teil und vor allem zu dem Teil, der in der Regierung der Stadt Wien sitzt, hat er da und dort einen vernünftigen Zugang.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen die schillernde Figur des Herrn Tojner, der eben bei den Wohnbaugenossenschaften Riedenhof und Gesfö die Finger drin hat, wobei auch da ganz klar als Vorwurf festgestellt wird, dass eben Vermögenswerte be­wusst zu niedrig angesetzt worden sind und das Land möglicherweise um 40 Millionen Euro geschädigt wurde. – Es gilt die Unschuldsvermutung, meine sehr geehrten Da­men und Herren.

Das sind aber genau jene schillernden Figuren, werte Damen und Herren von der SPÖ, vor allem von der SPÖ Wien, mit denen Sie sich die ganze Zeit einlassen, wobei die Grünen die Räuberleiter gemacht haben mit einer Urabstimmung, die dann im entgegengesetzten Sinn umgesetzt wurde, nämlich genau entgegen der Meinung der Partei, weil es anscheinend bessere Argumente des Herrn Tojner gab – jeder kann sich seinen Teil denken –, des Herrn Tojner, der seine Finger bei den Wohnbaugenos-


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senschaften im Burgenland drin hat, des Herrn Tojner, der die Wohnbaugenos­sen­schaft GÖD im Endeffekt übernehmen will, wogegen die MA 50 vorläufig einmal einen Stopp gesetzt hat. Überall taucht Herr Tojner auf, bis hin zur B&C Privatstiftung – sehr interessant!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man sieht, der SPÖ geht es nicht um leistbares Wohnen, der SPÖ geht es nur um Profit. Es geht nicht darum, dass die Menschen im Endeffekt sozialen Wohnbau erleben, egal ob in Genossenschaften oder in Gemeindebauten, es geht darum, die Menschen abzuzocken oder dass sich einige SPÖler vielleicht da und dort gesundstoßen. Das ist es, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das lehnen wir ab. Diese Bundesregierung tritt dafür ein, dass leistbares Wohnen möglich gemacht wird! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.03


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Josef Schellhorn. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.03.30

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minis­ter! Ich will eigentlich nur noch einmal auf etwas hinweisen, was ich dem Kollegen Gerstl auch schon mehrmals gesagt habe, weil er immer wieder mit dem Argument des Tourismus kommt. Damit muss man anhand von ein paar Fakten einfach aufräumen.

Herr Kollege Gerstl, wissen Sie, was in Paris Unesco-Weltkulturerbe ist? – Die Seine, das Seineufer, sonst nichts. Und die Menschen fahren trotzdem hin! – Also es geht nicht um den Tourismus, das ist einmal Punkt eins.

Was mir wirklich wehtut, ist, was Kollege Zinggl vorhin unter anderem hier gesagt hat. – Zum einen muss man einmal sagen, weil er Salzburg erwähnt hat: Da war es gerade Ihr ehemaliger Parteikollege Padutsch, der sich dem Weltkulturerbe entgegen­setzte. Padutsch hat damals gesagt: Das brauchen wir nicht. – Ich weiß, Sie gehören nicht mehr dazu, damals wurde es verteidigt; in Wien ist es ein bisschen anders.

Was mir aber total wehtut, ist, dass Sie einfach jeden, der investieren will, als Spe­kulanten, als Immobilienhai bezeichnen. – Das kann es nicht sein. Ich weiß schon, Ihr Gedankengut ist Verstaatlichen und Plattenbauwohnungen (Heiterkeit der Abgeordne­ten Gudenus und Rosenkranz), aber es ist nicht mein liberaler Ansatz, auch hier nicht, jene, die investieren wollen, einfach von vornherein einmal generell anzupatzen, wie das Herr Kollege Rossmann letzte Woche bei der Ökostromgeschichte gemacht hat. Das macht Ihre Liste: einmal jeden von vornherein anpatzen. – Das tut weh, und das dient der Diskussion nicht.

Wenn Sie Interesse haben, in die Wiener Landtagswahl einzusteigen und das Thema Heumarkt auch hier mit einer Kurzdebatte anzureißen, dann darf ich schon auch noch einmal erwähnen: Ja, hier gibt es Handlungsbedarf! Hier gibt es enormen Handlungs­bedarf auch aufseiten des Ministers, denn der Kernpunkt ist ja jener: Da die Länder nicht das Recht in Anspruch genommen haben, die Welterbekonvention in innerstaat­liches Recht umzuwandeln, müssen Sie handeln. Man hat dieses Recht ja nicht einmal in Wien sozusagen in Anspruch genommen. Also Sie müssen handeln, Sie sind da am Zug. Und was wir hier vor allem brauchen, ist Transparenz. Das ist einmal einer der wichtigen Punkte.

Wir brauchen hier Transparenz, und man kann jetzt auch über das Heumarktprojekt streiten, wie man will, ein paar Vorteile hat es: zum Beispiel die Öffnung des Platzes, das wird alles attraktiver. Im Grunde genommen ist es aber auch anders zu sehen,


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nämlich: Die NEOS waren die Ersten und die Einzigen, die immer gesagt haben, wir müssen die Bürger miteinbeziehen und wir müssen die Bürger auch hier mit ins Boot holen. Das kann man uns nicht absprechen, dass wir hier immer auch daran waren, mit dem Bürger zu reden, vor allem wenn es um das Weltkulturerbe geht, wenn es um die Stadt Wien geht – und das sollten wir weiter befolgen. (Beifall bei den NEOS.)

18.06


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.


18.06.32

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (JETZT): Frau Präsidentin! Herr Minister! Herr Kollege Gudenus, fast hätte ich mir ja das, was Sie hier gemacht haben, zum Vorbild genommen. Ich habe mir schon gedacht, jetzt kann ich einmal dem Gudenus irgend­wie zustimmen. (Abg. Gudenus: Ich habe mir alle Mühe gegeben!) Leider sind Sie dann auf ein Niveau abgeglitten, von dem ich mich mit meiner schwachen Statur nicht mehr erheben könnte; aber es ist natürlich vollkommen richtig: Die Stadt Wien macht hier etwas, was nicht sein soll, überhaupt keine Frage.

Was mich bei Ihnen, Herr Minister, ein bisschen wundert: So sehr ich mir oft den Wortreichtum Ihrer Stellungnahmen zum Vorbild nehmen will, die Inhaltsleere, die sich dann retrospektiv herausstellt, hindert mich wieder daran. Es ist ja nicht die Frage, ob Sie etwas wollen. Das glaube ich Ihnen ja. Nur: Sie könnten nicht nur etwas tun, Sie hätten längst etwas tun müssen  und daran scheitert das Ganze.

Es ist auch richtig, was Kollege Schellhorn gesagt hat: Es wird geredet, geredet, ge­redet. In Dingen, die Ihnen wichtig sind, geht das irgendwie ruckzuck, quasi über Nacht, nur da wollen Sie nicht.

Jetzt ist es in diesem Haus vielleicht gar nicht schlecht, einmal die Verfassung zu lesen, und zwar den Art. 16 Abs. 4. – Sie werden das mehrfach studiert haben, nehme ich einmal an. Es ist ja Ihre Sache, sich darum zu kümmern. – Im Art. 16 Abs. 4 steht etwas ganz Einfaches:

„Die Länder sind verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die in ihrem selbständigen Wir­kungsbereich zur Durchführung von Staatsverträgen erforderlich werden; kommt ein Land dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, so geht die Zuständigkeit zu solchen Maßnahmen, insbesondere zur Erlassung der notwendigen Gesetze, auf den Bund über.“

Dieses Thema wird seit 40 Jahren in Österreich in fast allen juristischen Fachblättern besprochen, steht in den Kommentaren zum B-VG ganz leicht fasslich, auch für Philo­sophieabsolventen verständlich, drinnen, und es ist ganz eindeutig, was daraus folgt: Die Stadt Wien hat hier einen Flächenwidmungsplan beschlossen, der dem Weltkultur­erbe widerspricht. Der zuständige Minister hätte die Aufgabe, diesen Missstand abzustellen, weil – und das ist übereinstimmende Meinung der ganzen Lehre zu die­sem Thema – die Nichtaufhebung des gegen das Weltkulturerbe gerichteten Flächen­wid­mungsplans eine Untätigkeit darstellt, und deshalb tritt hier Devolution ein. Sie sind längst zuständig!

Das wollen Sie nicht wahrhaben. Das ist das Problem und das ist der Grund, warum Kollege Zinggl ganz zu Recht immer wieder sagt: Wir haben keinen Zweifel daran, dass die ÖVP – so wie Kollege Gerstl es gesagt hat – seit Jahren etwas dagegen unternehmen will, nur sie tut es leider nicht, und das ist das Problem. (Beifall bei JETZT. – Abg. Rosenkranz: Die Rechtzeitigkeit ist aber schon ein bisschen ...! Er hat


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noch immer Zeit! Zeit hat er noch, um rechtzeitig zu sein! Die Zeit wird weniger, aber es ist noch immer rechtzeitig!)

18.09


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

18.09.31Fortsetzung der Tagesordnung


Präsidentin Doris Bures: Wir nehmen die Verhandlungen über die Tagesordnungs­punkte 6 bis 8 wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Ernst Gödl. – Bitte.


18.09.51

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes-minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Es ist jetzt natürlich eine Herkulesaufgabe, die ursprüngliche Debatte in der vollen Dimen­sion wieder aufzunehmen; sie war jetzt für 3 Stunden unterbrochen. Sie, Frau Minister, sind nun wieder an Ihren Platz zurückgekehrt, um die Debatte über die neue Regelung anlässlich des EuGH-Urteils zum Karfreitagsproblem mit uns weiterzuführen.

Ich glaube, wir sind uns alle einig und zumindest das können wir in diesem Haus außer Streit stellen: Niemand hat sich ein solches Urteil gewünscht, niemand hat ein solches Urteil gefordert, und bis zum 22. Jänner dieses Jahres war dies auch kein politisches Thema; nicht einmal die Parteien haben in ihren Programmen die Forderung gestellt, der Karfreitag müsste ein Feiertag für alle Menschen in Österreich werden. Wir haben das natürlich auch nicht ins Regierungsprogramm geschrieben, weil das kein Thema war, aber wir sind dazu da, um, wenn ein Problem, in diesem Fall ein juristisches Prob­lem, auftaucht, eine praktikable Lösung zu finden. Das ist genau die Aufgabe, die wir hier im Hohen Haus haben. Ja, wir haben die Aufgabe, meine Damen und Herren, ein aus europäischer Sicht diskriminierendes Gesetz abzuändern und es diskriminierungs­frei zu machen.

Wir haben als Gesetzgeber natürlich auch die Aufgabe, für Rechtssicherheit zu sorgen. Wenn wir jetzt den juristischen Zugang wählen, dann sollten wir natürlich auch zurück­blicken: Was war denn damals, als das im Kollektivvertrag 1952, zum Beispiel, geregelt wurde, das Telos, der Sinn der Regelung, was wollte man eigentlich damit bezwecken, dass die Evangelischen und drei weitere Religionsgemeinschaften eine Sonderstellung haben? – Das hat natürlich gewisse historische Gründe; einen „historischen Sühneakt“ hat es heute ein Chefredakteur einer österreichischen Tageszeitung genannt.

Wir sind mit dieser Regelung, dass diesen genannten Religionsgemeinschaften ein zusätzlicher Feiertag zustand, bisher ganz gut gefahren, und es hat eigentlich nieman­den gestört – bis auf den einen und anscheinend auch einige Damen und Herren in der Arbeiterkammer. Was aber bitte nicht in diesem Urteil steht – was Sie, vor allem aufseiten der SPÖ, aber ständig behaupten –, ist, dass ein Urteil darüber gefällt wird, ob es in Österreich genug Feiertage gibt. Darüber steht im Urteil rein gar nichts. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen hier – und das ist der Anspruch, den auch der Herr Bundeskanzler, der Herr Bundesminister und auch die Frau Bundesministerin gestellt haben – eine saubere Lösung, die einer Gesellschaft der Jetztzeit mit einer säkularen Prägung entspricht. Wir wollen sie auch, wie wir gesagt haben, dazu nutzen, um sie religionsfreundlich zu machen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 193

Wir haben in Österreich übrigens 16 anerkannte Religionsgemeinschaften und Kirchen, und wir wollen jetzt eigentlich eine Regelung schaffen, in der sich vielleicht sogar jeder wiederfinden kann, also eine bessere Regelung, als sie bisher für den Großteil der Bevölkerung gegeben war.

Damit das auch klargestellt ist: Für 96 Prozent der Bevölkerung ändert sich mit dieser Regelung rein gar nichts gegenüber dem Status quo, den wir bisher gehabt haben. Da ändert sich gar nichts! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Man könnte sogar sagen, die Situation verbessert sich, weil wir jetzt mit diesem neuen Gesetz einen einseitigen Urlaubsantritt, einen persönlichen Feiertag per Gesetz einfüh­ren. (Ruf bei der SPÖ: Das ist so ein Schwachsinn!)

Wie schon gesagt, der EuGH hat nirgends ausgeführt, dass aus diesem Urteil ein zusätzlicher Feiertag entstehen soll. Er hat außerdem ausgeführt, dass es sehr wohl in der Verantwortung des Gesetzgebers liegt, diskriminierungsfreie Regelungen zu schaf­fen. Weil die SPÖ hier verbreitet, man brauche nichts zu tun, darf ich aus dem EuGH-Urteil zitieren: „Daher obliegt es, solange der nationale Gesetzgeber keine die Gleich­behandlung wiederherstellenden Maßnahmen erlassen hat, den Arbeitgebern, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer, die keiner dieser Kirchen angehören, die gleiche Behandlung erhalten [...].“ – Der EuGH sagt also ausdrücklich, der Gesetzgeber ist aufgefordert, nicht diskriminierende Gesetze zu schaffen – und das tun wir, indem wir hier jetzt aktiv werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Weil Sie, Frau Abgeordnete Rendi-Wagner, gesagt haben, es hätte im Zusammenhang mit der Schaffung dieser Bestimmung, die ja vornehmlich nicht die Frage des Urlaubs, sondern die Religionsausübung der evangelischen und der anderen Religionsgemein­schaften betrifft, Dialogverweigerung stattgefunden, darf ich Sie darauf hinweisen: Wir haben mit diesen Religionsgemeinschaften gesprochen. Es gab einen Konsens, es gab einen Dialog.

Sie haben dann weiters gesagt, Frau Abgeordnete Rendi-Wagner, es wäre eine Ver­höhnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass wir jetzt diese Regelung beschließen. – Ich sage Ihnen: Es ist vielmehr eine Verhöhnung der Intellektualität der Gesellschaft an sich, wenn Sie behaupten, es werde jemandem etwas genommen. Man kann jemandem nicht etwas nehmen, was er vorher gar nicht gehabt hat! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Wenn 96 Prozent jetzt nicht schlech­tergestellt werden, als sie vorher waren, dann wird ihnen nichts genommen. Auch für die Religionsgemeinschaften, auch für die Evangelischen ist gewährleistet, dass sie ihre Religionsausübung an ihrem Feiertag bewerkstelligen können.

Ich darf abschließend aus dem Leitartikel der heutigen Ausgabe des „Kurier“ zitieren: „Die Lösung ist letztendlich eine Entscheidung für die Wirtschaft und für Arbeitsplätze. Zudem wird damit der pro-unternehmerische Anspruch der protestantischen Arbeits­ethik erfüllt. Und wir brauchen Leistung und Aufstieg. Denn wie schon die SPÖ 1969 in ihrem Wirtschaftsprogramm erkannte, schaffen nur Leistung und Aufstieg auch soziale Sicherheit.“ (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, 1969 waren Sie offenbar schon weiter und schon gescheiter. (Abg. Wöginger: Das war noch vor dem Kreisky!) Wir werden jetzt eine Regelung für ganz Österreich treffen, im Sinne aller und im Sinne einer Gleichbehandlung aller Österreicher und Österreicherinnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.17


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Mag. Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 194

18.17.08

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Abgeordneter Gödl hat gesagt, für 96 Prozent der Menschen ändere sich nichts.

Ich berichtige tatsächlich: Den persönlichen Feiertag hat es bisher für niemanden gegeben und den gibt es jetzt für alle Betroffenen; also ändert es sich für 100 Prozent.

Eine weitere Korrektur: Sie haben gesagt, es werde niemandem etwas genommen.

Ich berichtige tatsächlich: All jenen, die protestantisch oder altkatholisch sind, wird natürlich etwas genommen, sie haben jetzt weniger. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Gödl: Ja, 4 Prozent! 4 Prozent, hab ich eh gesagt! – Abg. Wöginger: 100 minus 96 ist 4, nicht?)

18.17


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Josef Muchitsch zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.17.56

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! (Der Redner stellt eine rote, schwarz um­randete Tafel, auf der die weiße Aufschrift „Feiertag“ schwarz durchgestrichen ist, auf das Rednerpult.) Ich bin schon etwas erschüttert über die Argumente, die Sie von FPÖ und ÖVP hier verwendet haben, weil Sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes einfach falsch argumentieren und kommentieren, und das ist eigentlich schlimm. (Abg. Höbart: Wir argumentieren es falsch?! – Die Arbeiterkammer ...!)

Ja, ich gebe Ihnen recht, Sie haben jetzt eine Lösung vorgelegt, die diskriminierungs­frei ist, aber nicht zum Vorteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – das ist der große Unterschied –, und unser Vorschlag wäre das gewesen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Aber das steht ja nicht drinnen im Erkenntnis!)

Und wissen Sie, was heute in der Debatte ganz schlimm war? – Dass die Frau Sozial­ministerin sagte: „Die Wirtschaft schafft die Arbeit, bitte merkt euch das einmal!“ – Ist das nicht schlimm, dass Sie als Sozialministerin das sagen? Als Sozialministerin haben Sie die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ), aber nicht die Interessen der Wirtschaft! Sie sind im falschen Ressort, Sie müssen ins Wirtschaftsministerium wechseln, dort sind Sie richtig aufgehoben!

Wissen Sie, was bei der ganzen Sache noch ganz schlimm ist (Abg. Höbart: Ihr seid hängen geblieben in den Fünfzigerjahren!): die Glaubwürdigkeit, die Glaubwürdigkeit Ihrer Regierungsmitglieder. Die Frau Sozialministerin sagte am 3. Feber mittags in der „Pressestunde“ zum Thema zusätzlicher Feiertag: „Das wird wahrscheinlich sein, ja“, aber auch ein zusätzlicher Urlaubstag ist möglich. – Ein zusätzlicher Urlaubstag! Wo ist Ihre Glaubwürdigkeit?

Oder: Ihr Minister Blümel am 24. Jänner in den österreichischen Medien: „Niemandem soll etwas weggenommen werden.“ – Toll ist das, eine tolle Aussage! Wo ist Ihre Glaubwürdigkeit?

Dann doktern Sie bei einem Gesetz herum, das wieder irrsinnig viele Fehler und Rechts­unsicherheiten enthält. Am 22. Jänner war das Urteil. 36 Tage haben Sie hin und her gepfuscht – mit einem halben Tag, mit einem Abtausch –, und heute, vor 18 Stunden


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 195

und 22 Minuten, knallen Sie uns ein Gesetz auf den Tisch (Abg. Nehammer: Drei Seiten! Drei Seiten!), das wieder ein Leckerbissen für alle Arbeitsrechtler ist, das wieder diskriminiert, weil es Unterschiede zwischen dem Landesdienstrecht, den Ge­meindebediensteten und anderen Gruppen gibt. Das ist eigentlich schlimm, dass Sie nicht einmal fähig sind, ein gescheites Gesetz zu machen – ein gescheites Gesetz im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall bei der SPÖ.)

Dann geht Herr Strache her und sagt: So gut wie möglich bei alter Regelung bleiben; die Arbeiterkammer ist schuld, dass ein Arbeitnehmer seine Rechte eingeklagt hat! – Ja, ist die Arbeiterkammer in Österreich daran schuld, dass im Jahr 2018 500 Millionen Euro erstritten wurden (Zwischenruf bei der ÖVP), Geld, das Arbeitgeber Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern nicht bezahlt haben? Wollt ihr die Arbeiterkammer dem­entsprechend so darstellen und schlechtmachen? (Beifall bei der SPÖ.)

Dann gibt der Herr Vizekanzler am 30. März 2018 ein Schreiben heraus – Zitat –: „Sehr geehrte Damen und Herren!“ Im Namen des Herrn (eine Sprechpause machend) – Vizekanzlers - - (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ, NEOS und JETZT.) „Im Namen des Herrn Vizekanzlers gebe ich bekannt, dass die Bediensteten des Bundesministe­riums für öffentlichen Dienst und Sport am Karfreitag, 30. März 2018, ganztägig vom Dienst befreit sind“. – Warum messt ihr bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit zweierlei Maß? (Zwischenruf des Abg. Deimek.) Das ist nicht fair. Das haben sich die Menschen, die in diesem Land schwer arbeiten, nicht verdient! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Jetzt gehen Sie her und sagen (weitere Zwischenrufe bei der FPÖ) – die nächste Beleidigung aller Beschäftigten –, wir arbeiten zu wenig. – Ja, seid ihr noch ganz gescheit? Wir haben die höchste tatsächliche Jahresarbeitszeit in ganz Europa (eine Tafel in die Höhe haltend), und ihr sagt, wir arbeiten zu wenig?! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haubner: Nach welcher Statistik?!) – Eurostat, Vollzeitarbeitsplätze. Wir arbeiten eineinhalb Wochen länger als die Deutschen. Wir arbeiten zwei Wochen länger als die Schweden. Wir arbeiten zweieinhalb Wochen länger als die Dänen. Dann packt ihr mit dem neuen Arbeitszeitgesetz noch 96 Stunden drauf (anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ), dann sagt ihr, dass wir an vier Sonntagen arbeiten sollen. (Bun­desministerin Hartinger-Klein: Das glaubst du aber selbst nicht!) – Das ist nicht fair gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Land; sie haben sich einen gesetzlichen Feiertag am Karfreitag verdient! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich glaube, Mag. Gödl hat es gesagt: Wir haben so viele Feiertage. – Wir liegen im unteren Drittel in Europa. Das ist (ein Schriftstück in die Höhe haltend) eine Statistik der WKO. (Abg. Haubner: Na, bitte!) Das ist dein Logo (auf eine Bildmarke auf dem Schriftstück zeigend), Peter Haubner, das ist dein Logo. Die Wirtschaftskammer Österreich sagt im Februar 2019: Wir haben elf Feiertage. Warum? – Das ist eine ehrliche Statistik: weil zwei Tage pro Jahr auf Samstage und Sonntage fallen. Das ist eine ehrliche Statistik, aber nicht das, was ihr behauptet: Wir haben 13 Feiertage, wir haben so viele und, und, und. (Abg. Haubner: Na, haben wir ja, haben wir ja! – Ruf: Heuer haben wir sogar 14!) Es gibt Länder wie Belgien und Spanien, in denen die Feiertage dementsprechend gutgeschrieben werden.

Zum Abschluss (anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ): Sie haben jetzt wirklich die Möglichkeit, unserem gesamtändernden Antrag, den ich einbringe und der zur Verteilung gebracht wurde, zuzustimmen. Es ist der gesamtändernde Abände­rungs­antrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 606/A.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 196

Inhaltlich geht es darum, dass der Nationalrat in zweiter Lesung einen gesetzlichen Feiertag am Karfreitag für alle beschließen wolle.

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

Sie als 112 Abgeordnete von FPÖ und ÖVP haben jetzt die Möglichkeit, einmal in 14 Monaten zu beweisen, dass Ihnen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Republik wichtig sind. Diese Möglichkeit haben Sie. (Ruf: Der jämmerlichste AK-Wahlkampf, so jämmerlich wie seit Jahrzehnten nicht mehr!) – Das ist ein gutes Stich­wort, das mache ich noch, sehr gut!

Wenn ich jetzt zurückschaue: Betreffend den Karfreitag von vor circa 2000 Jahren steht im Evangelium nach Lukas 23 Folgendes geschrieben (anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP): „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun!“ (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haubner: Scheinheilig seid ihr! Scheinheilig! – Ruf bei der FPÖ: Sozialistische Pharisäer Österreichs! – Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Jetzt sage ich euch etwas: Ihr wisst sehr wohl, was ihr tut. Ihr seid auf Raubzug aus – auf Raubzug! –, bei dem ihr jedem Menschen, der einen Feiertag gehabt hat, einen Feiertag wegnehmt und auch einen Urlaubstag streicht. Das ist nicht fair! (Beifall bei der SPÖ.)

An dieser Stelle an alle Beschäftigten in dieser Republik Österreich: Diese Regie­rungsparteien haben sich die rote Karte verdient – die rote Karte bei den AK-Wahlen! (Ah-Rufe bei der ÖVP.) Zeigen wir ihnen, dass wir uns das nicht gefallen lassen! Es reicht! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

18.25

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch

und Genossinnen und Genossen

zum Antrag 606/A der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhe­ge­setz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Landarbeitsgesetz 1984, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geän­dert werden (500 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 und das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechts­ge­setz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Arbeitsruhegesetzes

Das Arbeitsruhegesetz, BGBl. I Nr. 144/1983, zuletzt geändert durch das Bundes­gesetz BGBl. I Nr. 53/2018, wird wie folgt geändert:


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1. In § 7 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „6. Jänner (Heilige Drei Könige)“ das Wort „Karfreitag“ eingefügt.

2. § 7 Abs. 3 entfällt.

Artikel 2

Änderung des Feiertagsruhegesetzes 1957

Das Feiertagsruhegesetz 1957, BGBl. Nr. 153/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 191/1999, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „6. Jänner (Heilige Drei Könige)“ das Wort „Karfreitag“ eingefügt.

2. § 1 Abs. 2 entfällt.

Artikel 3

Änderung des Bäckereiarbeiter/innengesetzes 1996

Das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, BGBl. Nr. 410/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2017, wird wie folgt geändert:

1. In § 14 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „6. Jänner (Heilige Drei Könige)“ das Wort „Karfreitag“ eingefügt.

2. § 14 Abs. 3 entfällt.

Artikel 4

Änderung des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes

Das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 280/1980, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. I 60/2018, wird wie folgt geändert:

§ 45 Abs. 1 lautet:

§ 45. (1) Die Sonntage sowie folgende Feiertage sind gesetzliche Ruhetage: 1.Jänner (Neujahr), 6. Jänner (Heilige Drei Könige), Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai (Staats­feiertag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August (Mariä Him­melfahrt), 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Mariä Empfängnis), 25. Dezember (Weihnachten), 26. Dezember (Stephanstag).

Begründung

Der Europäische Gerichtshof hat im Sinne der Klage eines nicht-evangelischen Arbeit­nehmers entschieden, der sich diskriminiert fühlte: Er forderte für Arbeit am Karfreitag zusätzlich zum Gehalt das Feiertagsarbeitsentgelt ein, wie es nach dem Arbeitsruhe­gesetz vor allem evangelischen ArbeitnehmerInnen gebühren würde.

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass der Karfreitag für alle Arbeit­nehmerInnen, unabhängig von der Religion, ein freier Tag sein muss bzw. bei Arbeit am Karfreitag Feiertagsarbeitsentgelt zu zahlen ist, solange der Gesetzgeber nicht eine anderweitige diskriminierungsfreie Regelung trifft.

Wie bei jeder Regelung, die von dieser Regierung vorgelegt wird, setzt sich auch hier wieder die Wirtschaft und Industrie auf allen Ebenen durch und Arbeitneh­merInnen­inter­essen werden mit den Füßen getreten. Der von Schwarz-Blau begonnene Raub­zug an den österreichischen ArbeitnehmerInnen wird auch mit der verpfuschten Karfreitags-Regelung fortgesetzt.


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Statt den österreichischen ArbeitnehmerInnen, die im EU-Vergleich zu den Überstun­den-Kaisern zählen, so wie vom EuGH entschieden einen zusätzlichen Feiertag zu geben, streicht die Regierung den Karfreitag gänzlich und verhöhnt die Arbeitnehme­rInnen mit einem ‚persönlichen Feiertag‘, für den aus dem bestehenden Urlaubs­anspruch ein Urlaubstag genommen werden muss.

Im Jahresdurchschnitt kommen die Beschäftigten in Österreich derzeit bereits auf 57 Arbeitsstunden mehr als ArbeitnehmerInnen in Deutschland, 74 Stunden mehr als ArbeitnehmerInnen in Schweden und 103 Stunden mehr als ArbeitnehmerInnen in Dänemark.

Durch die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes im Zusammenhang mit dem 12h-Tag wurde zudem die Jahresarbeitszeit um 96 Stunden (mögliche zulässige Überstunden) verlängert. Überdies ersparen sich die Unternehmen meist die sechste Urlaubswoche, weil diese wegen der immer kürzeren Arbeitsverhältnisse für immer weniger Menschen erreichbar ist.

Ein zusätzlicher Feiertag wäre daher nur ein kleiner Ausgleich dafür.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der gesamtändernde Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, er wurde an alle Abgeordneten verteilt und steht mit in Ver­handlung. (Ruf: Scheinheiligkeit! – Abg. Rosenkranz: Beppo Muchitsch, in welcher Kirche treffen wir uns am Karfreitag? – Zwischenruf des Abg. Jarolim. – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schartel. – Bitte, Frau Abgeordnete.


18.26.00

Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich finde es immer wieder spannend und herzerfrischend, wenn zum Beispiel jemand wie Beppo mit Engagement – das will ich ihm gar nicht absprechen –, hier am Rednerpult steht und sagt: Wir kämpfen! Wir kämpfen nur für die arbeitende Bevölkerung! Wer hat denn zugestimmt, dass der 8. Dezember jetzt ein ganz normaler Einkaufstag ist? – Dann ist es nicht schlimm, dann ist es nicht tragisch, dann zwingen wir die Arbeitnehmer nicht zum Arbeiten. (Widerspruch bei der SPÖ.) Wer hat denn den langen Ladenöffnungszeiten zuge­stimmt? (Beifall bei der FPÖ.) Wer hat denn das gemacht? – Dann ist es wieder nicht schlimm, denn dann ist es ja von der Gewerkschaft. Das ist einfach etwas, was ich arg finde: so zu tun, als ob ihr die Heiligen wärt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Man muss auch eines sagen: Demokratie ist Interessenausgleich, und natürlich wird es bei vielen Entscheidungen so sein, dass sie für eine Gruppe besser sind und für eine andere Gruppe etwas schlechter. Aber jetzt ehrlich, meine Herrschaften: Dass es uns so gut geht, haben wir sowohl allen arbeitenden Menschen als auch allen Unter­nehmern, allen Arbeitgebern zu danken, denn ohne beide funktioniert das System nicht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich darf schon daran erinnern, dass diese Regelung sehr, sehr alt ist. Ich kann mich an keinen einzigen Arbeitnehmer erinnern, der irgendwann auf der Straße war, dass jemand sich darüber aufgeregt hätte. Wir Katholiken haben das nicht als unfair empfunden. Wir haben das so hingenommen, das war in Ordnung.

Und wenn es schon ums Wegnehmen geht: Es war die GPA, die mir in meinem Kollek­tivvertrag auf einmal den arbeitsfreien Karfreitag wieder hat streichen lassen. – Inter-


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essant! (Ah-Rufe bei FPÖ und ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Ja Beppo, was ist mit dir?!) Interessant, das ist kein Problem. Ich könnte euch noch ein paar Sachen über Kollek­tivverträge erzählen, die ihr inzwischen verhandelt habt, die nur Schlechterstellungen sind, aber das machen wir ein anderes Mal. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Frau Klubobfrau der SPÖ hat in ihrem Eingangsstatement aus unserem wunder­baren und für Österreich sehr wichtigen Regierungsprogramm zitiert, dass wir zum Wohle aller Österreicher und Österreicherinnen handeln. Für uns gehören aber auch die Arbeitgeber und Unternehmer dazu; auch das sind Österreicher und Österreicherin­nen.

Und weil Sie uns vorwerfen, dass wir verweigert hätten, mit Experten darüber zu reden: Na, wer sind denn die besten Experten? – Natürlich die beiden Bischöfe, die von dieser Regelung betroffen sind! Und weil wir mit diesen Experten, die wirklich Experten in dieser Sache sind, gesprochen haben, hat sich natürlich die Abänderung des Antrages etwas verzögert. Wenn aber sogar der katholische Bischof und auch der evangelische Superintendent das Ganze für in Ordnung befinden, dann wird das wohl für euch auch passen, oder? (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Kurz noch zum Redebeitrag von Frau Holzinger-Vogtenhuber, die hier am Rednerpult war und gesagt hat, es sei ein Blödsinn, wir brauchen dieses Gesetz ja nicht, denn es ist so und so möglich, man kann sich jederzeit einen Urlaubstag nehmen: Ich darf die Kollegin ein bisschen ins Urlaubsgesetz einführen. (Ruf bei der FPÖ: Die hat ja noch nie was gearbeitet!) § 4 des Urlaubsgesetzes besagt nämlich, dass Urlaubsverbrauch und -antritt im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung sämtlicher wirtschaftlicher Interessen zu vereinbaren sind. Vereinbaren heißt, es gibt zwei Partner, die sich über etwas einig werden und dann sagen: Ja, so gilt es!

Die Änderung von uns: Dieser eine zusätzliche persönliche Feiertag oder Urlaubstag (Ruf bei der SPÖ: Es gibt keinen zusätzlichen Feiertag! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) kann ohne Vereinbarung konsumiert werden. Dann steht in § 4 Abs. 3 – und das ist das Wesentliche –, Urlaub kann in zwei Teilen konsumiert werden, wobei aber laut Gesetz ein Teil mindestens sechs Werktage umfassen muss. – Deshalb müssen wir das Gesetz machen, weil die Regierung sonst gegen das Urlaubsgesetz handeln würde, denn darin ist eine tageweise Urlaubskonsumation nicht vorgesehen; deshalb ist das so wichtig. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Jetzt bringe ich den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Andrea Michaela Schartel, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ar­beitsruhegesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Feiertagsruhe­gesetz 1957, das Landarbeitsgesetz 1984, und das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz ge­ändert werden, ein.

*****

(Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.31

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Antrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Andrea Michaela Schartel

Kolleginnen und Kollegen


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zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, das Feiertags­ruhegesetz 1957, das Landarbeitsgesetz 1984, und das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz geändert werden (500 dB)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

A. Artikel 1 lautet:

„Artikel 1

Änderung des Arbeitsruhegesetzes

Das Arbeitsruhegesetz, BGBl. Nr. 144/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2018, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 3 und 4, § 13 Abs. 3, § 15 Abs. 1 und 2, § 33a Abs. 21 sowie § 34 Abs. 1 Z 3 und 4 wird der Ausdruck „der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz“ jeweils durch den Ausdruck „der/die Bundesminister/in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz“, in § 26 Abs. 2 der Ausdruck „vom Bun­des­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“ durch den Ausdruck „vom/von der Bundesminister/in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz“ und in § 34 Abs. 1 Z 1 der Ausdruck „dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz“ durch den Ausdruck „dem/der Bundesminister/in für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz“ ersetzt.

2. § 7 Abs. 3 entfällt.

3. Nach § 7 wird folgender § 7a samt Überschrift eingefügt:

„Einseitiger Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“)

§ 7a. (1) Der Arbeitnehmer kann den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm zustehenden Urlaubs einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen. Der Arbeitnehmer hat den Zeitpunkt spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben.

(2) Es steht dem Arbeitnehmer frei, auf Ersuchen des Arbeitgebers den bekannt gegebenen Urlaubstag nicht anzutreten. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf diesen Urlaubstag. Weiters hat er für den bekannt gegebenen Tag außer dem Urlaubsentgelt Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt, insgesamt daher das doppelte Entgelt, womit das Recht gemäß Abs. 1 erster Satz konsumiert ist.

(3) Abweichend von § 1 Abs. 2 Z 2 bis 9 gilt diese Bestimmung auch für diese Personen.“

4. Dem § 33a werden folgende Abs. 28 und 29 angefügt:

„(28) Bestimmungen in Normen der kollektiven Rechtsgestaltung, die nur für Arbeit­nehmer, die den evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche oder der Evangelisch-methodistischen Kirche angehören, Sonderregelungen für den Kar­freitag vorsehen, sind unwirksam und künftig unzulässig. Dies gilt auch für Arbeitneh­mer gemäß § 1 Abs. 2.

(29) Binnen drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes kann der Arbeit­nehmer einen Zeitpunkt für den Urlaubsantritt wählen, ohne die Frist gemäß § 7a einzuhalten. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Urlaubsantrittes frühestmöglich, spätestens aber zwei Wochen vor diesem Zeitpunkt dem Arbeitgeber bekannt zu geben.““


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B. Artikel 2 lautet:

„Artikel 2

Änderung des Bäckereiarbeiter/innengesetzes 1996

Das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996, BGBl. Nr. 410/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2017, wird wie folgt geändert:

1. § 14 Abs. 3 entfällt.

2. Nach § 14 wird folgender § 14a samt Überschrift eingefügt:

„Einseitiger Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“)

§ 14a. (1)Der Arbeitnehmer kann den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm zustehenden Urlaubs einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen. Der Arbeitnehmer hat den Zeitpunkt spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben.

(2) Es steht dem Arbeitnehmer frei, auf Ersuchen des Arbeitgebers den bekannt gege­benen Urlaubstag nicht anzutreten. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf diesen Urlaubstag. Weiters hat er für den bekannt gegebenen Tag außer dem Urlaubsentgelt Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt, insgesamt daher das doppelte Entgelt, womit das Recht gemäß Abs. 1 erster Satzkon­sumiert ist.“

3. Nach § 22a wird § 22b angefügt:

„Übergangsbestimmungen zum BGBl. I Nr. xxx/2019

§ 22b. (1) Bestimmungen in Normen der kollektiven Rechtsgestaltung, die nur für Arbeitnehmer, die den evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche oder der Evangelisch-methodistischen Kirche angehören, Sonderregelungen für den Karfreitag vorsehen, sind unwirksam und künftig unzulässig.

(2) Binnen drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes können Arbeit­nehmer/innen einen Zeitpunkt für den Urlaubsantritt wählen, ohne die Frist gemäß § 14a einzuhalten. In diesem Fall haben Arbeitnehmer/innen den Zeitpunkt des Urlaubs­antrittes frühestmöglich, spätestens aber zwei Wochen vor diesem Zeitpunkt dem Arbeitgeber bekannt zu geben.““

C. Artikel 3 lautet:

„Artikel 3

Änderung des Feiertagsruhegesetzes 1957

Das Feiertagsruhegesetz 1957, BGBl. Nr. 153/1957, zuletzt geändert durch das Bun­desgesetz BGBl. I Nr. 113/2006, wird wie folgt geändert:

㤠1 lautet:

„§ 1. (1) Als Feiertage im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten folgende Tage: 1. Jänner (Neujahr), 6. Jänner (Heilige Drei Könige), Ostermontag, 1. Mai (Staats­feiertag), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 15. August (Mariä Him­mel­fahrt), 26. Oktober (Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Mariä Empfängnis), 25. Dezember (Weihnachten) und 26. Dezember (Stephanstag).

(2) Für öffentlich Bedienstete, deren Dienstverhältnis bundesgesetzlich geregelt ist, sind § 7a und § 33a Abs. 29 Arbeitsruhegesetz – ARG, BGBl. Nr. 144/1983 idF BGBl I .Nr. xxx/2019, sinngemäß anzuwenden.

(3) Auf Ausbildungsverhältnisse im Bundesdienst ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden.““


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D. Artikel 4 lautet:

„Artikel 4

Änderung des Landarbeitsgesetzes 1984

Das Landarbeitsgesetz 1984, BGBl. Nr. 287/1984, zuletzt geändert durch das Bundes­gesetz BGBl. I Nr. 16/2019, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 69 Abs. 1 werden folgende Abs. 1a und 1b eingefügt:

„(1a) (Grundsatzbestimmung) Der Dienstnehmer kann den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm zustehenden Urlaubs einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen. Der Dienstnehmer hat den Zeitpunkt spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich be­kannt zu geben.

(1b) (Grundsatzbestimmung)Es steht dem Dienstnehmer frei, auf Ersuchen des Dienstgebers den bekannt gegebenen Urlaubstag nicht anzutreten. In diesem Fall hat der Dienstnehmer weiterhin Anspruch auf diesen Urlaubstag. Weiters hat er für den bekannt gegebenen Tag außer dem Urlaubsentgelt Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt, insgesamt daher das doppelte Entgelt, womit das Recht gemäß Abs. 1a erster Satzkonsumiert ist.“

2. (Grundsatzbestimmung) § 284 Abs. 2 Z 20 lautet:

„20. Feiertagsruhegesetz 1957, BGBl. Nr. 153, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2019,“

3. (Unmittelbar anwendbares Bundesrecht und Grundsatzbestimmungen) Dem § 285 werden folgende Abs. 75 bis 77 angefügt:

„(75) (Unmittelbar anwendbares Bundesrecht) Die Ausführungsgesetze der Länder zu § 69 Abs. 1a und § 284 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2019 sind binnen sechs Monaten nach dem der Kundmachung folgenden Tag zu erlassen.“

(76) (Grundsatzbestimmung) Die Ausführungsgesetzgebung zu § 69 Abs. 1a hat vorzusehen, dass der Dienstnehmer binnen drei Monaten nach Inkrafttreten einen Zeitpunkt für den Urlaubsantritt wählen kann, ohne die Frist gemäß § 69 Abs. 1a einzuhalten. In diesem Fall hat der Dienstnehmer den Zeitpunkt des Urlaubsantrittes frühestmöglich, spätestens aber zwei Wochen vor diesem Zeitpunkt dem Dienstgeber bekannt zu geben.

(77) (Grundsatzbestimmung) Die Ausführungsgesetzgebung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2019 hat vorzusehen, dass Bestimmungen in Normen der kollektiven Rechtsgestaltung, die nur für Dienstnehmer, die den evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche oder der Evangelisch-methodistischen Kirche ange­hören, Sonderregelungen für den Karfreitag vorsehen, unwirksam und künftig unzuläs­sig sind.““

E. Artikel 5 lautet:

„Artikel 5

Änderung des Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes

Das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, BGBl. Nr. 280/1980, zuletzt geändert durch die Dienstrechts-Novelle 2018, BGBl. I Nr. 60/2018, wird wie folgt geändert:

1. In § 45 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „und für Dienstnehmer, die den evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche angehören, auch der Karfreitag“.


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2. Dem § 50 Abs. 1 werden folgende Abs. 1a und 1b eingefügt:

„(1a) Abweichend von Abs. 1 kann der Dienstnehmer den Zeitpunkt des Antritts eines Tages des ihm zustehenden Urlaubs einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen. Der Dienstnehmer hat den Zeitpunkt spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben.

(1b) Es steht dem Dienstnehmer frei, auf Ersuchen des Dienstgebers den bekannt gegebenen Urlaubstag nicht anzutreten. In diesem Fall hat der Dienstnehmer weiterhin Anspruch auf diesen Urlaubstag. Weiters hat er für den bekannt gegebenen Tag außer dem Entgelt nach § 52 Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt, insgesamt daher das doppelte Entgelt, womit das Recht gemäß Abs. 1a erster Satz konsumiert ist.“

3. Dem § 93 werden folgende Abs. 18 und 19 angefügt:

„(18) Bestimmungen in Normen der kollektiven Rechtsgestaltung, die nur für Dienst­nehmer, die den evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche oder der Evangelisch-methodistischen Kirche angehören, Sonderregelungen für den Karfrei­tag vorsehen, sind unwirksam und künftig unzulässig.

(19) Binnen drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes können Dienst­nehmer einen Zeitpunkt für den Urlaubsantritt wählen, ohne die Frist gemäß § 50 Abs. 1a einzuhalten. In diesem Fall haben Dienstnehmer den Zeitpunkt des Urlaubsantrittes frühestmöglich, spätestens aber zwei Wochen vor diesem Zeitpunkt dem Dienstgeber bekannt zu geben.““

Begründung

Der EuGH hat mit Urteil vom 22. Jänner 2019 in der Rs. C-193/17, Cresco Inves­tigation entschieden, dass die österreichische Rechtslage, in der der Karfreitag nur für Angehörige von bestimmten Religionsgemeinschaften ein arbeitsfreier Tag ist, eine unmittelbare, nicht gerechtfertigte Diskriminierung auf Grund der Religion darstellt. Auf­grund des Urteils besteht die Pflicht zur Anpassung des nationalen Rechts. Der nationale Gesetzgeber ist aufgefordert, eine unionsrechtskonforme Lösung herzu­stellen.

Es soll eine unionsrechtskonforme, nicht diskriminierende Regelung getroffen werden, die den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterhin die uneinge­schränkte Ausübung ihrer religiösen Pflichten, aber auch Zeit für Erholung oder Freizeitbe­schäf­tigungen ermöglicht und gleichzeitig die Wirtschaft nicht zu sehr belastet. Es wird daher vorgesehen, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einmal im Arbeitsjahr einen „persönlichen Feiertag“ aus dem bestehenden Urlaubsanspruch wählen kann, indem der Zeitpunkt eines Urlaubstages je Urlaubsjahr einseitig schriftlich bestimmt werden kann. Die Schriftlichkeit sichert die Transparenz im Hinblick auf den gewählten Zeitpunkt und den allfälligen Entgeltanspruch. Der Arbeitnehmer kann freiwillig entscheiden, auf Ersuchen des Arbeitgebers den bekannt gegebenen Urlaubstag nicht anzutreten. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer für diesen bekannt gegebenen Tag außer dem Urlaubsentgelt Anspruch auf das für die geleistete Arbeit gebührende Entgelt, ohne dass ein Urlaubstag verbraucht wird.

Dies bedeutet bei einer üblichen Tagesarbeitszeit von acht Stunden, dass bei einer Arbeit an diesem Tag ebenfalls in der Dauer von acht Stunden das Entgelt 200% beträgt (einmal das Urlaubsentgelt und einmal die Bezahlung der geleisteten Arbeit). Wird hingegen an diesem Tag nur vier Stunden gearbeitet, beträgt das Entgelt insgesamt 150%. Diese Regelung ist eine lex specialis zu anderen Regelungen in


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Zusammenhang mit Freistellungen an Feiertagen und geht daher diesen Regelungen vor.

Wird der „persönliche Feiertag“ in einem Urlaubsjahr nicht in Anspruch genommen, kann diese Wahlmöglichkeit im nächsten Urlaubsjahr nicht nachgeholt werden. Der „Alturlaub“ steht in einem solchen Fall im nächsten Urlaubsjahr ungeschmälert zur Verfügung, ist jedoch zur Gänze zu vereinbaren. In einem Urlaubsjahr kann nur ein persönlicher Feiertag in Anspruch genommen werden.

Durch die gewählte Ausdrucksweise "zustehenden Urlaubs pro Urlaubsjahr" wird klargestellt, dass Lehrerinnen und Lehrer schon per definitionem davon nicht erfasst sind, da für diese die Begriffe "Schulferien" und "Schuljahr" zur Anwendung gelangen.

Eine Pflicht zur Anpassung des nationalen Rechts besteht auch hinsichtlich kollektiv­vertraglicher Normen. Da (General-)Kollektivverträge dieselben Regelungen zum Kar­freitag enthalten, wie sie der EuGH im Arbeitsruhegesetz für diskriminierend und euro­parechtswidrig erklärt hat, muss auch hier eine unionsrechtskonforme Lösung herge­stellt werden. Die neue gesetzliche Regelung löst daher mit Wirkung ab dem Karfreitag 2019 auch diese Regelungen ohne Nachwirkung (§ 13 ArbVG) ab.

*****


Präsidentin Doris Bures: Der gesamtändernde Antrag wurde in den Grundzügen erläutert, verteilt und steht mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Josef Schellhorn, ich erteile Ihnen das Wort.


18.31.24

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Ja, jetzt ist schon ein bisschen eine Abrisskante drinnen; wir haben ja schon vor einigen Stunden mit der Debatte begonnen. Ich möchte noch auf Kollegen Haubner Bezug nehmen, der uns ja sozusagen in die Wirtschaftsverantwortung genommen hat.

Das ist, glaube ich, das Kernproblem. Kollege Haubner und die ÖVP, hättet ihr nur „Im Zentrum“ schauen dürfen – aber ich glaube, da ist euch sogar der Fernseher abge­schaltet worden, denn von euch hat ja niemand kommen dürfen –, hättet ihr nur Frau Körber-Risak zugehört, dann wüsstet ihr, dass das eine aufgelegte Geschichte war. Man war nicht vorbereitet. Es war offensichtlich ein Kommunikationsproblem, ihr habt die Anliegen von Bischof Bünker ignoriert, ihr habt auch keine Kommunikation zu den Betroffenen gepflegt.

Der Punkt ist aber der: Ihr habt jetzt etwas gemacht, was die Wirtschaft total belastet; das möchte ich halt schon einmal sagen. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Nein, nein, nein, nein! Darf ich es erklären? Ja? (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das (Schriftstücke in die Höhe haltend) sind vier Seiten Bürokratie, das sind die Mitarbeiterdatenblätter, die jeder Unternehmer ausfüllen muss. Wenn man jetzt einen Betrieb wie den meinen hat, das ist ein Gastronomiebetrieb, und der Küchenchef sagt: Weißt du was, ich nehme mir am 31.12. Urlaub, das ist mein persönlicher Urlaubstag!, dann kann man ihm das nicht verwehren. (Abg. Tanja Graf: Ja, genau ...!) – Ja, schön, schön. Richtig geregelt, richtig für die Unternehmer geregelt!

Das bedeutet bürokratischen Aufwand; wenn einer, wie zum Beispiel Kollegin Niss, 5 000 Mitarbeiter hat, dann bekommt er wahrscheinlich 5 000 einzelne, unterschied­liche Urlaubsanträge. (Abg. Tanja Graf: Feiertage!) – Feiertage, Feiertage! Verzei­hung, Feiertage, also den persönlichen Feiertag. Das wird dann zum Problem, und es wird dann zum Problem, dass Unternehmer auch unter Druck gesetzt werden können.


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(Anhaltende Zwischenrufe der Abg. Tanja Graf.) – Glaub mir das, das wird so sein! (Zwischenruf des Abg. Haubner.) Dann würden die da drüben (in Richtung SPÖ weisend) ihren Job nicht machen. Das wird auf dem Rücken der Unternehmer ausge­tragen, und das ist das Kernproblem. Es wird auf dem Rücken der Unternehmer aus­getragen.

Wenn da jemand sagt – und wenn es der Bundeskanzler ist –: Es betrifft 96 Prozent der Bevölkerung!, dann sage ich: Es betrifft 100 Prozent der Unternehmer. (Beifall bei den NEOS.) Das ist es, und ihr (in Richtung ÖVP) habt da mitgestimmt, ohne nachzu­denken. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich verstehe euch nicht. Ihr habt dieses Gesetz gemacht, mit Rechtschreibfehlern noch dazu. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Eines muss man sagen: Das ist völlig danebengegangen. (Ruf bei der ÖVP: Mach einen Vorschlag!) – Du mit deinen Skiliften: Reg dich auf, der Karfreitag fällt, du kannst zusperren! (Beifall bei den NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Mach einen Vorschlag!)

18.34


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.


18.34.31

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (JETZT): Frau Präsidentin! Frau Ministerin, also Sie haben schon provoziert mit Ihrer an Simplizität kaum zu überbietenden Aussage: „Die Wirtschaft schafft die Arbeit“. Das erinnert mich stark an die Siebzigerjahre, als solche Meldungen der Industriellen üblich waren. Die Antwort darauf kam damals von Floh de Cologne, einer deutschen Politrockgruppe: Der Arbeiter arbeitet, der Unternehmer un­ternimmt; würden endlich auch die Arbeiter etwas unternehmen, müssten auch Unter­nehmer arbeiten. – Das war genauso stumpfsinnig, aber es war auf ähnlichem Niveau. (Beifall bei JETZT.)

Zum Thema: Ich muss oder ich will etwas Persönliches vorausschicken. Wer von Ihnen kennt Firmian? (Abg. Rosenkranz: Den Salzburger Bischof oder was?) – Kollege Rosenkranz ist der historisch Gebildete. Was hat Herr Erzbischof Firmian mit den Protestanten Mitte des 18. Jahrhunderts gemacht? – Er hat sie zuerst pfählen und vernichten und töten lassen, und dann hat er 20 000 von ihnen hinausgeschickt. Ich als Salzburger empfinde das nach wie vor als Schmach für das Land Salzburg, die Bizarrerie, dass Tirol und Bayern damals die Grenzen für die Protestanten dicht ge­macht haben. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.) – Ja, 1966 hat sich der Erzbischof von Salzburg dafür entschuldigt. (Abg. Rosenkranz: ... gute Ausstellung in Goldegg 1981 ...!) Ich empfinde es als Salzburger, der getauft worden ist und Ministrant in Salzburg war, bis heute als eine Geste der Wiedergutmachung gegenüber Protestan­ten in diesem Lande, dass sie einen Feiertag hatten, den andere nicht hatten. (Zwi­schenrufe bei der FPÖ.) Ich habe damit nie ein Problem gehabt. (Beifall bei JETZT.)

Ich halte es bis heute und jetzt noch mehr für eine herabwürdigende Geste gegenüber den Protestanten in diesem Lande, dass ihnen dieser Feiertag damit de facto genom­men wird, auch wenn er jetzt als persönlicher Feiertag immerhin theoretisch gesetzlich noch möglich ist. Nach meinem Verständnis – und das war auch die Überlegung, die zum Generalkollektivvertrag 1952/1953 geführt hat; da gibt es ja das Beiblatt, das das dann um Jom Kippur ergänzt hat – war das auch eine Lehre aus dem Zweiten Welt­krieg und daraus, dass es sich um Religionsgemeinschaften handelt, die in diesem Land über Jahrhunderte hinweg von Katholiken verfolgt und gedemütigt worden sind und die auch im Naziregime verfolgt wurden. Diese Feiertagsregelung im Generalkol­lektivvertrag Anfang der Fünfzigerjahre war dem gemeinsamen Bewusstsein von ÖGB und Wirtschaftskammer geschuldet, dass es nur gerecht ist, wenn wir diesen Glau-


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bensgruppen diese Feiertage möglich machen. (Beifall bei JETZT und bei Abgeord­neten der SPÖ.)

Damit haben Sie jetzt Schluss gemacht, und ich sage Ihnen als atheistischer Linker: Ich halte das für eine Entwürdigung einer ganzen Religionsgruppe. Dass diese sich das gefallen lässt, ist nur den faktischen Verhältnissen in diesem Land geschuldet, weil das Verhältnis von fünf Millionen Katholiken zu 300 000 Protestanten halt nun einmal so ausschaut, wie es ausschaut. Es ist aber eine Herabwürdigung des höchsten religiösen Feiertags der Protestanten in diesem Land. Ich finde das unanständig. – Das ist das Erste.

Das Zweite ist: Das Gesetz ist natürlich nicht oder nicht nur aus den Gründen, die Kollege Schellhorn schon genannt hat, zum Teil ein ziemlicher Stuss. Es macht etwas möglich, was ich eigentlich so lange wie möglich in diesem Land verhindern will: einen muslimischen Feiertag. Dass ausgerechnet Sie jetzt die Möglichkeit schaffen, dass durch kollektives Handeln der von der Islamischen Glaubensgemeinschaft dirigierten Muslime in diesem Land ein gemeinsamer Opfertag gefeiert werden wird und wir in der Republik Österreich einen muslimischen Feiertag haben werden, ist wirklich absurd – und genau das provozieren Sie mit Ihrer Regelung.

Dritte Sache: Es ist natürlich klar, warum Sie aus politischen Gründen in den Gene­ralkollektivvertrag eingreifen, wie das sonst nur in ständestaatlichen Regimen denkbar und möglich ist, und warum Ihr Autoritarismus da so durchschlägt; dass Sie den Jom-Kippur-Tag natürlich nicht abgeschafft haben, ist verständlich, nachvollziehbar, wird aber zu genau zu einer Klage wie jener führen, die jetzt Anlass für die Neuregelung geworden ist, denn hinsichtlich der Diskriminierung Andersgläubiger ist jetzt nichts anders als zuvor, und das ist einfach legistischer Schwachsinn. (Beifall bei JETZT.)

Jetzt komme ich zum eigentlichen Thema.


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich würde Sie bitten, sich in der Aus­drucksweise zu mäßigen. Ich kann es konkret sagen, ohne Ihnen jetzt gleich einen Ordnungsruf zu erteilen: Das Wort „Schwachsinn“ hat hier keinen Raum.


Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (fortsetzend): Entschuldigung! Ich nehme „Schwach­sinn“ zurück und sage: Das ist legistisch ein bisschen suboptimal. (Heiterkeit bei den NEOS.)

Der eigentliche Punkt ist: Sie verkaufen das so, als ob Sie den Westfälischen Frieden neu erfunden hätten. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Loacker.) Tatsächlich geht es hier um eine Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital in diesem Land. Bei circa 130 000 protestantischen Arbeitnehmern im Land ist das eine direkte Finanzspritze für die Unternehmer im Umfang von circa 30 Millionen Euro jährlich. Das ist einmal über den Daumen gerechnet, das wird man mit den Jah­ren präzisieren.

Das, was Sie hier aber machen, ist Klassenkampf von oben (Beifall bei JETZT und bei Abgeordneten der SPÖ), und Sie dürfen sich nicht wundern, dass es da immer weiter zu Verbitterungen kommt (Abg. Belakowitsch: Bei wem?!), über die Sie sich dann aufregen, selbst wenn sie in der freundlich-fairen Art und Weise des Kollegen Muchitsch kommen, der eh immer nur darum bittet, doch mit ihm zu sprechen. Das tun Sie aber nicht. Sie stehlen einem Teil der österreichischen Erwerbstätigen 30 Millionen Euro jährlich (Abg. Belakowitsch: Sind das jetzt die Kapitalisten oder sind das nicht die Kapitalisten?), und das ist, finde ich, nicht nur nicht fair – das hat Kollege Muchitsch schon ausgeführt –, es ist Lohnraub; das ist es in Wirklichkeit.

Letzter, allerletzter Punkt, um nicht alles auszuschöpfen, was ich hier eingemeldet habe: Wie Sie rechtfertigen, dass Sie in § 285 Abs. 76 Landarbeitsgesetz eine Grundsatzbe-


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stimmung formulieren, die keine Grundsatzbestimmung, sondern schon die Ausfüh­rungsbestimmung und deshalb verfassungswidrig ist, das mag verstehen, wer will – ich verstehe es nicht. Wäre ich ein Bundesland in diesem Lande, dann würde ich das sofort beim VfGH anfechten. Das ist nämlich keine Grundsatzbestimmung, das ist schon die Ausführungsbestimmung, die eine individuelle Ausführungsgesetzgebung durch die Länder unmöglich macht.

Sie werden das nicht überdenken, da ist die SPÖ viel zu euphorisch und viel zu optimistisch. Sie werden das durchziehen, wie es ist. Ich sage aus den erstgenannten Gründen: Genieren Sie sich, dass Sie eine Religionsgemeinschaft auf diese Art und Weise herabwürdigen! (Zwischenrufe der Abgeordneten Gödl und Deimek.) Schämen Sie sich auch für die Art und Weise, in der Sie hier autoritär und auch ohne Not in den Generalkollektivvertrag, in alle Branchenkollektivverträge eingreifen! Das wäre nicht notwendig gewesen, die Bestimmungen in den Kollektivverträgen sind auch dann obsolet, wenn Sie diesen gesetzgeberischen Eingriff unterlassen. Und tun Sie nicht so, als ob Sie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dieses Landes etwas zum Besseren verändert hätten! Sie haben es zum Schlechteren verändert. (Abg. Deimek: Genau, wir haben einen Feiertag genommen! Einen bösen, kommunistischen Feier­tag!)

Als Fußnote: Was machen eigentlich die Schulkinder derjenigen, die einen persön­lichen Feiertag gewählt haben? Haben die an dem Tag auch schulfrei? (Abg. Gödl: Entschuldigung, das ist ja beim Urlaub auch so! – Beifall bei JETZT, SPÖ und NEOS.)

18.43


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Walter Rosenkranz. – Bitte. (Oje-Rufe bei der SPÖ.)


18.43.22

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Das war wiederum ganz interessant, jetzt haben wir sogar noch eine Schulferien­debatte hineingebracht. Jetzt haben wir in diese Debatte durch die wissenschaftliche Expertise des Kollegen Noll endlich auch noch Kraut und Rüben hineingebracht.

Der Grund, warum ich mich aber zu Wort gemeldet habe, ist eigentlich die Bibel­festigkeit des Kollegen Muchitsch angesichts der Arbeiterkammerwahlen. Ich möchte von dir wissen – da die Sozialdemokratie die Religiosität jetzt derartig entdeckt hat –: Wo gehen wir denn am Karfreitag gemeinsam in welche Messe?

Ich kann jetzt nur eines sagen, lieber Beppo Muchitsch, ich zitiere aus Jesaja, Kapi­tel 41, Vers 24 – es passt zur Arbeiterkammerwahl –: „Siehe, ihr seid nichts und euer Tun ist auch nichts, und euch erwählen ist ein Gräuel.“ (Heiterkeit und Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.44


Präsidentin Doris Bures: So sind die Bibelzitate.

Herr Abgeordneter Wimmer, Sie kommen als Nächster zu Wort. Bitte.


18.44.27

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Klubobmann der Freiheitlichen Partei Österreich, das hat Sie jetzt offen gestanden nicht nach vorne gebracht, Ihr Zitat, das Sie hier gebracht haben. Sie werden sehen, dass die Arbeitnehmer bei der österreichi­schen Arbeiterkammerwahl, die ja zurzeit stattfindet, genau entscheiden können, wem sie ihre Stimme geben, weil sie genau wissen, wer für die Arbeitnehmer stimmt und


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wer gegen die Arbeitnehmer stimmt. (Abg. Deimek: Oh ja, vor allem im Salzkam­mergut!) Dies heute ist ein Paradebeispiel dafür, dass die ArbeitnehmerInnen wieder unter die Räder kommen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Höbart: Realitätsferne Gewerk­schaft!)

Aber eines nach dem anderen: Ich habe nichts anderes erwartet, als dass der Kar­freitag so abgehandelt wird, wie er heute hier diskutiert wird und wie die Regierung heute hier das Parlament, vor allen Dingen ÖVP und FPÖ (Abg. Rosenkranz: Wer gehört denn noch zur Regierung?!), vereinnahmt hat, hier darüber abstimmen zu lassen, meine sehr geschätzten Damen und Herren. Die Freiheitlichen sind heute aber etwas still gewesen, den ganzen Tag heute bei diesem Thema, und ich verstehe das, ich verstehe das natürlich. Ein paar sind in gebückter Haltung da hinten gesessen. (Abg. Deimek: ... nur ins Zwischenrufprotokoll schauen!) – Nein, nein, Sie auch, Sie auch! Ich verstehe das natürlich, denn es gibt auch in Ihrer Arbeitnehmerschaft eine riesige Aufregung, weil die das überhaupt nicht verstehen, Herr Rosenkranz, überhaupt nicht.

Mir hat ein Kollege, ein freiheitlicher Kollege, den ich sehr schätze, der auch Betriebs­rat ist, aus dem Salzkammergut – da gibt es ja viele betroffene Menschen, weil es da auch sehr viele gibt, die evangelisch sind – gesagt: Seids ihr ang’rennt? Seids ihr ang’rennt? Was macht ihr da? – Da sage ich: Nein, wir sind nicht ang’rennt! Wir sind nicht ang’rennt! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.) Und ich habe ihm genau erklärt, wer das heute hier macht, habe ihn aufgeklärt, wer heute für die Arbeitnehmer ab­stimmt und wer gegen die Arbeitnehmer stimmen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion in den letzten Tagen war wirklich ein Wahnsinn. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Es war in Wirklichkeit ein Trauer­spiel. Es gab natürlich eine totale Verunsicherung, und es gibt halt wieder einmal einen Kniefall – einen Kniefall vor der Wirtschaft. Die Wahlspender müssen natürlich befrie­digt werden, die haben einen Haufen Geld gezahlt, und die warten natürlich darauf, dass etwas Ordentliches für sie rauskommt. Der Handelsverband hat ja, kurz nachdem das Ergebnis bekannt gegeben wurde, sofort eine Pressesendung ausgeschickt, in der er schreibt: „Wir freuen uns sehr, dass die Bundesregierung unseren Lösungsvor­schlag nun aufgegriffen hat.“

Ich frage mich schön langsam, Frau Bundesministerin: Was arbeiten Sie den ganzen Tag? (Heiterkeit der Abg. Yılmaz. – Abg. Rosenkranz: Was arbeitet so eine Gewerk­schaft? – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Was arbeiten Sie und Ihr Kabinett den ganzen Tag? Sie dürfen ja nicht vergessen, das Sozialversicherungsgesetz hat Ihnen Herr Pinggera vorbereitet, die Arbeitszeitgeschichte hat die IV, die Industriellenverei­nigung, geschrieben, und jetzt ist es der Handelsverband, der den Karfreitag für die Arbeitnehmer salonfähig macht. Was machen Sie den ganzen Tag, Frau Bundesminis­terin? (Beifall bei der SPÖ.)

Kolleginnen und Kollegen, wenn ich höre, dass der Kanzler, bevor dieses Ergebnis offiziell geworden ist, noch eine halbe Stunde mit dem Rewe-Generaldirektor hat tele­fonieren müssen (Abg. Rosenkranz: Wovon spricht der?!), damit er grünes Licht kriegt, dann muss ich sagen, man sieht – und das ist in Wirklichkeit peinlich, meine Damen und Herren –, dass direkte Einflussnahme der betroffenen Wirtschafter erfolgt ist. (Abg. Deimek: Ich musste 10 Minuten mit der evangelischen Gemeinde telefonie­ren und hatte das Einverständnis, du hast es bis heute nicht!) Kolleginnen und Kolle­gen, das ist in Wirklichkeit zum Schämen!

Die Regierung ist eingeknickt, ich sage das hier bei vollem Bewusstsein, die Arbeit­nehmer sind verraten. (Heiterkeit des Abg. Rosenkranz.) – Sie brauchen nicht zu lachen. (Abg. Rosenkranz: ... „bei vollem Bewusstsein“!) Warum, frage ich Sie, tun Sie


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da mit? Warum tut ihr als Freiheitliche da mit? Warum lasst ihr euch so vorführen, liebe Freunde aus der freiheitlichen Fraktion? In Wirklichkeit ist das Ganze zum Schämen, seien Sie da ganz ehrlich! (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon darüber gestritten worden: Wie schaut denn das jetzt aus? Was bedeutet das? – In Wirklichkeit ist den Evangelischen dieser Feiertag gestohlen worden. (Abg. Deimek: Das sehen sie aber nicht so! Das sieht nur die Arbeiterkammer so!) Und weil Herr Haubner vorhin gemeint hat, wir würden uns jetzt so fürchterlich aufregen und was das denn bedeuten soll: Na, es geht um 8 Stunden Bezahlung! (Zwischenruf der Abg. Tanja Graf.) Es geht um 8 Stunden Freizeit, die jetzt bezahlt worden sind, die in Zukunft nicht mehr bezahlt werden. Kollege Haubner, das müssen Sie auch ganz offen und ehrlich sagen! Das ist auch der Grund, warum wir uns so besonders aufregen. (Abg. Rosenkranz: Vielleicht ist bei euch ein bisschen was verknickt!)

Kolleginnen und Kollegen, es ist auch angesprochen worden, dass die katholischen und die evangelischen Würdenträger da natürlich sehr einverstanden sind. Ich habe mich auch gewundert – ich sage das ganz offen –, vor allen Dingen über den evan­gelischen Bischof. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Deimek.) Also wenn alle Würdenträger in Zukunft so auf ihre Schäfchen schauen wie der Herr Bischof, dann werden die in Zukunft am Karfreitag allein am Predigtstuhl sitzen, meine sehr geschätzten Damen und Herren, denn dann wird nämlich überhaupt niemand mehr in die Kirche gehen, so wie das jetzt ausschaut. (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erleben ja immer dieselbe Vorgangsweise, das ist ja nichts Neues. Es ist in Wirklichkeit immer dasselbe Spiel, wir haben das ja in den letzten Monaten erlebt. Da stellt sich ein Regierungsmitglied hin, kündigt an und sagt meistens die Unwahrheit, man schmettert – es ist ja dann meistens eh ganz anders –, so wie Herr Blümel zum Karfreitag, meine sehr geschätzten Damen und Herren – es ist heute schon oft angesprochen worden, ich sage das immer wieder, immer wieder –: Wir werden eine Lösung finden, bei der niemandem etwas weggenommen wird! (Zwischenruf des Abg. Deimek. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Na ja, Kolleginnen und Kollegen, wie schaut es denn aus mit dem Wegnehmen? Wir wissen heute, die evangelischen ArbeitnehmerInnen werden über die Klinge springen, denn dieser Feiertag ist für die evangelischen Mitbürgerinnen und Mitbürger weg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist für die Betroffenen in Wirklichkeit entwür­di­gend, das ist respektlos. Es ist respektlos, zutiefst respektlos. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Wir haben das bei den anderen Thematiken ja auch bemerkt; es war dasselbe bei der Arbeitszeitregelung. Frau Bundesministerin, Sie haben gesagt: Endlich gibt es eine faire Lösung! – Na ja, das ist total fair, nicht, wenn man jetzt 12 Stunden angeschafft kriegen kann, es ist total fair, wenn man jetzt vier Wochenenden im Jahr zur Arbeit gezwungen werden kann – das hat es vorher nicht gegeben –, und es ist ja total fair, wenn man im Tourismus herabgesetzte Ruhezeiten hat. Na toll! (Abg. Winzig: Schon lange keinen Betrieb mehr besucht, hm?) Also ich finde das wirklich ausgezeichnet.

Anrechnung Karenzzeit: Ich habe Kollegen Wöginger immer auf meinem Zettel stehen, weil er so viel falsch macht. Der Herr Klubobmann der ÖVP – er ist jetzt eh nicht da – stellt sich ins Ö1-Journal, redet über Karenzanrechnungszeiten und sagt: Es ist so wichtig, dass wir vor allen Dingen den Frauen helfen (Abg. Belakowitsch: Am Karf­reitag auch?), es gibt eine Einigung betreffend Karenzanrechnung zwischen Freiheit­licher Partei und der ÖVP! – Nach einer Viertelstunde kommt die Journalistin drauf – und wir, die zugehört haben, natürlich auch, weil wir gedacht haben: Na, das ist eine klasse Geschichte, endlich, endlich haben Sie es überrissen, dass wir die Karenzan-


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rechnung tatsächlich brauchen! –, dass Sie das nur den Sozialpartnern anschaffen. (Abg. Belakowitsch: Freu dich! – Abg. Rosenkranz: Freu dich, dann darfst du auch was arbeiten!) Na, Kolleginnen und Kollegen, dazu hätten wir den Herrn Wöginger nicht gebraucht, das können wir auch. Das ist den Menschen Sand in die Augen streuen, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Menschen Sand in die Augen streuen! (Beifall bei der SPÖ.)

Noch ein Beispiel für etwas, das auch wirklich super gegriffen hat: der Papamonat (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz), Herr Rosenkranz, der Papamonat. Ihr Vizekanz­ler hat den Papamonat natürlich rechtens in Anspruch genommen, das ist ja klass, er kann sich das ja leicht aussuchen, er ist ja im Beamtenschema, da geht das ja (Abg. Rosenkranz: Was ist er?! – Abg. Belakowitsch: Und Sie reden da über Arbeitsrecht!), da geht das ja viel leichter, meine sehr geschätzten Damen und Herren, und er hat gesagt: Es war so schön zu Hause! Die Frau Ministerin hat dann gleich gesagt: Na ja, da schauen wir, da müssen wir etwas machen, das gehört für alle gemacht! – Sie haben eh recht gehabt, aber Sie haben sich nicht durchgesetzt! (Bundesministerin Hartinger-Klein: Ich habe mich schon durchgesetzt, keine Sorge!) – Nein, Sie haben sich in dieser Angelegenheit nicht durchgesetzt, es wäre nämlich dringend notwendig, dass der Papamonat wirklich als Rechtsanspruch festgelegt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es stellt sich einfach die Frage: Warum schadet die Regierung ständig den Arbeitnehmerinnen und den Arbeitnehmern, und warum haut sie ständig auf die Arbeitnehmer hin? Die Arbeitnehmer sind die, die Österreich stark gemacht haben, sind die, die Tag und Nacht hackeln, sind die, die in Wirklichkeit Österreich hochhalten. Arbeiter und Angestellte sind die wahren Leistungsträger, meine sehr geschätzten Damen und Herren (Beifall bei der SPÖ – Abg. Rosenkranz: Und die Bauern?!), und sie werden von Ihnen ständig benachteiligt.

Ich sage Ihnen, die Sache um diesen Feiertag, den Sie heute den Menschen stehlen – ja­wohl, Sie stehlen den Menschen diesen Feiertag –, ist noch nicht ausgestanden. (Zwischen­rufe der Abgeordneten Deimek und Neubauer.) Die Arbeitnehmer lassen sich nicht länger für dumm verkaufen, meine sehr geschätzten Damen und Herren, und Sie wer­den die Rechnung irgendwann präsentiert bekommen – wahrscheinlich schon bei den Arbei­ter­kammerwahlen, Herr Rosenkranz. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

18.53


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abge­ordnete Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.54.10

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Mein Vorredner, Abgeordneter Wimmer, Vorsitzender der Gewerkschaft PRO-GE – man möchte mei­nen, er kennt sich im Arbeitsrecht aus –, hat hier vom Rednerpult aus behauptet, der Herr Vizekanzler unterliege dem Beamtenrecht. Das ist völlig unrichtig.

Ich berichtige: Der Herr Vizekanzler ist Vizekanzler und unterliegt überhaupt keinem Arbeitszeitrecht. Das sollten Sie als Gewerkschafter wissen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Ein Volksvertreter, der nicht weiß, was Arbeit heißt!)

18.54


Präsidentin Doris Bures: Nun erteile ich Frau Abgeordneter Sandler das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.


18.54.46

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Frau Ministerin, eine Bemerkung sei mir in Bezug auf die Aussage, die Sie in


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 211

Richtung unserer Klubobfrau gemacht haben, erlaubt: Einen Elfmeter kann man erst verwandeln, wenn das Foul passiert ist. Das entscheidet aber der Schiedsrichter, wenn es zum Foul gekommen ist. Einen präventiven Elfer, wie Sie ihn von unserer Klubvor­sitzenden verlangt haben, gibt es nicht. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Gut gesprochen!)

„Derzeit steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Karfreitag ein Feiertag zu, da der EuGH Recht schafft.“ (Abg. Deimek: Blödsinn! – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) – Lassen Sie mich ausreden! „Die Bundesregierung pfuscht und erfindet einen halben Feiertag. Nun korrigiert sie diesen Pfusch zu einem noch größeren, und aus dem Karfreitag wird nun ein Urlaubstag“. – Das sage nicht ich, das sagt euer Tiroler Arbeiterkammerpräsident, von der ÖAAB-FCG. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Der hat das Urteil verstanden!) – Der hat es anscheinend verstan­den, ja. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Der EU-Gerichtshof (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz) – ich zitiere, Herr Rosenkranz! – verlangt nicht, dass eine von Ihnen so genannte privilegierte Gruppe den Anspruch auf einen Feiertag oder das Entgelt verliert, sondern nach Rechtsansicht der Richter steht der Karfreitag allen österreichischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zu. (Abg. Rosenkranz: Wer sagt das? – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Tanja Graf.) Dafür wurden auch Tausende Unterschriften gesammelt, aber aufgrund der Art und Weise, wie dieses Gesetz wieder einmal rasant und ohne Begutachtung durchgepeitscht wurde (Abg. Deimek: Ihr könnt es eh nicht lesen! Wenn ihr es in einem halben Tag nicht lesen könnt, könnt ihr es in zwei Tagen schon gar nicht!), gab es nicht einmal die Möglichkeit, diese Unterschriften abzugeben.

Was wir nicht gehört haben, weil wir ja um 9 Uhr schon hier waren: Heute um 9 Uhr haben hier im Umkreis alle Kirchenglocken geläutet, um die Abgeordneten zu mahnen, sich an die traditionellen christlichen Werte zu erinnern und das alles zu überdenken.

„Christlich und sozial, das war einmal“, sagt auch Arbeiterkammerpräsident Zangerl. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Das ist der größte Atheist!) Als Protestantin, als bekennende Protestantin, verliere ich unseren höchsten Feiertag, und im Gegensatz zu dem, was behauptet wird, hat unser Superintendent Bünker gesagt, „entgegen aller Versprechen der Bundesregierung wurde den Evangelischen“ ein „Feiertag genom­men.“ – Das wirft ein Licht darauf, wie mit den Interessen religiöser Minderheiten in Österreich derzeit umgegangen wird.

Was für mich ein absoluter Super-GAU ist, ist der Eingriff nicht nur in den Gene­ralkollektivvertrag, sondern in alle Kollektivverträge mit dieser Regelung. Das ist einmalig und meiner Meinung nach besorgniserregend, das ist ein massiver Bruch der Sozialpartnerschaft. Wie oft greifen Sie noch in die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein? (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Welche Rechte?) – Frau Kollegin, haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Rechte, weil Sie fragen, welche? (Abg. Belakowitsch: In welche wird eingegriffen? – Abg. Rosenkranz: Sie müssen ja sagen ...! Von Ihren Wahnvorstellungen können wir ja nicht ...!) – Von meinen „Wahnvorstellungen“, das ist nett!

18.58.20*****


Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann, ich erteile Ihnen für den Zwischenruf: „Von Ihren Wahnvorstellungen“ einen Ordnungsruf. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Danke dafür, und ich entschuldige mich auch, aber es ist wirklich schwie­rig, da ruhig zu bleiben!)


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Am Wort ist Frau Abgeordnete Silvia Sandler. Es gibt für alle Abgeordneten die Mög­lichkeit, sich ebenfalls zu Wort zu melden, aber jetzt, Frau Abgeordnete, haben Sie das Wort.

*****

18.58.44


Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin! Gleichheit herzustellen bedeutet bei Ihnen anscheinend, allen etwas wegzunehmen.

Wissen Sie, was die Leute draußen sagen? – Sie haben Angst, Angst zu klagen, weil dann allen etwas weggenommen wird. Nein, wir wollen nicht, dass unsere Arbeit­nehmer Angst haben, ihr Recht durchzusetzen. (Zwischenruf der Abg. Winzig.) Ja, wir wollen Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, und ja, wir wollen einen Feiertag für alle.

Der Karfreitag ist ein gesetzlicher Feiertag, zum Beispiel in Peru (Ruf bei der FPÖ: In Peru!), in Singapur, sogar in Osttimor und in dem von Ihnen so oft gelobten Ungarn seit 2017 (Abg. Belakowitsch: Wie ist das in Nordkorea? – Abg. Zanger: In Osttimor ein Feiertag!), da werden wir wohl auch in Österreich das Recht auf diesen Feiertag haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.59


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.59.45

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Fassen wir zusammen: Der Europäische Gerichtshof trägt Öster­reich auf, die Ungleichbehandlung am Karfreitag – da haben manche freigehabt, manche nicht freigehabt – zu beseitigen; er hat nicht beauftragt, den Feiertag zu streichen, sondern nur, die Ungleichbehandlung zu beseitigen. (Ruf bei der FPÖ: Ist keine Ungleichbehandlung! Zwischenruf des Abg. Deimek. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Schrei nicht so! Geh, Kollege Deimek! Ich weiß, dass euch die Nerven durchgehen, weil ihr wisst, dass ihr einen Pfusch gebaut habt. (Beifall bei der SPÖ.) Haltet euch einfach zurück, seid ruhig, hört zu, lasst euch von uns belehren, dann werdet ihr draufkommen!

Was ist dann passiert, als dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs gekommen ist, meine Damen und Herren? – Herr Minister Blümel ist sofort in die Medien gegangen und hat gesagt: Wir werden den Evangelischen nichts wegnehmen! Das war seine Aussage, das hat er gesagt, das können Sie heute nachlesen. Das ist immer so bei den Regierungsparteien, wenn den Arbeitnehmern irgendetwas weggenommen wird: Wenn sie merken, dass es ungemütlich wird, bestreiten sie die Aussagen.

Meine Damen und Herren! Er hat gesagt, es werde ihnen nichts weggenommen und man werde eine Lösung finden, die für alle verträglich ist. Dann ist an einer Lösung gearbeitet worden, meine Damen und Herren, und rausgekommen ist, der halbe Tag ist frei. Das heißt, die Evangelischen werden ab 14 Uhr freihaben. Da er aber noch nie in einem Produktionsbetrieb gearbeitet hat, hat er nicht gewusst, dass ein Großteil der Beschäftigten ja schon ab 14 Uhr freihat und nicht mehr beschäftigt ist.

Es hat große Kritik von den Kirchen gegeben, auch von den Unternehmen, von vielen in der Gesellschaft. Da hat man gesagt: Uh, alles zurück, das schaut richtig kritisch aus, da können wir nichts machen, wir müssen etwas Neues finden! – Dann wurde Lotto gespielt, nämlich Urlaubslotto. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)


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Was ist dann passiert? – Jetzt schaut es so aus: Einen Tag, den ich als Evangelischer freigehabt habe, den nehmen sie mir weg, aber den Tag soll ich ja haben, ich soll mir Urlaub nehmen, also einen Gebührenurlaub, der mir zusteht. Dafür muss ich einen Tag nehmen, jetzt wird mir noch ein Urlaubstag weggenommen, ich verliere als Evange­lischer zwei Tage, wenn ich meinem religiösen Bekenntnis nachkommen will. Den zweiten Tag muss ich aber drei Monate vorher anmelden. Wie das dann funktionieren kann, zum Beispiel bei Bauarbeitern – Sie wissen, bei Saisonarbeitern fängt die Saison vielleicht erst im März an und Ostern fällt ja jedes Jahr unterschiedlich –, wie sich die drei Monate vorher anmelden können, ja das weiß gar keiner; das habt ihr bei dem Ganzen ja auch nicht mitbedacht. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, Sie sehen, das ist ein Husch und Pfusch, den Sie beim zweiten Mal gemacht haben. Wie schaut das aus, wen trifft denn diese Regelung eigentlich? – Diese Regelung trifft 305 000 Menschen in Österreich, nämlich die Evan­ge­lischen Augsburger Bekenntnisses, die Evangelischen Helvetischen Bekenntnisses, die Evangelisch-Methodistischen und die Altkatholiken. Die trifft es, das erklären Sie auch dezidiert in Ihrem Gesetzentwurf. Es trifft aber nicht alle Evangelischen gleich, da habt ihr auch einen Fehler gemacht, denn die evangelischen Landes- und Gemeinde­bediensteten haben nämlich am Karfreitag frei. Da wirkt dieser Gesetzentwurf, den Sie gemacht haben, überhaupt nicht. Das heißt, das, was Sie gemacht haben, ist jetzt eine Diskriminierung in der Religionsgemeinschaft der Evangelischen. Sie haben nicht das EuGH-Urteil umgesetzt, sondern Sie haben eine neue Diskriminierung geschaffen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Ich kann Ihnen nur eines sagen: Dr. Peter Krömer, das ist der Synodenpräsident – die Synode, wer kirchlich nicht so Bescheid weiß, ist bei den Evangelischen das Pendant zur Bischofskonferenz bei den Katholischen –, der Vorsitzende, hat gestern in der „ZIB 2“ gesagt, eine Klage werde nicht ausgeschlossen. Das sagt nicht nur er, das sagen viele.

Sie haben den EuGH-Entscheid nicht umgesetzt, Sie haben eine neue Diskriminierung geschaffen, Sie haben Schrott gemacht! (Beifall bei der SPÖ.)

19.03


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Knes. – Bitte.


19.03.51

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Vor allem aber liebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! Das, was uns heute hier vorliegt, ist sage und schreibe ein Husch-Pfusch der ersten Klasse. Wenn man die Regierungsparteien, nämlich Türkis und Blau, in einen Farbtopf reinhaut und vermischt, können Sie sich ausmalen, was da herauskommt. (Abg. Deimek: Wie heißt die Farbe?) Wir stehen dann genau an dem Punkt, hier solche Gesetze umzusetzen, die von vornherein ein Husch-Pfusch sind – wie alle anderen Gesetze, die in den letzten 15 Monaten dieses Haus passiert haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ihr habt die 60-Stunden-Woche durchgesetzt (Abg. Rosenkranz: Sogar Gesetze, die die SPÖ unterstützt hat!), ohne Einbeziehung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer. – Herr Rosenkranz, was glauben Sie, warum habe ich das (einen Korb, der Badezusätze enthält, in die Höhe haltend) mit hierher genommen? Ihre Nerven liegen blank. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Schauen Sie einmal her: Da steht (einen Badezusatz in die Höhe haltend): „Knisterbad Räuberbande“. Das schenke ich Ihnen, damit Sie sich zu Hause in Ruhe von Ihrem Blödsinn erholen und entspannen können. (Beifall bei der SPÖ.)


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Herr Deimek, auch für Sie habe ich etwas mit (einen weiteren Badezusatz in die Höhe haltend), hier lesen Sie: „Farbwechselbad Hokuspokus“. – Sie verkaufen die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer in Österreich, das ist Ihr Klientel! (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Wenn Sie sich schon so aufregen, Frau Belakowitsch, auch für Sie habe ich etwas mit (einen gelben Spielzeughubschrauber in die Höhe haltend): Sie sind ja gesundheitlich angeschlagen – da kommt der Rettungshubschrauber und wird Sie hoffentlich retten. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

In diesem Sinne, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ist eines klar: Dieser Gesetz­ent­wurf, den ihr heute hier beschließen werdet, hält nicht vor dem Verfassungs­ge­richtshof. Ich sage euch, warum: Ihr sagt einfach, ein halber Feiertag, das wäre die Lösung! – Super, Frau Ministerin! Gratuliere, supertolle Idee. Dann kommt der Rewe-Chef, Sie kriegen eine über die Mütze, die Schwarzen verlieren ihr Kreuz. Werden wir jetzt die Kreu­zigung Jesu auch verschieben, wenn es kein Kreuz mehr gibt? Ist das eure Lösung? (Ruf bei der ÖVP: Jetzt reicht es aber!) – Nein, nein, jetzt geht es weiter, dann kommt man drauf. Der halbe Feiertag, das ist eigentlich ein Blödsinn, der Rewe-Chef lässt das nicht zu, das dürfen wir nicht, das kostet Geld! Dann kommt der nächste Wunderwuzzi.

Übrigens: In welchem Seminar lernt ihr diesen Hokuspokus? Das ist ja wirklich witzig. Dieser Zaubertrank, den ihr da trinkt, der macht nur Husch-Pfusch-Gesetze, ohne Begutachtung, ohne Stellungnahmen von Expertinnen und Experten, ohne Einbezie­hung der Sozialpartnerinnen und Sozialpartner. Dieses Spiel probiert ihr jedes Mal. Heute ist der Deckmantel aufgegangen, meine Damen und Herren der türkis-blauen Fraktionen. Ihr seid Arbeitnehmerverräter, ihr bleibt Arbeitnehmerverräter, und die Wähler werden euch abstrafen, das könnt ihr euch vorstellen! (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Wisst ihr, was jetzt passiert? (Zwischenruf der Abg. Schimanek. Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.Ich habe noch nie verloren, noch nie. Freund, stell dich heraus, zur Wahl, und du wirst sehen, was los ist!

Jetzt sage ich Ihnen etwas: Sie beschließen ein Gesetz, das undenkbar durchzuführen ist. Wir haben schon gehört, die Lehrer werden am Karfreitag kommen und eine Kon­ferenz abhalten, dann hören wir, dass die Beamten sowieso nicht unter diese Rege­lung fallen – ja, schon witzig.

Und dann kommt noch etwas dazu: Habt ihr betreffend diesen persönlichen Feiertag überhaupt nachgedacht? Jeder kann sich jetzt diesen persönlichen Feiertag aus­suchen, unabhängig von der Religion. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) So, jetzt haben wir einen großen Betrieb mit 4 800 Mitarbeitern; alle 4 800 Mitarbeiter stellen bei voll laufendem Betrieb den Antrag: Lieber Chef, ich möchte am Karfreitag freihaben!

Was wird der Chef machen? – Er wird sagen: Können wir nicht machen, 30 bekommen Urlaub, der Rest muss arbeiten! – Die Schere ist dann noch einmal so groß, der eine bekommt 200 Prozent Feiertagszuschlag – (in Richtung FPÖ:) Ihre Idee , der andere muss einen Urlaubstag nehmen, den stehlt ihr vom Urlaubsgesetz. Das ist eure Klien­telpolitik. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Hartinger-Klein.)  Das stimmt nicht, Frau Ministerin, Sie kennen Ihren eigenen Gesetzestext nicht! Entschuldigen Sie, Sie sind ja eigentlich für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer da und nicht für die Regierungsparteien, um deren Klientelpolitik zu vertreten. Sie sind ja völlig fehl am Platz, treten Sie zurück! (Beifall bei der SPÖ. Abg. Rosenkranz: Was ist los? – Zwischenbemerkung von Bundesministerin Hartinger-Klein.)

Das ist ja unglaublich, was diese Ministerin schon geleistet hat: Zuerst stehlen Sie die Arbeitszeit, und jetzt nehmen Sie unseren Arbeitnehmern einen Urlaubstag – Sie wer­den das noch büßen! (Beifall bei der SPÖ.)

19.08



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 215

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Rosenkranz – in Richtung Abg. Knes ‑: Was ist mit dem Körberl?)


19.08.32

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Knes, wo ist jetzt das Osterkörberl? (Abg. Leichtfried geht mit dem Korb zu Abg. Rosenkranz, der die genannten Badeutensilien herausnimmt.) Das war jetzt eine große Ankündigung, großes Trara, wie diese ganze Debatte heute nur großes Trara war.

Man hat es jetzt vor allem bei den letzten Rednern gesehen: Einer von dieser Ge­werkschaft nach dem anderen ist hier ans Rednerpult gekommen, hat beweint, hat beklagt, wie schlimm jetzt nicht alles wird. Österreich wird jetzt wahrscheinlich unter­gehen, weil die Bundesregierung sich erdreistet, ein EuGH-Urteil umzusetzen. – Okay, das ist jetzt die Meinung der Gewerkschaft, aber das ist genau das, was wir schon in den letzten Wochen verfolgen konnten. Es sind die drei Panzerknacker Kopietz, Haberzettl, Meidlinger, das sind die Herrschaften, die wahrscheinlich zwischen Golf­platz und Karibik permanent jammern: Wir brauchen noch ein bisschen Freizeit, wir brauchen noch ein paar Feiertage mehr! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das sind die Leute, die überhaupt noch nie gearbeitet haben. (Zwischenruf der Abg. Duzdar. Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Ja da werdet ihr nervös und laut, das ist unangenehm, das glaube ich schon, wenn die eigenen Gewerkschaftsbonzen vor Gericht müssen, weil sie sich wieder irgendwo etwas ins Tascherl gesteckt haben. Das glaube ich euch schon. Das sind genau die Menschen, genau diese Herrschaften, die ihr ganzes Leben lang noch nie gearbeitet haben, die nur Funktionäre waren, die jetzt laut schreien und denen die Feiertagsregelung immer noch nicht genug ist. (Anhal­tende Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Niemandem ist etwas weggenommen worden. Ihr habt von einem fiktiven Feiertag gesprochen, diesen Feiertag gab es nicht, ihr wolltet ihn. – Gut, die Gewerkschaft fordert halt mehr Feiertage, das ist das gute Recht der Gewerkschaft. Die Gewerk­schaft kann auch mehr Urlaub fordern. Manchmal erinnern mich die Gewerkschafter schon an meine achtjährige Tochter, die letzte Woche gesagt hat: Mama, warum kann nicht immer dann Schule sein, wenn Ferien sind, und wenn Schule ist, sind Ferien? – Das ist genau die Denke, die ihr habt, ihr produziert genau diese Denke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich weiß ja nicht, wo ihr all diese Fantasien hernehmt. Wahrscheinlich aus euren sozialdemokratischen Selbstfindungsgruppen in euren virtuellen Karl-Marx-Städten, die es in Wahrheit nicht mehr gibt. Die Menschen draußen, die reden ganz, ganz anders. Es ist so viel Arbeit da, die Leute sind froh, dass sie arbeiten dürfen und dass sie Arbeit haben. Keiner wird dort jammern. (Zwischenruf des Abg. Muchitsch.) Diese ganze Jammerei, das ist eine, die sich nur auf der Funktionärsebene abspielt, und nur dort. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie, ich verstehe es manchmal nicht mehr, man könnte das Thema auch ganz anders aufziehen. Man könnte sich auch seriös hier ans Rednerpult stellen und Forderungen erheben, das ist durchaus legitim. (Zwi­schenruf des Abg. Schieder.– Mei, Kollege Schieder meint, er muss sich zu Wort melden. Gut, es ist EU-Wahlkampf, er ist wieder einmal aufgewacht.

Was Sie hier machen, das ist billige Polemik. Von Räubertum wurde da gesprochen, von Raub und davon, dass den Arbeitnehmern alles weggenommen wird. Kollegin Sandler sagt: Sie greifen in die Arbeitnehmerrechte ein. – In welche Arbeitnehmerrechte wird


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jetzt eingegriffen? In gar kein Recht wird eingegriffen, Frau Kollegin Sandler! Offen­sichtlich haben Sie es nicht verstanden oder Sie wollen es nicht verstehen oder Sie glauben Ihren Gewerkschaftsfunktionären zu viel. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das sollten Sie nicht tun, lesen Sie es sich selbst durch! Es würde manchen von Ihnen guttun, wenn Sie schon selbst nicht arbeiten wollen oder arbeiten können, weil Sie es verlernt haben, weil Sie es nie gemacht haben, raus in die Betriebe zu gehen. Sprechen Sie doch einmal mit den Menschen, die dort tagein, tagaus arbeiten! Für die ist das eine virtuelle Debatte, die verstehen Ihre Aufregung ja überhaupt nicht.

Meine Damen und Herren! Da werden Sie auch nicht mehr Tritt fassen, denn das Einzige, was Sie als SPÖ produzieren, sind Faulheit, Feigheit und Neid. Das ist sozu­sagen der Fokus, den Sie heute hier gelegt haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.  Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Ich sage Ihnen eines, ich schließe heute hier mit einem Zitat von Franz Josef Strauß – ich weiß nicht, ob Sie ihn noch kennen oder ob Sie ihn kennen wollen –, er hat einmal gesagt: „Irren ist menschlich, aber immer irren ist“ sozialistisch. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Ruf: ... sozialdemokratisch!)

19.12


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.12.53

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Frau Abgeordnete Belakowitsch hat in ihrer Rede behauptet: „Nie­mandem ist etwas weggenommen worden.“ – Das ist unrichtig. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Der richtige Sachverhalt lautet: Am 19.1.2019 hat der Europäische Gerichtshof fest­gestellt, dass die Regelung im Arbeitsruhegesetz und im Feiertagsruhegesetz rechts­widrig ist und dass jeder einen Anspruch auf den Karfreitag als Feiertag hat. (Zwi­schenruf der Abg. Belakowitsch. – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.) Ab 20.1.2019 hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf diesen Feiertag. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben auch jene Regelungen weggenommen, die in Betriebsvereinbarungen fest­gelegt sind. Ich weise darauf hin, dass Sie jedem Österreicher, jedem Arbeitnehmer, der in Österreich arbeitet, einen Feiertag weggenommen haben (Abg. Rosenkranz: Ist trotzdem falsch!), denn – Vorrang des europäischen Rechts vor dem österreichi­schen – das führt genau dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

19.14


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Nehammer, Sie gelangen zu Wort. – Bitte schön. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.)


19.14.00

Abgeordneter Karl Nehammer, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geschätzte Damen und Herren! Es wurde wieder behauptet, und es ist falsch. Es wurde für 96 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher kein Feiertag gestrichen, das ist die Wahrheit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Der Europäische Gerichtshof hat nach einer Klage, die von der rot dominierten Arbei­terkammer unterstützt wurde, von einem Atheisten eingebracht wurde, festgestellt, dass eine kleine Gruppe in Österreich, in diesem Fall die Angehörigen der evange­lischen Kirchen und die Altkatholiken, bevorzugt wird, weil sie einen Feiertag mehr hat. Das ist das Faktum. Wir mussten also eine Lösung finden, die für alle gleich Bestand


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hat. Genau so ist der persönliche Feiertag zustande gekommen, weil das allen Grup­pen in Österreich, seien sie gläubig oder nicht gläubig, die Chance bietet, einen per­sönlichen Feiertag zu leben und zu zelebrieren. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Das ist das Wesen dieses Urteils, das hat diese Bundesregierung jetzt umgesetzt, dafür hat sich auch die Frau Sozialministerin eingesetzt – dafür ein Danke –, damit wir diese Gleichheit herstellen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Gestatten Sie mir ein Wort zur Scheinheiligkeit, die heute schon angesprochen worden ist (Zwischenruf des Abg. Loacker) – Peter Haubner hat es schon erwähnt –: Die gleiche rot dominierte Arbeiterkammer, die diese Klage unterstützt hat, stellt sich jetzt plötzlich auf die Seite der Gläubigen, drückt auf die Tränendrüse und sagt: Das alles geht so nicht, das ist alles unmöglich! (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Dass sich die SPÖ da gar nicht – wie soll ich sagen? – zu gut ist, noch tiefer zu gehen, und Bischof Bünker in seiner Rolle als Vertreter der evangelischen Kirchen angreift, dazu sage ich Ihnen: Warum hat er denn dem Plan der Regierung zugestimmt? Wissen Sie, warum? – Weil ihm wichtig ist, dass die Menschen Zeit haben, um in den Gottesdienst zu gehen – deshalb, und nicht, um pharisäerhaft, so wie die Sozial­demokratie heute, uns plötzlich Bibelzitate an den Kopf zu werfen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. Abg. Gudenus: Genau!)

Die Arbeiterkammerwahl ist tatsächlich ein spannendes Thema; das sehe ich auch so. Ich bin froh, dass Sie sie heute auch selbst angesprochen haben. Wir dokumentieren gerade die Verstöße gegen das Wahlrecht, die Skandale, die sich in Salzburg ereignet haben, die falschen Wählerlisten – all das werden wir aufzeigen, wenn es um das Arbeiterkammerwahlrecht geht, in rot dominierten Arbeiterkammern. (Zwischenruf des Abg. Scherak.) Wir werden auch aufzeigen, wie mit dem Geld der Mitglieder der Arbeiterkammer, mit der Arbeiterkammerumlage umgegangen wird. Nicht zuletzt war in einer großen Tageszeitung zu lesen, dass der Direktor der Arbeiterkammer Wien 16 800 Euro brutto verdient – na, das ist arbeitnehmerfreundlich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ja, es ist tatsächlich eine Chance, bei diesem Arbeiterkammerwahlkampf in die Tiefe zu gehen, die Skandale in der Arbeiterkammer Niederösterreich zu nennen, wo Bera­tungsgespräche nur angeboten werden, wenn man gleichzeitig Gewerkschaftsmitglied wird und der FSG beitritt. Das sind dokumentierte Skandale, und da gilt es, den Menschen zu zeigen, was mit ihrem Geld passiert, was roter Machtmissbrauch in roten Dominanzbereichen bedeutet und wie wichtig es auch für diese Bundesregierung ist, dass es eine unabhängige Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretung in diesem Land gibt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte mich auch ganz herzlich bei Kollegen Knes bedanken. Es gibt fast keinen schöneren Beweis dafür, warum der alte Stil der SPÖ abgewählt worden ist und warum uns alle in dieser Regierung ein Wunsch verbindet, als Sie live zu erleben. (Zwischen­ruf des Abg. Deimek.) Frau Parteivorsitzende, sorgen Sie für Ordnung in den eigenen Reihen, finden Sie zu einem Umdenken! Es geht nicht um Arbeitgeber gegen Arbeit­nehmer, sondern in der heutigen Wirklichkeit gibt es ein viel kollektiveres und viel kolle­gialeres Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Wenn Herr Knes sich da ans Rednerpult stellt und poltert, dann wünsche ich mir nur eines: dass diese alte Form des Sozialismus dorthin verschwindet, wo sie hingehört, nämlich ins Haus der Geschichte, aber nicht in eine liberale Demokratie und nicht in dieses Hohe Haus. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.19


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lindner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 218

19.19.50

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Kollege Nehammer, an Ihrer Stelle wäre ich ganz leise! (Abg. Haider: Er hat aber recht gehabt!) Der größte Arbeitnehmerverräter dieser Republik sitzt in der ÖVP: ÖAAB-Obmann August Wöginger. – So sieht es aus, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Unruhe im Saal.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, die Bezeichnung zurückzunehmen. – Bitte. (Abg. Nehammer: ... genau das gleiche! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)


Abgeordneter Mario Lindner (fortsetzend): Sehr geehrten Damen und Herren! Der ehemalige Präsident der Diakonie Michael Chalupka hat vor Kurzem getwittert: „Es herrscht große Betroffenheit und es sind Emotionen der Minderheitenerfahrung ge­weckt worden, von denen man geglaubt hat, sie sind schon vergessen. Viele fühlen sich als Bürger zweiter Klasse.“ (Abg. Stefan: Wann hat er das geschrieben?)

Michael Landau – ich glaube, kein Unbekannter – hat getwittert: „Über den persön­lichen Glauben anderer Menschen möchte ich nicht urteilen. Und das steht meiner Mei­nung nach auch niemandem zu. Aber hier wird mE evangelischen Christen als Minderheit etwas einseitig weggenommen. Und das halte ich für nicht in Ordnung.“ (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Stefan.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuseherinnen und Zuseher, die Sie diese Diskussion verfolgen, eines muss man definitiv sagen: Verrückter geht es einfach nicht mehr. (Abg. Gudenus: Ja, Selbsterkenntnis!) Das Unwort des Jahres 2019 – und da könnten wir jetzt wetten – wird definitiv: persönlicher Feiertag. (Beifall bei Abge­ordneten der SPÖ.) Meine Damen und Herren, diese Regelung ist ein Hohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ihr pfeift auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer in diesem Land und schaut nur auf die Großsponsoren. Das ist ein Skandal, wie ihn diese Republik noch nie gesehen hat. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gudenus: Sehr sachlich!)

So eine verrückte Regelung! Ein halber Feiertag, ein halber Feiertag war der erste Vorschlag, jetzt machen wir gar keinen Feiertag (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) – gar keinen Feiertag! (Abg. Gudenus: ... Rhetorikseminar machen!) Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, wenn ihr schon gar keinen Feiertag macht, dann geht vielleicht noch einmal in euch, es gibt nämlich eine andere Möglichkeit auch noch: 26 Urlaubs­tage für alle. (Beifall bei SPÖ und JETZT.) Gebt allen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern einen Urlaubstag mehr, das ist überhaupt kein Problem! Die Menschen in diesem Land haben es sich nach 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Arbeitswoche verdient, mehr Freizeit zu haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein persönlicher Feiertag wird jener, an dem eine neue Regierung in Österreich angelobt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

19.22


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.22.53

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Herr Abgeordneter Nehammer hat in seiner Rede gesagt und behauptet – und das ist unerhört –, dass man bei der Arbeiter­kammer Niederösterreich nur beraten wird, wenn man Gewerkschaftsmitglied ist. (Abg. Nehammer: Nicht ausschließlich! Das ist ein dokumentierter Fall! – Ruf bei der FPÖ: In der Steiermark auch!) Das ist vollkommen unrichtig und ein Humbug. Die Arbeiter-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 219

kam­mer in ganz Österreich berät jeden, der Arbeiterkammermitglied ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Das geschieht zu Recht, geschätzte Damen und Herren, und das sollten wir ihr auch nicht vorwerfen – genauso wenig wie man der Wirtschaftskammer vorwirft, dass sie Wirtschaftskammermitglieder berät, und genauso wenig wie man der Bauernkammer vorwirft, dass sie Bauernkammermitglieder berät. Das sind die Aufgaben der Kam­mern. Wenn Sie damit nicht leben können, dann sind Sie hier im falschen Land. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Jarolim: Das war notwendig!)

19.23


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Wöginger gelangt zu Wort. – Bitte schön.


19.24.02

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich melde mich jetzt noch zu Wort (Abg. Jarolim: Als Arbeitnehmervertreter!), weil ich das in 16 Jahren nicht erlebt habe (Rufe bei der SPÖ: Wir auch nicht!), dass man nur noch niedergeschrien wird (Abg. Schieder: Vom Nehammer!), dass man hier von einer Fraktion niedergeschrien wird, nämlich von Vertretern der Sozialdemokratie.

Wenn heute schon aus der Bibel zitiert wird, wie es Muchitsch getan hat, dann muss man sagen: Gut, dass hier herinnen kein Kreuz hängt – ich würde aber dafür plädieren, dass wir eines aufhängen –, denn das wäre heruntergefallen, denn das ist an Phari­säertum nicht zu überbieten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Scherak: Ja genau! Sag einmal ...!) Das ist nicht zu überbieten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Abg. Wittmann: Das wäre ein Ordnungsruf gewesen!)

Man kann eigentlich nur sagen: Aus der Tiefe rufe ich zu dir, oh Herr, aus der Tiefe rufe ich zu dir, oh Herr!, angesichts des Zustandes, in dem sich die Sozialdemokratie befindet! – Die Frage ist nur: Wer wird es erhören? (Ruf bei der FPÖ: Hoffentlich niemand!) – Wer wird es erhören? (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Was wirklich an die Grenze dessen geht, wie man hier auftritt und auch spricht, ist, wenn nur noch mit hochrotem Kopf geschrien wird. Das ist Klassenkampf pur! (Abg. Schieder: Geh bitte!) Am Schluss gehen auch noch die Klubobleute oder die Stell­vertreter heraus, die setzen dann noch eines drauf. – Das ist kein Stil in diesem Haus. Ich möchte das wirklich einmal ganz klar festhalten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: Dann schickt nicht mitten in der Nacht Anträge!)

Ihr könnt argumentieren, was ihr wollt, Argumente auszutauschen ist notwendig. Wir sind da auch nicht einer Meinung, das ist auch unbestritten. (Abg. Schieder: ... Argu­mente austauschen!) – Ja, Argumente. Ich kann dir genug Argumente geben! (Abg. Schieder: Dann schickt es einen Tag vorher! Halte dich einmal an die Regeln!) Wenn aber von euch ständig Redner herausgehen, die das Urteil interpretieren, als hätte der EuGH gesagt, dass alle am Karfreitag freibekommen, dann sage ich: Das ist schlicht und einfach die Unwahrheit. Das hat der EuGH nicht festgestellt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Der EuGH hat festgestellt, dass nicht diskriminiert werden darf, das hat er festgestellt. Ihr zeigt hier Taferln und behauptet, dass ein Feiertag gestrichen wird, den gar nie­mand - -, den 96 Prozent in Österreich nicht gehabt haben. (Beifall ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder: „gar niemand“ hast du gesagt!) Das ist die Realität. (Abg. Schieder: Das ist ja präpotent, „gar niemand“, sagst du?) Es ist eine Verhöhnung des Hohen Hauses, wenn an diesem Rednerpult ständig die Unwahrheit behauptet wird. Wir kennen das von der Sozialversicherungsreform; jetzt ist es wieder das Gleiche.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 220

Meine Damen und Herren, ich appelliere wirklich an Sie: Es muss Emotionen geben, und ich bin auch, glaube ich, ein Abgeordneter, der Emotionen zeigt, aber dass wir angeschrien werden, dass einem die Haare wacheln in der ersten Reihe, das ist nicht notwendig. Leben Sie Ihren Klassenkampf von mir aus in Ihren eigenen Kammern, aber nicht hier im Hohen Haus! (Zwischenruf des Abg. Knes.) Zum Zweiten: Hören Sie auf, diese Unwahrheiten zu verbreiten!

Zum Dritten: Diese Regierung, wir ziehen unser Programm durch – auch zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wo waren Sie, als der Familienbonus be­schlossen wurde? Wo waren Sie, als die Senkung der Arbeitslosenversiche­rungs­beit­räge beschlossen wurde? Wer hat nicht mitgestimmt? – Die Sozialdemokratie in Österreich, meine Damen und Herren; das sollte auch einmal gesagt werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Kehren Sie zurück zur sachlichen Auseinandersetzung! Es ist legitim, dass wir hier nicht einer Meinung sind – völlig klar –, aber entsprechen Sie mit Ihren Reden der Würde des Hauses, damit wir hier auch ordentlich miteinander diskutieren können, auch wenn es kontroversiell ist! Da appelliere ich an die Sozialdemokratie, vor allem an Sie, Frau Parteivorsitzende Rendi-Wagner. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jarolim: Dann müsst ihr aber auch parlamentarische Grundregeln einhalten! – Abg. Schimanek: Immer wieder Jarolim!)

19.28


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.28.11

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich glaube, die Argumente sind jetzt wirklich ausgetauscht worden, und ich möchte deshalb auch – so wie Kollege Wöginger – abschließend ganz kurz replizieren.

Fakt ist – und das hat man bei den Reden schon gespürt und in den Gesichtern der 112 Abgeordneten von FPÖ und ÖVP gesehen –, ganz wohl ist euch bei eurem Antrag nicht, ganz gut geht es euch nicht. (Ruf bei der ÖVP: O ja! – Abg. Herbert: Da haben Sie aber eine differenziertere Wahrnehmung!) Wenn jetzt noch einer von euch sagt, das sei die bessere Lösung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dann hat er wirklich keine Ahnung, wie es in der Realität zugeht und wie die Praxis ist. Wir nehmen zur Kenntnis, dass ihr das durchziehen müsst, was ihr von hier auf eure Tische hingeknallt bekommt, noch dazu, da ihr ja gewisse Gesetzestexte hier vorne gar nicht richtig interpretiert habt. Es würde jetzt elendslang werden, wenn ich das fortsetzen würde.

Fakt ist, wir nehmen zur Kenntnis, dass ihr wieder einmal drüberfahren werdet – gegen die Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Republik. Das tut uns allen, die sich für jene Menschen einsetzen, die jeden Tag schwer arbeiten und die sich jetzt endlich einmal etwas verdient haben, weh. Leider, leider – es tut mir einfach weh. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gudenus: Wen wählen die alle? – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

19.29

19.29.38


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 221

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 499 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hier zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Bäckereiarbeiter/innengesetz, das Feiertagsruhegesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Ein­gang in 500 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ferner haben die Abgeordneten Haubner, Schartel, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrag, anschließend über den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und schließlich über Titel und Eingang des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben einen gesamtän­dern­den Abänderungsantrag eingebracht.

Wer sich hiefür ausspricht, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Haubner, Schartel, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 bis 5 eingebracht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich hiefür aussprechen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Titel und Eingang des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gleiches Recht für alle am Karfreitag“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür Ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 501 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür Ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 222

19.32.549. Punkt

Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 584/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert werden (494 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sandler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.33.31

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! „Und die werden auch in Zukunft ein Kinderbetreuungsgeld bekommen, selbst wenn sie die Kinder nicht drei Monate haben.“ Diese Aussage im September vorigen Jahres hat die Krisenpflegeeltern und auch mich sehr gefreut, und ich bin zutiefst überzeugt, dass das auch ehrlich gemeint war. Es kam dann aber anders, und als Begründung wurde eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien genannt, dass die Unterbringung bei Krisenpflegeeltern immer nur vorübergehend ist und daher kein Kinderbetreuungsgeldanspruch besteht.

Bereits 2013 gab es aber schon Urteile, die grundsätzlich den Anspruch auf Kin­derbetreuungsgeld bejahen. Es gab auch ein Urteil vom Oberlandesgericht Graz. Dort steht Folgendes: Laut Judikatur besteht bei Krisenpflegeeltern „bereits ab dem ersten Tag der Übernahme des Kindes ein gemeinsamer Haushalt“. Weiter: „Dass eine Unter­bringung bei Krisenpflegeeltern oder einer Krisenpflegemutter von vornherein nicht auf Dauer angelegt ist, liegt in der Besonderheit dieser aus einer Gefährdung des Kindes resultierenden Situation“.

Das heißt aber nicht, dass damit dem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld die Grund­lage entzogen wird. „Zweck des Kinderbetreuungsgeldes ist es ganz grundsätzlich, einem Elternteil zu ermöglichen, sich in der ersten Lebensphase eines Kindes dessen Erziehung zu widmen, die Betreuungs- und Erziehungskosten auszugleichen und gegebenenfalls finanzielle Nachteile [...] abzumildern. Primäre Anspruchsvoraus­set­zung ist somit die Erbringung von Betreuungsleistungen“, was bei Krisenpflegeeltern vom ersten Tag an gegeben ist.

Ausgehend von dieser Feststellung, dass bei der Unterbringung eines Kindes die Dauer nicht absehbar ist und daher auch eine monatelange Unterbringung möglich ist, „ist dem vom Gesetz geforderten Kriterium der dauerhaften Wohn- und Wirtschafts­gemeinschaft schon durch die Besonderheit der Situation per se entsprochen“.

Dass bei einer 91-tägigen tatsächlichen oder voraussichtlichen Abwesenheit der Eltern oder des Kindes der gemeinsame Haushalt als aufgelöst gilt, heißt keinesfalls, dass eine auf Dauer angelegte Wohngemeinschaft mindestens 90 Tage dauern muss. Würde man also feststellen, dass ein Aufenthalt unter 91 Tagen keinen Haushalt begründet und dass das nur in ganz wenigen Fällen überhaupt möglich ist, dann werden Krisenpflegeeltern quasi gleichsam vom Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ausgeschlossen. Das steht aber nicht nur im Gegensatz zu der Judikatur, sondern auch zur Absicht und dem Zweck des Gesetzes.

Sie erhalten dann meist nur mehr ein Krisenpflegekindergeld aufgrund von Landes­gesetzen, das eigentlich die Aufwendungen für das Kind abdecken soll und keinen sozialrechtlichen Anspruch erwirkt. Wenn Sie sagen, dass Krisenpflegeeltern ein Ge-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 223

halt bekommen, so muss man auch sagen, dass dies sehr geringe Beträge sind, mit denen nicht die besonders aufwendige Betreuung abgegolten wird, sondern die Stun­den, die für die Weiterbildung und die Dokumentation aufgewendet werden.

Den vorliegenden Antrag empfinden viele der betroffenen Eltern als unglaubliche Ge­ring­schätzung ihrer Tätigkeit. Mit der expliziten Nennung der 91-Tage-Frist und der Gefähr­dungsabklärung entsteht ein Ungleichgewicht hinsichtlich der Anspruchsberech­tigung.

Ich glaube ja, dass Sie sich selber nicht sicher sind, ob die 91 Tage wirklich so ge­scheit sind, denn sonst würde es die Ausschussfeststellung über eine Evaluierung nicht brauchen. Wenn nach einer Evaluierung dann festgestellt wird, dass die Treff­sicherheit nicht gegeben ist und der Zeitraum verändert wird, liegt dann keine Un­gleichbehandlung mehr vor?

Wenn das aber so ist, können wir es ja gleich richtig machen. Daher bringen wir folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Birgit Sandler, Genossinnen und Genossen zum Antrag 494 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Artikel 2 Ziffer 2 lautet wie folgt:

2. § 2 Abs. 6 lautet:

„(6) Ein gemeinsamer Haushalt im Sinne dieses Gesetzes liegt nur dann vor, wenn der Elternteil und das Kind in einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse leben und beide an dieser Adresse auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Eine höchstens bis zu 10 Tage verspätet (§ 3 Abs. 1 Melde G) erfolgte Hauptwohnsitzmeldung des Kindes an dieser Wohnadresse schadet nicht. Der ge­mein­same Haushalt gilt bei mehr als 91 tägiger tatsächlicher Dauer einer Abwesenheit des Elternteils oder des Kindes als aufgelöst. Bei einem 91 Tage übersteigenden Krankenhausaufenthalt des Kindes wird bei persönlicher Pflege und Betreuung des Kindes durch diesen Elternteil im Mindestausmaß von durchschnittlich vier Stunden täglich ausnahmsweise der gesamte Haushalt des Kindes mit diesem Elternteil im Sinne dieses Absatzes angenommen. Eine Krisenpflegeperson hat unabhängig davon, dass nie eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Krisenpflege­kind vorliegt, Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für dieses Krisenpflegekind.“

2. Artikel 3 Ziffer 1 lautet wie folgt:

1. Nach § 2 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a angefügt:

„Bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes, der Mutter oder des Kindes gemeinsam mit der Mutter wird der gemeinsame Haushalt im Sinne des Abs. 3 angenommen. Ein solcher Krankenhausaufenthalt steht dem Vorliegen einer Familienzeit nach Abs. 4 nicht entgegen.“

*****

Unterstützen wir gemeinsam diese hoch engagierten, motivierten Eltern, die sich in traumatischen und dramatischen Phasen des Lebens um diese Kinder kümmern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.39


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 224

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs. 3 GOG-NR

der Abgeordneten Birgit Sandler,

Genossinnen und Genossen

zum Antrag der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert werden (494 d.B)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wir wie folgt geändert:

1. Artikel 2 Ziffer 2 lautet, wie folgt:

2. § 2 Abs. 6 lautet:

„(6) Ein gemeinsamer Haushalt im Sinne dieses Gesetzes liegt nur dann vor, wenn der Elternteil und das Kind in einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse leben und beide an dieser Adresse auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Eine höchstens bis zu zehn Tage verspätet (§ 3 Abs. 1 Melde G) erfolgte Hauptwohnsitzmeldung des Kindes an dieser Wohnadresse schadet nicht. Der gemeinsame Haushalt gilt bei mehr als 91 tägiger tatsächlicher Dauer einer Abwe­senheit des Elternteils oder des Kindes als aufgelöst. Bei einem 91 Tage überstei­genden Krankenhausaufenthalt des Kindes wird bei persönlicher Pflege und Betreuung des Kindes durch diesen Elternteil im Mindestausmaß von durchschnittlich vier Stun­den täglich ausnahmsweise der gesamte Haushalt des Kindes mit diesem Elternteil im Sinne dieses Absatzes angenommen. Eine Krisenpflegeperson hat unabhängig davon, dass nie eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Krisen­pflege­kind vorliegt, Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für dieses Krisenpflegekind.“

2. Artikel 3 Ziffer 1 lautet wie folgt:

1. Nach § 2 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a angefügt:

„Bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes, der Mutter oder des Kindes gemeinsam mit der Mutter wird der gemeinsame Haushalt im Sinne des Abs. 3 angenommen. Ein solcher Krankenhausaufenthalt steht dem Vorliegen einer Familienzeit nach Abs. 4 nicht entgegen.“

Begründung

Wenn Familien in akute Krisensituationen geraten, kommen geschulte passagere Pflegeeltern zum Einsatz, die im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe Kinder für einen bestimmten Zeitraum in Pflege und Erziehung übernehmen. Diese Pflegeeltern sprin­gen immer dann ein, wenn ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis für eine nicht bloß verhältnismäßig kurze Zeit eintritt, das die leiblichen Eltern an der Betreuung hindert. Zu diesem Zeitpunkt ist aber noch unklar, wie es konkret weiter­geht: Ob eine Rückführung zu den Eltern, zu Verwandten oder zu Personen aus dem sozialen Umfeld möglich ist oder ob eine andere Form der Betreuung gefunden werden muss. Für diesen Zeitraum der Klärung betreuen meist eigens ausgebildete Krisen­pflegefamilien vor allem sehr junge Kinder im Familienverband.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 225

Krisenpflegeeltern stellen ein äußerst bewährtes Betreuungsinstrument im Kinder­schutz dar und es ist erforderlich ihre anspruchsvolle Kinderschutztätigkeit auch in die­ser Hinsicht attraktiv zu gestalten. Die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes für Krisenpflegeeltern ab dem ersten Tag ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung. Es ist erforderlich im Kinderbetreuungsgeldgesetz eine Klarstellung einzu­fügen, damit auch Krisenpflegeeltern unabhängig von der Dauer des Betreuungs­ver­hältnisses vom Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld umfasst sind. Zudem wird im Initiativantrag der Regierungsfraktionen ein Nachweis verlangt, dass Vater und Mutter während des Spitalsaufenthalts des Kindes während einer Familienzeit das Kind je­weils täglich 4 Stunden durchschnittlich pflegt und betreut. Diese Voraussetzungen sind kaum in die Praxis umzusetzen, wenn das Kind im Inkubator liegt. Kranken­haus­hygiene und betriebliche Abläufe im Spital werden sich mit dieser Regelung kaum vereinbaren lassen. Das Spitalspersonal hat aber anders zu tun, als dies zu über­wachen und dann eine Bestätigung darüber auszustellen. Bei Frühchen, die noch im lnkubator liegen müssen, ist eine vierstündige Betreuung schon aus rein medizinischen Gründen unmöglich. Diese bürokratischen Hürden werden mit dem vorliegenden Abänderungsantrag entschärft.

Die Familienzeit in der Dauer von 28 bis 31 Tagen kann laut dem Familien­zeitbonus­gesetz ab dem Tag der Geburt in Anspruch genommen werden. Überschneidet sich die Familienzeit jedoch mit dem Krankenhausaufenthalt der Mutter und des Kindes wird in der Praxis der Familienzeitbonus nicht ausgezahlt. Da es laut dem Gesetz die Möglichkeit geben soll mit der Familienzeit ab dem Tag der Geburt zu beginnen und es im Vorhinein schwer abschätzbar ist, wie lange der Krankenhausenthalt von Mutter und Kind nach der Geburt dauern wird, soll geregelt werden, dass auch in einem solchen Fall ein gemeinsamer Haushalt vorliegt und eine zeitliche Überschneidung der Fa­milien­zeit und des Krankenhausaufenthaltes der Mutter und des Kindes nicht mehr zu einem Verlust des Familienzeitbonus führt. Zusätzlich wird auch klargestellt, dass, wenn nur noch die Mutter im Krankenhaus und das Kind bereits zu Hause ist, der Fa­milienzeitbonus auszuzahlen ist.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß ein­ge­bracht und ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.39.50

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Die laufende Debatte dreht sich um das Kinderbetreuungsgeld für Krisen­pflegeeltern, und ich möchte vorausschicken, dass wir die wertvolle Arbeit von Krisen­pflegeeltern, die Kinder in schwierigsten Notsituationen bei sich aufnehmen, sehr schätzen, und wir möchten ihnen von dieser Stelle aus auch ein herzliches Danke sagen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Nun hat aber der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich in seiner Rechts­prechung festgestellt, dass Krisenpflegepersonen keine Eltern im Sinn des § 184 des ABGB sind. Dieses Urteil musste dann auch beim Kinderbetreuungsgeldgesetz umgesetzt werden. Seither hatten nun Krisenpflegepersonen generell keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld mehr. Dankenswerterweise hat jedoch unsere Bundes­minis­terin Juliane Bogner-Strauß sofort reagiert und klargestellt, dass die Folgen dieses Entscheids den betroffenen Krisenpflegeeltern nicht zugemutet werden können, und hat eine Regelung angekündigt. – Diese Regelung liegt uns nun heute hier vor.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 226

Alle Krisenpflegeeltern, die vor dem Urteil das Geld bekommen haben, werden es mit dieser Regelung auch in Zukunft bekommen. Man könnte also von einer Punktlandung sprechen und erwarten, dass sich alle bei unserer Ministerin für ihr engagiertes Han­deln bedanken würden – doch weit gefehlt! Mit Verdrehungen, Missinterpretationen und Unterstellungen wurde und wird eine Verunsicherung betrieben, die offensichtlich zum System erklärt werden soll, denn genau die gleiche Vorgehensweise wurde bei der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung gewählt: eine Verunsiche­rungstaktik sondergleichen, die jeglicher Grundlage entbehrt hat. In diesem Bereich ist nach der Korrektur nicht ein einziger Fall bekannt geworden, bei dem die Ansprüche nicht erfüllt worden wären.

Auch diesmal, beim Kinderbetreuungsgeldgesetz, ist es so, dass alle Krisenpfle­ge­eltern, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, so wie vor dem Urteil auch jetzt ihr Geld bekommen werden – und zwar, meine Damen und Herren, rückwirkend mit jenem Datum, an dem die Zahlungen eingestellt wurden. Es wird hier keine Lücke oder Nachteile für die betroffenen Krisenpflegeeltern geben.

Dennoch sind wir im Zuge der Beratungen draufgekommen, dass bei den Vorausset­zungen für die Bezugsberechtigung einiges an Verbesserungspotenzial gegeben ist. Ich spreche zum Beispiel von den 91 Tagen durchgehender Wohn- und Wirtschafts­gemeinschaft, die notwendig sind, dass von einem gemeinsamen Haushalt im Sinne des Gesetzes gesprochen werden kann. Diese 91 Tage sind keine neue Regelung, die in diesem Gesetz gefunden wurde, sondern sie waren auch schon Rechtsbestand lange vor dem Urteil des OGH. Diese 91 Tage sind Voraussetzung nicht nur für Krisen­pflegeeltern, sondern ebenso für Pflegeeltern, Adoptiveltern und auch leibliche Eltern. Dies ist daher im Sinne der Verhinderung einer Diskriminierung notwendig.

Dennoch haben wir im Ausschuss zugesagt, dieses Thema einer Evaluierung zuzu­führen, und um eben das Vertrauen der Opposition nicht zu sehr zu strapazieren, haben wir dies auch in die Form einer Ausschussfeststellung gegossen. Diese Aus­schussfeststellung möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, hier ebenfalls zur Kenntnis bringen. 

„Der Ausschuss für Familie und Jugend geht davon aus, dass die im Kinderbetreu­ungsgeldgesetz definierte Dauerhaftigkeit der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft im Ausmaß von mindestens 91 Tagen als Voraussetzung für eine Anspruchsberechtigung für alle Eltern unter Berücksichtigung des Kindeswohls und im Hinblick auf die Treffsicherheit dieser Anspruchsvoraussetzung einer Evaluierung unterzogen wird.“

Ich glaube, damit haben wir wirklich unseren guten Willen bezeugt, und ich danke auch allen Parteien, die dieser Ausschussfeststellung zugestimmt haben.

Meine Damen und Herren! Mir als Vorsitzendem des Familienausschusses ist es ein großes persönliches Anliegen, dass wir gerade in diesem Ausschuss ein gutes und auf einem gewissen Grundvertrauen basierendes Miteinander-Arbeiten möglich machen. Auch wenn klar ist, dass in der politischen Auseinandersetzung unterschiedliche Po­sitionen herausgearbeitet werden müssen und manchmal auch die Zuspitzung eines Themas notwendig ist, sollten wir einen Grundkonsens der Fairness nicht verlassen, die Leidtragenden solcher Konflikte sind schlussendlich immer die betroffenen Bürge­rinnen und Bürger.

Als Ausschussvorsitzender reiche ich allen Parteien gerne die Hand zur Zusam­men­arbeit und danke Ihnen, Frau Ministerin, für die schnelle und kompetente Reparatur des vorliegenden Kinderbetreuungsgeldgesetzes. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.44



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 227

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zinggl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


19.44.49

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Ausschussvorsitzender Sieber, die Sache ist ja viel einfacher. Da gibt es Eltern, die erklären sich freiwillig bereit, dort einzuspringen, wo Not ist, wo Kinder zurück­geblieben sind – die Eltern sind nicht mehr da, aus welchen Gründen auch immer –, und kurzfristig entscheiden sie sich, dass sie da etwas tun und dass sie sich vorüber­gehend um diese Kinder kümmern, bis eine generelle Lösung gefunden wird.

Diese Kinder werden oft in einem ganz schlechten Zustand übernommen – verlaust, krank, ohne gescheites Gewand (Zwischenruf des Abg. Sieber) –, und jetzt ist es doch traurig und frech, diesen Eltern das Kinderbetreuungsgeld zu streichen (Abg. Schimanek: Nein, nein, nein!), nur weil sie diese Kinder weniger als drei Monate be­treuen. Das ist so. Sie sparen bei diesen freundlichen, hilfsbereiten Menschen, das ist kleinlich. (Abg. Sieber: Sparen?) Sie sparen auf Kosten von hilfsbereiten Menschen ein bisschen Geld.

Und das Zweite – das ist auch traurig –: Sie, Frau Ministerin, haben noch im Septem­ber im Ö1-„Mittagsjournal“ gesagt, dass Sie diesen Eltern auch in Zukunft ein Kinder­betreuungsgeld zukommen lassen, auch wenn sie die Kinder weniger als drei Monate betreuen, also unabhängig von der Dauer der Betreuung. – Ein halbes Jahr später haben Sie das vergessen. Das ist so ähnlich wie jetzt beim Karfreitagsgesetz: Zuerst wird gesagt, niemandem wird etwas weggenommen, dann doch. – Na ja, ich erinnere an dieses Versprechen und bringe einen Entschließungsantrag seitens meiner Kollegin Daniela Holzinger ein, die jetzt kurzfristig erkrankt ist.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie und Ju­gend, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit der Krisen- und Kurzzeitpflegeeltern der Anspruch auf Kinderbetreu­ungsgeld ab dem ersten Tag der Betreuung und für die tatsächliche Dauer der Be­treuung und Pflege gewährt wird.

*****

So würde sich das gehören! Ich befürchte, dass Sie kein Verständnis dafür haben. – Danke. (Beifall bei JETZT.)

19.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 228

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 9 in der 63. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 584/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichs­ge­setz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz geän­dert werden (494 d.B.)

Krisenpflegepersonen sind wichtige Bezugspersonen für Kinder in Notsituationen. Um die wertvolle Arbeit von Krisenpflegepersonen zu unterstützen, soll auch für sie ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe bestehen.

Einen solchen Anspruch sieht schon der Antrag der Regierungsparteien vor, der bald im Nationalrat beschlossen werden soll. Die im Initiativantrag (584/A) vorgesehenen Änderungen des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967, des Kinderbetreuungs­geld­gesetzes sowie des Familienzeitbonusgesetzes führen allerdings nicht dazu, dass tatsächlich alle Krisenpflegepersonen einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld erhal­ten. Vielmehr verwehrt der Entwurf der Mehrzahl der Krisenpflegeeltern den Bezug auf Kinderbetreuungsgeld:

Der Gesetzesvorschlag zum Kinderbetreuungsgeldgesetz sieht nämlich vor, dass ein gemeinsamer Haushalt – der Anspruchsvoraussetzung ist – nur dann vorliegt, wenn Elternteil bzw. Krisenpflegeperson und Kind für die durchgehende Dauer von min­destens 91 Tagen (13 Wochen) in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Adresse leben und beide an dieser Adresse auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind.

Eine Betreuung von 13 Wochen ist jedoch keinesfalls die Regel. Krisenpflege­verhält­nisse dauern in aller Regel 6 bis 8 Wochen. Länger sollen die Betreuungsverhältnisse möglichst nicht bestehen, weil die Kinder entweder zu den leiblichen Elternteilen oder zu einer Dauerpflegefamilie kommen. 

Krisenpflegeeltern haben oft mehrere Kinder hintereinander, oft überlappend, in Pflege und stehen Tag und Nacht für deren Übernahme zur Verfügung. Mit der vorgeschla­ge­nen Gesetzesänderung hätten viele Krisenpflegeeltern keine Chance mehr, für ihre Krisenpflegekinder Kinderbetreuungsgeld zu erhalten. Nur, wenn sie ausnahmsweise ein Kind für mehr als 91 Tage in Pflege haben. Damit können sich die meisten Krisen­pflegeeltern diese Tätigkeit nicht mehr leisten. Besonders vor dem Hintergrund, dass bereits eine dringende Nachfrage an Krisenpflegeeltern besteht, ist der vorlie­gende Gesetzesentwurf unverantwortlich. Er erhöht das Risiko, dass es in Zukunft noch weni­ger Krisenpflegeeltern geben wird.

Bundesministerin Bogner-Strauß hatte noch Ende September 2018, nachdem das Oberlandesgericht Graz im Sommer 2018 einer Krisenpflegefamilie, die ein Kind kürzer als 91 Tage bei sich hatte, kein Kinderbetreuungsgeld zugestand, im Radio gemeint, dass es um rund 50 Fälle pro Jahr gehe: "Und die werden auch in Zukunft ein Kin­derbetreuungsgeld bekommen, selbst wenn sie die Kinder nicht drei Monate haben", versprach sie damals. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzu-


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lei­ten, die Krisen- und Kurzzeitpflegeeltern den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ab dem ersten Tag der Betreuung gewährt.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß unterschrieben, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mühlberghuber zu Wort. – Bitte.


19.47.16

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Werte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Herr Zinggl, es ist nicht richtig, dass, wie Sie jetzt gerade ausgeführt haben, den Krisenpflegeeltern etwas weggenommen wird. Das ist ein Gesetz, das genau so wiederhergestellt worden ist, wie es vor dem Spruch gegolten hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Bravoruf der Abg. Schimanek.)

Es ist aber sehr wohl richtig, dass Krisenpflegepersonen wichtige Bezugspersonen sind, die in Notsituationen zur Verfügung stehen und diese wichtige, wertvolle Aufgabe und Arbeit übernehmen. Sie springen ein, wenn sofort ein Platz für Kinder gefunden werden muss und sich die Eltern aus welchen Gründen auch immer nicht um sie kümmern können. Die Kinder bleiben auch dort, bis klar ist, ob sie wieder zu den Eltern zurückkehren oder dauerhaft zu einer Pflegefamilie kommen.

Grundsätzlich erhalten Pflegeeltern für ihre wichtige Aufgabe eine Leistung seitens der Bundesländer, denn das Krisenpflegewesen liegt in der Zuständigkeit der Länder.

Hintergrund dieser Debatte ist, dass die Reparatur dieses Gesetzes, die nach einem Spruch des Obersten Gerichtshofes notwendig wurde, hiermit sichergestellt ist, das heißt, dass Krisenpflegepersonen rückwirkend mit 1. Juli 2018 wieder Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld haben.

Das Familienressort hat eine Lösung erarbeitet, damit Krisenpflegepersonen bei Erfül­lung aller Voraussetzungen auch die Familienleistungen des Bundes erhalten, das heißt, dass sie das Kinderbetreuungsgeld wieder bekommen. Es wird festgelegt, dass eine Krisenpflegeperson Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat, wenn das Kind min­destens 91 Tage durchgehend in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft betreut wird.

Durch eine entsprechende Anpassung im Familienlastenausgleichsgesetz wird auch der Anspruch auf Familienbeihilfe sichergestellt.

Die dritte gesetzliche Änderung betrifft den Familienzeitbonus, der ausnahmsweise auch dann gewährt werden soll, wenn aufgrund eines erforderlichen Krankenhaus­aufenthalts des Kindes kein gemeinsamer Haushalt mit den Eltern vorliegt.

Damit wurde die versprochene Reparatur durchgeführt und das Gesetz wurde wieder so hergestellt, wie es vor dem Spruch des OGH war, denn wir wollen, dass die wichtige Aufgabe und die wichtige Arbeit von Krisenpflegeeltern gesetzlich und finanziell abge­sichert ist. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

19.50


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kovacevic zu Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 230

19.50.41

Abgeordneter Christian Kovacevic (SPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Wir haben von den Vorrednerinnen und Vorrednern erklärt bekommen, worum es geht: Wir befassen uns hier bei diesem Gesetzentwurf mit den Krisenpflegefamilien, und es geht um den Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld.

Diese Debatte ist im ganzen Zusammenhang gesehen meines Erachtens sehr bedau­erlich verlaufen. Mit diesem Vorschlag gibt es künftig einen Anspruch auf Kinder­be­treuungsgeld, Frau Ministerin und KollegInnen von FPÖ und ÖVP, und auch der Bezug der Familienbeihilfe soll sichergestellt werden, aber dieser Anspruch besteht erst nach 91 Tagen.

Jetzt ist es egal, ob es sich dabei um eine Reparatur handelt, wie Sie das immer wieder beteuern, oder nicht – das ist nicht der springende Punkt! Eine Reparatur des Gesetzes ist okay, die hätte das Gesetz sowieso benötigt, das hätte es sowieso gebraucht, aber bei einer Reparatur hätte ich mir erwartet, dass wir das schneller erledigen, dass wir das schon im Herbst machen, dass das schon im Oktober oder im November behandelt wird.

Frau Minister, Sie haben im September 2018 angekündigt, dass Sie sich sofort um alternative Lösungen bemühen wollen, weil, so wie Sie gesagt haben, diese Entscheidung des OGH weder menschlich noch politisch vertretbar sei. Sie haben gesagt, dass Sie die Neuregelung noch letztes Jahr, also 2018, parlamentarisch um­set­zen wollen.

Wenn wir von einer Reparatur sprechen, das heißt, wenn es wirklich nur um Forma­litäten geht, damit der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt ist, dann akzeptiere ich das, aber wenn wir jetzt so viel Zeit haben verstreichen lassen, dass wir über ein halbes Jahr warten, und dann wird diese wirklich nur Minireparatur vorgelegt, dann, muss ich sagen, ist das von unserer Seite aus gesehen ganz einfach zu wenig. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben von Anfang an, seit Bekanntwerden des Gerichtsentscheides, vehement eingefordert, dass Krisenpflegeeltern ein Kinderbetreuungsgeld erhalten müssen, und zwar ab dem ersten Betreuungstag und nicht erst nach drei Monaten. Das ist der springende Punkt.

Auch die Argumentation, dass Sie, Frau Ministerin, Krisenpflegeeltern gleich behan­deln wie alle anderen Eltern, ist für uns nicht zufriedenstellend. Krisenpflegeeltern dürfen aufgrund ihrer besonderen Funktion eben nicht gleich behandelt werden, son­dern wir müssen diesbezüglich eine Lösung finden, die den Bezug ab dem ersten Tag gewährleistet. Genau das war unsere Forderung von Beginn an und genau diese Forderung haben wir auch in den bisherigen Diskussionen im Ausschuss kundgetan. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte auf noch einen Punkt in diesem Gesetzentwurf eingehen. Bezüglich des Familienzeitbonus, bezüglich dieses Papamonats wird auch angegeben, dass künftig Bestätigungen von Krankenhäusern zu erbringen sind. Es geht darum, wenn zum Beispiel ein Frühchen im Inkubator liegt, dass die Eltern dann acht Stunden lang das Kleine betreuen und pflegen müssen. Wir fragen uns ganz einfach, wie das in der Praxis funktionieren soll – also unseres Erachtens ist dieser Entwurf nicht praxis­taug­lich. Natürlich werden die Eltern immer so gut es geht vor Ort sein, aber wie soll ich mir die Pflege oder in dem Sinne eine Betreuung eines Frühchens vorstellen? – Wir sind der Meinung, dass das in der Praxis so nicht umgesetzt werden kann.

Noch einmal: Wir fordern weiterhin das Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern ab dem ersten Tag und nicht erst nach drei Monaten. Wir sehen da ganz einfach Sie als


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Regierungsparteien beziehungsweise Ihr Ministerium, Frau Minister, als dafür zustän­dig, eine vernünftige Regelung zu präsentieren. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dies­bezüglich eine Lösung zu finden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.54


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Nun gelangt Herr Abgeordneter Bernhard zu Wort. – Bitte.


19.54.30

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ganz zu Beginn möchte ich natürlich herausstreichen, wie wertvoll die Arbeit von Krisenpflegefamilien ist. Man muss sich vorstellen, das sind Menschen, die sich freiwillig den Jüngsten in unserer Gesellschaft verschreiben, meistens unter finanziell sehr schlechten Rahmenbedingungen, mit einer großen Aufopferungsbereitschaft und einer großen Spontanität: Man bekommt einen Anruf und wenige Stunden später ist das zu pflegende Kind auch bereits im Haushalt.

Diese Personen nehmen sehr viel auf sich, und es sind nicht viele in unserer Gesellschaft: Es sind in Summe 200 Familien in ganz Österreich, die tatsächlich diese Form der Pflege übernehmen.

Die Krisenpflegefamilie hat eines an sich und in sich relativ logisch beieinander, näm­lich: Das ist eine Situation, die auf Zeit besteht. Wenn ein Kind in einer sehr schwie­rigen Situation ist, weil die Eltern eine Suchtkrankheit haben, weil ein Elternteil gewalt­tätig ist oder Ähnliches, und dieses Kind in eine Krisenpflegefamilie kommt, dann ist der Staat sehr rasch bemüht zu entscheiden, wie es weitergehen soll: Kommt es dauerhaft in eine Pflegefamilie, kann es zurückgebracht werden? – Das ist sehr schwierig, aber – das ist auch ein wesentlicher Grund – an sich funktioniert die Ent­scheidung sehr gut.

Das wiederum führt dazu, dass von den 200 Krisenpflegefamilien knapp 140 die Kinder weniger als 91 Tage haben und diese deswegen dieses Kinderbetreuungsgeld in der Vergangenheit nicht bekommen haben und, wie es aussieht, auch in der Zukunft nicht bekommen sollen.

Für uns NEOS sind zwei Punkte klar. – Der erste Punkt: Jede Krisenpflegefamilie soll, wenn es einen entsprechenden Anspruch gibt, dieses Kinderbetreuungsgeld auch bekommen, unabhängig davon, ob das Kind einen Tag oder 100 Tage bei der Krisen­pflegefamilie ist. Und: Wir stellen die Kinder in den Mittelpunkt unserer politischen Entscheidungen. Das bedeutet, wir wollen, dass jedes Kind in unserem Land die gleiche Chance hat, das bedeutet, auch die gleiche finanzielle Ausstattung, was die Familienleistungen des Staates betrifft.

Ja, die Reparatur war notwendig, aber ich glaube nicht, dass sie gut durchdacht war. Frau Ministerin Bogner-Strauß hat im Herbst, das wurde schon öfter erwähnt, gesagt, dass es eine Lösung für alle Familien geben wird. Sie hat ihr Versprechen nicht gehalten, und wir als Abgeordnete sind auch sehr kurzfristig darüber informiert worden, wie dieser Beschluss aussehen soll.

Was war also die Entscheidungsgrundlage? – Die Entscheidungsgrundlage für uns NEOS war – wir haben es uns nicht leicht gemacht –: Stimmen wir jetzt gegen diese 60 Familien, die durch diesen Beschluss wieder das Kinderbetreuungsgeld bekommen, oder ist es eine Hilfe für die anderen 140, wenn auch diese 60 es weiterhin nicht bekommen? – Wir sind der Meinung, dass die richtige Entscheidung ist, in einem Beschluss für diese 60 Krisenpflegefamilien einzutreten und unsere ganze Kraft dafür aufzuwenden, auch den anderen 140 dieses Kinderbetreuungsgeld so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen.


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Deswegen möchte ich Ihnen auch einen Abänderungsantrag zur Kenntnis bringen. Da ich der Meinung bin, dass rasch gehandelt werden muss, möchten wir das gleich in der heutigen Beschlussfassung enthalten haben.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 584/A angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert: 

Art. 2 Z 2 lautet wie folgt:

„2. § 2 Abs. 6 lautet wie folgt:

Ein gemeinsamer Haushalt im Sinne dieses Gesetzes liegt nur dann vor, wenn der Elternteil und das Kind in einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse leben und beide an dieser Adresse auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Eine höchstens bis zu 10 Tagen verspätet erfolgte Hauptwohnsitzmel­dung des Kindes an dieser Wohnadresse schadet nicht. Der gemeinsame Haushalt gilt bei mehr als 91-tägiger tatsächlicher oder voraussichtlicher Dauer einer Abwesenheit des Elternteiles oder des Kindes jedenfalls als aufgelöst. Bei einem 91 Tage über­steigenden Krankenhausaufenthalt des Kindes wird ausnahmsweise bei persönlicher Pflege und Betreuung des Kindes durch diesen Elternteil im Mindestausmaß von durch­schnittlich vier Stunden täglich der gemeinsame Haushalt des Kindes mit diesem Elternteil im Sinne dieses Absatzes angenommen. Eine Krisenpflegeperson hat unab­hängig davon, dass nie eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Krisenpflegekind vorliegt, Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für dieses Krisenpflege­kind.“

*****

Das bedeutet, mit diesem Abänderungsantrag schaffen wir die Möglichkeit einer Aus­nahme für Krisenpflegefamilien. Alle Juristinnen und Juristen, die wir befragt haben, sagen uns, dieser Beschluss ist möglich. – Ich bitte hier um Ihre Unterstützung.

Was wir als NEOS erreicht haben, ist eine Evaluierung. Wir haben erreicht, dass das Kinderbetreuungsgeldgesetz ganz grundsätzlich evaluiert wird, nämlich dahin gehend, ob ein Hauptwohnsitz überhaupt passend ist, ob die verschiedenen Familienformen, die heutzutage zutage treten und auch gelebt werden, ausreichend berücksichtigt werden und ob die Krisenpflegefamilien ausreichend berücksichtigt werden. Das war nicht selbstverständlich, das haben wir errungen. Dafür danke ich auch Kollegen Sieber.

Ich möchte aber auch einen zweiten Antrag einbringen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, weil mit dem Abänderungsantrag heute die Korrektur vorgenommen würde, es ist aber ein sehr konkreter Antrag. Es gibt für die Regierungsfraktionen eine zweite Möglichkeit, die Unterstützung für unser Ansinnen auszudrücken, nämlich durch eine Entschließung an ihre eigene Ministerin.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unter­stüt­zung für Kurzzeitpflegepersonen“


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 233

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die eine ausreichende finanzielle Unterstützung für Krisen- und Kurzzeitpflege­eltern, unabhängig von der Dauer des Betreuungsverhältnisses, gewährleistet.“

*****

Damit würde man der Ministerin die Möglichkeit geben, selbst noch einmal darüber nachzudenken, was sie macht.

Ganz konkret: Der Bund hat jede Möglichkeit. Sich hinter einer Reparatur oder hinter der Länderkompetenz zu verstecken ist ein Denken im Föderalismus, im bestehenden System. Es gäbe die Möglichkeit, eigene Töpfe anzuzapfen, es gäbe die Möglichkeit, Ausnahmebestimmungen zu machen.

Das, was wir heute diskutieren, ist keine Frage der Parteifarbe; es ist auch keine Frage einer Ideologie, sondern es ist eine Frage des Respekts vor Krisenpflegefamilien und den Jüngsten in unserer Gesellschaft, und daher bitte ich um entsprechende Unter­stützung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

20.00

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 584/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kin­derbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert werden (494 d.B.) – TOP 9

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 584/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kin­derbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert werden (494 d.B.), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 2 Z. 2 lautet wie folgt:

„2. § 2 Abs. 6 lautet wie folgt:

Ein gemeinsamer Haushalt im Sinne dieses Gesetzes liegt nur dann vor, wenn der Elternteil und das Kind in einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse leben und beide an dieser Adresse auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Eine höchstens bis zu 10 Tagen verspätet erfolgte Hauptwohn­sitz­meldung des Kindes an dieser Wohnadresse schadet nicht. Der gemeinsame Haushalt gilt bei mehr als 91-tägiger tatsächlicher oder voraussichtlicher Dauer einer Abwe­senheit des Elternteiles oder des Kindes jedenfalls als aufgelöst. Bei einem 91 Tage übersteigenden Krankenhausaufenthalt des Kindes wird ausnahmsweise bei persön­licher Pflege und Betreuung des Kindes durch diesen Elternteil im Mindestausmaß von durchschnittlich vier Stunden täglich der gemeinsame Haushalt des Kindes mit diesem Elternteil im Sinne dieses Absatzes angenommen. Eine Krisenpflegeperson hat unab-


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hängig davon, dass nie eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Krisenpflegekind vorliegt, Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für dieses Krisenpflege­kind."

Begründung

Die Arbeit von Krisenpflegeeltern ist für ein funktionierendes Netz im Kinder- und Jugendhilfebereich in Österreich unerlässlich. Deren Situation und finanzielle Absiche­rung ist allerdings davon abhängig, in welchem Bundesland sie leben. Mit dem vorlie­gen­den Gesetzesentwurf kommt es zwar zu einer gesetzlichen Klarstellung, was das Erfordernis eines gemeinsamen Haushalts gem. KBBG angeht. Von der Definition einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, die iSd § 2 Abs 6 mindestens 91 Tage andauern muss, geht man aber nicht ab. Für Krisenpflegeeltern, die ein Pfle­ge­kind kürzer als 91 Tage bei sich aufnehmen, ist dementsprechend kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld vorgesehen. Für diese Gruppe muss es ebenso Unterstützung von Seiten des Bundes geben, der durch die vorliegende Änderung sichergestellt wird. Sie erhalten dadurch Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, sobald sie ein Krisenpfle­gekind bei sich aufnehmen.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Unterstützung für Kurzzeitpflegepersonen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 63. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 584/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeld­gesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert werden (494 d.B.) – TOP 9

Die Arbeit von Krisenpflegeeltern ist für ein funktionierendes Netz im Kinder- und Jugendhilfebereich in Österreich unerlässlich. Deren Situation und finanzielle Ab-siche­rung ist allerdings davon abhängig, in welchem Bundesland sie leben. Mit dem vorlie­genden Initiativantrag kommt es zwar zu einer gesetzlichen Klarstellung, was das Erfordernis eines gemeinsamen Haushalts gem. KBBG angeht. Von der Definition einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, die iSd § 2 Abs 6 mindestens 91 Tage andauern muss, geht man aber nicht ab. Für Krisenpflegeeltern, die ein Pflegekind kürzer als 91 Tage bei sich aufnehmen, ist dementsprechend kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld vorgesehen. Für diese Gruppe muss es ebenso Unter­stützung von Seiten des Bundes geben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzu-


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leiten, die eine ausreichende finanzielle Unterstützung für Krisen- und Kurzzeit­pfle­ge­eltern, unabhängig von der Dauer des Betreuungsverhältnisses, gewährleistet.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die beiden eingebrachten Anträge, der Abände­rungs­antrag und der Entschließungsantrag, sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesminister. – Bitte, Frau Minister.


20.00.59

Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß: Frau Präsidentin! Liebe Österreicher, liebe Öster­reiche­rinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben es bereits gehört: Krisenpflegeeltern geben unseren Kindern Halt, Wärme und Nähe, und das meistens für wenige Wochen; und zwar genau dann, wenn die eigene Familie nicht zur Verfügung steht. Als Familienministerin ist es mir natürlich ein Anliegen, dass un­sere Kleinsten, und in diesem Fall auch die Schwächsten, bestmöglich betreut und begleitet werden, dass sie unterstützt werden, und zwar während jener Zeit, während der abge­klärt wird, ob sie zu ihrer Familie zurückkönnen oder ob sie dauerhaft zu einer Pflege­familie müssen.

Kinder aus krisengeschüttelten Familien sind in vielen Fällen traumatisiert, aber sie wollen genauso versorgt, geliebt, gefördert und gestärkt werden, wie alle unsere Kinder. In solchen Situationen ist es ganz wichtig, dass wir stabile Betreuungspersonen finden, und das sind die Krisenpflegeeltern. Krisenpflegeeltern übernehmen daher für einige Wochen die Verantwortung für ein Kind, wenn es eine besondere Unterstützung braucht. Demzufolge hat der Oberste Gerichtshof auch festgelegt, dass Krisenpflege­eltern – und wir haben es bereits gehört – keine Eltern im Sinne des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs sind, da sich in diesen wenigen Wochen laut OGH keine Eltern-Kind-ähnliche Beziehung aufbaut. Diese Rechtsprechung hat zur Folge, dass alle Krisenpflegeeltern mangels Erfüllung des Elternbegriffs kein Kinderbetreuungsgeld mehr bekommen.

Krisenpflegeeltern – und ich glaube, da sind wir uns einig – verdienen unsere vollste Anerkennung und unsere Wertschätzung, weil sie eine sehr wertvolle Arbeit leisten. Wir passen jetzt das Gesetz an, und zwar dahin gehend, dass Krisenpflegeeltern allen anderen Eltern gleichgestellt sind – nämlich sowohl Adoptiveltern als auch leiblichen Eltern als auch Pflegeeltern – und damit Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld haben, sobald sie das Kind länger als 91 Tage betreuen. Auch die Familienbeihilfe wird den Krisenpflegeeltern vom ersten Tag an gewährt.

Die Anpassung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes erfolgt rückwirkend, sprich, wir haben zwar einige Monate gebraucht, um dieses Gesetz zu reparieren, aber alle Eltern bekommen, wenn sie das Kind länger als 91 Tage betreuen, das Kinderbetreuungsgeld ohne Lücke rückwirkend ab 1. Juli 2018 ausbezahlt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Um es noch einmal zu sagen: Auch vor der Reparatur dieses Gesetzes und vor der Umsetzung des OGH-Urteils haben Krisenpflegeeltern, die das Kind weniger als 91 Tage bei sich hatten, kein Kinderbetreuungsgeld bekommen. Wie gesagt, Krisen­pflege­eltern werden jetzt gleich behandelt wie alle anderen Eltern. Wir haben verfas­sungsrechtlich eine Gleichbehandlungspflicht. Würden wir Kriseneltern bevorzugen,


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würden wir eine spezielle Personengruppe bevorzugen, wäre das definitiv eine Ungleichbehandlung der Krisenpflegeeltern gegenüber allen anderen Eltern.

Krisenpflegeeltern werden dennoch anders behandelt als Eltern oder Adoptiveltern, denn sie bekommen zusätzliche Leistungen, die von den Ländern ausbezahlt werden. Die konkrete Ausgestaltung und die finanzielle Abgeltung sind in jedem Bundesland anders geregelt. Krisenpflege ist aber – wie wir es schon gehört haben – Aufgabe der Bundesländer. Nichtsdestotrotz unterstützt der Bund die Krisenpflegeeltern zusätzlich und zahlt entsprechende Familienleistungen aus.

Krisenpflegeeltern sind couragiert und engagiert, haben manchmal sicherlich daran zu knabbern, wenn traumatisierte Kinder zu ihnen kommen; es ist sicherlich nicht einfach, ein Kind nach ein paar Wochen wieder abzugeben, und deswegen werden sie von unserer Gesellschaft für diese Leistung auch sehr geschätzt und anerkannt. Natürlich sollen sie daher auch Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe erhalten, aber unter denselben Voraussetzungen, wie diese auch anderen Eltern zugestanden werden.

Ich möchte noch auf die Gesetzesreparatur zum Thema Familienzeitbonus – auch Papamonat genannt – eingehen, hinsichtlich der Geburt von Frühchen. Bislang kann der Familienzeitbonus nur in Anspruch genommen werden, wenn ein gemeinsamer Haushalt von Vater, Mutter und Kind besteht. Ein gemeinsamer Haushalt macht natür­lich Sinn, der Familienzeitbonus ist ja dafür gedacht, dass die Väter kurz nach der Geburt – und ich freue mich sehr, wenn wir die Väterbeteiligung erhöhen können – die Mütter und die Babys unterstützen und vor allem eine innige Bindung zum Baby aufbauen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Nichtsdestotrotz ist es in einigen Fällen passiert, dass die Möglichkeit, den Familien­zeitbonus in Anspruch zu nehmen, nicht gegeben war, wenn das Baby als Frühchen zur Welt kam und nicht innerhalb von drei Monaten zu Hause war, denn der Familien­zeitbonus kann nur innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt bezogen werden. Jetzt haben wir gesagt, wenn es bei einem Frühchen eine medizinische Indikation gibt, dass es noch im Spital bleiben muss, kann der Vater den Familienzeitbonus dennoch in Anspruch nehmen.

Ich freue mich sehr darüber, weil ich glaube, dass das ganz wichtig ist. Es ist nicht relevant, ob das Baby zu Hause ist oder ob es im Spital ist und noch im Brutkasten sein muss; ich glaube, je früher man eine Bindung zu einem Baby aufbauen kann, umso besser ist es. Wie gesagt, ich freue mich im Speziellen, wenn wir die Väter­beteiligung noch erhöhen können, wenn Väter sich stärker um die neugeborenen Babys kümmern und die Mütter dahin gehend unterstützen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Abschließend möchte ich noch eines sagen: Wir sind gerade dabei, das Kinderbetreu­ungsgeldkonto, so wie wir es jetzt haben, und den Familienzeitbonus – beides gibt es seit 1. März 2017 – zu evaluieren. Da der Bezug von Kinderbetreuungsgeld in seiner längsten Ausformung 35 Monate möglich ist, gestehen Sie mir bitte zu, dass ich mir für diese Evaluierung zumindest drei Jahre Zeit nehme, denn dann können wir wirklich Rückschlüsse ziehen, Lösungen finden und Maßnahmen treffen, um das Kinderbetreu­ungsgeld für die Eltern in Österreich noch besser auszugestalten und auch den Fami­lienzeitbonus besser umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.09


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Erasim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 237

20.10.01

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Bild­schirmen! (Die Rednerin stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der über dem Text: „Ministerin verspricht: Geld für Krisen-Pflegeeltern wird nicht gekürzt“ Bundesministerin Bogner-Strauß abgebildet ist.) Ich möchte kurz erörtern, warum es uns so wichtig ist, dass Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld ab dem ersten Tag erhalten, und warum ich das, was hier vorgelegt wurde, als Verhöhnung all dieser Krisenpflegeeltern empfinde. Unseres Erachtens wurde das nicht repariert, denn Krisenpflegeeltern haben die Kinder im Durchschnitt vier bis sechs Wochen lang bei sich, also weit weniger als 91 Tage; ab dieser Dauer darf nach dieser Regelung das Kinderbetreuungsgeld bezo­gen werden.

Frau Ministerin! Das letzte Mal habe ich an dieser Stelle zum Thema Kinderbetreu­ungsgeld für Krisenpflegeeltern am 24. Oktober 2018 gesprochen, also vor exakt vier Monaten. Damals haben Sie meine Aufforderung, hier dringendst tätig zu werden, sehr flapsig als Ungeduld meiner Person abgetan, und Sie haben versichert – mehrmals, auf verschiedenen Ebenen – hier noch vor dem 31.12. einen Gesetzesantrag vorzu­legen, der die gesetzliche Lage repariert. Ich zitiere Sie: „Und die werden auch in Zukunft ein Kinderbetreuungsgeld bekommen, selbst wenn sie die Kinder nicht drei Monate haben.“ – Frau Ministerin Bogner-Strauß, das haben Sie selbst gesagt und das rufe ich Ihnen hier vehement in Erinnerung. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Familienausschuss, im Plenum, via OTS-Aussendung, die ich gerade zitiert habe, in Zeitungsinterviews haben Sie bei dieser so sensiblen Materie alle Versprechungen der Welt gemacht. Allen, die an diesen Versprechungen gezweifelt haben – wir als SPÖ waren immer bei den Zweiflern dabei –, haben Sie größtes Unverständnis entgegen­geschmettert. Die von Ihnen initiierte Ausschussfeststellung bestätigt ja, dass Sie selbst an der moralischen Richtigkeit dieses Gesetzestextes zweifeln, und Sie zweifeln zu Recht daran. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie sind eine Ministerin, die in schönen Sprechblasen jedem Anliegen die Unterstüt­zung zusichert; wenn man aber hinter diese schönen Worte sieht, muss man erkennen, dass das, was Sie umsetzen, für alles andere als für mehr Gerechtigkeit in diesem Land sorgt. Ich verspreche Ihnen, ich werde nicht müde werden, bei jeder sich bieten­den Gelegenheit die so dringend notwendigen Maßnahmen im Sinne der Familien in diesem Lande in Erinnerung zu rufen.

Wann reparieren Sie die existenzbedrohenden Kürzungen bei den Familienberatungs­stellen? Wann wird die adäquate Anrechnung von Karenzzeiten im Gesetz verankert? Wann setzen Sie Maßnahmen betreffend Unterhaltsgarantie für Alleinerzieherinnen? Was tun Sie gegen Kinderarmut? (Beifall bei der SPÖ.) – Und kommen Sie mir bitte nicht mit dem Familienbonus Plus, denn dieser ist in vielerlei Hinsicht möglicherweise eine positive Sache, aber sicher nicht in Sachen Bekämpfung von Kinderarmut und für Schlechterverdienende! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich kann Ihnen ganz klar sagen: Bei all diesen wichtigen Themen für die Familien in diesem Land tun Sie nicht viel. Wenn Sie etwas tun, kommt ein Husch-Pfusch-Gesetz zustande, das im wirklichen Leben – im wirklichen Leben, Frau Ministerin, und nicht in den Glaspalästen der Regierung – für die allermeisten Betroffenen nichts verbessert.

Ich fordere Sie auf: Legen Sie endlich einen Gesetzestext vor, der die höchst wertvolle Arbeit von Krisenpflegeeltern würdigt und Kinderbetreuungsgeld ab dem ersten Tag vorsieht! Wenn Sie den Gesetzestext selbst nicht zustande bringen: Wir, die Sozial-


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demokratische Parlamentsfraktion, haben einen Text vorgelegt, Sie brauchen nur noch zuzustimmen. – Danke schön. (Bravoruf und Beifall bei der SPÖ.)

20.14


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kugler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.14.21

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Minister! Wertes Hohes Haus! (Die vorhin von Abg. Erasim auf das Rednerpult gestellte Tafel in die Höhe haltend:) Ich behalte mir dieses Schild, denn was da draufsteht, stimmt: „Geld für Krisen-Pflegeeltern wird nicht gekürzt“. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Erasim.) Das Geld für die Krisenpflegeeltern wurde nicht gekürzt; also behalte ich mir dieses Schild gerne hier.

Ich muss hier noch eine Berichtigung vornehmen: Der Familienbonus Plus hebt viele Kinder aus der Armut heraus. Eltern, die Steuern zahlen und dennoch unter der Armutsgrenze gelebt haben (Abg. Erasim: Haben Sie eine Ahnung ... die Armuts­grenze liegt?), leben jetzt nicht mehr unter der Armutsgrenze – und dafür möchte ich unserer Ministerin ganz herzlich danken. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es ist nicht das Geld für die Krisenpflegeeltern, das gekürzt wurde. Gekürzt wurde, sehr geehrte Damen und Herren, meine Hoffnung, dass es möglich ist, in diesem Parlament über Parteigrenzen hinweg sachorientiert zu arbeiten (Abg. Heinisch-Hosek: Das sagen gerade Sie! – Zwischenruf der Abg. Erasim), denn was hier geschehen ist, ist bezeichnend. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Vielleicht sollte man das auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer noch einmal klarstellen: Der OGH hat den Anspruch von Krisenpflegeeltern auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld gekippt, und wir führen ihn heute wieder genau so ein, wie er war. (Abg. Erasim: Das stimmt nicht!) Was aber macht die SPÖ? – Kollegin Birgit Sandler machte am 31. Jänner eine Presseaussendung, und ich darf daraus zitieren: „Gesetzesvorschlag verunmöglicht Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld“, das Familien­ministerium lasse die Krisenpflegeeltern im Stich; der Anspruch auf Kinderbetreuungs­geld wird ausgeschlossen. – Das sind glatte Lügen. (Hö-Rufe und weitere Zwischen­rufe bei der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Nein, eine Unterlassungsklage ...!)

Ich bin in der Hoffnung, sachorientiert zum Wohle der Menschen arbeiten zu können, in dieses Haus gekommen. – Mit Ihnen ist das nicht möglich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Frau Kollegin Sandler, entschuldigen Sie sich bei der Öffentlichkeit für Ihre Lügen (Zwischenrufe bei der SPÖ), die - -


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete, ich ersuche Sie, den Ausdruck Lüge zurückzunehmen, ansonsten muss ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen. (Ruf bei der SPÖ: Zurücknehmen!)


Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (fortsetzend): Muss ich das zurücknehmen, auch wenn das schwarz auf weiß da steht? (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Entweder Sie nehmen den Ausdruck zurück, oder ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf.


Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (fortsetzend): Ich möchte mich gerne mit Ihnen zum - - (Abg. Schimanek: Unwahrheit darf man sagen!) – Unwahrheit darf man sagen? – Eine Unwahrheit! Und für Unwahrheiten muss man sich entschuldigen, finde ich. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.) Die Öffentlichkeit haben Sie irregeführt, und ich


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rufe die Öffentlichkeit dazu auf, in Zukunft Ihre Presseaussendungen kritischer zu lesen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

So, ich möchte jetzt aber auch inhaltlich noch etwas zu diesem Thema sagen: Es ist richtig, dass Krisenpflegeeltern unterstützt werden müssen und dass wir zu wenige haben. Die Frage ist, was die Lösung ist. Ich komme jetzt zur Sachpolitik, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen (Ruf bei der SPÖ: Sehr peinlich! – Abg. Rosenkranz: Na, du kannst bei der Unterlassungsklage dann vertreten auf der anderen Seite!), und ich möchte mit Ihnen an Argumenten arbeiten und mit jeglicher Polemik und Unwahrheit aufhören. (Zwischenruf des Abg. Wittmann.)

Zur Sachpolitik: Wir haben hier ein Problem, und wir müssen es lösen. Und ich möchte hier einmal ganz klar festhalten: Die Kompetenz, den Krisenpflegeeltern zu helfen, liegt bei den Ländern. Die Anträge, die jetzt von den Oppositionsparteien gestellt wurden, etwa auf Kinderbetreuungsgeld ab dem ersten Tag, können wir nicht mittragen, und zwar aus folgenden Gründen: Wir müssen alle Eltern gleichbehandeln. Mit der Ge­setzesreparatur, die wir heute beschließen, tun wir das. Ihr Antrag tut das nicht. Wir können auch nicht ein Länderproblem mit Bundesmitteln lösen. Wir wollen auch nicht eine Lösung, die, so wie Herr Kollege Bernhard vorschlägt, nur jenen Krisenpflege­eltern hilft, die unter Dreijährige betreuen; auch das wäre ungerecht.

Wir wollen den Krisenpflegeeltern helfen. Gemeinsam mit den Ländern müssen hier Lösungen gefunden werden – dafür sind wir zu haben; nicht zu haben sind wir für Polemik und Unwahrheiten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Jarolim: ... würde zu dieser Rede klatschen!)

20.19


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Laimer. – Bitte.


20.19.12

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich möchte von der Polemik meiner Vorrednerin wegkommen, mich in meinen Ausführungen ganz auf die Väterfrühkarenz konzentrieren und daher alle zukünftigen Väter herzlich willkommen heißen und dazu einladen. Der Papamonat darf kein Privileg der Beamten und der Politiker sein. (Abg. Schimanek: Zur Sache!) Was für den Vizekanzler der Republik Österreich möglich ist, muss auch für Max Mustermann in der Privatwirtschaft ermög­licht werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern Gerechtigkeit für alle Väter basierend auf dem Familienzeitbonusgesetz und kein Exklusivrecht für jene im öffentlichen Dienst. Nur der Rechtsanspruch inklusive Kündi­gungsschutz motiviert alle Väter guten Willens, einen Papamonat auch wirklich in Anspruch zu nehmen.

Aufgrund der vorhandenen Rechtsunsicherheit haben im Jahr 2017 lediglich 6 Prozent der Väter den Familienzeitbonus für ihr Baby in Anspruch genommen beziehungsweise nehmen können. Das ist alles andere als zeitgemäß, das ist alles andere als eine fortschrittliche Familienpolitik. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! So wie es seit Jahrzehnten Selbstverständlichkeit ist, dass Väter bei der Geburt ihrer Kinder im Kreißsaal dabei sind, sollte auch dieser Papa­monat einer Selbstverständlichkeit unterliegen, um die Möglichkeit zu geben, die ersten Tage mit dem Neugeborenen zu verbringen und die emotionale Bindung zwischen Baby und Papa massiv zu stärken. Vater und Kind werden davon im weiteren Leben beidseitig profitieren und die Mutter wird nach der Geburt des Kindes auch besser


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unterstützt. Es ist eine Win-win-win-Situation im Beziehungsdreieck Mutter-Vater-Kind. (Abg. Schimanek: Sie hätten zum nächsten Tagesordnungspunkt sprechen sollen!)

Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Sandler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsan­spruch auf einen ‚Papamonat‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungs­vorlage zu übermitteln, die in einem ersten Schritt einen Rechtsanspruch auf einen ,Papamonat‘ für alle Väter inclusive Kündigungsschutz vorsieht.“

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Birgit Sandler, Robert Laimer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Rechtsanspruch auf einen „Papamonat“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Kinderbetreuungsgeldgesetz sowie das Familienzeitbonusgesetz geändert wird (584/A)

Mit dem Kinderbetreuungsgeldkonto im März 2017 wurden Familienzeit und Familien­zeitbonus eingeführt. Der Familienzeitbonus ist eine Geldleistung für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes ausschließlich der Familie widmen wollen und ihre Erwerbstätigkeit für diese Zeit unterbrechen. Ein richtiger Schritt hin zu mehr Partnerschaftlichkeit. Denn eines zeigen Untersuchungen deutlich: Wenn sich Väter bereits ab der Geburt des Kindes in die Betreuung involvieren, wirkt dies nachhaltig und fördert die emotionale Bindung zwischen Kindern und Vätern.

Derzeit haben jedoch noch nicht alle Väter die Möglichkeiten einen „Papa-/Babymonat“ in Anspruch zu nehmen. Vor allem Männer, die in der Privatwirtschaft tätig sind, haben es nicht leicht zu dieser wichtigen gemeinsamen Familienzeit zu kommen. Die Geburt eines Kindes ist für Eltern etwas ganz Besonderes und alle Väter sollen die Möglichkeit haben, ihre Partnerin in den ersten Wochen zu unterstützen sowie die Bindung zum Kind gemeinsam zu stärken.

Es ist höchste Zeit für einen Rechtsanspruch auf einen "Papamonat" für alle Väter – unabhängig von „Goodwill“ der Arbeitgeber. Ein Rechtsanspruch auf einen "Papa­monat" kommt vielen Männern, die sich aktiver einbringen wollen, entgegen und führt in weiterer Folge dazu, dass die bezahlte und unbezahlte Arbeit in Zukunft zwischen den Geschlechtern gleichmäßiger aufgeteilt wird. Darüber hinaus braucht es für den „Papamonat“ auch einen effektiven Kündigungsschutz und begleitende Maßnahmen,


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wie Kampagnen und Beratungsangebote für Unternehmen zur Unterstützung von Väterkarenzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungs­vorlage zu übermitteln, die in einem ersten Schritt einen Rechtsanspruch auf einen „Papamonat“ für alle Väter inclusive Kündigungsschutz vorsieht.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag wurde ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhand­lung.

Frau Bundesminister Bogner-Strauß hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Minister.


20.22.10

Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend im Bundeskanzleramt Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß: Ich würde gerne auch noch kurz zur Väterbeteili­gung in Österreich sprechen.

Ich kann Ihrem Ruf nach einem Rechtsanspruch auf einen Papamonat nur teilweise etwas abgewinnen (Abg. Jarolim: Immerhin! – Abg. Wittmann: Sie sind auf dem Weg der Besserung!), muss ich sagen, und zwar deshalb, weil wir in Österreich seit 1990 einen Rechtsanspruch auf Väterkarenz haben. (Abg. Neubauer: Na schau!) Inzwi­schen liegt die Väterbeteiligung beim Kinderbetreuungsgeld bereits bei 19 Prozent. Innerhalb von in etwa 30 Jahren haben wir es also geschafft, trotz Rechtsanspruch – und ich sage jetzt: leider –, nicht mehr als 20 Prozent der Väter zu begeistern. Ich finde das sehr schade, aber ich glaube, es braucht da in Österreich vor allem ein gesell­schaftliches Umdenken, damit sich mehr Väter beteiligen, denn Kindererziehung und -betreuung sind meiner Meinung nach Elternarbeit. Und in Österreich ist es noch sehr tradiert, dass sich nach der Geburt hauptsächlich die Mütter um die Kinder kümmern.

Wir haben auch seit 2004 einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit. Ja, die Teilzeit wird nach der Geburt von Kindern sehr gut genutzt, aber meistens nur von Frauen und oft über viele Jahre, und das führt dann zu einem sehr hohen Gender Pay Gap und in weiterer Folge auch zu einem großen Unterschied in der Pension. Ich denke, dass es ein gesellschaftliches Umdenken braucht, bei dem wir ansetzen müssen, so wie wir es in Skandinavien sehen. Wenn wir Vätern die Chance geben, zu Hause an der Kinder­erziehung mitzuwirken, wenn beide Eltern in Elternteilzeit gehen – auch darauf gibt es bereits einen Rechtsanspruch –, werden wir zumindest meiner Meinung nach den Gender Pay Gap schließen, also die Lohnschere in Österreich verringern, und auch die Altersarmut von Frauen stark zurückdrängen. Deswegen appelliere ich an alle Eltern in Österreich: Kindererziehung ist Elternarbeit, und ein Rechtsanspruch kann eine Hilfe­stellung dabei sein, aber man muss es auch tun. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.25



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 242

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Jachs. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.25.18

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bun­desminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Es ist schön, dass wir uns am heutigen Tag zumindest einmal einig sind, nämlich dann, wenn es darum geht, dass Krisenpflegeeltern unglaublich wichtige Arbeit leisten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Das sind schon ziemliche Schicksale, wenn Ämter entscheiden, dass Kinder nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern wohnen sollen, sondern lieber vorübergehend zu Krisenpflegeeltern kommen sollen. Diese Kinder kommen ja oft nur mit dem, was sie am Körper tragen, zu den Krisenpflegeeltern. Das muss man sich einmal vorstellen.

Die Frau Bundesminister hat es schon mehrfach gesagt – heute, im Ausschuss, medial – und wirklich sehr nachvollziehbar und anschaulich erklärt, was wir heute tun. Für die Kollegen, die es nicht verstehen wollen oder nicht verstehen können, erkläre ich als Letztrednerin es gerne noch einmal: Wir reparieren heute die Ungleich­behandlung der Krisenpflegeeltern; das heißt, wir reparieren das Gesetz. Es gibt ja das OGH-Urteil, das sagt, Krisenpflegeeltern sind keine Eltern im herkömmlichen Sinn, und auch das OLG hätte den Krisenpflegeeltern die Anspruchsvoraussetzung auf Kinder­betreuungsgeld überhaupt versagt, weil es keine dauerhafte Wohnform sei.

Was wir heute tun, ist, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das schaut so aus: Die leiblichen Eltern haben – wir haben es schon gehört – nach 91 Tagen An­spruch auf Kinderbetreuungsgeld. Wenn es in diesen 91 Tagen einen gemeinsamen Wohnsitz gibt, dann wird das Kinderbetreuungsgeld rückwirkend mit dem Datum der Geburt ausbezahlt. Dasselbe gilt auch für Krisenpflegeeltern, die haben also auch einen Anspruch. Wenn sie das Kind 91 Tage betreuen, wird das Geld rückwirkend ausbezahlt. Wir stellen also die ursprüngliche Gesetzeslage wieder her.

Werte KollegInnen von der SPÖ, dieses Gesetz haben Sie damals mitbeschlossen. Ich lade Sie ein, auch heute diesen Beschluss wieder mitzutragen. (Abg. Erasim: Es wird nicht besser, wenn Sie es ...!)

Wir werden die Krisenpflegeeltern heute darüber hinaus auch als Eltern definiert ins Gesetz aufnehmen; dann sind sie im Gesetz mit leiblichen Eltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern gleichgestellt.

So, und jetzt kommen wir zu dem Punkt, bei dem es sich ein bisschen spießt: Wenn man die zeitliche Anspruchsvoraussetzung, diese 91 Tage, verkürzen würde, dann würde man die Krisenpflegeeltern in Bezug auf das Kinderbetreuungsgeld im Vergleich zu den leiblichen Eltern, Adoptiveltern oder normalen Pflegeeltern besserstellen. So, und da haben wir jetzt das Problem mit dem Gleichheitsgrundsatz. Das würde so nicht halten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die einen brüsten sich ja immer mit dem Kampf für Gleichberechtigung (Zwischenruf der Abg. Erasim), aber offensichtlich haben sie den Gleichheitsgrundsatz nicht im ganzen Ausmaß verstanden; das haben wir ja auch beim vorherigen Tagesordnungspunkt eindrucksvoll gesehen. Wir sollten diese Thematik wirklich sensibel und konstruktiv behandeln. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Noch ein Wort zu den Ausführungen des Kollegen Kovacevic bezüglich der Anspruchs­voraussetzung für den Familienzeitbonus: Du empfindest die Regelung, dass die Eltern durchschnittlich 4 Stunden bei ihrem Kind, bei ihrem Frühchen im Spital sein sollen, ja als nicht praxistauglich. (Abg. Kucharowits: Pro Elternteil! Beide Teile!) Ich muss sagen, das erschüttert mich in meiner Weltanschauung, da ich mein Frühchen nicht


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stunden- oder tagelang allein im Inkubator liegen lassen würde. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Danke, Frau Bundesminister, dass Sie diese Materie in letzter Zeit wirklich immer sachlich und verständlich erklärt haben. Danke, dass es Ihnen um die Arbeit der Krisenpflegeeltern geht; und danke, dass auch Sie die Anspruchsvoraussetzungen des Kinderbetreuungsgeldes, des Familienzeitbonus in Zukunft evaluieren wollen, denn entscheidend ist, dass wir alle Eltern gleich behandeln. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.29

20.29.41


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Die Frau Berichterstatterin wünscht auch kein Schlusswort mehr.

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 494 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Sandler, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betrof­fenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes folgend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Art. 2 Z 2 eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minder­heit, abgelehnt.

Die Abgeordneten Sandler, Kolleginnen und Kollegen haben ebenfalls einen Abän­derungsantrag betreffend Art. 2 Z 2 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Sandler, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag betreffend Art. 3 Z 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, nicht angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Ge­setzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, nicht angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Unterstützung für Kurzzeitpflege­personen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, nicht angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Sandler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechtsanspruch auf einen ‚Papa­monat‘“.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Min­der­heit, nicht angenommen.

20.33.10*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich habe mir das Protokoll der Rede des Herrn Abgeordneten Nehammer kommen lassen. Bevor wir nun zu Tagesordnungspunkt 10 kommen, erteile ich ihm für „und nicht, um pharisäerhaft, so wie die Sozialdemokratie heute“ einen Ordnungsruf. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Wöginger: Na geh! – Ruf bei der FPÖ: Stimmt ja! – Ruf bei der SPÖ: Das hat der Wöginger auch gesagt!)

*****

20.33.3210. Punkt

Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 185/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der Möglichkeit, Väterkarenz auch im Anschluss an den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen (493 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile Frau Abgeordneter Holzleitner das Wort. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.34.04

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Antrag der Kollegin Holzinger-Vogtenhuber betreffend „Schaffung der Möglichkeit, Väter­karenz auch im Anschluss an den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen“ kritisiert, dass es aktuell nicht zulässig ist, direkt im Anschluss an den Papamonat einen Väterkarenzurlaub wahrzunehmen. Das ist eine Lücke in der Attraktivierung, die


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unserer Meinung nach geschlossen werden sollte, weshalb wir uns im Ausschuss unterstützend für diesen Antrag ausgesprochen haben.

Eine entsprechende Änderung wäre sinnvoll, um Väter stärker in die Familienarbeit einzubeziehen und die Partnerschaftlichkeit zu stärken. Viele Arbeitnehmer wünschen sich nämlich, direkt an diesen Papamonat anschließend Väterkarenz nehmen zu können. Halbe-halbe auch bei der Kinderbetreuung, bei der Zeit zu Hause mit dem Kind darf keine Vision bleiben, sondern muss für uns endlich Realität werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es soll dabei nicht um Bevormundung gehen, sondern darum, die Wahlmöglichkeit zu fördern, zu fördern, dass Väterkarenz noch stärker in Anspruch genommen wird und in unserer Gesellschaft endlich ein Umbruch passiert. Gerne würden mehr Männer vermehrt Zeit mit ihren Kindern verbringen, jedoch geht nur wirklich jeder fünfte in Karenz, und das meistens nur kurz. Das hat viele Gründe, zum Beispiel dass die Einkommensschere in Österreich nach wie vor deutlicher auseinanderklafft als im EU-Durchschnitt oder dass es auch noch immer nicht genügend Kinderbetreuungsplätze – flächendeckend, kostenfrei und ganztägig – gibt. Es ist nach wie vor Realität, dass der überwiegende Teil der Väter Vollzeit arbeitet und die Mutter nach der Geburt ihres Kindes für längere Zeit zu Hause bleibt beziehungsweise später in Teilzeitarbeit wieder einsteigt.

Um Gleichberechtigung und Beteiligung wirklich als politisches Ziel zu erreichen, muss man eben gezielte Maßnahmen auf der Geschlechterebene angehen und Sorge dafür tragen, dass diese ausgeglichen sind. Wir sehen diesen Trend leider in der aktuellen Politik nicht, was auch die Ablehnung dieses Antrages im Ausschuss gezeigt hat.

Ich möchte noch einmal kurz, weil es eben um Beteiligung geht, einen kleinen Exkurs in Richtung Vormittag machen. Ich freue mich, dass Kollege Haider wieder dasitzt, denn er hat am Vormittag gezeigt, was die Freiheitliche Partei leider wirklich von Betei­ligung hält. Er hat eines der größten und besten Vorzeigeprojekte bezüglich Beteiligung und die 1 000 Jugendlichen, die sich an diesem Prozess beteiligt haben, diffamiert. Es geht um die Jugendziele: Während der EU-Ratspräsidentschaft im letzten halben Jahr hat es eine Jugendkonferenz gegeben – die Frau Ministerin war dort –, und wir alle – parteiübergreifend – haben diese Jugendziele als ein positives Beispiel für Beteiligung massiv unterstützt. Die Freiheitliche Partei aber diffamiert alle Jugendlichen, die sich daran beteiligt haben. (Beifall bei der SPÖ.) Das ist zum Schämen, das ist für einen Kandidaten, der zur EU-Wahl antritt, zum Schämen. Mehr kann man eigentlich gar nicht dazu sagen, als dass das zum Schämen ist, wenn man so von der EU spricht, aber ins EP einziehen möchte.

Um wieder zum Thema zurückzukommen, möchte ich mit einem Zitat aus der Kam­pagne von Helga Konrad aus den Neunzigern schließen: „Ganze Männer machen halbe-halbe“. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

20.37


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Kuss-Bergner zu Wort. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.37.55

Abgeordnete Angelika Kuss-Bergner, BEd (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn man eine Familie hat, in einer Partnerschaft lebt – in meinem Fall würde man das als Ehe bezeichnen –, Verantwortung für Kinder übernimmt, weiß man, was es heißt, Verantwortung zu tragen und nicht egoistisch alleine für sich, sondern in partner-


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schaftlichen Diskussionen Entscheidungen zu treffen, die ein gemeinsames Familien­leben fördern.

Im Familienausschuss sind wir auch dafür da, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, innerhalb derer sich Familien bewegen und entwickeln können. Meine Damen und Herren, Rechtsansprüche zu beschließen ist zwar etwas Nettes, muss aber nicht immer die gewünschten Auswirkungen haben.

Die Väterkarenz, die Frau Ministerin hat es angesprochen, wurde vor Jahrzehnten ein­geführt, wird aber trotzdem nicht übermäßig – nur von knapp 20 Prozent – angenom­men. Die größte Herausforderung, mit der wir zu kämpfen haben, ist aber, dass wir ein modernes Familienbild nicht gesetzlich beschließen können. Ein modernes Familien­bild braucht auch ein gesellschaftliches Umdenken – das sind nicht meine Worte, das sind die Worte unserer Familienministerin.

Meine Damen und Herren, ich durfte Frau Bundesministerin Bogner-Strauß als eine Frau kennenlernen, für die partnerschaftliche Entscheidungen wichtig sind und für die es auch wichtig ist, Frauen zu fördern und ein Familienbild hochzuhalten, bei dem Partnerschaft nicht nur ein Wort ist.

Eine höhere Väterbeteiligung entspricht solch einem modernen Familienbild, und das soll auch entsprechend unterstützt werden. Familie und Kinderbetreuung sollen für die Zukunft kein reines Frauenthema mehr sein.

Wir haben im Familienausschuss auch intensiv über Väterkarenz und Papamonat dis­kutiert, und ich bin sehr froh darüber, dass dieses Thema auf höchster Ebene besprochen wird. Die zuständigen Bundesministerinnen Frau Bogner-Strauß, Frau Hartinger-Klein und Frau Schramböck sind dabei, ein Modell für einen Rechtsanspruch auf einen Papamonat zu entwickeln. Dieses ressortübergreifende Agieren wird auch, davon bin ich überzeugt, zu einem entsprechenden Gesetzesvorschlag führen. Wichtig bei diesem Vorgehen ist nicht nur ein gemeinsames Vorgehen, wie in partnerschaftlichen Familien, sondern wichtig ist auch, auf die Herausforderungen für kleine und mittlere Betriebe mit wenigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Rücksicht zu nehmen sowie auf EU-rechtliche Entwicklungen zu achten.

So wie in der Familie untereinander vieles ausgeredet wird, wollen wir das auch hier tun, denn ohne einen starken Wirtschaftsstandort gibt es keine Arbeitsplätze mit Rechtsanspruch auf irgendetwas. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.41


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Rossmann ist zu Wort gemel­det. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.41.23

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es wäre doch in der Tat ein Fortschritt gewesen, wenn der Antrag meiner Kollegin Holzinger auf einen Anspruch auf Väterkarenz im Anschluss an den Familienzeitbonus im Ausschuss nicht abgelehnt, sondern angenommen worden wäre. Das hätte mehr Klarheit gebracht und das wäre auch vor dem Ergebnis von Studien im Zusam­men­hang mit Vater-Kind-Beziehungen etwas sehr Positives gewesen.

Eine Studie eines Genderexperten des Joanneum Research, der ebenfalls Holzinger heißt, zeigt das Folgende: Wenn sich Väter nämlich bereits in den ersten Tagen und Wochen, in den ersten Lebenswochen in die Kinderbetreuung involvieren, dann fördert dies eine sehr starke Bindung von Anfang an zwischen Vätern auf der einen Seite und


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den Kindern auf der anderen Seite. Es führt aber auch dazu, dass sich Väter fortan viel mehr um die Betreuung ihrer Kinder sorgen, als wenn das nicht der Fall wäre.

Daher ist es auch von zentraler Bedeutung, dass wir in der Diskussion um den Papamonat in der Tat einen Schritt nach vorne machen. Die Diskussion hat mit Jahresbeginn wieder Fahrt aufgenommen. Einerseits hat Vizekanzler Strache einen Papamonat in Anspruch genommen, andererseits hat Sozialministerin Hartinger-Klein einen Vorstoß in der Sendung „Im Zentrum“ – nein, nicht „Im Zentrum“ (Abg. Schimanek: In der „Pressestunde“ war das!) – ja, genau! –, in der Sendung am Sonn­tagvormittag gemacht. Wer aber in dieser Frage immer wieder bremst, das ist die ÖVP.

Es ist verwunderlich, dass sie immer wieder bremst, und eigentlich nicht ganz nach­vollziehbar. Die Regelung ist derzeit so, dass es den Papamonat zwar gibt, aber eigentlich wenig Anreiz besteht, diesen Papamonat in der Tat in Anspruch zu nehmen. Warum? – Weil es keinen Rechtsanspruch gibt und weil es keinen Kündigungsschutz gibt. Schaut man sich die Zahlen an, in welchem Ausmaß der Papamonat bislang in Anspruch genommen wurde, so sieht man, dass es in etwa 7 000 Fälle waren – da sind aber jene inkludiert, die in der Tat einen Rechtsanspruch darauf haben, nämlich die Beamten.

Würde es einen Rechtsanspruch mit Kündigungsschutz geben und würde es eine bes­sere finanzielle Absicherung für den Papamonat geben, als es derzeit der Fall ist, dann – da bin ich mir sicher – würde dieser Papamonat viel stärker in Anspruch ge­nommen werden, als es derzeit der Fall ist.

Als aber die Diskussion auf die Frage des Rechtsanspruchs im Zusammenhang mit dem Papamonat gekommen ist, hat sich die ÖVP, namentlich Frau Ministerin Schramböck, ziemlich schroff zu Wort gemeldet und gemeint, na ja, das gehe für die Wirtschaft überhaupt gar nicht, das gehe doch nicht, und sie hat postwendend eine Entlastung für die Wirtschaft gefordert, weil ein Papamonat nämlich der Wirtschaft schade.

Die ÖVP ist jetzt ein bisschen von der Bremse gestiegen, als sich herausgestellt hat, dass sich eine Richtlinie der EU anbahnt, die einen Vaterschaftsurlaub im Ausmaß von zehn Tagen mit Rechtsanspruch und mit finanzieller Absicherung vorsieht.

Meine Damen und Herren, beim vorigen Tagesordnungspunkt haben wir schon einmal über den Papamonat gesprochen, und da haben Sie als Regierungsfraktionen schon die Chance gehabt, dem Papamonat mit Rechtsanspruch zuzustimmen – Sie haben es aber nicht getan. Ich will es daher noch einmal wissen – wir geben Ihnen eine zweite Chance – und bringe einen Antrag ein, der wie folgt lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Familienzeit (Papamonat)“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage für einen Rechtsanspruch auf Familienzeit samt Kündigungsschutz zuzuleiten.“

*****

Wenn Sie, meine Damen und Herren von FPÖ und ÖVP, zu diesem Papamonat stehen, dann stimmen Sie jetzt zu! – Danke sehr. (Beifall bei Jetzt.)

20.46


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 248

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Familienzeit (Papamonat)

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 10 in der 63. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 185/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Schaffung der Möglichkeit, Väterkarenz auch im Anschluss an den Familienzeitbonus in Anspruch zu nehmen (493 d.B.)

Seit Jahresbeginn ist das Thema Familienzeitbonus (Papamonat) wieder präsent. Die österreichische Gesetzgebung sieht dabei eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gegenüber jenen in der Privat­wirtschaft vor, da es für erstgenannte bereits jetzt einen Rechtsanspruch gibt, während ArbeitnehmerInnen in der Privatwirtschaft auf die Zustimmung der Arbeit­geberInnen angewiesen sind. Abhängig von der Lebenssituation gehen den werden­den Eltern bei ihrer Entscheidungsfindung verschiedene Überlegungen durch den Kopf. Da ist zum einen die eventuelle Angst vor einer Kündigung oder die Sorge, im Job etwas zu versäumen, unersetzlich zu sein oder dadurch berufliche Nachteile zu haben, wenn der Papamonat in Anspruch genommen wird. Gerade in diesen ersten Wochen des Le­bens beginnen aber Bindungen zu den wichtigsten Bezugspersonen zu entstehen, die dann im Zuge des Miteinanders noch gestärkt und gefestigt werden. Das Gefühl, etwas von der Entwicklung des Kindes zu versäumen, kann durch einen Papamonat und später durch geteilte Karenz deutlich verringert werden.

So meint auch Florian Holzinger, Experte für Genderforschung vom Institut „Joaneum Research“: „Untersuchungen zeigen: Wenn sich Väter bereits von Beginn an in die Kinderbetreuung involvieren, also bereits direkt nach der Geburt, so wirkt dies nach­haltig und führt dazu, dass sie sich auch an der Kinderbetreuung beteiligen, wenn die Kinder älter werden. Es fördert die emotionale Bindung zwischen Kindern und Vätern. Daher ist es sinnvoll, das Instrument ‚Papamonat‘ für alle Väter zu ermöglichen, denn dadurch könnte auch die Beteiligung der Männer am Kinderbetreuungsgeld steigen. Ein Rechtsanspruch ist hier sicher ein wichtiger Schritt.“1

Dies scheinen nach einem Vorstoß von Ministerin Hartinger-Klein nun auch VertreterIn­nen der ÖVP verstanden zu haben und haben einen Rechtsanspruch auf den Papa­monat in Aussicht gestellt.

In Hinblick auf die geplante EU-Richtlinie für einen europaweiten Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen hat Österreich nun die Chance, eine Vorreiterrolle in Europa einzuneh­men, indem man eine Regelung schafft, welche das Mindestmaß von 10 Tagen auf einen Monat ausdehnt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sund­heit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungs­vorlage für einen Rechtsanspruch auf Familienzeit samt Kündigungsschutz zuzuleiten.“


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1https://www.profil.at/oesterreich/papamonat-vaeterkarenz-oegb-wko-holzinger-10583113

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Haider zu Wort ge­meldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.46.35

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsidentin! Abgeordnete Eva Holzleitner hat vorhin behauptet, ich hätte in meiner Wortmeldung heute Vormittag Tausende Jugendliche diffamiert.

Ich berichtige tatsächlich: Ich habe niemanden diffamiert. Ich zitiere aus meiner Rede, was ich gesagt habe:

„Eines der elf Jugendziele der EU – man höre und staune – ist [...] die ,Gleich­berech­tigung aller Geschlechter‘. Sie haben richtig gehört: ,aller Geschlechter‘. Da steht nicht: beider Geschlechter, da steht auch nicht: Gleichstellung von Mann und Frau; nein [...] ,aller Geschlechter‘ – ganz wie es diese linkslinken Brachialideologen in ihrem Zer­störungswahn machen.“ Mann und Frau haben ausgedient, es gibt jetzt viele Ge­schlechter. Na bravo! „Das haben wir notwendig gehabt. Danke [...] EU!“

Das ist das, was ich gesagt habe, und das ist keine Diffamierung Tausender Jugend­licher, Frau Kollegin. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.47


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Schimanek gelangt jetzt zu Wort. – Bitte schön.


20.47.33

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Werte Kollegen! Wir sprechen heute über den Papamonat: Erwerbstätige Väter haben seit dem 1. März 2017 die Möglichkeit, direkt nach der Geburt ihres Kindes im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber den sogenannten Papamonat in Anspruch zu nehmen.

Für diesen Familienzeitbonus gibt es zurzeit 700 Euro, und dieser wird auch angenom­men. Dieser Familienzeitbonus wird auf ein allfällig später vom Vater bezogenes Kin­derbetreuungsgeld angerechnet, wobei sich in diesem Fall der Betrag des Kinder­be­treuungsgeldes verringert, nicht aber die Bezugsdauer.

Es ist heute schon mehrmals angesprochen worden, ja, der Papamonat ist eine Be­reicherung für Väter. Unser Vizekanzler ist heute auch schon mehrmals zitiert worden, H.-C. Strache hat immer davon gesprochen, dass es für ihn ein familienpolitischer Gewinn war, in den Papamonat zu gehen. Auch mein Schwiegersohn hat es sehr genossen, diesen Monat mit meinem Enkel zu verbringen, die junge Familie ist damit noch mehr zusammengewachsen.

Der Papamonat ist ein Beitrag für Vereinbarung von Familie und Beruf, und deshalb wer­den auch die drei Ministerinnen für Soziales, Familie und Wirtschaft ressortüber­greifend ein Modell erarbeiten, mit dem geprüft wird, wie es möglich ist, die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu berücksichtigen, weil es oft für Klein- und


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Mittelbetriebe schwierig ist, dementsprechende Angebote zu schaffen. Unsere Rich­tung ist aber klar, wir wollen eine größere Väterbeteiligung.

Nun aber zum Antrag der Frau Abgeordneten Vogtenhuber: Herr Kollege Rossmann, ich glaube, Sie haben den Antrag nicht wirklich durchgelesen. Ich habe jetzt bei Ihrer Rede aufgepasst, Sie haben sich absolut nicht auf diesen Antrag bezogen, Sie haben allgemein gesprochen, aber Sie haben nicht gewusst, warum wir diesen Antrag ablehnen und nicht befürworten. Wir machen das aus mehreren Gründen, und deshalb werden wir auch den anderen Antrag ablehnen.

Stichwort Beschäftigungsverbot: Herr Rossmann, vielleicht ist es Ihnen bekannt, es gibt für Mütter bis acht Wochen nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot, bei Früh-, Mehrlings- und Kaiserschnittgeburten sogar bis zu zwölf Wochen nach der Geburt. Das heißt, wenn der Vater in den Papamonat geht und sofort in Väterkarenz gehen möchte, geht das nicht, weil noch ein Beschäftigungsverbot der Mutter vorliegt. Der Vater kann da nicht sofort in Väterkarenz gehen, das ist einfach unmöglich. Deswegen habe ich auch diesen Antrag abgelehnt. (Abg. Rossmann: Der Antrag hätte eine Klarstellung gebracht!) Des Weiteren glaube ich auch nicht, dass es sehr viele Väter betrifft. Ich glaube eher, es werden wenige Einzelfälle sein. Deshalb glaube ich, dass es nicht gescheit ist, diesen Antrag jetzt zu befürworten.

Der eigentliche Grund für meine Ablehnung aber ist, dass ich die Notwendigkeit für die­se Gesetzesänderung einfach nicht sehe und sie auch nicht gebraucht wird. Ich glau­be, wir haben eine sehr gute Regelung, und sie wird mit der Besserstellung im Papa­monat für die Familien in Österreich noch besser. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.51


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.51.26

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Papamonat, Familienzeitbonus, Partnerschaftsbonus, Karenz, Kinderbetreuungsgeld – einkommensabhängig oder pauschal –, Väterkarenz und so weiter und so fort: Haben alle noch den Überblick, welche Möglichkeiten es für einen jungen Elternteil gibt, eine Chance zu nutzen, bei der Familie zu sein, wie das abgegolten wird, worauf man verzichtet, welches Risiko man eingeht?

Jede einzelne familienpolitische Maßnahme, jeder Beschluss und jedes Gesetz verfolgt einen Zweck und hat ein Ziel. Die Frage jedoch, ob diese Zwecke und Ziele einander jeweils unterstützen oder konterkarieren oder gegenseitig obsolet machen, ist aus meiner Sicht nie gesamtheitlich evaluiert worden.

Wir haben eine Familienpolitik, die von vielen kleinen und großen Maßnahmen geprägt ist. Wir haben viele Leistungen für unsere Jungfamilien, die schwer überblickbar sind und die man jeweils immer aufeinander abstimmen muss. Das bedeutet, jede Verän­derung in einem Gesetz erfordert wiederum eine Änderung in einem anderen Gesetz. Wir sind von einer einfachen, übersichtlichen Gesetzgebung meilenweit entfernt. Das, was wir in der Familienpolitik machen, ist das Gegenteil einer Deregulierung.

Die Kollegin hat im Hinblick auf den Papamonat tatsächlich ein richtiges Problem ange­sprochen. In der Frage der Lücke zwischen Papamonat und Väterkarenz hat sie näm­lich aus meiner Sicht das Problem richtig festgestellt, aber nicht die richtige Lösung. Die Lösung, die sie jetzt vorschlägt, ist, in dem Dschungel, den ich auch gerade prä­sentiert habe, einen weiteren Baum zu pflanzen, wenn Sie so wollen. Eine Änderung des Väter-Karenzgesetzes – welches übrigens gar nicht im Familienausschuss, son-


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dern im Sozialausschuss zu beschließen wäre – wäre aus ihrer Sicht der richtige Weg. Das wäre eine weitere Einzelmaßnahme und es würde weiter für weniger Transparenz und weniger Klarheit sorgen und nicht für mehr Familienfreundlichkeit.

Ich stelle in den Raum: Denken wir einmal etwas anders, denken wir nicht im beste­henden System. Hätten wir eine grüne Wiese, die wir zweifellos gerade nicht haben: Welches wäre das richtige Angebot für Menschen, die eine Familie gründen wollen? Wir als NEOS sind der Überzeugung, dass es eine einfache und klare Lösung, die alles beinhaltet, braucht, einen Individualanspruch für jeden Elternteil.

Was bedeutet dieser Individualanspruch? – Wir stellen uns 18 Monate für jeden Eltern­teil vor, in der Mehrzahl der Fälle können Vater und Mutter bei einem einkommens­abhängigen Kinderbetreuungsgeld jeweils 18 Monate zu Hause bleiben. Der Anspruch ist aber nicht auf den zweiten Elternteil übertragbar. Das heißt, es müssen sich beide ausmachen, wer wie lange bleiben möchte. Diese 18 Monate – das ist ein Modell, das in Schweden bereits funktioniert – sind in den ersten sieben Jahren auch auf mehrere Etappen aufgeteilt nutzbar. Das würde die Diskussion um die Väterkarenz, um den Papamonat obsolet machen, weil die Familie einfach selbst entscheiden kann: Nutze ich ihn nach der Geburt, nutze ich ihn, wenn das Kind in den Kindergarten kommt, nutze ich ihn bei der Einschulung? – Das würde sich sehr gut treffen.

In Schweden hat man eine sehr erfolgreiche Phase der Familienpolitik hinter sich. Dort ist es selbstverständlich, dass die Väterbeteiligung mehr oder weniger schon ein ge­sellschaftliches Muss ist. Ein Beamter kann im Staatsdienst nur dann erfolgreich sein, wenn er seine Väterkarenz auch ausgeschöpft hat. Ein Mann hat dort sozusagen als Teil seines Jobs Vater zu sein. Es ist nicht mehr so, dass das System der Familien­leistung die Verantwortung automatisch der Frau überträgt. Es ist dort eine Verant­wortung von beiden, und genau dorthin wollen wir NEOS auch. Wir glauben, dass die Menschen in unserem Land schon so weit sind. Wir glauben an die Wahlfreiheit, des­wegen gibt es keine Vorschrift, wer jetzt wie viel nutzen soll, aber es soll beiden in gleichem Maße möglich sein.

Lassen Sie uns in der Familienpolitik einen neuen Weg beschreiten! Wir geben 10 Pro­zent unseres Staatsbudgets für Familienleistungen aus. 10 Prozent, und dennoch haben wir noch immer nicht die richtigen Antworten. Das geht besser. Wenn Sie einen besseren Weg gehen wollen, haben Sie die Unterstützung der NEOS. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Cox und Zadić.)

20.55

20.55.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Somit schließe ich die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Familie und Jugend, seinen Bericht 493 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Familienzeit“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.


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20.56.4611. Punkt

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 5, 7, 11 und 14 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 33, 38, 39, 48, 50 und 51 (495 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tages­ord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hofinger. – Bitte schön.


20.57.18

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen. Es ist wirklich eine sehr schöne Arbeit, sich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen und für ihre Anliegen da zu sein.

Ich vergleiche das damit, wie es bei mir zu Hause als Bürgermeister ist. Da kommen auch die Bürger mit sehr vielen unterschiedlichen Anliegen. Es ist schön, wenn man für diese Bürger etwas bewegen kann, und genauso sehe ich die Arbeit in unserem Peti­tionsausschuss. Wir nehmen die Anliegen unserer Bürger sehr ernst und holen Stel­lungnahmen von Experten und von Ministerien ein, prüfen ausgiebig und kommen dann einstimmig oder mehrheitlich zum Schluss, dass wir diese Bürgerinitiativen oder Petitionen entweder zur Kenntnis nehmen oder dass wir sie einem Fachausschuss zuweisen.

In der letzten Ausschusssitzung vor circa zwei Wochen hatte jeder Klub die Mög­lich­keit, sich ein spezielles Thema auszusuchen, eine bestimmte Petition oder Bürgerinitia­tive, und einen Experten dazu einzuladen. Bei diesem Hearing haben wir uns von der Volkspartei dem Thema Wolf gewidmet. Es liegen drei Petitionen dazu auf, eine aus dem Waldviertel von Frau Abgeordneter Diesner-Wais, eine aus Salzburg von Franz Eßl und eine aus Tirol von Hermann Gahr.

Wir haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, den Bürgerinnen und Bürgern Schutz zu garantieren, vor allem für den Schutz der Bevölkerung einzutreten, sodass die Menschen dort auch sicher leben können, und eine gesetzliche Grundlage für die Schaf-, Ziegen- und Rinderbauern sowie den Tourismus zu schaffen. Es geht auch darum, dass die Landwirte, wenn sie geschädigt werden, eine bessere Unterstützung bekommen. Wir haben uns einen sehr profunden Experten eingeladen, und zwar Uni­versitätsprofessor Klaus Hackländer vom Institut für Wildbiologie der Boku Wien, der mit seinen Ausführungen und mit seinem profunden Wissen die doch sehr emotionale Debatte auf ein sachliches Niveau gebracht hat. – Genau dort gehört das hin.

Es ist aber auch Fakt, dass wir beim Thema Wolf Nachholbedarf haben, und zwar nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf EU-Ebene.

Da aber meine Nachrednerinnen und Nachredner noch etwas genauer auf dieses Thema eingehen werden, möchte ich mich abschließend bei unserem Experten, Herrn Universitätsprofessor Hackländer, recht herzlich für seine guten Auskünfte bedanken. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Die FPÖ hat beim Expertenhearing eine Verbesserung der Stellung der Justizwache gefordert und hat sich dazu Herrn Brigadier Dr. Michael Binder von der General­direk­tion für den Strafvollzug eingeladen. Nach intensiver Diskussion haben wir diese Bür­gerinitiative einstimmig zur Kenntnis genommen, denn die Regierung arbeitet mit


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Hochdruck daran, ein ambitioniertes Programm für den Strafvollzug zustande zu brin­gen.

Ebenfalls aus dem Justizbereich kam das Hearingthema von der Liste JETZT und von den NEOS, bei dem es um den menschenrechtskonformen und menschenwürdigen Maßnahmenvollzug ging. Sie haben sich dazu den Experten Markus Drechsler einge­laden, der aus eigener Erfahrung berichtete und davon sprach, dass eine Verbes­serung des Maßnahmenvollzugs seitens der Regierung kurz vor der Fertigstellung steht. Daher haben wir diese Bürgerinitiative mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Die SPÖ hat wiederum ein anderes Hearingthema gewählt, und zwar jenes des Abge­ordneten Mario Lindner für mehr Qualität im Straßenverkehr. Dort diskutierten wir die Mautumgehung von Lkws in Teilen Österreichs, wozu sich die SPÖ den Bezirkshaupt­mann Josef Dick einlud. Sie fordert, dass es präventive Lenkungsmaßnahmen geben sollte. Wir haben diese Petition einstimmig vertagt.

Neben diesen sehr interessanten Hearingthemen möchte ich eine Bürgerinitiative noch kurz herausstreichen, und zwar geht es dabei um die Ausnahmebestimmung bei Halte- und Parkverboten für aufsuchende Familienarbeit. Da geht es zum Beispiel um Nach­hilfe, Logopäden und so weiter und so fort. Da wir aber keine Not- oder Dringlich­keits­situation sehen, haben wir diese Bürgerinitiative mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Abschließend möchte ich mich nochmals bei allen Experten für die sehr interessanten Auskünfte bedanken. Generell kann man sagen, dass wir im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen sehr konsensorientiert arbeiten, auch wenn es sehr viele unter­schiedliche Dinge zu besprechen gibt und unterschiedliche Ansichten der einzelnen Fraktionen vorhanden sind. Grundsätzlich funktioniert das aber sehr gut.

Ich möchte mich auch beim Vorsitzenden Michael Bernhard für seine konsens­orien­tierte Vorgangsweise sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der FPÖ sowie der Abgeordneten Bernhard und Loacker.)

21.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Knes. – Bitte.


21.02.54

Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Her­ren! Wir diskutieren heute den Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen; Kollege Hofinger hat es ja bereits angesprochen. Natürlich ist das nicht immer so konsensual, wie wir uns das vorstellen, und zwar insofern, als wir die Türe für ein öffentliches Hearing geöffnet haben. Ich finde, das ist eine wirklich tolle Einrichtung zur Wertschätzung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich letztendlich bereit erklären, uns an diesen Petitionen und Bürgerinitiativen in schrift­licher Form teilhaben zu lassen, damit wir sie dann im Ausschuss auch ordentlich be­sprechen und abarbeiten könnten – dazu komme ich dann später.

Was uns auch etwas aufstößt, ist, dass so ein Hearing seit, ich glaube, drei Jahren jetzt zum ersten Mal wieder stattgefunden hat, vor allem in dieser Gesetzgebungs­periode. Da könnte ich mir wirklich vorstellen, dass wir einen Konsens finden, dass es für die Bürgerinnen und Bürger zumindest zweimal im Jahr ein öffentliches Hearing in unserem Ausschuss geben könnte, damit wir diese Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger wirklich auch ordnungsgemäß behandeln können, so wie wir es alle, unisono, in allen Parteien, konsensual auch nach außen tragen und sagen: Wir schätzen das und wir wollen darüber debattieren. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Bernhard.)

Wie im Sammelbericht festgehalten, hatten wir in diesem Hearing vier Hauptthemen. Der Wolf wurde angesprochen; das betrifft sehr stark das Waldviertel, Tirol und Salz-


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burg. Die Debatte zu diesem Thema wurde auch ordnungsgemäß abgehalten – das wurde schon angesprochen. Wir haben die Expertinnen und Experten angehört, und es ist wirklich gelungen, diesen wichtigen Punkt auch dem Landwirtschaftsausschuss zuzuweisen.

Die Bürgerinitiative hinsichtlich eines Lkw-Fahrverbots beziehungsweise des Lkw-Schwerverkehrs abseits übergeordneter Straßennetze ist ein besonders wichtiges Thema und betrifft nicht nur eine Region, sondern mittlerweile schon ganz Österreich. Es gibt Mautflüchtlinge, die mit ihrem Schwerverkehr sondergleichen quer durch alle Ortschaften düsen, und ich denke, hier sind alle aufgerufen, diesen Punkt, wenn er wieder in den Petitionsausschuss zurückkommt, auch dem Ausschuss, in den er ge­hört, zuzuweisen. (Beifall bei der SPÖ.)

Was aber natürlich schon ein bisschen verletzend ist: Wir haben zwei Themen gehabt, die auch besonders wichtig sind: menschenrechtskonformer und menschenwürdiger Maßnahmenvollzug und, was die Justiz betrifft, die Verbesserung der rechtlichen Stellung des Wachkörpers, nämlich der Justizwachebediensteten. Da, Kollege Hofinger, stellt sich mir schon die Frage, warum diese wichtigen Punkte zu Menschenrechten und auch zu Justizwachebeamten seitens der Regierungsparteien einfach wegge­wischt und nicht den Fachausschüssen zugewiesen werden. Sie hätten es wirklich ver­dient, auch dementsprechend debattiert zu werden. Das ist der Wermutstropfen die­ses Sammelberichts.

Weiters bitte ich unseren Vorsitzenden, Kollegen Bernhard, dass wir wie eingangs besprochen vielleicht einen Konsens für zwei Hearings im Jahr finden können. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Bernhard.)

21.06


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Wagner. – Bitte.


21.06.08

Abgeordnete Petra Wagner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sterbehilfe: Das ist etwas, von dem man hofft, nie persönlich damit konfrontiert zu werden. Das ist etwas, über das man am liebsten nie reden würde. Und dann, wenn es einen aktuellen Anlass gibt, ist dieses Thema in der öffentlichen Dis­kussion plötzlich allgegenwärtig.

Im Spannungsfeld zwischen Sterben in Würde und Schutz des Lebens prallen ethi­sche, moralische und menschliche Ansichten aufeinander. Heftig wird über Für und Wider von Sterbehilfe und über rechtliche Möglichkeiten und Schranken debattiert. Im Stillen hofft jeder von uns, niemals selbst diese Situation erleben zu müssen, vor einem Krankenbett zu stehen, in dem ein geliebter, unheilbar kranker Mensch liegt. Man hofft, niemals dieses Leid und diesen Schmerz hilflos über Monate und Jahre mitansehen zu müssen.

2015 hat die österreichische Politik unter dem Motto „Würde am Ende des Lebens“ über alle Parteigrenzen hinweg ein Positionspapier mit 51 Empfehlungen erarbeitet. Im Fokus der Zielsetzung: die nachhaltige Absicherung von Hospiz- und Palliativ­versor­gung und die Weiterentwicklung der Patientenverfügung.

Dass Worten auch Taten folgen können, hat diese Bundesregierung bereits eindrucks­voll unter Beweis gestellt. Unserer Bundesministerin Beate Hartinger-Klein ist es gelun­gen, mit der neuen Patientenverfügung Rechtssicherheit zu schaffen und den Men­schen die Angst vor Handlungsunfähigkeit zu nehmen – ein wichtiger Schritt, um das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung zu gewährleisten. Zusätzlich wurde durch


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die bereits erfolgte Anpassung des Ärztegesetzes die Sicherheit geschaffen, dass jedem Betroffenen die bestmögliche Schmerztherapie zur Verfügung gestellt wird.

Meine Damen und Herren, diese Bundesregierung fühlt sich der Würde und dem Willen des Menschen auch in seiner letzten Lebensphase verpflichtet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Konsequent werden jetzt und auch in Zukunft von uns weitere Maßnahmen für unsere Österreicherinnen und Österreicher gesetzt, um dieser Verpflichtung nachzukommen. Die vorliegende Petition wird zur Kenntnis genommen. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bernhard. – Bitte.


21.09.04

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der neuen Legislaturperiode zum ersten Mal ein Hearing im Petitionsausschuss zusammengebracht. Was bedeutet Hearing? – Das bedeutet, dass die Initiatorinnen und Initiatoren beziehungsweise nominierte Expertinnen und Exper­ten im Austausch mit den Abgeordneten ein bestimmtes Thema erörtern.

Das haben wir rund um das Thema Wolf, rund um das Thema Justizwache, rund um das Thema Verkehr, Schwerverkehr und rund um das Thema Maßnahmenvollzug ge­macht. Ich glaube, dass dieser Austausch für die Abgeordneten ein extrem wertvolles Mittel ist. Wir merken das jetzt auch an anderer Stelle, nämlich bei den Volksbegehren, bei denen ebenfalls solche Ausschüsse zusammentreten und ein Austausch mit den Initiatorinnen und Initiatoren und mit Expertinnen und Experten stattfindet. Ich bin da drinnen gesessen und – ich sage das frei von der Leber weg – habe mir gedacht: Warum machen wir das nicht öfter? Warum verstecken wir sozusagen das aktive Parlament hinter den Mauern der Hofburg?

Wir NEOS haben tatsächlich schon zig Anträge eingebracht, mithilfe derer wir es schaf­fen würden, aus dem Petitionsausschuss ein Zentrum der aktiven Demokratie und des Parlamentarismus zu machen, wo Bürgerinnen und Bürger mit ihren Initiativen auch tatsächlich in einen inhaltlichen Austausch mit den Abgeordneten gehen können. Sie müssten nicht mehr einen aus einem Wahlkreis auswählen, der ihnen vielleicht von der Farbenlehre am besten gefällt, sondern sie könnten sich mit allen austauschen, und das ist enorm bereichernd. Ich kann an dieser Stelle auch ankündigen, dass wir bei der nächsten Plenarsitzung unseren Antrag, den Petitionsausschuss zu reformie­ren, erneut einbringen werden.

Ich sehe drei ganz zentrale Elemente, durch die wir mit wenig viel erreichen können: Wenn wir sagen, ab 5 000 Unterschriften ist ein Hearing Pflicht, ab 5 000 Unterschrif­ten kann der Initiator oder die Initiatorin vor den Abgeordneten für einige Minuten das Thema präsentieren und mit diesen diskutieren. Ich glaube, das ist selbstredend.

Der zweite Punkt ist, dass wir den Petitionsausschuss in eine digitale Gegenwart brin­gen. Es ist vollkommen unverständlich, warum Bürger und Bürgerinnen zwar ein Anlie­gen mit 500 Unterschriften in den Nationalrat einbringen können, wir aber keine Dis­kussionsplattform digitaler Natur zur Verfügung stellen, wie das beispielsweise der Deutsche Bundestag macht.

Der dritte Punkt – und dieser ist nicht minder wichtig –: Ein Petitionsausschuss, ein Ausschuss eines aktiven Parlaments, der sich mit Bürgerinnen und Bürgern und deren


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Anliegen beschäftigt, und zwar mit ganz konkreten Anliegen, hat öffentlich zu sein. Es hat keinen nicht öffentlichen Petitionsausschuss zu geben.

Wenn wir diese drei – unter Anführungszeichen – „kleinen“ Bausteine umsetzen wür­den, dann würden wir uns als Abgeordnete jedes Mal, wenn wir in den Petitionsaus­schuss gehen, denken: Was kann das für ein großartiger Austausch mit den Menschen in unserem Land sein!

Lassen Sie uns im Petitionsausschuss experimentieren, wie es auch in anderen Aus­schüssen stattfinden könnte! Es gibt viel in unserem Land, das wir nicht hören, weil wir uns dem durch starre Regeln verschließen, und diese gilt es aufzubrechen. Ich bitte um Ihre Unterstützung. (Beifall bei den NEOS.)

21.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.


21.12.34

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Wolf ist ein Thema, das uns in ganz Österreich, aber auch besonders in meiner Heimat, im Waldviertel, sehr beschäftigt. Wir diskutieren emotional und kontrovers über das Thema und wir sehen, dass es eine wachsende Population in unseren Nachbarländern gibt, aber nicht nur da, sondern auch bei uns in Österreich. Die Land- und Forstwirt­schaft hat ihre Ängste und ihre Sorgen, aber auch viele Menschen im Waldviertel haben dahin gehend schon Sorge.

Wenn wir uns jetzt die Zahlen vor Augen führen, so haben wir in ganz Europa über 30 000 Wölfe und in der Europäischen Union schon bis zu 20 000. Die Wolfspopulation ist im Steigen, in gewissen Teilen um 30 Prozent im Jahr. Gerade in Österreich ist ein Konflikt in besiedelten Gebieten vorhanden. Wenn ich nur den Sommer 2018 betrachte, so haben wir in Gebieten des Waldviertels in einer Woche über 20 Schafrisse gehabt, und diese sind in der Nähe von Häusern und Siedlungen passiert. Daher ist die Angst natürlich sehr groß.

Wenn wir von den Experten hören, dass Handlungsbedarf da ist, dann möchte ich mich auch noch einmal für das Hearing bedanken. Es war sehr interessant, den Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Boku, Klaus Hackländer, bei uns zu haben. Er selbst hat davon gesprochen, dass wir momentan rund 20 bis 25 Wölfe in Österreich haben, die sich in den nächsten Jahren auf bis zu 500 ausweiten werden.

Österreich ist mehr oder weniger ein Land, das sehr viele Nahrungsquellen hat und in dem der natürliche Feind, der Mensch, in dem Sinn fehlt, und daher sind Probleme für die Landwirtschaft, besonders für die Weidehaltung, gegeben. Wir alle wollen biolo­gische, tiergerechte Haltung, und damit muss das Tier auch auf die Weide oder in den Auslauf, und damit entsteht die Problematik. Die Problematik entsteht aber auch dann, wenn es gerissene Schafe und andere Tiere gibt, wodurch auch sehr viel Tierleid entsteht und nicht nur wirtschaftlicher Schaden beim Besitzer.

Daher, glaube ich, ist es für die Zukunft wichtig, dass man die Wolfspopulation mana­gen und auch gezielt jagen kann. Dazu wäre eine Änderung der FFH-Richtlinie not­wendig, bei der der Wolf derzeit im Anhang IV zu finden ist, wodurch die Regulierung der Bestände nicht möglich ist. Wenn der Wolf in Anhang V kommen würde, was auch in anderen Ländern Europas so ist – etwa in Spanien –, so wäre er ein wichtiges Element. Da er aber nicht mehr vom Aussterben bedroht ist, könnte auch eine Ent­nahme erfolgen. Somit wäre auch eine Scheu da und das Verhalten würde sich än­dern.


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Ich bin der Meinung, es ist wichtig, dass wir über dieses Thema sachlich reden, denn die Bevölkerung hat Angst, und auch die Land- und Forstwirtschaft hat Nachteile.

Wenn ich nur ein Beispiel aus meiner Umgebung bringen darf: Johannes Prinz, ein Schafzüchter, hat in einer Woche drei Besuche eines Wolfs gehabt. Zehn Schafe wurden da gerissen, und das war 100 Meter vom Wohnhaus entfernt. Er hat natürlich große Angst um seine Enkelkinder, die dort wohnen. Ich frage Sie: Wer würde an seiner Stelle keine Angst haben?

Wir haben mit dem Wolfsmonitoring auch festgestellt, dass schon viele Wölfe in die Nähe von Bushaltestellen kommen, und da haben die Eltern natürlich auch große Angst, wenn sie ihre Kinder frühmorgens dorthin schicken. (Zwischenruf des Abg. Keck.)

Daher ist die Weidewirtschaft in der jetzigen Form mit dem Wolf nicht kompatibel. Wir brauchen Sicherheit für die Bevölkerung und natürlich die Möglichkeit, dass auch weiterhin Weidewirtschaft und Tierhaltung in dieser Art stattfinden können. In Nieder­österreich haben wir ja schon einen Schritt in diese Richtung gemacht, aber es gehört noch mehr getan. Wir brauchen eine wildökologische Raumplanung und wolffreie Zonen. Das Zentrum, das jetzt entsteht, kann einen großen Beitrag dazu leisten, und ich freue mich ganz besonders, dass diese Petition den Weg auch in den Fachaus­schuss, in den Landwirtschaftsausschuss, gefunden hat, in dem wir wirklich disku­tie­ren, wie wir in Zukunft damit umgehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

21.17


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Erasim. – Bitte.


21.17.53

Abgeordnete Melanie Erasim, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher via Livestream! Ich möchte mich heute zu einer Bürgerinitiative äußern, die sich mit dem Thema der Schaffung eines men­schenrechtskonformen und menschenwürdigen Maßnahmenvollzugs beschäftigt. Ich möchte das deswegen tun, weil wir als Sozialdemokratische Partei auch einen gültigen Bundesparteitagsbeschluss haben und diesbezüglich schon in den vergangenen Jahren versucht haben, vieles voranzutreiben.

Der Maßnahmenvollzug regelt vorbeugende freiheitsentziehende Maßnahmen zur Unter­bringung von gefährlichen Straftätern sowie Tätern, die aufgrund mangelnder Schuldfähigkeit nicht verurteilt werden können. § 21 regelt in der Praxis die häufig vorkommende Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. § 22 betrifft die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher und § 23 die Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfalltäter. Seit Jahren wird eine grundlegende Reform des Maßnahmenvollzugs von unserer Seite verlangt. Warum tun wir das?

Aus unserer Sicht würde – und da folgen wir seit Jahrzehnten einer Justizpolitik, die auch Christian Broda stark geprägt hat – eine grundlegende Reform des Maßnah­men­vollzugs im dargelegten Sinn nicht nur mehr Humanität bedeuten, sondern auch mehr Sicherheit für alle bringen, für die Insassen wie auch die Justizwachebeamten und letztlich auch für die Gesellschaft als Ganzes, denn eine moderne und erfolgreiche Therapie würde das Gefährdungspotenzial deutlich reduzieren.

Im Jahr 2014 wurde eine Taskforce ins Leben gerufen, eine multiprofessionelle Arbeits­gruppe eingerichtet, welche den Zustand des Maßnahmenvollzugs evaluierte und Reformvorschläge in fachlicher, organisatorischer und legislativer Hinsicht unterbreitet


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hat. Im Frühjahr 2017 legte dann Justizminister Brandstetter einen Gesetzentwurf vor, welcher wesentliche, wenn auch nicht alle Forderungen der ExpertInnenkommission beinhaltete. Aufgrund des Endes der Gesetzgebungsperiode konnte dieser Entwurf leider nicht weiter parlamentarisch behandelt werden.

Was mich an der Vorgehensweise im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen so stört, ist, dass es unser Ansinnen war, eine Stellungnahme des Justizministers einzu­fordern, was seitens der Regierungsfraktionen abgeschmettert worden ist. Ich kann auch nachvollziehen warum: Der Justizminister ist einer der wenigen auf Regierungs­seite, der diesbezüglich gesprächsbereit ist und auch wirklich versucht, eine Verbesse­rung herbeizuführen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich finde, es ist schade, dass diese Vorgehensweise gewählt wurde. In so einem sensi­blen Bereich wie dem Maßnahmenvollzug sollten wir auf Expertisen zurückgreifen. Das sollte auf eine breite Basis gestellt werden, und parteipolitisches Geplänkel sollte da nichts zu suchen haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

21.21


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Lausch ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


21.21.34

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Dieses Hea­ring, das diesmal abgehalten wurde, war sehr wichtig. – Das kann ich nur unter­streichen. Ich würde mir persönlich auch mehr davon wünschen.

Wir Freiheitliche haben uns das Thema Besserstellung, Verbesserung, Optimierung betreffend den Wachkörper Justizwache ausgesucht. Das ist eine Bürgerinitiative, die von einigen Tausend Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben wurde und auch sehr wichtig ist, denn man weiß, dass der Wachkörper Justizwache kein klares Berufsbild hat. Der Experte, den wir ausgesucht haben, ist Brigadier Dr. Michael Binder aus dem Justizministerium – oder BMVRDJ, ich kürze es ab mit Justizministerium –, der natürlich auch Kritik übte und sagte, dass diese Bürgerinitiative, dieses Anliegen der Einbringer unterstützungswürdig ist. Er hat auch gesagt, dass er einige Stellung­nah­men des Bundesministeriums nicht versteht, dass da einige Sachen vermischt wurden und dass auf einige Punkte, die von dieser Bürgerinitiative gefordert werden, die für den Wachkörper Justizwache wichtig wären, gar nicht eingegangen wurde.

Er übte natürlich auch ein bisschen Kritik und sagte, dass es sehr wohl legitim und zeitgemäß wäre, ein klares, zeitgemäßes Berufsbild anzustreben. Er hat das auch verglichen: Justizwachebeamte werden mit Sicherungsaufgaben betraut, genauso sollen sie aber auch Sozialarbeiter, Psychologe, Betreuer sein. Das geht nicht alles, das würde man auch von Sozialarbeitern, Psychologen, Ärzten nicht verlangen.

Absolut berechtigt ist auch die Forderung nach einer Aufnahme in das Sicherheitspoli­zei­gesetz. Das wäre eine wichtige Sache, die da gefordert wird. Das sind absolut gute Sachen; das Sicherheitspolizeigesetz würde einiges klarstellen, einiges verbessern und auch regeln.

Kollege Knes hat gemeint, er versteht nicht, warum wir diese Bürgerinitiative lediglich – ich sehe das nicht als lediglich – zur Kenntnis genommen haben. Ich habe ja im Aus­schuss auch ausgeführt, dass wir uns da auf einem guten Weg befinden und schon dabei sind, einige Sachen von Regierungsseite her umzusetzen. Natürlich wird es noch einige Gespräche brauchen. Es gibt jetzt einen Entwurf des Vollzugshandbuchs, das gerade den Zentralausschuss – das ist das höchste Gremium der Personalvertretung – durchlaufen hat. Der Zentralausschuss hat um eine Fristverlängerung gebeten, da man


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sich diese 100 Seiten zum Wohle der Justizwachebediensteten, die jeden Tag gute und wichtige Arbeit leisten, genauer anschauen muss. Das wurde vom BMVRDJ abge­lehnt, diese Fristverlängerung wurde nicht genehmigt. Nach Durchsicht wurde auch festgestellt, dass es sich dabei nicht um ein Vollzugshandbuch handelt, sondern eher um eine Betreuungsvorschrift. Das ist natürlich wieder nicht im Sinne der Anliegen dieser Bürgerinitiative. Darüber wird man noch reden müssen. Das Handbuch wurde heute auch einstimmig im Zentralausschuss abgelehnt.

Zu den anderen Petitionen möchte ich noch etwas sagen, etwas noch einmal kurz erklären: Kollegin Erasim hat vom Maßnahmenvollzug gesprochen – Verbesserung, menschenwürdig und so weiter und so fort. Wir haben im Ausschuss dem Experten, der von den NEOS nominiert worden ist, keine Fragen gestellt. Wir hätten es gerne getan. Wir sind beim Thema Maßnahmenvollzug sehr wohl gesprächsbereit. Da wer­den immer Zurechnungsfähige mit nicht Zurechnungsfähigen vermischt. Oft werden Probleme angesprochen, die so nicht vorhanden sind – jetzt wurden die gefährlichen Rückfallstäter genannt; da gibt es schon jahrelang keine Verurteilungen mehr –, die da aber auch immer hineingemischt werden. Zum Thema Maßnahmenvollzug werden also viel Kraut und Rüben miteinander vermischt.

Wir sind sehr wohl gesprächsbereit, aber nicht mit einem Experten, der – ich sage es jetzt einmal salopp – von der anderen Seite kommt, das heißt, selbst vor Jahren im Maßnahmenvollzug war. Mit so einem Experten wollen wir nicht diskutieren. Das obliegt schon der Ernsthaftigkeit, dass man sagt: Wir haben in Österreich sehr viele gute Psychiater, Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter, also Menschen, die jahrzehn­telang im Maßnahmenvollzug tätig waren. – Das sind für uns die wahren Experten. Also mit dieser Vorgangsweise können wir uns nicht anfreunden. Im Ausschuss haben die NEOS, also Kollege Bernhard, gesagt, man habe es nicht gewusst, das sei der Erstunterzeichner, und so weiter und so fort. – Die Pressesprecherin der NEOS sagt aber etwas ganz anderes – und das ist meines Erachtens sehr, sehr verwerflich –: „Dieser Mann ist aktiv in der Szene, wir hören uns an, was er zu sagen hat.“ – Also da hört sich doch aus Rücksichtnahme auf die Würde des Hauses der Spaß auf! (Beifall bei der FPÖ.)

Man kann nicht sagen, man hätte es nicht gewusst, und dann sagt eure Presse­sprecherin, man höre sich an, was er zu sagen hat. Was damit gemeint ist, dass der Mann „aktiv in der Szene“ ist, will ich jetzt gar nicht weiter ausführen; ich weiß es nicht. Eines steht aber fest: Da können jetzt vom Obmann Kollegen Bernhard Reformen gefordert werden – Reformen wollen wir auch –, aber so etwas sollte bitte nicht mehr vorkommen, dass man die Würde des Hauses so verletzt und die wirklichen Experten zum Thema Maßnahmenvollzug so brüskiert und nicht einlädt. Das kann es aus unse­rer Sicht einfach nicht sein. – Ich belasse es schon dabei. Ich nehme an, es ist pas­siert, es tut euch leid.

In diesem Sinne wünsche ich mir auch, dass wir den Petitionsausschuss ein bisschen reformieren. Es braucht nicht viel, aber man kann ohne Weiteres darüber diskutieren, bei Hearings die Öffentlichkeit zuzulassen. Wir haben nichts zu verbergen. Die Bürger, die unterschreiben, würde es ja auch interessieren, was da weiter passiert, sie hätten gern mehr Einblick. Diesem Vorschlag könnten wir ohne Weiteres nähertreten. In diesem Sinne wünsche ich mir, dass wir noch mehr Hearings abhalten und der Bevölkerung damit auch zeigen, dass wir direkte Demokratie hier im Parlament sehr, sehr ernst nehmen – und das fraktionsübergreifend. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.28


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 260

21.28.51

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Ausschuss 29 Petitionen beziehungsweise Bür­gerinitiativen behandelt, und drei davon haben sich mit dem Thema Wolf befasst. Ich möchte auf eine näher eingehen, nämlich auf die „Petition für ein wolfsfreies Salzburg“, unterzeichnet vom Schafzuchtverband Salzburg und vom Rinderzucht­ver­band Salzburg.

Die Unterzeichner weisen darauf hin, dass im Bundesland Salzburg jährlich zum Bei­spiel 100 000 Rinder, 35 000 Schafe und Ziegen und 5 000 Pferde auf der Weide beziehungsweise auf Almgrundstücken sind. Sie drücken in ihrer Petition die Sorge aus, dass diese Weidewirtschaft in Zukunft so nicht mehr möglich sein könnte. Weide­wirtschaft bedeutet hochwertige Lebensmittel. Weidewirtschaft bedeutet Kulturland­schaft und Erholungsraum für Touristen und Bevölkerung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bedanke mich bei den Unterzeichnern der Petition, auch bei denjenigen, die letztendlich noch digital ihre Unterstützung erklärt haben.

Der Landesverband der Schaf- und Ziegenzüchter und der Rinderzuchtverband fordern gesetzliche Grundlagen, um Problemwölfe schneller und unbürokratischer entnehmen zu können. Sie fordern auch generell eine Abänderung der FFH-Richtlinie betreffend den Schutz von Wölfen. Sie fordern in ihrer Stellungnahme auch, dass das Wolfs­management europaweit und nicht auf Mitgliedstaatenebene oder in noch kleineren Bereichen betrachtet werden soll.

In Österreich gibt es verschiedene Ansichten: Einige glauben, der Wolf sei ein Kuscheltier, andere sehen in ihm wirklich ein ernstes Problem, vor allem diejenigen, die von der Viehwirtschaft leben müssen.

Darum, denke ich, ist es auch wichtig, dass man die zentralen Aussagen, die Herr Professor Hackländer in diesem Hearing getätigt hat, ein bisschen herausstreicht. Er sagt, dass es derzeit 20 bis 25 Wölfe in Österreich gibt. Die jährliche Zuwachsrate beträgt 30 Prozent, in 15 Jahren könnten also realistisch betrachtet 50 bis 500 Indivi­duen vorhanden sein; für 1 000 Wölfe wäre die Futtergrundlage tatsächlich vorhanden. Er sagt auch ganz klar und deutlich, dass Weidewirtschaft und Almwirtschaft in der Form, wie wir sie heute nicht nur betreiben, sondern auch wollen, gesellschaftspolitisch wollen, dann nicht mehr möglich wären.

Es geht nicht darum, dass Bauern für einzelne gerissene Schafe entschädigt werden, sondern: Der Wolf – und das sage jetzt ich – wird das Gesicht unseres Landes verändern. Damit einhergehend ist die Frage berechtigt, ob der hohe Schutzstatus tatsächlich gerechtfertigt ist. Ich behaupte – wenn man es europaweit betrachtet –: Nein, der Wolf ist nicht vom Aussterben bedroht. Gerade weil das Thema Wolf groß­räumig zu sehen ist, ist es auch gerechtfertigt, wolffreie Zonen festzulegen. Ich unterstütze daher die „Petition für ein wolfsfreies Salzburg“ eins zu eins.

Ein Letztes noch: Auch die städtische Bevölkerung muss sich Gedanken über die Zukunft machen. Der Wolf hat keine natürlichen Feinde. Er wird auch in die städtischen Bereiche kommen. Der eine oder andere sagt, der Wolf ist nicht aggressiv; wenn der Wolf aber in eine Bedrängnissituation kommt, dann wird es so sein, dass er sich wehrt. Dann könnte durchaus auch einmal ein Unfall und eine Aggression dem Menschen gegenüber vorkommen, und das wollen wir auf alle Fälle von vornherein vermeiden.

Der Ausschuss hat die Zuweisung der Petition an den Landwirtschaftsausschuss be­schlossen, und ich bedanke mich dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

21.33



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 261

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Lindner ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


21.33.20

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann vielen meiner Vorrednerinnen und Vorrednern recht geben. Das Einzige, das bei der Diskussion über Bürgerinitiativen und Petitionen schon ein wenig schade ist – Herr Präsident, vielleicht kann man das in Zukunft ändern? –, ist, dass wir diese Themen leider fast immer am Ende der Tagesordnung diskutieren. Ich glaube, dass sich die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auch eine bessere ORF-Sendezeit verdient hätten. (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Hofinger, Kollege Knes und Kollege Bernhard haben ja in ihren Redebeiträgen schon die Petition „Für echte Qualität im Straßenverkehr!“ angesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wirklich ein Thema, das den Bürgerinnen und Bürgern unserer Regionen, unserer Bezirke unter den Nägeln brennt.

Sie wissen, dass die Steiermark seit einigen Jahren eigene politische Entschei­dungs­gremien in den Regionen draußen hat. Bei mir im Bezirk Liezen, der gleichzeitig eine Region ist, diskutieren wir in diesem Gremium über alle Parteigrenzen hinweg schon sehr, sehr lange dieses Thema der Lkws und des mautvermeidenden Verkehrs. Im Dezember 2018 hat es einen einstimmigen Beschluss von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen und zig Gemeinderatsbeschlüsse gegeben, die besagen, dass wir es zusam­menbringen müssen, dass wir die Lkws, die im Bezirk Liezen nichts verloren haben, aus dem Bezirk bringen. Die konkrete Forderung heißt: ein Lkw-Fahrverbot mit Aus­nahme des Ziel- und Quellverkehrs für Lkws über 3,5 Tonnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben im Vorfeld mit sehr, sehr vielen Expertinnen und Experten darüber ge­sprochen, wie man das machen kann. Ein Vorschlag ist eine Änderung der Straßen­verkehrsordnung, ganz konkret soll im § 43 der Tatbestand des mautvermeidenden Verkehrs aufgenommen werden.

Der Ausschuss hat auch schon besprochen, dass es einige Stellungnahmen dazu gibt. Es gibt zum Beispiel eine Stellungnahme des Regionalmanagement Liezen, in der die Unterstützung für diese Petition „zum Wohle und zur Entlastung der gesamten Bevölkerung und im Sinne der Weiterentwicklung und der Wettbewerbsfähigkeit der Region Liezen“ erklärt wird. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit unterstützt diese Petition, die Bundesarbeitskammer unterstützt diese Petition.

Was schon spannend ist, ist die Stellungnahme des Verkehrsministeriums. Das Verkehrsministerium sagt: „Es gibt keine Möglichkeit festzustellen, ob ein Lkw eine bestimmte Strecke nur deshalb gewählt hat, um keine Maut zahlen zu müssen.“ – Meine sehr geehrten Damen und Herren, das finde ich schon spannend, weil es nämlich schon zwei Möglichkeiten gibt, um das machen zu können.

Die allereinfachste Möglichkeit ist die, dass die Polizistinnen und Polizisten das kontrollieren. Die zweite Möglichkeit ist die Zeitmessung. Der Bezirk Liezen grenzt an die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg. Jetzt braucht man nur zu messen, ob ein Lkw zum Beispiel von der niederösterreichischen Seite hinein- und dann auf der anderen Seite wieder hinausfährt, und damit eine Mautvermeidung vorliegt oder nicht. – Das ist also relativ einfach festzustellen.

Die Stellungnahme des VCÖ fehlt noch.

Wir haben dieses Hearing abgehalten, unser Bezirkshauptmann Dick war bei uns, und es war wirklich ganz großartig, was da passiert ist.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 262

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie wirklich, dass Sie sich diese Petition noch ganz genau anschauen – wir haben sie das nächste Mal noch einmal im Ausschuss –, sodass wir relativ rasch zu einer Lösung kommen und die Straßenverkehrsordnung ändern können. (Zwischenrufe der Abgeordneten Leichtfried und Vogl.)

Jedes Unternehmen, jeder Frächter, jeder Lkw hat die richtige Straße zu benutzen, nicht die billigste! (Beifall bei der SPÖ.)

21.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Wassermann ist zu Wort gemeldet. – Bitte.


21.37.25

Abgeordnete Sandra Wassermann (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses! Damen und Herren! Hohes Haus! Hund oder Goldschakal, nein es war ein Isegrim. – Das war heute Nachmittag die Schlag­zeile der Onlineausgabe der „Kronen Zeitung“. Ja, es wurde auch bestätigt, dass es heute eine Wolfssichtung im Gailtal in Kärnten gegeben hat.

Das Thema Wölfe hat uns schon in mehreren Ausschüssen intensiv beschäftigt. Es wurde sehr emotional, aber auch sehr kontroversiell darüber diskutiert. Dr. Klaus Hackländer von der Boku hat uns berichtet, dass es in Österreich zwischen 25 und 50 lebende Wölfe gibt. In den nächsten 15 Jahren können das sogar zwischen 50 und 500 werden.

Wenn der Wolf in Österreich heimisch wird und gleichzeitig weiter unter strengem Schutz steht, ist die Almbewirtschaftung in der bisherigen Form bedroht. Das hätte unter anderem massive negative Auswirkungen für den Nationalpark Hohe Tauern.

Beim Lesen der Petitionen habe ich mir als Mitglied des Tourismusausschusses aber auch einige Fragen gestellt: Welche Vergrämungsmöglichkeiten gibt es? Was ist die verträgliche Population? Wie wirkt sich der Wolf in seinem Habitat auf die restliche Wildpopulation aus? Vor allem aber auch: Wie wirkt sich das auf den Tourismus aus?

Ich kann Ihnen darauf heute nicht die Antwort im wildökologischen Sinne geben, aber ich kann Ihnen darauf heute eine verantwortungsvolle politische Antwort geben: Die Bundesregierung wird alles dafür tun, damit die vorbildliche Bewirtschaftung der Almen, die ein hohes Kulturgut darstellt und einen großen touristischen Nutzen hat, auch in Zukunft gewährleistet sein wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ja, das ist auch aufgrund eines vor Kurzem ergangenen Urteils – Sie erinnern sich sicher, da gab es auf einer Alm einen Todesfall einer Touristin, die mit einem Hund spazieren war – ein aktuelles Thema. Wir werden uns überlegen müssen, wie wir in Zukunft mit diesem Problemfeld umgehen werden. Auch aus diesem Grund muss es möglich sein, dass der Umgang mit dem Großraubwild debattiert und kritisch beleuch­tet wird.

Nach Rücksprache mit der Kärntner Jägerschaft kann ich auch berichten, dass es in Kärnten im Lavanttal einen Wolfsriss gegeben hat. Es wurde ein Pony gerissen, das ist auch genetisch nachgewiesen. Die Schadenssumme betrug da 1 250 Euro.

Dazu fällt mir auch eine Kausalitätskette ein: Wenn es nach dem Sprichwort geht: Kommt der Wolf, geht der Bauer!, dann bedeutet das das Ende der Bewirtschaftung der Almen, was zur Folge hat, dass die Almen zuwachsen. (Abg. Loacker: Was soll das für ein Sprichwort sein? Aus welchem Land kommst du?) Das führt dazu, Herr Kollege, dass wir den Verlust der Freizeitregionen hinnehmen müssen und die Wander- und Tourismuswirtschaft auch zurückgeht. Das ist evident. Und genau da setzt wie­derum die Bundesregierung rechtzeitig an, denn vonseiten des Bundesministeriums


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gibt es dazu bereits Maßnahmen: Es wird nämlich die Gründung eines Österreich-Zentrums für Wolf, Luchs und Bär unterstützt. Vor allem aber soll auch eine einheitliche Entschädigungsregelung geschaffen werden, um den Betroffenen schnell und unbüro­kratisch zu helfen.

Im SPÖ-regierten Kärnten ist das erwartungsgemäß aber etwas anders. In Kärnten gibt es eine Regierungskoalition, die diese Ängste der Landwirte und Fischer einfach igno­riert. Da darf ich Ihnen jetzt ein Beispiel geben: Da gibt es einen neu eingeführten Landesfonds für Wildschäden, und der zeigt dieses skandalöse Vorgehen deutlich auf. Man muss sich vorstellen, dass die Mehrkosten für Personal für die Errichtung des Schadensfonds höher sind als die Mittel für den Schadensfonds selbst. Die Ge­schädigten bleiben auf der Strecke, sie müssen finanzielle Nachteile in Kauf nehmen. Die Geschädigten dürfen nicht zu Almosenempfängern degradiert werden!

Mit dieser Arroganz wird schon seit Jahren in Kärnten vonseiten der SPÖ regiert, und mit dieser Arroganz wurde auch jahrelang im Bund vonseiten der SPÖ regiert. Deshalb mein Appell: Es braucht hier eine Lösung mit Augenmaß, und dafür werden wir uns einsetzen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Wittmann: Zu viel Rotkäppchen gelesen!)

21.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Antoni. – Bitte.


21.41.53

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben ein Thema, das uns in den letzten Monaten vor allem in den ländlichen Regionen in Österreich, beginnend von der Landwirtschaft über die Tierschützer bis zu den Menschen draußen in den Regionen, sehr intensiv beschäftigt, vor uns. Das Thema Wolf wurde heute mehrfach angesprochen. Es sind drei Petitionen dazu eingelangt und im Sammelbericht enthalten, auch eine aus meiner Heimatregion, dem Waldviertel. Ich kann Ihnen versichern, wir haben uns in den letzten Monaten sehr intensiv damit beschäftigt, wie die Lage einzuschätzen ist.

Eines vorweg in der sehr wichtigen und sensiblen Diskussion – das Hearing hat es auch zutage gebracht –: In den letzten 15 Jahren gab es europaweit keinen einzigen dokumentierten Fall, wo ein Mensch von einem Wolf angegriffen worden ist, und so soll es natürlich auch bleiben. Leider wird aber in der letzten Zeit sehr oft mit der Angst der Menschen dem Wolf gegenüber argumentiert. Diese Angstmacherei lehne ich absolut ab, weil sie uns wirklich keinen Schritt weiterbringt. (Beifall bei der SPÖ.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, um eine gesicherte Rückkehr des Wolfs zu ermöglichen, braucht es in Österreich ein gutes Wolfsmanagement, denn nur mit einem guten Wolfsmanagement kann ein reibungsloses Zusammenleben von Wolf und Mensch gesichert werden, und das soll ja wohl unsere oberste Prämisse sein. Viele Erfahrungen aus dem Ausland bestätigen diese Möglichkeiten.

Das heißt: Was wir brauchen, ist Aufklärungs-, Präventivarbeit. Was wir brauchen, sind Finanzierungsmodelle im Herdenschutz. Was wir brauchen, sind bessere Schadens­abgeltungen. Und genau da ist die Politik gefordert. Was wir allerdings wirklich nicht brauchen, ist Angstmacherei, die noch dazu in den letzten Wochen und Monaten verstärkt über die Medien betrieben wird, so nach dem Motto: Der Wolf, die wilde Bestie.

Da möchte ich jetzt schon an die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, auch an meine Kollegin Diesner-Wais aus dem Waldviertel, appellieren. Ich darf aus der Reso­lution, die in den Regionen des Waldviertels, in den Gemeinden eingebracht worden ist, zitieren; da heißt es: „Der Wolf ist ein Raubtier“, eine Gefahr für den Menschen, vor


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allem für Kinder, „sei es im Rahmen von Freizeitaktivitäten oder auf dem Weg zur Schule“. 30 Prozent der Menschen trauen sich nicht mehr spazieren zu gehen. Oder in der gegenständlichen Petition heißt es: „Wenn für Kinder der Weg zum Schulbus in abgelegenen ländlichen Regionen bedroht ist oder sich Kinder durch einen Wolf [...] bedroht fühlen“, dann muss es sofort zu Maßnahmen kommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, diese Angstmacherei hilft uns keinen Zentimeter weiter in der Thematik Wolf! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und JETZT.)

Und so darf ich zum Abschluss sagen: Ja, wir bekennen uns zu einem konfliktfreien Miteinander von Wolf und Mensch. Ja, wir bekennen uns zu einem guten Wolfsmana­gement, aber nein, wir wollen keine Panikmacherei vor dem Wolf. – Danke sehr. (Bei­fall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Und wieder 30 000 Wähler weg! Herzlichen Glück­wunsch!)

21.45


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Schmiedlechner ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.


21.45.48

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Zuhörer! Sehr geehrter Herr Kollege, Sie scheinen keine Ahnung von Nutztierhaltung zu haben, Sie scheinen keine Ahnung von den Ängsten der Leute zu haben. Ich würde Ihnen einmal raten: Gehen Sie hinaus zu den Leuten, reden Sie mit den Leuten im Wald­viertel! Dann wissen Sie, was los ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir in Österreich waren 150 Jahre lang wolfsfrei. Wir müssen bei dieser Diskussion daher überlegen: Wie viele Menschen lebten vor 150 Jahren in Österreich? Wie dicht ist Österreich heute besiedelt und wie dicht war Österreich früher besiedelt? Und dann müssen wir uns auch fragen: Wie stark ist die touristische Nutzung heute und wie war sie vor 150 Jahren? (Abg. Wittmann: Du darfst nicht so viel Rotkäppchen lesen!)

2015 wurde in Allentsteig der erste Wolf gesichtet. Innerhalb kürzester Zeit wurde der dort bestehende Muffelwildbestand ausgerottet. Es wird befürchtet, dass auch der bereits durch andere Umwelteinflüsse stark dezimierte Niederwildbestand das nächste Opfer ist.

Der Wolf ist in seiner Nahrungswahl extrem anpassungsfähig. Er greift auf die am leich­testen zu erreichende und am effektivsten zu jagende Beute zurück. Es ist also logisch, dass der Wolf auch nicht vor Weidetieren und Haustieren Halt machen wird. Man lese die Pressemeldungen der letzten Monate. Nach verschiedenen Untersuchun­gen, Herr Wittmann, fressen Wölfe täglich zwischen 4 und 8 Kilo Fleisch. Es wurden in den letzten Jahren 130 Wolfsrisse an Nutztieren und Haustieren in Österreich regis­triert.

Nun, was wollen wir? Auf der einen Seite fordern wir ganzjährige Weidehaltung. Die Tiere sollen auf die Weide. Auf der anderen Seite wollen wir den Wolf, das Raubtier, schützen. Bei einem jährlichen Zuwachs eines Wolfsrudels von bis zu 40 Prozent kann man nicht zu- oder wegsehen. Um die ökologische Tragfähigkeit zu garantieren und den Bäuerinnen und Bauern Sicherheit für ihre Tiere zu gewährleisten, werden eine Bestandsführung und eine Bestandsregulierung unumgänglich sein. Das sind wir den Tierhaltern schuldig. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Abschließend, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen: Alm- und Weidewirtschaft sind nicht nur durch den Wolf gefährdet, sondern auch durch unverständliche Gerichts­urteile. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.49



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 265

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gerstner. – Bitte.


21.49.23

Abgeordneter Peter Gerstner (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Zuschauer gibt es keine mehr, nur mehr vielleicht die Zuseher vor den Bildschirmen. Kommen wir weg vom Wolf zu einer anderen Petition, die wir ebenfalls im Petitions­aus­schuss behandelt haben. Betreffend die Petition „Bleiberecht für in Familien aufge­nom­mene Flüchtlinge“ muss zunächst einmal festgehalten werden, dass es gravierende Unterschiede zwischen Flüchtlingen und Asylwerbern und Drittstaatsangehörigen gibt.

Beispielsweise werden als Flüchtlinge jene Menschen bezeichnet, denen der Status des Asylberechtigten zuerkannt wurde. Als Asylwerber bezeichnet man, wie wir alle wissen, jene Menschen, die aus einem Unruhegebiet oder aus einem Krisengebiet meistens über ein oder mehrere sichere Länder wie beispielsweise Italien oder Griechenland, also einen sicheren Drittstaat, in unser Land, nach Österreich gelangen. Diese Personen haben oftmals bereits einen negativen Asylbescheid des Gerichtes erhalten. Somit handelt es sich nicht mehr um Flüchtlinge, sondern nur um Asylwerber.

Weiters muss man auch festhalten, dass ein wichtiges Element eines jeden Asyl­verfahrens die Prüfung der Schutzwürdigkeit im Sinne der Genfer Flüchtlingskon­ven­tion ist. Dabei wird nämlich überprüft, ob die vorgebrachten Gründe des Asylwerbers auch tatsächlich die Voraussetzung zur Gewährung eines internationalen Schutztitels erfüllen beziehungsweise ob diese Gründe auch tatsächlich glaubhaft sind. Die dann zu treffende Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels hat nach strengen objektiven Kriterien zu erfolgen. Man muss hier alle Seiten hören und abwiegen. Keine Entscheidung wird auf ungefähr getroffen.

Die vorliegende Petition würde unser Asyl- und Aufenthaltsgesetz aushebeln bezie­hungsweise ad absurdum führen. Die FPÖ/ÖVP-Regierung sorgt dafür, dass unsere Gesetze, ja unsere österreichische Leichtgläubigkeit und Gutmütigkeit nicht mehr von allen ausgenutzt werden können. Wir müssen unser Land und unsere Bevölkerung schützen, ohne dabei zu vergessen, den wirklich Schutzbedürftigen zu helfen. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann und wird die FPÖ/ÖVP-Regierung mit Sicherheit garantieren. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Hafenecker ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


21.52.48

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich melde mich zur Bürgerinitiative Nummer 38 zu Wort. Es geht um die „Aufnahme der mobilen aufsuchenden Familienarbeit im Auftrag von Behörden“, im Konkreten um eine Änderung in der Straßenverkehrsordnung. In dieser Bürgerinitiative wird gefordert, dass man für die mobile aufsuchende Familienarbeit im Auftrag von Behörden eine Ausnahme in der Straßenverkehrsordnung vorsieht. Und zwar geht es im Konkreten darum, dass sie auch im Halte- und Parkverbot stehen bleiben können, wenn es keine geeigneten Parkplätze in der Umgebung des Einsatzortes gibt.

Diese Initiative wurde von über 500 Personen unterstützt. Ich möchte auch die Gele­genheit nützen, mich bei den Mitarbeitern dieser Dienste für ihre Arbeit zu bedanken, weil es wirklich Dienste sind, ohne die unsere Gesellschaft heute nicht mehr auskom­men würde. Ich glaube, ein Danke auch hier aus dem Hohen Haus ist mehr als angebracht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 266

Was das konkrete Ansinnen dieser Petition, die wir heute auch zur Kenntnis nehmen werden, betrifft, so möchte ich als Verkehrssprecher der FPÖ versprechen, dass ich mit dem Herrn Bundesminister entsprechende Gespräche führen werde und wir uns die Straßenverkehrsordnung im Hinblick darauf anschauen werden, ob man dort und da vielleicht wirklich zu einer Verbesserung für diese Berufsgruppe gelangen kann. Ich kann mir aber zum heutigen Zeitpunkt – so offen müssen wir auch sein – nicht vor­stellen, dass man alle Halte- und Parkverbote für diese Dienste öffnet, weil es ja auch entsprechende Gründe gibt, warum diese Verbote erlassen worden sind. Manchmal geht es um Feuerwehrausfahrten und ähnliche Dinge. Aber wie gesagt, wir werden uns das genauer ansehen.

Ich möchte aber im Zuge meiner Ausführungen auch noch zu einem anderen Punkt kommen, der ja heute Vormittag schon sehr breit in der Aktuellen Stunde diskutiert worden ist. Es ging auch um Änderungen in der Straßenverkehrsordnung und um den Abbiegeassistenten. Der Minister hat ja bereits sein Maßnahmenpaket dazu präsen­tiert. Und ich glaube, dass es sehr, sehr wichtig ist, dass wir als Parlament heute ein entsprechend starkes Signal aussenden und auch noch einen Beschluss dazu fassen, um eben auch den Herrn Bundesminister bei all seinen Maßnahmen zu unterstützen.

Ich bringe deshalb folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hafenecker, Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit – speziell für besonders gefährdete Personen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gemeinsam mit den zustän­digen Stellen zeitnah in die Wege zu leiten:

● Infrastrukturmaßnahmen zur Behebung von Gefahrenstellen sowie Spiegel an gefährlichen Kreuzungen – Umsetzung greift sofort bei in- und ausländischen Lkw

● Änderung der StVO § 96: Verordnungsermächtigung für örtliche Behörden zur Erlassung von Abbiege-Verboten für Lkw an gefährlichen Kreuzungen

● Ausschreibung des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds VSF zum Thema Lkw-Verkehr mit Augenmerk auch auf das Thema ,Toter Winkel‘

● Fokus Lkw-Sicherheit im Verkehrssicherheitsbeirat

● Ausbildung der Lkw-Fahrer im Rahmen der Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung nun verstärkt auch hinsichtlich ,Verkehrssicherheit und toter Winkel‘

● Ausstattung von ASFINAG-Parkplätzen mit Einrichtungen zur korrekten Ausrichtung der Spiegel von Lkw sowie Kontaktaufnahme mit Mineralölfirmen zur Auslotung der Möglichkeit der Einrichtung solcher Plätze bei Tankstellen

● Bewusstseinsbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen von Verkehrsteilnehmern (Kinder, Ältere, …) betreffend ,Toter Winkel‘

● Informationskampagne zum Thema ,Toter Winkel‘ mit Partnern wie z.B. Autofahrer­klubs, ASFINAG, Transportunternehmen, etc


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 267

● Förderung der Nachrüstung von Lkw mit Abbiegeassistenz- oder Kamera-Monitor­systemen in Abstimmung mit dem BMF und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Pilotprojektes ,Rundum-Sicht im Straßenverkehr‘

● Vehemente Forderung Österreichs bei der Europäischen Union für die frühere Um­setzung der Änderung der ,Allgemeinen Sicherheitsverordnung‘ (begonnen im Rahmen der EU-Präsidentschaft Österreichs 2018) und Schulterschluss mit Deutschland, dem Europäischen Parlament und anderen EU-Partnern in dieser Frage.“

*****

(Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Es liegt hier ein umfassendes Paket vor, und ich würde Sie wirklich ersuchen, am Ende dieses Sitzungstages ein starkes Zeichen für die Sicherheit unserer Kinder zu setzen. Politische Schuldzuweisungen machen bereits Geschehenes nicht rückgängig, politische Geschlossenheit kann aber zukünftige Ereignisse verhindern. Unterstützen Sie daher unseren Antrag! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, Andreas Ottenschläger

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit - speziell für besonders gefährdete Personen

eingebracht in der 63. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 27. Februar 2019 im Zuge der Behandlung von TOP 11, Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 5, 7, 11 und 14 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 33, 38, 39, 48, 50 und 51 (495 d.B.).

Aufgrund eines tragischen Vorfalls in den letzten Wochen, bei dem ein neunjähriger Bub am Schulweg von einem abbiegenden Lkw überrollt wurde und anschließend im Spital gestorben ist, wurde von Bundesminister Norbert Hofer ein Sicherheitsgipfel initiiert, um unter Einbindung aller Beteiligten Maßnahmen zu erarbeiten, wie solche tragische Unfälle weitestgehend zu verhindern sind.

Die im Vorfeld diskutierte verpflichtende Neuausrüstung/Neuausstattung mit soge­nann­ten Abbiegeassistenten wird hoffentlich bald eine zu realisierende Möglichkeit, ist aber derzeit auf Grund der zwingenden Vorgaben des EU-Rechts noch nicht möglich. Außerdem derzeit in der Praxis auf Grund der noch nicht ausgereiften Technik nicht sofort zielführend. Auch eine rasche, flächendeckende Umsetzung wäre nicht möglich, insbesondere ausländische Lkw und Busse könnten dazu derzeit europarechtlich nicht verpflichtet werden.

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat sich bereits für eine europaweite verpflichtende Einführung von LKW-Abbiegeassistenten ausgesprochen und will, dass ab 2021 - früher als bisher geplant – alle neuen LKW Abbiegeassis­tenten haben müssen. Nach dem Willen des Europäischen Parlaments sollen ab 2021 keine neuen LKW-Typen mehr genehmigt werden und ab 2023 keine Neufahrzeuge


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mehr in Betrieb genommen werden, die nicht mit der betreffenden Technik ausgestattet sind.

Rasch umzusetzen und für alle nutzbar sind Spiegel, die an den Kreuzungen zusätzlich montiert werden. Im deutschen Freiburg sind diese bereits erfolgreich im Einsatz. Der große Vorteil: Diese können in wenigen Wochen von den Kommunen angebracht werden, und jeder Fahrzeuglenker kann diese nutzen und hat somit bessere Einsicht in den "toten Winkel". Eine weitere rasch umzusetzende Maßnahme, die sofort greifen kann, ist ein Rechtsabbiegeverbot. Einige große Lieferanten schreiben das bereits heute ihren Fahrern vor, dass sie statt rechts abzubiegen, die nächste Kreuzung links abbiegen und dann wieder links abbiegen sollen. Leider ist das speziell in Wien auf­grund oft komplexer Einbahnstraßenregelungen nicht möglich. Aber diese beiden Maß­nahmen zusammen mit weiteren sollten die Verkehrssicherheit, speziell für besonders gefährdete Personen - wie Kinder und ältere Menschen - deutlich erhöhen.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gemeinsam mit den zustän­digen Stellen zeitnah in die Wege zu leiten:

● Infrastrukturmaßnahmen zur Behebung von Gefahrenstellen sowie Spiegel an gefährlichen Kreuzungen – Umsetzung greift sofort bei in- und ausländischen Lkw

● Änderung der StVO § 96: Verordnungsermächtigung für örtliche Behörden zur Erlassung von Abbiege-Verboten für Lkw an gefährlichen Kreuzungen

● Ausschreibung des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds VSF zum Thema Lkw-Verkehr mit Augenmerk auch auf das Thema ,Toter Winkel‘

● Fokus Lkw-Sicherheit im Verkehrssicherheitsbeirat

● Ausbildung der Lkw-Fahrer im Rahmen der Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung nun verstärkt auch hinsichtlich ,Verkehrssicherheit und toter Winkel‘

● Ausstattung von ASFINAG-Parkplätzen mit Einrichtungen zur korrekten Ausrichtung der Spiegel von Lkw sowie Kontaktaufnahme mit Mineralölfirmen zur Auslotung der Möglichkeit der Einrichtung solcher Plätze bei Tankstellen

● Bewusstseinsbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen von Verkehrsteilnehmern (Kinder, Ältere, …) betreffend ,Toter Winkel‘

● Informationskampagne zum Thema ,Toter Winkel‘ mit Partnern wie z.B. Auto­fah­rerklubs, ASFINAG, Transportunternehmen, etc

● Förderung der Nachrüstung von Lkw mit Abbiegeassistenz- oder Kamera-Moni­torsystemen in Abstimmung mit dem BMF und unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Pilotprojektes ,Rundum-Sicht im Straßenverkehr‘

● Vehemente Forderung Österreichs bei der Europäischen Union für die frühere Umsetzung der Änderung der ,Allgemeinen Sicherheitsverordnung‘ (begonnen im Rah-


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men der EU-Präsidentschaft Österreichs 2018) und Schulterschluss mit Deutsch­land, dem Europäischen Parlament und anderen EU-Partnern in dieser Frage.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stöger. – Bitte.


21.58.15

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Herr Abgeord­neter Hafenecker hat gerade einen Entschließungsantrag eingebracht – ein bisserl spät. Wir haben heute am Vormittag sehr intensiv über die Frage der Verkehrssicher­heit diskutiert, und da hätten wir auch Zeit gehabt, das inhaltlich intensiv zu diskutieren, und das wäre gut gewesen. Am Abend wird halt der Faule fleißig. Das ist ein Sprich­wort. Soll mir recht sein. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Wir wissen, dass ihr euch mit dem Lesen ein bisschen schwertut!)

Ein bisserl Wischiwaschi ist das schon, was da drinnen steht, von zehn Punkten sind vielleicht zwei dabei, wo wir sagen können, machen wir wenigstens die zwei. (Abg. Neubauer: Ist das peinlich! Sie sind so peinlich, das ist ein Wahnsinn! Gott sei Dank, dass Sie nicht mehr Minister sind!)

Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister! Wenn Infrastrukturmaßnahmen zur Be­hebung von Gefahrenstellen sowie Spiegel an gefährlichen Kreuzungen umgesetzt werden sollen (Abg. Plessl: Wer zahlt?), dann muss man sich die Frage stellen: Wer zahlt das?

Der Bundesminister ist zuständig für die Autobahnen. Bekanntlich gibt es dort keine gefährlichen Kreuzungen, also schiebt er die Schuld auf andere ab. Bürgermeister, passt auf, ob ihr auch das entsprechende Geld dafür kriegt! (Abg. Belakowitsch: Also ist doch er schuld, wollen Sie damit sagen! – Zwischenruf des Abg. Linder.)

Wenn es um die Frage Verkehrssicherheitsfonds geht – geschenkt, kann man machen.

Fokus auf Lkw-Sicherheit im Verkehrssicherheitsbeirat – gut, kann man machen, sagt aber noch nichts darüber aus, was wir tun.

Man kann auch die Lkw-Fahrer weiterbilden – das ist gut, das könnte man von sich aus machen, braucht keinen Entschließungsantrag.

Aber zu dem Punkt Ausstattung von Asfinag-Parkplätzen mit Einrichtungen zur korrek­ten Ausrichtung der Spiegel von Lkw sowie Kontaktaufnahme mit Mineralölfirmen zur Auslotung der Möglichkeit der Einrichtung solcher Plätze bei Tankstellen: Da muss ich den Herrn Bundesminister daran erinnern, dass man in jedem modernen Lkw die Spiegel mittlerweile elektronisch einstellen kann. – Seid mir nicht böse, aber ihr seid da sehr weit zurück! In Wirklichkeit ist das mittlerweile ganz anders. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Hafenecker und Wöginger.)

Ich halte es trotzdem für wichtig, dass sich jetzt am Abend der Herr Minister auf das wenige reduziert – uns ist viel mehr wichtig. In diesem Sinne wollen wir das wenige, das der Minister macht, nicht verhindern, und wir werden sogar zustimmen, aber wir sagen ganz deutlich dazu: Wir brauchen viel, viel mehr, und der Minister ist aufge­fordert, mehr zu tun! (Beifall bei der SPÖ.)

22.01



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 27. Februar 2019 / Seite 270

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Ottenschläger ist zu Wort ge­mel­det. – Bitte.


22.01.31

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt etwas überrascht, Herr Kollege Stöger, und bedanke mich dafür, dass ihr diesem Antrag zustimmen werdet (Abg. Leichtfried: Wir sind ja nicht so wie ihr!), denn damit leistet ihr heute einen Beitrag dazu, hoffentlich mehr Sicherheit auf den Straßen zu schaffen. Insofern wirklich ein Dankeschön dafür.

Das zeigt, dass dieses Hohe Haus am Ende des Tages vielleicht doch zu einem konstruktiven Gespräch, zu einem konstruktiven Ende kommen kann. Insofern erspare ich mir die weitere Replik, die ich jetzt sonst gemacht hätte, und sage noch einmal Danke vor allem im Sinne der Kinder, dass wir ein Paket auf die Reise bringen, das etwas mehr Sicherheit auf den Straßen bringt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

22.02

22.02.18


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 495 der Beilagen hinsichtlich der Petitionen Nr. 5, 7, 11 und 14 sowie der Bürgerinitiativen Nr. 33, 38, 39, 48, 50 und 51 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, sich zu erheben. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hafenecker, Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Verkehrssicherheit – speziell für besonders gefährdete Per­so­nen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. (E 55) – Danke schön.

22.03.1612. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Väter-Karenzgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (576/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Grünberg. – Bitte.


22.03.49

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben heute im Laufe des Tages schon einiges über die Väterkarenz, über den Papamonat, über den Familienzeitbonus und auch über den Partnerschaftsbonus gehört. Ich denke, wir alle sind der Meinung, dass jedes Kind davon profitiert und jedes Kind davon Vorteile hat, wenn sich beide


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Elternteile die Kindererziehung und auch die Kinderbetreuung partnerschaftlich auf­teilen.

Rund 82 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sind für eine partnerschaft­liche Aufteilung der Kinderbetreuung. Väter sind mindestens genauso in der Pflicht und erkennen auch immer mehr, wie bereichernd es ist, das Aufwachsen der Kinder aktiv mitzuerleben.

Ich selbst habe es als Kind sehr genossen und davon profitiert, dass sich mein Vater möglichst viel Zeit von seiner beruflichen Tätigkeit freigespielt hat. Somit hat er sich bewusst Zeit genommen und diese mit seinen beiden kleinen Töchtern verbracht.

Jede Maßnahme, die die Elternarbeit in der Familie und somit auch die Väterbe­teili­gung stärkt, ist sinnvoll und sollte diskutiert werden. Das Ansinnen einer Väterkarenz beziehungsweise der Väterfrühkarenz ist ein unterstützenswertes. Allerdings kommt es wie so oft auf die Details der Ausgestaltung an, weshalb wir hier noch nicht am Ende des Aushandelns sind.

Die Ministerinnen Bogner-Strauß, Hartinger-Klein und Schramböck haben das Thema bereits aufgegriffen und werden ein Modell der Väterfrühkarenz ausarbeiten. Ich bin davon überzeugt, dass es ein gutes sein wird. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

22.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Sandler ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


22.06.11

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Wertes Hohes Haus! Es freut mich, von der Kollegin zu hören, dass es ein Modell geben wird. Wir sind der Meinung, dass unser Antrag schon ausgereift ist.

Für uns ist es ganz, ganz wichtig, dass beide Elternteile gerade in den ersten Wochen des Lebens als Bezugspersonen da sind. Es ist wichtig, dass in dieser Zeit – gerade am Beginn – beide Elternteile die Möglichkeit haben, sich als gleichwertiger Teil der Familie zu fühlen. Die ersten Erfahrungen, wie sich Kinder verhalten, wie sie sich ent­wickeln, die Äußerungen sind für beide Elternteile, aber auch für Großeltern eine Zeit, die keiner verpassen sollte, die man persönlich erfahren soll und die man miterleben muss. Es ist auch eine Zeit, in der sich die Familie neu ordnet, gerade wenn schon Geschwister da sind.

Ein Monat zu Hause ermöglicht beiden Elternteilen, in dieser Anfangszeit präsent zu sein. Wir sind überzeugt davon, dass diese aufregende Phase des gegenseitigen Ken­nenlernens gemeinsam mit dem Partner oder der Partnerin erlebt werden kann und auch das Gefühl des gemeinsamen Elternseins festigt. Daher möchten wir allen Vätern, auch jenen in der Privatwirtschaft, diese Zeit gönnen, sie ihnen möglich machen und das mit unserem Antrag unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Schartel ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


22.08.00

Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Inhalt dieses Antrages ist ja bereits in den Debatten zu den Tagesordnungspunkten 9 und 10 sehr viel gesagt worden, auch von meinen Vor­red­nern.


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Es ist für uns natürlich sehr erfreulich, dass der positive Gedanke des Herrn Vize­kanzlers so aufgenommen wird und dass sich eine breite Zustimmung abzeichnet. Wir freuen uns schon auf die Diskussion und die gemeinsame Erarbeitung im Ausschuss. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

22.08

22.08.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In der Kürze liegt die Würze.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 576/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

22.08.4913. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpas­sungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (577/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13.

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Hammer. – Bitte.


22.09.00

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Es ist anschließend an das Thema Papamonat auch das Thema Pflegekarenz, Pflegeteilzeit ein wichtiges.

Für uns ist immer klar, es geht um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und auch die Möglichkeiten für die Pflege sind entsprechend auszustatten. Wir werden das im Ausschuss diskutieren und uns dort entsprechend damit auseinandersetzen.

Gestatten Sie mir noch, da das der letzte Tagesordnungspunkt ist und ich der letzte Redner von uns bin, ein Tagesresümee, um meinen Kollegen Rädler zu zitieren, zur Performance der SPÖ, vor allem auch nach den Ausführungen zum Thema Wolf: Es wird nach dem heutigen Tag auch dem Rotkäppchen sehr, sehr schwerfallen, jemals wieder SPÖ zu wählen. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Deine Märchen glaubt schon lange keiner mehr! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

22.09


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Yildirim ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


22.10.01

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir wünschen uns natürlich alle, ein Leben lang gesund zu sein, uns allen ist aber auch klar, dass sich dieser Wunsch leider für viele Menschen nicht erfüllt.

Ob im Alter, nach einem Unfall oder als Begleitung bei schwerer Krankheit – jede und jeder von uns kann in einer Notsituation auf Unterstützung angewiesen sein. Österreich hat ein gutes Netz an Krankenhäusern, Pflegeheimen, mobilen Diensten und so weiter; nicht zuletzt Ergebnis einer sozialdemokratischen Gesundheitspolitik.

Österreich ist aber auch ein Land, in dem Pflege vielfach in der Familie passiert. Dieses Engagement, dieses Kümmern verdient Anerkennung und Unterstützung. Wir wissen auch, dass es insbesondere die Frauen sind, die Familienmitglieder pflegen. Oft entstehen für sie dadurch Berufsunterbrechungen, die letztlich zu geringeren Pen-


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sionsansprüchen und Armut im Alter führen. Zudem entsteht eine enorme Belastung, wenn Pflege, Familie und Beruf nebeneinander geschultert werden müssen.

Die vorgeschlagenen Änderungen, sehr geehrte Damen und Herren, sehen einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für Betriebe mit mindestens fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor. In kleineren gibt es die Möglichkeit, durch Betriebsvereinbarungen einen Rechtsanspruch festzulegen. Die Änderungen sollen mit 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist diese Gesetzes­än­derung ein wichtiger Schritt. Pflege im Familienkreis kann so leichter bewältigt werden. Daher bitte ich Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.12

22.12.20


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich darf den Antrag 577/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuweisen.

Die Tagesordnung ist nach hitzigen Debatten und einzelnen Sticheleien doch wieder gut zu Ende gegangen.

22.12.43Einlauf


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf noch mitteilen, dass die Anträge 612/A(E) bis 665/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.13 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

22.12.55Schluss der Sitzung: 22.12 Uhr

 

 

 

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