Information des Parlaments und der Öffentlichkeit

Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats sowie die Öffentlichkeit haben vielfältige Möglichkeiten, sich über EU-Themen zu informieren.

Informationen zu EU-Vorhaben und direkt übermittelte EU-Dokumente

Auf Grund verfassungsrechtlicher Bestimmungen haben Nationalrat und Bundesrat das Recht, umfassend und unverzüglich von der Bundesregierung über alle Vorhaben im Rahmen der EU (EU-Vorhaben) informiert zu werden.

EU-Datenbank und EU-Ausschüsse

Zusätzlich zur Informationspflicht der Bundesregierung werden Dokumente direkt von EU-Organen an das österreichische Parlament übermittelt. Die Europäische Kommission ist seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon verpflichtet, alle Vorschläge für europäische Gesetzgebungsakte direkt an die nationalen Parlamente zu übermitteln.

Diese EU-Dokumente sind in der EU-Datenbank des österreichischen Parlaments abrufbar und werden von den EU-Ausschüssen des Nationalrats und des Bundesrats grundsätzlich in öffentlicher Sitzung behandelt. Die EU-Datenbank ist so weit wie möglich öffentlich zugänglich.

Behandlung der EU-Jahresvorschauen

Die Beratungen der EU-Ausschüsse des Nationalrats und des Bundesrats werden in den Fachausschüssen und den Plenarsitzungen des Nationalrates bzw. des Bundesrates ergänzt.  Die Bundesminister:innen sind verpflichtet, zu Beginn jedes Jahres in einer Jahresvorschau über zu erwartenden EU-Vorhaben des kommenden Jahres zu berichten. 

Die Vorschau basiert auf der Grundlage des jährlichen Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission bzw. des Programms der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaften. Diese Berichte werden entweder in den jeweiligen Fachausschüssen abschließend beraten oder an das Plenum zur Diskussion weitergeleitet.

Vorausinformationen zu besonders bedeutsamen EU-Vorhaben

Zusätzlich erstellt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten halbjährlich eine Vorausinformation zu besonders bedeutsamen EU-Vorhaben.

Schriftliche Informationen zu konkreten EU-Vorhaben

Zu bestimmten EU-Vorhaben können in Vorbereitung einer EU-Ausschuss-Sitzung oder auf Verlangen eines parlamentarischen Klubs spezielle schriftliche Informationen eingeholt werden.

Erörterung von EU-Themen