Bundesregierung seit 1918

Mitglieder der Bundesregierungen und Staatssekretär:innen seit 1918

Bundesregierungen seit 1918

Die Bundesregierung besteht aus dem/der Bundeskanzler:in, dem/der Vizekanzler:in und den übrigen Bundesminister:innen. Sie wird als Kollegialorgan tätig: Alle Mitglieder müssen gemeinsam und einstimmig entscheiden.

Die Staatssekretär:innen werden so wie Regierungsmitglieder von dem/der Bundespräsident:in ernannt. Sie gehören aber nicht der Bundesregierung an, haben also keine Stimme im Ministerrat. Ein/Eine Staatssekretär:in ist einem/einer Bundesminister:in oder dem/der Bundeskanzler:in unterstellt und daher an Weisungen gebunden. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung in der Geschäftsführung und die parlamentarische Vertretung.

Dargestellt werden auch die Staatsregierungen der Gründungsphase der Republik (1918-1920) und die Provisorische Staatsregierung Renner 1945. Die Vorsitzenden der Staatsregierungen wurden "Staatskanzler" genannt, die Ressortleiter als "Staatssekretäre" und die Staatssekretäre als "Unterstaatssekretäre" bezeichnet.

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