Textgegenüberstellung

Über die Textgegenüberstellung können Sie vorgeschlagene Gesetzesänderungen besser nachvollziehen.

Was sind Textgegenüberstellungen?

Um vorgeschlagene Gesetzesänderungen besser nachzuvollziehen, bieten wir bei Gesetzesanträgen von Abgeordneten und des Bundesrats eine Textgegenüberstellung an. Diese ist wie folgt aufgebaut:

  • Links steht der geltende Gesetzestext,
  • in der Mitte stehen die im Antrag vorgeschlagenen Änderungen und
  • rechts der angestrebte neue Gesetzestext, in dem die Einfügungen in rot und die Streichungen in blau ersichtlich sind.

Warum wird keine Textgegenüberstellung angeboten?

Grundsätzlich ist die Parlamentsdirektion bemüht, zu allen Gesetzesinitiativen der Abgeordneten und des Bundesrats Textgegenüberstellungen anzubieten.

Sollte keine Textgegenüberstellung vorhanden sein, liegen die Gründe dafür nicht im Einflussbereich der Parlamentsdirektion und stehen z. B. im Zusammenhang mit der Erlassung eines neuen Gesetzes, dem Vorhandensein umfangreicher Tabellen oder dem Fortschritt bzw. Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.