Der Zutritt zum Parlament führt durch eine Sicherheitskontrolle. Die Kontrolle erfolgt mittels Metalldetektorbögen und Scannerstraßen. Bitte rechnen Sie daher mit Wartezeiten.
Grundsätzlich dürfen keine Gegenstände in das Parlament mitgenommen werden, von denen eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit oder eine Störung der Ruhe und Ordnung oder der Würde der parlamentarischen Körperschaften ausgehen kann.
Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgenommen werden:
- Waffen aller Art (Schuss-, Hieb- und Stichwaffen) sowie Gegenstände mit waffenähnlicher Wirkung (z. B. Messer, Scheren über 8 cm, Eisenstangen, Ketten)
- Lange Stöcke (ausgenommen Blindenstöcke und Gehhilfen für körperlich beeinträchtigte Personen)
- Stockschirme
- Steine
- Pyrotechnische Artikel
- Fahrräder sowie Tret- und Elektroroller
- Leitern und Klappsessel
- Glasflaschen ab 330 ml sowie Kunststoff- und Metallflaschen ab 500 ml Fassungsvermögen
- Kamerastative ab 30 cm
- Tiere (ausgenommen Assistenztiere)
- Gepäckstücke mit einer Größe von mehr als 60 x 40 x 21 cm (müssen in der Garderobe abgegeben werden).