Landtage

Die Landtage sind die Parlamente der neun Bundesländer. Ihre Aufgabe ist es, Gesetze zu beschließen und die Landesregierungen zu kontrollieren.

Landtage: Parlamente der Bundesländer

Auf Bundesebene hat Österreich ein Zwei-Kammer-Parlament: Es besteht aus dem Nationalrat und dem Bundesrat. In den Ländern gibt es nur Ein-Kammer-Parlamente, die Landtage. Ihre Mitglieder, die Landtagsabgeordneten, werden in den Bundesländern - ebenso wie bei Wahlen zum Nationalrat - nach dem Prinzip des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechts gewählt.

Grundsätze des Parlamentarismus auf Länderebene

Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) enthält sehr genaue Vorgaben für die Ausgestaltung des Parlamentarismus auf Länderebene. Die Landesverfassungen regeln die Aufgaben und Befugnisse der Landtage so, dass eine Einheitlichkeit der Parlamente auf Bundes- und Landesebene besteht. Das betrifft zum Beispiel:

  • die Grundsätze des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechts,
  • die Rechtsstellung der Landtagsabgeordneten durch das Prinzip des freien Mandats sowie der Immunität und der Unvereinbarkeit des Mandats mit anderen staatlichen Funktionen (Inkompatibilität) und
  • den Weg der Landesgesetzgebung.

Innerhalb des vom B-VG vorgegebenen Rahmens legen die einzelnen Landtagswahlordnungen die konkrete Ausgestaltung des Wahlrechts in den jeweiligen Bundesländern fest. Die Zahl der Mitglieder der Landtage kann ohne bundesgesetzliche Beschränkung festgelegt werden. 

Die Landtage wählen die Landesregierungen und bestimmen auch, je nach dem Stärkeverhältnis des neu gewählten Landtags, ihre Vertreter:innen im Bundesrat.

An der Spitze der Landtage stehen die von den Abgeordneten gewählten Landtagspräsident:innen. Während Abgeordnete des Nationalrats traditionell ihre Mandate zurücklegen, wenn sie als Minister:innen berufen werden, gehören die Mitglieder mancher Landesregierungen oft auch den Landtagsklubs an.

Sonderstellung des Wiener Landtags

Wien unterscheidet sich im Staatsaufbau von den anderen Bundesländern. Wien ist nämlich gleichzeitig eine Gemeinde und ein Bundesland. 

Der Landtag und der Gemeinderat werden in Wien aus denselben Personen gebildet. Sie kommen einerseits als Landtag zusammen, andererseits versammeln sie sich als Gemeinderat.

Die Gesetzgebungsperioden von Landtagen

In acht Bundesländern sehen die Landesverfassungen vor, dass nach spätestens fünf Jahren der Landtag neu gewählt werden muss (Gesetzgebungsperioden). Nur in Oberösterreich beträgt die Gesetzgebungsperiode sechs Jahre. Die Landtage können sich jedoch auch vorzeitig selbst auflösen, sie können auch vom Bundespräsidenten bzw. von der Bundespräsidentin auf Antrag der Bundesregierung und mit Zustimmung des Bundesrats (jedoch nur einmal aus demselben Grund) aufgelöst werden.

Gesetzgebung auf Landesebene

Auch in den Landtagen wird - wie im Nationalrat - der überwiegende Teil der Gesetzesvorschläge als Regierungsvorlage eingebracht. Weitere Möglichkeiten von Gesetzesinitiativen sind Anträge von Landtagsabgeordneten sowie Anträge von Ausschüssen. Ebenso können Volksbegehren eingebracht werden. In manchen Ländern haben auch Gemeinden ein Initiativrecht.

Bis 2012 hatte die Bundesregierung bei der Erlassung von Landesgesetzen in bestimmten Fällen Einspruchs- und Mitwirkungsrechte. Sie hat von dieser Möglichkeit aber praktisch keinen Gebrauch mehr gemacht. Im Rahmen einer umfassenden Verfassungsreform wurde dieses Recht stark eingeschränkt. Nur bei Gesetzesbeschlüssen der Landtage, die Abgaben zum Inhalt haben, hat die Bundesregierung weiterhin ein Einspruchsrecht. Auch bei Gesetzesbeschlüssen, die die Organisation von Behörden der allgemeinen staatlichen Verwaltung (insbesondere Bezirkshauptmannschaften) betreffen, muss die Bundesregierung weiterhin zustimmen.

Landesgesetze müssen mit der Bundesverfassung und der jeweiligen Landesverfassung vereinbar sein. Das kann nur der Verfassungsgerichtshof prüfen. Ebenso wie im Nationalrat und im Bundesrat hat daher auch im Landtag ein Drittel der Mitglieder das Recht, den Verfassungsgerichtshof anzurufen und ein Gesetz wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit anzufechten.

Kontrollrechte der Landtage

Ebenso wie im Nationalrat und im Bundesrat ist auch in den Landtagen die Kontrolle der Regierung und der Verwaltung eine der wichtigsten Aufgaben. Dafür stehen den Landtagsabgeordneten folgende Instrumente zur Verfügung:

  • Schriftliche, Mündliche und Dringliche Anfragen,
  • Entschließungen, auch in Verbindung mit der Möglichkeit eines Misstrauensvotums sowie
  • die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und Enqueten.

Einzelne Landtage ermöglichen Abgeordneten auch, unmittelbar Einsicht in Akten der Landesverwaltung zu nehmen.

Die Mitglieder der Landesregierungen können auf Beschluss des Landtags auch beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.

Finanzielle Kontrolle in den Ländern

Der Rechnungshof kann Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden prüfen. Außerdem bestehen in den Bundesländern aber auch Landesrechnungshöfe oder Kontrollämter. Sie prüfen, ob Einrichtungen des Landes rechtmäßig, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig mit öffentlichen Geldern umgehen.

Weiterführende Informationen

Lesen Sie mehr zum Frauenanteil in den Landtagen, zu den Mitgliedern des Bundesrats und zu Untersuchungsausschüssen in den Landtagen:

Pallas Athene, Göttin der Weisheit, des Krieges und Friedens ist in Laaser Marmor ausgeführt. Sie trägt das Untergewand (Chiton), den schweren Mantel (Peplos), auf der Brust die Ägis, das goldfarbene Tierfell. Attischer Helm mit Sphinx, in der vorgestreckten Hand Globus mit Siegesgöttin Nike, in der anderen Hand eine Lanze.
Giebel des Hauptportals im Hintergrund.

Wie steht es um den Frauenanteil in Parlamenten?

Lesen Sie über den Frauenanteil im österreichischen Parlament sowie in den Bundesländern im Vergleich zu anderen europäischen Ländern.

Bundesratssaal

Entsendungen der Landtage in den Bundesrat

Recherchieren Sie hier, welche Mitglieder des Bundesrats von den Landtagen entsendet wurden.

Sternförmiges Mosaik Muster am Boden.

Untersuchungsausschüsse in den Bundesländern

Lesen Sie, wie das Recht auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen in den Landtagen bzw. in Wien auch im Gemeinderat ausgestaltet ist.