BUNDESRAT

 

 

EINBERUFUNG

 

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

 

 

 

Dienstag, 4. Juni 2002, 14.30 Uhr im Lokal III

 

Tagesordnung:

 

 1.

Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend eine Erklärung Europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Ariane-Träger

(969 d.B. und 1121 d.B.)

 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend ein Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die zur Durchführung des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren samt Anhang

(1030 d.B. und 1122 d.B.)

 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation für das Verbot chemischer Waffen über die Privilegien und Immunitäten der OPCW

(964 d.B.)

 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 samt Anhängen

(1028 d.B.)

 

 5.

Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2002 betreffend ein Internes Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung und Verwaltung der Hilfe der Gemeinschaft im Rahmen des Finanzprotokolls zu dem am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin, unterzeichneten Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits und über die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet samt Anhang

(1029 d.B.)

 

 

Mag. Gerhard Tusek

Vorsitzender

 

 

 

 

Wien, 2002 05 24

 

 

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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,

sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu

den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.