130/a-br br

Eingelangt am: 20.12.2001
 
antrag

der Bundesräte Prof. Albrecht K. Konecny
und GenossInnen
betreffend Änderung der Bundesrat-Geschäftsordnung 1988
Der Bundesrat wolle beschließen:

Änderung der Bundesrat-Geschäftsordnung 1988

Der Bundesrat hat beschlossen:

Artikel I

Die Geschäftsordnung des Bundesrates vom 30. Juni 1988, BGBl.Nr. 361, zuletzt geändert
durch das BGBl. I Nr. 192/1999, wird geändert wie folgt:


1. In § 16 Abs. l wird folgende lit e neu eingefügt:

,,e) Berichte der Volksanwaltschaft;"
Die bisherigen lit e bis k alt erhalten die Bezeichnung lit f bis l neu.

2. In § 29a wird der Ausdruck "ihres Tätigkeitsberichtes" durch den Ausdruck "ihres
Tätigkeitsberichtes sowie allfälliger Einzelberichte der Volksanwaltschaft" ersetzt.

3. In § 37a wird der Ausdruck "über den Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft" durch
den Ausdruck "über den Tätigkeitsbericht sowie allfällige Einzelberichte der
Volksanwaltschaft" ersetzt.


Artikel II

Diese Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates tritt mit l. März 2002 in Kraft.

Erläuterungen:

Die Volksanwaltschaft erarbeitet neben dem jährlichen Tätigkeitsbericht im Einzelfall auch
spezielle Berichte. Da diese Berichte auch wichtige politische Inhalte haben und die
Gesamtheit des Bundesrates an einer engeren Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft
interessiert ist, sollen durch die vorgeschlagenen Änderungen Rechtsgrundlagen für die
Beratung solcher spezieller Berichte im Ausschuß und im Plenum des Bundesrates geschaffen
werden.

Klarzustellen ist, dass es sich dabei nur um solche Berichte handeln kann, die der kollegialen
Beschlußfassung der Volksanwaltschaft unterzogen wurden.


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