BUNDESRAT
 
 

EINBERUFUNG

 

des Justizausschusses
 
 
Dienstag, 7. Oktober 2003, 15 Uhr im Lokal II
 
Tagesordnung:
 

 1.

Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden (Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 - ZivRÄG 2004)
(173 d.B. und 212 d.B.)
 

 2.

Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen (Eigenkapitalersatz-Gesetz - EKEG) geschaffen wird sowie mit dem die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das Unternehmensreorganisationsgesetz und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschafts- und Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2003 - GIRÄG 2003)
(124 d.B. und 211 d.B.)
 

 3.

Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich sowie die Notariatsordnung geändert werden
(174 d.B. und 213 d.B.)
 

 4.

Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Umstellung des Grundbuchs auf automationsgestützte Datenverarbeitung und die Änderung des Grundbuchsgesetzes und des Gerichtskommissärsgesetzes (Grundbuchsumstellungsgesetz - GUG) geändert wird (GUG-Novelle 2003)
(193 d.B. und 214 d.B.)
 

 

 5.

Beschluss des Nationalrates vom 24. September 2003 betreffend eine Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Ausdehnung des Anwendungsbereiches des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die Ballei Guernsey
(55 d.B. und 215 d.B.)
 

 

Dr. Elisabeth Hlavac

Vorsitzende
 
 
Wien, 2003 09 30
 
 
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Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Nummern der Beilagen,
sofern sie nicht ausdrücklich mit dem Zusatz “BR" versehen sind, Beilagen zu
den Stenographischen Protokollen des Nationalrates bezeichnen.