Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 39

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Ich glaube, die EU und ihre Mitgliedstaaten sind sich dessen bewußt, daß ihre Hauptaufgabe darin besteht, die Arbeitslosigkeit zu senken, indem das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung verbessert werden.

Welchen Beitrag kann nun die Regierungskonferenz 1996 dazu leisten? – Bundeskanzler Franz Vranitzky hat in seinem Report zur Sozialverträglichkeit der Wirtschafts- und Währungsunion kritisiert, daß die Zielsetzung einer aktiven Beschäftigungspolitik in den Europäischen Grundverträgen eindeutig unterrepräsentiert sei. Gleichzeitig hat er auch die Position der sozialdemokratischen Regierungschefs im Hinblick auf die Regierungskonferenz 1996 festgelegt. Es herrscht Einigkeit, daß die beschäftigungspolitischen Zielsetzungen stärker in den Verträgen verankert werden sollten.

Die Regierungskonferenz 1996 sollte es ermöglichen, daß durch Verfassungsänderungen die Leistungsfähigkeit der EU gestärkt wird, daß die Mitgliedstaaten koordinierte Strategien entwickeln, um die Arbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen.

Wie das geschehen kann, hat das schwedische Mitglied der Reflexionsgruppe vorgezeigt. Allan Larson hat vorgeschlagen, daß als Ergänzung zur Wirtschafts- und Währungsunion eine europäische Beschäftigungsunion geschaffen wird. Das Wesen einer europäischen Beschäftigungsunion liegt in einer gemeinsamen Strategie, in der die Grundziele sowie die sozialen Mindeststandards festgelegt werden, die für die Mitgliedstaaten verbindlich sein sollten. Darauf aufbauend sollen nationale und regionale Programme erarbeitet werden. Weiters ist ein Überwachungsprozeß für die Entwicklung der nationalen und regionalen Beschäftigungspolitik vorgesehen. Darüber hinaus sollte auch der soziale Dialog gestärkt werden, indem die Sozialpartner stärker in Entscheidungen betreffend Beschäftigungsfragen eingebunden werden.

Uns muß klar sein, daß mit Blick auf die Wirtschafts- und Währungsunion das Beschäftigungsziel so definiert werden muß, daß es mit den strengen europäischen Defizitkriterien vereinbar ist. Zusätzlich muß eine so hohe Produktivität erreicht werden, daß einheitliche soziale Standards erfüllt werden können und gleichzeitig inflationärem Druck begegnet werden kann.

Zu meiner Freude rückt das Thema Beschäftigungspolitik europaweit immer mehr in den Vordergrund. Auch wenn einzelne Staaten Maßnahmen im sozialen Bereich zu blockieren versuchen, müssen sie doch langsam erkennen, daß die Idee der Europäischen Union von den Menschen nur dann akzeptiert wird, wenn Themen und Probleme in den Vordergrund gestellt werden, die die Menschen direkt betreffen.

Neben der Beschäftigungspolitik, meine Damen und Herren, muß daher als einer der wichtigsten Ansatzpunkte in der europäischen Sozialpolitik das europäische Sozialmodell wieder mit Leben erfüllt werden. Es ist klar, daß zu diesem Zweck alle Mitgliedstaaten das Sozialprotokoll umsetzen müssen.

Der Abstand zwischen Armen und Reichen innerhalb der EU muß verringert werden. Dazu muß die Sozialcharta aus dem Jahre 1989 in die EU-Grundverträge aufgenommen werden. Bis jetzt wurde die Sozialcharta vom Vereinigten Königreich noch nicht unterzeichnet. Laut Information des Vertreters des Europäischen Parlaments in der Reflexionsgruppe wird von allen Seiten großer Druck auf die britische Regierung ausgeübt, sich in die europäische Sozialpolitik zu integrieren. In diesem Fall sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig. Erstere finden das Ausscheren aus der Sozialcharta für sozial unzumutbar, die anderen sehen darin einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil für britische Unternehmer. In diesem Punkt kann man mit großer Wahrscheinlichkeit mit Veränderungen rechnen.

Auch in bezug auf die Gleichstellungspolitik ist die Regierungskonferenz 1996 gefordert. Die Fragen der Gleichbehandlung stützen sich in der EU auf Artikel 119 des EG-Vertrages, eine 1976 beschlossene Richtlinie und das bereits erwähnte Sozialprotokoll.

Ich möchte kurz darlegen, welche Schwierigkeiten sich daraus für uns Frauen ergeben.


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