Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 64

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hervorzuheben ist, denn nichts ist wichtiger als die Gewährleistung eines leicht handhabbaren, verständlichen Verfahrens für die Ausübung demokratischer Rechte.

Die freie, geheime und allgemeine Wahl ist ein kostbares Gut, das in der Geschichte hart erkämpft werden mußte. Der Weg von der Magna Charta bis zum heutigen Verständnis von Freiheitsrechten, die eben auch im demokratischen Parlamentarismus ihren Ausdruck finden, war unendlich schwierig. Erst das jetzt zu Ende gehende Jahrhundert anerkennt uneingeschränkt den demokratischen Parlamentarismus als die Form staatlicher Willensbildung, die im Einklang mit den Menschenrechten steht. Auch Österreichs Weg in diesem Jahrhundert zu einer offenen, demokratischen Gesellschaft war von schmerzlichen Rückschlägen überschattet.

Umso erfreulicher ist es, wenn wir heute sagen können, die Regelungen, die wir für die Wahl unserer Vertreter im innerstaatlichen Bereich geschaffen haben, sind ein geeignetes Vorbild für die Regelungen, die notwendig sind, um gleichberechtigt in den europäischen Institutionen mitzuwirken. – So weit zum Generellen.

Nun im speziellen zu einer Frage, die natürlich bei allen Wahlordnungen auftaucht, nämlich die Frage nach der Gerechtigkeit, die ein Verfahren bringt. Zum Beispiel zur Frage des sogenannten Einerwahlkreises: Hier gehen die Meinungen auseinander, und wenn ich die Diskussionen darüber richtig interpretiert habe, hätten die Freiheitlichen lieber mehrere Wahlkreise gehabt. – Eine Meinung, die meine Fraktion nicht teilt. Alle Fragen in bezug auf demokratische Regeln müssen doch im Zusammenhang mit der gestellten Aufgabe gesehen werden.

Österreich hat für das Europäische Parlament 21 Abgeordnete zu wählen. Das – unter Anführungszeichen – "kleine" Österreich mit seiner Vielfalt und fest verankerten föderalen Prägung soll doch auch im supranationalen Bereich diese Vielfalt einbringen. Das heißt aber, auch das kleinste Bundesland soll die Chance haben, einen Vertreter entsenden zu können. Diese Chance, meine Damen und Herren, erscheint uns im Einerwahlkreissystem gegeben. (Bundesrat Dr. Prasch: Wie?) – Wissen Sie nicht, wie Listen erstellt werden? Ich nehme an, auch Ihrer Partei ist das klar. (Bundesrat Prähauser: Nein, da ist es anders! Da bestimmt einer!) Da gibt es einen, der bestimmt, das wissen wir schon, aber auch der erstellt dann eine Liste und hätte die Möglichkeit, auch kleine Bundesländer zu berücksichtigen.

Meine Damen und Herren! Um dem demokratischen Prinzip gerecht zu werden, damit alle wahlwerbenden Gruppen ihre Kandidaten und Programme der Bevölkerung in angemessener Form nahebringen können, gibt es auch eine klare Regelung für die Rückerstattung von entstehenden Wahlkampfkosten. Diese Regelungen sind so wie alle anderen Regelungen in der Europawahlordnung klar und einfach festgelegt. Ein einigermaßen des Lesens kundiger Bevollmächtigter müßte diese bürokratische Hürde mühelos überspringen können. Ich hoffe daher, daß wir nach geschlagener Wahl nicht wieder irgendwelche wehleidigen Erklärungen vorgesetzt bekommen, warum zustehende Rechte nicht zum Tragen kommen können.

Zum zweiten zur Debatte stehenden Gesetzesbeschluß des Nationalrates, nämlich zum Europa-Wählerevidenzgesetz, möchte ich festhalten, daß hier ein guter Weg gefunden wurde, um den Wahlberechtigten die Ausübung ihres Wahlrechts zu garantieren. Es bedarf großer verwaltungstechnischer Fähigkeiten, um die Schwierigkeiten zu meistern, die aus unserem erst kürzlich erfolgten Beitritt zur Union resultieren, weil wir nämlich nicht so wie die anderen Mitgliedstaaten der Union zum selben Zeitpunkt das Parlament gewählt haben. Für die Bewältigung der Verwaltungsarbeit, um die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen, ist ausreichend Zeit gegeben. Der Wahltermin 13. Oktober 1996 ist daher ein sinnvoller Termin.

Natürlich ist es auch für mich ein Wermutstropfen, daß die österreichische Übergangsphase hin zur Direktwahl der EU-Abgeordneten so lange gedauert hat, aber wir können sagen, die Regelungen, die gefunden wurden, sind ordentlich durchdacht und in ihrer Anwendbarkeit problemlos.

Unsere Aufgabe als Politiker ist es jetzt, die Wahlberechtigten von der Notwendigkeit zu überzeugen, ihr demokratisches Recht auf freie und direkte Wahl auch in Anspruch zu nehmen.


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