Bundesrat Stenographisches Protokoll 609. Sitzung / Seite 80

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was hier geprüft wird. Für die Freiheitlichen ist es naturgemäß zuwenig. Das war mir bei dieser Formulierung eigentlich klar. Es wird aber sicherlich genügend Anlaß zu Streitereien und Abgrenzungsschwierigkeiten geben, weil nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nur die Sparsamkeit und die Wirtschaftlichkeit geprüft werden sollen, nicht aber die Gebarung der Interessenvertretung in Wahrung ihrer Aufgaben.

Diesbezüglich gibt es eine Reihe von Gutachten von Universitätsprofessoren – ich möchte nur Professor Korinek zitieren, der immer wieder darauf hingewiesen hat, daß ein Prüfungsauftrag eine Einheit zwischen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ist und daß man diese drei Tatbestände nicht trennen kann. Das heißt also, wenn die Wirtschaftlichkeit und die Sparsamkeit überprüft werden, dann wird natürlich auch automatisch die Zweckmäßigkeit überprüft. Darin sehe ich heute schon eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Kammern.

Da immer wieder kritisiert wird, daß diese Kontrollberichte nur den jeweiligen Organen vorzulegen sind und nicht dem Parlament und den Landtagen, möchte ich betonen, daß auch diese Organe dafür zuständig sind. In diesen Organen sind sämtliche Wählergruppen vertreten. Es sind also durchaus die richtigen Organe, denen die Berichte vorgelegt werden. Stellen Sie sich nur vor, die Kürschnerinnung macht eine Werbeaktion für Pelze, und dann wird der Bericht dem Nationalrat vorgelegt, dort gibt es aufgebrachte Grüne, die hysterische Tierschützer sind und nun gegen den Pelzhandel vorgehen.

Das heißt also, wir wollen bewußt die Tagespolitik aus diesem Bereich heraushalten. Das ist einer der Gründe, warum wir gesagt haben, daß, wenn schon die Kontrolle durch den Rechnungshof erfolgen soll, diese Berichte auch den entsprechenden Organen vorzulegen sind, deren Vorsitzende aufgrund des Gesetzes verpflichtet sind, dann für die entsprechende Publizierung zu sorgen. Ähnliches erfolgt bei den Gemeinden, wo – auch wenn der Rechnungshof prüft – die entsprechenden Kontrollberichte nur der Gemeinde vorgelegt werden.

Kollege Langer erzählt immer wieder von der Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern. Ich glaube, Kollege Langer, Sie haben wohl ganz übersehen beziehungsweise nicht registriert, daß wir in den letzten Wochen und Monaten Mitgliederbefragungen gehabt haben und daß diese Mitgliederbefragungen bei der Landwirtschaftskammer, bei den Ärztekammern und bei den Wirtschaftskammern ein überwältigendes positives Ergebnis gebracht haben. (Bundesrat Eisl: Herr Kollege! Da war die Fragestellung wie bei der EU! Darum ist es ja denen gegangen!)

Meine Damen und Herren! Regen Sie sich nicht auf! Es war ein überwältigendes Ergebnis, das erzielt wurde. Ich hoffe nur, daß es auch bei den Arbeiterkammern ein positives Ergebnis geben wird, denn eine Sozialpartnerschaft kann nur aus den vier Bereichen bestehen.

Natürlich ist mir die Kritik des Herrn Kollegen Langer bewußt: Es ist nicht gut für die Arbeiterkammern, übers Ziel zu schießen und wenn eine Kammer ihre Machtpotentiale ausspielt. Die Sozialpartnerschaft hat sich in Österreich bewährt; sie kann nur bestehen, wenn diese vier Bereiche zusammenarbeiten. Daher, so glaube ich, ist das Ergebnis dieser Abstimmungen ein Beweis dafür, daß die Mitglieder der Kammern sehr wohl wissen, was sie an den Kammern und an den Standesvertretungen haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf.)

Herr Kollege! Ich kann es Ihnen im Detail sagen, damit Sie ungefähr wissen, wie die Ergebnisse aussehen, denn anscheinend sind sie Ihnen vielfach nicht bekannt.

Ich bleibe noch bei den Ärztekammern: in Salzburg 87 Prozent positiv, in Oberösterreich 87 Prozent, in der Steiermark 87 Prozent, in Vorarlberg 84 Prozent, in Kärnten 87 Prozent, in Tirol 84 Prozent positiv für die Kammern. (Bundesrat Eisl: Es sind die Funktionäre hingegangen! – Bundesrat Prähauser: Bekannt wird es der F schon sein, aber unangenehm!) Ich wollte es hier sagen, damit es auch in den Parlamentsprotokollen dokumentiert ist.

Bei den Wirtschaftskammern: im Burgenland 88,8 Prozent, in Vorarlberg 85 Prozent, in Oberösterreich 85 Prozent, in Wien 84 Prozent, in Niederösterreich 82 Prozent, in Kärnten 82 Prozent, in Tirol 80 Prozent, in Salzburg 79 Prozent, in der Steiermark 74 Prozent.


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