Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 7

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Präsident Johann Payer: Auch diese Schreiben dienen zur Kenntnis.

Den eingelangten Bericht des Bundesministers für Umwelt betreffend den Vierten Umweltkontrollbericht (III-146-BR/96 der Beilagen) habe ich dem Ausschuß für Familie und Umwelt zugewiesen.

Eingelangt sind ferner Berichte (2486 bis 3241-EU) über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Artikel 23e Bundes-Verfassungsgesetz. Diese Berichte habe ich dem EU-Ausschuß zugewiesen.

In Anbetracht des Umfanges habe ich gemäß § 18 Abs. 2 Geschäftsordnung des Bundesrates nach Rücksprache mit den Vizepräsidenten angeordnet, daß eine Vervielfältigung und Verteilung zu unterbleiben hat, alle Vorlagen jedoch in der Parlamentsdirektion zur Einsichtnahme aufliegen.

Eingelangt sind jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind.

Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen abgeschlossen und schriftliche Ausschußberichte erstattet.

Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Johann Payer: Im Hinblick darauf sowie mit Rücksicht auf einen mir zugekommenen Vorschlag, von der 24stündigen Aufliegefrist Abstand zu nehmen, habe ich alle diese Vorlagen auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Ich gebe weiters bekannt, daß um 13.30 Uhr die Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung durch den Herrn Bundeskanzler erfolgen wird. Ich werde daher die Verhandlungen zur Tagesordnung – sofern sie bis dahin noch nicht zu Ende sein werden – zur Worterteilung an den Herrn Bundeskanzler unterbrechen.

Es meldet sich Herr Bundesrat Jaud zur Geschäftsordnung. – Bitte, Herr Bundesrat.

10.14

Bundesrat Gottfried Jaud (ÖVP, Tirol) (zur Geschäftsordnung): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hoher Bundesrat! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich deshalb zu Wort, weil ich in der heutigen Sitzung gegen die Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist stimmen werde, und ich möchte das auch begründen.

Wenn wir die Arbeit im Bundesrat hier ernst nehmen – ich weiß, daß das alle Bundesräte tun –, dann müssen auch die Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, daß diese Arbeit entsprechend möglich ist. Es muß auch dem Bundesratsdienst die nötige Zeit für eine sorgfältige Bearbeitung der Nationalratsbeschlüsse und der Ausschußberichte des Bundesrates eingeräumt werden.

Die heutige Tagesordnung ist aus meiner Sicht auch ohne 24stündige Aufliegefrist ohneweiters ordnungsgemäß zu bewältigen. Anders ist dies mit der Sitzung am 25. April. In dieser Sitzung werden etwa 100 Änderungen von Bundesgesetzen, zusammengefaßt in einem Budgetbegleitgesetz, beschlossen.

Diese Sitzung findet zwei Arbeitstage nach der Nationalratssitzung statt, und die in der Geschäftsordnung des Bundesrates vorgesehene Aufliegefrist von 24 Stunden wird nicht eingehalten. Das ist nach meiner Auffassung eine Termingestaltung, die eine der Bedeutung der Gesetze angemessene sorgfältige Behandlung und Beratung nicht zuläßt. Deshalb stimme ich heute schon warnend gegen diese Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist für die Sitzung am 25. April, und ich werde dies natürlich auch vor der Sitzung oder in der Sitzung am 25. April tun.


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