Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 8

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Sehr geehrter Herr Präsident! Ich freue mich darüber, daß der Bundesrat durch Sie im Internet vertreten ist. Ihr Credo dort lautet: Eine lebendige Demokratie braucht den Föderalismus. Bitte sorgen Sie dafür, daß wir im Bundesrat auch die entsprechenden Arbeitsmöglichkeiten haben. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

10.16

Präsident Johann Payer: Herr Bundesrat Jaud hat keinen Antrag gestellt. Daher gehen wir in der Tagesordnung weiter.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit der Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschußberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Johann Payer: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Punkte 1 und 2 sowie 4 und 5 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwendung erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Wir werden daher in diesem Sinne vorgehen.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 28. Februar 1996 betreffend ein Protokoll Nr. 1 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (9 und 41/NR sowie 5138/BR der Beilagen)

2. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 28. Februar 1996 betreffend ein Protokoll Nr. 2 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (10 und 42/NR sowie 5139/BR der Beilagen)

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Protokoll Nr. 1 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe und

ein Protokoll Nr. 2 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe.

Die Berichterstattung über die Punkte 1 und 2 hat Herr Bundesrat Herbert Platzer übernommen. Ich bitte den Herrn Bundesrat um seine Berichterstattung.

Berichterstatter Herbert Platzer: Zum Protokoll Nr. 1:

Die bewährte Kontrolle der Einhaltung des Folterverbotes der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den aufgrund des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe – in der Folge "Übereinkommen" – eingesetzten Ausschuß ist bisher nur im Rahmen der Mitgliedstaaten des Euro


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