Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 11

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derartige Entwicklung verhindert. Wir sollten im Interesse der Bevölkerung daraus lernen – auch in einem anderen, ebenfalls in unserer Nachbarschaft gelegenen Staat Europas. Ich denke, wir sollen daraus lernen, was in der Slowakei vorgefallen ist. Die Vernunft und das Geschick der Politiker ist heute mehr denn je gefordert. Nehmen wir in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, daß auch die Zunge eine Waffe ist und man damit großes menschliches Leid anrichten kann.

Menschenrechte können nur durch Zusammenarbeit, gegenseitige Akzeptanz, Vertrauen und Abbau von Vorurteilen erreicht werden. Nehmen wir aber auch zur Kenntnis, daß Freude und Leid, Glück und Schmerz von jedem gleich empfunden werden und daß ein Mutterherz keine Nationalität kennt.

Deshalb geben wir diesem Protokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe die Zustimmung. (Allgemeiner Beifall.)

10.30

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Katharina Pfeffer. – Bitte.

10.30

Bundesrätin Katharina Pfeffer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr froh, daß diese beiden Protokolle auf der Tagesordnung des Bundesrates stehen. Als unterstützendes Mitglied von Amnesty International weiß ich, was sich in anderen Erdteilen bezüglich Folter und anderer menschenverachtender Dinge tut. Ich muß zugeben, daß wir zwar Folterungen, die in anderen Ländern vorkommen, verabscheuen, aber trotzdem stehen wir dem Ganzen hilflos gegenüber.

Mein Vorredner hat schon erwähnt: Die Konvention des Europäischen Übereinkommens zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe gehört neben der Menschenrechtskonvention zu den starken und wirksamen Instrumenten des Europarates. Andererseits kann man als österreichischer Staatsbürger darüber froh sein, daß offensichtlich in unserem Lande die Notwendigkeit dieser sogenannten Folterkonvention gar nicht mehr realisiert wird, weil wir das Glück haben, davon persönlich nicht betroffen zu sein beziehungsweise in unserer Heimat nicht Gefahr laufen können, den Schutz und die Möglichkeit dieses Europäischen Übereinkommens einmal in Anspruch nehmen zu müssen.

Es gibt aber leider auch Ausnahmen. Ein Fall bei uns im Burgenland zeigt, daß teilweise versucht wird, Geständnisse mit Schlägen und Tritten aus einem in Verdacht geratenen Bürger herauszupressen.

Ganz kurz: Ein junges Mädchen machte eine Anzeige bei der Gendarmerie, sie wäre vergewaltigt worden. Man konnte auch mit Hilfe des Mädchens den mutmaßlichen Täter erwischen. Dieser leugnete. Bei der Einvernahme durch die Gendarmerie wurde er geschlagen. Die Folgen: ein Nasenbeinbruch und eine Verletzung an der Hand. Bei weiteren Recherchen hat sich herausgestellt, daß die Kollegen des Gendarmeriebeamten nur einen Kollegen, also diesen besagten, mit dem mutmaßlichen Täter allein ließen. Das Ende vom Lied war: Das Mädchen wurde gar nicht vergewaltigt, das hat dann die Untersuchung herausgestellt. Es hatte nur einen Zorn auf den Täter, weil er ihr nichts zu trinken bezahlt hat. Gegen den Gendarmeriebeamten ist ein Disziplinarverfahren anhängig. – Mit Recht meiner Meinung nach. Das Mädchen wurde wegen Irreführung der Behörde verurteilt. Hohes Haus! Sie sehen, daß auch bei uns einiges vorkommt, was wir nicht goutieren sollten.

Am 26. 11. 1987 ist in Straßburg dieses Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterzeichnet worden. Wir nennen es Folterkonvention. Es sind darin Mechanismen eingeführt worden, die für Menschen, die in ihren Heimatländern in einer solchen Situation sind, Hilfe in weitester Form bringen können.

Dieses Übereinkommen ist von seiner Konzeption her eines des Europarates gewesen und ist es nach wie vor. Das heißt, Mitglieder dieses Übereinkommens konnten bisher naturgemäß nur


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