Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 20

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

einem Forderungsprogramm! Es ist die vorliegende Urheberrechtsgesetz-Novelle ein Versuch, zusätzliche Vergütungsansprüche für Urheber von Werken für deren geistiges Eigentum zu erwirken, und sie soll – so haben wir es auch gehört – die Unabhängigkeit von Künstlern und Autoren entsprechend fördern.

Im Gegensatz zu meinen Vorrednern bin ich der Ansicht, daß es sich um einen Versuch mit untauglichen Mitteln handelt. Es ist heute angeklungen, daß in der vorliegenden Novelle in der Frage des Folgerechtes noch keine Übereinstimmung erzielt ist und daß die Lösung dieser Frage noch auf uns zukommt; das läßt noch Schlimmes befürchten.

Es wurde betont, daß es sich bei der vorliegenden Novelle um einen Kompromiß aller Beteiligten und aller betroffenen Gruppen handeln soll. Bei einem Kompromiß in dieser Form stelle ich in Abrede, daß auch die Interessen der Wirtschaft und der betroffenen Gruppen von seiten der Künstler berücksichtigt worden sind.

Wir Freiheitlichen sind immer dafür eingetreten, geistiges Eigentum zu schützen und auch das Urheberrecht entsprechend zu verankern und abzusichern. Wir traten auch in den vergangenen zwei Jahren dafür ein, als diese Novelle zur Debatte stand, und haben auch selbst einen Fristsetzungsantrag gestellt. Wir sind daher nicht gegen Urheberrechtsschutz und gegen Vergütung für geistiges Eigentum, sondern wir sind gegen eine schlechte Umsetzung dieser an sich guten Zielsetzungen. Denn das, was Sie uns vorlegen, ist unüberlegt und ungerecht. Es schafft neue Belastungen, und es schafft eine neue Abgabe. Sie bezeichnen es verschämt als Reprographievergütung, was sich als Vergütung auf Geräte und als Vergütung von Betreibern, sprich für Kopien, herausstellt.

Sie waren offenbar bisher immer bereit, nach dem Gießkannenprinzip Subventionen auszuteilen oder auch Steuerbelastungen vorzunehmen, Sie haben nun offenbar dasselbe Prinzip zur Richtschnur für eine Einnahmenregelung gemacht, indem Sie undifferenziert über alles drüberfahren und alle Geräte und alle Kopien, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen, mit einer Belastung oder Abgabe versehen, ohne Überlegung, ohne nachzufragen, ob überhaupt geistiges Eigentum kopiert wird oder ob es sich um notwendige Kopien handelt, die eben nicht vom Urheberrechtsschutz betroffen sind. (Bundesrat Ing. Penz: Sie wollen überall hingehen und fragen?)

Ich bezeichne das, was Sie hier einführen, als eine Kopiersteuer, denn nichts anderes ist es. Es ist eine gesetzlich aufgezwungene Abgabe, in diesem Fall eine Vergütung, mit Strafbestimmungen versehen. Sie belastet die Wirtschaft, die öffentliche Hand, Schulen, Bildungseinrichtungen, das Wirtschaftsförderungsinstitut, das BFI, die Kammern, Bibliotheken, gewerbliche Vervielfältiger und so weiter.

Sie berücksichtigen dabei auch noch nicht einmal die neuesten Vervielfältigungsmethoden und haben es trotz zweijähriger Diskussion nicht geschafft, etwas Eigenständiges zu entwickeln, denn Sie haben diese Bestimmung 1 : 1 von den Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland "abgekupfert". Sie haben die Kopiersteuer kopiert, allerdings haben nicht Sie, sondern die Wirtschaft, die öffentliche Hand und die Bildungseinrichtungen diese Steuer zu bezahlen. Wir wissen noch nicht einmal, wieviel das sein wird, und das ist doch wohl das Größte an dieser Angelegenheit. Denn es steht hier: Es ist auf folgende Umstände Rücksicht zu nehmen: auf die Leistungsfähigkeit des Gerätes und die Art und den Umfang der Nutzung des Vervielfältigungsgerätes.

Sehr geehrte Damen und Herren! Man ist mangels einer gesetzlichen Rahmenregelung der Willkür, dem Druck und dem Diktat der Verwertungsgesellschaften ausgeliefert. Diesem Druck und Diktat sind aber ebenso die Autoren und Künstler, die Urheber all dieser Werke ausgeliefert, denn es ist auch nicht gesagt, in welcher Art und Weise und in welcher Höhe die Verwertungsgesellschaften, die davon leben, und zwar nicht schlecht davon leben – ein großer Teil der eingenommenen Vergütung geht für die Verwaltungskosten auf –, diese Vergütung an die Urheber ausschütten sollen. Dafür gibt es Belastungen für die Wirtschaft in Zeiten der Rezession und im Hinblick auf zukünftige Belastungen durch das heranstehende Belastungspaket. Wo waren die Wirtschaftsvertreter von seiten der ÖVP, wenn auch Frau Abgeordnete


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite