Bundesrat Stenographisches Protokoll 610. Sitzung / Seite 24

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Durch diese Novelle wird dieser Unrechtszustand behoben, und es werden den Schülerinnen und Schülern und den Teilnehmern an der Erwachsenenbildung diese Werke erschlossen. Mit dieser Novelle des Urheberrechtsgesetzes sind Lehrende in Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung, aber auch der Universitäten nicht mehr in der Situation, abwägen zu müssen, ob sie auf den Einsatz von interessanten künstlerischen Werken verzichten oder gegen bestehendes Recht agieren sollen – ein nicht zu unterschätzender Vorteil, den diese Gesetzesnovelle mit sich bringt.

In Abwägung der Vor- und Nachteile, das heißt, auf der einen Seite der finanziellen Belastungen für öffentliche und private Einrichtungen und auf der anderen Seite der berechtigten Abgeltung von Leistungen, die Kulturschaffende in unserem Land erbringen, treten wir für die Annahme dieses Antrages ein, um entsprechende Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler zu schaffen, wirtschaftlich und sozial unabhängig in Österreich agieren zu können. (Beifall bei der SPÖ und Beifall des Bundesrates Pramendorfer .)

11.36

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht gegeben.

Hoher Bundesrat! Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

4. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 29. Februar 1996 betreffend ein Bundesgesetz über den Transport von Tieren im Luftverkehr (Tiertransportgesetz-Luft – TGLu) (1 und 44/NR sowie 5137 und 5141/BR der Beilagen)

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 29. Februar 1996 betreffend ein Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 26. Oktober 1990 (17 und 45/NR sowie 5142/BR der Beilagen)

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung des Bundesrates, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies ein Bundesgesetz über den Transport von Tieren im Luftverkehr (Tiertransportgesetz-Luft – TGLu) und ein Protokoll über eine Änderung des Artikels 50 lit. a des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, unterzeichnet in Montreal am 26. Oktober 1990.

Die Berichterstattung über die Punkte 4 und 5 hat Herr Bundesrat Karl Hager übernommen. Ich ersuche ihn höflich um die Berichterstattung.

Berichterstatter Karl Hager: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zum Tiertransportgesetz-Luft.


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